![]() Ekotechnika AGWalldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021KONZERN-LAGEBERICHT1. GRUNDLAGEN DER UNTERNEHMENSGRUPPEDie Ekotechnika AG mit Sitz in Walldorf ist die deutsche Holdinggesellschaft der EkoNiva-Technika-Gruppe, des größten Händlers internationaler Landtechnik in Russland. Hauptgeschäftsfeld ist der Verkauf von neuen Landmaschinen wie Traktoren und Mähdreschern. Wichtigster Partner und Hauptlieferant ist der weltgrößte und marktführende Landmaschinenhersteller Deere & Company, Moline, Illinois, USA, ("John Deere"). Im Geschäftsjahr 2020/2021 erwirtschaftete der Ekotechnika-Konzern einen Umsatz von EUR 244 Mio. und ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von EUR 21,3 Mio. 1.1 Geschäftsmodell der UnternehmensgruppeDie Geschäftstätigkeit der Ekotechnika-Unternehmensgruppe, im Folgenden "Ekotechnika" oder "Gruppe", umfasst den Handel mit Landmaschinen und den Ersatzteilverkauf sowie die Erbringung von Serviceleistungen. Darüber hinaus arbeitet die Unternehmensgruppe aktiv an der Entwicklung von Dienstleistungen und Produkten im Bereich Smart Farming, da diesem Bereich ein großes Marktpotential attestiert wird. Zwischen November 2018 und August 2021 betrieb die Gruppe auch den Handel mit Forstmaschinen und entsprechenden Ersatzteilen. Der Absatzmarkt der Gruppe liegt in Russland, wo Ekotechnika mittlerweile rund 760 Mitarbeiter an 25 Standorten in den fünf Regionen Zentralrussland, Woronesch, Sibirien, Nordwest und Altai beschäftigt. Auf dem russischen Markt agieren die Gesellschaften der Gruppe unter der Marke EkoNiva-Technika.
Vertretungen in: Gebieten Moskau, Smolensk, Iwanowo, Jaroslawl, Archangelsk, Pskow, Nowgorod, Tomsk, Republik Karelien ![]() Stand: 30. September 2021 (ohne 29 Mitarbeiter des Ambitech-Teilkonzerns) Der Geschäftsbereich Neumaschinen stellt das Kerngeschäft der Ekotechnika dar. Hauptlieferant ist der weltgrößte und marktführende Landmaschinenhersteller John Deere. Ekotechnika ist einer der größten Händler von John Deere Landmaschinen in Russland und in Europa. Der Anteil von John Deere Produkten am Neumaschinenumsatz betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 68 % (2020: 70 %). Zum Produktportfolio gehören auch Landmaschinen anderer führender Hersteller wie JCB, Großbritannien (Teleskoplader), Väderstad, Schweden (Bodenbearbeitungsmaschinen), Grimme, Deutschland (Kartoffelerntetechnik), Fliegl, Deutschland (landwirtschaftliche Anhänger), Gregoire Besson, Frankreich (Bodenbearbeitung), Bednar, Tschechien (Bodenbearbeitung), und Rauch, Deutschland (Düngerstreuer). Ein Teil der Produkte wird mittlerweile von Tochterfirmen ausländischer Lieferanten direkt in Russland gefertigt bzw. montiert. Die Beschaffung von Landmaschinen und Ersatzteilen erfolgt zum Teil weltweit. Zwischen November 2018 und August 2021 war die Gruppe auch auf dem Markt für Forstmaschinen aktiv. Dazu hat die operative Gesellschaft EkoNivaTechnika eine strategische Partnerschaft für den exklusiven Vertrieb von Forstmaschinen in den bestehenden Vertriebsregionen Zentralrussland, Woronesch und Sibirien mit Tigercat Industries (Kanada) geschlossen. Der Ambitech-Teilkonzern, in dem das Forstmaschinengeschäft gebündelt war, wurde im August 2021 veräußert, um so den Weg für den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit mit dem etablierten Hauptlieferanten, dem US-Konzern John Deere, zu ebnen. Das Forstmaschinengeschäft repräsentierte zuletzt lediglich rund 3 % des Gesamtumsatzes der Gruppe und lieferte keinen positiven Ergebnisbeitrag. Darüber hinaus wird der Handel mit Gebrauchtmaschinen immer wichtiger, da viele Schlüsselkunden ihre bestehenden Flotten erneuern und hierbei immer mehr das Trade-In-Geschäft erforderlich wird. Im Geschäftsbereich Ersatzteilhandel bietet Ekotechnika an derzeit 25 Standorten ein umfangreiches Portfolio von Ersatzteilen an. Die Ersatzteillager sind regelmäßig als Bestandteil der Service-Zentren an strategisch wichtigen Standorten angesiedelt. In den modernen Lagern werden mehr als 69.000 Original-Ersatzteile aller im Neumaschinenbereich vertretenen Marken im Bestand gehalten. Diese werden bei Bedarf durch die Flotte des Kundenservices schnell und unkompliziert direkt zum Kunden gebracht. Durch ein optimiertes Lagermanagement konnte die Lagerumschlagshäufigkeit in den letzten Jahren deutlich optimiert werden und liegt derzeit bei einem Wert von 2,46. Der permanente Anstieg der im Vertriebsgebiet vorhandenen modernen Maschinen erlaubt es der Gruppe, diesen Geschäftsbereich sukzessive auszubauen und von einer kontinuierlich steigenden Ersatzteilnachfrage zu profitieren. Dabei liegen die Rohertragsmargen im Ersatzteilhandel branchenüblich deutlich über denen für Neumaschinen. Mit ihrem Kundenservice bietet Ekotechnika einerseits die planmäßige Wartung der Landmaschinen und andererseits die komplette Reparatur im Falle von technischen Defekten sowie den Ersatz von Verschleißteilen. Aufgrund der in Russland üblichen großen Distanzen finden viele Arbeiten direkt beim Kunden vor Ort statt. Ebenso wie im Ersatzteilhandel arbeitet die Ekotechnika-Unternehmensgruppe auch im Bereich Kundenservice an einer Ausweitung der Geschäftsaktivitäten. So hat die Gesellschaft für John Deere und JCB Maschinen Strategien und Serviceaktivitäten eingeführt, wie etwa Motorüberholungen sowie Fernwartungsmöglichkeiten und -diagnostik. Smart Farming ist das jüngste Geschäftsfeld der Gruppe. Mittlerweile arbeiten in diesem Bereich neun Beschäftigte, die ausschließlich für die Weiterentwicklung des Smart Farming Geschäfts zuständig sind. Mit diesem Geschäftsbereich stellt sich das Unternehmen für die Digitalisierung der Landwirtschaft auf, um die sich in diesem Markt bietenden Chancen zu nutzen. Durch den Einsatz von modernen Techniken wie N-Sensoren, Drohnen, Ertragskarten, Satelliten und Bodenscannern können Böden detailliert analysiert werden. Anhand der so gewonnenen Daten lassen sich die Aussaat und die Düngung je nach Bodenqualität bedarfsgerecht anpassen, wodurch Ressourcen geschont und Kosten gesenkt werden. Zukünftig wird der Schwerpunkt eher auch auf dem Angebot von Dienstleistungen im Bereich Smart Farming liegen als auf dem Verkauf von Smart Farming Produkten. 1.2 Ziele und StrategienDer Landtechnikmarkt in Russland hat einen starken Nachholbedarf an modernen Maschinen und neuen Technologien. Lokale Hersteller haben neben günstigen Produktionsbedingungen den Vorteil staatlicher Subventionen, was zu einer hohen Wettbewerbsintensität führt. Allerdings können russische Maschinen in vielen Bereichen nicht mit dem technologischen Standard der von internationalen Marktführern produzierten Maschinen konkurrieren. Die Ekotechnika-Gruppe setzt daher auf ihr bewährtes Geschäftsmodell - den Handel mit importierter Landtechnik von namhaften Herstellern wie John Deere, die sich durch hohe Qualität, Produktivität und Langlebigkeit auszeichnet. Darüber hinaus punktet die Gesellschaft bei ihren Kunden vor allem durch die enge Verknüpfung der Geschäftsbereiche Neumaschinen, Ersatzteile, Kundenservice sowie Smart Farming. Das breite Leistungsspektrum der Gruppe ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil und bietet den Kunden eine optimale Betreuung aus einer Hand. Die modernen Ersatzteillager und das breite Logistiknetz sind darauf ausgelegt, Landwirten auch vor Ort schnelle und zuverlässige Hilfestellung zu bieten. Um stets eine gute Beratung und einen professionellen Service zu gewährleisten, investiert Ekotechnika kontinuierlich in Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter. Besonders im neuen Geschäftsbereich Smart Farming ist die stetige personelle Weiterentwicklung im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung unabdingbar. Im November 2019 übernahm die Ekotechnika AG mit den Regionen Altai und Omsk in Sibirien sowie Archangelsk, Karelien, dem Leningrader Gebiet, Pskow, St. Petersburg, Weliki Nowgorod sowie Wologda im Nordwesten Russlands weitere John Deere Vertriebsgebiete. Diese neuen Regionen erhöhen die Homogenität der von Ekotechnika betreuten Vertriebsgebiete, was eine konsistentere Preisgestaltung vor allem im Service- und im Ersatzteilbereich ermöglicht. Außerdem können die hinzugekommenen Regionen ohne weiteren Ausbau der administrativen Ressourcen verwaltet werden und erhöhen so direkt die Produktivität. Die vorhandenen Strukturen können besser ausgelastet werden und es entstehen weitere Synergien im Verwaltungsbereich. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Ekotechnika insgesamt, hat den Absatz beim angestammten Neumaschinen- und Ersatzteilgeschäft in den Saisons 2020 und 2021 deutlich erhöht und wird zukünftig auch einen positiven Einfluss auf den Bereich Smart Farming haben. 1.3 SteuerungssystemDie Konzernplanung und -steuerung erfolgt im Wesentlichen auf Basis der finanziellen Kennzahlen Anzahl der verkauften Maschinen, Umsatz, Rohertrag sowie Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT; operatives Ergebnis). Als Händler internationaler Landtechnik sowie Anbieter von Ersatzteilen und Serviceleistungen ist die Entwicklung des Umsatzes im Wesentlichen von den verkauften Maschinen, Ersatzteilen und erbrachten Dienstleistungen abhängig. Derzeit trägt der Bereich Neumaschinen rund 68 % zum Umsatz bei. Ziel der Ekotechnika Unternehmensgruppe ist es, insbesondere die margenstarken und weniger volatilen Bereiche Ersatzteile, Kundenservice und Smart Farming sukzessive weiter auszubauen. 1.4 Forschung und EntwicklungIn der Saison 2017/2018 startete die Gesellschaft im Gebiet Woronesch gemeinsam mit John Deere das Projekt "Lead Farms", in dessen Rahmen neue Technologien im Bereich Smart Farming auf einer Gesamtfläche von knapp 1.000 Hektar und in der darauffolgenden Saison auf knapp 3.000 Hektar unter realen Bedingungen angewandt wurden. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden weitere Tests und Experimente bei sieben Kunden auf einer Gesamtfläche von 5.000 Hektar umgesetzt. Im Fokus standen dabei die Kulturen Weizen, Mais und Soja. Vor allem in den Bereichen Aussaatstärken und Düngenormen wurden verschiedenste Ansätze geprüft, die zu zahlreichen positiven Erkenntnissen führten. Vor allem bei den Aussaatstärken von Mais und von Soja führen die Resultate zu einer deutlichen Effizienzsteigerung. Nach einer weiteren Validierung im Geschäftsjahr 2020/2021 ergaben sich auch im vierten Jahr in Folge konstante Ergebnisse. Im Berichtszeitraum wurden die Tests auch auf andere Regionen ausgedehnt. Neben der Region Woronesch wurden sie erstmals auch in anderen Regionen (u. a. Sibirien und Teilen der Zentralregion) durchgeführt, um Vergleichsdaten zu gewinnen. Weitere Tests zur Aussaat und Düngung werden auch im laufenden Geschäftsjahr 2021/2022 stattfinden. Darüber hinaus arbeitet Ekotechnika im Bereich "Lean Production" intensiv an der Optimierung zahlreicher Produktionsschritte. Hier stehen vor allem automatische Lenk- und Steuerungssysteme sowie Maschinenoptimierung im Mittelpunkt. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
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Anzahl der verkauften Maschinen |
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Umsatzerlöse |
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Rohertrag |
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Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
Die Entwicklung der Unternehmensgruppe hängt neben der Technik in hohem Maße von den Mitarbeitern ab, die beim Verkauf von Maschinen und Ersatzteilen sowie bei Dienstleistungen stets im direkten Kundenkontakt stehen und damit Botschafter des Unternehmens darstellen.
Aus diesem Grund legt die Unternehmensführung besondere Aufmerksamkeit darauf, die richtigen Fachkräfte zu finden, bestehende Mitarbeiter zu halten und diese stets weiterzubilden. Dazu gehören regelmäßige Trainings im fachlichen Bereich genauso wie Seminare zur persönlichen Weiterentwicklung. Hier ist der Bereich HR sehr aktiv, da für jeden Mitarbeiter individuelle Entwicklungspläne und Entwicklungschancen erarbeitet werden. Darüber hinaus besuchen die Mitarbeiter mit Kundengruppen die größten Agrarmessen (bei denen das Unternehmen auch als Aussteller auftritt) in Deutschland und anderen Ländern - soweit die aktuelle Corona-Situation es zulässt. Mit diesen Maßnahmen wird sichergestellt, dass sich die Mitarbeiter mit dem Unternehmen und den vertriebenen Produkten identifizieren.
Ekotechnika arbeitet ständig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Darüber hinaus wird intensiv mit Praktikanten verschiedener russischer Agraruniversitäten gearbeitet.
Das Unternehmen hat ein eigenes Schulungszentrum mit eigenen Ausbildern eingerichtet, die ständig daran arbeiten, die Qualifikationen in allen Abteilungen zu verbessern. Außerdem werden für Fachschulungen und Beurteilungen externe Trainer verpflichtet, um ein besseres Verständnis für den Aus- und Weiterbildungsbedarf zu erlangen. Darüber hinaus absolvierten rund 100 Praktikanten den praktischen Teil vor Ort in den Betrieben. Im Geschäftsjahr 2021/2022 soll die Anzahl der Praktikanten, auch wegen der Eröffnung neuer Standorte, wieder erhöht werden.
Das M anagement arbeitet aktiv an der weiteren Automatisierung von Geschäftsprozessen durch die Einführung und Weiterentwicklung von ERP-Systemen. Insbesondere das eingeführte elektronische Dokumentenmanagement fördert die Effizienzsteigerungen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das CRM-System, das auf den gesamten Vertriebsprozess angewendet wird, und eine mobile App zur Koordination der After-Sales-Mitarbeiter.
Das Management beabsichtigt, die Anzahl der direkt im Vertrieb tätigen Mitarbeiter zu steigern, ohne den Verwaltungsaufwand zu erhöhen. Die Steigerung der Produktivität sollte es dem Unternehmen ermöglichen, den Absatz zu steigern, ohne die Zahl der nicht operativ tätigen Mitarbeiter zu erhöhen. Die Anzahl der Mitarbeiter betrug zum Stichtag 731 Personen. Darüber hinaus wird angestrebt, die verschiedenen Regionalgesellschaften in ihrer Struktur und ihren Prozessen zu standardisieren und überflüssige Hierarchiestufen zu eliminieren.
Die Kundenzufriedenheit spielt eine zentrale Rolle für den Unternehmenserfolg. Ekotechnika hat im Geschäftsjahr 2020/21 ein System zur Überwachung der Kundenzufriedenheit eingeführt und befragt nun aktiv und systematisch ihre Kunden zum Thema Kundenzufriedenheit. Die Ergebnisse sind direkt im Bonussystem der Mitarbeiter verankert. Dies trägt ebenfalls zur langfristigen Kundenbindung bei und zu einer stetigen Verbesserung des Ersatzteil- und Servicegeschäfts.
Die in den letzten Jahren bereits erfolgreich weiterentwickelte Logistik und Warenwirtschaft wird auch künftig weiter optimiert und die Umschlaghäufigkeit wird im Einklang mit den Vorgaben der Lieferanten auf einen Wert gebracht, der gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit erhöht sowie die Kundenzufriedenheit sichert. Hier spielt insbesondere die Analyse von Lagerbeständen und die Optimierung des Bestellwesens eine herausragende Rolle.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 (30. September) erwirtschaftete die Ekotechnika-Gruppe einen Gesamtumsatz von TEUR 243.576. Damit lagen die Umsätze nicht nur deutlich über dem Vorjahresniveau (2020: TEUR 193.840), sondern auch signifikant über der im Vorjahr aufgestellten Prognosespanne von EUR 190 Mio. bis EUR 200 Mio. sowie leicht über der zuletzt im September kommunizierten Umsatzprognose von EUR 220 Mio. bis EUR 240 Mio. Der Verkauf von Landmaschinen trug mit TEUR 165.676 einen Anteil von 68,0 % zum Gesamtumsatz bei (2020: TEUR 125.316 bzw. 64,7 %). Hauptgrund für den Anstieg der Umsatzerlöse um 32 % in diesem Geschäftsbereich war die Tätigkeit in den neu hinzugekommenen John Deere Vertriebsgebieten und eine höhere Nachfrage, die vor allem in der Region Sibirien zu einer sehr guten Entwicklung geführt hat. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 403 Traktoren (Vorjahresprognose: 333) und 109 Mähdrescher und Feldhäcksler (Vorjahresprognose: 88) verkauft. Im Vorjahr lag die Zahl der verkauften Traktoren bei 245, die der Mähdrescher und Feldhäcksler bei 117.
| GJ 2020/2021 Anzahl |
GJ 2019/2020 Anzahl |
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| Traktoren > 160 PS | 403 | 245 |
| Mähdrescher und Futtererntemaschinen | 109 | 117 |
Der mit 24,1 % zweitgrößte Umsatzanteil entfällt auf den Verkauf von Ersatzteilen. Dieser erreichte im Berichtszeitraum TEUR 58.606 und lag damit über dem Vorjahreswert von TEUR 57.448 (Umsatzanteil 2020: 29,6 %).
Der Umsatz aus der Erbringung von Serviceleistungen belief sich auf TEUR 4.857 und ist damit um TEUR 317 gegenüber dem Geschäftsjahr 2019/2020 gestiegen (TEUR 4.540). Der kontinuierliche Anstieg des Umsatzes aus der Erbringung von Serviceleistungen steht im Einklang mit der Einschätzung des Managements, dass der Umfang der erbrachten Dienstleistungen einer der wichtigsten Wettbewerbsfaktoren ist. Die Umsätze mit Smart Farming Lösungen haben sich im Berichtszeitraum mit TEUR 2.818 mehr als verdoppelt (2020: TEUR 1.336).
| TEUR | Geschäftsjahr 2020/2021 | Geschäftsjahr 2019/2020 | Geschäftsjahr 2018/2019 | Geschäftsjahr 2017/2018 | Geschäftsjahr 2016/2017 |
| Verkauf von Landwirtschaftsmaschinen und Geräten | 165.676 | 125.316 | 108.679 | 113.736 | 96.249 |
| Verkauf von landwirtschaftlichen Ersatzteilen, Reifen und Schmiermitteln | 58.606 | 57.448 | 46.006 | 44.422 | 47.134 |
| Umsatz aus dem After-Sales-Service | 4.857 | 4.540 | 3.838 | 3.445 | 3.034 |
| Handel mit Gebrauchtmaschinen | 4.812 | 2.549 | 896 | 1.131 | 1.156 |
| Verkauf von Forstmaschinen | 5.656 | 2.001 | - | - | - |
| Umsatz aus dem Verkauf von Smart-Farming-Lösungen | 2.818 | 1.336 | 852 | 932 | 569 |
| Verkauf von forstwirtschaftlichen Ersatzteilen | 1.151 | 650 | 59 | - | - |
| Umsatzerlöse | 243.576 | 193.840 | 160.330 | 163.666 | 148.142 |
Die Anschaffungskosten der verkauften Landmaschinen und -geräte sowie Ersatzteile lagen mit TEUR 199.865 über dem Vorjahreswert von TEUR 157.024.
Der Rohertrag (Umsatz abzüglich Anschaffungskosten der verkauften Landmaschinen und -geräte sowie Ersatzteile) lag mit TEUR 43.711 deutlich über dem Vorjahreswert (2020: TEUR 36.816; +18,7 %) und sowohl signifikant über der ursprünglich erwarteten Spanne von EUR 30 Mio. bis EUR 33 Mio. (Vorjahr) sowie leicht über der auf EUR 37 Mio. bis EUR 40 Mio. angehobenen Prognose (September 2021).
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen hauptsächlich Erstattungen von Garantiekosten sowie Erstattungen von Marketingausgaben und beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 7.269 im Vergleich zu TEUR 3.906 im Geschäftsjahr 2019/2020. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge beruhte im Wesentlichen auf Währungsgewinnen in Höhe von TEUR 3.375 sowie auf Gewinnen aus dem Verkauf des Tochterunternehmens Ambitech (TEUR 956).
Der Personalaufwand stieg vor allem aufgrund des Anstiegs der Mitarbeiter (+14 %) von TEUR 12.222 um ca. 16 % auf TEUR 14.151. Auch die Abschreibungen verzeichneten als Folge der Investitionen in die neuen Vertriebsgebiete einen Anstieg um 7 % von TEUR 2.891 im Vorjahr auf TEUR 3.107 im Geschäftsjahr 2020/2021.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken von TEUR 19.924 im Geschäftsjahr 2019/2020 auf TEUR 11.776 im Berichtszeitraum, was auf eine deutliche Reduzierung der Währungsverluste zurückzuführen ist. Diese resultierten aus der Volatilität bzw. der generellen Abwertung des Rubels gegenüber dem Euro im vergangenen Geschäftsjahr (2019/2020) und sind überwiegend nicht realisiert - aufgrund der bilanziellen Bewertung von Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten zum RUB/ EUR-Kurs, der am Bilanzstichtag 30. September 2020 auf einem historischen Tief (aus Sicht des Rubels) stand.
Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) hat sich mit TEUR 24.432 gegenüber dem Vorjahr (2020: TEUR 8.535) nahezu verdreifacht. Das operative Ergebnis (EBIT) erreichte TEUR 21.325 und lag damit sowohl deutlich über Vorjahr (2020: TEUR 5.644) als auch über der im Vorjahr ausgegebenen Prognose von EUR 7 Mio. bis EUR 10 Mio. und leicht über der vom Vorstand Anfang September 2021 aktualisierten Prognose von EUR 17 Mio. bis EUR 20 Mio.
Das Finanzergebnis (Finanzaufwendungen plus Finanzerträge) zeigt sich mit TEUR -2.537 leicht verbessert gegenüber dem Vorjahr (2020: TEUR -2.829).
Das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf TEUR 18.788 (2020: TEUR 2.815). Nach Abzug von Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 4.590 (2020: TEUR 1.076) ergibt sich ein Konzernjahresüberschuss von TEUR 14.198 (2020: TEUR 1.739).
Für die finanzielle Steuerung des Unternehmens ist die Finanzabteilung der OOO EkoNivaTechnika-Holding, Russland, verantwortlich. Die Steuerung hat als maßgebliches Ziel, die Finanzierungskosten möglichst gering zu halten und dabei gleichzeitig alle Verbindlichkeiten der Gruppe termingerecht zu bedienen.
Wesentliche Instrumente in der Zusammenarbeit mit Lieferanten sind Dokumentenakkreditive und auch Bankgarantien.
Im Berichtszeitraum lag der operative Cashflow vor Veränderungen im Nettoumlaufvermögen bei TEUR 20.392 (2020: TEUR 16.720). Nach Veränderungen im Nettoumlaufvermögen ergibt sich ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 17.277 (2020: TEUR 20.273).
Nach Zahlung von Steuern in Höhe von TEUR 3.990 (2020: TEUR 2.530), gezahlten Zinsen in Höhe von TEUR 2.861 (2020: TEUR 3.625) und erhaltenen Zinsen in Höhe von TEUR 309 (2020: TEUR 728) ergab sich ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 10.735 (2020: TEUR 14.846).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf TEUR -7.784 im Vergleich zu TEUR -10.170 im Vorjahr.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag im Berichtszeitraum bei TEUR 2.965 (2020: TEUR 6).
Zum 30. September 2021 betrugen die liquiden Mittel TEUR 5.536 (2020: TEUR 4.849).
Zum 30. September 2021 belief sich die Bilanzsumme auf TEUR 146.324 und lag damit ca. 18 % über dem Vorjahr (2020: TEUR 123.926). Der Anstieg beruht hauptsächlich auf einer Zunahme der kurzfristigen Vermögenswerte, insbesondere der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der kurzfristigen Darlehensforderungen. Die Aufwertung des Rubel im Vergleich zum Euro (30. September 2021: 84,8755 RUB/EUR; 30. September 2020: 93,0237 RUB/EUR) hat die Bilanzwerte beeinflusst. Würden die Rubel-Werte der Bilanz zum 30. September 2021 mit dem Umrechnungskurs vom 30. September 2020 in Euro umgerechnet, lägen die Werte der Euro-Bilanz um ca. 8,8 % unter den jetzt ausgewiesenen Werten.
