Ekotechnika AG

Walldorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024

KONZERNLAGEBERICHT ZUM 30. SEPTEMBER 2024

1 Grundlagen der Unternehmensgruppe

Die Ekotechnika AG mit Sitz in Walldorf ist die deutsche Holdinggesellschaft der EkoNiva-Technika-Gruppe, des größten Händlers internationaler Landtechnik in Russland. Das Hauptgeschäft von Ekotechnika liegt im Verkauf von neuen Landmaschinen wie Traktoren, Mähdrescher sowie Ersatzteilen für diese.

Im Geschäftsjahr 2023/​2024 erwirtschaftete die Ekotechnika-Gruppe einen Umsatz von EUR 172 Mio. und ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von EUR 13 Mio.

1.1 Geschäftsmodell der Unternehmensgruppe

Die Geschäftstätigkeit der Ekotechnika-Gruppe, im Folgenden als "Ekotechnika", "Gruppe" bezeichnet, umfasst den Handel mit Land-, Straßenbau- und Kommunalmaschinen, den Ersatzteilverkauf und die Erbringung von Serviceleistungen sowie Dienstleistungen und Produkten im Bereich Smart Farming.

Der Absatzmarkt der Gruppe liegt in Russland, wo Ekotechnika mittlerweile 949 Mitarbeiter an 34 Standorten in den fünf Regionen Zentralrussland, Schwarzerde-Region, Nordwest, Sibirien und Altai beschäftigt. Die Gesellschaften der Gruppe agieren auf dem russischen Markt unter der Marke EkoNiva-Technika.

Stand: 30. September 2024

Der Geschäftsbereich Neumaschinen ist nach wie vor ein wichtiger Teil des Geschäfts der Gruppe, allerdings betrug der Umsatzanteil im Berichtszeitraum nur 35,6 % gegenüber 26,7 % im Vergleichszeitraum, während sich der Schwerpunkt auf Ersatzteile (42,3 % gegenüber 43 %) und den Kundenservice verlagert hat.

Im Jahr 2024 umfasst die Produktpalette der Neumaschinen und landwirtschaftliche Geräte führender Hersteller wie LOVOL (China), LiuGong (China), SANY (China), UMG (Russland), Bednar (Tschechien), MST (Türkei), Gregoire Besson (Frankreich), Kramer (Deutschland), Pöttinger (Österreich), NAGRO (Russland), Grimme (Deutschland), BONUM (Russland), BVL (Deutschland), KIROVETS (Russland), Haybuster (USA), Polymja (Russland), Einböck (Österreich), Tecnomа (Frankreich), ROC (Italien), Geringhoff (Deutschland), Fliegl (Deutschland), Suolun (China), Basak (Türkei), Hardi (Dänemark), Bressel (Deutschland), ZOOMLION (China) und Jiangsu (China).

Die Palette an Straßenbau- und Kommunalmaschinen, die Ekotechnika seit März 2022 vertreibt, umfasst Marken wie UMG (Russland), AVTOKRAN (Russland), XGMA (China), MST (Türkei) und LiuGong (China). Der Umsatzanteil dieses Bereichs ist zwar noch gering, die Wachstumsrate ist jedoch zufriedenstellend.

Gebrauchte Traktoren sind nach wie vor gefragt, aber nicht mehr so aktiv wie im letzten Jahr. Die wichtigsten Lieferanten sind hier Euro Noliker Kft und Többe Schwerlast Ost GmbH.

Im Geschäftsbereich Ersatzteilhandel bietet die Gruppe an derzeit 34 Standorten ein umfangreiches Portfolio von Ersatzteilen an. Die Ersatzteillager sind regelmäßig als Bestandteil der Service-Zentren an strategisch wichtigen Standorten angesiedelt. In den modernen Lagern werden mehr als 62.000 Original-Ersatzteile aller im Landmaschinenbereich vertretenen Marken im Bestand gehalten, die bei Bedarf durch die Flotte des Kundenservices schnell und unkompliziert zum Kunden gebracht werden. In diesem Geschäftsfeld profitiert die Gruppe von der stetig wachsenden Nachfrage nach Ersatzteilen. Dabei liegen die Rohertragsmargen im Ersatzteilhandel branchenüblich deutlich über denen für Neumaschinen.

Russische Hersteller, die in der Lage sind, die Produktion von Analoga zu entwickeln, werden zu einer Bezugsquelle für die Gruppe.

Der Kundenservice der Gruppe bietet neben der Installation, Inbetriebnahme und regelmäßigen Wartung von landwirtschaftlichen Maschinen und Straßenbaumaschinen und -geräten auch die Reparatur im Falle eines technischen Defekts (einschließlich der Motorüberholung, Fernwartung und -diagnose) und den Austausch von Verschleißteilen an.

Smart Farming ist das jüngste Geschäftsfeld der Gruppe. Die Gruppe bietet ihren Kunden ein Dienstleistungspaket namens SmartEko an. Das SmartEko-Paket zielt auf die Einführung eines differenzierten Ansatzes für die Aussaat, Düngung und Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ab. Das Dienstleistungspaket umfasst die technische Prüfung, die Prüfung der technologischen Karten (Bearbeitung, Düngemittel, Saatgut), die Erstellung elektronischer Feldgrenzen, die Feldanalyse (Produktivitätszonen aus Satellitenbildern, Hangkarten, agrochemische Boden- analyse), die Ausarbeitung von Anweisungen für die Aussaat/​Düngung, die Einstellung der Maschinen und Geräte, phänologische Beobachtungen während der Saison, die Einstellung und Kalibrierung des Ertragskartierungssystems, die Analyse der Ergebnisse mit Empfehlungen sowie die Analyse der Wirtschaftlichkeit des Betriebs.

1.2 Ziele und Strategien

Auf dem russischen Landmaschinen- und Ersatzteilmarkt besteht eine starke Nachfrage nach modernen Maschinen und innovativen Technologien. Nachdem die internationalen Marktführer ihre Tätigkeit in Russland eingestellt haben, werden sie durch russische und weißrussische Maschinen sowie durch Maschinen ersetzt, die außerhalb sogenannter "unfreundlicher Länder" hergestellt werden. Die lokalen Hersteller profitieren von staatlichen Subventionen, was zu einem harten Wettbewerb führt. In vielen Bereichen können die russischen und weißrussischen Maschinen jedoch nicht mit den technologischen Standards der im Ausland, einschließlich China, der Türkei und Brasilien, hergestellten Maschinen mithalten. Hinzu kommt, dass in den Fuhrparks der Kunden ein großer Anteil von Maschinen der internationalen Marktführer vorhanden ist, die rechtzeitig repariert und gewartet werden müssen.

Die Aufhebung der Beschränkungen in den geografischen Zuständigkeitsbereichen wirkt sich positiv auf die Geschäftsmöglichkeiten aus, und zu den Zielen des Unternehmens gehört die Ausweitung des Geschäfts auf neue Regionen. Der Prozess wurde im Jahr 2023 begonnen und im Geschäftsjahr 2024 fortgesetzt: die Gruppe hat 5 neue Servicezentren mit Lagern eröffnet (in Nischni Nowgorod, Samara, Pensa, Rostow-am-Don-Gebiet und in Wolgograd). An allen Standorten konzentriert sich die Ekotechnika-Gruppe auf die Stärkung der Segmente Ersatzteilhandel und Kundenservice und setzt dabei auf ihr bewährtes Geschäftsmodell, den Verkauf von importierten Landmaschinen. Die Gruppe sieht es als notwendig an, das Geschäft sowohl mit russischen Herstellern von Land- und Straßenbaumaschinen als auch mit weiteren ausländischen Lieferanten zu erweitern. Die Gruppe setzt das Importsubstitutionsprogramm für Ersatzteile westlicher Landmaschinenmarken fort, die in den Fuhrparks der Kunden stark vertreten sind.

Die großen Vorteile der Gruppe sind gut ausgestattete Servicezentren und erfahrenes Personal. Ekotechnika investiert kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, um ihren Kunden stets den bestmöglichen Service zu bieten. Die Kunden schätzen die enge Verzahnung der Geschäftsbereiche Neumaschinen, Ersatzteilhandel und Kundenservice. Das breite Dienstleistungsangebot verschafft der Gruppe einen wichtigen Wettbewerbsvorteil und sichert den Kunden eine optimale Betreuung aus einer Hand. Gut ausgestattete Ersatzteillager und das breite Logistiknetzwerk sind darauf ausgerichtet, den Landwirten schnell und zuverlässig vor Ort zu helfen.

Alle oben genannten Faktoren (die Aufnahme der neuen Segmente in das Produktportfolio der Gruppe, die Unterzeichnung neuer Händlerverträge in diesem Zusammenhang und die Expansion in neue Gebiete) machen Ekotechnika wettbewerbsfähiger gegen Veränderungen im Geschäftsumfeld und können den Umsatz und den Jahresüberschuss im traditionellen Neumaschinen- und Ersatzteilverkauf des Unternehmens künftig steigern.

1.3 Kontrollsystem

Die Unternehmensplanung und -steuerung basiert im Wesentlichen auf den folgenden finanziellen Kennzahlen: Umsatzerlöse, Rohertrag sowie Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT; operatives Ergebnis). Die oben genannten Indikatoren werden für die folgenden Hauptgeschäftsfelder überwacht: Verkauf von Neumaschinen, sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Straßenbau, Ersatzteilverkauf, Kundenservice und Smart Farming. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Neumaschinen werden durch die Anzahl der neuen und in Zahlung gegebenen Maschinen bestimmt. Der Anteil der Neumaschinen ist von 27 % im Jahr 2023 auf ca. 36 % im Geschäftsjahr 2024 gestiegen, während der Anteil von gebrauchten Maschinen gesunken ist. Die Ekotechnika-Gruppe strebt einen sukzessiven Ausbau der margenstarken und weniger volatilen Segmente Ersatzteilhandel und Kundenservice an, die im Geschäftsjahr 2023 ca. 54% des Umsatzes ausmachten und im Geschäftsjahr 2024 mit 53% nahezu gleich blieben.

1.4 Forschung und Entwicklung

Die Gruppe nutzt aktiv die Entwicklungen, die in den vergangenen Jahren im Bereich Smart Farming vorgenommen wurden. Derzeit liegt der Schwerpunkt auf der inländischen Produktion von Ersatzteilen, die die in Russland nicht mehr erhältlichen oder zu teuren Ersatzteile ersetzen können. Qualitativ erfolgreiche Muster werden in das Produktportfolio der Marke Agroznak aufgenommen. Im Geschäftsjahr 2024 ist das Portfolio auf 682 SKUs angewachsen. Für alle diese Produkte lagen die Herstellungskosten um 17 bis 30 % unter den Anschaffungskosten für Original-Ersatzteile, Kraftstoffe und Schmiermittel.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Laut dem Weltwirtschaftsausblick des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Oktober 2024 sind die Risiken für die globalen Aussichten angesichts der erhöhten politischen Unsicherheit eher abwärts gerichtet. Plötzliche Ausbrüche der Finanzmarktvolatilität könnten die Finanzbedingungen verschärfen und Investitionen und Wachstum beeinträchtigen, insbesondere in Entwicklungsländern, in denen ein hoher kurzfristiger Außenfinanzierungsbedarf zu Kapitalabflüssen und Schuldenproblemen führen kann. Faktoren wie der Anstieg der Rohstoffpreise vor dem Hintergrund anhaltender geopolitischer Spannungen könnten verhindern, dass sich die Inflation abschwächt und die Zentralbanken ihre Geldpolitik lockern. Dies wiederum könnte ernsthafte Hindernisse für die Aufrechterhaltung der Finanzstabilität und Komplikationen bei steuerlichen und haushaltspolitischen Entscheidungen schaffen. Angesichts des großen Einflusses Chinas auf den Welthandel könnte ein tieferer und länger anhaltender Abschwung im Immobiliensektor des Landes auch zu finanzieller Instabilität beitragen, die Stimmung der Verbraucher schwächen und negative globale Auswirkungen haben. Eine verstärkte protektionistische Politik wird die Handelsspannungen verschärfen, die Markteffizienz verringern und die Lieferketten weiter stören. Zunehmende soziale Spannungen könnten soziale Unruhen auslösen, das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren untergraben und die Verabschiedung und Umsetzung notwendiger Strukturreformen möglicherweise verzögern.

Die jüngste Erwartung für das weltweite Wachstum in fünf Jahren - 3,1 % - bleibt im Vergleich zum Durchschnitt vor der Pandemie mittelmäßig. Die Basisprognose geht von einer Verlangsamung des globalen Wachstums von 3,3 % im Jahr 2023 auf 3,2 % im Jahr 2024 und 3,2 % im Jahr 2025 aus. In den entwickelten Volkswirtschaften wird ein Wachstum von 1,7 % im Jahr 2023 auf 1,8 % im Jahr 2024 und 2025 erwartet, was auf den anhaltenden strukturellen Gegenwind - wie die Bevölkerungsalterung und die schwache Arbeitsproduktivität - zurückzuführen ist. Für die Schwellen- und Entwicklungsländer wird ein leichter Rückgang des Wachstums von 4,4 % im Jahr 2023 auf 4,2 % sowohl im Jahr 2024 als auch im Jahr 2025 prognostiziert. In der Gruppe der Schwellen- und Entwicklungsländer hat die russische Wirtschaft stabile Ergebnisse von 3,6 % Wachstum in den Jahren 2023 und 2024 und einen erwarteten Rückgang auf 1,3 % Wachstum im Jahr 2025 gezeigt. 1

Es wird erwartet, dass die globale Inflation von durchschnittlich 6,7 Prozent im Jahr 2023 auf 5,8 Prozent im Jahr 2024 und 4,3 Prozent im Jahr 2025 zurückgeht, wobei die entwickelten Volkswirtschaften früher zu ihren Inflationszielen zurückkehren als die Schwellen- und Entwicklungsländer.

Die Inflation in Russland ist in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2023/​2024 moderat von 6,7% im Oktober 2023 auf 7,8% im April 2024 gestiegen. Seit Mai 2024 ist sie jedoch deutlich gestiegen und erreichte bis zum Ende des Geschäftsjahres im September 2024 fast 9 %. Nach dem Ende des Berichtszeitraums blieb sie im Oktober 2024 auf dem Niveau von 8,5%. 2

Die russische Zentralbank hat den Leitzins als Reaktion auf die steigende Inflation schrittweise von 13% am 1. Oktober 2023 auf 19% am 30. September 2024 erhöht. Auf der Oktober-Sitzung der Zentralbank wurde der Leitzins ab dem 28. Oktober 2024 auf 21 % erhöht. 3

Der Wechselkurs des Rubel zum Euro lag zu Beginn des Geschäftsjahres im Oktober 2023 bei 103,1631 RUB/​EUR und am Ende des Geschäftsjahres (30. September 2024) bei 103,4694 RUB/​EUR. Der Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr betrug 98,5018 RUB/​EUR (2023: 83,12 RUB/​EUR). Der Wechselkurs erreichte den niedrigsten Wert von 89,0914 RUB/​EUR am 20. Juni 2024, während er am 10. Oktober 2023 den höchsten Wert von 107,0322 RUB/​EUR erreichte. 4

Der Wechselkurs des Rubel zum US-Dollar betrug zu Beginn des Geschäftsjahres 94,4147 RUB/​USD und am Ende des Geschäftsjahres 92,7126 RUB/​USD. Der durchschnittliche Wechselkurs für das Geschäftsjahr 2023/​2024 lag bei 90,8431 RUB/​USD (2023: 77,5845 RUB/​USD). Am 20. Juni 2024 erreichte der Kurs den niedrigsten Wert von 82,6282 RUB/​USD, während er am 10. Oktober 2024 den höchsten Wert von 101,3598 RUB/​USD erreichte. 5

1 https:/​/​www.imf.org/​en/​Publications/​WEO/​Issues/​2024/​10/​22/​world-economic-outlook-october-2024

2 https:/​/​de.tradingeconomics.com/​russia/​inflation-cpi

3 https:/​/​www.cbr.ru/​eng/​hd_​base/​KeyRate/​?UniDbQuery.Posted=True&UniDbQuery.From=01.10.2023&UniDbQuery.To=05.12.2024

4 https:/​/​www.cbr.ru/​currency_​base/​dynamics/​?UniDbQuery.Posted=True&UniDbQuery.so=1&UniDbQuery.mode=
2&UniDbQuery.date_​r eq1=&UniDbQuery.date_​req2=&UniDbQuery.VAL_​NM_​RQ=R01239&UniDbQuery.From=01.10.2023&UniDbQuery.To=30.09.2024

Russischer Agrar- und Landmaschinenmarkt

Landmaschinen und Ersatzteile, die den Kern des Geschäfts der Gruppe bilden, decken in erster Linie den Bedarf der Kunden, die ihre Felder mit Getreide, Leguminosen, Ölsaaten und Gemüse bearbeiten. Daher sind die folgenden Faktoren für die Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit der Gruppe von größter Bedeutung: Veränderungen der Anbauflächen, Ernteerträge, Nachfrage nach pflanzlichen Erzeugnissen in Russland und im Ausland sowie staatliche Förderung sowohl für Agrarproduzenten als auch für lokale Landtechnikhersteller.

Der Beginn der Agrarsaison 2024 war äußerst schwierig. 21 Regionen litten unter ungünstigen Wetterbedingungen. Der späte Frühjahrsfrost betraf Zentralrussland, die Wolgaregion, den Süden und den Südwesten, was zum Verlust von mehr als einer Million Hektar Bestände führte - das sind etwa 1,2 % der Bestände. Infolgedessen haben 11 Regionen Notstandsregelungen auf lokaler Ebene eingeführt, und das Landwirtschaftsministerium hat die Einführung der föderalen Notstandsregelung in die Wege geleitet. 6 Neben den Auswirkungen der Witterung auf die Winterkulturen ist auch die Anbaufläche für Sommerkulturen deutlich zurückgegangen: Nach Angaben von Rosstat betrug die Gesamtanbaufläche für Getreide und Leguminosen im Frühjahr 2024 28,6 Mio. Hektar gegenüber 30,8 Hektar im Frühjahr 2023. 7

Trotz der Schwierigkeiten zu Beginn der Saison und der Notwendigkeit, große Flächen wieder zu besäen, wird die Getreideernte am Ende des Jahres voraussichtlich 130 Mio. Tonnen betragen, darunter 83 Mio. Tonnen Weizen, was zu einem der fünf besten Ergebnisse in der modernen Geschichte Russlands führen und es ermöglichen wird, den gesamten Bedarf des Inlandsmarktes zu decken und ein erhebliches Exportpotenzial zu erhalten. 8

Im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum beläuft sich die Getreideernte bis zum 24. November 2023 auf 146,3 Mio. Tonnen. 9 Die vorläufigen Erwartungen für die Ernte anderer Feldfrüchte im Jahr 2024 sind:

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Etwa 28 Mio. Tonnen Ölsaaten, von denen Sojabohnen und Raps die höchsten Werte aller Zeiten erreichen werden.

Etwa 44 Mio. Tonnen Zuckerrüben, aus denen 6,3-6,4 Mio. Tonnen Zucker erzeugt werden können.

Mehr als 7 Mio. Tonnen Kartoffeln und etwa 7,4 Mio. Tonnen anderes Gemüse, das von kommerziellen Organisationen produziert wird.

Ungefähr 1,2 Mio. Tonnen Reis - der Ertrag entspricht fast dem Höchstwert in der gesamten modernen Geschichte Russlands.

Rund 1,7 Mio. Tonnen Obst und Beeren, die von Unternehmen produziert werden, was mehr ist als das durchschnittliche Ergebnis der letzten 5 Jahre.

Die Gesamtproduktion aller landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist seit Anfang 2024 um 1,8% gestiegen. 10

5 https:/​/​www.cbr.ru/​currency_​base/​dynamics/​?UniDbQuery.Posted=True&UniDbQuery.so=1&UniDbQuery.mode=
1&UniDbQuery.date_​r eq1=&UniDbQuery.date_​req2=&UniDbQuery.VAL_​NM_​RQ=R01235&UniDbQuery.From=30.09.2023&UniDbQuery.To=30.09.2024

6 https:/​/​www.agro-bursa.ru/​gazeta/​obzor-rynka-zerna/​2024/​06/​10/​obzor-rynka-zerna-pshenicy-muki.html

7 https:/​/​rosstat.gov.ru/​storage/​mediabank/​posev-4%D1%81%D1%85_​2024.xlsx

8 https:/​/​www.finam.ru/​publications/​item/​rossiya-polnostyu-obespechila-sebya-zernom-na-etot-sezon-20241107-1535/​

9 https:/​/​www.interfax.ru/​business/​933099 10 https:/​/​www.finam.ru/​publications/​item/​rossiya-polnostyu-obespechila-sebya-zernom-na-etot-sezon-20241107-1535/​

Im vergangenen Jahr hat Russland durch den Export von Agrarprodukten einen Umsatz von 43,5 Mrd. USD erzielt. Das Land ist nach wie vor der führende Lieferant von Weizen, Gerste, Erbsen und einigen anderen Produkten und neigt dazu, auf neue Märkte zu expandieren. Seit 2020 ist Russland ein Nettoexporteur von Nahrungsmitteln und Versorgungsgütern in 160 Länder.11 In diesem Jahr werden voraussichtlich 55 bis 60 Mio. Tonnen Getreide exportiert werden. Im Vergleich zum Vorjahr hat Russland 72,2 Mio. Tonnen Getreide auf die Außenmärkte geliefert, davon 54,1 Mio. Tonnen Weizen.

Insgesamt hat sich die Struktur des Getreideexports im Kalenderjahr 2024 verändert. Nach Angaben der Russischen Getreideunion hat Russland im Zeitraum vom Juli bis September 2024 den Export von Weizen um 9,5 % verringert. Der gesamte Getreideexport belief sich auf etwas mehr als 18 Mio. Tonnen, das sind 11,4 % weniger als in der vorangegangenen Saison. Außerdem hat sich die Zahl der Getreidearten von 32 auf 18 verringert. Die Verschiffung von Reis, Sorghum und Raps wurde gestoppt. Die Ausfuhr von Sojabohnen ist um fast 98 % zurückgegangen. 12

Die afrikanischen Länder haben im Zeitraum vom Januar bis Oktober 2024 mehr als 21 Mio. Tonnen Weizen erhalten. In mehreren Ländern ist die Einfuhr von Weizen aus Russland um ein Vielfaches gestiegen, darunter Marokko - um das 6-fache, Nigeria - um das 3,7-fache und Kenia - um das 1,4-fache. 13 Die mengenmäßig größten afrikanischen Märkte für den russischen Weizen sind Ägypten, Algerien und Kenia. Im Nahen Osten haben die Ausfuhren in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Syrien erheblich zugenommen. 14 Gleichzeitig hat Russland die Ausfuhren nach Lateinamerika, Brasilien und Bangladesch erheblich reduziert und die Lieferungen nach Peru und Venezuela vollständig eingestellt. 15

Die Ausfuhr von Gerste ist um 25 % und die von Mais um 6,8 % zurückgegangen. Traditionell wird Gerste von Saudi-Arabien und Libyen gekauft. Die Ausfuhren in diese Länder sind jedoch um 33 bzw. 63 % zurückgegangen. Die wichtigsten Abnehmer von Mais sind der Iran und die Türkei, und in der laufenden Saison sind die Maislieferungen in den Iran um 40 % zurückgegangen, während sie in der Türkei um 28 % gestiegen sind.

Trotz alledem hat sich das russische Landwirtschaftsministerium vorgenommen, den Export von Agrarprodukten bis Ende 2024 um 15 % zu steigern. In Geldwerten ausgedrückt muss der Export 45 Mrd. USD übersteigen. 16 Um die Exportziele zu erreichen und gleichzeitig die Ernährungssicherheit des Landes zu gewährleisten, müssen Unterstützungsmaßnahmen und Exportanreize ausgewogen sein und das Portfolio der exportierten Waren diversifiziert werden.

Die Zollkommission genehmigte eine Quote für die Ausfuhr von Weizen und Mengkorn aus Russland in Länder außerhalb der EAEU für den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 30. Juni 2025 in Höhe von 11 Mio. Tonnen. Die Quoten für die Ausfuhr von Gerste, Roggen und Mais wird auf Null gesetzt. Innerhalb der Quote gilt ein variabler Ausfuhrzollsatz (Dämpfer), der Satz für Ausfuhren außerhalb der Quote beträgt 50 %, aber nicht weniger als EUR 100 pro Tonne. 17 Das Landwirtschaftsministerium hat jedoch den Mechanismus der Getreideexportquoten angepasst. Insbesondere diejenigen, die die Quoten nicht voll ausschöpfen, werden bestraft: Ihre Quote für 2025 wird über den Anpassungsfaktor anteilig gekürzt. In der Praxis führt dies dazu, dass die Zahl der Unternehmen, die Weizen ins Ausland verschiffen, im Zeitraum vom Juli bis Oktober 2024 von 157 auf 89 zurückgeht. Die Hauptgründe dafür sind die Schwierigkeiten in der Logistik und der starke interne Wettbewerb. Diejenigen Unternehmen, die im vergangenen Jahr große Mengen an Getreide verschifft haben, erhalten den größten Teil der Quote.

11 ttps:/​/​mcx.gov.ru/​press-service/​news/​na-mezhdunarodnom-forume-finansovogo-universiteta-oksana-lut-rasskazala-o-prioritetakh-razvitiya-apk/​

12 https:/​/​www.kommersant.ru/​doc/​7284737

13 https:/​/​specagro.ru/​news/​202412/​rf-k-2030-godu-mozhet-voyti-v-desyatku-krupneyshikh-eksporterov-prodovolstviya

14 https:/​/​www.kommersant.ru/​doc/​7284737

15 https:/​/​www.kommersant.ru/​doc/​7284737 16https:/​/​south.vedomosti.ru/​south/​columns/​2024/​09/​23/​1064002-eksport-produktov-pitaniya-i-selhozsirya-iz-rossii-chto-izmenilos-v-2024-godu 17 http:/​/​ikar.ru/​1/​press/​9471/​

16 https:/​/​south.vedomosti.ru/​south/​columns/​2024/​09/​23/​1064002-eksport-produktov-pitaniya-i-selhozsirya-iz-rossii-chto-izmenilos-v-2024-god

17 http:/​/​ikar.ru/​1/​press/​9471/​

Branchenexperten verzeichnen auch einen Rückgang der Kosten für Getreide bei den Erzeugern. In USD ausgedrückt kostet Weizen der 4. Klasse im Durchschnitt USD 157,5 pro Tonne (im Oktober 2024), das sind 8,8 % weniger als zu Beginn dieser Agrarsaison. Im Gegensatz dazu kostete Weizen im Jahr 2021 226 USD pro Tonne, im Jahr 2022 - 189 USD. Die Landwirte selbst beklagen sich über die sinkende Rentabilität des Getreides, insbesondere des Weizens. Die Produktionskosten haben fast den Verkaufspreis erreicht. 18

Was die Maßnahmen zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Erzeuger im Jahr 2024 betrifft, so haben ungünstige Wetterbedingungen die Nachfrage nach einer staatlich unterstützten Agrarversicherung ausgelöst. Nach Angaben von Landwirtschaftsministerin Oksana Lut werden 2024 dafür 5,5 Mrd. Rubel bereitgestellt, die erwarteten Versicherungszahlungen an die Landwirte werden bis zum Jahresende 5 Mrd. Rubel erreichen, und im nächsten Jahr soll der Mechanismus mit 5,8 Mrd. Rubel subventioniert werden. 19

Auf einer Sitzung der russischen Regierung Anfang November 2024 erklärte Ministerpräsident Michail Mischustin, dass dem Agrarsektor in diesem Jahr 580 Mrd. Rubel aus dem föderalen Haushalt zugewiesen wurden. Insbesondere sind 92 Mrd. Rubel für die direkte Subventionierung der landwirtschaftlichen Erzeuger vorgesehen, und bis Anfang November sind 83 % des Betrags an die Empfänger überwiesen worden. 20 Die saisonale Feldarbeit wurde durch Darlehen in Höhe von 300 Mrd. Rubel zu Vorzugsbedingungen gefördert. Darüber hinaus hat die Regierung bis zum Jahresende weitere 30 Mrd. Rubel für die Bedienung der bereits gewährten Darlehen bereitgestellt. 21

Für das Jahr 2025 wird mit einer staatlichen Unterstützung des Agrarsektors in Höhe von 500 Mrd. Rubel gerechnet, das Landwirtschaftsministerium plant jedoch, diesen Betrag auf 560 Mrd. Rubel zu erhöhen.

