Funkwerk AG

Kölleda

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell

Funkwerk ist ein technologisch führender Anbieter von innovativen Kommunikations-, Informations- und Sicherheitssystemen. Wir entwickeln sowohl professionelle Konzepte für Bahnbetriebe, den öffentlichen Personennahverkehr, die Binnenschifffahrt und Flughäfen als auch intelligente elektronische Sicherheitssysteme zum Schutz von Gebäuden, Plätzen, Industrieobjekten, Anlagen und Personen. Zu unseren Kunden gehören vor allem Bahnbetreiber und Schienenfahrzeughersteller, das öffentliche Verkehrs- und Transportwesen, Industriebetriebe, Energie- und Versorgungsunternehmen, Behörden, Institutionen des Gesundheitswesens, Städte und Freizeiteinrichtungen.

Unser Leistungsspektrum ist untergliedert in drei Geschäftsbereiche:

Zugfunk GSM-R

Funkwerk entwickelt und produziert in diesem Bereich Zugfunktechnik für Eisenbahnbetriebe weltweit. Als Weltmarktführer bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für die Sprach- und Datenkommunikation über analoge und digitale (LTE, GSM-R) Mobilfunknetze auf der Schiene. Dazu gehören beispielsweise Cab-Radios, Funkmodule, Datenfunkgeräte oder Handfunkgeräte.

Reisendeninformation

Reisendeninformationssysteme von Funkwerk informieren aktuell, zuverlässig, umfassend und konsistent über alle zur Verfügung stehenden Medien entlang des gesamten Reiseprozesses. Wir unterstützen Fahrgäste bei der Planung und unterwegs, vom Ort der Abreise bis zum Ziel. Informationssysteme von Funkwerk bieten Echtzeitdaten, die den tatsächlichen Reiseverlauf widerspiegeln sowie Planabweichungen mitteilen.

Videosysteme

Technische Innovationen von Funkwerk, die Video- und Sicherheitslösungen verknüpfen, bedienen das steigende Sicherheitsbedürfnis von Menschen und Unternehmen. Unsere High-End-Systeme erhöhen die Sicherheit für Objekte ebenso wie für Personen; z.B. auf Hauptbahnhöfen, im öffentlichen Personennahverkehr, in Produktionswerken, Botschaften oder in großen Finanzhäusern. Dabei konzentrieren wir uns insbesondere auf die Auswertung und Aufbereitung der Daten über hochintelligente, homogene Sicherheitssysteme, die Kameras, das Videomanagement und die Zutrittskontrolle in einer Einheit integrieren.

Abgerundet wird das Spektrum der drei Geschäftsbereiche durch ein umfangreiches Serviceangebot. Dazu gehören insbesondere Engineering- und Dokumentationsleistungen, Schulung, Support, Wartung und Instandhaltung sowie Reparatur der Anlagen und Systeme.

Strategie und Ziele

Die Strategie der Funkwerk AG ist ausgerichtet auf ertragsorientiertes Wachstum und die permanente Weiterentwicklung unserer technologischen Kompetenz. Unsere in einigen Teilbereichen marktführende Stellung (z.B. bei GSM-R Zugfunksystemen) wollen wir absichern und weiter ausbauen. Um diese Ziele zu erreichen, konzentrieren wir uns auf maßgeschneiderte Lösungen mit hohen Software-Anteilen sowie Zukunftsmärkte mit gutem Wachstumspotenzial und investieren speziell in Schlüsselkomponenten. Dabei streben wir aufgrund der guten Expansionschancen im Ausland auch eine weiter zunehmende Internationalisierung unseres Geschäfts an. Hierfür setzen wir auf unser breites Kooperationspartner- und Kundennetzwerk.

Konzernstruktur

Organisatorisch setzt sich der Funkwerk-Konzern aus der Funkwerk AG und deren Tochtergesellschaften zusammen. Dabei agiert die AG als Holding und übernimmt mit ihren Zentralfunktionen übergreifende Aufgaben für die Unternehmensgruppe. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Auflistung der unter dem Dach der Funkwerk AG tätigen Gesellschaften zum 31. Dezember 2016:

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Unmittelbare Tochtergesellschaften Sitz Anteil
in %
FunkTech GmbH Kölleda, Thüringen 100
Funkwerk Technologies GmbH Kölleda, Thüringen 100
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Mittelbare Tochtergesellschaften Sitz Anteil
in %
Funkwerk Systems GmbH Kölleda, Thüringen 100
Funkwerk Systems Austria GmbH Wien, Österreich 100
Funkwerk StatKom GmbH Kölleda, Thüringen 100
Funkwerk video systeme GmbH Nürnberg, Bayern 100

Nach der im Dezember 2015 abgeschlossenen, mehrheitlichen Veräußerung von 90 % der Anteile an der Funkwerk Security Communications GmbH und deren Tochtergesellschaften, die bis dahin den Bereich Sicherheitstechnik repräsentierten, wurden im Berichtsjahr die Gesellschaften Funkwerk Electronic Services GmbH, Salzgitter, und Funkwerk Engineering GmbH, Kiel, auf die Funkwerk Security Communications GmbH (FSC), Salzgitter, verschmolzen. Anfang 2017 wurde die Liquidation der FSC eingeleitet, die die Gesellschafter Ende des Berichtsjahres beschlossen hatten.

Um eine vergleichbare Darstellung der Umsatz- und Ergebnisentwicklung zu ermöglichen, wurde für 2015 eine Pro-Forma-Ertragslage ohne den verkauften Bereich Sicherheitstechnik erstellt.

Unternehmensführung und Steuerungssystem

Der Vorstand der Funkwerk AG ist verantwortlich für die Leitung des Unternehmens, er legt die Konzernstrategie fest und erarbeitet gemeinsam mit den Führungskräften der Unternehmensgruppe geeignete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung in den einzelnen Geschäftsbereichen. Der Aufsichtsrat der Funkwerk AG überwacht die Arbeit des Vorstands und steht ihm beratend zur Seite.

Die operativen Geschäftsbereiche werden über strategische Vorgaben und die Kennzahlen Auftragseingang, Umsatz, Betriebsergebnis, das Working Capital und die Liquidität gesteuert. Die Steuerungsinstrumente werden im Rahmen des konzernweiten Controllings eingesetzt und bei Bedarf erweitert. Darüber hinaus beobachtet Funkwerk regelmäßig Frühindikatoren wie Markt-, Konjunktur- und Branchendaten sowie die Entwicklung wichtiger Rohstoffpreise. Auch die Analyse der Wettbewerbsposition dient der Unternehmenssteuerung, wofür wir regelmäßig unseren jeweiligen Marktanteil, die Qualität der Leistungen, den Umsatzbeitrag neuer Produkte sowie die Entwicklungsintensität untersuchen. Außerdem nutzen wir Kundenzufriedenheitsanalysen sowie Mitarbeitergespräche und -befragungen zur Reflexion.

Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2016

Die deutsche Wirtschaft befand sich 2016 auf einem robusten Kurs. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis)[1] stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 1,9 % nach einem Plus von 1,7 % im Vorjahr. Treibende Kraft war erneut der Konsum: die privaten Verbraucher gaben 2,0 % mehr aus als im Vorjahr, die staatlichen Ausgaben legten vor allem aufgrund der hohen Zuwanderung und den damit verbundenen Kosten um 4,0 % zu. Für Ernüchterung sorgten die Daten zum Außenhandel und den Investitionen. Die Exporte erhöhten sich zwar um 2,6 %, damit aber deutlich schwächer als im Vorjahr mit 5,2 % und auch weniger stark als die Importe. Somit bremste der Außenhandel unter dem Strich das Wachstum in Deutschland. Auch die Wachstumsrate der Investitionen blieb deutlich unter dem 2015er Wert: Für Ausrüstungen wurden 1,1 % mehr ausgegeben gegenüber einem Plus von 3,7 % im Vorjahr.

Das weltweite Wirtschaftswachstum 2016 fiel etwas geringer aus als erwartet. Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF)[2] expandierte die globale Konjunktur um 3,1 % und damit ähnlich gedämpft wie im Vorjahr (3,2 %). In den Industrienationen vergrößerte sich das BIP voraussichtlich um 1,6 %. Treibende Kräfte waren die USA mit einem Plus von 1,6 % und die Eurozone mit einem Zuwachs um 1,7 %. Dabei kompensierte der solide Verlauf in Spanien und Deutschland die zurückhaltende Konjunktur in Italien und Frankreich. Dynamischer zeigten sich die Entwicklungs- und Schwellenländer: Sie erreichten 2016 eine Steigerungsrate von 4,1 %. Spitzenreiter war China (+6,7 %), gefolgt von Indien (+6,6 %). Die Region Middle East, Nordafrika, Afghanistan und Pakistan verbuchte ebenfalls ein kräftiges Plus von 3,8 % nach 2,5 % im Vorjahr, während Brasilien und Russland in der Rezession verharrten.

Branchenumfeld

Die weltweite Nachfrage nach Schienenfahrzeugen bewegte sich 2016 insgesamt auf hohem Niveau, flaute im Jahresverlauf aber in mehreren Ländern deutlich ab. Nach Angaben des Verbands der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB)[3] verschlechterten sich die Rahmenbedingungen auf dem Weltmarkt für global agierende Bahnindustrieunternehmen zunehmend, wobei insbesondere in Asien der Wettbewerb spürbar zunahm.

Der Umsatz der Bahnindustrie in Deutschland stieg im ersten Halbjahr 2016 um 5,8 % auf einen neuen Rekordwert. Davon wurden rund drei Viertel mit dem Verkauf von Zügen, Lokomotiven sowie den dazugehörenden Komponenten und Subsystemen erzielt. Das Geschäft mit Infrastrukturausrüstungen wie Gleisen, Weichen, Streckenelektrifizierungen und Stellwerken dagegen blieb erneut erheblich hinter den Erwartungen zurück. Laut VDB fehlten hier jegliche Impulse, obwohl die Finanzausstattung für Ersatzinvestitionen im Schienenbestandsnetz Anfang 2015 erhöht wurde. Die Auftragseingänge in der deutschen Bahnindustrie gingen im ersten Halbjahr 2016 um 23 % zurück. Das inländische Transportaufkommen stieg 2016 nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes gegenüber dem Vorjahr um 1,1 % auf einen neuen Rekordwert von 4,6 Milliarden Tonnen. Damit wurden in Deutschland mehr Güter transportiert als je zuvor. Allerdings trugen zu diesem Wachstum lediglich die Verkehrszweige Lastkraftwagen, Seeschiffe, Rohrleitungen und Flugzeuge bei, während es beim Eisenbahnverkehr und der Binnenschifffahrt Rückgänge gab[4].

Im Videobereich wurde die Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmt durch die Verabschiedung mehrerer Sicherheitsmaßnahmen, die als Konsequenz aus den jüngsten Gewalttaten von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden. Sie betreffen insbesondere die verstärkte Überwachung von öffentlichen Plätzen, Veranstaltungen und des öffentlichen Personenverkehrs. Ein Teil der Bestimmungen wurde bereits umgesetzt, sodass 2016 nach Angaben des Branchenverbands BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. ein Wachstum von 6,6 % im Videobereich verzeichnet wurde. Im Teilsegment Alarmanlagen belief sich der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr auf rund 5 %.[5] Ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis infolge der gestiegenen Terrorbedrohung bestimmte auch die Marktentwicklung im Ausland. Aufgrund der unsicheren politischen Lage in mehreren Ländern wie Russland und der Türkei blieb das Wachstum aber teilweise unter den Erwartungen.

