Ernst Rung AG

Herxheim bei Landau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 882.716,73 837.981,90
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 882.465,73 837.730,90
III. Finanzanlagen 250,00 250,00
B. Umlaufvermögen 254.476,55 260.411,07
I. Vorräte 22.349,77 34.351,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 80.434,65 92.740,99
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -703,50 -1.043,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 151.692,13 133.318,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.122,04 1.640,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.139.315,32 1.100.033,92

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 872.844,60 815.155,70
I. gezeichnetes Kapital 225.000,00 225.000,00
II. Kapitalrücklage 75.000,00 75.000,00
III. Gewinnrücklagen 539.892,36 489.892,36
IV. Gewinnvortrag 11.764,08 6.730,83
V. Bilanzgewinn 21.188,16 18.532,51
B. Rückstellungen 17.083,28 17.305,69
C. Verbindlichkeiten 248.037,44 266.222,53
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 36.535,55 43.771,77
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 211.501,89 222.450,76
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.350,00 1.350,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.139.315,32 1.100.033,92

Anhang





A  Allgemeine Angaben


1. Generalnorm
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen werden können, erfolgten in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung.

B  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


1. Allgemeine Erläuterungen
Bei der Bilanzierung werden die generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie die besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 269-274, 279-283 HGB) beachtet.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine  kleine Kapitalgesellschaft.
Von den damit verbundenen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde Gebrauch gemacht. 

2. Anlagevermögen
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungssätze der verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der  betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 Euro bis 800,00 € werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.

3. Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert bilanziert.

Für bestehende zweifelhafte Forderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von 50% vorgenommen.

Für das allgemeine Ausfallrisiko wurde eine Pauschalwerberichtigung in Höhe von 1% gebildet.

Forderungen ggü. Vorstandsmitgliedern wurden mit 0,5 % p. a. verzinst und betragen im Wirtschaftsjahr 33.543,75 € (Vorjahr: 41.990,31 €).

4. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen wurden für noch zu erwartende Kosten, die dem Wirtschaftsjahr 2018 zuzuordnen sind, angesetzt.

5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C  Sonstige Angaben

1. Angaben zu den Organmitgliedern
Als Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 waren vom Aufsichtsrat bestellt:

Ernst Rung, Siedlungsstraße 4, 76863 Herxheim

2. Angaben zum Grundkapital
Das Grundkapital l in Höhe von 225.000,00 € besteht aus 225 nennbetragslosen Stückaktien.

Herxheim, den 19. Dezember 2019            

gez.  Ernst Rung

(Vorstand der Ernst Rung AG)

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2019 festgestellt.