Heliad AG

Frankfurt am Main

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Empowers

Entrepreneurs.

And Investors.

Jahresfinanzbericht 2024

Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Jahr 2024 hat sich die Heliad AG erfolgreich weiterentwickelt und es wurden wichtige strategische Weichenstellungen umgesetzt. Wir blicken auf ein Geschäftsjahr zurück, in dem wir nicht nur unsere etablierten Kernbeteiligungen weiter gestärkt, sondern auch unsere Positionierung durch gezielte neue Initiativen erweitert haben.

Im Folgenden möchten wir Ihnen die zentralen Höhepunkte des Jahres 2024 präsentieren - prägnant und mit jener positiven Dynamik, die uns durch das vergangene Jahr begleitet hat.

Starke Entwicklung der Kernbeteiligungen: flatexDEGIRO, Raisin und Enpal

Unsere größten Beteiligungen - flatexDEGIRO, Raisin (WeltSparen) und Enpal - haben 2024 bedeutende Fortschritte gemacht und entscheidend zum Wertzuwachs des Heliad-Portfolios beigetragen.

• flatexDEGIRO:

Der führende pan-europäische Online-Broker setzt seinen Wachstumskurs unvermindert fort und steuerte in 2024 auf ein neues Rekordjahr zu. Zum Jahresende überschritt flatexDEGIRO die Marke von drei Millionen Kunden und verdreifachte so seinen Kundenstamm seit 2020. Auch die Handelsaktivität nahm weiter zu und verzeichnete ein Plus von rund 11% im Vergleich zum Vorjahr. Besonders positiv ist die finanzielle Entwicklung: Der Umsatz stieg im vergangenen Jahr um 23% an, während der Gewinn um 55% zugelegt hat - ein neuer Höchstwert der vergangenen Jahre. Nachdem 2023 aufgrund regulatorischer Herausforderungen ein Übergangsjahr war, hat flatexDEGIRO mit neuen Führungskräften und einem Aktienrückkaufprogramm das Vertrauen des Marktes zurückgewonnen - der Aktienkurs erreichte Ende 2024 den höchsten Stand seit 2022. Diese positive Entwicklung wurde maßgeblich von Bernd Förtsch - Gründer, Aufsichtsratsmitglied und größter Einzelaktionär - vorangetrieben.

• Raisin (WeltSparen):

Unsere Beteiligung Raisin, bekannt für ihre Zinsplattform Weltsparen, profitierte erheblich vom anhaltenden Zinsanstieg in Europa. Raisin festigte seine Rolle als führendes FinTech-Unternehmen und erzielte 2023 erstmals einen Nettogewinn - ein Meilenstein, der die Attraktivität des Geschäftsmodells unterstreicht. Die Umsatzerlöse wurden nahezu verdoppelt und erreichten EUR 158m im Jahr 2023. Ebenso wuchs das verwaltete Einlagevolumen rasant: Ende 2023 lagen Vermögenswerte von über EUR 57mrd auf der Raisin Plattform - +74% gegenüber dem Vorjahr. Dieser Trend nahm in 2024 weiter zu und immer mehr Sparer nutzten die attraktiven Angebote von Raisin. Dies führte zu einem kontinuierlichen Wachstum der Kundenbasis und resultierte in Einlagen von mehr als EUR 60mrd. Mit über 250 Partnerbanken in Europa und einem breiten Produktportfolio hat Raisin somit seinen Vorsprung weiter ausgebaut. Die Fähigkeit, in einem veränderten Zinsumfeld agil zu reagieren, macht Raisin zu einem Eckpfeiler unseres Portfolios.

• Enpal:

Auch Deutschlands führendes GreenTech-Unicorn, Enpal, konnte 2024 an die Erfolgsgeschichte der Vorjahre anknüpfen. Bereits 2023 hatte Enpal seinen Umsatz mehr als verdoppelt auf rund EUR 900m (2022: EUR 415m, +117%) - und das bei weiterhin profitablem Geschäft. Über 30.000 neue Kunden im Jahr 2023 unterstreichen die Marktführerschaft Enpals im deutschen Solarsektor. Im Berichtsjahr 2024 gelang Enpal ein weiterer bemerkenswerter Meilenstein: Das Unternehmen sicherte sich über EUR 5mrd an Finanzierungszusagen zur Beschleunigung des Wachstums. Mit diesen Mitteln kann Enpal mehr als 500.000 neue dezentrale Energielösungen - von Solaranlagen bis zu Batteriespeichern und Wärmepumpen - bei Haushalten installieren und so jährlich rund 1 Million Tonnen CO2 einsparen. Enpal erweiterte zudem sein Produktangebot (z. B. mit dem Einstieg in das Wärmepumpen-Geschäft) und unterstreicht damit seine Vision, eine All-in-One-Energielösung für private Haushalte zu bieten. Aufgrund der sich fortsetzenden Wachstumsdynamik und der führenden Position im Kernmarkt in Deutschland bildet somit auch Enpal einen wichtigen Eckpfeiler für die weitere Entwicklung unseres Beteiligungsportfolios.

Unsere Kernbeteiligungen haben somit im Jahr 2024 nicht nur finanziell überzeugt, sondern jeweils ihre Marktstellung ausgebaut und wichtige strategische Ziele erreicht.

Strategische Erweiterung durch Collective Ventures: Frühphasenstrategie

Ein zentraler strategischer Schritt im Jahr 2024 war die Integration der Collective Ventures im Juli. Mit dieser Übernahme haben wir Heliads Positionierung als Brücke zwischen öffentlichen und privaten Märkten weiter gestärkt. Collective Ventures ist ein auf Frühphaseninvestments spezialisierter Venture-Capital-Investor, der ein breites Netzwerk von Unternehmern und Experten vereint. Durch den Zusammenschluss kann Heliad nun frühphasige VC-Investments einem breiteren Investorenkreis zugänglich machen. Bislang bot Heliad vor allem Zugang zu späterphasigen Wachstumsunternehmen; nun decken wir die gesamte Finanzierungskette von der Frühphase bis zum Börsengang ab.

Diese strategische Erweiterung unseres Produktportfolios eröffnet unseren Aktionären exklusive und neue Anlagemöglichkeiten: Gemeinsam mit Collective Ventures ermöglichen wir es nun, direkt in vielversprechende Start-ups zu investieren, entweder über Heliad selbst oder mittels Co-Investments in einzelne Venture-Deals - stets Seite an Seite mit erfahrenen Partnern. Diese "Neue Generation" des Venture-Capital-Modells verbindet das Beste aus zwei Welten: die Agilität und Innovationskraft eines Frühphaseninvestors mit der Expertise und den Ressourcen einer börsennotierten Beteiligungsgesellschaft.

Für Heliad markiert dieser Schritt einen kulturellen wie strategischen Wandel. Wir haben 2024 intern Prozesse angepasst und Teams integriert, um die nahtlose Zusammenarbeit mit Collective Ventures sicherzustellen. Unser Co-CEO Falk Schäfers brachte es auf den Punkt: "Investoren können nun gemäß ihren Präferenzen in ausgewählte Venture-Projekte investieren, während Heliad in allen Phasen als vertrauensvoller Partner und Co-Investor auftritt." Die Resonanz von Investoren und Gründern auf diese erweiterte Strategie war bereits im ersten Jahr sehr positiv. Sie bildet die Grundlage, um langfristig überdurchschnittliche Renditen zu erzielen und Heliads Alleinstellungsmerkmal im Markt weiter zu schärfen.

Ausbau des Frühphasenportfolios:
Investments in lemon.markets, Nelly und Gaia

Im Zuge der neuen Frühphasenstrategie haben wir 2024 gezielt in junge, innovative Unternehmen investiert, die enormes Zukunftspotenzial bieten. Drei davon sind besonders hervorzuheben:

• lemon.markets:

Im Juli 2024 durften wir lemon.markets, eine aufstrebende FinTech-Plattform aus Berlin, neu in unserem Portfolio begrüßen. lemon.markets bietet eine Brokerage-as-a-Service-Lösung an - über eine modulare API-Infrastruktur können Banken, FinTechs und Vermögensverwalter ihren Kundinnen einfach und kosteneffizient Wertpapierhandel in die eigenen Apps und Angebote integrieren. Bereits wenige Monate, kurz nach unserem Einstieg, konnte lemon.markets weitere Erfolge verzeichnen: So hat z. B. die Banking-App Tomorrow im Sommer 2024 ihr Wertpapiergeschäft auf die Plattform von lemon.markets umgestellt. Gemeinsam mit namhaften Co-Investoren (u. a. CommerzVentures, Lakestar und Lightspeed) wurde dem Unternehmen insgesamt EUR 12m Wachstumskapital zur Verfügung gestellt. Das frische Kapital ermöglicht es lemon .markets, die Plattform weiter auszubauen und neue Partnerschaften zu schließen - ein wichtiger Schritt auf dem Weg, das Ziel von 100 Millionen Endkundinnen zu erreichen, die indirekt über B2B-Partner auf die Börse zugreifen können. Das Investment in lemon.markets unterstreicht unseren Fokus auf finanztechnologische Innovationen, insbesondere dort, wo sie etablierte Strukturen aufbrechen und erweitern.

• Nelly:

Zum Ende 2024 haben wir unsere Beteiligung an Nelly, einem der am schnellsten wachsenden Health- und FinTech-Start-ups Europas, ausgebaut. Nelly digitalisiert und automatisiert Finanz- und Verwaltungsprozesse im Gesundheitswesen und entlastet so Patientinnen wie medizinisches Personal. Im Dezember 2024 schloss Nelly erfolgreich eine Series-B-Finanzierungsrunde über EUR 50m von diversen erstklassigen VC-Investoren ab - ein klares Signal für das Vertrauen der Investoren in das Geschäftsmodell. Heliad hat sich an dieser Runde maßgeblich beteiligt und unterstützt Nelly dabei, die Digitalisierung und Finanzierungsmöglichkeiten im Healthcare-Sektor weiter voranzutreiben. Dieses Investment passt ideal zu unserem Ansatz, in zukunftsorientierte Branchen mit gesellschaftlichem Mehrwert zu investieren (hier: Verbesserung von Effizienz und Transparenz im Gesundheitssystem).