Die Summe der langfristigen Vermögenswerte erhöhte sich zum Stichtag um rund 15 % von TEUR 25.749 auf TEUR 29.546. Bereinigt um Wechselkurseffekte verzeichnen die langfristigen Vermögenswerte einen Anstieg von rund 5 %. Die Sachanlagen betrugen zum 30. September 2021 TEUR 28.904 (30. September 2020: TEUR 21.195). Die langfristigen Darlehensforderungen lagen am Bilanzstichtag mit TEUR 66 deutlich unter dem Vorjahresstichtag (TEUR 3.665). Dieser Rückgang ist auf eine Umgliederung in kurzfristige Vermögenswerte zurückzuführen. Die aktiven latenten Steuern beliefen sich zum 30. September 2021 auf TEUR 460, nach TEUR 794 am 30. September 2020.
Die Summe der kurzfristigen Vermögenswerte lag zum Geschäftsjahresende 2020/2021 mit TEUR 116.778 um ca. 19 % über dem Vorjahreswert von TEUR 98.177. Während die Vorräte mit TEUR 43.429 nahezu stabil blieben (30. September 2020: TEUR 43.320), erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2021 von TEUR 23.710 um ca. 29 % auf TEUR 30.653. Auch die kurzfristigen Darlehensforderungen stiegen um rund 38 % auf TEUR 24.509 (30. September 2020: TEUR 17.890; bereingt um Wechselkurseffekte: Anstieg um 25 %).
Das Konzerneigenkapital des Ekotechnika-Konzerns belief sich im Berichtsjahr auf TEUR 44.847, das den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbar ist - ein Anstieg um rund 63 % zum Vorjahreswert von TEUR 27.588 (bereinigt um Wechselkurseffekte: Anstieg um 48 %). Dies ist auf das Periodenergebnis von TEUR 14.198 zum 30. September 2021 zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote lag mit 30,6 % deutlich über dem Niveau zum Ende des Geschäftsjahres 2019/2020 (30. September 2020: 22,3 %).
Die Gesamtverbindlichkeiten beliefen sich auf TEUR 101.477 und sind im Vergleich zum Vorjahr (30. September 2020: TEUR 96.338) um TEUR 5.139 gestiegen. Davon entfallen TEUR 1.116 auf langfristige Verbindlichkeiten (30. September 2020: TEUR 1.803), die sich hauptsächlich aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.085 (30. September 2020: TEUR 1,181) zusammensetzen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 100.361 und lagen damit um rund 6 % über dem Vorjahreswert (30. September 2020: TEUR 94.535). Dies resultiert vor allem aus dem Anstieg der erhaltenen Anzahlungen von TEUR 4.451 auf TEUR 9.169. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich um rund 38 % auf TEUR 5.474 (30. September 2020: TEUR 3.971). Daneben stiegen die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten von TEUR 35.149 auf TEUR 37.355 zum Ende des Berichtszeitraums. Dagegen sanken die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 45.344 am 30. September 2020 auf TEUR 42.030 am 30. September 2021.
Zusammenfassend ist das Management mit der operativen Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr zufrieden. Der Bereich Neumaschinen entwickelte sich besser als geplant und auch die im Oktober 2019 neu hinzugekommenen Vertriebsgebiete zeigen eine gute Entwicklung. Ebenso positiv ist die Entwicklung im Bereich After Sales sowie im Kundenservice. Der Umsatz im Bereich Smart Farming hat sich im Berichtszeitraum mehr als verdoppelt. Allerdings gab es bereits im Geschäftsjahr 2020/2021 Lieferengpässe, die sich im Geschäftsjahr 2021/2022 fortsetzen werden.
Die dargestellten Chancen betreffen alle berichtspflichtigen Segmente (Zentralregion, Region Woronesch, Region Sibirien) in gleichem Maße.
Als wichtigste Chancen sieht die Unternehmensleitung derzeit die folgenden Punkte (nach Wesentlichkeit absteigend).
Die steigende Weltbevölkerung und sich verändernde Ernährungsgewohnheiten aufgrund steigenden Wohlstands bzw. der Nachahmung "westlich geprägter" Lebensstile sind die wesentlichen Treiber der weltweit positiven Entwicklung im Agrarbereich. Nicht zuletzt trägt auch die Energieproduktion aus pflanzlichen Rohstoffen zu einem permanenten Anstieg der Nachfrage bei. Einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Produktion und der dazu erforderlichen Effizienzsteigerung liefert die Agrartechnik. Die im Sommer 2014 erlassenen Sanktionen der russischen Regierung - namentlich das Importverbot für Lebensmittel aus der EU, den Vereinigten Staaten sowie einiger weiterer Länder - haben die Notwendigkeit der Entwicklung der lokalen Produktion noch weiter verstärkt. Betroffen von dem Importverbot sind neben Milchprodukten im Wesentlichen Fleisch und Fleischprodukte, Fisch, Gemüse und Obst.
Durch eine Erweiterung der Vertriebsgebiete, wie Ende 2019 auf zusätzliche Regionen in Sibirien und im Nordwesten Russlands, ergeben sich interessante Wachstumsperspektiven, da eine konsistentere Preisgestaltung - vor allem im Service- und im Ersatzteilbereich - möglich ist, vorhandene Strukturen noch besser genutzt und weitere Synergien gehoben werden können. So haben die neuen John Deere Vertriebsgebiete den Absatz im Neumaschinen- und Ersatzteilgeschäft bereits in der Saison 2020 und noch stärker im Berichtszeitraum des Geschäftsjahres 2020/2021 erhöht und werden künftig auch den Bereich Smart Farming positiv beeinflussen. Denn die Erweiterung des Produktportfolios durch den Bereich Smart Farming bietet ebenfalls lukrative Wachstumsmöglichkeiten. Diese Entwicklung befindet sich in Russland derzeit noch am Anfang. Im Bereich der Fleisch- und Milchproduktion gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Möglichkeiten mit Spezialmaschinen zu wachsen.
Die russische Regierung hat seit geraumer Zeit das mittelfristige Ziel, 60 % bis 95 % 14 aller wichtigen im Land konsumierten Agrarrohstoffe vor Ort zu produzieren. Die bereits erwähnten Importrestriktionen haben den Druck weiter erhöht. Um den Ausbau zu unterstützen, werden Investitionsanreize in Form von Zuschüssen für die Anschaffung und Finanzierung von Landtechnik gewährt und die landwirtschaftliche Produktion von Gewinnsteuern freigestellt. Diese Maßnahmen unterstützen die Verkaufsbemühungen der Unternehmensgruppe erheblich. Darüber hinaus beschäftigt sich die russische Regierung intensiv mit der Frage, wie die Exporte des Landes gesteigert werden können und hat hierfür neben anderen insbesondere die Agrarbranche im Fokus, sodass auch von dieser Seite positive Impulse zu erwarten sind.
Smart Farming ist die Anwendung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in der Landwirtschaft. Das Ziel von Smart Farming ist es, ein effizientes und optimales Verhältnis von Input und Output durch intelligentes und zielorientiertes Analysieren, Planen und Beobachten zu schaffen. Der Bereich Smart Farming wird in Zukunft immer stärker an Bedeutung gewinnen und einen entscheidenden Einfluss auf die Kundenzufriedenheit und langfristige Kundenbindung haben. Die russische Landwirtschaftsbank schätzt das globale Marktpotenzial von Smart-Farming-Technologien bis 2050 auf USD 240 Mrd. 15 Da John Deere - exklusiver Partner der Ekotechnika-Gruppe - Vorreiter in diesem Markt ist, sieht das Management hier besonders hohe Chancen, einen signifikanten Marktanteil zu erringen, und befasst sich daher mit den Anforderungen des Smart Farming. Mittlerweile wurde eine eigene Abteilung für den Bereich Smart Farming gegründet, die derzeit neun Mitarbeiter umfasst und sich ausschließlich mit Precision Farming und Agronomie sowie Wirtschaftlichkeitsberatung befasst. Diesbezüglich wurden mit den Mitarbeitern individuelle Ziele und Vertriebspläne vereinbart.
Besonders durch ein bereits gestartetes Pilotprojekt mit dem verbundenen landwirtschaftlichen Unternehmen Ekosem-Agrar AG konnten wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, da Smart Farming insbesondere für die Entwicklung großer Unternehmen unabdingbar ist. In der Saison 2017/2018 startete das Unternehmen zusammen mit John Deere das Projekt "Lead Farms" in der Region Woronesch. Im Zuge des Projekts wurden neue Technologien auf einer Gesamtfläche von fast 1.000 Hektar (Saison 2017/2018) und später 3.000 Hektar (Saison 2018/2019) unter realen Bedingungen getestet. Auf verschiedenen Feldern wurden variable Aussaat- und Düngungsverfahren für Winterweizen, Mais und Sojabohnen angewendet, die auf die jeweilige Bodenart abgestimmt sind. Die ersten Ergebnisse sind sehr zufriedenstellend. Für Winterweizen wurde beispielsweise bei gleichem Ertrag weniger Dünger als bei der üblichen Standardmenge verwendet. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden weitere Tests und Experimente bei sieben Kunden auf einer Gesamtfläche von 5.000 Hektar umgesetzt.
Vor allem in den Bereichen Aussaatstärken und Düngenormen wurden verschiedenste Ansätze geprüft, die zu zahlreichen positiven Erkenntnissen führten. Nach einer weiteren Validierung im Geschäftsjahr 2020/2021 ergaben sich auch im vierten Jahr in Folge konstante Ergebnisse. Im Berichtszeitraum wurden die Tests auch auf andere Regionen ausgedehnt. Neben der Region Woronesch wurden sie erstmals auch in anderen Regionen (u. a. Sibirien und dem nördlichen Teil der Zentralregion) durchgeführt, um Vergleichsdaten zu gewinnen. Für das laufende Geschäftsjahr 2021/2022 sind weitere Tests geplant.
Zudem wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 eine Partnerschaft mit dem Unternehmen Cognitive Pilot geschlossen, um ein landesweites Servicenetz für intelligente Landmaschinen in Russland aufzubauen. Das Serviceteam von Ekotechnika übernimmt dabei die Beratung, den Verkauf, die Installation der Software und Hardware sowie die Wartung und die technische Unterstützung für das "Cognitive Agro Pilot"-System in 35 Regionen Russlands. Ein weiterer wesentlicher Teil der Partnerschaft ist die Entwicklung neuer intelligenter Landwirtschaftslösungen und -produkte unter Verwendung des autonomen Fahr- und Steuerungssystems von Cognitive Pilot.
Darüber hinaus beobachtet das Smart Farming Team von Ekotechnika den gesamten Markt sehr genau und sucht nach neuen Lösungen und Dienstleistungen zur Erweiterung des eigenen Portfolios. Zukünftig wird der Schwerpunkt verstärkt auch auf dem Angebot von Dienstleistungen im Bereich Smart Farming liegen und weniger auf dem Verkauf von Smart Farming Produkten.
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https://www.oecd-ilibrary.org/sites/ed982f42-en/index.html?itemId=/content/component/ed982f42-en
(abgerufen am 14. Dezember 2021)
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https://www.rshb.ru/news/401393/ (abgerufen am 14. Dezember 2021)
Hauptziele des Risikomanagementsystems sind eine regelmäßige Analyse der potenziellen Risiken und die Entwicklung eines risikoorientierten Denkens und Handelns. Das Risikomanagementsystem sollte darauf ausgerichtet sein, die vorhandenen Chancen zu nutzen und den Geschäftserfolg zu steigern. Konzept, Struktur und Aufgaben des Risikomanagements wurden vom Vorstand der Ekotechnika AG festgelegt und in den aktuellen Risikomanagementrichtlinien dokumentiert. Diese Parameter werden ständig verbessert und an die sich ändernden gesetzlichen Anforderungen angepasst.
Im Rahmen des Risikomanagementprozesses bietet Ekotechnika eine klare Definition, Klassifizierung und Bewertung von Unternehmensrisiken und übernimmt Verantwortung für diese. Die Gesellschaft setzt das Risk Management nicht nur zur Identifikation von bestandsgefährdenden Risiken ein, vielmehr identifiziert und überwacht sie auch Risiken, die unterhalb der Bestandsgefährdung liegen, jedoch erheblichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Auch im Geschäftsjahr 2020/2021 hat die Gruppe eine unternehmensweite Risikoinventur durchgeführt.
Risikoszenarien wurden hinsichtlich ihres negativen Einflusses auf das Ergebnis vor Steuern der jeweils analysierten Gesellschaft und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Wo immer es notwendig war, hat die Unternehmensleitung einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der im Rahmen des Risikomanagementprozesses identifizierten potenziell signifikanten Risiken entwickelt. Außerdem wurde die präventive Überwachung, wo immer möglich, mit Hilfe von Frühwarnindikatoren durchgeführt. Der Risikostatus wird halbjährlich an den Vorstand und von diesem an den Aufsichtsrat kommuniziert. Bei unvermittelt eintretenden Risiken oder bei einer erheblichen Risikoveränderung wird die Ad-hoc-Berichtspflicht ausgelöst und das Risiko wird unverzüglich an den Vorstand und von diesem gegebenenfalls an den Aufsichtsrat berichtet.
Die dargestellten Risiken betreffen alle berichtspflichtigen Segmente (Zentralregion, Region Woronesch, Region Sibirien) in gleichem Maße.
Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten der Ekotechnika-Gruppe dargestellt (nach Risiko absteigend). Diese Risiken betreffen aufgrund der Struktur des Geschäfts primär den Verkauf von Neumaschinen. Diese Investitionen auf Seiten des Kunden sind von zahlreichen Faktoren abhängig und deswegen eher schlecht prognostizierbar. Der Verkauf von Ersatzteilen und Serviceleistungen hängt hingegen im Wesentlichen von der Maschinenpopulation (Anzahl, Alter) in einer Verkaufsregion ab und ist weniger schwankungsanfällig.
Für den Verkauf von bestimmten Maschinen müssen diese von der Gruppe regelmäßig ca. ein halbes Jahr vor der Verkaufssaison bestellt werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits in größerem Umfang Bestellungen von Kunden vorliegen. Das bedeutet, dass die Gruppe letztlich das Risiko trägt, dass nicht alle Maschinen verkauft werden können. Gerade in einem volatilen Umfeld bedeutet das ein Liquiditäts- und Absatzrisiko. Es gibt somit ein generelles Absatzrisiko - in Form sich ändernder Kundenanforderungen und eines sich ändernden Marktumfeldes - das sich über den Zeitraum zwischen Beschaffung und Absatz der Technik ändern kann.
Zugleich wächst der Anteil der Großkunden. Dies verursacht eine höhere Abhängigkeit von den Ausschreibungen, was das Risiko bei der Technikbestellung für einen bestimmten Kunden vergrößert, da die Möglichkeit besteht, dass die Gesellschaft die Ausschreibung nicht gewinnt und dann diese Technik nicht mit ausreichender Marge an andere Endkunden verkaufen kann. Weiterhin verbirgt sich in dem Absatzrisiko ein spezifisches Währungsrisiko, da der Bezug der Maschinen zu einem bestimmten Wechselkurs abgewickelt wird und der spätere Verkauf an den Endkunden zu einem gänzlich anderen Wechselkurs erfolgt. In den letzten drei Jahren hat die Gesellschaft verstärkt darauf geachtet, das Bestandsrisiko aufgrund der unsicheren Zukunftsaussichten gering zu halten.
Die Finanzierung von Landtechnik in Russland für die Kunden der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen über russische Banken und andere Finanzierungsgesellschaften. Der bis Ende November 2021 anhaltende Höhenflug der Öl- und Rohstoffpreise hat sich positiv auf die russische Wirtschaft ausgewirkt, aber auch zu einer stark inflationären Entwicklung geführt. Die Kerninflationsrate liegt jetzt bei 8,4 % 16 , und die russische Zentralbank hat die Leitzinsen auf 7,5 % 17 angehoben. Die Wahrscheinlichkeit für eine weitere Erhöhung ist hoch. Die Rahmenbedingungen für die Finanzierung werden also auf absehbare Zeit eher expansiv sein.
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https://de.tradingeconomics.com/russia/inflation-cpi (abgerufen am 14. Dezember 2021)
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https://www.cbr.ru/eng/hd_base/KeyRate/?UniDbQuery.Posted=True&UniDbQuery.From=01.10.2020&UniDbQuery.To=14.12.2021
(abgerufen am 14. Dezember 2021)
Die Entwicklung des russischen Rubel kann eine doppelte Auswirkung auf das Geschäft der Gruppe haben. Ein starker Rubel macht die eingeführten Maschinen konkurrenzfähiger im Vergleich zu lokal hergestellten Maschinen, aber verringert den Wettbewerbsvorteil der Ekotechnika-Kunden, weil die wesentlichen landwirtschaftlichen Betriebskosten in Rubel erfasst werden und so die Erzeugnisse der Kunden verteuert werden. Dies führt zu geringeren Margen und einer verminderten Kaufkraft der landwirtschaftlichen Betriebe. Ein schwacher Rubel wiederum macht importierte Maschinen preislich weniger konkurrenzfähig, aber erhöht die Marge für die Betriebe der Endkunden.
Im Berichtszeitraum ist es für die Kunden des Unternehmens einfacher geworden, die Landmaschinenkäufe zu finanzieren. Insbesondere die großen landwirtschaftlichen Betriebe haben leichten Zugang zu Finanzierungen und die Leasingangebote der Ekotechnika-Lieferanten werden im Einzelhandel immer beliebter. Die Vertriebsmitarbeiter der Ekotechnika-Gruppe können auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei der Einschätzung der Kundenbonität zurückgreifen. Darüber hinaus sind sie eng in die Finanzierungsverhandlungen eingebunden und tragen die Verantwortung für Forderungsausfälle von Kunden über Bonusregelungen mit. Nachdem in der Berichtsperiode und im Vorjahr Wertberichtigungen auf Forderungen eingestellt wurden, geht das Management davon aus, dass aktuell keine unberücksichtigten Risikopositionen mehr vorhanden sind. Dennoch stellt die Konzentration der Industrie auf große Agrarholdings ein Klumpenrisiko in Bezug auf Forderungen und Ausgliederung der Vermögenswerte dar.
Die Ekotechnika Gruppe hat zum Bilanzstichtag umfangreiche Forderungen gegen Gesellschaften der Ekosem-Agrar Gruppe. Hierin sind sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch ausgereichte Kredite enthalten. Die Ekosem Gruppe war über einige Jahre einer der größten Kunden der Ekotechnika, woraus sich diese Positionen ergeben haben. Das Management ist mit dem Management der Ekosem-Agrar Gruppe hierzu regelmäßig im Austausch und schätzt die Wahrscheinlichkeit eines Totalausfalls als sehr gering ein. Sollte entgegen dieser Erwartung ein Totalausfall entstehen, könnte das negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage sowie Liquiditätssituation der Gruppe haben.
Die Kunden der Ekotechnika-Gruppe sind als Agrarbetriebe in gewissem Umfang von der staatlichen Förderung in Form direkter Zuschüsse und Zinssubventionen abhängig. Diese sind im Zuge der mehrfach ausgeführten Rahmenbedingungen wenig planbar. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die russische Regierung die Produktion und den Verkauf lokaler Maschinen stärker fördert oder den Verkauf importierter Maschinen und Ersatzteile erschwert. Sollten sich diese Bedingungen weiter verschlechtern, könnte dies eine Auswirkung auf die Ertragslage der Unternehmensgruppe haben.
Ein Faktor, der ganz maßgeblichen Einfluss auf die Wechselkurse und die wirtschaftliche Entwicklung in Russland - und damit indirekt auf die Investitionsbereitschaft und -möglichkeiten der Landwirte - hat, ist der Ölpreis. Während der erste, im Frühjahr 2020 als Reaktion auf die Corona-Pandemie in vielen Ländern verhängte, Lockdown zu einem dramatischen Rückgang der weltweiten Ölnachfrage führte, zieht der Ölpreis seit Mai 2020 wieder an. Im Geschäftsjahr 2020/2021 verzeichnete er einen deutlichen Anstieg um rund 92 % von USD 40,93 je Barrel (Brent) am 1. Oktober 2020 auf USD 78,52 je Barrel (Brent) am 30. September 2021. Bis Ende November 2021 zog der Ölpreis noch weiter an und erreichte den höchsten Stand seit 2018. 18 Durch den Anstieg der Ölpreise und der Ölproduktion erhöhen sich die Einnahmen der ölproduzierenden Unternehmen und damit auch die Zahlungen an den Bundeshaushalt.
Obwohl John Deere und alle anderen Lieferanten ihr Bestes tun, um ihre Produkte und Herstellungskosten wettbewerbsfähig zu halten, existieren einige Risiken: Es besteht etwa die Gefahr, dass Wettbewerber außerordentliche Vorteile erlangen (z.B. lokale Produzenten mit ihrem Zugang zu staatlichen Subventionen und Finanzierungsmitteln) sowie das Risiko einer Erhöhung der Einfuhrzölle, die die Kosten für die Maschinen des Unternehmens steigern und damit anderen Herstellern, die von dieser Änderung nicht betroffen sind, einen Wettbewerbsvorteil verschaffen würden. Was den Reputationsverlust betrifft, so wäre ein Szenario denkbar, in dem ein großer Lieferant mit massiven Qualitäts- oder Logistikproblemen konfrontiert wird, die zu einem sehr schlechten Image und einem Reputationsverlust führen würden. Alle genannten Risiken würden zu einem deutlichen Rückgang des Umsatzes führen.
Ein weiteres mögliches Risiko sind Lieferengpässe, die zwar auftreten könnten, aber derzeit nicht konkret vorhersehbar sind. Für das laufende Geschäftsjahr ist der größte Teil der geplanten Absatzmenge durch zugesicherte Lieferungen gedeckt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass sich die Versorgungslage an einzelnen Stellen allmählich verschlechtert und Verzögerungen und Engpässe auftreten. Das Management beobachtet die Situation und reagiert, wo immer es möglich ist. Die Konzentration auf jeweils einen Lieferanten für die wesentlichen Maschinengruppen (z. B. Traktoren / Mähdrescher: John Deere; Teleskoplader: JCB) ist in diesem Zusammenhang sicherlich ein branchenimmanentes Risiko.
Am 12. März 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation den Ausbruch von COVID-19 zu einer globalen Pandemie. Als Reaktion auf die Pandemie führten die russischen Behörden zahlreiche Maßnahmen durch, um die Ausbreitung und die Auswirkungen des Coronavirus einzudämmen, wie Reiseverbote und -beschränkungen, Quarantäne, Anordnung von Notunterkünften und Einschränkungen der Geschäftstätigkeit, einschließlich Schließungen. Diese Maßnahmen haben unter anderem die wirtschaftliche Tätigkeit in Russland stark eingeschränkt und sich negativ auf Unternehmen, Marktteilnehmer sowie auf die russische und die Weltwirtschaft ausgewirkt und könnten dies für einen unbekannten Zeitraum auch weiterhin tun. Das Management ergreift die notwendigen Maßnahmen, um die Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit der Gruppe sicherzustellen und ihre Kunden und Mitarbeiter zu unterstützen. Unter Berücksichtigung der ergriffenen Maßnahmen und der aktuellen Betriebs- und Finanzergebnisse der Gruppe sowie der derzeit öffentlich zugänglichen Informationen erwartet die Unternehmensleitung kurzfristig keine signifikanten negativen Auswirkungen der Corona virus-Pandemie auf die Finanzlage und die Finanzergebnisse der Gruppe. Selbst die erneuten Restriktionen und arbeitsfreien Wochen in Russland in den letzten Monaten hatten keine negativen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der Ekotechnika-Gruppe. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass eine erneute Verschärfung der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Infektion oder negative Auswirkungen solcher Maßnahmen auf das wirtschaftliche Umfeld, in dem die Gruppe tätig ist, mittel- oder langfristig die Geschäftstätigkeit der Gruppe beeinträchtigen werden. Das Management der Gruppe wird die Entwicklung der Pandemie weiterhin genau beobachten und Maßnahmen ergreifen, um die Risiken für die Mitarbeiter und den Konzern als Ganzes zu mindern.
Da der Konzern darauf angewiesen ist, aus seiner Geschäftstätigkeit ausreichende liquide Mittel zur Deckung seiner Verbindlichkeiten zu generieren, besteht eine wesentliche Unsicherheit über die Fortführungsfähigkeit des Konzerns. Auf der Grundlage der aktuellen Planung des Konzerns und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit geht das Management zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020/2021 fest davon aus, dass der Konzern in der Lage sein wird, sich ausreichende finanzielle Mittel zu sichern, um seine Geschäftstätigkeit in der absehbaren Zukunft fortzusetzen. Dazu gehört auch die Refinanzierung von im Jahr 2022 zur Rückzahlung anstehenden Bankkrediten, soweit diese den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit übersteigen. Der Grund für diese laufende Refinanzierung ist, dass die Konzerngesellschaften kurzfristige Kredite von russischen Banken in Anspruch nehmen. Der überwiegende Teil dieser Kreditfazilitäten wird regelmäßig erneuert. Das Management erwartet, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Wenn der Konzern entgegen den Erwartungen des Managements nicht mehr in der Lage ist, ausreichende Liquidität aus der operativen Tätigkeit oder der Fremdfinanzierung zu generieren, oder wenn Fremdfinanzierung nur zu deutlich verschlechterten Konditionen möglich ist, könnte der Konzern in Insolvenz geraten.
