Ernst Russ AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivascrollen
Passivascrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scrollen
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses1.1 Allgemeine AngabenDie Ernst Russ AG mit Firmensitz in der Elbchaussee 370,
22609 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 93324
eingetragen.
Die Geschäftsaktivitäten der Ernst Russ AG
bestehen im Wesentlichen aus dem Erwerb und Halten von
Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere aus dem
Bereich der Seeschifffahrt. Darüber hinaus umfasst der
Unternehmensgegenstand den Betrieb der Seeschifffahrt,
insbesondere die Vornahme von Reederei- und
Schiffsmaklergeschäften, die Vermittlung von
Zeitcharterverträgen sowie die Erbringung von
Reedereidienstleistungen jeder Art.
Satzungsgemäß ist zudem die Konzeption und der
Vertrieb von Finanz- und Beteiligungsprodukten,
insbesondere in den Bereichen der Schifffahrt und
Immobilien, Aufgabe der Gesellschaft. Aktuell wird dieser
Unternehmensgegenstand nicht ausgeübt. Ferner ist
zudem die Übernahme von immobilienbezogenen
Dienstleistungen, wie z. B. das Fonds- und Assetmanagement
und die Immobilienverwaltung, Gegenstand des Unternehmens.
Mit dem Verkauf des Segments Real Estate im November 2020
wird dieser Unternehmensgegenstand nicht mehr
ausgeübt. Bis zum Verkauf des Geschäftsbereiches
Alternative Investments im ersten Halbjahr 2023 wurden
Fonds- und Assetmanagement-Dienstleistungen für diesen
Bereich erbracht.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
33.500.286,00 EUR ist eingeteilt in 33.500.286 nennwertlose
auf den Namen lautende Stückaktien. Der Vorstand hat
aufgrund der am 15. Juni 2021 eingetragenen
Ermächtigung der Hauptversammlung durch Beschluss vom
6. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage um
1.066.256,00 EUR auf 33.500.286,00 EUR beschlossen. Der den
Nennbetrag übersteigende Wert der Sacheinlage in
Höhe von 3.539.969,92 EUR wurde in die
Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr.
1 HGB eingestellt.
Die Ernst Russ AG ist seit dem Jahr 2005 an der
Börse notiert und seit Mai 2012 im Entry Standard der
Deutsche Börse AG in Frankfurt am Main und der
Mittelstandsbörse in Hamburg gelistet. Die Deutsche
Börse AG hat zum 1. März 2017 ihren
Entry-Standard durch das Listing-Segment "Scale" für
Wachstumsfirmen ersetzt. Die Ernst Russ AG gehört zu
den ersten Unternehmen, die am 1. März 2017 das neue
Listing-Segment "Scale" der Deutschen Börse AG
begründet haben. Seit dem 16. Dezember 2019
gehört das Scale-Segment zum sogenannten
"KMU-Wachstumsmarkt". Hierbei handelt es sich um eine
Kategorie von multilateralen Handelsplätzen in Europa,
die speziell auf kleine und mittlere Unternehmen (kurz
"KMU") ausgerichtet sind und EU-weite Standards
erfüllen.
Zum 31. Dezember 2023 werden nach den der Gesellschaft
bekannten Informationen 12.960.083 Aktien (38,7 %) durch
Herrn Jochen Döhle, Deutschland, sowie durch ihn
beherrschte bzw. maßgeblich beeinflusste Unternehmen
gehalten. Zudem werden 3.090.028 Aktien (9,2 %) durch die
JaJo Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,
und 2.171.499 Aktien (6,5 %) durch die MS "CORDULA"
Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,
gehalten. Die verbleibenden Aktien befinden sich im
Streubesitz.
Der Jahresabschluss der Ernst Russ AG, Hamburg, zum 31.
Dezember 2023, wurde unverändert nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB und den ergänzenden
Bestimmungen des Aktiengesetzes aufgestellt. Allerdings
wurden im Berichtsjahr die entsprechenden
Befreiungsvorschriften in Anspruch genommen und auf die
Erstellung eines Anlagenspiegels und einer
Anteilsbesitzliste verzichtet.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach der Vorgabe des
§ 266 HGB. Für die Aufstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Der
Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Für die
Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der
Prämisse der Unternehmensfortführung ausgegangen.
