Funkwerk AG

Kölleda

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht

Funkwerk AG, Kölleda *

KONZERNLAGEBERICHT 2020

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell

Funkwerk ist einer der technologisch führenden Anbieter von innovativen Kommunikations-, Informations- und Sicherheitssystemen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Konzepte zur Steuerung und Rationalisierung betrieblicher Abläufe in den Bereichen Mobilität und digitale Infrastruktur. Zu unserem Kundenkreis gehören Bahnbetreiber und Schienenfahrzeughersteller, das öffentliche Verkehrs- und Transportwesen, Industriebetriebe, Energie- und Versorgungsunternehmen, Behörden, Institutionen des Gesundheitswesens, Städte und Freizeiteinrichtungen weltweit.

Das Leistungsspektrum des Funkwerk-Konzerns ist untergliedert in drei Geschäftsbereiche:

Mobilfunk- und Kommunikationssysteme für schienengebundenen Verkehr (Zugfunk)

Funkwerk entwickelt und produziert Zugfunksysteme für den weltweiten Schienenverkehr. Die maßgeschneiderten Lösungen für die Sprach- und Datenkommunikation über analoge sowie digitale Mobilfunknetze (GSM-R, LTE, 4G/​5G) umfassen insbesondere Cab-Radios, die weltweit in mehr als 40 Ländern im Einsatz sind, sowie Funkmodule, Daten- und Handfunkgeräte.

Reisendeninformation

Reisendeninformationssysteme von Funkwerk informieren aktuell, zuverlässig, umfassend und konsistent mittels unterschiedlicher Medien über den gesamten Reiseverlauf und gewährleisten dabei eine hohe Informationsqualität. Zum Produktspektrum gehören stationäre, visuelle und akustische Anlagen für den Innen- und Außenbereich. Dahinter steht ein weltweit einsatzfähiges Softwaresystem in den Leitzentralen. Es gewährleistet, dass Fahrgäste in Echtzeit über alle relevanten Themen von der Planung über den Ort der Abreise bis zur Ankunft am Ziel informiert werden und stellt Abweichungen und Vorschläge über alternative Routen und Verkehrsmittel dar. Neben den originären Reisemöglichkeiten können über die Anzeigesysteme zusätzliche Informationen vom Wetter bis zu Veranstaltungshinweisen dargestellt werden; ganz individuell nach Kundenwunsch konfigurierbar.

Videosysteme

Dieser Bereich umfasst professionelle, technisch innovative Video- und Sicherheitslösungen zur Gebäude- und Prozessüberwachung. Sie werden unter anderem auf Bahnhöfen, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Produktionswerken, Botschaften oder Finanzhäusern sowie in der Verkehrsinfrastruktur, beispielsweise zur videobasierten Freigabe von Seitenstreifen auf Autobahnen, eingesetzt. Funkwerk konzentriert sich insbesondere auf die Auswertung und Aufbereitung der Daten über flexible Managementsysteme, Videoanalytik oder intelligente Bildverarbeitung.

Der digitale Wandel bietet zusätzliche Chancen, die Funkwerk in allen drei Geschäftsbereichen aufgreift. So werden zunehmend IoT-Features in unsere Anwendungen, Applikationen und Systeme implementiert, um die betrieblichen Prozesse und die Zuverlässigkeit der Systeme zu verbessern.

Abgerundet wird das Spektrum der Funkwerk-Gruppe durch ein komplexes Dienstleistungs- und Serviceangebot, insbesondere Engineering- und Dokumentationsdienstleistungen, Schulung, Support, Wartung und Instandhaltung sowie die Reparatur der Anlagen und Systeme.

Strategie und Ziele

Oberstes Ziel unserer Unternehmensstrategie ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der technologischen Kompetenz und damit einhergehendes nachhaltiges und profitables Wachstum. Wir wollen in allen Geschäftsbereichen unsere Marktstellung absichern und zusätzlich ausbauen, wobei wir uns besonders auf maßgeschneiderte digitale Systemlösungen und Plattformen sowie chancenreiche Zukunftsmärkte mit gutem Wachstumspotenzial konzentrieren. Die Internationalisierung unserer Geschäftstätigkeit wollen wir kontinuierlich vorantreiben und setzen dabei vornehmlich auf unser breites Kooperationspartner und Kundennetzwerk.

Konzernstruktur

Muttergesellschaft des Funkwerk-Konzerns ist die Funkwerk AG mit Sitz in Kölleda/​Thüringen. Sie nimmt Holdingfunktionen wahr und ist für gruppenweit übergreifende Zentralfunktionen zuständig. Darüber hinaus waren am 31. Dezember 2020 unter dem Dach der Funkwerk AG folgende Tochtergesellschaften tätig:

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Tochtergesellschaften Sitz Anteil
Funkwerk Technologies GmbH Kölleda, Thüringen 100 %
FunkTech GmbH Kölleda, Thüringen 100 %
Funkwerk video systeme GmbH Nürnberg, Bayern 100 %
Funkwerk plettac electronic GmbH Nürnberg, Bayern 100 %
Funkwerk Systems GmbH Kölleda, Thüringen 100 %
Funkwerk Systems Austria GmbH Wien, Österreich 100 %
Funkwerk StatKom GmbH Kölleda, Thüringen 100 %
Funkwerk IoT GmbH Bremen, Bremen 100 %
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Beteiligungen Sitz Anteil
euromicron AG in Insolvenz Neu-Isenburg, Hessen 15,36 %
IFB Institut für Bahntechnik GmbH Dresden, Sachsen 6,67 %

Unternehmensführung und Steuerungssystem

Verantwortlich für die Führung der Geschäfte der Funkwerk AG ist der Vorstand. Er entwickelt die Konzernstrategie und sorgt für deren Umsetzung auf Basis geeigneter Maßnahmen, die gemeinsam mit den Führungskräften der Tochtergesellschaften erarbeitet werden.

Die Lenkung der Muttergesellschaft Funkwerk AG und der Tochtergesellschaften erfolgt durch strategische und operative Steuerungsgrößen sowie anhand von Finanzkennzahlen. Dazu gehören unter anderem Auftragseingang, Umsatz und Betriebsergebnis, die im Rahmen des konzernweiten Controllings eingesetzt werden. Zusätzlich zur Kennzahlensteuerung werden relevante Frühindikatoren wie Markt-, Konjunktur- und Branchendaten sowie die Entwicklung wichtiger Rohstoffpreise beobachtet, das Nachfrageverhalten der Kunden sowie Auftragseingänge analysiert. Für die regelmäßige Analyse der Wettbewerbsposition der einzelnen Geschäftsbereiche werden der jeweilige Marktanteil, die Qualität der Leistungen, der Umsatzbeitrag neuer Produkte und die Entwicklungsintensität untersucht. Außerdem werden Kundenzufriedenheitsanalysen und Ergebnisse von Mitarbeitergesprächen berücksichtigt.

Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2020

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie führten 2020 zum heftigsten Konjunktureinbruch seit Jahrzehnten. Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) [1] verursachten Lockdowns, unterbrochene Lieferketten und die große Verunsicherung vor allem im zweiten und im vierten Quartal weltweit starke Rückgänge in vielen Wirtschaftsbereichen. Nicht nur der schwankungsanfällige Industriesektor, sondern besonders auch der Dienstleistungsbereich wurde massiv von der Pandemie erfasst. Geschäftsklima, Verbrauchervertrauen, Konsumausgaben und die Industrieproduktion brachen in der Folge drastisch ein. Allerdings erholte sich die Situation nach dem Höhepunkt der ersten Pandemie-Welle überraschend schnell, wofür vor allem die geringeren Infektionszahlen in den Sommermonaten, umfangreiche Staatshilfen und die expansive Geldpolitik vieler Notenbanken sowie die wachsende Zuversicht dank schneller Fortschritte bei Tests, Behandlungsmethoden und der Impfstoff-Forschung beitrugen.

In Deutschland lag das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2020 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) preisbereinigt 5,0 % unter Vorjahr [2] . Damit geriet die deutsche Wirtschaft nach einer zehnjährigen Wachstumsphase in eine tiefe Rezession. Der Einbruch betraf alle Bereiche: Im zusammengefassten Sektor Handel, Verkehr und Gastgewerbe wurde gegenüber dem 2019er Niveau ein Minus von 6,3 % verzeichnet, im produzierenden Gewerbe ohne Bau ging die Wirtschaftsleistung gegenüber dem Vorjahr um 9,7 % zurück und im verarbeitenden Gewerbe sogar um 10,4 %. Auch auf der Nachfrageseite waren die Auswirkungen der Corona-Krise deutlich sichtbar. Die privaten Konsumausgaben verringerten sich laut Destatis im Vorjahresvergleich preisbereinigt um 6,0 %, während die Staatsausgaben um 3,4 % erhöht wurden.

Weltweit schrumpfte die Konjunktur im abgelaufenen Jahr laut IWF-Schätzung vom Januar 2021 um 3,5 %, nachdem die Forscher im Oktober 2020 noch mit einem Minus von 4,4 % gerechnet hatten. Eine wichtige Stütze war die chinesische Wirtschaft: Hier erhöhte sich das BIP trotz der Krise voraussichtlich um 2,3 %, während für die Region Middle East and Central Asia ein Rückgang um 3,2 % vorhergesagt wird. In Summe rechnet der IWF in den Entwicklungs- und Schwellenländern mit einer BIP-Verminderung um 2,4 %. Noch deutlicher, um schätzungsweise 4,9 %, sank die Wirtschaftsleistung in den Industrienationen. In den USA belief sich der Rückgang 2020 auf 3,4 % und im Euroraum auf 7,2 %. Hier zeigten sich signifikante Einbrüche insbesondere in Spanien (-11,1 %), Italien (-9,2 %) und Frankreich (-9,0 %).

Branchenumfeld

In der Bahnindustrie, die sich seit Jahren weltweit auf Wachstumskurs befindet, wird sich die Covid-19-Krise laut Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB) [3] vornehmlich in den nächsten Jahren zeigen. Der Umsatz im ersten Halbjahr 2020, der einen neuen Höchstwert erreichte, spiegelt dagegen vor allem die vollen Auftragsbücher der Vorjahre wider. Bis zur Jahresmitte erzielte die Bahnindustrie in Deutschland gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode ein Umsatzplus von 25,5 % auf 6,4 Mrd. Euro, wobei sowohl das Inlandsgeschäft (+18 %) als auch der Exportumsatz (+39 %) starke Zuwächse verzeichneten. Neben den hohen Auftragseingängen der letzten Jahre reflektiert dieses Ergebnis laut Verband auch die Resilienz der deutschen Bahnindustrie. Trotz weltweit massiver Einschränkungen haben die Lieferketten entlang der gesamten Wertschöpfungskette gehalten, von den Systemhäusern bis zum Mittelstand. Am stärksten blieb im Betrachtungszeitraum das Fahrzeuggeschäft mit einem Plus von 26 %, der Infrastrukturbereich wuchs um 25 %.

Mit großer Sorge sieht die Bahnindustrie die Auftragsentwicklung insbesondere im Auslandsgeschäft. In Summe ging der Auftragseingang in der ersten Jahreshälfte 2020 um 6,3 % auf 7,5 Mrd. Euro zurück, wobei die Auslandsbestellungen um 36 % dramatisch einbrachen, während aus Deutschland 18 % mehr Aufträge eingingen. Im Fahrzeugbereich schrumpften die Aufträge aus dem Ausland sogar um 53 %. Als Vertreter einer globalen Exportindustrie betrachtet der Branchenverband diese Entwicklung als große Herausforderung.

Die Sicherheitsbranche in Deutschland spürte 2020 teilweise massive Auswirkungen der Coronapandemie, insbesondere im ersten Halbjahr. Nach Angaben des Bundesverbands Sicherheitstechnik e.V. (BHE) [4] berichteten fast zwei Drittel der an einer Umfrage beteiligten Unternehmen im Juni von Umsatzeinbußen um durchschnittlich 24 %. Die größten Auswirkungen wurden im Neugeschäft vermeldet, aber auch im Wartungsbereich wurden Rückgänge verzeichnet. Das Auftragsvolumen hat sich der Erhebung zufolge bei rund der Hälfte der Sicherheitsfachfirmen um durchschnittlich etwa 30 % reduziert. In der zweiten Jahreshälfte hatte die Sicherheitsbranche weiter mit den Folgen der Coronavirus-Pandemie zu kämpfen, im Vergleich zum Frühjahr hat sich die Situation laut Herbst-Konjunktur-Umfrage des BHE [5] allerdings leicht entspannt. Einzelne Fachsparten erfuhren teils erhebliche Zuwächse, verschiedene Gewerke profitierten laut BHE sogar von der Pandemie. Dazu gehörten unter anderem die Bereiche Zutrittssteuerung und Videosicherheit, die im Jahresverlauf einen beträchtlichen Aufschwung erlebten.

Funkwerk-Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose

Der Funkwerk-Konzern konnte sich 2020 trotz der Ausbreitung der Viruserkrankung Covid-19 und der daraus resultierenden gravierenden Auswirkungen gut entwickeln. Der Umsatz stieg konzernweit um 4,1 % auf 98,8 Mio. Euro und das Betriebsergebnis von 16,3 Mio. Euro auf 20,4 Mio. Euro, wobei alle operativen Gesellschaften mit positiven Jahresergebnissen zum Konzerngewinn beitrugen. Die Prognose des Vorjahres, dass sich der Konzernumsatz in etwa auf dem Niveau des Jahres 2019 stabilisiert und ein deutlich positives Betriebsergebnis erzielt wird, wurde damit deutlich übertroffen, nachdem einige Aufträge früher als geplant abgeschlossen wurden.

Da die Projekte im Investitionsgütermarkt, in welchem Funkwerk tätig ist, von langen Vorlauf- und Umsetzungsphasen geprägt sind, gab es trotz der Herausforderungen der grassierenden Pandemie auch bei der Auftragslage bisher keine größeren Einbußen: Bis Ende 2020 blieb der Auftragseingang im Funkwerk-Konzern mit rund 97,7 Mio. Euro zwar rund 2,7 % hinter dem außerordentlich guten Vorjahreswert zurück (Vorjahr: 100,4 Mio. Euro), entsprach damit aber den Erwartungen. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2020 belief sich auf 75,7 Mio. Euro gegenüber 76,1 Mio. Euro am Vorjahresstichtag.

Bedingt durch die Covid-19-Pandemie waren alle Standorte der Gruppe 2020 mit neuen, bisher unbekannten Herausforderungen konfrontiert, die sowohl den operativen Geschäftsverlauf als auch die Arbeitsabläufe nahezu im gesamten Jahr deutlich erschwerten. Unverzüglich nach Ausbruch der Pandemie haben wir einen Notfallplan erarbeitet, in dem die Gesundheit unserer Mitarbeiter an oberster Stelle steht. Unter anderem wurden umfangreiche Schutz- und Hygieneregelungen sowie organisatorische Schritte wie die Verminderung der Präsenz im Unternehmen durch Homeoffice oder versetzte Arbeitszeiten umgesetzt. Auf die Geschäftsprozesse wirkte sich vor allem die stark eingeschränkte Mobilität negativ aus, die teilweise zu Projektverzögerungen im Ausland sowie Unterbrechungen der Lieferketten führte und einen höheren Frachtaufwand bedingte. Zudem war die gesamte Vertriebstätigkeit, insbesondere im Export, beeinträchtigt. Zeitweise war es unmöglich, zu den Kunden vor Ort zu reisen, und ein Großteil der Messen und anderen Veranstaltungen wurde abgesagt. Trotz der Hindernisse musste Funkwerk an keinem Standort der Gruppe Kurzarbeit in Anspruch nehmen und die Belieferung der Kunden war jederzeit gewährleistet, wenngleich die Logistik deutlich anspruchsvoller und aufwendiger wurde.

