HCI Capital AGHamburgJahresabschluss
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Berichterstattung über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2013 sowie Beschlussfassung über die Billigung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2013 |
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Erörterung der Quartalsberichte und des Halbjahresfinanzberichts 2014 |
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Berichterstattung zum Risikomanagement |
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Planung und strategische Unternehmensausrichtung |
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Berichterstattung über die aktuelle Lage der Bestandsfonds |
Mit Ausnahme von Herrn Dr. Liebing, der an einem Sitzungstermin nicht teilnehmen konnte, haben alle Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen teilgenommen. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben an sämtlichen Beschlussfassungen, ggf. durch telefonische Abgabe ihrer Stimme, teilgenommen. Der Aufsichtsrat fasste fünf Beschlüsse ohne Zusammenkunft.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten und vom Abschlussprüfer geprüften Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Der Abschlussprüfer bestätigte, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und dass bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Seitens des Aufsichtsrats wurden keine Einwände gegen die vom Vorstand im Abhängigkeitsbericht abgegebene Erklärung erhoben.
Der Vorstand der HCI Capital AG unterrichtete den Aufsichtsrat zeitnah und regelmäßig über die wesentlichen Fragen der Geschäftsführung und stellte sicher, dass der gesamte Aufsichtsrat regelmäßig über Ereignisse von grundlegender Bedeutung unterrichtet wurde. Zwischen den Vorstandsmitgliedern und dem Aufsichtsratsvorsitzenden bestand auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen ein enger Informationsaustausch. Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist durch Transparenz geprägt und führt damit zu einer effektiven Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Kontrollgremiums.
Im Rahmen der Hauptversammlung am 5. Juni 2014 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 zum Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Diese Wahl hat auch die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten umfasst, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2015 aufgestellt werden. Die Wahl bezieht sich auf die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte, soweit diese rechtlich zwingend erforderlich ist.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss der HCI Capital AG zum 31. Dezember 2014 und den zusammengefassten Bericht über die Lage der HCI Capital AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss wurde ebenfalls bestätigt, dass der Vorstand die nach § 91 Absatz 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Risikofrüherkennung getroffen hat. Der Konzernabschluss, der nach den handelsrechtlichen Normen des HGB aufgestellt worden ist, wurde um den zusammengefassten Bericht über die Lage der HCI Capital AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 ergänzt. Konzernabschluss und der zusammengefasste Bericht über die Lage der HCI Capital AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 wurden vom Abschlussprüfer ebenfalls mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich mit den Prüfungsberichten des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Einzelabschlusses der HCI Capital AG und des Konzerns intensiv auseinandergesetzt. Außerdem haben die Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der ersten Aufsichtsratssitzung am 5. Februar 2015 die wesentlichen Abschlussthemen und im Rahmen der zweiten Aufsichtsratssitzung am 21. April 2015 die Abschlüsse mit dem Abschlussprüfer eingehend diskutiert. Sämtliche Prüfungsberichte und Abschlussunterlagen standen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis des Abschlussprüfers nach eigenständiger Prüfung am 21. April 2015 ausdrücklich zugestimmt. Der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss, der Jahresabschluss sowie der zusammengefasste Bericht über die Lage der HCI Capital AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 wurden vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss war damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat der HCI Capital AG bedankt sich beim Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er spricht des Weiteren sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seine Anerkennung für das hohe Engagement im Geschäftsjahr 2014 aus.
Hamburg, den 21. April 2015
Alexander Stuhlmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung der HCI Capital AG, Hamburg, und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (Lagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bild es der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hamburg, den 21. April 2015
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Heckert, Wirtschaftsprüfer
Petersen, Wirtschaftsprüfer