Altira AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011Aktiva scroll
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2011 -31. Dezember 2011der Altira Aktiengesellschaft, Frankfurt am MainAllgemeinesDer Jahresabschluss der Altira AG, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2011 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft hat von der Erleichterungsregelung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht und keinen Lagebericht aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanz ist gemäß § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Anlagevermögen Das abnutzbare Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten Anschaffungsnebenkosten. Den planmäßigen Abschreibungen wurden die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die vor dem Jahr 2010 erworben wurden und die historische Anschaffungskosten zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 hatten, wurden typisiert über 5 Jahre abgeschrieben. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die handels- und steuerrechtliche Gleichbehandlung des Sammelpostens nicht zu beanstanden. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Wertpapiere wurden zum Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden teilweise auf den beizulegenden Zeitwert abgeschrieben, da aufgrund der aktuellen Finanzsituation eine dauerhafte Wertminderung, wie auch bereits im Vorjahr angenommen, nicht ausgeschlossen werden kann. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 4.538.670,00 und ist eingeteilt in 4.538.670 auf den Namen lautende Stammaktien. Bei den Aktien handelt es sich um Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00. Die Hauptversammlung am 02. Juli 2009 hat das noch bestehende genehmigte Kapital in Höhe von EUR 1.059.335,00 (Genehmigtes Kapital 2006) aufgehoben und beschlossen, das Grundkapital bis zum 30. Juni 2014 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 2.269.335,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung wurde am 23. Juli 2009 in das Handelsregister eingetragen. Von der Möglichkeit zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals hat die Gesellschaft bisher keinen Gebrauch gemacht. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2007 um bis zu 2.119.335,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2007/I). Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugs- oder Wandlungsrechten an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. August 2007 begeben werden. Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen hat die Gesellschaft bisher keinen Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten Mit Ausnahme der sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr alle Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den sonstigen Verbindlichkeiten haben TEUR 153 (Vj. TEUR 512) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten wurden nicht gewährt. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 85 (Vj. TEUR 476). Sonstige AngabenEventualverbindlichkeiten Zum Bilanzstichtag wurden folgende Patronatserklärungen abgegeben:
Die aus den Patronatserklärungen zu erwartende Verpflichtung ist im Jahresabschluss unter den sonstigen Rückstellungen berücksichtigt. Eine über die Rückstellung hinausgehende Inanspruchnahme erwarten wir zurzeit nicht. Aus einer Darlehenszusage gegenüber der Clearsight Investment AG, Schweiz, in Höhe von EUR 5.000.000,00 wurden bisher EUR 2.219.952,70 abgerufen. Zum Bilanzstichtag besteht daher eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von EUR 2.780.047,30. Die Inanspruchnahme der Abrufe ist in voller Höhe zu erwarten. Weitere Eventualverbindlichkeiten noch sonstige aus der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus einem auf die Dauer von 5 Jahren und vier Monate fest abgeschlossenen Mietvertrag resultieren Mietverpflichtungen über TEUR 3.295, der Mietvertrag endet im April 2017. Als Mietsicherheit wurde eine Bankbürgschaft über TEUR 205 geleistet. Beteiligungsliste Die Altira AG, Frankfurt am Main, erstellt einen Konzernabschluss nach § 315a HGB, der im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt wird. An den folgenden Gesellschaften ist die Altira AG unmittelbar mit 20 % oder mehr i. S. von §285 Nr. 11 HGB beteiligt: scroll
An den folgenden Gesellschaften ist die Altira AG mittelbar mit 20 % oder mehr i. S. von §285 Nr. 11 HGB beteiligt: scroll
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Beteiligung der VCH Investment Group AG ErgebnisverwendungDer Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Vorstände Dem Vorstand gehören an:
Im Berichtszeitraum wurden Darlehen in Höhe von 80.000,00 und einem Zinssatz von 4,0 % an Mitglieder des Vorstands ausgereicht. Aufsichtsräte Als Mitglieder des Aufsichtsrates waren bzw. sind berufen:
Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichtes Über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen informiert der nach § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht. Nachfolgend ist die Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht wieder gegeben: "Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die Gesellschaft nicht benachteiligt worden ist."
Frankfurt am Main, 30. März 2012 Der Vorstand gez. Peter Brumm gez. Andreas Lange gez. David Zimmer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde am 19. April 2012 festgestellt. |
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