![]() Funkwerk AGKölledaKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018KonzernlageberichtGrundlagen des KonzernsGeschäftsmodell Funkwerk ist ein technologisch führender Anbieter von innovativen Kommunikations-, Informations- und Sicherheitssystemen. Das Angebotsspektrum umfasst professionelle Konzepte für Bahnbetriebe, den öffentlichen Personennahverkehr, die Binnenschifffahrt und Flughäfen sowie intelligente elektronische Sicherheitssysteme zum Schutz von Gebäuden, Plätzen, Industrieobjekten, Anlagen und Personen. Zum Kundenkreis gehören hauptsächlich Bahnbetreiber und Schienenfahrzeughersteller, das öffentliche Verkehrs- und Transportwesen, Industriebetriebe, Energie- und Versorgungsunternehmen, Behörden, Institutionen des Gesundheitswesens, Städte und Freizeiteinrichtungen. Das Leistungsspektrum des Funkwerk-Konzerns ist untergliedert in drei Geschäftsbereiche: Mobilfunk- und Kommunikationssysteme für schienengebundenen Verkehr (Zugfunk) Funkwerk entwickelt und produziert Zugfunksysteme für den weltweiten Schienenverkehr. Die maßgeschneiderten Lösungen für die Sprach- und Datenkommunikation über analoge sowie digitale Mobilfunknetze (GSM-R, LTE) umfassen insbesondere Cab-Radios, Funkmodule, Datenfunkgeräte und Handfunkgeräte. Im Bereich GSM-R Cab-Radio ist Funkwerk Weltmarktführer und exportiert in mehr als 40 Länder. Reisendeninformation Zu diesem Geschäftsbereich gehören stationäre, visuelle und akustische Anlagen für den Innen- und Außenbereich zur Information der Reisenden. Die Systeme beinhalten hochkomplexe Steuerungssoftware zur Bearbeitung und Bereitstellung von Echtzeitdaten im Schienenverkehr, die den Reiseverlauf widerspiegeln und Planabweichungen mitteilen. Videosysteme Dieser Geschäftsbereich umfasst professionelle, technisch innovative Video-Sicherheitsanwendungen, die sowohl im Objektbereich zur Gebäudeüberwachung als auch zur Prozessüberwachung eingesetzt werden, zum Beispiel auf Bahnhöfen, im öffentlichen Personennahverkehr, auf Autobahnen, in Produktionswerken, Botschaften oder großen Finanzhäusern. Funkwerk konzentriert sich insbesondere auf die Auswertung und Aufbereitung der Daten über hochintelligente, homogene Sicherheitssysteme, in welche Kameras, das Videomanagement und die Zutrittskontrolle integriert sind. Neben der Konzeption, Planung und dem System-Engineering übernehmen wir für unsere Kunden auch den kompletten Support und die Wartung der Anlagen. Zusätzlich wurde verstärkt in IoT (Internet of Things)-Aktivitäten investiert. Sie sind in der Funkwerk IoT GmbH gebündelt, die als Dienstleister für die gesamte Funkwerk-Gruppe fungiert, und sollen als vierter Geschäftsbereich etabliert werden. Die Gesellschaft konzentriert sich auf die Implementierung von IoT-Features in Anwendungen, Applikationen und Systemen unserer Kunden. Sie ist spezialisiert auf den Markt „Predictive Maintenance“, also die vorausschauende Wartung von Applikationen und Systemen. Mittels einer spezialisierten „Middleware“-Software sowie Cloud-Komponenten versetzt IoT unsere Kunden in die Lage, die Zustände ihrer „Things“, z.B. Fahrgastanzeiger, Videokameras oder kritische Infrastrukturen, zentral zu erfassen und unter Anwendung spezieller Algorithmen sowie Künstlicher Intelligenz (KI) auszuwerten. Dies dient unter anderem dazu, die Verfügbarkeit der Systeme und Anwendungen zu erhöhen sowie Wartungsintervalle intelligenter zu gestalten. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden dabei, die geforderten Compliance- und Security-Anforderungen in ihren Applikationen und Systemen sicherzustellen. Abgerundet wird das Spektrum der Funkwerk-Gruppe durch ein komplexes Serviceangebot. Funkwerk bietet insbesondere Engineering- und Dokumentationsdienstleistungen, Schulung, Support, Wartung und Instandhaltung sowie die Reparatur der Anlagen und Systeme. Strategie und Ziele Die Strategie des Funkwerk-Konzerns zielt auf ertragsorientiertes Wachstum und die kontinuierliche Weiterentwicklung der technologischen Kompetenz sowie den Ausbau bzw. Erhalt der Marktanteile ab. Wir konzentrieren uns insbesondere auf maßgeschneiderte Systemlösungen mit hohen Software-Anteilen sowie Zukunftsmärkte mit gutem Wachstumspotenzial und investieren speziell in Schlüsselkomponenten. Zudem streben wir die weitere Internationalisierung unserer Geschäftstätigkeit an, wobei wir vornehmlich auf unser breites Kooperationspartner- und Kundennetzwerk setzen. Im Bereich Videosysteme wird nach Etablierung unseres neuen Managementsystems „optisafe“ der Vertrieb über Distributoren im In- und Ausland ausgebaut. Konzernstruktur Organisatorisch setzt sich der Funkwerk-Konzern aus der Muttergesellschaft Funkwerk AG und deren Tochtergesellschaften zusammen. Dabei agiert die AG als Holding und übernimmt mit ihren Zentralfunktionen gruppenweit übergreifende Aufgaben. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Auflistung der unter dem Dach der Funkwerk AG tätigen Gesellschaften zum 31. Dezember 2018: scroll
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Unternehmensführung und Steuerungssystem Verantwortlich für die Leitung des Konzerns ist der Vorstand der Funkwerk AG, der die Strategie festlegt und gemeinsam mit den Führungskräften der Geschäftsbereiche geeignete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung erarbeitet. Er wurde im Berichtsjahr auf zwei Mitglieder erweitert: Neben Kerstin Schreiber, die dem Vorstand seit 2013 angehört, wurde mit Wirkung zum 1. August 2018 Dr. Andreas J. Schmid neu in das Gremium bestellt. Er ist zuständig für den Geschäftsbereich Videosysteme sowie die IoT-Aktivitäten im Konzern, während Kerstin Schreiber die Bereiche Zugfunk und Reisendeninformation verantwortet. Die beiden Mitglieder vertreten die Funkwerk AG gleichberechtigt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft überwacht die Arbeit des Vorstands und steht ihm beratend zur Seite. Für die Steuerung der operativen Geschäftsbereiche sind neben den strategischen Vorgaben die Kennzahlen Auftragseingang und -bestand, Umsatz, Betriebsergebnis, Working Capital und die Liquidität sowie jeweils produktspezifische Kennzahlen maßgeblich. Die Steuerungsinstrumente werden im Rahmen des konzernweiten Controllings eingesetzt und bei Bedarf erweitert. Zusätzlich werden relevante Frühindikatoren wie Markt-, Konjunktur- und Branchendaten sowie die Entwicklung wichtiger Rohstoffpreise überprüft. Auch die Analyse der Wettbewerbsposition dient der Unternehmenslenkung, wofür regelmäßig der jeweilige Marktanteil, die Qualität der Leistungen, der Umsatzbeitrag neuer Produkte und die Entwicklungsintensität untersucht werden. Kundenzufriedenheitsanalysen sowie Ergebnisse von Mitarbeitergesprächen und -befragungen gehen ebenfalls in die Bewertung ein. WirtschaftsberichtWirtschaftliche Rahmenbedingungen 2018 Das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland nahm im Jahr 2018 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis)[1] um 1,5 % zu – nach jeweils 2,2 % in den beiden Vorjahren. Positive Wachstumsimpulse kamen demnach vor allem aus dem Inland: Sowohl die privaten (+1,0 %) als auch die staatlichen (+1,1 %) Konsumausgaben lagen über dem Vorjahresniveau. Allerdings waren die Zuwächse deutlich niedriger als in den letzten beiden Jahren. Der Export fiel 2018 als Wachstumstreiber aus. Nach den vorläufigen Berechnungen des Bundesamtes stiegen die Ausfuhren zwar auch 2018, aber mit plus 2,4 % nicht mehr so stark wie die Importe, die um 3,4 % zunahmen. Damit bremste der Außenbeitrag rein rechnerisch das deutsche BIP-Wachstum. Auf globaler Ebene trübte sich die Konjunktur im Laufe des Berichtsjahres ebenfalls zunehmend ein. Der Internationale Währungsfonds (IWF), der zunächst von einem Weltwirtschaftswachstum um 3,9 % ausgegangen war, revidierte seine Prognose für 2018 deshalb auf 3,7 %, was im Januar 2019 bestätigt wurde[2]. Gründe für die Abkühlung waren unter anderem der Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie auf EU-Ebene die unklaren Verhältnisse in Italien und bezüglich des Brexits. Die Industrienationen vergrößerten ihr BIP 2018 um insgesamt 2,3 %, wobei das stärkste Plus die USA mit 2,9 % verzeichneten, während die Eurozone sich mit plus 1,8 % deutlich schwächer entwickelte. In den Entwicklungs- und Schwellenländern legte das Bruttoinlandsprodukt in Summe um 4,6 % zu. In China verringerte sich das Wirtschaftswachstum auf 6,6 %, in Indien belief sich die Steigerung auf 7,3 %. Brasilien und Russland konnten dagegen jeweils nur leicht zulegen. In der Region Middle East, Nordafrika, Afghanistan und Pakistan wurde ein BIP-Anstieg von 2,4 % verzeichnet. Branchenumfeld In der deutschen Bahnindustrie wurde im ersten Halbjahr 2018 nach Angaben des Verbands der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V.[3] ein Umsatzzuwachs um 8 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum erzielt. Davon erwirtschaftete das Geschäft mit Fahrzeugen einen Anteil von 70 %. Auf den Infrastrukturbereich (digitale Leit- und Sicherungstechnologie, Gleise, Weichen, Streckenelektrifizierungen, Stellwerke und Bahnübergänge) entfielen 14 % und auf das Servicegeschäft 12,6 %. Der Inlandsumsatz legte im Berichtszeitraum besonders stark um 36 % zu. Dagegen verringerte sich der Exportumsatz bedingt durch den zunehmenden Protektionismus um 20 %. Trotz der spürbaren Abschottungsaktivitäten auf dem Weltmarkt erhöhten sich die Auftragseingänge aus dem Ausland im ersten Halbjahr 2018 um 45,5 %. Insgesamt überstieg das Auftragsvolumen den Vorjahreswert um rund 5 %. Der Sicherheitsmarkt in Deutschland erfreute sich 2018 einer sehr guten Auftrags- und Geschäftslage. Nach aktuellen Markterhebungen des BHE Bundesverbands Sicherheitstechnik e.V.[4] wurde im Berichtsjahr ein deutliches Umsatzplus von etwa 5 % verzeichnet. Nachdem schon in den beiden Vorjahren spürbare Steigerungen erzielt wurden, wäre damit ein neuerlicher Rekordwert erreicht. Besonders hohe Zuwächse entfielen auf die Zutrittssteuerung (+6,7 %) und die Video-Überwachungstechnik (+6,0 %), was laut Verband auch auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten im privaten, industriellen und öffentlichen Bereich sowie die präventive Wirkung derartiger Systeme zurückzuführen ist. Teilweise beträchtliche Anstiege werden auch in den anderen sicherheitstechnischen Gewerben wie Brandmeldetechnik, Einbruchmeldetechnik, sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen erwartet. Außerhalb Deutschlands gehörten insbesondere die EU- und die Golfstaaten zu den Wachstumsmärkten, wobei die Entwicklung in den einzelnen Ländern sehr heterogen verläuft.[5] Funkwerk-Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose Die Funkwerk-Gruppe entwickelte sich im Berichtsjahr sehr positiv und konnte ihre Wachstumsziele in vollem Umfang erreichen bzw. übertreffen. Beim Konzernumsatz, der mit 82,7 Mio. Euro innerhalb der im August 2018 erhöhten Prognosespanne von 80,0 Mio. Euro bis 85,0 Mio. Euro lag, profitierte Funkwerk insbesondere von der spürbar gestiegenen Nachfrage nach Zugfunksystemen, die weltweit an Schienenfahrzeughersteller und Eisenbahngesellschaften verkauft werden. Noch deutlich dynamischer auf 11,4 Mio. Euro wuchs in der Folge das Betriebsergebnis, womit sowohl der Vorjahreswert von 7,2 Mio. Euro als auch die geplante Bandbreite von 8,5 Mio. Euro bis 9,0 Mio. Euro übertroffen werden konnten. Neben dem steigenden Grundgeschäft, einem vorteilhaften Produktmix und der guten Auslastung erhöhte sich die Marge durch die kontinuierliche Verbesserung der Kostenstrukturen sowie der Qualitäts- und Prozessabläufe im Konzern. Abgerechnete Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträge sowie der Wegfall der im Vorjahr verbuchten Sonderaufwendungen für die Abwertungen von Bankguthaben im Zusammenhang mit dem in Algerien anhängigen Verfahren trugen ebenfalls zum starken Ergebniszuwachs bei. Die Finanz- und Vermögenslage des Funkwerk-Konzerns konnte infolge des guten Geschäftsverlaufs ebenfalls weiter stabilisiert werden: Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 43,4 % auf sehr solide 46,8 %, der Bestand an liquiden Mitteln lag am Jahresende 2018 bei 28,2 Mio. Euro (Vorjahr: 16,6 Mio. Euro). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 14,9 Mio. Euro (Vorjahr: 8,0 Mio. Euro). Der Auftragseingang stieg 2018 von 85,2 Mio. Euro auf 94,0 Mio. Euro und lag damit deutlich über dem Konzernumsatz. Der Auftragsbestand per 31. Dezember nahm im Stichtagsvergleich von 58,1 Mio. Euro auf 70,0 Mio. Euro zu. Insgesamt beurteilt der Vorstand der Funkwerk AG die Lage des Konzerns im Berichtsjahr 2018 zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernlageberichts positiv. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 2. Juli 2019 vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn der Muttergesellschaft Funkwerk AG, der sich auf 2,5 Mio. Euro belief, eine Dividende von 0,30 Euro je dividendenberechtigter Aktie (Vorjahr: 0,25 Euro) auszuzahlen. Das entspricht einer Ausschüttungssumme von 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro). Aus den Geschäftsbereichen Im Geschäftsbereich Zugfunk konnten wir 2018 den Umsatz mit unseren langjährigen Fahrzeughersteller-Kunden steigern, von denen wir sowohl Abrufe aus Rahmenverträgen als auch Aufträge für neue Zugflotten erhielten. Darüber hinaus konnten wir einen zusätzlichen Fahrzeughersteller aus dem Ausland hinzugewinnen, der ab 2019 zum Umsatz beitragen wird. Gesteigert wurde unter anderem der Absatz unserer Datenfunksysteme für ETCS (European Train Control System)-Anwendungen. Mit diesem neuen Zugsicherungs- und Zugsteuerungsstandard werden langfristig immer mehr Strecken ausgerüstet, sodass auch die Zugsysteme sukzessive ETCS-fähig gemacht werden müssen. Funkwerk beliefert zahlreiche Fahrzeughersteller mit entsprechenden Komponenten, die auf Strecken in Europa, aber auch in China und Australien zum Einsatz kommen. Auch das Nachrüstgeschäft mit unserem störfesten Funkmodul, das die Zugkommunikation durch eine spezielle Filtertechnik von Fremdeinflüssen abschirmt, verlief weiter erfreulich. Derzeit rüsten wir beispielsweise Fahrzeugflotten in Frankreich, Belgien und Österreich aus. Die Installation neuer Zugfunksysteme mit integriertem störfesten Funkmodul in den drei Berliner S-Bahn-Baureihen wurde 2018 abgeschlossen. Neuaufträge für GSM-R Zugfunksysteme, bei denen wir weltweit Marktführer sind, erhielten wir 2018 unter anderem für Fahrzeugflotten in Israel, Australien und Slowenien. Parallel dazu arbeiten wir intensiv an möglichen Migrations- und Nachfolgesystemen für die Kommunikation im Eisenbahnverkehr. Entsprechende Produkte wurden bereits in unsere Angebotspalette integriert. Im Geschäftsbereich Reisendeninformation wurden 2018 mehrere große Rahmenverträge in Europa ausgeführt — unter anderem in der Schweiz, Österreich und Luxemburg, wo das komplette Bahnnetz innerhalb der nächsten drei Jahre auf das automatische Reisendeninformationssystem AURIS von Funkwerk umgerüstet wird. Mit unseren Kunden in Skandinavien arbeiten wir ebenfalls weiter erfolgreich an Projekten zur Installation landesweiter Informationssteuerungen. Aus Deutschland gingen unter anderem neue Aufträge für den Nahverkehr in Nürnberg, Berlin und München ein. Neben Softwaresystemen umfassten die im Berichtsjahr umgesetzten Projekte auch zahlreiche Hardwarekomponenten. Dazu gehören visuelle Anzeiger und Informationsstelen für den Outdoor- und Semi-Outdoor Bereich auf Basis der TFT-, HD- sowie der LED-Technologie sowie IP-fähige Beschallungsgeräte für akustische Informationen. Im Geschäftsbereich Videosysteme wurde 2018 das innovative Managementsystem „posa palleon“ zur Marktreife entwickelt und der Vertrieb dieser Software gestartet. Mit „posa palleon“ wird das obere und mittlere Marktsegment adressiert, in welchem sich Funkwerk durch Funktionalität, Lösungskompetenz und Dienstleistungen im Service- und Wartungsbereich gegen Hersteller günstigerer Produkte abgrenzt. Der Verkauf konzentrierte sich im Berichtsjahr zunächst auf Kleinanlagen. Mittlere und große Systeme werden ab 2019 beliefert. Das System überzeugt insbesondere durch seine frei konfigurierbare Benutzeroberfläche, die für jeden Bediener individuell gestaltet werden kann. Zudem lässt es sich problemlos an Kameras unterschiedlicher Hersteller anbinden und es können Analysesoftware-Tools, beispielsweise zur Gesichtserkennung, sowie andere Gewerke wie Zutrittskontrollsysteme, Einbruch- und Brandmeldeanlagen integriert werden. Einfache Videoüberwachungsanlagen in Wohnhäusern oder Kaufhäusern adressieren wir zukünftig über Partner und Distributoren mit unserem neuen Videomanagementsystem „optisafe“. Neue Aufträge für Videosysteme erhielten wir 2018 unter anderem von einem deutschen Nahverkehrsbetreiber für die Infrarotübertragung von Videobildern in den Zug. Außerdem wurden wir für weitere Autobahnabschnitte in Deutschland mit der Videoüberwachung für die Seitenstreifenfreigabe beauftragt und konnten bestehende Verträge mit einem großen Bankkunden erweitern. Von der Deutschen Bahn erhielten wir zudem einen Rahmenvertrag für ein System zur automatischen, videogestützten Zugabfertigung an großen Bahnsteigen. Das Gemeinschaftsprojekt der beiden Geschäftsbereiche Reisendeninformation und Videosysteme hat eine mehrjährige Laufzeit und trägt zur Beschleunigung der Bahnsteigabfertigung wesentlich bei. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageUmsatz und Ertrag scroll
Der Umsatz des Funkwerk-Konzerns erhöhte sich 2018 um 6,5 % auf 82,7 Mio. Euro (Vorjahr: 77,6 Mio. Euro), wobei insbesondere vom Geschäftsbereich Zugfunk positive Impulse ausgingen. Hinzu kam ein Bestandsaufbau von 2,5 Mio. Euro gegenüber 0,7 Mio. Euro im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Berichtsjahr 2,5 Mio. Euro und lagen somit leicht über dem Vorjahresniveau. Per saldo vergrößerte sich die Gesamtleistung folglich von 80,8 Mio. Euro im Vorjahr auf 87,7 Mio. Euro im Berichtsjahr. Der Materialaufwand im Konzern nahm unterproportional zum Umsatz um 3,5 % auf 38,6 Mio. Euro (Vorjahr: 37,3 Mio. Euro) zu, sodass sich die Materialaufwandsquote trotz der teilweise angespannten Lage auf den Beschaffungsmärkten für elektronische und mechanische Bauteile von 48,1 % auf 46,7 % verringerte. Ausschlaggebend für die Verbesserung war insbesondere unsere konsequente Warengruppenstrategie, mit der Maßnahmen wie Losgrößenoptimierungen sowie diverse Umstellungen im Lieferantenportfolio verbunden waren. Auch das aktive Forecast-Management zur Optimierung der Beschaffung trug dazu bei, Engpässe und längere Lieferfristen, die vor allem aus der weltweit guten Wirtschaftslage resultierten, erfolgreich zu kompensieren. Der Rohertrag lag 2018 bei 49,0 Mio. Euro (Vorjahr: 43,5 Mio. Euro), woraus sich eine Rohertragsmarge von 59,3 % (Vorjahr: 56,1 %) ergibt. Die Personalaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr auf 27,0 Mio. Euro (Vorjahr: 25,8 Mio. Euro), bedingt sowohl durch die im Vorjahresvergleich höhere durchschnittliche Mitarbeiterzahl als auch die allgemeine Dynamik am Arbeitsmarkt. Dagegen reduzierten sich die Abschreibungen aufgrund von im Vorjahr erfassten außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Umlaufvermögen für in Algerien gesperrte Finanzmittel von 2,5 Mio. Euro auf 1,6 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 9,0 Mio. Euro nach 8,0 Mio. Euro im Vorjahr, wozu insbesondere erhöhte Zuführungen zu Einzelgewährleistungsrisiken beigetragen haben. Insgesamt verbesserte sich das Betriebsergebnis des Funkwerk-Konzerns von 7,2 Mio. Euro auf 11,4 Mio. Euro, was einer Steigerung um 59,5 % entspricht. Der Konzernjahresüberschuss legte im Vergleich zum Vorjahr um 69,3 % von 4,4 Mio. Euro auf 7,4 Mio. Euro zu. Funkwerk AG - Dividende Die Muttergesellschaft Funkwerk AG wies Ende 2018 einen Bilanzgewinn von 2,5 Mio. Euro aus. Vorstand und Aufsichtsrat werden der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2019 vorschlagen, daraus eine Dividende von 0,30 Euro je dividendenberechtigter Aktie (Vorjahr: 0,25 Euro) auszuzahlen. Daraus errechnet sich eine Ausschüttungssumme von 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro). FinanzlageDas Finanzmanagement des Funkwerk-Konzerns wird zentral durch die Holdinggesellschaft Funkwerk AG gesteuert. Wesentliche Ziele sind die gruppenweite Sicherung der Liquidität, die Optimierung der Finanzaufwendungen und -erträge sowie die Steuerung und Minimierung der Zinsrisiken. Der laufende Bedarf an Sicherheiten in Form von Bürgschaften wird über einen Avalkredit im Rahmen von bis zu 20,0 Mio. Euro gewährleistet, den uns die Hörmann Holding GmbH & Co. KG (HHKG) und deren Tochtergesellschaft Hörmann Industries GmbH unbefristet zur Verfügung stellen. Darüber hinaus besteht mit der Hörmann Industries GmbH eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit der Funkwerk den laufenden Liquiditätsbedarf decken kann. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Forderungen verkauft. Das Working Capital des Funkwerk-Konzerns nahm im Berichtsjahr von 26,4 Mio. Euro auf 24,5 Mio. Euro ab, insbesondere infolge geringerer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag. Cashflow-Entwicklung scroll
Aus laufender Geschäftstätigkeit flossen dem Konzern 2018 Mittel in Höhe von insgesamt 14,9 Mio. Euro zu gegenüber 8,0 Mio. Euro im Vorjahr. Die signifikante Steigerung im Vergleich zum Vorjahr resultierte sowohl aus dem verbesserten Jahresergebnis als auch aus Working Capital Effekten, hierbei insbesondere aus reduzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit summierte sich auf 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro). Dabei nahmen die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen bzw. in immaterielle Vermögensgegenstände um jeweils 0,1 Mio. Euro ab. Die Investitionen in Sachanlagen betrugen 1,0 Mio. Euro, während in immaterielle Vermögensgegenstände rund 0,1 Mio. Euro investiert wurden. Der Free Cashflow (nach Investitionen) erhöhte sich von 6,7 Mio. Euro im Vorjahr auf 13,8 Mio. Euro. Die Zunahme des Mittelabflusses aus der Finanzierungstätigkeit von 0,2 Mio. Euro auf 2,2 Mio. Euro resultierte aus der im Berichtsjahr gezahlten Dividende in Höhe von 2,0 Mio. Euro. Im Vorjahr war keine Dividende zur Auszahlung gekommen. Insgesamt flossen dem Funkwerk-Konzern im Geschäftsjahr 2018 Finanzmittel in Höhe von 11,6 Mio. Euro zu (Vorjahr: 6,5 Mio. Euro), sodass sich der Finanzmittelfonds im Stichtagsvergleich von 16,6 Mio. Euro auf 28,2 Mio. Euro deutlich erhöhte. Vermögenslage Zum 31. Dezember 2018 stieg die Bilanzsumme des Funkwerk-Konzerns von 60,4 Mio. Euro am Vorjahresstichtag auf 67,6 Mio. Euro. Auf der Aktivseite ging das Anlagevermögen von 9,2 Mio. Euro auf 8,8 Mio. Euro zurück, während sich das Umlaufvermögen von 47,5 Mio. Euro auf 56,7 Mio. Euro erhöhte. Hauptgrund war der höhere Bestand an liquiden Mitteln, der von 16,6 Mio. Euro auf 28,2 Mio. Euro stieg. Die Vorräte nahmen von 9,7 Mio. Euro auf 11,2 Mio. Euro zu, was insbesondere auf einen Bestandsaufbau für in Arbeit befindliche Projekte sowie die Bevorratung mit Lebensende-Bedarfen bestimmter Bauteile zurückzuführen ist. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich dagegen im Stichtagsvergleich von 21,2 Mio. Euro auf 17,3 Mio. Euro. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital des Funkwerk-Konzerns infolge des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der Dividendenzahlung auf 31,6 Mio. Euro (31.12.2017: 26,2 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote verbesserte sich damit von 43,4 % auf 46,8 %. Die Rückstellungen beliefen sich am Jahresende auf 31,5 Mio. Euro nach 28,5 Mio. Euro am Stichtag 2017. Dabei erhöhten sich insbesondere die sonstigen Rückstellungen. Der Anstieg ist sowohl durch die nachhaltig hohen Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit als auch die Zulassungen für unsere im Verkehr befindlichen Produkte sowie Projektrisiken aus Hardwarelieferungen verursacht. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich per saldo von 5,6 Mio. Euro auf 4,5 Mio. Euro, wobei die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 3,3 Mio. Euro auf 2,6 Mio. Euro und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 0,7 Mio. Euro auf 0,2 Mio. Euro zurückgeführt wurden. Die sonstigen Verbindlichkeiten lagen bei 1,8 Mio. Euro nach 1,7 Mio. Euro am Vorjahresstichtag. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren: Forschung und Entwicklung (F&E) Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten haben im Hinblick auf die Erreichung unserer strategischen Ziele einen sehr hohen Stellenwert, wobei wir vor allem die Sicherung bzw. den Ausbau der Technologieführerschaft in den verschiedenen Märkten anstreben. Zu den Schwerpunkten gehören kundenspezifische Entwicklungen und Applikationen sowie innovative Lösungen, die unseren Know-how-Vorsprung erhalten, den dynamischen Märkten Rechnung tragen und einen Mehrwert für unsere Kunden generieren. 2018 stand insbesondere die Begleitung unserer Abnehmer in die Digitalisierung im Fokus unserer Aktivitäten. Zudem arbeiten wir ständig an der Verbesserung unserer Produktionsprozesse. Die Aufwendungen für F&E im Funkwerk-Konzern beliefen sich 2018 auf 8,6 Mio. Euro. Das entspricht einem Anteil von 10,4 % vom Umsatz. Die umfangreichen F&E-Arbeiten erstrecken sich über alle Standorte des Konzerns. Darüber hinaus arbeitet unser F&E-Team regelmäßig mit externen Partnern und Universitäten zusammen, um ein möglichst hohes Maß an Know-how für unsere Aktivitäten zu nutzen. Unter anderem kooperiert Funkwerk mit den Universitäten in Bremen, Dresden, Ilmenau, München und Schmalkalden. Auch mit unseren Lieferanten, insbesondere von Schlüsselkomponenten, sowie unseren Kunden pflegen wir einen regelmäßigen Austausch, um aktuelle Themen und individuelle Anforderungen frühzeitig in unsere Entwicklungen einzubeziehen. Darüber hinaus wollen wir den Einfluss globaler Trends auf unsere Kernmärkte konsequent berücksichtigen und die daraus resultierenden Chancen für Funkwerk nutzen. Deshalb beobachten wir diese Entwicklungen aufmerksam, beteiligen uns an Fachtagungen und -treffen und betreiben in angemessenem Umfang Verbandsarbeit. Im Schienenverkehr beispielsweise gehört die Implementierung des europäischen Zugbeeinflussungssystems ETCS zu den maßgeblichen Neuerungen, die wir aktiv begleiten. Unter anderem sind wir Mitglied im Verband der Europäischen Eisenbahnindustrie UNIFE, der für die Sicherung einheitlicher Standards im europäischen Bahnnetz zuständig ist, was auch die Gewährleistung der Interoperabilität der Bahnsysteme umfasst. Ein wesentlicher Einflussfaktor auf unser Umfeld und die Geschäftstätigkeit von Funkwerk ist die Digitalisierung, auf die wir unsere Aktivitäten gezielt ausrichten und entsprechende Applikationen in unser Produktportfolio integrieren. 2018 wurden mehrere Funkwerk-Systeme mit IoT-Lösungen angereichert, die einen zusätzlichen Nutzen für unsere Kunden schaffen. Beispielsweise lassen sich Sensoren in Kameras einbinden, durch die bestimmte Daten abgelesen und mithilfe der implementierten Managementsoftware von Funkwerk übermittelt und analysiert werden können. Bei Fehlermeldungen oder beispielsweise einer starken Verschmutzung der Kamera kann so automatisch ein Servicetechniker informiert werden und Verschleißerscheinungen lassen sich rasch, möglichst vor der Beeinträchtigung des Systems, beheben. Im Juni nahm Funkwerk am zweiten Mission Critical Push To Talk (MCPTT) Plugtest an der Texas A&M University teil. Ziel war es, gemeinsame Anwendungsfälle mit anderen Herstellern zu testen. Funkwerk prüfte in diesem Rahmen ein Mobilfunkgerät sowie eine dazugehörige Applikation und konnte erfolgreich Sprachrufe, Notrufe und Videorufe durchspielen. Veranstalter des einwöchigen Plugtests war die Normungsorganisation European Telecommunications Standards Institute (ETSI). MCPTT-Services werden für die sogenannte kritische Kommunikation verwendet. Nutzer sind beispielsweise Polizei, Rettungsdienste und andere öffentliche Organisationen sowie die Industrie. Außerdem kann diese Technologie im Bahnfunk der nächsten Generation zum Einsatz kommen. Da es im Berichtsjahr bedingt durch die weltweit hohe Nachfrage zu längeren Lieferfristen und zahlreichen Lieferverzögerungen insbesondere bei elektronischen Bauteilen kam, wurden 2018 auch Entwicklungsressourcen darauf verwendet, kurzfristig alternative Bauteile zu evaluieren bzw. Umstellungen vorzunehmen. Ziel ist es, unseren Lieferverpflichtungen zuverlässig nachzukommen, Verzögerungen möglichst zu vermeiden und die langfristige Versorgung mit notwendigen Bauteilen zu sichern. Produktion Die Fertigungsaktivitäten des Funkwerk-Konzerns konzentrieren sich auf das Werk Kölleda. Durch die Zentralisierung auf einen Standort können die Ressourcen gruppenweit gebündelt, Flächen optimal genutzt und die Durchlaufzeiten verringert werden. 2018 waren die Kapazitäten wieder vollständig, überwiegend im Drei-Schicht-Betrieb ausgelastet. Die Fertigungseffizienz, die erneut ein hohes Niveau erreichte, wird möglichst permanent gesteigert, wozu wir kontinuierlich nach Verbesserungsansätzen suchen. 2018 haben wir unter anderem die Abläufe in der Produktion weiter automatisiert und in die Modernisierung der Ausstattung investiert. Darüber hinaus wurde eine umfangreiche Artikelrückverfolgung implementiert, um die Qualität der Produkte noch besser überwachen zu können. Beschaffung Der Einkauf von Roh- und Betriebsstoffen sowie Komponenten wird im Funkwerk-Konzern ebenfalls zentral abgewickelt, um das konzernweite Beschaffungsvolumen sowie die Lieferantenstruktur einheitlich zu steuern und bedarfsorientiert zu gestalten. Funkwerk bezieht das benötigte Material weltweit von verschiedenen Anbietern, mit denen überwiegend langfristig zusammengearbeitet wird, und setzt möglichst auf Rahmenverträge. So können Preisschwankungen in einzelnen Regionen ausgeglichen und die Einkaufspreise optimiert werden. 2018 kam es durch konjunkturbedingte Engpässe auf den weltweiten Beschaffungsmärkten zu Lieferverzögerungen und teilweisen Ausfällen. Außerdem wirkte sich die Verknappung auf das Preis- und Qualitätsniveau im Einkauf aus. Um dies zu kompensieren und den Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden dennoch nachzukommen, haben wir mit Nachdruck daran gearbeitet, das Lieferantenportfolio zu erweitern, alternative Bauteile für unsere Produkte zu identifizieren und Umstellungen in der Fertigung vorzunehmen. Zudem wirkten wir der nachteiligen Entwicklung der Lieferzeiten durch unser aktives Forecast-Management entgegen. Bedingt durch die langen Produktlebenszyklen im Bahnbereich ist für Funkwerk darüber hinaus ein professionelles Obsoleszenz-Management unentbehrlich, um Abkündigungen von Bauteilen gezielt zu überwachen, zu analysieren und diese entweder zu ersetzen oder entsprechend zu bevorraten. Da mit einer Umstellung der Hardwarekonfiguration häufig auch eine Änderung der Software und damit eine Neuzulassung des gesamten Systems erforderlich wird, trägt dieses Frühwarnsystem nicht nur dazu bei, Versorgungsengpässe zu vermeiden, sondern ermöglicht auch erhebliche Kosteneinsparungen. Mitarbeiter Am Stichtag 31. Dezember 2018 waren wie zum Ende des Vorjahres insgesamt 426 Mitarbeiter (inklusive Auszubildende) im Funkwerk-Konzern beschäftigt. Die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nimmt bei Funkwerk einen bedeutenden Stellenwert ein, da wir uns permanent weiterentwickeln und den hohen Qualitätsstandard in unseren Geschäftsbereichen halten wollen. Dafür benötigen wir gut ausgebildetes, motiviertes Fachpersonal, dessen Fähigkeiten wir durch gezielte fachspezifische und persönlichkeitsorientierte Weiterbildungsangebote permanent ausbauen. Um den Funkwerk-Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen und uns im scharfen Wettbewerb am Arbeitsmarkt zu behaupten, legen wir großen Wert auf eine motivationsfördernde Umgebung, Sicherheit am Arbeitsplatz und soziale Faktoren wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch geeignete leistungsbezogene Anreizsysteme, zielgerichtete Berufsausbildung, die Kooperation mit Fachhochschulen und Akademien sowie unsere verstärkte Zusammenarbeit mit Universitätsabsolventen verfolgen wir konsequent unser Ziel, kompetenten und leistungsbereiten Nachwuchs für Funkwerk zu gewinnen. 2018 wurden an den Standorten Kölleda, Nürnberg und Bremen insgesamt 27 Nachwuchskräfte (Vorjahr: 25) in klassischen gewerblichen oder kaufmännischen Berufen ausgebildet oder haben ein BA (Bachelor of Engineering)-Studium mit Praxisbezug in unserem Unternehmen absolviert. Gemessen an der durchschnittlichen Gesamtbelegschaft entsprach das einem Anteil von rund 7 %. Qualitätssicherung Alle bedeutenden Prozesse im Konzern werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls verbessert, um das hohe Qualitätsniveau der Funkwerk-Produkte und die Zuverlässigkeit der Systeme langfristig zu gewährleisten. Das durchgängig installierte Qualitätsmanagement-System wird ebenfalls kontinuierlich weiterentwickelt. 2018 durchlief das Werk Kölleda das Zertifizierungsverfahren nach der Norm ISO/TS 22163:2017, welche den früheren IRIS-Standard (International Railway Industry Standard) ersetzt. Außerdem wurde der Standort, ebenso wie die Betriebsstätte in Karlsfeld, erfolgreich nach ISO 9001:2015 geprüft. Alle Testate wurden ohne Beanstandungen erteilt. Mit hoher Aufmerksamkeit wurden im Berichtsjahr zudem die Anforderungen, die sich aus der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben, umgesetzt bzw. entsprechende Vorbereitungen getroffen. Unter anderem wurde die Bestandssoftware der gesamten Funkwerk-Gruppe auf ihre Konformität hin überprüft, was mit erheblichem Aufwand verbunden war. Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung Unter Nachhaltigkeit verstehen wir sowohl ein langfristig und ertragsorientiert ausgelegtes Unternehmenswachstum als auch die Übernahme von sozialer und ökologischer Verantwortung. Ziel ist es, die daraus resultierenden Anforderungen in ein Gleichgewicht zu bringen. Wir verpflichten uns, nachhaltig zu handeln und die Bedürfnisse aller Gruppen zu berücksichtigen, die von unseren Aktivitäten betroffen sind. Die Auswirkungen unseres Handelns auf die Umwelt halten wir möglichst gering und versuchen, sie stetig zu reduzieren. Dabei streben wir die Verknüpfung ökonomischer und ökologischer Interessen an. Auch unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft nehmen wir in vielfältiger Art und Weise wahr und fördern ausgewählte kulturelle Einrichtungen sowie soziale Projekte. Zudem werden beispielsweise lokale Sportvereine, insbesondere im Jugendbereich, von Funkwerk unterstützt. Zur Überprüfung unserer Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit unterzog sich die Gesellschaft 2018 einem umfangreichen Rating. Das unabhängige Institut EcoVadis zeichnete uns nach Abschluss der Prüfungen mit der Silber-Medaille zur Anerkennung der CSR-Erfolge (Corporate Social Responsibility) im Funkwerk-Konzern aus, womit wir zu den 30 % der Top-Performer der insgesamt bewerteten Unternehmen gehören. Untersucht wurden unter anderem die Kriterien Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung. RisikoberichtRisikomanagement-System Der Funkwerk-Konzern steht als international tätiges Unternehmen regelmäßig Risiken und Chancen gegenüber. Die zielorientierte Steuerung dieser Faktoren ist eine wesentliche Voraussetzung für den langfristigen Erfolg des Unternehmens. Deshalb besitzt das Risikomanagement einen hohen Stellenwert im Rahmen der Unternehmensführung. Grundsätzliches Ziel unserer Risikopolitik ist es, sich bietende Chancen konsequent zu nutzen und Risiken nur dann einzugehen, wenn mit einem angemessenen Beitrag zum Unternehmensertrag gerechnet werden kann. Generell definieren wir Risiken und Chancen als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen oder positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Unser