Funkwerk-Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose

Die Funkwerk AG konnte 2016 ihr Ziel erreichen, die Geschäftsentwicklung weiter zu festigen. Die Umsatzprognose, die von einer Stabilisierung auf dem Vorjahresniveau ausging, wurde sogar leicht übertroffen: Mit 77,4 Mio. Euro lag das Konzernvolumen 2,3 % über dem um den Verkauf der FSC-Anteile bereinigten Pro-Forma-Vorjahreswert von 75,7 Mio. Euro. In der Folge wurde auch die Profitabilität im Konzern nachhaltig verbessert. Das Betriebsergebnis lag mit 5,4 Mio. Euro deutlich über dem Planwert von rund 4 Mio. Euro. Gegenüber dem Pro-Forma-Ergebnis 2015 von 4,7 Mio. Euro ergibt sich ein Plus um 14,8 %. Das Ergebnis nach Steuern betrug 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 12,3 Mio. Euro). Der hohe Vorjahreswert profitierte von der erfolgswirksamen Anpassung aktiver latenter Steuern in Höhe von rund 4,7 Mio. Euro sowie einem einmaligen Ertrag aus der Auflösung von nicht verbrauchten Steuerrückstellungen.

Die Finanz- und Vermögenslage war mit einer Konzerneigenkapitalquote von 39,2 % (Vorjahr: 35,2 %) und einem Bestand an liquiden Mitteln von 10,1 Mio. Euro (Vorjahr: 8,1 Mio. Euro) solide. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit belief sich auf 5,2 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro). Insgesamt beurteilt der Vorstand der Funkwerk AG die Lage der Unternehmensgruppe zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernlageberichts positiv.

Grundlage für den soliden Geschäftsverlauf war unsere Stellung als technologisch führender Anbieter, die wir ebenfalls wie geplant weiter ausbauen konnten. Im Bereich Zugfunk profitierten wir besonders vom Markterfolg unseres störfesten Funkmoduls, für das nach einem 2016 abgeschlossenen Großprojekt aus den Niederlanden zahlreiche Folgeaufträge eingingen. Mit einer gesetzlichen Änderung, nach der Neuzulassungen von Komponenten bzw. Fahrzeugen im Bahnverkehr künftig nur noch nach neuer Norm (TSI ZZS 2016/909) erfolgen, die u.a. ein störfestes Funkmodul vorschreibt, rechnen wir hier künftig mit weiteren Zuwächsen. Auch in den Bereichen Reisendeninformation und Videosysteme machten wir spürbar Fortschritte, wobei insbesondere die Fokussierung auf das margenstärkere Kerngeschäft und der wachsende Softwareanteil zum Ergebnisplus (operativ) beitrugen. Darüber hinaus profitierten wir von der Erweiterung des Dienstleistungs- und Servicebereichs.

Der Auftragseingang belief sich 2016 auf 80,5 Mio. Euro. Der Vorjahreswert von 82,0 Mio. Euro hatte den niederländischen Großauftrag im Bereich Zugfunk enthalten. Der Auftragsbestand per 31. Dezember nahm im Stichtagsvergleich leicht von 49,0 Mio. Euro auf 49,9 Mio. Euro zu. Im Auftragsbestand enthalten ist unter anderem ein Auftrag von der Deutsche Bahn AG zur Beschaffung von mehr als 700 neuen Zugfunksystemen für die S-Bahn Berlin, der in den Jahren 2017 und 2018 realisiert wird. Alle drei Baureihen der Berliner S-Bahn werden mit Funkwerk Cab-Radios ausgestattet.

Aus den Geschäftsbereichen

Im Bereich Zugfunk war das Berichtsjahr geprägt von der Auslieferung des 2015 erhaltenen Großauftrags aus den Niederlanden für das Zugfunksystem mit neuartiger Filtertechnik, mit der die Kommunikation von bisher häufig auftretenden Störungen abgeschirmt wird. Ab April wurden insgesamt knapp 1.400 dieser Anlagen verbaut, der Auftrag konnte Ende 2016 abgeschlossen werden.

Neben der neuen Filtertechnik stand die Weiterentwicklung der GSM-R Zugfunktechnik und deren Nachfolgetechnologien im Mittelpunkt. Hier wollen wir unsere führende Marktposition für die Zukunft festigen und haben auf der Innotrans 2016, der weltweit größten Leitmesse für Bahntechnik, erste Lösungen auf Basis der LTE-Übertragung präsentiert. Darüber hinaus stellten wir im Berichtsjahr das EDOR Datenradio vor, eine mobile, kompakte Lösung für ETCS-Anwendungen (ETCS: European Train Control System). Kundenzielgruppe sind die weltweit tätigen Signaltechnik-Hersteller wie Bombardier, Alstom, Siemens, CAF und Thales. Darüber hinaus kommen die Systeme in China zum Einsatz.

Im Geschäftsbereich Videosysteme verschiebt sich der Fokus zunehmend von der reinen Erfassung zur umfangreichen Auswertung und Aufbereitung der Daten, sodass sich Funkwerk verstärkt auf die Weiterentwicklung der entsprechenden Softwaresysteme konzentriert. Neue Aufträge gingen unter anderem für drei Botschaften in Deutschland ein, die wir mit modernsten Videomanagementsystemen beliefern. Für das Projekt erarbeiteten wir ein umfassendes Sicherheitskonzept, das unter anderem eine IP Videoanlage zur lückenlosen Überwachung des Areals, ein Onlinezutrittskontrollsystem mit Einbruchmeldeanlage, Röntgengeräte mit sehr hoher Auflösung, Fahrzeugscanner sowie die komplette Verkabelung und Installation umfasst.

Einen großen Auftrag im Bereich Reisendeninformation erhielten wir 2016 aus Finnland. Wir fungieren bei diesem landesweiten Echtzeit-Informationssystem namens MIKU als Systemanbieter. MIKU steuert alle Informationen auf den insgesamt rund 200 finnischen Bahnhöfen und sieben Betriebszentren mit rund 50 Bedienplätzen vollautomatisch – über insgesamt 1.035 Displays und 180 Funkwerk-Ansagegeräte in bis zu vier Sprachen erhält der Reisende Informationen zu den Zügen.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Umsatz und Ertrag

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2016
TEUR
Pro-Forma 2015
TEUR
Veränderung
%
Umsatzerlöse 77.420 75.720 2,3
Verminderung des Bestands an unfertigen und fertigen Erzeugnissen -2.244 -2.595 13,5
Andere aktivierte Eigenleistungen 2 1 100,0
Sonstige betriebliche Erträge 1.997 3.467 -42,4
Gesamtleistung 77.175 76.593 0,8
Materialaufwand 33.684 33.179 1,5
Rohergebnis 43.491 43.414 +0,2
Personalaufwand 25.866 25.902 -0,1
Abschreibungen 2.362 2.667 -11,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen 9.814 10.098 -2,8
Betriebsergebnis 5.449 4.747 14,8
Finanzergebnis -469 -951 50,7
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 908 -8.499  
Ergebnis nach Steuern 4.072 12.295 -66,9
Sonstige Steuern 48 39 23,1
Konzernjahresüberschuss 4.024 12.256 -67,2

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhte sich der Umsatz im Funkwerk-Konzern um 2,3 % auf 77,4 Mio. Euro (Vorjahr Pro Forma: 75,7 Mio. Euro). Die Gesamtleistung vergrößerte sich von 76,6 Mio. Euro auf 77,2 Mio. Euro und damit unterproportional zum Umsatz, was insbesondere auf die geringeren sonstigen betrieblichen Erträge zurückzuführen ist: Diese gingen von 3,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 2,0 Mio. Euro im Berichtsjahr zurück, da im Vorjahreswert ein einmaliger Betrag aus der Auflösung einer Rückstellung aus einem Rechtsstreit enthalten war. Der Bestand an unfertigen und fertigen Erzeugnissen verringerte sich um 2,2 Mio. Euro nach einer Verminderung um 2,6 Mio. Euro im Vorjahr.

Der Materialaufwand stieg 2016 korrespondierend zur Umsatzausweitung um 1,5 % auf 33,7 Mio. Euro (Vorjahr: 33,2 Mio. Euro), sodass die Materialaufwandsquote im Konzern nahezu stabil bei 43,5 % blieb. Das Rohergebnis belief sich auf 43,5 Mio. Euro (Vorjahr: 43,4 Mio. Euro) und die Rohertragsmarge auf 56,2 % (Vorjahr: 57,3 %).

Die Personalaufwendungen lagen nahezu unverändert bei 25,9 Mio. Euro, wobei ein leichter Rückgang in der Beschäftigtenzahl in etwa die steigenden Ausgaben für Löhne, Gehälter und Sozialaufwendungen kompensierte. Nach Abzug der Abschreibungen, die sich von 2,7 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro verringerten, und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 9,8 Mio. Euro (Vorjahr: 10,1 Mio. Euro) verbesserte sich das Betriebsergebnis im Funkwerk-Konzern von 4,7 Mio. Euro auf 5,4 Mio. Euro.

Das Ergebnis nach Steuern lag 2016 bei 4,1 Mio. Euro nach 12,3 Mio. Euro im Vorjahr, in dem ein einmaliger positiver Steuereffekt von insgesamt 9,1 Mio. Euro angefallen war. Dieser resultierte zum einen aus den 2015 umgesetzten Umstrukturierungen, durch die bestehende steuerliche Verlustvorträge genutzt werden konnten (4,7 Mio. EUR), und zum anderem aus der Beilegung einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt Kiel (4,4 Mio. EUR). Bereinigt um diese 2015 verbuchten einmaligen Steuererträge hat sich das Ergebnis nach Steuern im Jahresvergleich um 26,0 % erhöht.

Finanzlage

Das Finanzmanagement des Funkwerk-Konzerns wird zentral durch die Holdinggesellschaft Funkwerk AG gesteuert. Wesentliche Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherung der Liquidität der Unternehmensgruppe, die Optimierung der Finanzaufwendungen und ‑erträge sowie die Steuerung und Minimierung der Zinsrisiken. Der laufende Bedarf an Sicherheiten in Form von Bürgschaften wird über einen Avalkredit im Rahmen von bis zu 20,0 Mio. Euro gesichert, den uns die Hörmann Holding GmbH & Co. KG (HHKG) unbefristet zur Verfügung stellt. Darüber hinaus besteht mit der Hörmann Finance GmbH, einer Tochtergesellschaft der HHKG, eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, über den der laufende Liquiditätsbedarf gedeckt werden kann. Jedoch wurden im Geschäftsjahr 2016 keine Forderungen angekauft. Das 2015 in Anspruch genommene Darlehen der Hörmann Finance GmbH in Höhe von 1,9 Mio. Euro wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2016 vollständig zurückgezahlt.

Das Working Capital erhöhte sich in der Berichtsperiode von 16,6 Mio. Euro auf 25,4 Mio. Euro, wofür vor allem die gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+4,6 Mio. Euro) sowie die Verrechnung der bereits im Vorjahr erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (4,3 Mio. Euro) verantwortlich waren.

Cashflow-Entwicklung

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2016
TEUR
2015
TEUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 5.186 5.122
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.089 -2.305
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -251 -332
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 3.846 2.485
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 6.207 3.722
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10.053 6.207

Aus laufender Geschäftstätigkeit flossen dem Funkwerk-Konzern 2016 insgesamt 5,2 Mio. Euro zu gegenüber 5,1 Mio. Euro im Vorjahr. Dabei standen sich einige Effekte kompensatorisch gegenüber. Dem durch das positive operative Ergebnis und den deutlich geringeren Ertragsteuerzahlungen bedingten Zufluss an Liquidität standen Auszahlungen für außergewöhnliche Aufwendungen des Vorjahres im Zusammenhang mit dem Abgang von Geschäftsbereichen in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegenüber:

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr auf 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro). Dabei verringerten sich die Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen (von 1,6 Mio. Euro auf rund 1,1 Mio. Euro), was im Wesentlichen auf die im Vorjahr getätigten hohen Ausgaben für die Einführung eines neuen ERP-Systems zurückzuführen ist. Zudem entfielen die im Vorjahr angefallenen Auszahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von 0,8 Mio. Euro. Der Free Cashflow (nach Investitionen) erhöhte sich somit auf 4,1 Mio. Euro gegenüber 2,8 Mio. Euro im Vorjahr.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ergab sich ausschließlich aus Zinszahlungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro).

