FinLab AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Jahresfinanzbericht zum 31. Dezember 2022BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, nachfolgend informiert der Aufsichtsrat über die
Wahrnehmung seiner Aufgaben und die Schwerpunkte seiner
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022.
Zusammenarbeit von Vorstand und AufsichtsratIm Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei
der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten
und seine Geschäftsführung kontinuierlich
überwacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben
dafür fortlaufend mit den Vorstandsmitgliedern Kontakt
gehalten, sich über den Geschäftsverlauf und
wesentliche Vorgänge informiert und sich mit den
Mitgliedern des Vorstands beraten.
Bedeutende Sachverhalte hat der Aufsichtsratsvorsitzende
mit den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern besprochen
und sie in die laufende Aufsichtsratsarbeit einbezogen.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat
regelmäßig sowohl schriftlich als auch
mündlich zeitnah und umfassend über alle
wichtigen Aspekte der Unternehmensplanung und der
strategischen und laufenden Geschäftsentwicklung. Wir
hatten dabei stets ausreichend Gelegenheit, uns im Plenum
des Aufsichtsrats mit den Berichten, Anträgen und
Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch
auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen.
Alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der
Vorstand dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Entscheidung
vorgelegt. Die Genehmigungen sind nach ausführlicher
Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls
ergänzenden Erläuterungen durch den Vorstand
erteilt worden.
Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung von
Vorstand und Aufsichtsrat verliefen in allen Fällen
auf Basis gründlicher, sachgerechter Information
einvernehmlich, zügig und erfolgreich.
AufsichtsratssitzungenDer Aufsichtsrat der FinLab AG trat im
Geschäftsjahr 2022 zu sechs ordentlichen Sitzungen
zusammen, welche aufgrund der Coronakrise sowohl als
Präsenzveranstaltungen sowie als Telefon- bzw.
Videokonferenzen abgehalten wurden.
In den Aufsichtsratssitzungen wurden die
Berichterstattungen des Vorstands über die Lage der
Gesellschaft, das wirtschaftliche Umfeld, die Umsatz- und
Kostenentwicklung sowie wesentliche
Geschäftsvorfälle, Transaktionen und
Beteiligungen besprochen.
Im Einzelnen hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit
folgenden Themen auseinandergesetzt:
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JahresabschlussprüfungDer vom Vorstand im Februar 2023 aufgestellte
Jahresabschluss der FinLab AG für das
Geschäftsjahr 2022 wurde von der ifc Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich (bis 9.
Januar 2023 als ifb Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald,
firmierend), geprüft.
Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FinLab
AG wurde gemäß § 293 Abs.1 HGB verzichtet.
Der Abschlussprüfer erteilte für den
Jahresabschluss der Finlab AG einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Die Abschlussunterlagen und der Prüfbericht des
Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie
wurden vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung eingehend
geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers, der
über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete,
erörtert. In dieser Sitzung wurde vom
Abschlussprüfer auch detailliert über Umfang,
Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung
berichtet. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der
Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des
Prüfungsberichts überzeugen.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis des
Abschlussprüfers angeschlossen und im Rahmen seiner im
dafür üblichen Umfang vorgenommenen eigenen
Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu
erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der FinLab AG für das
Geschäftsjahr 2022 gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss der FinLab AG nach § 172 AktG
festgestellt.
Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer vom Vorstand aufgestellte Bericht über die
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
(Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312
Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2022 wurde
zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer
erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat
vorgelegt.
Der Abschlussprüfer hat den
Abhängigkeitsbericht geprüft und den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
gemäß § 313 AktG erteilt:
"Einwendungen im Sinne von § 313 Abs. 4 AktG sind
nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung
gegen den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen nicht zu erheben. Wir erteilen
daher dem Bericht des Vorstands über Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen der FinLab AG für das
Geschäftsjahr 2022 den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
gemäß § 313 Abs. 3 AktG."
Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des
Vorstands und den Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers seinerseits im Rahmen des
Üblichen geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte zu
der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht wie
auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte
Prüfung selbst den gesetzlichen Anforderungen
entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den
Abhängigkeitsbericht insbesondere auf
Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat
sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der
verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt
festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der
berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und
Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für
Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei
dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der
Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis
seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die
Schlusserklärung des Vorstands und stimmt dem Ergebnis
der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.
