![]() Heliad AGFrankfurt am MainJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024EmpowersEntrepreneurs.And Investors.Jahresfinanzbericht 2024Vorwort des VorstandsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, im Jahr 2024 hat sich die Heliad AG erfolgreich weiterentwickelt und es wurden wichtige strategische Weichenstellungen umgesetzt. Wir blicken auf ein Geschäftsjahr zurück, in dem wir nicht nur unsere etablierten Kernbeteiligungen weiter gestärkt, sondern auch unsere Positionierung durch gezielte neue Initiativen erweitert haben. Im Folgenden möchten wir Ihnen die zentralen Höhepunkte des Jahres 2024 präsentieren - prägnant und mit jener positiven Dynamik, die uns durch das vergangene Jahr begleitet hat. Starke Entwicklung der Kernbeteiligungen: flatexDEGIRO, Raisin und EnpalUnsere größten Beteiligungen - flatexDEGIRO, Raisin (WeltSparen) und Enpal - haben 2024 bedeutende Fortschritte gemacht und entscheidend zum Wertzuwachs des Heliad-Portfolios beigetragen. • flatexDEGIRO:Der führende pan-europäische Online-Broker setzt seinen Wachstumskurs unvermindert fort und steuerte in 2024 auf ein neues Rekordjahr zu. Zum Jahresende überschritt flatexDEGIRO die Marke von drei Millionen Kunden und verdreifachte so seinen Kundenstamm seit 2020. Auch die Handelsaktivität nahm weiter zu und verzeichnete ein Plus von rund 11% im Vergleich zum Vorjahr. Besonders positiv ist die finanzielle Entwicklung: Der Umsatz stieg im vergangenen Jahr um 23% an, während der Gewinn um 55% zugelegt hat - ein neuer Höchstwert der vergangenen Jahre. Nachdem 2023 aufgrund regulatorischer Herausforderungen ein Übergangsjahr war, hat flatexDEGIRO mit neuen Führungskräften und einem Aktienrückkaufprogramm das Vertrauen des Marktes zurückgewonnen - der Aktienkurs erreichte Ende 2024 den höchsten Stand seit 2022. Diese positive Entwicklung wurde maßgeblich von Bernd Förtsch - Gründer, Aufsichtsratsmitglied und größter Einzelaktionär - vorangetrieben. • Raisin (WeltSparen):Unsere Beteiligung Raisin, bekannt für ihre Zinsplattform Weltsparen, profitierte erheblich vom anhaltenden Zinsanstieg in Europa. Raisin festigte seine Rolle als führendes FinTech-Unternehmen und erzielte 2023 erstmals einen Nettogewinn - ein Meilenstein, der die Attraktivität des Geschäftsmodells unterstreicht. Die Umsatzerlöse wurden nahezu verdoppelt und erreichten EUR 158m im Jahr 2023. Ebenso wuchs das verwaltete Einlagevolumen rasant: Ende 2023 lagen Vermögenswerte von über EUR 57mrd auf der Raisin Plattform - +74% gegenüber dem Vorjahr. Dieser Trend nahm in 2024 weiter zu und immer mehr Sparer nutzten die attraktiven Angebote von Raisin. Dies führte zu einem kontinuierlichen Wachstum der Kundenbasis und resultierte in Einlagen von mehr als EUR 60mrd. Mit über 250 Partnerbanken in Europa und einem breiten Produktportfolio hat Raisin somit seinen Vorsprung weiter ausgebaut. Die Fähigkeit, in einem veränderten Zinsumfeld agil zu reagieren, macht Raisin zu einem Eckpfeiler unseres Portfolios. • Enpal:Auch Deutschlands führendes GreenTech-Unicorn, Enpal, konnte 2024 an die Erfolgsgeschichte der Vorjahre anknüpfen. Bereits 2023 hatte Enpal seinen Umsatz mehr als verdoppelt auf rund EUR 900m (2022: EUR 415m, +117%) - und das bei weiterhin profitablem Geschäft. Über 30.000 neue Kunden im Jahr 2023 unterstreichen die Marktführerschaft Enpals im deutschen Solarsektor. Im Berichtsjahr 2024 gelang Enpal ein weiterer bemerkenswerter Meilenstein: Das Unternehmen sicherte sich über EUR 5mrd an Finanzierungszusagen zur Beschleunigung des Wachstums. Mit diesen Mitteln kann Enpal mehr als 500.000 neue dezentrale Energielösungen - von Solaranlagen bis zu Batteriespeichern und Wärmepumpen - bei Haushalten installieren und so jährlich rund 1 Million Tonnen CO2 einsparen. Enpal erweiterte zudem sein Produktangebot (z. B. mit dem Einstieg in das Wärmepumpen-Geschäft) und unterstreicht damit seine Vision, eine All-in-One-Energielösung für private Haushalte zu bieten. Aufgrund der sich fortsetzenden Wachstumsdynamik und der führenden Position im Kernmarkt in Deutschland bildet somit auch Enpal einen wichtigen Eckpfeiler für die weitere Entwicklung unseres Beteiligungsportfolios. Unsere Kernbeteiligungen haben somit im Jahr 2024 nicht nur finanziell überzeugt, sondern jeweils ihre Marktstellung ausgebaut und wichtige strategische Ziele erreicht. Strategische Erweiterung durch Collective Ventures: FrühphasenstrategieEin zentraler strategischer Schritt im Jahr 2024 war die Integration der Collective Ventures im Juli. Mit dieser Übernahme haben wir Heliads Positionierung als Brücke zwischen öffentlichen und privaten Märkten weiter gestärkt. Collective Ventures ist ein auf Frühphaseninvestments spezialisierter Venture-Capital-Investor, der ein breites Netzwerk von Unternehmern und Experten vereint. Durch den Zusammenschluss kann Heliad nun frühphasige VC-Investments einem breiteren Investorenkreis zugänglich machen. Bislang bot Heliad vor allem Zugang zu späterphasigen Wachstumsunternehmen; nun decken wir die gesamte Finanzierungskette von der Frühphase bis zum Börsengang ab. Diese strategische Erweiterung unseres Produktportfolios eröffnet unseren Aktionären exklusive und neue Anlagemöglichkeiten: Gemeinsam mit Collective Ventures ermöglichen wir es nun, direkt in vielversprechende Start-ups zu investieren, entweder über Heliad selbst oder mittels Co-Investments in einzelne Venture-Deals - stets Seite an Seite mit erfahrenen Partnern. Diese "Neue Generation" des Venture-Capital-Modells verbindet das Beste aus zwei Welten: die Agilität und Innovationskraft eines Frühphaseninvestors mit der Expertise und den Ressourcen einer börsennotierten Beteiligungsgesellschaft. Für Heliad markiert dieser Schritt einen kulturellen wie strategischen Wandel. Wir haben 2024 intern Prozesse angepasst und Teams integriert, um die nahtlose Zusammenarbeit mit Collective Ventures sicherzustellen. Unser Co-CEO Falk Schäfers brachte es auf den Punkt: "Investoren können nun gemäß ihren Präferenzen in ausgewählte Venture-Projekte investieren, während Heliad in allen Phasen als vertrauensvoller Partner und Co-Investor auftritt." Die Resonanz von Investoren und Gründern auf diese erweiterte Strategie war bereits im ersten Jahr sehr positiv. Sie bildet die Grundlage, um langfristig überdurchschnittliche Renditen zu erzielen und Heliads Alleinstellungsmerkmal im Markt weiter zu schärfen. Ausbau des Frühphasenportfolios:
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Beratung des Vorstands zu potenziellen Transaktionen mit den Schwerpunkten: |
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Errichtung einer registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) mit dem Ziel, unter dem Dach der Heliad AG eine Investmentfondstruktur ("Single-Assets-Fonds") aufzubauen für die Beteiligung an frühphasigen Unternehmen komplementär zur bisherigen Investitionsstrategie |
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Billigung des geprüften und testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023, des Abhängigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 |
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Beschluss hinsichtlich der Wahl des neuen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 |
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Beschluss über die Implementierung eines Aktienoptionsprogramms für den Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft sowie die Führungsorgane ausgewählter verbundener Unternehmen |
Der vom Vorstand im Februar 2025 aufgestellte Jahresabschluss der Heliad AG für das Geschäftsjahr 2024 wurde von der Schneider + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft München geprüft.
Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses der Heliad AG wurde gemäß § 293 Abs.1 HGB verzichtet.
Der Abschlussprüfer erteilte für den Jahresabschluss der Heliad AG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Abschlussunterlagen und der Prüfbericht des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie wurden vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung eingehend geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, erörtert. In dieser Sitzung wurde vom Abschlussprüfer auch detailliert über Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und im Rahmen seiner im dafür üblichen Umfang vorgenommenen eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Heliad AG für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Heliad AG nach § 172 AktG festgestellt.
Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2024 wurde zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 AktG erteilt:
"Einwendungen im Sinne von § 313 Abs. 4 AktG sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung gegen den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben. Wir erteilen daher dem Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen der Heliad AG für das Geschäftsjahr 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG."
Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits im Rahmen des Üblichen geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht, wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands und stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.