Damit flossen dem Funkwerk-Konzern 2016 insgesamt Finanzmittel in Höhe von rund 3,9 Mio. Euro zu nach 2,5 Mio. Euro im Vorjahr. Der Finanzmittelfonds erhöhte sich im Stichtagsvergleich von 6,2 Mio. Euro auf 10,1 Mio. Euro.

Vermögenslage

Die Konzernbilanz der Funkwerk AG verlängerte sich zum Stichtag 31. Dezember 2016 von 50,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 55,7 Mio. Euro. Dabei ging auf der Aktivseite das Anlagevermögen abschreibungsbedingt leicht von 10,0 Mio. Euro auf 9,5 Mio. Euro zurück, während das Umlaufvermögen von 35,1 Mio. Euro auf 41,2 Mio. Euro zunahm. Dafür waren insbesondere die verringerten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen verantwortlich, die mit Projektschlussrechnungen jeweils verrechnet wurden. Obwohl die übrigen Vorratspositionen im Berichtsjahr ausnahmslos abgebaut werden konnten, erhöhten sich die Vorräte dadurch per saldo von 9,3 Mio. Euro auf 10,4 Mio. Euro. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stiegen im Stichtagsvergleich deutlich von 17,7 Mio. Euro auf rund 20,8 Mio. Euro. Der Bestand an liquiden Mitteln konnte von 8,1 Mio. Euro auf 10,1 Mio. Euro verbessert werden.

Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital infolge des Jahresüberschusses von 17,8 Mio. Euro auf 21,8 Mio. Euro, woraus sich eine Eigenkapitalquote von 39,2 % ergibt im Vergleich zu 35,2 % am Jahresende 2015.

Die Rückstellungen stiegen in Summe von 23,9 Mio. Euro auf 27,8 Mio. Euro. Ursache waren hauptsächlich höhere sonstige Rückstellungen, die aus nachlaufenden Projektkosten sowie Aufwendungen für die Neuzulassung unserer Zugfunksysteme nach der neuen TSI ZZS 2016/909 resultierten (+3,9 Mio. Euro).

Die Verbindlichkeiten des Konzerns lagen am Jahresende 2016 bei 6,1 Mio. Euro und damit unter dem Vergleichswert von 8,8 Mio. Euro. Dabei wurden insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 2,1 Mio. Euro auf 0,2 Mio. Euro verringert, indem das 2015 von der Hörmann Finance GmbH zur Verfügung gestellte Darlehen im Januar 2016 zurückgezahlt worden war.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren:

Forschung und Entwicklung

Ziel unserer umfangreichen Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Aktivitäten ist es, die Technologieführerschaft in den von uns besetzten Märkten zu sichern und auszubauen. Schwerpunkte sind kundenspezifische Entwicklungen und Applikationen sowie innovative Neuprodukte und Systemlösungen. Zudem verfolgen wir die ständige Verbesserung der Produktionsprozesse. 2016 beliefen sich die Aufwendungen für Forschung & Entwicklung im Konzern auf 9,1 Mio. Euro, was gemessen am Umsatz einem Anteil von 11,8 % entspricht.

Die konzernweiten Entwicklungsaktivitäten erstrecken sich über alle Standorte der Gruppe. Um ein möglichst großes Maß an Know-how für unsere Forschung zu nutzen, arbeitet unser F&E-Team auch regelmäßig mit externen Partnern und Universitäten zusammen. Unter anderem kooperiert Funkwerk mit der Technischen Universität Ilmenau sowie der Technischen Universität Dresden, insbesondere auf dem Gebiet funkbasierter Applikationen in den Bereichen Zugfunk und Videoüberwachung.

Im Bereich Zugfunkanlagen lag der Schwerpunkt der F&E-Aktivitäten auf Nachfolgetechnologien für den derzeitigen europäischen Standard GSM-R. Auf der Innotrans, der internationalen Leitmesse für Verkehrstechnik, konnten wir erste Lösungen präsentieren. Zudem arbeiteten wir an neuen Applikationen zu bestehenden Produkten, die unsere führende Rolle auf diesem Gebiet weiter untermauern.

Im Bereich Reisendeninformation konzentrierte sich die Entwicklung insbesondere auf neue LCD-, LED- und TFT-Anzeiger, auf denen Informationen zum Bahnbetrieb wie Abfahrts-, Ankunfts- und Störungsmeldungen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus arbeiteten wir 2016 weiter an unserer Managementsoftware, die Echtzeit-Informationen auf visuelle und akustische Medien überträgt und somit Reisende mit allen verfügbaren Informationen versorgt.

Bei den Videosystemen konnten wir 2016 den Nachfolger unseres bewährten Managementsystems präsentieren: „posa palleon“ ist besonders flexibel und lässt sich problemlos an spezifische Kundenanforderungen anpassen. Neben einer frei konfigurierbaren Benutzeroberfläche, die für jeden Bediener individuell gestaltet werden kann, ist die Neuentwicklung auch hinsichtlich der jeweiligen Systemarchitektur, der Integration unterschiedlicher Komponenten und einer nachträglichen Anlagenerweiterung außerordentlich vielseitig. Darüber hinaus führten wir in 2016 einen neuen Schwenk-/Neigekopf für Kameras ein, der sich optimal in Videomanagementsysteme integrieren lässt und eine abgestimmte Interaktion mit Detektionssystemen ermöglicht. Zudem ist durch den modularen Aufbau des Neigekopfs eine nachträgliche Anpassung an geänderte Kundenanforderungen und neue Technologien möglich.

Produktion

Die Fertigungsaktivitäten im Funkwerk-Konzern sind auf das Werk Kölleda konzentriert, das 2016 erneut vollständig, teilweise im Drei-Schicht-Betrieb, ausgelastet war. Durch die Zentralisierung der Produktion auf einen Standort können die Ressourcen innerhalb der Gruppe gebündelt und die Flächen optimal genutzt werden. Zudem lassen sich Durchlaufzeiten optimieren und die Fertigungseffizienz verbessern.

Beschaffung

Der Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Komponenten wird in der Funkwerk-Gruppe weitgehend zentral abgewickelt. Dabei werden das konzernweite Einkaufsvolumen sowie die entsprechenden Lieferanten einheitlich gesteuert und die Beschaffung konsequent bedarfsorientiert gestaltet. Wir beziehen unser Material weltweit von verschiedenen Lieferanten und setzen möglichst auf Rahmenverträge. So können wir Preisschwankungen in einzelnen Regionen ausgleichen und die Einkaufspreise optimieren.

Deutlich erhöht hat sich 2016 der für Funkwerk wichtige Stahlpreis. Insbesondere aufgrund gestiegener chinesischer Exporte und Rohstoffkosten kletterte der Preis in Deutschland, Frankreich und Benelux Ende Dezember auf den höchsten Stand seit 32 Monaten. Im Gesamtjahr 2016 stieg der Stahlpreis um 75 %, was sich insbesondere auf die Margen der Produkte im Bereich Reisendeninformation belastend ausgewirkt hat.

Mitarbeiter

Im Funkwerk-Konzern waren am Stichtag 31. Dezember 2016 insgesamt 413 Mitarbeiter (inklusive Auszubildende) beschäftigt gegenüber 439 am Jahresende 2015. Dabei wurde die Belegschaft in den Bereichen Zugfunk und Reisendeninformation jeweils reduziert, während sich die Zahl der Beschäftigten im Geschäftsbereich Videosysteme leicht erhöhte. Im Ausland waren im Berichtsjahr 6 (Vorjahr: 7) Mitarbeiter für Funkwerk tätig.

In der Personalentwicklung lag der Schwerpunkt der Aktivitäten im abgelaufenen Jahr auf fachlichen Schulungen für Mitarbeiter aus den Bereichen Entwicklung, Vertrieb und Produktion, um unseren hohen Qualitätsstandard langfristig abzusichern. Zudem gab es Weiterbildungsmaßnahmen zu rechtlichen Themen und zur Verbesserung der persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen.

Um ein motivierendes und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld für unsere Beschäftigten zu schaffen, legen wir großen Wert auf Sicherheit am Arbeitsplatz und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch geeignete Anreizsysteme, die Kooperation mit Fachhochschulen und Akademien sowie unsere verstärkte Zusammenarbeit mit Universitätsabsolventen verfolgen wir konsequent unser Ziel, kompetenten und leistungsbereiten Nachwuchs für Funkwerk zu gewinnen.

2016 haben drei junge Menschen eine Ausbildung bei Funkwerk begonnen. Damit wurden am Jahresende an den Standorten Kölleda und Nürnberg insgesamt 25 Nachwuchskräfte (Vorjahr: 27) in klassischen gewerblichen sowie kaufmännischen Berufen bei Funkwerk ausgebildet. Gemessen an der Gesamtbelegschaft entsprach das einem Anteil von rund 6 %. Darüber hinaus haben im Oktober 2016 in Kölleda zwei BA (Bachelor of Engineering)-Studenten ihr Studium mit Praxisbezug in unserem Unternehmen begonnen.

Qualitätssicherung

Alle relevanten Prozesse im Unternehmen werden regelmäßig überprüft und verbessert, um das hohe Qualitätsniveau der Produkte und die Zuverlässigkeit der Systeme langfristig zu gewährleisten. Das durchgängig installierte Qualitätsmanagement-System wird kontinuierlich weiterentwickelt. Zudem durchlaufen die Betriebsstätten spezielle Zertifizierungen, um den Anforderungen unserer Kunden Rechnung zu tragen.

2016 fanden erneut alle notwendigen Zertifizierungen und Reaudits statt. Auch die Einhaltung der Normen nach ISO 9001 und dem Standard IRIS (International Railway Industry Standard) wird seit vielen Jahren gewährleistet.

Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung

Als international tätiger Konzern trägt Funkwerk Verantwortung gegenüber seinem sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Umfeld. Wir verpflichten uns, nachhaltig zu handeln und die Bedürfnisse aller Gruppen zu berücksichtigen, die von unseren Aktivitäten betroffen sind. Die Auswirkungen unseres Handelns auf die Umwelt halten wir möglichst gering und versuchen, sie stetig zu reduzieren. Dabei streben wir die Verknüpfung ökonomischer und ökologischer Interessen an.

Risikobericht

Risikomanagement-System

Die Funkwerk-Gruppe sieht sich als international tätiges Unternehmen regelmäßig mit Risiken und Chancen konfrontiert. Die zielorientierte Steuerung dieser Größen ist eine wesentliche Voraussetzung für den langfristigen Erfolg des Unternehmens. Deshalb besitzt das Risikomanagement einen hohen Stellenwert im Rahmen der Unternehmensführung. Grundsätzliches Ziel unserer Risikopolitik ist es, sich bietende Chancen konsequent zu nutzen und Risiken nur dann einzugehen, wenn ein angemessener Beitrag zum Unternehmensertrag erwartet werden kann. Generell definieren wir Risiken und Chancen als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen oder positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Unser mehrstufiges, zentral koordiniertes Risikomanagement-System ist Bestandteil der strategischen Geschäfts-, Planungs- und Kontrollprozesse und für alle Gesellschaften des Konzerns verbindlich vorgegeben. Es erstreckt sich über sämtliche Unternehmensteile und wird im Rahmen der Planung gepflegt. Diese Struktur ermöglicht uns eine frühzeitige Identifizierung und Analyse der Risiken. Die Einschätzung der Risiken erfolgt über die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die zu erwartenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Höhere Risikoklassen, die vorab definierte Schwellen überschreiten, werden im Rahmen der monatlichen Berichterstattung beobachtet und bewertet. In Zusammenarbeit mit dem Vorstand werden für diese adäquate Gegenmaßnahmen definiert und deren Umsetzung verfolgt.

