Funkwerk AG

Kölleda

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

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Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

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Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

11.535.300,81

6.506.412,81

I. Sachanlagen

1.299,81

2.411,81

II. Finanzanlagen

11.534.001,00

6.504.001,00

B. Umlaufvermögen

69.697.087,91

36.528.308,67

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

45.666.372,21

4.842.345,66

IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

24.030.715,70

31.685.963,01

Summe Aktiva

81.232.388,72

81.232.388,72

43.034.721,48

43.034.721,48


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A. Eigenkapital

33.454.832,30

26.696.231,59

I. Gezeichnetes Kapital

8.059.662,00

8.059.662,00

II. Kapitalrücklage

7.700.433,59

7.700.433,59

III. Gewinnrücklagen

810.124,10

810.124,10

IV. Bilanzgewinn

16.884.612,61

10.126.011,90

B. Rückstellungen

1.950.040,57

2.020.387,79

I. Sonstige Rückstellungen

1.950.040,57

2.020.387,79

C. Verbindlichkeiten

45.827.515,85

14.318.102,10

I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

101.690,13

100.037,83

II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

45.388.527,11

13.654.633,62

III. Sonstige Verbindlichkeiten

337.298,61

563.430,65

Summe Passiva

81.232.388,72

81.232.388,72

43.034.721,48

43.034.721,48

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

der Funkwerk AG, Kölleda

Amtsgericht Jena

HR B 111457

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, (Amtsgericht Jena, HR B 111457) wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Gemäß den ergänzenden Vorschriften der Satzung hat die Gesellschaft einen Lagebericht aufgestellt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurde im Anhang Gebrauch gemacht.

Die Aufstellung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Gebäude werden linear mit 2 % abgeschrieben und andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren abgeschrieben.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände bis EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang behandelt. Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 werden ins Anlagevermögen aufgenommen und im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.

Vermögensgegenstände mit einem Wert von mehr als EUR 800,00 werden ins Anlagevermögen übernommen und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sofern der beizulegende Wert der Sachanlagen zum Bilanzstichtag auf Grund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertaufholungen werden nur vorgenommen, soweit die Gründe dafür entfallen sind.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertaufholungen werden nur vorgenommen, soweit die Gründe dafür entfallen sind.

Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertaufholungen werden nur vorgenommen, soweit die Gründe dafür entfallen sind.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Für zweifelhafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile wird in der Vorspalte offen vom Posten "gezeichnetes Kapital" abgesetzt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wurde zu den jeweiligen Erwerbszeitpunkten mit den frei verfügbaren Kapital-/​Gewinnrücklagen verrechnet. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, wurden als Aufwand des Geschäftsjahres in dem die eigenen Anteile erworben wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden Preis- und Kostensteigerungen soweit notwendig berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten auch Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, einbezogen werden.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Leistungen ausgeführt sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt.

Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

2. Grundlagen der Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden bei Zugang mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und- verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unter

Beachtung des Anschaffungs-, Realisations- und Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in dem in der Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beruhen auf Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 993 (Vj. TEUR 497), Cashpooling in Höhe von TEUR 4.288 (Vj. TEUR 524), Darlehen in Höhe von TEUR 23.612 (Vj. TEUR 1.515), Ausschüttungen in Höhe vonTEUR 15.000 (Vj. TEUR 0) und sonstigen Leistungen in Höhe von TEUR 133 (Vj. TEUR 688).

Zwischen der Hörmann Industries GmbH und den Funkwerk-Gesellschaften wurde im Jahr2 014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen.

Der Rahmen wird jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres neu festgelegt.

Der Vertrag ist unbefristet geschlossen und hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende.

3. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft vor Absetzung der eigenen Anteile beträgt 8.101.241 EUR und ist vollständig erbracht. Es setzt sich unter Berücksichtigung der eigenen Anteile aus 8.059.662 stimmrechtsberechtigten Aktien (Inhaberaktien) zusammen.

Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beträgt 41.579 EUR und wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Der rechnerische Wert je Aktie beträgt 1,00 EUR. Der Anteil der eigenen Anteile am Grundkapital beträgt damit 0,51 %. Der Erwerb erfolgte in den Jahren 2002 bis 2007 und wurde u. a. infolge der geplanten Aktienoptionsprogramme durchgeführt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. Juli 2024 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.050.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019).

Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.

Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 oder § 53 b Abs. 1 oder Abs. 7 KWG zugelassenen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

− soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen,

− wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden,

− wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich überschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); bei der Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.

Der Vorstand legt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe fest.

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Eigene Anteile

Die Funkwerk AG, Kölleda, hat im Berichtsjahr keine eigenen Anteile erworben.

Zum Bilanzstichtag war der Bestand unverändert 41.579 Stück und hatte einen Anschaffungswert von

1.062 TEUR. Die eigenen Aktien sind auf Depots bei zwei Banken verteilt.

Bilanzgewinn

In den Bilanzgewinn von 16.885 TEUR zum 31. Dezember 2022 ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 2.066 TEUR einbezogen.

4. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beruhen auf Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 346 (Vj. TEUR 36), Cashpooling in Höhe von TEUR 45.036 (Vj. TEUR 13.617) und sonstigen Leistungen in Höhe von TEUR 7 (Vj. TEUR 2).

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GUV

Sonstige betriebliche Erträge

Die Position beinhaltet im Vorjahr Zuschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.500.

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

a) Haftungsverhältnisse

Als Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB werden vermerkt:

Am 30. September 2013 hat die Funkwerk AG eine unbefristete Patronatserklärung zur Absicherung eventueller finanzieller Verpflichtungen gegenüber der Funkwerk Systems GmbH, Kölleda, (ehemals Funkwerk Information Technologies Karlsfeld GmbH, Karlsfeld) abgegeben.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

2. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich fünf Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt.

3. Konzernzugehörigkeit

Die Funkwerk AG, Kölleda, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis auf.

Die Bekanntmachung erfolgt elektronisch im Bundesanzeiger.

Kölleda, den 21. April 2023

Funkwerk AG

Der Vorstand

 

Kölleda, den 21. April 2023

gez. Kerstin Schreiber

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. April 2023