Funkwerk AGKölledaBericht des AufsichtsratsBERICHT DES AUFSICHTSRATSLiebe Freunde und Aktionäre des Unternehmens, die Weltwirtschaft hat sich 2010 unterstützt durch die internationalen Maßnahmen mit
einem Anstieg der Wirtschaftsleistung von rund 5 Prozent außerordentlich schnell erholt,
wobei ein deutlich überproportionaler Anstieg aus Staaten außerhalb Europas und der
großen etablierten Industriestaaten beigesteuert wurde. Gerade bei den für Funkwerk
sehr wichtigen Bruttoanlageinvestitionen konnte in Europa nur ein geringer Aufschwung
verzeichnet werden, wobei die Ausgaben für Infrastrukturinvestitionen in Folge der
restriktiven europäischen Fiskalpolitik im Jahresverlauf 2010 sogar stagnierten. Hierdurch
wurden Infrastrukturprojekte gestreckt oder umfänglich verschoben, was auf die Auftragslage
und den Umsatz von Funkwerk drückte. In der zweiten Jahreshälfte wurde zudem das Geschäft von Funkwerk massiv durch die
innenpolitischen Umwälzungen in Algerien beeinflusst. So musste das Objektschutzgeschäft
in Algerien vorläufig eingestellt werden. Unter Berücksichtigung und Würdigung dieser
Entwicklung und der sich Ende 2010 bzw. Anfang 2011 auf ganz Nordafrika ausweitenden
Instabilität wurde risikobewusst gehandelt und das gesamte Engagement neu bewertet,
was den Jahresabschluss von Funkwerk maßgeblich und außerordentlich mit über 9 Mio.
Euro im Ergebnis belastet. Insbesondere diese beschriebenen Wirkungen verhinderten im Geschäftsjahr 2010 eine
Rückkehr in die Gewinnzone. Durch die intensiv und konsequent vorangetriebene Restrukturierung
und die damit realisierten Kosteneinsparungen von rund 19 Mio. Euro konnte trotzdem
ein leicht positives operatives Betriebsergebnis nach einem Verlust von rund 14 Mio.
Euro im Vorjahr erreicht werden. Durch die nachhaltige Kostenreduktion und die vorsichtige
Bilanzpolitik im Jahre 2010 besteht eine gute Ausgangsposition, um beginnend ab 2011
mit einer weitergehenden strategischen Fokussierung die Potentiale zu nutzen und damit
weitere Ergebnisverbesserungen zu erzielen. Der Aufsichtsrat nahm im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung
obliegenden Aufgaben wahr. Er hat den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft regelmäßig
beraten und die Geschäftsführung überwacht. In alle wichtigen Entscheidungen war der
Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Alle Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Bestimmungen die Zustimmung
des Aufsichtsrats erforderten, wurden eingehend beraten und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie in Einzelfragen auch die übrigen Mitglieder
des Aufsichtsrats standen während des gesamten Geschäftsjahres mit dem Vorstand in
ständigem Kontakt. Darüber hinaus erfolgte ad hoc eine Unterrichtung, wenn berichtsrelevante
Vorgänge anstanden. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat die Aufsichtsratsmitglieder des
Weiteren zwischen den Sitzungen zeitnah schriftlich und mündlich über Gespräche mit
dem Vorstand informiert. SCHWERPUNKTE DER BERATUNGEN IM AUFSICHTSRATIn seinen fünf Sitzungen des Jahres 2010 hat der Aufsichtsrat sich durch den Vorstand
ausführlich über die Situation des Unternehmens und den Gang der Geschäfte unterrichten
lassen sowie die Entwicklung des Konzerns überwacht. Auf Basis der Berichte des Vorstands
wurden insbesondere die wirtschaftliche Lage einschließlich Wirtschafts- und Liquiditätsplanung,
die Auftragseingänge, der Auftragsbestand, latente Risiken, wesentliche Geschäftsvorgänge,
Projekte von besonderer Bedeutung sowie die mittel- und langfristige Konzernstrategie
einschließlich Organisationsfragen und Personalplanung besprochen. Im Einzelnen haben wir in den fünf Aufsichtsratssitzungen folgende Themen mit dem
Vorstand besprochen: In der Sitzung am 29. März 2010 wurde der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss
der Funkwerk AG zum 31. Dezember 2009 nebst Lagebericht und Bericht über die Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen seitens des Vorstands vorgestellt. Seitens des Jahresabschlussprüfers
erfolgte eine detaillierte Erläuterung der Prüfungsfeststellungen. Nach eingehender
Beratung wurde der Jahresabschluss und Konzernabschluss nebst Lagebericht und Bericht
über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen durch den Aufsichtsrat festgestellt
und gebilligt. Weiterer Themenschwerpunkt in dieser Sitzung war die Genehmigung der
vom Vorstand vorgeschlagenen Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am
27. Mai 2010 sowie die Zusammensetzung des Vorstands und die Bestellung eines Vorstands
für das Ressort Technologie. In der konstituierenden Sitzung am 27. Mai 2010 wurde der neue Aufsichtsrat konstituiert
und der Vorsitzende sowie der stellvertretende Vorsitzende gewählt. In der Sitzung am 23. September 2010 wurde die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen
Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Geschäftsverteilung des Vorstands besprochen.
Ferner wurden neben den Standardthemen wie die wirtschaftliche Entwicklung und die
Personalentwicklung des Unternehmens sowie die Liquiditätsplanung, die Marktentwicklung,
die Auftragslage und insbesondere verschiedene mittelfristige Finanzierungsoptionen
besprochen. Darüber hinaus wurde der Restrukturierungsprozess sowie die strategische
Ausrichtung des Geschäftsbereiches Security Communication und hier insbesondere der
Funkwerk plettac electronic GmbH diskutiert. Im Rahmen dieser Diskussion wurde seitens
des Vorstands ausführlich über den Projektstatus Algerien berichtet. Die Sitzung am 11. November 2010 hatte ihren Schwerpunkt in der Thematisierung der
strategischen Ausrichtung des Konzerns und der damit einhergehenden Finanzierungsstruktur.
Darüber hinaus berichtete der Vorstand über die wirtschaftliche Entwicklung in den
ersten drei Quartalen sowie über die strukturierte Hochrechnung 2010. Im Rahmen der
Risikoberichterstattung wurde die Situation des Projektgeschäftes in Algerien sowie
die damit einhergehende politische und rechtliche Entwicklung seitens des Vorstands
erläutert. In der letzten Sitzung des Geschäftsjahres 2010, die am 20. Dezember 2010 stattfand,
wurde seitens des Vorstands über die aktuelle Geschäftsentwicklung und Hochrechnung
zum Jahresende unter Berücksichtigung bestehender Risiken gesprochen. Darüber hinaus
wurde über den Stand der einzelnen Finanzierungsbausteine berichtet. Einen weiteren
Schwerpunkt bildete die Vorstellung der Portfoliostrategie sowie der Geschäftsplanung
2011- 2013. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat des Weiteren über den Status
der Entwicklung in Algerien. JAHRES-UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNGDer Jahresabschluss der Funkwerk AG zum 31. Dezember 2010 nebst Lagebericht und Bericht
über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie der Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2010 mit Konzernlagebericht wurden vom Vorstand aufgestellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Funkwerk AG, der Konzernabschluss und
der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2010 sind von der durch die Hauptversammlung
als Abschlussprüfer der Funkwerk AG sowie zum Konzernabschlussprüfer gewählten KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen worden. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss
und Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen
Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Jahresabschluss, Konzernabschluss und Konzernlagebericht wurden in der Aufsichtsratssitzung
vom 18. März 2011 mit dem Vorstand und den Wirtschaftsprüfern eingehend besprochen.
Die Prüfer berichteten dabei auch über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung.