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Stefan Müller, Aufsichtsratsvorsitzender |
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Herbert Seuling, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender |
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Volker Rofalski, Mitglied des Aufsichtsrats |
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand der Heliad AG herzlich für ihren Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Frankfurt am Main, im März 2025
Für den Aufsichtsrat
Stefan Müller, Vorsitzender des Aufsichtsrats
in TEUR | Anhang | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
Umsatzerlöse | 529 | 884 | |
Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen und Wertpapieren | 5.1 | 6.133 | 4.718 |
Buchwertabgang aus dem Verkauf von Finanzanlagen und Wertpapieren | 5.2 | -3.883 | -7.037 |
Erträge aus der Fair-Value-Bewertung | 5.3 | 32.230 | 24.921 |
Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung | 5.3 | -367 | -32.591 |
Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren | 5.4 | 889 | 2.965 |
Sonstige betriebliche Erträge | 5.5 | 239 | 32.140 |
Personalaufwendungen | 5.6 | -2.255 | -1.712 |
Sachaufwendungen | 5.7 | -1.750 | -2.972 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 5.8 | -168 | -171 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | -276 | -5 | |
Operatives Ergebnis (EBIT) | 31.320 | 21.140 | |
Zinsen und ähnliche Erträge | 5.9 | 273 | 232 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 5.9 | -969 | -769 |
Ergebnis vor Steuern | 30.625 | 20.603 | |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | 5.10 | -54 | -478 |
Periodenergebnis | 30.570 | 20.125 | |
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (unverwässert) | 5.11 | 8.410.265 | 6.278.455 |
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (verwässert) | 5.11 | 8.410.265 | 6.278.455 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | 3,63 | 3,21 | |
Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | 3,63 | 3,21 |
Aktiva
in TEUR | Anhang | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
A. Langfristiges Vermögen | |||
I. Immaterielle Vermögenswerte | 6.1 | 24 | 23 |
II. Sachanlagen | 6.1 | 742 | 896 |
III. Finanzanlagen | 6.2 | 198.208 | 162.407 |
IV. Aktive latente Steuern | 6.3 | 93 | 148 |
Gesamt | 199.067 | 163.474 | |
B. Kurzfristiges Vermögen | |||
I. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.4 | 9 | 0 |
II. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 6.4 | 13 | 2 |
III. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 6.4 | 424 | 258 |
IV. Sonstige Vermögenswerte | 6.4 | 2.315 | 59 |
V. Ertragssteuerforderungen | 6.4 | 1.718 | 1.556 |
VI. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 6.5 | 6.659 | 10.424 |
Gesamt | 11.138 | 12.299 | |
BILANZSUMME | 210.205 | 175.773 | |
Passiva |
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in TEUR | Anhang | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
A. Eigenkapital | 6.6 | ||
I. Gezeichnetes Kapital | 8.410 | 8.410 | |
II. Kapitalrücklage | 74.541 | 74.447 | |
III. Gewinnrücklage | 98.423 | 98.423 | |
IV. Verlustvortrag | -24.898 | -45.023 | |
V. Periodenergebnis | 30.570 | 20.125 | |
Gesamt | 187.047 | 156.382 | |
B. Langfristige Schulden | |||
I. Latente Steuern | 6.3 | 1.842 | 1.547 |
II. Langfristige Rückstellungen | 6.7 | 46 | 43 |
Gesamt | 1.888 | 1.590 | |
C. Kurzfristige Schulden | |||
I. Steuerrückstellungen | 358 | 469 | |
II. Sonstige Rückstellungen | 6.7 | 1.060 | 790 |
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.8 | 54 | 202 |
IV. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 6.8 | 18.414 | 14.936 |
V. Sonstige Verbindlichkeiten | 6.8 | 1.383 | 1.404 |
Gesamt | 21.270 | 17.801 | |
BILANZSUMME | 210.205 | 175.773 |
in TEUR | Anhang | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | NBRL | Gewinnrücklage | Gewinn-/ Verlustvortrag |
Stand 01.01.2023 | 6.6 | 5.452 | 48.547 | -4.758 | 98.423 | -45.023 |
Periodenergebnis | 20.125 | |||||
Gesamtergebnis | 20.125 | |||||
Kapitalerhöhungen | 6.6 | 2.958 | 3.360 | |||
Verschmelzungsbedingte Veränderung | 6.6 | 22.540 | 4.758 | |||
Stand 31.12.2023 | 6.6 | 8.410 | 74.447 | 0 | 98.423 | -24.898 |
in TEUR | Eigenkapital gesamt |
Stand 01.01.2023 | 102.641 |
Periodenergebnis | 20.125 |
Gesamtergebnis | 20.125 |
Kapitalerhöhungen | 6.318 |
Verschmelzungsbedingte Veränderung | 27.298 |
Stand 31.12.2023 | 156.382 |
in TEUR | Anhang | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | NBRL | Gewinnrücklage | Gewinn-/ Verlustvortrag |
Stand 01.01.2024 | 6.6 | 8.410 | 74.447 | 0 | 98.423 | -24.898 |
Periodenergebnis | 30.570 | |||||
Aktienoptionen 2024 | 94 | |||||
Gesamtergebnis | 30.570 | |||||
Stand 31.12.2024 | 6.6 | 8.410 | 74.541 | 0 | 98.423 | 5.673 |
in TEUR | Eigenkapital gesamt |
Stand 01.01.2024 | 156.382 |
Periodenergebnis | 30.570 |
Aktienoptionen 2024 | 94 |
Gesamtergebnis | 30.570 |
Stand 31.12.2024 | 187.047 |
in TEUR | Anhang | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
Periodenergebnis | 30.570 | 20.125 | |
+ Zahlungsunwirksame Wertminderung von Finanzinstrumenten des langfristigen Vermögens | 5.3 | 534 | 32.762 |
- Zahlungsunwirksame Werterhöhung von Finanzinstrumenten | 5.3 | -32.230 | -24.921 |
-/+ Gewinne/Verluste aus Abgängen von Finanzanlagen | 5.1/5.2 | -2.254 | 2.319 |
+/- Zunahme/Abnahme von Rückstellungen | 6.7 | 284 | 235 |
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 5 | 2.137 | -29.373 |
+/- Abnahme/Zunahme von Forderungen und sonstigen Aktiva | 6.1/6.4 | -598 | -499 |
+/- Zunahme/Abnahme des sonstigen Fremdkapitals | 6.8 | -468 | 74 |
= Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit | -2.024 | 722 | |
+ Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und Wertpapieren | 5.1 | 5.383 | 4.718 |
- Auszahlungen im Rahmen der kurzfristigen Finanzmitteldisposition | 6.5 | -1.484 | 0 |
- Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen und Wertpapiere | 6.2 | -8.141 | -6.362 |
= Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | -4.242 | -1.644 | |
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 6.8 | 2.500 | 3.000 |
- Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | 6.8 | 0 | -3.000 |
+ Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen | 6.6 | 0 | 3.360 |
+ Einzahlungen aus Verschmelzungen | 6.5 | 0 | 5.296 |
= Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 2.500 | 8.656 | |
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands | -3.765 | 7.733 | |
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 6.5 | 10.424 | 2.691 |
FINANZMITTELBESTAND AM ENDE DER PERIODE | 6.659 | 10.424 |
Die Heliad AG hat ihren Sitz in der Ulmenstraße 37-39 in Frankfurt am Main/Deutschland und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 58865 eingetragen.
Die Heliad AG tätigt strategische Investments mit langem Anlagehorizont in marktführende, stark wachsende Technologie-Unternehmen mit dem Ziel, die nächste Wachstumsphase dieser Unternehmen anzustoßen. Als börsennotierte Gesellschaft unterstützt die Heliad AG mit einem starken Team und strategischen Partnern langfristig vor, während und nach einem IPO und ebnet den Weg zu öffentlichen Kapitalmärkten. Dabei erlaubt es die Evergreen-Struktur der Heliad AG, unabhängig von den Einschränkungen üblicher Finanzierungslaufzeiten zu agieren, und bietet Aktionären bereits vor dem IPO einen einzigartigen Zugang zu Marktrenditen, ohne Einschränkungen oder Begrenzungen bezüglich der Größe der Investments und ohne Laufzeitverpflichtung für die Aktionäre.
Die Heliad AG erfüllt die Definition einer Investmentgesellschaft nach IFRS 10, der erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden war, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.
Bei dem vorliegenden IFRS-Abschluss handelt es sich um einen Einzelabschluss.
Der IFRS-Abschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Aufgrund dieser Darstellung können sich Rundungsdifferenzen ergeben.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.
Der IFRS-Abschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Kapitalflussrechnung sowie den Anhang (Notes). Die Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Heliad AG stellt einen IFRS-Abschluss unter Berücksichtigung sämtlicher veröffentlichter und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens der EU verabschiedeter Standards und Interpretationen, die für das Geschäftsjahr 2024 verpflichtend sind, auf. Die Steuerung der Vermögenswerte (im Wesentlichen Finanzanlagen) erfolgt anhand des Net Asset Value. Korrespondierend dazu werden die Finanzanlagen entsprechend den Regelungen der IFRS zum Fair Value bilanziert.
Das Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung eines IFRS-Abschlusses definiert unter den qualitativen Anforderungen an den Abschluss zur Bestimmung der Relevanz einer Information neben ihrer Art auch die Wesentlichkeit als bedingenden Faktor. Die Bestimmung der unternehmensspezifischen Definition eines Wesentlichkeitskriteriums soll sich an den primären Zielfaktoren orientieren. Für die Aufstellung des Abschlusses der Heliad AG ist daher ein Schwellenwert von 1% des Net Asset Value (NAV), wie er für den letzten aufgestellten Abschluss ermittelt wurde, als wesentlich für die Relevanz einer Information zu betrachten.
Die geänderten Rechnungslegungsverlautbarungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Von der Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung neuer Standards wird kein Gebrauch gemacht.
Folgende Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen sind verpflichtend am bzw. nach dem 1. Januar 2024 anzuwenden:
Standard | Inhalt und Bedeutung für den Abschluss |
Änderungen an IAS 1 | Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (inkl. Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts) sowie langfristige Verbindlichkeiten mit sog. "Covenants" / Nebenbedingungen Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht |
Änderungen an IFRS 16 | Leasingverbindlichkeiten in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht |
Änderungen an IAS 7 und IFRS 17 | Finanzierungsvereinbarungen für Lieferanten Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht |
Folgende Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen waren bei Aufstellung des Abschlusses nicht durch die EU anerkannt worden bzw. die Anwendung für das Geschäftsjahr 2024 bislang nicht verpflichtend. Die möglichen Auswirkungen dieser noch nicht gebilligten Standards auf den Abschluss der Heliad AG werden derzeit noch geprüft.