Darstellung der Einzelrisiken

Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken beschrieben, die neben den üblichen mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Risiken nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Funkwerk-Gruppe haben könnten.

Risiko aus der Entwicklung der Tochtergesellschaften

Die Funkwerk AG geht grundsätzlich von einer positiven künftigen Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften aus. Sollte der Geschäftsverlauf trotz der in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen zur Restrukturierung und Strategieoptimierung von der Planung abweichen, könnten sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.

Abhängigkeit von Großkunden

Die Funkwerk-Gruppe verfügt über einen großen Kundenstamm und ist nicht nachhaltig von bestimmten Kunden abhängig. Mit Ausnahme von einzelnen Großprojekten wird mit keinem Kunden mehr als 10 % des Gesamtumsatzes erzielt. Sollten mehrere größere Abnehmer gleichzeitig weniger Produkte von den Funkwerk-Gesellschaften beziehen, entstehen Risiken für die Geschäftsbereiche durch einen Rückgang der Auslastung und ausbleibende Umsätze. Dies ist jedoch gegenwärtig bei Funkwerk nicht gegeben.

Risiko aus offenen Projektforderungen in Algerien

Die Funkwerk video systeme GmbH (FVS) ist an einer Arbeitsgemeinschaft nach algerischem Recht beteiligt (Groupement Funkwerk Contel plettac). Im Zuge der innenpolitischen Entwicklung in Algerien wurde Anfang 2010 ein Ermittlungsverfahren wegen des angeblichen Verdachts der Korruption und der unerlaubten Preisüberhöhung gegen mehrere Unternehmen und Privatpersonen in die Wege geleitet. Davon betroffen sind auch diese Arbeitsgemeinschaft, der algerische Partner und die FVS, nicht jedoch deren Geschäftsführer oder sonstige Mitarbeiter der Funkwerk-Gruppe. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Kurz nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2010 wurden unter anderem Bankkonten der Arbeitsgemeinschaft vorläufig gesperrt. Auf diesen Konten befinden sich Beträge aus der Bezahlung von ordnungsgemäß geleisteten Arbeiten in der Größenordnung von zum Bilanzstichtag umgerechnet rund 3,3 Mio. Euro, die derzeit nicht nach Deutschland transferiert werden können und die im Innenverhältnis allein der FVS zustehen. Eine interne Untersuchung der Funkwerk AG hat keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Korruptionsvorwürfe ergeben.

Im Februar 2016 erging ein mündliches Gerichtsurteil vor dem algerischen Strafgericht in Algier. Ein schriftliches Urteil ist der FVS bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes auf dem rechtlich vorgeschriebenen Wege nicht zugegangen. Das mündliche Urteil beinhaltet die Verurteilung der FVS neben anderen Firmen wegen Korruption und Preisüberhöhung in Algerien sowie eine Strafzahlung in Höhe von rund 40 TEUR. Gegen das Urteil wurden fristgemäß Rechtsmittel eingelegt, wodurch die laut mündlichem Urteil freigegebenen Bankkonten weiterhin nicht verfügbar sind.

Im Rahmen der bearbeiteten Projekte wurden von der Funkwerk AG Bankbürgschaften bzw. Bankgarantien gestellt, die durch algerische Banken auf Basis entsprechender Rückgarantieverträge mit einigen deutschen Banken emittiert wurden. Zum Bilanzstichtag waren alle Bankgarantien deutscher Banken ausgebucht. Von den ausgegebenen Bankbürgschaften sind vom Auftraggeber die Originalbürgschaften in Höhe von ca. 8,4 Mio. Euro noch nicht zurückgegeben worden. Auf Basis der Verträge mit dem Auftraggeber sollte FVS aufgrund bereits erfolgter Erfüllung der zugrundeliegenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen bzw. des Ablaufs der vertraglichen Gewährleistungsgarantien sowie aufgrund der Verfristung der Bürgschaften/Garantien nicht mehr in Anspruch genommen werden können, weshalb diese bereits von den deutschen Banken ausgebucht wurden. Bezüglich der noch nicht zurückgegebenen Originale der Bankbürgschaften verbleibt jedoch ein Restrisiko, da die deutschen Banken gegenüber den algerischen Banken „echte“ Rückgarantien auf erstes Anfordern gegeben haben.

Finanzielle Risiken

Aufgrund der Finanzierungsvereinbarungen mit der Hörmann-Gruppe war die Liquiditätsausstattung der Funkwerk AG im Geschäftsjahr 2016 durchgehend sichergestellt. Die Verträge bestehen unverändert fort und es gibt keine Indizien dafür, dass diese geändert bzw. beendet werden sollen. Bestandsgefährdende Risiken sehen wir daher nicht. Sollte die Kreditgewährung des Mehrheitsgesellschafters, welche mit einer Frist von sechs Monaten kündbar ist, künftig nicht unverändert bestehen bleiben, werden wir zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Möglichkeiten zur Erweiterung des finanziellen Spielraumes ergeben sich in Abhängigkeit von der Entwicklung der Tochter- und Enkelunternehmen. Ein Risiko für die Gruppe ergibt sich lediglich dann, wenn für alle vorstehend genannten Einzelrisiken Zahlungsverpflichtungen im maximalen Umfang erwachsen, die den Bestand an liquiden Mitteln sowie den von der Hörmann-Gruppe zugesagten Kreditrahmen übersteigen, wovon der Vorstand nach heutiger Kenntnis nicht ausgeht.

Einkaufsrisiken

Funkwerk benötigt für die Herstellung der Produkte eine Vielzahl von Komponenten und Bauteilen, die nur von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten bezogen werden können. Sollte ein Lieferant eines solchen Bau- oder Ersatzbauteils nicht mehr zur Verfügung stehen, wäre Funkwerk eventuell nicht in der Lage, rechtzeitig auf andere Anbieter umzustellen. Einige, insbesondere elektronische, Bauteile werden ausschließlich für Funkwerk hergestellt.

Zudem können wichtige Lieferanten und andere Geschäftspartner in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und den Geschäftsverlauf von Funkwerk damit beeinträchtigen. Auch ungeplante Preiserhöhungen haben negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Funkwerk-Konzerns. Um das zu vermeiden, überprüfen wir regelmäßig die Leistungsfähigkeit unserer Geschäftspartner und wählen Lieferanten sorgfältig aus. Zudem vereinbaren wir wenn möglich langfristige Lieferverträge, um Schwankungen auszugleichen und Engpässe zu vermeiden. Der Vereinbarung langfristiger Lieferverträge steht teilweise der Sachverhalt entgegen, dass sich unsere Kunden in den uns erteilten Rahmenverträgen nicht zu festen Stückzahlen verpflichten, sodass Funkwerk bei abgeschlossenen Mengenkontrakten ein Risiko aus Mehr- oder Mindermengen erwachsen kann. Diesem Risiko kann nur in dem Maße entgegengewirkt werden, wie sich unsere Kunden zu fest definierten Abnahmemengen verpflichten.

Änderungen von relevanten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien

Die Funkwerk Systems GmbH verkauft zu wesentlichen Anteilen Systeme, die einer Zulassung durch eine Behörde oder andere Institutionen bedürfen. Sollten sich gesetzliche Änderungen ergeben, die eine Neuzulassung nach sich ziehen, führt dies zu zusätzlichen Kostenbelastungen, die sich erst über den weiteren Abverkauf der Systeme refinanzieren, sofern die Kosten der Aufrechterhaltung der Zulassung nicht mit der bereits erfolgten Auslieferung der Systeme abgegolten wurden. So bedingte die 2016 erfolgte Änderung der TSI ZZS (Anwendbare Technische Spezifikation für die Interoperabilität Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung) umfangreiche Änderungen in der Soft- und Hardware. Die dadurch notwendigen Neuzulassungen ziehen hohe Kosten nach sich.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens umfassen zum Bilanzstichtag Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten.

Die Funkwerk AG verfügt über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren.

Das Unternehmen ist Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management. Es stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten der Funkwerk AG in Übereinstimmung mit den entsprechenden Handlungsanweisungen durchgeführt und Finanzrisiken entsprechend dieser Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft der Gesellschaft identifiziert, bewertet und gesteuert werden. Das Risikomanagement berücksichtigt auch Risikokonzentrationen über einzelne Geschäftsvorfälle oder Gruppenunternehmen.

Die Handlungsanweisungen zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken werden von der Unternehmensleitung geprüft und beschlossen.

Ausfallrisiko

Falls ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrages nicht oder nicht korrekt nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt, entsteht ein Ausfallrisiko für die Funkwerk-Gruppe. Im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit ist die Gruppe Kreditrisiken (insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, ausgesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das Ausfallrisiko aus Forderungen besteht vorrangig bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der operativen Geschäftstätigkeit. Die Kunden werden von der entsprechenden Geschäftseinheit basierend auf Verfahren und Kontrollen des Unternehmens für das Ausfallrisikomanagement gesteuert. Kreditgrenzen werden für sämtliche Kunden auf der Grundlage interner Risikoeinstufungsmerkmale festgelegt. Die Risikoeinstufungsmerkmale richten sich nach Umsatzgrenzen und Bestellhäufigkeiten über definierte Zeiträume. Grundsätzlich erfolgt eine Aufteilung in risikolose und risikobehaftete Kunden. Ausstehende Forderungen gegen Kunden werden regelmäßig überwacht und etwaige überfällige Zahlungen umgehend angemahnt und betrieben. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Berichtsstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert.

Finanzinstrumente und Einlagen

Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie gesteuert. Das Risiko wird grundsätzlich als gering eingeschätzt, da Funkwerk im Wesentlichen mit Geschäftsbanken mit ausgezeichneter Bonität zusammenarbeitet, ist jedoch immer in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung auf den weltweiten Finanzmärkten zu beurteilen.

Liquiditätsrisiko

Die Funkwerk-Gruppe begegnet ihren Liquiditätsrisiken sowie möglichen kurzfristigen Zahlungsstromschwankungen durch ein striktes Cash-Management. Zudem überwacht das Unternehmen das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines periodischen Liquiditätsplanungs-Tools, das für den kurzfristigen Planungshorizont auf den Tag genau erfolgt.

Alle sonstigen Verbindlichkeiten haben in der Regel eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Fremdwährungsrisiko

Das Risiko aus Fremdwährungstransaktionen wird als gering eingeschätzt, da wesentliche Geschäftsvorfälle in Euro abgewickelt werden.

Zinsänderungsrisiko

Der Vorstand sieht derzeit kein wesentliches Zinsänderungsrisiko im Rahmen der kurzfristigen Finanzierung. Zudem wird diesem Risiko auch bei Verträgen mit verbundenen Unternehmen durch die Vereinbarung von festgelegten Zinssätzen begegnet. Bezüglich der langfristigen Pensionsverpflichtungen besteht aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus das Risiko der erhöhten Zuführung zu Pensionsverpflichtungen, dem nicht gegengesteuert werden kann.

Kapitalsteuerung

Das Eigenkapital umfasst das auf die Anteilseigner der Funkwerk AG entfallende Eigenkapital. Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Unternehmens ist es, eine entsprechende Eigenkapitalquote als zentrales Steuerungselement sicherzustellen. Hierbei stellt die Entwicklung der Eigenkapitalquote eine bedeutende Größe gegenüber Dritten dar, sodass bei negativer Entwicklung entsprechende Risiken resultieren können.