Besetzung des Aufsichtsratsscrollen
DankDer Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der FinLab AG herzlich für ihren Einsatz
und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Frankfurt am Main, im April 2023
Für den Aufsichtsrat
Stefan Müller
JAHRESABSCHLUSS
(HGB) DER FINLAB AG
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| in EUR | ||
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 9.126,00 | 11.132.00 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 38.075,00 | 4.658,00 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 192.527,00 | 47.982,00 |
| 230.602,00 | 52.640,00 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 898.321,10 | 898.321,10 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 6.193.474,04 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 24.202.068,92 | 23.632.565,91 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.291.375,28 | 1.462.670,93 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 22.968.231,95 | 22.968.231,95 |
| 55.553.471,29 | 48.961.789,89 | |
| 55.793.199,29 | 49.025.561,89 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 688,00 | 5.878,33 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.241.684,62 | 1.541.295,37 |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 7.783,03 | 2.524,41 |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.034.820,10 | 218.178,96 |
| 2.284.975,75 | 1.767.877,07 | |
| II. Wertpapiere | ||
| Sonstige Wertpapiere | 68.255,27 | 166.670,65 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 2.690.859,77 | 8.298.541,14 |
| 5.044.090,79 | 10.233.088,86 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 13.358,66 | 23.029,44 |
| 60.850.648,74 | 59.281.680,19 |
| in EUR | ||
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 5.451.670,00 | 5.451.670,00 |
| II. Kapitalrücklage | 47.621.880,89 | 47.621.880,89 |
| III. Bilanzgewinn | 5.800.238,40 | 3.761.462,01 |
| 58.873.789,29 | 56.835.012,90 | |
| B. Rückstellungen | ||
| I. Steuerrückstellungen | 504.700,00 | 402.461,00 |
| II. Sonstige Rückstellungen | 597.349,80 | 1.252.411,78 |
| 1.102.049,80 | 1.654.872,78 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 139.129,91 | 50.283,18 |
| II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 7.812,24 | 0,00 |
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | 727.867,50 | 741.511,33 |
| 874.809,65 | 791.794,51 | |
| 60.850.648,74 | 59.281.680,19 |
| in EUR | ||
| 2022 | 2021 | |
| 1. Umsatzerlöse | 1.925.420,04 | 4.865.252,33 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 1.180.674,31 | 2.396.830,06 |
| 3. Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -164.031,32 | -287.096,29 |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -1.167.859,62 | -3.236.113,81 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | ||
| (davon für Altersversorgung EUR 531,27; Vorjahr EUR 6.544,40) | -95.927,11 | -123.295,99 |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -27.928,42 | -25.401,43 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.221.028,39 | -1.922.271,64 |
| 7. Erträge aus Beteiligungen | ||
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.813.458,75; Vorjahr EUR 454.241,78) | 3.813.458,75 | 972.904,28 |
| 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | ||
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 84.151,36; Vorjahr EUR 0,00) | 98.503,19 | 34.740,81 |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 644,44) | 11.238,64 | 1.940,23 |
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -2.448.295,81 | -3.379.565,30 |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| (davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 0,00) | 0,00 | -21,50 |
| 12. Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag | 471.871,93 | 874.852,04 |
| 2.376.096,19 | 172.753,79 | |
| 13. Steuern vom Einkommen und Ertrag | -352.345,12 | -520.291,28 |
| 14. Ergebnis nach Steuern | 2.023.751,07 | -347.537,49 |
| 15. Sonstige Steuern | 15.025,32 | -43,56 |
| 16. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 2.038.776,39 | -347.581,05 |
| 17. Gewinnvortrag | 3.761.462,01 | 4.109.043,06 |
| 18. Bilanzgewinn | 5.800.238,40 | 3.761.462,01 |
Der Jahresabschluss der FinLab AG, Frankfurt am Main,
zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß den
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des AktG
aufgestellt.
Die FinLab AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 58865 eingetragen.
Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des §
267 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft hat von
der Erleichterungsregelung des § 286 Abs. 4 HGB
Gebrauch gemacht.
Die Bilanz ist gemäß § 268 Abs. 1 HGB
unter Berücksichtigung der vollständigen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs
am Abschlussstichtag umgerechnet.
Das abnutzbare Anlagevermögen ist mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Anschaffungskosten enthalten Anschaffungsnebenkosten. Den
planmäßigen Abschreibungen wurden die
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Sofern
erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die sonstigen Wertpapiere wurden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Aufgliederung und Entwicklung des in der Bilanz
ausgewiesenen Anlagevermögens wird in dem als Anlage
beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.
Wertaufholungen werden im Anlagespiegel als negativer
Zugang von Abschreibungen dargestellt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 5.451.670,00 und ist voll eingezahlt. Es besteht aus
5.451.670 auf den Namen lautende Stammaktien. Bei den
Aktien handelt es sich um Stückaktien mit einem
rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00.