Standard | Inhalt und Bedeutung für den Abschluss |
Änderungen an IAS 21 | Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel der Austauschbarkeit |
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 | Klassifizierung und Bewertungen von Finanzinstrumenten |
Änderungen an IAS 7, IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9 und IFRS 10 | Jährliche Verbesserungen an den IFRS- Band 11 |
Änderungen an IFRS 18 | Darstellung und Angaben im Abschluss |
Änderungen an IFRS 19 | Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht |
Für die Anteile an assoziierten Unternehmen haben Wagniskapitalgesellschaften nach IAS 28.18 ein Wahlrecht, die Beteiligungen nach der Equity-Methode oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 zu bilanzieren. Die Heliad AG macht von diesem Wahlrecht Gebrauch und bewertet die assoziierten Unternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.
Bei den nachfolgenden Beteiligungen waren die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Wahlrechts erfüllt, ihr Ansatz erfolgte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert:
An den folgenden Gesellschaften ist die Heliad AG unmittelbar mit 20 % oder mehr i.S. von IAS 28.5 i.V. mit IFRS 12.21 beteiligt:
Beteiligung | Sitz | Beteiligungsquote | Geschäftsjahr |
Eigenkapital
in TEUR |
Jahresergebnis
in TEUR |
BURNHARD GmbH | Düsseldorf | 47,33 % | 2023 | -2.943 | -4.621 |
Wololo GmbH | Berlin | 26,61 % | 2023 | 190 | -1.090 |
Sonstige Gesellschaften | 20 % - 100 % | 2023 | 875 | -605 |
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Abschlusses angewendet worden sind, werden im Folgenden dargestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die beschriebenen Methoden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewandt.
Unter den Finanzanlagen werden Ausleihungen und die dem langfristigen Vermögen zugeordneten Wertpapiere und Beteiligungen ausgewiesen. Unter den Beteiligungen werden alle Anteile an Unternehmen ausgewiesen, die nicht als Wertpapiere erfasst werden.
IFRS 9 verlangt, dass die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten sowohl auf der Grundlage des Geschäftsmodells, das für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte verwendet wird, als auch der vertraglichen Zahlungsstrom-Eigenschaften des finanziellen Vermögenswerts bestimmt wird. Die Klassifizierung und die Festlegung des Wertmaßstabs für die Folgebewertung erfolgen beim Zugang des finanziellen Vermögenswertes.
Nach IFRS 9 sind drei Geschäftsmodelle verfügbar, nach denen finanzielle Vermögenswerte klassifiziert werden:
― |
Halteabsicht ("Hold to Collect") Finanzielle Vermögenswerte, die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. |
― |
Halte- und Verkaufsabsicht ("Hold to Collect and Sell") Finanzielle Vermögenswerte, die mit dem Ziel gehalten werden, sowohl die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen. |
― |
Sonstige Finanzielle Vermögenswerte, die mit Handelsabsicht gehalten werden oder die die Kriterien "Hold to Collect" oder "Hold to Collect and Sell" nicht erfüllen. |
Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfordert eine Prüfung auf der Grundlage von Fakten und Umständen zum Zeitpunkt der Beurteilung. Zu den qualitativen Faktoren gehören die Art und Weise, wie die Performance des Geschäftsmodells und der in diesem Geschäftsmodell gehaltenen finanziellen Vermögenswerte bewertet und an Personen in Schlüsselpositionen der Heliad AG berichtet wird (z. B. ob das Reporting auf dem beizulegenden Zeitwert der verwalteten Vermögenswerte oder auf den vereinnahmten vertraglichen Zahlungsströmen basiert).
Unter Berücksichtigung der mit einem Finanzinstrument verbundenen Zahlungsströme werden diese, nach ihrer Einstufung zu einem Geschäftsmodell, zeitgleich einer der Bewertungsklassen nach IFRS 9 zugeordnet:
― |
fortgeführte Anschaffungskosten |
― |
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (bewertete finanzielle Vermögenswerte FVOCI) |
― |
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (bewertete finanzielle Vermögenswerte FVPL) |
― |
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Eigenkapitalinstrumente (FVPL-EK) |
Ein finanzieller Vermögenswert wird als "zu fortgeführten Anschaffungskosten" klassifiziert und in der Folge bewertet, sofern er nicht im Rahmen der "Fair Value Option" klassifiziert wurde, wenn der finanzielle Vermögenswert in einem "Hold to Collect"-Geschäftsmodell gehalten wird und es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.
Ein finanzieller Vermögenswert wird als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen" ("FVOCI") klassifiziert und bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert in einem "Hold to Collect and Sell"-Geschäftsmodell gehalten wird und es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.
Jeder finanzielle Vermögenswert, der zu Handelszwecken gehalten wird oder nicht in die Geschäftsmodelle "Hold to Collect" oder "Hold to Collect and Sell" fällt, wird dem Geschäftsmodell "Sonstige" zugeordnet und ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert ("FVTPL") bewertet.
Jeder finanzielle Vermögenswert, bei dessen vertraglichen Zahlungsströmen es sich nicht ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt, muss ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden; selbst wenn dieser finanzielle Vermögenswert in einem "Hold to Collect"- oder "Hold to Collect and Sell"-Geschäftsmodell gehalten wird.
Beim erstmaligen Ansatz kann die Heliad AG einen finanziellen Vermögenswert unwiderruflich als zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung klassifizieren, der andernfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen bewertet würde, wenn durch diese Klassifizierung Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder erheblich verringert werden (sogenannter "Accounting Mismatch"), die sich ansonsten aus der Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden oder der Erfassung von Gewinnen oder Verlusten auf einer unterschiedlichen Basis ergeben würden.
Die im langfristigen Vermögen ausgewiesenen Finanzinstrumente (Ausleihungen, Beteiligungen und die dem langfristigen Vermögen zugeordneten Wertpapiere) werden von der Heliad AG grundsätzlich als "ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet ("FVTPL")" klassifiziert, da es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen nicht ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.
Es ist möglich, Eigenkapitalinstrumente, für die keine Handelsabsicht besteht, als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen (FVPL-EK)" zu designieren. Diese Kategorie wird von der Heliad AG nach Verschmelzung der Anteile der Heliad KGaA im Geschäftsjahr 2023 nicht angewendet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendet die Heliad AG so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden.
Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen.
Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.
Bei Veräußerung oder bei Feststellung einer nachhaltigen Wertminderung wird der entsprechende Gewinn aus der Veräußerung bzw. Aufwand aus der Wertberichtigung in das Jahresergebnis einbezogen.
Die Wertänderungen der als "finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifizierten finanziellen Vermögenswerte werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Erträgen bzw. Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung erfasst.
Eine Wertminderung führt grundsätzlich zu einer direkten Minderung des Buchwertes der betroffenen finanziellen Vermögenswerte, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Buchwert durch ein Wertminderungskonto gemindert wird. Wird eine Forderung aus Lieferung und Leistung als uneinbringlich eingeschätzt, erfolgt der Verbrauch gegen das Wertminderungskonto. Änderungen der Wertminderungen werden grundsätzlich erfolgswirksam (in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen) erfasst.
Die Heliad AG bucht einen finanziellen Vermögenswert nur dann aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder sie den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Chancen und Risiken auf einen Dritten überträgt.
Latente Steuern werden für temporäre Differenzen gebildet, die sich zwischen den im IFRS-Abschluss zugrunde gelegten Werten für die bestehenden Aktiva und Passiva und den steuerlichen Werten ergeben, sowie auf steuerliche Verlustvorträge und für Steuerguthaben.
Grundlage für die Berechnungen der latenten Steuern sind die aktuellen Steuersätze, die für den Zeitraum gelten, in dem sich zeitliche Unterschiede voraussichtlich ausgleichen.
Es wurde wie im Vorjahr ein einheitlicher Steuersatz von 31,9 % zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer von 15 % und dem darauf anfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % wurde der Gewerbesteuersatz für Frankfurt am Main von 16,1 % berücksichtigt.
Saldierungen von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerschulden werden, soweit durchführbar, entsprechend den Regelungen des IAS 12 vorgenommen.
Änderungen von latenten Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst, soweit die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte auch erfolgswirksam behandelt und nicht erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet werden.
Aktive latente Steuern auf steuerentlastende temporäre Differenzen, auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste sowie auf noch nicht genutzte Steuergutschriften werden nur in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft steuerliche Ergebnisse des gleichen Steuersubjekts und in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde anfallen.
Die zeitlichen Differenzen stellen sich wie folgt dar:
in TEUR | 31.12.2024 | Veränderung | 31.12.2023 |
Sachanlagen | 545 | -117 | 661 |
Finanzanlagen und Wertpapiere | 111.924 | 28.235 | 83.689 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 891 | -67 | 958 |
Hieraus ergeben sich die latenten Steuern sowie die Aufwendungen und Erträge wie folgt:
in TEUR | Latente Steuern | Erfolgsneutral Ertrag(+)/Aufwand(-) | ||||
31.12.2024 | 31.12.2023 | 2024 | 2023 | |||
Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | |||
Sachanlagen | 0 | 163 | 0 | 211 | 0 | 0 |
Finanzanlagen und Wertpapiere | 0 | 1.679 | 0 | 1.336 | 0 | -77 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 93 | 0 | 149 | 0 | 0 | 0 |
in TEUR | Erfolgswirksam Ertrag(+)/Aufwand(-) | |
2024 | 2023 | |
Sachanlagen | 48 | 37 |
Finanzanlagen und Wertpapiere | -343 | -551 |
Sonstige Verbindlichkeiten | -56 | -109 |
Der laufende Steueraufwand wird auf der Basis des zu versteuernden Einkommens für das jeweilige Geschäftsjahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit für die laufenden Steuern wird auf der Grundlage der geltenden Steuersätze berechnet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden bei Ersterfassung zum Fair Value ggf. unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet. Die Wertminderungen werden unter den Sachaufwendungen erfasst.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.
