FinLab AGFrankfurt am MainJahresfinanzbericht 2021NEXT GENERATION FINANCE.NOW.BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte
Aktionäre,
nachfolgend informiert der Aufsichtsrat über die
Wahrnehmung seiner Aufgaben und die Schwerpunkte seiner
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021.
Zusammenarbeit von Vorstand und AufsichtsratIm Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei
der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten
und seine Geschäftsführung kontinuierlich
überwacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben
dafür fortlaufend mit den Vorstandsmitgliedern Kontakt
gehalten, sich über den Geschäftsverlauf und
wesentliche Vorgänge informiert und sich mit den
Mitgliedern des Vorstandes beraten.
Bedeutende Sachverhalte hat der Aufsichtsratsvorsitzende
mit den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern besprochen
und sie in die laufende Aufsichtsratsarbeit einbezogen.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat
regelmäßig sowohl schriftlich als auch
mündlich zeitnah und umfassend über alle
wichtigen Aspekte der Unternehmensplanung und der
strategischen und laufenden Geschäftsentwicklung. Wir
hatten dabei stets ausreichend Gelegenheit, uns im Plenum
des Aufsichtsrats mit den Berichten, Anträgen und
Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch
auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen.
Alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der
Vorstand dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Entscheidung
vorgelegt. Die Genehmigungen sind nach ausführlicher
Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls
ergänzender Erläuterungen durch den Vorstand
erteilt worden.
Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung von
Vorstand und Aufsichtsrat verliefen in allen Fällen
auf Basis gründlicher, sachgerechter Information
einvernehmlich, zügig und erfolgreich.
AufsichtsratssitzungenDer Aufsichtsrat der FinLab AG trat im
Geschäftsjahr 2021 zu zwölf ordentlichen
Sitzungen zusammen, welche aufgrund der Corona-Krise als
Telefon- bzw. Videokonferenzen abgehalten wurden.
In den Aufsichtsratssitzungen wurden die
Berichterstattungen des Vorstands über die Lage der
Gesellschaft, das wirtschaftliche Umfeld, die Umsatz- und
Kostenentwicklung sowie wesentliche
Geschäftsvorfälle, Transaktionen und
Beteiligungen besprochen.
Im Einzelnen hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit
folgenden Themen auseinandergesetzt:
Sitzung am 22. März 2021In der Bilanzsitzung am 22. März 2021 wurde nach
eingehender Prüfung und Erörterung mit dem
Wirtschaftsprüfer der geprüfte und testierte
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 sowie
der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr 2020 gebilligt. Des
Weiteren wurde die Mandatsniederlegung zum 28. Februar von
Hr. Dr. Schmitz sowie die vom Amtsgericht erfolgte
Bestellung von Herrn Seuling zum neuen
Aufsichtsratsmitglied protokolliert. Zum Schluss wurde die
variable Vergütung des ehemaligen Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2021 beschlossen.
Sitzung am 21. April 2021In der Aufsichtsratssitzung am 21. April 2021 wurde der
Abschluss der Aufhebungsverträge mit den ehemaligen
Vorständen der Gesellschaft Herrn Stefan Schütze
und Herrn Juan Rodriguez beschlossen. Des Weiteren wurde
mit Blick auf einen Change of Control Fall der Zeitpunkt
für eine vorzeitige Ausübung der nicht
verfallenen oder gekündigten Optionen der ehemaligen
Vorstände festgelegt und beschlossen. Darüber
hinaus wurde die Anpassung der Satzungsfassung in
Verbindung mit der Erhöhung des Grundkapitals und der
Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2014/II beschlossen.
Sitzung am 28. April 2021In dieser Sitzung hat der Vorstand vorbehaltlich der
Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß
Covid-19-Gesetz beschlossen, die Hauptversammlung 2021 der
FinLab AG virtuell durchzuführen. Darüber hinaus
wurde über Personalangelegenheiten gesprochen.
Sitzung am 30. April 2021In der Aufsichtsratssitzung am 30. April 2021 wurde die
Bestellung von Herrn Matthias Kröner und Herrn Falk
Schäfers ab dem 01. Mai 2021 zum Vorstand der
Gesellschaft beschlossen.