Auf Basis der guten Umsatz- und Ertragsentwicklung blieb auch die Finanz- und Vermögenslage des Funkwerk-Konzerns weiter positiv und bildet somit eine gesicherte Basis für die zukünftige Geschäftsentwicklung. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich von 46,8 % am Vorjahresstichtag auf 50,0 % und der Bestand an liquiden Mitteln von 37,6 Mio. Euro auf 52,5 Mio. Euro. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 22,0 Mio. Euro (Vorjahr: 19,7 Mio. Euro).

Insgesamt beurteilt der Vorstand der Funkwerk AG die Lage des Konzerns zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernlageberichts als gut, wobei eine konkrete mittel- bis langfristige Planung aufgrund des aktuell sehr unsicheren wirtschaftlichen Umfelds äußerst schwierig ist. Insbesondere die weitere Ausbreitung der Pandemie und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die weltweite Wirtschaft sind nicht zuverlässig abzuschätzen.

Aus den Geschäftsbereichen

Im Bereich Zugfunk haben wir im Oktober 2020 die Übernahme des Geschäftsfelds Zugfunk der STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH (SISS) vollzogen und in unserem Geschäftsbereich Zugfunk integriert. Die SISS ist spezialisiert auf technische Infrastrukturlösungen sowie Sicherheits- und Kommunikationssysteme, sodass wir mit dem Zukauf, der im Rahmen eines Asset Deals erfolgte, insbesondere unsere Kundenbasis und damit die Anzahl an installierten Zugfunksystemen vergrößern. Neben den rund 20 in diesem Geschäftsfeld tätigen Mitarbeitern umfasste die Transaktion das dem Zugfunk der SISS zugeordnete Anlage- und Umlaufvermögen, Verpflichtungen aus definierten Kundenverträgen, alle Produkte und Produktrechte sowie den Auftragsbestand.

Im operativen Geschäft stand zum Beispiel das Pilotprojekt "Digitale Schiene Hamburg" im Mittelpunkt. Auf einer Teilstrecke der S-Bahn wird hier der hochautomatisierte fahrerlose Betrieb von insgesamt vier Zügen realisiert. Funkwerk trägt mit einem speziell konzipierten 5G-Modem bei, das in dem Projekt als Kommunikationszentrale zum Einsatz kommt. Durch die Teilnahme an dem viel beachteten Konzept können wir uns frühzeitig im Bereich FRMCS (Future Railway Mobile Communication System) positionieren, das den bisherigen Standard GSM-R ablösen soll.

Von einem spanischen Zughersteller wurden wir im Berichtsjahr mit der Lieferung von Zugfunksystemen für die von der Deutschen Bahn bestellten ECx-Züge beauftragt. Neben den modularen Systemen umfasst der Vertrag auch Benutzer- und Wartungsschulungen. Die Auslieferung startet voraussichtlich im Frühjahr 2021.

Im Fernverkehr Australiens sind seit Jahresbeginn 2020 mit Funkwerk Cab-Radios ausgestattete elektrische Doppelstock-Triebwagen im Einsatz, die ein südkoreanischer Zughersteller liefert. Parallel dazu liefert der größte Schienenfahrzeughersteller der Welt, die China Railway Rolling Stock Corporation (CRRC), Züge nach Australien, die im Pendlerverkehr rund um Sydney eingesetzt werden, wobei auch CRRC auf Kommunikationstechnologie von Funkwerk setzt.

Ein wichtiger Meilenstein im Geschäftsbereich Reisendeninformation war 2020 der Launch der neuen Funkwerk Mobility Platform, für die auch eine eigene Website (https:/​/​funkwerk-mobility-platform.com) eingerichtet wurde. Ziel des Projekts ist die Erschließung des Marktsegments Smart Mobility, die Vernetzung verschiedener Anwendungen rund um das Thema Mobilität. Die Plattform bündelt mannigfaltige Informationen verschiedener Anwender und Verkehrsmittel, wertet sie automatisiert aus und übermittelt sie an den Fahrgast. So können sich öffentliche Verkehrsmittel als echte Alternative zum Individualverkehr etablieren und den wachsenden Bedarf nach klimafreundlicher Mobilität decken. Aktuell werden Technologie-Partner für die Plattform akquiriert, um die jeweiligen Stärken der eingebundenen Systeme miteinander zu verknüpfen.

Mit der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB), die wir bereits seit Jahren mit unseren Systemen beliefern, haben wir 2020 einen zusätzlichen Rahmenvertrag über 1.300 Aushang- und Monitorvitrinen unterzeichnet, der einen Zeitraum von sechs Jahren umfasst. Neue Funkwerk-Anzeiger gibt es außerdem am Münchener Ostbahnhof. Im Zwischengeschoss informieren künftig drei Voranzeiger über An- und Abfahrten sowie die weiteren Verbindungsmöglichkeiten im Münchener U-Bahn- und S-Bahn-Netz.

Im Geschäftsbereich Videosysteme macht sich ein wachsender Bedarf an sogenannten Monitoring-Systemen bemerkbar. Sie ermöglichen Betreibern von IT-Infrastrukturen eine Gesamtübersicht aller laufenden Prozesse und möglicher Abweichungen. Aufgrund deren zunehmender Bedeutung verstärken wir hier unser Leistungsangebot und werden diese Systeme in das Portfolio der Netzwerk-Dienstleistungen der Funkwerk video systeme GmbH integrieren.

Bei der Videomanagementsoftware "posa palleon" konnten sowohl Erfolge bei der Belieferung von Bestandskunden als auch bei der Gewinnung von Neukunden erzielt werden. Beispielsweise wird die Funkwerk-Software zentraler Baustein der modernisierten Videoanlagen der U-Bahn in Nürnberg, des Elbtunnels in Hamburg oder auch am Flughafen Köln/​Bonn sein.

Ein weiteres wichtiges Projekt im Bereich Videosysteme war der Erweiterungsauftrag für die U-Bahn Turin. Hier wird eine bestehende Strecke, auf der bereits Kameras von Funkwerk installiert sind, um zwei neue Stationen verlängert, wobei nicht nur auf den Bahnhöfen, sondern auch in den Zügen Videosicherheitstechnik von Funkwerk zum Einsatz kommt.

In der Verkehrsanalyse werden unsere Videosysteme unter anderem in Ungarn verwendet, wo auf einem Autobahnabschnitt vier Tunnel mittels Videotechnik von Funkwerk überwacht werden. Die neue Videoanlage liefert dem Betreiber qualitativ hochwertige Bilder und sorgt für einen sicheren und reibungslosen Betrieb der Tunnelröhren.

Auch in Deutschland konnten wir unsere Videosysteme auf zusätzlichen Autobahnabschnitten installieren. Mit Hilfe der Videoüberwachung können Seitenstreifen automatisch für den Verkehr freigegeben und der Verkehrsfluss dadurch verbessert werden.

Im Bereich Wasserstraßen/​Schleusen wurden wir 2020 mit der Modernisierung bestehender Sicherheitsanlagen beauftragt. Da es sich hierbei um multiplizierbare Branchenlösungen handelt, eignen sie sich als ideale Referenz für andere (Bundes-)Länder sowie bei anderen Kunden.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Umsatz und Ertrag

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2020
in TEUR
2019
in TEUR
Veränderung
in %
Umsatzerlöse 98.761 94.849 +4,1
Erhöhung des Bestands an unfertigenund fertigen Erzeugnissen 2.431 160 /​
Andere aktivierte Eigenleistungen 0 13 /​
Sonstige betriebliche Erträge 3.875 3.128 +23,9
Gesamtleistung 105.067 98.150 +7,0
Materialaufwand 44.087 41.843 +5,4
Rohergebnis 60.980 56.307 +8,3
Personalaufwand 29.444 28.672 +2,7
Abschreibungen 2.335 1.620 +44,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.834 9.755 -9,4
Betriebsergebnis 20.367 16.260 +25,3
Finanzergebnis -807 -6.628 +87,8
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.961 1.373 /​
Ergebnis nach Steuern 13.599 8.259 +64,7
Sonstige Steuern 42 48 -12,5
Konzernjahresüberschuss 13.557 8.211 +65,1

Der Konzernumsatz der Funkwerk AG erhöhte sich im Geschäftsjahr 2020 um insgesamt 4,1 % auf 98,8 Mio. Euro (Vorjahr: 94,8 Mio. Euro). In Verbindung mit dem Aufbau des Bestands an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in Höhe von 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) und dem Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge auf 3,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. Euro) erhöhte sich die Gesamtleistung im Konzern gegenüber dem Vorjahr von 98,2 Mio. Euro auf 105,1 Mio. Euro.

Der Materialaufwand belief sich im Berichtsjahr auf 44,1 Mio. Euro (Vorjahr: 41,8 Mio. Euro) und hat sich damit leicht unterproportional zur Summe aus Umsatz und Bestandsveränderung entwickelt; gegenüber dem Vorjahreswert ein Plus von 5,4 %. Bedingt durch die Covid-19-Pandemie kam es 2020 zu deutlichen Behinderungen in der gesamten Lieferkette und daraus resultierenden Kostensteigerungen. Neben den Produktionsunterbrechungen in einigen Ländern machten insbesondere Grenzschließungen und insgesamt erschwerte Beförderungsbedingungen eine zuverlässige Versorgung der Kunden nur mit erhöhtem Aufwand möglich. Insgesamt nahm die Materialaufwandsquote im Funkwerk-Konzern von 44,1 % auf 44,6 % zu. Das Rohergebnis konnte infolge der deutlich höheren Gesamtleistung gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden: Es verbesserte sich um 8,3 % auf 61,0 Mio. Euro (Vorjahr: 56,3 Mio. Euro), und daraus abgeleitet die Rohergebnismarge von 59,4 % auf 61,7 %.

Die Personalaufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 % auf 29,4 Mio. Euro (Vorjahr: 28,7 Mio. Euro) zu, was insbesondere auf Entgeltsteigerungen und die um 27 Mitarbeiter im Vorjahresvergleich vergrößerte Belegschaft zurückzuführen war.

Die Abschreibungen stiegen von 1,6 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro. Diese Erhöhung steht im Zusammenhang mit der Übernahme des Geschäftsfelds Zugfunk von der SISS. Der im Rahmen des Asset Deals für Produkte und Produktrechte erworbene Firmenwert wurde im Kontext der geplanten Harmonisierung mit dem Leistungsportfolio des Funkwerk-Konzerns im Berichtsjahr mit 0,7 Mio. Euro außerplanmäßig abgeschrieben.

Bei den Vertriebskosten gab es spürbare Rückgänge, die aus den Einschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie resultierten. Obwohl diesen Einsparungen hohe Aufwendungen für Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie deutlich gestiegene Frachtkosten gegenüberstanden, verringerten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 9,8 Mio. Euro auf 8,8 Mio. Euro. Die fehlenden Reisemöglichkeiten sowie abgesagte Messen weltweit haben uns die Möglichkeit genommen, unsere Produkte zu präsentieren und aktiv am Markt zu vertreiben. Wir gehen davon aus, dass sich nach Rückkehr zu Reise- und Messemöglichkeiten diese Position wieder spürbar erhöht, was jedoch unabdingbar sein wird, um unsere Marktposition nachhaltig zu verteidigen.

Insgesamt nahm das Betriebsergebnis des Funkwerk-Konzerns von 16,3 Mio. Euro auf 20,4 Mio. Euro zu, gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Plus von 25,3 %.

Spürbar verbessert auf -0,8 Mio. Euro hat sich das Finanzergebnis. Der stark negative Vorjahreswert von -6,6 Mio. Euro enthielt als Sondereffekt die vollständige Wertberichtigung der Beteiligung an der euromicron AG in Höhe von 5,8 Mio. Euro, ausgewiesen als Abschreibung auf Finanzanlagen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag stiegen dagegen deutlich von 1,4 Mio. Euro auf 6,0 Mio. Euro. Zum einen ergab sich bereits ergebnisbedingt eine höhere Steuerlast; anderseits waren im Unterschied zum Vorjahr nunmehr keine wesentlichen steuerlichen Verlustvorträge mehr nutzbar, was sich unmittelbar auf die Steuerquote auswirkte. In Summe errechnet sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 13,6 Mio. Euro (Vorjahr: 8,3 Mio. Euro), der Konzernjahresüberschuss verbesserte sich auf 13,6 Mio. Euro (Vorjahr: 8,2 Mio. Euro).

Funkwerk AG - Dividende

Die Muttergesellschaft Funkwerk AG wies Ende 2020 einen Bilanzgewinn von 3,1 Mio. Euro aus. Vorstand und Aufsichtsrat werden der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Juli 2021 vorschlagen, daraus eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividende von 0,30 Euro je dividendenberechtigter Aktie auszuzahlen. Daraus errechnet sich eine Ausschüttungssumme in Höhe von 2,4 Mio. Euro.

Finanzlage

Das Finanzmanagement des Funkwerk-Konzerns wird zentral durch die Holdinggesellschaft Funkwerk AG gesteuert. Wesentliche Ziele sind die gruppenweite Sicherung der Liquidität, die Optimierung der Finanzaufwendungen und -erträge sowie die Steuerung und Minimierung der Zinsrisiken. Der laufende Bedarf an Sicherheiten in Form von Bürgschaften wird über einen Avalkredit im Rahmen von bis zu 20,0 Mio. Euro gewährleistet, den uns die Hörmann Holding GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaft Hörmann Industries GmbH unbefristet zur Verfügung stellen. Darüber hinaus besteht mit der Hörmann Industries GmbH eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit der Funkwerk den laufenden Liquiditätsbedarf decken kann. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Forderungen verkauft.

Das Working Capital des Funkwerk-Konzerns betrug am Ende des Berichtsjahres 25,3 Mio. Euro (Vorjahr: 24,8 Mio. Euro). Während die Vorräte projektbedingt um 4,1 Mio. Euro im Vorjahresvergleich gestiegen sind, gingen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbund-Forderungen um insgesamt 3,4 Mio. Euro zurück. In die Berechnung des Working Capital gehen darüber hinaus auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbund-Verbindlichkeiten ein.

Cashflow-Entwicklung

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2020
in TEUR
2019
in TEUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 21.998 19.670
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -4.425 -7.583
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2.718 -2.653
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 14.855 9.434
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 37.601 28.167
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 52.456 37.601

Infolge der deutlichen Ergebnisverbesserung flossen dem Funkwerk-Konzern im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 22,0 Mio. Euro aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu gegenüber 19,7 Mio. Euro im Vorjahr.