mehrstufiges, zentral koordiniertes Risikomanagement-System ist Bestandteil der strategischen Geschäfts-, Planungs- und Kontrollprozesse im Konzern und für alle Gesellschaften verbindlich vorgegeben. Es erstreckt sich über sämtliche Unternehmensteile und wird im Rahmen der Planung gepflegt. Diese Struktur ermöglicht uns eine frühzeitige Identifizierung und Analyse der Risiken. Die Einschätzung der Risiken erfolgt über die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die zu erwartenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Höhere Risiken, die vorab definierte Schwellen überschreiten, werden im Rahmen der monatlichen Berichterstattung beobachtet und bewertet. In Zusammenarbeit mit dem Vorstand werden für diese Risiken adäquate Gegenmaßnahmen definiert und deren Umsetzung verfolgt. Darstellung der Einzelrisiken Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken beschrieben, die neben den üblichen, mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Einflüssen nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Funkwerk-Konzerns haben könnten. Risiko aus der Entwicklung der Tochtergesellschaften Die Funkwerk AG geht grundsätzlich von einer positiven künftigen Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften aus. Sollte der Geschäftsverlauf trotzdem von der Planung abweichen, könnten sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Abhängigkeit von Großkunden Der Funkwerk-Konzern verfügt über einen großen Kundenstamm und ist nicht nachhaltig von bestimmten Kunden abhängig. Mit keinem Kunden werden mehr als 10 % des Gesamtumsatzes erzielt. Sollten mehrere größere Abnehmer gleichzeitig weniger Produkte von den Funkwerk-Gesellschaften beziehen, entstehen Risiken für die Geschäftsbereiche durch einen Rückgang der Auslastung und ausbleibende Umsätze. Dies ist jedoch gegenwärtig bei Funkwerk nicht gegeben. Risiko aus offenen Projektforderungen in Algerien Die Funkwerk video systeme GmbH (FVS) ist an einer Arbeitsgemeinschaft nach algerischem Recht beteiligt (Groupement Funkwerk Contel plettac). Im Zuge der innenpolitischen Entwicklung in Algerien wurde Anfang 2010 ein Ermittlungsverfahren wegen des angeblichen Verdachts der Korruption und der unerlaubten Preisüberhöhung gegen mehrere Unternehmen und Privatpersonen in die Wege geleitet. Davon betroffen sind auch diese Arbeitsgemeinschaft, der algerische Partner und die FVS, nicht jedoch deren Geschäftsführer oder sonstige Mitarbeiter des Funkwerk-Konzerns. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Kurz nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2010 wurden unter anderem Bankkonten der Arbeitsgemeinschaft vorläufig gesperrt. Auf diesen Konten befinden sich Beträge aus der Bezahlung von ordnungsgemäß geleisteten Arbeiten in der Größenordnung von zum Bilanzstichtag umgerechnet rund 2,8 Mio. Euro, die derzeit nicht nach Deutschland transferiert werden können und die im Innenverhältnis allein der FVS zustehen. Eine interne Untersuchung der Funkwerk AG hat keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Korruptionsvorwürfe ergeben. Im Februar 2016 erging ein mündliches Gerichtsurteil vor dem algerischen Strafgericht in Algier, ein schriftliches Urteil ist FVS bis zum Zeitpunkt des Testats auf dem rechtlich vorgeschriebenen Wege nicht zugegangen. Das mündliche Urteil beinhaltet die Verurteilung der FVS neben anderen Firmen wegen Korruption und Preisüberhöhung in Algerien sowie eine Strafzahlung in Höhe von rund 40.000 Euro. Gegen das Urteil wurden fristgemäß Rechtsmittel eingelegt, wodurch die laut mündlichem Urteil freigegebenen Bankkonten weiterhin nicht verfügbar sind. Im Rahmen der bearbeiteten Projekte wurden von der Funkwerk AG Bankbürgschaften bzw. Bankgarantien gestellt, die durch algerische Banken auf Basis entsprechender Rückgarantieverträge mit einigen deutschen Banken emittiert wurden. Zum Bilanzstichtag waren alle Bankgarantien deutscher Banken ausgebucht. Von den ausgegebenen Bankbürgschaften sind vom Auftraggeber die Originalbürgschaften in Höhe von ca. 8,4 Mio. Euro noch nicht zurückgegeben worden. Auf Basis der Verträge mit dem Auftraggeber sollte FVS aufgrund bereits erfolgter Erfüllung der zugrundeliegenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen bzw. des Ablaufs der vertraglichen Gewährleistungsgarantien sowie aufgrund der Verfristung der Bürgschaften/Garantien nicht mehr in Anspruch genommen werden können, weshalb diese bereits von den deutschen Banken ausgebucht wurden. Bezüglich der noch nicht zurückgegebenen Originale der Bankbürgschaften verbleibt jedoch ein Restrisiko, da die deutschen Banken gegenüber den algerischen Banken „echte“ Rückgarantien auf erstes Anfordern gegeben haben. Finanzielle Risiken Der Funkwerk-Konzern verfügte über das gesamte Geschäftsjahr 2018 über ausreichende finanzielle Mittel. Darüber hinaus bestehen Finanzierungsvereinbarungen mit der Hörmann-Gruppe. Die Verträge bestehen unverändert fort und es gibt keine Indizien dafür, dass diese geändert bzw. beendet werden sollen. Bestandsgefährdende Risiken sehen wir daher nicht. Möglichkeiten zur Erweiterung des finanziellen Spielraumes ergeben sich in Abhängigkeit von der Entwicklung der Tochter- und Enkelunternehmen. Ein Risiko für den Konzern ergibt sich lediglich dann, wenn für alle vorstehend genannten Einzelrisiken Zahlungsverpflichtungen im maximalen Umfang erwachsen, die den Bestand an liquiden Mitteln sowie den von der Hörmann-Gruppe zugesagten Kreditrahmen übersteigen, wovon der Vorstand nach heutiger Kenntnis nicht ausgeht. Einkaufsrisiken Funkwerk benötigt für die Herstellung seiner Produkte eine Vielzahl von Komponenten und Bauteilen, die nur von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten bezogen werden können. Sollte ein Lieferant eines solchen Bau- oder Ersatzbauteils nicht mehr zur Verfügung stehen, wäre Funkwerk eventuell nicht in der Lage, rechtzeitig auf andere Anbieter umzustellen. Einige, insbesondere elektronische, Bauteile werden ausschließlich für Funkwerk hergestellt. Zudem können wichtige Lieferanten und andere Geschäftspartner in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und den Geschäftsverlauf von Funkwerk damit beeinträchtigen. Auch ungeplante Preiserhöhungen haben negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Funkwerk-Konzerns. Um dies zu vermeiden, überprüfen wir regelmäßig die Leistungsfähigkeit unserer Geschäftspartner und wählen Lieferanten sorgfältig aus. Zudem vereinbaren wir möglichst langfristige Lieferverträge, um Schwankungen auszugleichen und Engpässe zu vermeiden. Der Vereinbarung langfristiger Lieferverträge steht teilweise der Sachverhalt entgegen, dass sich unsere Kunden in den mit uns vereinbarten Rahmenverträgen nicht zu festen Stückzahlen verpflichten, sodass Funkwerk bei abgeschlossenen Mengenkontrakten ein Risiko aus Mehr- oder Mindermengen erwachsen kann. Diesem Risiko kann nur in dem Maße entgegengewirkt werden, wie sich unsere Kunden zu definierten Abnahmemengen verpflichten. Projektrisiken Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit unterliegt der Funkwerk-Konzern den allgemeinen Risiken aus Projektdurchführungen und Gewährleistungsverpflichtungen. Die Entwicklung der einzelnen Projekte wird im Rahmen regelmäßiger Reviews überwacht. Risiken werden über pauschale Gewährleistungsrückstellungen erfasst und Einzelrisiken separat bewertet. Personalrisiken Know-how und Engagement der Funkwerk-Belegschaft gehören zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmenserfolgs. Sollte es wegen des Wettbewerbs um Fach- und Führungskräfte nicht gelingen, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu finden bzw. das bestehende Personal zu halten, könnte sich dies nachteilig auf die Entwicklung des Konzerns auswirken. Verstärkt wird dieses Risiko durch die mittel- und langfristige demografische Entwicklung. Dadurch wird die Suche nach Nachwuchskräften schwieriger und es erfolgen altersbedingte Abgänge mit entsprechendem Verlust an Know-how. Wir ergreifen zahlreiche Maßnahmen, um diesen Gefahren zu begegnen und uns als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Unter anderem bieten wir Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit werden neue Fach- und Führungskräfte gewonnen und die Beschäftigten der Gesellschaft stärker an das Unternehmen gebunden. Die Ausbildung junger Menschen ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie und wird fortlaufend umgesetzt. Änderungen von relevanten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien Der Geschäftsbereich Zugfunk verkauft zu wesentlichen Anteilen Systeme, die einer Zulassung durch eine Behörde oder andere Institutionen bedürfen. Sollten sich gesetzliche Änderungen ergeben, die eine Neuzulassung nach sich ziehen, führt dies zu zusätzlichen Kostenbelastungen, die sich erst über den weiteren Abverkauf der Systeme refinanzieren, insofern die Kosten der Aufrechterhaltung der Zulassung nicht mit der bereits erfolgten Auslieferung der Systeme abgegolten wurden. Risiken aus sich verändernden technologischen Anforderungen Aus der Weiterentwicklung bestehender Technologien insbesondere in Bezug auf die fortschreitende Digitalisierung sowie die Etablierung neuer Softwaresysteme, die bisherige Standards ablösen bzw. deren Marktanteile verringern, können sich Risiken ergeben. Vor allem in Bereichen, in denen Funkwerk derzeit eine technologisch führende Position hat, könnte es dadurch zu Umsatzrückgängen kommen. Wir begegnen diesem Risiko durch die permanente Kommunikation mit Kunden, Lieferanten und anderen Marktteilnehmern und richten unser Produktspektrum konsequent an deren Anforderungen aus. Zudem sichern wir unsere technologische Führungsrolle durch intensive F&E-Aktivitäten und fortgesetzte Investitionen in innovative Produkte und Lösungen auf Basis neuester Technologien. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenDie wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen zum Bilanzstichtag Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit. Die Funkwerk-Gruppe verfügt über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren. Der Konzern ist Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management. Es stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten der Funkwerk-Gruppe in Übereinstimmung mit den entsprechenden Handlungsanweisungen durchgeführt und dass Finanzrisiken entsprechend dieser Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft der Gesellschaft identifiziert, bewertet und gesteuert werden. Das Risikomanagement berücksichtigt auch Risikokonzentrationen über einzelne Geschäftsvorfälle oder Konzernunternehmen. Die Handlungsanweisungen zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken werden von der Unternehmensleitung geprüft und beschlossen. Ausfallrisiko Falls ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrages nicht oder nicht korrekt nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt, entsteht ein Ausfallrisiko für den Funkwerk-Konzern. Im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft Kreditrisiken (insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Darlehen) und Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Einlagen bei Banken und Finanzinstituten sowie sonstigen Finanzinstrumenten, ausgesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Das Ausfallrisiko aus Forderungen besteht vorrangig bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der operativen Geschäftstätigkeit. Die Kunden werden basierend auf Verfahren und Kontrollen des Unternehmens für das Ausfallrisikomanagement gesteuert. Kreditgrenzen werden für sämtliche Kunden basierend auf internen Risikoeinstufungsmerkmalen festgelegt. Die Risikoeinstufungsmerkmale richten sich nach Umsatzgrenzen und Bestellhäufigkeiten über definierte Zeiträume. Grundsätzlich erfolgt eine Aufteilung in risikolose und risikobehaftete Kunden. Ausstehende Forderungen gegen Kunden werden regelmäßig überwacht und etwaige überfällige Zahlungen umgehend angemahnt und betrieben. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Berichtsstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert. Finanzinstrumente und Einlagen Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie gesteuert. Das Risiko wird grundsätzlich als gering eingeschätzt, da Funkwerk im Wesentlichen mit Geschäftsbanken mit ausgezeichneter Bonität zusammenarbeitet, ist jedoch immer in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung auf den weltweiten Finanzmärkten zu beurteilen. Liquiditätsrisiko Der Funkwerk-Konzern begegnet seinen Liquiditätsrisiken sowie möglichen kurzfristigen Zahlungsstromschwankungen durch ein striktes Cash-Management. Zudem überwacht das Unternehmen das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines periodischen Liquiditätsplanungs-Tools, das für den kurzfristigen Planungshorizont auf den Tag genau erfolgt. Alle sonstigen Verbindlichkeiten haben in der Regel eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Fremdwährungsrisiko Das Risiko aus Fremdwährungstransaktionen wird als gering eingeschätzt, da wesentliche Geschäftsvorfälle in Euro abgewickelt werden. Zinsänderungsrisiko Der Vorstand sieht derzeit kein wesentliches Zinsänderungsrisiko im Rahmen der kurzfristigen Finanzierung. Zudem wird diesem Risiko auch bei Verträgen mit verbundenen Unternehmen durch die Vereinbarung von festgelegten Zinssätzen begegnet. Bezüglich der langfristigen Pensionsverpflichtungen besteht aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus das Risiko der erhöhten Zuführung zu Pensionsverpflichtungen, dem nicht entgegengesteuert werden kann. Kapitalsteuerung Das Eigenkapital umfasst das auf die Anteilseigner der Funkwerk AG entfallende Eigenkapital. Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Unternehmens ist es, eine entsprechende Eigenkapitalquote als zentrales Steuerungselement sicherzustellen. Hierbei stellt die Entwicklung der Eigenkapitalquote eine bedeutende Größe gegenüber Dritten dar, sodass bei negativer Entwicklung entsprechende Risiken resultieren können. In Bezug auf die eigenen Anteile verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang. Gesamtbeurteilung der Risiken Die Einschätzung der Gesamtrisiken ist im Wesentlichen mit den zum Vorjahresbilanzstichtag bestehenden Risiken vergleichbar. Es ist gelungen, die Finanzlage weiter zu verbessern und den Grundumsatz sowie die Ergebnisse im Konzern erneut zu steigern, was zur zusätzlichen Stärkung des Unternehmens beiträgt. Insgesamt sind die Risiken, die Funkwerk eingeht, unserer unternehmerischen Tätigkeit angemessen. PrognoseberichtGesamtwirtschaftliches Umfeld 2019 Das globale Wirtschaftswachstum wird sich 2019 nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds[6] auf 3,5 % abschwächen. Als Ursachen nennt der IWF die unter den Erwartungen liegende Entwicklung einiger Volkswirtschaften, beispielsweise in Italien und in der Türkei. Dazu kommen anhaltende Risiken aus dem Handelskonflikt zwischen den USA und China, der auch zur Dämpfung der chinesischen Konjunktur beiträgt, und die Unsicherheiten des Brexits. Insgesamt dürfte das BIP in den Industriestaaten im laufenden Jahr um 2,0 % wachsen, wozu hauptsächlich die USA beitragen. Die Eurozone wird aus heutiger Sicht dagegen unterdurchschnittlich expandieren. Im besonders exportabhängigen Deutschland soll sich das Wachstum in diesem Jahr auf nur noch 1,3 % verlangsamen. Das ist der größte Rückschlag unter allen Industrienationen. In den Entwicklungs- und Schwellenländern wird mit einem Zuwachs um 4,5 % gerechnet, gestützt vor allem auf Indien und China. Die Region Middle East, Nordafrika, Afghanistan und Pakistan wird voraussichtlich erneut um 2,4 % zulegen. Branchenentwicklung Laut Branchenverband wird der Ausblick für die deutsche Bahnindustrie getrübt durch weltweite Abschottungsaktivitäten wie Zölle oder erhöhte lokale Wertschöpfung. Damit die auf dem Weltmarkt führende Stellung der deutschen Bahnindustrie gehalten werden kann, sind nach Ansicht des VDB[7] große politische Anstrengungen nötig, um fairen globalen Wettbewerb, Innovation und die weltweite Akzeptanz deutscher Spitzentechnologie zu fördern. Chancen für die deutsche Bahnindustrie bestehen demnach bei den Themen Klimaschutz, Digitalisierung und Automatisierung. Im Weltmarkt für Bahntechnik wird in den nächsten Jahren mit einer insgesamt positiven Entwicklung gerechnet. Die Experten von SCI Verkehr[8] erwarten in den größten Bahntechnikmärkten Europa, Asien und Nordamerika weitere Zuwächse. Am dynamischsten expandiert laut den Beratern der afrikanische Markt. Dämpfend auf die globale Entwicklung dürften sich der weltweit deutlich steigende Wettbewerb sowie die sinkende Offenheit für freien Handel auswirken, die insbesondere exportstarke Branchen wie die Bahnindustrie beeinträchtigt. [9] Der deutsche Markt für elektronische Sicherheitstechnik ist geprägt von einer insgesamt stabilen Nachfrage, die in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter anhält. Ein mögliches Prognoseszenario geht für die Jahre bis 2023 von einer leichten Konsolidierung der Umsatzzahlen aus. Die Entwicklung wird vor allem von den Ergebnissen in den wachstumsstarken Produktfeldern Videomanagementsysteme, Analyse, HD-Kameras und Netzwerkkameras abhängen. Die größten Potenziale bietet demnach das Geschäftsfeld Software. Zunehmende Analysefunktionen sind neben den Managementfunktionen die wichtigsten Treiberfaktoren und geben der Nachfrage zusätzlichen Auftrieb. Darüber hinaus werden bei hochauflösenden HD-Kameras mittelfristig große Nachfragesteigerungen erwartet. Außerhalb Europas wird weiterhin vor allem in der Golf-Region mit spürbaren Zuwächsen gerechnet.[10] Entwicklung des Funkwerk-Konzerns Der Funkwerk-Konzern rechnet im Gesamtjahr 2019 unter Berücksichtigung der positiven Branchenentwicklung mit einem Umsatzzuwachs von mindestens 6 %, zu dem alle Geschäftsbereiche beitragen werden. Das Betriebsergebnis wird voraussichtlich bei etwa 10 Mio. Euro liegen, bedingt durch den Margenmix der im Geschäftsjahr 2019 zur Auslieferung kommenden Verträge und Aufwendungen für den Markteintritt der neuen Managementsysteme „posa palleon“ und „optisafe“. Zusätzlich zu dem rein organischen Wachstum sehen wir Expansionschancen durch den Zukauf von Unternehmen, die wir realisieren wollen, wenn sich marktfähige Gelegenheiten ergeben. Das für 2019 budgetierte Investitionsvolumen im Konzern von rund 2,9 Mio. Euro, das vor allem in Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen fließt, soll aus dem operativen Cashflow finanziert werden. Im Geschäftsbereich Zugfunk konzentrieren wir uns weiter auf das profitable Software-Geschäft sowie unser Service-Angebot. Wachstumspotenzial sehen wir insbesondere bei den Nachfolgetechnologien für den GSM-R Standard und den vielfältigen Applikationen. Parallel dazu wollen wir die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse sowie das Qualitätsmanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiter optimieren. Insgesamt stehen unverändert die Anforderungen unserer Kunden im Fokus unserer Aktivitäten. Durch diese Ausrichtung konnten wir uns eine hervorragende Wettbewerbsposition erarbeiten, die wir sichern und ausbauen wollen. Zu unseren Zielen im Geschäftsbereich Reisendeninformation gehört vor allem die Verbesserung unserer Marktposition bei komplexer Managementsoftware im nationalen und internationalen Geschäft. Eine zentrale Rolle spielt unter anderem unser Beschallungssystem ORCA, das 2018 die Zulassung der Deutschen Bahn erhalten hat. Zudem werden weitere Applikationen, insbesondere IoT-Features, in unsere Systeme integriert. Der Geschäftsbereich Videosysteme konzentriert sich im laufenden Jahr gezielt auf die Internationalisierung der Aktivitäten, wofür neue Distributionskanäle erschlossen werden sollen, und die Verbesserung der Ergebnismargen. Im Mittelpunkt unseres Leistungsportfolios stehen innovative IT-Infrastrukturen und -Sicherheitssysteme, wobei unsere Videomanagementsysteme „posa palleon“ und „optisafe“ eine zentrale Rolle spielen. 2019 startet der Vertrieb für „optisafe“ über den Distributionskanal. Die Systeme sollen zu einem Umsatzzuwachs beitragen. Zusätzlich spielen Wartungs- und Service-Aktivitäten im Bereich Netzwerke und IT-Lösungen sowie IoT-Applikationen eine bedeutende Rolle in unserem Leistungsportfolio. Chancenbericht Für das laufende Geschäftsjahr 2019 verfolgt der Funkwerk-Konzern weiterhin das Ziel eines ertragsorientierten Wachstums und konzentriert sich auf die Stärken des Unternehmens, insbesondere das spezifische Know-how. Wir verfügen über eine Produktpalette auf hohem technologischem Niveau mit einer Reihe von Alleinstellungsmerkmalen. Damit wir Chancen für Funkwerk frühzeitig identifizieren und konsequent nutzen können, beobachten wir kontinuierlich interne und externe Daten und fertigen hierzu entsprechende Reports an. Darüber hinaus werden bestehende Potenziale mithilfe des strategischen Produkt- und Projektmanagements sowie des systematischen Innovationsprozesses ausgeschöpft. Unter anderem ergeben sich Chancen für alle drei Geschäftsbereiche aus dem weltweit steigenden Sicherheitsbedürfnis, der fortschreitenden Urbanisierung sowie der zunehmenden Digitalisierung. Insbesondere durch IoT-Applikationen, also die Anreicherung der Produkte um intelligente Funktionen, die den Kunden einen Mehrwert bieten bzw. eine deutlich effizientere Ressourcenverwaltung ermöglichen, entstehen Expansionsmöglichkeiten für Funkwerk. Auch umfassende IoT-Betreiberkonzepte, bei denen wir als Systemanbieter alle Stufen von der Planung über die Errichtung bis hin zum Service übernehmen, sollen zur Geschäftsausweitung beitragen. Investitionen unserer Kunden sichern wir mit verlässlichen Servicedienstleitungen über die gesamte Nutzungsdauer und einem professionellen Obsoleszenz-Management langfristig ab. Dieses zusätzliche Alleinstellungsmerkmal ist zudem ein Garant dafür, dass Funkwerk langjährig mit den Kunden in Kontakt bleibt und neue Lösungsansätze mitgestalten kann. In der Beschaffung werden weiterhin neue Lieferanten qualifiziert und gleichzeitig die Anzahl der Bezugsquellen gestrafft, indem wir das Einkaufsvolumen bündeln und von den einzelnen Herstellern, wenn möglich, größere Warenmengen abnehmen. Ziel ist eine dauerhafte Reduzierung der Materialkosten und eine Sicherung des hohen Qualitätsniveaus unserer Produkte. Für einen entscheidenden Erfolgsfaktor des Funkwerk-Konzerns halten wir die engen Beziehungen zu unseren Kunden, die wir bewusst intensivieren. Über unseren bestehenden, sehr umfangreichen Kundenstamm wollen wir sowohl das Neugeschäft voranbringen als auch Migrationslösungen und Applikationen mit Zusatzfunktionen platzieren. Im Auslandsgeschäft, das wir insbesondere im Geschäftsbereich Videosysteme deutlich ausbauen wollen, setzen wir sowohl auf Vertriebspartner als auch auf den direkten Kontakt zu den Abnehmern. Für unser Software-Managementsystem „optisafe“ erwarten wir eine Umsatzdynamisierung durch den Vertriebsstart über den Distributionskanal. Die Bindung von Fachpersonal und eine langjährige Unternehmenszugehörigkeit unserer Mitarbeiter gehören ebenfalls zu den Chancen des Funkwerk-Konzerns. Mit unserer hoch qualifizierten Belegschaft halten wir das im Unternehmen vorhandene Know-how über die unterschiedlichen Technologiezyklen hinweg verfügbar und können es im Sinne unserer Kunden nutzen. Deshalb wollen wir unsere Beschäftigten mit attraktiven Anreizsystemen, interessanten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und modernen Arbeitszeitkonzepten an das Unternehmen binden. Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung Der Vorstand geht davon aus, dass der Funkwerk-Konzern 2019 das Grundgeschäft steigern und das operative Ergebnis stabilisieren kann. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird sich weiterhin solide darstellen. Langfristig streben wir im Konzern eine EBIT-Marge von nachhaltig über 8 % an. Der operative Finanzbedarf soll grundsätzlich aus dem Free Cashflow finanziert werden und ist auf der Basis der Vereinbarungen mit der Hörmann-Gruppe abgesichert. [1] vgl. Destatis, Pressemitteilung Nr. 018 vom 15. Januar 2019 [2] vgl. International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook Update, January 2019 [3] vgl. VDB Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB), Pressemitteilung Nr. 11/ 2018 vom 12. November 2018 [4] vgl. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Presseinformation vom 20. September 2018 [5] vgl. Marktstudie 2018: „Professionelle Videoüberwachungssysteme: Netzwerkvideo und analoge CCTV-Systeme in Deutschland (DACH) und Europa“ (Mario Fischer Unternehmensberatung) [6] vgl. International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook Update, January 2019 [7] vgl. Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB), Rede von Volker Schenk, Präsident des Verbands, anlässlich der Halbjahrespressekonferenz am 12. November 2018 [8] vgl. SCI Verkehr GmbH, Marktstudie zur Perspektive des Mittelstandes in Zeiten der Globalisierung, 29. November 2018 [9] vgl. Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB), Pressemitteilung Nr. 11/2018 vom 12. November 2018 [10] vgl. Marktstudie 2018: „Professionelle Videoüberwachungssysteme: Netzwerkvideo und analoge CCTV-Systeme in Deutschland (DACH) und Europa“ (Mario Fischer Unternehmensberatung)