1.2 GrößenmerkmaleDie Gesellschaft gilt nach § 267 Abs. 1 HGB als
kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungsvorschriften wurden teilweise in Anspruch
genommen.
2. Grundsätze der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zur WährungsumrechnungAnlagevermögen2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenDie Bewertung der Immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Die Immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden
linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
2.2 FinanzanlagenDas Finanzanlagevermögen wird mit den
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen
werden vorgenommen, soweit der anteilige Unternehmens- bzw.
Rückzahlungswert dauerhaft unter den Buchwert gesunken
ist. Zuschreibungen werden auf den Betrag der früheren
Abschreibungen begrenzt.
Umlaufvermögen2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei KreditinstitutenDie Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind mit ihrem Nennbetrag oder dem niedrigeren ihnen
am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Bei
erkennbaren Einzelrisiken werden Wertberichtigungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
2.4 Aktiver RechnungsabgrenzungspostenAls Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite
Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit
nach dem Abschlussstichtag darstellen, ausgewiesen.
2.5 Latente SteuernLatente Steuern werden für zeitliche Unterschiede
zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei
werden bei der Ernst Russ AG nicht nur die Unterschiede aus
den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch
solche, die bei Personengesellschaften bestehen, an denen
die Ernst Russ AG als Gesellschafter beteiligt ist.
Zusätzlich zu den zeitlichen
Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche
Verlustvorträge, sofern sie innerhalb der
nächsten fünf Jahre höchstwahrscheinlich mit
steuerpflichtigen Einkommen verrechnet werden können,
berücksichtigt. Die latenten Steuern werden anhand der
Steuersätze bemessen, die nach der derzeitigen
Rechtslage gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet
werden. Latente Steueransprüche und -schulden werden
bei Vorliegen der Voraussetzungen saldiert ausgewiesen. Das
Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wurde nicht
wahrgenommen.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten2.6 RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages werden
Kostensteigerungen berücksichtigt. Die sonstigen
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen
abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben
werden.
2.7 VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
WährungsumrechnungGeschäftsvorfälle, die in fremder Währung
anfallen, werden mit dem Kurs am Tag des
Geschäftsvorfalls in Euro umgerechnet.
Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit weniger
als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle
übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit dem
jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag, höchstens jedoch
mit dem Entstehungskurs in Euro umgerechnet.
Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Restlaufzeit
weniger als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle
übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit
dem Entstehungskurs oder zum höheren Kurs am
Bilanzstichtag angesetzt.
3. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungErläuterungen der Bilanz3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenDie Immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen betreffen im Wesentlichen Software
sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.
3.2 FinanzanlagenDas Finanzanlagevermögen umfasst insbesondere die
Anschaffungskosten für Anteile an verbundenen
Unternehmen. Im Berichtsjahr wurden
außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Finanzanlagevermögen in Höhe von 2.704 TEUR
(Vorjahr: 0 TEUR) vorgenommen. Die Abschreibungen betreffen
im Wesentlichen Ausleihungen an ein Unternehmen, mit dem
ein Beteiligungsverhältnis besteht.
3.3 Forderungen gegen verbundene UnternehmenDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen
im Wesentlichen konzerninterne Forderungen aus
Darlehensgewährungen, phasengleichen und anderen
Gewinnausschüttungen sowie aus der Kostenumlage. Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in
Höhe von 1.067 TEUR (Vorjahr: 65 TEUR) Forderungen aus
Leistungen.
3.4 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtDie Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen im Vorjahr
in voller Höhe Zinsforderungen.
3.5 Sonstige VermögensgegenständeBei den sonstigen Vermögensgegenständen
handelt es sich im Wesentlichen um Steuerforderungen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände des
Vorjahres enthalten in Höhe von 1.045 TEUR Guthaben
bei Kreditinstituten, die zu Sicherungszwecken Dritter zu
deren Gunsten verpfändet sind.
3.6 Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
33.500.286,00 EUR ist eingeteilt in 33.500.286 nennwertlose
auf den Namen lautende Stückaktien. Im
Geschäftsjahr 2023 wurde eine Ausschüttung in
Höhe von 6.486.806,00 EUR in Form einer Wahldividende
beschlossen. Aktionäre haben hierbei
Ausschüttungsansprüche in Höhe von
4.606.225,92 EUR als Sachkapitalerhöhung in die Ernst
Russ AG eingelegt. Hierdurch hat sich das gezeichnete
Kapital um 1.066.256,00 EUR erhöht. 1.880.580,08 EUR
wurden in Form einer Bardividende ausgeschüttet.