Sitzung am 03. Mai 2021In der Aufsichtsratssitzung am 03. Mai 2021 wurde die
Bestellung von Herrn Matthias Kröner und Herrn Falk
Schäfers ab dem 01. Mai 2021 zu
Geschäftsführern der Heliad Management GmbH
beschlossen.
Sitzung am 10. Juni 2021Die folgende Aufsichtsratssitzung fand am 10. Juni 2021
im Anschluss an die ordentliche, virtuelle Hauptversammlung
statt. Gegenstand der Aufsichtsratssitzung war der Bericht
des Vorstands zum aktuellen Geschäftsverlauf und ein
Rückblick auf die Organisation und den Verlauf der
zuvor beendeten Hauptversammlung. Beschlüsse wurden in
dieser Sitzung nicht gefasst.
Sitzung am 21. Juni 2021In der Aufsichtsratssitzung am 21. Juni 2021 wurde der
Zusammenschluss der Deposit Solutions GmbH mit der Raisin
GmbH diskutiert und hiermit verbundene
Informationspflichten besprochen.
Sitzung am 23. Juli 2021In der Aufsichtsratssitzung am 23. Juli 2021 wurde die
Verschmelzung der hundertprozentigen Tochtergesellschaft
VCH Investment Group AG auf die Finlab AG mit Wirkung zum
01. Juli 2021 beschlossen.
Sitzung am 30. September 2021In der Aufsichtsratssitzung am 30. September wurde der
Rückzug der Gesellschaft aus dem Scale Board und die
Einstellung der IFRS-Bilanzierung ab dem Geschäftsjahr
2021 beschlossen. Des Weiteren wurde der Inhalt einer
Beendigungsvereinbarung zum Vorstandsvertrag mit Herrn
Matthias Kröner mit Wirkung zum 30. September 2021
beschlossen.
Sitzung am 11. und am 15. November 2021In der Aufsichtsratssitzung am 11. bzw. am 15. November
wurde die Entwicklung der Portfoliogesellschaften und die
aktuelle Situation sowie die Planzahlen der Gesellschaft
für 2022 besprochen.
Anschließend wurde die Jahresplanung 2022
festgestellt.
Sitzung am 29. November 2021In der Aufsichtsratssitzung am 29. November wurde
beschlossen, dass die Finlab AG eine potentielle
Kapitalerhöhung der Heliad Equity Partners GmbH &
Co. KGaA unterstützt.
Sitzung am 20. Dezember 2021In der Aufsichtsratssitzung am 20. Dezember wurde die
variable Vergütung für den Vorstand für das
Geschäftsjahr 2021 festgelegt und beschlossen. Im
Weiteren wurde die nächste Aufsichtsratssitzung
für den Anfang des Geschäftsjahres 2022 avisiert.
JahresabschlussprüfungDer vom Vorstand im Februar 2022 aufgestellte
Jahresabschluss der Finlab AG für das
Geschäftsjahr 2021 wurde von der ifb Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald,
geprüft.
Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses der Finlab
AG wurde gemäß § 293 Abs.1 HGB verzichtet.
Der Abschlussprüfer erteilte für den
Jahresabschluss der Finlab AG einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Die Abschlussunterlagen und der Prüfbericht des
Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie
wurden vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung eingehend
geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers, der
über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete,
erörtert. In dieser Sitzung wurde vom
Abschlussprüfer auch detailliert über Umfang,
Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung
berichtet. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der
Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des
Prüfungsberichts überzeugen.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis des
Abschlussprüfers angeschlossen und im Rahmen seiner im
dafür üblichen Umfang vorgenommenen eigenen
Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu
erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der Finlab AG für das
Geschäftsjahr 2021 gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss der Finlab AG nach § 172 AktG
festgestellt.
Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer vom Vorstand aufgestellte Bericht über die
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
(Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312
Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2021 wurde
zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer
erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat
vorgelegt.
Der Abschlussprüfer hat den
Abhängigkeitsbericht geprüft und den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
gemäß § 313 AktG erteilt:
"Einwendungen im Sinne von § 313 Abs. 4 AktG sind
nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung
gegen den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen nicht zu erheben. Wir erteilen
daher dem Bericht des Vorstands über Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen der Finlab AG für das
Geschäftsjahr 2021 den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
gemäß § 313 Abs. 3 AktG."
Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des
Vorstands und den Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers seinerseits im Rahmen des
Üblichen geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte zu
der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht - wie
auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte
Prüfung selbst -den gesetzlichen Anforderungen
entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den
Abhängigkeitsbericht insbesondere auf
Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat
sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der
verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt
festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der
berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und
Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für
Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei
dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der
Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis
seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die
Schlusserklärung des Vorstands und stimmt dem Ergebnis
der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.
Besetzung des Aufsichtsratsscrollen
DankDer Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Finlab AG herzlich für ihren Einsatz
und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Frankfurt am Main, im März 2022
Für den Aufsichtsrat
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JAHRESABSCHLUSS (HGB) DER FINLAB AG
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| in EUR | |||
| 2021 | 2020 | ||
| 1. | Umsatzerlöse | 4.865.252,33 | 1.481.776,32 |
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge | 2.396.830,06 | 752.921,25 |
| 3. | Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -287.096,29 | -383.945,17 | |
| 4. | Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -3.236.113,81 | -2.069.656,36 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | |||
| (davon für Altersversorgung EUR 6.554,40; Vorjahr EUR 19.441,20) | -123.295,99 | -159.539,20 | |
| 5. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -25.401,43 | -26.467,02 |
| 6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.922.271,64 | -1.308.792,13 |
| 7. | Erträge aus Beteiligungen | ||
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 454.241,78; Vorjahr EUR 463.337,27) | 972.904,28 | 1.500.662,27 | |
| 8. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | ||
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 0,00) | 34.740,81 | 26.401,92 | |
| 9. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 644,44; Vorjahr EUR 90.289,90) | 1.940,23 | 103.474,16 | |
| 10. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -3.379.565,30 | -2.031,00 |
| 11. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| (davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 0,00) | -21,50 | -15.330,25 | |
| 12. | Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag | 874.852,04 | 500.392,17 |
| 172.753,79 | 399.866,96 | ||
| 13. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | -520.291,28 | -48.705,02 |
| 14. | Ergebnis nach Steuern | -347.537,49 | 351.161.94 |
| 15. | Sonstige Steuern | -43,56 | -9.177,81 |
| 16. | Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss | -347.581,05 | 341.984,13 |
| 17. | Gewinnvortrag | 4.109.043,06 | 3.767.058,93 |
| 18. | Bilanzgewinn | 3.761.462,01 | 4.109.043,06 |
| in EUR | ||
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 11.132.00 | 14.907,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 4.658,00 | 7.946,00 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 47.982,00 | 60.414,00 |
| 52.640,00 | 68.360,00 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 898.321,10 | 2.899.221,10 |
| 2. Beteiligungen | 23.632.565,91 | 26.432.548,73 |
| 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.462.670,93 | 1.615.432,41 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 22.968.231,95 | 19.202.429,70 |
| 48.961.789,89 | 50.149.631,94 | |
| 49.025.561,89 | 50.232.898,94 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.878,33 | 10.872,14 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.541.295,37 | 1.761.981,39 |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2.524,41 | 76.922,94 |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 218.178,96 | 573.759,00 |
| 1.767.877,07 | 2.423.535,47 | |
| II. Wertpapiere | ||
| Sonstige Wertpapiere | 166.670,65 | 86.122,00 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 8.298.541,14 | 6.147.442,72 |
| 10.233.088,86 | 8.657.100,19 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 23.029,44 | 30.323,13 |
| 59.281.680,19 | 58.920.322,26 |
| in EUR | ||
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 5.451.670,00 | 5.323.170,00 |
| II. Kapitalrücklage | 47.621.880,89 | 47.131.010,89 |
| III. Bilanzgewinn | 3.761.462,01 | 4.109.043,06 |
| 56.835.012,90 | 56.563.223,95 | |
| B. Rückstellungen | ||
| I. Steuerrückstellungen | 402.461,00 | 1.520,00 |
| II. Sonstige Rückstellungen | 1.252.411,78 | 1.417.733,55 |
| 1.654.872,78 | 1.419.253,55 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 50.283,18 | 42.794,41 |
| II. Sonstige Verbindlichkeiten | 741.511,33 | 895.050,35 |
| 791.794,51 | 937.844,76 | |
| 59.281.680,19 | 58.920.322,26 |
Der Jahresabschluss der FinLab AG, Frankfurt am Main,
zum 31. Dezember 2021 wurde gemäß den
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des AktG
aufgestellt.