Die Hauptversammlung am 22. Juni 2022 hat beschlossen,
das Grundkapital bis zum 21. Juni 2027 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder
Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR
2.725.835,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022),
wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen
werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5
Abs. 2 der Satzung wurde am 24. Juli 2022 im
Handelsregister eingetragen.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Boni,
Jahresabschlusskosten, ausstehende Rechnungen sowie
Mietnebenkosten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im
Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Unterbeteiligung der
IBB Capital GmbH, Berlin, an der Invesdor INV AG (vormals
Kapilendo AG) in Höhe von TEUR 640 (Vorjahr TEUR 640).
Darüber hinaus beinhaltet der Posten Verbindlichkeiten
aus einem Büro-Mietvertrag in Höhe von TEUR 46
(Vorjahr TEUR 39) sowie Verbindlichkeiten aus Steuern in
Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 62).
Die erzielten Umsatzerlöse entfallen im
Wesentlichen auf die Umlagen für Personal und sonstige
Dienstleistungen für Beteiligungen und Gesellschaften
der FinLab-Gruppe in Höhe von TEUR 1.742 (Vorjahr TEUR
1.494) sowie Erträge aus Untervermietung in Höhe
von TEUR 92 (Vorjahr TEUR 64). Die Performance-Fees wurden
nicht vereinnahmt (Vorjahr TEUR 3.162).
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im
Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen in Höhe von TEUR 850. Im Vorjahr
wurden vor allem Gewinne aus der Veräußerung von
Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens in
Höhe von TEUR 2.123 erzielt.
Die Personalaufwendungen beinhalten die
Vergütungen der Vorstände und der
beschäftigten Mitarbeiter.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
des Umlaufvermögens betragen im Geschäftsjahr
2022 TEUR 2.448 (Vorjahr TEUR 3.380).
Während des Geschäftsjahres 2022 waren
durchschnittlich 6 (Vorjahr 8) Arbeitnehmer
beschäftigt.
Es bestanden zum Stichtag keine
Eventualverbindlichkeiten.
Der im April 2017 abgeschlossene Mietvertrag hatte eine
Laufzeit bis Dezember 2022. Aus diesem Mietverhältnis
besteht zurzeit eine Bankbürgschaft über TEUR 56,
die nach der vollständigen Rückabwicklung des
Mietvertrages aufgelöst wird.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neuer Mietvertrag
mit einer Laufzeit bis August 2029 abgeschlossen. Die
daraus resultierenden Mietverpflichtungen belaufen sich zum
Stichtag auf TEUR 1.361. Als Mietsicherheit wurde eine
Bankbürgschaft über TEUR 50 gestellt.
Darüber hinaus bestehen weitere sonstige
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 19.
Die Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht
eingeforderte Kapitalabrufe der C3 Tech VC I GmbH & Co.
KG (vormals C3 EOS VC I GmbH & Co. KG) betragen zum
Bilanzstichtag TEUR 1.216 (Vorjahr TEUR 2.042).
Die FinLab AG hat von der Erleichterungsregelung des
§ 293 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und verzichtet auf
die Erstellung eines Konzernabschlusses.
An den folgenden Gesellschaften ist die FinLab AG
unmittelbar mit 20 % oder mehr i. S. von § 285 Nr. 11
HGB beteiligt:
| Eigenkapital 31.12.2022 | Jahresergebnis 2022 | |||
| Beteiligung | Sitz | Beteiligungsquote | in TEUR | in TEUR |
| Heliad Management GmbH | Frankfurt am Main | 100 % | 943 | 472 |
| Patriarch MultiManager GmbH 1) | Frankfurt am Main | 100 % | 367 | 0 |
| Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA | Frankfurt am Main | 43,50 % | 49.111 | -2.674 |
| Nextmarkets AG 2) | Köln | 34,36 % | 9.526 | -7.444 |
| AUTHADA GmbH 2) | Darmstadt | 25,62 % | 487 | -2.044 |
| Vaultoro Limited 3) | London | 23,25 % | 658 | -62 |
| Iconic Holding GmbH 3) | Frankfurt am Main | 22,35 % | 2.355 | -518 |
1) Seit 01.01.2016
Ergebnisabführungsvertrag mit der FinLab AG, daher
beträgt das Jahresergebnis TEUR 0.
2) Das Eigenkapital und das Jahresergebnis
beziehen sich auf 2021.
3) Das Eigenkapital und das Jahresergebnis
beziehen sich auf 2020.
Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation
mbH, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. (1),
(3) AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der
vierte Teil der Aktien an der FinLab AG gehört.
Weiter teilte uns die GfBk Gesellschaft für
Börsenkommunikation mbH, Kulmbach, gemäß
§ 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr unmittelbar eine
Mehrheitsbeteiligung an der FinLab AG gehört.
