Heliad AG (vormals: FinLab AG)Frankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Empowers
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Zugang zu Venture Capital:
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Vorbörsliche Gewinne:
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Liquidität:
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Die Fusionierte Gesellschaft kommt zum Jahresende 2023
auf einen Nettovermögenswert von EUR 157,8 Mio.,
aufgeteilt auf 29 aktive Beteiligungen. Die Zusammensetzung
des Nettovermögenswertes finden Sie
regelmäßig und transparent auf unserer Website
unter Investor Relations und unter dem Punkt 6.2 des
Jahresfinanzberichts.
Wertbereich | Investments | HQ | Industrie | Erstinvestition |
>€ 10m | flatexDEGIRO AG | DEU | Brokerage | 03/13 |
Raisin | DEU | Savings Marketplace | 09/15 | |
Enpal | DEU | GreenTech | 04/21 | |
BURNHARD | DEU | D2C BBQ | 10/12 | |
€ 5-10m | MODIFI | DEU | Payments | 08/21 |
Clark | DEU | InsurTech | 07/21 | |
€ 2-5m | Workmotion | DEU | HR Tech | 06/22 |
C3 Tech VC I | DEU | VC Fund | 09/18 | |
Razor Group | DEU | E-Commerce | 07/21 | |
NewtonX | USA | B2B Research | 10/21 | |
Invesdor | DEU | Crowdfunding | 02/15 | |
CASHLINK | DEU | Tokenization | 11/18 | |
FINN | DEU | E-Mobility | 01/22 | |
€ 1-2m | Tonies | DEU | D2C Toys | 06/21 |
Patriarch Multi-Manager | DEU | Fund Distribution | 12/12 | |
NYALA | DEU | Tokenization | 03/21 | |
Deutsche Digital Assets | DEU | Asset Management | 11/17 | |
Freshbooks | KAN | Accounting SaaS | 04/17 | |
AI21 Labs | ISR | GenAI | 09/23 | |
<€ 1m | Andere | |||
Portfolio Gesamtwert | ||||
Sonstiges Nettovermögen / (Verbindlichkeiten) | ||||
Net Asset Value | ||||
Net Asset Value je Aktie in EUR | ||||
Aktienkurs Heliad AG in EUR | ||||
Abschlag Aktie / NAV |
Wertbereich | Investments | %-Anteil 1 | Investment
2
(€m) |
Fairer Wert 3 (€m) | Portfolio
%-Anteil |
>€ 10m | flatexDEGIRO AG | <5 % | 9,4 | 57,4 | 35,5 % |
Raisin | <5 % | 4,1 | 31,0 | 19,2 % | |
Enpal | <1 % | 7,5 | 15,2 | 9,4 % | |
BURNHARD | <50 % | 11,9 | 11,9 | 7,4 % | |
€ 5-10m | MODIFI | <10 % | 13,6 | 13,5 | 8,3 % |
Clark | <1 % | ||||
€ 2-5m | Workmotion | <5 % | 23,7 | 22,5 | 13,9 % |
C3 Tech VC I | <10 % | ||||
Razor Group | <1 % | ||||
NewtonX | <5 % | ||||
Invesdor | <5 % | ||||
CASHLINK | <20 % | ||||
FINN | <1 % | ||||
€ 1-2m | Tonies | <1 % | 6,9 | 7,6 | 4,7 % |
Patriarch Multi-Manager | 100 % | ||||
NYALA | <20 % | ||||
Deutsche Digital Assets | <20 % | ||||
Freshbooks | <1 % | ||||
AI21 Labs | <1 % | ||||
<€ 1m | Andere | 2,6 | 1,6 % | ||
Portfolio Gesamtwert | 161,9 | ||||
Sonstiges Nettovermögen / (Verbindlichkeiten) | (4,1) | ||||
Net Asset Value | 157,8 | ||||
Net Asset Value je Aktie in EUR | 18,76 | ||||
Aktienkurs Heliad AG in EUR | 9,55 | ||||
Abschlag Aktie / NAV | (49,1 %) |
1 Beteiligung als vollständig
verwässert angegeben.
2 Der Investitionsbetrag umfasst die
Gesamtkosten des Erwerbs sowie ausstehende Darlehen und
Zinsen.
3 Der faire Wert bezieht sich auf den Marktwert
der derzeit gehaltenen Anteile und inkludiert ausstehende
Darlehen und Zinsen.
Der Nettovermögenswert der größten drei
Beteiligungen, flatexDEGIRO, Raisin und Enpal, beläuft
sich auf EUR 103,7 Mio. und entspricht damit ca. 129 % der
Marktkapitalisierung zum Jahresende. Alle drei
Beteiligungen haben sich im Jahr 2023 gut bis hervorragend
entwickelt und wir gehen daher von signifikantem
Wertsteigerungspotenzial aus.
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flatexDEGIRO konnte 2023 eines der besten Jahre der Firmengeschichte abschließen. Trotz reduzierter Kundenaquisitionskosten hat das Unternehmen neue Kunden doppelt so schnell wie die relevanten Wettbewerber gewinnen können (12,6 % gegenüber Vorjahr vs. 6,1 % in der Vergleichsgruppe) und die Nettofinanzmittelzuflüsse auf EUR 4,5 Mrd. gesteigert. Das verwahrte Kundenvermögen erreichte zum Ende des Jahres 2023 einen Rekordwert von EUR 51,7 Mrd. |
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Enpal konnte zu Beginn des Jahres 2023 seine Bewertung durch eine EUR 200 Mio. Finanzierungsrunde, angeführt von TPG Rise Climate, bei einer Bewertung von EUR 2 Mrd. gegenüber unserem Einstiegswert Mitte 2021 mehr als verdoppeln. Operativ hat das Unternehmen die Anzahl der installierten Solarsysteme im Jahr 2023 deutlich gesteigert und konnte seinen Umsatz auf EUR 900 Mio. ebenfalls mehr als verdoppeln. Gleichzeitig hat das Unternehmen nachhaltig die Profitabilität erreicht. Mit dem Einstieg in den Wärmepumpenmarkt wurde erfolgreich in neue Produkt- und Marktfelder expandiert. |
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Raisin konnte ebenfalls zu Beginn des Jahres 2023 eine Finanzierungsrunde über EUR 60 Mio. durch ein Investorenkonsortium, bestehend u. a. aus Goldman Sachs, M&G und weiteren, einsammeln und seinen Status als Unicorn bestätigen. Operativ hat das Unternehmen seine Assets under Management auf über EUR 50 Mrd. gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, und das bei attraktiver Profitabilität. Durch das angepasste Zinsumfeld erwarten wir auch weiterhin starkes, profitables Wachstum. |
Das weitere Direktbeteiligungsportfolio, ohne unsere
Fonds-Investments und Tochtergesellschaften, wies zum
Jahresende einen Nettovermögenswert in Höhe von
EUR 51,0 Mio. aus. Bis zur Veröffentlichung des
Jahresberichts konnten u. a. unsere Beteiligungen BURNHARD,
MODIFI, Razor Group, Clark, FINN und Cashlink weitere
Finanzierungsrunden abschließen. Insgesamt
beläuft sich der Nettovermögenswert dieser sechs
Beteiligungen zum Stichtag auf EUR 33,4 Mio. Wir gehen auch
bei diesen Beteiligungen von weiterem
Wertsteigerungspotenzial aus. Einige Highlights im
Folgenden:
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Durch ein Folgeinvestment mit weiteren Co-Investoren konnten wir uns >40 % an der Beteiligung BURNHARD sichern, eine der sich am stärksten entwickelnden Grillmarken in Europa mit einem Gesamtumsatz von mehr als EUR 40 Mio. im abgelaufenen Jahr. |
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Razor Group, ein Aufkäufer von Amazon-Marken, hat kürzlich entgegen dem Trend ca. EUR 100 Mio. Kapital eingesammelt und ist damit als globaler Player zukunftsträchtig aufgestellt. |
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Das Auto-Abo-Modell FINN konnte sich ebenfalls weitere EUR 100 Mio. sichern. |
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Cashlink, einer der führenden Infrastrukturanbieter für tokenisierte Vermögenswerte, schloss erfolgreich eine Serie A im mittleren siebenstelligen Bereich ab. |
Bei all diesen Beteiligungen konnte unser
Anschaffungswert weitestgehend gehalten oder sogar leicht
erhöht werden. Wir sehen dies im aktuellen Marktumfeld
als starkes Signal für das weitere
Wertsteigerungspotenzial.
Schwierige Marktbedingungen ließen Teile unseres
Portfolios dennoch nicht unberührt. So musste unsere
Beteiligung InstaFreight aufgrund von Überschuldung
Insolvenz anmelden.
Darüber hinaus haben wir die Beteiligung
Nextmarkets vollständig abgeschrieben, da die
Gesellschaft sich derzeit in einer Transformationsphase mit
weiterem Finanzierungsbedarf befindet.
Im Zuge unserer Unternehmensentwicklung haben wir Heliad
Crypto Partners (HCP) ins Leben gerufen, ein
Investmentvehikel für aktive Investmentstrategien in
den Bereichen Crypto und Blockchain-Multi-Strategie-Fonds,
das sich derzeit noch im Stealth-Modus befindet. Unter der
Leitung von Christopher Garlich, einem Branchenexperten und
Investmentbankingveteran mit Stationen bei Raymond James,
Morgan Stanley und Berenberg, kombinieren wir
frühphasige VC-Investitionen mit Momentum-getriebenen
liquiden "on-chain", DeFi und marktneutralen
Crypto-Investitionen. Die erste Validierungsphase ist
vielversprechend angelaufen.
Derzeit sind wir in der Ausarbeitung weiterer
strategischer Initiativen und erwarten, dass wir Ihnen in
diesem Jahr entsprechende Fortschritte mitteilen
können, die die Heliad AG positiv weiterentwickeln
werden.
Frankfurt am Main, im März 2024
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand
Falk Schäfers |
Vorstand
Julian Kappus |
nachfolgend informiert der Aufsichtsrat über die
Wahrnehmung seiner Aufgaben und die Schwerpunkte seiner
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023.
Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei
der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten
und seine Geschäftsführung kontinuierlich
überwacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben
dafür fortlaufend mit den Vorstandsmitgliedern Kontakt
gehalten, sich über den Geschäftsverlauf und
wesentliche Vorgänge informiert und sich mit den
Mitgliedern des Vorstands beraten.
Bedeutende Sachverhalte hat der Aufsichtsratsvorsitzende
mit den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern besprochen
und sie in die laufende Aufsichtsratsarbeit einbezogen.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat
regelmäßig sowohl schriftlich als auch
mündlich zeitnah und umfassend über alle
wichtigen Aspekte der Unternehmensplanung und der
strategischen und laufenden Geschäftsentwicklung. Wir
hatten dabei stets ausreichend Gelegenheit, uns im Plenum
des Aufsichtsrats mit den Berichten, Anträgen und
Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch
auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen.
Alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der
Vorstand dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Entscheidung
vorgelegt. Die Genehmigungen sind nach ausführlicher
Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls
ergänzenden Erläuterungen durch den Vorstand
erteilt worden.
Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung von
Vorstand und Aufsichtsrat verliefen in allen Fällen
auf Basis gründlicher, sachgerechter Information
einvernehmlich, zügig und erfolgreich.
Der Aufsichtsrat der Heliad AG (vormals FinLab AG) trat
im Geschäftsjahr 2023 zu sechs ordentlichen Sitzungen
zusammen, welche als Telefon- bzw. Videokonferenzen
abgehalten wurden.
In den Aufsichtsratssitzungen wurden die
Berichterstattungen des Vorstands über die Lage der
Gesellschaft, das wirtschaftliche Umfeld, die Umsatz- und
Kostenentwicklung sowie wesentliche
Geschäftsvorfälle, Transaktionen und
Beteiligungen besprochen.
Im Einzelnen hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit
folgenden Themen auseinandergesetzt:
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Finanzplanung und Diskussionen zum Finanzierungskonzept der Gesellschaft sowie Vorbereitung und Analyse der Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge für die Jahreshauptversammlung, insbesondere mit Blick auf die vorgeschlagenen Verschmelzungen der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA sowie der Komplementärgesellschaft Heliad Management GmbH auf die Heliad AG |
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Billigung des geprüften und testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022 |
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Beschluss der Planung des Geschäftsjahres 2024 |
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Vorbereitung potenzieller Transaktionen im Beteiligungsportfolio, insbesondere Veräußerung von Beteiligungen |
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Sonstige Themenkomplexe, insbesondere zur Entwicklung des Wagniskapitalmarktes, strategische Implikationen daraus sowie etwaige geplante Kapitalmarktkommunikation |
Der vom Vorstand im März 2024 aufgestellte
Jahresabschluss der Heliad AG für das
Geschäftsjahr 2023 wurde von der ifc Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich,
geprüft.
Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses der Heliad
AG wurde gemäß § 293 Abs.1 HGB verzichtet.
Der Abschlussprüfer erteilte für den
Jahresabschluss der Heliad AG einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Die Abschlussunterlagen und der Prüfbericht des
Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie
wurden vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung eingehend
geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers, der
über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete,
erörtert. In dieser Sitzung wurde vom
Abschlussprüfer auch detailliert über Umfang,
Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung
berichtet. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der
Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des
Prüfungsberichts überzeugen.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis des
Abschlussprüfers angeschlossen und im Rahmen seiner im
dafür üblichen Umfang vorgenommenen eigenen
Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu
erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der Heliad AG für das
Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss der Heliad AG nach § 172 AktG
festgestellt.
Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
(Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312
Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2023 wurde
zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer
erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat
vorgelegt.
Der Abschlussprüfer hat den
Abhängigkeitsbericht geprüft und den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
gemäß § 313 AktG erteilt:
"Einwendungen im Sinne von § 313 Abs. 4 AktG sind
nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung
gegen den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen nicht zu erheben. Wir erteilen
daher dem Bericht des Vorstands über Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen der Heliad AG für das
Geschäftsjahr 2023 den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
gemäß § 313 Abs. 3 AktG."
Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des
Vorstands und den Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers seinerseits im Rahmen des
Üblichen geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte zu
der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht wie
auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte
Prüfung selbst den gesetzlichen Anforderungen
entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den
Abhängigkeitsbericht insbesondere auf
Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat
sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der
verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt
festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der
berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und
Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für
Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei
dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der
Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis
seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die
Schlusserklärung des Vorstands und stimmt dem Ergebnis
der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.
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Stefan Müller, Aufsichtsratsvorsitzender |
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Herbert Seuling, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender |
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Volker Rofalski, Mitglied des Aufsichtsrats |
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Heliad AG herzlich für ihren Einsatz
und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Frankfurt am Main, im März 2024
Für den Aufsichtsrat
Stefan Müller
(Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
in TEUR | Anhang | 01.01. -
31.12.2023 |
01.01. -
31.12.2022 |
Umsatzerlöse | 884 | 1.925 | |
Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen und Wertpapieren | 5.1 | 4.718 | 108 |
Buchwertabgang aus dem Verkauf von Finanzanlagen und Wertpapieren | 5.2 | -7.037 | -108 |
Erträge aus der Fair-Value-Bewertung | 5.3 | 24.921 | 1.561 |
Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung | 5.3 | -32.591 | -55.555 |
Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren | 5.4 | 2.965 | 4.285 |
Sonstige betriebliche Erträge | 5.5 | 32.140 | 1.054 |
Personalaufwendungen | 5.6 | -1.712 | -1.264 |
Sachaufwendungen | 5.7 | -2.972 | -1.073 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 5.8 | -171 | -269 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | -5 | -19 | |
Operatives Ergebnis (EBIT) | 21.140 | -49.355 | |
Zinsen und ähnliche Erträge | 5.9 | 232 | 109 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 5.9 | -769 | -7 |
Ergebnis vor Steuern | 20.603 | -49.253 | |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | 5.10 | -478 | 468 |
Periodenergebnis | 20.125 | -48.785 | |
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (unverwässert) | 5.11 | 6.278.455 | 5.451.670 |
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (verwässert) | 5.11 | 6.278.455 | 5.451.670 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | 3,21 | -8,95 | |
Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | 3,21 | -8,95 |
in TEUR | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
A. Langfristiges Vermögen | |||
I. Immaterielle Vermögenswerte | 6.1 | 23 | 9 |
II. Sachanlagen | 6.1 | 896 | 1.009 |
III. Finanzanlagen | 6.2 | 162.407 | 99.912 |
IV. Aktive latente Steuern | 6.3 | 148 | 334 |
Gesamt | 163.474 | 101.264 | |
B. Kurzfristiges Vermögen | |||
I. Wertpapiere | 0 | 68 | |
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.4 | 0 | 1 |
III. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 6.4 | 2 | 8 |
IV. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 6.4 | 258 | 1.242 |
V. Sonstige Vermögenswerte | 6.4 | 59 | 234 |
VI. Ertragssteuerforderungen | 6.4 | 1.556 | 814 |
VII. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 6.5 | 10.424 | 2.691 |
Gesamt | 12.299 | 5.058 | |
BILANZSUMME | 175.773 | 106.322 |
in TEUR | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
A. Eigenkapital | 6.6 | ||
I. Gezeichnetes Kapital | 8.410 | 5.452 | |
II. Kapitalrücklage | 74.447 | 48.547 | |
III. Neubewertungsrücklage | 0 | -4.758 | |
IV. Gewinnrücklage | 98.423 | 98.423 | |
V. Verlustvortrag / Gewinnvortrag | -45.023 | 3.762 | |
VI. Periodenergebnis | 20.125 | -48.785 | |
Gesamt | 156.382 | 102.641 | |
B. Langfristige Schulden | |||
I. Latente Steuern | 4.2 | 1.547 | 1.034 |
II. Langfristige Rückstellungen | 6.7 | 43 | 38 |
Gesamt | 1.590 | 1.072 | |
C. Kurzfristige Schulden | |||
I. Steuerrückstellungen | 469 | 505 | |
II. Sonstige Rückstellungen | 6.7 | 790 | 560 |
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.8 | 202 | 139 |
IV. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 6.8 | 14.936 | 0 |
V. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 8 | |
VI. Sonstige Verbindlichkeiten | 6.8 | 1.404 | 1.397 |
Gesamt | 17.801 | 2.609 | |
BILANZSUMME | 175.773 | 106.322 |
in TEUR | Anhang | Gezeichnetes
Kapital |
Kapital-
rücklage |
NBRL | Gewinn-
rücklage |
Gewinn-/
Verlustvortrag |
Stand 01.01.2023 | 6.6 | 5.452 | 48.547 | -4.758 | 98.423 | -45.023 |
Periodenergebnis | 20.125 | |||||
Gesamtergebnis | 20.125 | |||||
Kapitalerhöhungen | 6.6 | 2.958 | 3.360 | |||
Verschmelzungsbedingte Veränderung | 6.6 | 22.540 | 4.758 | |||
Stand 31.12.2023 | 6.6 | 8.410 | 74.447 | 0 | 98.423 | -24.898 |
in TEUR | Eigenkapital gesamt |
Stand 01.01.2023 | 102.641 |
Periodenergebnis | 20.125 |
Gesamtergebnis | 20.125 |
Kapitalerhöhungen | 6.318 |
Verschmelzungsbedingte Veränderung | 27.298 |
Stand 31.12.2023 | 156.382 |
in TEUR | Anhang | Gezeichnetes
Kapital |
Kapital-
rücklage |
NBRL | Gewinn-
rücklage |
Gewinn-/
Verlustvortrag |
Stand 01.01.2022 | 6.6 | 5.452 | 48.547 | 26.290 | 98.423 | 3.762 |
Periodenergebnis | -31.048 | -48.785 | ||||
Gesamtergebnis | -31.048 | -48.785 | ||||
Kapitalerhöhungen | 6.6 | |||||
Verschmelzungsbedingte Veränderung | 6.6 | |||||
Stand 31.12.2022 | 6.6 | 5.452 | 48.547 | -4.758 | 98.423 | -45.023 |
in TEUR | Eigenkapital gesamt |
Stand 01.01.2022 | 182.474 |
Periodenergebnis | -79.833 |
Gesamtergebnis | -79.833 |
Kapitalerhöhungen | 0 |
Verschmelzungsbedingte Veränderung | 0 |
Stand 31.12.2022 | 102.641 |
in TEUR | Anhang | 01.01. -
31.12.2023 |
01.01. -
31.12.2022 |
|
Periodenergebnis | 20.125 | -48.785 | ||
+ | Wertminderung von Finanzinstrumenten des langfristigen Vermögens | 5.3 | 32.762 | 55.824 |
- | Werterhöhung von Finanzinstrumenten | 5.3 | -24.921 | -1.561 |
-/+ | Gewinne/Verluste aus Abgängen von Finanzanlagen | 5.1/5.2 | 2.319 | 0 |
+/- | Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 6.7 | 235 | -655 |
+/- | Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 5 | -29.374 | 3.158 |
+/- | Abnahme/Zunahme von Forderungen und sonstigen Aktiva | 6.1/6.4 | -499 | -5.307 |
+/- | Zunahme/Abnahme des sonstigen Fremdkapitals | 6.8 | 74 | 739 |
= | Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit | 721 | 3.413 | |
+ | Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und Wertpapieren | 5.1 | 4.718 | 108 |
- | Auszahlungen im Rahmen der kurzfristigen Finanzmitteldisposition | 6.5 | 0 | 0 |
- | Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen und Wertpapiere | 6.2 | -6.362 | -9.129 |
= | Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | -1.644 | -9.021 | |
+ | Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 6.8 | 3.000 | 0 |
- | Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | 6.8 | -3.000 | 0 |
+ | Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen | 6.6 | 3.360 | 0 |
+ | Einzahlungen aus Verschmelzungen | 6.5 | 5.296 | 0 |
= | Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 8.656 | 0 | |
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands | 7.733 | -5.608 | ||
+ | Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 6.5 | 2.691 | 8.299 |
FINANZMITTELBESTAND AM ENDE DER PERIODE | 10.424 | 2.691 |
Die Heliad AG (vormals FinLab AG) hat ihren Sitz in der
Ulmenstraße 37-39 in Frankfurt am Main/Deutschland
und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am
Main unter HRB 58865 eingetragen.
Die Heliad AG tätigt strategische Investments mit
langem Anlagehorizont in marktführende, stark
wachsende Technologie-Unternehmen mit dem Ziel, die
nächste Wachstumsphase dieser Unternehmen
anzustoßen. Als börsennotierte Gesellschaft
unterstützt die Heliad AG mit einem starken Team und
strategischen Partnern langfristig vor, während und
nach einem IPO und ebnet den Weg zu öffentlichen
Kapitalmärkten. Dabei erlaubt es die
Evergreen-Struktur der Heliad AG, unabhängig von den
Einschränkungen üblicher Finanzierungslaufzeiten
zu agieren, und bietet Aktionären bereits vor dem IPO
einen einzigartigen Zugang zu Marktrenditen ohne
Einschränkungen oder Begrenzungen bezüglich der
Größe der Investments und ohne
Laufzeitverpflichtung für die Aktionäre.
Die Heliad AG erfüllt die Definition einer
Investmentgesellschaft nach IFRS 10, der erstmals auf
Geschäftsjahre anzuwenden war, die am oder nach dem 1.
Januar 2014 beginnen.
Im Geschäftsjahr wurden zwei Unternehmen mit der
Heliad AG zusammengeschlossen: Heliad Equity Partners GmbH
& Co. KGaA (nachfolgend "Heliad KGaA" genannt) und
deren Komplementärin Heliad Management GmbH.
Die Heliad KGaA wurde mit Verschmelzungsstichtag 1.
Januar 2023 auf die Heliad AG verschmolzen. Die Eintragung
der Verschmelzung erfolgte im Handelsregister am 12.
Oktober 2023.
Die Heliad AG als übernehmender Rechtsträger
hat zu Jahresbeginn 43,50 % der Anteile der Heliad KGaA
gehalten; im Laufe des Jahres wurden diese Anteile im
Rahmen von Zukäufen und aus der Ausübung von
Bezugsrechten bei der Kapitalerhöhung der Heliad KGaA
auf 44,56 % aufgestockt.
Fremde Dritte haben zu Jahresbeginn 56,50 % der Anteile
der Heliad KGaA gehalten; im Laufe des Jahres wurden diese
Anteile im Rahmen einer nur teilweisen Ausübung von
Bezugsrechten zwar aufgestockt, die Anteile fremder Dritter
haben sich jedoch aufgrund der nur teilweisen Ausübung
auf 55,44 % verringert.
Das Reinvermögen zum Verschmelzungsstichtag bei der
Heliad KGaA (vor Kapitalerhöhung) betrug TEUR 80.244
und setzt sich im Wesentlichen aus langfristigen
Finanzanlagen von TEUR 96.127, Zahlungsmitteln von TEUR
4.644 sowie Verbindlichkeiten und Rückstellungen von
TEUR 20.934 zusammen.
Die Verschmelzung der beiden Unternehmen führt zwei
ähnliche Geschäftsmodelle zusammen und dient der
Streuung der Finanzanlagen im Portfolio sowie vereinfacht
die Prozesse und die Steuerung beider Gesellschaften in
einem Unternehmen.
Der Erwerb von 55,44 % der Anteile der fremden Dritten
an der Heliad KGaA erfolgte im Rahmen einer
Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von 2.958.595 (=
35,18 %) neuen Anteilen an der Heliad AG.