Gesamtbeurteilung von Risiken

Die Einschätzung der Gesamtrisiken ist im Wesentlichen mit den zum Vorjahresbilanzstichtag bestehenden Risiken vergleichbar. Es ist gelungen, die Finanzlage weiter zu verbessern und den Grundumsatz sowie die Ergebnisse im Konzern erneut zu stabilisieren bzw. auszubauen, was zur weiteren Kräftigung des Unternehmens beiträgt. Insgesamt sind die Risiken, die Funkwerk eingeht, unserer unternehmerischen Tätigkeit angemessen. Sollten sich jedoch die geplante positive Ergebnisentwicklung der Funkwerk-Gruppe nicht umsetzen lassen und im Konzern Verluste entstehen, besteht das Risiko, dass die laufenden Ergebnisse einen im Saldo nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag nach sich ziehen.

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliches Umfeld 2017

Die Weltwirtschaft wird 2017 nach Ansicht des Internationalen Währungsfonds[6] nur wenig an Dynamik gewinnen und unterliegt außergewöhnlich hohen Risiken aufgrund der Unklarheit über die künftige Politik der USA. Zusätzliche Unsicherheiten bergen die Konflikte in Nahost, die weltweite Flüchtlingsproblematik und der internationale Terrorismus. Vor diesem Hintergrund prognostiziert der IWF, dass sich das globale Bruttoinlandsprodukt 2017 um 3,4 % vergrößert. Die stärksten Impulse kommen erneut aus den Entwicklungs- und Schwellenländern, für die ein Wachstum von 4,5 % vorhergesagt wird. In Brasilien und Russland wird wieder mit einem leicht positiven Verlauf gerechnet, die Region Middle East, Nordafrika, Afghanistan und Pakistan wird voraussichtlich um 3,1 % zulegen.

In den Industrieländern geht der IWF von einem Zuwachs um 1,9 % aus. Dabei dürfte sich das BIP in den USA um 2,3 % und in der Eurozone um 1,6 % erhöhen. Die deutsche Wirtschaft expandiert nach Ansicht des IWF um nur noch 1,5 %. Neben den weltweit protektionistischen Tendenzen, die möglicherweise noch zunehmen und die offene deutsche Wirtschaft in Mitleidenschaft ziehen, könnten die deutschen Exporte unter den Folgen des Brexit-Votums leiden.

Branchenentwicklung

Die Erwartungen der Bahnindustrie für die nächsten Jahre sind gedämpft. Trotz des im Gesamtjahr 2016 voraussichtlich erzielten Umsatzanstiegs wird in den nächsten Jahren nicht mit weiteren Zuwächsen gerechnet. Im Inland fehlen vor allem die Investitionen im Bereich Infrastruktur. Obwohl für das Schienennetz in Deutschland jährlich eine Milliarde Euro mehr zur Verfügung steht, kommen diese Finanzmittel bei den Unternehmen der Branche nicht an. Die Deutsche Bahn als Netzbetreiber muss laut der Vereinbarung mit dem Bund nicht ausweisen, wofür diese seit Anfang 2015 bereitgestellten Gelder verwendet werden. Im Ausland wird teilweise kräftig in den Schienenverkehr investiert. Während in Asien der Ausbau des Fernverkehrs favorisiert wird, wächst in Westeuropa aufgrund der anhaltenden Urbanisierung vor allem der Nahverkehr. Gleichzeitig bremsen aber auch viele Faktoren die internationale Entwicklung. Dazu gehören die global abflauende Konjunktur, ein deutlich wachsender Wettbewerb und die weltweit sinkende Offenheit für freien Handel, die sich insbesondere auf exportstarke Branchen wie die Bahnindustrie hemmend auswirkt.

Die Branche für elektronische Sicherheitstechnik geht aufgrund der weltweit gestiegenen Terrorbedrohung und des erhöhten Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung von einer Lockerung der Datenschutzbestimmungen aus. Im Inland wird entsprechend mit einem gegenüber 2016 unverminderten Zuwachs um rund 6 % gerechnet. In den Bereichen Straßen, Schiene und Wasserwege profitiert die Branche vom Bundesverkehrswegeplan 2030, der hier ein Investitionsvolumen von insgesamt 260 Mrd. Euro zur Verfügung stellt. International soll vor allem bei der Grenzüberwachung mehr Videotechnik zum Einsatz kommen. Insgesamt wird in den einzelnen Ländern mit einem Branchenverlauf gerechnet, der etwa der jeweiligen Konjunkturentwicklung entspricht.

Entwicklung des Funkwerk-Konzerns

Der Funkwerk-Konzern rechnet im Gesamtjahr 2017 unter Berücksichtigung der genannten Risiken und nachfolgend beschriebenen Chancen mit einem mit dem Berichtsjahr vergleichbaren Umsatz von etwa 77 Mio. Euro. Das für 2017 prognostizierte Betriebsergebnis von etwa 4 Mio. EUR liegt unter dem des Berichtsjahres. Ursache hierfür ist, dass die in 2016 erzielten Mengendegressionseffekte aus Großaufträgen nicht in gleichem Maße erwartet werden. Die Finanz- und Vermögenslage soll sich weiter stabilisieren. Das budgetierte Investitionsvolumen von rund 1,7 Mio. Euro, das vor allem in Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen fließt, soll aus dem operativen Cashflow finanziert werden.

Neben dem Software-Geschäft, das wir insbesondere im Bereich Videosysteme mit der internationalen Markteinführung des neuen Managementsystems vorantreiben werden, stehen in den nächsten Jahren die GSM-R Zugfunktechnik und deren Nachfolgetechnologien im Fokus. Hier wollen wir unsere führende Rolle weiter untermauern. Bei den Reisendeninformationssystemen liegt der Schwerpunkt auf der engmaschigen Zusammenarbeit mit unseren Hauptkunden im In- und Ausland. Darüber hinaus wollen wir unsere Entwicklungskompetenz sowie das Produktmarketing stärken und die Effektivität in den Prozessen verbessern.

Chancenbericht

Die Identifikation, Wahrnehmung und Nutzung von Chancen wird fallbezogen durch das operative Management wahrgenommen. Hierzu dienen neben der Beobachtung von internen und externen Daten auch regelmäßigen Reports, das strategische Produkt- und Projektmanagement und ein systematischer Innovationsprozess.

Die Funkwerk AG verfolgt in den nächsten Jahren weiterhin das Ziel eines ertragsorientierten Wachstums und konzentriert sich dabei auf die Stärken des Unternehmens, insbesondere das technologische Know-how. Wir verfügen über eine Produktpalette auf hohem technologischem Niveau mit einer Reihe von Alleinstellungsmerkmalen. Durch die im Eisenbahnverkehr für Mobilfunksysteme geforderten Zulassungen entstehen nicht nur hohe Kostenbelastungen für Funkwerk, sondern gleichzeitig auch die Chance auf eine gute Marktposition in einem Nischenmarkt, da die dadurch bedingten Markteintrittsbarrieren für Wettbewerber als hoch einzuschätzen sind und die im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen notwendigen Aufwendungen für Neuzulassungen nur über eine breite Kundenbasis amortisiert werden können.

Zudem halten wir die enge Bindung zu unseren Kunden, die wir gezielt intensivieren, für einen entscheidenden Erfolgsfaktor. Über unseren bestehenden, sehr umfangreichen Kundenstamm wollen wir sowohl das Neugeschäft voranbringen als auch Migrationslösungen platzieren. Darüber hinaus können wir bei der Entwicklung gezielt die Bedürfnisse der Kunden berücksichtigen. Im Ausland wollen wir unsere Marktposition in Potenzial- und Schlüsselländern, die wir für die drei Geschäftsbereiche definiert haben, auf- bzw. ausbauen. Dabei setzen wir sowohl auf Vertriebspartner als auch auf den direkten Kontakt zu den Abnehmern.

Die Bindung von Fachpersonal und eine langjährige Unternehmenszugehörigkeit unserer Mitarbeiter gehören ebenfalls zu den Chancen des Funkwerk-Konzerns. Damit halten wir das Know-how über die unterschiedlichen Technologiezyklen hinweg verfügbar und können es im Sinne unserer Kunden nutzen. Deshalb wollen wir unsere Belegschaft mit attraktiven Anreizsystemen und interessanten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Unternehmen halten.

Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung

Der Vorstand geht davon aus, dass der Funkwerk-Konzern 2017 den Grundumsatz weiter stabilisieren und ein positives operatives Ergebnis erreichen kann. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird sich weiterhin solide darstellen. Langfristig streben wir eine konzernweite EBIT-Marge von über 5 % an. Der Finanzbedarf soll grundsätzlich aus dem Free Cashflow finanziert werden und ist auf der Basis der Vereinbarungen mit der Hörmann-Gruppe abgesichert.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag bis zur Unterzeichnung dieses Berichts fanden keine Ereignisse statt, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns hatten.

 

Kölleda, 31. März 2017

Der Vorstand

Kerstin Schreiber

[1] vgl. Destatis, Pressemitteilung Nr. 062 vom 23. Februar 2017

[2] vgl. International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook (WEO) Update, January 2017

[3] vgl. VDB Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V., Pressemitteilung Nr. 13/ 2016 vom 18. Oktober 2016

[4] vgl. Destatis, Pressemitteilung Nr. 057 vom 17. Februar 2017

[5] vgl. Nürnberger Zeitung, 9. Januar 2017

[6] vgl. International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook (WEO) Update, January 2017

Konzernbilanz

AKTIVA

scroll
31.12.2016
in TEUR
31.12.2015
in TEUR
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.828   1.967
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0   0
    1.828 1.967
II. Sachanlagen      
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 6.054   6.258
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.108   1.285
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 490   466
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0   58
    7.652 8.067
III. Finanzanlagen      
Sonstige Anteile   0 0
    9.480 10.034
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte      
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.409   5.948
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 3.487   5.332
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 3.110   3.843
4. Geleistete Anzahlungen 92   238
5. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen -1.706   -6.050
    10.392 9.311
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19.219   14.593
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 26   1
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.510   3.115
    20.755 17.709
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   10.053 8.107
    41.200 35.127
C. Rechnungsabgrenzungsposten   77 68
D. Aktive latente Steuern   4.911 5.210
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung   11 63
    55.679 50.502

PASSIVA

     
  31.12.2016
in TEUR
  31.12.2015
in TEUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital      
1. Gezeichnetes Kapital 8.101   8.101
2. Eigene Anteile -41   -41
    8.060 8.060
II. Kapitalrücklage   59.570 59.570
III. Gewinnrücklagen      
Andere Gewinnrücklagen   39.206 39.206
IV. Konzernbilanzverlust   -85.032 -89.056
    21.804 17.780
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen   8 23
C. Rückstellungen      
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.212   5.128
2. Steuerrückstellungen 1.634   1.754
3. Sonstige Rückstellungen 20.906   16.999
    27.752 23.881
D. Verbindlichkeiten      
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.019   5.197
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 201   2.088
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.893   1.509
- davon aus Steuern: TEUR 1.262 (Vj.: TEUR 1.031)      
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: TEUR 15 (Vj.: TEUR 41)      
    6.113 8.794
E. Rechnungsabgrenzungsposten   2 24
    55.679 50.502

Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung

scroll
2016
in TEUR
2015
in TEUR
1. Umsatzerlöse   77.420 95.115
2. Verminderung des Bestandes an unfertigen und fertigen Erzeugnissen   -2.244 -2.814
3. Andere aktivierte Eigenleistungen   2 1
4. Sonstige betriebliche Erträge   1.997 4.553
- davon aus Währungsumrechnung: TEUR 82 (Vj.: TEUR 320)      
5. Materialaufwand      
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 25.159   29.874
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 8.525   9.418
    33.684 39.292
    43.491 57.563
6. Personalaufwand      
a) Löhne und Gehälter 22.067   30.694
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorung und für Unterstützung 3.799   5.871
- davon für Altersversorgung: TEUR 24 (Vj.: TEUR 42)      
    25.866 36.565
7. Abschreibungen      
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.562   1.978
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 800   1.200
    2.362 3.178
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen   9.814 16.644
- davon aus Währungsumrechnung: TEUR 107 (Vj.: TEUR 300)      
    5.449 1.176
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge   50 56
- davon aus Abzinsung von Rückstellungen: -TEUR 6 (Vj.: TEUR 8)      
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens   150 0
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen   369 2.160
- davon an verbundene Unternehmen: TEUR 272 (Vj.: TEUR 278)      
- davon aus Abzinsung von Rückstellungen: TEUR 118 (Vj.: TEUR 1.828)      
    4.980 -928
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   908 -8.451
- davon Latente Steuern: TEUR 299 (Vj.: -TEUR 4.655)      
13. Ergebnis nach Steuern   4.072 7.523
14. Sonstige Steuern   48 41
15. Konzernjahresüberschuss   4.024 7.482
16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr   -89.056 -96.538
17. Konzernbilanzverlust   -85.032 -89.056

Konzernanhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. Angewandte Vorschriften

Der Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB sowie den Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Mutterunternehmen ist die Funkwerk AG, Kölleda, Amtsgericht Jena, HR B 111457.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde das Gliederungsschema der Bilanz um den Posten „Sonstige Anteile“ im Finanzanlagevermögen erweitert.