Das Programm 1432

Jeder Hersteller, der die Anforderungen des Programms erfüllt, hat derzeit Anspruch auf einen Zuschuss von mindestens 10 bis 15 % zu den Herstellungskosten und kann daher seine Maschinen und Anlagen mit diesem zusätzlichen Abschlag anbieten. Das Budget für das Programm wurde in den letzten drei Jahren schrittweise gekürzt und belief sich auf RUB 12 Mrd. im Jahr 2020, RUB 10 Mrd. im Jahr 2021 und RUB 8 Mrd. im Jahr 2022. Es war geplant, die Subventionen im Rahmen des Programms 1432 durch die Erstattung eines Teils der Kosten im Rahmen von Leasingverträgen zu ersetzen, so dass für das Programm im Jahr 2023 zunächst nur RUB 2 Mrd. bereitgestellt wurden. Im Endergebnis erhöhte das Ministerium für Industrie und Handel den Betrag jedoch zweimal, so dass er RUB 8 Mrd. erreichte. 22

Der Betrag blieb 2024 gleich, aber die Getreidepreise fielen erheblich, die Produktionskosten stiegen, die Kreditzinsen erreichten Anfang 2024 21 bis 26%, und infolgedessen zeigten die Landwirte ein gesteigertes Interesse an Maschinen und Geräten, die mit Hilfe jeglicher Form von Subventionen gekauft werden konnten, so dass die Obergrenzen für das Programm 1432 im Sommer voll ausgeschöpft wurden. Im Oktober 2024 schlug das Ministerium für Industrie und Handel vor, weitere RUB 2,2 Mrd. für das Programm bereitzustellen. 23 Damit können weitere 2,7 Tausend Maschinen und andere Geräte zu einem Vorzugspreis erworben werden. Darüber hinaus wurde das Programm für 2024 erweitert und umfasst nun nicht nur Traktoren, Mähdrescher und Futtererntemaschinen, sondern auch Pflüge, Schneidwerke und andere Geräte.

18 https:/​/​www.kommersant.ru/​doc/​7284737

19 https:/​/​www.kommersant.ru/​doc/​7284443

20 https:/​/​www.finam.ru/​publications/​item/​rossiya-polnostyu-obespechila-sebya-zernom-na-etot-sezon-20241107-1535/​

21 https:/​/​www.kommersant.ru/​doc/​7284443

22 https:/​/​www.zemmash.com/​blog/​gospodderzhka_​fermerov/​

23 https:/​/​www.interfax.ru/​business/​986114

Leasing von landwirtschaftlichen Maschinen zu Vorzugsbedingungen

Die Einführung eines Vorzugsleasingmechanismus über ein spezielles Programm DOM.RF wird eine langfristige Lösung sein. DOM.RF wird spezielle Infrastrukturanleihen ausgeben und damit Finanzmittel aus nichtstaatlichen Quellen anziehen. Ein Teil der Kosten für diese Anleihen wird aus dem Staatshaushalt erstattet. Die eingeworbenen Mittel werden für die Vergabe von Darlehen an Leasingunternehmen zu Vorzugsbedingungen verwendet, die ihrerseits Maschinen und Geräten ebenfalls zu Vorzugsbedingungen vermieten können.

In den ersten drei Jahren nach Einführung des Mechanismus sollen RUB 100 Mrd. aus nichtstaatlichen Quellen für weitere Käufe von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten bereitgestellt werden. Die Höhe der Subventionen wird voraussichtlich etwas mehr als RUB 11 Mrd. betragen. 24

Rosagroleasing-Programm

Rosagroleasing ist die staatliche Leasinggesellschaft für landwirtschaftliche Erzeuger. Sie bietet kommerzielles Leasing und Leasing zu Vorzugsbedingungen für zertifizierte lokale Maschinen- und Anlagenhersteller an.

Die Vorzugsbedingungen wurden seit 2022 erheblich geändert. Die landwirtschaftlichen Erzeuger haben die Möglichkeit verloren, die Ausrüstung von internationalen Marktführern zu leasen, da diese ihre Aktivitäten in Russland, einschließlich der Produktionslinien, eingestellt haben.

Das Programm Rosagroleasing ("RAL") wurde neu gestaltet, um russische Erzeuger von Landmaschinen und Geräten zu subventionieren, und die Käufe über das RAL-Programm nehmen kontinuierlich zu. Auf der Sibirischen Landwirtschaftswoche Anfang November 2024 berichtete der Leiter von Rosagroleasing, dass seit Anfang des Jahres etwa 17 Tausend Stück verschiedener landwirtschaftlicher Maschinen an Landwirte geliefert wurden. Diese Zahl soll bis Ende 2024 auf 18,8 Tausend Stück steigen. Im Jahr 2023 belief sich die Gesamtmenge der gelieferten Maschinen auf 15,1 Tausend Stück, was einen Anstieg von 24,5% ausmacht. 25

Im Jahr 2024 sind die Investitionskosten für die gelieferten Maschinen um 30% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das Unternehmen hat Verträge im Wert von RUB 123,1 Mrd. unterzeichnet, während es im vergangenen Jahr nur RUB 94,4 Mrd. waren.

Die Struktur der RAL-Verkäufe umfasst 13% Mähdrescher, 11% Traktoren, 8% Kraftfahrzeuge, 6% Waggons und 62% sonstige Maschinen und Geräte.

Entsorgungsabgabe

Zum Ende des Geschäftsjahres 2022/​2023 beschloss die Regierung der Russischen Föderation, die Entsorgungsabgabe für 7 Kategorien von Radtraktoren mit einer Leistung von 30 bis 340 PS zu erhöhen. Zugleich wurde für russische Traktorenwerke eine Rückerstattung der Entsorgungsgebühr je nach Lokalisierungsgrad der Produktion vorgesehen, wobei die weißrussischen Maschinen mit einem Nachlass von 20 % geliefert werden sollten. 26 Die neuen Gebührensätze gelten sowohl für neue Maschinen als auch für Gebrauchtmaschinen, die älter als drei Jahre sind. In den Jahren 2023-2024 führte dies zu einem erheblichen Preisanstieg bei importierten Maschinen, während die Entsorgungsabgabe wiederum um das Zwei- bis Fünffache anstieg.

24 https:/​/​dzen.ru/​a/​ZyT021zGCGHxEOKH

25 https:/​/​www.interfax.ru/​russia/​990437

26 https:/​/​xn--e1alid.xn--p1ai/​journal/​publication/​2744

Ab dem 1. Oktober 2024 wurde die Nutzungsgebühr für Pkw, Lkw, Busse, Anhänger und Sattelauflieger erhöht. Und für 2025 arbeitete das Ministerium für Industrie und Handel einen Entwurf für einen Regierungsbeschluss zur Erhöhung der Entsorgungsgebühr für landwirtschaftliche Maschinen um das Fünffache aus. Ausgenommen werden sollen Traktoren bis zu 340 PS. 27

Unter Berücksichtigung aller oben genannten Faktoren könnte es für das Unternehmen schwierig sein, mit den lokalen Herstellern von Landmaschinen, Geräten und Ersatzteilen zu konkurrieren. Steigende Produktionskosten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und geringere Ernteerträge sowie steigende Finanzierungskosten können sich negativ auf die Kaufkraft der Kunden hinsichtlich neuer Landtechnik auswirken und ihre bestehenden Flotten rechtzeitig zu warten. Die Gruppe arbeitet jedoch weiterhin mit russischen Landmaschinenherstellern zusammen, um diese Risiken zu mindern. Staatliche Maßnahmen zur Unterstützung landwirtschaftlicher Erzeuger können sich ebenfalls positiv auf das Geschäft der Gruppe auswirken, insbesondere angesichts der ehrgeizigen Ziele hinsichtlich der Steigerung der Exporte von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

2.2 Geschäftsentwicklung

Allgemeine Entwicklung der Unternehmensgruppe

Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen und Rahmenbedingungen blieb der Umsatz von Ekotechnika im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich und lag im Geschäftsjahr 2023/​2024 bei EUR 171,7 Mio., im Vorjahr waren es EUR 175,2 Mio. Der Umsatz aus dem Verkauf von Neumaschinen stieg im Vergleich zum Vorjahr um fast ein Drittel von EUR 46,8 Mio. auf EUR 61,2 Mio. Der Absatz von neuen Traktoren erhöhte sich von 131 auf 215 Stück. Im Gegensatz dazu sank der Umsatz aus dem Verkauf gebrauchter Landmaschinen um über die Hälfte von EUR 29,9 Mio. auf EUR 12,8 Mio.

In den Bereichen Ersatzteilhandel und Kundenservice wiesen recht stabile Ergebnisse auf. Der Umsatz aus dem Verkauf von Ersatzteilen belief sich im Geschäftsjahr 2023/​2024 auf EUR 80,7 Mio. gegenüber EUR 85,7 Mio. im Geschäftsjahr 2022/​2023. Im Bereich Kundenservice lag der Umsatz bei EUR 8,8 Mio. im Geschäftsjahr 2023/​2024 und bei EUR 8,6 Mio. im Geschäftsjahr 2022/​2023. Alle Zahlen sind in Rubel deutlich gestiegen, die stabilen Ergebnisse in Euro sind hauptsächlich auf die Aufwertung des Wechselkurses zurückzuführen.

Der Bereich Straßenbaumaschinen zeigte eine positive Entwicklung: die Umsatzerlöse konnten von EUR 1,6 Mio. im Geschäftsjahr 2022/​2023 auf EUR 4,7 Mio. im Geschäftsjahr 2023/​2024 fast verdreifacht t werden.

Die Umsatzerlöse im Bereich Smart Farming blieben im Berichtszeitraum mit EUR 2,2 Mio. Euro gegenüber EUR 2,4 Mio. im Geschäftsjahr 2022/​2023 nahezu unverändert, aber in Rubeläquivalent hat der Bereich einen Anstieg von fast 30 % verzeichnet.

2.3 Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren:

Die Geschäftsleitung der Gruppe hat die folgenden wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren ermittelt, die für die Kontrolle relevant sind:

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Umsatzerlöse

Rohertrag

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

Anzahl der verkauften Maschinen.

27 https:/​/​www.forbes.ru/​biznes/​524405-minpromtorg-predlozil-povysit-util-sbor-na-sel-hoztehniku-v-pat-raz-v-2025-godu

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren:

Mitarbeiter

Neben der Technik hängt die Leistung der Unternehmensgruppe in hohem Maße von den Mitarbeitern ab, die beim Verkauf von Maschinen und Ersatzteilen sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen stets in direktem Kontakt mit den Kunden stehen und somit die Botschafter des Unternehmens sind. Aus diesem Grund legt die Geschäftsleitung großen Wert darauf, die richtigen Fachkräfte zu finden und die bestehenden Mitarbeiter zu halten und weiterzuentwickeln. Dazu gehören auch regelmäßige Fortbildungen und Seminare zur persönlichen Weiterentwicklung. Die Personalabteilung ist in dieser Hinsicht sehr aktiv, da für jeden Mitarbeiter individuelle Entwicklungspläne und -möglichkeiten erstellt werden. Darüber hinaus besuchen die Mitarbeiter gemeinsam mit Kunden die größten Landwirtschaftsausstellungen (auf denen das Unternehmen auch ausstellt) - soweit es die aktuelle Situation erlaubt. Durch diese Bemühungen wird sichergestellt, dass sich die Mitarbeiter mit dem Unternehmen und den verkauften Produkten identifizieren.

Ekotechnika arbeitet ständig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit und im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Zufriedenheitsumfrage durchgeführt. Darüber hinaus setzt das Unternehmen in großem Umfang Praktikanten von verschiedenen russischen Agraruniversitäten ein.

Im Geschäftsjahr 2023/​2024 hat das Unternehmen weiterhin Studenten von spezialisierten Universitäten angezogen. Darüber hinaus richtete die Unternehmensgruppe EkoNiva einen eigenen Lehrstuhl an der Hochschule für Wirtschaft ein, der bereits damit begann, gefragte Fachkräfte für die Agrarindustrie und das Agribusiness auszubilden. Alle Bildungsprogramme werden von den erfahrenen Mitarbeitern des Unternehmens unterrichtet. 28

Des Weiteren wurde die Organisationsstruktur der Gruppe erheblich geändert: das Unternehmen führte 5 neue regionale Standorte ein - und die Personalabteilung beteiligte sich aktiv an der Einstellung und Einarbeitung der neuen Mitarbeiter.

Organisationsstruktur

Im Geschäftsjahr 2023/​2024 erweiterte das Unternehmen aktiv seine Präsenz in neuen Gebieten und eröffnete fünf neue Servicezentren: in Nischni Nowgorod, Samara, Pensa, Gebiet Rostow, Wolgograd. Handelsvertretungen wurden in den Regionen Krasnodar, Lipezk, Orel, Brjansk, Smolensk, Tjumen, Jaroslawl, Nowgorod und Moskau eröffnet. In einigen der neuen Standorte nahm der Kundenservice seine Arbeit auf. Das Middle-Management des Unternehmens wurde durch neue Mitarbeiter in den Bereichen Ersatzteilhandel und Kundenservice sowie in der Personalverwaltung verstärkt. Zum Stichtag belief sich die Gesamtzahl der Mitarbeiter auf 949.

Die Geschäftsleitung arbeitet aktiv an Maßnahmen zur weiteren Automatisierung des gesamten Geschäftsprozesses durch die Einführung und Optimierung von ERP-Systemen. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 wurden alle Prozesse der Geschäftsbereiche Neu- und Gebrauchtmaschinen auf die marktführende Standardsoftware 1C: ERP übertragen. Darüber hinaus wurden automatisierte Logistikmanagement-Tools und Transportaufträge in 1C: Trade Management eingeführt. Im Bereich der Lagerverwaltung wurde ein neues Instrument zur Erfassung und Verfolgung von Unterlieferungen, Überlieferungen und Mängeln bei der Warenannahme entwickelt. Das System verknüpft die Arbeit mehrerer Fachbereiche: Lager, Beschaffung und Buchhaltung, um sicherzustellen, dass die Reklamationen bei den Lieferanten rechtzeitig bearbeitet und korrekt erfasst werden.

Kundenzufriedenheit

Die Kundenzufriedenheit spielt eine Schlüsselrolle für den Unternehmenserfolg. Ekotechnika führte bereits im Geschäftsjahr 2020/​21 ein System zur Überwachung der Kundenzufriedenheit ein und befragt ihre Kunden 28 https:/​/​www.hse.ru/​ekoniva/​ weiterhin aktiv und systematisch. Die Ergebnisse fließen direkt in den Mitarbeiterbonus ein. Dies unterstützt auch die langfristige Kundenbindung und wird dazu beitragen, das Ersatzteil- und Servicegeschäft stetig zu verbessern.

Logistik

Im Geschäftsjahr 2023/​2024 konzentrierte sich ein Großteil der Anstrengungen der Gruppe auf die Suche nach Möglichkeiten zur Beschleunigung der Warenlieferungen. Es wurden Alternativen für dringende Lieferungen gefunden und neue Routen für regelmäßige Lieferungen ausgearbeitet.

2.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

a) Ertragslage

Der Wechselkurs von Rubel zu Euro lag im Berichtszeitraum bei 98,50 RUB/​EUR, was eine leichte Abschwächung des Rubels im Vergleich zum Vorjahr ergibt (2022/​23: 83,12 RUB/​EUR). Dies bedeutet, dass ein ähnlicher Rubelbetrag in Euro 15,6 % weniger wert gewesen wäre.

Im Geschäftsjahr 2023/​2024 (30. September 2024) erwirtschaftete die Gruppe einen Gesamtumsatz von TEUR 171.734 (2023: TEUR 175.151).

Der Verkauf von neuen Landmaschinen betrug mit TEUR 61.178 einen Anteil von 35,6 % zum Gesamtumsatz bei (2023: 26,7 % bzw. TEUR 46.761). Der Umsatzanstieg in diesem Geschäftsfeld ist vor allem auf die Zunahme der Verkäufe von Traktoren chinesischer Hersteller im Zuge der laufenden Markttransformation und Umstellung auf andere Hersteller (insbesondere chinesische Hersteller) zurückzuführen. Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 215 neue Traktoren und 7 neue Mähdrescher und Feldhäcksler verkauft. Im Vorjahr lag die Zahl der neuen verkauften Traktoren bei 131, die Zahl der Mähdrescher und Feldhäcksler bei 15.

Der Umsatz aus dem Verkauf von gebrauchten Landmaschinen sank um die Hälfte auf TEUR 12.816, was einem Anteil von 7,5 % am Gesamtumsatz entspricht (2023: 17,1% oder TEUR 29.875). Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2023/​2024 42 gebrauchte Traktoren (2023: 54 gebrauchte Traktoren) und 11 gebrauchte Mähdrescher und Feldhäcksler (2023: 14 gebrauchte Mähdrescher und Feldhäcksler) verkauft.

Der Verkauf von Ersatzteilen, Reifen und Schmierstoffen trug mit 47,1 % einen wesentlichen Anteil zum Umsatz bei. Im Berichtszeitraum belief sich der Gesamtumsatz in diesem Segment auf TEUR 80.862 (2023: 48,9 % bzw. TEUR 85.665).

Der Umsatz aus der Erbringung von Serviceleistungen belief sich auf TEUR 8.759 und ist damit um TEUR 188 gegenüber dem Geschäftsjahr 2022/​2023 gestiegen (TEUR 8.571).

Die Umsätze mit Smart Farming Lösungen belief sich im Berichtszeitraum auf TEUR 2.195 (2023: TEUR 2.388).

Der Umsatz aus dem Verkauf von Straßenbau- und Kommunaltechnik lag im Geschäftsjahr 2023/​2024 bei TEUR 4.685 (2023: TEUR 1.646).

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GJ 2023/​2024 GJ 2022/​2023 GJ 2021/​2022 GJ 2020/​2021 GJ 2019/​2020
Verkauf von landwirtschaftlichen Ersatzteilen, Reifen und Schmierstoffen 80.862 85.665 89.594 58.606 57.449
Verkauf von Landmaschinen und -geräten 61.178 46.761 129.654 165.676 125.316
Handel mit Gebrauchtmaschinen 12.816 29.875 7.341 4.812 2.549
Umsatz aus dem After-Sales-Service 8.759 8.571 7.816 4.857 4.540
Umsatz aus dem Verkauf von Smart-Farming-Lösungen 2.195 2.388 1.949 2.818 1.336
Verkauf von Bau- und Straßenbaumaschinen 4.685 1.646 623 - -
Verkauf von Forstmaschinen - 132 531 5.656 2.001
Verkauf von forstwirtschaftlichen Ersatzteilen - 79 - 1.151 649
Sonstige Verkäufe 1.239 34 - - -
Umsatzerlöse 171.734 175.151 237.508 243.576 193.840

Die Anschaffungskosten der verkauften Landmaschinen und -geräte sowie Ersatzteile lagen mit TEUR 123.614 über dem Vorjahreswert von TEUR 118.803.

Der Rohertrag (Umsatz abzüglich Anschaffungskosten der verkauften Landmaschinen und -geräte sowie Ersatzteile) lag mit TEUR 48.120 unter dem Vorjahreswert (2023: TEUR 56.348; -14,6 %).

Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen vor allem Wechselkursdifferenzen, Erstattungen von Garantiekosten, Erträge aus Warenüberschüssen, Mieteinnahmen sowie Einkünfte aus dem Verkauf von Anlagevermögen und sonstigen Waren beliefen sich im Berichtszeitraum auf TEUR 1.751 im Vergleich zu TEUR 1.263 im Geschäftsjahr 2022/​2023. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 38,7 %. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge ist hauptsächlich auf Wechselkursdifferenzen zurückzuführen, die im Geschäftsjahr 2022/​2023 mit einem Wert von TEUR 2.177 negativ waren, und im Geschäftsjahr 2023/​2024 positiv geworden sind und bei TEUR 706 lagen.

Der Personalaufwand sank leicht um -2 % von TEUR 19.204 auf TEUR 18.813, vor allem aufgrund geringerer Mitarbeiterprämien.

Die Abschreibungen sanken ebenfalls leicht um -7,9 % von TEUR 3.885 im Vorjahr auf TEUR 3.576 im Geschäftsjahr 2023/​2024.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist ein leichter Rückgang um -7,8 % von TEUR 15.331 im Geschäftsjahr 2022/​2023 auf TEUR 14.143 zu verzeichnen.

Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) verringerte sich gegenüber dem Vorjahr (2023: TEUR 23.038) deutlich und lag bei TEUR 16.852.

Dies betrifft ebenfalls das operative Ergebnis (EBIT), das im Geschäftsjahr 2023/​2024 TEUR 13.276 betrug (2023: TEUR 19.153).

Das Finanzergebnis (Finanzaufwendungen plus Finanzerträge) belief sich auf TEUR -11.916 (2023: TEUR -5.760).

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf TEUR 1.360 (2023: TEUR 13.393).

Der Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr 2023/​2024 beinhaltet eine Neubewertung des Buchwerts der latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten aufgrund der bevorstehenden Erhöhung der Ertragssteuer von 20 % auf 25 %, deren Ausgleich nach dem 1. Januar 2025 zu einem Satz von 25 % erwartet wird. Die Neubeurteilung führte zu einem zusätzlichen Ertragsteuervorteil in Höhe von TEUR 299. Diese Änderung der russischen Steuergesetzgebung hatte keine Auswirkungen auf die laufenden Ertragsteuerbeträge, die sich auf TEUR 489 (2023: TEUR 4.700) beliefen.

Nach Abzug von Steueraufwendungen in Höhe von TEUR +622 (2023: TEUR 4.175) ergibt sich ein Konzernjahresüberschuss von TEUR 1.982 (2023: TEUR 9.218).

b) Finanzlage

Für die finanzielle Steuerung des Unternehmens ist die Finanzabteilung der OOO EkoNivaTechnika-Holding, Russland, verantwortlich. Die Steuerung hat als maßgebliches Ziel, die Finanzierungskosten möglichst gering zu halten und dabei gleichzeitig alle Verbindlichkeiten der Gruppe termingerecht zu bedienen.

Wesentliche Instrumente in der Zusammenarbeit mit Lieferanten sind Bankgarantien und Anzahlungen.

Im Berichtszeitraum lag der operative Cashflow vor Veränderungen im Nettoumlaufvermögen bei TEUR 16.372 (2023: TEUR 26.453).

Die Gruppe verzeichnete einen negativen Cashflow aus Vorräten in Höhe von TEUR 6.723 (2023: TEUR 35.555). Die Verminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der geleisteten Anzahlungen in Höhe von TEUR 8.585 (nämlich: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR + 912, Anzahlungen TEUR - 9.497) (2023: TEUR -11.779) und der Rückgang der sonstigen finanziellen Vermögenswerte um 1.247 TEUR (2023: TEUR -9.953) wirkten sich ebenfalls positiv auf den Cashflow aus. Der Nettozahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit vor Zinsen und Steuern betrug somit TEUR 23.768 (2023: Zahlungsmittelabfluss in Höhe von TEUR 29.421).

Nach Zahlung von Steuern in Höhe von TEUR 929 (2023: TEUR 5.965), gezahlten Zinsen in Höhe von TEUR 12.263 (2023: TEUR 6.197) und erhaltenen Zinsen in Höhe von TEUR 35 (2023: TEUR 63) ergab sich ein Nettozahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 10.611 (2023: Zahlungsmittelabfluss in Höhe von TEUR 41.520).

Der Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2023/​2024 auf TEUR -1.142 im Vergleich zu TEUR +3.245 im Vorjahr.

Der Zahlungsmittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit lag im Berichtszeitraum bei TEUR -9.968 (2023: TEUR 38.158).

Zum 30. September 2024 betrugen die liquiden Mittel TEUR 679 (2023: TEUR 2.067).

c) Vermögenslage

Der Wechselkurs des Rubels zum Euro am 30. September 2024 lag bei 103,4694 RUB/​EUR, gegenüber 103,1631 RUB/​EUR am 30. September 2023. Dies bedeutet, dass der Euro-Gegenwert des Rubels in diesem Zeitraum um rund 0,3 % gesunken ist.

Die Abwertung des Rubels gegenüber dem Euro wirkt sich auf die Bilanzwerte aus. Würden die Rubelwerte der Bilanz zum 30. September 2024 mit dem Wechselkurs vom 30. September 2023 in Euro umgerechnet, wären die Euro-Bilanzwerte um ca. 0,3 % höher als die jetzt ausgewiesenen Werte.

Zum 30. September 2024 betrug die Bilanzsumme TEUR 154.348 und lag damit ca. 3,4 % unter dem Vorjahreswert (2023: TEUR 159.779).

Zum Bilanzstichtag stiegen die langfristigen Vermögenswerte um ca. 6,1 % von TEUR 24.147 auf TEUR 25.632 zum Ende des Berichtszeitraum. Die Sachanlagen blieben zum 30. September 2024 mit TEUR 23.474 annähernd auf dem Vorjahresniveau (30. September 2023: TEUR 23.019).

Zum Ende des Geschäftsjahres 2023/​2024 betrug die Summe der kurzfristigen Vermögenswerte TEUR 128.716 (2023: TEUR 135.632). Die Vorräte erhöhten sich im Berichtszeitraum um ca. 9,9 % auf TEUR 65.606 gegenüber TEUR 59.681 zum Vorjahresstichtag. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen im Berichtszeitraum um ca. 2,8 % auf TEUR 19.665 gegenüber TEUR 19.128 zum Vorjahresstichtag. Die ausgereichten kurzfristigen Darlehen erhöhten sich um ca. 3,8 % auf TEUR 21.871 (30. September 2023: TEUR 21.072), die sonstigen finanziellen Vermögenswerte verringerten sich deutlich um ca. 34,6 % von TEUR 11.924 auf TEUR 7.801 zum 30. September 2024. Die geleisteten Anzahlungen sanken um ca. 44,7% von TEUR 19.521 auf TEUR 10.803 zum 30. September 2024.

Das Konzerneigenkapital der Ekotechnika-Gruppe betrug im Berichtsjahr TEUR 68.953 und lag damit um ca. 0,7 % über dem Vorjahreswert von TEUR 68.504. Das Konzernergebnis zum 30. September 2024 belief sich auf TEUR 1.982.

Die Eigenkapitalquote lag zum 30. September 2024 bei 44,7 % (2023: 42,9 %).

Die Gesamtverbindlichkeiten beliefen sich auf TEUR 85.395 und lagen damit um TEUR 5.880 unter dem Vorjahreswert (30. September 2023: TEUR 91.275). In diesem Betrag sind langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.782 (30. September 2023: TEUR 1.543) enthalten, die im Wesentlichen aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.663 (30. September 2023: TEUR 1.229). Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Währungseffekte bedeutet dies, dass die Rubelverbindlichkeiten zum Stichtag um mehr als 6 % gestiegen sind.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 83.613 und lagen damit um ca. 6,8 % unter dem Vorjahresniveau (30. September 2023: TEUR 89.732). Dies ist im Wesentlichen auf einen Rückgang der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten von TEUR 13.613 zum 30. September 2023 auf TEUR 8.812 zum 30. September 2024 (um ca. -35,3%), auf einen Rückgang der erhaltenen Anzahlungen von TEUR 4.189 auf TEUR 3.393 (um ca. -19 %) und einen Rückgang der kurzfristigen Darlehen um ca. -12,2% von TEUR 61.675 auf TEUR 54.130 zum 30. September 2024 zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen dagegen von TEUR 6.042 auf TEUR 10.770 zum Ende des Berichtszeitraums (um ca. 78,3 %). Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wiesen einen Anstieg um ca. 58,2 % von TEUR 2.629 auf TEUR 4.017 zum 30. September 2024 auf. Dies ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der Umsatzsteuerverbindlichkeiten zurückzuführen.

Zusammenfassend ist das Management der Ekotechnika-Gruppe trotz aller Herausforderungen und Einschränkungen mit der operativen Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr zufrieden.

3. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

3.1 Chancenbericht

Die dargestellten Chancen betreffen alle berichtspflichtigen Segmente (Zentralregion, Region Woronesch, Region Sibirien, Region Kalinigrad) in gleichem Maße.

Als wichtigste Chancen sieht das Management derzeit die folgenden Punkte (nach Wesentlichkeit absteigend).

Welt- und russlandweite Entwicklung in der Landwirtschaft:

Die steigende Weltbevölkerung ist ein wesentlicher Treiber der weltweit positiven Entwicklung im Agrarbereich. Im Nahen Osten und in Afrika steigt die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen deutlich an, da man dort nicht in der Lage ist, viele Feldfrüchte in ausreichender Menge anzubauen. Neue langfristige Verträge über die Lieferung von Agrarerzeugnissen nach China sind ein Indikator für die Nachfrage auch in diesem Teil der Welt. Einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Produktion und der dazu erforderlichen Effizienzsteigerung liefert die Agrartechnik.

Trotz der Auswirkungen der Sanktionen, die nach dem Ausbruch des Russland-Ukraine-Konflikts und der Pandemie verhängt wurden, verzeichnet die Agrarindustrie in Russland ein kontinuierliches Wachstum. Die staatliche Förderung mildert die Auswirkungen von Sanktionen und sonstigen negativen Folgen. Die Bedrohungen von außen haben gezeigt, dass es immer wichtiger wird, die lokale Produktion von Landmaschinen, Ersatzteilen und Kundenservice auszubauen. Die Innenpolitik der Regierung zielt auch auf eine gleichmäßigere Verteilung der Einwohner in den städtischen Ballungsräumen und in den ländlichen Gebieten ab, wodurch personelle Lücken in der Landwirtschaft geschlossen werden sollen: trotz der Erhöhung des Leitzinses verfügt Russland über ein Programm für Hypotheken auf dem Lande zu einem Vorzugszinssatz. Darüber hinaus ist das staatliche Programm "Gesamtheitliche Entwicklung ländlicher Räume" aktiv, mit dem die ländliche Infrastruktur wiederhergestellt wird. 29

Erweiterung der Vertriebsgebiete und des Produktportfolios

In den Jahren 2023/​2024 hat die Gruppe ihre Präsenz in den Regionen erheblich ausgeweitet. Natürlich braucht es Zeit, um korrekte Schlussfolgerungen über den Erfolg jeder neuen Division zu ziehen, aber einige neue Regionen zeigten einen aktiveren Ersatzteilverkauf als die "traditionelle" Regionen. Die Gruppe plant, die Erschließung der neuen Regionen fortzusetzen. Signifikante Wachstumserwartungen liegen im Service- und Ersatzteilbereich, insbesondere angesichts der Suche nach importersetzenden Ersatzteilherstellern in Russland.

