Ernst Rung AG
Herxheim bei Landau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
| A. Anlagevermögen |
882.716,73 |
837.981,90 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II. Sachanlagen |
882.465,73 |
837.730,90 |
| III. Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B. Umlaufvermögen |
254.476,55 |
260.411,07 |
| I. Vorräte |
22.349,77 |
34.351,48 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
80.434,65 |
92.740,99 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-703,50 |
-1.043,58 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
151.692,13 |
133.318,60 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
2.122,04 |
1.640,95 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
1.139.315,32
|
1.100.033,92 |
Passiva
|
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31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
| A. Eigenkapital |
872.844,60 |
815.155,70 |
| I. gezeichnetes Kapital |
225.000,00 |
225.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
75.000,00 |
75.000,00 |
| III. Gewinnrücklagen |
539.892,36 |
489.892,36 |
| IV. Gewinnvortrag |
11.764,08 |
6.730,83 |
| V. Bilanzgewinn |
21.188,16 |
18.532,51 |
| B. Rückstellungen |
17.083,28 |
17.305,69 |
| C. Verbindlichkeiten |
248.037,44 |
266.222,53 |
| davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
36.535,55 |
43.771,77 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
211.501,89 |
222.450,76 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten |
1.350,00 |
1.350,00 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
1.139.315,32 |
1.100.033,92 |
Anhang
A Allgemeine Angaben
1. Generalnorm Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266
bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen
werden können, erfolgten in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung.
B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Erläuterungen Bei der Bilanzierung werden die generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB
sowie die besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 269-274, 279-283 HGB) beachtet.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den damit verbundenen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurde Gebrauch gemacht.
2. Anlagevermögen Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungssätze
der verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 Euro bis 800,00
€ werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
3. Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert bilanziert.
Für bestehende zweifelhafte Forderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von 50%
vorgenommen.
Für das allgemeine Ausfallrisiko wurde eine Pauschalwerberichtigung in Höhe von 1%
gebildet.
Forderungen ggü. Vorstandsmitgliedern wurden mit 0,5 % p. a. verzinst und betragen
im Wirtschaftsjahr 33.543,75 € (Vorjahr: 41.990,31 €).
4. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen wurden für noch zu erwartende Kosten, die dem Wirtschaftsjahr
2018 zuzuordnen sind, angesetzt.
5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C Sonstige Angaben
1. Angaben zu den Organmitgliedern Als Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 waren vom Aufsichtsrat bestellt:
Ernst Rung, Siedlungsstraße 4, 76863 Herxheim
2. Angaben zum Grundkapital Das Grundkapital l in Höhe von 225.000,00 € besteht aus 225 nennbetragslosen Stückaktien.
Herxheim, den 19. Dezember 2019
gez. Ernst Rung
(Vorstand der Ernst Rung AG)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2019 festgestellt.
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