• Gaia:

Zusätzlich haben wir unsere Frühphasenstrategie mit einem Investment in Gaia im letzten Quartal des Jahres ausgebaut. Gaia ist eine internationale Plattform, die sich dem Thema Fruchtbarkeitsmedizin widmet. Was Gaia auszeichnet, ist ein neuartiges, erfolgsbasiertes Finanzierungsmodell: Kosten für IVF-Behandlungen werden an den Behandlungserfolg gekoppelt - bleibt der Kinderwunsch unerfüllt, müssen Patientinnen nicht die vollen Kosten tragen. Dieses ergebnisorientierte Finanzierungskonzept reduziert das finanzielle Risiko für Familien drastisch und macht teure Fruchtbarkeitsbehandlungen für viel mehr Menschen zugänglich. Für Heliad war der Einstieg in Gaia eine bewusste Entscheidung, in einen hochrelevanten Life-Science-Sektor zu investieren, der zudem stark von Daten und KI getrieben ist. Wir sind überzeugt, dass Gaias Ansatz nicht nur ein erfolgversprechendes Investment darstellt, sondern auch gesellschaftlichen Fortschritt bedeutet, indem Zugang zu moderner Medizin erleichtert wird.

Diese neuen Beteiligungen - lemon.markets, Nelly und Gaia - stehen exemplarisch für die Zukunftsorientierung unseres Portfolios. Sie ergänzen unsere etablierten Kernbeteiligungen ideal, indem sie uns frühzeitig und diversifiziert in Wachstumsfeldern positionieren. Jede dieser Firmen adressiert große Marktchancen und drängt auf eine Verbesserung des Status quo in ihrem Bereich. Durch unser Engagement in der Frühphase können wir überproportional an ihrem Wachstum partizipieren und zugleich unser Netzwerk und Know-how früh einbringen.

NAV-Entwicklung

Die starke Performance unserer Kernbeteiligungen und des Portfolios insgesamt haben sich im Laufe des Jahres 2024 positiv auf den Net Asset Value (NAV) der Heliad ausgewirkt. Zum 31. Dezember 2023 lag der NAV pro Aktie bei EUR 18,76 und stieg im Laufe des Jahres um 20% auf EUR 22,45 zum 31. Dezember 2024.

Dieses Wachstum unterstreicht die nachhaltige Wertsteigerung unseres Portfolios und bestätigt unsere Strategie, durch gezielte Investments in etablierte Marktführer und zukunftsweisende Start-ups langfristigen Mehrwert für unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu schaffen.

Entwicklung des NAV pro Aktie

in 2024

Ausblick und Dank

Die Erfolge des Jahres 2024 bestätigen die Wirksamkeit unseres strategischen Kurses. Heliad hat heute ein einzigartiges Profil: Wir verbinden die Stabilität starker Spätphasenbeteiligungen mit der Dynamik ausgewählter Frühphaseninvestments. Diese Aufstellung versetzt uns in die Lage, sowohl kurzfristig von Wertsteigerungen unserer Beteiligungen zu profitieren als auch langfristig an der Entstehung neuer Marktführer teilzuhaben.

Mit Zuversicht blicken wir auf das Jahr 2025. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - von der Digitalisierung der Finanz- und Gesundheitsbranche bis zur Energiewende - eröffnen vielfältige Chancen für unser Portfolio. Unsere Aufgabe wird es sein, diese Chancen entschlossen zu nutzen: durch aktive Unterstützung unserer Beteiligungsunternehmen, selektive neue Investments und ein offenes Ohr für die Ideen talentierter Gründerinnen und Gründer. Dank der Übernahme von Collective Ventures verfügen wir nun über die nötigen Strukturen, um Innovation in jeder Unternehmensphase zu begleiten.

Abschließend möchten wir uns herzlich bei Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, bedanken. Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung hat es uns ermöglicht, mutige Schritte zu gehen und 2024 zu einem erfolgreichen Jahr für Heliad zu machen. Unser Dank gilt ebenso unseren Portfolio-Unternehmen - ihren Management-Teams und Mitarbeitern - für ihre herausragenden Leistungen sowie unserem eigenen Heliad-Team für seinen unermüdlichen Einsatz. Gemeinsam haben wir viel erreicht.

Lassen Sie uns diesen positiven Kurs fortsetzen: Mit Leidenschaft für Innovation und gemeinsamem Gestaltungswillen wollen wir Heliad im kommenden Jahr weiter voranbringen. Wir sind überzeugt, dass die Heliad AG - gestärkt durch die Erfahrungen und Erfolge von 2024 - optimal aufgestellt ist, um auch 2025 und darüber hinaus Wachstum und Wertsteigerungen zu erzielen.

 

Frankfurt am Main, im März 2025

Mit freundlichen Grüßen

Falk Schäfers, Vorstand

Julian Kappus, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

nachfolgend informiert der Aufsichtsrat über die Wahrnehmung seiner Aufgaben und die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür fortlaufend mit den Vorstandsmitgliedern Kontakt gehalten, sich über den Geschäftsverlauf und wesentliche Vorgänge informiert und sich mit den Mitgliedern des Vorstands beraten.

Bedeutende Sachverhalte hat der Aufsichtsratsvorsitzende mit den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern besprochen und sie in die laufende Aufsichtsratsarbeit einbezogen.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend über alle wichtigen Aspekte der Unternehmensplanung und der strategischen und laufenden Geschäftsentwicklung. Wir hatten dabei stets ausreichend Gelegenheit, uns im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen.

Alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der Vorstand dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt. Die Genehmigungen sind nach ausführlicher Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls ergänzenden Erläuterungen durch den Vorstand erteilt worden.

Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung von Vorstand und Aufsichtsrat verliefen in allen Fällen auf Basis gründlicher, sachgerechter Informationen einvernehmlich, zügig und erfolgreich.

Aufsichtsratssitzungen

Der Aufsichtsrat der Heliad AG trat im Geschäftsjahr 2024 zu neun ordentlichen Sitzungen zusammen, welche in Präsenz sowie Telefon- bzw. Videokonferenzen abgehalten wurden.

In den Aufsichtsratssitzungen wurden die Berichterstattungen des Vorstands über die Lage der Gesellschaft, das wirtschaftliche Umfeld, die Umsatz- und Kostenentwicklung sowie wesentliche Geschäftsvorfälle, Transaktionen und Beteiligungen besprochen.

Im Einzelnen hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit folgenden Themen auseinandergesetzt:

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Beratung des Vorstands zu potenziellen Transaktionen mit den Schwerpunkten:

Erwerb neuer Beteiligungen,

Aufstockung bestehender Beteiligungen sowie

Veräußerung bestehender Beteiligungen

Errichtung einer registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) mit dem Ziel, unter dem Dach der Heliad AG eine Investmentfondstruktur ("Single-Assets-Fonds") aufzubauen für die Beteiligung an frühphasigen Unternehmen komplementär zur bisherigen Investitionsstrategie

Billigung des geprüften und testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023, des Abhängigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023

Beschluss hinsichtlich der Wahl des neuen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Beschluss über die Implementierung eines Aktienoptionsprogramms für den Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft sowie die Führungsorgane ausgewählter verbundener Unternehmen

Jahresabschlussprüfung

Der vom Vorstand im Februar 2025 aufgestellte Jahresabschluss der Heliad AG für das Geschäftsjahr 2024 wurde von der Schneider + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft München geprüft.

Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses der Heliad AG wurde gemäß § 293 Abs.1 HGB verzichtet.

Der Abschlussprüfer erteilte für den Jahresabschluss der Heliad AG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Die Abschlussunterlagen und der Prüfbericht des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie wurden vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung eingehend geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, erörtert. In dieser Sitzung wurde vom Abschlussprüfer auch detailliert über Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und im Rahmen seiner im dafür üblichen Umfang vorgenommenen eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Heliad AG für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Heliad AG nach § 172 AktG festgestellt.

Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2024 wurde zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt.

Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 AktG erteilt:

"Einwendungen im Sinne von § 313 Abs. 4 AktG sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung gegen den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben. Wir erteilen daher dem Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen der Heliad AG für das Geschäftsjahr 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG."

Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits im Rahmen des Üblichen geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht, wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands und stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.

Besetzung des Aufsichtsrats

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Stefan Müller, Aufsichtsratsvorsitzender

Herbert Seuling, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Volker Rofalski, Mitglied des Aufsichtsrats

Dank

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand der Heliad AG herzlich für ihren Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Frankfurt am Main, im März 2025

Für den Aufsichtsrat

Stefan Müller, Vorsitzender des Aufsichtsrats

IFRS Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024

IFRS Gesamtergebnisrechnung für das Jahr 2024

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in TEUR Anhang 01.01. - 31.12.2024 01.01. - 31.12.2023
Umsatzerlöse 529 884
Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen und Wertpapieren 5.1 6.133 4.718
Buchwertabgang aus dem Verkauf von Finanzanlagen und Wertpapieren 5.2 -3.883 -7.037
Erträge aus der Fair-Value-Bewertung 5.3 32.230 24.921
Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung 5.3 -367 -32.591
Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren 5.4 889 2.965
Sonstige betriebliche Erträge 5.5 239 32.140
Personalaufwendungen 5.6 -2.255 -1.712
Sachaufwendungen 5.7 -1.750 -2.972
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 5.8 -168 -171
Sonstige betriebliche Aufwendungen -276 -5
Operatives Ergebnis (EBIT) 31.320 21.140
Zinsen und ähnliche Erträge 5.9 273 232
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.9 -969 -769
Ergebnis vor Steuern 30.625 20.603
Steuern vom Einkommen und Ertrag 5.10 -54 -478
Periodenergebnis 30.570 20.125
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (unverwässert) 5.11 8.410.265 6.278.455
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (verwässert) 5.11 8.410.265 6.278.455
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR 3,63 3,21
Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR 3,63 3,21

IFRS Bilanz zum 31. Dezember 2024

Aktiva

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in TEUR Anhang 31.12.2024 31.12.2023
A. Langfristiges Vermögen
I. Immaterielle Vermögenswerte 6.1 24 23
II. Sachanlagen 6.1 742 896
III. Finanzanlagen 6.2 198.208 162.407
IV. Aktive latente Steuern 6.3 93 148
Gesamt 199.067 163.474
B. Kurzfristiges Vermögen
I. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.4 9 0
II. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 6.4 13 2
III. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.4 424 258
IV. Sonstige Vermögenswerte 6.4 2.315 59
V. Ertragssteuerforderungen 6.4 1.718 1.556
VI. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6.5 6.659 10.424
Gesamt 11.138 12.299
BILANZSUMME 210.205 175.773

Passiva

in TEUR Anhang 31.12.2024 31.12.2023
A. Eigenkapital 6.6
I. Gezeichnetes Kapital 8.410 8.410
II. Kapitalrücklage 74.541 74.447
III. Gewinnrücklage 98.423 98.423
IV. Verlustvortrag -24.898 -45.023
V. Periodenergebnis 30.570 20.125
Gesamt 187.047 156.382
B. Langfristige Schulden
I. Latente Steuern 6.3 1.842 1.547
II. Langfristige Rückstellungen 6.7 46 43
Gesamt 1.888 1.590
C. Kurzfristige Schulden
I. Steuerrückstellungen 358 469
II. Sonstige Rückstellungen 6.7 1.060 790
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.8 54 202
IV. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.8 18.414 14.936
V. Sonstige Verbindlichkeiten 6.8 1.383 1.404
Gesamt 21.270 17.801
BILANZSUMME 210.205 175.773