Die Heliad AG hat zum Verschmelzungsstichtag Anteile an
dem übertragenden Rechtsträger im Wert von TEUR
18.224 in der Bilanz ausgewiesen, nachdem zum 31. Dezember
2022 eine Abschreibung auf den Börsenwert (EUR
3,73/Anteil) in Höhe von TEUR 31.453 vorgenommen
wurde.
Durch einzelne Zukäufe und die Ausübung der
Bezugsrechte bei der Kapitalerhöhung der Heliad KGaA
hat die Heliad AG ihre Anteile im ersten Halbjahr 2023 auf
TEUR 21.864 erhöht.
Die Anteile der fremden Dritten wurden zum
Börsenwert der Heliad AG (EUR 9,78/Anteil) am
Verschmelzungsstichtag bewertet und weisen einen Wert von
TEUR 28.935 aus.
Aus der Verschmelzung ergibt sich nach
Berücksichtigung der erhaltenen Anteile der fremden
Dritten an der Heliad KGaA ein Verschmelzungsgewinn von
TEUR 31.874, der unter den sonstigen betrieblichen
Erträgen ausgewiesen wird.
Ein Firmenwert hat sich nicht ergeben, da der Wert des
Reinvermögens als Differenz der übernommenen
Vermögenswerte und Schulden die Gegenleistung in Form
der untergegangenen Anteile übersteigt. Der Wert des
Reinvermögens bei der übertragenden Gesellschaft
Heliad KGaA ist im Wesentlichen geprägt von den zum
Fair Value (Börsenkurs, DCF usw.) bewerteten
Beteiligungen; der Wert der Anteile des übernehmenden
Rechtsträgers Heliad AG am übertragenden
Rechtsträger Heliad KGaA ermittelt sich als Fair Value
aus dem Börsenkurs der Heliad AG zum
Verschmelzungsstichtag.
Die Heliad Management GmbH wurde mit
Verschmelzungsstichtag 1. April 2023 auf die Heliad AG
verschmolzen. Die Eintragung der Verschmelzung im
Handelsregister erfolgte am 15. Dezember 2023.
Die Heliad AG als übernehmender Rechtsträger
hielt vor Verschmelzung bereits 100 % der Anteile des
übertragenden Rechtsträgers Heliad Management
GmbH.
Die Verschmelzung der Heliad Management GmbH ergibt sich
aus der vorangegangenen Verschmelzung der Heliad KGaA auf
die Heliad AG und dem damit verbundenen Wegfall ihrer Rolle
als persönlich haftende Gesellschafterin und
Geschäftsführerin der Heliad KGaA.
Das Reinvermögen zum Verschmelzungsstichtag betrug
(nach Berücksichtigung des Ergebnisses für die
ersten drei Monate von TEUR 396) TEUR 1.339 und setzt sich
im Wesentlichen aus Wertpapieren von TEUR 51 an der Heliad
KGaA, Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen von TEUR 1.353 und
Zahlungsmitteln von TEUR 39 sowie Rückstellungen von
TEUR 106 zusammen.
Die Heliad AG hielt zum 31. Dezember 2022 Anteile an dem
übertragenden Rechtsträger im Wert von TEUR
11.163. Da mit der Verschmelzung der Heliad GmbH auf die
Heliad AG auch das Geschäftsmodell der Heliad
Management Partner GmbH entfallen ist, wurde eine
Abschreibung der Anteile vor Verschmelzung
durchgeführt. Aus der Abschreibung und der
Verschmelzung ergab sich ein Verlust von TEUR 9.824. Aus
der Verschmelzung hat sich daher weder ein Firmenwert noch
ein Gewinn ergeben.
Der IFRS-Abschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Soweit
nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte
auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Aufgrund dieser
Darstellung können sich Rundungsdifferenzen ergeben.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem
Kalenderjahr.
Der IFRS-Abschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung,
die Bilanz, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die
Kapitalflussrechnung sowie den Anhang (Notes). Die
Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Bei dem vorliegenden IFRS-Jahresabschluss der Heliad AG
handelt es sich um einen ersten IFRS-Abschluss nach IFRS
1.2 (a), da die Heliad AG ihre aktuellsten vorherigen
Abschlüsse ausschließlich gemäß
nationaler Vorschriften (HGB), die nicht mit IFRS
übereinstimmen, aufgestellt hat.
Der letzte IFRS-Jahresabschluss, für den eine
ausdrückliche und uneingeschränkte
Bestätigung der Übereinstimmung mit IFRS
vorliegt, wurde für das Geschäftsjahr zum 31.
Dezember 2020 vom Abschlussprüfer testiert. Im Rahmen
einer Neuausrichtung wurde im Jahr 2021 beschlossen, das
aktive Beteiligungsgeschäft vermehrt auf das
verbundene Unternehmen Heliad KGaA auszurichten. In diesem
Zusammenhang wurde die Zulassung der Heliad AG zum
Teilbereich des Scale Board widerrufen; die
zusätzliche freiwillige Bilanzierung nach IFRS wurde
im Geschäftsjahr 2021 eingestellt.
Mit der Verschmelzung der Heliad KGaA auf die Heliad AG
im Jahr 2023 und der damit verbundenen Zusammenführung
zweier ähnlicher Geschäftsmodelle hat sich die
Heliad AG entschlossen, wieder einen IFRS-Abschluss unter
Berücksichtigung sämtlicher veröffentlichter
und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens der EU
verabschiedeter Standards und Interpretationen, die
für das Geschäftsjahr 2023 verpflichtend sind,
aufzustellen. Die Heliad AG führt damit einerseits die
Praxis der Heliad KGaA der Aufstellung von
IFRS-Abschlüssen fort; andererseits setzt sie die
Steuerung ihrer bisherigen Vermögenswerte (im
Wesentlichen Finanzanlagen) anhand des Net Asset Value bei
deren Bilanzierung zum Fair Value entsprechend IFRS
konsequent fort.
Bilanzansatz und Bilanzwert sind daher im Wesentlichen
so ermittelt worden, als ob ein IFRS-Abschluss
kontinuierlich aufgestellt worden wäre;
Wertänderungen der Vorjahre wurden über die
Gewinnrücklage erfolgsneutral berücksichtigt.
Vergleichsinformationen (Vorjahresbeträge) unterliegen
den gleichen Kriterien; aufgrund der Verschmelzung mit der
Heliad KGaA ist die Vergleichbarkeit jedoch von begrenzter
Aussagekraft.
Das Rahmenkonzept für die Aufstellung und
Darstellung eines IFRS-Abschlusses definiert unter den
qualitativen Anforderungen an den Abschluss zur Bestimmung
der Relevanz einer Information neben ihrer Art auch die
Wesentlichkeit als bedingenden Faktor. Die Bestimmung der
unternehmensspezifischen Definition eines
Wesentlichkeitskriteriums soll sich an den primären
Zielfaktoren orientieren. Für die Aufstellung des
Abschlusses der Heliad AG ist daher ein Schwellenwert von 1
% des Net Asset Value (NAV), wie er für den letzten
aufgestellten Abschluss ermittelt wurde, als wesentlich
für die Relevanz einer Information zu betrachten.
Der IFRS-Abschluss ist unter Berücksichtigung
sämtlicher veröffentlichter und im Rahmen des
Endorsement-Verfahrens der EU verabschiedeter Standards und
Interpretationen, die für das Geschäftsjahr 2023
verpflichtend anzuwenden waren, aufgestellt worden.
Die geänderten Rechnungslegungsverlautbarungen
hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Von der Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung neuer
Standards wird kein Gebrauch gemacht.
Folgende Standards, Änderungen zu Standards und
Interpretationen sind verpflichtend am bzw. nach dem 1.
Januar 2023 anzuwenden:
Standard | Inhalt und Bedeutung für den Abschluss |
Änderungen an IAS 12 | Internationale
Steuerreform - vorübergehende Ausnahmen von den
Vorschriften zu latenten
Steueransprüchen und -verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht |
Änderungen an IFRS 17 | Erstanwendung von IFRS
17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen Auswirkungen
auf die Heliad AG
ergeben sich nicht |
Änderungen an IAS 12 | Latente Steuern auf
Leasingverhältnisse und
Stilllegungsverpflichtungen Auswirkungen auf die
Heliad AG ergeben sich nicht |
Änderungen an IAS 1 | Angabe von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Auswirkungen
auf die Heliad AG ergeben
sich nicht |
Änderungen an IAS 8 | Definition von
rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
Auswirkungen auf die Heliad AG
ergeben sich nicht |
IFRS 17; inklusive
Änderungen an IFRS 17 |
Versicherungsverträge Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht |
Folgende Standards, Änderungen zu Standards und
Interpretationen waren bei Aufstellung des Abschlusses
nicht durch die EU anerkannt worden bzw. die Anwendung
für das Geschäftsjahr 2023 bislang nicht
verpflichtend. Die möglichen Auswirkungen dieser noch
nicht gebilligten Standards auf den Abschluss der Heliad AG
werden derzeit noch geprüft:
Standard | Inhalt und Bedeutung für den Abschluss |
Änderungen an IAS 21 | Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel der Austauschbarkeit |
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 | Finanzierungsvereinbarungen für Lieferanten |
Änderungen an IAS 1 | Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig bei Nebenbedingungen |
Änderungen an IFRS 16 | Folgebewertung von Sale-and-lease-back-Transaktionen durch einen Verkäufer-Leasingnehmer |
Für die Anteile an assoziierten Unternehmen haben
Wagniskapitalgesellschaften nach IAS 28.18 ein Wahlrecht,
die Beteiligungen nach der Equity-Methode oder
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß
IFRS 9 zu bilanzieren. Die Heliad AG macht von diesem
Wahlrecht Gebrauch und bewertet die assoziierten
Unternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.
Bei den nachfolgenden Beteiligungen waren die
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Wahlrechts
erfüllt, ihr Ansatz erfolgte erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert:
Beteiligung | Sitz | Beteiligungsquote | Geschäftsjahr | Eigenkapital
in TEUR |
Jahresergebnis
in TEUR |
Patriarch MultiManager GmbH 1 | Frankfurt am Main | 100,00 % | 2023 | 367 | 0 |
Heliad Crypto Management GmbH | Kulmbach | 100,00 % | 2022 | 192 | 0 |
BURNHARD GmbH (vorm. Springlane GmbH) | Düsseldorf | 47,33 % | 2022 | -2.962 | -11.018 |
MT Holding GmbH 2 | Bisamberg | 35,35 % | n/a | n/a | n/a |
Grapevine World GmbH 2 | Wien | 28,00 % | n/a | n/a | n/a |
Wololo GmbH | Berlin | 26,61 % | 2021 | 868 | -145 |
AUTHADA GmbH | Darmstadt | 25,62 % | 2022 | -1.226 | -1.713 |
Vaultoro GmbH | London | 23,25 % | 2021 | -13 | -1.634 |
Heliad Crypto Partners GmbH & Co. KGaA | Kulmbach | 20,00 % | 2022 | -642 | -2.096 |
1 Seit 01.01.2016 Ergebnisabführungsvertrag
mit der Heliad AG, daher beträgt das Jahresergebnis
TEUR 0.
2 Die Gesellschaft befindet sich im
Insolvenzverfahren.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
die bei der Erstellung des vorliegenden Abschlusses
angewendet worden sind, werden im Folgenden dargestellt.
Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die
beschriebenen Methoden stetig auf die dargestellten
Berichtsperioden angewandt.
Unter den Finanzanlagen werden Ausleihungen und die dem
langfristigen Vermögen zugeordneten Wertpapiere und
Beteiligungen ausgewiesen. Unter den Beteiligungen werden
alle Anteile an Unternehmen ausgewiesen, die nicht als
Wertpapiere erfasst werden.
IFRS 9 verlangt, dass die Klassifizierung von
finanziellen Vermögenswerten sowohl auf der Grundlage
des Geschäftsmodells, das für die Verwaltung der
finanziellen Vermögenswerte verwendet wird, als auch
der vertraglichen Zahlungsstrom-Eigenschaften des
finanziellen Vermögenswerts bestimmt wird.
Nach IFRS 9 sind drei Geschäftsmodelle
verfügbar:
― |
Halteabsicht ("Hold to Collect")
|
― |
Halte- und Verkaufsabsicht
("Hold to Collect and Sell')
|
― |
Sonstige
|
Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfordert eine
Prüfung auf der Grundlage von Fakten und
Umständen zum Zeitpunkt der Beurteilung. Zu den
qualitativen Faktoren gehören die Art und Weise, wie
die Performance des Geschäftsmodells und der in diesem
Geschäftsmodell gehaltenen finanziellen
Vermögenswerte bewertet und an Personen in
Schlüsselpositionen der Heliad AG berichtet wird (z.
B. ob das Reporting auf dem beizulegenden Zeitwert der
verwalteten Vermögenswerte oder auf den vereinnahmten
vertraglichen Zahlungsströmen basiert).