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit reduzierte sich auf insgesamt -4,4 Mio. Euro, wobei im entsprechenden Vorjahreswert von -7,6 Mio. Euro ein Betrag von -5,8 Mio. Euro für den Erwerb der euromicron-Beteiligung enthalten war. Für Investitionen in Sachanlagen wurden im Berichtsjahr 2,1 Mio. Euro verwendet (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro) und für Investitionen in Immaterielle Vermögensgegenstände ebenfalls 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro).

Der Free Cashflow (Summe aus Cashflow laufende Geschäftstätigkeit und Cashflow Investitionstätigkeit) belief sich auf 17,6 Mio. Euro (Vorjahr: 12,1 Mio. Euro).

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag nahezu stabil bei -2,7 Mio. Euro. Der überwiegende Teil entfiel erneut auf die gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividendenzahlung von 2,4 Mio. Euro.

Insgesamt erhöhte sich der Finanzmittelbestand im Funkwerk-Konzern zum Jahresende 2020 erheblich um 14,9 Mio. Euro auf 52,5 Mio. Euro (Vorjahr: 37,6 Mio. Euro).

Vermögenslage

Die Bilanzsumme des Funkwerk-Konzerns erhöhte sich per 31. Dezember 2020 auf 97,0 Mio. Euro nach 80,0 Mio. Euro am Vorjahresstichtag, was neben dem gestiegenen operativen Geschäft sowie dem guten Ergebnis auch auf die Übernahme des Geschäftsfelds Zugfunk der STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH (SISS) zurückzuführen war. Die Transaktion erfolgte im Rahmen eines Asset Deals und beinhaltete das dem Geschäftsfeld zugeordnete Anlage- und Umlaufvermögen sowie Verpflichtungen.

Konzernweit erhöhte sich das Anlagevermögen von 8,9 Mio. Euro auf 10,9 Mio. Euro, wobei die immateriellen Vermögenswerte von 0,5 Mio. Euro auf 1,4 Mio. Euro und die Sachanlagen von 8,4 Mio. Euro auf 9,3 Mio. Euro zunahmen.

Das Umlaufvermögen stieg im Stichtagsvergleich von 68,4 Mio. Euro auf 83,4 Mio. Euro. Der Vorratsaufbau von 11,6 Mio. Euro auf 15,7 Mio. Euro erfolgte vorrangig im Bereich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zur Sicherstellung der laufenden sowie langfristigen Materialbevorratung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände reduzierten sich per saldo von 19,1 Mio. Euro auf 15,2 Mio. Euro, was hauptsächlich aus verringerten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultierte. Diese Position reduzierte sich stichtagsbezogen von 16,0 Mio. Euro auf 12,7 Mio. Euro. Deutlich gestiegen ist der Bestand an liquiden Mitteln: Hier ist eine Erhöhung von 37,6 Mio. Euro auf nunmehr 52,5 Mio. Euro zu verzeichnen.

Auf der Passivseite der Konzernbilanz erhöhte sich das Eigenkapital infolge des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der Dividendenzahlung von 37,4 Mio. Euro auf 48,5 Mio. Euro, woraus sich eine verbesserte Eigenkapitalquote von 50,0 % ergibt (31.12.2019: 46,8 %).

Die Rückstellungen beliefen sich am Bilanzstichtag auf 43,0 Mio. Euro nach 37,2 Mio. Euro am Jahresende 2019. Davon entfielen 6,3 Mio. Euro auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (31.12.2019: 6,1 Mio. Euro) und 34,0 Mio. Euro auf sonstige Rückstellungen (31.12.2019: 28,6 Mio. Euro). Sie wurden hauptsächlich für die anhaltend hohen Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit, notwendige Zulassungsaufwendungen und Projektrisiken sowie juristische Auseinandersetzungen gebildet.

Die Verbindlichkeiten im Funkwerk-Konzern erhöhten sich in Summe leicht von 5,3 Mio. Euro auf 5,5 Mio. Euro, wobei die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 2,8 Mio. Euro auf 2,6 Mio. Euro zurückgingen. Die sonstigen Verbindlichkeiten blieben nahezu konstant bei 2,4 Mio. Euro, während die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 0,1 Mio. Euro auf 0,6 Mio. Euro zunahmen.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren:

Forschung und Entwicklung

Grundlage für die gute Marktstellung der Funkwerk AG ist die hohe technologische Kompetenz. Das von uns angestrebte strategische Ziel, diese permanent auszubauen, wurde auch im Berichtsjahr weiterverfolgt. Bei den umfangreichen Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Aktivitäten, die konsequent vorangetrieben werden, konzentrieren wir uns vor allem auf kunden- bzw. länderspezifische Entwicklungen und Applikationen sowie innovative eigene Lösungen. Sie sollen unseren Know-how-Vorsprung ausbauen, den dynamischen Märkten Rechnung tragen und einen Mehrwert für unsere Kunden generieren.

Zusätzlich sorgen wir mit unserer Entwicklungsarbeit dafür, dass jederzeit, auch unter veränderten Rahmenbedingungen, eine ausreichende Versorgung mit den notwendigen Bauteilen und Materialien in der benötigten Qualität und einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet ist. Da es im Berichtsjahr infolge der Covid-19-Pandemie und den dadurch verursachten Produktionsunterbrechungen insbesondere im Ausland mehrfach zu Lieferverzögerungen und Beschaffungsschwierigkeiten kam, mussten wir auf andere Quellen zurückgreifen oder Umstellungen vornehmen. Trotz der damit verbundenen Herausforderungen konnten wir Ausfälle und Verzögerungen vollständig kompensieren und die Versorgungssicherheit unserer Kunden in 2020 durchgängig aufrechterhalten.

Die Entwicklungsarbeiten erfolgen an allen Standorten der Funkwerk-Gruppe, wobei sich die Entwicklerteams an den jeweiligen Bedürfnissen unserer Kunden und Märkte orientieren und konzernübergreifend zusammenarbeiten. Im Geschäftsjahr 2020 fielen Aufwendungen in Höhe von 9,6 Mio. Euro für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten an. Das entsprach einem Anteil von 9,7 % am Gesamtumsatz des Funkwerk-Konzerns.

Neben eigenem Know-how wollen wir ein möglichst großes Maß an externem Fachwissen nutzen. Deshalb arbeiten unsere F&E-Teams regelmäßig mit wissenschaftlichen Instituten und Forschungseinrichtungen zusammen. Im Geschäftsjahr 2020 führten wir beispielsweise die Kooperation mit den Universitäten in Dresden, Ilmenau, München und Schmalkalden fort. Auch mit unseren Lieferanten und Kunden pflegen wir einen intensiven Austausch und beziehen aktuelle Themen und individuelle Anforderungen frühzeitig in unsere Entwicklungsaktivitäten ein. Allerdings wurde diese Zusammenarbeit stark durch die Kontaktbeschränkungen im Zuge der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt.

Die Ausrichtung von Fachtagungen und -treffen, an denen wir in der Regel teilnehmen, war in 2020 ebenfalls deutlich eingeschränkt. Um technische Weiterentwicklungen sowie neue Trends und deren Einfluss auf unsere Kernmärkte frühzeitig berücksichtigen zu können, betreiben wir in angemessenem Umfang Verbandsarbeit und engagieren uns in relevanten internationalen Gremien, die künftige Standards definieren. Im Schienenverkehr gehört dazu beispielsweise die Definition des neuen Funkstandards FRMCS (Future Railway Mobile Communication System), der den aktuell gültigen Standard GSM-R ablösen wird. Auch die Implementierung des europäischen Zugbeeinflussungssystems ETCS wird aktiv von uns begleitet.

Produktion

Innerhalb der Unternehmensgruppe sind die Produktionsaktivitäten überwiegend zentral im Werk Kölleda gebündelt. Dadurch können wir die Ressourcen optimal auslasten, Flächen bestmöglich nutzen und die Durchlaufzeiten verringern. Die Fertigungskapazitäten waren in 2020 erneut nahezu komplett ausgelastet, es wurde größtenteils im 3-Schicht-Betrieb gearbeitet. Die Fertigungseffizienz, die wir kontinuierlich verbessern wollen, wurde durch die Automatisierung der Abläufe und die Modernisierung der Anlagen gesteigert. Da wir im Werk Kölleda insbesondere in der Anzeiger-Fertigung an unsere Kapazitätsgrenzen stoßen, wurde im Berichtsjahr mit der Planung für eine neue Produktionsstätte in unmittelbarer Nachbarschaft zum bisherigen Standort begonnen. Neben der zusätzlichen Fertigungshalle umfasst die bauliche Erweiterung auch ein neues Verwaltungsgebäude; beide können nach aktueller Planung im Jahr 2022 bezogen werden.

Beschaffung

Der Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Komponenten wird konzernweit zentral gesteuert. Mit der Bündelung von Einkaufsmengen und der Bildung von Warengruppen tragen wir nicht nur dazu bei, die Einkaufspreise zu optimieren, sondern können auch das Beschaffungsvolumen optimieren und die Lieferantenstruktur einheitlich gestalten. Wir beziehen das benötigte Material weltweit von verschiedenen Anbietern, mit denen wir in der Regel langfristig zusammenarbeiten, und setzen möglichst auf Rahmenverträge.

Pandemiebedingt kam es im Frühjahr 2020 zu erheblichen Lieferengpässen aus China, im weiteren Jahresverlauf breiteten sich die Schwierigkeiten über den gesamten Beschaffungsmarkt aus. Nicht nur die zeitweisen Produktionsunterbrechungen in einigen Regionen, auch die stark eingeschränkten Reisemöglichkeiten haben zu Transportproblemen und in der Folge zu extremen Preissteigerungen im Bereich Logistik geführt. Ein Ausweichen auf alternative Materialien und Komponenten ist bei Funkwerk in der Regel nicht kurzfristig möglich, da mit der Umstellung einer Hardwarekonfiguration häufig auch eine Änderung der Software und in der Folge eine aufwendige Neuzulassung des gesamten Systems erforderlich ist.

Durch die konsequente Überwachung der gesamten Lieferkette sowie eine hohe Flexibilität lässt sich das Risiko bestmöglich reduzieren und die Versorgung der Kunden durchgängig gewährleisten. Mit unserem gruppenweit eingerichteten aktiven Forecast-Management, für das wir intelligente E-Commerce-Lösungen nutzen, können wir eventuelle Engpässe frühzeitig erkennen und uns entsprechend vorbereiten. Um die Qualität der Zulieferprodukte zu sichern und die Reklamationsquote zu minimieren, führen wir regelmäßig Lieferantenaudits durch.

Insbesondere im Bahnbereich ist aufgrund der langen Produktlebenszyklen ein professionelles Obsoleszenz-Management für Funkwerk unentbehrlich. Indem wir Abkündigungen von Bauteilen permanent überwachen und analysieren, können wir bei Bedarf frühzeitig Komponenten ersetzen bzw. uns entsprechend bevorraten. So sorgt das Frühwarnsystem dafür, Versorgungsengpässe zu vermeiden, und verbessert die Kostenkontrolle.

Mitarbeiter

Am 31. Dezember 2020 waren im Funkwerk-Konzern inklusive Auszubildende 450 Mitarbeiter tätig gegenüber 423 Personen am Vorjahresende. Im Stichtagsvergleich entspricht das einem Aufbau um 27 Personen oder 6,4 %. Insbesondere der Erwerb des Bereichs Zugfunk von der SISS hat zu dieser Entwicklung beigetragen. Darüber hinaus wurde aber auch die Belegschaft in den Bereichen Entwicklung, Produktion und Vertrieb personell gestärkt.

Von großer Bedeutung war in 2020 die Implementierung präventiver Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor Corona-Infektionen. Wir haben ein umfassendes Hygiene- und Schutzkonzept erarbeitet, unseren Mitarbeitern Masken und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt und zahlreiche Änderungen an den Arbeitsplätzen (z.B. Installation von Plexiglasscheiben) vorgenommen. Auch die Möglichkeit mobilen Arbeitens wurde massiv ausgeweitet, um die Präsenz im Unternehmen zu verringern. Begleitend dazu haben wir die Belegschaft in Bezug auf die Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen geschult.

Insgesamt sieben Auszubildende und zwei BA-Studierende haben im Sommer 2020 neu bei Funkwerk begonnen. Am Jahresende belief sich die Gesamtzahl der Auszubildenden (inkl. Studenten) auf unverändert 26. Gemessen an der Gesamtbelegschaft entsprach das einem Anteil von rund 6 %. Funkwerk bildet in verschiedenen gewerblichen und kaufmännischen Berufen aus und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, in Kooperationen mit Fachhochschulen und Universitäten ein BA-Studium (Bachelor of Engineering) mit Praxisbezug im Unternehmen zu absolvieren.

Eine beachtliche Bestätigung erfuhr unsere tägliche Arbeit mit jungen Menschen durch die Auszeichnung als "Hervorragender Ausbildungsbetrieb", die seitens der IHK Erfurt verliehen wurde. Ausschlaggebend für die Bewertung waren die kontinuierlichen Ausbildungsaktivitäten in den letzten Jahren, die Vielzahl an Ausbildungsberufen im Unternehmen, die Beteiligung an Berufsorientierungsveranstaltungen und Messen sowie die enge Zusammenarbeit mit Schulen. Außerdem flossen das regelmäßige Angebot von Praktika, die ständige Weiterbildung und Qualifizierung der Ausbilder sowie weitere Kriterien in die Beurteilung ein.

Neben der Nachwuchssicherung ist die Steigerung unserer Attraktivität als Arbeitgeber ein wichtiger Pfeiler der Personalpolitik. Unter anderem wollen wir interessante, angenehme Rahmenbedingungen für Bewerber und die Belegschaft schaffen, um aktiv dem Fachkräftemangel zu begegnen und die geplante Expansion des Funkwerk-Konzerns zu untermauern. Zudem bieten wir ein fundiertes Qualifizierungs- und Weiterbildungsprogramm, das die Fähigkeiten und Kompetenzen unserer Mitarbeiter gezielt fördert und sie frühzeitig auf künftige Anforderungen vorbereitet. Im Berichtsjahr wurden unter anderem Maßnahmen im Arbeitsschutz, zu rechtlichen Themen, in der Produktion, auf dem Gebiet der IT sowie im Bereich Entwicklung angeboten. Bedingt durch die Covid-19-Pandemie mussten viele Aktivitäten in 2020 digital stattfinden.

Unsere Bedeutung als Arbeitgeber in der Region wurde 2020 durch die erneute Auszeichnung als "Wertvoller Arbeitgeber für das Gemeinwohl" gewürdigt. In einer deutschlandweiten Befragung der Zeitschrift WirtschaftsWoche in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut ServiceValue haben Bürger den Wert von rund 2.400 Unternehmen für das Gemeinwohl beurteilt, wobei insbesondere die Aspekte Bedeutung als Arbeitgeber für die Region und gesellschaftliche Beiträge wie steuerliche Abgaben oder Nachhaltigkeitsprogramme abgefragt wurden. Mit der Auszeichnung rangiert Funkwerk im deutschlandweiten Vergleich unter den besten 20 % der gelisteten Unternehmen.