IFRS Eigenkapitalveränderungsrechnung 2023

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in TEUR Anhang Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage NBRL Gewinnrücklage Gewinn-/​ Verlustvortrag
Stand 01.01.2023 6.6 5.452 48.547 -4.758 98.423 -45.023
Periodenergebnis 20.125
Gesamtergebnis 20.125
Kapitalerhöhungen 6.6 2.958 3.360
Verschmelzungsbedingte Veränderung 6.6 22.540 4.758
Stand 31.12.2023 6.6 8.410 74.447 0 98.423 -24.898
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in TEUR Eigenkapital gesamt
Stand 01.01.2023 102.641
Periodenergebnis 20.125
Gesamtergebnis 20.125
Kapitalerhöhungen 6.318
Verschmelzungsbedingte Veränderung 27.298
Stand 31.12.2023 156.382

2024

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in TEUR Anhang Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage NBRL Gewinnrücklage Gewinn-/​ Verlustvortrag
Stand 01.01.2024 6.6 8.410 74.447 0 98.423 -24.898
Periodenergebnis 30.570
Aktienoptionen 2024 94
Gesamtergebnis 30.570
Stand 31.12.2024 6.6 8.410 74.541 0 98.423 5.673
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in TEUR Eigenkapital gesamt
Stand 01.01.2024 156.382
Periodenergebnis 30.570
Aktienoptionen 2024 94
Gesamtergebnis 30.570
Stand 31.12.2024 187.047

IFRS Kapitalflussrechnung für das Jahr 2024

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in TEUR Anhang 01.01. - 31.12.2024 01.01. - 31.12.2023
Periodenergebnis 30.570 20.125
+ Zahlungsunwirksame Wertminderung von Finanzinstrumenten des langfristigen Vermögens 5.3 534 32.762
- Zahlungsunwirksame Werterhöhung von Finanzinstrumenten 5.3 -32.230 -24.921
-/​+ Gewinne/​Verluste aus Abgängen von Finanzanlagen 5.1/​5.2 -2.254 2.319
+/​- Zunahme/​Abnahme von Rückstellungen 6.7 284 235
+/​- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 5 2.137 -29.373
+/​- Abnahme/​Zunahme von Forderungen und sonstigen Aktiva 6.1/​6.4 -598 -499
+/​- Zunahme/​Abnahme des sonstigen Fremdkapitals 6.8 -468 74
= Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit -2.024 722
+ Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und Wertpapieren 5.1 5.383 4.718
- Auszahlungen im Rahmen der kurzfristigen Finanzmitteldisposition 6.5 -1.484 0
- Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen und Wertpapiere 6.2 -8.141 -6.362
= Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -4.242 -1.644
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 6.8 2.500 3.000
- Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten 6.8 0 -3.000
+ Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 6.6 0 3.360
+ Einzahlungen aus Verschmelzungen 6.5 0 5.296
= Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 2.500 8.656
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands -3.765 7.733
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 6.5 10.424 2.691
FINANZMITTELBESTAND AM ENDE DER PERIODE 6.659 10.424

IFRS Anhang für das Jahr 2024

1. Angaben zum Unternehmen

Die Heliad AG hat ihren Sitz in der Ulmenstraße 37-39 in Frankfurt am Main/​Deutschland und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 58865 eingetragen.

Die Heliad AG tätigt strategische Investments mit langem Anlagehorizont in marktführende, stark wachsende Technologie-Unternehmen mit dem Ziel, die nächste Wachstumsphase dieser Unternehmen anzustoßen. Als börsennotierte Gesellschaft unterstützt die Heliad AG mit einem starken Team und strategischen Partnern langfristig vor, während und nach einem IPO und ebnet den Weg zu öffentlichen Kapitalmärkten. Dabei erlaubt es die Evergreen-Struktur der Heliad AG, unabhängig von den Einschränkungen üblicher Finanzierungslaufzeiten zu agieren, und bietet Aktionären bereits vor dem IPO einen einzigartigen Zugang zu Marktrenditen, ohne Einschränkungen oder Begrenzungen bezüglich der Größe der Investments und ohne Laufzeitverpflichtung für die Aktionäre.

Die Heliad AG erfüllt die Definition einer Investmentgesellschaft nach IFRS 10, der erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden war, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

2. Grundlagen des IFRS-Abschlusses

Bei dem vorliegenden IFRS-Abschluss handelt es sich um einen Einzelabschluss.

Der IFRS-Abschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Aufgrund dieser Darstellung können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Der IFRS-Abschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Kapitalflussrechnung sowie den Anhang (Notes). Die Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Heliad AG stellt einen IFRS-Abschluss unter Berücksichtigung sämtlicher veröffentlichter und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens der EU verabschiedeter Standards und Interpretationen, die für das Geschäftsjahr 2024 verpflichtend sind, auf. Die Steuerung der Vermögenswerte (im Wesentlichen Finanzanlagen) erfolgt anhand des Net Asset Value. Korrespondierend dazu werden die Finanzanlagen entsprechend den Regelungen der IFRS zum Fair Value bilanziert.

Das Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung eines IFRS-Abschlusses definiert unter den qualitativen Anforderungen an den Abschluss zur Bestimmung der Relevanz einer Information neben ihrer Art auch die Wesentlichkeit als bedingenden Faktor. Die Bestimmung der unternehmensspezifischen Definition eines Wesentlichkeitskriteriums soll sich an den primären Zielfaktoren orientieren. Für die Aufstellung des Abschlusses der Heliad AG ist daher ein Schwellenwert von 1% des Net Asset Value (NAV), wie er für den letzten aufgestellten Abschluss ermittelt wurde, als wesentlich für die Relevanz einer Information zu betrachten.

Die geänderten Rechnungslegungsverlautbarungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Von der Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung neuer Standards wird kein Gebrauch gemacht.

Folgende Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen sind verpflichtend am bzw. nach dem 1. Januar 2024 anzuwenden:

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Standard Inhalt und Bedeutung für den Abschluss
Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (inkl. Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts) sowie langfristige Verbindlichkeiten mit sog. "Covenants" /​ Nebenbedingungen Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht
Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht
Änderungen an IAS 7 und IFRS 17 Finanzierungsvereinbarungen für Lieferanten Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht

Folgende Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen waren bei Aufstellung des Abschlusses nicht durch die EU anerkannt worden bzw. die Anwendung für das Geschäftsjahr 2024 bislang nicht verpflichtend. Die möglichen Auswirkungen dieser noch nicht gebilligten Standards auf den Abschluss der Heliad AG werden derzeit noch geprüft.

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Standard Inhalt und Bedeutung für den Abschluss
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel der Austauschbarkeit
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 Klassifizierung und Bewertungen von Finanzinstrumenten
Änderungen an IAS 7, IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9 und IFRS 10 Jährliche Verbesserungen an den IFRS- Band 11
Änderungen an IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss
Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht

3. Beteiligungen mit Beteiligungsquote größer als 20 %

Für die Anteile an assoziierten Unternehmen haben Wagniskapitalgesellschaften nach IAS 28.18 ein Wahlrecht, die Beteiligungen nach der Equity-Methode oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 zu bilanzieren. Die Heliad AG macht von diesem Wahlrecht Gebrauch und bewertet die assoziierten Unternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.

Bei den nachfolgenden Beteiligungen waren die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Wahlrechts erfüllt, ihr Ansatz erfolgte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert:

An den folgenden Gesellschaften ist die Heliad AG unmittelbar mit 20 % oder mehr i.S. von IAS 28.5 i.V. mit IFRS 12.21 beteiligt:

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Beteiligung Sitz Beteiligungsquote Geschäftsjahr Eigenkapital
in TEUR
Jahresergebnis
in TEUR
BURNHARD GmbH Düsseldorf 47,33 % 2023 -2.943 -4.621
Wololo GmbH Berlin 26,61 % 2023 190 -1.090
Sonstige Gesellschaften 20 % - 100 % 2023 875 -605

4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Abschlusses angewendet worden sind, werden im Folgenden dargestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die beschriebenen Methoden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewandt.

4.1 Finanzanlagen

Unter den Finanzanlagen werden Ausleihungen und die dem langfristigen Vermögen zugeordneten Wertpapiere und Beteiligungen ausgewiesen. Unter den Beteiligungen werden alle Anteile an Unternehmen ausgewiesen, die nicht als Wertpapiere erfasst werden.

IFRS 9 verlangt, dass die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten sowohl auf der Grundlage des Geschäftsmodells, das für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte verwendet wird, als auch der vertraglichen Zahlungsstrom-Eigenschaften des finanziellen Vermögenswerts bestimmt wird. Die Klassifizierung und die Festlegung des Wertmaßstabs für die Folgebewertung erfolgen beim Zugang des finanziellen Vermögenswertes.

Nach IFRS 9 sind drei Geschäftsmodelle verfügbar, nach denen finanzielle Vermögenswerte klassifiziert werden:

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Halteabsicht ("Hold to Collect")

Finanzielle Vermögenswerte, die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen.

Halte- und Verkaufsabsicht ("Hold to Collect and Sell")

Finanzielle Vermögenswerte, die mit dem Ziel gehalten werden, sowohl die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen.

Sonstige

Finanzielle Vermögenswerte, die mit Handelsabsicht gehalten werden oder die die Kriterien "Hold to Collect" oder "Hold to Collect and Sell" nicht erfüllen.

Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfordert eine Prüfung auf der Grundlage von Fakten und Umständen zum Zeitpunkt der Beurteilung. Zu den qualitativen Faktoren gehören die Art und Weise, wie die Performance des Geschäftsmodells und der in diesem Geschäftsmodell gehaltenen finanziellen Vermögenswerte bewertet und an Personen in Schlüsselpositionen der Heliad AG berichtet wird (z. B. ob das Reporting auf dem beizulegenden Zeitwert der verwalteten Vermögenswerte oder auf den vereinnahmten vertraglichen Zahlungsströmen basiert).

Unter Berücksichtigung der mit einem Finanzinstrument verbundenen Zahlungsströme werden diese, nach ihrer Einstufung zu einem Geschäftsmodell, zeitgleich einer der Bewertungsklassen nach IFRS 9 zugeordnet:

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fortgeführte Anschaffungskosten

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (bewertete finanzielle Vermögenswerte FVOCI)

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (bewertete finanzielle Vermögenswerte FVPL)

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Eigenkapitalinstrumente (FVPL-EK)

Hold to Collect (fortgeführte Anschaffungskosten)

Ein finanzieller Vermögenswert wird als "zu fortgeführten Anschaffungskosten" klassifiziert und in der Folge bewertet, sofern er nicht im Rahmen der "Fair Value Option" klassifiziert wurde, wenn der finanzielle Vermögenswert in einem "Hold to Collect"-Geschäftsmodell gehalten wird und es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.