Neue Möglichkeiten eröffnen sich durch die Erweiterung des Produktportfolios mit einer Palette von Straßenbaumaschinen von Marken wie UMG, MST, XGMA. Das Portfolio an Geräten chinesischer Hersteller wird weiter ausgebaut, zum Beispiel die Marke Zoomlion.

Aufgrund der Notwendigkeit, Importe zu ersetzen, entwickelt das Unternehmen aktiv seine eigene Ersatzteilmarke "Agroznak". Die Produktion erfolgt in Vertragsbetrieben unter strenger Qualitätskontrolle.

Investitions- und Exportförderung in Russland

Der russische Präsident Wladimir Putin hat der Agrarindustrie die Aufgabe gestellt, ihre Produktion bis 2030 um ein Viertel zu steigern und die Exporte im Vergleich zu 2021 um das Anderthalbfache zu erhöhen sowie die Technologieführerschaft in diesem Sektor zu sichern. 30

In den meisten Bereichen hat Russland die Indikatoren der Produktionssicherheits-Doktrin bereits erreicht -bei Getreide, Fleisch, Fisch, Zucker, Pflanzenöl und Kartoffeln - und ist bei Gemüse und Melonenkulturen nahe an der Selbstversorgung. Die Priorität des russischen Landwirtschaftsministeriums besteht darin, die Ernährungssicherheit bei Milch, Obst und Beeren zu erreichen. Gleichzeitig wird die Produktion anderer Produkte, die auf den ausländischen Märkten gefragt sind, ebenfalls erhöht.

29 https:/​/​xn--80ahddxdcqb6a6ioc.xn--p1ai/​programs/​

30 https:/​/​mcx.gov.ru/​press-service/​news/​prioritety-razvitiya-apk-do-2030-goda-obsudili-na-novosibirskom-agroprodovolstvennom-forume/​

Der wichtigste Wachstumstreiber in den nächsten sechs Jahren werden verarbeitete Erzeugnisse und Fleisch sein, wo ein gutes Potenzial für den Eintritt in ausländische Märkte besteht. Der nächste Schritt, an dem gearbeitet werden muss, ist die Sicherung der technologischen Unabhängigkeit, d. h. die Entwicklung der Produktionsmittel. Die Industrie steht vor der Aufgabe, die Produktivität weiter zu steigern, u.a. durch die umfassende Einführung der Robotisierung und Digitalisierung. 31

In diesem Zusammenhang hat das russische Landwirtschaftsministerium ein nationales Projekt zur technologischen Unterstützung der Ernährungssicherheit ausgearbeitet. Darin werden die wichtigsten Bereiche festgelegt, die in den nächsten sechs Jahren entwickelt werden sollen. Dabei handelt es sich um Züchtung und Genetik, Biotechnologie, Tierarzneimittel, Maschinen und Ausrüstung sowie Humanressourcen. Im Rahmen des neuen nationalen Projekts werden für jeden Block föderale Projekte entwickelt. 32

Entwicklung der Smart-Farming-Technologie

Smart Farming ist die Anwendung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in der Landwirtschaft. Das Ziel von Smart Farming ist es, ein effizientes und optimales Verhältnis von Input und Output durch intelligentes und zielorientiertes Analysieren, Planen und Beobachten zu schaffen. Der Bereich Smart Farming wird in Zukunft immer stärker an Bedeutung gewinnen und einen entscheidenden Einfluss auf die Kundenzufriedenheit und langfristige Kundenbindung haben. Die Technologien des Smart Farming weisen ein jährliches Wachstum von 15-20% auf, was auch durch die Zahlen des Umsatzwachstums der Gruppe beim Verkauf von Produkten in diesem Segment in Rubel in den letzten Jahren bestätigt wird. 33 Das Management sieht hier besonders hohe Chancen, einen signifikanten Marktanteil zu erringen, und befasst sich daher mit den Anforderungen des Smart Farming. Nach dem Rückzug von John Deere aus Russland hat die Gruppe neue Anbieter von Smart Farming Produkten und Dienstleistungen gefunden, so werden beispielsweise neue Generationen von Maschinen und Geräten für Smart Farming gemeinsam in China entwickelt. Darüber hinaus entwickelt sich das Geschäft mit Bewässerungsanlagen. Das Markenportfolio des Unternehmens umfasst NAVMOPO (FJ Dynamics), AllyNav, LAFORGE, Green Growth, ITELMA, Cognitive Technology, Gremion, Trimble.

3.2 Risikobericht

Risikomanagementsystem

Hauptziele des Risikomanagementsystems sind eine regelmäßige Analyse der potenziellen Risiken und die Entwicklung eines risikoorientierten Denkens und Handelns. Das Risikomanagementsystem sollte darauf ausgerichtet sein, die vorhandenen Chancen zu nutzen und den Geschäftserfolg zu steigern. Konzept, Struktur und Aufgaben des Risikomanagements wurden vom Vorstand der Ekotechnika AG festgelegt und in den aktuellen Risikomanagementrichtlinien dokumentiert. Diese Parameter werden ständig verbessert und an die sich ändernden gesetzlichen Anforderungen angepasst.

Im Rahmen des Risikomanagementprozesses bietet Ekotechnika AG eine klare Definition, Klassifizierung und Bewertung von Unternehmensrisiken und übernimmt Verantwortung für diese. Die Gruppe setzt das Riskmanagement nicht nur zur Identifikation von bestandsgefährdenden Risiken ein, vielmehr identifiziert und überwacht sie auch Risiken, die unterhalb der Bestandsgefährdung liegen, jedoch erheblichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Seit Mai 2022 nutzt die Gruppe das Programm "RiskPro" - ein automatisiertes Risikomanagementsystem auf der Basis der 1C-Plattform. Mit diesem Instrument kann das Risikoprofil erfasst und genehmigt werden, einschließlich der monetären Bewertung eines Risikos, der Verfolgung der geplanten Maßnahmen zur Risikominderung und der Erstellung von Berichten.

31 https:/​/​mcx.gov.ru/​press-service/​news/​na-mezhdunarodnom-forume-finansovogo-universiteta-oksana-lut-rasskazala-o-prioritetakh- razvitiya-apk/​

32 https:/​/​mcx.gov.ru/​press-service/​news/​prioritety-razvitiya-apk-do-2030-goda-obsudili-na-novosibirskom-agroprodovolstvennom-forume/​

33 https:/​/​www.rbc.ru/​industries/​news/​65a66ff09a79478212b6b443

Das Risikomanagementverfahren für das Geschäftsjahr 2023/​2024 wurde von der Gruppe in Übereinstimmung mit der Konzernpolitik Riskmanagement durchgeführt. Die Risiken wurden zum 30. September 2024 identifiziert und die Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken wurden geplant, mit anschließender Nachverfolgung auf halbjährlicher Basis (die nächsten Berichte sind zum 31. März und 30. September 2025 geplant).

Risikoszenarien wurden hinsichtlich ihres negativen Einflusses auf das Ergebnis vor Steuern der jeweils analysierten Gesellschaft und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Wo immer es notwendig war, hat das Management einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der im Rahmen des Risikomanagementprozesses identifizierten potenziell signifikanten Risiken entwickelt. Außerdem wurde die präventive Überwachung, wo immer möglich, mit Hilfe von Frühwarnindikatoren durchgeführt. Der Vorstand wird regelmäßig über den Risikostatus informiert und teilt diesen dem Aufsichtsrat mit. Bei unvermittelt eintretenden Risiken oder bei einer erheblichen Risikoveränderung wird die Ad-hoc-Berichtspflicht ausgelöst und das Risiko wird unverzüglich an den Vorstand und von diesem gegebenenfalls an den Aufsichtsrat berichtet.

Die dargestellten Risiken betreffen alle berichtspflichtigen Segmente (Zentralregion, Region Woronesch, Region Sibirien, Region Kalinigrad) in gleichem Maße.

Seit der Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts im Februar 2022 bestehen weiterhin geopolitische Spannungen und die Situation bleibt äußerst angespannt. Durch die Eskalation der geopolitischen Lage ergaben sich verschiedene Konsequenzen, die sich erheblich auf die wirtschaftliche Lage in der Russischen Föderation und damit auf die Geschäfts- und Risikosituation der Gesellschaft auswirken.

Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten der Ekotechnika-Gruppe dargestellt (nach Risiko absteigend).

Finanzierungsmöglichkeiten und -kosten für Kunden und die Gruppe

Die Inflationsrate blieb in Russland im Geschäftsjahr 2023/​2024 hoch und stieg zwischen Oktober 2023 und September 2024 von 6 % auf 8,5 %. Gleichzeitig lagen die Spitzenwerte laut Rosstat im Juli und August 2024 bei 9,1 %. 34 Daraufhin hob die Zentralbank Russlands den Leitzins in mehreren Schritten deutlich an: von 13 % am 1. Oktober 2023 auf 19 % am 30. September 2024. Auf der Sitzung der Zentralbank am 28. Oktober 2024 wurde der Leitzins auf 21 % angehoben. 35 Die Gruppe konzentriert sich auf den Ausbau des Ersatzteilsegments und ist gezwungen, trotz steigender Kosten erhebliche Mittel in die Finanzierung des Lagerbestands zu investieren. Zur Risikominderung bemüht sich die Gruppe, die Genauigkeit der Bedarfsplanung der Kunden zu erhöhen. Außerdem wurde im Laufe des Geschäftsjahres beschlossen, keine Waren auf spezifische Kundenanfragen zu bestellen, ohne eine Vorauszahlung sicherzustellen.

Steigende Kosten für die Finanzierung von Betriebs- und Investitionstätigkeiten sowie steigende Produktionskosten, einschließlich Ausgaben für Maschinen und Ausrüstung, Ersatzteile, Kraftstoff, Düngemittel usw., wirken sich negativ auf die Kunden der Gruppe aus. Dieses Risiko wird jedoch durch die staatlichen Förderungsmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeuger teilweise gemildert.

Kundenbonität:

Die Kunden der Ekotechnika-Gruppe sind als Agrarbetriebe in gewissem Umfang von der staatlichen Förderung in Form direkter Zuschüsse und Zinssubventionen abhängig. Im Berichtszeitraum ist es für die Kunden der Gruppe schwieriger geworden, den Kauf von importierten Landmaschinen zu finanzieren, da sich 34 https:/​/​de.tradingeconomics.com/​russia/​inflation-cpi 35https:/​/​www.cbr.ru/​eng/​hd_​base/​KeyRate/​?UniDbQuery.Posted=True&UniDbQuery.From=01.10.2023&UniDbQuery.To=05.12.2024 die von der Regierung angekündigten Maßnahmen auf russische Hersteller konzentrierten. Im Gegenteil, die Einkaufsbedingungen für importierte Landtechnik haben sich durch die Erhöhung der Entsorgungsgebühr um das 2-5fache verschlechtert, was in der Praxis eine protektionistische Maßnahme zum Schutz der einheimischen Maschinenhersteller darstellt. Sollten sich diese Bedingungen weiter verschlechtern, könnte dies eine Auswirkung auf die Ertragslage der Gruppe haben. Die Vertriebsmitarbeiter der Ekotechnika-Gruppe greifen auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei der Einschätzung der Kundenbonität zurück, beobachten die Tendenzen bei den Wettbewerberangeboten und führen bei Bedarf Marketingkampagnen für den Verkauf von Maschinen und Ersatzteilen durch. Darüber hinaus wurden für die Verkaufsleiter strengere KPIs für Maschinen und Ersatzteile eingeführt, um die Außenstände zu reduzieren oder zumindest auf dem bisherigen Niveau zu halten. Für zweifelhafte Forderungen werden Vorverfahren organisiert.

Außenstände gegen nahestehende Gesellschaften

Die Ekotechnika-Gruppe hat zum Bilanzstichtag umfangreiche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Gesellschaften der Ekosem-Agrar-Gruppe. Die Ekosem-Agrar-Gruppe war über einige Jahre einer der größten Kunden der Ekotechnika-Gruppe, woraus sich diese Position ergeben hat. Das Management ist mit dem Management der Ekosem-Agrar-Gruppe hierzu regelmäßig im Austausch und schätzt die Wahrscheinlichkeit eines Totalausfalls als gering ein. Der Aufsichtsrat genehmigte die Verlängerung des Zeitplans für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der EkosemAgrar-Gruppe bis zum dritten Quartal 2026, der im Berichtszeitraum 2023/​2024 strikt eingehalten wurde. Sollte entgegen dieser Erwartung ein Totalausfall entstehen, könnte das negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage sowie Liquiditätssituation der Gruppe haben.

Wechselkursentwicklung:

Die Entwicklung der Einkaufsstruktur der Ekotechnika AG und die Veränderungen im Produktportfolio erfordern eine Bewertung des Wechselkurses des russischen Rubels zum EUR und CNY. Die gegen die Russische Föderation verhängten Sanktionen verhindern seit Mitte Juni 2024 den Devisenhandel mit den Währungspaaren RUB-USD und RUB-EUR. Die russische Zentralbank legt die Wechselkurse auf der Grundlage der Ergebnisse von Umrechnungstransaktionen zwischen Banken fest, was den offiziellen Wechselkurs unberechenbarer macht. Im Geschäftsjahr 2023/​2024 zeigte der RUB eine Tendenz zur Abwertung. Zu Beginn des Geschäftsjahres im Oktober 2023 lag der RUB/​EUR-Kurs bei 103,1631 RUB/​EUR und am Ende des Geschäftsjahres (30. September 2024) bei 103,4694 RUB/​EUR. Der durchschnittliche Wechselkurs im Geschäftsjahr betrug 98,5018 RUB/​EUR (2023: 83,12 RUB/​EUR). Der Wechselkurs erreichte seinen Tiefststand von 89,0914 RUB/​EUR am 20. Juni 2024, gegenüber einem Höchststand von 107,0322 RUB/​EUR am 10. Oktober 2023. 36

Die Entwicklung des RUB/​CNY-Wechselkurses war anders, da der CNY von der russischen Zentralbank für Währungsinterventionen zur Stützung des Rubelkurses verwendet wird. Zum Ende des Geschäftsjahres wertete der CNY gegenüber dem Rubel in ähnlicher Weise auf wie der Euro. Es wird erwartet, dass sich der niedrige Wechselkurs des Rubels gegenüber dem EUR und dem CNY im kommenden Geschäftsjahr fortsetzen wird, was sich sowohl auf die Rentabilität als auch auf die Kaufkraft der landwirtschaftlichen Erzeuger auswirken wird. Ein schwacher Rubel macht importierte Maschinen im Vergleich zu den vor Ort hergestellten preislich weniger konkurrenzfähig. Der Vorstand erkennt jedoch an, dass es nicht möglich ist, Maschinen der internationalen Marktführer aus Qualitätsgründen durch einheimische Alternativen zu ersetzen und bietet ihren Kunden optimale Lösungen im Hinblick auf das Preis- und Qualitätsverhältnis an. Darüber hinaus bietet die Gruppe ihren Kunden russische Maschinen- und Anlagenmarken sowie analoge Ersatzteile an, darunter die Marke "Agroznak".

36 https:/​/​www.cbr.ru/​currency_​base/​dynamics/​?UniDbQuery.Posted=True&UniDbQuery.so=1&UniDbQuery.mode=2&UniDbQuery.date req1=&UniDbQuery.date_​req2=&UniDbQuery.VAL_​NM_​RQ=R01239&UniDbQuery.From=01.10.2023&UniDbQuery.To=30.09.2024

Lieferengpässe

Zu den wichtigsten Folgen der seit 2022 gegen Russland verhängten Sanktionen gehören Einfuhrbeschränkungen und Beschränkungen des internationalen Zahlungsverkehrs für Unternehmen, die in der Russischen Föderation geschäftlich tätig sind. Als Reaktion auf die Aussetzung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit vieler internationaler Unternehmen in Russland suchte die Gruppe nach neuen rechtssicheren Liefermöglichkeiten, um die Einhaltung der Sanktionen zu gewährleisten. Das Markenportfolio wurde von den Herstellern außerhalb der Liste der "unfreundlichen Länder" erweitert. Das Management überwacht diese Situation und reagiert, wo immer möglich, um das Risiko in der Lieferkette zu minimieren.

Steuerliche Risiken

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Körperschaftssteuer in Russland von 20 % auf 25 % erhöht. Darüber hinaus werden die Rechtsvorschriften über Verrechnungspreise und einige andere Bestimmungen des russischen Steuergesetzes geändert. Die Unternehmen sind verpflichtet, auf verschiedenen Ebenen Beiträge zum Staatshaushalt zu leisten, und die Steuerkontrolle wird verschärft. Das Management plant die Geschäftstätigkeit für das Geschäftsjahr 2024/​2025 unter Berücksichtigung dieser Risiken und bezieht auch die möglichen Auswirkungen der erhöhten Steuerlast in die künftigen Ergebnisse der Gruppe ein. Darüber hinaus verfügt die Gruppe über ein System interner Kontrollen, das auf die Korrektheit und Rechtzeitigkeit der Steuerabgrenzung und -zahlung abzielt, und alle Leiter der Finanz- und Buchhaltungsfunktionen überwachen Änderungen in der Gesetzgebung und der Strafverfolgungspraxis.

Bestandsgefährdende Risiken

Verlängerung von Kreditlinien

Da die Gruppe davon abhängig ist, dass sie aus ihrer Geschäftstätigkeit ausreichende liquide Mittel erwirtschaftet, um ihre Verbindlichkeiten zu decken, besteht eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fähigkeit der Gruppe, ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Auf der Grundlage der aktuellen Pläne der Gruppe und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheiten geht die Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023/​2024 davon aus, dass die Gruppe in der Lage sein wird, ausreichende finanzielle Mittel zu sichern, um ihre Geschäftstätigkeit in absehbarer Zukunft fortzuführen. Dazu gehört auch die Refinanzierung von Bankkrediten, die im Jahr 2025 zur Rückzahlung anstehen, soweit diese den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit übersteigen. Der Grund für diese laufende Refinanzierung ist, dass die Unternehmen der Gruppe kurzfristige Kredite von russischen Banken in Anspruch nehmen. Die überwiegende Mehrheit dieser Kreditfazilitäten wird regelmäßig erneuert, und die Anzahl der Banken, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet, wurde im Geschäftsjahr 2023/​2024 erweitert. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Sollte der Konzern entgegen den Erwartungen des Managements nicht mehr in der Lage sein, ausreichende Liquidität aus dem operativen Geschäft oder durch externe Finanzierung zu generieren, oder sollte eine externe Finanzierung nur zu deutlich verschlechterten Konditionen möglich sein, könnte der Konzern in die Insolvenz geraten.

Die Geschäftsleitung ist der Ansicht, dass die Verletzung von zusätzlichen Kreditbedingungen ("covenants") wie in der Vergangenheit nicht zu einer vorzeitigen Rückzahlung der entsprechenden Darlehen führen wird (siehe Anmerkung 23 im Anhang zur Konzernrechnung).

Geopolitische Risiken und Sanktionen

Vor dem Geschäftsjahr 2021/​2022 bestand das Produktportfolio der Ekotechnika AG aus Top-Landmaschinenmarken, die hauptsächlich aus Westeuropa, den USA und Kanada stammen. Diese Länder haben aufgrund des Russland-Ukraine-Konflikts Sanktionen gegen Russland verhängt, die unter anderem die Einfuhr von Dual-Use-Ersatzteilen einschränken und den internationalen Zahlungsverkehr erheblich einschränken. Obwohl die Landtechnik nicht auf den Sanktionslisten stand und steht, schätzten viele westliche Unternehmen die damit verbundenen Risiken als hoch ein und beschlossen, den russischen Markt zu verlassen; wichtige Lieferanten des Unternehmens kündigten die Händlerverträge. Darüber hinaus sahen sich die Tochtergesellschaften der Ekotechnika AG mit den erheblichen Risiken eines Embargos für bestimmte Arten von Ersatzteilen, unabhängig von ihrer Marke, und mit Strafen bei Verstößen dagegen konfrontiert. Die Geschäftsleitung verfolgt die Änderungen der Sanktionslisten und -anforderungen genau und ist bereit, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens jederzeit anzupassen.

Zu diesem Bereich der auf politischen Entscheidungen beruhenden Entwicklungen gehören auch die zu erwartenden Änderungen auf der steuerlichen Seite der Wirtschaft. Sowohl Deutschland als auch die Russische Föderation verschärfen die Steuervorschriften für Unternehmen, die im jeweils anderen Land tätig sind. Dies hat zur Folge, dass der Verwaltungsaufwand für alle Konzernunternehmen deutlich zunehmen wird. Darüber hinaus könnte dies zu deutlich höheren Steuerzahlungen in beiden Ländern führen. Die Details sind noch nicht eindeutig geklärt, aber das Management verfolgt die Diskussionen und wird versuchen, Wege zu finden, damit umzugehen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Hauptrisiken heute, wie auch im Vorjahr, im politischen und wirtschaftlichen Umfeld liegen. Da sich diese Faktoren weitgehend der Kontrolle des Unternehmens entziehen, arbeitet das Management hart daran, sicherzustellen, dass das Unternehmen in der Lage ist, auf alle Arten von Veränderungen angemessen zu reagieren.

4 Prognosebericht

Bei den unten aufgeführten Angaben hinsichtlich der weiteren Geschäftsentwicklung handelt es sich um Prognosen des Managements basierend auf Informationen wie z. B. Markterwartungen, strategischen Entscheidungen, regulatorischen Rahmenbedingungen und Wechselkursentwicklungen. Eine Veränderung dieser und anderer Parameter, die in die Prognoseerstellung eingeflossen sind, kann dazu führen, dass diese Prognosen angepasst werden müssen bzw. dass diese nicht eintreten.

Makroökonomische und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Im Geschäftsjahr 2023/​2024 blieb die Lage der Weltwirtschaft schwierig. Im Jahr 2024 begann die Lockerung der Geldpolitik in Europa und den USA, während die Straffung in Russland fortgesetzt wurde. Die globale Inflation ist rückläufig, liegt aber immer noch über dem Zielwert. Laut IWF-Prognose wird die Inflation bis 2027 in den Industrieländern auf 2,1% und in den Entwicklungsländern auf 4,3% sinken. 37 In Russland wird die Inflation stark von der geopolitischen Lage, den internationalen Sanktionen und infolgedessen von der Handelsbilanz beeinflusst.

Der Welthandel ging um 1,2 % zurück und litt unter den negativen Auswirkungen strengerer Handelsmaßnahmen (2023 wurden 3.000 neue Handelsbeschränkungen eingeführt) und der Unterbrechung von Transport- und Logistikketten, auch aufgrund des Konflikts im Nahen Osten. Das globale BIP-Wachstum hat sich verlangsamt: auf 3,2 % im Jahr 2024 (3,3 % im Jahr 2023). Es wird nicht erwartet, dass sich das globale Wirtschaftswachstum bis 2027 beschleunigt, sondern sich nur bei etwa 3 % pro Jahr stabilisiert. Nur in einigen Regionen der Welt wird mit einem Wachstum gerechnet, z. B. in Indien - aufgrund des Bevölkerungswachstums und der Investitionsattraktivität des Landes - um 6,6 % pro Jahr.

Die Weltmarktpreise für Nahrungsmittel standen 2023 und 2024 unter sinkendem Druck - und dieser Trend wird sich voraussichtlich fortsetzen: Laut FAO-OECD-Prognosen wird die weltweite Produktion den Verbrauch bis 2027 voraussichtlich übersteigen, was zu einem durchschnittlichen Rückgang der Preise für grundlegende Produktionsgüter um ca. 3,6 % gegenüber dem Niveau von 2023 führen wird.

Nach der Prognose der sozioökonomischen Entwicklung der Russischen Föderation für den Zeitraum 20252027 wird das BIP bis Ende 2024 voraussichtlich um 3,9 % wachsen, wobei die Haupttreiber des Wachstums vor allem die verarbeitende Industrie und der Maschinenbaukomplex sind.

In der makroökonomischen Prognose der russischen Zentralbank wird die Inflation bis Ende 2025 auf 4,5 % geschätzt, doch könnten die Daten revidiert werden. Der strukturelle Arbeitskräftemangel ist nach wie vor der Hauptfaktor für das hohe Wachstum der Löhne und damit der Unternehmenskosten. Zusammen mit den hohen Finanzierungskosten könnte dies zu einem Anstieg der Produktions- und Vertriebskosten und zu neuen Inflationsrunden führen Angesichts der aktuellen globalen Wirtschaftsprognosen deuten unsere Aussichten für das kommende Jahr auf eine von hoher Volatilität und Unsicherheit geprägte Periode hin. Diese Einschätzung wird durch die Maßnahme der russischen Zentralbank zur Erhöhung des Leitzinses auf 21 % zum Ende 2024 gestützt, was den Rubel, der nach wie vor schwach ist und um die Marke von 110 RUB/​EUR schwankt, stärkt.

37 https:/​/​www.economy.gov.ru/​material/​file/​b028b88a60e6ddf67e9fe9c07c4951f0/​prognoz_​socialno_​ekonomicheskogo_​razvitiya_​rf_​202 5-2027.pdf

Ein wichtiger Faktor, der zu dieser instabilen Wirtschaftslage beiträgt, sind die anhaltenden und drastisch gestiegenen Fremdmittelkosten, die derzeit bei alarmierenden 28-30 % liegen. Dieser Anstieg der Kapitalkosten wirkt sich besonders auf den Agrarsektor aus. Wir rechnen daher mit einem spürbaren Rückgang der Investitionstätigkeit in diesem Sektor.

Es gibt einige Sektoren, die ein gewisses Wachstum verzeichnen könnten, insbesondere die Fleisch- und Milchproduktion sowie verarbeitete Produkte - aufgrund des Abschlusses neuer Exportverträge.

Es ist jedoch wichtig, die Bedeutung des derzeitigen geopolitischen Umfelds zu betonen, das von Unsicherheit und Komplexität geprägt ist. Dieses Umfeld trübt die Aussichten langfristiger Investitionen, macht sie besonders risikoreich und unter den gegenwärtigen Umständen generell unattraktiv. Das Zusammenspiel dieser wirtschaftlichen und geopolitischen Faktoren lässt ein schwieriges Jahr erwarten, in dem vorsichtige und strategische Entscheidungen von größter Wichtigkeit sein werden.

Entwicklung im Agrarsektor und auf dem Landtechnikmarkt

Der OECD-FAO-Agrarausblick 2024-2033 bietet eine Orientierungshilfe für die mittelfristigen Aussichten der Agrarmärkte in der Weltgemeinschaft. Er prognostiziert, dass der weltweite Gesamtverbrauch von Agrar- und Fischereierzeugnissen in den nächsten zehn Jahren um 1,1 % pro Jahr steigen wird, wobei die Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen eine führende Rolle spielen werden. Experten gehen davon aus, dass Indien und Südostasien bis 2033 31 % des weltweiten Verbrauchswachstums ausmachen werden, was auf die wachsende städtische Bevölkerung zurückzuführen ist. Die wachsende Rolle Indiens, Südostasiens und Afrikas südlich der Sahara in der landwirtschaftlichen Produktion ist ebenfalls eine bemerkenswerte Veränderung. 38

38 https:/​/​www.oecd.org/​en/​publications/​oecd-fao-agricultural-outlook-2024-2033_​4c5d2cfb-en.html

Entwicklung der Ekotechnika-Gruppe

Die Geschäftstätigkeit der Gruppe ist in hohem Maße von externen geopolitischen und makroökonomischen Faktoren abhängig, was eine Prognose für das Geschäftsjahr 2024/​2025 deutlich erschwert.

Das Management rechnet nicht mit einer Stabilisierung der Situation, will aber den Absatz von Landmaschinen quantitativ auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023/​2024 halten. Der anhaltend hohe Zentralbankzins (21 % zum Zeitpunkt dieses Konzernlageberichts) sowie die Erhöhung der Entsorgungsgebühr in Russland machen Investitionen schwierig. Die Absatzperspektiven sind jedoch teilweise positiv, da die landwirtschaftlichen Kunden der Gruppe weitere Erhöhungen sowohl des Zinssatzes der russischen Zentralbank als auch der Entsorgungsgebühr erwarten, um das Niveau ihrer landwirtschaftlichen Produktion aufrechtzuerhalten und ihnen daher die erforderlichen Maschinen zur Verfügung zu stellen.

Es wird erwartet, dass die beträchtlichen Einfuhrströme aus China anhalten werden, was der Gruppe zusätzliche Chancen in den Segmenten Smart Farming und Straßenbaumaschinen eröffnet. Der Druck auf die Verkaufsspannen könnte aufgrund der Aufwertung der Fremdwährungen gegenüber dem Rubel sowie der zunehmenden Transaktionskosten für Auslandszahlungen und der steigenden Logistikkosten hoch bleiben. Alle diese Faktoren ergeben zusammen ein weiterhin schwieriges Umfeld für den Landmaschinenmarkt in 38 https:/​/​www.oecd.org/​en/​publications/​oecd-fao-agricultural-outlook-2024-2033_​4c5d2cfb-en.html absehbarer Zukunft.

Auf der anderen Seite wird damit gerechnet, dass das Ersatzteilgeschäft stabil bleiben kann, da eine deutliche Nachfrage nach Ersatzteilen besteht. Darüber hinaus verfügt die Gruppe in diesem Bereich über Potenzial und Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung.