Qualitätssicherung

Alle relevanten Prozesse im Funkwerk-Konzern werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls verbessert, um das hohe Qualitätsniveau und die Zuverlässigkeit der Produkte und Systeme langfristig zu gewährleisten. Das Qualitätsmanagement-System durchläuft regelmäßig entsprechende Zertifizierungen und Re-Audits. In 2020 wurden unter anderem Überwachungsaudits nach ISO 9001:2015 an den Standorten Kölleda und Karlsfeld durchgeführt. Bei der Funkwerk Systems GmbH, Kölleda, wurde die Zertifizierung nach IRIS (International Railway Industry Standard) bestätigt. Dieser Standard der Bahnindustrie basiert auf der ISO-Norm TS 22163:2017. Außerdem wurden erfolgreich verschiedene kundenspezifische Modulzertifizierungen absolviert.

Um auch die Datensicherheitsrisiken im Unternehmen zentral zu erfassen und den Schutz vor Verlust oder Missbrauch zu erhöhen, haben wir ein an aktuellen Anforderungen ausgerichtetes Informationssicherheitsmanagementsystem installiert.

Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung

Ein wichtiger Pfeiler unserer langfristig ausgerichteten Unternehmensentwicklung ist die Übernahme von ökologischer und sozialer Verantwortung. Die Auswirkungen unseres Handelns auf die Umwelt versuchen wir möglichst gering zu halten bzw. stetig zu reduzieren. Diese ökologischen Interessen verknüpfen wir mit unseren ökonomischen Zielen. Darüber hinaus nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und unseren Mitarbeitern in vielfältiger Art und Weise wahr. Beispielsweise fördern wir ausgewählte kulturelle Einrichtungen sowie soziale Projekte und unterstützen lokale Sportvereine, insbesondere im Jugendbereich.

Zur Überprüfung unserer Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit nehmen wir seit 2018 an der Brancheninitiative "Railsponsible" teil, die sich auf eine nachhaltige Beschaffung konzentriert. Sie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitspraktiken in der gesamten Lieferkette der Eisenbahnindustrie kontinuierlich zu verbessern und steht allen Unternehmen der Bahnindustrie sowie den wichtigsten Branchenverbänden offen. In diesem Zusammenhang haben wir uns einem umfangreichen Rating durch das unabhängige Institut EcoVadis unterzogen, für das 2020 das erste Re-Audit erfolgte. Mit der "Silber-Medaille zur Anerkennung der CSR-Erfolge" konnten wir unser Ergebnis weiter verbessern und gehören jetzt zu den besten 25 % der von EcoVadis bewerteten Unternehmen. Im Vorfeld haben wir unter anderem eine Beschaffungs- und Nachhaltigkeitsrichtlinie verabschiedet, um die Prozesse weiter zu optimieren.

Risikobericht

Risikomanagement-System

Als international tätiges Unternehmen steht Funkwerk erweiterten Risiken und Chancen gegenüber. Die zielorientierte Steuerung dieser Faktoren ist eine wesentliche Voraussetzung für den langfristigen Erfolg des Konzerns. Deshalb besitzt das Risikomanagement im Rahmen der Unternehmensführung einen hohen Stellenwert. Grundsätzliches Ziel der Risikopolitik ist es, sich bietende Chancen für den Funkwerk-Konzern gezielt zu nutzen und Risiken nur dann einzugehen, wenn mit einem angemessenen Beitrag zum Unternehmensertrag gerechnet werden kann. Generell definieren wir Risiken und Chancen als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen oder positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Das im Konzern implementierte mehrstufige Risikomanagement-System wird zentral koordiniert und für alle Gesellschaften verbindlich vorgegeben. Es ist Bestandteil der strategischen Geschäfts-, Planungs- und Kontrollprozesse, erstreckt sich über alle Unternehmensteile und wird im Rahmen der Planung gepflegt. Durch diese Struktur können wir Risiken frühzeitig identifizieren und analysieren. Die Einschätzung der Risiken erfolgt über die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die zu erwartenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Im Rahmen der monatlichen Berichterstattung beobachten wir das Erreichen höherer Risikoklassen, die festgelegte Schwellen überschreiten, definieren bei Bedarf adäquate Gegenmaßnahmen und verfolgen deren Umsetzung.

Darstellung wesentlicher Einzelrisiken

Nachfolgend werden die wesentlichen Einzelrisiken beschrieben, die nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Funkwerk-Konzerns haben könnten.

Risiko aus der Entwicklung der Tochtergesellschaften

Die Funkwerk AG geht grundsätzlich von einer positiven Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften aus. Sollte der Geschäftsverlauf von der Planung abweichen, könnten sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.

Den überwiegenden Teil der Umsätze tätigt Funkwerk im Ausland innerhalb und außerhalb Europas. Die zunehmende Abschottung einzelner Länder birgt das Risiko reduzierter oder vollständig ausbleibender Umsätze in den betreffenden Regionen. Auch geopolitische Konflikte und ein weltweit stark steigender Wettbewerb können eine sinkende Investitionsneigung bewirken und Wachstumspotenziale hemmen. Zudem könnte sich der Austritt Großbritanniens aus der EU negativ auf die Umsatzanteile von Funkwerk in diesem Markt auswirken.

Welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie auf den weiteren Geschäftsverlauf der Tochtergesellschaften haben wird, ist nach wie vor nicht verlässlich abschätzbar. Insbesondere die langfristigen Effekte lassen sich nicht quantifizieren.

Abhängigkeit von Großkunden

Der Funkwerk-Konzern verfügt über einen breit gefächerten Kundenstamm. Das Unternehmen ist nicht nachhaltig von bestimmten Abnehmern abhängig und erzielt mit keinem Auftraggeber mehr als 10 % des Gesamtumsatzes. Sollten mehrere größere Kunden gleichzeitig weniger Produkte von den Funkwerk-Gesellschaften beziehen, entstehen Risiken für die Geschäftsbereiche durch einen Rückgang der Auslastung und ausbleibende Umsätze. Dies ist jedoch gegenwärtig nicht gegeben.

Risiko aus offenen Projektforderungen in Algerien

Die Funkwerk video systeme GmbH (FVS) war an einer Arbeitsgemeinschaft nach algerischem Recht beteiligt (Groupement Funkwerk Contel plettac). Die FVS hat im Dezember 2020 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 das Projektgeschäft betreffend Algerien auf die neu gegründete Funkwerk plettac electronic GmbH abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme gemäß §§ 123 Abs. 2 Nr. 1, 126 ff. UmwG). Infolge der Abspaltung hat die Funkwerk plettac electronic GmbH das Aktiv- und Passivvermögen und alle sonstigen Rechte, Vertragsbeziehungen und Verbindlichkeiten, die nach Herkunft oder Zweckbestimmung dem Projektgeschäft Algerien zuzuordnen sind oder dem Projektgeschäft dienen oder zu dienen bestimmt sind, übernommen. Mit der Abspaltung erfolgt die klare Zuweisung von Aktiv- und Passivvermögen auf einerseits ehemaliges Großprojektgeschäft in Nordafrika, vordergründig in Algerien, und andererseits laufendes operatives Geschäft der FVS, welches nach der Abspaltung des vorgenannten Geschäfts in der FVS verbleibt. Dies dient der besseren Disposition der FVS insbesondere gegenüber öffentlichen Auftraggebern bei neuen Ausschreibungen.

Im Zuge der innenpolitischen Entwicklung in Algerien wurde im Jahr 2010 ein Ermittlungsverfahren wegen des angeblichen Verdachts der Korruption und der unerlaubten Preisüberhöhung gegen mehrere Unternehmen und Privatpersonen in die Wege geleitet. Davon betroffen sind auch diese Arbeitsgemeinschaft, der algerische Partner und die FVS, nicht jedoch deren Geschäftsführer oder sonstige Mitarbeiter des Funkwerk-Konzerns. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Kurz nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2010 wurden unter anderem Bankkonten der Arbeitsgemeinschaft vorläufig gesperrt. Auf diesen Konten befinden sich Beträge aus der Bezahlung von ordnungsgemäß geleisteten Arbeiten in der Größenordnung von zum Bilanzstichtag umgerechnet rund 2,4 Mio. Euro, die derzeit nicht nach Deutschland transferiert werden können. Eine interne Untersuchung der Funkwerk AG hat keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Korruptionsvorwürfe ergeben.

Im Februar 2016 erging ein mündliches Gerichtsurteil vor dem algerischen Strafgericht in Algier, ein schriftliches Urteil ist FVS bis zum Zeitpunkt des Testats auf dem rechtlich vorgeschriebenen Weg nicht zugegangen. Das mündliche Urteil beinhaltet die Verurteilung der FVS neben anderen Firmen wegen Korruption und Preisüberhöhung in Algerien sowie eine Strafzahlung in Höhe von rund 40.000 Euro. Gegen das Urteil wurden fristgemäß Rechtsmittel eingelegt, wodurch die laut mündlichem Urteil freigegebenen Bankkonten weiterhin nicht verfügbar sind. Im November 2020 konnte einer Presseberichterstattung in Algerien entnommen werden, dass geplant ist, das Verfahren wiederzueröffnen.

Im Rahmen der bearbeiteten Projekte wurden von der Funkwerk AG Bankbürgschaften bzw. Bankgarantien gestellt, die durch algerische Banken auf Basis entsprechender Rückgarantieverträge mit einigen deutschen Instituten emittiert wurden. Zum Bilanzstichtag waren alle Bankgarantien deutscher Banken ausgebucht. Von den ausgegebenen Bankbürgschaften sind vom Auftraggeber die Originalbürgschaften in Höhe von zum Bilanzstichtag umgerechnet rund 6,5 Mio. Euro noch nicht zurückgegeben worden. Auf Basis der Verträge mit dem Auftraggeber sollte die Funkwerk AG aufgrund bereits erfolgter Erfüllung der zugrundeliegenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen bzw. des Ablaufs der vertraglichen Gewährleistungsgarantien sowie aufgrund der Verfristung der Bürgschaften/​Garantien nicht mehr in Anspruch genommen werden können, weshalb diese bereits von den deutschen Banken ausgebucht wurden. Bezüglich der noch nicht zurückgegebenen Originale der Bankbürgschaften verbleibt jedoch ein Restrisiko, da die deutschen Banken gegenüber den algerischen Banken "echte" Rückgarantien gegeben haben.

Die möglichen Kosten eines Gerichtsverfahrens sind in Höhe von 0,5 Mio. Euro in den Rückstellungen enthalten.

Finanzielle Risiken

Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung und der Finanzierungsvereinbarungen mit der Hörmann-Gruppe war die Liquiditätsausstattung der Funkwerk AG im Geschäftsjahr 2020 durchgehend gesichert. Die Verträge mit der Hörmann Holding GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaft Hörmann Industries GmbH bestehen unverändert fort und es gibt keine Anzeichen dafür, dass diese geändert bzw. beendet werden sollen. Bestandsgefährdende Risiken sehen wir daher nicht.

Sollte die Kreditgewährung des Mehrheitsgesellschafters, die mit einer Frist von sechs Monaten kündbar ist, nicht unverändert fortbestehen, wird die Funkwerk AG zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Dabei ergeben sich verschiedene Möglichkeiten zur Erweiterung des finanziellen Spielraumes in Abhängigkeit von der Entwicklung der Tochter- und Enkelunternehmen. Ein Risiko für den Konzern ergibt sich lediglich dann, wenn für alle vorstehend genannten Einzelrisiken Zahlungsverpflichtungen im maximalen Umfang entstehen, die den Bestand an liquiden Mitteln sowie den von der Hörmann-Gruppe zugesagten Kreditrahmen übersteigen, wovon der Vorstand nach heutigem Kenntnisstand nicht ausgeht.

Einkaufsrisiken

Funkwerk benötigt für die Fertigung der Produkte eine Vielzahl von Komponenten und Bauteilen, die nur von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten bezogen werden können. Sollte der Hersteller eines solchen Bau- oder Ersatzbauteils nicht mehr zur Verfügung stehen, wäre Funkwerk möglicherweise nicht in der Lage, rechtzeitig auf andere Anbieter umzustellen. Einige, insbesondere elektronische, Bauteile werden ausschließlich für Funkwerk hergestellt.

Sollten wichtige Lieferanten oder andere Geschäftspartner in wirtschaftliche oder gesellschaftlich bedingte Schwierigkeiten geraten, könnte dies den Geschäftsverlauf von Funkwerk beeinträchtigen. Auch ungeplante Preiserhöhungen haben eventuell negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns. Um dem entgegenzuwirken, überprüfen wir regelmäßig die Leistungsfähigkeit unserer Geschäftspartner und wählen Lieferanten sorgfältig aus. Wir vereinbaren möglichst langfristige Lieferverträge, um Schwankungen auszugleichen und Engpässe zu vermeiden. Unsere Kunden wiederum verpflichten sich in den uns erteilten Rahmenverträgen oft nicht zu festen Stückzahlen, sodass Funkwerk bei abgeschlossenen Mengenkontrakten ein Risiko aus Mehr- oder Mindermengen erwachsen kann. Diesem Risiko kann nur begegnet werden, wenn sich unsere Kunden auf definierte Abnahmemengen festlegen lassen. Inwiefern die Covid-19-Pandemie die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen weiter erschwert oder behindert, kann nicht abschließend beurteilt werden. Es zeigen sich jedoch zunehmend Tendenzen zu Lieferverzögerungen und zur Verknappung von Rohstoffen, zum Beispiel bei Metall, Kunststoff und verschiedenen elektronischen Komponenten.

Personalrisiken

Zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmenserfolgs des Funkwerk-Konzerns gehören das Fachwissen und Engagement der Belegschaft. Sollte es infolge des starken Wettbewerbs um Arbeitskräfte nicht gelingen, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu finden bzw. das bestehende Personal zu halten, könnte sich dies nachteilig auf den Geschäftsverlauf auswirken. Verstärkt wird dieses Risiko durch die mittel- und langfristige demografische Entwicklung. Dadurch wird die Suche nach Nachwuchskräften schwieriger und es erfolgen altersbedingte Abgänge mit entsprechendem Know-how-Verlust.

Wir ergreifen zahlreiche Maßnahmen, um diese Gefahren zu verringern und uns als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Unter anderem bieten wir Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziel ist es, neue Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und die Beschäftigten der Gesellschaft stärker an das Unternehmen zu binden. Die Ausbildung junger Menschen ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie und wird fortlaufend umgesetzt.

Änderungen von relevanten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien

Der Geschäftsbereich Zugfunk verkauft im Wesentlichen Systeme, die durch Behörden oder andere Institutionen zugelassen werden müssen. Sollten sich gesetzliche Änderungen ergeben, die eine Neuzulassung nach sich ziehen, führt dies zu zusätzlichen Kostenbelastungen. Diese Aufwendungen lassen sich erst über den weiteren Abverkauf der Systeme refinanzieren, wenn die Kosten der Aufrechterhaltung der Zulassung nicht bereits mit der erfolgten Auslieferung der Systeme abgegolten wurden.

Risiken aus der Covid-19-Pandemie

Seit 2020 wird das Umfeld des Funkwerk-Konzerns zunehmend durch die Covid-19-Pandemie belastet, die erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft hat. Unkalkulierbare Situationen wie diese globale Krise stellen ein Risiko dar, das Einfluss auf sämtliche Bereiche des Unternehmens haben und nicht vollumfänglich abgesichert werden kann. Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie und die konkreten Folgen lassen sich nicht zuverlässig prognostizieren. Zudem bestehen keine historischen Erfahrungen mit vergleichbaren Ereignissen, aus denen wahrscheinliche Szenarien abgeleitet werden können.