Hold to Collect and Sell (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert)

Ein finanzieller Vermögenswert wird als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen" ("FVOCI") klassifiziert und bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert in einem "Hold to Collect and Sell"-Geschäftsmodell gehalten wird und es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.

Sonstige (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert)

Jeder finanzielle Vermögenswert, der zu Handelszwecken gehalten wird oder nicht in die Geschäftsmodelle "Hold to Collect" oder "Hold to Collect and Sell" fällt, wird dem Geschäftsmodell "Sonstige" zugeordnet und ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert ("FVTPL") bewertet.

Jeder finanzielle Vermögenswert, bei dessen vertraglichen Zahlungsströmen es sich nicht ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt, muss ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden; selbst wenn dieser finanzielle Vermögenswert in einem "Hold to Collect"- oder "Hold to Collect and Sell"-Geschäftsmodell gehalten wird.

Beim erstmaligen Ansatz kann die Heliad AG einen finanziellen Vermögenswert unwiderruflich als zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung klassifizieren, der andernfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen bewertet würde, wenn durch diese Klassifizierung Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder erheblich verringert werden (sogenannter "Accounting Mismatch"), die sich ansonsten aus der Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden oder der Erfassung von Gewinnen oder Verlusten auf einer unterschiedlichen Basis ergeben würden.

Die im langfristigen Vermögen ausgewiesenen Finanzinstrumente (Ausleihungen, Beteiligungen und die dem langfristigen Vermögen zugeordneten Wertpapiere) werden von der Heliad AG grundsätzlich als "ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet ("FVTPL")" klassifiziert, da es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen nicht ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.

Sonstige (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert)

Es ist möglich, Eigenkapitalinstrumente, für die keine Handelsabsicht besteht, als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen (FVPL-EK)" zu designieren. Diese Kategorie wird von der Heliad AG nach Verschmelzung der Anteile der Heliad KGaA im Geschäftsjahr 2023 nicht angewendet.

Fair-Value-Hierarchie

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendet die Heliad AG so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

Stufe 1:

Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden.

Stufe 2:

Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

Stufe 3:

Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Bei Veräußerung oder bei Feststellung einer nachhaltigen Wertminderung wird der entsprechende Gewinn aus der Veräußerung bzw. Aufwand aus der Wertberichtigung in das Jahresergebnis einbezogen.

Die Wertänderungen der als "finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifizierten finanziellen Vermögenswerte werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Erträgen bzw. Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung erfasst.

Eine Wertminderung führt grundsätzlich zu einer direkten Minderung des Buchwertes der betroffenen finanziellen Vermögenswerte, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Buchwert durch ein Wertminderungskonto gemindert wird. Wird eine Forderung aus Lieferung und Leistung als uneinbringlich eingeschätzt, erfolgt der Verbrauch gegen das Wertminderungskonto. Änderungen der Wertminderungen werden grundsätzlich erfolgswirksam (in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen) erfasst.

Die Heliad AG bucht einen finanziellen Vermögenswert nur dann aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder sie den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Chancen und Risiken auf einen Dritten überträgt.

4.2 Laufende und latente Steuern

Latente Steuern

Latente Steuern werden für temporäre Differenzen gebildet, die sich zwischen den im IFRS-Abschluss zugrunde gelegten Werten für die bestehenden Aktiva und Passiva und den steuerlichen Werten ergeben, sowie auf steuerliche Verlustvorträge und für Steuerguthaben.

Grundlage für die Berechnungen der latenten Steuern sind die aktuellen Steuersätze, die für den Zeitraum gelten, in dem sich zeitliche Unterschiede voraussichtlich ausgleichen.

Es wurde wie im Vorjahr ein einheitlicher Steuersatz von 31,9 % zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer von 15 % und dem darauf anfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % wurde der Gewerbesteuersatz für Frankfurt am Main von 16,1 % berücksichtigt.

Saldierungen von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerschulden werden, soweit durchführbar, entsprechend den Regelungen des IAS 12 vorgenommen.

Änderungen von latenten Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst, soweit die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte auch erfolgswirksam behandelt und nicht erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet werden.

Aktive latente Steuern auf steuerentlastende temporäre Differenzen, auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste sowie auf noch nicht genutzte Steuergutschriften werden nur in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft steuerliche Ergebnisse des gleichen Steuersubjekts und in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde anfallen.

Die zeitlichen Differenzen stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2024 Veränderung 31.12.2023
Sachanlagen 545 -117 661
Finanzanlagen und Wertpapiere 111.924 28.235 83.689
Sonstige Verbindlichkeiten 891 -67 958

Hieraus ergeben sich die latenten Steuern sowie die Aufwendungen und Erträge wie folgt:

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in TEUR Latente Steuern Erfolgsneutral Ertrag(+)/​Aufwand(-)
31.12.2024 31.12.2023 2024 2023
Aktiv Passiv Aktiv Passiv
Sachanlagen 0 163 0 211 0 0
Finanzanlagen und Wertpapiere 0 1.679 0 1.336 0 -77
Sonstige Verbindlichkeiten 93 0 149 0 0 0
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in TEUR Erfolgswirksam Ertrag(+)/​Aufwand(-)
2024 2023
Sachanlagen 48 37
Finanzanlagen und Wertpapiere -343 -551
Sonstige Verbindlichkeiten -56 -109

Laufender Steueraufwand

Der laufende Steueraufwand wird auf der Basis des zu versteuernden Einkommens für das jeweilige Geschäftsjahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit für die laufenden Steuern wird auf der Grundlage der geltenden Steuersätze berechnet.

4.3 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden bei Ersterfassung zum Fair Value ggf. unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet. Die Wertminderungen werden unter den Sachaufwendungen erfasst.

4.4 Liquide Mittel

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.

4.5 Rückstellungen

Steuerschulden und Rückstellungen werden gemäß IAS 37 passiviert, wenn gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen aus einem Ereignis der Vergangenheit bestehen, die mit einem wahrscheinlichen Ressourcenabfluss verbunden sind und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Langfristige Rückstellungen werden, wenn der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist, abgezinst.

4.6 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden bei Ersterfassung zum Fair Value ggf. unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet.

4.7 Ertragsrealisierung

Die Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen betreffen die aus dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte realisierten Erlöse. Der Buchwertabgang von Wertpapieren und Finanzanlagen betrifft den bei Abgang der finanziellen Vermögenswerte vorhandenen Buchwert.

Der Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten wird grundsätzlich zum Handelstag bilanziert. An diesem Tag werden auch die Erträge aus der Veräußerung erfasst. Handelstag ist der Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Vermögenswertes eingegangen ist. Die Abgänge betreffen hauptsächlich Anteilsübertragungen an Portfoliounternehmen.

Unter den Erträgen aus Beteiligungen werden die laufenden Erträge aus Dividendeneinnahmen ausgewiesen. Diese werden am Tag des Dividendenbeschlusses erfasst.

4.8 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten laufende und latente Steuern.

4.9 Währungsumrechnung

Der Abschluss wurde in Euro aufgestellt. Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Kurs, der am Tag des Geschäftsvorfalls gültig war, in Euro umgerechnet.

4.10 Leasing

Die Heliad AG ist eine Mietverpflichtung im Zusammenhang mit einer Bürofläche (Vertragslaufzeit bis August 2029) eingegangen. Die Verbindlichkeit und das Nutzungsrecht aus dem laufenden Mietvertrag werden nach IFRS 16 "Leasing" bilanziert.

Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt unter der Bilanzposition, in welcher auch ein vergleichbarer Vermögensgegenwert ausgewiesen wird, der im Eigentum des Unternehmens steht. Verbindlichkeiten aus Leasing-Verpflichtungen werden zum Barwert als "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Mietzahlungen gehen als Abschreibungen auf Sachanlagevermögen und Zinsaufwendungen als Finanzierungsaufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.

Soweit nicht erforderlich werden kurzfristige Leasingverbindlichkeiten und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringerem Wert zugrunde liegt, bilanziell nicht erfasst.

4.11 Eventualschulden und finanzielle Verpflichtungen

Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualschulden werden in der Bilanz nicht erfasst.

Die unter Punkt 7.4 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen angegebenen Verpflichtungsvolumina der Eventualschulden entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang und den Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht eingeforderte, bedungene Einlagen für Anteile an Personengesellschaften.

4.12 Wesentliche Annahmen und Schätzungen

Die Aufstellung des Abschlusses erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die im Abschluss berücksichtigten Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, von nicht-börsennotierten Beteiligungen, Wertpapieren des Anlagevermögens sowie auf Ansatz und Bewertung von Rückstellungen. Die Bewertungen der börsennotierten Beteiligungen und Wertpapiere können auch kurzfristig deutlichen Schwankungen unterliegen.

Wesentliche Anpassungen der ausgewiesenen Vermögenswerte und Rückstellungen könnten im folgenden Geschäftsjahr bei den folgenden Posten durch eine Neubewertung erforderlich werden:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Anteile verbundene Unternehmen 2.332 1.443
Beteiligungen 115.094 100.889
Wertpapiere 78.244 59.006
Rückstellungen 1.106 833

5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

5.1 Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen und Wertpapieren

Die Erlöse betreffen im Wesentlichen die Veräußerung der Anteile an der Vaultoro Limited sowie eine Teilrealisierung von Anteilen an der Raisin SE.

5.2 Buchwertabgang aus dem Verkauf von Finanzanlagen und Wertpapieren

Bei den Buchwertabgängen handelt es sich um den korrespondierenden Abgang der Buchwerte aus dem Verkauf von Anteilen an Vaultoro Limited sowie anteilig an Raisin SE.

5.3 Erträge und Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung

Die Erträge und Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung beinhalten Wertänderungen von Finanzanlagen, die nach IFRS 9 erfolgswirksam zu erfassen sind. Weitere Erläuterungen befinden sich unter dem Punkt 7.2 Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten.

5.4 Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren

Die Erträge aus Beteiligungen setzen sich zusammen aus Erträgen aus erhaltenen Gewinnausschüttungen, unter anderem aus dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag mit der Patriarch Multi-Manager GmbH, Frankfurt am Main.

5.5 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Vergleichsvereinbarungen im Rahmen eines abgeschlossenen Verfahrens.

5.6 Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen beinhalten die Vergütungen der Vorstände und Mitarbeiter.