Mit Beschluss vom 2. Juni 2021 hat die Hauptversammlung
den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 1.
Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe
neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar-
und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig um bis zu
insgesamt 15.150.759,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2021). Wird das Grundkapital gegen Bareinlagen
erhöht, ist den Aktionären ein Bezugsrecht zu
gewähren. Gemäß § 186 Abs. 5
Aktiengesetz können die neuen Aktien auch von einem
Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der
Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre einmalig
oder mehrmalig auszuschließen,
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Der Vorstand wird ferner mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten
der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung,
insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Der
Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des genehmigten
Kapitals anzupassen.
Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 16.217.015,00 EUR
durch Ausgabe von bis zu 16.217.015 neuen, auf den Namen
lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen
(Bedingtes Kapital 2021). Das bedingte Kapital wird nur
verwendet, soweit
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und soweit kein Barausgleich stattfindet oder bereits
existierende Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die
Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe
des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom
2. Juni 2021 jeweils zu bestimmenden Options- bzw.
Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des
Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung
von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die
Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn
der Gesellschaft teil.
Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren
Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der
jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals
anzupassen; das Gleiche gilt für den Fall, dass die
Ermächtigung vom 2. Juni 2021 zur Begebung von Wandel-
oder Optionsschuldverschreibungen nicht während der
Laufzeit der Ermächtigung ausgeübt wird, sowie im
Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf
der Ausübungsfristen für Options- oder
Wandlungsrechte bzw. für die Erfüllung der
Wandlungs- oder Optionspflichten.
3.7 KapitalrücklageDie Kapitalrücklage entfällt in Höhe von
9.234.964,92 EUR (Vorjahr: 5.694.995,00 EUR) auf die
Rücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und in
Höhe von 962.033,40 EUR (Vorjahr: 962.033,40 EUR) auf
die Rücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Der
Anstieg der Kapitalrücklage resultiert aus der im
Berichtsjahr getätigten Sachkapitalerhöhung in
Zusammenhang mit der Wahldividende.
3.8 GewinnrücklagenHierbei handelt es sich in voller Höhe um andere
Gewinnrücklagen.
3.9 SteuerrückstellungenDie Steuerrückstellungen betreffen in voller
Höhe Ertragsteuern für das aktuelle
Geschäftsjahr und die Vorjahre.
3.10 Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1.913
TEUR (Vorjahr: 2.804 TEUR) enthalten im Wesentlichen
Personalkostenrückstellungen in Höhe von 850 TEUR
(Vorjahr: 766 TEUR), Ausgleichsverpflichtungen sowie
Garantien gegenüber Dritten in Höhe von 600 TEUR
(Vorjahr: 1.574 TEUR) sowie Rückstellungen im
Zusammenhang mit Prüfungs- und Steuerberatungskosten
in Höhe von 315 TEUR (Vorjahr: 254 TEUR).
3.11 VerbindlichkeitenZum 31. Dezember 2023 haben sämtliche
Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Von den zum 31. Dezember 2022 gegenüber
Kreditinstituten ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 192 TEUR mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und
Verbindlichkeiten in Höhe von 587 TEUR mit einer
Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren. Es bestehen
keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus
Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 17.742 TEUR
(Vorjahr: 18.276 TEUR).
3.12 HaftungsverhältnisseDie Haftungsverhältnisse der Gesellschaft gestalten
sich insgesamt wie folgt:
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Die wesentlichen Haftungsverhältnisse werden im
Folgenden kurz erläutert:
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Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung3.13 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus
der Konzernumlage an verbundene Unternehmen in Höhe
von 3.103 TEUR (Vorjahr: 3.057 TEUR).
3.14 Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge betreffen
Erträge aus Weiterbelastungen in Höhe von 381
TEUR (Vorjahr: 88 TEUR) und Gewinne aus dem Verkauf von
Finanzanlagevermögen in Höhe von 120 TEUR
(Vorjahr: 1 TEUR). Darüber hinaus sind Erträge
aus der Zuschreibung von Finanzanlagevermögen in
Höhe von 423 TEUR enthalten.