Steuerschulden und Rückstellungen werden gemäß IAS 37 passiviert, wenn gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen aus einem Ereignis der Vergangenheit bestehen, die mit einem wahrscheinlichen Ressourcenabfluss verbunden sind und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Langfristige Rückstellungen werden, wenn der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist, abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden bei Ersterfassung zum Fair Value ggf. unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet.
Die Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen betreffen die aus dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte realisierten Erlöse. Der Buchwertabgang von Wertpapieren und Finanzanlagen betrifft den bei Abgang der finanziellen Vermögenswerte vorhandenen Buchwert.
Der Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten wird grundsätzlich zum Handelstag bilanziert. An diesem Tag werden auch die Erträge aus der Veräußerung erfasst. Handelstag ist der Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Vermögenswertes eingegangen ist. Die Abgänge betreffen hauptsächlich Anteilsübertragungen an Portfoliounternehmen.
Unter den Erträgen aus Beteiligungen werden die laufenden Erträge aus Dividendeneinnahmen ausgewiesen. Diese werden am Tag des Dividendenbeschlusses erfasst.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten laufende und latente Steuern.
Der Abschluss wurde in Euro aufgestellt. Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Kurs, der am Tag des Geschäftsvorfalls gültig war, in Euro umgerechnet.
Die Heliad AG ist eine Mietverpflichtung im Zusammenhang mit einer Bürofläche (Vertragslaufzeit bis August 2029) eingegangen. Die Verbindlichkeit und das Nutzungsrecht aus dem laufenden Mietvertrag werden nach IFRS 16 "Leasing" bilanziert.
Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt unter der Bilanzposition, in welcher auch ein vergleichbarer Vermögensgegenwert ausgewiesen wird, der im Eigentum des Unternehmens steht. Verbindlichkeiten aus Leasing-Verpflichtungen werden zum Barwert als "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Mietzahlungen gehen als Abschreibungen auf Sachanlagevermögen und Zinsaufwendungen als Finanzierungsaufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.
Soweit nicht erforderlich werden kurzfristige Leasingverbindlichkeiten und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringerem Wert zugrunde liegt, bilanziell nicht erfasst.
Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualschulden werden in der Bilanz nicht erfasst.
Die unter Punkt 7.4 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen angegebenen Verpflichtungsvolumina der Eventualschulden entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang und den Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht eingeforderte, bedungene Einlagen für Anteile an Personengesellschaften.
Die Aufstellung des Abschlusses erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die im Abschluss berücksichtigten Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, von nicht-börsennotierten Beteiligungen, Wertpapieren des Anlagevermögens sowie auf Ansatz und Bewertung von Rückstellungen. Die Bewertungen der börsennotierten Beteiligungen und Wertpapiere können auch kurzfristig deutlichen Schwankungen unterliegen.
Wesentliche Anpassungen der ausgewiesenen Vermögenswerte und Rückstellungen könnten im folgenden Geschäftsjahr bei den folgenden Posten durch eine Neubewertung erforderlich werden:
in TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Anteile verbundene Unternehmen | 2.332 | 1.443 |
Beteiligungen | 115.094 | 100.889 |
Wertpapiere | 78.244 | 59.006 |
Rückstellungen | 1.106 | 833 |
Die Erlöse betreffen im Wesentlichen die Veräußerung der Anteile an der Vaultoro Limited sowie eine Teilrealisierung von Anteilen an der Raisin SE.
Bei den Buchwertabgängen handelt es sich um den korrespondierenden Abgang der Buchwerte aus dem Verkauf von Anteilen an Vaultoro Limited sowie anteilig an Raisin SE.
Die Erträge und Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung beinhalten Wertänderungen von Finanzanlagen, die nach IFRS 9 erfolgswirksam zu erfassen sind. Weitere Erläuterungen befinden sich unter dem Punkt 7.2 Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten.
Die Erträge aus Beteiligungen setzen sich zusammen aus Erträgen aus erhaltenen Gewinnausschüttungen, unter anderem aus dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag mit der Patriarch Multi-Manager GmbH, Frankfurt am Main.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Vergleichsvereinbarungen im Rahmen eines abgeschlossenen Verfahrens.
Die Personalaufwendungen beinhalten die Vergütungen der Vorstände und Mitarbeiter.
Die Arbeitnehmer der Gesellschaft sind im Rahmen der gesetzlichen Altersvorsorge versichert, wobei die laufenden Beitragszahlungen im Zeitpunkt der Zahlung aufwandswirksam erfasst werden. Darüber hinaus bestehen keine Zusagen zur Altersvorsorge.
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewertung der Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm werden unter den Personalaufwendungen erfasst.
Die Sachaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
Administrative Kosten | -1.227 | -847 |
Verschmelzungskosten | 0 | -369 |
Jahresabschluss-/Rechts- und Beratungskosten | -467 | -328 |
Kosten der Hauptversammlung | -68 | -225 |
Kosten der Kapitalerhöhung | 0 | -200 |
Übrige Sachaufwendungen | 12 | -1.003 |
-1.750 | -2.972 |
Die Administrativen Kosten beinhalten im Wesentlichen Marketing- bzw. Veranstaltungskosten, Lizenzgebühr für die Nutzung diverser Software bzw. Datenbanken, Reisekosten, Aufsichtsratsbezüge sowie den nicht abzugsfähigen Vorsteueranteil aus den Eingangsrechnungen.
Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden in Höhe von TEUR 168 (Vorjahr TEUR 171) planmäßig abgeschrieben.
Ausgewiesen werden im Wesentlichen Zinserträge aus Darlehen und Tagesgeldanlage.
In der Ermittlung des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit der Berichtsperiode sind erhaltene Zinsen in Höhe von TEUR 204 (Vorjahr TEUR 175) und gezahlte Zinsen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0) berücksichtigt worden.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen laufende und latente Steuern.
in TEUR | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
Periodenfremder Steuerertrag | 297 | 144 |
Steueraufwand der Periode | 0 | 0 |
Laufender Steuerertrag | 297 | 144 |
Latenter Steueraufwand | -351 | -622 |
-54 | -478 |
Die Überleitung von der theoretisch zu erwartenden Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft zum tatsächlich im Abschluss erfassten Betrag stellt sich folgendermaßen dar:
in TEUR | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
Ergebnis vor Steuern | 30.625 | 20.603 |
Steuersatz | 31,9 % | 31,9 % |
Erwarteter Steueraufwand | -9.769 | -6.572 |
Tatsächlicher Steueraufwand | -54 | -478 |
Tatsächlicher Steuersatz | 0,18 % | 2,3 % |
Steuerfreies Bewertungs- und Veräußerungsergebnis | 10.339 | 6.632 |
Nicht aktivierte latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge | -561 | -46 |
Steuern auf nicht abziehbare Aufwendungen und sonstige Steuereffekte | -40 | -13 |
Periodenfremder Steueraufwand | -297 | -144 |
Sonstige Unterschiede (netto) | 273 | -333 |
TATSÄCHLICHER STEUERAUFWAND | -54 | -478 |
In der Ermittlung des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit der Berichtsperiode sind Steuern in Höhe von TEUR 121 (Vorjahr TEUR 258) berücksichtigt worden.
Die Ausschüttung von Dividenden unterliegt dem in Deutschland maßgeblichen System des Kapitalertragssteuerabzugs. Dividenden unterliegen in Deutschland einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 %.
Die Aufwendungen aus latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die Bildung passiver latenter Steuern auf die abweichend zur Steuerbilanz vorgenommene Bewertung von Finanzanlagen.
Die Heliad AG erzielt aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit im Wesentlichen steuerfreie Erträge. Nach § 8b KStG verbleiben 5 % der steuerfreien Erträge als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nicht aktiviert, da es aufgrund der ausgeübten Geschäftstätigkeit und deren steuerlicher Behandlung nicht wahrscheinlich ist, dass künftig in ausreichendem Umfang zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, womit die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können.
Die steuerlichen Verlustvorträge ergeben sich wie folgt:
in TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Verlustvorträge Körperschaftsteuer | 2.811 | 238 |
davon nutzbar | 2.811 | 238 |
Verlustvorträge Gewerbesteuer | 2.602 | 3.281 |
davon nutzbar | 2.602 | 3.281 |
Bei den steuerlichen Verlustvorträgen zum 31. Dezember 2024 handelt es sich um vorläufige Werte. Die Steuererklärungen sind bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2023 abgegeben. Die Veranlagung durch die Finanzverwaltung ist bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2021 erfolgt. Die Bescheide stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die steuerlichen Verlustvorträge sind unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung unbegrenzt vortragsfähig.
Das Ergebnis je Aktie ergibt sich wie folgt:
in TEUR | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
Periodenergebnis | 30.570 | 20.125 |
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (unverwässert) | 8.410.265 | 6.278.455 |
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (verwässert) | 8.410.265 | 6.278.455 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) | 3,63 | 3,21 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) | 3,63 | 3,21 |
Die durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien ermittelt sich nach zeitanteiliger Gewichtung wie folgt:
Geschäftsjahr 2024 | Geschäftsjahr 2023 | |
5.451.670 x 263 / 365 | ||
8.410.265 x 365 / 365 | 8.410.265 x 102 / 365 | |
Durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien | 8.410.265 | 6.278.455 |
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel dargestellt, der eine Anlage zum Anhang darstellt. Die Immateriellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen aktivierte Aufwendungen für die Website der Heliad AG. Die Nutzungsdauer der Immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen liegt zwischen 3 und 7 Jahre.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung fielen nicht an und wurden daher weder im Aufwand erfasst noch aktiviert. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte wurden nicht aktiviert.