Die Arbeitnehmer der Gesellschaft sind im Rahmen der gesetzlichen Altersvorsorge versichert, wobei die laufenden Beitragszahlungen im Zeitpunkt der Zahlung aufwandswirksam erfasst werden. Darüber hinaus bestehen keine Zusagen zur Altersvorsorge.

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewertung der Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm werden unter den Personalaufwendungen erfasst.

5.7 Sachaufwendungen

Die Sachaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 01.01. - 31.12.2024 01.01. - 31.12.2023
Administrative Kosten -1.227 -847
Verschmelzungskosten 0 -369
Jahresabschluss-/​Rechts- und Beratungskosten -467 -328
Kosten der Hauptversammlung -68 -225
Kosten der Kapitalerhöhung 0 -200
Übrige Sachaufwendungen 12 -1.003
-1.750 -2.972

Die Administrativen Kosten beinhalten im Wesentlichen Marketing- bzw. Veranstaltungskosten, Lizenzgebühr für die Nutzung diverser Software bzw. Datenbanken, Reisekosten, Aufsichtsratsbezüge sowie den nicht abzugsfähigen Vorsteueranteil aus den Eingangsrechnungen.

5.8 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden in Höhe von TEUR 168 (Vorjahr TEUR 171) planmäßig abgeschrieben.

5.9 Zinsen und ähnliche Erträge sowie Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Ausgewiesen werden im Wesentlichen Zinserträge aus Darlehen und Tagesgeldanlage.

In der Ermittlung des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit der Berichtsperiode sind erhaltene Zinsen in Höhe von TEUR 204 (Vorjahr TEUR 175) und gezahlte Zinsen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0) berücksichtigt worden.

5.10 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen laufende und latente Steuern.

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in TEUR 01.01. - 31.12.2024 01.01. - 31.12.2023
Periodenfremder Steuerertrag 297 144
Steueraufwand der Periode 0 0
Laufender Steuerertrag 297 144
Latenter Steueraufwand -351 -622
-54 -478

Die Überleitung von der theoretisch zu erwartenden Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft zum tatsächlich im Abschluss erfassten Betrag stellt sich folgendermaßen dar:

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in TEUR 01.01. - 31.12.2024 01.01. - 31.12.2023
Ergebnis vor Steuern 30.625 20.603
Steuersatz 31,9 % 31,9 %
Erwarteter Steueraufwand -9.769 -6.572
Tatsächlicher Steueraufwand -54 -478
Tatsächlicher Steuersatz 0,18 % 2,3 %
Steuerfreies Bewertungs- und Veräußerungsergebnis 10.339 6.632
Nicht aktivierte latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge -561 -46
Steuern auf nicht abziehbare Aufwendungen und sonstige Steuereffekte -40 -13
Periodenfremder Steueraufwand -297 -144
Sonstige Unterschiede (netto) 273 -333
TATSÄCHLICHER STEUERAUFWAND -54 -478

In der Ermittlung des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit der Berichtsperiode sind Steuern in Höhe von TEUR 121 (Vorjahr TEUR 258) berücksichtigt worden.

Die Ausschüttung von Dividenden unterliegt dem in Deutschland maßgeblichen System des Kapitalertragssteuerabzugs. Dividenden unterliegen in Deutschland einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 %.

Die Aufwendungen aus latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die Bildung passiver latenter Steuern auf die abweichend zur Steuerbilanz vorgenommene Bewertung von Finanzanlagen.

Die Heliad AG erzielt aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit im Wesentlichen steuerfreie Erträge. Nach § 8b KStG verbleiben 5 % der steuerfreien Erträge als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nicht aktiviert, da es aufgrund der ausgeübten Geschäftstätigkeit und deren steuerlicher Behandlung nicht wahrscheinlich ist, dass künftig in ausreichendem Umfang zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, womit die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können.

Die steuerlichen Verlustvorträge ergeben sich wie folgt:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Verlustvorträge Körperschaftsteuer 2.811 238
davon nutzbar 2.811 238
Verlustvorträge Gewerbesteuer 2.602 3.281
davon nutzbar 2.602 3.281

Bei den steuerlichen Verlustvorträgen zum 31. Dezember 2024 handelt es sich um vorläufige Werte. Die Steuererklärungen sind bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2023 abgegeben. Die Veranlagung durch die Finanzverwaltung ist bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2021 erfolgt. Die Bescheide stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die steuerlichen Verlustvorträge sind unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung unbegrenzt vortragsfähig.

5.11 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie ergibt sich wie folgt:

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in TEUR 01.01. - 31.12.2024 01.01. - 31.12.2023
Periodenergebnis 30.570 20.125
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (unverwässert) 8.410.265 6.278.455
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (verwässert) 8.410.265 6.278.455
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 3,63 3,21
Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 3,63 3,21

Die durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien ermittelt sich nach zeitanteiliger Gewichtung wie folgt:

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Geschäftsjahr 2024 Geschäftsjahr 2023
5.451.670 x 263 /​ 365
8.410.265 x 365 /​ 365 8.410.265 x 102 /​ 365
Durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien 8.410.265 6.278.455

6. Erläuterungen zur Bilanz

6.1 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel dargestellt, der eine Anlage zum Anhang darstellt. Die Immateriellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen aktivierte Aufwendungen für die Website der Heliad AG. Die Nutzungsdauer der Immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen liegt zwischen 3 und 7 Jahre.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung fielen nicht an und wurden daher weder im Aufwand erfasst noch aktiviert. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte wurden nicht aktiviert.

6.2 Finanzanlagen

Die Finanzanlagen betreffen folgende Posten:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.332 1.443
Beteiligungen 115.094 100.889
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.765 1.069
Wertpapiere 78.244 59.006
Sonstige Ausleihungen 773 0
198.208 162.407

Die Heliad AG finanziert ihre Portfoliogesellschaften auch über die Gewährung von Fremdkapital. Sofern davon auszugehen ist, dass es später zu einer Wandlung in Eigenkapital kommt, werden diese Darlehen als "Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht", im langfristigen Vermögen ausgewiesen. Aufgrund des relativ kurzen Zinsfestschreibungszeitraums entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten dem Fair Value (Kategorie "finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL)").

Die Beteiligungen und Wertpapiere werden in der Bewertungskategorie "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL)" geführt.

Börsennotierte Finanzanlagen

Die Beteiligungen und Wertpapiere, für die am Bilanzstichtag ein Börsenkurs und regelmäßiger Handel an einer Börse während der Berichtsperiode vorlag, wurden mit diesem Kurs zum Stichtag bewertet (Fair-Value-Hierarchie: Stufe 1). Der so ermittelte beizulegende Zeitwert wird weder um Paketzu- oder -abschläge für die Veräußerung größerer Aktienpakete noch um Abschläge für Veräußerungskosten gekürzt.

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Buchwert börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere 78.244 59.006

Aus deren Bewertung resultieren:

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in TEUR 01.01. - 31.12.2024 01.01. - 31.12.2023
Erhöhung des Fair Value börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere 19.238 24.901
Minderung des Fair Value börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere 0 -252

Nicht börsennotierte Finanzanlagen

Die Bewertung der nicht-börsennotierten Beteiligungen, die "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" sind, erfolgt unter Verwendung von Einflussgrößen, die sich entweder direkt (als Preise) oder indirekt (von Preisen) beobachten lassen (Fair-Value-Hierarchie: Stufe 2). Die Bewertung erfolgt auf Basis von maßgeblichen Vergleichswerten kürzlich zurückliegender Transaktionen für das Geschäftskapital des Portfoliounternehmens (Finanzierungsrunden). Sofern die Beobachtung dieser Einflussgrößen in einem größeren zeitlichen Abstand zum Bewertungsstichtag liegt, erfolgt zum Bewertungsstichtag eine Überprüfung des ermittelten Wertansatzes mittels einer sachgerechten und stetigen Methodik.

Aus deren Bewertung resultieren:

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in TEUR 01.01. - 31.12.2024 01.01. - 31.12.2023
Erhöhung des Fair Value nicht börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere 12.993 20
Minderung des Fair Value nicht börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere -367 -32.338

Anteile an Private-Equity-Fonds werden zum Bilanzstichtag anhand der von den Fondsverwaltern zum Vorquartal ermittelten Net Asset Values bewertet, wobei ein individueller Abschlag in Höhe von 15 % vorgenommen wird, wenn eine zeitliche Verzögerung bei der Net-Asset-Value-Bewertung besteht.

6.3 Aktive und passive latente Steuern

Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus Differenzen aus der Bewertung von Finanzanlagen und der Abzinsung von langfristigen Schulden. Es wurde ein Steuersatz von 31,9 % berücksichtigt.

6.4 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte haben im Wesentlichen eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden jeweils zum Nominalwert angesetzt.

6.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen vollständig dem Finanzmittelfonds und bestehen im Wesentlichen aus Kontokorrent- und Tagesgeldkonten.

6.6 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt EUR 8.410.265,00 und ist voll eingezahlt. Es besteht aus 8.410.265 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00.

Die Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 hat beschlossen, das Grundkapital bis zum 09. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.205.132,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung wurde am 10. Juni 2024 im Handelsregister eingetragen. Das Genehmigte Kapital 2022 wurde in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 aufgehoben.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 um bis zu EUR 3.000.000,00 mit einer Laufzeit der Ermächtigung bis zum 09. Mai 2029 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024/​I). Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 3 der Satzung wurde am 10. Juni 2024 im Handelsregister eingetragen. Das Bedingte Kapital 2014/​I wurde in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 aufgehoben.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mail 2024 um bis zu EUR 400.000,00 mit einer Laufzeit der Ermächtigung bis zum 09. Mai 2029 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024/​II). Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung wurde am 10. Juni 2024 im Handelsregister eingetragen. Bezogen auf die bedingten Kapitalerhöhungen hat die Gesellschaft von der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechten mit Options- und/​oder Wandlungsrechten zum Stichtag keinen Gebrauch gemacht. Auf Grundlage des o. g. Aktienoptionsprogramms wurden zum 31.12.2024 dem Vorstand, den Mitarbeitern der Gesellschaft sowie den Führungsorganen aus dem verbundenen Bereich des Unternehmens 330.000 Optionsrechte zugeteilt.

Das Bedingte Kapital 2014/​II wurde in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 aufgehoben.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält den Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen über den (rechnerischen) Nennwert hinaus erzielt wird (Ausgabe-Agio). In die Kapitalrücklage wird darüber hinaus der aus der Bewertung der ausgegebenen Aktienoptionen resultierende Betrag erfasst.

Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage enthält Ergebnisvorträge aus Vorperioden.

6.7 Rückstellungen

Sonstige langfristige Rückstellungen

Unter den langfristigen Rückstellungen werden die Archivierungsverpflichtungen von TEUR 46 (Vorjahr TEUR 43) ausgewiesen.