Fragen aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder wurden lückenlos beantwortet. Der
Aufsichtsrat kam zu dem Ergebnis, dass das von den Wirtschaftsprüfern angewandte Prüfungsverfahren
angemessen und sachgerecht war. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
haben wir am 29. März 2011 abschließend geprüft. Es bestanden keine Einwände. Wir
stimmen daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der vom Vorstand aufgestellte
Jahresabschluss der Funkwerk AG wird damit festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, prüfte auch den vom Vorstand
nach § 312 Aktiengesetz erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
(»Abhängigkeitsbericht«). Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis folgenden Bestätigungsvermerk
erteilt: »Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen
Angaben des Berichtes richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften
die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen
worden sind und bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine
wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen«. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht ebenfalls geprüft. Er hat gegen die
im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstandes und das Ergebnis der Prüfung
durch die Abschlussprüfer keine Einwände. CORPORATE GOVERNANCE KODEXDer Aufsichtsrat befasste sich aktiv mit der Umsetzung und Überwachung der Einhaltung
des Deutschen Corporate Governance Kodex, dabei wurden die Änderungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex vom 26. Mai 2010 berücksichtigt. Vorstand und Aufsichtsrat
haben am 18. März 2011 gemeinsam eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161
AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Funkwerk AG zugänglich
gemacht. Über die Corporate Governance bei der Funkwerk AG berichtet der Vorstand zugleich
auch für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex
in diesem Geschäftsbericht. Die Funkwerk AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex mit nur wenigen Abweichungen. Die bestehende D & O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt der Aufsichtsratsmitglieder
(Kodex Ziffer 3.8) vor, da der Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht sind, dass die
Sorgfalt und das Verantwortungsbewusstsein hierdurch nicht zusätzlich gefördert wird. Auf eine Bildung von Ausschüssen wurde auch im abgelaufenen Geschäftsjahr verzichtet.
Da der Aufsichtsrat der Funkwerk AG lediglich aus drei Mitgliedern besteht, ist die
Bildung von Ausschüssen des Aufsichtsrats (Kodex Ziffer 5.3.1), im Speziellen die
eines Prüfungsausschusses (Audit Committee, Kodex Ziffer 5.3.2) sowie eines Nominierungsausschusses
(Kodex Ziffer 5.3.3), derzeit im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre weder
notwendig noch praktikabel. Diese Aufgaben werden vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen. Die Implementierung bestimmter Kriterien für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
(Kodex Ziffer 5.4.1) soll nicht umgesetzt werden, da der Aufsichtsrat und Vorstand
jeweils in der konkreten Situation individuell entscheiden wird. Funkwerk hat mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 die Möglichkeit zur
Briefwahl (Kodex Ziffer 2.3.3) in ihre Satzung aufgenommen. Nach unserer Auffassung
ist die Briefwahl bislang nicht ausreichend erprobt, so dass wir keine Briefwahl in
der Hauptversammlung im Mai 2011 anbieten werden. Sollten sich Änderungen in dieser Entsprechenserklärung während des Geschäftsjahresverlaufs
ergeben, so werden wir diese zusammen mit dem Vorstand stets aktualisieren und allen
Aktionärinnen und Aktionären auf der Homepage der Funkwerk AG zur Verfügung stellen. In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 18. März 2011 hat Herr Dipl. Ing. Maximilian
Ardelt sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrates niedergelegt. Er bleibt Mitglied
des Aufsichtsrates. Zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates wurde der bisherige
stellvertretende Vorsitzende, Herr Alfons Hörmann, und zum stellvertretenden Vorsitzenden
wurde Herr Prof. Dr.-Ing. Gerhard Fettweis gewählt. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass Funkwerk mit den umgesetzten Maßnahmen und dem
aufgesetzten Restrukturierungsprozess den Grundstein für eine nachhaltige Stabilisierung
gelegt hat. Der Aufsichtsrat dankt allen Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte
Vertrauen. Der Aufsichtsrat dankt ferner dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
Alfons Hörmann |