Die periodenfremden Erträge enthalten im
Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen in Höhe von 1.121 TEUR (Vorjahr:
174 TEUR).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
darüber hinaus Erträge aus der
Währungsumrechnung in Höhe von 243 TEUR (Vorjahr:
122 TEUR) enthalten.
3.15 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreitenHierunter werden im Berichtsjahr Wertminderungen auf
Forderungen gegen ein assoziiertes Unternehmen ausgewiesen.
3.16 Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im
Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten in Höhe von
684 TEUR (Vorjahr: 386 TEUR (angepasst)), Miet- und
Raumkosten in Höhe von 665 TEUR (Vorjahr: 670 TEUR
(angepasst)), Aufwendungen für Versicherungen und
Beiträge in Höhe von 137 TEUR (Vorjahr: 69 TEUR)
sowie Abschluss-, Steuerberatungs- und Prüfungskosten
in Höhe von 295 TEUR (Vorjahr: 334 TEUR). Darüber
hinaus sind Aufwendungen aus der Bildung einer
Drohverlustrückstellung in Höhe von 400 TEUR
angefallen. Des Weiteren sind im Vorjahr Aufwendungen im
Zusammenhang mit einem Vergleich in Höhe von 528 TEUR
für die Beilegung eines streitigen Sachverhalts
enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
darüber hinaus Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung in Höhe von 371 TEUR (Vorjahr:
502 TEUR) enthalten.
3.17 Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeDie sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge
enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus Forderungen
gegen Beteiligungsunternehmen in Höhe von 75 TEUR
(Vorjahr: 23 TEUR).
3.18 Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten im
Wesentlichen Zinsaufwendungen aus Darlehensverpflichtungen
gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 354
TEUR (Vorjahr: 355 TEUR (angepasst)).
3.19 Steuern vom Einkommen und vom ErtragIn den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind
Aufwendungen in Höhe von 153 TEUR (Vorjahr: 63 TEUR)
für den laufenden Veranlagungszeitraum sowie
periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 7 TEUR
(Vorjahr: 51 TEUR) und periodenfremde Erträge in
Höhe von 59 TEUR (Vorjahr: 8 TEUR) enthalten.
3.20 Sonstige SteuernDie sonstigen Steuern beinhalten insbesondere
Erstattungen für Umsatzsteuern aus Vorjahren sowie
Aufwendungen für die Kraftfahrzeugsteuer.
4. Sonstige Angaben4.1 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt 678 TEUR (Vorjahr: 1.021 TEUR)
und resultiert im Wesentlichen aus dem aktuellen
Mietverhältnis. Es bestehen keine Verpflichtungen
gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen
(Vorjahr: 152 TEUR).
4.2 BeschäftigteDie Gesellschaft beschäftigte neben dem Vorstand
durchschnittlich 21 (Vorjahr: 23) Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
4.3 Honorar des AbschlussprüfersAuf die Angabe gemäß § 285 Nr. 17 HGB
wird verzichtet, da das für das Geschäftsjahr
2023 berechnete Honorar des Abschlussprüfers für
die Gesellschaft in der Angabe zum Honorar des
Abschlussprüfers des Konzernabschlusses der Ernst Russ
AG, in den die Gesellschaft mit einbezogen wird, enthalten
ist.
4.4 VorstandHerr Robert Gärtner, Vorstand der Ernst Russ AG,
Schliersee, war im Geschäftsjahr 2023 alleiniger
Vorstand.
4.5 AufsichtsratDer Aufsichtsrat der Ernst Russ AG setzte sich im
Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:
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4.6 NachtragsberichtMit Verschmelzungsvertrag vom 15. Februar 2024 ist
vereinbart worden, dass die Ernst Russ Schiff Beteiligungen
GmbH mit Beginn des 2. Januar 2024 (Verschmelzungsstichtag)
auf die Ernst Russ AG verschmilzt. Die Ernst Russ AG
erzielt daraus einen Verschmelzungsgewinn in Höhe von
71.546 TEUR. Darüber hinaus erhöhen sich folgende
Bilanzpositionen bei der Ernst Russ AG:
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Die Eintragung im Handelsregister ist noch ausstehend
und wird voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2024
erfolgen.
4.7 KonzernverhältnisseDie Gesellschaft stellt zum 31. Dezember 2023 einen
Konzernabschluss gemäß § 290 Abs. 1 HGB
auf. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Bericht
über die Lage der Ernst Russ AG und des Konzerns
werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Hamburg, den 13. März 2024 Ernst Russ AG
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