Sonstige kurzfristige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2023 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2024
Personalkosten 439 -439 0 612 612
Jahresabschluss und Steuerberatung 190 -148 -6 100 135
Rückbauverpflichtung 30 -30 0 0 0
Aufsichtsratsvergütung 28 -28 0 45 45
Mietnebenkosten 20 0 0 30 50
Urlaub 16 -16 0 21 21
Übrige sonstige 67 -29 -1 160 197
790 -690 -7 968 1.060

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es zu einer Inanspruchnahme aller Rückstellungen kommen. In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind unter anderem die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen enthalten.

Auf das Ergebnis zum Stichtag 31.12.2024 wurden keine Rückstellungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag gebildet.

6.8 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die UniCredit Bank AG hat der Heliad AG eine Kreditlinie über einen Betrag von bis zu EUR 23 Mio. zur Verfügung gestellt. Als Sicherheit wurden bei der UniCredit Bank AG Aktien als Pfand hinterlegt. Zum Stichtag nutzte die Heliad AG diese Kreditlinie in Höhe von TEUR 18.414.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr und werden jeweils zum Nominalbetrag bzw. in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die Buchwerte dieser Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value).

7. Sonstige Angaben

7.1 Segmentberichterstattung

Der Vorstand der Heliad AG informiert sich als "chief operating decisions maker" im Sinne des IFRS 8.7 auf Ebene des Gesamtportfolios regelmäßig über die Entwicklung des Unternehmens. Ihre Entscheidungen über die Allokation der Ressourcen treffen die Vorstandsmitglieder ebenfalls auf dieser Ebene.

Rechnungslegungsrelevante Informationen liegen dementsprechend nur für das Unternehmen als Ganzes vor und werden keinen einzelnen Segmenten zugeordnet. Die Heliad AG wird entsprechend als "Single-Segment-Entity" (SSE) geführt, wodurch sich die finanziellen und sonstigen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit aus den vorliegenden Bestandteilen des Abschlusses entnehmen lassen. Eine Berichterstattung über Geschäftssegmente erübrigt sich daher.

Der Unternehmenswert bestimmt sich wesentlich aus dem Marktwert der Beteiligungen, wie er sich im Eigenkapital nach IFRS niederschlägt. Zentrale Erfolgsgröße für die Steuerung und Kontrolle des Unternehmens ist der Net Asset Value. Es wird auf Punkt 7.9 Kapitalmanagement verwiesen.

Die Heliad AG ist sowohl im deutschsprachigen Raum als auch international tätig. Die im Geschäftsjahr 2024 erzielten Erlöse wurden in Deutschland realisiert. Die ausgewiesenen langfristigen Vermögenswerte sind überwiegend in Deutschland gelegen.

7.2 Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

In den nachfolgenden Tabellen werden die Buchwerte der Finanzinstrumente, aufgeteilt nach Kategorien, für die Stichtage 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023 zur Bilanz übergeleitet:

31. Dezember 2024

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in TEUR Fair-Value-Hierarchie Fair Value Bilanzausweis
Langfristiges Vermögen - Finanzanlagen
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Anteile an verbundenen Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 2 2.332 2.332
Beteiligungen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 2 115.094 115.094
Wertpapiere "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 1 78.244 78.244
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 3 1.765 1.765
Sonstige Ausleihungen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 3 773 773
GESAMT 198.208 198.208

31. Dezember 2024

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in TEUR Fair-Value-Hierarchie Fair Value Bilanzausweis
Kurzfristiges Vermögen
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Kategorie "Kredite und Forderungen" Stufe 2 9 9
Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Kategorie "Kredite und Forderungen" Stufe 2 424 424
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, der Kategorie "Kredite und Forderungen" Stufe 2 13 13
Sonstige Vermögenswerte "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 4.033 4.033
Wertpapiere des Umlaufvermögens Stufe 2 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 6.659 6.659
GESAMT 11.138 11.138

31. Dezember 2024

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in TEUR Fair-Value-Hierarchie Fair Value Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Bilanzausweis
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Stufe 2 54 54
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Stufe 2 18.414 18.414
Sonstige Verbindlichkeiten Stufe 2 1.383 1.383
GESAMT 19.852 19.852

31. Dezember 2023

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in TEUR Fair-Value-Hierarchie Fair Value Bilanzausweis
Langfristiges Vermögen - Finanzanlagen
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Anteile an verbundenen Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 2 1.443 1.443
Beteiligungen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 2 100.889 100.889
Wertpapiere "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 1 59.006 59.006
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist
Ausleihungen an verbundene Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 3 0 0
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 3 1.069 1.069
GESAMT 162.407 162.407

31. Dezember 2023

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in TEUR Fair-Value-Hierarchie Fair Value Bilanzausweis
Kurzfristiges Vermögen
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Kategorie "Kredite und Forderungen" Stufe 2 0 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Kategorie "Kredite und Forderungen" Stufe 2 258 258
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, der Kategorie "Kredite und Forderungen" Stufe 2 2 2
Sonstige Vermögenswerte "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 15 15
Wertpapiere des Umlaufvermögens Stufe 2 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 10.424 10.424
GESAMT 10.699 10.699

31. Dezember 2023

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in TEUR Fair-Value-Hierarchie Fair Value Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Bilanzausweis
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Stufe 2 202 202
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Stufe 2 14.936 14.936
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Stufe 2 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten Stufe 2 97 97
GESAMT 15.235 15.235

Aufgrund der kurzfristigen (Rest-)Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte und Schulden, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ergeben sich keine Unterschiede zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert.

Wenn der Kurs der Wertpapiere, die in der Fair-Value-Hierarchie in der Stufe 1 bewertet sind, um 10 % steigen (fallen) würde, würde sich das langfristige Vermögen um TEUR 7.824 (Vorjahr TEUR 5.901) erhöhen (vermindern). Diese Veränderungen würden in gleicher Höhe zu einem Ergebniseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung führen.

Im langfristigen Vermögen werden keine Finanzinstrumente geführt, die auf fremde Währung lauten.

Bei der Bewertung der Beteiligungen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet", die in der Stufe 2 bewertet sind, würden sich keine erheblichen Änderungen ergeben, wenn sie mit plausiblen alternativen Annahmen durchgeführt worden wäre.

Die beizulegenden Zeitwerte der oben aufgeführten finanziellen Vermögenswerte und Schulden in den Stufen 2 und 3 werden in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsverfahren bestimmt.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Gewinne werden in den sonstigen Finanzerträgen ausgewiesen.

Der Wert von Finanzanlagen kann bei unvorteilhafter Geschäftsentwicklung des betreffenden Portfoliounternehmens im Extremfall auf null absinken.

Es erfolgten keine Umgliederungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie.

7.3 Leasingverhältnisse

Die Heliad AG hat die langfristigen Nutzungsrechte aus einem Büromietvertrag ab 1. September 2022 in Höhe von TEUR 817 aktiviert und berücksichtigt Abschreibungen (TEUR 117 p. a.) gemäß IFRS 16 über die Vertragslaufzeit bis zum August 2029. Zum Stichtag werden daher unter der Bilanzposition Sachanlagen TEUR 545 als Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ausgewiesen. Die Abschreibungen werden als Abschreibungen auf Sachanlagen im Aufwand erfasst. Aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten, welche sich aus den Barwerten der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen ergeben, wurden im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 34 im Zinsaufwand erfasst. Alle weiteren Mietverträge haben eine kurzfristige Restlaufzeit oder sind von untergeordnetem Wert, sodass keine Aktivierung erfolgte.

7.4 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der im April 2017 abgeschlossene Mietvertrag hatte eine Laufzeit bis Dezember 2022. Aus diesem Mietverhältnis besteht zurzeit eine Bankbürgschaft über TEUR 56, die nach der vollständigen Rückabwicklung des Mietvertrages aufgelöst wird.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neuer Mietvertrag mit einer Laufzeit bis August 2029 abgeschlossen. Die daraus resultierenden Mietverpflichtungen belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 1.023. Als Mietsicherheit wurde eine Bankbürgschaft über TEUR 50 gestellt.

Darüber hinaus bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 86.

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus bereits begründeten, aber noch nicht eingeforderten Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 4.211.

Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Garantien und Gewährleistungsverpflichtungen bei der Heliad AG.

7.5 Angaben zu Unternehmensorganen

Als Mitglieder des Vorstands sind berufen:

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Falk Schäfers, Frankfurt am Main

Mitglied des Vorstands der Heliad AG, Frankfurt am Main

Julian Kappus, Frankfurt am Main

Mitglied des Vorstands der Heliad AG, Frankfurt am Main

Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats sind bestellt:

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Stefan Müller, Küps

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Generalbevollmächtigter der Börsenmedien Aktiengesellschaft, Kulmbach

Herbert Seuling, Kulmbach

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Geschäftsführer der M & S Monitoring GmbH, Kulmbach

Volker Rofalski, München

Mitglied des Aufsichtsrats

Geschäftsführer der only natural munich GmbH, München

7.6 Honorare des Abschlussprüfers

Als Honorar für den Abschlussprüfer wurden für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 40 aufwandswirksam erfasst (Vorjahr TEUR 90). Darüber hinaus wurden vom Abschlussprüfer Honorare für sonstige Leistungen TEUR 11 (Vorjahr TEUR 62) abgerechnet.

7.7 Nahestehende Unternehmen und Personen

Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach (im Folgenden GfBk), hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört. Weiter teilte uns die GfBk gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört.

Die BFF Holding GmbH, Kulmbach (im Folgenden BFF Holding GmbH), hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Weiter teilte uns die BFF Holding GmbH gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding GmbH und die von der GfBk gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Weiter teilte uns Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding GmbH und die von der GfBk gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Die oben genannten Meldungen wurden am 08. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das unmittelbar herrschende Unternehmen (Heliad AG, Frankfurt am Main) ist zum 31. Dezember 2024 bezüglich weiterer Unternehmen als verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG einzustufen. Mittelbar beherrschend ist im Sinne des § 17 Abs. 1 AktG Herr Bernd Förtsch, Kulmbach.

Die Werbefritz! GmbH hat für die Heliad AG, Frankfurt am Main, Dienstleistungen im Rahmen der Designtätigkeiten für die Finanzberichte erbracht und dafür einen Betrag in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr TEUR 19) inklusive Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Die Heliad AG, Frankfurt am Main, erbringt gegenüber ihren eigenen Tochtergesellschaften (Patriarch MultiManager GmbH, Collective Ventures Management GmbH, Collective Ventures Komplementär GmbH sowie Heliad Crypto Management GmbH), welche auch verbundene Unternehmen von Herrn Bernd Förtsch sind, Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Marketing sowie sonstige Managementunterstützung. Der Gesellschaft Heliad Crypto Management GmbH & Co. KG, welche auch ein verbundenes Unternehmen von Herrn Bernd Förtsch ist, erbringt die Heliad AG Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Marketing sowie sonstige Managementunterstützung.