Kölleda, 29. März 2019 Der Vorstand Kerstin Schreiber Dr. Andreas J. Schmid KonzernbilanzAktiva scroll
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KonzernanhangA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND KONSOLIDIERUNGSMETHODEN1. Angewandte Vorschriften Der Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, Amtsgericht Jena, HR B 111457 wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB sowie den Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Die Konsolidierung wird gemäß §§ 300 ff. HGB durchgeführt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse sind zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Soweit die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von den Grundsätzen des Konzerns in den Einzelbilanzen abweichen, werden gemäß § 308 HGB - falls erforderlich - Anpassungen vorgenommen und latente Steuern gebildet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren planmäßig linear pro rata temporis abgeschrieben. Soweit erforderlich, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist in den Folgejahren beizubehalten. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (bzgl. der Herstellungskosten vgl. unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse) abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Gebäude, Einbauten, Bauten auf fremdem Grund und die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt für Gebäude 15 bis 50 Jahre, für technische Anlagen und Maschinen 3 bis 15 Jahre und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ein Jahr bis zehn Jahre. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis 250,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang behandelt. Für geringwertige Vermögensgegenstände über 250,00 EUR bis einschließlich 1.000,00 EUR wird ein Sammelposten im Jahr der Anschaffung gebildet und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Sofern der beizulegende Wert von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen zum Bilanzstichtag aufgrund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten (gleitender Durchschnitt) bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen in Abhängigkeit von Lagerdauer, verminderter Marktgängigkeit, Gewichtung der Abgangsmengen sowie aufgrund gesunkener Wiederbeschaffungskosten und gesunkener Verkaufspreise. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden mit den bei der Herstellung anfallenden direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung sowie angemessenen Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten (Normalauslastung) sowie dem herstellungsabhängigen Werteverzehr des Anlagevermögens ohne Fremdkapitalzinsen unter Einbeziehung von Verwaltungskosten und Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die verlustfreie Bewertung wurde beachtet. Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden soweit wie möglich offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. Barwert angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Bei den verbleibenden Forderungen ist eine Pauschalwertberichtigung angesetzt, die dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko Rechnung trägt. Die Pauschalwertberichtigung beträgt für Inlandsforderungen (netto) 0,5 % und für Auslandsforderungen 1,0 %. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Passive latente Steuern werden für zukünftige Steuerbelastungen gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden, soweit möglich, verrechnet. Das Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird ausgeübt. Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung der Vermögensgegenstände bzw. Nutzung des Verlustvortrags voraussichtlich Geltung haben werden. Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der übersteigende Betrag aus dem Zeitwert der Vermögensgegenstände und den Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen oder Altersversorgungsverpflichtungen ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen oder Altersversorgungsverpflichtungen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile wird in der Vorspalte offen vom Posten „gezeichnetes Kapital“ abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wurde im Erwerbszeitpunkt mit den frei verfügbaren Kapital-/Gewinnrücklagen verrechnet. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, wurden als Aufwand des Geschäftsjahres, in dem die eigenen Anteile erworben wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen wird nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelt, gebildet und aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in Höhe der anteiligen Abschreibung bzw. Abgänge der geförderten Anlagengegenstände. Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck in der Fassung vom 4. Oktober 2018 (Vorjahr Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck) sowie der Berücksichtigung von unternehmensindividuell bestimmter Fluktuationsrate (individuell abhängig vom versicherungsmathematischen Alter und Geschlecht) und erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen ermittelt. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB unter Anwendung der Vereinfachungsregelung für eine angenommene pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Zinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren betrug am Abschlussstichtag 773 TEUR (Vorjahr 731 TEUR) und ist nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt. Der Bewertung der Pensionsrückstellungen lagen folgende Prämissen zu Grunde: scroll
Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags werden Preis- und Kostensteigerungen, soweit notwendig, entsprechend berücksichtigt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird das Wahlrecht zur Abzinsung nicht in Anspruch genommen. Erträge bzw. Aufwendungen aus Zinssatzänderungen werden im Finanzergebnis erfasst. Die Bewertung der Altersteilzeitrückstellung zum 31. Dezember 2018 erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Barwertverfahren) unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen entsprechend der spezifischen Restlaufzeit der jeweilig dem Altersteilzeitverhältnis zugrunde liegenden Verträge. Sofern biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen waren, wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwandt. Vermögensgegenstände, die die Voraussetzungen als Planvermögen zur Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen erfüllen, wurden zum beizulegenden Zeitwert (Bankguthaben – Nennwert entspricht dem Zeitwert) bewertet und sind mit der jeweiligen individuellen Verpflichtung verrechnet worden. Zur Abdeckung des pauschalen Gewährleistungsrisikos aus Lieferungen und Leistungen werden Gewährleistungsrückstellungen mit 0,5 % des Inlandsumsatzes und 1,5 % des Auslandsumsatzes gebildet. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. 3. Grundlagen der Währungsumrechnung Für Fremdwährungsbeträge bei Vermögensgegenständen und Schulden sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zu dem Kurs am Tag der Erstverbuchung. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unter Beachtung des Anschaffungs-, Realisations- und Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. 4. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung, d. h. die Verrechnung des Beteiligungswertansatzes für die einbezogenen Unternehmen mit den in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungen und Sonderposten, erfolgte gemäß § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB a. F. in Verbindung mit Art. 66 Abs. 3 S. 4 EGHGB nach der Buchwertmethode bzw. für nach dem 31. Dezember 2009 erstmalig einbezogene Unternehmen nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 S. 2 HGB. Die Erstkonsolidierung erfolgte jeweils zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss (bis 31. Dezember 2009) bzw. zum Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft Tochterunternehmen geworden ist. Schuldenkonsolidierung Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden gegenseitig aufgerechnet. Soweit erforderlich, wurden Unterschiedsbeträge aufgrund zeitlicher Buchungsunterschiede durch Anpassungsbuchungen vor Durchführung der Konsolidierung eliminiert. Eliminierung von Zwischenerfolgen Im Geschäftsjahr 2018 erfolgten innerhalb des Konzerns keine Veräußerungen von Vermögensgegenständen mit wesentlichen Zwischenergebnissen, sodass auf die Eliminierung von Zwischenerfolgen nach § 304 Abs. 2 HGB verzichtet wurde. Konsolidierung der Aufwendungen und Erträge Sämtliche Umsätze und andere Erträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen nach § 305 Abs. 1 HGB verrechnet. Steuerabgrenzung Auf die sich aufgrund von HB II-Anpassungen ergebenden temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz wurden die darauf anfallenden latenten Steuern nach § 306 HGB abgegrenzt. 5. Konsolidierungskreis und Anteilsbesitzliste nach § 313 Abs. 2 HGB Folgende Unternehmen, bei denen die Funkwerk AG die einheitliche Leitung ausübt, weil sie direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, wurden in den Konzernabschluss nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung gemäß §§ 300 ff. HGB einbezogen: scroll