Die Finanzanlagen betreffen folgende Posten:
in TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.332 | 1.443 |
Beteiligungen | 115.094 | 100.889 |
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.765 | 1.069 |
Wertpapiere | 78.244 | 59.006 |
Sonstige Ausleihungen | 773 | 0 |
198.208 | 162.407 |
Die Heliad AG finanziert ihre Portfoliogesellschaften auch über die Gewährung von Fremdkapital. Sofern davon auszugehen ist, dass es später zu einer Wandlung in Eigenkapital kommt, werden diese Darlehen als "Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht", im langfristigen Vermögen ausgewiesen. Aufgrund des relativ kurzen Zinsfestschreibungszeitraums entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten dem Fair Value (Kategorie "finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL)").
Die Beteiligungen und Wertpapiere werden in der Bewertungskategorie "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL)" geführt.
Die Beteiligungen und Wertpapiere, für die am Bilanzstichtag ein Börsenkurs und regelmäßiger Handel an einer Börse während der Berichtsperiode vorlag, wurden mit diesem Kurs zum Stichtag bewertet (Fair-Value-Hierarchie: Stufe 1). Der so ermittelte beizulegende Zeitwert wird weder um Paketzu- oder -abschläge für die Veräußerung größerer Aktienpakete noch um Abschläge für Veräußerungskosten gekürzt.
in TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Buchwert börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | 78.244 | 59.006 |
Aus deren Bewertung resultieren:
in TEUR | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
Erhöhung des Fair Value börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | 19.238 | 24.901 |
Minderung des Fair Value börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | 0 | -252 |
Die Bewertung der nicht-börsennotierten Beteiligungen, die "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" sind, erfolgt unter Verwendung von Einflussgrößen, die sich entweder direkt (als Preise) oder indirekt (von Preisen) beobachten lassen (Fair-Value-Hierarchie: Stufe 2). Die Bewertung erfolgt auf Basis von maßgeblichen Vergleichswerten kürzlich zurückliegender Transaktionen für das Geschäftskapital des Portfoliounternehmens (Finanzierungsrunden). Sofern die Beobachtung dieser Einflussgrößen in einem größeren zeitlichen Abstand zum Bewertungsstichtag liegt, erfolgt zum Bewertungsstichtag eine Überprüfung des ermittelten Wertansatzes mittels einer sachgerechten und stetigen Methodik.
Aus deren Bewertung resultieren:
in TEUR | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
Erhöhung des Fair Value nicht börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | 12.993 | 20 |
Minderung des Fair Value nicht börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | -367 | -32.338 |
Anteile an Private-Equity-Fonds werden zum Bilanzstichtag anhand der von den Fondsverwaltern zum Vorquartal ermittelten Net Asset Values bewertet, wobei ein individueller Abschlag in Höhe von 15 % vorgenommen wird, wenn eine zeitliche Verzögerung bei der Net-Asset-Value-Bewertung besteht.
Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus Differenzen aus der Bewertung von Finanzanlagen und der Abzinsung von langfristigen Schulden. Es wurde ein Steuersatz von 31,9 % berücksichtigt.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte haben im Wesentlichen eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden jeweils zum Nominalwert angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen vollständig dem Finanzmittelfonds und bestehen im Wesentlichen aus Kontokorrent- und Tagesgeldkonten.
Das Grundkapital beträgt EUR 8.410.265,00 und ist voll eingezahlt. Es besteht aus 8.410.265 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00.
Die Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 hat beschlossen, das Grundkapital bis zum 09. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.205.132,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung wurde am 10. Juni 2024 im Handelsregister eingetragen. Das Genehmigte Kapital 2022 wurde in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 aufgehoben.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 um bis zu EUR 3.000.000,00 mit einer Laufzeit der Ermächtigung bis zum 09. Mai 2029 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024/I). Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 3 der Satzung wurde am 10. Juni 2024 im Handelsregister eingetragen. Das Bedingte Kapital 2014/I wurde in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 aufgehoben.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mail 2024 um bis zu EUR 400.000,00 mit einer Laufzeit der Ermächtigung bis zum 09. Mai 2029 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024/II). Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung wurde am 10. Juni 2024 im Handelsregister eingetragen. Bezogen auf die bedingten Kapitalerhöhungen hat die Gesellschaft von der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrechten zum Stichtag keinen Gebrauch gemacht. Auf Grundlage des o. g. Aktienoptionsprogramms wurden zum 31.12.2024 dem Vorstand, den Mitarbeitern der Gesellschaft sowie den Führungsorganen aus dem verbundenen Bereich des Unternehmens 330.000 Optionsrechte zugeteilt.
Das Bedingte Kapital 2014/II wurde in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 aufgehoben.
Die Kapitalrücklage enthält den Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen über den (rechnerischen) Nennwert hinaus erzielt wird (Ausgabe-Agio). In die Kapitalrücklage wird darüber hinaus der aus der Bewertung der ausgegebenen Aktienoptionen resultierende Betrag erfasst.
Die Gewinnrücklage enthält Ergebnisvorträge aus Vorperioden.
Unter den langfristigen Rückstellungen werden die Archivierungsverpflichtungen von TEUR 46 (Vorjahr TEUR 43) ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
in TEUR | 31.12.2023 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2024 |
Personalkosten | 439 | -439 | 0 | 612 | 612 |
Jahresabschluss und Steuerberatung | 190 | -148 | -6 | 100 | 135 |
Rückbauverpflichtung | 30 | -30 | 0 | 0 | 0 |
Aufsichtsratsvergütung | 28 | -28 | 0 | 45 | 45 |
Mietnebenkosten | 20 | 0 | 0 | 30 | 50 |
Urlaub | 16 | -16 | 0 | 21 | 21 |
Übrige sonstige | 67 | -29 | -1 | 160 | 197 |
790 | -690 | -7 | 968 | 1.060 |
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es zu einer Inanspruchnahme aller Rückstellungen kommen. In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind unter anderem die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen enthalten.
Auf das Ergebnis zum Stichtag 31.12.2024 wurden keine Rückstellungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag gebildet.
Die UniCredit Bank AG hat der Heliad AG eine Kreditlinie über einen Betrag von bis zu EUR 23 Mio. zur Verfügung gestellt. Als Sicherheit wurden bei der UniCredit Bank AG Aktien als Pfand hinterlegt. Zum Stichtag nutzte die Heliad AG diese Kreditlinie in Höhe von TEUR 18.414.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr und werden jeweils zum Nominalbetrag bzw. in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die Buchwerte dieser Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value).
Der Vorstand der Heliad AG informiert sich als "chief operating decisions maker" im Sinne des IFRS 8.7 auf Ebene des Gesamtportfolios regelmäßig über die Entwicklung des Unternehmens. Ihre Entscheidungen über die Allokation der Ressourcen treffen die Vorstandsmitglieder ebenfalls auf dieser Ebene.
Rechnungslegungsrelevante Informationen liegen dementsprechend nur für das Unternehmen als Ganzes vor und werden keinen einzelnen Segmenten zugeordnet. Die Heliad AG wird entsprechend als "Single-Segment-Entity" (SSE) geführt, wodurch sich die finanziellen und sonstigen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit aus den vorliegenden Bestandteilen des Abschlusses entnehmen lassen. Eine Berichterstattung über Geschäftssegmente erübrigt sich daher.
Der Unternehmenswert bestimmt sich wesentlich aus dem Marktwert der Beteiligungen, wie er sich im Eigenkapital nach IFRS niederschlägt. Zentrale Erfolgsgröße für die Steuerung und Kontrolle des Unternehmens ist der Net Asset Value. Es wird auf Punkt 7.9 Kapitalmanagement verwiesen.
Die Heliad AG ist sowohl im deutschsprachigen Raum als auch international tätig. Die im Geschäftsjahr 2024 erzielten Erlöse wurden in Deutschland realisiert. Die ausgewiesenen langfristigen Vermögenswerte sind überwiegend in Deutschland gelegen.
In den nachfolgenden Tabellen werden die Buchwerte der Finanzinstrumente, aufgeteilt nach Kategorien, für die Stichtage 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023 zur Bilanz übergeleitet:
in TEUR | Fair-Value-Hierarchie | Fair Value | Bilanzausweis |
Langfristiges Vermögen - Finanzanlagen | |||
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
Anteile an verbundenen Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 2 | 2.332 | 2.332 |
Beteiligungen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 2 | 115.094 | 115.094 |
Wertpapiere "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 1 | 78.244 | 78.244 |
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist | |||
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 3 | 1.765 | 1.765 |
Sonstige Ausleihungen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 3 | 773 | 773 |
GESAMT | 198.208 | 198.208 |
in TEUR | Fair-Value-Hierarchie | Fair Value | Bilanzausweis |
Kurzfristiges Vermögen | |||
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist | |||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 9 | 9 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 424 | 424 |
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 13 | 13 |
Sonstige Vermögenswerte "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" | Stufe 2 | 4.033 | 4.033 |
Wertpapiere des Umlaufvermögens | Stufe 2 | 0 | 0 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" | Stufe 2 | 6.659 | 6.659 |
GESAMT | 11.138 | 11.138 |
in TEUR | Fair-Value-Hierarchie | Fair Value | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Bilanzausweis |
Kurzfristige Schulden | ||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Stufe 2 | 54 | 54 | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Stufe 2 | 18.414 | 18.414 | |
Sonstige Verbindlichkeiten | Stufe 2 | 1.383 | 1.383 | |
GESAMT | 19.852 | 19.852 |
in TEUR | Fair-Value-Hierarchie | Fair Value | Bilanzausweis |
Langfristiges Vermögen - Finanzanlagen | |||
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
Anteile an verbundenen Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 2 | 1.443 | 1.443 |
Beteiligungen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 2 | 100.889 | 100.889 |
Wertpapiere "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 1 | 59.006 | 59.006 |
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist | |||
Ausleihungen an verbundene Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 3 | 0 | 0 |
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 3 | 1.069 | 1.069 |
GESAMT | 162.407 | 162.407 |
in TEUR | Fair-Value-Hierarchie | Fair Value | Bilanzausweis |
Kurzfristiges Vermögen | |||
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist | |||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 0 | 0 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 258 | 258 |
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 2 | 2 |
Sonstige Vermögenswerte "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" | Stufe 2 | 15 | 15 |
Wertpapiere des Umlaufvermögens | Stufe 2 | 0 | 0 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" | Stufe 2 | 10.424 | 10.424 |
GESAMT | 10.699 | 10.699 |
in TEUR | Fair-Value-Hierarchie | Fair Value | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Bilanzausweis |
Kurzfristige Schulden | ||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Stufe 2 | 202 | 202 | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Stufe 2 | 14.936 | 14.936 | |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | Stufe 2 | 0 | 0 | |
Sonstige Verbindlichkeiten | Stufe 2 | 97 | 97 | |
GESAMT | 15.235 | 15.235 |
Aufgrund der kurzfristigen (Rest-)Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte und Schulden, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ergeben sich keine Unterschiede zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert.
