Funkwerk AGKölledaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA scrollen
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021der Funkwerk AG, KölledaAmtsgericht Jena HR B 111457 A. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, (Amtsgericht Jena, HR B 111457) wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Gemäß den ergänzenden Vorschriften der Satzung hat die Gesellschaft einen Lagebericht aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurde im Anhang Gebrauch gemacht. Die Aufstellung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Gebäude werden linear mit 2 % abgeschrieben und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren abgeschrieben. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände bis EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang behandelt. Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 werden ins Anlagevermögen aufgenommen und im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Wert von mehr als EUR 800,00 werden ins Anlagevermögen übernommen und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Sofern der beizulegende Wert der Sachanlagen zum Bilanzstichtag auf Grund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertaufholungen werden nur vorgenommen, soweit die Gründe dafür entfallen sind. Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertaufholungen werden nur vorgenommen, soweit die Gründe dafür entfallen sind. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertaufholungen werden nur vorgenommen, soweit die Gründe dafür entfallen sind. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile wird in der Vorspalte offen vom Posten "gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wurde zum damaligen Zeitpunkt mit den frei verfügbaren Kapital-/Gewinnrücklagen verrechnet. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, wurden als Aufwand des Geschäftsjahres in dem die eigenen Anteile erworben wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden Preis- und Kostensteigerungen soweit notwendig berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten auch Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, einbezogen werden. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Leistungen ausgeführt sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. 2. Grundlagen der Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden bei Zugang mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unter Beachtung des Anschaffungs-, Realisations- und Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in dem in der Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beruhen auf Lieferungen und Leistungen, Cashpooling, Darlehen, Zinsen und sonstigen Leistungen (z. B. Umsatzsteuer). Zwischen der Hörmann Industries GmbH und den Funkwerk-Gesellschaften wurde im Jahr 2014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Der Rahmen wird jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres neu festgelegt. Der Vertrag ist unbefristet geschlossen und hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende. 3. Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern des Vorjahres resultierten in Höhe von 50 TEUR aus den temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz in der Position Anlagevermögen. 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft vor Absetzung der eigenen Anteile beträgt 8.101.241 EUR und ist vollständig erbracht. Es setzt sich unter Berücksichtigung der eigenen Anteile aus 8.059.662 stimmrechtsberechtigten Aktien zusammen. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beträgt 41.579 EUR und wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt 1,00 EUR. Der Anteil der eigenen Anteile am Grundkapital beträgt damit 0,52 %. Der Erwerb erfolgte in den Jahren 2002 bis 2007 und wurde u. a. infolge der geplanten Aktienoptionsprogramme durchgeführt. Die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen haben sich im Jahr 2021 nicht verändert. Bedingtes Kapital Bedingtes Kapital I und II In der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde beschlossen, das bedingte Kapital I und II aufzuheben und die Satzung der Gesellschaft entsprechend zu ändern. Bedingtes Kapital III und IV In der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juni 2019 wurde beschlossen, das bedingte Kapital III und IV aufzuheben und die Satzung der Gesellschaft entsprechend zu ändern. Bilanzgewinn In den Bilanzgewinn von 10.176 TEUR zum 31. Dezember 2021 ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 650 TEUR einbezogen. 5. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beruhen auf Lieferungen und Leistungen, Cashpooling, Zinsen und sonstigen Leistungen (z. B. Umsatzsteuer). C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GUV Sonstige betriebliche Erträge Die Position beinhaltet Zuschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.500 TEUR. D. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen a) Haftungsverhältnisse Als Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB werden vermerkt: Am 30. September 2013 hat die Funkwerk AG eine unbefristete Patronatserklärung zur Absicherung eventueller finanzieller Verpflichtungen gegenüber der Funkwerk Systems GmbH, Kölleda, (ehemals Funkwerk Information Technologies Karlsfeld GmbH, Karlsfeld) abgegeben. b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 2. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich sechs Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt. 3. Unternehmensverträge Der mit der FunkTech GmbH, Kölleda, bestehende Ergebnisabführungsvertrag wurde zum 30. September 2019 beendet. 4. Konzernzugehörigkeit Die Funkwerk AG, Kölleda, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis auf. Die Bekanntmachung erfolgt elektronisch im Bundesanzeiger.
Kölleda, den 21. April 2022 Funkwerk AG Der Vorstand Kerstin Schreiber Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. April 2022 |
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