Daneben vermietete die Heliad AG Büroräume an diese Gesellschaften unter und belastete Rechnungen Dritter anteilig weiter. Für die Untervermietung und die Weiterbelastungen von Rechnungen Dritter werden keine Auf- oder Abschläge berücksichtigt. Für die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen werden in Rahmenvereinbarungen festgelegte und von der Seniorität der ausführenden Mitarbeiter abhängige Stundensätze zugrunde gelegt.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats standen im Berichtsjahr Aufsichtsratvergütungen für die Aufsichtsratstätigkeit der Heliad AG in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr TEUR 84) zu.

7.8 Risikomanagement

Die Risikomanagementziele und -methoden wurden in einem Risikohandbuch festgelegt und dokumentiert. Zur Systematisierung wurden drei Gruppen von Risiken gebildet:

1. Strategische Risiken:

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Wertentwicklung des Beteiligungsportfolios

Finanzierung

Human Resources

2. Finanzielle Risiken, unter anderem betreffend:

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Bewertungsrisiko aus neuen Beteiligungen

Wertentwicklung bestehender Beteiligungen

Währungsrisiko

Liquiditätsrisiko

Risiken aus Garantien, Bürgschaften und sonstigen außerbilanziellen Verpflichtungen

Rechtliche Risiken

3. Operative Risiken:

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Finanzbuchhaltung, Controlling und Rechnungslegung

Zahlungsflüsse

Datenverlust und sonstige Risiken aus der elektronischen Datenverarbeitung

Zu jedem der möglichen Risikofelder sind die Früherkennung von Risiken, die Kommunikation und die Risikobewältigung durch Festlegung und Umsetzung entsprechender Gegenmaßnahmen geregelt. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Risiken aus Finanzinstrumenten. Das Bewertungsrisiko betrifft das Risiko, dass sich der Fair Value von Beteiligungen unvorteilhaft entwickelt. Ist der Fortbestand einer Beteiligung infrage gestellt, so können diese Beteiligung oder Forderungen gegen das betreffende Beteiligungsunternehmen wertlos werden. Der Fair Value einer Beteiligung kann dabei grundsätzlich von der individuellen Geschäftsentwicklung des Beteiligungsunternehmens selbst sowie auch von der Gesamtkonjunktur, Währungskursen und Zinsänderungen abhängen. Da die Portfoliounternehmen der Heliad AG ihre Tätigkeitsschwerpunkte in unterschiedlichen Branchen haben, wird für das Gesamtportfolio der Heliad AG über diesen Branchenmix eine relativ hohe Unabhängigkeit von branchenkonjunkturellen Schwankungen erreicht.

Der Wert einzelner Portfoliounternehmen kann jedoch stark von den Entwicklungen einzelner Branchen oder branchenbedingten Werteinflüssen abhängen.

Eine Abhängigkeit von schwankenden Währungskursen besteht nur im untergeordneten Maße, da wechselkursbedingte Wertschwankungen sich jedoch auch indirekt auf die Werthaltigkeit von Portfoliounternehmen auswirken könnten, falls bei diesen infolge von Wechselkursänderungen signifikante Ergebnis oder Vermögenseffekte eintreten.

Die im Geschäftsjahr 2024 anteilig beanspruchte Kreditlinie bei der UniCredit Bank AG hat die Fremdfinanzierung der Heliad AG erhöht. Die Aufnahme des Darlehens ist mit einer Verpfändung von Aktien abgesichert. Das darüber hinausgehende Liquiditätsrisiko der Heliad AG wird aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel, der hohen Eigenkapitalquote und des zur Verfügung stehenden Kreditrahmens als nachrangig eingeschätzt.

7.9 Kapitalmanagement

Die Heliad AG steuert ihr Kapital mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten zu maximieren. Wichtige Steuerungsgröße ist der Net Asset Value (NAV) je Aktie. Eine kontinuierliche Steigerung des NAV wird angestrebt. Zum Stichtag betrug der NAV 22,45 EUR/​Aktie (Vorjahr 18,76 EUR/​Aktie).

Ziel der Gesellschaft ist es, den Aktionären durch Investitionen in entwicklungsstarke Beteiligungen und Entwicklung dieser Beteiligungen eine Partizipation an den Wertentwicklungen dieser Portfoliounternehmen zu ermöglichen, die sich in dem NAV der Heliad AG widerspiegeln.

Investitionen werden dabei nur getätigt, wenn sichergestellt werden kann, dass die Heliad AG jederzeit in der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dazu werden der Bestand an flüssigen Mitteln und die geplanten Mittelzu- und -abflüsse täglich durch das Management der Gesellschaft überwacht. Da die Heliad AG keine langfristigen Fremdfinanzierungen anstrebt, sind weitere Steuerungsmaßnahmen hinsichtlich des Kapitalmanagements nicht vorgesehen.

Die Detailangaben zu den Bestandteilen des Eigenkapitals sind in der Bilanz dargestellt und im Anhang unter dem Punkt 6.6 Eigenkapital erläutert.

7.10 Mitarbeiter

Während des Geschäftsjahres 2024 waren durchschnittlich 9 (Vorjahr 8) Arbeitnehmer beschäftigt.

7.11 Aktienoptionsprogramm

Die Hauptversammlung der Heliad AG hat am 10. Mai 2024 beschlossen, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 09. Mai 2029 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft ausgeben kann, die im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 2024 zum Bezug von 400.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren berechtigen.

Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit von vier Jahren gemäß § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG ausgeübt werden. Sie beginnt nach Ausgabe der jeweiligen Aktienoptionen.

Bedingung für die Ausübung der Optionen ist neben dem Ablauf der vertraglich festgelegten Wartezeit der Eintritt eines der Erfolgsziele.

Zum 31.12.2024 wurden dem Vorstand, den Mitarbeitern der Gesellschaft sowie den Führungsorganen aus dem verbundenen Bereich des Unternehmens 330.000 Optionsrechte zugeteilt, die nach Ablauf einer vierjährigen Wartefrist je Optionsrecht zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft berechtigen.

Bedingung für die Ausübung der Optionen ist neben dem Ablauf der Wartefrist der Eintritt der Erfolgsziele. Jeder Bezugsberechtigte kann seine Bezugsrechte ausüben, wenn der Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an einem beliebigen Börsenhandelstag:

Ziel 1:

innerhalb des Zeitraums vom Ausgabetag der Bezugsrechte bis zum Ablauf von zwei Jahren nach diesem Tag um mindestens 25 %

oder

Ziel 2:

innerhalb des Zeitraums vom Ausgabetag der Bezugsrechte bis zum Ablauf von vier Jahren nach diesem Tag um mindestens 50 % gestiegen ist.

Im Falle des Umtauschs von Optionsrechten in Aktien ist für jede durch Umtausch zu erlangende Aktie der Bezugspreis zu entrichten.

Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wurde zum jeweiligen Ausgabedatum mithilfe eines Binomialmodells berechnet. Dabei wurden neben den in den Optionsbedingungen festgelegten Kriterien wie z. B. Wartezeit, Erfolgsziele, die Volatilität der Heliad-AG-Aktien in Form der historischen Volatilität ab dem 03.07.2023 bis zum Ausgabedatum sowie ein risikoloser Zinssatz von 2,5 % berücksichtigt.

Der Aufwand aus der Optionsbewertung wird monatsgenau über die Wartezeit von vier Jahren verteilt, im Personalaufwand erfasst und in der Kapitalrücklage ausgewiesen.

Folgende Optionen wurden ausgegeben:

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Ausgabe Anzahl Bezugspreis Zuteilungskurs Erfolgsziel I Erfolgsziel II Beizulegender Zeitwert
13.06.2024 300.000 9,20 11,10 13,88 16,65 995.551
23.07.2024 20.000 9,20 10,10 12,63 15,15 74.012
06.11.2024 10.000 9,20 9,30 11,63 13,95 34.312
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Ausgabe Zeitwert je Aktienoption
13.06.2024 3,32
23.07.2024 3,70
06.11.2024 3,43

Zum Stichtag waren keine der neu ausgegebenen Optionen ausübbar, verfallen oder ausgeübt.

7.12 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.

7.13 Sonstige Angaben

Der Abschluss wurde von der Gesellschaft aufgestellt. Voraussichtlich in der Aufsichtsratssitzung am 21. März 2025 wird der Aufsichtsrat den Abschluss billigen und den Bericht des Aufsichtsrats abgeben. Mit Billigung durch den Aufsichtsrat wird der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben.

 

Frankfurt am Main, 10. März 2025

Falk Schäfers, Vorstand

Julian Kappus, Vorstand

IFRS Anlagenspiegel 2024

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in TEUR Anschaffungskosten
01.01.2024 Zugang der Periode Abgang der Periode 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögenswerte 58 5 -1 62
II. Sachanlagen 1.331 11 -27 1.315
III. Finanzanlagen 213.638 10.704 -11.962 212.380
GESAMT 215.028 10.720 -11.990 213.757
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in TEUR Wertberichtigungen
01.01.2024 Abgang der Periode Minderungen der Periode Erhöhungen der Periode 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögenswerte -35 1 -3 0 -38
II. Sachanlagen -435 26 -164 0 -573
III. Finanzanlagen -51.231 5.196 -367 32.230 -14.172
GESAMT -51.702 5.223 -534 32.230 -14.783
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in TEUR Buchwerte
31.12.2024 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögenswerte 24 23
II. Sachanlagen 742 896
III. Finanzanlagen 198.208 162.407
GESAMT 198.974 163.326

2023

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in TEUR Anschaffungskosten
01.01.2023 Zugang der Periode Abgang der Periode 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögenswerte 44 34 -19 59
II. Sachanlagen 1.283 48 0 1.331
III. Finanzanlagen 191.302 106.866 -84.530 213.638
GESAMT 192.629 106.948 -84.549 215.028
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in TEUR Wertberichtigungen
01.01.2023 Abgang der Periode Minderungen der Periode Erhöhungen der Periode 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögenswerte -35 9 -10 0 -36
II. Sachanlagen -274 0 -161 0 -435
III. Finanzanlagen -91.390 47.829 -32.591 24.921 -51.231
GESAMT -91.699 47.838 -32.762 24.921 -51.702
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in TEUR Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögenswerte 23 9
II. Sachanlagen 896 1.009
III. Finanzanlagen 162.407 99.912
GESAMT 163.326 100.930

IFRS Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Heliad AG, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den IFRS-Jahresabschluss der Heliad AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des IFRS-Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, 14. März 2025