Wenn der Kurs der Wertpapiere, die in der Fair-Value-Hierarchie in der Stufe 1 bewertet sind, um 10 % steigen (fallen) würde, würde sich das langfristige Vermögen um TEUR 7.824 (Vorjahr TEUR 5.901) erhöhen (vermindern). Diese Veränderungen würden in gleicher Höhe zu einem Ergebniseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung führen.
Im langfristigen Vermögen werden keine Finanzinstrumente geführt, die auf fremde Währung lauten.
Bei der Bewertung der Beteiligungen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet", die in der Stufe 2 bewertet sind, würden sich keine erheblichen Änderungen ergeben, wenn sie mit plausiblen alternativen Annahmen durchgeführt worden wäre.
Die beizulegenden Zeitwerte der oben aufgeführten finanziellen Vermögenswerte und Schulden in den Stufen 2 und 3 werden in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsverfahren bestimmt.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Gewinne werden in den sonstigen Finanzerträgen ausgewiesen.
Der Wert von Finanzanlagen kann bei unvorteilhafter Geschäftsentwicklung des betreffenden Portfoliounternehmens im Extremfall auf null absinken.
Es erfolgten keine Umgliederungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie.
Die Heliad AG hat die langfristigen Nutzungsrechte aus einem Büromietvertrag ab 1. September 2022 in Höhe von TEUR 817 aktiviert und berücksichtigt Abschreibungen (TEUR 117 p. a.) gemäß IFRS 16 über die Vertragslaufzeit bis zum August 2029. Zum Stichtag werden daher unter der Bilanzposition Sachanlagen TEUR 545 als Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ausgewiesen. Die Abschreibungen werden als Abschreibungen auf Sachanlagen im Aufwand erfasst. Aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten, welche sich aus den Barwerten der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen ergeben, wurden im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 34 im Zinsaufwand erfasst. Alle weiteren Mietverträge haben eine kurzfristige Restlaufzeit oder sind von untergeordnetem Wert, sodass keine Aktivierung erfolgte.
Der im April 2017 abgeschlossene Mietvertrag hatte eine Laufzeit bis Dezember 2022. Aus diesem Mietverhältnis besteht zurzeit eine Bankbürgschaft über TEUR 56, die nach der vollständigen Rückabwicklung des Mietvertrages aufgelöst wird.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neuer Mietvertrag mit einer Laufzeit bis August 2029 abgeschlossen. Die daraus resultierenden Mietverpflichtungen belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 1.023. Als Mietsicherheit wurde eine Bankbürgschaft über TEUR 50 gestellt.
Darüber hinaus bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 86.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus bereits begründeten, aber noch nicht eingeforderten Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 4.211.
Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Garantien und Gewährleistungsverpflichtungen bei der Heliad AG.
Als Mitglieder des Vorstands sind berufen:
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Falk Schäfers, Frankfurt am Main Mitglied des Vorstands der Heliad AG, Frankfurt am Main |
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Julian Kappus, Frankfurt am Main Mitglied des Vorstands der Heliad AG, Frankfurt am Main |
Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats sind bestellt:
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Stefan Müller, Küps Vorsitzender des Aufsichtsrats Generalbevollmächtigter der Börsenmedien Aktiengesellschaft, Kulmbach |
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Herbert Seuling, Kulmbach Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Geschäftsführer der M & S Monitoring GmbH, Kulmbach |
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Volker Rofalski, München Mitglied des Aufsichtsrats Geschäftsführer der only natural munich GmbH, München |
Als Honorar für den Abschlussprüfer wurden für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 40 aufwandswirksam erfasst (Vorjahr TEUR 90). Darüber hinaus wurden vom Abschlussprüfer Honorare für sonstige Leistungen TEUR 11 (Vorjahr TEUR 62) abgerechnet.
Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach (im Folgenden GfBk), hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört. Weiter teilte uns die GfBk gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört.
Die BFF Holding GmbH, Kulmbach (im Folgenden BFF Holding GmbH), hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns die BFF Holding GmbH gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding GmbH und die von der GfBk gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding GmbH und die von der GfBk gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Die oben genannten Meldungen wurden am 08. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das unmittelbar herrschende Unternehmen (Heliad AG, Frankfurt am Main) ist zum 31. Dezember 2024 bezüglich weiterer Unternehmen als verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG einzustufen. Mittelbar beherrschend ist im Sinne des § 17 Abs. 1 AktG Herr Bernd Förtsch, Kulmbach.
Die Werbefritz! GmbH hat für die Heliad AG, Frankfurt am Main, Dienstleistungen im Rahmen der Designtätigkeiten für die Finanzberichte erbracht und dafür einen Betrag in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr TEUR 19) inklusive Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Die Heliad AG, Frankfurt am Main, erbringt gegenüber ihren eigenen Tochtergesellschaften (Patriarch MultiManager GmbH, Collective Ventures Management GmbH, Collective Ventures Komplementär GmbH sowie Heliad Crypto Management GmbH), welche auch verbundene Unternehmen von Herrn Bernd Förtsch sind, Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Marketing sowie sonstige Managementunterstützung. Der Gesellschaft Heliad Crypto Management GmbH & Co. KG, welche auch ein verbundenes Unternehmen von Herrn Bernd Förtsch ist, erbringt die Heliad AG Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Marketing sowie sonstige Managementunterstützung.
Daneben vermietete die Heliad AG Büroräume an diese Gesellschaften unter und belastete Rechnungen Dritter anteilig weiter. Für die Untervermietung und die Weiterbelastungen von Rechnungen Dritter werden keine Auf- oder Abschläge berücksichtigt. Für die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen werden in Rahmenvereinbarungen festgelegte und von der Seniorität der ausführenden Mitarbeiter abhängige Stundensätze zugrunde gelegt.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats standen im Berichtsjahr Aufsichtsratvergütungen für die Aufsichtsratstätigkeit der Heliad AG in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr TEUR 84) zu.
Die Risikomanagementziele und -methoden wurden in einem Risikohandbuch festgelegt und dokumentiert. Zur Systematisierung wurden drei Gruppen von Risiken gebildet:
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Wertentwicklung des Beteiligungsportfolios |
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Finanzierung |
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Human Resources |
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Bewertungsrisiko aus neuen Beteiligungen |
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Wertentwicklung bestehender Beteiligungen |
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Währungsrisiko |
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Liquiditätsrisiko |
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Risiken aus Garantien, Bürgschaften und sonstigen außerbilanziellen Verpflichtungen |
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Rechtliche Risiken |
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Finanzbuchhaltung, Controlling und Rechnungslegung |
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Zahlungsflüsse |
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Datenverlust und sonstige Risiken aus der elektronischen Datenverarbeitung |
Zu jedem der möglichen Risikofelder sind die Früherkennung von Risiken, die Kommunikation und die Risikobewältigung durch Festlegung und Umsetzung entsprechender Gegenmaßnahmen geregelt. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Risiken aus Finanzinstrumenten. Das Bewertungsrisiko betrifft das Risiko, dass sich der Fair Value von Beteiligungen unvorteilhaft entwickelt. Ist der Fortbestand einer Beteiligung infrage gestellt, so können diese Beteiligung oder Forderungen gegen das betreffende Beteiligungsunternehmen wertlos werden. Der Fair Value einer Beteiligung kann dabei grundsätzlich von der individuellen Geschäftsentwicklung des Beteiligungsunternehmens selbst sowie auch von der Gesamtkonjunktur, Währungskursen und Zinsänderungen abhängen. Da die Portfoliounternehmen der Heliad AG ihre Tätigkeitsschwerpunkte in unterschiedlichen Branchen haben, wird für das Gesamtportfolio der Heliad AG über diesen Branchenmix eine relativ hohe Unabhängigkeit von branchenkonjunkturellen Schwankungen erreicht.
Der Wert einzelner Portfoliounternehmen kann jedoch stark von den Entwicklungen einzelner Branchen oder branchenbedingten Werteinflüssen abhängen.
Eine Abhängigkeit von schwankenden Währungskursen besteht nur im untergeordneten Maße, da wechselkursbedingte Wertschwankungen sich jedoch auch indirekt auf die Werthaltigkeit von Portfoliounternehmen auswirken könnten, falls bei diesen infolge von Wechselkursänderungen signifikante Ergebnis oder Vermögenseffekte eintreten.
Die im Geschäftsjahr 2024 anteilig beanspruchte Kreditlinie bei der UniCredit Bank AG hat die Fremdfinanzierung der Heliad AG erhöht. Die Aufnahme des Darlehens ist mit einer Verpfändung von Aktien abgesichert. Das darüber hinausgehende Liquiditätsrisiko der Heliad AG wird aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel, der hohen Eigenkapitalquote und des zur Verfügung stehenden Kreditrahmens als nachrangig eingeschätzt.
