Ernst Rung AG

Herxheim bei Landau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 565.396,73 606.951,73
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 565.145,73 606.700,73
III. Finanzanlagen 250,00 250,00
B. Umlaufvermögen 376.745,81 316.709,98
I. Vorräte 36.387,64 33.192,22
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 118.849,32 124.529,92
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -2.215,26 -2.215,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 221.508,85 158.987,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.787,86 14.107,31
Aktiva 953.930,40 937.769,02

Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 884.982,00 854.031,65
I. Gezeichnetes Kapital 225.000,00 225.000,00
II. Kapitalrücklage 75.000,00 75.000,00
III. Gewinnrücklagen 555.892,36 529.392,36
IV. Gewinn-/Verlustvortrag   21.433,11
V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   3.206,18
VI. Bilanzgewinn 29.089,64  
B. Rückstellungen 4.631,33 12.636,91
C. Verbindlichkeiten 62.967,07 69.750,46
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 62.967,07 57.103,15
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 12.647,31
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.350,00 1.350,00
Summe Passiva 953.930,40 937.769,02

Anhang

A Allgemeine Angaben

Generalnorm
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen werden können, erfolgten in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung.

B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Erläuterungen
Bei der Bilanzierung werden die generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie die besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 269-274, 279-283 HGB) beachtet.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 a Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den damit verbundenen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde Gebrauch gemacht.

2. Anlagevermögen
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungssätze der verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der  betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.

3. Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert bilanziert.

Für bestehende zweifelhafte Forderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von 50% vorgenommen. Hier gab es keine Änderung zum Vorjahr.

Für das allgemeine Ausfallrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% gebildet.

Forderungen gegenüber dem Vorstand wurden mit 0,5% verzinst.

4. Rückstellungen
Steuerrückstelluugen und sonstige Rückstellungen wurden für noch zu erwartende Steuernachzahlungen sowie Kosten, die dem Wirtschaftsjahr 2024 zuzuordnen sind, angesetzt.

5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten bestehen zum Bilanzstichtag nicht mehr (Vorjahr: 12.647,31 €).

C Sonstige Angaben

1. Angaben zu den Organmitgliedern
Als Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 waren vom Aufsichtsrat bestellt:

Ernst Rung, Siedlungsstraße 4, 76863 Herxheim
         
2. Angaben zum Grundkapital
Das Grundkapital l in Höhe von 225.000,00 € besteht aus 225 nennbetragslosen Stückaktien.

Herxheim, den 03. Dezember 2025 

gezeichnet Ernst Rung (Vorstand der Ernst Rung AG)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2025 festgestellt.