Wird ein finanzieller Vermögenswert entweder in
einem "Hold to Collect"- oder einem "Hold to Collect and
Sell"-Geschäftsmodell gehalten, ist zur Bestimmung der
Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz eine Beurteilung
erforderlich, ob es sich bei den vertraglichen
Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und
Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.
Ein finanzieller Vermögenswert wird als "zu
fortgeführten Anschaffungskosten" klassifiziert und in
der Folge bewertet, sofern er nicht im Rahmen der
Fair-Value-Option klassifiziert wurde, wenn der finanzielle
Vermögenswert in einem "Hold to
Collect"-Geschäftsmodell gehalten wird und es sich bei
den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich
um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.
Bei dieser Bewertungskategorie wird der finanzielle
Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert
abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder
abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen
Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem
Fälligkeitsbetrag unter Anwendung der
Effektivzinsmethode bewertet und um etwaige Wertminderungen
angepasst.
Ein finanzieller Vermögenswert wird als "zum
beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den
Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen"
("FVOCI") klassifiziert und bewertet, sofern er nicht im
Rahmen der Fair-Value-Option klassifiziert wurde, wenn der
finanzielle Vermögenswert in einem "Hold to Collect
and Sell"-Geschäftsmodell gehalten wird und es sich
bei den vertraglichen Zahlungsströmen
ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen
handelt.
In der Klassifizierung als FVOCI wird ein finanzieller
Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert bewertet,
wobei alle Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts
in den Sonstigen erfolgsneutralen
Eigenkapitalveränderungen erfasst werden.
Es ist möglich, Eigenkapitalinstrumente, für
die keine Handelsabsicht besteht, als "zum beizulegenden
Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen
erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen" zu
designieren. Diese Kategorie wird jedoch von der Heliad AG
nach Verschmelzung der Anteile der Heliad KGaA nicht
angewendet. Jeder finanzielle Vermögenswert, der zu
Handelszwecken gehalten wird oder nicht in die
Geschäftsmodelle "Hold to Collect" oder "Hold to
Collect and Sell" fällt, wird dem Geschäftsmodell
"Sonstiges" zugeordnet und ergebniswirksam zum
beizulegenden Zeitwert ("FVTPL") bewertet.
Jeder finanzielle Vermögenswert, bei dessen
vertraglichen Zahlungsströmen es sich nicht
ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen
handelt, muss ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert mit
Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung
bewertet werden; selbst wenn dieser finanzielle
Vermögenswert in einem "Hold to Collect"- oder "Hold
to Collect and Sell"-Geschäftsmodell gehalten wird.
Beim erstmaligen Ansatz kann die Heliad AG einen
finanziellen Vermögenswert unwiderruflich als zum
beizulegenden Zeitwert bewertet mit Wertänderungen in
der Gewinn- und Verlustrechnung klassifizieren, der
anderenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten oder
zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den
Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen
bewertet würde, wenn durch diese Klassifizierung
Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt
oder erheblich verringert werden (sogenannter "Accounting
Mismatch"), die sich ansonsten aus der Bewertung von
Vermögenswerten oder Schulden oder der Erfassung von
Gewinnen oder Verlusten auf einer unterschiedlichen Basis
ergeben würden.
Die im langfristigen Vermögen ausgewiesenen
Finanzinstrumente (Ausleihungen, Beteiligungen und die dem
langfristigen Vermögen zugeordneten Wertpapiere)
werden von der Heliad AG grundsätzlich als
"ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
(,FVTPL')" klassifiziert, da es sich bei den vertraglichen
Zahlungsströmen nicht ausschließlich um
Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes
verwendet die Heliad AG so weit wie möglich am Markt
beobachtbare Daten. Basierend auf den in den
Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die
beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der
Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Stufe 1:
Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten
für identische Vermögenswerte und Schulden.
Stufe 2:
Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in
Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die
sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld
entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt
(das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten
lassen.
Stufe 3:
Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder
Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.
Bei Veräußerung oder bei Feststellung einer
nachhaltigen Wertminderung wird der entsprechende Gewinn
aus der Veräußerung bzw. Aufwand aus der
Wertberichtigung in das Jahresergebnis einbezogen.
Die Wertänderungen der als "finanzielle
Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet" klassifizierten finanziellen
Vermögenswerte werden erfolgswirksam in der Gewinn-
und Verlustrechnung unter den Erträgen bzw.
Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung erfasst.
Eine Wertminderung führt grundsätzlich zu
einer direkten Minderung des Buchwertes der betroffenen
finanziellen Vermögenswerte, mit Ausnahme von
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Buchwert
durch ein Wertminderungskonto gemindert wird. Wird eine
Forderung aus Lieferung und Leistung als uneinbringlich
eingeschätzt, erfolgt der Verbrauch gegen das
Wertminderungskonto. Änderungen der Wertminderungen
werden grundsätzlich erfolgswirksam (in den sonstigen
betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen) erfasst.
Die Heliad AG bucht einen finanziellen
Vermögenswert nur dann aus, wenn die vertraglichen
Rechte auf die Zahlungsströme aus dem finanziellen
Vermögenswert auslaufen oder sie den finanziellen
Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem
Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Chancen und
Risiken auf einen Dritten überträgt.
Grundlage für die Berechnungen der latenten Steuern
sind die aktuellen Steuersätze, die für den
Zeitraum gelten, in dem sich zeitliche Unterschiede
voraussichtlich ausgleichen.
Es wurde wie im Vorjahr ein einheitlicher Steuersatz von
31,9 % zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer
von 15 % und dem darauf anfallenden
Solidaritätszuschlag von 5,5 % wurde der
Gewerbesteuersatz für Frankfurt am Main von 16,1 %
berücksichtigt.
Saldierungen von latenten Steueransprüchen mit
latenten Steuerschulden werden, soweit durchführbar,
entsprechend den Regelungen des IAS 12 vorgenommen.
Änderungen von latenten Steuern werden
grundsätzlich erfolgswirksam erfasst, soweit die ihnen
zugrunde liegenden Sachverhalte auch erfolgswirksam
behandelt und nicht erfolgsneutral mit dem Eigenkapital
verrechnet werden.
Aktive latente Steuern auf steuerentlastende
temporäre Differenzen, auf noch nicht genutzte
steuerliche Verluste sowie auf noch nicht genutzte
Steuergutschriften werden nur in dem Umfang bilanziert, in
dem es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft
steuerliche Ergebnisse des gleichen Steuersubjekts und in
Bezug auf die gleiche Steuerbehörde anfallen.
Die zeitlichen Differenzen stellen sich wie folgt dar:
in TEUR | 31.12.2023 | Veränderung | 31.12.2022 |
Sachanlagen | 661 | -117 | 778 |
Finanzanlagen und Wertpapiere | 83.689 | 39.331 | 44.358 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 466 | -340 | 806 |
Hieraus ergeben sich die latenten Steuern sowie die
Aufwendungen und Erträge wie Folgt:
in TEUR | Latente Steuern | |||
31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | |
Sachanlagen | 0 | 211 | 0 | 249 |
Finanzanlagen und Wertpapiere | 0 | 1.336 | 77 | 785 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 149 | 0 | 258 | 0 |
in TEUR |
Erfolgsneutral
Ertrag(+)/Aufwand(-) |
Erfolgswirksam
Ertrag(+)/Aufwand(-) |
||
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |
Sachanlagen | 0 | 0 | 37 | -184 |
Finanzanlagen und Wertpapiere | -77 | 77 | -551 | 823 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 0 | -109 | 181 |
Der laufende Steueraufwand wird auf der Basis des zu
versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das
zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom
Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung
aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in
späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich
abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit für die
laufenden Steuern wird auf der Grundlage der geltenden
Steuersätze berechnet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden
bei Ersterfassung zum Fair Value ggf. unter
Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der
Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der
Effektivzinsmethode bewertet. Die Wertminderungen werden
unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten.
Steuerschulden und Rückstellungen werden
gemäß IAS 37 passiviert, wenn gegenwärtige
rechtliche oder faktische Verpflichtungen aus einem
Ereignis der Vergangenheit bestehen, die mit einem
wahrscheinlichen Ressourcenabfluss verbunden sind und deren
Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
Langfristige Rückstellungen werden, wenn der aus der
Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist,
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden bei Ersterfassung zum Fair
Value ggf. unter Berücksichtigung von
Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten
Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet.
Die Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen
betreffen die aus dem Verkauf finanzieller
Vermögenswerte realisierten Erlöse. Der
Buchwertabgang von Wertpapieren und Finanzanlagen betrifft
den bei Abgang der finanziellen Vermögenswerte
vorhandenen Buchwert.
Der Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten wird
grundsätzlich zum Handelstag bilanziert. An diesem Tag
werden auch die Erträge aus der Veräußerung
erfasst. Handelstag ist der Tag, an dem das Unternehmen die
Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines
Vermögenswertes eingegangen ist. Die Abgänge
betreffen hauptsächlich Anteilsübertragungen an
Portfoliounternehmen.
Unter den Erträgen aus Beteiligungen werden die
laufenden Erträge aus Dividendeneinnahmen ausgewiesen.
Diese werden am Tag des Dividendenbeschlusses erfasst.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten
laufende und latente Steuern.
Der Abschluss wurde in Euro aufgestellt.
Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Kurs, der
am Tag des Geschäftsvorfalls gültig war, in Euro
umgerechnet.
Die Heliad AG ist eine Mietverpflichtung im Zusammenhang
mit einer Bürofläche (Vertragslaufzeit bis August
2029) eingegangen. Die Verbindlichkeit und das
Nutzungsrecht aus dem laufenden Mietvertrag werden nach
IFRS 16 "Leasing" bilanziert.
Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt unter der
Bilanzposition, in welcher auch ein vergleichbarer
Vermögensgegenwert ausgewiesen wird, der im Eigentum
des Unternehmens steht. Verbindlichkeiten aus
Leasingverpflichtungen werden zum Barwert als "Sonstige
Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Mietzahlungen gehen als
Abschreibungen auf Sachanlagevermögen und
Zinsaufwendungen als Finanzierungsaufwendungen in die
Gewinn- und Verlustrechnung ein.
Soweit nicht erforderlich, werden kurzfristige
Leasingverbindlichkeiten und Leasingverhältnisse,
denen ein Vermögenswert von geringerem Wert zugrunde
liegt, bilanziell nicht erfasst.
Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen
gegenüber Dritten oder bereits bestehende
Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss
unwahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht
verlässlich bestimmt werden kann. Eventualschulden
werden in der Bilanz nicht erfasst.
Die unter Punkt 7.3 Haftungsverhältnisse und
sonstige finanzielle Verpflichtungen angegebenen
Verpflichtungsvolumina der Eventualschulden entsprechen dem
am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang und den
Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht
eingeforderte, bedungene Einlagen für Anteile an
Personengesellschaften.
Die Aufstellung des Abschlusses erfordert, dass Annahmen
getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich
auf Höhe und Ausweis der bilanzierten
Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und
Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken.
Die im Abschluss berücksichtigten Annahmen und
Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die
Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, von
nicht börsennotierten Beteiligungen, Wertpapieren des
Anlagevermögens sowie auf Ansatz und Bewertung von
Rückstellungen. Die Bewertungen der
börsennotierten Beteiligungen und Wertpapiere
können auch kurzfristig deutlichen Schwankungen
unterliegen.
Wesentliche Anpassungen der ausgewiesenen
Vermögenswerte und Rückstellungen könnten im
folgenden Geschäftsjahr bei den folgenden Posten durch
eine Neubewertung erforderlich werden:
in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Anteile verbundene Unternehmen | 1.443 | 13.571 |
Beteiligungen | 100.889 | 60.723 |
Wertpapiere | 59.006 | 18.134 |
Rückstellungen | 833 | 598 |
Veräußert wurden Anteile an der Raisin DS
GmbH, SPAC SE II sowie die Ausleihung gegenüber Nyala
Digital Assets AG.
Bei den Buchwertabgängen handelt es sich um den
korrespondierenden Abgang der Buchwerte aus dem Verkauf von
Anteilen an der SPAC SE II, an Raisin DS GmbH sowie die
Ausleihung gegenüber Nyala Digital Assets AG.
Die Erträge und Aufwendungen aus der
Fair-Value-Bewertung beinhalten Wertänderungen von
Finanzanlagen, die nach IFRS 9 erfolgswirksam zu erfassen
sind. Weitere Erläuterungen befinden sich unter dem
Punkt 7.2 Zusätzliche Angaben zu den
Finanzinstrumenten.
Die Erträge aus Beteiligungen setzen sich zusammen
aus Erträgen aus erhaltenen Gewinnausschüttungen,
unter anderem aus dem bestehenden
Ergebnisabführungsvertrag.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im
Wesentlichen Gewinne aus der Verschmelzung der Heliad KGaA
auf die Heliad AG sowie die Auflösung von
Rückstellungen.
Die Personalaufwendungen beinhalten die Vergütungen
der Vorstände und Mitarbeiter. Die Arbeitnehmer der
Gesellschaft sind in Rahmen der gesetzlichen Altersvorsorge
versichert, wobei die laufenden Beitragszahlungen im
Zeitpunkt der Zahlung aufwandswirksam erfasst werden.