Die Heliad AG steuert ihr Kapital mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten zu maximieren. Wichtige Steuerungsgröße ist der Net Asset Value (NAV) je Aktie. Eine kontinuierliche Steigerung des NAV wird angestrebt. Zum Stichtag betrug der NAV 22,45 EUR/Aktie (Vorjahr 18,76 EUR/Aktie).
Ziel der Gesellschaft ist es, den Aktionären durch Investitionen in entwicklungsstarke Beteiligungen und Entwicklung dieser Beteiligungen eine Partizipation an den Wertentwicklungen dieser Portfoliounternehmen zu ermöglichen, die sich in dem NAV der Heliad AG widerspiegeln.
Investitionen werden dabei nur getätigt, wenn sichergestellt werden kann, dass die Heliad AG jederzeit in der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dazu werden der Bestand an flüssigen Mitteln und die geplanten Mittelzu- und -abflüsse täglich durch das Management der Gesellschaft überwacht. Da die Heliad AG keine langfristigen Fremdfinanzierungen anstrebt, sind weitere Steuerungsmaßnahmen hinsichtlich des Kapitalmanagements nicht vorgesehen.
Die Detailangaben zu den Bestandteilen des Eigenkapitals sind in der Bilanz dargestellt und im Anhang unter dem Punkt 6.6 Eigenkapital erläutert.
Während des Geschäftsjahres 2024 waren durchschnittlich 9 (Vorjahr 8) Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Hauptversammlung der Heliad AG hat am 10. Mai 2024 beschlossen, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 09. Mai 2029 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft ausgeben kann, die im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 2024 zum Bezug von 400.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren berechtigen.
Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit von vier Jahren gemäß § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG ausgeübt werden. Sie beginnt nach Ausgabe der jeweiligen Aktienoptionen.
Bedingung für die Ausübung der Optionen ist neben dem Ablauf der vertraglich festgelegten Wartezeit der Eintritt eines der Erfolgsziele.
Zum 31.12.2024 wurden dem Vorstand, den Mitarbeitern der Gesellschaft sowie den Führungsorganen aus dem verbundenen Bereich des Unternehmens 330.000 Optionsrechte zugeteilt, die nach Ablauf einer vierjährigen Wartefrist je Optionsrecht zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft berechtigen.
Bedingung für die Ausübung der Optionen ist neben dem Ablauf der Wartefrist der Eintritt der Erfolgsziele. Jeder Bezugsberechtigte kann seine Bezugsrechte ausüben, wenn der Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an einem beliebigen Börsenhandelstag:
innerhalb des Zeitraums vom Ausgabetag der Bezugsrechte bis zum Ablauf von zwei Jahren nach diesem Tag um mindestens 25 %
oder
innerhalb des Zeitraums vom Ausgabetag der Bezugsrechte bis zum Ablauf von vier Jahren nach diesem Tag um mindestens 50 % gestiegen ist.
Im Falle des Umtauschs von Optionsrechten in Aktien ist für jede durch Umtausch zu erlangende Aktie der Bezugspreis zu entrichten.
Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wurde zum jeweiligen Ausgabedatum mithilfe eines Binomialmodells berechnet. Dabei wurden neben den in den Optionsbedingungen festgelegten Kriterien wie z. B. Wartezeit, Erfolgsziele, die Volatilität der Heliad-AG-Aktien in Form der historischen Volatilität ab dem 03.07.2023 bis zum Ausgabedatum sowie ein risikoloser Zinssatz von 2,5 % berücksichtigt.
Der Aufwand aus der Optionsbewertung wird monatsgenau über die Wartezeit von vier Jahren verteilt, im Personalaufwand erfasst und in der Kapitalrücklage ausgewiesen.
Folgende Optionen wurden ausgegeben:
Ausgabe | Anzahl | Bezugspreis | Zuteilungskurs | Erfolgsziel I | Erfolgsziel II | Beizulegender Zeitwert |
13.06.2024 | 300.000 | 9,20 | 11,10 | 13,88 | 16,65 | 995.551 |
23.07.2024 | 20.000 | 9,20 | 10,10 | 12,63 | 15,15 | 74.012 |
06.11.2024 | 10.000 | 9,20 | 9,30 | 11,63 | 13,95 | 34.312 |
Ausgabe | Zeitwert je Aktienoption |
13.06.2024 | 3,32 |
23.07.2024 | 3,70 |
06.11.2024 | 3,43 |
Zum Stichtag waren keine der neu ausgegebenen Optionen ausübbar, verfallen oder ausgeübt.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.
Der Abschluss wurde von der Gesellschaft aufgestellt. Voraussichtlich in der Aufsichtsratssitzung am 21. März 2025 wird der Aufsichtsrat den Abschluss billigen und den Bericht des Aufsichtsrats abgeben. Mit Billigung durch den Aufsichtsrat wird der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben.
Frankfurt am Main, 10. März 2025
Falk Schäfers, Vorstand
Julian Kappus, Vorstand
in TEUR | Anschaffungskosten | |||
01.01.2024 | Zugang der Periode | Abgang der Periode | 31.12.2024 | |
I. Immaterielle Vermögenswerte | 58 | 5 | -1 | 62 |
II. Sachanlagen | 1.331 | 11 | -27 | 1.315 |
III. Finanzanlagen | 213.638 | 10.704 | -11.962 | 212.380 |
GESAMT | 215.028 | 10.720 | -11.990 | 213.757 |
in TEUR | Wertberichtigungen | ||||
01.01.2024 | Abgang der Periode | Minderungen der Periode | Erhöhungen der Periode | 31.12.2024 | |
I. Immaterielle Vermögenswerte | -35 | 1 | -3 | 0 | -38 |
II. Sachanlagen | -435 | 26 | -164 | 0 | -573 |
III. Finanzanlagen | -51.231 | 5.196 | -367 | 32.230 | -14.172 |
GESAMT | -51.702 | 5.223 | -534 | 32.230 | -14.783 |
in TEUR | Buchwerte | |
31.12.2024 | 31.12.2023 | |
I. Immaterielle Vermögenswerte | 24 | 23 |
II. Sachanlagen | 742 | 896 |
III. Finanzanlagen | 198.208 | 162.407 |
GESAMT | 198.974 | 163.326 |
in TEUR | Anschaffungskosten | |||
01.01.2023 | Zugang der Periode | Abgang der Periode | 31.12.2023 | |
I. Immaterielle Vermögenswerte | 44 | 34 | -19 | 59 |
II. Sachanlagen | 1.283 | 48 | 0 | 1.331 |
III. Finanzanlagen | 191.302 | 106.866 | -84.530 | 213.638 |
GESAMT | 192.629 | 106.948 | -84.549 | 215.028 |
in TEUR | Wertberichtigungen | ||||
01.01.2023 | Abgang der Periode | Minderungen der Periode | Erhöhungen der Periode | 31.12.2023 | |
I. Immaterielle Vermögenswerte | -35 | 9 | -10 | 0 | -36 |
II. Sachanlagen | -274 | 0 | -161 | 0 | -435 |
III. Finanzanlagen | -91.390 | 47.829 | -32.591 | 24.921 | -51.231 |
GESAMT | -91.699 | 47.838 | -32.762 | 24.921 | -51.702 |
in TEUR | Buchwerte | |
31.12.2023 | 31.12.2022 | |
I. Immaterielle Vermögenswerte | 23 | 9 |
II. Sachanlagen | 896 | 1.009 |
III. Finanzanlagen | 162.407 | 99.912 |
GESAMT | 163.326 | 100.930 |
An die Heliad AG, Frankfurt am Main
Wir haben den IFRS-Jahresabschluss der Heliad AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des IFRS-Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 14. März 2025
Schneider
+ Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Christian Seeberg, Wirtschaftsprüfer
Metka Jasper, Wirtschaftsprüferin
Aktiva
in TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
A. Anlagevermögen | 86.505 | 78.974 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 24 | 23 |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 31 | 38 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 166 | 196 |
III. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.190 | 462 |
2. Beteiligungen | 71.385 | 66.250 |
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.765 | 1.069 |
4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 11.166 | 10.936 |
5. Sonstige Ausleihungen | 779 | 0 |
B. Umlaufvermögen | 11.102 | 12.257 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 9 | 0 |
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 424 | 258 |
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 13 | 2 |
4. Sonstige Vermögensgegenstände | 3.997 | 1.573 |
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 6.659 | 10.424 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 36 | 42 |
BILANZSUMME | 97.643 | 91.273 |
Passiva |
||
in TEUR | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
A. Eigenkapital | 76.596 | 73.846 |
I. Gezeichnetes Kapital | 8.410 | 8.410 |
II. Kapitalrücklage | 75.250 | 75.250 |
III. Verlustvortrag / Gewinnvortrag | -9.814 | 5.800 |
IV. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 2.750 | -15.614 |
B. Rückstellungen | 1.464 | 1.302 |
I. Steuerrückstellungen | 358 | 469 |
II. Sonstige Rückstellungen | 1.106 | 833 |
C. Verbindlichkeiten | 19.542 | 16.071 |
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 18.414 | 14.936 |
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 54 | 202 |
III. Sonstige Verbindlichkeiten | ||
(davon aus Steuern TEUR 106; Vorjahr TEUR 186) | 1.074 | 933 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 41 | 54 |
BILANZSUMME | 97.643 | 91.273 |
in TEUR | 01.01. - 31.12.2024 | 01.01. - 31.12.2023 |
1. Umsatzerlöse | 529 | 884 |
2. Sonstige betriebliche Erträge | 6.051 | 4.457 |
3. Materialaufwand | ||
Aufwendungen für bezogene Leistungen | -35 | -51 |
4. Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter | -1.996 | -1.580 |
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -165 | -133 |
(davon für Altersversorgung TEUR 1; Vorjahr TEUR 2) | ||
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -51 | -54 |
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.048 | -4.167 |
7. Erträge aus Beteiligungen | 505 | 2.718 |
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0; Vorjahr TEUR 0) | ||
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | ||
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0; Vorjahr TEUR 0) | 69 | 57 |
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0; Vorjahr TEUR 0) | 205 | 176 |
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -73 | -17.410 |
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0; Vorjahr TEUR 0) | -935 | -730 |
12. Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag | 384 | 247 |
13. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 297 | 144 |
14. Ergebnis nach Steuern | 2.737 | -15.442 |
15. Sonstige Steuern | 13 | -172 |
16. JAHRESÜBERSCHUSS / JAHRESFEHLBETRAG | 2.750 | -15.614 |
Die Heliad AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 58865 eingetragen. Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss der Heliad AG, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2024 wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft hat teilweise von der Erleichterungsregelung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
In Fremdwährung eingegangene Verbindlichkeiten werden mit dem Geldkurs im Zeitpunkt der Entstehung umgerechnet. Auf Fremdwährung lautende Forderungen werden mit dem Briefkurs im Zeitpunkt der Entstehung umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden die Fremdwährungsposten mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei der Bewertung am Bilanzstichtag wird das Niederstwertprinzip beachtet, sofern die Restlaufzeit der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten mehr als ein Jahr beträgt. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst.