Die FinLab AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 58865 eingetragen.
Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des §
267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft hat von
der Erleichterungsregelung des § 286 Abs. 4 HGB
Gebrauch gemacht.
Die Bilanz ist gemäß § 268 Abs. 1 HGB
unter Berücksichtigung der vollständigen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs
am Abschlussstichtag umgerechnet.
Das abnutzbare Anlagevermögen ist mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Anschaffungskosten enthalten Anschaffungsnebenkosten. Den
planmäßigen Abschreibungen wurden die
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Sofern
erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die sonstigen Wertpapiere wurden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Aufgliederung und Entwicklung des in der Bilanz
ausgewiesenen Anlagevermögens wird in dem als Anlage
beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.
Wertaufholungen werden im Anlagespiegel als negativer
Zugang von Abschreibungen dargestellt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Das Grundkapital der FinLab AG wurde von EUR
5.323.170,00 um insgesamt EUR 128.500,00 auf EUR
5.451.670,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen
lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen, erhöht.
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 5.451.670,00 und
ist voll eingezahlt. Es besteht aus 5.451.670 auf den Namen
lautende Stammaktien. Bei den Aktien handelt es sich um
Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je
EUR 1,00.
Auf Grund des in der Hauptversammlung vom 10. Dezember
2014 beschlossenen Bedingten Kapitals (2014/II) wurden im
Jahr 2020 Bezugsaktien in Höhe von 28.500 Stück
und im Jahr 2021 in Höhe von 100.000 Stück
ausgegeben. Die Eintragung der beiden
Kapitalerhöhungen im Handelsregister ist im
Geschäftsjahr 2021 erfolgt.
Die Hauptversammlung am 15. Juni 2018 hat beschlossen,
das Grundkapital bis zum 14. Juni 2023 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder
Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, um bis zu EUR
2.494.335,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018),
wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen
werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5
Abs. 2 der Satzung wurde am 16. Juli 2018 in das
Handelsregister eingetragen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2014 um bis zu EUR
453.867,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/II).
Das Bedingte Kapital 2014/II beträgt nach Ausgabe von
Bezugsaktien noch EUR 240.867,00. Bezogen auf die bedingten
Kapitalerhöhungen hat die Gesellschaft von der
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen
und/oder Genussrechten mit Options- und/oder
Wandlungsrechten bzw. -pflichten in Teilen Gebrauch
gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen,
ausstehende Rechnungen, Jahresabschlusskosten sowie
Mietnebenkosten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im
Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Unterbeteiligung der
IBB Capital GmbH, Berlin, an der Kapilendo AG in Höhe
von TEUR 640 (Vorjahr TEUR 640). Darüber hinaus
beinhaltet der Posten Verbindlichkeiten aus einem
Büro-Mietvertrag TEUR 39 (Vorjahr TEUR 78) sowie
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 62
(Vorjahr TEUR 24).
Die erzielten Umsatzerlöse entfallen im
Wesentlichen auf die vereinnahmten Performance-Fees TEUR
3.162 (Vorjahr EUR 0,00) sowie Umlagen für Personal-
und sonstige Dienstleistungen für Gesellschaften der
FinLab-Gruppe TEUR 1.128 (Vorjahr TEUR 1.133).
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im
Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von
Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens
TEUR 2.123 (Vorjahr TEUR 57).
Die Personalaufwendungen beinhalten im Wesentlichen
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Managementwechsel von
TEUR 2.216 (Vorjahr EUR 0,00).
Im laufenden Geschäftsjahr wurde mit Wirkung zum
01. Juli 2021 das Vermögen der 100%igen
Tochtergesellschaft VCH Investment Group AG, Frankfurt am
Main, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß
§§ 2 Nr. 1, 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UmwG auf
die Finlab AG als Rechtsnachfolgerin verschmolzen. Der
Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 545 ist in den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
des Umlaufvermögens betragen im Geschäftsjahr
2021 TEUR 3.380 (Vorjahr TEUR 2).
Während des Geschäftsjahres 2021 waren
durchschnittlich 8 (Vorjahr 9) Arbeitnehmer
beschäftigt.