Die BFF Holding GmbH, Kulmbach, hat uns gemäß
§ 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar
mehr als der vierte Teil der Aktien an der FinLab AG
gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der
GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH,
Kulmbach, an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien
gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns die BFF Holding GmbH, Kulmbach,
gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr
mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der FinLab AG
gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der
GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH,
Kulmbach, an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien
gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns
gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt,
dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an
der FinLab AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter
die von der BFF Holding GmbH, Kulmbach, und die von der
GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH,
Kulmbach, gehaltenen Beteiligungen gemäß §
16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns Herr Bernd Förtsch, Kulmbach,
gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihm
mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der FinLab AG
gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der
BFF Holding GmbH, Kulmbach, und die von der GfBk
Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH,
Kulmbach, gehaltenen Beteiligungen gemäß §
16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Die oben genannten Meldungen wurden am 08. Februar 2021
im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR
2.038.776,39 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Als Mitglieder des Vorstands sind berufen:
| ― |
Falk Schäfers, Frankfurt am
Main
|
| ― |
Julian Kappus, Frankfurt am Main
|
Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren bzw. sind
berufen:
| ― |
Stefan Müller, Küps
|
| ― |
Herbert Seuling, Kulmbach
|
| ― |
Volker Rofalski, München
|
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben
sich nicht ergeben.
Über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen
informiert der nach § 312 AktG aufgestellte
Abhängigkeitsbericht. Nachfolgend ist die
Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht
wiedergegeben:
"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im
Bericht über die Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2022 nach den Umständen, die
in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die
Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen
getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass
Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die
Gesellschaft nicht benachteiligt worden ist."
Frankfurt am Main, am 28. Februar 2023
Der Vorstand
| Falk Schäfers | Julian Kappus |
in EUR
| Anschaffungskosten | |||||
| 01.01.2022 | Zugänge | Umbuchung | Abgänge | 31.12.2022 | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 164.644,13 | 1.966,31 | 0,00 | -123.107,63 | 43.502,81 |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Einbauten in gemieteten Gebäuden | 45.757,68 | 38.755,91 | 0,00 | -45.757,68 | 38.755,91 |
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 360.746,12 | 188.489,20 | 0,00 | -324.407,27 | 224.828,05 |
| 406.503,80 | 227.245,11 | 0,00 | -370.164,95 | 263.583,96 | |
| Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 898.321,10 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 898.321,10 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 6.193.474,04 | 0,00 | 6.193.474,04 |
| 3. Beteiligungen | 26.929.428,96 | 2.844.675,77 | 154.366,67 | 0,00 | 29.928.471,40 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.509.002,18 | 6.284.694,86 | -6.347.840,71 | -108.149,80 | 1.337.706,53 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 25.379.693,92 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 25.379.693,92 |
| 54.716.446,16 | 9.129.370,63 | 0,00 | -108.149,80 | 63.737.666.99 | |
| Summe Anlagevermögen | 55.287.594,09 | 9.358.582,05 | 0,00 | -601.422,38 | 64.044.753,76 |
| Kumulierte Abschreibungen | Bilanzwert | |||||
| 01.01.2022 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 153.512,13 | 3.972,31 | -123.107,63 | 34.376,81 | 11.132,00 | 9.126,00 |
| Sachanlagen | ||||||
| 1. Einbauten in gemieteten Gebäuden | 41.099,68 | 3.146,91 | -43.565,68 | 680,91 | 4.658,00 | 38.075,00 |
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 312.764,12 | 20.809,20 | -301.272,27 | 32.301,05 | 47.982,00 | 192.527,00 |
| 353.863,80 | 23.956,11 | -344.837,95 | 32.981,96 | 52.640,00 | 230.602,00 | |
| Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 898.321,10 | 898.321,10 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 6.193.474,04 |
| 3. Beteiligungen | 3.296.863,05 | 2.429.539,43 | 0,00 | 5.726.402,48 | 23.632.565,91 | 24.202.068,92 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 46.331,25 | 0,00 | 0,00 | 46.331,25 | 1.462.670,93 | 1.291.375,28 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.411.461,97 | 0,00 | 0,00 | 2.411.461,97 | 22.968.231,95 | 22.968.231,95 |
| 5.754.656,27 | 2.429.539,43 | 0,00 | 8.184.195,70 | 48.961.789,89 | 55.553.471,29 | |
| Summe Anlagevermögen | 6.262.032,20 | 2.457.467,85 | -467.945,58 | 8.251.554,47 | 49.025.561,89 | 55.793.199,29 |
Wir haben den Jahresabschluss der FinLab AG, Frankfurt
am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
|
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Dreieich, 15. März 2023
ifc Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steffen Urban
(Wirtschaftsprüfer)
FinLab AG
Ulmenstraße 37-39
60325 Frankfurt/Main
investor-relations@finlab.de Telefon +49 69
7191280-0