Darüber hinaus bestehen keine Zusagen zur
Altersvorsorge.
Die Sachaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 |
Administrative Kosten | -847 | -806 |
Verschmelzungskosten | -369 | 0 |
Jahresabschluss-/Rechts- und Beratungskosten | -328 | -207 |
Kosten der Hauptversammlung | -225 | -53 |
Kosten der Kapitalerhöhung | -200 | 0 |
Übrige Sachaufwendungen | -1.003 | -7 |
-2.972 | -1.073 |
Die übrigen Sachaufwendungen beinhalten im
Wesentlichen die Geschäftsführungs- und
Haftungsvergütung der Heliad AG als Rechtsnachfolgerin
der Heliad KGaA gegenüber der Heliad Management GmbH
für die drei Monate zwischen den unterschiedlichen
Verschmelzungsstichtagen.
Immaterielle Vermögenswerte des
Anlagevermögens und Sachanlagen wurden in Höhe
von TEUR 171 (Vorjahr TEUR 269) planmäßig
abgeschrieben.
Ausgewiesen werden im Wesentlichen Zinserträge aus
Darlehen und Tagesgeldanlage.
In der Ermittlung des Cashflow aus der betrieblichen
Tätigkeit der Berichtsperiode sind erhaltene Zinsen in
Höhe von TEUR 175 (Vorjahr TEUR 11) und gezahlte
Zinsen in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr TEUR 0)
berücksichtigt worden.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen
laufende und latente Steuern.
in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 |
Periodenfremder Steuerertrag | 144 | 25 |
Steueraufwand der Periode | 0 | -378 |
Laufender Steuerertrag / Steueraufwand | 144 | -353 |
Latenter Steueraufwand / Steuerertrag | -622 | 821 |
-478 | 468 |
Die Überleitung von der theoretisch zu erwartenden
Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft zum
tatsächlich im Abschluss erfassten Betrag stellt sich
folgendermaßen dar:
in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 |
Ergebnis vor Steuern | 20.603 | -49.253 |
Steuersatz | 31,9 % | 31,9 % |
Erwarteter Steueraufwand / Steuerertrag | -6.572 | 15.712 |
Tatsächlicher Steueraufwand / Steuerertrag | -478 | 468 |
Tatsächlicher Steuersatz | 2,3 % | 1,0 % |
Steuerfreies Bewertungs- und Veräußerungsergebnis | 6.632 | -16.363 |
Nicht aktivierte latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge | -46 | 659 |
Steuern auf nicht abziehbare Aufwendungen und sonstige Steuereffekte | -13 | -7 |
Periodenfremder Steuerertrag | -144 | -25 |
Sonstige Unterschiede (netto) | -335 | 492 |
TATSÄCHLICHER STEUERAUFWAND / STEUERERTRAG | -478 | 468 |
In der Ermittlung des Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit der Berichtsperiode sind
Steuern in Höhe von TEUR 258 (Vorjahr TEUR 55)
berücksichtigt worden.
Die Ausschüttung von Dividenden unterliegt dem in
Deutschland maßgeblichen System des
Kapitalertragsteuerabzugs.
Die Aufwendungen aus latenten Steuern betreffen im
Wesentlichen die Bildung passiver latenter Steuern auf die
abweichend zur Steuerbilanz vorgenommene Bewertung von
Finanzanlagen.
Die Heliad AG erzielt aufgrund ihrer
Geschäftstätigkeit im Wesentlichen steuerfreie
Erträge. Nach § 8b KStG verbleiben 5 % der
steuerfreien Erträge als nicht abzugsfähige
Betriebsausgaben.
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden
nicht aktiviert, da es aufgrund der ausgeübten
Geschäftstätigkeit und deren steuerlicher
Behandlung nicht wahrscheinlich ist, dass künftig in
ausreichendem Umfang zu versteuerndes Einkommen erzielt
wird, womit die noch nicht genutzten steuerlichen
Verlustvorträge verrechnet werden können.
Die steuerlichen Verlustvorträge ergeben sich wie
folgt:
in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Verlustvorträge Körperschaftsteuer | 1.163 | 0 |
davon nutzbar | 1.163 | 0 |
Verlustvorträge Gewerbesteuer | 994 | 0 |
davon nutzbar | 994 | 0 |
Die steuerlichen Verlustvorträge zum 31. Dezember
2023 sind unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch
die Finanzverwaltung noch nicht festgestellt. Die
steuerlichen Verlustvorträge sind unter
Berücksichtigung der Mindestbesteuerung unbegrenzt
vortragsfähig.
Das Ergebnis je Aktie ergibt sich wie folgt:
in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 |
Periodenergebnis | 20.125 | -48.785 |
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (unverwässert) | 6.278.455 | 5.451.670 |
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (verwässert) | 6.278.455 | 5.451.670 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) | 3,21 | -8,95 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) | 3,21 | -8,95 |
Die durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen
Aktien ermittelt sich nach zeitanteiliger Gewichtung wie
folgt:
Geschäftsjahr 2023 | Geschäftsjahr 2022 | |
5.451.670 x 263 / 365 | ||
8.410.265 x 102 / 365 | ||
Durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien | 6.278.455 | 5.451.670 |
Dividenden unterliegen in Deutschland einer
Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich
eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 %.
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Immateriellen
Vermögenswerte und der Sachanlagen ist im
Anlagenspiegel dargestellt, der eine Anlage zum Anhang
darstellt. Die Immateriellen Vermögenswerte betreffen
im Wesentlichen aktivierte Aufwendungen für die
Website der Heliad AG. Die Nutzungsdauer der Immateriellen
Vermögenswerte und der Sachanlagen liegt zwischen 3
und 7 Jahren.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung fielen
nicht an und wurden daher weder im Aufwand erfasst noch
aktiviert. Selbst erstellte immaterielle
Vermögenswerte wurden nicht aktiviert.
Die Finanzanlagen betreffen folgende Posten:
in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.443 | 13.571 |
Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 6.193 |
Beteiligungen | 100.889 | 60.723 |
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.069 | 1.291 |
Wertpapiere | 59.006 | 18.134 |
162.407 | 99.912 |
Die Heliad AG finanziert ihre Portfoliogesellschaften
auch über die Gewährung von Fremdkapital. Sofern
davon auszugehen ist, dass es später zu einer Wandlung
in Eigenkapital kommt, werden diese Darlehen als
"Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht" im langfristigen
Vermögen ausgewiesen. Aufgrund des relativ kurzen
Zinsfestschreibungszeitraums entsprechen die
fortgeführten Anschaffungskosten dem Fair Value
(Kategorie "finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet").
Die Beteiligungen und Wertpapiere werden in der
Bewertungskategorie "ertragswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet" geführt.
Die Beteiligungen und Wertpapiere, für die am
Bilanzstichtag ein Börsenkurs und
regelmäßiger Handel an einer Börse
während der Berichtsperiode vorlag, wurden mit diesem
Kurs zum Stichtag bewertet (Fair-Value-Hierarchie: Stufe
1). Der so ermittelte beizulegende Zeitwert wird weder um
Paketzu- oder -abschläge für die
Veräußerung größerer Aktienpakete
noch um Abschläge für
Veräußerungskosten gekürzt.
in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Buchwert börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | 59.006 | 18.134 |
Aus deren Bewertung resultieren:
in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 |
Erhöhung des Fair Value börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | 24.901 | 0 |
Minderung des Fair Value börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | -253 | -31.453 |
Die Bewertung der nicht börsennotierten
Beteiligungen, die "ertragswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet" sind, erfolgt unter Verwendung von
Einflussgrößen, die sich entweder direkt (als
Preise) oder indirekt (von Preisen) beobachten lassen
(Fair-Value-Hierarchie: Stufe 2). Die Bewertung erfolgt auf
Basis von maßgeblichen Vergleichswerten kürzlich
zurückliegender Transaktionen für das
Geschäftskapital des Portfoliounternehmens
(Finanzierungsrunden). Sofern die Beobachtung dieser
Einflussgrößen in einem größeren
zeitlichen Abstand zum Bewertungsstichtag liegt, erfolgt
zum Bewertungsstichtag eine Überprüfung des
ermittelten Wertansatzes mittels einer sachgerechten und
stetigen Methodik.
Aus deren Bewertung resultieren:
in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 |
Erhöhung des Fair Value nicht börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | 20 | 1.561 |
Minderung des Fair Value nicht börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | -32.338 | -55.555 |
Anteile an Private-Equity-Fonds werden zum
Bilanzstichtag anhand der von den Fondsverwaltern zum
Vorquartal ermittelten Net Asset Values bewertet, wobei ein
individueller Abschlag in Höhe von 15 % vorgenommen
wird, wenn eine zeitliche Verzögerung bei der
Net-Asset-Value-Bewertung besteht.
Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich
im Wesentlichen aus Differenzen aus der Bewertung von
Finanzanlagen und der Abzinsung von langfristigen Schulden.
Es wurde ein Steuersatz von 31,93 % berücksichtigt.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige
Vermögenswerte haben im Wesentlichen eine Laufzeit von
bis zu einem Jahr und werden jeweils zum Nominalwert
angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen
vollständig dem Finanzmittelfonds und bestehen im
Wesentlichen aus Kontokorrent- und Tagesgeldkonten.
Das Grundkapital von bislang EUR 5.451.670,00 wurde um
EUR 2.958.595,00 auf EUR 8.410.265,00 durch Ausgabe von
2.958.595 neunen, auf den Namen lautenden Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je
Aktie erhöht. Die Eintragung der Kapitalerhöhung
im Handelsregister erfolgte am 20. September 2023.
Die Hauptversammlung am 22. Juni 2022 hat beschlossen,
das Grundkapital bis zum 21. Juni 2027 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder
Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR
2.725.835,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022),
wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen
werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5
Abs. 2 der Satzung wurde am 24. Juli 2022 im
Handelsregister eingetragen.
Zum 31. Dezember 2022 bestanden bei der Heliad KGaA noch
100.000 Aktienoptionen, auf die im Rahmen der Verschmelzung
auf die Heliad AG verzichtet wurde.
Die Kapitalrücklage enthält den Betrag, der
bei der Ausgabe von Anteilen über den (rechnerischen)
Nennwert hinaus erzielt wird (Ausgabe-Agio). In die
Kapitalrücklage wird darüber hinaus der aus der
Bewertung der ausgegebenen Aktienoptionen resultierende
Betrag erfasst. Im Weiteren wurde in der
Kapitalrücklage der Differenzbetrag aus der
Verschmelzung der Heliad KGaA auf die Heliad AG zwischen
dem Reinvermögen der Heliad KGaA, dem aktuellen
Zeitwert von eigenen Anteilen sowie der Anteile, die im
Besitz fremde Aktionäre sind, ausgewiesen.
Die Neubewertungsrücklage beinhaltet die
erfolgsneutral berücksichtigten Wertänderungen
der als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen
in den sonstigen erfolgsneutralen
Eigenkapitalveränderungen ("FVOCI") klassifiziert und
bewertet" zugeordneten finanziellen Vermögenswerte
sowie alle in Zusammenhang mit der Bewertung dieser
Vermögenswerte vorgenommen Anpassungen von Latenten
Steuern und Rückstellungen.
Im Vorjahr waren ausschließlich die
Wertänderungen der Wertpapiere der Heliad KGaA
berücksichtigt, die im Rahmen der Verschmelzung
ausgebucht wurden.
Die Gewinnrücklage enthält
Ergebnisvorträge aus Vorperioden.
Unter den langfristigen Rückstellungen werden die
Archivierungsverpflichtungen von TEUR 43 (Vorjahr TEUR 38)
ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt
zusammen:
in TEUR | 31.12.2022 | Zuführung aus
Verschmelzung |
Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2023 |
Personalkosten | 316 | 0 | -316 | 0 | 439 | 439 |
Jahresabschluss und Steuerberatung | 162 | 83 | -164 | -59 | 168 | 190 |
Rückbauverpflichtung | 30 | 0 | 0 | 0 | 0 | 30 |
Aufsichtsratsvergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 28 | 28 |
Mietnebenkosten | 20 | 0 | 0 | 0 | 0 | 20 |
Urlaub | 11 | 0 | -11 | 0 | 16 | 16 |
Berufsgenossenschaft | 3 | 0 | 0 | -3 | 0 | 0 |
Übrige sonstige | 18 | 90 | -34 | -7 | 0 | 67 |
560 | 173 | -525 | -69 | 651 | 790 |
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es zu einer
Inanspruchnahme aller Rückstellungen kommen. In den
übrigen sonstigen Rückstellungen sind unter
anderem die Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen enthalten.