* ) indirekte Beteiligung B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr ist im Anschluss an Gliederungspunkt F. des Konzernanhangs ausführlich dargestellt. 2. Vorratsvermögen Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden in Höhe von 7.318 TEUR (Vorjahr 3.950 TEUR) offen von den Vorräten abgesetzt. Darunter waren wie im Vorjahr keine Anzahlungen für noch nicht begonnene Aufträge. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden wie im Vorjahr nicht. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultierten im Vorjahr aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. Sämtliche unter dem Posten sonstige Vermögensgegenstände erfassten Aktiva haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zwischen der Hörmann Industries GmbH und den Funkwerk-Gesellschaften wurde im Jahr 2014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Der Rahmen wird jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres neu festgelegt. Der Vertrag ist unbefristet geschlossen und hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende. 4. Aktive Rechnungsabgrenzung Dabei handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Lizenzgebühren sowie Zahlungen für Service- und Wartungsverträge für das laufende Geschäftsjahr 2019. 5. Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern resultierten aus den temporären Differenzen in folgenden Posten: - Anlagevermögen - Vorräte - Pensionsrückstellungen - Rückstellungen für Altersteilzeit - Sonstige Rückstellungen Die passiven latenten Steuern resultierten aus den temporären Differenzen in den folgenden Posten: - Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Es bestehen in den einzelnen Unternehmen gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge. Aufgrund der Planungsrechnung der einzelnen Gesellschaften erwartet der Vorstand der Funkwerk AG, dass zukünftig Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden können. Durch Konsolidierungsmaßnahmen entstandene latente Steuerbe- und -entlastungen wurden mit dem Steuersatz der Funkwerk AG in Höhe von 29,82 % berücksichtigt. Analog wurden latente Steuern aus den Konzerngesellschaften mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,82 % sowie mit einem individuellen hebesatzabhängigen Gewerbesteuersatz (durchschnittlich 14,00 %) bewertet. Die sich ergebenen Steueraufwendungen wurden mit Steuererträgen verrechnet. 6. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital des Konzerns vor Absetzung der eigenen Anteile beträgt 8.101.241 EUR und ist vollständig erbracht. Es setzt sich unter Berücksichtigung der eigenen Anteile aus 8.059.662 stimmrechtsberechtigten Aktien zusammen. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beträgt 41.579 EUR und wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt 1,00 EUR. Der Anteil der eigenen Anteile am Grundkapital beträgt damit 0,51 %. Der Erwerb erfolgte in den Jahren 2002 bis 2007 und wurde u. a. infolge der geplanten Aktienoptionsprogramme durchgeführt. Genehmigtes Kapital Der Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. Juni 2019 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.050.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, - um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, - wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden, - wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Bedingtes Kapital Bedingtes Kapital I und II In der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde beschlossen, das bedingte Kapital I und II aufzuheben und die Satzung der Gesellschaft entsprechend zu ändern. Bedingtes Kapital III In der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 wurde das Aktienoptionsprogramm 2010 beschlossen und hierfür ein bedingtes Kapital III in Höhe von bis zu 365 TEUR und 365.000 Optionsrechte geschaffen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Optionsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung des Optionsrechts entstehen, am Gewinn teil. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Der Nennbetrag des nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG beschlossenen bedingten Kapitals zur Schaffung von Aktienoptionsprogrammen darf 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten. Eigene Anteile Die Funkwerk AG, Kölleda, hat im Berichtsjahr keine eigenen Anteile erworben. Zum Bilanzstichtag war der Bestand unverändert 41.579 Stück und hatte einen Anschaffungswert von 1.062 TEUR. Die eigenen Aktien sind auf Depots bei drei Banken verteilt. In den Konzernbilanzgewinn wurde unter Berücksichtigung der Ausschüttung von 2.015 TEUR ein Gewinnvortrag in Höhe von 7.611 TEUR einbezogen. 7. Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen Der zum 31. Dezember 2017 noch bestehende Sonderposten (für passivierte Investitionszulagen) in Höhe von 3 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2018 vollständig ertragswirksam aufgelöst. 8. Rückstellungen Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen betrug 5.667 TEUR (Vorjahr 5.355 TEUR). Der Konzern verfügt weder über Erstattungsansprüche noch über Planvermögen für Pensionsrückstellungen. Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitrückstellungen betrug 281 TEUR (Vorjahr 429 TEUR). Die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag in Höhe von 281 TEUR mit dem beizulegenden Zeitwert der Vermögensgegenstände in Höhe von 429 TEUR verrechnet, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schuld aus den Altersteilzeitverpflichtungen dienen (Planvermögen). Die Anschaffungskosten dieser verrechneten Vermögensgegenstände beliefen sich auf 429 TEUR; der beizulegende Zeitwert des entsprechenden verfügungsbeschränkten Bankguthabens entsprach dem Buchwert bzw. den Anschaffungskosten. Den Erfüllungsbetrag übersteigendes Planvermögen in Höhe von 148 TEUR wurde auf der Aktivseite als Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gesondert ausgewiesen. Das Zinsergebnis betrug 1 TEUR. Die sonstigen Rückstellungen betrafen im Wesentlichen nachlaufende Projektkosten in Höhe von 14.455 TEUR (Vorjahr 14.267 TEUR) und Gewährleistungen in Höhe von 4.126 TEUR (Vorjahr 3.184 TEUR). 9. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten sind dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel (im Anschluss an Gliederungspunkt F.) zu entnehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultierten wie im Vorjahr aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Halbfabrikaten und Waren oder aus der Lieferung von Gegenständen des Vorratsvermögens. C. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG1. Umsatzerlöse a) nach Tätigkeitsbereichen scroll
b) nach geografischen Märkten scroll
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 1.891 TEUR (Vorjahr 1.667 TEUR) und betrafen insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.793 TEUR. 3. Abschreibungen Die Abschreibungen des Vorjahres beinhalteten in Höhe von 1.000 TEUR Abschreibungen auf algerische Bankguthaben, die wie zuvor unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen wurden, seit dem 31. Dezember 2017 jedoch mit einem Restbuchwert von Null. 4. Forschungs- und Entwicklungskosten Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr 9 Mio. EUR (Vorjahr 9 Mio. EUR). Davon sind analog dem Vorjahr keine Aktivierungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorgenommen worden. 5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 59 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) sowie periodenfremde Steuererträge in Höhe von 62 TEUR (Vorjahr 16 TEUR). 6. Erträge und Aufwendungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB Im Berichtsjahr wurden – wie bereits im Vorjahr – keine solchen Erträge bzw. Aufwendungen verbucht. D. SONSTIGE ANGABEN1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen a) Haftungsverhältnisse Im Zusammenhang mit dem in Algerien laufenden Verfahren wurden von der Funkwerk AG Bankbürgschaften bzw. Bankgarantien gestellt, die durch algerische Banken auf Basis entsprechender Rückgarantieverträge mit einigen deutschen Banken emittiert wurden. Zum Bilanzstichtag waren alle Bankgarantien deutscher Banken ausgebucht. Von den ausgegebenen Bankbürgschaften sind vom Auftraggeber die Originalbürgschaften in Höhe von ca. 8,4 Mio. EUR noch nicht zurückgegeben worden. Auf Basis des derzeitigen Informationsstandes wird das Risiko einer Inanspruchnahme als gering eingeschätzt. Es wird auf die Darstellungen im Lagebericht verwiesen. b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen sowie aus sonstigen längerfristigen Verträgen belief sich auf insgesamt ca. 3,6 Mio. EUR. Die Vertragslaufzeiten bewegen sich zwischen einem und fünf Jahren. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben in Höhe von 1,4 Mio. EUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 2,2 Mio. EUR eine Laufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre. 2. Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften Zwischen der Hörmann Industries GmbH, Kirchseeon, und den Funkwerk-Gesellschaften wurde 2014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Es handelt sich um ein stilles echtes Factoring, dabei geht das Delkredere-Risiko auf den Factor über. Das Factoring dient der Verkürzung von Forderungslaufzeiten und ist Bestandteil des Liquiditätsmanagements von Funkwerk. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren keine Forderungen verkauft. 3. Gesamthonorare des Konzernabschlussprüfers scroll
* Honorar aus Abschlussprüfungsleistungen betrifft sowohl die Prüfung des Konzernabschlusses als auch die Prüfung der Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen. 4. Vorstand Frau Dipl.-Betriebswirtin Kerstin Schreiber, Vorstand der Funkwerk AG Herr Dr. Andreas J. Schmid, Vorstand der Funkwerk AG (ab 1. August 2018) Hinsichtlich der Bezüge der Organmitglieder und der ehemaligen Organmitglieder macht die Gesellschaft von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 i.V.m. § 314 Abs. 3 Satz 2 HGB Gebrauch. 5. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern: - Herr Dr.-Ing. Michael Radke, Geschäftsführer (CEO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Vorsitzender - Herr Johann Schmid-Davis, Geschäftsführer (CFO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Stellvertretender Vorsitzender - Herr Dr. Oliver Maaß, selbständiger Rechtsanwalt im Bereich Aktienrecht in der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) LLP, München Die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder des Mutterunternehmens beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 61 TEUR (Vorjahr 46 TEUR). 6. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2018 waren im Durchschnitt 395 (Vorjahr 386) Mitarbeiter ohne Auszubildende beschäftigt. Die durchschnittliche Anzahl der Auszubildenden belief sich auf 27 (Vorjahr 25). Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach Gruppen: scroll
7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Stichtag bis zur Unterzeichnung dieses Berichts fanden keine Ereignisse statt, die wesentliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns hatten. 8. ErgebnisverwendungsbeschlussDer Vorstand der Funkwerk AG schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn der Funkwerk AG eine Dividende von 2.418 TEUR auszuschütten und den restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. 9. Konzernzugehörigkeit Die Funkwerk AG, Kölleda, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis auf. Die Bekanntmachung erfolgt elektronisch im Bundesanzeiger. Die Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, stellt den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis auf. Die Bekanntmachung erfolgt elektronisch im Bundesanzeiger. E. KAPITALFLUSSRECHNUNGDie Aufstellung der Kapitalflussrechnung erfolgte entsprechend den Vorgaben des DRS 21. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist ein Indikator dafür, in welchem Maße es durch die operative Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften. Die im Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen Auszahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung betrafen Zahlungen im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus Unternehmensveräußerungen im Geschäftsjahr 2015. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit gibt das Ausmaß an, in dem Aufwendungen für Ressourcen getätigt wurden, die künftige Erträge und Cashflows erwirtschaften sollen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet die für die Finanzierung des Funkwerk-Konzerns geleisteten Zinszahlungen sowie die gezahlte Dividende. Die im Geschäftsjahr 2018 gezahlten Steuern lagen bei 1.656 TEUR und die gezahlten Zinsen bei 202 TEUR. Definition des Finanzmittelfonds Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung angegebene Finanzmittelfonds am Ende der Periode bestand ausschließlich aus kurzfristig verfügbaren Bankguthaben und Kassenbeständen. F. EIGENKAPITALSPIEGELIm Konzernbilanzgewinn waren Erträge in Höhe von 2.687 TEUR aus der Bilanzierung aktiver latenter Steuern sowie aus dem Unterschiedsbetrag aus den berücksichtigten Zinssätzen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (Zehn-Jahres-Durchschnitt vs. Sieben-Jahres-Durchschnitt) enthalten, die nach der Berücksichtigung von passiven latenten Steuern und frei verfügbaren Rücklagen einer Ausschüttungssperre unterliegen. Gesellschaftsrechtliche Ausschüttungssperren bestehen nicht.