Auf der Grundlage der obigen Ausführungen geht das Management der Gruppe davon aus, dass sich der Umsatz im Geschäftsjahr 2024/​2025 in einer Bandbreite zwischen EUR 190 und 230 Mio. bewegen könnte. Das Verhältnis zwischen Ersatzteil- und Maschinenumsatz könnte sich dem Verhältnis 60:40 annähern.

Das EBT wird vom Umsatzvolumen und dem Anteil der einzelnen Segmente daran abhängen: Die Margen variieren je nach Segment erheblich. Darüber hinaus könnten die Finanzierungskosten und die steigenden Personalkosten einen erheblichen Druck auf das Nettoergebnis ausüben. Zusammengefasst könnte es sich daher auf etwa 0,5 Mio. EUR belaufen. Das EBIT könnte 11-14 Mio. EUR erreichen.

Das Management der Ekotechnika-Gruppe betrachtet die anhaltenden geopolitischen Spannungen mit großer Sorge und sieht darin mittelfristig ein ernsthaftes Hindernis. Das Management ist zwar bemüht, eine vorsichtig optimistische Haltung gegenüber der Zukunft beizubehalten, es herrscht jedoch ein Gefühl der Unsicherheit. Daher versucht die Gruppe dringend, ihren Lieferantenkreis zu diversifizieren, neue Händlerverträge abzuschließen und sich an die Kundenbedürfnisse unter schwierigen Bedingungen anzupassen. Das Management ist sich jedoch bewusst, dass der Aufstieg des Konzerns zu einem weltweit anerkannten Landtechnikunternehmen in hohem Maße von der Bewältigung der geopolitischen Probleme abhängt, die derzeit ihre langfristigen Ziele in Frage stellen.

 

Walldorf, 23. Januar 2025

Stefan Dürr, Vorstandsvorsitzender

Björne Drechsler, Vorstandsmitglied

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2023 BIS 30. SEPTEMBER 2024

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Anhang 01.10.2023 30.09.2024
TEUR
01.10.2022 30.09.2023
TEUR
Umsatzerlöse [8] 171.734 175.151
Materialaufwand [9] (123.614) (118.803)
Rohertrag 48.120 56.348
Sonstige betriebliche Erträge [10] 1.751 1.263
Personalaufwand [11] (18.813) (19.204)
Abschreibungen [15] (3.576) (3.885)
Sonstige betriebliche Aufwendungen [12] (14.143) (15.331)
Verlust aus Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten (63) (38)
(34.844) (37.195)
Betriebsergebnis 13.276 19.153
Finanzerträge [13] 1.361 1.770
Finanzaufwendungen [13] (13.277) (7.530)
(11.916) (5.760)
Ergebnis vor Steuern 1.360 13.393
Ertragsteuerertrag/​-(aufwand) [14] 622 (4.175)
Konzernergebnis 1.982 9.218
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 1.982 9.213
Nicht kontrollierende Gesellschafter - 5
Sonstiges Gesamt (-verlust) /​-ergebnis des Geschäftsjahres
Posten, die erfolgswirksam umgegliedert werden können:
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe, nach Steuern (1.533) (44.906)
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens (1.533) (44.899)
Nicht kontrollierende Gesellschafter - (7)
Sonstiges Gesamt (Verlust)/​Ergebnis des Geschäftsjahres 449 (35.688)
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 449 (35.686)
Nicht kontrollierende Gesellschafter - (2)

KONZERN-BILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2024

AKTIVA

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Anhang 30.09.2024
TEUR
30.09.2023
TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 62 62
Sachanlagen [15] 23.474 23.019
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien [15] 221 236
Langfristige finanzielle Vermögenswerte [16] 80 107
Latente Ertragsteuerforderungen [14] 1.795 723
25.632 24.147
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte [17] 65.606 59.681
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte [16] 21.871 21.072
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [18] 19.665 19.128
Laufende Ertragsteuerforderungen 1.492 1.061
Geleistete Anzahlungen [18] 10.803 19.521
Sonstige finanzielle Vermögenswerte [18] 7.801 11.924
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte [19] 799 1.178
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [20] 679 2.067
128.716 135.632
154.348 159.779

PASSIVA

Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbares
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital [21] 3.140 3.140
Kapitalrücklage [21] 6.830 6.830
Rücklagen aus Fremdwährungsumrechnung (34.721) (33.188)
Gewinnvortrag 91.703 82.490
Konzernergebnis 1.982 9.213
68.934 68.485
Nicht kontrollierende Gesellschafter 19 19
68.953 68.504
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [24] 119 291
Langfristige Leasingverbindlichkeiten [27] 1.663 1.229
Latente Ertragsteuerschulden [14] - 23
1.782 1.543
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Rückstellungen [22] 718 224
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten [23] 54.130 61.657
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [24] 10.770 6.042
Laufende Ertragsteuerschulden 24 -
Erhaltene Anzahlungen [25] 3.393 4.189
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten [26] 8.812 13.613
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten [27] 1.750 1.378
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten [28] 4.016 2.629
83.613 89.732
154.348 159.779

KONZERN-KAPITALFLUSSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2023 BIS 30. SEPTEMBER 2024

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Anhang 01.10.2023 30.09.2024
TEUR
01.10.2022 30.09.2023
TEUR
BETRIEBLICHE TÄTIGKEIT Konzernergebnis 1.982 9.218
Abschreibungen und Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte [15] 3.576 3.885
Gewinn aus dem Verkauf von Sachanlagen [10] (82) (130)
Verlust (Gewinn) aus Währungsumrechnung, netto [10,12] (706) 2.177
Zinsaufwendungen [13] 12.491 7.046
Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten mit verlängertem Zahlungsziel [13] - 48
Zinserträge [13] (1.361) (1.770)
Erfolgswirksam erfasste Ertragsteuern [14] (622) 4.175
Verlust aus Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten 63 38
Wertberichtigung von Vorräten auf den Nettoveräußerungswert [17] 343 2.021
Sonstige nicht zahlungswirksame Posten 688 (255)
Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit vor Veränderungen im Nettoumlaufvermögen, Rückstellungen, Ertragsteuern und Zinsen 16.372 26.453
Abnahme (+) /​ Zunahme (-) der Vorräte (6.723) (35.555)
Abnahme (+) /​ Zunahme (-) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und geleisteten Anzahlungen 8.585 (11.779)
Abnahme (+) /​ Zunahme (-) sonstiger Forderungen und kurzfristiger Aktiva 1.247 (9.953)
Zunahme (+) /​ Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltenen Anzahlungen 4.697 (10.088)
Zunahme (+) /​ Abnahme (-) der sonstigen Schulden und kurzfristigen Verbindlichkeiten (410) 11.501
Zahlungsmittelzufluss/​-abfluss aus betrieblicher Tätigkeit vor Ertragsteuern und Zinsen 23.768 (29.421)
Gezahlte Ertragsteuern (929) (5.965)
Gezahlte Zinsen (12.263) (6.197)
Erhaltene Zinsen 35 63
Aus betrieblicher Tätigkeit (eingesetzte)/​erwirtschaftete Nettozahlungsmittel 10.611 (41.520)
INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen 118 363
Erwerb von Sachanlagen (1.138) (993)
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten (126) (183)
Mittelabfluss aus der Ausgabe von Darlehen (68) (393)
Mittelzufluss aus der Tilgung von ausgereichten Darlehen 72 4.451
Nettozahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit (1.142) 3.245
FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
Einzahlungen aus der Ausgabe von Darlehen 152.555 140.041
Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen (159.935) (99.431)
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (2.588) (2.452)
Nettozahlungsmittelzufluss/​(-abfluss) aus (verwendet in) Finanzierungstätigkeit (9.968) 38.158
Nettoabnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (499) (117)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres 2.067 4.431
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (889) (2.247)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres 679 2.067

Im Geschäftsjahr 2024 wurden sonstige Forderungen und kurzfristige Aktiva mit sonstigen Schulden und kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 5.081 TEUR verrechnet.

KONZERNANHANG

1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Ekotechnika AG (nachfolgend auch "Gesellschaft" oder "Mutterunternehmen" genannt) und ihre Tochterunternehmen ("Konzern") erstellen freiwillig einen Konzernabschluss nach den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) auf Basis der Regelungen des § 315e HGB. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen und dessen Tochterunternehmen und wird nachfolgend auch "Gruppe" genannt.

Die Gesellschaft ist in Deutschland und ihre Tochtergesellschaften sind in der Russischen Föderation ansässig. Das Mutterunternehmen hat seinen Hauptsitz in 69190 Walldorf, Johann-Jakob-Astor-Str. 49. Das Mutterunternehmen ist in das deutsche Handelsregister Mannheim unter der Nr. HRB 723400 eingetragen. Am 13. November 2015 änderte das Mutterunternehmen seine Rechtsform in eine Aktiengesellschaft. Am 17. Dezember 2015 erfolgte die Notierungsaufnahme der Aktien der Ekotechnika AG im Primärmarkt der Düsseldorfer Börse. Am 27. September 2023 hat der Vorstand der Ekotechnika AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Notierung der Aktien der Ekotechnika AG in den Primärmarkt der Düsseldorfer Börse zu widerrufen und ein vollständiges Delisting der Aktien zu beantragen. Die Notierung der Aktien der Ekotechnika AG in den Primärmarkt der Düsseldorfer Börse endete am 31. Oktober 2023, die anschließende Notierung der Aktien im Freiverkehr der Düsseldorfer Börse endete am 30. April 2024. Die unmittelbare Muttergesellschaft der Ekotechnika AG ist die Ekotechnika-Holding GmbH. Die oberste beherrschende Partei ist Stefan Dürr.

Die Geschäftstätigkeit der Gruppe umfasst in erster Linie den Handel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, den Verkauf von Ersatzteilen und die After-Sales-Services sowie den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen für Smart Farming. Im Hinblick auf Veränderungen des Produktportfolios aufgrund der veränderten geopolitischen Lage seit Februar 2022 verweisen wir auf Ziffer 6. "Unternehmensfortführung" sowie die im Lagebericht erläuterten Entwicklungen.

2 RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

2.1 GRUNDLAGEN DER AUFSTELLUNG DES ABSCHLUSSES

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und von der Europäischen Union anerkannt wurden. Alle Standards und Interpretationen, die ab dem am 1. Oktober 2023 beginnenden Zeitraum verpflichtend anzuwenden sind, wurden umgesetzt.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts Anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet.

2.2 GRUNDSÄTZE DER KONSOLIDIERUNG

Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zum 30. September 2024 und 2023.

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Geschäftsvorfälle, nicht realisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.

Nicht beherrschende Anteile machen den Teil des Periodenergebnisses und des Reinvermögens der OOO "EkoNivaTechnika-Holding" aus, der auf Anteile entfällt, die nicht von dem Mutterunternehmen gehalten werden.

Aus rechtlichen Gründen entspricht das Geschäftsjahr aller russischen Tochterunternehmen dem Kalenderjahr; für Zwecke des Konzernabschlusses erstellen diese Tochterunternehmen Zwischenabschlüsse zum Konzernbilanzstichtag 30. September. Bei dem deutschen Mutterunternehmen beginnt das Geschäftsjahr am 1. Oktober eines Jahres und endet am 30. September des Folgejahres.

2.3 UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet die Gruppe die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Erwirbt die Gruppe ein Unternehmen, beurteilt sie die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zum Überschuss des Betrages der übertragenen Gesamtgegenleistung und der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und des beizulegenden Zeitwerts des Anteils an dem erworbenen Unternehmen unmittelbar vor dem Erwerb an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden und Eventualverbindlichkeiten bewertet. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, des beizulegenden Zeitwerts des Anteils an dem erworbenen Unternehmen unmittelbar vor dem Erwerb, wird der Unterschiedsbetrag ("der negative Geschäftswert" bzw. "günstiger Erwerb") in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, nachdem das Management alle erworbenen Vermögenswerte und alle Schulden und Eventualverbindlichkeiten bewertet und sicherstellt, ob die vorgenommene Bewertung sachgerecht ist.

Die für das erworbene Unternehmen übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten, einschließlich des beizulegenden Zeitwertes von Vermögenswerten oder der Verbindlichkeiten aus bedingten Vereinbarungen bewertet, schließt jedoch die Anschaffungsnebenkosten wie Beratungskosten, Rechtsberatungskosten, Schätzungskosten und die ähnlichen professionellen Dienstleistungskosten nicht mit ein. Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten werden vom Eigenkapital abgezogen; Transaktionskosten, die durch die Ausgabe von Schulden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses gebunden sind, werden vom Buchwert der Schulden abgezogen und die sonstigen mit dem Erwerb verbundene Transaktionskosten werden als Aufwand erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Zum Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie von dem Zusammenschluss auf der niedrigsten Ebene profitieren, auf der der Konzern den Geschäfts- oder Firmenwert überwacht, jedoch nicht höher als das operative Segment, unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten zugeordnet sind.

Zum 30. September 2024 und zum 30. September 2023 wird in diesen Konzernabschlüssen kein Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.

2.4 FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Die Gruppe legt für jedes Unternehmen die funktionale Währung fest, und die im Abschluss jedes Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Die funktionale Währung der russischen Tochterunternehmen der Gruppe ist der Rubel (RUB), da dies die Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds ist, in dem die Tochterunternehmen tätig sind.

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Währung Stand am 30.09.2024 Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr 2023/​2024 Stand am 30.09.2023 Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr 2022/​2023
RUB/​EUR 103.4694 98.5018 103.1631 83.12
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Zeitraum Durchschnittskurs Zeitraum Durchschnittskurs
Quartal zum 31.12.2023 99.793 Quartal zum 31.12.2022 63.6079
Quartal zum 31.03.2024 98.6239 Quartal zum 31.03.2023 78.1444
Quartal zum 30.06.2024 97.5836 Quartal zum 30.06.2023 88.2414
Quartal zum 30.09.2024 97.9982 Quartal zum 30.09.2023 102.4336

2.4.1 Fremdwährungstransaktionen und Salden

Fremdwährungstransaktionen werden von den Gesellschaften der Unternehmensgruppe zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs der russischen Zentralbank in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet.

In einer Fremdwährung denominierte monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Stichtag unter Verwendung der Stichtagskassakurse der russischen Zentralbank in die funktionale Währung umgerechnet.

Alle Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition der Gruppe in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei deren Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.

Währungsgewinne bzw. -verluste aus Darlehen sowie aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Währungsumrechnungsdifferenzen bei Transaktionen in Fremdwährung werden unter der "Währungsumrechnungsdifferenz bei den Transaktionen in Fremdwährung" erfasst und alle anderen Währungsgewinne bzw. -verluste werden unter "Sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen" erfasst.

Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Die Bestandteile des Eigenkapitals werden zum geltenden historischen Währungskurs umgerechnet.

2.4.2 Gesellschaften der Unternehmensgruppe

Im Rahmen der Konsolidierung werden Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe zum Stichtagskurs und deren Gesamtergebnisrechnungen zu den Durchschnittskursen des betreffenden Monats in Euro umgerechnet. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinn oder Verlust wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert.

2.5 BEMESSUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder

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auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder,

sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld abgewickelt wird.

Die Gruppe muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihren besten wirtschaftlichen Interessen handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Die Gruppe wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Konzernabschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

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Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise.

Stufe 2 -Bewertungsverfahren, bei denen der Input der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erheblich ist, direkt oder indirekt beobachtbar ist.

Stufe 3 -Bewertungsverfahren, bei denen der Input der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erheblich ist, nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Konzernabschluss erfasst werden, bestimmt die Gruppe, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem sie am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Um die Angabeanforderungen für die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat die Gruppe Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.

2.6 ERTRAGSREALISIERUNG

Erträge sind Einnahmen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns anfallen. Erträge werden in Höhe des Transaktionspreises erfasst. Der Transaktionspreis ist der Betrag der Gegenleistung, auf die der Konzern im Austausch für die Übertragung der Verfügungsmacht über versprochene Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden voraussichtlich Anspruch hat, abzüglich von im Auftrag Dritter erhaltenen Beträgen.

Erträge werden abzüglich Rabatten, Retouren und Umsatzsteuer sowie ähnlicher zwingender Zahlungen angesetzt.

2.6.1 Verkauf von Landmaschinen, Ersatzteilen, Kraftstoffen, Reifen, Precision-Farming-Geräten und Bau- und Straßenbaumaschinen sowie Forstmaschinen und forstwirtschaftlichen Ersatzteilen

Umsätze werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die Ware auf den Kunden übergegangen ist, d.h. wenn die Ware an den Kunden geliefert wird, der Kunde das volle Verfügungsrecht über die Ware hat und keine unerfüllte Verpflichtung besteht, die die Annahme der Ware durch den Kunden beeinträchtigen könnte. Die Lieferung erfolgt, wenn die Ware an den Bestimmungsort versandt wurde, das Risiko der Obsoleszenz und des Verlusts auf den Kunden übergegangen ist und entweder der Kunde die Ware vertragsgemäß angenommen hat, die Annahmebestimmungen verfallen sind oder der Konzern über einen objektiven Nachweis verfügt, dass alle Annahmekriterien erfüllt sind.

Umsatzerlöse aus rabattierten Verkäufen werden auf der Grundlage des im Vertrag festgelegten Preises abzüglich der Mengenrabatte erfasst.

Als praktische Vereinfachung wird davon ausgegangen, dass kein Element einer Finanzierung vorliegt, da die Verkäufe mit einem Zahlungsziel von maximal 12 Monaten erfolgen.

Eine Forderung wird bei Lieferung der Ware angesetzt, da dies der Zeitpunkt ist, ab dem der Anspruch auf Gegenleistung allein vom Zeitablauf abhängt.

2.6.2 Services

Der Konzern erbringt After-Sales-Services im Rahmen von Festpreisverträgen. Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden in der Rechnungsperiode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht werden, auf der Grundlage der am Ende der Berichtsperiode erbrachten tatsächlichen Leistung, und zwar im Verhältnis zu den insgesamt zu erbringenden Dienstleistungen, da der Kunde die Leistungen gleichzeitig erhält und nutzt. Dies wird auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden im Verhältnis zu den insgesamt erwarteten Arbeitsstunden ermittelt.

Enthält der Vertrag ein Stundenhonorar, werden die Umsatzerlöse in Höhe des Betrages erfasst, den der Konzern in Rechnung stellen darf. Die Rechnungsstellung an den Kunden erfolgt monatlich, wobei die Zahlung bei Rechnungsstellung fällig ist.

2.6.3 Zinserträge

Zinserträge werden für alle Schuldtitel periodengerecht unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Bei dieser Methode werden als Teil des Zinsertrags alle zwischen den Vertragsparteien erhaltenen Gebühren, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, sowie alle anderen Agien oder Disagien abgegrenzt.

Die in den Effektivzinssatz einbezogenen Gebühren beinhalten die vom Konzern erhaltenen oder gezahlten Bearbeitungsgebühren für die Schaffung oder den Erwerb eines finanziellen Vermögenswertes, z.B. Gebühren für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit, die Bewertung und Erfassung von Garantien oder Sicherheiten, die Aushandlung der Konditionen des Instruments und die Bearbeitung von Transaktionsdokumenten.

Für finanzielle Vermögenswerte, die bereits bei Zugang eine Wertminderung aufweisen, ist der Effektivzinssatz der Zinssatz, der die erwarteten Cashflows (einschließlich der anfänglich erwarteten Verluste) beim erstmaligen Ansatz auf den beizulegenden Zeitwert diskontiert (normalerweise durch den Kaufpreis dargestellt). Auf diese Weise wird der Effektivzinssatz angepasst.

Der Zinsertrag wird durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert von finanziellen Vermögenswerten berechnet, mit Ausnahme von (i) finanziellen Vermögenswerten, bei denen eine Wertminderung aufgetreten ist (Stufe 3), für die der Zinsertrag durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf ihre fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erwarteten Kreditrisikovorsorge berechnet wird, und (ii) finanziellen Vermögenswerten, die bereits bei Zugang eine Wertminderung aufweisen, für die der ursprüngliche angepasste Effektivzinssatz auf die fortgeführten Anschaffungskosten angewendet wird.

2.7 LEASINGVERBINDLICHKEITEN UND NUTZUNGSRECHTE AN VERMÖGENSWERTEN

2.7.1 Leasingverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten, die sich aus einem Leasingvertrag ergeben, werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert bewertet. Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Nettobarwert der folgenden Leasingzahlungen:

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feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger Forderungen aus Leasinganreizen,

variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder Zinssatz abhängen und erstmalig mit dem Index oder Zinssatz zum Beginn des Leasingverhältnisses bewertet werden,

den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Gruppe mit angemessener Sicherheit davon ausgehen kann, dass sie diese Option ausüben wird.

Einige der Leasingverträge im Konzern enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Diese werden genutzt, um die operative Flexibilität bei der Verwaltung der in den Betrieben der Gruppe eingesetzten Mittel zu maximieren. Verlängerungsoptionen (bzw. Optionen für den Zeitraum nach der Kündigung) werden nur dann aufgenommen, wenn die Verlängerung (bzw. Nichtkündigung) des Leasingvertrags mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Mietzahlungen, die im Rahmen hinreichend gesicherter Verlängerungsoptionen zu leisten sind, werden ebenfalls in die Bewertung der Verbindlichkeit einbezogen.

Die Leasingzahlungen werden mit dem im Leasingvertrag implizit enthaltenen Zinssatz diskontiert. Wenn dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann, wird der Grenzfremdkapitalzinssatz der Gruppe verwendet, d.h. der Zinssatz, den die Gruppe zahlen müsste, um sich die Mittel zu leihen, die notwendig sind, um einen Vermögenswert von ähnlichem Wert wie das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in einem ähnlichen wirtschaftlichen Umfeld mit ähnlichen Bedingungen, Sicherheiten und Konditionen zu erhalten.

Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes

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verwendet die Gruppe als Ausgangspunkt nach Möglichkeit die letzte vom jeweiligen Leasingnehmer erhaltene Fremdfinanzierung, wobei diese entsprechend angepasst wird, um Änderungen der Finanzierungsbedingungen seit Erhalt der Fremdfinanzierung widerzuspiegeln,

nimmt die Gruppe leasingspezifische Anpassungen wie z.B. Laufzeit, Land, Währung und Sicherheit vor.

Leasingzahlungen werden zwischen Kapital- und Finanzierungskosten aufgeteilt. Die Finanzierungskosten werden über die Leasingdauer erfolgswirksam angesetzt, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den verbleibenden Saldo der Verbindlichkeit ergibt.

Zahlungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverträgen und sämtliche Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte werden linear erfolgswirksam als Aufwand verbucht. Kurzfristige Leasingverträge sind Verträge mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten. Geringwertige Vermögenswerte haben einen Wert von maximal USD 5.000.

2.7.2 Nutzungsrechte an Vermögenswerten

Die Gruppe mietet diverse Büros, Lager, Ausrüstung und Fahrzeuge. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasing-Bestandteile enthalten. Die Gruppe teilt die Gegenleistung im Vertrag auf der Grundlage ihrer relativen Einzelpreise in Leasing- und Nichtleasing-Bestandteile auf. (Im Falle von Immobilienmietverträgen, bei denen die Gruppe als Mieter fungiert, hat sie sich jedoch dafür entschieden, Leasing- und Nichtleasing-Bestandteile nicht zu trennen und stattdessen alle Vertragsbestandteile als eine Leasingvereinbarung zu bilanzieren.) Vermögenswerte, die sich aus einem Leasingvertrag ergeben, werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert bewertet.

Nutzungsrechte an Vermögenswerten werden zu Anschaffungskosten bewertet. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

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Betrag des erstmaligen Ansatzes der Leasingverbindlichkeiten,

Leasingzahlungen, die zum oder vor dem Beginn des Leasingverhältnisses geleistet wurden, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize,

sämtliche anfänglichen direkten Kosten.

Nutzungsrechte an Vermögenswerten werden grundsätzliche linear über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder die Leasinglaufzeit abgeschrieben, je nachdem welcher Zeitraum kürzer ist. Wenn die Gruppe mit hinreichender Sicherheit eine Kaufoption ausüben wird, wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Vermögenswerte abgeschrieben. Die Abschreibungen auf die Posten des Nutzungsrechts werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer wie folgt berechnet:

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Grundstücke 3-47 Jahre
Gebäude 3-5 Jahre
Maschinen und Anlagen 3 Jahre
Transportmittel 3-5 Jahre

2.8 STEUERN

2.8.1 Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen die Gruppe tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Tatsächliche Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.

2.8.2 Latente Steuern

Die Bildung latenter Einkommensteuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Bilanzmethode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

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latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.

latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

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latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen. Latente Steueransprüche für abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steueransprüche gegen tatsächliche Ertragsteuerschulden besteht und die latenten Steuern sich auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.

Steuervorteile, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, aber zu diesem Zeitpunkt nicht die Kriterien für einen gesonderten Ansatz erfüllen, werden nachträglich erfasst, wenn sich neue Informationen über Fakten und Umstände ändern.

2.8.3 Unsichere Steuerpositionen

Eine unsichere Steuerposition ist ein Posten, dessen steuerliche Behandlung entweder unklar ist oder bei der Unstimmigkeit zwischen der Gruppe und der zuständigen Steuerbehörde besteht. Die Gruppe hat eine Zwei-Stufen-Prüfung zur Bewertung von unsicheren Steuerpositionen angewendet, für welche eine "wahrscheinliche" (zu mehr als 50 %) Anerkennungsschwelle für eine Verbindlichkeit gilt.

2.8.4 Umsatzsteuer

Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:

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Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.

Wenn Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen werden.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.

2.9 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE, FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten angesetzt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte der Gruppe sind ausschließlich solche mit begrenzter Nutzungsdauer. Dabei geht es um Software mit einer Nutzungsdauer von einem bis fünf Jahren.

Immaterielle Vermögenswerte werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.

Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. Sie sind in der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen, wenn der Vermögenswert ausgebucht wird.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungsausgaben werden bei ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Kosten, die im Rahmen von Entwicklungsprojekten (Design und Test neuer oder verbesserter Produkte) anfallen, werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass das Projekt unter Berücksichtigung der kommerziellen und technologischen Realisierbarkeit erfolgreich sein wird und die Kosten verlässlich bewertet werden können. Sonstige Entwicklungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten, die zuvor als Aufwand erfasst wurden, werden in einer späteren Periode nicht als Vermögenswert erfasst. Aktivierte Entwicklungskosten mit begrenzter Nutzungsdauer werden ab dem Beginn der kommerziellen Fertigung des Produkts linear über den Zeitraum des erwarteten Nutzens abgeschrieben.

2.10 SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und/​oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen, falls vorhanden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Die Kosten für geringfügige Reparaturen und tägliche Wartung werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:

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Gebäude 5 bis 30 Jahre
Transportmittel 1 bis 15 Jahre
Sonstige Maschinen 1 bis 15 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 bis 30 Jahre
Sonstige Sachanlagen 1 bis 15 Jahre

Die Nutzungsdauer der Sachanlagen wird mindestens am Ende eines jeden Berichtszeitraums überprüft. Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.

2.11 ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die vom Konzern zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Kapitalwertsteigerung oder beidem gehalten werden und die nicht vom Konzern genutzt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen. Die Abschreibung wird linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt berechnet:

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Gebäude 30 Jahre

Wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass als Finanzinvestition gehaltene Immobilien wertgemindert sein könnten, schätzt die Gruppe den erzielbaren Betrag als den höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Der Buchwert einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wird erfolgswirksam auf den erzielbaren Betrag des Jahres abgeschrieben. Ein in früheren Jahren erfasster Wertminderungsaufwand wird rückgängig gemacht, wenn sich die zur Bestimmung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts verwendeten Schätzungen nachträglich geändert haben.

Nachträgliche Ausgaben werden nur dann zum Buchwert des Vermögenswerts aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit den Ausgaben verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen der Gruppe zufließen wird und die Kosten verlässlich bestimmt werden können. Alle anderen Reparatur- und Wartungskosten werden als Aufwand erfasst, wenn sie anfallen.

Erzielte Mieteinnahmen werden im Jahresergebnis unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

2.12 FREMDKAPITALKOSTEN

Allgemeine und spezifische Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme vom Fremdkapital entstehen.

Die Aktivierung beginnt, wenn

(a) dem Konzern Ausgaben für den Vermögenswert entstanden sind,

(b) dem Konzern Fremdkapitalkosten entstanden sind; und

(c) der Konzern Arbeiten begonnen hat, um den Vermögenswert in den erforderlichen Zustand für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf zu bringen.

Fremdkapitalkosten werden so lange aktiviert, bis die Vermögenswerte im Wesentlichen für den Gebrauch oder Verkauf hergerichtet sind.

Der Konzern aktiviert Fremdkapitalkosten, die hätten vermieden werden können, wenn er keine Investitionen in qualifizierende Vermögenswerte getätigt hätte. Die aktivierten Fremdkapitalkosten werden zu den durchschnittlichen Finanzierungskosten des Konzerns berechnet (der gewichtete durchschnittliche Zinsaufwand wird auf die Ausgaben für die qualifizierenden Vermögenswerte angewendet), mit Ausnahme derjenigen, bei denen die Fremdmittel speziell für die Beschaffung eines qualifizierenden Vermögenswertes aufgenommen werden. Wenn Fremdmittel speziell aufgenommen wurden, werden die tatsächlich angefallenen Kosten abzüglich etwaiger Anlageerträge aus der vorübergehenden Zwischenanlage dieser Kredite aktiviert.