In den zum 30. September 2021 und 2020 endenden Geschäftsjahren hat die Gruppe alle Verpflichtungen erfüllt, mit Ausnahme von Covenants im Zusammenhang mit den Darlehen und Krediten in Höhe von TEUR 37.355 zum 30. September 2021 und TEUR 35.003 zum 30. September 2020. Die Banken waren daher grundsätzlich berechtigt, eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen, für die Covenants verletzt wurden. Das Management ist mit den Kreditgebern im regelmäßigen Dialog. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts machten die Banken von diesem Recht keinen Gebrauch.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich gegenüber den Risiken und Chancen des Vorjahres keine wesentlichen Änderungen ergeben. Das Management ist der Ansicht, dass die Hauptrisiken heute wie im Vorjahr im politischen und wirtschaftlichen Umfeld liegen. Da diese nur sehr bedingt aktiv gesteuert werden können, beschäftigt sich das Management intensiv damit, das Unternehmen so aufzustellen, dass jeweils adäquat auf Veränderungen reagiert werden kann.
Bei den hier aufgeführten Angaben hinsichtlich der weiteren Geschäftsentwicklung handelt es sich um Prognosen des Managements basierend auf Informationen wie z. B. Markterwartungen, strategischen Entscheidungen, regulatorischen Rahmenbedingungen und Wechselkursentwicklungen. Eine Veränderung dieser und anderer Parameter, die in die Prognoseerstellung eingeflossen sind, kann dazu führen, dass diese Prognosen angepasst werden bzw. dass diese nicht eintreten.
Für das Jahr 2022 erwartet der IWF in seiner aktuellen Prognose vom Oktober 2021 unter Voraussetzung eines Rückgangs der Einflüsse durch die Coronavirus-Pandemie ein globales Wirtschaftswachstum von 4,9 %. Für die Industriestaaten wird ein Anstieg um 4,5 % prognostiziert. Für die Schwellen- und Entwicklungsländer wird mit 5,1 % ein stärkeres Wachstum erwartet, wobei für Russland ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2,9 % prognostiziert wird. 19
In Russland werden die Inflation und die höheren Kosten für Lagerung, Transport und Logistik die Lebensmittelpreise im Jahr 2022 weiter steigen lassen. Zur Stabilisierung der Preise erwägt das Landwirtschaftsministerium eine vorübergehende Aufhebung der Zölle auf Schweine- und Rindfleischimporte ab Januar 2022. 20
Das Management rechnet angesichts des weiterhin bestehenden Investitionsbedarfs in den Maschinenparks vieler russischer Landwirte auch für das Jahr 2022 mit einer hohen Nachfrage nach Landmaschinen. Die verbesserte Einkommenssituation vieler Landwirte, die durch hohe Weltmarktpreise und einen schwächeren Rubel bedingt ist, sollte diesen Trend unterstützen.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geht in ihrem Agrarausblick 2021-2030 davon aus, dass der Nettowert in der Landwirtschafts- und der Fischproduktion (ohne Futtermittel- und Saatgutzufuhr) bis 2030 gegenüber dem Durchschnitt des Basiszeitraums 2018-20 um 8 % wachsen wird. Dabei wird für Westeuropa ein Wachstum von weniger als 1 % angenommen, während für Osteuropa 15 % und für Zentralasien knapp 30 % Wachstum erwartet werden. Das starke Wachstum Osteuropas wird von der Russischen Föderation und der Ukraine mit 12 % bzw. 22 % angeführt werden. Auch wenn in beiden Ländern sowohl der Ackerbau als auch die Viehzucht stark wachsen, wird für den Ackerbau jeweils ein dynamischeres Wachstum erwartet. Russland und die Ukraine sollten bei Mais, Weizen, Sojabohnen und anderen Ölsaaten ein robustes Wachstum beibehalten und ihren Anteil an der regionalen Produktion auf 40 % bei Mais, 38 % bei Weizen und 54 % bei allen Ölsaaten erhöhen. Die Maiserzeugung ist das in Russland am stärksten wachsende Ackerbausegment. 21
Darüber hinaus will das russische Landwirtschaftsministerium bis 2025 insgesamt 5,3 Millionen Hektar und bis 2030 sogar 12 Millionen Hektar ungenutzte Ackerflächen für die landwirtschaftliche Nutzung zurückgewinnen. Ziel ist die Steigerung der jährlichen Getreide- bzw. Ölsaatenernte um 6,9 Mio. Tonnen bzw. 1,4 Mio. Tonnen. Auf diese Weise strebt die Regierung die Erhöhung der Agrarexporte an. 22
Laut einer Studie des Center for Industry Expertise der russischen Landwirtschaftsbank Rosselkhoz und der National Research University der Higher School of Ecomonics Moscow zu globalen Trends in der ländlichen Entwicklung bis 2050 stellt vor allem die schrittweise Automatisierung der Landwirtschaft und der zunehmende Einsatz von Robotertechnologien einen wesentlichen Entwicklungstrend auf den internationalen und auch auf dem russischen Agrarmarkt dar. Für den globalen Markt für Robotertechnik wird bis 2025 ein Wachstum auf USD 25 Mrd. und eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 26 % erwartet (2017: USD 4,1 Mrd.). Der globale Markt für Smart Farming könnte sich bis 2025 auf USD 10,2 Mrd. und bis 2050 sogar auf USD 240 Mrd. belaufen. Auch die wachsende Nachfrage nach ökologischen und lokal produzierten Lebensmitteln sei ein wichtiger Wachstumstrend, bei dem vor allem Russland ein großes Entwicklungspotenzial bescheinigt wird. Darüber hinaus wird eine Rückkehr einiger Bevölkerungsteile in ländlichere Gebiete prognostiziert. Dies seien in Russland vor allem die Regionen Krasnodar, Woronesch, Leningrad und das Gebiet um Moskau. 23
19
https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/10/12/world-economic-outlook-october-2021
(abgerufen am 26. November 2021)
20
https://www.gtai.de/gtai-de/trade/branchen/branchenbericht/russland/land-und-ernaehrungswirtschaft-kaempft-mit-hohen-kosten-757266
(abgerufen am 29. November 2021)
21
https://www.oecd.org/publications/oecd-fao-agricultural-outlook-19991142.htm (abgerufen
am 29. November 2021)
22
https://www.topagrar.com/panorama/news/moskau-will-12-mio-ha-ackerland-urbar-machen-12501641.html
(abgerufen am 29. November 2021)
23
https://www.rshb.ru/news/401393/ (abgerufen am 29. November 2021)
Die Abhängigkeit von den geopolitischen, makroökonomischen und epidemiologischen Rahmenbedingungen in Russland macht eine Vorhersage auch für das Geschäftsjahr 2021/2022 sehr schwierig.
Der durchschnittliche Rubel/Euro-Wechselkurs belief sich im Berichtszeitraum auf 89,1385, das heißt, der Rubel war deutlich schwächer als in den Annahmen des Managements für das Geschäftsjahr (83,00 RUB/EUR).
Das Management erwartet für das Geschäftsjahr 2021/2022 derzeit einen Umsatz zwischen EUR 255 Mio. und EUR 280 Mio. Mit 376 Traktoren (2021: 403) und 120 Mähdreschern und Feldhäckslern (2021: 109) wird das geplante Verkaufsvolumen für das nächste Jahr bei den Traktoren niedriger und bei den Mähdreschern und Feldhäckslern etwas höher ausfallen als im Vorjahr. Grund hierfür ist die Situation bei den Hauptlieferanten des Unternehmens sowie die weltweite Verknappung von Bauteilen. Gemäß der Prognose wird die Rohertragsmarge auf rund 18-19 % leicht steigen (2021: 18 %). Das Management erwartet daher einen Rohertrag von rund EUR 45 Mio. bis EUR 55 Mio. (2021: EUR 44 Mio.) und ein EBIT von ca. EUR 15 Mio. bis EUR 20 Mio. (2021: EUR 21 Mio.).
Angesichts der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit John Deere plant das Management der EkoNiva-Gruppe, diese Partnerschaft im Jahr 2021/2022 auszubauen. Ziel ist es, die Nachfrage nach immer komplexeren und stärker vernetzten Landmaschinenlösungen durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Hersteller und Händler sowie eine eindeutige Fokussierung auf den Zielmarkt zu erreichen. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung des Komplettanbieter-Ansatzes und ermöglicht es dem Unternehmen, seinen Kunden die volle Bandbreite an Ausrüstung für den landwirtschaftlichen Betrieb zur Verfügung zu stellen. Die Geschäftsführung ist permanent auf der Suche nach neuen Lösungen für die Kunden und somit wird es auch 2021/2022 zu einer Ausweitung des Produktportfolios kommen. Darüber hinaus erwägt die Geschäftsführung die Möglichkeit in bestimmten Gebieten ohne John Deere Produkte nur auf Basis von Spezialprodukten aktiv zu werden.
Walldorf, 22. Dezember 2021
Stefan Dürr, Vorstandsvorsitzender
Bjoerne Drechsler Mitglied des Vorstands
AKTIVA
| Anhang | 30.09.2021 TEUR |
30.09.2020 TEUR |
|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 116 | 95 | |
| Sachanlagen | 15 | 28.904 | 21.195 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 16 | 66 | 3.665 |
| Latente Ertragsteuerforderungen | 14 | 460 | 794 |
| 29.546 | 25.749 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 17 | 43.429 | 43.320 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 16 | 24.509 | 17.890 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18 | 30.653 | 23.710 |
| Laufende Ertragsteuerforderungen | 1.038 | 1.167 | |
| Geleistete Anzahlungen | 4.116 | 1.234 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 18 | 3.893 | 2.835 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 19 | 3.604 | 3.172 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 20 | 5.536 | 4.849 |
| 116.778 | 98.177 | ||
| 146.324 | 123.926 | ||
|
PASSIVA |
|||
| Anhang | 30.09.2021 TEUR |
30.09.2020 TEUR |
|
| Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 21 | 3.140 | 3.140 |
| Kapitalrücklage | 21 | 6.830 | 6.830 |
| Rücklagen aus Fremdwährungsumrechnung | 21 | (21.274) | (24.337) |
| Gewinnvortrag | 41.940 | 40.201 | |
| Konzernergebnis | 14.198 | 1.739 | |
| 44.834 | 27.573 | ||
| Nicht kontrollierende Gesellschafter | 13 | 15 | |
| 44.847 | 27.588 | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten: | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 24 | - | 107 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 25 | - | 291 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 28 | 1.085 | 1.181 |
| Latente Ertragsteuerschulden | 14 | 31 | 224 |
| 1.116 | 1.803 | ||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten: | |||
| Rückstellungen | 23 | 2.347 | 1.707 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 24 | 37.355 | 35.149 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 25 | 42.030 | 45.344 |
| Laufende Ertragsteuerschulden | 55 | - | |
| Erhaltene Anzahlungen | 26 | 9.169 | 4.451 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 27 | 5.474 | 3.971 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 28 | 1.299 | 975 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 29 | 2.632 | 2.938 |
| 100.361 | 94.535 | ||
| 146.324 | 123.926 |
| Anhang | 01.10.2020- 30.09.2021 TEUR |
01.10.2019- 30.09.2020 TEUR |
|
| Umsatzerlöse | 8 | 243.576 | 193.840 |
| Materialaufwand | 9 | (199.865) | (157.024) |
| Rohertrag | 43.711 | 36.816 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 10 | 7.269 | 3.906 |
| Personalaufwand | 11 | (14.151) | (12.222) |
| Abschreibungen | 15 | (3.107) | (2.891) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 12 | (11.776) | (19.924) |
| Verlust aus Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten | (621) | (41) | |
| (22.387) | (31.172) | ||
| Betriebsergebnis | 21.325 | 5.644 | |
| Finanzerträge | 13 | 1.779 | 1.882 |
| Finanzaufwendungen | 13 | (4.316) | (4.711) |
| (2.537) | (2.829) | ||
| Ergebnis vor Steuern | 18.788 | 2.815 | |
| Ertragsteueraufwand | 14 | (4.590) | (1.076) |
| Konzernergebnis | 14.198 | 1.739 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens | 14.198 | 1.739 | |
| Nicht kontrollierende Gesellschafter | - | - | |
| Sonstiges Ergebnis des Geschäftsjahres | |||
| Posten, die erfolgswirksam umgegliedert werden können: | |||
| Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe, nach Steuern | 3.061 | (7.049) | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens | 3.063 | (7.051) | |
| Nicht kontrollierende Gesellschafter | (2) | 2 | |
| Gesamtergebnis des Geschäftsjahres | 17.259 | (5.310) | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens | 17.261 | (5.312) | |
| Nicht kontrollierende Gesellschafter | (2) | 2 | |
| Ergebnis pro Aktie (unverwässert und verwässert) | in EUR | in EUR | |
| Aktien Serie A | 22 | 5,77 | 0,71 |
| Aktien Serie B | 22 | 3,32 | 0,41 |
| Anhang | 01.10.2020- 30.09.2021 TEUR |
01.10.2019- 30.09.2020 TEUR |
|
| Betriebliche Tätigkeit | |||
| Konzernergebnis | 14.198 | 1.739 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte | 16 | 3.107 | 2.891 |
| Verlust/(Gewinn) aus dem Verkauf von Sachanlagen | 165 | (109) | |
| (Gewinne)/Verluste aus Währungsumrechnung, netto | (3.375) | 9.357 | |
| Gewinn aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens | 30 | (956) | - |
| Zinsaufwendungen | 13 | 2.444 | 3.205 |
| Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten mit verlängertem Zahlungsziel | 13 | 792 | 473 |
| Zinserträge | 13 | (1.779) | (1.873) |
| Erfolgswirksam erfasste Ertragsteuern | 14 | 4.590 | 1.076 |
| Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte | 621 | 41 | |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Posten | 585 | (581) | |
| Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit vor Veränderungen im Nettoumlaufvermögen, Rückstellungen, Ertragsteuern und Zinsen | 20.392 | 16.219 | |
| Abnahme (+) / Zunahme (-) der Vorräte | (1.262) | (17.183) | |
| Abnahme (+) / Zunahme (-) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und geleisteten Anzahlungen | (10.930) | 14.353 | |
| Abnahme (+) / Zunahme (-) sonstiger Forderungen und kurzfristiger Aktiva | 210 | (1.475) | |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltenen Anzahlungen | 9.604 | 9.907 | |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der sonstigen Schulden und kurzfristigen Verbindlichkeiten | (737) | (1.548) | |
| Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern und Zinsen | 17.277 | 20.273 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | (3.990) | (2.530) | |
| Gezahlte Zinsen | (2.861) | (3.625) | |
| Erhaltene Zinsen | 309 | 728 | |
| Nettozahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit | 10.735 | 14.846 | |
| Investitionstätigkeit | |||
| Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen | 35 | 173 | |
| Erlöse aus der Veräußerung eines Tochterunternehmen abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des veräußerten Tochterunternehmens | 30 | 154 | - |
| Erwerb von Sachanlagen | (7.180) | (3.987) | |
| Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | (235) | (219) | |
| Mittelabfluss aus der Ausgabe von Darlehen | (2.425) | (15.524) | |
| Mittelzufluss aus der Tilgung von ausgereichten Darlehen | 1.867 | 9.387 | |
| Nettozahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit | (7.784) | (10.170) | |
| Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen | 49.403 | 101.391 | |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen | (50.486) | (99.712) | |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | (1.882) | (1.673) | |
| Nettozahlungsmittelzufluss/(-abfluss) aus Finanzierungstätigkeit | (2.965) | 6 | |
| Nettozunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (14) | 4.682 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres | 4.849 | 510 | |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 701 | (343) | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres | 5.536 | 4.849 |
| TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklagen aus Fremdwährungsumrechnung | Gewinnvortrag |
| Stand zum 1. Oktober 2019 | 3.140 | 6.830 | (17.286) | 33.240 |
| Umgliederungen | - | - | - | 6.961 |
| Konzernergebnis | - | - | - | - |
| Sonstiges Ergebnis | - | - | (7.051) | - |
| Gesamtergebnis | - | - | (7.051) | - |
| Stand zum 30. September 2020 | 3.140 | 6.830 | (24.337) | 40.201 |
| Umgliederungen | - | - | - | 1.739 |
| Konzernergebnis | - | - | - | - |
| Sonstiges Ergebnis | - | - | 3.063 | - |
| Gesamtergebnis | - | - | 3.063 | - |
| Stand zum 30. September 2021 | 3.140 | 6.830 | (21.274) | 41.940 |
| TEUR | Konzernergebnis | Anteile ohne beherrschenden Einfluss |
| Stand zum 1. Oktober 2019 | 6.961 | 13 |
| Umgliederungen | (6.961) | - |
| Konzernergebnis | 1.739 | - |
| Sonstiges Ergebnis | - | 2 |
| Gesamtergebnis | 1.739 | 2 |
| Stand zum 30. September 2020 | 1.739 | 15 |
| Umgliederungen | (1.739) | - |
| Konzernergebnis | 14.198 | - |
| Sonstiges Ergebnis | - | (2) |
| Gesamtergebnis | 14.198 | (2) |
| Stand zum 30. September 2021 | 14.198 | 13 |
| TEUR | Summe Konzerneigenkapital |
| Stand zum 1. Oktober 2019 | 32.898 |
| Umgliederungen | - |
| Konzernergebnis | 1.739 |
| Sonstiges Ergebnis | (7.049) |
| Gesamtergebnis | (5.310) |
| Stand zum 30. September 2020 | 27.588 |
| Umgliederungen | - |
| Konzernergebnis | 14.198 |
| Sonstiges Ergebnis | 3.061 |
| Gesamtergebnis | 17.259 |
| Stand zum 30. September 2021 | 44.847 |
Die Ekotechnika AG (nachfolgend auch "Gesellschaft" oder "Mutterunternehmen" genannt) und ihre Tochterunternehmen ("Konzern") erstellen freiwillig einen Konzernabschluss nach den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) auf Basis der Regelungen des § 315e HGB. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen und dessen Tochterunternehmen und wird nachfolgend auch "Gruppe" genannt.
Die Gesellschaft ist in Deutschland und ihre Tochtergesellschaften sind in der Russischen Föderation ansässig.
Das Mutterunternehmen hat seinen Hauptsitz in 69190 Walldorf, Johann-Jakob-Astor-Str. 49. Das Mutterunternehmen ist in das deutsche Handelsregister Mannheim unter der Nr. HRB 723400 eingetragen. Am 13. November 2015 änderte das Mutterunternehmen seine Rechtsform in eine Aktiengesellschaft. Am 17. Dezember 2015 erfolgte die Notierungsaufnahme der Aktien der Ekotechnika AG im Primärmarkt der Düsseldorfer Börse. Die unmittelbare Muttergesellschaft der Ekotechnika AG ist die Ekotechnika-Holding GmbH. Die oberste beherrschende Partei ist Stefan Dürr.
Die Gruppe nimmt eine führende Position im Bereich des Landmaschinenhandels und After-Sales-Services ein und ist einer der größten Händler von John Deere in der Russischen Föderation und insgesamt in Europa. Die Gruppe ist zudem offizieller Vertreter von anderen Landtechnikherstellern wie Vaderstad, JCB, Lemken, Pöttinger, Kverneland und AGI.
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und von der Europäischen Union anerkannt wurden. Alle Standards und Interpretationen, die ab dem am 1. Oktober 2020 beginnenden Zeitraum verpflichtend anzuwenden sind, wurden umgesetzt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet.
Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zum 30. September 2021 und 2020.
Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Geschäftsvorfälle, nicht realisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.
Nicht beherrschende Anteile machen den Teil des Periodenergebnisses und des Reinvermögens der OOO "EkoNivaTechnika-Holding" aus, der auf Anteile entfällt, die nicht von dem Mutterunternehmen gehalten werden.
Aus rechtlichen Gründen entspricht das Geschäftsjahr aller russischen Tochterunternehmen dem Kalenderjahr; für Zwecke des Konzernabschlusses erstellen diese Tochterunternehmen Zwischenabschlüsse zum Konzernbilanzstichtag 30. September. Bei dem deutschen Mutterunternehmen beginnt das Geschäftsjahr am 1. Oktober eines Jahres und endet am 30. September des Folgejahres.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet die Gruppe die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Erwirbt die Gruppe ein Unternehmen, beurteilt sie die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zum Überschuss des Betrages der übertragenen Gesamtgegenleistung und der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und des beizulegenden Zeitwerts des Anteils an dem erworbenen Unternehmen unmittelbar vor dem Erwerb an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden und Eventualverbindlichkeiten bewertet. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, des beizulegenden Zeitwerts des Anteils an dem erworbenen Unternehmen unmittelbar vor dem Erwerb, wird der Unterschiedsbetrag ("der negative Geschäftswert" bzw. "günstiger Erwerb") in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, nachdem das Management alle erworbenen Vermögenswerte und alle Schulden und Eventualverbindlichkeiten bewertet und sicherstellt, ob die vorgenommene Bewertung sachgerecht ist.
Die für das erworbene Unternehmen übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten, einschließlich des beizulegenden Zeitwertes von Vermögenswerten oder der Verbindlichkeiten aus bedingten Vereinbarungen bewertet, schließt jedoch die Anschaffungsnebenkosten wie Beratungskosten, Rechtsberatungskosten, Schätzungskosten und die ähnlichen professionellen Dienstleistungskosten nicht mit ein. Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten werden vom Eigenkapital abgezogen; Transaktionskosten, die durch die Ausgabe von Schulden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses gebunden sind, werden vom Buchwert der Schulden abgezogen und die sonstigen mit dem Erwerb verbundene Transaktionskosten werden als Aufwand erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Zum Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie von dem Zusammenschluss auf der niedrigsten Ebene profitieren, auf der der Konzern den Geschäfts- oder Firmenwert überwacht, jedoch nicht höher als das operative Segment, unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten zugeordnet sind.
Zum 30. September 2021 und zum 30. September 2020 wird in diesen Konzernabschlüssen kein Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb der Gruppe legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Die funktionale Währung der russischen Tochterunternehmen der Gruppe ist der Rubel (RUB), da dies die Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds ist, in dem die Tochterunternehmen tätig sind.
| Währung | Stand am 30.09.2021 | Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr 2020/2021 | Stand am 30.09.2020 | Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr 2019/2020 |
| RUB/EUR | 84,8755 | 89,1385 | 93,0237 | 77,3529 |
| Durchschnittskurs | Durchschnittskurs | ||
| Quartal zum 31.12.2020 | 90,8140 | Quartal zum 31.12.2019 | 70,5414 |
| Quartal zum 31.03.2021 | 89,7047 | Quartal zum 31.03.2020 | 73,2348 |
| Quartal zum 30.06.2021 | 89,3912 | Quartal zum 30.06.2020 | 79,6486 |
| Quartal zum 30.09.2021 | 86,6591 | Quartal zum 30.09.2020 | 85,9671 |
Fremdwährungstransaktionen werden von den Gesellschaften der Unternehmensgruppe zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs der russischen Zentralbank in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet.
In einer Fremdwährung denominierte monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Stichtag unter Verwendung der Stichtagskassakurse der russischen Zentralbank in die funktionale Währung umgerechnet.
Alle Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition der Gruppe in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei deren Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.
Währungsgewinne bzw. -Verluste aus Darlehen sowie aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden unter den "Finanzerträgen bzw. -aufwendungen" in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Währungsumrechnungsdifferenzen bei Transaktionen in Fremdwährung werden unter der "Währungsumrechnungsdifferenz bei den Transaktionen in Fremdwährung" erfasst und alle anderen Währungsgewinne bzw. -Verluste werden unter "Sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen" erfasst.
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Die Bestandteile des Eigenkapitals werden zum geltenden historischen Währungskurs umgerechnet.
Im Rahmen der Konsolidierung werden Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe zum Stichtagskurs und deren Gesamtergebnisrechnungen zu den Durchschnittskursen des betreffenden Quartals in Euro umgerechnet. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinn oder Verlust wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder
| ― |
auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder, |
| ― |
sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld abgewickelt wird. |
Die Gruppe muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihren besten wirtschaftlichen Interessen handeln.
Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.
Die Gruppe wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Konzernabschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
| ― |
Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise. |
| ― |
Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist. |
| ― |
Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, nicht beobachtbar ist. |
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Konzernabschluss erfasst werden, bestimmt die Gruppe, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem sie am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.
Um die Angabeanforderungen für die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat die Gruppe Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.
Erträge sind Einnahmen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns anfallen. Erträge werden in Höhe des Transaktionspreises erfasst. Der Transaktionspreis ist der Betrag der Gegenleistung, auf die der Konzern im Austausch für die Übertragung der Verfügungsmacht über versprochene Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden voraussichtlich Anspruch hat, abzüglich von im Auftrag Dritter erhaltenen Beträgen.
Erträge werden abzüglich Rabatten, Retouren und Umsatzsteuer sowie ähnlicher zwingender Zahlungen angesetzt.
Umsätze werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die Ware auf den Kunden übergegangen ist, d.h. wenn die Ware an den Kunden geliefert wird, der Kunde das volle Verfügungsrecht über die Ware hat und keine unerfüllte Verpflichtung besteht, die die Annahme der Ware durch den Kunden beeinträchtigen könnte. Die Lieferung erfolgt, wenn die Ware an den Bestimmungsort versandt wurde, das Risiko der Obsoleszenz und des Verlusts auf den Kunden übergegangen ist und entweder der Kunde die Ware vertragsgemäß angenommen hat, die Annahmebestimmungen verfallen sind oder der Konzern über einen objektiven Nachweis verfügt, dass alle Annahmekriterien erfüllt sind.
Umsatzerlöse aus rabattierten Verkäufen werden auf der Grundlage des im Vertrag festgelegten Preises abzüglich der Mengenrabatte erfasst.