Die UniCredit Bank AG hat der Heliad AG als
Rechtsnachfolgerin der Heliad KGaA eine Kreditlinie
über einen Betrag von bis zu EUR 23 Mio. zur
Verfügung gestellt. Als Sicherheit wurden bei der
UniCredit Bank AG Aktien als Pfand hinterlegt. Zum Stichtag
nutzte die Heliad AG diese Kreditlinie in Höhe von
TEUR 14.936.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit
bis zu einem Jahr und werden jeweils zum Nominalbetrag bzw.
in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt. Die Buchwerte dieser Verbindlichkeiten
entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art dem
beizulegenden Zeitwert (Fair Value).
Der Vorstand der Heliad AG informiert sich als "chief
operating decisions maker" im Sinne des IFRS 8.7 auf Ebene
des Gesamtportfolios regelmäßig über die
Entwicklung des Unternehmens. Seine Entscheidungen
über die Allokation der Ressourcen trifft er ebenfalls
auf dieser Ebene.
Rechnungslegungsrelevante Informationen liegen
dementsprechend nur für das Unternehmen als Ganzes vor
und werden keinen einzelnen Segmenten zugeordnet. Heliad AG
wird entsprechend als "Single-Segment-Entity" (SSE)
geführt, wodurch sich die finanziellen und sonstigen
Auswirkungen der Geschäftstätigkeit aus den
vorliegenden Bestandteilen des Abschlusses entnehmen
lassen. Eine Berichterstattung über
Geschäftssegmente erübrigt sich daher aus diesen
Gründen.
Der Unternehmenswert bestimmt sich wesentlich aus dem
Marktwert der Beteiligungen, wie er sich im Eigenkapital
nach IFRS niederschlägt. Zentrale
Erfolgsgröße für die Steuerung und
Kontrolle des Unternehmens ist der Net Asset Value. Es wird
auf Punkt 7.9 Kapitalmanagement verwiesen.
Die Heliad AG ist ausschließlich im
deutschsprachigen Raum tätig; die Erlöse wurden
in Deutschland erzielt. Die ausgewiesenen langfristigen
Vermögenswerte sind überwiegend in Deutschland
gelegen.
In den nachfolgenden Tabellen werden die Buchwerte der
Finanzinstrumente, aufgeteilt nach Kategorien, für die
Stichtage 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 zur
Bilanz übergeleitet:
in TEUR | Fair-Value-
Hierarchie |
Fair Value | Bilanzausweis |
Langfristiges Vermögen - Finanzanlagen | |||
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
Anteile an verbundenen Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 2 | 1.443 | 1.443 |
Beteiligungen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 2 | 100.889 | 100.889 |
Wertpapiere "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 1 | 59.006 | 59.006 |
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist | |||
Ausleihungen an verbundene Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 3 | 0 | 0 |
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 3 | 1.069 | 1.069 |
GESAMT | 162.407 | 162.407 |
in TEUR | Fair-Value-
Hierarchie |
Fair Value | Bilanzausweis |
Kurzfristiges Vermögen | |||
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist | |||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 0 | 0 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 258 | 258 |
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 2 | 2 |
Sonstige Vermögenswerte "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" | Stufe 2 | 15 | 15 |
Wertpapiere des Umlaufvermögens | Stufe 2 | 0 | 0 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" | Stufe 2 | 10.424 | 10.424 |
GESAMT | 10.699 | 10.699 |
in TEUR | Fair-Value-
Hierarchie |
Fair Value | Zu fortgeführten
Anschaffungs- kosten bewertet |
Bilanzausweis |
Kurzfristige Schulden | ||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Stufe 2 | 202 | 202 | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Stufe 2 | 14.936 | 14.936 | |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | Stufe 2 | 0 | 0 | |
Sonstige Verbindlichkeiten | Stufe 2 | 97 | 97 | |
GESAMT | 15.235 | 15.235 |
in TEUR | Fair-Value-
Hierarchie |
Fair Value | Bilanzausweis |
Langfristiges Vermögen - Finanzanlagen | |||
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
Anteile an verbundenen Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 2 | 13.571 | 13.571 |
Beteiligungen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 2 | 60.723 | 60.723 |
Wertpapiere "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 1 | 18.134 | 18.134 |
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist | |||
Ausleihungen an verbundene Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 3 | 6.193 | 6.193 |
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 3 | 1.291 | 1.291 |
GESAMT | 99.912 | 99.912 |
in TEUR | Fair-Value-
Hierarchie |
Fair Value | Bilanzausweis |
Kurzfristiges Vermögen | |||
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist | |||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 1 | 1 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 1.242 | 1.242 |
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 8 | 8 |
Sonstige Vermögenswerte "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" | Stufe 2 | 15 | 15 |
Wertpapiere des Umlaufvermögens | Stufe 2 | 68 | 68 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" | Stufe 2 | 2.691 | 2.691 |
GESAMT | 4.025 | 4.025 |
in TEUR | Fair-Value-
Hierarchie |
Fair Value | Zu fortgeführten
Anschaffungs- kosten bewertet |
Bilanzausweis |
Kurzfristige Schulden | ||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Stufe 2 | 139 | 139 | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Stufe 2 | 0 | 0 | |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | Stufe 2 | 8 | 8 | |
Sonstige Verbindlichkeiten | Stufe 2 | 97 | 97 | |
GESAMT | 244 | 244 |
Aufgrund der kurzfristigen (Rest-)Laufzeit der
finanziellen Vermögenswerte und Schulden, die nicht
regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden, ergeben sich keine Unterschiede zwischen dem
Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert.
Wenn der Kurs der Wertpapiere, die in der
Fair-Value-Hierarchie in der Stufe 1 bewertet sind, um 10 %
steigen (fallen) würde, würde sich das
langfristige Vermögen um TEUR 5.901 (Vorjahr TEUR
1.813) erhöhen (vermindern). Diese Veränderungen
würden in gleicher Höhe zu einem Ergebniseffekt
in der Gewinn- und Verlustrechnung führen.
Im langfristigen Vermögen werden keine
Finanzinstrumente geführt, die auf fremde Währung
lauten.
Bei der Bewertung der Beteiligungen "ertragswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet", die in der Stufe 2
bewertet sind, würden sich keine erheblichen
Änderungen ergeben, wenn sie mit plausiblen
alternativen Annahmen durchgeführt worden wäre.
Die beizulegenden Zeitwerte der oben aufgeführten
finanziellen Vermögenswerte und Schulden in den Stufen
2 und 3 werden in Übereinstimmung mit allgemein
anerkannten Bewertungsverfahren bestimmt.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Gewinne
werden in den sonstigen Finanzerträgen ausgewiesen.
Der Wert von Finanzanlagen kann bei unvorteilhafter
Geschäftsentwicklung des betreffenden
Portfoliounternehmens im Extremfall auf null absinken.
Es erfolgten keine Umgliederungen zwischen den Stufen
der Fair-Value-Hierarchie.
Die Heliad AG hat die langfristigen Nutzungsrechte aus
einem Büromietvertrag ab 1. September 2022 in
Höhe von TEUR 817 aktiviert und berücksichtigt
Abschreibungen (TEUR 117 p.a.) gemäß IAS 16
über die Vertragslaufzeit bis zum 30. August 2029. Zum
Stichtag werden daher unter der Bilanzposition Sachanlagen
TEUR 661 als Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
ausgewiesen. Die Abschreibungen werden als Abschreibungen
auf Sachanlagen im Aufwand erfasst. Aus der Aufzinsung der
Leasingverbindlichkeiten, welche sich aus den Barwerten der
zukünftigen Zahlungsverpflichtungen ergeben, wurden im
Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 39 im
Zinsaufwand erfasst. Alle weiteren Mietverträge haben
eine kurzfristige Restlaufzeit oder sind von
untergeordnetem Wert, sodass keine Aktivierung erfolgte.
Ein im April 2017 abgeschlossener Mietvertrag hatte eine
Laufzeit bis Dezember 2022. Aus diesem Mietverhältnis
besteht zurzeit eine Bankbürgschaft über TEUR 56,
die nach der vollständigen Abwicklung des
Mietvertrages aufgelöst wird.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neuer Mietvertrag
mit einer Laufzeit bis August 2029 abgeschlossen. Die
daraus resultierenden Mietverpflichtungen belaufen sich zum
Stichtag auf TEUR 1.224. Als Mietsicherheit wurde eine
Bankbürgschaft über TEUR 50 gestellt.
Darüber hinaus bestehen weitere sonstige
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 41.
Die Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht
eingeforderte Kapitalabrufe der C3 Tech VC I GmbH & Co.
KG betragen zum Stichtag TEUR 530 (Vorjahr TEUR 1.216).
Die Resteinzahlungsverpflichtungen der Heliad AG als
Rechtsnachfolgerin der Heliad KGaA für noch nicht
eingeforderte, bedungene Einlagen für Anteile an der
Personengesellschaft Capnamic United Venture Fund I GmbH
& Co. KG betragen zum Stichtag EUR 162 (Vorjahr TEUR
121).
Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine
Garantien und Gewährleistungsverpflichtungen bei der
Heliad AG.
Als Mitglieder des Vorstands sind berufen:
― |
Falk Schäfers, Frankfurt am
Main
|
― |
Julian Kappus, Frankfurt am Main
|
Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats sind bestellt:
― |
Stefan Müller, Küps
|
― |
Herbert Seuling, Kulmbach
|
― |
Volker Rafalski, München
|
Als Honorar für den Abschlussprüfer wurden
für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 90
aufwandswirksam erfasst (Vorjahr TEUR 35). Darüber
hinaus wurden vom Abschlussprüfer Honorare für
sonstige Leistungen in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr TEUR
0) abgerechnet.
Die Heliad AG, Frankfurt am Main, hielt zum 31. Dezember
2022 mittel- und unmittelbar rund 43,5 % der Aktien der
Heliad KGaA. Daneben war die Heliad AG
Alleingesellschafterin der persönlich haftenden
Gesellschafterin der Heliad KGaA, der Heliad Management
GmbH, Frankfurt am Main.
Die Heliad AG hat als übernehmender
Rechtsträger mit der Heliad KGaA am 29. Juni 2023
einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen. Die Eintragung
der Verschmelzung erfolgte im Handelsregister am 12.
Oktober 2023.
Die Heliad AG hat als übernehmender
Rechtsträger mit der Heliad Management GmbH einen
Verschmelzungsvertrag am 28. November 2023 geschlossen. Die
Eintragung der Verschmelzung erfolgte im Handelsregister am
15. Dezember 2023.
Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation
mbH, Kulmbach (im Folgenden: GfBk), hat uns
gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt,
dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an
der Heliad AG gehört. Weiter teilte uns die GfBk
gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr
unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG
gehört.
Die BFF Holding GmbH, Kulmbach (im Folgenden: BFF
Holding GmbH), hat uns gemäß § 20 Abs. (1),
(3) AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte
Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihr als
Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer
Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16
Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns die BFF Holding GmbH gemäß
§ 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr mittelbar eine
Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihr
als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer
Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16
Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns
gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt,
dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an
der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter
die von der BFF Holding GmbH und die von der GfBk
gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4
AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns Herr Bernd Förtsch, Kulmbach,
gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihm
mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG
gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der
BFF Holding GmbH und die von der GfBk gehaltenen
Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG
zuzurechnen sind.
Die oben genannten Meldungen wurden am 8. Februar 2021
im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das unmittelbar herrschende Unternehmen (Heliad AG,
Frankfurt am Main) ist zum 31. Dezember 2023 bezüglich
weiterer Unternehmen als verbundenes Unternehmen im Sinne
des § 15 AktG einzustufen. Mittelbar beherrschend ist
im Sinne des § 17 Abs. 1 AktG Herr Bernd Förtsch,
Kulmbach.
Die Werbefritz! GmbH hat für die Heliad AG,
Frankfurt am Main, Dienstleistungen im Rahmen der
Homepagepflege sowie des Designs der Finanzberichte
erbracht und dafür einen Betrag in Höhe von TEUR
19 (Vorjahr TEUR 13) inklusive Umsatzsteuer in Rechnung
gestellt.
Die Heliad AG, Frankfurt am Main, erbringt
gegenüber ihrer Tochtergesellschaft Patriarch
MultiManager GmbH, welche auch ein verbundenes Unternehmen
von Herrn Bernd Förtsch ist, Dienstleistungen in den
Bereichen Rechnungswesen, Marketing sowie sonstige
Managementunterstützung. Den Tochtergesellschaften
Heliad Management GmbH und Heliad KGaA, welche auch
verbundene Unternehmen von Herrn Bernd Förtsch waren,
erbrachte die Heliad AG bis zum jeweiligen
Verschmelzungsstichtag im erheblichen Umfang
Dienstleistungen in den Bereichen
Geschäftsführung, Rechnungswesen, Marketing sowie
sonstige Managementunterstützung. Daneben vermietete
die Heliad AG Büroräume an diese Gesellschaften
unter und belastete Rechnungen Dritter anteilig weiter.