2.13 WERTMINDERUNG VON NICHT-FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

Die Gruppe ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden, falls vorhanden, kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert.

Die Gruppe legt ihrer Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über fünf Jahre. Für längere Zeiträume werden langfristige Wachstumsraten bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem fünften Jahr angewandt.

Solche Wachstumsraten können die durchschnittlichen Marktraten nicht übersteigen. Wertminderungsaufwendungen werden in der Konzern - Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.

Für Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

2.14 FINANZINSTRUMENTE

2.14.1 Bewertung von Finanzinstrumenten - wesentliche Begriffe

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf einem aktiven Markt gehandelt werden, wird als Produkt aus dem notierten Preis für den einzelnen Vermögenswert oder die einzelne Verbindlichkeit und der Anzahl der vom Unternehmen gehaltenen Instrumente ermittelt. Dies gilt auch dann, wenn das normale tägliche Handelsvolumen eines Marktes nicht ausreicht, um die gehaltene Menge aufzunehmen, und die Erteilung von Aufträgen zum Verkauf der Position in einer einzigen Transaktion den notierten Preis beeinflussen könnte.

Zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts bestimmter Finanzinstrumente, für die keine externen Marktpreisinformationen verfügbar sind, werden Bewertungstechniken wie Discounted-Cashflow-Modelle oder Modelle, die auf kürzlichen Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen oder der Berücksichtigung von Finanzdaten der Beteiligungsunternehmen basieren, herangezogen.

Transaktionskosten sind zusätzliche Kosten, die dem Erwerb, der Ausgabe oder der Veräußerung eines Finanzinstruments direkt zugeordnet werden können. Zusätzliche Kosten sind Kosten, die nicht entstanden wären, wenn die Transaktion nicht stattgefunden hätte. Die Transaktionskosten umfassen Gebühren und Provisionen, die an Vertreter (einschließlich der Mitarbeiter, die als Handelsvertreter fungieren), Berater, Makler und Händler gezahlt werden, Abgaben an Regulierungsbehörden und Wertpapierbörsen sowie Transfersteuern und -gebühren. Die Transaktionskosten beinhalten keine Agien oder Disagien, Finanzierungskosten oder interne Verwaltungs- oder Holdingkosten.

Fortgeführte Anschaffungskosten ("AC") sind der Betrag, mit dem das Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz abzüglich Tilgungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen, und für finanzielle Vermögenswerte abzüglich der Wertberichtigung für erwartete Verluste ("ECL"), angesetzt wurde. Die Zinsabgrenzungen beinhalten die Amortisation von Transaktionskosten, die bei der erstmaligen Erfassung abgegrenzt werden, sowie von Auf- und Abschlägen auf den Fälligkeitsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Abgegrenzte Zinserträge und abgegrenzte Zinsaufwendungen, einschließlich abgegrenzter Kupons und amortisierter Disagien oder Agien (einschließlich eventueller bei der Entstehung abgegrenzter Gebühren), werden nicht separat ausgewiesen und sind in den Buchwerten der entsprechenden Posten der Konzernbilanz enthalten.

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Zuordnung von Zinserträgen oder Zinsaufwendungen über die jeweilige Periode, um einen konstanten periodischen Zinssatz (Effektivzinssatz) auf den Buchwert zu erreichen. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen (ausschließlich zukünftiger Verluste) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Bruttobuchwert des Finanzinstruments abgezinst werden. Der Effektivzinssatz diskontiert die Cashflows variabel verzinslicher Instrumente auf den nächsten Zinsberechnungszeitpunkt, mit Ausnahme des Auf- oder Abschlags, der den Credit Spread über den im Instrument angegebenen variablen Zinssatz oder andere Variablen widerspiegelt, die nicht auf den Marktzins zurückgesetzt werden. Solche Auf- oder Abschläge werden über die gesamte erwartete Laufzeit des Instruments abgeschrieben. Die Barwertberechnung umfasst alle zwischen den Vertragsparteien gezahlten oder erhaltenen Gebühren, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind. Bei finanziellen Vermögenswerten, die bereits bei Zugang eine Wertminderung aufweisen ("POCI"), wird der Effektivzinssatz um das Kreditrisiko bereinigt, d.h. er wird auf Grundlage der bei erstmaligem Ansatz erwarteten Cashflows anstatt auf Grundlage vertraglicher Zahlungen berechnet.

2.14.2 Finanzinstrumente - erstmaliger Ansatz

Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden ("FVTPL"), werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Alle anderen Finanzinstrumente werden erstmalig zum um Transaktionskosten bereinigten beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz wird am besten durch den Transaktionspreis dargestellt. Ein Gewinn oder Verlust wird beim erstmaligen Ansatz nur dann erfasst, wenn eine Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis besteht, die durch andere beobachtbare laufende Markttransaktionen desselben Instruments oder durch eine Bewertungsmethode nachgewiesen werden kann, deren Variablen nur Daten von beobachtbaren Märkten umfassen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Investitionen in erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Instrumente ("FVOCI") eine Wertberichtigung für erwartete Verluste gebildet, was zu einem sofortigen Buchverlust führt.

Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die innerhalb eines durch Vorschriften oder Marktkonventionen festgelegten Zeitrahmens geliefert werden müssen ("marktübliche" Käufe und Verkäufe), werden zum Handelstag angesetzt, d.h. an dem Tag, an dem sich der Konzern zur Lieferung eines finanziellen Vermögenswertes verpflichtet. Alle anderen Käufe werden angesetzt, wenn die Gruppe Partei der vertraglichen Bestimmungen des Instruments wird.

Zur Bestimmung des Marktwerts von Darlehen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, verwendet der Konzern Discounted-Cashflow-Bewertungstechniken. Es können Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz, der als Transaktionspreis gilt, und dem Betrag entstehen, der beim erstmaligen Ansatz unter Verwendung einer Bewertungsmethode mit Inputfaktoren der Stufe 3 ermittelt wird.

Verbleiben nach der Kalibrierung von Modellinputfaktoren Differenzen, werden diese Differenzen linear über die Laufzeit des Darlehens von verbundenen Unternehmen bzw. Darlehen an verbundene Unternehmen abgeschrieben. Die Differenzen werden sofort erfolgswirksam erfasst, wenn die Bewertung nur Inputfaktoren der Stufe 1 oder Stufe 2 berücksichtigt.

2.15 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

2.15.1 Finanzielle Vermögenswerte - Klassifizierung und Folgebewertung - Geschäftsmodell

Das Geschäftsmodell zeigt, wie der Konzern die Vermögenswerte verwaltet, um Cashflow zu generieren - ob die Zielsetzung des Konzerns ist: (i) die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um so lediglich die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen ("Halten zur Vereinnahmung vertraglicher Cashflows") oder (ii) die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um so die vertraglichen Zahlungsströme und die Zahlungsströme aus dem Verkauf der Vermögenswerte zu vereinnahmen ("Halten zur Vereinnahmung vertraglicher Cashflows und zum Verkauf") oder, wenn weder (i) noch (ii) zutrifft, werden die finanziellen Vermögenswerte als Teil des "sonstigen" Geschäftsmodells klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet ("FVTPL").

Das Geschäftsmodell wird für eine Gruppe von Vermögenswerten (auf Portfolioebene) basierend auf allen relevanten Nachweisen über die Aktivitäten festgelegt, die der Konzern unternimmt, um die für das zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbare Portfolio festgelegte Zielsetzung zu erreichen. Zu den Faktoren, die der Konzern bei der Bestimmung des Geschäftsmodells berücksichtigt, gehören der Zweck und die Zusammensetzung eines Portfolios, Erfahrungen darüber, wie die Vereinnahmung der Cashflows für die jeweiligen Vermögenswerte erfolgte, wie Risiken bewertet und gesteuert werden, wie die Performance der Vermögenswerte bewertet wird und wie Führungskräfte entlohnt werden.

2.15.2 Finanzielle Vermögenswerte - Klassifizierung und Folgebewertung - Zahlungsstrombedingungen

Wenn das Geschäftsmodell darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung von vertraglichen Cashflows zu halten oder vertragliche Cashflows zu halten und zu verkaufen, beurteilt der Konzern, ob die Cashflows lediglich Zahlungen für Zinsen auf ausstehende Schulden und Tilgung ("SPPI") darstellen. Bei dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern, ob die vertraglichen Cashflows dem Kerngedanken einer gewöhnlichen Kreditvereinbarung entsprechen, d.h. die Zinsen umfassen nur die Gegenleistung für Kreditrisiko, Zeitwert des Geldes, sonstige gewöhnliche Kreditrisiken und Gewinnmargen.

Wenn die Vertragsbedingungen ein Risiko oder eine Volatilität mit sich bringen, die nicht dem Kerngedanken einer gewöhnlichen Kreditvereinbarung entsprechen, wird der finanzielle Vermögenswert klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die SPPI-Beurteilung wird beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes durchgeführt und später nicht wiederholt.

2.15.3 Finanzielle Vermögenswerte - Umklassifizierung

Eine Umklassifizierung von Finanzinstrumenten erfolgt nur dann, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung des Portfolios insgesamt ändert. Die Umgliederung hat prospektive Wirkung und erfolgt ab Beginn der ersten Berichtsperiode, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt. Der Konzern hat sein Geschäftsmodell in der Berichts- und Vergleichsperiode nicht geändert und keine Umklassifizierungen vorgenommen.

2.15.4 Finanzielle Vermögenswerte - Risikovorsorge für erwartete Verluste

Der Konzern bewertet vorausschauend die erwarteten Verluste für Schuldinstrumente, die zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie bei aktiven Vertragsposten für die Risiken aus Kreditzusagen und Finanzgarantien. Der Konzern bewertet die erwarteten Verluste und erfasst Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte und aktiver Vertragsposten zu jedem Bilanzstichtag. Die erwarteten Verluste stellen (i) einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag dar, der durch Beurteilung einer Reihe möglicher Szenarien, sowie durch (ii) Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes ermittelt wurde und (iii) alle verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie verfügbare Prognosen künftiger Verhältnisse angemessen berücksichtigt, die am Ende jeder Berichtsperiode ohne unverhältnismäßige Kosten und Bemühungen beschafft werden können.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente werden in der Konzernbilanz nach Abzug der erwarteten Verluste dargestellt.

Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz für die Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an. Für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte wendet der Konzern ein dreistufiges Wertminderungsmodell an, das auf Änderungen der Kreditqualität seit dem erstmaligen Ansatz basiert. Ein Finanzinstrument, das beim erstmaligen Ansatz nicht wertgemindert ist, wird in Stufe 1 klassifiziert. Die erwarteten Verluste finanzieller Vermögenswerte der Stufe 1 werden mit einem Betrag erfasst, der dem Anteil des gesamten über die Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlust entspricht, der infolge aller möglichen Ausfallereignisse über die nächsten 12 Monate oder, sofern kürzer, über die Restlaufzeit des Finanzinstruments entspricht ("erwarteter 12-Monats-Verlust"). Stellt der Konzern eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos ("SICR") seit dem erstmaligen Ansatz fest, so wird der Vermögenswert auf Stufe 2 übertragen und seine erwarteten Verluste werden auf Basis der gesamten über die Restlaufzeit erwarteten Verluste bewertet, d.h. bis zur vertraglichen Fälligkeit, jedoch unter Berücksichtigung eventueller erwarteter Vorfälligkeiten ("Lifetime ECL"). Stellt der Konzern eine Wertminderung eines Vermögenswertes fest, so wird der Vermögenswert auf Stufe 3 übertragen und seine erwarteten Verluste werden als "Lifetime-ECL" bewertet. Die erwarteten Verluste von Vermögenswerten, die bereits bei Zugang eine Wertminderung aufweisen, werden stets als "Lifetime-ECL" bewertet.

2.15.5 Finanzielle Vermögenswerte - Abschreibung

Finanzielle Vermögenswerte werden ganz oder teilweise abgeschrieben, wenn der Konzern alle praktischen Bemühungen zur Wiederherstellung ausgeschöpft hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Wiederherstellung vernünftigerweise nicht erwartet werden kann. Die Abschreibung stellt ein Ausbuchungsereignis dar. Der Konzern kann finanzielle Vermögenswerte, deren Eintreibung noch betrieben wird, abschreiben, wenn er versucht, vertraglich fällige Beträge einzutreiben, eine erfolgreiche Eintreibung jedoch vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.

2.15.6 Finanzielle Vermögenswerte - Ausbuchung

Der Konzern bucht finanzielle Vermögenswerte aus, wenn (a) die Vermögenswerte zurückgezahlt werden oder die Rechte auf die Cashflows aus den Vermögenswerten anderweitig auslaufen oder (b) der Konzern die Rechte an den Cashflows aus den finanziellen Vermögenswerten übertragen hat oder eine qualifizierende Weiterleitungsvereinbarung eingegangen ist, und gleichzeitig (i) auch im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum an den Vermögenswerten übertragen werden oder (ii) weder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen noch behalten werden, aber die Verfügungsmacht aufgegeben wird.

Die Verfügungsmacht wird zurückbehalten, wenn die Gegenpartei nicht in der Lage ist, den Vermögenswert in seiner Gesamtheit an einen unabhängigen Dritten zu verkaufen, ohne dass zusätzliche Beschränkungen für den Verkauf auferlegt werden müssen.

2.15.7 Finanzielle Vermögenswerte - Änderungen

Es kann vorkommen, dass der Konzern die Vertragsbedingungen von finanziellen Vermögenswerten neu verhandelt oder anderweitig ändert. Der Konzern beurteilt, ob die Änderung der vertraglichen Cashflows wesentlich ist und berücksichtigt dabei unter anderem folgende Faktoren: neue Vertragsbedingungen, die das Risikoprofil des Vermögenswertes wesentlich beeinflussen, wesentliche Änderung des Zinssatzes, Änderung der Währung, neue Sicherheiten oder Kreditverbesserungen, die das mit dem Vermögenswert verbundene Kreditrisiko erheblich beeinflussen, oder eine wesentliche Verlängerung eines Kredits, wenn der Kreditnehmer nicht in finanziellen Schwierigkeiten steckt.

Weichen die geänderten Bedingungen wesentlich ab, erlöschen die Rechte auf die Cashflows aus dem ursprünglichen Vermögenswert und der Konzern bucht den ursprünglichen finanziellen Vermögenswert aus und erfasst einen neuen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert. Der Zeitpunkt der Neuverhandlung gilt als der Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes für eine spätere Wertminderungsberechnung, einschließlich der Feststellung, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat. Der Konzern beurteilt auch, ob das neue Darlehen oder das neue Schuldinstrument das SPPI-Kriterium erfüllt. Eine etwaige Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten ursprünglichen Vermögenswerts und dem beizulegenden Zeitwert des neuen wesentlich modifizierten Vermögenswerts wird erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der wirtschaftliche Gehalt der Differenz wird einer Kapitaltransaktion mit Eigentümern zugerechnet.

In dem Fall, in dem die Neuverhandlung auf finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei und die Unfähigkeit, die ursprünglich vereinbarten Zahlungen zu leisten, zurückzuführen ist, vergleicht der Konzern die ursprünglichen und die geänderten erwarteten Cashflows, um zu beurteilen, ob sich die Risiken und Chancen aus dem Vermögenswert aufgrund der Vertragsänderung wesentlich unterscheiden. Ändern sich die Risiken und Chancen nicht, so unterscheidet sich der modifizierte Vermögenswert nicht wesentlich vom ursprünglichen Vermögenswert und die Änderung führt nicht zu einer Ausbuchung. Der Konzern berechnet den Bruttobuchwert neu, indem er die modifizierten vertraglichen Cashflows mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz (oder dem angepassten Effektivzinssatz für bereits bei Zugang wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte) diskontiert und einen Änderungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam erfasst.

2.16 FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

2.16.1 Finanzielle Verbindlichkeiten - Bewertungskategorien

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet klassifiziert, mit Ausnahme von (i) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten: Diese Klassifizierung wird angewendet auf Derivate, zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (z.B. Short-Positionen in Wertpapieren), bedingte Gegenleistungen, die von einem Erwerber bei einem Unternehmenszusammenschluss erfasst werden, und andere sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als solche klassifiziert werden, sowie (ii) Finanzgarantieverträge und Darlehensverpflichtungen.

2.16.2 Finanzielle Verbindlichkeiten - Ausbuchung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie getilgt wurden (d.h. wenn die im Vertrag festgelegte Verpflichtung entweder beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist).

Werden Schuldinstrumente zwischen dem Konzern und seinen bestehenden Kreditgebern gegen solche mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Vertragsbedingungen bestehender finanzieller Verbindlichkeiten substanziell geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit behandelt. Die Vertragsbedingungen sind substanziell verschieden, wenn der diskontierte Barwert der Cashflows unter den neuen Bedingungen, einschließlich der gezahlten Gebühren abzüglich der erhaltenen und mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten Gebühren, um mindestens 10 % vom diskontierten Barwert der verbleibenden Cashflows der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit abweicht. Darüber hinaus werden weitere qualitative Faktoren wie die Währung, auf die das Instrument lautet, Änderungen in der Art des Zinssatzes, neue Umwandlungsmerkmale und Änderungen der Kreditbedingungen berücksichtigt. Wird ein Austausch von Schuldinstrumenten oder eine Änderung der Vertragsbedingungen als Tilgung behandelt, werden alle anfallenden Kosten oder Gebühren als Teil des Gewinns oder Verlusts aus der Tilgung erfasst. Wird ein Austausch von Schuldinstrumenten oder eine Änderung der Vertragsbedingungen nicht als Tilgung behandelt, so wird der Buchwert der Verbindlichkeit um die anfallenden Kosten oder Gebühren angepasst und letztere werden über die Restlaufzeit der modifizierten Verbindlichkeit abgeschrieben.

Änderungen von Verbindlichkeiten, die nicht zur Tilgung führen, werden als Schätzungsänderung nach einer kumulierten Aufholmethode bilanziert, wobei ein Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst wird, es sei denn, der wirtschaftliche Gehalt der Differenz zwischen den Buchwerten ist auf eine Kapitaltransaktion mit Eigentümern zurückzuführen.

2.17 SALDIERUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert (d.h., es wird nur der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen), wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Ein solches Saldierungsrecht darf (a) nicht von einem zukünftigen Ereignis abhängig gemacht werden und muss (b) unter allen folgenden Umständen rechtskräftig sein: (i) im normalen Geschäftsbetrieb, (ii) im Falle eines Verzuges und (iii) im Falle einer Insolvenz oder eines Konkurses.

2.18 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Sichteinlagen bei Banken und andere kurzfristige, hochliquide Anlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von drei Monaten oder weniger. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, da (i) sie zur Vereinnahmung vertraglicher Cashflows gehalten werden und diese Cashflows lediglich Zahlungen für Zins und Tilgung ("SPPI") darstellen und (ii) sie nicht für die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bestimmt sind. Einzig durch Gesetze bestimmte Merkmale, wie z.B. die Kautionsgesetzgebung in bestimmten Ländern, haben keine Auswirkungen auf den SPPI-Test, es sei denn, sie sind vertraglich so geregelt, dass das Merkmal auch bei einer späteren Änderung der Gesetzgebung Anwendung finden würde.

2.19 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet und in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

2.20 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden abgegrenzt, wenn die Gegenpartei ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, und werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet und in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Bei Kaufverträgen mit einigen Lieferanten hat die Gruppe das Recht auf eine Verlängerung der Zahlungsfrist für einen Teil der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die entsprechenden Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz sowie bei Zahlungsfristverlängerung als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen klassifiziert. Diese Verbindlichkeiten werden bei Verlängerung verzinslich, wobei der durch die Verlängerung entstehende Zinsaufwand in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzaufwendungen klassifiziert und in der Konzern-Cashflow-Rechnung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen wird.

2.21 DARLEHEN

Darlehen werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, abzüglich Transaktionskosten, bewertet und in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

2.22 VORRÄTE

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

Kosten, die anfallen, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:

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Landmaschinen, Forstmaschinen, Gebrauchtmaschinen und Precision-Farming-Geräte sowie Bau- und Straßenbaumaschinen: Anschaffungskosten auf Einzelkostenbasis

Ersatzteile, Reifen, Schmiermittel und sonstige Vorräte: Anschaffungskosten auf gewichteter Durchschnittsbasis.

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Veräußerungskosten.

2.23 RÜCKSTELLUNGEN

Die Verpflichtung des Konzerns zur Reparatur oder zum Ersatz fehlerhafter Waren im Rahmen der üblichen Garantiebedingungen wird als Rückstellung ausgewiesen.

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn die Gruppe eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern die Gruppe für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag betreffend Gewährleistungsverpflichtungen), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Konzerngesamtergebnisrechnung und im sonstigen Gesamtergebnis von der Erstattung getrennt ausgewiesen.

Gewährleistungsrückstellungen

Rückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der zugrundeliegenden Produkte gebildet. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die ursprüngliche Schätzung der Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird jährlich überprüft.

2.24 ERFASSUNG VON TRANSAKTIONEN ZWISCHEN NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN

Die Gruppe erfasst Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen (exkl. Unternehmenszusammenschlüsse) wie folgt:

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Muss die erstmalige Erfassung gemäß IFRS zum beizulegenden Zeitwert erfolgen, bewertet die Gruppe solche Transaktionen unabhängig von der tatsächlichen Gegenleistung zum beizulegenden Zeitwert.

In allen anderen Fällen erfasst die Gruppe die Geschäftsvorfälle in Höhe der vertraglich vereinbarten Gegenleistung.

3 NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Die folgenden geänderten Standards hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern:

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IFRS 17 "Versicherungsverträge" (veröffentlicht am 18. Mai 2017 und in Kraft getreten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, wobei der Zeitpunkt des Inkrafttretens später durch die Änderungen an IFRS 17, wie unten beschrieben, auf den 1. Januar 2023 geändert wurde)

Änderungen an IFRS 17 und eine Änderung an IFRS 4 (veröffentlicht am 25. Juni 2020 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen)

Änderungen an IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (veröffentlicht am 12. Februar 2021 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen)

Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen - Änderungen an IAS 12 (veröffentlicht am 7. Mai 2021 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen)

Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Offenlegung von Rechnungslegungsgrundsätzen (veröffentlicht am 12. Februar 2021 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen)

Übergang-Option für Versicherer, die IFRS 17 anwenden - Änderungen an IFRS 17 (veröffentlicht am 9. Dezember 2021 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen)

Änderungen des IFRS - Rechnungslegungsstandards für KMU (veröffentlicht am 29. September 2023 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen)

Internationale Steuerreform - Umsetzung der Modellregeln Pillar Two - Änderungen mit begrenztem Anwendungsbereich an den IAS (veröffentlicht am 23. Mai 2023 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen).

4 VERÖFFENTLICHTE, JEDOCH NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE STANDARDS

Es wurden neue Standards und Interpretationen veröffentlicht, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 oder später beginnen, verpflichtend anzuwenden sind und die der Konzern nicht vorzeitig angewendet hat. Diese Änderungen werden bei Anwendung voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern haben:

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Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig - Änderungen an IAS 1 (veröffentlicht am 23. Januar 2020 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, wobei der Zeitpunkt des Inkrafttretens später durch die Änderungen an IAS 1, wie unten beschrieben, auf den 1. Januar 2024 geändert wurde)

Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, Verschiebung des Inkrafttretens - Änderungen an IAS 1 (veröffentlicht am 15. Juli 2020 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wobei der Zeitpunkt des Inkrafttretens später durch die Änderungen an IAS 1 auf den 1. Januar 2024 geändert wurde, wie unten beschrieben)

Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion Änderungen an IFRS 16 -Änderungen an IFRS 16 (veröffentlicht am 22. September 2022 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen)

Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants - Änderungen an IAS 1 (veröffentlicht am 31. Oktober 2022 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen)

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen - Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 (veröffentlicht am 25. Mai 2023 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen)

Mangel an Austauschbarkeit - Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse (veröffentlicht am 15. August 2023 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen)

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Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und seinem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture - Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 (veröffentlicht am 11. September 2014 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach einem vom IASB festzulegenden Datum beginnen)

IFRS 18, Darstellung und Offenlegung von Informationen in Abschlüssen (veröffentlicht am 9. April 2024 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen).

IFRS 19, Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben (veröffentlicht am 9. Mai 2024 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen).

Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten - Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 (veröffentlicht am 30. Mai 2024 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen).

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards - Band 11 (veröffentlicht am 18. Juli 2024 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen).

5 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN

Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden der Gruppe hat das Management folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen:

Wertminderungsindikatoren von Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

Bei Sachanlagen wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, wenn Sachverhalte auf eine eventuelle Wertminderung hindeuten. Zu den Faktoren, die die Gruppe für bedeutsam hält und die zu einer Werthaltigkeitsprüfung führen können, gehören ein signifikanter Rückgang der Marktwerte, ein signifikant schlechteres Geschäftsergebnis im Vergleich zu den vergangenen oder prognostizierten operativen Ergebnissen, wesentliche Änderungen in der Art der Nutzung der erworbenen Vermögenswerte oder in der Strategie bezüglich des Gesamtgeschäfts der Gesellschaft, einschließlich von Vermögenswerte, die abgeschafft oder ersetzt werden, sowie Vermögenswerte, die beschädigt oder außer Betrieb genommen werden, stark negative Branchen- oder Wirtschaftstrends und andere Faktoren. Ist eine Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Zum 30. September 2024 sah das Management der Gruppe (wie im Vorjahr) keine Anzeichen für eine Wertminderung der Sachanlagen der Gruppe.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden auf Wertminderung geprüft, wenn Umstände darauf hindeuten, dass eine potenzielle Wertminderung vorliegen könnte. Zu den Faktoren, die der Konzern für wichtig erachtet, die eine Überprüfung auf Wertminderung auslösen könnten, gehören die folgenden: erheblicher Rückgang der Marktwerte; ein wesentlich verschlechtertes Geschäftsergebnis im Vergleich zu früheren oder prognostizierten Betriebsergebnissen; wesentliche Änderungen in der Nutzung der Vermögenswerte oder der Strategie für das Gesamtgeschäft. Zum 30. September 2024 kam das Management der Gruppe zu dem Schluss, dass es keine Anzeichen für eine Wertminderung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien gab (wie im Vorjahr).

SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen der Gruppe basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen werden in den Annahmen berücksichtigt, wenn sie eintreten.

Abschreibung von Vorräten auf den Nettoveräußerungswert

Die Wertberichtigung für überalterte Vorräte und solche mit geringer Umschlagshäufigkeit (mit Ausnahme von Landmaschinen, in Zahlung genommenen Maschinen und intelligenten Landwirtschaftslösungen) wird auf Basis ihres Alters wie folgt berechnet:

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weniger als 1 Jahr - 0 % des Buchwerts

1-2 Jahre - 15 % des Buchwerts

2-3 Jahre - 30 % des Buchwerts

3-4 Jahre - 70 % des Buchwerts

mehr als 4 Jahre - 100 % des Buchwerts

Eine Bewertung des Nettoveräußerungswerts für landwirtschaftliche Maschinen, in Zahlung genommene Maschinen und intelligente Landwirtschaftslösungen basiert auf der Analyse der erwarteten Verkaufspreise.

Veränderungen von Wertberichtigungen der Vorräte werden im Posten "Materialaufwand" in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Für weitere Details wird auf Anhangsangabe 17 verwiesen.

Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichten Darlehen

Die Gruppe ermittelt Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichte Darlehen am Ende der Berichtsperiode. Die Gruppe stellt zuerst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für sich gesehen bedeutsam sind, oder für die gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, besteht. Des Weiteren beurteilt sie, ob bei individuell ausgereichten Darlehen ein objektiver Hinweis auf Wertminderungen besteht. Die Gruppe erfasst einen Wertminderungsaufwand für eine einzelne Forderung aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichte Darlehen oder für eine Gruppe von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wenn sich die Verlusterwartung seit erstmaligem Ansatz der Forderungen oder Darlehen nicht geändert hat und zuverlässig eingeschätzt werden kann. Die Einschätzung basiert auf Erfahrungen der Vergangenheit, wonach Verluste nach dem erstmaligen Ansatz, aber vor dem Ende der Berichtsperiode eingetreten sind. In einigen Fällen kann es passieren, dass es nicht möglich ist, ein einzelnes, singuläres Ereignis als Grund für die Wertminderung zu identifizieren. Vielmehr könnte ein Zusammentreffen mehrerer Ereignisse die Wertminderung verursacht haben. Verluste aus künftig erwarteten Ereignissen dürfen allerdings ungeachtet ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit nicht erfasst werden. Weitere Details sind in den Anhangsangaben 16 und 18 zu finden.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die ausgegebenen Darlehen der Gruppe an Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle sind in der Anmerkung 32 aufgeführt. Bei der Bestimmung der Stufe der Wertminderung für diese Salden wird eine Ermessensentscheidung angewandt. Obwohl einige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle überfällig sind, ist die Gruppe der Ansicht, dass sich das Kreditrisiko seit der erstmaligen Erfassung dieser Salden nicht wesentlich erhöht hat, und schätzt die Wahrscheinlichkeit eines Totalausfalls als außergewöhnlich gering ein. Daher werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die ausgereichten Darlehen an Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle in Stufe 1 eingestuft.