Es bestanden zum Stichtag keine
Eventualverbindlichkeiten.
Aus einem im April 2017 abgeschlossenen Mietvertrag mit
einer Laufzeit bis Dezember 2022 resultieren zum Stichtag
Mietverpflichtungen über insgesamt TEUR 341. Als
Mietsicherheit wurde eine Bankbürgschaft über
TEUR 56 gestellt.
Die Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht
eingeforderte Kapitalabrufe der C3 EOS VC I GmbH & Co.
KG (vormals FinLab EOS VC Europe I GmbH & Co. KG)
betragen zum Bilanzstichtag TEUR 2.042 (Vorjahr TEUR
2.650).
Die FinLab AG hat von der Erleichterungsregelung des
§ 293 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und verzichtet auf
die Erstellung eines Konzernabschlusses.
An den folgenden Gesellschaften ist die FinLab AG
unmittelbar mit 20 % oder mehr i. S. von § 285 Nr. 11
HGB beteiligt:
| Eigenkapital 31.12.2021 | Jahresergebnis 2021 | |||
| Beteiligung | Sitz | Beteiligungsquote | in TEUR | in TEUR |
| Heliad Management GmbH | Frankfurt am Main | 100 % | 2.352 | 1.881 |
| Patriarch MultiManager GmbH 1) | Frankfurt am Main | 100 % | 367 | 0 |
| Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA | Frankfurt am Main | 43,52 % | 51.785 | -10.021 |
| nextmarkets GmbH 2) | Köln | 23,01 % | 1.400 | -5.606 |
| AUTHADA GmbH 2) | Darmstadt | 25,62 % | 2.531 | -7.700 |
| Vaultoro Limited 2) | London | 23,25 % | 658 | -62 |
| Iconic Holding GmbH 3) | Frankfurt am Main | 22,35 % | 2.098 | -277 |
2) Das Eigenkapital und das Jahresergebnis
beziehen sich auf 2020.
3) Das Eigenkapital und das Jahresergebnis
beziehen sich auf 2019.
Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns am 7. Januar
2021 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt,
dass ihm eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft
gehört, da ihm die von der BFF Holding GmbH sowie die
von der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation
GmbH an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien über
die BFF Holding GmbH gemäß § 16 Abs. 4 AktG
zuzurechnen sind.
Herr Christian Angermayer, London, Großbritannien,
hat uns am 7. Januar 2021 gemäß § 20 Abs. 5
AktG mitgeteilt, dass ihm keine Beteiligung nach § 20
Abs. 1,3 AktG an unserer Gesellschaft mehr gehört.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 347.581,05
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Als Mitglieder des Vorstands waren bzw. sind berufen:
| ― |
Falk Schäfers, Frankfurt am Main |
Vorstand der FinLab AG (seit dem 01.05.2021)
| ― |
Matthias Kröner, München |
Vorstand der FinLab AG (vom 01.05.2021 bis zum
31.10.2021)
Geschäftsführer der Tradelite Solutions GmbH,
München
| ― |
Juan Rodriguez, Bad Vilbel |
Vorstand der FinLab AG (bis zum 30.04.2021)
Geschäftsführer der C3 Management GmbH,
Frankfurt am Main
| ― |
Stefan Schütze, Lindau |
Vorstand der FinLab AG (bis zum 30.04.2021)
Geschäftsführer der C3 Management GmbH,
Frankfurt am Main
Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren bzw. sind
berufen:
| ― |
Stefan Müller, Küps |
Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit dem 20.12.2021,
davor Mitglied des Aufsichtsrats)
Generalbevollmächtigter der Börsenmedien
Aktiengesellschaft, Kulmbach
| ― |
Herbert Seuling, Kulmbach |
Mitglied des Aufsichtsrats (seit dem 15.03.2021)
Geschäftsführer der M & S Monitoring GmbH,
Kulmbach
| ― |
Volker Rofalski, München |
Mitglied des Aufsichtsrats (seit dem 14.12.2021)
Geschäftsführer der only natural munich GmbH,
München
| ― |
Axel-Günter Benkner, Nidderau |
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis zum 10.06.2021)
selbständiger Unternehmensberater
| ― |
Hans Peter Peters, Bad Homburg |
Vorsitzender des Aufsichtsrats (vom 10.06.2021 bis zum
30.11.2021)
Diplom-Volkswirt/Banken
| ― |
Dr. Friedrich Schmitz, München |
Mitglied des Aufsichtsrates (bis zum 28.02.2021)
Unternehmer
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben
sich nicht ergeben.