Kölleda, 29. März 2019 Der Vorstand Konzernanlagenspiegelscroll
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BestätigungsvermerkAn die Funkwerk AG, Kölleda PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) — bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Funkwerk AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und · vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. · holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. · beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 29. März 2019 BDO AG gez. Wörl, Wirtschaftsprüfer gez. Jahn, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre! Im vergangenen Geschäftsjahr 2018 hat sich die Funkwerk AG erneut sehr erfreulich entwickelt. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Berichtsjahr intensiv mit der Lage und der weiteren Entwicklung des Unternehmens. Die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllten wir gewissenhaft und mit großer Sorgfalt. Das Gremium stand dem Vorstand stets beratend zur Seite und hat dessen Arbeit kontinuierlich begleitet und überwacht. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat verlief jederzeit konstruktiv, offen und vertrauensvoll. Der Aufsichtsrat wurde fortlaufend, zeitnah und umfassend über alle für den Konzern und die Geschäftsbereiche relevanten Themen informiert. Regelmäßige und anlassbezogene schriftliche sowie mündliche Berichte des Vorstands haben uns im Einklang mit den Informationspflichten des Vorstands zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens informiert, insbesondere über die Geschäfts- und Finanzlage, die Personalentwicklung, die Investitionsvorhaben sowie Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Unternehmensentwicklung. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Alle wichtigen Angelegenheiten der Funkwerk AG erörterten wir detailliert in den Aufsichtsratssitzungen. Auch außerhalb der turnusgemäßen Aufsichtsratssitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende wie auch die -mitglieder in vielfältigem Kontakt mit dem Vorstand, um sich über die aktuelle Geschäftsentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle zu informieren sowie Fragen der Strategie, der Planung, des Risikomanagements und der Compliance zu beraten. Interessenkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes traten im Berichtszeitraum nicht auf. Schwerpunkte der Arbeit im Aufsichtsratsgremium Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2018 vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen ab: Am 12. April, 26. Juni, 10. September und 19. Dezember. Das Aufsichtsgremium war stets vollzählig und beschlussfähig. Der Vorstand nahm an allen Sitzungen teil. Ausgewählte Themen, insbesondere Personalfragen, wurden auch in seiner Abwesenheit behandelt. Im Rahmen der ordentlichen Sitzungen wurden die allgemeine Geschäftslage des Konzerns, die Finanzsituation, wesentliche Investitionen, die Beschäftigungsentwicklung sowie laufende Rechtsangelegenheiten regelmäßig erörtert. Insbesondere Strategie und Planung sowie die operative Entwicklung der Geschäftsbereiche einschließlich der Risikosituation wurden vom Vorstand intensiv erläutert. Besondere Themenschwerpunkte unserer Beratungen waren die Überarbeitung der Strategie zur weiteren langfristigen Unternehmensentwicklung und mögliche M&A-Aktivitäten. Wir ließen uns vom Vorstand ausführlich darstellen, auf welchen Wegen die Funkwerk AG für die nächsten Jahre ein weiteres Wachstum in den drei Geschäftsbereichen realisieren kann. Ein weiterer Schwerpunkt waren Diskussionen über die Fortentwicklung der Unternehmensorganisation und der Unternehmensführung. Bei der ersten Sitzung des Aufsichtsrats am 12. April standen die Vorlage und Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der Funkwerk AG und des Konzerns im Mittelpunkt. In Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer wurden die entsprechenden Unterlagen sowie der Ablauf der Prüfung ausführlich erläutert. Nach ausführlicher Erörterung der Zahlen und Hintergründe stellte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Funkwerk AG fest und billigte den Konzernabschluss 2017. Außerdem befasste sich das Gremium mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 26. Juni 2018 und verabschiedete die entsprechenden Beschlussvorschläge. In der Sitzung am 26. Juni fasste der Aufsichtsrat einstimmig den Beschluss zur Erweiterung des Vorstands und zur Bestellung von Herrn Dr. Andreas Schmid zum ordentlichen Mitglied des Vorstands der Funkwerk AG mit Wirkung ab 1. August 2018. Wir konnten mit Herrn Dr. Schmid eine technologisch breit aufgestellte und in der Bahnindustrie erfahrene Führungskraft mit internationaler Erfahrung gewinnen, der die weitere Zukunftsentwicklung der Funkwerk AG gemeinschaftlich mit Frau Kerstin Schreiber vorantreiben wird. Herr Dr. Schmid und Frau Kerstin Schreiber vertreten die Funkwerk AG gemeinsam gemäß der Satzung und der rechtlichen Regelungen. Im Rahmen des von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam beschlossenen Geschäftsverteilungsplans ist Herr Dr. Schmid für die Geschäftsfelder Videosysteme und IoT sowie unter anderem für die Erschließung zusätzlicher Geschäftsfelder und neuer Technologien zuständig. In der Sitzung am 10. September 2018 wurden die Grobplanung für die Jahre 2019-2022 sowie die zugrunde liegenden Planungsprämissen besprochen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Umsatz- und Ergebnisentwicklung an den Standorten der Gruppe stellte der Vorstand außerdem die Vorschau für das laufende Geschäftsjahr 2018 vor, die der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis nahm. Das Treffen am 19. Dezember 2018 stand im Zeichen der Planung für die Geschäftsjahre 2019-2022, die ausführlich diskutiert und anschließend vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Darüber hinaus wurden Chancen und mögliche Geschäftsmodelle für den Funkwerk-Konzern im Rahmen der schnell voranschreitenden Digitalisierung erörtert. Gegenstand der Debatte war unter anderem die Rolle und die Integration des Standorts Bremens mit seinen Fähigkeiten in der Softwareentwicklung in die Unternehmensgruppe. Jahresabschluss und Konzernabschluss Die ordentliche Hauptversammlung der Funkwerk AG wählte am 26. Juni 2018 die BDO AG, Erfurt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018. Die Gesellschaft prüfte die nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches HGB aufgestellten Jahresabschlüsse der Funkwerk AG und des Konzerns, die Lageberichte und den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen unter Einbeziehung der Buchführung. Die Prüfer bestätigten, dass die Lageberichte die Situation der Funkwerk AG und des Konzerns sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung in zutreffender Weise beschreiben. Die Prüfung des Risikomanagementsystems hat ergeben, dass der Vorstand die geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat. Die Abschlussprüfer erteilten daher den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Allen Aufsichtsratsmitgliedern lagen die Jahresabschlüsse der Muttergesellschaft und des Konzerns, die Lageberichte und die Berichte des Abschlussprüfers rechtzeitig vor. In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 15. April 2019 wurden die Abschlüsse und Berichte umfassend diskutiert. An der Sitzung nahm der Abschlussprüfer teil, informierte über das Ergebnis seiner Prüfungen und stand für zusätzliche Auskünfte zur Verfügung. Er bestätigte dem Aufsichtsrat die Wirksamkeit des Risikomanagement- und des internen Kontrollsystems. Außerdem versicherten die Abschlussprüfer schriftlich, dass sie im Berichtsjahr über die Abschlussprüfung hinaus keine wesentlichen Leistungen für die Gesellschaft erbracht haben und keine Umstände vorliegen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Der Aufsichtsrat nimmt die Ergebnisse der Abschlussprüfung zur Kenntnis. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der Funkwerk AG sowie des Konzerns durch den Aufsichtsrat ergaben sich keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der AG festgestellt und den Konzernabschluss für das Jahr 2018 gebilligt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, für das Geschäftsjahr 2018 eine Ausschüttung in Höhe von 2,4 Mio. Euro vorzunehmen. Demnach erhalten die Aktionäre der Funkwerk AG eine Dividende von 0,30 Euro je Aktie. Die BDO AG prüfte auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“). Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind und bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“ Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht ebenfalls geprüft und keine Einwände gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer. Dank an Vorstand und Mitarbeiter Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Funkwerk AG und dem Vorstand für die geleistete Arbeit und das Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr. Im laufenden Jahr wird sich das Unternehmen erneut in einem anspruchsvollen Umfeld bewegen. Für die anstehenden Aufgaben wünscht der Aufsichtsrat dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel Erfolg.
Kölleda, im April 2019 Dr. Michael Radke, Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Michael Radke, München, Geschäftsführer (CEO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Vorsitzender Johann Schmid-Davis, Zorneding, Geschäftsführer (CFO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Oliver Maaß, München, selbständiger Rechtsanwalt im Bereich Aktienrecht in der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) LLP Billigung KonzernabschlussAm 15. April 2019 billigte der Aufsichtsrat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 der Funkwerk AG. |
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