Steuern

Eine Reihe von Bestimmungen des russischen Steuer-, Währungs- und Zollrechts ist ungenau formuliert und unterliegt wechselnder Auslegung (die auch rückwirkend angewendet werden könnte), selektiver und nicht einheitlicher Anwendung, häufigen und oft nicht vorhersehbaren Änderungen. Demnach kann die Auslegung solcher Gesetzgebungen hinsichtlich der Transaktionen und Aktivitäten der Gruppe von den zuständigen regionalen oder föderalen Behörden jederzeit angefochten werden. Jüngere Ereignisse in Russland haben gezeigt, dass in der Praxis Steuerbehörden eine stärkere Position in Bezug auf die Auslegung und Anwendung von verschiedenen Normen und Vorschriften, Durchführung von Steuerprüfungen und Auferlegung zusätzlicher steuerlicher Anforderungen einnehmen können. Eine mögliche Folge könnte sein, dass Transaktionen und Aktivitäten der Gruppe, die in der Vergangenheit nicht angefochten wurden, künftig nicht akzeptiert werden. Dadurch könnten erhebliche zusätzliche Steuern, Strafen und Zinsen von den jeweiligen Behörden gefordert werden.

Steuerprüfungen durch russische Steuerbehörden können sich auf die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Jahr, in dem die Entscheidung bezüglich der Durchführung von Steuerprüfungen getroffen wurde, erstrecken. Unter bestimmten Umständen können auch weiter zurückliegende Zeiträume geprüft werden.

Die russische Verrechnungspreisgesetzgebung ist im Allgemeinen mit den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten internationalen Verrechnungspreisgrundsätzen abgestimmt, weist jedoch Besonderheiten auf. Diese Rechtsvorschriften sehen die Möglichkeit zusätzlicher Steuerbescheide für kontrollierte Transaktionen (Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen und bestimmte Transaktionen zwischen unabhängigen Unternehmen) vor, wenn diese Transaktionen nicht zu marktüblichen Bedingungen erfolgen, und dies führt zu einer Verringerung des an den russischen Haushalt zu zahlenden Steuerbetrags oder einer Erhöhung des gemäß Kapitel 25 des russischen Steuergesetzbuchs ermittelten Verlustbetrags, sofern das Verständigungsverfahren gemäß dem mit der Russischen Föderation abgeschlossenen internationalen Steuerabkommen nichts anderes vorsieht. Das Management hat interne Kontrollen implementiert, um die Einhaltung dieser Verrechnungspreisgesetzgebung sicherzustellen.

Steuerverbindlichkeiten aus kontrollierten Transaktionen werden auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Transaktionspreise ermittelt. Mit der Weiterentwicklung der Auslegung der Verrechnungspreisregeln ist es möglich, dass solche Verrechnungspreise in Frage gestellt werden. Die Auswirkungen einer solchen Herausforderung können nicht verlässlich abgeschätzt werden, können aber für die Finanzlage und/​oder die gesamte Geschäftstätigkeit der Gruppe von Bedeutung sein.

Ab 2015 wurden spezifischere und detailliertere Regeln eingeführt, die festlegen, wann ausländische Unternehmen als von Russland aus gesteuert angesehen werden können und somit als russische Steuerinländer gelten können. Der russische Steuerwohnsitz bedeutet, dass das weltweite Einkommen dieser juristischen Person in Russland besteuert wird.

Die Steuerverbindlichkeiten des Konzerns wurden unter der Annahme ermittelt, dass die ausländische Gesellschaft Ekotechnika AG nicht der Besteuerung in Russland unterliegt, da sie in Anwendung der neuen steuerlichen Wohnsitzregelung ihren Steuerwohnsitz nicht in Russland hat. Die russischen Steuerbehörden könnten diese Auslegung der einschlägigen Rechtsvorschriften in Bezug auf die ausländische Gesellschaft der Gruppe jedoch anfechten. Die Auswirkungen einer solchen Anfechtung sind derzeit nicht verlässlich einschätzbar, könnten jedoch für die Finanzlage bzw. die gesamte Geschäftstätigkeit der Gruppe wesentlich sein.

Die vom Management am Ende des Geschäftsjahres identifizierten Steuerpositionen, die einer unterschiedlichen Interpretation der Gesetze unterliegen könnten, belaufen sich zum 30. September 2024 auf TEUR 7.791 in Bezug auf Körperschaftsteuer (2023: TEUR 6.616) bzw. TEUR 8.381 in Bezug auf Umsatzsteuer (2023: TEUR 7.442). Dies sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe liegen; diese Verpflichtungen werden nicht als Verbindlichkeiten der Gruppe erfasst.

Gewährleistungsrückstellungen

Gemäß den Handelsverträgen mit Landtechnikherstellern bietet die Gruppe ihren Kunden Garantien, die in der Regel auf ein Jahr, zwei Jahre begrenzt sind. Nach den Handelsverträgen müssen Qualitätsmängel, die unter die Gewährleistung fallen, ohne Zuzahlung der Kunden durch die Gruppe beseitigt werden. Einige Landtechnikhersteller müssen Kosten der Gruppe, die aufgrund der Mängelbeseitigung innerhalb der Garantiefrist entstanden sind, in der bei Vertragsabschluss festgelegten Höhe und zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Raten erstatten. Basierend darauf ist die Gruppe in erster Linie Schuldner hinsichtlich einer Gewährleistung und bildet eine Gewährleistungsrückstellung für verkaufte Landmaschinen, deren Garantie noch nicht abgelaufen ist. Darüber hinaus erfasst die Gruppe die Erstattung der Landtechnikhersteller als separaten Vermögenswert, wenn der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Die Gewährleistungsrückstellung basiert auf historischen Erfahrungswerten, einschließlich der Saisonalität der Umsätze und der Gewährleistungs- und Garantiekosten in den letzten Jahren. Die Kostenerstattungsansprüche basieren auf den Pflichten des Herstellers entsprechend der Vereinbarung und historischen Erfahrungen hinsichtlich der Annahme oder der Ablehnung einer Erstattung.

Die Gruppe hat entschieden, die Kosten und die damit zusammenhängenden Erstattungen auf Bruttobasis zu präsentieren. Als Ergebnis werden die mit den Gewährleistungen zusammenhängenden Kosten, die in erster Linie durch Ersatzteile und Personalaufwand entstehen, in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. im Personalaufwand dargestellt. Garantieerstattungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen (Anhangsangabe 10) enthalten.

Zum 30. September 2024 beliefen sich die Gewährleistungsrückstellungen auf TEUR 718 (2023: TEUR 224). Zum 30. September 2024 beliefen sich die in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten enthaltenen Erstattungsansprüche in Bezug auf Gewährleistungskosten auf TEUR 239 (2023: TEUR 89).

6 UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG

Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, wonach der Konzern im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte realisiert und seine Verbindlichkeiten und Verpflichtungen erfüllt. Im Geschäftsjahr zum 30. September 2024 wies der Konzern einen Jahresüberschuss von TEUR 1.982 (2023: TEUR 9.218) und einen Nettomittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit von TEUR 10.611 (2023: Nettomittelabfluss aus der betrieblichen Tätigkeit von TEUR 41.520) aus. Zum 30. September 2024 belief sich das Eigenkapital der Gruppe auf TEUR 68.953 (30. September 2023: TEUR 68.504) und die kurzfristigen Vermögenswerte überstiegen die kurzfristigen Verbindlichkeiten um TEUR 45.102 (30. September 2023: TEUR 45.900).

Verlängerung von Kreditlinien: Zum 30. September 2024 verfügte die Gruppe über kurzfristige Bankdarlehen in Höhe von TEUR 54.130 (30. September 2023: TEUR 61.657). Da der Konzern möglicherweise keine ausreichenden liquiden Mittel aus seiner Geschäftstätigkeit generiert, um diese kurzfristigen Bankdarlehen zurückzuzahlen, besteht eine große Unsicherheit über die Fortführungsfähigkeit des Konzerns. Auf der Grundlage der aktuellen Planung des Konzerns und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit sowie der unten beschriebenen Ereignisse ist das Management zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023/​2024 zuversichtlich, dass der Konzern in der Lage sein wird, sich ausreichende finanzielle Mittel zu sichern, um seine Geschäftstätigkeit auf absehbare Zeit fortzusetzen. Dazu gehört auch die Refinanzierung von im Jahr 2025 zur Rückzahlung anstehenden Bankkrediten, soweit diese den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit übersteigen. Hintergrund der fortlaufenden Refinanzierung ist, dass die Konzerngesellschaften kurzfristige Kredite von russischen Banken in Anspruch nehmen. Der überwiegende Teil dieser Kreditfazilitäten wird regelmäßig erneuert. Das Management erwartet, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Zum 30. September 2024 verfügt die Gruppe über ungenutzte Kreditlinien in Höhe von TEUR 41.640 (30. September 2023: TEUR 19.743). Sollte die Gruppe entgegen den Erwartungen des Managements nicht mehr in der Lage sein, ausreichende Liquidität aus dem operativen Geschäft oder aus externen Finanzierungen zu generieren, oder sollten externe Finanzierungen nur zu deutlich verschlechterten Konditionen zu erhalten sein, könnte dies die Insolvenz der Gesellschaft zur Folge haben.

Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass eine Verletzung der Covenants (Anmerkung 23) nicht zu einer vorzeitigen Rückzahlung der entsprechenden Darlehen führen wird. Die Geschäftsleitung führt laufend Verhandlungen mit den Banken und ist der Ansicht, dass eine Verlängerung der Darlehen der Gruppe bei Fälligkeit unter den derzeitigen Marktbedingungen möglich ist.

Nach dem 30. September 2024 und bis zum Tag der Freigabe des vorliegenden Konzernabschlusses hat die Gruppe ihre Kreditverpflichtungen termingerecht erfüllt, Kredite zurückgezahlt, die in Höhe von TEUR 36.482 fällig geworden waren und Kredite aufgenommen und bestehende Kredite in Höhe von TEUR 35.378 erneuert (Nach dem 30. September 2023 bis zur Freigabe des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum 30. September 2023: Die Gruppe hat ihre Kreditverpflichtungen termingerecht erfüllt, fällige Kredite im Volumen von TEUR 61.993 zurückgezahlt und neue Kredite aufgenommen sowie bestehende Kredite in Höhe von TEUR 68.755 erneuert). Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten beliefen sich zum Tag der Freigabe auf rund TEUR 52.909 (zum Tag der Freigabe des Konzernabschlusses zum 30. September 2023: TEUR 67.982).

Vor dem Geschäftsjahr 2021/​2022 bestand das Produktportfolio der Ekotechnika-Gruppe aus Top-Landmaschinenmarken, die hauptsächlich aus Westeuropa, den USA und Kanada stammen. Diese Länder haben aufgrund des Russland-Ukraine-Konflikts Sanktionen gegen Russland verhängt, die unter anderem die Einfuhr von sogenannten Dual-Use-Ersatzteilen sowie den internationalen Zahlungsverkehr erheblich einschränken. Obwohl die Landtechnik nicht auf der Sanktionsliste stand und steht, schätzten viele westliche Unternehmen die Risiken für die Infrastruktur als hoch ein und entschieden sich, den russischen Markt zu verlassen. Wichtige Lieferanten der Gruppe kündigten die Händlerverträge. Darüber hinaus sahen sich die Tochtergesellschaften der Ekotechnika AG mit erheblichen Risiken eines Embargos für bestimmte Arten von Ersatzteilen unabhängig von ihrer Marke und mit Strafen bei Verstößen dagegen konfrontiert. Die Geschäftsleitung verfolgt die Änderungen der Sanktionslisten und -anforderungen aufmerksam und ist vorbereit, die Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe anzupassen. Nachdem sich die führenden europäischen und amerikanischen Hersteller vom russischen Markt zurückgezogen haben, hat die Gruppe begonnen, neue Möglichkeiten in China, der Türkei und anderen Ländern zu erkunden, in denen die Weltmarken der Landwirtschaft ihre Produktion untergebracht haben. Die Gruppe hat auch ihr Produktportfolio erweitert und bietet nun neben russischen Landmaschinen auch Straßenbau- und Kommunaltechnik an.

7 TOCHTERUNTERNEHMEN

Der vorliegende Konzernabschluss enthält die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und betrieblichen Ergebnisse des Mutterunternehmens und ihrer nachfolgend dargestellten Tochterunternehmen, deren tatsächliche Beteiligungsanteile am gezeichneten Kapital und Stimmrechte wie folgt sind:

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Bezeichnung Sitz Art des Unternehmens Stand am 30.09.2024 Stand am 30.09.2023
ООО EkoNivaTechnika-Holding Moskau, Russland Holding 99,99 % 99,99 %
ООО EkoNiva-Chernozemie Woronesch, Russland Landwirtschaftsmaschinen 99,99 % 99,99 %
ООО EkoNivaSibir Nowosibirsk, Russland Landwirtschaftsmaschinen 99,99 % 99,99 %
ООО EkoNiva-Technika Moskau, Russland Landwirtschaftsmaschinen 99,99 % 99,99 %
OOO EkoNiva-Kaliningrad Kaliningrad, Russland Landwirtschaftsmaschinen 99,99 % 99,99 %

Die oben genannten Beteiligungen stellen die tatsächlichen Anteile des Mutterunternehmens am jeweiligen Tochterunternehmen dar. Die Beteiligung an der ООО EkoNivaTechnika-Holding stellt eine direkte Beteiligung dar; bei allen anderen Beteiligungen handelt es sich um indirekte Beteiligungen.

8 UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

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01.10.2023- 30.09.2024
TEUR
01.10.2022- 30.09.2023
TEUR
Verkauf von landwirtschaftlichen Ersatzteilen, Reifen und Schmiermitteln 80.862 85.665
Verkauf von Landwirtschaftsmaschinen und Geräten 61.178 46.761
Handel mit Gebrauchtmaschinen 12.816 29.875
Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen 8.759 8.571
Verkauf von Bau- und Straßenbaumaschinen 4.685 1.646
Verkauf von Precision-Farming-Geräten 2.195 2.388
Sonstige Erlöse 1.239 245
171.734 175.151

Die nachstehende Tabelle enthält Informationen zu den Umsatzerlösen nach geografischen Regionen der Russischen Föderation:

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Geschäftsjahr zum 30.09.2024 Zentralrussland
TEUR
Schwarzerderegion
TEUR
Sibirien
TEUR
Andere
TEUR
Total
TEUR
Erlöse 76.893 47.835 46.985 20 171.734
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Geschäftsjahr zum 30.09.2023 Zentralrussland
TEUR
Schwarzerderegion
TEUR
Sibirien
TEUR
Andere
TEUR
Total
TEUR
Erlöse 72.642 51.208 51.093 207 175.151

9 MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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01.10.2023- 30.09.2024
TEUR
01.10.2022- 30.09.2023
TEUR
Kosten für landwirtschaftlichen Ersatzteilen, Reifen und Schmiermitteln 56.212 54.769
Kosten für Landwirtschaftsmaschinen und Geräten 51.441 36.645
Kosten aus dem Handel mit Gebrauchtmaschinen und -geräten 10.179 24.111
Kosten für Bau- und Straßenbaumaschinen 4.252 1.540
Kosten für Precision-Farming-Geräten 1.515 1.509
Kosten für sonstige Waren 15 229
123.614 118.803

10 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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01.10.2023- 30.09.2024
TEUR
01.10.2022- 30.09.2023
TEUR
Gewinn aus Währungsumrechnung 706 -
Veränderung der Kostenerstattungsansprüche 353 318
Mieterträge 163 230
Gewinn aus der Veräußerung von Sachanlagen 82 130
Sonstige Erträge 447 585
1.751 1.263

11 PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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01.10.2023- 30.09.2024
TEUR
01.10.2022- 30.09.2023
TEUR
Löhne und Gehälter 9.317 8.770
Boni 5.852 7.076
Sozialabgaben 3.644 3.358
18.813 19.204

Zu den Prämien gehören monatliche und vierteljährliche Prämien sowie eine jährliche Rückstellung für Prämien. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der Gruppe lag im Geschäftsjahr zum 30. September 2024 bei 883 Mitarbeitern (2023: 807). Davon waren 197 Mitarbeiter (2023: 186) in der Verwaltung, 328 (2023: 329) im Kundenservice und 358 Mitarbeiter (2023: 292) im Vertrieb beschäftigt.

12 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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01.10.2023- 30.09.2024
TEUR
01.10.2022- 30.09.2023
TEUR
Reise- und Repräsentationskosten 1.860 2.109
Material und Kraftstoff 1.851 1.792
Reparatur und Wartung 1.825 1.744
Transportkosten und Lagerung 1.492 1.069
Veränderung der Gewährleistungsrückstellung 1.069 (53)
Aufwendungen für Marketing und Werbung 987 824
Prüfungs-, Beratungs- und Rechtskosten 854 966
Aufwendungen für Werkstätten 622 607
Sonstige Steuern 563 540
Sonstiger Personalaufwand 409 512
Nebenkosten 411 491
Bürokosten 281 373
Bankgebühren 268 337
Personenversicherung 268 326
Transportmittelversicherung 231 277
Sicherheitskosten 211 213
Kommunikationskosten 170 188
Aufwendungen für Währungsumrechnung - 2.177
Sonstigen Aufwendungen 771 839
14.143 15.331

13 FINANZERTRÄGE/​FINANZAUFWENDUNGEN

Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:

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01.10.2023- 30.09.2024
TEUR
01.10.2022- 30.09.2023
TEUR
Zinserträge 1.361 1.770
1.361 1.770

Die Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt:

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01.10.2023- 30.09.2024
TEUR
01.10.2022- 30.09.2023
TEUR
Zinsaufwendungen 12.491 7.046
Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten mit verlängertem Zahlungsziel - 48
Sonstige Finanzaufwendungen 786 436
13.277 7.530

14 ERTRAGSTEUERAUFWAND

14.1.1 IN DER KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG ERFASSTE ERTRAGSTEUERN

Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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01.10.2023- 30.09.2024
TEUR
01.10.2022- 30.09.2023
TEUR
Ertragsteuer laufendes Jahr (489) (4.700)
Latenter Ertragsteuer 812 525
Auswirkung von Änderungen des Ertragssteuersatzes 299 -
Ertragsteueraufwand 622 (4.175)

Der Steuersatz von 20 % gilt für die russischen Tochtergesellschaften der Gruppe in Übereinstimmung mit der russischen Steuergesetzgebung. Im Juli 2024 wurden Änderungen am Steuergesetzbuch der Russischen Föderation vorgenommen, die unter anderem eine Erhöhung des Ertragssteuersatzes von 20 % auf 25 % ab dem 1. Januar 2025 beinhalten. Die Auswirkung der Neubewertung des Buchwerts der latenten Steueransprüche und - schulden, deren Realisierung und Begleichung nach dem 1. Januar 2025 erwartet wird, zum Satz von 25 % führte zu einem zusätzlichen Gewinn aus Ertragsteuern von TEUR 299. Diese Änderung der russischen Steuergesetzgebung wirkte sich nicht auf die Beträge der laufenden Ertragssteueraufwendungen für das Jahr 2024 aus. Der Steuersatz von 25 % wird für die deutsche Gesellschaft der Gruppe in Übereinstimmung mit der deutschen Steuergesetzgebung angewendet.

14.1.2 STEUERÜBERLEITUNGSRECHNUNG

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01.10.2023- 30.09.2024
TEUR
01.10.2022- 30.09.2023
TEUR
Ergebnis vor Steuern 1.360 13.393
Ertragsteuer bei einem Steuersatz von 25 % (340) (3.348)
Auswirkung der Steuersatzunterschiede der verschiedenen Länder 101 628
Auswirkung von Änderungen des Ertragssteuersatzes 299 -
Auswirkung steuerfreier Erträge und nicht abzugsfähiger Aufwendungen 562 (1.455)
Gesamt 622 (4.175)

14.1.3 BESTAND LATENTER STEUERANSPRÜCHE UND -SCHULDEN

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Stand am 01.10.2023
TEUR
Auswirkung von Änderungen des Ertragssteuersatz es
TEUR
Ergebniswirksam erfasst
TEUR
Sachanlagen (715) (96) (193)
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (169) (36) 402
Vorräte 244 143 507
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 52 13 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (277) (31) 161
Geleistete Anzahlungen 108 6 (90)
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (73) 4 93
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 13 (64) 75
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 246 58 107
Rückstellungen 45 36 103
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 219 41 (56)
Erhaltene Anzahlungen (4) - 4
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 276 102 74
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 735 123 (375)
Latente Ertragsteueransprüche/​(-verbindlichkeiten) 700 299 812
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Währungsumrechnung
TEUR
Stand am 30.09.2024
TEUR
Sachanlagen 36 (968)
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (19) 178
Vorräte (25) 869
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte - 65
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (7) (154)
Geleistete Anzahlungen 4 28
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (4) 20
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (4) 20
Langfristige Leasingverbindlichkeiten (6) 405
Rückstellungen (5) 179
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2 206
Erhaltene Anzahlungen - -
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (4) 448
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 16 499
Latente Ertragsteueransprüche/​(-verbindlichkeiten) (16) 1.795
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Stand am 01.10.2022
TEUR
Ergebniswirksam erfasst
TEUR
Währungsumrechnung
TEUR
Stand am 30.09.2023
TEUR
Sachanlagen (874) (206) 365 (715)
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (314) - 145 (169)
Vorräte 474 (13) (217) 244
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 73 16 (37) 52
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (103) (275) 101 (277)
Geleistete Anzahlungen 55 97 (44) 108
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (416) 187 156 (73)
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 35 (7) (15) 13
Verlustvortrag 137 (91) (46) -
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 483 (17) (220) 246
Rückstellungen 301 (145) (111) 45
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (880) 858 241 219
Erhaltene Anzahlungen (7) - 3 (4)
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 36 (24) (12) -
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 441 48 (213) 276
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.224 97 (586) 735
Latente Ertragsteueransprüche/​(-verbindlichkeiten) 665 525 (490) 700

Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latente Steuerschuld bilanziert wurde, belaufen sich zum 30. September 2024 auf insgesamt TEUR 52.250 (2023: TEUR 51.065), da der Konzern in der Lage ist, den Zeitpunkt der Umkehrung dieser temporären Differenzen zu steuern und nicht beabsichtigt, sie in absehbarer Zeit umzukehren.

Zum 1. Januar 2017 traten die Änderungen der russischen Steuergesetzgebung in Bezug auf steuerliche Verlustvorträge in Kraft. Die Änderungen betreffen seit 2007 entstandene und aufgelaufene steuerliche Verluste, die bisher nicht genutzt wurden. Die bisherige 10-jährige Verfallsfrist für steuerliche Verlustvorträge entfällt. Die Änderungen legen auch eine Begrenzung der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen für den Zeitraum von 2017 bis 2024 fest. Die Höhe der Verluste, die in jedem Jahr dieses Zeitraums genutzt werden können, ist auf 50 % des jährlichen steuerpflichtigen Gewinns begrenzt.

Zum 30. September 2024 hatte die Gruppe steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 2.844 (2023: TEUR 2.429), für die keine latenten Steueransprüche angesetzt worden waren, da die Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge in absehbarer Zukunft als unwahrscheinlich eingestuft wurde.

15 SACHANLAGEN UND NUTZUNGSRECHTE AN VERMÖGENSWERTEN

Die Sachanlagen und Nutzungsrechte an Vermögenswerten setzen sich wie folgt zusammen:

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Grundstücke
TEUR
Gebäude
TEUR
Anzahlungen für den Bau
TEUR
Anlagen im Bau
TEUR
Transportmittel
TEUR
Sonstige Maschinen
TEUR
Bruttobuchwert
Stand am 01.10.2022 2.604 42.100 320 307 12.367 6.020
Veränderung von Leasingvereinbarungen 23 27 - - - -
Zugänge 22 838 3 - 1.442 368
Abgänge (21) (588) - (4) (318) (22)
Übertragung - 330 (213) (131) - 14
Umklassifizierung - - - - (16) 16
Währungsumrechnung (1.210) (19.607) (108) (115) (5.940) (2.860)
Stand am 30.09.2023 1.418 23.100 2 57 7.535 3.536
Veränderung von Leasingvereinbarungen 14 64 - - - -
Zugänge 174 619 32 8 2.354 482
Abgänge (37) (243) (3) - (225) (25)
Übertragung - - - - - -
Umklassifizierung (3) 3 - - (41) 41
Währungsumrechnung (11) (90) (1) (1) (123) (34)
Stand am 30.09.2024 1.555 23.453 30 64 9.500 4.000
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.10.2022 (41) (11.539) - - (7.006) (2.949)
Abgänge 21 553 - - 143 2
Abschreibungen des Geschäftsjahres (27) (1.678) - - (1.149) (409)
Umklassifizierung - - - - 9 (9)
Währungsumrechnung 21 5.593 - - 3.468 1.456
Stand am 30.09.2023 (26) (7.071) - - (4.535) (1.909)
Abgänge 13 119 - - 223 7
Abschreibungen des Geschäftsjahres (38) (1.482) - - (1.236) (372)
Umklassifizierung - - - - - -
Währungsumrechnung 2 86 - - 62 23
Stand am 30.09.2024 (49) (8.348) - - (5.486) (2.251)
Nettobuchwert
Stand am 30.09.2023 1.392 16.029 2 57 3.000 1.627
Stand am 30.09.2024 1.506 15.105 30 64 4.014 1.749
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Betriebs- und Geschäftsausstatt ung
TEUR
Sonstige Sachanlagen
TEUR
Gesamt
TEUR
Bruttobuchwert
Stand am 01.10.2022 2.682 558 66.958
Veränderung von Leasingvereinbarungen - - 50
Zugänge 377 59 3.109
Abgänge (23) (4) (980)
Übertragung - - -
Umklassifizierung - - -
Währungsumrechnung (1.310) (269) (31.419)
Stand am 30.09.2023 1.726 344 37.718
Veränderung von Leasingvereinbarungen - - 78
Zugänge 340 86 4.095
Abgänge (20) (5) (558)
Übertragung - - -
Umklassifizierung - - -
Währungsumrechnung (21) (5) (286)
Stand am 30.09.2024 2.025 420 41.047
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.10.2022 (1.338) (255) (23.128)
Abgänge 7 - 726
Abschreibungen des Geschäftsjahres (343) (53) (3.659)
Umklassifizierung - - -
Währungsumrechnung 694 130 11.362
Stand am 30.09.2023 (980) (178) (14.699)
Abgänge 8 - 370
Abschreibungen des Geschäftsjahres (257) (50) (3.435)
Umklassifizierung - - -
Währungsumrechnung 15 3 191
Stand am 30.09.2024 (1.214) (225) (17.573)
Nettobuchwert
Stand am 30.09.2023 746 166 23.019
Stand am 30.09.2024 811 195 23.474

Die Gruppe hat die Nutzungsrechte an Vermögenswerten wie folgt angesetzt:

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Grundstücke
TEUR
Gebäude
TEUR
Transportmittel
TEUR
Sonstige Maschinen
TEUR
Gesamt
TEUR
Bruttobuchwert
Stand am 01.10.2022 117 2.018 7.941 69 10.145
Veränderung von Leasingvereinbarungen 23 27 - - 50
Zugänge 22 727 1.375 35 2.159
Abgänge (21) (579) (51) - (651)
Übertragung auf als eigene vermietete Immobilien - - (1.936) - (1.936)
Währungsumrechnung (59) (968) (3.558) (39) (4.624)
Stand am 30.09.2023 82 1.225 3.771 65 5.143
Veränderung von Leasingvereinbarungen 14 64 - - 78
Zugänge 114 500 2.357 22 2.993
Abgänge (37) (243) (37) - (317)
Übertragung auf als eigene vermietete Immobilien - - (1.400) 41 (1.359)
Umklassifizierung (3) 3 - - -
Währungsumrechnung (4) (19) (56) (3) (82)
Stand am 30.09.2024 166 1.530 4.635 125 6.456
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.10.2022 (41) (930) (2.844) (21) (3.836)
Abgänge 21 568 - - 589
Übertragung auf als eigene vermietete Immobilien - - 1.507 - 1.507
Abschreibungen des Geschäftsjahres (27) (489) (1.034) (13) (1.563)
Währungsumrechnung 21 429 1.254 13 1.717
Stand am 30.09.2023 (26) (422) (1.117) (21) (1.586)
Abgänge 13 124 2 - 139
Übertragung auf als eigene vermietete Immobilien - - 829 - 829
Abschreibungen des Geschäftsjahres (38) (481) (930) (21) (1.470)
Währungsumrechnung 2 18 8 1 29
Stand am 30.09.2024 (49) (761) (1.208) (41) (2.059)
Nettobuchwert
Stand am 30.09.2023 56 803 2.654 44 3.557
Stand am 30.09.2024 117 769 3.427 84 4.397

Die Gruppe hat als Finanzinvestition gehaltene Immobilien wie folgt angesetzt:

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TEUR
Bruttobuchwert
Stand am 01.10.2022 3.359
Währungsumrechnung (1.555)
Stand am 30.09.2023 1.804
Währungsumrechnung (5)
Stand am 30.09.2024 1.799
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.10.2022 (2.894)
Abschreibungen des Geschäftsjahres (18)
Währungsumrechnung 1.344
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 30.09.2023 (1.568)
Abschreibungen des Geschäftsjahres (15)
Währungsumrechnung 5
Stand am 30.09.2024 (1.578)
Nettobuchwert
Stand am 30.09.2023 236
Stand am 30.09.2024 221

Im Geschäftsjahr 2023/​2024 beliefen sich die Abschreibungen auf Sachanlagen auf TEUR 3.450 (2023: TEUR 3.677).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände beliefen sich im Geschäftsjahr 2023/​2024 auf TEUR 126 (2023: TEUR 208).