Schneider + Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Christian Seeberg, Wirtschaftsprüfer

Metka Jasper, Wirtschaftsprüferin

HGB Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024

HGB Bilanz zum 31. Dezember 2024

Aktiva

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
A. Anlagevermögen 86.505 78.974
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 24 23
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 31 38
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 166 196
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.190 462
2. Beteiligungen 71.385 66.250
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.765 1.069
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 11.166 10.936
5. Sonstige Ausleihungen 779 0
B. Umlaufvermögen 11.102 12.257
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9 0
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 424 258
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 13 2
4. Sonstige Vermögensgegenstände 3.997 1.573
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6.659 10.424
C. Rechnungsabgrenzungsposten 36 42
BILANZSUMME 97.643 91.273

Passiva

in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
A. Eigenkapital 76.596 73.846
I. Gezeichnetes Kapital 8.410 8.410
II. Kapitalrücklage 75.250 75.250
III. Verlustvortrag /​ Gewinnvortrag -9.814 5.800
IV. Jahresüberschuss /​ Jahresfehlbetrag 2.750 -15.614
B. Rückstellungen 1.464 1.302
I. Steuerrückstellungen 358 469
II. Sonstige Rückstellungen 1.106 833
C. Verbindlichkeiten 19.542 16.071
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 18.414 14.936
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 54 202
III. Sonstige Verbindlichkeiten
(davon aus Steuern TEUR 106; Vorjahr TEUR 186) 1.074 933
D. Rechnungsabgrenzungsposten 41 54
BILANZSUMME 97.643 91.273

HGB Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2024

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in TEUR 01.01. - 31.12.2024 01.01. - 31.12.2023
1. Umsatzerlöse 529 884
2. Sonstige betriebliche Erträge 6.051 4.457
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -35 -51
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.996 -1.580
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -165 -133
(davon für Altersversorgung TEUR 1; Vorjahr TEUR 2)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -51 -54
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.048 -4.167
7. Erträge aus Beteiligungen 505 2.718
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0; Vorjahr TEUR 0)
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0; Vorjahr TEUR 0) 69 57
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0; Vorjahr TEUR 0) 205 176
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen -73 -17.410
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0; Vorjahr TEUR 0) -935 -730
12. Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag 384 247
13. Steuern vom Einkommen und Ertrag 297 144
14. Ergebnis nach Steuern 2.737 -15.442
15. Sonstige Steuern 13 -172
16. JAHRESÜBERSCHUSS /​ JAHRESFEHLBETRAG 2.750 -15.614

HGB Anhang für das Jahr 2024

1. Allgemeine Angaben

Die Heliad AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 58865 eingetragen. Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss der Heliad AG, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2024 wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft hat teilweise von der Erleichterungsregelung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.

In Fremdwährung eingegangene Verbindlichkeiten werden mit dem Geldkurs im Zeitpunkt der Entstehung umgerechnet. Auf Fremdwährung lautende Forderungen werden mit dem Briefkurs im Zeitpunkt der Entstehung umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden die Fremdwährungsposten mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei der Bewertung am Bilanzstichtag wird das Niederstwertprinzip beachtet, sofern die Restlaufzeit der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten mehr als ein Jahr beträgt. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst.

Anlagevermögen

Das abnutzbare Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten Anschaffungsnebenkosten. Den planmäßigen Abschreibungen wurden die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Sofern erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nah diesem Tag darstellen. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nah diesem Tag darstellen. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung des in der Bilanz ausgewiesenen Anlagevermögens wird in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Wertaufholungen werden im Anlagespiegel als negativer Zugang von Abschreibungen dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Laufzeit zwischen 1 bis 5 Jahren. Diese belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 15 (Vorjahr TEUR 15).

Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt EUR 8.410.265,00 und ist voll eingezahlt. Es besteht aus 8.410.265 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00.

Die Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 hat beschlossen, das Grundkapital bis zum 09. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.205.132,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung wurde am 10. Juni 2024 im Handelsregister eingetragen. Das Genehmigte Kapital 2022 wurde in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 aufgehoben.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 um bis zu EUR 3.000.000,00 mit einer Laufzeit der Ermächtigung bis zum 09. Mai 2029 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024/​I). Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 3 der Satzung wurde am 10. Juni 2024 im Handelsregister eingetragen. Das Bedingte Kapital 2014/​I wurde in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 aufgehoben.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mail 2024 um bis zu EUR 400.000,00 mit einer Laufzeit der Ermächtigung bis zum 09. Mai 2029 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024/​II). Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung wurde am 10. Juni 2024 im Handelsregister eingetragen. Bezogen auf die bedingten Kapitalerhöhungen hat die Gesellschaft von der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechten mit Options- und/​oder Wandlungsrechten zum Stichtag keinen Gebrauch gemacht. Auf Grundlage des o. g. Aktienoptionsprogramms wurden zum 31.12.2024 dem Vorstand, den Mitarbeitern der Gesellschaft sowie den Führungsorganen aus dem verbundenen Bereich des Unternehmens insgesamt 330.000 Optionsrechte zugeteilt. Das Bedingte Kapital 2014/​II wurde in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2024 aufgehoben.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Boni, Jahresabschlusskosten, ausstehende Rechnungen, Rechtsanwaltskosten aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten sowie Archivierungskosten.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 106 (Vorjahr TEUR 186).

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die UniCredit Bank AG hat der Heliad AG eine Kreditlinie über einen Betrag von bis zu EUR 23 Mio. zur Verfügung gestellt. Als Sicherheit wurden bei der UniCredit Bank AG Aktien als Pfand hinterlegt. Zum Stichtag nutzte die Heliad AG diese Kreditlinie in Höhe von TEUR 18.414.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 5.627 (Vorjahr TEUR 3.354).

Die Personalaufwendungen beinhalten die Vergütungen der Vorstände und der beschäftigten Mitarbeiter.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Anlagevermögens betragen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 73 (Vorjahr TEUR 17.410) und wurden aufgrund dauerhafter Wertminderung vorgenommen.

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der im April 2017 abgeschlossene Mietvertrag hatte eine Laufzeit bis Dezember 2022. Aus diesem Mietverhältnis besteht zurzeit eine Bankbürgschaft über TEUR 56, die nach der vollständigen Rückabwicklung des Mietvertrages aufgelöst wird.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neuer Mietvertrag mit einer Laufzeit bis August 2029 abgeschlossen. Die daraus resultierenden Mietverpflichtungen belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 1.023. Als Mietsicherheit wurde eine Bankbürgschaft über TEUR 50 gestellt.

Darüber hinaus bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 86.

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus bereits begründeten, aber noch nicht eingeforderten Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 4.211.

6. Sonstige Angaben

Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres 2024 waren durchschnittlich 9 (Vorjahr 8) Arbeitnehmer beschäftigt.

Beteiligungsliste

Die Heliad AG hat von der Erleichterungsregelung des § 293 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und verzichtet auf die Erstellung eines Konzernabschlusses.

An den folgenden Gesellschaften ist die Heliad AG unmittelbar mit 20 % oder mehr i. S. von § 285 Nr. 11 in Verbindung mit § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB beteiligt:

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Beteiligung Sitz Beteiligungsquote Geschäftsjahr Eigenkapital
in TEUR
Jahresergebnis
in TEUR
BURNHARD GmbH Düsseldorf 47,33 % 2023 -2.943 -4.621
Wololo GmbH Berlin 26,61 % 2023 190 -1.090
Sonstige Gesellschaften 20 % - 100 % 2023 875 -605

Angaben zum Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft

Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach (im Folgenden: GfBk), hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört. Weiter teilte uns die GfBk gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört.

Die BFF Holding GmbH, Kulmbach (im Folgenden: BFF Holding GmbH), hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Weiter teilte uns die BFF Holding GmbH gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding GmbH und die von der GfBk gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Weiter teilte uns Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding und die von der GfBk gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Die oben genannten Meldungen wurden am 8. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.749.760,26 auf neue Rechnungen vorzutragen.

Vorstand

Als Mitglieder des Vorstands sind berufen:

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Falk Schäfers, Frankfurt am Main

Mitglied des Vorstands der Heliad AG

Julian Kappus, Frankfurt am Main

Mitglied des Vorstands der Heliad AG

Aufsichtsrat

Als Mitglieder des Aufsichtsrats sind berufen:

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Stefan Müller, Küps

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Generalbevollmächtigter der Börsenmedien Aktiengesellschaft, Kulmbach

Herbert Seuling, Kulmbach

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Geschäftsführer der M & S Monitoring GmbH, Kulmbach

Volker Rofalski, München

Mitglied des Aufsichtsrats

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.

Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichtes

Über die Beziehung zu verbunden Unternehmen informiert der nach § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht.

Nachfolgend ist die Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht wiedergegeben:

"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die Gesellschaft nicht benachteiligt worden ist."

 

Frankfurt am Main, 10. März 2025

Heliad AG

Falk Schäfers, Vorstand

Julian Kappus, Vorstand

HGB Anlagenspiegel - Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

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in TEUR Anschaffungskosten
01.01.2024 Zugänge Umbuchung Abgänge 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 58 5 0 -1 62
II. Sachanlagen
1. Einbauten in gemieteten Gebäuden 45 0 0 0 45
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 267 11 0 -27 251
312 11 0 -27 295
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 462 727 0 0 1.190
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 0 0
3. Beteiligungen 87.888 4.858 1.120 -1.806 92.061
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.349 1.846 -1.120 -31 3.043
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 13.598 0 0 0 13.598
6. Sonstige Ausleihungen 0 778 0 0 778
104.298 8.209 0 -1.837 110.670
SUMME ANLAGEVERMÖGEN 104.667 8.225 0 -1.865 111.028
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in TEUR Kumulierte Abschreibungen
01.01.2024 Zugänge Abgänge 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 35 3 0 39
II. Sachanlagen
1. Einbauten in gemieteten Gebäuden 7 6 0 14
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 70 41 -27 84
78 47 -27 98
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 0
3. Beteiligungen 21.637 335 -1.297 20.675
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.280 0 -2 1.278
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.662 5 -235 2.433
6. Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0
25.580 340 -1.534 24.386
SUMME ANLAGEVERMÖGEN 25.693 391 -1.561 24.523
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in TEUR Bilanzwert
31.12.2023 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23 24
II. Sachanlagen
1. Einbauten in gemieteten Gebäuden 38 31
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 196 166
234 197
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 462 1.190
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0
3. Beteiligungen 66.250 71.385
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.069 1.765
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 10.936 11.166
6. Sonstige Ausleihungen 0 779
78.718 86.284
SUMME ANLAGEVERMÖGEN 78.974 86.505

HGB Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Heliad AG, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Heliad AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

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F +49 69 7191280-999

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