Für die Untervermietung und die Weiterbelastungen von
Rechnungen Dritter werden keine Auf- oder Abschläge
berücksichtigt. Für die Abrechnung der erbrachten
Dienstleistungen werden in Rahmenvereinbarungen festgelegte
und von der Seniorität der ausführenden
Mitarbeiter abhängige Stundensätze zugrunde
gelegt.
Die Heliad AG hat mit der Heliad KGaA am 14. Februar
2022 einen Rahmenkreditvertrag über TEUR 7.500
geschlossen, woraus am 31. Dezember 2022 TEUR 6.193 in
Anspruch genommen waren. Im Geschäftsjahr 2023 wurde
das Darlehen aufgrund der Verschmelzung mit der Heliad KGaA
aufgelöst.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats standen im
Berichtsjahr Aufsichtsratsvergütungen für die
Aufsichtsratstätigkeit der Heliad AG sowie als
Rechtsnachfolgerin der Heliad KGaA in Höhe von TEUR 84
(Vorjahr TEUR 45) zu.
Die Risikomanagementziele und -methoden wurden in einem
Risikohandbuch festgelegt und dokumentiert. Zur
Systematisierung wurden drei Gruppen von Risiken gebildet:
1. Strategische Risiken:
― |
Wertentwicklung des Beteiligungsportfolios |
― |
Finanzierung |
― |
Human Resources |
2. Finanzielle Risiken, unter anderem betreffend:
― |
Bewertungsrisiko aus neuen Beteiligungen |
― |
Wertentwicklung bestehender Beteiligungen |
― |
Währungsrisiko |
― |
Liquiditätsrisiko |
― |
Risiken aus Garantien, Bürgschaften und sonstigen außerbilanziellen Verpflichtungen |
― |
Rechtliche Risiken |
3. Operative Risiken:
― |
Finanzbuchhaltung, Controlling und Rechnungslegung |
― |
Zahlungsflüsse |
― |
Datenverlust und sonstige Risiken aus der elektronischen Datenverarbeitung |
Zu jedem der möglichen Risikofelder sind die
Früherkennung von Risiken, die Kommunikation und die
Risikobewältigung durch Festlegung und Umsetzung
entsprechender Gegenmaßnahmen geregelt. Von
besonderer Bedeutung sind dabei die Risiken aus
Finanzinstrumenten. Das Bewertungsrisiko betrifft das
Risiko, dass sich der Fair Value von Beteiligungen
unvorteilhaft entwickelt. Ist der Fortbestand einer
Beteiligung infrage gestellt, so können diese
Beteiligung oder Forderungen gegen das betreffende
Beteiligungsunternehmen wertlos werden. Der Fair Value
einer Beteiligung kann dabei grundsätzlich von der
individuellen Geschäftsentwicklung des
Beteiligungsunternehmens selbst sowie auch von der
Gesamtkonjunktur, Währungskursen und
Zinsänderungen abhängen. Da die
Portfoliounternehmen der Heliad AG ihre
Tätigkeitsschwerpunkte in unterschiedlichen Branchen
haben, wird für das Gesamtportfolio der Heliad AG
über diesen Branchenmix eine relativ hohe
Unabhängigkeit von branchenkonjunkturellen
Schwankungen erreicht.
Der Wert einzelner Portfoliounternehmen kann jedoch
stark von den Entwicklungen einzelner Branchen oder
branchenbedingten Werteinflüssen abhängen.
Eine Abhängigkeit von schwankenden
Währungskursen besteht nur im untergeordneten
Maße. Jedoch können sich wechselkursbedingte
Wertschwankungen auch indirekt auf die Werthaltigkeit von
Portfoliounternehmen auswirken, falls bei diesen infolge
von Wechselkursänderungen signifikante Ergebnis- oder
Vermögenseffekte eintreten.
Die im Geschäftsjahr 2023 anteilig beanspruchte
Kreditlinie (bisher: Heliad KGaA) bei der UniCredit Bank AG
hat die Fremdfinanzierung der Heliad AG erhöht. Die
Aufnahme des Darlehens ist mit einer Verpfändung von
Aktien abgesichert. Das darüber hinausgehende
Liquiditätsrisiko der Heliad AG wird aufgrund der
vorhandenen liquiden Mittel, der hohen Eigenkapitalquote
und des zur Verfügung stehenden Kreditrahmens als
nachrangig eingeschätzt.
Die Heliad AG steuert ihr Kapital mit dem Ziel, die
Erträge der Unternehmensbeteiligten zu maximieren.
Wichtige Steuerungsgröße ist der Net Asset Value
(NAV) je Aktie. Eine kontinuierliche Steigerung des NAV
wird angestrebt. Zum Stichtag betrug der NAV 18,76
EUR/Aktie (Vorjahr 19,05 EUR/Aktie).
Ziel der Gesellschaft ist es, den Aktionären durch
Investitionen in entwicklungsstarke Beteiligungen und
Entwicklung dieser Beteiligungen eine Partizipation an den
Wertentwicklungen dieser Portfoliounternehmen zu
ermöglichen, die sich in dem NAV der Heliad AG
widerspiegeln.
Investitionen werden dabei nur getätigt, wenn
sichergestellt werden kann, dass die Heliad AG jederzeit in
der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Dazu werden der Bestand an flüssigen Mitteln und die
geplanten Mittelzu- und -abflüsse täglich durch
das Management der Gesellschaft überwacht. Da die
Heliad AG keine langfristigen Fremdfinanzierungen anstrebt,
sind weitere Steuerungsmaßnahmen hinsichtlich des
Kapitalmanagements nicht vorgesehen.
Die Detailangaben zu den Bestandteilen des Eigenkapitals
sind in der Bilanz dargestellt und im Anhang unter dem
Punkt 6.6 Eigenkapital erläutert.
Während des Geschäftsjahres 2023 waren
durchschnittlich 8 (Vorjahr 6) Arbeitnehmer
beschäftigt.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben
sich nicht ergeben.
Der Abschluss wurde von der Gesellschaft aufgestellt.
Voraussichtlich in der Aufsichtsratssitzung am 26.
März 2024 wird der Aufsichtsrat den Abschluss billigen
und den Bericht des Aufsichtsrats abgeben. Mit Billigung
durch den Aufsichtsrat wird der Abschluss zur
Veröffentlichung freigegeben.
Frankfurt am Main, 25. März 2024
Vorstand
Falk Schäfers |
Vorstand
Julian Kappus |
in TEUR | Anschaffungskosten | |||
01.01.2023 | Zugang
der Periode |
Abgang
der Periode |
31.12.2023 | |
I. Immaterielle Vermögenswerte | 44 | 34 | -19 | 59 |
II. Sachanlagen | 1.283 | 48 | 0 | 1.331 |
III. Finanzanlagen | 191.302 | 106.866 | -84.530 | 213.638 |
GESAMT | 192.629 | 106.948 | -84.549 | 215.028 |
in TEUR | Wertberichtigungen | ||||
01.01.2023 | Abgang
der Periode |
Minderungen
der Periode |
Erhöhungen
der Periode |
31.12.2023 | |
I. Immaterielle Vermögenswerte | -35 | 9 | -10 | 0 | -36 |
II. Sachanlagen | -274 | 0 | -161 | 0 | -435 |
III. Finanzanlagen | -91.390 | 47.829 | -32.591 | 24.921 | -51.231 |
GESAMT | -91.699 | 47.838 | -32.762 | 24.921 | -51.702 |
in TEUR | Buchwerte | |
31.12.2023 | 31.12.2022 | |
I. Immaterielle Vermögenswerte | 23 | 9 |
II. Sachanlagen | 896 | 1.009 |
III. Finanzanlagen | 162.407 | 99.912 |
GESAMT | 163.326 | 100.930 |
in TEUR | Anschaffungskosten | |||
01.01.2022 | Zugang
der Periode |
Abgang
der Periode |
31.12.2022 | |
I. Immaterielle Vermögenswerte | 165 | 2 | -123 | 44 |
II. Sachanlagen | 609 | 1.044 | -370 | 1.283 |
III. Finanzanlagen | 182.280 | 9.130 | -108 | 191.302 |
GESAMT | 183.054 | 10.176 | -601 | 192.629 |
in TEUR | Wertberichtigungen | ||||
01.01.2022 | Abgang
der Periode |
Minderungen
der Periode |
Erhöhungen
der Periode |
31.12.2022 | |
I. Immaterielle Vermögenswerte | -154 | 123 | -4 | 0 | -35 |
II. Sachanlagen | -354 | 345 | -265 | 0 | -274 |
III. Finanzanlagen | -5.943 | 0 | -87.008 | 1.561 | -91.390 |
GESAMT | -6.451 | 468 | -87.277 | 1.561 | -91.699 |
in TEUR | Buchwerte | |
31.12.2022 | 31.12.2021 | |
I. Immaterielle Vermögenswerte | 9 | 11 |
II. Sachanlagen | 1.009 | 255 |
III. Finanzanlagen | 99.912 | 176.337 |
GESAMT | 100.930 | 176.603 |
Wir haben den IFRS-Jahresabschluss der Heliad AG,
Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023, der Gesamtergebnisrechnung, der
Eigenkapitalveränderungsrechnung und der
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang
einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer
Rechnungslegungsmethoden -, geprüft. Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss
in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU
anzuwenden sind, und vermittelt unter Beachtung dieser
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1
HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
IFRS-Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im
Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von der Gesellschaft unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den IFRS in
allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser
Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich
für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sowie
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Dreieich, 25. März 2024
ifc Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Jochen Axer
Wirtschaftsprüfer |
Thomas Altenhofer
Wirtschaftsprüfer |
in EUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
A. | Anlagevermögen | 78.973.972,28 | 55.793.199,29 |
I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 22.758,00 | 9.126,00 | |
II. | Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 37.775,00 | 38.075,00 | |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 196.362,00 | 192.527,00 | |
III. | Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 462.250,00 | 898.321,10 | |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 6.193.474,04 | |
3. Beteiligungen | 66.250.215,35 | 24.202.068,92 | |
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.069.063,02 | 1.291.375,28 | |
5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 10.935.548,91 | 22.968.231,95 | |
B. | Umlaufvermögen | 12.257.084,01 | 5.044.090,79 |
I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 688,00 | |
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 257.990,87 | 1.241.684,62 | |
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2.177,09 | 7.783,03 | |
4. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.572.574,81 | 1.034.820,10 | |
II. | Wertpapiere | ||
Sonstige Wertpapiere | 0,00 | 68.255,27 | |
III. | Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 10.424.341,24 | 2.690.859,77 |
C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 41.683,29 | 13.358,66 |
BILANZSUMME | 91.272.739,58 | 60.850.648,74 |
in EUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
A. | Eigenkapital | 73.846.271,61 | 58.873.789,29 |
I. | Gezeichnetes Kapital | 8.410.265,00 | 5.451.670,00 |
II. | Kapitalrücklage | 75.249.807,42 | 47.621.880,89 |
III. | Gewinnvortrag | 5.800.238,40 | 3.761.462,01 |
IV. | Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss | -15.614.039,21 | 2.038.776,39 |
B. | Rückstellungen | 1.301.682,07 | 1.102.049,80 |
I. | Steuerrückstellungen | 469.169,90 | 504.700,00 |
II. | Sonstige Rückstellungen | 832.512,17 | 597.349,80 |
C. | Verbindlichkeiten | 16.124.785,90 | 874.809,65 |
I. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 14.935.765,70 | 0,00 |
II. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 201.874,40 | 139.129,91 |
III. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 7.812,24 |
IV. | Sonstige Verbindlichkeiten | 987.145,80 | 727.867,50 |
BILANZSUMME | 91.272.739,58 | 60.850.648,74 |
in EUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 | |
1. | Umsatzerlöse | 883.905,83 | 1.925.420,04 |
2. | Sonstige betriebliche Erträge | 4.456.716,68 | 1.180.674,31 |
3. | Materialaufwand | -51.125,57 | -164.031,32 |
4. | Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter | -1.579.578,76 | -1.167.859,62 | |
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung
(davon für Altersversorgung EUR 1.687,96; Vorjahr EUR 531,27). |
-132.751,71 | -95.927,11 | |
5. | Abschreibungen | ||
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -53.968,26 | -27.928,42 | |
6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -4.166.852,71 | -1.221.028,39 |
7. | Erträge aus Beteiligungen | ||
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 3.813.458,75) | 2.717.663,10 | 3.813.458,75 | |
8. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | ||
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 84.151,36) | 56.779,56 | 98.503,19 | |
9. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 0,00) | 175.555,93 | 11.238,64 | |
10. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | -17.410.261,99 | -2.448.295,81 |
11. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 0,00) | -729.950,05 | 0,00 | |
12. | Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag | 247.562,51 | 471.871,93 |
13. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | 144.473,95 | -352.345,12 |
14. | Ergebnis nach Steuern | -15.441.831,49 | 2.023.751,07 |
15. | Sonstige Steuern | -172.207,72 | 15.025,32 |
16. | JAHRESFEHLBETRAG / JAHRESÜBERSCHUSS | -15.614.039,21 | 2.038.776,39 |
Die Heliad AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 58865 eingetragen.
Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des §
267 HGB.
Der Jahresabschluss der Heliad AG, Frankfurt am Main,
zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß den
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des AktG
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft hat
teilweise von der Erleichterungsregelung des § 286
Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Die Heliad AG hat als übernehmender
Rechtsträger mit der Heliad KGaA am 29. Juni 2023
einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen. Die Eintragung
der Verschmelzung erfolgte im Handelsregister am 12.
Oktober 2023. Mit Eintragung am 13. Oktober 2023 hat die
FinLab AG im Anschluss an die oben genannte Verschmelzung
in Heliad AG umfirmiert.
Die Heliad AG hat als übernehmender
Rechtsträger mit der Heliad Management GmbH einen
Verschmelzungsvertrag am 28. November 2023 abgeschlossen.
Die Eintragung der Verschmelzung erfolgte im
Handelsregister am 15. Dezember 2023.
Aufgrund der Verschmelzungen sind die Vorjahreswerte nur
bedingt vergleichbar mit dem Berichtsjahr.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten haben wir entsprechend den
handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber
dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs
am Abschlussstichtag umgerechnet.
Das abnutzbare Anlagevermögen ist mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Anschaffungskosten enthalten Anschaffungsnebenkosten. Den
planmäßigen Abschreibungen wurden die
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr
aufwandswirksam erfasst.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die
Vermögensgegenstände, die im Rahmen der
Verschmelzung mit der Heliad KGaA übergegangen sind,
wurden mit den Buchwerten zum 1. Januar 2023 als
Zugänge erfasst.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Sofern
erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die sonstigen Wertpapiere wurden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Aufgliederung und Entwicklung des in der Bilanz
ausgewiesenen Anlagevermögens wird in dem als Anlage
beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.
Wertaufholungen werden im Anlagenspiegel als negativer
Zugang von Abschreibungen dargestellt.
Die Forderungen mit einer Laufzeit zwischen 1 bis 5
Jahren belaufen sich auf TEUR 15 (Vorjahr TEUR 15).
Das Grundkapital von bislang EUR 5.451.670,00 wurde um
EUR 2.958.595,00 auf EUR 8.410.265,00 durch Ausgabe von
2.958.595 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je
Aktie erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde am 20.
September 2023 im Handelsregister eingetragen.
Die Hauptversammlung am 22. Juni 2022 hat beschlossen,
das Grundkapital bis zum 21. Juni 2027 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder
Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR
2.725.835,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022),
wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen
werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5
Abs. 2 der Satzung wurde am 24. Juli 2022 im
Handelsregister eingetragen.
Zum 31.12.2022 bestanden bei der verschmolzenen
Gesellschaft Heliad KGaA 100.000 Aktienoptionen, auf die im
Rahmen der Verschmelzung auf die Heliad AG verzichtet
wurde.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Boni,
Jahresabschlusskosten, ausstehende Rechnungen sowie
Archivierungskosten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 186
(Vorjahr TEUR 32).
Die UniCredit Bank AG hat der Heliad AG als
Rechtsnachfolgerin der Heliad KGaA eine Kreditlinie
über einen Betrag von bis zu EUR 23 Mio. zur
Verfügung gestellt. Als Sicherheit wurden bei der
UniCredit Bank AG Aktien als Pfand hinterlegt. Zum Stichtag
nutzte die Heliad AG diese Kreditlinie in Höhe von
TEUR 14.936.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im
Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von
Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens in
Höhe von TEUR 3.354 (Vorjahr TEUR 134).
Darüber hinaus wurde aus der Verschmelzung zum 1.
April 2023 mit der Heliad Management GmbH ein
Verschmelzungsgewinn in Höhe von TEUR 877 erzielt. Die
buchhalterische Erfassung erfolgte unter den sonstigen
betrieblichen Erträgen.
Aus der Verschmelzung mit der Heliad KGaA mit Wirkung
zum 1. Januar 2023 wurde dagegen ein Verschmelzungsverlust
in Höhe von TEUR 1.175 erzielt. Die buchhalterische
Erfassung erfolgte unter den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen.
Die Personalaufwendungen beinhalten die Vergütungen
der Vorstände und der beschäftigten Mitarbeiter.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
des Anlagevermögens betragen im Geschäftsjahr
2023 TEUR 17.410 (Vorjahr TEUR 2.448) und wurden aufgrund
dauerhafter Wertminderung vorgenommen.
Ein im April 2017 abgeschlossener Mietvertrag hatte eine
Laufzeit bis Dezember 2022. Aus diesem Mietverhältnis
besteht zurzeit eine Bankbürgschaft über TEUR 56,
die nach der vollständigen Abwicklung des
Mietvertrages aufgelöst wird.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neuer Mietvertrag
mit einer Laufzeit bis August 2029 abgeschlossen. Die
daraus resultierenden Mietverpflichtungen belaufen sich zum
Stichtag auf TEUR 1.224. Als Mietsicherheit wurde eine
Bankbürgschaft über TEUR 50 gestellt.
Darüber hinaus bestehen weitere sonstige
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 41.
Die Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht
eingeforderte Kapitalabrufe der C3 Tech VC I GmbH & Co.
KG betragen zum Stichtag TEUR 530 (Vorjahr TEUR 1.216).
Die Resteinzahlungsverpflichtungen der Heliad AG als
Rechtsnachfolgerin der Heliad KGaA für noch nicht
eingeforderte, bedungene Einlagen für Anteile an der
Personengesellschaft Capnamic United Venture Fund I GmbH
& Co. KG betragen zum Stichtag TEUR 162 (Vorjahr TEUR
121).
Während des Geschäftsjahres 2023 waren
durchschnittlich 8 (Vorjahr 6) Arbeitnehmer
beschäftigt.
Die Heliad AG hat von der Erleichterungsregelung des
§ 293 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und verzichtet auf
die Erstellung eines Konzernabschlusses.
An den folgenden Gesellschaften ist die Heliad AG
unmittelbar mit 20 % oder mehr i. S. von § 285 Nr. 11
HGB beteiligt:
Beteiligung | Sitz | Beteiligungsquote | Geschäftsjahr | Eigenkapital
in TEUR |
Jahresergebnis
in TEUR |
Patriarch MultiManager GmbH 1 | Frankfurt am Main | 100,00 % | 2023 | 367 | 0 |
Heliad Crypto Management GmbH | Kulmbach | 100,00 % | 2022 | 192 | 0 |
BURNHARD GmbH
(vorm. Springlane GmbH) |
Düsseldorf | 47,33 % | 2022 | -2.962 | -11.018 |
MT Holding GmbH 2 | Bisamberg | 35,35 % | n/a | n/a | n/a |
Grapevine World GmbH 2 | Wien | 28,00 % | n/a | n/a | n/a |
Wololo GmbH | Berlin | 26,61 % | 2021 | 868 | -145 |
AUTHADA GmbH | Darmstadt | 25,62 % | 2022 | -1.226 | -1.713 |
Vaultoro GmbH | London | 23,25 % | 2021 | -13 | -1.634 |
Heliad Crypto Partners GmbH & Co. KGaA | Kulmbach | 20,00 % | 2022 | -642 | -2.096 |
1 Seit 01.01.2016 Ergebnisabführungsvertrag
mit der Heliad AG, daher beträgt das Jahresergebnis
TEUR 0.
2 Die Gesellschaft befindet sich im
Insolvenzverfahren.
Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation
mbH, Kulmbach (im Folgenden: GfBk), hat uns
gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt,
dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an
der Heliad AG (vormals Finlab AG) gehört. Weiter
teilte uns die GfBk gemäß § 20 Abs. (4)
AktG mit, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an
der Heliad AG gehört.
Die BFF Holding GmbH, Kulmbach (im Folgenden: BFF
Holding GmbH), hat uns gemäß § 20 Abs. (1),
(3) AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte
Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihr als
Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer
Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16
Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns die BFF Holding GmbH gemäß
§ 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr mittelbar eine
Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihr
als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer
Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16
Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns
gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt,
dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an
der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter
die von der BFF Holding GmbH und die von der GfBk
gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4
AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns Herr Bernd Förtsch, Kulmbach,
gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihm
mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG
gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der
BFF Holding GmbH und die von der GfBk gehaltenen
Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG
zuzurechnen sind.
Die oben genannten Meldungen wurden am 8. Februar 2021
im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in
Höhe von EUR 15.614.039,21 auf neue Rechnungen
vorzutragen.
Als Mitglieder des Vorstands sind berufen:
― |
Falk Schäfers, Frankfurt am
Main
|
― |
Julian Kappus, Frankfurt am Main
|
Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats sind berufen:
― |
Stefan Müller, Küps
|
― |
Herbert Seuling, Kulmbach
|
― |
Volker Rafalski, München
|
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben
sich nicht ergeben.
Über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen
informiert der nach § 312 AktG aufgestellte
Abhängigkeitsbericht.
Nachfolgend ist die Schlusserklärung zum
Abhängigkeitsbericht wiedergegeben:
"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im
Bericht über die Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2023 nach den Umständen, die
in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die
Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen
getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass
Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die
Gesellschaft nicht benachteiligt worden ist."
Frankfurt am Main, 25. März 2024
Heliad AG
Vorstand
Falk Schäfers |
Vorstand
Julian Kappus |
in EUR | Anschaffungskosten | ||||
01.01.2023 | Zugänge | Umbuchung | Abgänge | 31.12.2023 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 43.502,81 | 33.745,75 | 0,00 | -19.006,00 | 58.242,56 |
II. Sachanlagen | |||||
1. Einbauten in gemieteten Gebäuden | 38.755,91 | 6.123,04 | 0,00 | 0,00 | 44.878,95 |
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 224.828,05 | 42.007,47 | 0,00 | 0,00 | 266.835,52 |
263.583,96 | 48.130,51 | 0,00 | 0,00 | 311.714,47 | |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 898.321,10 | 25.000,00 | 0,00 | -461.071,10 | 462.250,00 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 6.193.474,04 | 0,00 | 0,00 | -6.193.474,04 | 0,00 |
3. Beteiligungen | 29.928.471,40 | 58.739.428,85 | 0,00 | -780.241,30 | 87.887.658,95 |
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.337.706,53 | 23.629,17 | 1.066.074,37 | -78.278,24 | 2.349.131,83 |
5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 25.379.693,92 | 15.382.310,59 | 0,00 | -27.182.009,60 | 13.579.994,91 |
63.737.666,99 | 74.170.368,61 | 1.066.074,37 | -34.695.074,28 | 104.279.035,69 | |
SUMME ANLAGEVERMÖGEN | 64.044.753,76 | 74.252.244,87 | 1.066.074,37 | -34.714.080,28 | 104.648.992,72 |
in EUR | Kumulierte Abschreibungen | Bilanzwert | ||||
01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 34.376,81 | 9.370,75 | -8.263,00 | 35.484,56 | 22.758,00 | 9.126,00 |
II. Sachanlagen | ||||||
1. Einbauten in gemieteten Gebäuden | 680,91 | 6.423,04 | 0,00 | 7.103,95 | 37.775,00 | 38.075,00 |
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 32.301,05 | 38.172,47 | 0,00 | 70.473,52 | 196.362,00 | 192.527,00 |
32.981,96 | 44.595,51 | 0,00 | 77.577,47 | 234.137,00 | 230.602,00 | |
III. Finanzanlagen | ||||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 462.250,00 | 898.321,10 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 6.193.474,04 |
3. Beteiligungen | 5.726.402,48 | 15.926.041,12 | -15.000,00 | 21.637.443,60 | 66.250.215,35 | 24.202.068,92 |
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 46.331,25 | 1.233.737,56 | 0,00 | 1.280.068,81 | 1.069.063,02 | 1.291.375,28 |
5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.411.461,97 | 232.984,03 | 0,00 | 2.644.446,00 | 10.935.548,91 | 22.968.231,95 |
8.184.195,70 | 17.392.762,71 | -15.000,00 | 25.561.958,41 | 78.717.077,28 | 55.553.471,29 | |
SUMME ANLAGEVERMÖGEN | 8.251.554,47 | 17.446.728,97 | -23.263,00 | 25.675.020,44 | 78.973.972,28 | 55.793.199,29 |
Wir haben den Jahresabschluss der Heliad AG, Frankfurt
am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -, geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sowie
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Dreieich, 25. März 2024
ifc Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Jochen Axer
Wirtschaftsprüfer |
Thomas Altenhofer
Wirtschaftsprüfer |
Kontakt
Heliad AG Ulmenstraße 37-39
60325 Frankfurt am Main Deutschland
T +49 69 7191280-0
F +49 69 7191280-999
info@heliad.com
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