Es bestanden zum 30. September 2024 und 2023 keine Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen.

Als Sicherheit verpfändete Vermögenswerte

Zum 30. September 2024 sind Sachanlagen der Gruppe mit einem Buchwert von TEUR 12.231 (2023: TEUR 12.977), zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten der Gruppe verpfändet. Die Gruppe ist nicht berechtigt, diese zu verkaufen, ohne die dazugehörigen Schulden beglichen oder eine entsprechende schriftliche Genehmigung der Banken erhalten zu haben.

16 LANGFRISTIG UND KURZFRISTIG AUSGEGEBENE DARLEHEN

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Art Zinssatz
in %
Fälligkeit Stufe 30.09.2024 30.09.2023
30.09.2024 30.09.2023 TEUR TEUR
Langfristige Darlehen an Mitarbeiter Stufe 2 77 107
Sonstige Stufe 2 3 -
Langfristig ausgegebene Kredite 80 107
Kurzfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen und Personen [34] 8,0% - 9,0% 8,0% - 12,5% 27.09.2025 - 30.09.2025 Stufe 2 22.832 22.021
Kurzfristige Darlehen an Dritte 3% - 11% 10% - 11% 30.04.2025 - 30.09.2025 Stufe 2 2.992 2.981
Kurzfristige Darlehen an Mitarbeiter Stufe 2 38 45
Sonstige Stufe 2 25 15
Abzüglich: Rückstellung für Wertminderung von Darlehen (4.016) (3.990)
Kurzfristig ausgegebene Kredite 21.871 21.072
Gesamt 21.951 21.179

Sämtliche gewährte Darlehen sind unbesichert. Der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Darlehen beläuft sich zum 30. September 2024 auf TEUR 19.918 (30. September 2023: TEUR 20.751).

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Risikovorsorge und des Bruttobuchwerts für Kredite, die zwischen dem Anfang und dem Ende der Berichtsperiode zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden:

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Risikovorsorge Bruttobuchwert
TEUR Stufe 1 Stufe 3 Stufe 1 Stufe 3
(erwartete 12-Monats-Kreditverluste) (Erwartete Kreditverluste für wertgeminderte Kredite während der gesamten Laufzeit) Gesamt (erwartete 12-Monats-Kreditverluste) (Erwartete Kreditverluste für wertgeminderte Kredite während der gesamten Laufzeit) Gesamt
Stand am 01.10.2022 (570) (5.730) (6.300) 40.445 5.730 46.175
Neu zugegangen (97) - (97) 393 - 393
Übertragung auf wertgemindert (von Stufe 1 auf Stufe 3) 22 (22) - (22) 22 -
Innerhalb der Periode ausgebucht 61 61 (4.451) - (4.451)
Veränderung der Zinsabgrenzungen (14) - (14) 1.431 - 1.431
Währungsumrechnungsdifferenzen, netto 316 2.044 2.360 (16.335) (2.044) (18.379)
Gesamtveränderungen mit Auswirkung auf die Risikovorsorge für die Periode 288 2.022 2.310 (18.984) (2.022) (21.006)
Stand am 01.10.2023 (282) (3.708) (3.990) 21.461 3.708 25.169
Neu zugegangen (26) - (26) 68 - 68
Übertragung auf wertgemindert (von Stufe 1 auf Stufe 3) 21 (21) - (21) 21 -
Innerhalb der Periode ausgebucht 1 1 (72) - (72)
Veränderung der Zinsabgrenzungen (15) - (15) 923 - 923
Währungsumrechnungsdifferenzen, netto 6 8 14 (114) (8) (122)
Gesamtveränderungen mit Auswirkung auf die Risikovorsorge für die Periode (13) (13) (26) 784 13 797
Stand am 30.09.2024 (295) (3.721) (4.016) 22.245 3.721 25.966

17 VORRÄTE

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2024
TEUR
30.09.2023
TEUR
Landwirtschaftliche Ersatzteile, Reifen und Schmiermittel 36.944 32.488
Landmaschinen und Geräte 26.260 21.630
Gebrauchtmaschinen und -geräte 1.384 3.905
Precision-Farming-Geräte 835 1.041
Forstwirtschaftliche Ersatzteile 51 513
Sonstige Vorräte 132 104
65.606 59.681

Im Geschäftsjahr 2024 wurde im Zusammenhang mit der Rückführung der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert ein Betrag von TEUR 343 als Aufwand innerhalb des Materialaufwands erfasst (2023: TEUR 2.021 als Aufwanderfasst).

Vorräte mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 14.555 waren zum 30. September 2024 (2023: TEUR 24.293) zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten der Gruppe verpfändet. Die Gruppe ist dazu verpflichtet, den Lagerbestand dieser Vorräte auf oder über dem verpfändeten Bestand zu halten.

18 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND ANZAHLUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2024
TEUR
30.09.2023
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 19.964 19.432
Risikovorsorge (299) (304)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 19.665 19.128

Die Entwicklung der Risikovorsorge für erwartete Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

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TEUR
Stand zum 1. Oktober 2022 (476)
Neu zugegangen (135)
Währungsumrechnung 191
Innerhalb der Periode ausgebucht 116
Stand zum 30. September 2023 (304)
Neu zugegangen (153)
Währungsumrechnung 31
Innerhalb der Periode ausgebucht 127
Stand zum 30. September 2024 (299)

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2024
TEUR
30.09.2023
TEUR
Sonstige finanzielle Vermögenswerte, brutto 7.801 11.926
Risikovorsorge - (2)
Sonstige finanzielle Vermögenswerte, netto 7.801 11.924

Die Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte wird gemäß der in der folgenden Tabelle dargestellten Wertminderungsmatrix ermittelt. Die Wertminderungsmatrix basiert auf der Anzahl der Tage, die ein Vermögenswert überfällig ist:

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30.09.2024
Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte Bruttobuchwert
TEUR
Stufe 1 (erwartete 12-MonatsVerluste) Stufe 3 (Lifetime ECL für wertgemindert) Nettobuchwert
TEUR
Weder fällig noch wertgemindert Wertgemindert 8.158 (109) - 8.049
Fällig 19.607 (190) - 19.417
bis 6 Monaten 7.760 (115) - 7.645
von 6 bis 12 Monaten 3.352 (17) - 3.335
mehr als 1 Jahr 8.495 (58) - 8.437
27.765 (299) - 27.466
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30.09.2023
Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte Bruttobuchwert
TEUR
Stufe 1 (erwartete 12-Monats-Verluste) Stufe 3 (Lifetime ECL für wertgemindert) Nettobuchwert
TEUR
Weder fällig noch wertgemindert Wertgemindert 5.723 (77) - 5.646
Fällig 25.635 (211) (18) 25.406
bis 6 Monaten 16.402 (114) (6) 16.282
von 6 bis 12 Monaten 3.881 (18) - 3.863
mehr als 1 Jahr 5.352 (79) (12) 5.261
31.358 (288) (18) 31.052

Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht aufgrund der kurzen Restlaufzeit im Wesentlichen deren Buchwert.

Die geleisteten Anzahlungen in Höhe von TEUR 10.803 (30. September 2023: TEUR 19.521) betreffen im Wesentlichen Anzahlungen an Lieferanten für Landmaschinen und Ersatzteile.

19 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2024
TEUR
30.09.2023
TEUR
Sonstige Steuerforderungen 558 1.084
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 241 94
799 1.178

Sonstige Steuerforderungen umfassen im Wesentlichen Umsatzsteuer.

20 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen:

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30.09.2024
TEUR
30.09.2023
TEUR
Bankguthaben 673 1.449
Kurzfristige Einlagen - 572
Durchlaufende Gelder - 40
Kassenbestand 6 6
679 2.067

Die folgende Tabelle zeigt die Bonität der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente:

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30.09.2024
TEUR
30.09.2023
TEUR
AAA bis А- 673 2.067
Gesamte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, ohne Kassenbestand 673 2.067

* Die Kreditqualität von Banken gemäß den Ratingagenturen Fitch, ACRA.

21 GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGE

Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt zum 30. September 2024 und 2023 TEUR 3.140, bestehend aus 3.140.000 Aktien. Die Zuzahlung von TEUR 6.830 wurde zum 30. September 2024 und 2023 in der Kapitalrücklage der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Kapitalrücklage ist der Überschuss des Platzierungswerts über dem Nennwert der ausgegebenen Aktien.

Die Währungsumrechnungsrücklage wird durch Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der auf Rubel lautenden Abschlüsse der russischen Tochterunternehmen in Euro beeinflusst, der Darstellungswährung des Konzernabschlusses.

Im Zuge der Durchführung des Debt-to-Equity-Swaps wurden zwei Klassen von Aktien ausgegeben:

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Aktien der Serie A wurden 2015 infolge der Umwandlung der Unternehmensanleihe in Eigenkapital ausgegeben. Inhaber von Aktien der Serie A sind zum Bezug einer Vorzugsdividende berechtigt, wenn die Gesellschaft beschließt, Dividenden auszuschütten.

Aktien der Serie B existierten bereits vor dem Debt-to-Equity-Swap oder wurden infolge der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage ausgegeben.

Sollten Dividenden gezahlt werden, wird folgendermaßen verfahren:

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1. Schritt: 26,47 % der gesamten Dividende werden an A-Serie-Anteilseigner ausbezahlt.

2. Schritt: Der Restbetrag wird anteilsmäßig auf alle Inhaber von Aktien (A-Serie und B-Serie) verteilt

Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

22 RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Gewährleistungsrückstellungen
Stand zum 1. Oktober 2022 1.503
Zuführung (53)
Währungsumrechnung (698)
Inanspruchnahme (528)
Stand zum 30. September 2023 224
Zuführung 1.069
Währungsumrechnung (10)
Inanspruchnahme (565)
Stand zum 30. September 2024 718

23 FINANZVERBINDLICHKEITEN

Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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Stufe 30.09.2024
TEUR
30.09.2023
TEUR
Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert
Kurzfristige Bankdarlehen Stufe 2 54.130 54.130 61.657 61.657
54.130 54.130 61.657 61.657

Die Überleitungsrechnung der Eröffnungs- und Schlusssalden für die Finanz- und Leasingverbindlichkeiten wird nachstehend dargestellt:

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TEUR Finanzverbindlichkeiten Leasing Gesamt
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit zum 1. Oktober 2022 (53.347) (4.618) (57.965)
Veränderung von Leasingvereinbarungen - (50) (50)
Zugänge - (2.116) (2.116)
Nettozahlungsmittelfluss (34.286) 2.452 (31.834)
Veräußerungen - 21 21
Wechselkursberichtigungen 32.534 2.192 34.726
Zinsaufwendungen (6.558) (488) (7.046)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit zum 30. September 2023 (61.657) (2.607) (64.264)
Veränderung von Leasingvereinbarungen - (78) (78)
Zugänge - (2.957) (2.957)
Nettozahlungsmittelfluss 19.642 2.588 22.230
Veräußerungen - 151 151
Wechselkursberichtigungen (188) 54 (134)
Zinsaufwendungen (11.927) (564) (12.491)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit zum 30. September 2024 (54.130) (3.413) (57.543)

Zum 30. September 2024 waren Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 45.079 (zum 30. September 2023: TEUR 38.841) durch Garantien der obersten beherrschenden Partei besichert.

Zum 30. September 2024 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Gruppe nicht als Sicherheiten für die Bankkredite der Gruppe verpfändet (2023: TEUR 8.580).

Die Effektivzinssätze stellten sich zum jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt dar:

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Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
30.09.2024 30.09.2023
RUB 5% -22,5% 5% -17%

Die Covenants aus den Darlehensvereinbarungen der Gruppe sind wie folgt:

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Die Gruppe verpflichtet sich, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Finanzverbindlichkeiten und EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) einzuhalten.

Die Gruppe verpflichtet sich, ein positives Rentabilitätsniveau einzuhalten.

Die Gruppe verpflichtet sich, das Verhältnis von Schulden zu Einnahmen beizubehalten.

Die Gruppe verpflichtet sich, das Umsatzniveau im Vergleich zu früheren Perioden aufrechtzuerhalten.

Die Gruppe verpflichtet sich, einen bestimmten Forderungsumsatz aufrechtzuerhalten.

Die Gruppe ist in Bezug auf den Umfang der Finanzierungen, die anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden (einschließlich der gewährten Darlehen), beschränkt.

Cross-Default-Covenants in bestimmten Darlehensverträgen legen fest, dass das Darlehen, das eine Cross-Default-Klausel enthält, zahlbar wird, wenn die Konzerngesellschaften mit einem anderen Darlehen in Verzug geraten, selbst wenn bei diesem Darlehen kein Covenant-Verstoß oder Zahlungsverzug vorliegt.

Die Berechnung dieser Covenants basiert auf den Finanzinformationen, die für die Banken auf der Grundlage der russischen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften oder der IFRS-Konzernabschlüsse gemäß den Anforderungen der Kreditverträge erstellt wurden. Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen können die Kreditgeber den Zinssatz erhöhen oder eine vorzeitige Rückzahlung verlangen.

Im Geschäftsjahr zum 30. September 2024 und nach dem Stand zum 30. September 2024 hat die Gruppe alle Covenants ordnungsgemäß eingehalten, mit Ausnahme der Covenants in Bezug auf kurzfristige Kredite in Höhe von TEUR 54.130 (im Geschäftsjahr zum 30. September 2023 und nach dem Stand zum 30. September 2023 hat die Gruppe bestimmte Covenants in Bezug auf kurzfristige Kredite in Höhe von TEUR 61.657 nicht eingehalten). Infolge dieser Verstöße hatten die Banken technisch gesehen das Recht, die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen. Das Management der Ekotechnika AG geht davon aus, dass die Banken von diesem Recht keinen Gebrauch machen werden.

24 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2024 beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 9.938 (30. September 2023: TEUR 5.210) und gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von TEUR 951 (30. September 2023: TEUR 1.123). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen können verzinslich oder nicht verzinslich sein. Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten entspricht aufgrund der kurzen Restlaufzeit in etwa ihrem Buchwert.

25 ERHALTENE ANZAHLUNGEN

Die vom Kunden erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEUR 3.393 (30. September 2023: TEUR 4.189) stellen eine Vertragsverbindlichkeit dar.

In der laufenden Berichtsperiode wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 3.121 (2023: TEUR 11.751) aus Verträgen mit Kunden zum 30. September 2023 (2023: Zum 1. Oktober 2022) realisiert. Alle diese Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr oder weniger. Gemäß IFRS 15 wird der auf diese nicht erfüllten Verträge entfallende Transaktionspreis nicht ausgewiesen.

26 SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

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30.09.2024
TEUR
30.09.2023
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 4.038 4.490
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.774 9.123
8.812 13.613

Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern betreffen laufende Lohn- und Gehaltszahlungen, Prämienzahlungen an Mitarbeiter, nicht genommene Urlaubstage sowie zu leistende Sozialversicherungsbeiträge.

27 LANG- UND KURZFRISTIGE LEASINGVERBINDLICHKEITEN

Der Konzern hat die folgenden Leasingverbindlichkeiten angesetzt:

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30.09.2024
TEUR
30.09.2023
TEUR
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 1.663 1.229
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 1.750 1.378
3.413 2.607

Der im Finanzaufwand des Geschäftsjahres 2024 enthaltene Zinsaufwand betrug TEUR 564 (2023: TEUR 488).

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverträgen in Höhe von TEUR 32 (2023: TEUR 44) sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von TEUR 12 (2023: TEUR 8), die nicht als kurzfristige Leasingverträge ausgewiesen werden, unter "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.

28 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

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30.09.2024
TEUR
30.09.2023
TEUR
Umsatzsteuer 3.510 2.266
Sonstige Steuern 506 363
4.016 2.629

29 OPERATIVES UMFELD

Im Geschäftsjahr 2024 bestehen weiterhin erhebliche geopolitische Herausforderungen, die sich seit Mitte des Geschäftsjahres 2022 aufgrund des Konflikts in der Ukraine und der Sanktionen gegen Importe und Exporte aus Russland, einschließlich Beschränkungen des internationalen Zahlungsverkehrs, entwickelt haben. Viele internationale Unternehmen aus europäischen Ländern, den USA, Kanada und Japan haben sich entschieden, den russischen Markt zu verlassen oder den Betrieb einzustellen, einschließlich der Kündigung von Händlerverträgen.

Die russische Regierung und die Zentralbank haben geldpolitische Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu stabilisieren: Im Geschäftsjahr 2024 wurde der Leitzins am 30. Oktober 2023 von 13% auf 15%, am 18. Dezember 2023 von 15% auf 16%, am 29. Juli 2024 von 16% auf 18%, am 16. September -von 18% auf 19% und am 28. Oktober 2024 von 19% auf 21% angehoben.

Der russische Rubel war während des Geschäftsjahres 2024 volatil. Am 30. September 2023 lag der Wechselkurs bei etwa 103,1631 RUB/​EUR, und dann begann zu steigen und erreichte am 10. Oktober 2023 einen Höchststand von 107,0322 RUB/​EUR, dann begann zu fallen und am 20. Juli 2024 erreichte er einen Tiefststand von 89,0914 RUB/​EUR. Am 30. September 2024 betrug der Wechselkurs 103,4694 RUB/​EUR. Der Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr betrug 98,5018 RUB/​EUR (2023: 83,12 RUB/​EUR).

Es werden weitere Sanktionen und Beschränkungen der Geschäftstätigkeit erwartet, die Unternehmen betreffen, die in der Russischen Föderation tätig sind, sowie weitere negative Folgen für die russische Wirtschaft im Allgemeinen, allerdings ist das volle Ausmaß und die möglichen Auswirkungen schwer einzuschätzen. Es ist außerdem nicht absehbar , ob und wann sich diese Volatilität reduzieren wird oder wie die oben genannten Finanzindikatoren weiter entwickeln. Die künftige Stabilität der russischen Wirtschaft hängt weitgehend von der Lösung des Konflikts und dem Aufbau engerer Beziehungen zu den neuen Partnern ab.

Diese Faktoren könnten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben. Das Management ist der Ansicht, geeignete Maßnahmen getroffen zu haben, um die Nachhaltigkeit der Geschäftsentwicklung der Gruppe unter den gegenwärtigen Umständen zu unterstützen. Die zukünftigen Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftslage und der oben genannten Maßnahmen sind schwer vorhersehbar und die aktuellen Erwartungen und Schätzungen des Managements können von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen.

30 FINANZRISIKOMANAGEMENT

Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe umfassen Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, sowie Leasingverbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Gruppe. Die Gruppe verfügt über Forderungen aus ausgereichten Darlehen und sonstige Forderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren. Die Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko, das Wechselkursrisiko und das Liquiditätsrisiko. Das Management der Gruppe steuert diese Risiken und stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten der Gruppe in Übereinstimmung mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren durchgeführt werden und dass Finanzrisiken entsprechend dieser Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft der Gruppe identifiziert, bewertet und gesteuert werden.

Das wesentliche Risiko bei den Finanzinstrumenten bezieht sich auf das Wechselkursrisiko, das im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten und Forderungen in Fremdwährung resultiert. In der Gruppe wurden keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung des Wechselkursrisikos eingesetzt, da der entsprechende Markt in der Russischen Föderation noch unausgereift ist. Um das Wechselkursrisiko zu verringern, setzt das Management auch weiterhin nur wenige Finanzinstrumente in Fremdwährung ein.

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen folgende Risikotypen: Zinsrisiko, Wechselkursrisiko, Rohstoffpreisrisiko und sonstige Preisrisiken (z.B. das Aktienkursrisiko).

Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 30. September 2024 und 2023.

Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben. Die Sensitivität des relevanten Postens in der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider.

30.1. Wechselkursrisiko

Das Wechselkursrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Wechselkursrisiken der Gruppe resultieren vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/​oder Aufwendungen auf eine von der Darstellungswährung der Gruppe abweichende Währung lauten) und den Nettoinvestitionen in ausländische Tochterunternehmen. Die Gruppe sichert sich nicht gegen Wechselkursrisiken ab.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe in den jeweiligen Währungen sind wie folgt:

30. FINANZRISIKOMANAGEMENT (FORTSETZUNG)

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30.09.2024
TEUR Stufe USD RUB EUR CAD CNY
Langfristig ausgegebene Darlehen Stufe 2 - 80 - - -
kurzfristig ausgegebene Darlehen Stufe 2 - 17.642 4.229 - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Stufe 2 261 17.182 678 1.505 39
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Zahlungsmittel und Stufe 2 - 712 7.061 - 28
Zahlungsmitteläquivalente Stufe 1 11 544 124 - -
Summe monetärer finanzieller Vermögenswerte 272 36.160 12.092 1.505 67
Langfristige Leasingverbindlichkeiten Stufe 2 - 1.663 - - -
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Kurzfristige Stufe 2 - - 119 - -
Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Stufe 2 - 54.130 - - -
Lieferungen und Leistungen Kurzfristige Stufe 2 50 4.023 1.245 - 5.452
Leasingverbindlichkeiten Sonstige finanzielle Stufe 2 - 1.750 - - -
Verbindlichkeiten Summe monetärer finanzieller Stufe 2 - 294 3.741 - 44
Verbindlichkeiten 50 61.860 5.105 - 5.496
Nettoposition der monetären Posten 222 (25.700) 6.987 1.505 (5.429)
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30.09.2024
TEUR AED Gesamt
Langfristig ausgegebene Darlehen - 80
kurzfristig ausgegebene Darlehen - 21.871
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 19.665
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Zahlungsmittel und - 7.801
Zahlungsmitteläquivalente - 679
Summe monetärer finanzieller Vermögenswerte - 50.096
Langfristige Leasingverbindlichkeiten - 1.663
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Kurzfristige - 119
Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus - 54.130
Lieferungen und Leistungen Kurzfristige - 10.770
Leasingverbindlichkeiten Sonstige finanzielle - 1.750
Verbindlichkeiten Summe monetärer finanzieller 695 4.774
Verbindlichkeiten 695 73.206
Nettoposition der monetären Posten (695) (23.110)
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30.09.2023
TEUR Stufe USD RUB EUR CAD CNY
Langfristig ausgegebene Darlehen Stufe 2 - 107 - - -
Kurzfristig ausgegebene Darlehen Stufe 2 - 16.840 4.232 - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Stufe 2 254 16.278 532 2.064 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Stufe 2 - 375 11.549 - -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Stufe 1 42 1.838 183 - 4
Summe monetärer finanzieller Vermögenswerte 296 35.438 16.496 2.064 4
Langfristige Leasingverbindlichkeiten Stufe 2 - 1.229 - - -
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Stufe 2 - - 291 - -
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Stufe 2 - 61.657 - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Stufe 2 - 1.581 3.826 3 632
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten Stufe 2 - 1.378 - - -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Stufe 2 364 843 7.310 - -
Summe monetärer finanzieller Verbindlichkeiten 364 66.688 11.427 3 632
Nettoposition der monetären Posten (68) (31.250) 5.069 2.061 (628)
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30.09.2023
TEUR AED Gesamt
Langfristig ausgegebene Darlehen - 107
Kurzfristig ausgegebene Darlehen - 21.072
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 19.128
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - 11.924
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 2.067
Summe monetärer finanzieller Vermögenswerte - 54.298
Langfristige Leasingverbindlichkeiten - 1.229
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 291
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten - 61.657
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 6.042
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten - 1.378
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 606 9.123
Summe monetärer finanzieller Verbindlichkeiten 606 79.720
Nettoposition der monetären Posten (606) (25.422)

Die Gruppe unterliegt im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung des Wechselkurses zwischen Euro (EUR), russischem Rubel (RUB), US-Dollar (USD), Kanadischem Dollar (CAD), Chinesischem Yuan (CNY) und VAE-Dirham (AED). Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern gegenüber einer grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollars, des Euros und des Kanadischen Dollars im Verhältnis zum Rubel - unter der Annahme, dass alle anderen Variablen unverändert bleiben.

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EUR \RUB Kursentwicklung EUR/​RUB Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
TEUR
2024 10,00% 699
-15,00% (1.048)
2023 10,00% 507
-15,00% (760)
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USD \RUB Kursentwicklung USD/​RUB Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
TEUR
2024 10,00% 22
-15,00% (33)
2023 10,00% (7)
-15,00% 10
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CAD\RUB Kursentwicklung CAD/​RUB Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
TEUR
2024 10,00% 151
-15,00% (226)
2023 10,00% 206
-15,00% (309)
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CNY \RUB Kursentwicklung CNY/​RUB Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
TEUR
2024 10,00% (543)
-15,00% 814
2023 10,00% (63)
-15,00% 94
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AED \RUB Kursentwicklung AED/​RUB Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
TEUR
2024 10,00% (70)
-15,00% 104
2023 10,00% (61)
-15,00% 91

30.2 ZINSRISIKO

Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Marktzinsschwankungen, dem die Gruppe ausgesetzt ist, resultiert im Allgemeinen aus den variabel verzinslichen Darlehen, deren Zinssatz als Zentralbankleitzins zuzüglich Marge berechnet wird und die zum 30. September 2024 einen Saldo von TEUR 54.130 aufwiesen (2023: 61.657).

Das Zinsänderungsrisiko der Gruppe am Ende des Berichtszeitraums ist nicht repräsentativ für das typische Risiko während des Jahres. Für das durchschnittliche Engagement im Jahr 2024, wenn die Zinssätze 200 Basispunkte niedriger gewesen wären und alle anderen Variablen konstant gehalten worden wären, wäre der Gewinn vor Ertragsteuern für das Jahr um TEUR 1.083 höher (wenn die Zinssätze 200 Basispunkte höher gewesen wären - wäre der Gewinn vor Ertragsteuern für das Jahr um TEUR 1.083 niedriger gewesen). Für das durchschnittliche Engagement im Jahr 2023, wenn die Zinssätze 200 Basispunkte niedriger gewesen wären und alle anderen Variablen konstant gehalten worden wären, wäre der Gewinn vor Ertragsteuern für das Jahr um TEUR 1.233 höher gewesen (wenn die Zinssätze 200 Basispunkte höher gewesen wären - wäre der Gewinn vor Ertragsteuern für das Jahr um TEUR 1.233 niedriger gewesen).

30.3 AUSFALLRISIKO

Unter dem Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlusts für die Gruppe, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Die Gruppe ist im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit (insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), im Rahmen der Finanzierungstätigkeit (insbesondere aus ausgereichten Darlehen) sowie im Rahmen von Bankguthaben (einschließlich Einlagen) Ausfallrisiken ausgesetzt. Das maximale Kreditrisiko für oben aufgeführte Vermögenswerte entspricht ihren Buchwerten. Das maximale Kreditrisiko für ausgereichte Garantien entspricht dem Gesamtbetrag der von der Gruppe garantierten Verbindlichkeiten.

Bewertung der erwarteten Verluste (ECL)

Die erwarteten Verluste (ECL) stellen eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung des Barwerts zukünftiger Zahlungsausfälle dar (d.h. gewichteter Durchschnitt der Verluste, wobei die jeweiligen Ausfallrisiken in einem bestimmten Zeitraum als Gewichte verwendet werden). Eine Bewertung der erwarteten Verluste ist unvoreingenommen und wird durch die Beurteilung einer Reihe möglicher Ergebnisse bestimmt. Der Konzern verwendet für die Bewertung der erwarteten Verluste die vier folgenden Komponenten: die Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default - PD), die Forderungshöhe bei Ausfall (exposure at default - EAD), die Verlustquote (loss given default - LGD) und den Diskontsatz (discount rate).

Die Forderungshöhe bei Ausfall ist eine Schätzung des Engagements an einem künftigen Ausfalldatum unter Berücksichtigung erwarteter Änderungen des Engagements nach dem Berichtszeitraum, einschließlich von Tilgungs- und Zinszahlungen und erwarteten Inanspruchnahmen zugesagter Fazilitäten. Die Forderungshöhe bei Ausfall für kreditbezogene Zusagen wird anhand des Kreditkonversionsfaktors (credit conversion factor - CCF) geschätzt. Der Kreditkonversionsfaktor ist ein Koeffizient, der die Wahrscheinlichkeit der Umwandlung zugesagter Beträge in ein bilanzielles Engagement innerhalb eines definierten Zeitraums angibt. Das Management des Konzerns geht davon aus, dass die 12-Monats- und Laufzeit-CCFs im Wesentlichen identisch sind. Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist eine Schätzung der Wahrscheinlichkeit, dass ein Ausfall in einem bestimmten Zeitraum eintritt. Die Verlustquote ist eine Schätzung des Verlusts bei Ausfall. Sie basiert auf der Differenz zwischen den vertraglich fälligen Cashflows und den vom Kreditgeber erwarteten Cashflows, auch aus Sicherheiten. Sie wird in der Regel als Prozentsatz der Forderungshöhe bei Ausfall angegeben. Die erwarteten Verluste werden auf den Zeitwert am Ende des Berichtszeitraums abgezinst. Der Diskontsatz ist der Effektivzinssatz (effective interest rate - EIR) für das Finanzinstrument oder eine Annäherung daran.

Die erwarteten Kreditverluste werden über die Laufzeit des Instruments abgebildet. Die Laufzeit entspricht der verbleibenden vertraglichen Laufzeit der Schuldinstrumente, bereinigt um erwartete vorzeitige Rückzahlungen, sofern zutreffend. Bei Kreditzusagen und finanziellen Garantien ist dies die Vertragslaufzeit, über die der Konzern vertraglich zur Kreditgewährung verpflichtet ist.