Als praktische Vereinfachung wird davon ausgegangen, dass kein Element einer Finanzierung vorliegt, da die Verkäufe mit einem Zahlungsziel von maximal 12 Monaten erfolgen.
Eine Forderung wird bei Lieferung der Ware angesetzt, da dies der Zeitpunkt ist, ab dem der Anspruch auf Gegenleistung allein vom Zeitablauf abhängt.
Der Konzern erbringt After-Sales-Services im Rahmen von Festpreisverträgen. Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden in der Rechnungsperiode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht werden, auf der Grundlage der am Ende der Berichtsperiode erbrachten tatsächlichen Leistung, und zwar im Verhältnis zu den insgesamt zu erbringenden Dienstleistungen, da der Kunde die Leistungen gleichzeitig erhält und nutzt. Dies wird auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden im Verhältnis zu den insgesamt erwarteten Arbeitsstunden ermittelt.
Enthält der Vertrag ein Stundenhonorar, werden die Umsatzerlöse in Höhe des Betrages erfasst, den der Konzern in Rechnung stellen darf. Die Rechnungsstellung an den Kunden erfolgt monatlich, wobei die Zahlung bei Rechnungsstellung fällig ist.
Zinserträge werden für alle Schuldtitel periodengerecht unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Bei dieser Methode werden als Teil des Zinsertrags alle zwischen den Vertragsparteien erhaltenen Gebühren, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, sowie alle anderen Agien oder Disagien abgegrenzt.
Die in den Effektivzinssatz einbezogenen Gebühren beinhalten die vom Konzern erhaltenen oder gezahlten Bearbeitungsgebühren für die Schaffung oder den Erwerb eines finanziellen Vermögenswertes, z.B. Gebühren für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit, die Bewertung und Erfassung von Garantien oder Sicherheiten, die Aushandlung der Konditionen des Instruments und die Bearbeitung von Transaktionsdokumenten.
Für finanzielle Vermögenswerte, die bereits bei Zugang eine Wertminderung aufweisen, ist der Effektivzinssatz der Zinssatz, der die erwarteten Cashflows (einschließlich der anfänglich erwarteten Verluste) beim erstmaligen Ansatz auf den beizulegenden Zeitwert diskontiert (normalerweise durch den Kaufpreis dargestellt). Auf diese Weise wird der Effektivzinssatz angepasst.
Der Zinsertrag wird durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert von finanziellen Vermögenswerten berechnet, mit Ausnahme von (i) finanziellen Vermögenswerten, bei denen eine Wertminderung aufgetreten ist (Stufe 3), für die der Zinsertrag durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf ihre fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erwarteten Kreditrisikovorsorge berechnet wird, und (ii) finanziellen Vermögenswerten, die bereits bei Zugang eine Wertminderung aufweisen, für die der ursprüngliche angepasste Effektivzinssatz auf die fortgeführten Anschaffungskosten angewendet wird.
Verbindlichkeiten, die sich aus einem Leasingvertrag ergeben, werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert bewertet. Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Nettobarwert der folgenden Leasingzahlungen:
| ― |
feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger Forderungen aus Leasinganreizen, |
| ― |
variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder Zinssatz abhängen und erstmalig mit dem Index oder Zinssatz zum Beginn des Leasingverhältnisses bewertet werden, |
| ― |
den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Gruppe mit angemessener Sicherheit davon ausgehen kann, dass sie diese Option ausüben wird. |
Einige der Leasingverträge im Konzern enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Diese werden genutzt, um die operative Flexibilität bei der Verwaltung der in den Betrieben der Gruppe eingesetzten Mittel zu maximieren. Verlängerungsoptionen (bzw. Optionen für den Zeitraum nach der Kündigung) werden nur dann aufgenommen, wenn die Verlängerung (bzw. Nichtkündigung) des Leasingvertrags mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Mietzahlungen, die im Rahmen hinreichend gesicherter Verlängerungsoptionen zu leisten sind, werden ebenfalls in die Bewertung der Verbindlichkeit einbezogen.
Die Leasingzahlungen werden mit dem im Leasingvertrag implizit enthaltenen Zinssatz diskontiert. Wenn dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, wird der Grenzfremdkapitalzinssatz der Gruppe verwendet, d.h. der Zinssatz, den die Gruppe zahlen müsste, um sich die Mittel zu leihen, die notwendig sind, um einen Vermögenswert von ähnlichem Wert wie das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in einem ähnlichen wirtschaftlichen Umfeld mit ähnlichen Bedingungen, Sicherheiten und Konditionen zu erhalten.
Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes
| ― |
verwendet die Gruppe als Ausgangspunkt nach Möglichkeit die letzte vom jeweiligen Leasingnehmer erhaltene Fremdfinanzierung, wobei diese entsprechend angepasst wird, um Änderungen der Finanzierungsbedingungen seit Erhalt der Fremdfinanzierung widerzuspiegeln, |
| ― |
nimmt die Gruppe leasingspezifische Anpassungen wie z.B. Laufzeit, Land, Währung und Sicherheit vor. |
Leasingzahlungen werden zwischen Kapital- und Finanzierungskosten aufgeteilt. Die Finanzierungskosten werden über die Leasingdauer erfolgswirksam angesetzt, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den verbleibenden Saldo der Verbindlichkeit ergibt.
Zahlungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverträgen und sämtliche Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte werden linear erfolgswirksam als Aufwand verbucht. Kurzfristige Leasingverträge sind Verträge mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten. Geringwertige Vermögenswerte haben einen Wert von maximal USD 5.000.
Die Gruppe mietet diverse Büros, Lager, Ausrüstung und Fahrzeuge. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasing-Bestandteile enthalten. Die Gruppe teilt die Gegenleistung im Vertrag auf der Grundlage ihrer relativen Einzelpreise in Leasing- und Nichtleasing-Bestandteile auf. (Im Falle von Immobilienmietverträgen, bei denen die Gruppe als Mieter fungiert, hat sie sich jedoch dafür entschieden, Leasing- und Nichtleasing-Bestandteile nicht zu trennen und stattdessen alle Vertragsbestandteile als eine Leasingvereinbarung zu bilanzieren.)
Vermögenswerte, die sich aus einem Leasingvertrag ergeben, werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert bewertet.
Nutzungsrechte an Vermögenswerten werden zu Anschaffungskosten bewertet. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
| ― |
Betrag des erstmaligen Ansatzes der Leasingverbindlichkeiten, |
| ― |
sämtliche Leasingzahlungen, die zum oder vor dem Beginn des Leasingverhältnisses geleistet wurden, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize, |
| ― |
sämtliche anfänglichen direkten Kosten. |
Nutzungsrechte an Vermögenswerten werden grundsätzliche linear über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder die Leasinglaufzeit abgeschrieben, je nachdem welcher Zeitraum kürzer ist. Wenn die Gruppe mit hinreichender Sicherheit eine Kaufoption ausüben wird, wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer der zugrunde liegenden Vermögenswerte abgeschrieben.
Die Abschreibungen auf die Posten des Nutzungsrechts werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer wie folgt berechnet:
| • Grundstücke | 3 bis 47 Jahre |
| • Gebäude | 3 bis 5 Jahre |
| • Maschinen und Anlagen | 3 Jahre |
| • Transportmittel | 3 bis 5 Jahre |
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen die Gruppe tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Tatsächliche Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in
Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.
Die Bildung latenter Einkommensteuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Bilanzmethode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:
| ― |
latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst; |
| ― |
latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. |
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
| ― |
latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. |
| ― |
latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen. Latente Steueransprüche für abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. |
Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden innerhalb einer Gesellschaft werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von tatsächlichen Steuererstattungsansprüchen mit tatsächlichen Steuerschulden vorliegt und die latenten Steuern auf dasselbe steuerpflichtige Unternehmen und dieselbe Steuerbehörde entfallen.
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und aus Umständen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt.
Eine unsichere Steuerposition ist ein Posten, dessen steuerliche Behandlung entweder unklar ist oder bei dem Unstimmigkeit zwischen der Gruppe und der zuständigen Steuerbehörde besteht. Die Gruppe hat eine Zwei-Stufen-Prüfung zur Bewertung von unsicheren Steuerpositionen angewendet, für welche eine "wahrscheinliche" (zu mehr als 50 %) Anerkennungsschwelle für eine Verbindlichkeit gilt.
Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:
| ― |
Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst. |
| ― |
Wenn Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen werden. |
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten angesetzt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
Immaterielle Vermögenswerte der Gruppe sind ausschließlich solche mit begrenzter Nutzungsdauer. Dabei geht es um Software mit einer Nutzungsdauer von einem bis fünf Jahren.
Immaterielle Vermögenswerte werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
Forschungsausgaben werden bei ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Kosten, die im Rahmen von Entwicklungsprojekten (Design und Test neuer oder verbesserter Produkte) anfallen, werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass das Projekt unter Berücksichtigung der kommerziellen und technologischen Realisierbarkeit erfolgreich sein wird und die Kosten verlässlich bewertet werden können. Sonstige Entwicklungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten, die zuvor als Aufwand erfasst wurden, werden in einer späteren Periode nicht als Vermögenswert erfasst. Aktivierte Entwicklungskosten mit begrenzter Nutzungsdauer werden ab dem Beginn der kommerziellen Fertigung des Produkts linear über den Zeitraum des erwarteten Nutzens abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen, falls vorhanden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Die Kosten für geringfügige Reparaturen und tägliche Wartung werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:
| • Gebäude | 2 bis 30 Jahre |
| • Transportmittel | 1 bis 10 Jahre |
| • Sonstige Maschinen | 1 bis 15 Jahre |
| • Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 bis 30 Jahre |
| • Sonstige Sachanlagen | 1 bis 10 Jahre |
Die Nutzungsdauer der Sachanlagen wird mindestens am Ende eines jeden Berichtszeitraums überprüft. Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.
Allgemeine und spezifische Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme vom Fremdkapital entstehen.
Die Aktivierung beginnt, wenn
(a) dem Konzern Ausgaben für den Vermögenswert entstanden sind,
(b) dem Konzern Fremdkapitalkosten entstanden sind; und
(c) der Konzern Arbeiten begonnen hat, um den Vermögenswert in den erforderlichen Zustand für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf zu bringen.
Fremdkapitalkosten werden so lange aktiviert, bis die Vermögenswerte im Wesentlichen für den Gebrauch oder Verkauf hergerichtet sind.
Der Konzern aktiviert Fremdkapitalkosten, die hätten vermieden werden können, wenn er keine Investitionen in qualifizierende Vermögenswerte getätigt hätte. Die aktivierten Fremdkapitalkosten werden zu den durchschnittlichen Finanzierungskosten des Konzerns berechnet (der gewichtete durchschnittliche Zinsaufwand wird auf die Ausgaben für die qualifizierenden Vermögenswerte angewendet), mit Ausnahme derjenigen, bei denen die Fremdmittel speziell für die Beschaffung eines qualifizierenden Vermögenswertes aufgenommen werden. Wenn Fremdmittel speziell aufgenommen wurden, werden die tatsächlich angefallenen Kosten abzüglich etwaiger Anlageerträge aus der vorübergehenden Zwischenanlage dieser Kredite aktiviert.
Die Gruppe ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.
Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden, falls vorhanden, kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert.
Die Gruppe legt ihrer Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über fünf Jahre. Für längere Zeiträume werden langfristige Wachstumsraten bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem fünften Jahr angewandt. Solche Wachstumsraten können die durchschnittlichen Marktraten nicht übersteigen. Wertminderungsaufwendungen werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Für Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf einem aktiven Markt gehandelt werden, wird als Produkt aus dem notierten Preis für den einzelnen Vermögenswert oder die einzelne Verbindlichkeit und der Anzahl der vom Unternehmen gehaltenen Instrumente ermittelt. Dies gilt auch dann, wenn das normale tägliche Handelsvolumen eines Marktes nicht ausreicht, um die gehaltene Menge aufzunehmen, und die Erteilung von Aufträgen zum Verkauf der Position in einer einzigen Transaktion den notierten Preis beeinflussen könnte.
Zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts bestimmter Finanzinstrumente, für die keine externen Marktpreisinformationen verfügbar sind, werden Bewertungstechniken wie Discounted-Cashflow-Modelle oder Modelle, die auf kürzlichen Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen oder der Berücksichtigung von Finanzdaten der Beteiligungsunternehmen basieren, herangezogen.
Transaktionskosten sind zusätzliche Kosten, die dem Erwerb, der Ausgabe oder der Veräußerung eines Finanzinstruments direkt zugeordnet werden können. Zusätzliche Kosten sind Kosten, die nicht entstanden wären, wenn die Transaktion nicht stattgefunden hätte. Die Transaktionskosten umfassen Gebühren und Provisionen, die an Vertreter (einschließlich der Mitarbeiter, die als Handelsvertreter fungieren), Berater, Makler und Händler gezahlt werden, Abgaben an Regulierungsbehörden und Wertpapierbörsen sowie Transfersteuern und -gebühren. Die Transaktionskosten beinhalten keine Agien oder Disagien, Finanzierungskosten oder interne Verwaltungs- oder Holdingkosten.
Fortgeführte Anschaffungskosten ("AC") sind der Betrag, mit dem das Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz abzüglich Tilgungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen, und für finanzielle Vermögenswerte abzüglich der Wertberichtigung für erwartete Verluste ("ECL"), angesetzt wurde. Die Zinsabgrenzungen beinhalten die Amortisation von Transaktionskosten, die bei der erstmaligen Erfassung abgegrenzt werden, sowie von Auf- und Abschlägen auf den Fälligkeitsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Abgegrenzte Zinserträge und abgegrenzte Zinsaufwendungen, einschließlich abgegrenzter Kupons und amortisierter Disagien oder Agien (einschließlich eventueller bei der Entstehung abgegrenzter Gebühren), werden nicht separat ausgewiesen und sind in den Buchwerten der entsprechenden Posten der Konzernbilanz enthalten.
Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Zuordnung von Zinserträgen oder Zinsaufwendungen über die jeweilige Periode, um einen konstanten periodischen Zinssatz (Effektivzinssatz) auf den Buchwert zu erreichen. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen (ausschließlich zukünftiger Verluste) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Bruttobuchwert des Finanzinstruments abgezinst werden. Der Effektivzinssatz diskontiert die Cashflows variabel verzinslicher Instrumente auf den nächsten Zinsberechnungszeitpunkt, mit Ausnahme des Auf- oder Abschlags, der den Credit Spread über den im Instrument angegebenen variablen Zinssatz oder andere Variablen widerspiegelt, die nicht auf den Marktzins zurückgesetzt werden. Solche Auf- oder Abschläge werden über die gesamte erwartete Laufzeit des Instruments abgeschrieben. Die Barwertberechnung umfasst alle zwischen den Vertragsparteien gezahlten oder erhaltenen Gebühren, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind. Bei finanziellen Vermögenswerten, die bereits bei Zugang eine Wertminderung aufweisen ("POCI"), wird der Effektivzinssatz um das Kreditrisiko bereinigt, d.h. er wird auf Grundlage der bei erstmaligem Ansatz erwarteten Cashflows anstatt auf Grundlage vertraglicher Zahlungen berechnet.
Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden ("FVTPL"), werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Alle anderen Finanzinstrumente werden erstmalig zum um Transaktionskosten bereinigten beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz wird am besten durch den Transaktionspreis dargestellt. Ein Gewinn oder Verlust wird beim erstmaligen Ansatz nur dann erfasst, wenn eine Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis besteht, die durch andere beobachtbare laufende Markttransaktionen desselben Instruments oder durch eine Bewertungsmethode nachgewiesen werden kann, deren Variablen nur Daten von beobachtbaren Märkten umfassen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Investitionen in erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Instrumente ("FVOCI") eine Wertberichtigung für erwartete Verluste gebildet, was zu einem sofortigen Buchverlust führt.
Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die innerhalb eines durch Vorschriften oder Marktkonventionen festgelegten Zeitrahmens geliefert werden müssen ("marktübliche" Käufe und Verkäufe), werden zum Handelstag angesetzt, d.h. an dem Tag, an dem sich der Konzern zur Lieferung eines finanziellen Vermögenswertes verpflichtet. Alle anderen Käufe werden angesetzt, wenn die Gruppe Partei der vertraglichen Bestimmungen des Instruments wird.
Zur Bestimmung des Marktwerts von Darlehen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, verwendet der Konzern Discounted-Cashflow-Bewertungstechniken. Es können Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz, der als Transaktionspreis gilt, und dem Betrag entstehen, der beim erstmaligen Ansatz unter Verwendung einer Bewertungsmethode mit Inputfaktoren der Stufe 3 ermittelt wird. Verbleiben nach der Kalibrierung von Modellinputfaktoren Differenzen, werden diese Differenzen linear über die Laufzeit des Darlehens von verbundenen Unternehmen bzw. Darlehen an verbundene Unternehmen abgeschrieben. Die Differenzen werden sofort erfolgswirksam erfasst, wenn die Bewertung nur Inputfaktoren der Stufe 1 oder Stufe 2 berücksichtigt.
Das Geschäftsmodell zeigt, wie der Konzern die Vermögenswerte verwaltet, um Cashflow zu generieren -ob die Zielsetzung des Konzerns ist: (i) die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um so lediglich die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen ("Halten zur Vereinnahmung vertraglicher Cashflows") oder (ii) die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um so die vertraglichen Zahlungsströme und die Zahlungsströme aus dem Verkauf der Vermögenswerte zu vereinnahmen ("Halten zur Vereinnahmung vertraglicher Cashflows und zum Verkauf") oder, wenn weder (i) noch (ii) zutrifft, werden die finanziellen Vermögenswerte als Teil des "sonstigen" Geschäftsmodells klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet ("FVTPL").
Das Geschäftsmodell wird für eine Gruppe von Vermögenswerten (auf Portfolioebene) basierend auf allen relevanten Nachweisen über die Aktivitäten festgelegt, die der Konzern unternimmt, um die für das zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbare Portfolio festgelegte Zielsetzung zu erreichen. Zu den Faktoren, die der Konzern bei der Bestimmung des Geschäftsmodells berücksichtigt, gehören der Zweck und die Zusammensetzung eines Portfolios, Erfahrungen darüber, wie die Vereinnahmung der Cashflows für die jeweiligen Vermögenswerte erfolgte, wie Risiken bewertet und gesteuert werden, wie die Performance der Vermögenswerte bewertet wird und wie Führungskräfte entlohnt werden.
Wenn das Geschäftsmodell darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung von vertraglichen Cashflows zu halten oder vertragliche Cashflows zu halten und zu verkaufen, beurteilt der Konzern, ob die Cashflows lediglich Zahlungen für Zins und Tilgung ("SPPI") darstellen. Bei dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern, ob die vertraglichen Cashflows dem Kerngedanken einer gewöhnlichen Kreditvereinbarung entsprechen, d.h. die Zinsen umfassen nur die Gegenleistung für Kreditrisiko, Zeitwert des Geldes, sonstige gewöhnliche Kreditrisiken und Gewinnmargen.
Wenn die Vertragsbedingungen ein Risiko oder eine Volatilität mit sich bringen, die nicht dem Kerngedanken einer gewöhnlichen Kreditvereinbarung entsprechen, wird der finanzielle Vermögenswert klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die SPPI-Beurteilung wird beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes durchgeführt und später nicht wiederholt.
Eine Umklassifizierung von Finanzinstrumenten erfolgt nur dann, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung des Portfolios insgesamt ändert. Die Umgliederung hat prospektive Wirkung und erfolgt ab Beginn der ersten Berichtsperiode, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt. Der Konzern hat sein Geschäftsmodell in der Berichts- und Vergleichsperiode nicht geändert und keine Umklassifizierungen vorgenommen.
Der Konzern bewertet vorausschauend die erwarteten Verluste für Schuldinstrumente, die zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie bei aktiven Vertragsposten für die Risiken aus Kreditzusagen und Finanzgarantien. Der Konzern bewertet die erwarteten Verluste und erfasst Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte und aktiver Vertragsposten zu jedem Bilanzstichtag. Die erwarteten Verluste stellen (i) einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag dar, der durch Beurteilung einer Reihe möglicher Szenarien, sowie durch (ii) Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes ermittelt wurde und (iii) alle verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie verfügbare Prognosen künftiger Verhältnisse angemessen berücksichtigt, die am Ende jeder Berichtsperiode ohne unverhältnismäßige Kosten und Bemühungen beschafft werden können.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente werden in der Konzernbilanz nach Abzug der erwarteten Verluste dargestellt.
Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz für die Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an. Für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte wendet der Konzern ein dreistufiges Wertminderungsmodell an, das auf Änderungen der Kreditqualität seit dem erstmaligen Ansatz basiert. Ein Finanzinstrument, das beim erstmaligen Ansatz nicht wertgemindert ist, wird in Stufe 1 klassifiziert. Die erwarteten Verluste finanzieller Vermögenswerte der Stufe 1 werden mit einem Betrag erfasst, der dem Anteil des gesamten über die Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlust entspricht, der infolge aller möglichen Ausfallereignisse über die nächsten 12 Monate oder, sofern kürzer, über die Restlaufzeit des Finanzinstruments entspricht ("erwarteter 12-Monats-Verlust"). Stellt der Konzern eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos ("SICR") seit dem erstmaligen Ansatz fest, so wird der Vermögenswert auf Stufe 2 übertragen und seine erwarteten Verluste werden auf Basis der gesamten über die Restlaufzeit erwarteten Verluste bewertet, d.h. bis zur vertraglichen Fälligkeit, jedoch unter Berücksichtigung eventueller erwarteter Vorfälligkeiten ("Lifetime ECL"). Stellt der Konzern eine Wertminderung eines Vermögenswertes fest, so wird der Vermögenswert auf Stufe 3 übertragen und seine erwarteten Verluste werden als "Lifetime-ECL" bewertet. Die erwarteten Verluste von Vermögenswerten, die bereits bei Zugang eine Wertminderung aufweisen, werden stets als "Lifetime-ECL" bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte werden ganz oder teilweise abgeschrieben, wenn der Konzern alle praktischen Bemühungen zur Wiederherstellung ausgeschöpft hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Wiederherstellung vernünftigerweise nicht erwartet werden kann. Die Abschreibung stellt ein Ausbuchungsereignis dar. Der Konzern kann finanzielle Vermögenswerte, deren Eintreibung noch betrieben wird, abschreiben, wenn er versucht, vertraglich fällige Beträge einzutreiben, eine erfolgreiche Eintreibung jedoch vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.
Der Konzern bucht finanzielle Vermögenswerte aus, wenn (a) die Vermögenswerte zurückgezahlt werden oder die Rechte auf die Cashflows aus den Vermögenswerten anderweitig auslaufen oder (b) der Konzern die Rechte an den Cashflows aus den finanziellen Vermögenswerten übertragen hat oder eine qualifizierende Weiterleitungsvereinbarung eingegangen ist, und gleichzeitig (i) auch im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum an den Vermögenswerten übertragen werden oder (ii) weder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen noch behalten werden, aber die Verfügungsmacht aufgegeben wird.
Die Verfügungsmacht wird zurückbehalten, wenn die Gegenpartei nicht in der Lage ist, den Vermögenswert in seiner Gesamtheit an einen unabhängigen Dritten zu verkaufen, ohne dass zusätzliche Beschränkungen für den Verkauf auferlegt werden müssen.
Es kann vorkommen, dass der Konzern die Vertragsbedingungen von finanziellen Vermögenswerten neu verhandelt oder anderweitig ändert. Der Konzern beurteilt, ob die Änderung der vertraglichen Cashflows wesentlich ist und berücksichtigt dabei unter anderem folgende Faktoren: neue Vertragsbedingungen, die das Risikoprofil des Vermögenswertes wesentlich beeinflussen, wesentliche Änderung des Zinssatzes, Änderung der Währung, neue Sicherheiten oder Kreditverbesserungen, die das mit dem Vermögenswert verbundene Kreditrisiko erheblich beeinflussen, oder eine wesentliche Verlängerung eines Kredits, wenn der Kreditnehmer nicht in finanziellen Schwierigkeiten steckt.
Weichen die geänderten Bedingungen wesentlich ab, erlöschen die Rechte auf die Cashflows aus dem ursprünglichen Vermögenswert und der Konzern bucht den ursprünglichen finanziellen Vermögenswert aus und erfasst einen neuen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert. Der Zeitpunkt der Neuverhandlung gilt als der Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes für eine spätere Wertminderungsberechnung, einschließlich der Feststellung, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat. Der Konzern beurteilt auch, ob das neue Darlehen oder das neue Schuldinstrument das SPPI-Kriterium erfüllt. Eine etwaige Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten ursprünglichen Vermögenswerts und dem beizulegenden Zeitwert des neuen wesentlich modifizierten Vermögenswerts wird erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der wirtschaftliche Gehalt der Differenz wird einer Kapitaltransaktion mit Eigentümern zugerechnet.
In dem Fall, in dem die Neuverhandlung auf finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei und die Unfähigkeit, die ursprünglich vereinbarten Zahlungen zu leisten, zurückzuführen ist, vergleicht der Konzern die ursprünglichen und die geänderten erwarteten Cashflows, um zu beurteilen, ob sich die Risiken und Chancen aus dem Vermögenswert aufgrund der Vertragsänderung wesentlich unterscheiden. Ändern sich die Risiken und Chancen nicht, so unterscheidet sich der modifizierte Vermögenswert nicht wesentlich vom ursprünglichen Vermögenswert und die Änderung führt nicht zu einer Ausbuchung.
