Ernst Rung AG
Herxheim bei Landau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
565.396,73 |
606.951,73 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II. Sachanlagen |
565.145,73 |
606.700,73 |
| III. Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B. Umlaufvermögen |
376.745,81 |
316.709,98 |
| I. Vorräte |
36.387,64 |
33.192,22 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
118.849,32 |
124.529,92 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-2.215,26 |
-2.215,26 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
221.508,85 |
158.987,84 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
11.787,86 |
14.107,31 |
| Aktiva |
953.930,40
|
937.769,02 |
Passiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
884.982,00 |
854.031,65 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
225.000,00 |
225.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
75.000,00 |
75.000,00 |
| III. Gewinnrücklagen |
555.892,36 |
529.392,36 |
| IV. Gewinn-/Verlustvortrag |
|
21.433,11 |
| V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
3.206,18 |
| VI. Bilanzgewinn |
29.089,64 |
|
| B. Rückstellungen |
4.631,33 |
12.636,91 |
| C. Verbindlichkeiten |
62.967,07 |
69.750,46 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
62.967,07 |
57.103,15 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
12.647,31 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten |
1.350,00 |
1.350,00 |
| Summe Passiva |
953.930,40 |
937.769,02 |
Anhang
A Allgemeine Angaben
Generalnorm
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266
bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen
werden können, erfolgten in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung.
B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Erläuterungen Bei der Bilanzierung werden die generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB
sowie die besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 269-274, 279-283 HGB) beachtet.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 a Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den damit verbundenen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurde Gebrauch gemacht.
2. Anlagevermögen Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungssätze
der verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden im Zugangsjahr
sofort abgeschrieben.
3. Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert bilanziert.
Für bestehende zweifelhafte Forderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von 50%
vorgenommen. Hier gab es keine Änderung zum Vorjahr.
Für das allgemeine Ausfallrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1%
gebildet.
Forderungen gegenüber dem Vorstand wurden mit 0,5% verzinst.
4. Rückstellungen Steuerrückstelluugen und sonstige Rückstellungen wurden für noch zu erwartende Steuernachzahlungen
sowie Kosten, die dem Wirtschaftsjahr 2024 zuzuordnen sind, angesetzt.
5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten bestehen zum Bilanzstichtag nicht mehr (Vorjahr:
12.647,31 €).
C Sonstige Angaben
1. Angaben zu den Organmitgliedern Als Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 waren vom Aufsichtsrat bestellt:
Ernst Rung, Siedlungsstraße 4, 76863 Herxheim 2. Angaben zum Grundkapital Das Grundkapital l in Höhe von 225.000,00 € besteht aus 225 nennbetragslosen Stückaktien.
Herxheim, den 03. Dezember 2025
gezeichnet Ernst Rung (Vorstand der Ernst Rung AG)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2025 festgestellt.
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