Risiko aus sich verändernden technologischen Anforderungen

Risiken können sich aus der Weiterentwicklung bestehender Technologien insbesondere in Bezug auf die fortschreitende Digitalisierung sowie die Etablierung neuer Softwaresysteme ergeben, sofern die Neuerungen bisherige Standards ablösen bzw. deren Marktanteile verringern. Vor allem in Bereichen, in denen Funkwerk eine technologisch führende Position hat, könnte es dadurch zu Umsatzrückgängen kommen. Wir begegnen diesem Risiko durch intensive F&E-Aktivitäten und fortgesetzte Investitionen in innovative Produkte und Lösungen auf Basis neuester Technologien. Zudem sichern wir unsere technologische Marktstellung durch eine kontinuierliche Kommunikation mit Kunden, Lieferanten und anderen Marktteilnehmern und richten unser Produktspektrum konsequent an deren Anforderungen aus.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens umfassen zum Bilanzstichtag Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Sie dienen hauptsächlich der Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit.

Die Funkwerk AG verfügt über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren.

Das Unternehmen ist Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung dieser Risiken übernimmt das Management. Es stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten der Funkwerk AG in Übereinstimmung mit den entsprechenden Handlungsanweisungen ausgeführt und Finanzrisiken entsprechend dieser Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft der Gesellschaft identifiziert, bewertet sowie gesteuert werden. Das Risikomanagement berücksichtigt auch Risikokonzentrationen über einzelne Geschäftsvorfälle oder Konzernunternehmen.

Die Handlungsanweisungen zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken wurden von der Unternehmensleitung geprüft und beschlossen.

Ausfallrisiko

Falls ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht oder nicht korrekt nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt, entsteht ein Ausfallrisiko für den Funkwerk-Konzern. Im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft Kreditrisiken (insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehen) und Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Einlagen bei Banken und Finanzinstituten sowie sonstigen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das Ausfallrisiko aus Forderungen besteht vorrangig bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der operativen Geschäftstätigkeit. Alle Kunden der Funkwerk AG werden basierend auf Verfahren und Kontrollen für das Ausfallrisikomanagement gesteuert. Gemäß den internen Risikoeinstufungsmerkmalen werden für sämtliche Kunden Kreditgrenzen festgelegt, wobei sich die Merkmale nach Umsatzgrenzen und Bestellhäufigkeiten über definierte Zeiträume richten. Grundsätzlich erfolgt eine Aufteilung in risikolose und risikobehaftete Kunden. Ausstehende Forderungen gegen Kunden werden regelmäßig überwacht und etwaige überfällige Zahlungen umgehend angemahnt und eingefordert. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Berichtsstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert.

Finanzinstrumente und Einlagen

Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie gesteuert. Das Risiko wird grundsätzlich als gering eingeschätzt, da Funkwerk überwiegend mit Geschäftsbanken mit ausgezeichneter Bonität zusammenarbeitet, ist jedoch immer in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung auf den weltweiten Finanzmärkten zu beurteilen.

Liquiditätsrisiko

Der Funkwerk-Konzern begegnet Liquiditätsrisiken sowie möglichen kurzfristigen Zahlungsstromschwankungen durch ein striktes Cash-Management. Zudem überwacht das Unternehmen das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines periodischen Liquiditätsplanungs-Tools, das für den kurzfristigen Planungshorizont auf den Tag genau erfolgt. Alle sonstigen Verbindlichkeiten haben in der Regel eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Fremdwährungsrisiko

Das Risiko aus Fremdwährungstransaktionen wird als gering eingeschätzt, da alle wesentlichen Geschäftsvorfälle im Funkwerk-Konzern in Euro abgewickelt werden.

Zinsänderungsrisiko

Der Vorstand sieht derzeit kein signifikantes Zinsänderungsrisiko im Rahmen der kurzfristigen Finanzierung. Zudem wird diesem Risiko bei Verträgen mit verbundenen Unternehmen durch die Vereinbarung von festgelegten Zinssätzen begegnet. Bezüglich der langfristigen Pensionsverpflichtungen besteht aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus das Risiko der erhöhten Zuführung zu Pensionsverpflichtungen, dem nicht entgegengesteuert werden kann.

Kapitalsteuerung

Das Eigenkapital umfasst das auf die Anteilseigner der Funkwerk AG entfallende Kapital. Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Unternehmens ist es, eine entsprechende Ausstattung mit Eigenmitteln als zentrales Steuerungselement sicherzustellen. Hierbei stellt die Eigenkapitalquote eine bedeutende Größe gegenüber Dritten dar, sodass bei negativer Entwicklung Risiken entstehen können.

Gesamtbeurteilung der Risiken

Die Einschätzung der Gesamtrisiken hat sich gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag nicht wesentlich verändert. Es ist gelungen, die Finanzlage weiter zu verbessern und den Grundumsatz sowie das operative Ergebnis im Konzern erneut zu steigern, was zur zusätzlichen Stärkung des Unternehmens beiträgt. Insgesamt sind die Risiken, die Funkwerk eingeht, der unternehmerischen Tätigkeit angemessen. Nicht kalkulierbar bleiben die sich aus der Covid-19-Pandemie möglicherweise mittel- bis langfristig ergebenden nachteiligen Unternehmensentwicklungen, denen nur bedingt begegnet werden kann.

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliches Umfeld 2021

Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten für das Jahr 2021 bleiben aufgrund der unklaren weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie sehr unsicher. Eine zuverlässige Vorhersage der volkswirtschaftlichen Folgen ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts nur eingeschränkt möglich. Grundsätzlich rechnet der IWF[6] damit, dass sich die globale Konjunktur nicht zuletzt wegen der zu erwartenden Fortschritte bei den Impfungen 2021 erholen wird. Aufgrund der in einigen Ländern erneut steigenden Infektionszahlen und hochinfektiöser Virusmutationen sieht der IWF aber in seiner Januar-Einschätzung große Risiken. Zunehmende Handelsbeschränkungen und geopolitische Verwerfungen könnten den Verlauf zusätzlich bremsen. Positive Auswirkungen würden sich dagegen aus raschen weiteren Erfolgen bei Corona-Impfungen und -Behandlungsmethoden ergeben.

Vor diesem Hintergrund prognostiziert der IWF für 2021 weltweit einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 5,5 % (Stand Januar 2021) und hebt seine Schätzung gegenüber Oktober 2020 damit um 0,3 Prozentpunkte an. In den Industrienationen soll das Plus 4,3 % betragen, wobei für die USA ein Wachstum von 5,1 % und in der Eurozone von 4,2 % vorhergesagt wird. Für die Entwicklungs- und Schwellenländer erwartet der IWF insgesamt eine Erhöhung der Wirtschaftsleistung um 6,3 %. Stützen der Expansion sind hier die asiatischen Staaten und insbesondere China, dessen BIP voraussichtlich um 8,1 % zulegen wird. Für die Region Middle East and Central Asia wird mit einem Plus von 3,0 % gerechnet.

Für Deutschland sagen die Experten des IWF für 2021 einen Wiederanstieg des BIP um 3,5 % voraus, 0,7 Prozentpunkte weniger als noch im Oktober angenommen. Die wichtigsten Gründe für die unerwartet langsame Erholung sind der harte, lange Lockdown sowie Pannen beim Start der Impfprogramme. Das BIP-Niveau, von dem aus Deutschland Anfang 2020 in die Corona-Rezession gestartet war, wird laut IWF voraussichtlich erst im Herbst 2022 wieder erreicht.

Branchenentwicklung

Die Bahnindustrie ist wie der gesamte Investitionsgütermarkt geprägt von langen Projektphasen, sodass konjunkturelle Strömungen in der Regel nachgelagert abgebildet werden. Nach Einschätzung des VDB wird sich die Corona-Krise deshalb 2021 deutlich stärker auf die Branche auswirken als bisher[7]. Insbesondere im Ausland gingen öffentliche Investitionen in Schienenprojekte wegen der Pandemie bereits im zweiten Halbjahr 2020 deutlich zurück. Infolge der Krise werden laut VDB zum einen öffentliche Investitionen in Schienenprojekte im Ausland zurückgefahren, verschoben oder zur Disposition gestellt. Zum anderen sind Exportaufträge eng verknüpft mit Beratungen vor Ort, die aufgrund der Reise- und Kontaktbeschränkungen derzeit kaum möglich sind.

Um gegenzusteuern, fordert die Bahnindustrie Investitionen in die beschleunigte Digitalisierung und Automatisierung der Schiene, wie es das Konjunkturpaket der Bundesregierung vorsieht. So könnten gleichzeitig das Wirtschaftswachstum angetrieben und die Grundlagen für eine klimafreundliche Mobilität in Deutschland gelegt werden. Laut Branchenverband ist diese Entscheidung ein wichtiger Beitrag, um dem Schienenverkehr durch die Krise zu helfen und ihn für die Zukunft zu stärken.[8] Unter anderem soll das Zukunftspaket, das insbesondere digitale Investitionen beinhaltet, die Rolle Deutschlands als weltweiter Exporteur von Spitzentechnologie stärken. Es besteht aus vielen Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro.

Der Markt für digitale Sicherheits-, Überwachungs-, Kommunikations- und Netzwerktechnik zeigte im Jahresverlauf 2020 laut BHE[9] eine leichte Entspannung, die Unsicherheiten der Coronavirus-Pandemie spiegeln sich aber dennoch in der erwarteten künftigen Geschäftslage wider. In einer Herbst-Konjunktur-Einschätzung blickten die befragten Unternehmen der Sicherheitstechnik mehrheitlich optimistischer in die Zukunft als noch im Frühjahr, gegenüber den Vorjahren war die Bewertung der wirtschaftlichen Situation aber deutlich zurückhaltender. Als künftige Impulsgeber sieht der Verband neben Digitalisierung und Vernetzung von Sicherheitssystemen den Fernzugriff. Ausgelöst durch die Corona-Krise wird ein deutlicher Schub für digitale und serviceorientierte Geschäftsmodelle erwartet.[10]

Entwicklung des Funkwerk-Konzerns

Im Geschäftsjahr 2021 erwartet der Funkwerk-Konzern trotz aktueller gesamtwirtschaftlicher Konjunkturlage bedingt durch einmalige Aufträge, die aus dem Förderprogramm der Bundesregierung im Rahmen des Zukunftspakets resultieren, einen Umsatzzuwachs auf ein Volumen in einer Bandbreite 105 bis 110 Mio. Euro. Der Bund unterstützt mit dem bis zum Jahresende 2021 laufenden Programm unter anderem die Verbesserung des Zugfunk-Empfangs entlang der Schienenwege in Deutschland, wofür die Zugfunkgeräte modernisiert und auf störfeste GSM R-Komponenten und -Systeme umgerüstet werden. Als einer der führenden Anbieter für diese Technik können wir von dem Förderprogramm, das sich bereits in Umsetzung befindet, profitieren und erwarten durch mehrere Aufträge von unterschiedlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen ein zusätzliches Umsatzvolumen, das wesentlich zu dieser Steigerung beiträgt.

In den nächsten Jahren könnte insbesondere bei den öffentlichen Auftraggebern eine verminderte Investitionsbereitschaft aufgrund des wachsenden Haushaltsdrucks entstehen, die auch die Geschäftsentwicklung von Funkwerk beeinträchtigen könnte. Hinzu kommt eine sinkende Neigung zur internationalen Auftragsvergabe, die unter anderem auf einen teilweise wachsenden Protektionismus und die weiterhin erschwerten Reisebedingungen zurückgeht, sowie ein starker Wettbewerbsdruck, der die Margen belastet.

Das Betriebsergebnis im Jahr 2021 könnte durch den Umsatzzuwachs nochmals das Niveau des Berichtsjahres erreichen. Grundsätzlich gehen wir aufgrund der großen Wettbewerbsintensität allerdings nicht von einer weiteren Margensteigerung aus. Voraussetzung für die ambitionierte Planung 2021 ist eine gewohnt erstklassige Qualität sowie Zuverlässigkeit der Lieferkette und Auftragsabwicklung sowie eine permanente Optimierung der Prozesse.

Im Geschäftsbereich Zugfunk konzentriert sich Funkwerk weiterhin auf die Bedienung der mit GSM R-Anwendungen adressierbaren Märkte sowie die konsequente Weiterentwicklung der Produktpalette mit dem Ziel der möglichen Migration auf 5G-Applikationen, die mittel- bis langfristig GSM-R als Funkstandard ablösen sollen. Im Geschäftsbereich Reisendeninformation steht im Geschäftsjahr 2021 internationales Projektgeschäft weiter im Fokus. Daneben werden wir konsequent in die Weiterentwicklung unserer Mobility-Plattform investieren, um das Anwendungsspektrum der vorhandenen Lösung für unsere Kunden zu erweitern. Auch im Geschäftsbereich Videosysteme werden wir unser internationales System und Partnergeschäft ausbauen und unsere Produkte konsequent fortentwickeln. Die Phase des digitalen Wandels der Gesellschaft bietet die Chance auf die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, indem wir unsere eigenen Applikationen sowie bereits bei Kunden existierende Systeme mit zusätzlichen intelligenten Funktionen ausstatten, die zur weiteren Verbesserung der betrieblichen Abläufe und Zuverlässigkeit führen können.

Neben dem rein organischen Wachstum prüfen wir permanent mögliche Zukäufe und Akquisitionen. Sofern sich marktfähige Gelegenheiten ergeben, wollen wir diese zusätzlichen Expansionschancen für den Funkwerk-Konzern realisieren. Das Investitionsvolumen für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wird sich 2021 voraussichtlich auf rund 6,0 Mio. Euro erhöhen, wovon der Großteil auf den geplanten Erweiterungsbau am Standort Kölleda entfällt. Darüber hinaus fließen Mittel in die permanente Modernisierung und den Ausbau der Produktions und IT-Kapazitäten sowie IT-Sicherheit.

Wie sich die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln wird, lässt sich weiterhin nicht verlässlich einschätzen. Deshalb ist die Prognose zur Geschäftsentwicklung 2021 und für die folgenden Jahre zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts mit zahlreichen Risiken und Unsicherheiten behaftet.

Chancenbericht

Der Funkwerk-Konzern verfolgt langfristig unverändert das Ziel eines ertragsorientierten Wachstums und konzentriert sich auf die Stärken des Unternehmens, insbesondere das spezifische fachliche Know-how. Wir verfügen über eine Produktpalette auf hohem technologischen Niveau und eine Reihe von Alleinstellungsmerkmalen. Langfristig wollen wir insbesondere den Verkauf von Systemlösungen weltweit vorantreiben und uns konsequent als Software-Systemhaus aufstellen. Darüber hinaus streben wir eine Kostenoptimierung durch die Reduzierung der Hardware-Vielfalt und eine möglichst weitreichende Automatisierung an. Im Fokus steht der weitere Ausbau des Dienstleistungs- und Servicegeschäfts mit dem Ziel, die Kundenbindung zu stärken.