Über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen
informiert der nach § 312 AktG aufgestellte
Abhängigkeitsbericht. Nachfolgend ist die
Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht
wiedergegeben:
"Ich erkläre, dass die Gesellschaft bei den im
Bericht über die Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2021 nach den Umständen, die
in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die
Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen
getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass
Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die
Gesellschaft nicht benachteiligt worden ist."
Frankfurt am Main, am 28. Februar 2022
Der Vorstand
| Falk Schäfers |
in EUR
| Anschaffungskosten | |||||
| 01.01.2021 | Zugänge | Umbuchung | Abgänge | 31.12.2021 | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 153.126,86 | 15.261,00 | 0,00 | -3.743,73 | 164.644,13 |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Einbauten in gemieteten Gebäuden | 45.757,68 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 45.757,68 |
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 370.390,54 | 7.922,43 | 0,00 | -17.566,85 | 360.746,12 |
| 416.148,22 | 7.922,43 | 0,00 | -17.566,85 | 406.503,80 | |
| Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.899.221,10 | 25.000,00 | 0,00 | -2.025.900,00 | 898.321,10 |
| 2. Beteiligungen | 26.432.548,73 | 2.029.409,89 | 1.016.957,64 | -2.549.487,30 | 26.929.428,96 |
| 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.615.432,41 | 954.740,81 | -1.016.957,64 | -44.213,40 | 1.509.002,18 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 22.391.285,96 | 3.765.802,25 | 0,00 | -777.394,29 | 25.379.693,92 |
| 53.338.488,20 | 6.774.952,95 | 0,00 | -5.396.994,99 | 54.716.446,16 | |
| Summe Anlagevermögen | 53.907.763,28 | 6.798.136,38 | 0,00 | -5.418.305,57 | 55.287.594,09 |
| Kumulierte Abschreibungen | Bilanzwert | |||||
| 01.01.2021 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2021 | 31.12.2020 | 31.12.2021 | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 138.219,86 | 19.036,00 | -3.743,73 | 153.512,13 | 14.907,00 | 11.132,00 |
| Sachanlagen | ||||||
| 1. Einbauten in gemieteten Gebäuden | 37.811,68 | 3.288,00 | 0,00 | 41.099,68 | 7.946,00 | 4.658,00 |
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 309.976,54 | 20.218,43 | -17.430,85 | 312.764,12 | 60.414,00 | 47.982,00 |
| 347.788,22 | 23.506,43 | -17.430,85 | 353.863,80 | 68.360,00 | 52.640,00 | |
| Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.899.221,10 | 898.321,10 |
| 2. Beteiligungen | 0,00 | 3.296.863,05 | 0,00 | 3.296.863,05 | 26.432.548,73 | 23.632.565,91 |
| 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 46.331,25 | 0,00 | 46.331,25 | 1.615.432,41 | 1.462.670,93 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 3.188.856,26 | 2.411.461,97 | -3.188.856,26 | 2.411.461,97 | 19.202.429,70 | 22.968.231,95 |
| 3.188.856,26 | 5.754.656,27 | -3.188.856,26 | 5.754.656,27 | 50.149.631,94 | 48.961.789,89 | |
| Summe Anlagevermögen | 3.674.864,34 | 5.797.198,70 | -3.192.599,99 | 6.262.032,20 | 50.232.898,94 | 49.025.561,89 |
AN DIE FINLAB AG, FRANKFURT AM MAIN
Wir haben den Jahresabschluss der FinLab AG, Frankfurt
am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Grünwald, 15. März 2022
ifb Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Steffen Urban |
| (Wirtschaftsprüfer) |
FinLab AG
Grüneburgweg 18
60322 Frankfurt am Main
investor-relations@finlab.de
Telefon +49 (0) 69. 719 1280-0