Im Berichtsjahr wurden die handelsrechtlichen Neuregelungen infolge des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vollumfänglich umgesetzt. Sich hieraus ergebende Auswirkungen auf Ansatz, Bewertung und Ausweis einzelner Jahresabschlussposten sind in der nachfolgenden Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden / der Abweichungen von im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

Die Konsolidierung wird gemäß §§ 300 ff. HGB durchgeführt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse sind zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Soweit die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von den Grundsätzen des Konzerns in den Einzelbilanzen abweichen, werden gemäß § 308 HGB - falls erforderlich - Anpassungen vorgenommen und latente Steuern gebildet.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.

Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren planmäßig linear pro rata temporis abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist in den Folgejahren beizubehalten.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (bzgl. der Herstellungskosten vgl. unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse) abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Gebäude, Einbauten, Bauten auf fremdem Grund und die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt für Gebäude 15 bis 50 Jahre, für Technische Anlagen und Maschinen drei bis zwölf Jahre und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ein Jahr bis zehn Jahre.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis 150,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang behandelt. Für geringwertige Vermögensgegenstände über 150,00 EUR bis einschließlich 1.000,00 EUR wird ein Sammelposten im Jahr der Anschaffung gebildet und über fünf Jahre linear abgeschrieben.

Sofern der beizulegende Wert von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen zum Bilanzstichtag aufgrund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst.

Die sonstigen Anteile werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten (gleitender Durchschnitt) bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen in Abhängigkeit von Lagerdauer, verminderter Marktgängigkeit, Gewichtung der Abgangsmengen sowie aufgrund gesunkener Wiederbeschaffungskosten und gesunkener Verkaufspreise.

Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden mit den bei der Herstellung anfallenden direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung sowie angemessenen Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie dem herstellungsabhängigen Werteverzehr des Anlagevermögens ohne Fremdkapitalzinsen unter Einbeziehung von Verwaltungskosten und Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die verlustfreie Bewertung wurde beachtet.

Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennwert erfasst.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden soweit wie möglich offen von den Vorräten abgesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. Barwert angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Bei den verbleibenden Forderungen ist eine Pauschalwertberichtigung angesetzt, die dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko Rechnung trägt. Die Pauschalwertberichtigung beträgt für Inlandsforderungen (netto) 0,5 % und für Auslandsforderungen 1,0 %.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Passive latente Steuern werden für zukünftige Steuerbelastungen gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden, soweit möglich, verrechnet. Das Wahlrecht gemäß § 274 HGB wird ausgeübt.

Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können.

Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung der Vermögensgegenstände bzw. Nutzung des Verlustvortrags voraussichtlich Geltung haben werden.

Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der übersteigende Betrag aus dem Zeitwert der Vermögensgegenstände und den Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen oder Altersversorgungsverpflichtungen ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen oder Altersversorgungsverpflichtungen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile wird in der Vorspalte offen vom Posten „gezeichnetes Kapital“ abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wurde mit den frei verfügbaren Kapital-/Gewinnrücklagen verrechnet. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, wurden als Aufwand des Geschäftsjahres in dem die eigenen Anteile erworben wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen wird nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelt, gebildet und aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in Höhe der anteiligen Abschreibung bzw. Abgänge der geförderten Anlagengegenstände.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck sowie der Berücksichtigung von unternehmensindividuell bestimmter Fluktuationsrate und erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen ermittelt. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB unter Anwendung der Vereinfachungsregelung für eine angenommene pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Zinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren betrug am Abschlussstichtag 655 TEUR und war nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt.

Der Bewertung der Pensionsrückstellungen lagen folgende Prämissen zu Grunde:

- pauschaler Zinssatz (zehn Jahre): 4,01 %

- pauschaler Zinssatz (sieben Jahre): 3,22 %

- Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 2,50 %

- Erwartete Inflationsrate/Rententrend: 2,00 %

Der aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG resultierende Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtungen wurde im Berichtsjahr gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB mit den verbleibenden 9/15 zugeführt (734 TEUR). Der Ausweis erfolgte im Vorjahr unter den außerordentlichen Aufwendungen. Aufgrund des BilRUG erfolgt im Jahr 2016 der Ausweis unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.

Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags werden Preis- und Kostensteigerungen soweit notwendig entsprechend berücksichtigt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird das Wahlrecht zur Abzinsung nicht in Anspruch genommen. Erträge bzw. Aufwendungen aus Zinssatzänderungen werden im Finanzergebnis erfasst.

Die Bewertung der Altersteilzeitrückstellung zum 31. Dezember 2016 erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Barwertverfahren), unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen entsprechend der spezifischen Restlaufzeit der jeweils dem Altersteilzeitverhältnis zugrunde liegenden Verträge. Sofern biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen waren, wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck verwandt.

Vermögensgegenstände, die die Voraussetzungen als Planvermögen zur Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen erfüllen, wurden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und sind mit der jeweiligen individuellen Verpflichtung verrechnet worden.

Zur Abdeckung des pauschalen Gewährleistungsrisikos aus Lieferungen und Leistungen werden Gewährleistungsrückstellungen mit 0,5 % des Inlandsumsatzes und 1,5 % des Auslandsumsatzes gebildet.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

3. Abweichungen von im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden bis auf folgende Ausnahmen:

Durch die erstmalige Anwendung des BilRUG wurde die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung um die Posten „Außerordentliche Erträge“ und „Außerordentliche Aufwendungen“ sowie „Außerordentliches Ergebnis„ und „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ gekürzt und um den Posten „Ergebnis nach Steuern“ erweitert.

Durch das BilRUG sind Umsatzerlöse des Geschäftsjahres mit denen des Vorjahrs nicht vergleichbar. Die Umsatzerlöse des Vorjahres nach den Änderungen von § 277 Abs. 1 HGB stellen sich wie folgt zusammen:

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TEUR
Umsatzerlöse 2015 (nach HGB a.F.) 95.115
Hinzurechnung nach § 277 Abs. 1 HGB 561
Umsatzerlöse 2015 nach HGB i.d.F. BilRUG 95.676

In entsprechender Höhe der Hinzurechnung verringern sich die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2015.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Zuge der Änderungen durch das BilRUG zur Herstellung der gebotenen Vergleichbarkeit der Vorjahresbetrag des Postens „Außerordentliche Aufwendungen“ in Höhe von 3.910 TEUR in den Posten „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ umgegliedert.

4. Grundlagen der Währungsumrechnung

Für Fremdwährungsbeträge bei Vermögensgegenständen und Schulden sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zu dem Kurs am Tag der Erstverbuchung. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unter Beachtung des Anschaffungs-, Realisations- und Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

5. Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung, d. h. die Verrechnung des Beteiligungswertansatzes für die einbezogenen Unternehmen mit den in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungen und Sonderposten, erfolgte gemäß § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB a.F. in Verbindung mit Art. 66 Abs. 3 S. 4 EGHGB nach der Buchwertmethode bzw. für nach dem 31. Dezember 2009 erstmalig einbezogene Unternehmen nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 S. 2 HGB.

Die im unmittelbaren und mittelbaren Besitz des Mutterunternehmens stehenden Anteile wurden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen gemäß den Wertansätzen zu einem nach § 301 Abs. 2 HGB in Verbindung mit Art. 66 Abs. 3 S. 4 EGHGB möglichen Zeitpunkt verrechnet.

Die Erstkonsolidierung erfolgte jeweils zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss (bis 31. Dezember 2009) bzw. zum Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft Tochterunternehmen geworden ist.

Schuldenkonsolidierung

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegenseitig aufgerechnet. Soweit erforderlich, wurden Unterschiedsbeträge aufgrund zeitlicher Buchungsunterschiede durch Anpassungsbuchungen vor Durchführung der Konsolidierung eliminiert.

Eliminierung von Zwischenerfolgen

Im Geschäftsjahr erfolgten innerhalb des Konzerns keine Veräußerungen von Vermögensgegenständen mit wesentlichen Zwischenergebnissen, sodass auf die Eliminierung von Zwischenerfolgen nach § 304 Abs. 2 HGB verzichtet wurde.

Konsolidierung der Aufwendungen und Erträge

Sämtliche Umsätze und andere Erträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen nach § 305 Abs. 1 HGB verrechnet.

Steuerabgrenzung

Auf die sich aufgrund von HB II-Anpassungen ergebenden temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz wurden die darauf anfallenden latenten Steuern nach § 306 HGB abgegrenzt.

6. Konsolidierungskreis und Anteilsbesitzliste nach § 313 Abs. 2 HGB

Folgende Unternehmen, bei denen die Funkwerk AG die einheitliche Leitung ausübt, weil sie direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, wurden in den Konzernabschluss nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung gemäß §§ 300 ff. HGB einbezogen:

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Unternehmen Beteiligungsquote
in %
Stimmrechte
in %
FunkTech GmbH, Kölleda 100,00 100,00
Funkwerk Technologies GmbH, Kölleda 100,00 100,00
Funkwerk StatKom GmbH, Kölleda *) 100,00 100,00
Funkwerk Systems Austria GmbH, Wien, Österreich *) 100,00 100,00
Funkwerk Systems GmbH, Kölleda *) 100,00 100,00
Funkwerk video systeme GmbH, Nürnberg *) 100,00 100,00

*) indirekte Beteiligung

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist im Anschluss an Gliederungspunkt F. des Konzernanhangs ausführlich dargestellt. Soweit erforderlich, wurden im Anlagevermögen erfasste Vermögensgegenstände auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Der Betrag der außerplanmäßigen Abschreibungen ist bei den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.

2. Vorratsvermögen

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden in Höhe von 1.705,9 TEUR (Vorjahr 6.050,2 TEUR) offen von den Vorräten abgesetzt. Darunter waren keine Anzahlungen für noch nicht begonnene Aufträge (Vorjahr 89,3 TEUR).

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden wie im Vorjahr nicht.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 72,0 TEUR (Vorjahr 153,6 TEUR) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Anteilige Guthaben einer algerischen Arbeitsgemeinschaft bei Kreditinstituten sind 2016 wie im Vorjahr bei den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Unter Beachtung des Vorsichtsprinzips hinsichtlich der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rückführung der Gelder wurde 2016 eine Wertberichtigung in Höhe von 800,0 TEUR auf 1.000,0 TEUR vorgenommen.

4. Aktive Rechnungsabgrenzung

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Lizenzgebühren sowie Zahlungen für Service- und Wartungsverträge.

5. Latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern resultieren aus den temporären Differenzen in folgenden Posten:

- Anlagevermögen

- Vorräte

- Pensionsrückstellungen

- Rückstellungen für Altersteilzeit

- Sonstige Rückstellungen

Die passiven latenten Steuern resultieren aus den temporären Differenzen in den folgenden Posten:

- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

Es bestehen in den einzelnen Unternehmen gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge. Aufgrund der Planungsrechnung der einzelnen Gesellschaften erwartet der Vorstand, dass zukünftig gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden können.

Durch Konsolidierungsmaßnahmen entstandene latente Steuerbe- und -entlastungen werden mit dem Steuersatz der Funkwerk AG in Höhe von 29,82% berücksichtigt, wohingegen latente Steuern aus den Konzerngesellschaften mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,82%, sowie mit einem individuellen hebesatzabhängigen Gewerbesteuersatz (durchschnittlich 13,02%) bewertet werden. Die sich ergebenden Steueraufwendungen werden mit Steuererträgen verrechnet.

6. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Ausgewiesen ist das Grundkapital der Funkwerk AG zum Nennbetrag. Das Grundkapital beträgt 8.101.241,00 EUR, ist eingeteilt in 8.101.241 Stückaktien im Nennwert von 1 EUR in Form von Inhaberaktien und ist voll eingezahlt. Die Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich mit 8.059.662 Stück vom Anfang bis zum Ende der Periode nicht verändert.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. Juni 2019 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.050.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

- um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen,

- wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden,

- wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital I und II

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde beschlossen, das bedingte Kapital I und II aufzuheben und die Satzung der Gesellschaft entsprechend zu ändern.

Bedingtes Kapital III

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 wurde das Aktienoptionsprogramm 2010 beschlossen und hierfür ein bedingtes Kapital III in Höhe von bis zu 365 TEUR und 365.000 Optionsrechte geschaffen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Optionsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung des Optionsrechts entstehen, am Gewinn teil. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Der Nennbetrag des nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG beschlossenen bedingten Kapitals zur Schaffung von Aktienoptionsprogrammen darf 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten.

Eigene Anteile

Die Funkwerk AG, Kölleda, hat im Berichtsjahr keine eigenen Anteile erworben. Zum Bilanzstichtag war der Bestand unverändert 41.579 Stück und hatte einen Anschaffungswert von 1.062 TEUR. Die eigenen Aktien sind auf Depots bei drei Banken verteilt.

In den Konzernbilanzverlust wurde ein Verlustvortrag in Höhe von 89.056 TEUR einbezogen.

Der Eigenkapitalspiegel ist im Gliederungspunkt F dargestellt.

7. Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen

Der Sonderposten beinhaltet in Höhe von 8,0 TEUR (Vorjahr 22,9 TEUR) passivierte Investitionszulagen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 14,9 TEUR realisiert.

8. Rückstellungen

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt 5.211,6 TEUR. Der Konzern verfügt weder über Erstattungsansprüche noch über Planvermögen für Pensionsrückstellungen.

Die zum 1. Januar 2010 aufgrund der geänderten Vorschriften des HGB erforderliche Zuführung zur unmittelbaren Pensionsrückstellung von 1.227,4 TEUR wurde im Berichtsjahr unter Verzicht auf das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB mit den verbleibenden 9/15, entsprechend 734,4 TEUR, bilanziell berücksichtigt.

Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitrückstellungen betrug 635,6 TEUR. Er wurde mit Vermögensgegenständen im Wert von 429,5 TEUR verrechnet, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schuld aus den Altersteilzeitverpflichtungen dienen.

Die Anschaffungskosten dieser verrechneten Vermögensgegenstände beliefen sich auf TEUR 429,5; der bilanzierte Zeitwert des entsprechenden verfügungsbeschränkten Bankguthabens entsprach dem Buchwert bzw. den Anschaffungskosten. Den Erfüllungsbetrag übersteigendes Planvermögen in Höhe von 11,3 TEUR (Erfüllungsbetrag der Schuld 123,8 TEUR) wurde auf der Aktivseite als Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gesondert ausgewiesen. Im Finanzergebnis waren Aufwendungen aus der Aufzinsung von Altersteilzeitrückstellungen in Höhe von 5,6 TEUR enthalten, die mit Erträgen von 43,5 TEUR verrechnet wurden.

Die Sonstigen Rückstellungen betrafen im Wesentlichen nachlaufende Projektkosten (12.184,5 TEUR) und personalbezogene Kosten (3.416,2 TEUR).

9. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten sind dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel (im Anschluss an Gliederungspunkt F.) zu entnehmen.

Die Verbindlichkeiten enthalten keine antizipativen Verbindlichkeiten, die zum Abschlussstichtag noch nicht rechtlich entstanden sind.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultierten im Wesentlichen aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie von Halbfabrikaten und Waren oder aus der Lieferung von Gegenständen des Vorratsvermögens.

C. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Erträge und Aufwendungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 24 HGB

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von 734,4 TEUR angefallen. Die außergewöhnlichen Aufwendungen betrafen in voller Höhe die Zuführung des Unterschiedsbetrags zur Pensionsrückstellung gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB in Höhe der verbleibenden 9/15.

2. Umsatzerlöse

a) nach Tätigkeitsbereichen

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2016
TEUR
Reisendeninformation 17.347
Zugfunk GSM-R 40.052
Videosysteme 19.284
Sonstige nach § 277 Abs. 1 HGB 737
  77.420

b) nach geografischen Märkten

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2016
TEUR
Inland 37.555
EG 29.265
EFTA 8.527
Übriges Ausland 2.073
  77.420

3. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 1.418,7 TEUR (Vorjahr 2.417,2 TEUR) und betrafen insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.004,9 TEUR.

4. Abschreibungen

Die Abschreibungen des Berichtsjahres beinhalten in Höhe von 800,0 TEUR Wertberichtigungen auf algerische Bankguthaben, die wie in Vorjahren unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen wurden.

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 41,8 TEUR (Vorjahr 174,1 TEUR).

6. Forschungs- und Entwicklungskosten

Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr 9,1 Mio. EUR (Vorjahr 9,6 Mio. EUR). Davon sind analog dem Vorjahr keine Aktivierungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorgenommen worden.

7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 21,8 TEUR (Vorjahr 14,5 TEUR) sowie periodenfremde Steuererträge in Höhe von 0,0 TEUR (Vorjahr 4.451,3 TEUR im Zusammenhang mit der Beendigung des Finanzgerichtsstreits der Funkwerk Technologies GmbH).

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

a) Haftungsverhältnisse

Für Anzahlungsbürgschaften und Gewährleistungsbürgschaften aus dem laufenden Geschäft der Tochterunternehmen bestehen Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von ca. 8,1 Mio. EUR.

Alle Beteiligungsunternehmen führen ihre Geschäfte nach den vorliegenden Planungsrechnungen ordnungsgemäß und in einer Art und Weise, die gewährleistet, dass sie alle ihre Verpflichtungen aus eigener Kraft erfüllen können und damit eine Inanspruchnahme aus den eingegangenen Haftungsverhältnissen nicht zu erwarten ist.

Im Zusammenhang mit dem in Algerien laufenden Verfahren wurden von der Funkwerk AG Bankbürgschaften bzw. Bankgarantien gestellt, die durch algerische Banken auf Basis entsprechender Rückgarantieverträge mit einigen deutschen Banken emittiert wurden. Zum Bilanzstichtag waren alle Bankgarantien deutscher Banken ausgebucht. Von den ausgegebenen Bankbürgschaften sind vom Auftraggeber die Originalbürgschaften in Höhe von ca. 8,4 Mio. EUR noch nicht zurückgegeben worden. Auf Basis des derzeitigen Informationsstandes wird das Risiko einer Inanspruchnahme als gering eingeschätzt. Es wird auf die Darstellungen im Lagebericht verwiesen.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen sowie aus sonstigen längerfristigen Verträgen belief sich auf insgesamt ca. 4,9 Mio. EUR. Die Vertragslaufzeiten bewegen sich zwischen einem und sechs Jahren.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben in Höhe von 1,5 Mio. EUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr, in Höhe von 3,3 Mio. EUR eine Laufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre und in Höhe von 0,1 Mio. EUR eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren.

2. Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften

Zwischen der Hörmann Finance GmbH und den Funkwerk-Gesellschaften wurde 2014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Es handelt sich um ein stilles echtes Factoring, dabei geht das Delkredere-Risiko auf den Factor über.

Das Factoring dient der Verkürzung von Forderungslaufzeiten und ist Bestandteil des Liquiditätsmanagements von Funkwerk. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren keine Forderungen verkauft.

3. Gesamthonorare des Konzernabschlussprüfers

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2016
TEUR
2015
TEUR
Abschlussprüfungsleistungen1 143,0 168,8
sonstige Leistungen 0,8 2,0
Summe 143,8 170,8

1 Honorar aus Abschlussprüfungsleistungen betrifft sowohl die Prüfung des Konzernabschlusses als auch die

Prüfung der Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen.

4. Vorstand

Frau Kerstin Schreiber, Dipl.-Betriebswirtin, Vorstand der Funkwerk AG

Bezüglich der Bezüge der Organmitglieder und der ehemaligen Organmitglieder wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 i.V.m. § 314 Abs. 3 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht.

5. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:

- Frau Elizabeth Hörmann, Vorsitzende des Gesellschafterausschusses der Hans Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Stiftungsrat der Hörmann Stiftung e.V., Vorsitzende (ab 28. Juni 2016)

- Herr Johann Schmid-Davis, Mitglied der Geschäftsführung der Hörmann Finance GmbH, Stellvertretender Vorsitzender (ab 28. Juni 2016)

- Herr Dr. Oliver Maaß, selbständiger Rechtsanwalt im Bereich Aktienrecht in der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) LLP, München (ab 28. Juni 2016)

- Herr Alfons Hörmann, Vorsitzender (bis 28. Juni 2016)

- Herr Prof. Dr. Gerhard P. Fettweis, Hochschullehrer, Stellvertretender Vorsitzender (bis 28. Juni 2016)

- Herr Dr.-Ing. Manfred Egner, Unternehmer, (bis 28. Juni 2016)

Die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder des Mutterunternehmens belaufen sich im Geschäftsjahr 2016 auf 57,6 TEUR (Vorjahr 57,6 TEUR).

6. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2016 waren ohne Berücksichtigung von Vorstand, Geschäftsführern und Auszubildenden im Durchschnitt 392 (Vorjahr 550) Mitarbeiter beschäftigt. Die durchschnittliche Anzahl der Auszubildenden belief sich auf 25 (Vorjahr 30).

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach Gruppen:

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2016
Produktion 120
Vertrieb / Projektmanagement 132
Entwicklung 108
Verwaltung 32
Summe 392

7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Stichtag bis zur Unterzeichnung dieses Berichts fanden keine Ereignisse statt, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns hatten.

8. Ergebnisverwendungsbeschluss

Der Vorstand des Mutterunternehmens Funkwerk AG schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Mutterunternehmens sowie den Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

E. KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung erfolgte entsprechend den Vorgaben des DRS 21.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist ein Indikator dafür, in welchem Maße es durch die operative Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften. Die im Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Auszahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung betrafen Zahlungen im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus Unternehmensveräußerungen im Vorjahr.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit gibt das Ausmaß an, in dem Aufwendungen für Ressourcen getätigt wurden, die künftige Erträge und Cashflows erwirtschaften sollen.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet die für die Finanzierung des Funkwerk-Konzerns geleisteten Zinszahlungen.

Die im Geschäftsjahr 2016 gezahlten Steuern lagen bei 395 TEUR und die gezahlten Zinsen bei 251 TEUR.