Um mögliche Expansionschancen für Funkwerk frühzeitig identifizieren und konsequent nutzen zu können, beobachten wir ständig interne und externe Daten und werten diese aus. Darüber hinaus schöpfen wir bestehende Potenziale mit Hilfe des strategischen Produkt- und Projektmanagements sowie durch den systematischen Innovationsprozess aus.

Chancen für Funkwerk ergeben sich unter anderem aus globalen Trends wie dem weltweit steigenden Sicherheitsbedürfnis, dem wachsenden Umweltbewusstsein, das dem Bahnverkehr eine höhere Bedeutung verschafft, der fortschreitenden Urbanisierung sowie der zunehmenden Digitalisierung. Insbesondere im Bereich Reisendeninformation trägt die Digitalisierung dazu bei, den Kundennutzen weiter zu erhöhen. Der zunehmende Trend der Echtzeitinformation erfordert hochverfügbare Lösungen und bedingt eine Reihe von Neuinvestitionen der Infrastrukturbetreiber im Schienenverkehr, die für Funkwerk eine Basis für stetiges Wachstum bieten.

Mit verlässlichen Servicedienstleistungen über die gesamte Nutzungsdauer unserer Produkte hinweg und einem professionellen Obsoleszenz-Management sichern wir die Investitionen unserer Kunden langfristig ab. Durch dieses Alleinstellungsmerkmal untermauern wir zusätzlich den engen Kontakt zu den Abnehmern und haben die Chance, neue Lösungsansätze mitzugestalten.

In der Beschaffung werden bei Bedarf neue Lieferanten qualifiziert und gleichzeitig wird die Anzahl der Bezugsquellen gestrafft, indem wir das Einkaufsvolumen bündeln und von einzelnen Herstellern möglichst umfangreiche Warenmengen abnehmen. Ziel ist eine dauerhafte Reduzierung der Materialkosten und eine Sicherung des hohen Qualitätsniveaus unserer Produkte, um bestehende Wachstumspotenziale ausschöpfen zu können.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor für Funkwerk ist die erstklassige Beziehung zu den Kunden, die wir bewusst aufbauen und pflegen. Über unseren bestehenden, sehr umfangreichen Kundenstamm wollen wir sowohl das Neugeschäft voranbringen als auch Migrationslösungen und Applikationen mit Zusatzfunktionen platzieren. Im Auslandsgeschäft setzen wir sowohl auf den direkten Kontakt zu den Abnehmern als auch auf Vertriebspartner.

Das große Fachwissen und die langjährige Unternehmenszugehörigkeit unserer Mitarbeiter gehören ebenfalls zu den Chancen des Funkwerk-Konzerns. Mit unserer hoch qualifizierten Belegschaft halten wir das im Unternehmen vorhandene Knowhow über einzelne Technologiezyklen hinweg verfügbar. Deshalb sind wir bestrebt, unsere Beschäftigten mit attraktiven Anreizsystemen, interessanten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und modernen Arbeitszeitkonzepten an das Unternehmen zu binden.

Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung

Der Vorstand der Funkwerk AG geht davon aus, dass sich der Konzernumsatz 2021 aufgrund einmaliger Sondereffekte in einer Bandbreite 105 bis 110 Mio. Euro bewegen wird, es danach aber aufgrund von Vorzieheffekten wieder zu einer Normalisierung der Umsatzentwicklung kommt. Beim Betriebsergebnis wird eine nachhaltig profitable Marge angestrebt, wobei nach dem in der jüngeren Vergangenheit erreichten hohen Niveau kein weiterer Margenzuwachs unterstellt wird. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sollte weiter sehr stabil bleiben. Aufgrund der extrem dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Viruserkrankung Covid-19 ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts jedoch keine verlässliche Prognose für das Geschäftsjahr 2021 und darüber hinaus möglich.

* In diesem Bericht werden aus Vereinfachungsgründen die Begriffe "Mitarbeiter" und "Aktionäre" stellvertretend für "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" sowie "Aktionärinnen und Aktionäre" verwendet.

[1] vgl. International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook Update, January 2021

[2] vgl. Destatis, Pressemitteilung Nr. 020 vom 14. Januar 2021

[3] vgl. Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB), Presseinformation 23/​2020 vom 20. Oktober 2020

[4] vgl. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Presseinformation vom 19. Juni 2020

[5] vgl. https:/​/​www.bhe.de/​der-bhe/​aktuelles/​geschaeftslage-der-sicherheits-fachfirmen-weiterhin-angespannt

[6] vgl. International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook Update, January, 2021

[7] vgl. Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB), Presseinformation 23/​2020 vom 20. Oktober 2020

[8] vgl. Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB), Presseinformation Nr. 12/​2020 vom 4. Juni 2020

[9] vgl. https:/​/​www.bhe.de/​der-bhe/​aktuelles/​geschaeftslage-der-sicherheits-fachfirmen-weiterhin-angespannt

[10] vgl. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Presseinformation vom 24. Juni 2020

 

Kölleda, 15. April 2021

Der Vorstand

Kerstin Schreiber

Bilanz

Aktiva

scrollen
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 10.948.305,19 8.889.956,44
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.358.579,97 539.691,62
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 989.829,97 539.691,62
2. Geschäfts- oder Firmenwert 368.750,00 0,00
II. Sachanlagen 9.345.928,22 8.350.263,82
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.163.695,45 5.416.523,10
2. technische Anlagen und Maschinen 3.010.125,04 2.168.184,88
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.156.760,78 765.555,84
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 15.346,95 0,00
III. Finanzanlagen 243.797,00 1,00
1. Beteiligungen 243.797,00 1,00
B. Umlaufvermögen 83.434.428,94 68.352.645,72
I. Vorräte 15.738.918,02 11.614.916,48
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 11.956.979,77 9.073.609,31
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 7.319.272,82 6.183.679,22
3. fertige Erzeugnisse und Waren 4.426.526,57 3.164.947,41
4. geleistete Anzahlungen 200.793,09 33.856,23
5. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt) 8.164.654,23 6.841.175,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.229.423,61 19.136.421,04
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.736.205,73 15.952.600,88
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.754,55 154.458,36
3. sonstige Vermögensgegenstände 2.489.463,33 3.029.361,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 52.466.087,31 37.601.308,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 109.102,26 95.929,89
D. Aktive latente Steuern 2.498.371,80 2.415.264,42
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 57.251,97 233.637,33
Summe Aktiva 97.047.460,16 79.987.433,80

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 48.548.489,26 37.409.203,25
I. Gezeichnetes Kapital /​ Kapitalkonto /​ Kapitalanteile 8.059.662,00 8.059.662,00
1. Gezeichnetes Kapital 8.101.241,00 8.101.241,00
2. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt 41.579,00 41.579,00
II. Kapitalrücklage 7.700.433,59 7.700.433,59
III. Gewinnrücklagen/​Ergebnisrücklagen 810.124,10 810.124,10
1. gesetzliche Rücklage 810.124,10 810.124,10
IV. Bilanzgewinn 31.978.269,57 20.838.983,56
B. Rückstellungen 42.969.810,74 37.240.709,40
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.331.229,00 6.088.113,00
2. Steuerrückstellungen 2.618.693,48 2.572.003,61
3. sonstige Rückstellungen 34.019.888,26 28.580.592,79
C. Verbindlichkeiten 5.529.160,16 5.337.521,15
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.155,27
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.574.427,49 2.789.895,29
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 594.913,90 115.435,11
4. sonstige Verbindlichkeiten 2.349.663,50 2.432.190,75
davon aus Steuern 1.703.612,03 1.854.116,13
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 25.713,30 42.482,90
a. übrige sonstige Verbindlichkeiten 620.338,17 535.591,72
Summe Passiva 97.047.460,16 79.987.433,80

Gewinn- und Verlustrechnung

scrollen
1.1.2020 - 31.12.2020
EUR
1.1.2019 - 31.12.2019
EUR
1. Betriebsergebnis 20.367.079,04 16.260.410,74
a) Rohergebnis 60.980.257,41 56.307.366,39
Gesamtleistung 101.192.456,01 95.021.944,28
Umsatzerlöse 98.760.972,64 94.848.504,65
Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2.431.483,37 160.182,19
andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 13.257,44
sonstige betriebliche Erträge 3.874.540,12 3.128.324,58
davon Erträge aus Währungsumrechnung 144.025,53 90.858,39
Materialaufwand 44.086.738,72 41.842.902,47
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 33.443.078,70 30.663.454,09
Aufwendungen für bezogene Leistungen 10.643.660,02 11.179.448,38
b) Personalaufwand 29.444.322,20 28.672.041,97
Löhne und Gehälter 25.219.146,32 24.540.231,60
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.225.175,88 4.131.810,37
soziale Abgaben 4.037.896,62 3.982.836,92
davon Aufwendungen für Altersversorgung 187.279,26 148.973,45
c) Abschreibungen 2.335.135,41 1.620.023,75
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.335.135,41 1.620.023,75
auf Sachanlagen 1.084.874,77 940.908,73
d) sonstige betriebliche Aufwendungen 8.833.720,76 9.754.889,93
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung 130.730,59 115.589,08
2. Finanz- und Beteiligungsergebnis -807.340,59 -6.627.670,52
a) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.383,30 16.093,32
b) Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 5.824.821,02
c) Zinsen und ähnliche Aufwendungen 813.723,89 818.942,82
davon an verbundene Unternehmen -140.081,50 158.079,65
davon sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus Abzinsung 513.126,00 580.377,00
davon aus der Abzinsung von Rückstellungen /​ Verbindlichkeiten 513.126,00 580.377,00
Zinsen 300.597,89 238.565,82
3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.960.674,07 1.373.572,41
a) Bilanzierte latente Steuern -83.107,38 -501.304,53
4. Ergebnis nach Steuern 13.599.064,38 8.259.167,81
5. sonstige Steuern 41.879,77 47.818,27
Jahresüberschuss 13.557.184,61 8.211.349,54

Kapitalflussrechnung nach DRS 21

Konzern-Kapitalflussrechnung

scrollen
2020
in TEUR
2019
in TEUR
Konzernjahresergebnis 13.557 8.211
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.621 1.620
Zunahme/​Abnahme der Rückstellungen 5.162 3.477
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/​Erträge 0 -4
Abnahme/​Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.866 -446
Abnahme/​Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 182 822
Gewinn/​Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 37 14
Zinsaufwendungen /​Zinserträge 807 803
Aufwendungen/​Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 714 5.825
Ertragsteueraufwendungen /​ -erträge 5.961 1.373
Ertragssteuerzahlungen -4.177 -2.025
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 21.998 19.670
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -2.075 -280
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0 10
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -2.112 -1.504
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -244 -5.825
Erhaltene Zinsen 6 16
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -4.425 -7.583
Auszahlungen an Unternehmenseigner (Dividende) -2.418 -2.418
Gezahlte Zinsen -300 -235
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2.718 -2.653
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 14.855 9.434
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 37.601 28.167
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 52.456 37.601
Zusammensetzung des Zahlungsmittelfonds DRS 21
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 52.466 37.601
./​. kurzfristige Kreditaufnahmen -10 0
Finanzmittelfonds 52.456 37.601

Eigenkapitalspiegel

Konzern-Eigenkapitalspiegel

scrollen
Konzern-Eigenkapitalspiegel Gezeichnetes Kapital
Stammaktien
in TEUR
Eigene Anteile
in TEUR
Summe
in TEUR
Stand zum 01.01.2019 8.101 -41 8.060
Ausschüttung 0 0 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 0
Stand zum 31.12.2019 8.101 -41 8.060
Stand zum 01.01.2020 8.101 -41 8.060
Ausschüttung 0 0 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 0
Stand zum 31.12.2020 8.101 -41 8.060
scrollen
Konzern-Eigenkapitalspiegel Rücklagen
Kapitalrücklage Gewinnrücklage
in TEUR gesetzliche Rücklagen
in TEUR
andere Gewinnrücklagen
in TEUR
Summe Gewinnrücklagen
in TEUR
Summe Rücklagen
in TEUR
Stand zum 01.01.2019 7.700 810 0 810 8.510
Ausschüttung 0 0 0 0 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 0 0
Stand zu. 31.12.2019 7.700 810 0 810 8.510
Stand zum 01.01.2020 7.700 810 0 810 8.510
Ausschüttung 0 0 0 0 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 0 0
Stand zum 31.12.2020 7.700 810 0 810 8.510
scrollen
Konzern-Eigenkapitalspiegel Gewinn-/​ Verlustvortrag
in TEUR
Konzernjahresüberschuss
in TEUR
Summe
in TEUR
Konzerneigenkapital
in TEUR
Stand zum 01.01.2019 15.046 0 15.046 31.616
Ausschüttung -2.418 0 -2.418 -2.418
Konzernjahresüberschuss 0 8.211 8.211 8.211
Stand zum 31.12.2019 12.628 8.211 20.839 37.409
Stand zum 01.01.2020 20.839 0 20.839 37.409
Ausschüttung -2.418 0 -2.418 -2.418
Konzernjahresüberschuss 0 13.557 13.557 13.557
Stand zum 31.12.2020 18.421 13.557 31.978 48.548

KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

der Funkwerk AG

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

1. Angewandte Vorschriften

Der Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, Amtsgericht Jena, HR B 111457, wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB sowie den Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Die Konsolidierung wird gemäß §§ 300 ff. HGB durchgeführt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse sind zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Soweit die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von den Grundsätzen des Konzerns in den Einzelbilanzen abweichen, werden gemäß § 308 HGB, falls erforderlich, Anpassungen vorgenommen und latente Steuern gebildet.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.

Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von vier Jahren planmäßig linear pro rata temporis abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist in den Folgejahren beizubehalten.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (bzgl. der Herstellungskosten vgl. unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse) abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Gebäude, Einbauten, Bauten auf fremdem Grund und die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt für Gebäude 15 bis 50 Jahre, für technische Anlagen und Maschinen 3 bis 15 Jahre und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ein Jahr bis zehn Jahre.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände bis 250,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang behandelt. Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen 250,00 EUR und 800,00 EUR werden ins Anlagevermögen aufgenommen und im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.

Vermögensgegenstände mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR werden ins Anlagevermögen übernommen und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sofern der beizulegende Wert von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen zum Bilanzstichtag aufgrund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst.

Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten (gleitender Durchschnitt) bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen in Abhängigkeit von Lagerdauer, verminderter Marktgängigkeit, Gewichtung der Abgangsmengen sowie aufgrund gesunkener Wiederbeschaffungskosten und gesunkener Verkaufspreise.

Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden mit den bei der Herstellung anfallenden direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung sowie angemessenen Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten (Normalauslastung) sowie dem herstellungsabhängigen Werteverzehr des Anlagevermögens ohne Fremdkapitalzinsen unter Einbeziehung von Verwaltungskosten und Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die verlustfreie Bewertung wurde beachtet.

Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden, soweit möglich, offen von den Vorräten abgesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. Barwert angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Bei den verbleibenden Forderungen ist eine Pauschalwertberichtigung angesetzt, die dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko Rechnung trägt. Die Pauschalwertberichtigung beträgt für Inlandsforderungen (netto) 0,5 % und für Auslandsforderungen 1,0 %.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Passive latente Steuern werden für zukünftige Steuerbelastungen gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden, soweit möglich, verrechnet. Das Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird ausgeübt.

Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst.

Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können.

Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung der Vermögensgegenstände bzw. Nutzung des Verlustvortrags voraussichtlich Geltung haben werden.

Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der übersteigende Betrag aus dem Zeitwert der Vermögensgegenstände und den Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen oder Altersversorgungsverpflichtungen ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen oder Altersversorgungsverpflichtungen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile wird in der Vorspalte offen vom Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wurde im Erwerbszeitpunkt mit den frei verfügbaren Kapital-/​Gewinnrücklagen verrechnet. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, wurden als Aufwand des Geschäftsjahres, in dem die eigenen Anteile erworben wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck in der Fassung vom 4. Oktober 2018 sowie der Berücksichtigung von unternehmensindividuell bestimmter Fluktuationsrate (individuell abhängig vom versicherungsmathematischen Alter und Geschlecht) und erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen ermittelt. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Anwendung der Vereinfachungsregelung für eine angenommene pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Zinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren betrug am Abschlussstichtag 678 TEUR (Vorjahr 696 TEUR) und ist nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt.

Der Bewertung der Pensionsrückstellungen lagen folgende Prämissen zugrunde:

- pauschaler Zinssatz (10 Jahre): 2,30 % p.a.

- pauschaler Zinssatz (7 Jahre): 1,60 % p.a.

- Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 2,50 % p.a.

- Erwartete Inflationsrate/​Rententrend: 1,80 % p.a.

Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags werden Preis- und Kostensteigerungen, soweit notwendig, entsprechend berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird das Wahlrecht zur Abzinsung nicht in Anspruch genommen. Erträge bzw. Aufwendungen aus Zinssatzänderungen werden im Finanzergebnis erfasst.

Die Bewertung der Altersteilzeitrückstellung zum 31. Dezember 2020 erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Barwertverfahren) unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen entsprechend der spezifischen Restlaufzeit der jeweilig dem Altersteilzeitverhältnis zugrunde liegenden Verträge. Sofern biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen waren, wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwandt.

Vermögensgegenstände, die die Voraussetzungen als Planvermögen zur Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen erfüllen, wurden zum beizulegenden Zeitwert (Bankguthaben - Nennwert entspricht dem Zeitwert) bewertet und sind mit der jeweiligen individuellen Verpflichtung verrechnet worden.

Zur Abdeckung des pauschalen Gewährleistungsrisikos aus Lieferungen und Leistungen werden Gewährleistungsrückstellungen mit 0,5 % des Inlandsumsatzes und 1,5 % des Auslandsumsatzes gebildet.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

3. Grundlagen der Währungsumrechnung

Für Fremdwährungsbeträge bei Vermögensgegenständen und Schulden sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zu dem Kurs am Tag der Erstverbuchung. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unter Beachtung des Anschaffungs-, Realisations- und Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

4. Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung, d.h. die Verrechnung des Beteiligungswertansatzes für die einbezogenen Unternehmen mit den in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungen und Sonderposten, erfolgte gemäß § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB a.F. in Verbindung mit Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB nach der Buchwertmethode bzw. für nach dem 31. Dezember 2009 erstmalig einbezogene Unternehmen nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB.

Die Erstkonsolidierung erfolgte jeweils zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss (bis 31. Dezember 2009) bzw. zum Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft Tochterunternehmen geworden ist.

Schuldenkonsolidierung

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegenseitig aufgerechnet. Soweit erforderlich, wurden Unterschiedsbeträge aufgrund zeitlicher Buchungsunterschiede durch Anpassungsbuchungen vor Durchführung der Konsolidierung eliminiert.

Eliminierung von Zwischenergebnissen

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten innerhalb des Konzerns keine Veräußerungen von Vermögensgegenständen bzw. anderweitigen Liefer- und Leistungsgeschäfte mit wesentlichen Zwischenergebnissen, sodass auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen nach § 304 Abs. 2 HGB verzichtet wurde.

Konsolidierung der Aufwendungen und Erträge

Sämtliche Umsätze und andere Erträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen nach § 305 Abs. 1 HGB verrechnet.

Steuerabgrenzung

Auf die sich aufgrund von HB II-Anpassungen ergebenden temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz wurden die darauf anfallenden latenten Steuern nach § 306 HGB abgegrenzt und mit den Posten nach § 274 HGB zusammengefasst.

5. Konsolidierungskreis und Anteilsbesitzliste nach § 313 Abs. 2 HGB

Folgende Unternehmen, bei denen die Funkwerk AG die einheitliche Leitung ausübt, weil sie direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, wurden in den Konzernabschluss nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung gemäß §§ 300 ff. HGB einbezogen:

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Unternehmen Beteiligungsquote
in %
Stimmrechte
in %
Funkwerk Technologies GmbH, Kölleda 100 100
FunkTech GmbH, Kölleda *) 100 100
Funkwerk Systems GmbH, Kölleda **) 100 100
Funkwerk video systeme GmbH, Nürnberg **) 100 100
Funkwerk IoT GmbH, Bremen **) 100 100
Funkwerk Systems Austria GmbH, Wien, Österreich **) 100 100
Funkwerk StatKom GmbH, Kölleda, **) 100 100
Funkwerk plettac electronic GmbH, Nürnberg **) 100 100

*) direkte Beteiligung zu 25 %, indirekte Beteiligung zu 75 %

**) indirekte Beteiligung

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr ist im Anschluss an Gliederungspunkt F. des Konzernanhangs ausführlich dargestellt.

Beteiligungen

Die Funkwerk AG ist seit dem Geschäftsjahr 2019 an der euromicron AG, Neu-Isenburg, zu 15,36 % beteiligt. Am 23. Dezember 2019 wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der euromicron AG eröffnet.

Die Funkwerk Systems GmbH ist seit dem Geschäftsjahr 2020 an der IFB Institut für Bahntechnik GmbH, Dresden, zu 6,67 % beteiligt.

2. Vorratsvermögen

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden in Höhe von 8.165 TEUR (Vorjahr 6.841 TEUR) offen von den Vorräten abgesetzt. Darunter waren wie im Vorjahr keine Anzahlungen für noch nicht begonnene Aufträge.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden wie im Vorjahr nicht.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultierten wie im Vorjahr aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen.

Sämtliche unter dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" erfassten Aktiva haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Zwischen der Hörmann Industries GmbH und den Funkwerk-Gesellschaften wurde im Jahr 2014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Der Rahmen wird jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres neu festgelegt. Der Vertrag ist unbefristet geschlossen und hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende.

4. Aktive Rechnungsabgrenzung

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Lizenzgebühren sowie Zahlungen für Service- und Wartungsverträge für das laufende Geschäftsjahr 2021.

5. Abgrenzungsposten für latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern resultierten aus den temporären Differenzen in folgenden Posten:

- Anlagevermögen

- Vorräte

- Pensionsrückstellungen

- Rückstellungen für Altersteilzeit

- Sonstige Rückstellungen

- Sonstige Verbindlichkeiten

Die passiven latenten Steuern resultierten aus den temporären Differenzen in den folgenden Posten:

- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

Es bestehen in einzelnen Unternehmen gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge.

Durch Konsolidierungsmaßnahmen entstandene latente Steuerbe- und -entlastungen wurden mit dem Steuersatz der Funkwerk AG in Höhe von 29,82 % berücksichtigt. Analog wurden latente Steuern aus den Konzerngesellschaften mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,82 % sowie mit einem individuellen hebesatzabhängigen Gewerbesteuersatz (durchschnittlich 14,00 %) bewertet. Die sich ergebenen Steueraufwendungen wurden mit Steuererträgen verrechnet.

6. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital des Konzerns vor Absetzung der eigenen Anteile beträgt 8.101.241 EUR und ist vollständig erbracht. Es setzt sich unter Berücksichtigung der eigenen Anteile aus 8.059.662 stimmrechtsberechtigten Aktien (Inhaberaktien) zusammen. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beträgt 41.579 EUR und wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt 1,00 EUR. Der Anteil der eigenen Anteile am Grundkapital beträgt damit 0,51 %. Der Erwerb erfolgte in den Jahren 2002 bis 2007 und wurde u. a. infolge der geplanten Aktienoptionsprogramme durchgeführt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. Juni 2019 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.050.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

- um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen,

- wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden,

- wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet.

Eigene Anteile

Die Funkwerk AG, Kölleda, hat im Berichtsjahr keine eigenen Anteile erworben. Zum Bilanzstichtag war der Bestand unverändert 41.579 Stück und hatte einen Anschaffungswert von 1.062 TEUR. Die eigenen Aktien sind auf Depots bei zwei Banken verteilt.

In den Konzernbilanzgewinn wurde unter Berücksichtigung der Ausschüttung von 2.418 TEUR ein Gewinnvortrag in Höhe von 18.421 TEUR (Vorjahr 12.628 TEUR) einbezogen.

7. Rückstellungen

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen betrug 6.331 TEUR (Vorjahr 6.088 TEUR). Der Konzern verfügt weder über Erstattungsansprüche noch über Planvermögen für Pensionsrückstellungen.

Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitrückstellungen betrug 237 TEUR (Vorjahr 196 TEUR).

Die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag in Höhe von 237 TEUR mit dem beizulegenden Zeitwert der Vermögensgegenstände in Höhe von 294 TEUR verrechnet, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schuld aus den Altersteilzeitverpflichtungen dienen (Planvermögen).

Die Anschaffungskosten dieser verrechneten Vermögensgegenstände beliefen sich auf 294 TEUR, der beizulegende Zeitwert des entsprechenden verfügungsbeschränkten Bankguthabens entsprach dem Buchwert und den Anschaffungskosten. Den Erfüllungsbetrag übersteigendes Planvermögen in Höhe von 57 TEUR wurde auf der Aktivseite als Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gesondert ausgewiesen.

Im Finanzergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Altersteilzeitrückstellungen in Höhe von 1 TEUR enthalten. Erträge aus Deckungsvermögen zur Verrechnung bestanden nicht.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Rückstellungen für nachlaufende Projektkosten, Projektrisiken sowie bestimmte juristische Auseinandersetzungen in Höhe von 20.993 TEUR (Vorjahr 17.945 TEUR) und die Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 5.093 TEUR (Vorjahr 4.446 TEUR).

8. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten sind dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel im Anschluss an Gliederungspunkt F. zu entnehmen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultierten wie im Vorjahr aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen.

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Halbfabrikaten und Waren oder aus der Lieferung von Gegenständen des Vorratsvermögens.

C. ANGABEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

a) nach Tätigkeitsbereichen

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2020
TEUR
Zugfunk 56.058
Reisendeninformation 24.071
Videosysteme 18.026
Sonstige nach § 277 Abs. 1 HGB 606
98.761

b) nach geografischen Märkten

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2020
TEUR
Inland 44.566
EU 35.873
EFTA 14.446
Übriges Ausland 3.876
98.761

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 3.047 TEUR (Vorjahr 2.205 TEUR) und betrafen insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 2.635 TEUR (Vorjahr 2.191 TEUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von 408 TEUR (Vorjahr 14 TEUR).

3. Forschungs- und Entwicklungskosten

Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten betrug im Berichtsjahr 9,6 Mio. EUR (Vorjahr 9,4 Mio. EUR). Davon sind analog dem Vorjahr keine Aktivierungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorgenommen worden.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr 350 TEUR) und betrafen im Vorjahr Aufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten.

5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr 1 TEUR) sowie periodenfremde Steuererträge in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr 5 TEUR).

6. Erträge und Aufwendungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB

Im Vorjahr enthielten die Abschreibungen auf Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 5.825 TEUR. Es handelte es sich hierbei um Aufwendungen außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung.

Der im Rahmen eines Asset Deals mit der STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH (SISS) für Produkte und Produktrechte erworbene Firmenwert wurde im Kontext der geplanten Harmonisierung mit dem Leistungsportfolio des Funkwerk-Konzerns im Berichtsjahr mit 714 TEUR außerplanmäßig abgeschrieben. Auch hierbei handelt es sich um Aufwendungen außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2020 keine solchen Erträge bzw. Aufwendungen verbucht.

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

a) Haftungsverhältnisse

Im Zusammenhang mit dem in Algerien laufenden Verfahren wurden von der Funkwerk AG Bankbürgschaften bzw. Bankgarantien gestellt, die durch algerische Banken auf Basis entsprechender Rückgarantieverträge mit einigen deutschen Banken emittiert wurden. Zum Bilanzstichtag waren alle Bankgarantien deutscher Banken ausgebucht. Von den ausgegebenen Bankbürgschaften sind vom Auftraggeber die Originalbürgschaften in Höhe von ca. 8,4 Mio. EUR noch nicht zurückgegeben worden. Auf Basis des derzeitigen Informationsstandes wird das Risiko einer Inanspruchnahme als gering eingeschätzt. Es wird auf die Darstellungen im Lagebericht verwiesen.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen sowie aus sonstigen längerfristigen Verträgen belief sich auf insgesamt ca. 2,7 Mio. EUR. Die Vertragslaufzeiten bewegen sich zwischen einem und fünf Jahren.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben in Höhe von 1,5 Mio. EUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 1,2 Mio. EUR eine Laufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre.

Ein Betrag von 9 TEUR der sonstigen finanziellen Verpflichtungen entfällt dabei auf verbundene Unternehmen.

2. Angaben zu nicht in der Konzernbilanz enthaltenen Geschäften

Zwischen der Hörmann Industries GmbH, Kirchseeon, und den Funkwerk-Gesellschaften wurde 2014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Es handelt sich um ein stilles echtes Factoring; dabei geht das Delkredere-Risiko auf den Factor über.

Das Factoring dient der Verkürzung von Forderungslaufzeiten und ist Bestandteil des Liquiditätsmanagements von Funkwerk. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren keine Forderungen verkauft.

3. Gesamthonorare des Konzernabschlussprüfers

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2020
TEUR
2019
TEUR
Abschlussprüfungsleistungen * 150 149
andere Bestätigungsleistungen 0 0
sonstige Leistungen 0 2
150 151

* Honorar aus Abschlussprüfungsleistungen betrifft sowohl die Prüfung des Konzernabschlusses als auch die Prüfung der Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen.

4. Vorstand

Frau Kerstin Schreiber, Dipl.-Betriebswirtin, Vorstand der Funkwerk AG Hinsichtlich der Bezüge der Organmitglieder macht die Gesellschaft von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 i.V.m. § 314 Abs. 3 Satz 2 HGB Gebrauch.

5. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:

- Herr Dr.-Ing. Michael Radke, Geschäftsführer (CEO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Vorsitzender

- Herr Johann Schmid-Davis, Geschäftsführer (CFO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Stellvertretender Vorsitzender

- Herr Dr. Oliver Maaß, selbständiger Rechtsanwalt im Bereich Aktienrecht in der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) LLP, München

Die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder des Mutterunternehmens beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 64 TEUR (Vorjahr 64 TEUR).

6. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2020 waren im Durchschnitt 402 (Vorjahr 394) Mitarbeiter beschäftigt. Die durchschnittliche Anzahl der Auszubildenden belief sich darüber hinaus auf 25 (Vorjahr 25).

Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter nach Gruppen (ohne Auszubildende):

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2020
Produktion 121
Vertrieb /​ Projektmanagement 128
Entwicklung 120
Verwaltung 33
Summe 402

7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Gesamtwirtschaft sowie die Funkwerk AG sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschätzbar. In den nächsten Jahren könnte insbesondere bei den öffentlichen Auftraggebern eine verminderte Investitionsbereitschaft aufgrund des wachsenden Haushaltsdrucks entstehen, die auch die Geschäftsentwicklung des Konzerns beeinträchtigt. Hinzu kommt eine sinkende Neigung zur internationalen Auftragsvergabe, die unter anderem auf einen teilweise wachsenden Protektionismus und die weiterhin erschwerten Reisebedingungen zurückgeht, sowie ein starker Wettbewerbsdruck, der die Margen belastet. Des Weiteren besteht das Risiko zunehmender Unsicherheiten in den Lieferketten. Das Management versucht, entsprechende Konzepte und Gegensteuerungsmaßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten vorzunehmen.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- oder Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

8. Ergebnisverwendungsbeschluss

Der Vorstand der Funkwerk AG schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn der Funkwerk AG von 3.068 TEUR eine Dividende von 2.418 TEUR auszuschütten und den restlichen Bilanzgewinn von 650 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.

9. Konzernzugehörigkeit

Die Funkwerk AG, Kölleda, stellt als Mutterunternehmen einen eigenen Konzernabschluss auf. Die Bekanntmachung erfolgt elektronisch im Bundesanzeiger.

Die Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, stellt den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis auf. Die Bekanntmachung erfolgt elektronisch im Bundesanzeiger.

E. KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Aufstellung der Konzernkapitalflussrechnung erfolgte entsprechend den Vorgaben des DRS 21.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist ein Indikator dafür, in welchem Maße es durch die operative Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften. In Bezug auf die Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung verweisen wir auf die Angaben unter C.6. Erträge und Aufwendungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit gibt das Ausmaß an, in dem Aufwendungen für Ressourcen getätigt wurden, die künftige Erträge und Cashflows erwirtschaften sollen.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet die für die Finanzierung des Funkwerk-Konzerns geleisteten Zinszahlungen sowie die gezahlte Dividende.

Die im Geschäftsjahr 2020 gezahlten Steuern lagen bei 4.177 TEUR und die gezahlten Zinsen bei 300 TEUR.

Definition des Finanzmittelfonds

Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung angegebene Finanzmittelfonds am Ende der Periode besteht aus Kassenbestand und Bankguthaben (52.466 TEUR; Vorjahr 37.601 TEUR) abzüglich Bankkontokorrentverbindlichkeiten (10 TEUR; Vorjahr 0 TEUR).

F. KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL

Im Konzernbilanzgewinn sind Erträge in Höhe von 3.176 TEUR aus der Bilanzierung aktiver latenter Steuern sowie aus dem Unterschiedsbetrag aus den berücksichtigten Zinssätzen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (Zehn-Jahres-Durchschnitt vs. Sieben-Jahres-Durchschnitt) enthalten, die nach der Berücksichtigung von passiven latenten Steuern und frei verfügbaren Rücklagen einer Ausschüttungssperre unterliegen. Gesellschaftsrechtliche Ausschüttungssperren bestehen nicht.

Entwicklung des Konzernanlagevermögens vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

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Anschaffungs - /​ Herstellungskosten
Stand 01.01.2020
TEUR
Zugang
TEUR
Abgang
TEUR
Stand 31.12.2020
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.596 992 -2.767 5.821
2. Geschäfts- oder Firmenwert 649 1.083 0 1.732
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 8.245 2.075 -2.767 7.553
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 9.324 6 -77 9.253
2. Technische Anlagen und Maschinen 10.205 1.182 -634 10.753
3. Andere Anlagen , Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.107 909 -801 6.215
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 15 0 15
Summe Sachanlagen 25.636 2.112 -1.512 26.236
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 5.825 244 0 6.069
Summe Finanzanlagen 5.825 244 0 6.069
Summe Anlagevermögen 39.706 4.431 -4.279 39.858
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Abschreibungen
Stand 01.01.2020
TEUR
Zugang
TEUR
Abgang
TEUR
Stand 31.12.2020
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.056 536 -2.761 4.831
2. Geschäfts- oder Firmenwert 649 714 0 1.363
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 7.705 1.250 -2.761 6.194
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 3.907 232 -50 4.089
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.037 337 -631 7.743
3. Andere Anlagen , Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.342 516 -800 5.058
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 17.286 1.085 -1.481 16.890
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 5.825 0 0 5.825
Summe Finanzanlagen 5.825 0 0 5.825
Summe Anlagevermögen 30.816 2.335 -4.242 28.909
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Buchwerte
Buchwert 31.12.2020
TEUR
Buchwert 31.12.2019
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 990 540
2. Geschäfts- oder Firmenwert 369 0
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 1.359 540
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 5.164 5.417
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.010 2.168
3. Andere Anlagen , Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.157 765
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 15 0
Summe Sachanlagen 9.346 8.350
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 244 0
Summe Finanzanlagen 244 0
Summe Anlagevermögen 10.949 8.890

Konzern-Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020

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Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
TEUR
mehr als ein Jahr
TEUR
mehr als fünf Jahre
TEUR
Gesamtbetrag
TEUR
davon gesichert
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10 0 0 10 0
Vorjahr 0 0 0 0 0
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.574 0 0 2.574 0
Vorjahr 2.790 0 0 2.790 0
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 595 0 0 595 0
Vorjahr 115 0 0 115 0
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.350 0 0 2.350 0
- davon aus Steuern 1.704 0 0 1.704 0
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 26 0 0 26 0
Vorjahr 2.432 0 0 2.432 0
5.529 0 0 5.529 0
Vorjahr 5.337 0 0 5.337 0

 

Kölleda, 15. April 2021

gez. Schreiber, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre!

Die Funkwerk AG hat sich im Geschäftsjahr 2020 erfolgreich den unerwarteten Herausforderungen infolge der Covid-19-Pandemie gestellt und die Unternehmensziele trotz der erschwerten Rahmenbedingungen uneingeschränkt erreicht. Der Aufsichtsrat hat im gesamten Berichtsjahr die aktuelle Lage sowie die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zeitnah begleitet. Das Gremium hat alle ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben gewissenhaft wahrgenommen.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats standen dem Vorstand kontinuierlich beratend zur Seite, haben dessen Arbeit zeitnah begleitet und überwacht. Über alle wesentlichen Themen der Gesellschaft und des Konzerns wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, frühzeitig und umfassend informiert. Der Aufsichtsrat erörterte alle relevanten Geschäftsvorgänge und Inhalte in seinen regelmäßigen Treffen und auch in der Zwischenzeit in Telefonkonferenzen. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat verlief konstruktiv und war von einem offenen, vertrauensvollen Austausch geprägt.

Im Mittelpunkt der Kommunikation standen sowohl die aktuelle operative Geschäftsentwicklung der Funkwerk AG, des Konzerns und der Tochtergesellschaften als auch die strategische Ausrichtung. In den turnusgemäßen Aufsichtsratssitzungen wurden regelmäßig die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie Personal- und Rechtsangelegenheiten besprochen. Wichtige Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands, in die das Gremium rechtzeitig eingebunden war, wurden mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats ausführlich beraten. Ebenso wurden die gesetzlichen Vorgaben zum Risikomanagement und der Compliance Organisation sowie Fragen der Corporate Governance regelmäßig erörtert. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes traten im Berichtszeitraum nicht auf.

SCHWERPUNKTE DER AUFSICHTSRATSSITZUNGEN

Im Geschäftsjahr 2020 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt: Am 28. April, 30. Juli, 14. Oktober und 15. Dezember. Aufgrund der Vorgaben zur Minimierung persönlicher Kontakte und der Reisebeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie fanden bis auf die Präsenzveranstaltung am 30. Juli alle Sitzungen des Aufsichtsrats virtuell als Videokonferenzen statt. Der Aufsichtsrat war stets vollzählig und beschlussfähig. An allen Sitzungen nahm auch der Vorstand teil.

In allen Sitzungen beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der aktuellen Marktentwicklung, der jeweils aktuellen Geschäftslage sowie der Ertrags- und Finanzlage der Funkwerk AG und der Tochtergesellschaften. Insbesondere die Covid-19-Pandemie einschließlich der vielfältigen Auswirkungen auf die Belegschaft, die Lieferketten und die Leistungsfähigkeit der operativen Gesellschaften der Funkwerk AG war im gesamten Berichtszeitraum 2020 ein beherrschendes Thema der Aufsichtsratsarbeit. Darüber hinaus haben wir intensiv über die Ergebnisse der neu erarbeiteten "Strategie 2025", über Wachstumschancen und Ertragsrisiken der Geschäftsbereiche, die Planung des Konzerns und der Tochtergesellschaften sowie über mögliche Akquisitionen und Beteiligungen gesprochen.

Neben den neuen, unerwarteten Herausforderungen im Zusammenhang mit dem deutschlandweiten Lockdown infolge der Covid-19-Pandemie lag der Schwerpunkt der ersten Sitzung am 28. April 2020 auf dem Jahresabschluss 2019 der Funkwerk AG und des Konzerns. Der Vorstand präsentierte den Jahresabschluss, den Lage- und Prognosebericht sowie den Abhängigkeitsbericht und erläuterte die wesentlichen Hintergründe hierzu. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Entgegennahme des Berichts der Wirtschaftsprüfer der BDO AG, die zeitweise an der Sitzung teilnahmen. Die Wirtschaftsprüfer stellten den Prüfungsauftrag dar, die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte und besondere Feststellungen. Der Aufsichtsrat billigte den Konzernabschluss und den Jahresabschluss der Funkwerk AG, die Lageberichte sowie den Abhängigkeitsbericht der Funkwerk AG und verabschiedete den Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019. Darüber hinaus hat das Gremium die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Juli 2020 vorbereitet, die erstmalig in virtueller Form stattfand.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über den aktuellen Stand der Due Diligence und der Verhandlungen mit der STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH zum Erwerb des Geschäfts "Zugfunk", den das Gremium im Grundsatz als strategisch sinnvoll beurteilte. Die Zustimmung zu dieser Transaktion durch den Aufsichtsrat erfolgte im Mai 2020 im Umlaufverfahren.

In der Präsenzsitzung am 30. Juli 2020 stand abermals der aktuelle Status hinsichtlich der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Geschäftsverlauf der Funkwerk AG im Mittelpunkt. Dabei befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den vielfältigen Auswirkungen auf die operative Entwicklung der Geschäftsbereiche und die Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten. Darüber hinaus wurden Möglichkeiten für weitere Beteiligungen oder Akquisitionen und die geplanten Erweiterungsbauten am Standort Kölleda besprochen.

Im Fokus der Videokonferenz am 14. Oktober 2020 standen neben den regelmäßigen Themen die Planung der Funkwerk AG für die Jahre 2021-2024 und die "Strategie 2025" der strategischen Geschäftsbereiche, die bereits im Vorfeld der Sitzung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den Leitern der einzelnen Geschäftsbereiche besprochen worden war.

In der virtuellen Sitzung am 15. Dezember 2020 erfolgte die Verabschiedung der Unternehmensplanung 2021 bis 2024, die der Aufsichtsrat nach eingehender Diskussion billigend zur Kenntnis nahm. Durch die schwer abschätzbaren künftigen Einflüsse der Covid-19-Pandemie ist die Planung für das Geschäftsjahr 2021 nach Aussagen des Vorstands mit Unsicherheiten behaftet und hängt wesentlich von der weiteren Entwicklung der Pandemie und deren wirtschaftlichen Auswirkungen ab.

JAHRESABSCHLUSS DER FUNKWERK AG UND DES KONZERNS

Die ordentliche Hauptversammlung der Funkwerk AG am 7. Juli 2020, die erstmals in virtueller Form stattfand, wählte die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung München, erneut zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020. Die Gesellschaft prüfte unter Einbeziehung der Buchführung die nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs HGB aufgestellten Jahresabschlüsse der Funkwerk AG und des Konzerns, die Lageberichte und den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Nach Ansicht der Prüfer beschreiben die Lageberichte in zutreffender Weise die Situation der Einzelgesellschaft und des Konzerns sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Die Prüfung des Risikomanagementsystems belegte, dass die geforderten Maßnahmen in geeigneter Weise umgesetzt wurden. Die Abschlussprüfer erteilten den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Den Aufsichtsratsmitgliedern lagen die Jahresabschlüsse der Funkwerk AG und des Konzerns, die Lageberichte und die Berichte des Abschlussprüfers rechtzeitig vor. Sie wurden in der ordentlichen Sitzung des Gremiums am 20. April 2021 durch den Vorstand ausführlich erörtert. Bei dem Treffen stellte auch der Abschlussprüfer das Ergebnis seiner Prüfungen und den Bericht des Wirtschaftsprüfers vor und stand für zusätzliche Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer bestätigte dem Aufsichtsrat die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems. Außerdem versicherten die Abschlussprüfer schriftlich, dass sie im Berichtsjahr über die Abschlussprüfung hinaus keine wesentlichen Leistungen für die Gesellschaft erbracht haben und keine Umstände vorlagen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Der Aufsichtsrat hatte nach der eigenen umfassenden Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der Funkwerk AG sowie des Konzerns keine Einwendungen. Er billigte den Jahresabschluss der Funkwerk AG, den Konzernabschluss sowie die Lageberichte der Funkwerk AG und des Konzerns für das Jahr 2020. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, für das Geschäftsjahr 2020 eine Ausschüttung in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Euro vorzunehmen. Demnach sollen die Aktionäre der Funkwerk AG eine Dividende von 0,30 Euro je Aktie erhalten.

Für den nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") erteilte die BDO AG folgenden Bestätigungsvermerk: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind und bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht ebenfalls geprüft und erhebt keine Einwände gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer.

DANK

Die Covid-19-Pandemie hat im Geschäftsjahr 2020 von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Funkwerk AG ein besonders hohes Maß an Flexibilität, Toleranz und Geduld erfordert. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand der Funkwerk AG und den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften für den vorbildlichen Umgang mit dieser außergewöhnlichen Situation und das besondere Engagement in einem schwierigen Umfeld. Der positive Geschäftserfolg in allen Tochtergesellschaften und im Konzern der Funkwerk AG verdient unsere besondere Anerkennung. Für die weiterhin anspruchsvollen Herausforderungen im Geschäftsjahr 2021 wünschen wir dem gesamten Team viel Erfolg und vor allem beste Gesundheit.

 

Kölleda, im April 2021

Für den Aufsichtsrat der Funkwerk AG

Dr. Michael Radke, Vorsitzender des Aufsichtsrats

MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Dr. Michael Radke, München,

Geschäftsführer (CEO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG

Vorsitzender

Johann Schmid-Davis, Zorneding,

Geschäftsführer (CFO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG

Stellvertretender Vorsitzender

Dr. Oliver Maaß, München,

selbständiger Rechtsanwalt im Bereich Aktienrecht in der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) LLP

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Funkwerk AG, Kölleda

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Funkwerk AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschlussin allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, 15. April 2021

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Frank Thomas Buchwald, Wirtschaftsprüfer

gez. Philipp Jahn, Wirtschaftsprüfer