HCI Capital AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2013 war für die HCl Gruppe erwartungsgemäß durch unverändert herausfordernde Marktbedingungen geprägt. Dies betrifft sowohl die Fortsetzung der Krise auf den Schifffahrtsmärkten, als auch die verhaltene Nachfrage am Markt für geschlossene Fonds. Das Management hat bereits frühzeitig im Jahr 2012 auf die anhaltend schwierige Marktlage reagiert und für das Geschäftsjahr 2013 ein Kostensenkungsprogramm von rund 7,2 Mio. EUR umgesetzt und strebt darüber hinaus für das Geschäftsjahr 2014 plangemäß weitere Kostensenkungen in Höhe von rund 2,5 Mio. EUR an. Gleichzeitig schreitet die Umsetzung der Anforderungen der AIFM-Regulierung voran. Insoweit sehen wir die HCI Gruppe sowohl auf die aktuellen Marktbedingungen, als auch auf die zukünftigen Chancen der Neuordnung in der Branche gut eingestellt.

Der in 2013 aus Kostengründen auf die gesetzlich erforderliche Anzahl von drei Mitgliedern verkleinerte Aufsichtsrat hat all diese Maßnahmen sehr eng begleitet und unterstützt die Aktivitäten des Vorstands in vollem Umfang. Wir sind davon überzeugt, dass die HCI Gruppe die notwendigen Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, um die Herausforderungen der veränderten Marktbedingungen und der neuen regulatorischen Anforderungen erfolgreich zu bewältigen.

Der Aufsichtsrat der HCI Capital AG hat im Jahr 2013 in insgesamt vier Sitzungen getagt. Wichtige Tagesordnungspunkte dieser Sitzungen waren unter anderem:

Beschlussfassung über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2012

Erörterung der Quartalsberichte und des Halbjahresfinanzberichts 2013

Berichterstattung zum Risikomanagement

Planung und strategische Unternehmensausrichtung

Personelle Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat

Beschlussfassung über das Outsourcing des Immobilienfonds- und Asset Managements für die Niederlande, Österreich und die Schweiz

Mit Ausnahme von Herrn Gernandt und Herrn Viering, die an einem Sitzungstermin nicht teilnehmen konnten, haben alle Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen teilgenommen. Es wurden drei Beschlüsse ohne Zusammenkunft gefasst.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten und vom Abschlussprüfer geprüften Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Der Abschlussprüfer bestätigte, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und dass bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Seitens des Aufsichtsrats wurden keine Einwände gegen die vom Vorstand im Abhängigkeitsbericht abgegebene Erklärung erhoben.

Der Vorstand der HCI Capital AG unterrichtete den Aufsichtsrat zeitnah und regelmäßig über die wesentlichen Fragen der Geschäftsführung und stellte sicher, dass der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig über Ereignisse von grundlegender Bedeutung unterrichtet wurde. Zwischen den Vorstandsmitgliedern und dem Aufsichtsratsvorsitzenden bestand auch außerhalb der regulären Aufsichtsratssitzungen ein enger Informationsaustausch. Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist durch Transparenz geprägt und führt damit zu einer effektiven Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Kontrollgremiums. Darüber hinaus pflegte der Aufsichtsrat den Kontakt zu den Hauptaktionären der HCI Capital AG.

Im Rahmen der Hauptversammlung am 12. Juni 2013 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 zum Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Diese Wahl hat auch die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten umfasst, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2014 aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte noch beauftragt wird.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss der HCl Capital AG zum 31. Dezember 2013 und den zusammengefassten Bericht über die Lage der HCI Capital AG und des Konzerns (zusammengefasster Lagebericht) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. lm Prüfungsbericht zum Jahresabschluss wurde ebenfalls bestätigt, dass der Vorstand die nach § 91 Absatz 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Risikofrüherkennung getroffen hat. Der Konzernabschluss, der nach den handelsrechtlichen Normen des HGB aufgestellt worden ist, wurde um den zusammengefassten Lagebericht ergänzt. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht wurden vom Abschlussprüfer ebenfalls mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich mit den Prüfungsberichten über die Prüfung des Einzelabschlusses der HCI Capital AG und des HCI Konzerns des Wirtschaftsprüfers intensiv auseinandergesetzt und diese geprüft. Außerdem haben die Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der ersten Aufsichtsratssitzung am 6. Februar 2014 die wesentlichen Abschlussthemen und im Rahmen der zweiten Aufsichtsratssitzung am 4. April 2014 die Abschlüsse mit dem Abschlussprüfer eingehend diskutiert. Sämtliche Prüfungsberichte und Abschlussunterlagen standen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis des Abschlussprüfers nach eigenständiger Prüfung am 4. April 2014 ausdrücklich zugestimmt. Der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss, der Jahresabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht wurden vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss war damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat der HCI Capital AG bedankt sich beim Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er spricht des Weiteren sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seine Anerkennung für das hohe Engagement im Geschäftsjahr 2013 aus.




 

Hamburg, den 4. April 2014

Alexander Stuhlmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Wir haben den von der HCI Capital AG, Hamburg, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernkapitalflussrechnung, Entwicklung des Konzerneigenkapitals und Konzernanhang - sowie ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Hamburg, den 4. April 2014

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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