Der Konzern berechnet den Bruttobuchwert neu, indem er die modifizierten vertraglichen Cashflows mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz (oder dem angepassten Effektivzinssatz für bereits bei Zugang wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte) diskontiert und einen Änderungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet klassifiziert, mit Ausnahme von (i) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten: Diese Klassifizierung wird angewendet auf Derivate, zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (z.B. Short-Positionen in Wertpapieren), bedingte Gegenleistungen, die von einem Erwerber bei einem Unternehmenszusammenschluss erfasst werden, und andere sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als solche klassifiziert werden, sowie (ii) Finanzgarantieverträge und Darlehensverpflichtungen.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie getilgt wurden (d.h. wenn die im Vertrag festgelegte Verpflichtung entweder beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist).
Werden Schuldinstrumente zwischen dem Konzern und seinen bestehenden Kreditgebern gegen solche mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Vertragsbedingungen bestehender finanzieller Verbindlichkeiten substanziell geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit behandelt. Die Vertragsbedingungen sind substanziell verschieden, wenn der diskontierte Barwert der Cashflows unter den neuen Bedingungen, einschließlich der gezahlten Gebühren abzüglich der erhaltenen und mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten Gebühren, um mindestens 10 % vom diskontierten Barwert der verbleibenden Cashflows der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit abweicht. Darüber hinaus werden weitere qualitative Faktoren wie die Währung, auf die das Instrument lautet, Änderungen in der Art des Zinssatzes, neue Umwandlungsmerkmale und Änderungen der Kreditbedingungen berücksichtigt. Wird ein Austausch von Schuldinstrumenten oder eine Änderung der Vertragsbedingungen als Tilgung behandelt, werden alle anfallenden Kosten oder Gebühren als Teil des Gewinns oder Verlusts aus der Tilgung erfasst. Wird ein Austausch von Schuldinstrumenten oder eine Änderung der Vertragsbedingungen nicht als Tilgung behandelt, so wird der Buchwert der Verbindlichkeit um die anfallenden Kosten oder Gebühren angepasst und letztere werden über die Restlaufzeit der modifizierten Verbindlichkeit abgeschrieben.
Änderungen von Verbindlichkeiten, die nicht zur Tilgung führen, werden als Schätzungsänderung nach einer kumulierten Aufholmethode bilanziert, wobei ein Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst wird, es sei denn, der wirtschaftliche Gehalt der Differenz zwischen den Buchwerten ist auf eine Kapitaltransaktion mit Eigentümern zurückzuführen.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert (d.h., es wird nur der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen), wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Ein solches Saldierungsrecht darf (a) nicht von einem zukünftigen Ereignis abhängig gemacht werden und muss (b) unter allen folgenden Umständen rechtskräftig sein: (i) im normalen Geschäftsbetrieb, (ii) im Falle eines Verzuges und (iii) im Falle einer Insolvenz oder eines Konkurses.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Sichteinlagen bei Banken und andere kurzfristige, hochliquide Anlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von drei Monaten oder weniger. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, da (i) sie zur Vereinnahmung vertraglicher Cashflows gehalten werden und diese Cashflows lediglich Zahlungen für Zins und Tilgung ("SPPI") darstellen und (ii) sie nicht für die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bestimmt sind. Einzig durch Gesetze bestimmte Merkmale, wie z.B. die Kautionsgesetzgebung in bestimmten Ländern, haben keine Auswirkungen auf den SPPI-Test, es sei denn, sie sind vertraglich so geregelt, dass das Merkmal auch bei einer späteren Änderung der Gesetzgebung Anwendung finden würde.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet und in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden abgegrenzt, wenn die Gegenpartei ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, und werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet und in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Bei Kaufverträgen mit einigen Lieferanten hat die Gruppe das Recht auf eine Verlängerung der Zahlungsfrist für einen Teil der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die entsprechenden Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz sowie bei Zahlungsfristverlängerung als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen klassifiziert. Diese Verbindlichkeiten werden bei Verlängerung verzinslich, wobei der durch die Verlängerung entstehende Zinsaufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen klassifiziert und in der Konzern-Cashflow-Rechnung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen wird.
Darlehen werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, abzüglich Transaktionskosten, bewertet und in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
Kosten, die anfallen, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:
| ― |
Landmaschinen, Forstmaschinen, Gebrauchtmaschinen und Precision-Farming-Geräte: Anschaffungskosten auf Einzelkostenbasis |
| ― |
Ersatzteile, Reifen, Schmierstoffe und sonstige Vorräte: Anschaffungskosten auf gewichteter Durchschnittsbasis. |
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Veräußerungskosten.
Die Verpflichtung des Konzerns zur Reparatur oder zum Ersatz fehlerhafter Waren im Rahmen der üblichen Garantiebedingungen wird als Rückstellung ausgewiesen.
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn die Gruppe eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern die Gruppe für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag betreffend Gewährleistungsverpflichtungen), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Konzerngesamtergebnisrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.
Rückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der zugrunde liegenden Produkte gebildet. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die ursprüngliche Schätzung der Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird jährlich überprüft.
Die Gruppe erfasst Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen (exkl. Unternehmenszusammenschlüsse) wie folgt:
| ― |
Muss die erstmalige Erfassung gemäß IFRS zum beizulegenden Zeitwert erfolgen, bewertet die Gruppe solche Transaktionen unabhängig von der tatsächlichen Gegenleistung zum beizulegenden Zeitwert. |
| ― |
In allen anderen Fällen erfasst die Gruppe die Geschäftsvorfälle in Höhe der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. |
Die folgenden geänderten Standards hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern:
| ― |
Änderungen des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung (veröffentlicht am 29. März 2018 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen) |
| ― |
Definition eines Geschäftsbetriebs - Änderungen an IFRS 3 (veröffentlicht am 22. Oktober 2018 und anzuwenden für Akquisitionen ab Beginn von Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen) |
| ― |
Definition von Wesentlichkeit - Änderungen an IAS 1 und IAS 8 (veröffentlicht am 31. Oktober 2018 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen) |
| ― |
Interest Rate Benchmark Reform - Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 (veröffentlicht am 26. September 2019 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen) |
| ― |
Mietkonzessionen als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie - Änderungen an IFRS 16 (veröffentlicht am 28. Mai 2020 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen) |
Es wurden neue Standards und Interpretationen veröffentlicht, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 oder später beginnen, verpflichtend anzuwenden sind und die der Konzern nicht vorzeitig angewendet hat. Diese Änderungen werden bei Anwendung voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern haben:
| ― |
Interest Rate Benchmark (IBOR) Reform - Änderungen der Phase 2 an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 (veröffentlicht am 27. August 2020 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen) |
| ― |
Änderungen an IFRS 4 - Aufschub von IFRS 9 (veröffentlicht am 25. Juni 2020 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen) |
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.
Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden der Gruppe hat das Management folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen:
Bei Sachanlagen wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, wenn Sachverhalte auf eine eventuelle Wertminderung hindeuten. Zu den Faktoren, die die Gruppe für bedeutsam hält und die zu einer Werthaltigkeitsprüfung führen können, gehören ein signifikanter Rückgang der Marktwerte, ein signifikant schlechteres Geschäftsergebnis im Vergleich zu den vergangenen oder prognostizierten operativen Ergebnissen, wesentliche Änderungen in der Art der Nutzung der erworbenen Vermögenswerte oder in der Strategie bezüglich des Gesamtgeschäfts der Gesellschaft, einschließlich von Vermögenswerten, die abgeschafft oder ersetzt werden, sowie Vermögenswerten, die beschädigt oder außer Betrieb genommen werden, stark negative Branchen- oder Wirtschaftstrends und andere Faktoren. Ist eine Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Zum 30. September 2020 sah das Management der Gruppe (wie im Vorjahr) keine Anzeichen für eine Wertminderung der Vermögenswerte der Gruppe.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen der Gruppe basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen werden in den Annahmen berücksichtigt, wenn sie eintreten.
Die Wertberichtigung für überalterte Vorräte und solche mit geringer Umschlagshäufigkeit (mit Ausnahme von Landmaschinen, in Zahlung genommenen Maschinen und intelligenten Landwirtschaftslösungen) wird auf Basis ihres Alters wie folgt berechnet:
| • weniger als 1 Jahr - | 0 % des Buchwerts |
| • 1 bis 2 Jahre - | 20 % des Buchwerts |
| • 2 bis 3 Jahre - | 50 % des Buchwerts |
| • mehr als 3 Jahre - | 100 % des Buchwerts |
Da die Gruppe die vertragliche Möglichkeit hat, die von John Deere bezogenen und unbenutzten Ersatzteile mit einem Preisabschlag von 20 % auf die ursprünglichen Anschaffungskosten zurückzugeben, wird die Wertberichtigung auf solche Ersatzteile im Alter von 1-3 Jahren lediglich in Höhe dieses Abschlags angesetzt.
Eine Bewertung des Nettoveräußerungswerts für landwirtschaftliche Maschinen, in Zahlung genommene Maschinen und intelligente Landwirtschaftslösungen basiert auf der Analyse der erwarteten Verkaufspreise.
Veränderungen von Wertberichtigungen der Vorräte werden im Posten "Materialaufwand" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für weitere Details wird auf Anhangsangabe 17 verwiesen.
Die Gruppe ermittelt Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichte Darlehen am Ende der Berichtsperiode. Die Gruppe stellt zuerst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für sich gesehen bedeutsam sind, oder für die gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, besteht. Des Weiteren beurteilt sie, ob bei individuell ausgereichten Darlehen ein objektiver Hinweis auf Wertminderungen besteht. Die Gruppe erfasst einen Wertminderungsaufwand für eine einzelne Forderung aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichte Darlehen oder für eine Gruppe von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wenn sich die Verlusterwartung seit erstmaligem Ansatz der Forderungen oder Darlehen nicht geändert hat und zuverlässig eingeschätzt werden kann. Die Einschätzung basiert auf Erfahrungen der Vergangenheit, wonach Verluste nach dem erstmaligen Ansatz, aber vor dem Ende der Berichtsperiode eingetreten sind. In einigen Fällen kann es passieren, dass es nicht möglich ist, ein einzelnes, singuläres Ereignis als Grund für die Wertminderung zu identifizieren. Vielmehr könnte ein Zusammentreffen mehrerer Ereignisse die Wertminderung verursacht haben. Verluste aus künftig erwarteten Ereignissen dürfen allerdings ungeachtet ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit nicht erfasst werden. Weitere Details sind in den Anhangsangaben 16 und 18 zu finden.
Eine Reihe von Bestimmungen des russischen Steuer-, Währungs- und Zollrechts ist ungenau formuliert und unterliegt wechselnder Auslegung (die auch rückwirkend angewendet werden könnte), selektiver und nicht einheitlicher Anwendung, häufigen und oft nicht vorhersehbaren Änderungen. Demnach kann die Auslegung solcher Gesetzgebungen hinsichtlich der Transaktionen und Aktivitäten der Gruppe von den zuständigen regionalen oder föderalen Behörden jederzeit angefochten werden. Jüngere Ereignisse in Russland haben gezeigt, dass in der Praxis Steuerbehörden eine stärkere Position in Bezug auf die Auslegung und Anwendung von verschiedenen Normen und Vorschriften, Durchführung von Steuerprüfungen und Auferlegung zusätzlicher steuerlicher Anforderungen einnehmen können. Eine mögliche Folge könnte sein, dass Transaktionen und Aktivitäten der Gruppe, die in der Vergangenheit nicht angefochten wurden, künftig nicht akzeptiert werden. Dadurch könnten erhebliche zusätzliche Steuern, Strafen und Zinsen von den jeweiligen Behörden gefordert werden.
Steuerprüfungen durch russische Steuerbehörden können sich auf die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Jahr, in dem die Entscheidung bezüglich der Durchführung von Steuerprüfungen getroffen wurde, erstrecken. Unter bestimmten Umständen können auch weiter zurückliegende Zeiträume geprüft werden.
Die russische Verrechnungspreisgesetzgebung ist im Allgemeinen mit den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten internationalen Verrechnungspreisgrundsätzen abgestimmt, weist jedoch Besonderheiten auf. Diese Rechtsvorschriften sehen die Möglichkeit zusätzlicher Steuerbescheide für kontrollierte Transaktionen (Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen und bestimmte Transaktionen zwischen unabhängigen Unternehmen) vor, wenn diese Transaktionen nicht zu marktüblichen Bedingungen erfolgen. Das Management hat interne Kontrollen implementiert, um die Einhaltung dieser Verrechnungspreisgesetzgebung sicherzustellen.
Steuerverbindlichkeiten aus kontrollierten Transaktionen werden auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Transaktionspreise ermittelt. Mit der Weiterentwicklung der Auslegung der Verrechnungspreisregeln ist es möglich, dass solche Verrechnungspreise in Frage gestellt werden. Die Auswirkungen einer solchen Herausforderung können nicht verlässlich abgeschätzt werden, können aber für die Finanzlage und/oder die gesamte Geschäftstätigkeit der Gruppe von Bedeutung sein.
Ab 2015 wurden spezifischere und detailliertere Regeln eingeführt, die festlegen, wann ausländische Unternehmen als von Russland aus gesteuert angesehen werden können und somit als russische Steuerinländer gelten können. Der russische Steuerwohnsitz bedeutet, dass das weltweite Einkommen dieser juristischen Person in Russland besteuert wird.
Die Steuerverbindlichkeiten des Konzerns wurden unter der Annahme ermittelt, dass die ausländische Gesellschaft Ekotechnika AG nicht der Besteuerung in Russland unterliegt, da sie in Anwendung der neuen steuerlichen Wohnsitzregelung ihren Steuerwohnsitz nicht in Russland hat. Die russischen Steuerbehörden könnten diese Auslegung der einschlägigen Rechtsvorschriften in Bezug auf die ausländische Gesellschaft der Gruppe jedoch anfechten. Die Auswirkungen einer solchen Anfechtung sind derzeit nicht verlässlich einschätzbar, könnten jedoch für die Finanzlage bzw. die gesamte Geschäftstätigkeit der Gruppe wesentlich sein.
Die vom Management am Ende des Geschäftsjahres identifizierten Steuerpositionen, die einer unterschiedlichen Interpretation der Gesetze unterliegen könnten, belaufen sich zum 30. September 2021 auf TEUR 5.016 in Bezug auf Körperschaftsteuer (2020: TEUR 3.876) bzw. TEUR 6.545 in Bezug auf Umsatzsteuer (2020: TEUR 5.057). Dies sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe liegen; diese Verpflichtungen werden nicht als Verbindlichkeiten der Gruppe erfasst.
Gemäß den Handelsverträgen mit Landtechnikherstellern bietet die Gruppe ihren Kunden Garantien, die in der Regel auf ein Jahr begrenzt sind. Nach den Handelsverträgen müssen Qualitätsmängel, die unter die Gewährleistung fallen, ohne Zuzahlung der Kunden durch die Gruppe beseitigt werden. Die Landtechnikhersteller müssen Kosten der Gruppe, die aufgrund der Mängelbeseitigung innerhalb der Garantiefrist entstanden sind, in der bei Vertragsabschluss festgelegten Höhe und zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Raten erstatten. Basierend darauf ist die Gruppe in erster Linie Schuldner hinsichtlich einer Gewährleistung und bildet eine Gewährleistungsrückstellung für verkaufte Landmaschinen, deren Garantie noch nicht abgelaufen ist. Darüber hinaus erfasst die Gruppe die Erstattung der Landtechnikhersteller als separaten Vermögenswert, wenn der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Die Gewährleistungsrückstellung basiert auf historischen Erfahrungswerten, einschließlich der Saisonalität der Umsätze und der Gewährleistungs- und Garantiekosten in den letzten Jahren. Die Kostenerstattungsansprüche basieren auf den Pflichten des Herstellers entsprechend der Vereinbarung und historischen Erfahrungen hinsichtlich der Annahme oder der Ablehnung einer Erstattung.
Die Gruppe hat entschieden, die Kosten und die damit zusammenhängenden Erstattungen auf Bruttobasis zu präsentieren. Als Ergebnis werden die mit den Gewährleistungen zusammenhängenden Kosten, die in erster Linie durch Ersatzteile und Personalaufwand entstehen, in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. im Personalaufwand dargestellt. Garantieerstattungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen (Anhangsangabe 10) enthalten.
Zum 30. September 2021 beliefen sich die Gewährleistungsrückstellungen auf TEUR 2.347 (2020: TEUR 1.707) und die Erstattungsansprüche in Bezug auf Gewährleistungskosten, die in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten enthalten sind, auf TEUR 2.788 (2020: TEUR 2.263).
Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, wonach der Konzern im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte realisiert und seine Verbindlichkeiten und Verpflichtungen erfüllt. Im Geschäftsjahr zum 30. September 2021 wies der Konzern einen Jahresüberschuss von TEUR 14.198 (2020: TEUR 1.739) und einen Nettomittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit von TEUR 10.735 (2020: TEUR 14.846) aus. Zum 30. September 2021 belief sich das Eigenkapital der Gruppe auf TEUR 44.847 (30. September 2020: TEUR 27.588) und die kurzfristigen Vermögenswerte überstiegen die kurzfristigen Verbindlichkeiten um TEUR 16.417 (30. September 2020: TEUR 3.642).
Verlängerung von Kreditlinien: Da der Konzern darauf angewiesen ist, aus seiner Geschäftstätigkeit ausreichende liquide Mittel zur Deckung seiner Verbindlichkeiten zu generieren, besteht eine große Unsicherheit über die Fortführungsfähigkeit des Konzerns. Auf der Grundlage der aktuellen Planung des Konzerns und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit geht das Management fest davon aus, dass der Konzern zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020/2021 in der Lage sein wird, sich ausreichende finanzielle Mittel zu sichern, um seine Geschäftstätigkeit auf absehbare Zeit fortzusetzen. Dazu gehört auch die Refinanzierung von im Jahr 2022 zur Rückzahlung anstehenden Bankkrediten, soweit diese den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit übersteigen.
Hintergrund der fortlaufenden Refinanzierung ist, dass die Konzerngesellschaften kurzfristige Kredite von russischen Banken in Anspruch nehmen. Der überwiegende Teil dieser Kreditfazilitäten wird regelmäßig erneuert. Die Management erwartet, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird.
Zum 30. September 2021 verfügte die Gruppe über kurzfristige Bankdarlehen in Höhe von TEUR 37.355 (30. September 2020: TEUR 35.003). Nach dem 30. September 2021 bis zur Freigabe des vorliegenden Konzernabschlusses hat die Gruppe ihre Kreditverpflichtungen termingerecht erfüllt, Kredite zurückgezahlt, die in Höhe von TEUR 39.618 fällig geworden waren und Kredite aufgenommen und seine bestehenden Kredite in Höhe von TEUR 20.263 erneuert (Nach dem 30. September 2020 bis zur Freigabe des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum 30. September 2020: Die Gruppe hat ihre Kreditverpflichtungen termingerecht erfüllt, fällige Kredite im Volumen von TEUR 10.950 zurückgezahlt und neue Kredite aufgenommen sowie bestehende Kredite in Höhe von TEUR 6.390 erneuert). Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten beliefen sich zum Tag der Freigabe auf rund TEUR 18.655 (zum Stichtag des Konzernabschlusses zum 30. September 2020: TEUR 31.773).
Das Management ist der Ansicht, dass ein Verstoß gegen die Covenants (Anhangsangabe 24) nicht zu einer vorzeitigen Rückzahlung der damit verbundenen Darlehen führen wird. Das Management befindet sich in Verhandlungen mit Kreditinstituten und ist davon überzeugt, dass die Darlehen der Gruppe bei Fälligkeit zu aktuellen Marktbedingungen verlängert werden können.
Der vorliegende Konzernabschluss enthält die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und betrieblichen Ergebnisse des Mutterunternehmens und ihrer nachfolgend dargestellten Tochterunternehmen, deren tatsächliche Beteiligungsanteile am gezeichneten Kapital und Stimmrechte wie folgt sind:
| Bezeichnung | Sitz | Art des Unternehmens | Stand am 30.09.2021 | Stand am 30.09.2020 |
| OOO EkoNivaTechnika-Holding | Moskau, Russland | Holding | 99,99 % | 99,99 % |
| OOO EkoNiva-Chernozemie | Woronesch, Russland | Landwirtschaftsmaschinen | 99,99 % | 99,99 % |
| 000 EkoNivaSibir | Nowosibirsk, Russland | Landwirtschaftsmaschinen | 99,99 % | 99,99 % |
| 000 EkoNiva-Technika | Moskau, Russland | Landwirtschaftsmaschinen | 99,99 % | 99,99 % |
| 000 Ambitech * | St. Petersburg, Russland | Forstmaschinen | - | 99,99 % |
Die oben genannten Beteiligungen stellen die tatsächlichen Anteile des Mutterunternehmens am jeweiligen Tochterunternehmen dar. Die Beteiligung an der OOO EkoNivaTechnika-Holding stellt eine direkte Beteiligung dar; bei allen anderen Beteiligungen handelt es sich um indirekte Beteiligungen.
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
| 01.10.2020- 30.09.2021 TEUR |
01.10.2019- 30.09.2020 TEUR |
|
| Verkauf von Landwirtschaftsmaschinen und Geräten | 165.676 | 125.316 |
| Verkauf von landwirtschaftlichen Ersatzteilen, Reifen und Schmiermitteln | 58.606 | 57.448 |
| Verkauf von Forstmaschinen | 5.656 | 2.001 |
| Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen | 4.857 | 4.540 |
| Handel mit Gebrauchtmaschinen | 4.812 | 2.549 |
| Verkauf von Precision-Farming-Geräten | 2.818 | 1.336 |
| Verkauf von forstwirtschaftlichen Ersatzteilen | 1.151 | 650 |
| 243.576 | 193.840 |
Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| 01.10.2020- 30.09.2021 TEUR |
01.10.2019- 30.09.2020 TEUR |
|
| Kosten von Landwirtschaftsmaschinen und Geräten | 146.225 | 109.210 |
| Kosten von landwirtschaftlichen Ersatzteilen, Reifen und Schmierstoffen | 42.474 | 42.680 |
| Kosten aus dem Gebrauchtmaschinenhandel | 4.501 | 2.262 |
| Kosten von Forstmaschinen | 4.286 | 1.428 |
| Kosten von Precision-Farming-Geräten | 2.103 | 958 |
| Kosten für forstwirtschaftliche Ersatzteile | 276 | 486 |
| 199.865 | 157.024 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| 01.10.2020- 30.09.2021 TEUR |
01.10.2019- 30.09.2020 TEUR |
|
| Gewinn aus Währungsumrechnung | 3.375 | - |
| Veränderung der Kostenerstattungsansprüche | 1.993 | 2.976 |
| Gewinn aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens | 956 | - |
| Erstattung von Marketingkosten | 433 | 427 |
| Sonstige Erträge | 512 | 503 |
| 7.269 | 3.906 |
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| 01.10.2020- 30.09.2021 TEUR |
01.10.2019- 30.09.2020 TEUR |
|
| Löhne und Gehälter | 5.857 | 5.747 |
| Boni | 5.525 | 4.152 |
| Sozialabgaben | 2.769 | 2.323 |
| 14.151 | 12.222 |
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der Gruppe lag im Geschäftsjahr zum 30. September 2021 bei 736 Mitarbeitern (2020: 647). Davon waren 182 Mitarbeiter (2020: 188) in der Verwaltung, 298 (2020: 243) im Kundenservice und 256 Mitarbeiter (2020: 216) im Vertrieb beschäftigt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 01.10.2020- 30.09.2021 TEUR |
01.10.2019- 30.09.2020 TEUR |
|
| Veränderung der Gewährleistungsrückstellung | 1.875 | 2.301 |
| Aufwendungen für Transportmittel | 1.656 | 1.347 |
| Transportkosten | 1.562 | 697 |
| Prüfungs-, Beratungs- und Rechtskosten | 1.130 | 911 |
| Reise- und Repräsentationskosten | 1.122 | 950 |
| Aufwendungen für die Instandhaltung des Betriebsgeländes | 961 | 724 |
| Aufwendungen für Servicewerkstätten | 744 | 614 |
| Aufwendungen für Marketing und Werbung | 610 | 638 |
| Sonstige Steuern | 499 | 602 |
| Bürokosten | 289 | 314 |
| Bankgebühren | 224 | 242 |
| Verlust aus Währungsumrechnung | - | 9.359 |
| Sonstigen Aufwendungen | 1.104 | 1.225 |
| 11.776 | 19.924 |
Die im laufenden und früheren Berichtszeiträumen angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten waren unwesentlich.
Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:
| 01.10.2020- 30.09.2021 TEUR |
01.10.2019- 30.09.2020 TEUR |
|
| Zinserträge | 1.779 | 1.873 |
| Sonstige Finanzerträge | - | 9 |
| 1.779 | 1.882 |
Die Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt:
| 01.10.2020- 30.09.2021 TEUR |
01.10.2019- 30.09.2020 TEUR |
|
| Zinsaufwendungen | 2.444 | 3.205 |
| Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten mit verlängertem Zahlungsziel | 792 | 474 |
| Bankgebühren | 582 | 522 |
| Sonstige Finanzaufwendungen | 498 | 510 |
| 4.316 | 4.711 |
Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| 01.10.2020-30.09.2021 TEUR |
01.10.2019-30.09.2020 TEUR |
|
| Steueraufwand laufendes Jahr | 4.269 | 737 |
| Latenter Ertragsteueraufwand | 321 | 339 |
| Ertragsteueraufwand | 4.590 | 1.076 |
In Übereinstimmung mit den Gesetzen der Russischen Föderation gilt für die russischen Tochterunternehmen der Gruppe ein Steuersatz von 20 %. Dieser Steuersatz wird bei der Berechnung der latenten Steueransprüche und -schulden verwendet. Für die deutsche Gesellschaft wurde ein Steuersatz von 25 % gemäß den deutschen Steuergesetzen angewandt.
| 01.10.2020- 30.09.2021 TEUR |
01.10.2019- 30.09.2020 TEUR |
|
| Ergebnis vor Steuern | 18.788 | 2.815 |
| Ertragsteuer bei einem Steuersatz von 25 % | (4.697) | (704) |
| Auswirkung der Steuersatzunterschiede der verschiedenen Länder | 980 | 207 |
| Auswirkung steuerfreier Erträge und nicht abzugsfähiger Aufwendungen | (873) | (579) |
| Gesamt | (4.590) | (1.076) |
| TEUR | Stand am 01.10.2020 | Ergebniswirksam erfasst | Währungsumrechnung | Veräußerung eines Tochterunternehmens | Stand am 30.09.2021 |
| Sachanlagen | (409) | 47 | (43) | (126) | (531) |
| Vorräte | 502 | 170 | 41 | (307) | 406 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 17 | 52 | 4 | - | 73 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (197) | (341) | (11) | 491 | (58) |
| Geleistete Anzahlungen | 27 | (22) | 1 | - | 6 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (560) | 25 | (52) | - | (587) |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | (202) | (268) | (31) | 40 | (461) |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 268 | (84) | 22 | 16 | 222 |
| Rückstellungen | 341 | 91 | 37 | - | 469 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 15 | 6 | 2 | - | 23 |
| Erhaltene Anzahlungen | (63) | (60) | (7) | 31 | (99) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (43) | 38 | (2) | - | (7) |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 193 | 63 | 21 | (12) | 265 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 425 | 230 | 55 | (2) | 708 |
| Verlustvortrag | 256 | (268) | 12 | - | - |
| Latente Ertragsteueransprüche/ (-Verbindlichkeiten) | 570 | (321) | 49 | 131 | 429 |
| TEUR | Stand am 01.10.2019 | Ergebniswirksam erfasst | Währungsumrechnung | Stand am 30.09.2020 |
| Sachanlagen | (198) | (295) | 84 | (409) |
| Vorräte | 2.390 | (1.569) | (319) | 502 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 64 | (38) | (9) | 17 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (1.509) | 1.135 | 177 | (197) |
| Geleistete Anzahlungen | 38 | (2) | (9) | 27 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (641) | (91) | 172 | (560) |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | (385) | 107 | 76 | (202) |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 238 | 84 | (54) | 268 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | - | - | - | - |
| Rückstellungen | 234 | 197 | (90) | 341 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (44) | 58 | 1 | 15 |
| Erhaltene Anzahlungen | 31 | (104) | 10 | (63) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 29 | (63) | (9) | (43) |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 119 | 113 | (39) | 193 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 501 | 57 | (133) | 425 |
| Verlustvortrag | 259 | 72 | (75) | 256 |
| Latente Ertragsteueransprüche/ (-Verbindlichkeiten) | 1.126 | (339) | (217) | 570 |
Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latente Steuerschuld bilanziert wurde, belaufen sich zum 30. September 2021 auf insgesamt TEUR 27.783 (30. September 2020: TEUR 13.362), da der Konzern in der Lage ist, den Zeitpunkt der Umkehrung dieser temporären Differenzen zu steuern und nicht beabsichtigt, sie in absehbarer Zeit umzukehren.
Zum 1. Januar 2017 traten die Änderungen der russischen Steuergesetzgebung in Bezug auf steuerliche Verlustvorträge in Kraft. Die Änderungen betreffen seit 2007 entstandene und aufgelaufene steuerliche Verluste, die bisher nicht genutzt wurden. Die bisherige 10-jährige Verfallsfrist für steuerliche Verlustvorträge entfällt.
Die Änderungen legen auch eine Begrenzung der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen für den Zeitraum von 2017 bis 2024 fest. Die Höhe der Verluste, die in jedem Jahr dieses Zeitraums genutzt werden können, ist auf 50 % des jährlichen steuerpflichtigen Gewinns begrenzt.
Zum 30. September 2021 hatte die Gruppe steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 3.097 (2020: TEUR 2.532), für die keine latenten Steueransprüche angesetzt worden waren, da die Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge in absehbarer Zukunft als unwahrscheinlich eingestuft wurde.
Die Sachanlagen und Nutzungsrechte an Vermögenswerten setzen sich wie folgt zusammen:
| TEUR | Grundstücke | Gebäude | Anzahlungen für den Bau | Anlagen im Bau | Transportmittel | Sonstige Maschinen |
| Bruttobuchwert Stand am 01.10.2019 | 1.311 | 22.041 | 2.214 | 2.233 | 4.580 | 1.657 |
| Veränderung von Leasingvereinbarungen | - | (478) | - | - | - | - |
| Zugänge | 659 | 1.946 | 678 | 506 | 2.061 | 494 |
| Abgänge | - | (55) | (3) | (17) | (918) | (2) |
| Umgliederung | - | (24) | - | 29 | (63) | 443 |
| Umbuchung | 9 | 421 | (998) | 537 | - | 22 |
| Währungsumrechnung | (432) | (5.681) | (487) | (723) | (1.300) | (566) |
| Stand am 30.09.2020 | 1.547 | 18.170 | 1.404 | 2.565 | 4.360 | 2.048 |
| Veränderung von Leasingvereinbarungen | 3 | 41 | - | - | - | - |
| Zugänge | 105 | 4.591 | 443 | 602 | 1.739 | 582 |
| Abgänge | (15) | (79) | (113) | (86) | (283) | (22) |
| Veräußerung eines Tochterunternehmens | (68) | (199) | (3) | - | (224) | (56) |
| Umbuchung | - | 3.277 | (438) | (2.945) | - | 106 |
| Umgliederung | - | - | - | - | - | (3) |
| Währungsumrechnung | 150 | 2.127 | 130 | 124 | 480 | 229 |
| Stand am 30.09.2021 | 1.722 | 27.928 | 1.423 | 260 | 6.072 | 2.884 |
| TEUR | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Sonstige Sachanlagen | Gesamt |
| Bruttobuchwert Stand am 01.10.2019 | 1.365 | 191 | 35.592 |
| Veränderung von Leasingvereinbarungen | - | - | (478) |
| Zugänge | 446 | 51 | 6.841 |
| Abgänge | (121) | (2) | (1.118) |
| Umgliederung | (381) | (4) | - |
| Umbuchung | 5 | 4 | - |
| Währungsumrechnung | (324) | (53) | (9.566) |
| Stand am 30.09.2020 | 990 | 187 | 31.271 |
| Veränderung von Leasingvereinbarungen | - | - | 44 |
| Zugänge | 727 | 103 | 8.892 |
| Abgänge | (26) | (16) | (640) |
| Veräußerung eines Tochterunternehmens | (49) | (5) | (604) |
| Umbuchung | - | - | - |
| Umgliederung | - | 3 | - |
| Währungsumrechnung | 128 | 20 | 3.388 |
| Stand am 30.09.2021 | 1.770 | 292 | 42.351 |
| TEUR | Grundstücke | Gebäude | Anzahlungen für den Bau | Anlagen im Bau | Transportmittel | Sonstige Maschinen |
| Kumulierte Abschreibungen Stand am 01.10.2019 | - | (5.597) | - | - | (3.697) | (1.152) |
| Veränderung von Leasingvereinbarungen | - | 24 | - | - | - | - |
| Abgänge | - | 34 | 896 | 2 | ||
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | (14) | (1.387) | (846) | (163) | ||
| Umgliederung | - | (4) | 24 | (379) | ||
| Währungsumrechnung | 2 | 1.591 | - | - | 890 | 372 |
| Stand am 30.09.2020 | (12) | (5.339) | - | - | (2.733) | (1.320) |
| Abgänge | 6 | 134 | - | - | 265 | 15 |
| Veräußerung eines Tochterunternehmens | 19 | 69 | - | - | 35 | 12 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | (39) | (1.391) | (877) | (212) | ||
| Umgliederung | - | - | - | - | - | 3 |
| Währungsumrechnung | (2) | (569) | - | - | (292) | (136) |
| Stand am 30.09.2021 | (28) | (7.096) | - | - | (3.602) | (1.638) |
| TEUR | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Sonstige Sachanlagen | Gesamt |
| Kumulierte Abschreibungen Stand am 01.10.2019 | (977) | (134) | (11.557) |
| Veränderung von Leasingvereinbarungen | - | - | 24 |
| Abgänge | 121 | 1 | 1.054 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | (250) | (29) | (2.689) |
| Umgliederung | 349 | 10 | - |
| Währungsumrechnung | 202 | 35 | 3.092 |
| Stand am 30.09.2020 | (555) | (117) | (10.076) |
| Abgänge | 9 | 15 | 444 |
| Veräußerung eines Tochterunternehmens | 13 | - | 148 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | (333) | (32) | (2.884) |
| Umgliederung | - | (3) | - |
| Währungsumrechnung | (68) | (12) | (1.079) |
| Stand am 30.09.2021 | (934) | (149) | (13.447) |
| TEUR | Grundstücke | Gebäude | Anzahlungen für den Bau | Anlagen im Bau | Transportmittel | Sonstige Maschinen |
| Nettobuchwert | ||||||
| Stand zum 30.09.2020 | 1.535 | 12.831 | 1.404 | 2.565 | 1.627 | 728 |
| Stand zum 30.09.2021 | 1.694 | 20.832 | 1.423 | 260 | 2.470 | 1.246 |
| TEUR | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Sonstige Sachanlagen | Gesamt |
| Nettobuchwert | |||
| Stand zum 30.09.2020 | 435 | 70 | 21.195 |
| Stand zum 30.09.2021 | 836 | 143 | 28.904 |
Die Gruppe hat die Nutzungsrechte an Vermögenswerten wie folgt angesetzt:
| TEUR | Grundstücke | Gebäude | Transportmittel | Sonstige Maschinen | Gesamt |
| Bruttobuchwert | |||||
| Stand am 01.10.2019 | 43 | 908 | 1.547 | 100 | 2.598 |
| Veränderung von Leasingvereinbarungen | - | (478) | - | - | (478) |
| Zugänge | 38 | 775 | 2.041 | - | 2.854 |
| Abgänge | - | - | (97) | - | (97) |
| Währungsumrechnung | (17) | (268) | (705) | (24) | (1.014) |
| Stand zum 30.09.2020 | 64 | 937 | 2.786 | 76 | 3.863 |
| Veränderung von Leasingvereinbarungen | 3 | 41 | - | - | 44 |
| Zugänge | 83 | 125 | 1.640 | 28 | 1.876 |
| Abgänge | (15) | (70) | (60) | - | (145) |
| Veräußerung eines Tochterunternehmens | (68) | (164) | (174) | - | (406) |
| Währungsumrechnung | 6 | 87 | 338 | 8 | 439 |
| Stand am 30.09.2021 | 73 | 956 | 4.530 | 112 | 5.671 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand am 01.10.2019 | - | - | (684) | (30) | (714) |
| Veränderung von Leasingvereinbarungen | - | 24 | - | - | 24 |
| Abgänge | - | - | 52 | - | 52 |
| Zugänge | (14) | (331) | (828) | (30) | (1.203) |
| Währungsumrechnung | 2 | 52 | 298 | 9 | 361 |
| Stand am 30.09.2020 | (12) | (255) | (1.162) | (51) | (1.480) |
| Abgänge | 6 | 70 | 43 | - | 119 |
| Veräußerung eines Tochterunternehmens | 19 | 67 | 27 | - | 113 |
| Zugänge | (39) | (336) | (861) | (26) | (1.262) |
| Währungsumrechnung | (2) | (35) | (151) | (6) | (194) |
| Stand am 30.09.2021 | (28) | (489) | (2.104) | (83) | (2.704) |
| Nettobuchwert | |||||
| Stand am 30.09.2020 | 52 | 682 | 1.624 | 25 | 2.383 |
| Stand am 30.09.2021 | 45 | 467 | 2.426 | 29 | 2.967 |
Im Geschäftsjahr 2020/2021 beliefen sich die Abschreibungen auf Sachanlagen auf TEUR 2.884 (2020: TEUR 2.689). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände beliefen sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf TEUR 223 (2020: TEUR 202).
Es bestanden zum 30. September 2021 und 2020 keine Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen.
Zum 30. September 2021 sind Sachanlagen der Gruppe mit einem Buchwert von TEUR 14.004 (2020: TEUR 6.776) zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten der Gruppe verpfändet. Die Gruppe ist nicht berechtigt, diese zu verkaufen, ohne die dazugehörigen Schulden beglichen oder eine entsprechende schriftliche Genehmigung der Banken erhalten zu haben.
| Zinssatz in % |
Fälligkeit | Stufe | 30.09.2021 | 30.09.2020 | ||
| Art | 30.9.2021 | 30.9.2020 | TEUR | TEUR | ||
| Langfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen und Personen [35] | 8,0 % - 9,0 % | Stufe 2 | - | 3.655 | ||
| Langfristige Darlehen an Mitarbeiter | Stufe 2 | 66 | 84 | |||
| Abzüglich: Rückstellung für Kreditrisikovorsorge | - | (74) | ||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 66 | 3.665 | ||||
| Kurzfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen und Personen [35] | 8,5 % - 12,5 % | 8,5 % - 12,5 % | 31.12.2021 - 30.09.2022 | Stufe 2 | 25.919 | 18.923 |
| Kurzfristige Darlehen an Dritte | 10,0 % - 12,0 % | 10,0 % - 11,0 % | 30.11.2021 - 31.12.2021 | Stufe 2 | 2.944 | 2.659 |
| Kurzfristige Darlehen an Mitarbeiter | Stufe 2 | 163 | 52 | |||
| Abzüglich: Rückstellung für Kreditrisikovorsorge | (4.517) | (3.744) | ||||
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 24.509 | 17.890 | ||||
| Gesamt | 24.575 | 21.555 | ||||
Sämtliche gewährte Darlehen sind unbesichert. Der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Darlehen beläuft sich zum 30. September 2021 auf TEUR 24.604 (30. September 2020: TEUR 21.591).
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Risikovorsorge und des Bruttobuchwerts für Kredite, die zwischen dem Anfang und dem Ende der Berichtsperiode zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden:
| Risikovorsorge | Bruttobuchwert | |||||
| TEUR | Stufe 1 (erwartete 12-Monats-Verluste) | Stufe 3 (Lifetime-ECL für wertgemindert) | Gesamt | Stufe 1 (erwartete 12-Monats-Verluste) | Stufe 3 (Lifetime-ECL für wertgemindert) | Gesamt |
| Stand zum 1. Oktober 2019 | (183) | (4.226) | (4.409) | 21.080 | 4.226 | 25.306 |
| Neu zugegangen | (544) | - | (544) | 15.524 | - | 15.524 |
| Übertragung auf wertgemindert (von Stufe 1 auf Stufe 3) | 512 | (512) | - | (512) | 512 | - |
| Veränderungen der Annahmen des ECL-Bewertungsmodells | 6 | - | 6 | - | - | - |
| Innerhalb der Periode ausgebucht | 23 | 218 | 241 | (10.088) | (218) | (10.306) |
| Veränderung der Zinsabgrenzungen | - | - | - | 739 | - | 739 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen, netto | 23 | 866 | 888 | (5.025) | (866) | (5.890) |
| Gesamtveränderungen mit Auswirkung auf die Risikovorsorge für die Periode | 20 | 571 | 591 | 638 | (571) | 67 |
| Stand am 1. Oktober 2020 | (163) | (3.655) | (3.818) | 21.718 | 3.655 | 25.373 |
| Neu zugegangen | (445) | - | (445) | 2.425 | - | 2.425 |
| Übertragung auf wertgemindert (von Stufe 1 auf Stufe 3) | 264 | (264) | - | (264) | 264 | - |
| Innerhalb der Periode ausgebucht | 17 | - | 17 | (1.971) | - | (1.971) |
| Veränderung der Zinsabgrenzungen | - | - | - | 1.244 | - | 1.244 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen, netto | (19) | (252) | (271) | 1.769 | 252 | 2.021 |
| Gesamtveränderungen mit Auswirkung auf die Risikovorsorge für die Periode | (183) | (516) | (699) | 3.203 | 516 | 3.719 |
| Stand zum 30. September 2021 | (346) | (4.171) | (4.517) | 24.921 | 4.171 | 29.092 |
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
| 30.09.2021 TEUR |
30.09.2020 TEUR |
|
| Landwirtschaftsmaschinen | 20.389 | 22.738 |
| Landwirtschaftlichen Ersatzteile, Reifen und Schmierstoffen | 20.690 | 13.912 |
| Forstmaschinen | - | 4.415 |
| Forstwirtschaftliche Ersatzteile | - | 1.376 |
| In Zahlung genommene Maschinen | 1.323 | 383 |
| Precision-Farming-Geräte | 952 | 308 |
| Sonstige Vorräte | 75 | 188 |
| 43.429 | 43.320 |
Im Geschäftsjahr 2021 wurde im Zusammenhang mit der Rückführung der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert ein Betrag von TEUR 711 als Aufwand innerhalb des Materialaufwands erfasst (2020: TEUR 139 als Ertrag erfasst).
Vorräte mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 6.580 waren zum 30. September 2021 (2020: TEUR 5.375) zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten der Gruppe verpfändet. Die Gruppe ist dazu verpflichtet, den Lagerbestand dieser Vorräte auf oder über dem verpfändeten Bestand zu halten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| 30.09.2021 TEUR |
30.09.2020 TEUR |
|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto | 31.119 | 24.135 |
| Risikovorsorge | (466) | (425) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto | 30.653 | 23.710 |
Die Entwicklung der Risikovorsorge für erwartete Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
| TEUR | |
| Stand zum 1. Oktober 2019 | (1.779) |
| Veränderungen der Schätzungen und Annahmen | 481 |
| Währungsumrechnung | 233 |
| Innerhalb der Periode ausgebucht | 640 |
| Stand zum 30. September 2020 | (425) |
| Neu entstanden | (121) |
| Währungsumrechnung | 33 |
| Innerhalb der Periode ausgebucht | 47 |
| Stand zum 30. September 2021 | (466) |
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| 30.09.2021 TEUR |
30.09.2020 TEUR |
|
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte, brutto | 3.939 | 2.894 |
| Wertberichtigungen für Kreditverluste | (46) | (59) |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte, netto | 3.893 | 2.835 |
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten hauptsächlich Lieferantenboni.
Die Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte wird gemäß der in der folgenden Tabelle dargestellten Wertminderungsmatrix ermittelt. Die Wertminderungsmatrix basiert auf der Anzahl der Tage, die ein Vermögenswert überfällig ist:
| 30.09.2021 | ||||
| Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte | Bruttobuchwert TEUR |
Stufe 1 (erwartete 1-Monats-Verluste) | Stufe 3 (Lifetime ECL für wertgemindert) | Nettobuchwert TEUR |
| Weder fällig noch wertgemindert | 14.978 | (171) | - | 14.807 |
| Wertgemindert | ||||
| Fällig | 20.080 | (301) | (40) | 19.739 |
| Bis 6 Monate | 5.930 | (93) | (24) | 5.813 |
| Von 6 bis 12 Monaten | 5.440 | (81) | (9) | 5.350 |
| Mehr als 1 Jahr | 8.710 | (127) | (7) | 8.576 |
| 35.058 | (472) | (40) | 34.546 | |
| 30.09.2020 | ||||
| Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte | Bruttobuchwert TEUR |
Stufe 1 (erwartete 1-Monats-Verluste) | Stufe 3 (Lifetime ECL für wertgemindert) | Nettobuchwert TEUR |
| Weder fällig noch wertgemindert | 7.117 | (66) | - | 7.051 |
| Wertgemindert | ||||
| Fällig | 19.912 | (295) | (123) | 19.494 |
| Bis 6 Monate | 14.106 | (214) | - | 13.892 |
| Von 6 bis 12 Monaten | 2.399 | (35) | (1) | 2.363 |
| Mehr als 1 Jahr | 3.407 | (46) | (122) | 3.239 |
| 27.029 | (361) | (123) | 26.545 | |
Der beizulegende Zeitwert der Forderungen entspricht aufgrund der kurzen Restlaufzeit im Wesentlichen deren Buchwert.
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| 30.09.2021 TEUR |
30.09.2020 TEUR |
|
| Sonstige Steuerforderungen | 744 | 816 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.860 | 2.356 |
| 3.604 | 3.172 |
Sonstige Steuerforderungen umfassen im Wesentlichen Umsatzsteuer. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen aktivierte Gewährleistungserstattungen in Höhe von TEUR 2.788 (2020: TEUR 2.263).
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen:
| 30.09.2021 TEUR |
30.09.2020 TEUR |
|
| Bankguthaben | 933 | 1.615 |
| Kurzfristige Einlagen | 4.595 | 3.225 |
| Durchlaufende Gelder | 1 | - |
| Kassenbestand | 7 | 9 |
| 5.536 | 4.849 |
Die folgende Tabelle zeigt die Bonität der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente:
| 30.09.2021 TEUR |
30.09.2020 TEUR |
|
| AAA bis BB+ | 5.528 | 4.332 |
| BB bis B+ | - | 508 |
| Gesamte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, ohne Kassenbestand | 5.528 | 4.840 |
*
''Die Kreditqualität von Banken gemäß den Ratingagenturen S&P, Fitch.
Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt zum 30. September 2021 und 2020 TEUR 3.140, bestehend aus 3.140.000 Aktien. Die Zuzahlung von TEUR 6.830 wurde zum 30. September 2021 und 2020 in der Kapitalrücklage der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Kapitalrücklage ist der Überschuss des Platzierungswerts über dem Nennwert der ausgegebenen Aktien.
Die Währungsumrechnungsrücklage wird durch Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der auf Rubel lautenden Abschlüsse der russischen Tochterunternehmen in Euro beeinflusst, der Darstellungswährung des Konzernabschlusses.
Im Zuge der Durchführung des Debt-to-Equity-Swaps wurden zwei Klassen von Aktien ausgegeben:
| ― |
Aktien der Serie A wurden 2015 infolge der Umwandlung der Unternehmensanleihe in Eigenkapital ausgegeben. Inhaber von Aktien der Serie A sind zum Bezug einer Vorzugsdividende berechtigt, wenn die Gesellschaft beschließt, Dividenden auszuschütten. |
| ― |
Aktien der Serie B existierten bereits vor dem Debt-to-Equity-Swap oder wurden infolge der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage ausgegeben. |
Sollten Dividenden gezahlt werden, wird folgendermaßen verfahren:
| ― |
1. Schritt: 26,47 % der gesamten Dividende werden an Serie A-Anteilseigner ausbezahlt. |
| ― |
2. Schritt: Der Restbetrag wird anteilsmäßig auf alle Inhaber von Aktien (Serie A und Serie B) verteilt. |
Die folgende Tabelle zeigt die für die EPS-Berechnung genutzten Ergebnis- und Aktiendaten:
| 01.10.2020-30.09.2021 | 01.10.2019-30.09.2020 | |
| Konzernperiodenergebnis (TEUR) | 14.198 | 1.739 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Aktien | 3.140.000 | 3.140.000 |
| Aktien der Serie A | 1.539.000 | 1.539.000 |
| Aktien der Serie B | 1.601.000 | 1.601.000 |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) | - | - |
| Aktien der Serie A | 5,77 | 0,71 |
| Aktien der Serie B | 3,32 | 0,41 |
Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.
Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| TEUR | Gewährleistungsrückstellungen | Steuerrisiken | Gesamt |
| Stand am 30. September 2019 | 1.169 | 78 | 1.247 |
| Zuführung | 2.301 | - | 2.053 |
| Währungsumrechnung | (452) | (7) | (459) |
| Inanspruchnahme | (1.311) | - | (1.063) |
| Auflösung nicht in Anspruch genommener Beträge | - | (71) | (71) |
| Stand zum 30. September 2020 | 1.707 | - | 1.707 |
| Zuführung | 1.875 | - | 1.875 |
| Währungsumrechnung | 187 | - | 187 |
| Inanspruchnahme | (1.422) | - | (1.422) |
| Auflösung nicht in Anspruch genommener Beträge | - | - | - |
| Stand zum 30. September 2021 | 2.347 | - | 2.347 |
Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 30. September 2021 | 30. September 2020 | ||||
| TEUR | TEUR | ||||
| Stufe | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |
| Langfristige Verbindlichkeiten von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen | Stufe 2 | - | - | 107 | 115 |
| Kurzfristige Bankdarlehen | Stufe 2 | 37.355 | 37.355 | 35.003 | 35.003 |
| Kurzfristige Darlehen gegenüber Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen | Stufe 2 | - | - | 146 | 148 |
| 37.355 | 37.355 | 35.256 | 35.266 | ||
Die Überleitungsrechnung der Eröffnungs- und Schlusssalden für die Finanz- und Leasingverbindlichkeiten wird nachstehend dargestellt:
| TEUR | Finanzverbindlichkeiten | Leasing | Gesamt |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit zum 1. Oktober 2019 | (44.715) | (1.785) | (46.500) |
| Veränderung von Leasingvereinbarungen | - | 454 | 454 |
| Zugänge | - | (2.854) | (2.854) |
| Nettozahlungsmittelfluss | 1.307 | 1.673 | 2.980 |
| Wechselkursänderungen | 11.210 | 594 | 11.804 |
| Zinsaufwendungen | (2.967) | (238) | (3.205) |
| Sonstige zahlungsunwirksame Veränderungen | (91) | - | (91) |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit zum 30. September 2020 | (35.256) | (2.156) | (37.412) |
| Veränderung von Leasingvereinbarungen | - | (44) | (44) |
| Zugänge | - | (1.712) | (1.712) |
| Nettozahlungsmittelfluss | 3.193 | 1.882 | 5.075 |
| Veräußerung eines Tochterunternehmens | 265 | 282 | 547 |
| Wechselkursberichtigungen | (3.354) | (395) | (3.749) |
| Zinsaufwendungen | (2.203) | (241) | (2.444) |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit zum 30. September 2021 | (37.355) | (2.384) | (39.739) |
Zum 30. September 2021 waren Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 25.636 (30. September 2020: TEUR 35.003) durch Garantien der obersten beherrschenden Partei besichert.