Definition des Finanzmittelfonds

Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung angegebene Finanzmittelfonds am Ende der Periode bestand ausschließlich aus kurzfristig verfügbaren Bankguthaben und Kassenbeständen. Nicht im Finanzmittelfonds enthalten sind Bankguthaben in Algerien in Höhe von 1.000,0 TEUR (Vorjahr: 1.800,0 TEUR), da diese im Bilanzposten Sonstige Vermögensgegenstände enthalten sind. Wir verweisen auf die Ausführungen im Konzernlagebericht, Abschnitt Risikobericht.

F. Eigenkapitalspiegel

Im Konzernbilanzverlust waren Erträge in Höhe von 6.095,3 TEUR aus der Bilanzierung aktiver latenter Steuern, der Zeitwertbewertung von Vermögensgegenständen sowie dem Unterschiedsbetrag aus den berücksichtigten Zinssätzen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (zehn Jahresdurchschnitt vs. sieben Jahresdurchschnitt) enthalten, die nach der Berücksichtigung von passiven latenten Steuern und frei verfügbaren Rücklagen einer Ausschüttungssperre unterliegen. Gesellschaftsrechtliche Ausschüttungssperren bestehen nicht.

 

Kölleda, 31. März 2017

Der Vorstand

Konzernanlagenspiegel

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Anschaffungs - / Herstellungskosten
Stand 01.01.2016
in TEUR
Zugang
in TEUR
Abgang
in TEUR
Umbuchungen
in TEUR
Stand 31.12.2016
in TEUR
A. Anlagevermögen          
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.312 446 -188 0 8.570
2. Geschäfts- oder Firmenwert 649 0 0 0 649
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 8.961 446 -188 0 9.219
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 9.313 0 -16 32 9.329
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.690 292 -199 15 8.798
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.084 324 -3.635 0 5.773
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 58 0 -11 -47 0
Summe Sachanlagen 27.145 616 -3.861 0 23.900
III. Finanzanlagen          
Sonstige Anteile 750 150 0 0 900
Summe Finanzanlagen 750 150 0 0 900
Summe Anlagevermögen 36.856 1.212 -4.049 0 34.019
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Abschreibungen
Stand 01.01.2016
in TEUR
Zugang
in TEUR
Abgang
in TEUR
Stand 31.12.2016
in TEUR
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.345 584 -187 6.742
2. Geschäfts- oder Firmenwert 649 0 0 649
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 6.994 584 -187 7.391
II. Sachanlagen        
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 3.055 236 -16 3.275
2. Technische Anlagen und Maschinen 7.405 480 -195 7.690
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.618 262 -3.597 5.283
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 19.078 978 -3.808 16.248
III. Finanzanlagen        
Sonstige Anteile 750 150 0 900
Summe Finanzanlagen 750 150 0 900
Summe Anlagevermögen 26.822 1.712 -3.995 24.539
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Buchwerte
Buchwert 31.12.2016
in TEUR
Buchwert 31.12.2015
in TEUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.828 1.967
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 1.828 1.967
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 6.054 6.258
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.108 1.285
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 490 466
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 58
Summe Sachanlagen 7.652 8.067
III. Finanzanlagen    
Sonstige Anteile 0 0
Summe Finanzanlagen 0 0
Summe Anlagevermögen 9.480 10.034

Konzern-Verbindlichkeitenspiegel

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Restlaufzeit davon  
bis zu einem Jahr
TEUR
von mehr als einem Jahr
TEUR
mehr als fünf Jahre
TEUR
Gesamtbetrag
TEUR
davon gesichert
TEUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.019 0 0 4.019 0
Vorjahr 5.197 0 0 5.197 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 201 0 0 201 0
Vorjahr 2.088 0 0 2.088 0
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.859 34 0 1.893 0
- davon aus Steuern 1.262 0 0 1.262 0
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 15 0 0 15 0
Vorjahr 1.509 0 0 1.509 0
  6.079 34 0 6.113 0
Vorjahr 8.794 0 0 8.794 0

Konzern-Kapitalflussrechnung

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2016
in TEUR
2015
in TEUR
Konzernjahresüberschuss 4.024 7.482
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.712 1.978
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 3.940 -10.551
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -15 -3
Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -4.410 8.690
Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -602 974
Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -14 -6
Zinsaufwendungen/Zinserträge 320 2.104
Aufwendungen/Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 734 3.910
Ertragsteueraufwendungen/-erträge 908 -8.451
Auszahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung -1.016 0
Ertragssteuerzahlungen -395 -1.005
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 5.186 5.122
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 1 11
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -446 -691
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 67 173
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -616 -950
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -150 0
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0 -81
Auszahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0 -823
Erhaltene Zinsen 55 56
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.089 -2.305
Gezahlte Zinsen -251 -332
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -251 -332
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 3.846 2.485
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 6.207 3.722
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10.053 6.207
Zusammensetzung des Zahlungsmittelfonds DRS 21    
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10.053 8.107
./. kurzfristige Kreditaufnahmen 0 -1.900
Finanzmittelfonds 10.053 6.207

Konzern-Eigenkapitalspiegel

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Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital
Gezeichnetes Kapital Stammaktien
in TEUR
Kapitalrücklage
in TEUR
Gewinnrücklagen
in TEUR
Konzernbilanz- verlust
in TEUR
Eigene Anteile
in TEUR
Konzerneigenkapital
in TEUR
Stand zum 01.01.2015 8.101 59.570 39.206 -96.538 -41 10.298
Änderungen des Konsolidierungskreises 0 0 0 121 0 121
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 7.361 0 7.361
Stand zum 31.12.2015 8.101 59.570 39.206 -89.056 -41 17.780
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 4.024 0 4.024
Stand zum 31.12.2016 8.101 59.570 39.206 -85.032 -41 21.804

Bestätigungsvermerk

Wir haben den von der Funkwerk AG, Kölleda, aufgestellten Konzernabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel — und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Rechnungslegungsinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

München, 31. März 2017

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Wörl, Wirtschaftsprüfer

gez. ppa. Hunold, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2016 beschäftigte sich der Aufsichtsrat der Funkwerk AG erneut ausführlich mit der Lage und Entwicklung der Unternehmensgruppe. Die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllte er gewissenhaft und mit großer Sorgfalt, stand dem Vorstand laufend beratend zur Seite und hat dessen Arbeit kontinuierlich begleitet und überwacht. Dabei verlief die Zusammenarbeit jederzeit konstruktiv und war von offenen, vertrauensvollen Diskussionen geprägt.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für Funkwerk relevanten Fragen, insbesondere der Strategie und Planung sowie der operativen Geschäftsentwicklung und Lage des Konzerns einschließlich der Risikosituation, des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden ausführlich erörtert und deren Gründe sowie die entsprechend eingeleiteten Maßnahmen mit dem Aufsichtsrat diskutiert. Auch außerhalb der turnusgemäßen Zusammenkünfte standen die Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Vorstand in engem Kontakt, wobei insbesondere der bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende stets über den Geschäftsverlauf informiert war. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes traten im Berichtszeitraum nicht auf.

Personelle Änderungen im Aufsichtsrat

Zum Ende der Hauptversammlung am 28. Juni 2016 haben Alfons Hörmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Funkwerk AG, Prof. Dr. Gerhard P. Fettweis, stellvertretender Vorsitzender, und Dr.-Ing. Manfred Egner wie angekündigt ihre Mandate niedergelegt. Am gleichen Tag wählte die Hauptversammlung Elizabeth Hörmann, Johann Schmid-Davis und Dr. Oliver Maaß neu in das Gremium. In einer konstituierenden Sitzung wurden am 8. Juli 2016 Elizabeth Hörmann zur Vorsitzenden und Johann Schmid-Davis zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats

In den vier Aufsichtsratssitzungen des Geschäftsjahres 2016 wurden alle relevanten Themen, insbesondere zustimmungspflichtige Geschäfte, detailliert erörtert. Sie fanden am 18. März, 27. Juni, 29. September und 19. Dezember statt. Das Aufsichtsgremium war dabei stets vollzählig und beschlussfähig. An den Treffen nahm auch der Vorstand teil.

Zu den Themen, die in jeder der ordentlichen Sitzungen besprochen wurden, zählten die Geschäfts- und Liquiditätsentwicklung im Konzern, die jeweils anhand der aktuellen Monatsabschlüsse ausführlich erläutert wurde, sowie die operative und personelle Entwicklung an den Standorten der Unternehmensgruppe. Der Vorstand erläuterte die aktuelle Entwicklung, stellte diese regelmäßig den Planungen gegenüber und stimmte die weitere Vorgehensweise mit dem Aufsichtsrat ab. Auch der Finanzierungsstatus der Funkwerk-Gruppe und das in Algerien anhängige Rechtsverfahren waren regelmäßig Gegenstand der Beratungen.

Im Mittelpunkt des ersten Treffens des Jahres am 18. März 2016 standen die Jahresabschlüsse 2015 der Funkwerk AG und des Konzerns. Die Unterlagen wurden in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer ausführlich diskutiert, die auch auf die Schwerpunkte und die wesentlichen Feststellungen der Prüfung eingingen. Die formale Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Funkwerk AG und Billigung des Konzernabschlusses erfolgte am 29. April 2016.

Am 27. Juni 2016 informierte sich der Aufsichtsrat über den Stand der Abwicklung des in 2015 veräußerten Standorts Salzgitter.

Gegenstand der Sitzung am 29. September 2016 waren neben den regelmäßigen Themen vor allem Personalsachverhalte. Darüber hinaus wurden die aktuelle Wettbewerbssituation im Bereich GSM-R Mobilfunk sowie die Expansionspläne des Geschäftsbereichs Videosysteme besprochen.

Das Treffen am 19. Dezember 2016 stand insbesondere im Zeichen der Unternehmensplanung. Sowohl die Aussichten und Zielsetzungen für 2017 als auch die Planungsprämissen und langfristige Vorhaben wurden erörtert.

Jahresabschluss und Konzernabschluss

Am 28. Juni 2016 wählte die ordentliche Hauptversammlung der Funkwerk AG die BDO AG, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016. Sie hat die vom Vorstand nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches HGB aufgestellten Jahresabschlüsse der Funkwerk AG und des Konzerns, die Lageberichte und den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfer stellten fest, dass die Lageberichte die Situation der Funkwerk AG und des Konzerns sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung in zutreffender Weise beschreiben und bewerteten auch die Qualität des Risikomanagement-Systems positiv. Die Abschlussprüfer erteilten daher den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Die Jahresabschlüsse der Muttergesellschaft und des Konzerns, die Lageberichte und die Berichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor. In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 25. April 2017 wurde umfassend über die Abschlüsse und Berichte beraten. An der Sitzung nahmen Vertreter des Abschlussprüfers teil, informierten über das Ergebnis ihrer Prüfungen und standen für zusätzliche Auskünfte zur Verfügung. Sie bestätigten dem Aufsichtsrat die Wirksamkeit des Risikomanagement- und des internen Kontrollsystems. Außerdem versicherten die Abschlussprüfer schriftlich, dass sie im Berichtsjahr über die Abschlussprüfung hinaus keine wesentlichen Leistungen für die Gesellschaft erbracht haben und keine Umstände vorliegen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Bei der abschließenden Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte von AG und Konzern durch den Aufsichtsrat ergaben sich keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der AG und den Konzernabschluss für das Jahr 2016 gebilligt und schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, für das Geschäftsjahr 2016 keine Ausschüttung vorzunehmen.

Die BDO AG prüfte auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“). Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind und bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“ Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht ebenfalls geprüft und keine Einwände gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Funkwerk AG und dem Vorstand für die geleistete Arbeit und das Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr. Bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen im Geschäftsjahr 2017 wünschen wir allen Beteiligten viel Erfolg.

 

Kölleda, im April 2017

Elizabeth Hörmann, Vorsitzende

Ergebnisverwendungsbeschluss