Das Management bildet die erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit ab, d.h. die Verluste aus möglichen Ausfallereignissen über die Restlaufzeit des Finanzinstruments. Die erwarteten Kreditverluste über zwölf Monate stellen einen Teil der erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit dar, die sich aus möglichen Ausfallereignissen eines Finanzinstruments innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum oder der verbleibenden Laufzeit des Finanzinstruments, sofern die weniger als ein Jahr beträgt, ergeben.

Die Abbildung der erwarteten Kreditverluste unterscheidet sich für erworbene oder ausgereichte wertgeminderte (purchased or originated credit impaired - POCI) finanzielle Vermögenswerte nicht, mit der Ausnahme, dass (a) der Bruttobuchwert und der Diskontsatz auf den beim erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts erzielbaren Cashflows und nicht auf den vertraglichen Cashflows basieren und (b) die erwarteten Kreditverluste immer die erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit sind. Erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Vermögenswerte sind bei erstmaligem Ansatz wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte, z.B. bei einem früheren Unternehmenszusammenschluss erworbene wertgeminderte Darlehen.

Zur Bemessung der Ausfallwahrscheinlichkeit definiert der Konzern den Ausfall als eine Situation, in der das Engagement eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

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der Kreditnehmer ist mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig;

internationale Ratingagenturen haben den Kreditnehmer in die Ausfall-Ratingklasse eingestuft;

der Kreditnehmer erfüllt die im Folgenden aufgeführten Kriterien, die eine Zahlung unwahrscheinlich machen:

der Kreditnehmer ist verstorben;

der Kreditnehmer ist zahlungsunfähig;

der Kreditnehmer verstößt gegen Kreditkondition(en);

ein Konkurs des Kreditnehmers ist wahrscheinlich; und

die Kredite wurden mit einem großen Abschlag erworben oder ausgereicht, der die eingetretenen Kreditverluste widerspiegelt.

Für Offenlegungszwecke hat der Konzern die Ausfalldefinition vollständig an die Definition der wertgeminderten Vermögenswerte angepasst. Die oben genannte Ausfalldefinition wird auf alle Arten von finanziellen Vermögenswerten des Konzerns angewandt.

Ein Instrument gilt als nicht mehr ausgefallen (d.h. gesundet), wenn es für einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs Monaten keines der Ausfallkriterien mehr erfüllt. Dieser Zeitraum von sechs Monaten wurde basierend auf einer Analyse ermittelt, die anhand verschiedener möglicher Definitionen der Gesundung die Wahrscheinlichkeit, dass ein Finanzinstrument nach Gesundung erneut ausfällt, berücksichtigt.

Die Beurteilung, ob seit dem erstmaligen Ansatz das Kreditrisiko signifikant angestiegen ist (significant increase in credit risk - SICR), erfolgt auf Einzel- und Portfoliobasis. Bei Darlehen an Unternehmen wird der SICR auf Einzelbasis durch Überwachung der im Folgenden aufgeführten Auslöser bewertet. Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten wird der SICR je nach Vorhandensein von Scoring-Modellen entweder auf Portfoliobasis oder auf Einzelbasis bewertet. Die zur Identifizierung eines SICR verwendeten Kriterien und deren Angemessenheit werden regelmäßig vom Management des Konzerns überwacht und überprüft. Die Annahme, dass sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wenn finanzielle Vermögenswerte mehr als 30 Tage überfällig sind, wurde nicht widerlegt.

Die Höhe der in diesem Konzernabschluss erfassten erwarteten Kreditverluste hängt davon ab, ob sich das Kreditrisiko des Kreditnehmers seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wird ein dreistufiges Modell eingesetzt. Ein Finanzinstrument, das beim erstmaligen Ansatz nicht wertgemindert ist und dessen Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant gestiegen ist, wird basierend auf den erwarteten Kreditverlusten innerhalb von zwölf Monaten wertberichtigt (Stufe 1). Wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert, wird das Finanzinstrument in Stufe 2 überführt, gilt aber noch nicht als wertgemindert und die Wertberichtigung basiert auf den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Finanzinstruments. Wenn ein Finanzinstrument wertgemindert ist, wird es in Stufe 3 überführt und die Wertberichtigung basiert auf den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Finanzinstruments. Wenn sich ein Vermögenswert in Stufe 3 befindet, weist das Unternehmen keine Zinserträge mehr basierend auf dem Bruttobuchwert aus, sondern wendet zur Berechnung der Zinserträge den Effektivzinssatz des Vermögenswerts auf den Buchwert abzüglich der erwarteten Kreditverluste an.

Wenn die SICR-Kriterien nachweislich nicht mehr erfüllt sind, wird das Instrument zurück in Stufe 1 überführt. Wenn ein Engagement aufgrund eines qualitativen Indikators in Stufe 2 überführt wurde, überwacht der Konzern den Fortbestand oder die Veränderung dieses Indikators.

Die erwarteten Kreditverluste für erworbene oder ausgereichte wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte werden immer auf Laufzeitbasis bemessen. Der Konzern weist daher nur die kumulierten Veränderungen der auf Laufzeitbasis erwarteten Kreditverluste aus.

Der Konzern wendet drei Ansätze zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste an: (1) die Bewertung auf Einzelbasis; (2) die Bewertung auf Portfoliobasis: interne Ratings werden auf Einzelbasis geschätzt, aber bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste werden die gleichen Kreditrisikoparameter (z.B. PD und LGD) auf die gleichen Kreditrisikoratings und homogene Segmente des Kreditportfolios angewandt; und (3) die Bewertung auf Basis externer Ratings. Der Konzern bewertet die folgenden Arten von Krediten auf Einzelbasis: Kredite mit einzigartigen Kreditrisikomerkmalen und einzeln signifikante Kredite. Der Konzern bewertet Unternehmenskredite auf Portfoliobasis, sofern keine kreditnehmerspezifischen Informationen vorliegen. Bei diesem Ansatz wird der Kreditpool basierend auf kreditnehmerspezifischen Informationen wie beispielsweise Verzugsstatus, historische Verlustdaten, Standort und andere prädiktive Informationen in homogene Segmente gegliedert.

Die Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf Einzelbasis erfolgt durch Gewichtung der geschätzten Kreditverluste für verschiedene mögliche Ergebnisse nach den Wahrscheinlichkeiten der einzelnen Ergebnisse. Der Konzern definiert für jeden bewerteten Kredit mindestens zwei mögliche Ergebnisse, von denen eins zu einem Kreditverlust führt, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios sehr gering ist. Die Einzelbewertung basiert in erster Linie auf dem fachlichen Urteil erfahrener leitender Angestellter des Konzerns. Die fachlichen Urteile werden regelmäßig überprüft, um die Differenz zwischen den Schätzungen und den tatsächlichen Verlusten zu verringern.

Bei der Bewertung auf Portfoliobasis stuft der Konzern die Engagements ein und bemisst die Wertberichtigung auf kollektiver Basis. Der Konzern analysiert seine Engagements nach Segmenten, die basierend auf gemeinsamen Kreditrisikomerkmalen so gebildet werden, dass die Engagements einer Gruppe homogene oder ähnliche Risiken aufweisen. Die wichtigsten gemeinsamen Kreditmerkmale sind: Art des Kunden, Produktart, Kreditrisikorating, Datum des erstmaligen Ansatzes, Laufzeit, Qualität der Sicherheiten und Beleihungsquote (loan to value ratio - LTV). Die verschiedenen Segmente spiegeln auch Unterschiede bei den Kreditrisikoparametern wie PD und LGD wider. Die Angemessenheit der Einstufung in Gruppen wird regelmäßig vom Management des Konzerns überwacht und überprüft.

Die erwarteten Kreditverluste sind generell die Summe der Multiplikationen der folgenden Kreditrisikoparameter: EAD, PD und LGD gemäß den obigen Definitionen und mit dem Effektivzinssatz des Instruments abgezinst auf den Zeitwert. Die erwarteten Kreditverluste werden durch Vorhersage der Kreditrisikoparameter (EAD, PD und LGD) für jedes zukünftige Jahr während der Laufzeit für jedes einzelne Engagement oder Kollektivsegment bestimmt. Diese drei Komponenten werden miteinander multipliziert und um die Wahrscheinlichkeit des Fortbestands (d.h. das Engagement wurde in einem früheren Monat zurückgezahlt oder ist in einem früheren Monat ausgefallen) bereinigt. Hierdurch werden effektiv die erwarteten Kreditverluste für jeden zukünftigen Zeitraum berechnet, die dann auf den Stichtag abgezinst und aufsummiert werden. Der zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste verwendete Diskontsatz ist der ursprüngliche Effektivzinssatz oder eine Annäherung daran.

Unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration

Risikokonzentrationen entstehen, wenn mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicher Weise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Risikokonzentrationen weisen auf eine relative Sensitivität des Konzernergebnisses gegenüber Entwicklungen in bestimmten Branchen hin. Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, enthalten die Konzernrichtlinien spezielle Vorgaben zur Bildung eines diversifizierten Portfolios. Identifizierte Ausfallrisikokonzentrationen werden entsprechend kontrolliert und gesteuert.

Risikokonzentration bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zum 30. September 2024 schuldeten fünf Kunden der Gruppe jeweils mehr als TEUR 1.000, was zusammen 45 % des Saldos aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausmachte (2023: acht Kunden mit 64 % des Saldos); vier Kunden mit 37 % des Saldos waren nahestehende Unternehmen und ein Kunde mit 8 % des Saldos war ein von der Gruppe unabhängiger Dritte (2023: fünf Kunden mit 27 % des Saldos waren nahestehende Unternehmen, während drei Kunden mit 37 % des Saldos von der Gruppe unabhängige Dritte waren).

31 LIQUIDITÄTSRISIKO

Die Gruppe überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines periodischen Liquiditätsplanungs-Tools. Das Geschäft der Gruppe erfordert in großem Umfang Finanzierungen für die gehandelten Güter, die in der Regel nur für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten notwendig sind. Die jederzeitige Sicherstellung der Liquidität wird von der Finanzabteilung der OOO EkoNivaTechnika-Holding in Russland zentral wahrgenommen. Dort laufen alle Finanzierungsvereinbarungen und Zahlungsverpflichtungen zusammen und die benötigten liquiden Mittel werden entsprechend verteilt. Das Konzernmanagement wird regelmäßig über den Stand der Finanzierung und der Zahlungsverpflichtungen unterrichtet und trifft außerhalb des Tagesgeschäfts die wesentlichen Entscheidungen.

Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen.

Stand am 30. September 2024

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TEUR Täglich fällig Bis zu 3 Monaten 4 bis 12 Monaten 1 bis 2
Jahren
2 bis 5 Jahren
Darlehen 54.130 - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.889 5.994 887 119 -
Leasingverbindlichkeiten Sonstige finanzielle - 565 1.695 1.323 661
Verbindlichkeiten 110 4.131 534 - -
Gesamt 58.129 10.690 3.116 1.442 661

Stand am 30. September 2023

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TEUR Täglich fällig Bis zu 3 Monaten 4 bis 12 Monaten 1 bis 2
Jahren
2 bis 5 Jahren
Darlehen 61.657 - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.378 1.603 61 291 -
Leasingverbindlichkeiten Sonstige finanzielle - 420 1.260 937 469
Verbindlichkeiten 2.776 6.347 - - -
Gesamt 68.811 8.370 1.321 1.228 469

Kapitalsteuerung

Das Ziel der Kapitalsteuerung der Gruppe ist es sicherzustellen, dass alle Gesellschaften der Unternehmensgruppe in der Lage sind, dem Prinzip der Unternehmensfortführung zu folgen und gleichzeitig alle Verbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen.

Die Kapitalstruktur der Gruppe besteht aus Netto-Finanzschulden (darunter werden die in Anhangsangabe 23 angegebenen Finanzverbindlichkeiten, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, verstanden) sowie dem Eigenkapital der Gruppe (dieses setzt sich zusammen aus dem eingezahlten gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, dem Bilanzverlust und der Erhöhung der Kapitalrücklage).

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30.09.2024 30.09.2023
Darlehen (54.130) (61.657)
Abzüglich: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 679 2.067
Netto-Finanzschulden (53.451) (59.590)
Eigenkapital 68.953 68.504
Kapital und Netto-Finanzschulden 15.502 8.914

Zum 30. September 2024 und 2023 wurden keine Änderungen an den Zielen, Richtlinien und Verfahren für die Kapitalsteuerung vorgenommen.

32 GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Für die Zwecke dieser Konzernabschlüsse gelten Parteien als nahestehende Unternehmen, sofern eine Partei in der Lage ist, die andere Partei zu beherrschen, diese unter gemeinsamer Beherrschung stehen oder die Partei wesentlichen Einfluss auf die Finanz- und Betriebsentscheidungen der anderen Partei ausüben kann. Bei der Berücksichtigung jeder möglichen Beziehung zu nahestehenden Unternehmen wird auf die Substanz der Beziehung abgestellt, nicht rein auf die Rechtsform.

Im Laufe der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode führten Gesellschaften der Unternehmensgruppe folgende Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen durch:

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TEUR Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle der obersten beherrschenden Partei Mutterunternehmen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
2024 2023 2024 2023 2024 2023
Verkauf von Landmaschinen 1.548 510 - - - 20
Verkauf von landwirtschaftlichen Ersatzteilen, Reifen und Schmiermitteln 10.420 9.322 - - - -
Verkauf von intelligenten Landwirtschaftslösungen 165 46 - - - -
Verkauf von Bau- und Straßenbaumaschinen 155 - - - - -
Handel mit gebrauchten Landmaschinen - 2 - - - -
Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen 534 408 - - - -
Sonstige Erträge 109 73 - - - -
Zinserträge Zinserträge 1.276 1.719 21 21 - -
Zinsaufwendungen - 9 - - - -
Erwerb von Waren und Dienstleistungen (530) (2.535) - - - -
Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen - - - - (1.372) (1.550)
Sonstige Aufwendungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen - - - - (11) (9)
Wertminderung von ausgegebenen Darlehen - - (21) (27) - -
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TEUR Gesamt
2024 2023
Verkauf von Landmaschinen 1.548 530
Verkauf von landwirtschaftlichen Ersatzteilen, Reifen und Schmiermitteln 10.420 9.322
Verkauf von intelligenten Landwirtschaftslösungen 165 46
Verkauf von Bau- und Straßenbaumaschinen 155 -
Handel mit gebrauchten Landmaschinen - 2
Erlöse aus der Erbringung von Serviceleistungen 534 408
Sonstige Erträge 109 73
Zinserträge Zinserträge 1.297 1.740
Zinsaufwendungen - 9
Erwerb von Waren und Dienstleistungen (530) (2.535)
Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (1.372) (1.550)
Sonstige Aufwendungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (11) (9)
Wertminderung von ausgegebenen Darlehen (21) (27)

Die Sozialbeiträge im Zusammenhang mit der Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen betrugen TEUR 233 (2023: TEUR 386).

Die folgenden Salden waren am Ende des Berichtszeitraums ausstehend:

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TEUR Kurzfristig ausgegebene Darlehen Forderungen aus Lieferung en und Leistungen
Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle 30.09.2024 21.182 9.985
30.09.2023 20.403 11.517
Verbundene Unternehmen 30.09.2024 - 1
30.09.2023 - 1
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen 30.09.2024
30.09.2023 - -
Gesamt 30.09.2024 21.182 9.986
30.09.2023 20.403 11.518
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TEUR Anzahlungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige kurzfristige Vermögenswerte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, andere Finanzverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten, Vorschuss, Kurzfristige Darlehen
Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle 156 1.060
177 1.177
Verbundene Unternehmen 1 2
- 4
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen 37 477
38 471
Gesamt 194 1.539
215 1.652

Im Geschäftsjahr zum 30. September 2024 wurden keine Darlehen an nahestehende Unternehmen ausgereicht und zurückgezahlt (2023: TEUR 90 ausgereicht - dieser Betrag ist in der Zeile "Ausreichung von Darlehen" in der Konzernkapitalflussrechnung enthalten - und TEUR 4.230 zurückgezahlt - dieser Betrag ist in der Zeile "Mittelzufluss aus der Rückzahlung ausgereichter Darlehen" in der Konzernkapitalflussrechnung dargestellt).

33 GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Vorstand und Aufsichtsrat der Ekotechnika AG schlagen der Hauptversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.511.653,55 der sich aus dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 401.783,66 und dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 2.913.437,21 zusammensetzt, vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

34 HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Für die Abschlussprüfung wurde im Geschäftsjahr zum 30. September 2024 ein Honorar (Gesamtvergütung zzgl. Auslagen ohne Umsatzsteuer) in Höhe von TEUR 65 (2023: TEUR 65) als Aufwand erfasst.

35 FREIGABE

Der Vorstand der Ekotechnika AG hat den Konzernabschluss am 23. Januar 2025 zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss prüfen und zu erklären, ob der Konzernabschluss gebilligt wird.

 

Walldorf, 23. Januar 2025

Stefan Dürr, Vorstandsvorsitzender

Björne Drechsler, Vorstand

Hauptversammlung

Gewinnverwendungsbeschluss vom 7. April 2025

Der für das Geschäftsjahr 2023/​2024 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.511.653,55 wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/​2024

der Ekotechnika AG, Walldorf

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wie auch im Vorjahr blieb das Geschäftsjahr 2023/​2024 für die Ekotechnika AG (nachfolgend auch als "Ekotechnika", "Gesellschaft" oder "Unternehmen" bezeichnet) aufgrund der dynamischen Veränderung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr herausfordernd. Nach wie vor haben und hatten die im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine Konflikt stehenden Sanktionen der Europäischen Union und vieler weiterer Länder gegen die Russische Föderation und die Gegenmaßnahmen der Russischen Föderation gegen diese Länder massive Auswirkungen auf die Unternehmensgruppe. Der Gesamtumsatz der Gruppe lag nur leicht unter dem Vorjahr - bereinigt um Währungseinflüsse zeigt sich ein Wachstum von ca. 15% - im Wesentlichen getrieben durch einen wieder gestiegenen Maschinenverkauf und nur zu einem kleineren Teil durch weiteres Wachstum bei den Ersatzteilen. Der Bruttogewinn ist leicht rückläufig, das operative Ergebnis deutlich. Der deutliche Anstieg der Finanzierungskosten in Russland führt so zu einem Rückgang des Vorsteuerergebnisses von rund 90%.

Die massive Veränderung des Marktes durch den Wegfall aller wesentlichen Lieferanten und die Schwierigkeiten Alternativen zu finden und auch für vorhandene Maschinen Ersatzteile zu importieren, fordern weiter das gesamte Unternehmen.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Ekotechnika AG hat den Vorstand im Geschäftsjahr 2023/​2024 kontinuierlich überwacht und bei der Leitung des Unternehmens auch in diesem weiteren herausfordernden Krisenjahr regelmäßig beraten. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten vollumgänglich nachgekommen und hat die Aufsichtsratsmitglieder regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form, u.a. mittels monatlicher Managementberichte, über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch unverzügliche Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen, Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung und die Auswirkungen der geopolitischen Situation auf die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensentwicklung. Die Einhaltung sämtlicher Compliance- und Sanktionsregeln durch das Unternehmen bildete hierbei weiterhin einen Schwerpunkt. Das Risiko-Management, neue Lieferanten bzw. Marken sowie die Entwicklung von Lagerbeständen und Auftragsbestand, Veränderungen der Marktsituation, Zahlungsverkehr und weitere mit der dynamischen politisch-wirtschaftlichen Lage verbundene Themen waren weitere wichtige Handlungsfelder.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten jeweils ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Der Aufsichtsrat hat sich ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt.

Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und insbesondere die Aufsichtsratsvorsitzende und ihr Stellvertreter standen auch zwischen den ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch untereinander sowie mit dem Vorstand und haben sich über wesentliche Entwicklungen der Gesellschaft fortlaufend informiert. Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung geschah dies deutlich häufiger, als vor dem Jahr 2022.

Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es nicht gegeben.

Vorstand und Aufsichtsrat haben auch im Geschäftsjahr 2023/​2024 sehr konstruktiv zusammengearbeitet und damit die Entwicklung der Ekotechnika AG trotz der schwierigen externen Rahmenbedingungen gesichert.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Berichtsjahr fanden insgesamt fünf Sitzungen des Aufsichtsrates statt: drei Präsenzsitzungen, eine Sitzung in hybrider Form mit teilweiser Videozuschaltung einiger Teilnehmer und eine Sitzung im Wege einer Videokonferenz. Ferner wurden zwei Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Gegenstand unserer regelmäßigen Beratungen im Plenum waren jeweils die Gesamtentwicklung des Unternehmens vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage sowie im Hinblick auf strategische Zielsetzungen, u.a. die Umsatz- und die Ergebnisentwicklung, die Finanz- und Ertragslage der Ekotechnika-Gruppe und die Einhaltung von Sanktionsanforderungen. Zudem befassten wir uns anlassbezogen mit den wesentlichen Projekten sowie mit Risiken des Unternehmens in dieser Krisenzeit.

An den Sitzungen haben jeweils sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Die Aufsichtsratsarbeit war stets von einem offenen und konstruktiven Austausch geprägt. Herr Drechsler war an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen zugegen (teilweise mit Zuschaltung per Video); Herr Dürr war an einer Sitzung wegen einer unaufschiebbaren Geschäftsreise entschuldigt, wirkte aber sowohl bei der Vor- als auch bei der Nachbereitung der Sitzung aktiv mit.

Die erste Sitzung des Aufsichtsrates im Berichtszeitraum fand am 14. November 2023 in Präsenz in Hannover im Rahmen der AGRITECHNIKA Messe statt. Es wurde eingehend über die finanzwirtschaftliche Situation der Ekotechnika-Gruppe sowie über die aktuelle Geschäftsentwicklung, IFRS-Zahlen und Managementzahlen für das Geschäftsjahr 2022/​2023, Strategie, Ziele und vorläufige Planung für das neue Geschäftsjahr sowie neue Lieferanten gesprochen. Compliance und Risk Management waren weitere Schwerpunkte unserer Sitzung.

Die bereits eingehend in dieser Sitzung diskutierte Planung sowie die strategischen Ziele für das Jahr 2023/​2024 wurden weiter ausgearbeitet und im Umlaufverfahren am 3. Januar 2024 in einer Beschlussfassung festgehalten.

Die Bilanzsitzung des Aufsichtsrates fand in Präsenz am 14. März 2024 in Friedrichsruhe statt. Im Rahmen dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat in Anwesenheit der Konzern- und Einzelabschlussprüfer, von der Klaiber GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, den Einzelabschluss (HGB) und den Konzernabschluss 2022/​2023 eingehend diskutiert. Daraufhin haben die Mitglieder des Aufsichtsrates den Einzelabschluss (HGB) festgestellt und den Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/​2023 gebilligt. Der Abhängigkeitsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/​2023 wurden dem Aufsichtsrat im Vorfeld vorgelegt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben den Abhängigkeitsbericht geprüft und den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023 festgestellt. Darüber hinaus wurden die finanzwirtschaftliche Situation der Ekotechnika-Gruppe, wichtige Aspekte der aktuellen Geschäftsentwicklung und vorläufige Geschäftszahlen für die ersten vier Monate 2023/​2024 besprochen. In einem gesonderten Beschluss wurde während der Sitzung über die Zustimmung zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024, einschließlich der Tagesordnung und der Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats entschieden, die für den 23. April 2024 vorgesehen war.

Am 22. April 2024 fand die nächste Präsenzsitzung des Aufsichtsrates statt. Die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung waren erneut die finanzwirtschaftliche Situation der Ekotechnika-Gruppe, aktuelle Geschäftsentwicklung, Finanzierung und vorläufige Geschäftszahlen für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2023/​2024 sowie Informationen über neue Lieferanten und Compliance- und Risiko-Management-Fragen. Zusätzlich wurde über die Vorbereitung der Hauptversammlung am folgenden Tag gesprochen.

Zum Thema "Risk Management" wurde am 9. Juli 2024 eine gesonderte Aufsichtsratssitzung im Wege einer Videokonferenz durchgeführt. Dazu wurde die für diesen Bereich Verantwortliche der Gruppe eingeladen. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die finanzwirtschaftliche Situation der Ekotechnika-Gruppe, die aktuelle Geschäftsentwicklung und die vorläufigen Geschäfts- und IFRS-Zahlen für die ersten acht Monate des Geschäftsjahres 2023/​2024 informiert.

Die letzte Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2023/​2024 fand als Präsenzsitzung am 9. September 2024 in Ilsenburg statt. Die wesentlichen Themen waren wiederum die finanzwirtschaftliche Situation der Ekotechnika Gruppe, die Unternehmensentwicklung, die Finanzierung, die IFRS-Zahlen und Geschäftszahlen für die ersten zehn Monate des Geschäftsjahres 2023/​2024 sowie die vorläufige Planung und Strategie für das Geschäftsjahr 2024/​2025. Darüber hinaus wurden erneut die jüngsten Entwicklungen in den Bereichen Risiko-Management und Compliance des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Sanktionen, besprochen.

Am 28. September 2024 wurde ein gesonderter Beschluss im Umlaufverfahren über die Änderung der Anstellungsverträge der Vorstände im Hinblick auf die Anpassung der Vergütung gefasst.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der Einzelabschluss (HGB) und der Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts für die Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2023/​2024 wurden von der als Abschlussprüfer bestellten Klaiber GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nachfolgend auch als "Abschlussprüfer" bezeichnet), geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit einem erläuternden Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken testiert.

Der Einzelabschluss (HGB) und der Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023/​2024 sowie die jeweiligen Prüfungsberichte und Prüfungsunterlagen wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Sitzung des Aufsichtsrats am 11. Februar 2025 zugeleitet, so dass für diese ausreichend Gelegenheit zur Prüfung bestand. Der Aufsichtsrat hat die Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2023/​2024, den Konzern-Lagebericht und das Ergebnis der Prüfung am 11. Februar 2025 eingehend in Anwesenheit des Abschlussprüfers erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung über die Prüfungen insgesamt, über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen.

Der Abschlussprüfer beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrats eingehend. Zudem erläuterte der Abschlussprüfer, dass keine Umstände vorlägen, die Anlass zur Besorgnis über seine Befangenheit gäben. Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und die dem Aufsichtsrat nach Maßgabe von § 171 Abs. 1 AktG obliegende eigene Prüfung des Einzelabschlusses (HGB) und des Konzernabschlusses (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr 2023/​2024 vorgenommen.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte der Aufsichtsrat am 11. Februar 2025 den vom Vorstand aufgestellten Einzelabschluss (HGB) der Ekotechnika AG. Damit ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Ferner billigte der Aufsichtsrat den Konzernabschluss (IFRS) einschließlich des Konzern-Lageberichts der Ekotechnika AG. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.

Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den gemäß §312 AktG aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht gemäß § 314 AktG geprüft.

Der Aufsichtsrat erklärt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht und die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ekotechnika Gruppe und den Mitgliedern des Vorstands herzlich für ihre erbrachten Anstrengungen und Leistungen und ihr außerordentliches Engagement im wiederum herausfordernden Geschäftsjahr 2023/​2024.

Wir danken auch Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, für Ihren Zuspruch und Ihr Vertrauen.

 

Walldorf, im Februar 2025

Für den Aufsichtsrat

Olga Ohly, Vorsitzende des Aufsichtsrats

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ekotechnika AG, Walldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Ekotechnika AG, Walldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30.09.2024, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.10.2023 bis zum 30.09.2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Ekotechnika AG, Walldorf, für das Geschäftsjahr vom 1.10.2023 bis zum 30.09.2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30.09.2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.10.2023 bis zum 30.09.2024 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "Unternehmensfortführung" im Konzernanhang sowie die Angaben in Abschnitt "Bestandsgefährdende Risiken" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand des Konzerns davon abhängig ist, dass auslaufende Bankkredite prolongiert bzw. refinanziert werden, sowie der Konzern in der Lage ist aus seiner Geschäftstätigkeit ausreichende liquide Mittel zur Deckung seiner Verbindlichkeiten zu generieren.

Eine wesentliche Unsicherheit besteht außerdem in den Auswirkungen des Russland Ukraine Konflikts und den infolge dessen gegen Russland ergangenen Sanktionen, die Einfuhrbeschränkungen und Beschränkungen des internationalen Zahlungsverkehrs bedeuten. Infolgedessen haben sich wesentliche Lieferanten der Gruppe aus Russland zurückgezogen. Dem begegnet die Gesellschaft mit einem veränderten Produktportfolio und angepassten Geschäftsmodell.

Zu diesem Bereich der auf politischen Entscheidungen beruhenden Entwicklungen gehören auch die zu erwartenden Änderungen auf der steuerlichen Seite der Wirtschaft. Sowohl Deutschland als auch die Russische Föderation verschärfen die Steuervorschriften für Unternehmen, die im jeweils anderen Land tätig sind. Dies hat zur Folge, dass der Verwaltungsaufwand für alle Konzernunternehmen deutlich zunehmen wird. Darüber hinaus könnte dies zu deutlich höheren Steuerzahlungen in beiden Ländern führen. Die Details sind noch nicht eindeutig geklärt, aber das Management verfolgt die Diskussionen und wird versuchen, Wege zu finden, damit umzugehen.

Wie in Abschnitt "Unternehmensfortführung" im Konzernanhang und Abschnitt "Bestandsgefährdende Risiken" im Konzernlagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der

zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Albstadt, 23. Januar 2025

Klaiber GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Klaiber, Wirtschaftsprüfer