Das abnutzbare Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten Anschaffungsnebenkosten. Den planmäßigen Abschreibungen wurden die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Sofern erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nah diesem Tag darstellen. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nah diesem Tag darstellen. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert.
Die Aufgliederung und Entwicklung des in der Bilanz ausgewiesenen Anlagevermögens wird in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Wertaufholungen werden im Anlagespiegel als negativer Zugang von Abschreibungen dargestellt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Laufzeit zwischen 1 bis 5 Jahren. Diese belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 15 (Vorjahr TEUR 15).
Das Grundkapital beträgt EUR 8.410.265,00 und ist voll eingezahlt. Es besteht aus 8.410.265 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00.
Die Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 hat beschlossen, das Grundkapital bis zum 09. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.205.132,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung wurde am 10. Juni 2024 im Handelsregister eingetragen. Das Genehmigte Kapital 2022 wurde in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 aufgehoben.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 um bis zu EUR 3.000.000,00 mit einer Laufzeit der Ermächtigung bis zum 09. Mai 2029 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024/I). Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 3 der Satzung wurde am 10. Juni 2024 im Handelsregister eingetragen. Das Bedingte Kapital 2014/I wurde in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 aufgehoben.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mail 2024 um bis zu EUR 400.000,00 mit einer Laufzeit der Ermächtigung bis zum 09. Mai 2029 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024/II). Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung wurde am 10. Juni 2024 im Handelsregister eingetragen. Bezogen auf die bedingten Kapitalerhöhungen hat die Gesellschaft von der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrechten zum Stichtag keinen Gebrauch gemacht. Auf Grundlage des o. g. Aktienoptionsprogramms wurden zum 31.12.2024 dem Vorstand, den Mitarbeitern der Gesellschaft sowie den Führungsorganen aus dem verbundenen Bereich des Unternehmens insgesamt 330.000 Optionsrechte zugeteilt. Das Bedingte Kapital 2014/II wurde in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 aufgehoben.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Boni, Jahresabschlusskosten, ausstehende Rechnungen, Rechtsanwaltskosten aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten sowie Archivierungskosten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 106 (Vorjahr TEUR 186).
Die UniCredit Bank AG hat der Heliad AG eine Kreditlinie über einen Betrag von bis zu EUR 23 Mio. zur Verfügung gestellt. Als Sicherheit wurden bei der UniCredit Bank AG Aktien als Pfand hinterlegt. Zum Stichtag nutzte die Heliad AG diese Kreditlinie in Höhe von TEUR 18.414.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 5.627 (Vorjahr TEUR 3.354).
Die Personalaufwendungen beinhalten die Vergütungen der Vorstände und der beschäftigten Mitarbeiter.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Anlagevermögens betragen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 73 (Vorjahr TEUR 17.410) und wurden aufgrund dauerhafter Wertminderung vorgenommen.
Der im April 2017 abgeschlossene Mietvertrag hatte eine Laufzeit bis Dezember 2022. Aus diesem Mietverhältnis besteht zurzeit eine Bankbürgschaft über TEUR 56, die nach der vollständigen Rückabwicklung des Mietvertrages aufgelöst wird.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neuer Mietvertrag mit einer Laufzeit bis August 2029 abgeschlossen. Die daraus resultierenden Mietverpflichtungen belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 1.023. Als Mietsicherheit wurde eine Bankbürgschaft über TEUR 50 gestellt.
Darüber hinaus bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 86.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus bereits begründeten, aber noch nicht eingeforderten Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 4.211.
Während des Geschäftsjahres 2024 waren durchschnittlich 9 (Vorjahr 8) Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Heliad AG hat von der Erleichterungsregelung des § 293 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und verzichtet auf die Erstellung eines Konzernabschlusses.
An den folgenden Gesellschaften ist die Heliad AG unmittelbar mit 20 % oder mehr i. S. von § 285 Nr. 11 in Verbindung mit § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB beteiligt:
Beteiligung | Sitz | Beteiligungsquote | Geschäftsjahr |
Eigenkapital
in TEUR |
Jahresergebnis
in TEUR |
BURNHARD GmbH | Düsseldorf | 47,33 % | 2023 | -2.943 | -4.621 |
Wololo GmbH | Berlin | 26,61 % | 2023 | 190 | -1.090 |
Sonstige Gesellschaften | 20 % - 100 % | 2023 | 875 | -605 |
Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach (im Folgenden: GfBk), hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört. Weiter teilte uns die GfBk gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört.
Die BFF Holding GmbH, Kulmbach (im Folgenden: BFF Holding GmbH), hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns die BFF Holding GmbH gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding GmbH und die von der GfBk gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding und die von der GfBk gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Die oben genannten Meldungen wurden am 8. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.749.760,26 auf neue Rechnungen vorzutragen.
Als Mitglieder des Vorstands sind berufen:
― |
Falk Schäfers, Frankfurt am Main Mitglied des Vorstands der Heliad AG |
― |
Julian Kappus, Frankfurt am Main Mitglied des Vorstands der Heliad AG |
Als Mitglieder des Aufsichtsrats sind berufen:
― |
Stefan Müller, Küps Vorsitzender des Aufsichtsrats Generalbevollmächtigter der Börsenmedien Aktiengesellschaft, Kulmbach |
― |
Herbert Seuling, Kulmbach Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Geschäftsführer der M & S Monitoring GmbH, Kulmbach |
― |
Volker Rofalski, München Mitglied des Aufsichtsrats |
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.
Über die Beziehung zu verbunden Unternehmen informiert der nach § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht.
Nachfolgend ist die Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht wiedergegeben:
"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die Gesellschaft nicht benachteiligt worden ist."
Frankfurt am Main, 10. März 2025
Heliad AG
Falk Schäfers, Vorstand
Julian Kappus, Vorstand
in TEUR | Anschaffungskosten | ||||
01.01.2024 | Zugänge | Umbuchung | Abgänge | 31.12.2024 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 58 | 5 | 0 | -1 | 62 |
II. Sachanlagen | |||||
1. Einbauten in gemieteten Gebäuden | 45 | 0 | 0 | 0 | 45 |
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 267 | 11 | 0 | -27 | 251 |
312 | 11 | 0 | -27 | 295 | |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 462 | 727 | 0 | 0 | 1.190 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
3. Beteiligungen | 87.888 | 4.858 | 1.120 | -1.806 | 92.061 |
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2.349 | 1.846 | -1.120 | -31 | 3.043 |
5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 13.598 | 0 | 0 | 0 | 13.598 |
6. Sonstige Ausleihungen | 0 | 778 | 0 | 0 | 778 |
104.298 | 8.209 | 0 | -1.837 | 110.670 | |
SUMME ANLAGEVERMÖGEN | 104.667 | 8.225 | 0 | -1.865 | 111.028 |
in TEUR | Kumulierte Abschreibungen | |||
01.01.2024 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2024 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 35 | 3 | 0 | 39 |
II. Sachanlagen | ||||
1. Einbauten in gemieteten Gebäuden | 7 | 6 | 0 | 14 |
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 70 | 41 | -27 | 84 |
78 | 47 | -27 | 98 | |
III. Finanzanlagen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
3. Beteiligungen | 21.637 | 335 | -1.297 | 20.675 |
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.280 | 0 | -2 | 1.278 |
5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.662 | 5 | -235 | 2.433 |
6. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
25.580 | 340 | -1.534 | 24.386 | |
SUMME ANLAGEVERMÖGEN | 25.693 | 391 | -1.561 | 24.523 |
in TEUR | Bilanzwert | |
31.12.2023 | 31.12.2024 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 23 | 24 |
II. Sachanlagen | ||
1. Einbauten in gemieteten Gebäuden | 38 | 31 |
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 196 | 166 |
234 | 197 | |
III. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 462 | 1.190 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 |
3. Beteiligungen | 66.250 | 71.385 |
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.069 | 1.765 |
5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 10.936 | 11.166 |
6. Sonstige Ausleihungen | 0 | 779 |
78.718 | 86.284 | |
SUMME ANLAGEVERMÖGEN | 78.974 | 86.505 |
An die Heliad AG, Frankfurt am Main
Wir haben den Jahresabschluss der Heliad AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 14. März 2025
Schneider
+ Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Christian Seeberg, Wirtschaftsprüfer
Metka Jasper, Wirtschaftsprüferin
Heliad AG Ulmenstraße 37-39
60325 Frankfurt am Main Deutschland
T +49 69 7191280-0
F +49 69 7191280-999
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