Die Effektivzinssätze stellten sich zum jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt dar:
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | |||
| 30. September 2021 | 30. September 2020 | 30. September 2021 | 30. September 2020 | |
| RUB | - | 12,0 % | 5,9 % - 11,06 % | 5,9 % - 12,0 % |
Die Covenants aus den Darlehensvereinbarungen der Gruppe sind wie folgt:
| ― |
Die Gruppe verpflichtet sich, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Finanzverbindlichkeiten und EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) einzuhalten. |
| ― |
Die Gruppe verpflichtet sich, ein positives Rentabilitätsniveau einzuhalten. |
| ― |
Die Gruppe verpflichtet sich, einen bestimmten EBITDA-Grenzwert (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) einzuhalten. |
| ― |
Die Gruppe ist in Bezug auf den Umfang der Finanzierungen, die anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden (einschließlich der gewährten Darlehen), beschränkt. |
Die Berechnung dieser Covenants basiert auf den Finanzinformationen, die für die Banken auf der Grundlage der russischen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften gemäß den Anforderungen der Kreditverträge erstellt wurden.
Im Falle der Verletzung dieser Covenants sind die jeweiligen Darlehensgeber berechtigt, den Zinssatz zu ändern oder eine vorzeitige Rückzahlung zu fordern. In den Geschäftsjahren zum 30. September 2021 und 2020 hat die Gruppe alle Covenants eingehalten, mit Ausnahme von Covenants für Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 37.355 zum 30. September 2021 und TEUR 35.003 zum 30. September 2020. Die Banken sind daher grundsätzlich berechtigt, eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen, für die Covenants verletzt wurden. Das Management der Ekotechnika AG geht nicht davon aus, dass sie von diesem Recht Gebrauch machen werden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2021 beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 42.015 (30. September 2020: TEUR 45.635) und gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von TEUR 15 (30. September 2020: TEUR 0). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen können verzinslich oder nicht verzinslich sein. Zum 30. September 2021 waren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 28.964 durch Garantien der obersten beherrschenden Partei besichert (30. September 2020: TEUR 31.337). Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten entspricht aufgrund der kurzen Restlaufzeit in etwa ihrem Buchwert.
Die vom Kunden erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEUR 9.169 (30. September 2020: TEUR 4.451) stellen eine Vertragsverbindlichkeit dar.
In der laufenden Berichtsperiode wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 4.170 (2020: TEUR 2.083) aus Verträgen mit Kunden zum 30. September 2020 realisiert. Alle diese Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr oder weniger. Gemäß IFRS 15 wird der auf diese nicht erfüllten Verträge entfallende Transaktionspreis nicht ausgewiesen.
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| 30.09.2021 TEUR |
30.09.2020 TEUR |
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 4.471 | 3.129 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.003 | 842 |
| 5.474 | 3.971 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern betreffen laufende Lohn- und Gehaltszahlungen, Prämienzahlungen an Mitarbeiter, nicht genommene Urlaubstage sowie zu leistende Sozialversicherungsbeiträge.
Der Konzern hat die folgenden Leasingverbindlichkeiten angesetzt:
| 30.09.2021 TEUR |
30.09.2020 TEUR |
|
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 1.085 | 1.181 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 1.299 | 975 |
| 2.384 | 2.156 |
Der im Finanzaufwand des Geschäftsjahres 2020/2021 enthaltene Zinsaufwand betrug TEUR 241 (2020: TEUR 238).
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverträgen in Höhe von TEUR 110 (2020: TEUR 131) sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von TEUR 3 (2020: TEUR 2), die nicht als kurzfristige Leasingverträge ausgewiesen werden, unter "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| 30.09.2021 TEUR |
30.09.2020 TEUR |
|
| Umsatzsteuer | 2.283 | 2.662 |
| Sonstige Steuern | 349 | 276 |
| 2.632 | 2.938 |
Am 30. Juni 2021 genehmigte das Management den Plan zur Veräußerung der OOO "Ambitech".
Am 9. August 2021 veräußerte die Gruppe 99,9 % des Aktienkapitals an der Timber Invest GmbH und 0,1 % an der Soloviev A.V. Die veräußerten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Veräußerungspreis stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
| TEUR | 09.08.2021 |
| Sachanlagen | 452 |
| Vorräte | 4.410 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.691 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 204 |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.393 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (8.332) |
| Finanzverbindlichkeiten | (265) |
| Leasingverbindlichkeiten | (282) |
| Sonstige Verbindlichkeiten | (869) |
| Buchwert des veräußerten Nettovermögens | (598) |
| TEUR | 09.08.2021 |
| Gesamtveräußerungspreis | 358 |
| Abzüglich: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des veräußerten Tochterunternehmens | (204) |
| Mittelzufluss aus Veräußerung | 154 |
Die Gruppe hat einen Gewinn aus der Veräußerung des Tochterunternehmens in Höhe von TEUR 956 unter "Sonstige betriebliche Erträge" erfasst.
| TEUR | 09.08.2021 |
| Veräußerungspreis des Tochterunternehmens | 358 |
| Buchwert des veräußerten Nettovermögens | (598) |
| Gewinn aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens | 956 |
Russland setzt seine Wirtschaftsreformen sowie die Entwicklung seiner rechtlichen, steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen fort, wie sie die Marktwirtschaft erfordert. Die künftige Stabilität der russischen Wirtschaft ist weitgehend abhängig von diesen Reformen und Entwicklungen sowie von der Effizienz der von der Regierung ergriffenen wirtschaftlichen, finanziellen und geldpolitischen Maßnahmen.
Der russische Rubel war während des Geschäftsjahres 2020/2021 sehr volatil. Zum 30. September 2020 lag der Wechselkurs bei ca. 93,02 RUB/EUR und fiel in der Folge bis zum 29. September 2021 auf einen Tiefststand von 84,68 RUB/EUR. Am 30. September 2021 betrug der Wechselkurs 84,88 RUB/EUR. Der Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr lag bei 89,14 RUB/EUR (2020: 77,35 RUB/EUR).
Der Leitzins wurde im Geschäftsjahr 2021 mehrmals erhöht und erreichte im September 2021 einen Höchststand von 6,75 %.
Im Jahr 2021 zeigte die russische Wirtschaft eine positive Dynamik bei der Bewältigung der Pandemie. Dieser Trend wurde auch durch die globale wirtschaftliche Erholung und höhere Preise auf den globalen Rohstoffmärkten unterstützt. Allerdings tragen auch die höheren Preise auf bestimmten Märkten in Russland und weltweit zur Inflation in Russland bei. Die Hauptkunden der Gruppe sind im Agrarsektor tätig, der von der Ausbreitung der Coronavirus-Epidemie, die am 11. März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation zur Pandemie erklärt wurde, nicht wesentlich betroffen ist. Die Gruppe hatte keine Einschränkungen in ihrer Tätigkeit zu verzeichnen.
Diese Faktoren können Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben. Das Management ist der Ansicht, geeignete Maßnahmen getroffen zu haben, um die Nachhaltigkeit der Geschäftsentwicklung der Gruppe unter den gegenwärtigen Umständen zu unterstützen.
Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe umfassen Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Gruppe. Die Gruppe verfügt über Forderungen aus ausgereichten Darlehen und sonstige Forderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren. Die Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko, das Wechselkursrisiko und das Liquiditätsrisiko. Das Management der Gruppe steuert diese Risiken und stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten der Gruppe in Übereinstimmung mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren durchgeführt werden und dass Finanzrisiken entsprechend dieser Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft der Gruppe identifiziert, bewertet und gesteuert werden.
Das wesentliche Risiko bei den Finanzinstrumenten bezieht sich auf das Wechselkursrisiko, das im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten und Forderungen in Fremdwährung resultiert. In der Gruppe wurden keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung des Wechselkursrisikos eingesetzt, da der entsprechende Markt in der Russischen Föderation noch unausgereift ist. Um das Wechselkursrisiko zu verringern, setzt das Management auch weiterhin nur wenige Finanzinstrumente in Fremdwährung ein.
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen folgende Risikotypen: Zinsrisiko, Wechselkursrisiko, Rohstoffpreisrisiko und sonstige Preisrisiken (z.B. das Aktienkursrisiko).
Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 30. September 2021 und 2020.
Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben. Die Sensitivität des relevanten Postens in der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider.
Das Wechselkursrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Wechselkursrisiken der Gruppe resultieren vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine von der Darstellungswährung der Gruppe abweichende Währung lauten) und den Nettoinvestitionen in ausländische Tochterunternehmen. Die Gruppe sichert sich nicht gegen Wechselkursrisiken ab.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe in den jeweiligen Währungen sind wie folgt:
| 30. September 2021 TEUR |
Stufe | USD | RUB | EUR | CAD | Gesamt |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | Stufe 2 | - | 66 | - | - | 66 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | Stufe 2 | - | 20.861 | 3.648 | - | 24.509 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Stufe 2 | 473 | 23.931 | 2.334 | 3.915 | 30.653 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Stufe 2 | 95 | 3.791 | 7 | - | 3.893 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Stufe 1 | 2 | 5.514 | 19 | 1 | 5.536 |
| Summe monetärer finanzieller Vermögenswerte | 570 | 54.163 | 6.008 | 3.916 | 64.657 | |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | Stufe 2 | - | 1.085 | - | - | 1.085 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | Stufe 2 | - | 37.355 | - | - | 37.355 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Stufe 2 | 15.381 | 7.698 | 18.949 | 2 | 42.030 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | Stufe 2 | - | 1.299 | - | - | 1.299 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Stufe 2 | 9 | 614 | 380 | - | 1.003 |
| Summe monetärer finanzieller Verbindlichkeiten | 15.390 | 48.051 | 19.329 | 2 | 82.772 | |
| Nettoposition der monetären Posten | (14.820) | 6.112 | (13.321) | 3.914 | (18.115) |
| 30. September 2020 TEUR |
Stufe | USD | RUB | EUR | CAD | Gesamt |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | Stufe 2 | - | 84 | 3.581 | - | 3.665 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | Stufe 2 | - | 17.662 | 228 | - | 17.890 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Stufe 2 | 1.374 | 19.783 | 2.511 | 42 | 23.710 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | Stufe 2 | 730 | 1.556 | 534 | 15 | 2.835 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Stufe 1 | 3 | 4.745 | 101 | - | 4.849 |
| Summe monetärer finanzieller Vermögenswerte | 2.107 | 43.830 | 6.955 | 57 | 52.949 | |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | Stufe 1 | - | 107 | - | - | 107 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Stufe 2 | - | - | - | 291 | 291 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | Stufe 2 | - | 1.181 | - | - | 1.181 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | Stufe 2 | - | 35.149 | - | - | 35.149 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Stufe 2 | 11.739 | 11.044 | 17.300 | 5.261 | 45.344 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | Stufe 2 | - | 975 | - | - | 975 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Stufe 2 | 11 | 538 | 293 | - | 842 |
| Summe monetärer finanzieller Verbindlichkeiten | 11.750 | 48.994 | 17.593 | 5.552 | 83.889 | |
| Nettoposition der monetären Posten | (9.643) | (5.164) | (10.638) | (5.495) | (30.940) |
Die Gruppe unterliegt im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung des Wechselkurses zwischen Euro (EUR), Russischem Rubel (RUB), US-Dollar (USD) und Kanadischem Dollar (CAD). Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern gegenüber einer grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollars, des Euros und des Kanadischen Dollars im Verhältnis zum Rubel - unter der Annahme, dass alle anderen Variablen unverändert bleiben.
| USD/RUB | Kursentwicklung USD/RUB | Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern TEUR |
| 2021 | 10,00 % | (1.482) |
| -15,00 % | 2.223 | |
| 2020 | 10,00 % | (964) |
| -15,00 % | 1.446 |
| EUR/RUB | Kursentwicklung EUR/RUB | Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern TEUR |
| 2021 | 10,00 % | (1.332) |
| -15,00 % | 1.998 | |
| 2020 | 10,00 % | (1.064) |
| -15,00 % | 1.596 |
| CAD/RUB | Kursentwicklung CAD/RUB | Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern TEUR |
| 2021 | 10,00 % | 391 |
| -15,00 % | (587) | |
| 2020 | 10,00 % | (550) |
| -15,00 % | 824 |
Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Marktzinsschwankungen, dem die Gruppe ausgesetzt ist, resultiert im Allgemeinen aus den variabel verzinslichen Darlehen, die zum 30. September 2021 und 2020 einen Saldo von TEUR 0 aufwiesen.
Unter dem Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlusts für die Gruppe, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Die Gruppe ist im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit (insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), im Rahmen der Finanzierungstätigkeit (insbesondere aus ausgereichten Darlehen) sowie im Rahmen von Bankguthaben (einschließlich Einlagen) Ausfallrisiken ausgesetzt. Das maximale Kreditrisiko für oben aufgeführte Vermögenswerte entspricht ihren Buchwerten. Das maximale Kreditrisiko für ausgereichte Garantien entspricht dem Gesamtbetrag der von der Gruppe garantierten Verbindlichkeiten.
Die erwarteten Verluste (ECL) stellen eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung des Barwerts zukünftiger Zahlungsausfälle dar (d.h. gewichteter Durchschnitt der Verluste, wobei die jeweiligen Ausfallrisiken in einem bestimmten Zeitraum als Gewichte verwendet werden). Eine Bewertung der erwarteten Verluste ist unvoreingenommen und wird durch die Beurteilung einer Reihe möglicher Ergebnisse bestimmt. Der Konzern verwendet für die Bewertung der erwarteten Verluste die vier folgenden Komponenten: die Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default - PD), die Forderungshöhe bei Ausfall (exposure at default - EAD), die Verlustquote (loss given default - LGD) und den Diskontsatz (discount rate).
Die Forderungshöhe bei Ausfall ist eine Schätzung des Engagements an einem künftigen Ausfalldatum unter Berücksichtigung erwarteter Änderungen des Engagements nach dem Berichtszeitraum, einschließlich von Tilgungs- und Zinszahlungen und erwarteten Inanspruchnahmen zugesagter Fazilitäten. Die Forderungshöhe bei Ausfall für kreditbezogene Zusagen wird anhand des Kreditkonversionsfaktors (credit conversion factor - CCF) geschätzt. Der Kreditkonversionsfaktor ist ein Koeffizient, der die Wahrscheinlichkeit der Umwandlung zugesagter Beträge in ein bilanzielles Engagement innerhalb eines definierten Zeitraums angibt. Das Management des Konzerns geht davon aus, dass die 12-Monats- und Laufzeit-CCFs im Wesentlichen identisch sind. Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist eine Schätzung der Wahrscheinlichkeit, dass ein Ausfall in einem bestimmten Zeitraum eintritt. Die Verlustquote ist eine Schätzung des Verlusts bei Ausfall. Sie basiert auf der Differenz zwischen den vertraglich fälligen Cashflows und den vom Kreditgeber erwarteten Cashflows, auch aus Sicherheiten. Sie wird in der Regel als Prozentsatz der Forderungshöhe bei Ausfall angegeben. Die erwarteten Verluste werden auf den Zeitwert am Ende des Berichtszeitraums abgezinst. Der Diskontsatz ist der Effektivzinssatz (effective interest rate - EIR) für das Finanzinstrument oder eine Annäherung daran.
Die erwarteten Kreditverluste werden über die Laufzeit des Instruments abgebildet. Die Laufzeit entspricht der verbleibenden vertraglichen Laufzeit der Schuldinstrumente, bereinigt um erwartete vorzeitige Rückzahlungen, sofern zutreffend. Bei Kreditzusagen und finanziellen Garantien ist dies die Vertragslaufzeit, über die der Konzern vertraglich zur Kreditgewährung verpflichtet ist.
Das Management bildet die erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit ab, d.h. die Verluste aus möglichen Ausfallereignissen über die Restlaufzeit des Finanzinstruments. Die erwarteten Kreditverluste über zwölf Monate stellen einen Teil der erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit dar, die sich aus möglichen Ausfallereignissen eines Finanzinstruments innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum oder der verbleibenden Laufzeit des Finanzinstruments, sofern die weniger als ein Jahr beträgt, ergeben.
Die Abbildung der erwarteten Kreditverluste unterscheidet sich für erworbene oder ausgereichte wertgeminderte (purchased or originated credit impaired - POCI) finanzielle Vermögenswerte nicht, mit der Ausnahme, dass (a) der Bruttobuchwert und der Diskontsatz auf den beim erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts erzielbaren Cashflows und nicht auf den vertraglichen Cashflows basieren und (b) die erwarteten Kreditverluste immer die erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit sind. Erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Vermögenswerte sind bei erstmaligem Ansatz wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte, z.B. bei einem früheren Unternehmenszusammenschluss erworbene wertgeminderte Darlehen.
Zur Bemessung der Ausfallwahrscheinlichkeit definiert der Konzern den Ausfall als eine Situation, in der das Engagement eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
| ― |
der Kreditnehmer ist mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig; |
||||||||||
| ― |
internationale Ratingagenturen haben den Kreditnehmer in die Ausfall-Ratingklasse eingestuft; |
||||||||||
| ― |
der Kreditnehmer erfüllt die im Folgenden aufgeführten Kriterien, die eine Zahlung
unwahrscheinlich machen:
|
Für Offenlegungszwecke hat der Konzern die Ausfalldefinition vollständig an die Definition der wertgeminderten Vermögenswerte angepasst. Die oben genannte Ausfalldefinition wird auf alle Arten von finanziellen Vermögenswerten des Konzerns angewandt.
Ein Instrument gilt als nicht mehr ausgefallen (d.h. gesundet), wenn es für einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs Monaten keines der Ausfallkriterien mehr erfüllt. Dieser Zeitraum von sechs Monaten wurde basierend auf einer Analyse ermittelt, die anhand verschiedener möglicher Definitionen der Gesundung die Wahrscheinlichkeit, dass ein Finanzinstrument nach Gesundung erneut ausfällt, berücksichtigt.
Die Beurteilung, ob seit dem erstmaligen Ansatz das Kreditrisiko signifikant angestiegen ist (significant increase in credit risk - SICR), erfolgt auf Einzel- und Portfoliobasis. Bei Darlehen an Unternehmen wird der SICR auf Einzelbasis durch Überwachung der im Folgenden aufgeführten Auslöser bewertet. Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten wird der SICR je nach Vorhandensein von Scoring-Modellen entweder auf Portfoliobasis oder auf Einzelbasis bewertet. Die zur Identifizierung eines SICR verwendeten Kriterien und deren Angemessenheit werden regelmäßig vom Management des Konzerns überwacht und überprüft. Die Annahme, dass sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wenn finanzielle Vermögenswerte mehr als 30 Tage überfällig sind, wurde nicht widerlegt.
Die Höhe der in diesem Konzernabschluss erfassten erwarteten Kreditverluste hängt davon ab, ob sich das Kreditrisiko des Kreditnehmers seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wird ein dreistufiges Modell eingesetzt. Ein Finanzinstrument, das beim erstmaligen Ansatz nicht wertgemindert ist und dessen Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant gestiegen ist, wird basierend auf den erwarteten Kreditverlusten innerhalb von zwölf Monaten wertberichtigt (Stufe 1). Wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert, wird das Finanzinstrument in Stufe 2 überführt, gilt aber noch nicht als wertgemindert und die Wertberichtigung basiert auf den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Finanzinstruments. Wenn ein Finanzinstrument wertgemindert ist, wird es in Stufe 3 überführt und die Wertberichtigung basiert auf den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Finanzinstruments. Wenn sich ein Vermögenswert in Stufe 3 befindet, weist das Unternehmen keine Zinserträge mehr basierend auf dem Bruttobuchwert aus, sondern wendet zur Berechnung der Zinserträge den Effektivzinssatz des Vermögenswerts auf den Buchwert abzüglich der erwarteten Kreditverluste an.
Wenn die SICR-Kriterien nachweislich nicht mehr erfüllt sind, wird das Instrument zurück in Stufe 1 überführt. Wenn ein Engagement aufgrund eines qualitativen Indikators in Stufe 2 überführt wurde, überwacht der Konzern den Fortbestand oder die Veränderung dieses Indikators.
Die erwarteten Kreditverluste für erworbene oder ausgereichte wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte werden immer auf Laufzeitbasis bemessen. Der Konzern weist daher nur die kumulierten Veränderungen der auf Laufzeitbasis erwarteten Kreditverluste aus.
Der Konzern wendet drei Ansätze zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste an: (i) die Bewertung auf Einzelbasis; (ii) die Bewertung auf Portfoliobasis: interne Ratings werden auf Einzelbasis geschätzt, aber bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste werden die gleichen Kreditrisikoparameter (z.B. PD und LGD) auf die gleichen Kreditrisikoratings und homogene Segmente des Kreditportfolios angewandt; und (iii) die Bewertung auf Basis externer Ratings. Der Konzern bewertet die folgenden Arten von Krediten auf Einzelbasis: Kredite mit einzigartigen Kreditrisikomerkmalen und einzeln signifikante Kredite. Der Konzern bewertet Unternehmenskredite auf Portfoliobasis, sofern keine kreditnehmerspezifischen Informationen vorliegen. Bei diesem Ansatz wird der Kreditpool basierend auf kreditnehmerspezifischen Informationen wie beispielsweise Verzugsstatus, historische Verlustdaten, Standort und andere prädiktive Informationen in homogene Segmente gegliedert.
Die Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf Einzelbasis erfolgt durch Gewichtung der geschätzten Kreditverluste für verschiedene mögliche Ergebnisse nach den Wahrscheinlichkeiten der einzelnen Ergebnisse. Der Konzern definiert für jeden bewerteten Kredit mindestens zwei mögliche Ergebnisse, von denen eins zu einem Kreditverlust führt, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios sehr gering ist. Die Einzelbewertung basiert in erster Linie auf dem fachlichen Urteil erfahrener leitender Angestellter des Konzerns. Die fachlichen Urteile werden regelmäßig überprüft, um die Differenz zwischen den Schätzungen und den tatsächlichen Verlusten zu verringern.
Bei der Bewertung auf Portfoliobasis stuft der Konzern die Engagements ein und bemisst die Wertberichtigung auf kollektiver Basis. Der Konzern analysiert seine Engagements nach Segmenten, die basierend auf gemeinsamen Kreditrisikomerkmalen so gebildet werden, dass die Engagements einer Gruppe homogene oder ähnliche Risiken aufweisen. Die wichtigsten gemeinsamen Kreditmerkmale sind: Art des Kunden, Produktart, Kreditrisikorating, Datum des erstmaligen Ansatzes, Laufzeit, Qualität der Sicherheiten und Beleihungsquote (loan to value ratio - LTV). Die verschiedenen Segmente spiegeln auch Unterschiede bei den Kreditrisikoparametern wie PD und LGD wider. Die Angemessenheit der Einstufung in Gruppen wird regelmäßig vom Management des Konzerns überwacht und überprüft.
Die erwarteten Kreditverluste sind generell die Summe der Multiplikationen der folgenden Kreditrisikoparameter: EAD, PD und LGD gemäß den obigen Definitionen und mit dem Effektivzinssatz des Instruments abgezinst auf den Zeitwert. Die erwarteten Kreditverluste werden durch Vorhersage der Kreditrisikoparameter (EAD, PD und LGD) für jedes zukünftige Jahr während der Laufzeit für jedes einzelne Engagement oder Kollektivsegment bestimmt. Diese drei Komponenten werden miteinander multipliziert und um die Wahrscheinlichkeit des Fortbestands (d.h. das Engagement wurde in einem früheren Monat zurückgezahlt oder ist in einem früheren Monat ausgefallen) bereinigt. Hierdurch werden effektiv die erwarteten Kreditverluste für jeden zukünftigen Zeitraum berechnet, die dann auf den Stichtag abgezinst und aufsummiert werden. Der zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste verwendete Diskontsatz ist der ursprüngliche Effektivzinssatz oder eine Annäherung daran.
Risikokonzentrationen entstehen, wenn mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicher Weise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Risikokonzentrationen weisen auf eine relative Sensitivität des Konzernergebnisses gegenüber Entwicklungen in bestimmten Branchen hin. Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, enthalten die Konzernrichtlinien spezielle Vorgaben zur Bildung eines diversifizierten Portfolios. Identifizierte Ausfallrisikokonzentrationen werden entsprechend kontrolliert und gesteuert.
Zum 30. September 2021 schuldeten sechs Kunden der Gruppe jeweils mehr als TEUR 1.000, was zusammen 55 % des Saldos aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausmachte (2020: vier Kunden mit 44 % des Saldos). Fünf dieser Kunden mit 42 % des Saldos waren nahestehende Unternehmen, während ein Kunde mit 13 % des Saldos ein von der Gruppe unabhängiger Dritter war (2020: alle Kunden waren nahestehende Unternehmen).
Die Gruppe überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines periodischen Liquiditätsplanungs-Tools. Das Geschäft der Gruppe erfordert in großem Umfang Finanzierungen für die gehandelten Güter, die in der Regel nur für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten notwendig sind. Die jederzeitige Sicherstellung der Liquidität wird von der Finanzabteilung der OOO EkoNivaTechnika-Holding in Russland zentral wahrgenommen. Dort laufen alle Finanzierungsvereinbarungen und Zahlungsverpflichtungen zusammen und die benötigten liquiden Mittel werden entsprechend verteilt. Das Konzernmanagement wird regelmäßig über den Stand der Finanzierung und der Zahlungsverpflichtungen unterrichtet und trifft außerhalb des Tagesgeschäfts die wesentlichen Entscheidungen.
Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen.
| Stand am 30. September 2021 | Täglich fällig | Bis zu 3 Monate | 4 bis 12 Monate | 1 bis 2 Jahre | 2 bis 5 Jahre |
| TEUR | |||||
| Darlehen | 37.355 | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.992 | 38.952 | 1.086 | - | - |
| Leasingverbindlichkeiten | - | 355 | 1.064 | 844 | 422 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 53 | 950 | 1 | - | - |
| Gesamt | 39.400 | 40.257 | 2.151 | 844 | 422 |
| Stand am 30. September 2020 | Täglich fällig | Bis zu 3 Monate | 4 bis 12 Monate | 1 bis 2 Jahre | 2 bis 5 Jahre |
| TEUR | |||||
| Darlehen | 35.003 | 146 | - | 107 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.485 | 31.460 | 9.399 | 291 | - |
| Leasingverbindlichkeiten | - | 298 | 830 | 892 | 389 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - | 731 | 111 | - | - |
| Gesamt | 39.488 | 32.635 | 10.340 | 1.290 | 389 |
Das Ziel der Kapitalsteuerung der Gruppe ist es sicherzustellen, dass alle Gesellschaften der Unternehmensgruppe in der Lage sind, dem Prinzip der Unternehmensfortführung zu folgen und gleichzeitig alle Verbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen.
Die Kapitalstruktur der Gruppe besteht aus Netto-Finanzschulden (darunter werden die in Anhangsangabe 24 angegebenen Finanzverbindlichkeiten, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, verstanden) sowie dem Eigenkapital der Gruppe (dieses setzt sich zusammen aus dem eingezahlten gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, dem Bilanzverlust und der Erhöhung der Kapitalrücklage).
| 30.09.2021 TEUR |
30.09.2020 TEUR |
|
| Darlehen | (37.355) | (35.256) |
| Abzüglich: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 5.536 | 4.849 |
| Netto-Finanzschulden | (31.819) | (30.407) |
| Eigenkapital | 44.847 | 27.588 |
| Kapital und Netto-Finanzschulden | 13.028 | (2.819) |
Zum 30. September 2021 und 2020 wurden keine Änderungen an den Zielen, Richtlinien und Verfahren für die Kapitalsteuerung vorgenommen.
Die Gruppe verfügt über drei nachfolgend beschriebene berichtspflichtige Geschäftssegmente, die strategische Geschäftseinheiten der Gruppe sind. Die strategischen Geschäftseinheiten betreiben Vertriebs- und andere Aktivitäten in verschiedenen Regionen der Russischen Föderation. Sie werden separat geführt, weil sie unterschiedliche Marketingstrategien erfordern.
Die nachfolgende Zusammenfassung beschreibt die Geschäftstätigkeit der einzelnen berichtspflichtigen Segmente des Konzerns:
| ― |
Das Segment "Zentralregion" umfasst alle Geschäftsaktivitäten der Tochterunternehmen aus der Zentralregion der Russischen Föderation. |
| ― |
Das Segment "Region Woronesch" umfasst alle Geschäftsaktivitäten der Tochterunternehmen aus der Schwarzerderegion der Russischen Föderation. |
| ― |
Das Segment "Region Sibirien" beinhaltet alle Geschäftsaktivitäten der Tochterunternehmen aus der Region Sibirien der Russischen Föderation. |
Für interne und externe Rechnungslegungszwecke wurden bestimmte Geschäftssegmente mit unterschiedlichen Merkmalen zu einer Gruppe mit der Bezeichnung "Übrige Regionen" zusammengefasst.
Die Betriebsergebnisse der Geschäftseinheiten werden jeweils vom Management überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des Betriebsergebnisses beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Ergebnis vor Steuern im Konzernabschluss bewertet.
Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden als die um die minimale Marge erhöhten Umsatzkosten definiert. Die Marge hängt von solchen Faktoren wie Saisonalität, Änderung von Wechselkursen, Liefer- und Lagerbedingungen, Finanzierungsbedingungen und -fristen und anderen Faktoren ab.
Informationen zu den berichtspflichtigen Segmenten sowie die Überleitung zur konsolidierten Gesamtergebnisrechnung werden in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:
| Geschäftsjahr zum 30. September 2021 TEUR |
Zentralregion | Region Woronesch | Region Sibirien | Übrige Regionen | Anpassungen/ Eliminierungen | Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung |
| Umsatzerlöse | 105.227 | 68.800 | 87.691 | 687 | (18.829) | 243.576 |
| Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren - extern | 98.968 | 64.098 | 76.051 | - | (398) | 238.719 |
| Umsatzerlöse - konzernintern | 4.163 | 3.681 | 9.892 | 687 | (18.423) | - |
| Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen - extern | 2.096 | 1.021 | 1.748 | - | (8) | 4.857 |
| Materialaufwand | (87.446) | (57.599) | (72.933) | (667) | 18.780 | (199.865) |
| Rohertrag | 17.781 | 11.201 | 14.758 | 20 | (49) | 43.711 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3.295 | 1.656 | 2.580 | 8.233 | (8.495) | 7.269 |
| Personalaufwand | (4.251) | (2.310) | (3.224) | (4.366) | - | (14.151) |
| Abschreibungen | (1.442) | (528) | (870) | (340) | 73 | (3.107) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (6.841) | (4.440) | (5.746) | (2.715) | 7.966 | (11.776) |
| Verlust aus Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten | (154) | (64) | (198) | (205) | - | (621) |
| Betriebsergebnis | 8.388 | 5.515 | 7.300 | 627 | (505) | 21.325 |
| Geschäftsjahr zum 30. September 2020 TEUR |
Zentralregion | Region Woronesch | Region Sibirien | Übrige Regionen | Anpassungen/ Eliminierungen | Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung |
| Umsatzerlöse | 86.568 | 71.121 | 49.143 | 912 | (13.904) | 193.840 |
| Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren - extern | 80.449 | 64.649 | 46.658 | - | (2.456) | 189.300 |
| Umsatzerlöse - konzernintern | 4.124 | 5.204 | 1.111 | 912 | (11.351) | - |
| Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen - extern | 1.995 | 1.268 | 1.374 | - | (97) | 4.540 |
| Materialaufwand | (71.571) | (58.259) | (39.496) | (874) | 13.176 | (157.024) |
| Rohertrag | 14.997 | 12.862 | 9.647 | 38 | (728) | 36.816 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.252 | 1.033 | 1.990 | 4.609 | (4.978) | 3.906 |
| Personalaufwand | (3.971) | (2.368) | (2.158) | (3.725) | - | (12.222) |
| Abschreibungen | (1.686) | (505) | (442) | (331) | 73 | (2.891) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (9.333) | (6.680) | (6.620) | (2.573) | 5.282 | (19.924) |
| Verlust aus Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten | 193 | 57 | 251 | (542) | - | (41) |
| Betriebsergebnis | 1.452 | 4.399 | 2.668 | (2.524) | (351) | 5.644 |
| 2020/2021 TEUR |
2019/2020 TEUR |
|
| Betriebsergebnis | 21.325 | 5.644 |
| Finanzerträge | 1.779 | 1.882 |
| Finanzaufwendungen | (4.316) | (4.711) |
| 18.788 | 2.815 | |
| Ertragsteueraufwand | (4.590) | (1.076) |
| Konzernergebnis | 14.198 | 1.739 |
Im Geschäftsjahr 2020/2021 erwirtschaftete die Gruppe im Segment Zentralregion mit einem Kunden 17 % des Segmentumsatzes (2020: 15 % des Umsatzes mit einem Kunden), im Segment Region Sibirien mit einem Kunden 15 % des Segmentumsatzes (2020: 21 % des Umsatzes mit einem Kunden) und im Segment Region Woronesch mit zwei Hauptkunden 14 % des Segmentumsatzes (2020: 19 % des Umsatzes mit einem Kunden).
Für die Zwecke dieser Konzernabschlüsse gelten Parteien als nahestehende Unternehmen, sofern eine Partei in der Lage ist, die andere Partei zu beherrschen, diese unter gemeinsamer Beherrschung stehen oder die Partei wesentlichen Einfluss auf die Finanz- und Betriebsentscheidungen der anderen Partei ausüben kann. Bei der Berücksichtigung jeder möglichen Beziehung zu nahestehenden Unternehmen wird auf die Substanz der Beziehung abgestellt, nicht rein auf die Rechtsform.
Im Laufe der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode führten Gesellschaften der Unternehmensgruppe folgende Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen durch:
| Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle der obersten beherrschenden Partei | Mutterunternehmen | Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | ||||
| TEUR | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 |
| Verkauf von Landmaschinen | 206 | 10.969 | - | - | - | - |
| Verkauf von landwirtschaftlichen Ersatzteilen, Reifen und Schmiermitteln | 5.166 | 14.564 | - | - | - | - |
| Verkauf von intelligenten Landwirtschaftslösungen | 84 | 86 | - | - | - | - |
| Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen | 255 | 379 | - | - | - | - |
| Sonstige Erträge | 83 | 231 | - | - | - | - |
| Erwerb von Waren und Dienstleistungen | (813) | (1.597) | - | - | - | - |
| Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | - | - | - | - | (1.282) | (1.045) |
| Sonstige Aufwendungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | - | - | - | - | (7) | (32) |
| Wertminderung von ausgegebenen Darlehen | - | - | (264) | (512) | - | - |
| Gesamt | ||
| TEUR | 2021 | 2020 |
| Verkauf von Landmaschinen | 206 | 10.969 |
| Verkauf von landwirtschaftlichen Ersatzteilen, Reifen und Schmiermitteln | 5.166 | 14.564 |
| Verkauf von intelligenten Landwirtschaftslösungen | 84 | 86 |
| Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen | 255 | 379 |
| Sonstige Erträge | 83 | 231 |
| Erwerb von Waren und Dienstleistungen | (813) | (1.597) |
| Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | (1.282) | (1.045) |
| Sonstige Aufwendungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | (7) | (32) |
| Wertminderung von ausgegebenen Darlehen | (264) | (512) |
Die folgenden Salden waren am Ende des Berichtszeitraums ausstehend:
| TEUR | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, andere Finanzverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | |
| Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle | 30.09.2021 | 18.310 | 28 |
| 30.09.2020 | 15.233 | 66 | |
| Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | 30.09.2021 | - | 316 |
| 30.09.2020 | - | 753 | |
| Gesamt | 30.09.2021 | 18.310 | 344 |
| 30.09.2020 | 15.233 | 819 |
Zum Ende der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode stellte sich der Saldo der von Gesellschaften der Gruppe durchgeführten Finanztransaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen wie folgt dar:
| TEUR | Langfristig ausgegebene Kredite | Kurzfristige ausgegebene Kredite | |
| Unternehmen unter | 30.09.2021 | - | 24.286 |
| gemeinsamer Kontrolle | 30.09.2020 | 3.581 | 17.799 |
| Mutterunternehmen | 30.09.2021 | - | - |
| 30.09.2020 | - | 11 | |
| Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | 30.09.2021 | - | 114 |
| 30.09.2020 | - | - | |
| Gesamt | 30.09.2021 | - | 24.400 |
| 30.09.2020 | 3.581 | 17.810 |
| TEUR | Zinserträge | Zinsaufwendungen | |
| Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle | 30.09.2021 | 1.673 | - |
| 30.09.2020 | 1.811 | - | |
| Mutterunternehmen | 30.09.2021 | 16 | - |
| 30.09.2020 | - | - | |
| Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | 30.09.2021 | - | 5 |
| 30.09.2020 | - | 29 | |
| Gesamt | 30.09.2021 | 1.689 | 5 |
| 30.09.2020 | 1.811 | 29 |
| TEUR | Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | Langfristige Finanzverbindlichkeiten | |
| Mitglieder des Managments in Schlüsselpositionen | 30.09.2021 | - | - |
| 30.09.2020 | 146 | 107 | |
| Gesamt | 30.09.2021 | - | - |
| 30.09.2020 | 146 | 107 |
Im Geschäftsjahr zum 30. September 2021 wurden Darlehen in Höhe von TEUR 2.076 (2020: TEUR 15.297) an nahestehende Unternehmen und Personen ausgereicht. Dieser Betrag ist in der Zeile "Ausreichung von Darlehen" in der Konzernkapitalflussrechnung enthalten. Die Zahlungseingänge von nahestehenden Unternehmen und Personen aus der Finanzierungstätigkeit während der Berichtsperiode betrugen TEUR 1.518 (2020: TEUR 9.171). Dieser Betrag ist in der Zeile "Mittelzufluss aus der Rückzahlung ausgereichter Darlehen" in der Konzernkapitalflussrechnung dargestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Verwendung des für das Geschäftsjahr 2020/2021 ausgewiesenen Bilanzgewinns der Ekotechnika AG in Höhe von EUR 2.535.302,18, wie folgt zu beschließen:
| ― |
Vorabausschüttung in Höhe von EUR 0,03 gemäß § 25 Abs. 1 der Satzung je Stückaktie der Serie A (ISIN DE000A161234); Gesamtbetrag: EUR 46.170,00; |
| ― |
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,03 je Stückaktie der Serie A (ISIN DE000A161234) und der Serie B (ISIN DE000A169N65); Gesamtbetrag: EUR 94.200,00; |
| ― |
Gewinnvortrag in Höhe von EUR 2.394.932,18. |
Für die Abschlussprüfung wurde im Geschäftsjahr zum 30. September 2021 ein Honorar (Gesamtvergütung zzgl. Auslagen ohne Umsatzsteuer) in Höhe von TEUR 50 (2020: TEUR 45) als Aufwand erfasst.
Der Vorstand der Ekotechnika AG hat den Konzernabschluss am 22. Dezember 2021 zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob der Konzernabschluss gebilligt wird.
Walldorf, 22. Dezember 2021
Stefan Dürr, Vorstandsvorsitzender
Bjoerne Drechsler Vorstandsmitglied
Der für das Geschäftsjahr 2020/2021 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.535.302,18 wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.
das Geschäftsjahr 2020/2021 war für die Ekotechnika AG (nachfolgend auch als "Ekotechnika", "Gesellschaft" oder "Unternehmen" bezeichnet) operativ und wirtschaftlich erfolgreich - trotz der weltweiten Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und Schwierigkeiten in den Lieferketten. Die Position auf dem Markt für Landtechnik in Russland konnte weiter verbessert werden. Das gilt auch im Hinblick auf die erreichten Fortschritte im Bereich Smart Farming.
Die deutliche Umsatzsteigerung konnte vor allem durch die konsequente Bearbeitung der in 2019 neu hinzugewonnenen Vertriebsgebiete erreicht werden. Hinzu kommt, dass der Gesamtmarkt von der positiven Entwicklung der Landwirtschaft profitiert; die Preise für Agrarrohstoffe sind auf einem hohen Niveau. Die hohe Inflation tut ihr Übriges, um die Investitionsbereitschaft und -möglichkeiten der Landwirte zu steigern.
Der Aufsichtsrat der Ekotechnika AG hat den Vorstand auch im Geschäftsjahr 2020/2021 kontinuierlich überwacht und bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Dabei konnten wir uns stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung; im Geschäftsjahr 2020/2021 waren diese Abweichungen regelmäßig positiv.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Der Aufsichtsrat hat sich ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt.
Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats standen auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch untereinander sowie mit dem Vorstand und haben sich über wesentliche Entwicklungen der Gesellschaft informiert.
Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstandsund Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es nicht gegeben.
Die Aufsichtsratsvorsitzende stand auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und hat sich über wesentliche Entwicklungen der Gesellschaft informiert. Über wichtige Erkenntnisse hat die Aufsichtsratsvorsitzende spätestens in der folgenden Aufsichtsratssitzung berichtet.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben auch im Geschäftsjahr 2020/2021 sehr konstruktiv zusammengearbeitet und damit die weitere positive Entwicklung der Ekotechnika AG gesichert.
Im Berichtsjahr fanden zwei Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats und sechs Sitzungen im Wege von Videokonferenzen statt; es wurden fünf fernmündliche Beschlüsse und drei gesonderte Beschlüsse im Wege einer Videokonferenz gefasst. Gegenstand unserer regelmäßigen Beratungen im Plenum waren jeweils die Gesamtentwicklung des Unternehmens im Hinblick auf strategische Zielsetzungen, u.a. die Umsatz- und die Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Ertragsläge der Ekotechnika-Gruppe. Zudem befassten wir uns anlassbezogen mit den wesentlichen Projekten sowie mit bestimmten Risiken des Unternehmens.
An den Sitzungen haben jeweils sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Die Aufsichtsratsarbeit war dabei von einem offenen und konstruktiven Austausch geprägt. In allen Sitzungen haben wir die Berichte des Vorstands besprochen und mit ihm die Entwicklung des Unternehmens sowie strategische Fragen diskutiert. Auch haben wir jeweils die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Geschäftsentwicklung der Ekotechnika AG erörtert. Auch die Mitglieder des Vorstands haben an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.
Unsere erste Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2020/2021 fand aufgrund der Corona-Pandemie am 25. November 2020 im Wege einer Videokonferenz statt. Es wurden im Wesentlichen die aktuelle Geschäftsentwicklung, vorläufige IFRS-Zahlen für das Geschäftsjahr 2019/2020, Planung und Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie Fragen der Zusammenarbeit mit der Ekosem-Agrar Gruppe ausführlich besprochen.
Anschließend wurde am folgenden Tag, den 26. November 2020, im Umlaufverfahren über die während der Videokonferenz erörterte Planung und die Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2020/2021 beschlossen.
Auch die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 14. Januar 2021 fand per Videokonferenz statt. Im Rahmen der Sitzung haben wir in Anwesenheit der Konzernabschlussprüfer der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eingehend den Konzernabschluss 2019/2020 diskutiert. Daraufhin haben wir den Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 gebilligt. Der Einzelabschluss (HGB) und der Abhängigkeitsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurden uns vorgelegt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben den vom Vorstand aufgestellten Einzelabschluss (HGB) für das Geschäftsjahr 2019/2020 geprüft und gebilligt; damit wurde dieser festgestellt. Ferner haben wir den Abhängigkeitsbericht geprüft und den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020 festgestellt. Zudem wurden die allgemeine Geschäftsentwicklung, das Smart Farming Projekt und weitere Themen besprochen. In einem gesonderten Beschluss wurde am gleichen Tag die variable Tantieme der Vorstände durch den Aufsichtsrat festgesetzt.
Am 15. März 2021 haben wir uns in einer Videokonferenz über die Entwicklung der Geschäftsbeziehungen zu den Gesellschaften der Ekosem-Agrar Gruppe ausgetauscht.
Am 16. März 2021, 25. März 2021, 29. April 2021 und 17. Mai 2021 wurden durch den Aufsichtsrat verschiedene Beschlüsse des Vorstands über die durch die wachsende Nachfrage bedingten Investitionen in Betriebsstätten und neue Servicecenter genehmigt.
Die folgende Sitzung fand erneut im Wege einer Videokonferenz am 29. April 2021 statt. Neben der ausführlichen Erörterung der aktuellen Geschäftsentwicklung und des Marktumfelds wurden insbesondere die Bereiche Smart Farming Projekt, Risk Management und Compliance sowie die Möglichkeiten zur Durchführung der Hauptversammlung 2021 thematisiert.
In Videokonferenzen am 11. und am 24. Juni 2021 haben wir uns intensiv mit der Finanzierung der Ekotechnika Gruppe durch die Banken beschäftigt und über mögliche Maßnahmen diskutiert.
Das Thema unserer Beschlussfassung im Umlaufverfahren am 23. Juli 2021 war die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021, einschließlich der Tagesordnung und der Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats.
Unsere letzte Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2020/2021 fand als erste Präsenzsitzung in diesem Geschäftsjahr am 5. September 2021 in Wiesloch statt. Die wesentlichen Themen waren die finanzwirtschaftliche Situation der Ekotechnika Gruppe, die Unternehmensentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, Managementzahlen für das laufende Geschäftsjahr und die weitere Planung für das Geschäftsjahr 2021/2022. Darüber hinaus haben wir erneut die jüngsten Entwicklungen im Rahmen des Smart Farming Projekts sowie in den Bereichen Risk Management und Compliance des Unternehmens besprochen. Ferner haben wir uns von unserem langjährigen Aufsichtsratsmitglied Herrn Marius Hoerner mit großer Dankbarkeit verabschiedet, der sich aus persönlichen Gründen nicht für die Wiederwahl aufstellen ließ.
Im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre am 6. September 2021 und die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder fand die konstituierende Präsenzsitzung des Aufsichtsrates statt. Dabei haben wir das neue Aufsichtsratsmitglied, Herrn Dirk Stratmann herzlich, begrüßt. In dieser Sitzung wurden Frau Olga Ohly zur Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Wolfgang Bläsi zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wiedergewählt.
Der Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzernlageberichts der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 wurde von der als Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken (nachfolgend auch als "Abschlussprüfer" bezeichnet), geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit einem erläuternden Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken testiert.
Im Hinblick auf den Einzelabschluss (HGB) der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 hat die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB von der Ausnahmeregelung gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht; der Einzelabschluss (HGB) wurde nicht durch einen Abschlussprüfer geprüft.
Der Einzelabschluss (HGB) und der Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Sitzung des Aufsichtsrats am 24. Januar 2022 zugeleitet, sodass für diese ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand.
Die Aufsichtsratsmitglieder haben den vom Vorstand aufgestellten Einzelabschluss (HGB) geprüft.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020/2021, den Konzern-Lagebericht und das Ergebnis der Prüfung am 24. Januar 2022 eingehend in Anwesenheit des ebenfalls per Video zugschalteten Abschlussprüfers erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung über die Prüfung insgesamt, über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der Abschlussprüfer beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrats eingehend. Zudem erläuterte der Abschlussprüfer, dass keine Umstände vorlägen, die Anlass zur Besorgnis über seine Befangenheit gäben.
Der Aufsichtsrat stimmt den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers nach umfassender eigener Prüfung des Konzernabschlusses (IFRS) einschließlich des Konzernlageberichts der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu.
Nach dem Abschluss seiner Prüfung billigte der Aufsichtsrat am 24. Januar 2022 den vom Vorstand aufgestellten Einzelabschluss (HGB) der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2020/2021. Damit ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Ferner billigte der Aufsichtsrat am 24. Januar 2022 den geprüften Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2020/2021.
Auf dieser Grundlage hat sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns angeschlossen. Die Tatsache, dass die Ekotechnika AG mit der erstmaligen Zahlung einer Dividende die Aktionäre an der positiven Entwicklung beteiligt, wertet der Aufsichtsrat als Schritt in die richtige Richtung.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den gemäß § 312 AktG aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht gemäß § 314 AktG geprüft.
Der Aufsichtsrat erklärt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind.
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ekotechnika Gruppe und den Mitgliedern des Vorstands herzlich für ihre erbrachten Anstrengungen und Leistungen und ihr außerordentliches Engagement im Geschäftsjahr 2020/2021.
Der Aufsichtsrat dankt ferner Herrn Marius Hoerner für sein langjähriges engagiertes Wirken als Mitglied des Aufsichtsrates und begrüßt herzlich Herrn Dirk Stratmann als neues Aufsichtsratsmitglied. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der internationalen Agrarbranche und war über 30 Jahre in verschiedenen leitenden Funktionen für den weltweit führenden Landtechnikhersteller John Deere tätig.
Wir danken auch Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, dass Sie uns weiterhin auf unserem Weg vertrauensvoll begleiten.
Walldorf, im Januar 2022
Für den Aufsichtsrat
Olga Ohly, Vorsitzende des Aufsichtsrates
Wir haben den Konzernabschluss der Ekotechnika AG, Walldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "Unternehmensfortführung" im Konzernanhang sowie die Angaben in Abschnitt "Bestandsgefährdende Risiken" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand des Konzerns davon abhängig ist, dass auslaufende Bankkredite prolongiert bzw. refinanziert und bestehende außerordentliche Kündigungsrechte aufgrund der Nichteinhaltung von Kreditkonditionen nicht ausgeübt werden. Wie in Abschnitt "Unternehmensfortführung" im Konzernanhang und Abschnitt "Bestandsgefährdende Risiken" im Konzernlagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 22. Dezember 2021
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Guido Tamm, Wirtschaftsprüfer
ppa. Stefan Sigmann, Wirtschaftsprüfer