Funkwerk AGKölledaKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024KONZERNLAGEBERICHT 2024Funkwerk AG, Kölleda*Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell Funkwerk ist ein technologisch führender Anbieter von innovativen Kommunikations-, Informations- und Sicherheitssystemen sowie technischen Dienstleistungen. Die Unternehmensgruppe entwickelt maßgeschneiderte Konzepte zur Steuerung und Rationalisierung betrieblicher Abläufe in den Bereichen Mobilität und digitale Infrastruktur. Das Leistungsspektrum ist untergliedert in vier Geschäftsbereiche: Mobilfunk- und Kommunikationssysteme für schienengebundenen Verkehr (Zugfunk) Lösungen für die Sprach- und Datenkommunikation im Zugverkehr über analoge sowie digitale Mobilfunknetze (GSM-R, 4G, 5G/FRMCS). Dazu gehören Cab-Radios, die weltweit in mehr als 40 Ländern im Einsatz sind, Funkmodule, Daten- und Handfunkgeräte sowie FRMCS-taugliche Komponenten und Systeme. Fahrgastinformation Stationäre visuelle und akustische Systeme für den Innen- und Außenbereich, die aktuell, umfassend und konsistent mittels unterschiedlicher Medien über den gesamten Reiseverlauf informieren und eine hohe Informationsqualität gewährleisten. Durch die Funkwerk Mobility Platform, ein weltweit einsatzfähiges Softwaresystem für den Nah- und Fernverkehr, werden verschiedenste Daten im Mobilitätsumfeld gesammelt, ausgewertet, verteilt und kundenfreundlich visualisiert. Damit unterstützt sie den Ausbau einer digitalen, vernetzten, umweltfreundlichen Mobilität. Sicherheitslösungen Integrierte, ganzheitlich konzipierte Sicherheitslösungen werden von Funkwerk projektiert und herstellerunabhängig realisiert: Das Leistungsspektrum dieses Geschäftsbereichs umfasst modernste Sicherheitstechnik für Verkehrsinfrastruktur, kritische Infrastrukturen (KRITIS), Behörden und Industrie. Auf Basis der Software-Plattformen werden integrierte Gesamtlösungen für Video- und Gefahrenmanagement entworfen und für verschiedenste Anwendungen in Leitstellen oder Einsatzzentralen umgesetzt. Technische Dienstleistungen Die Tochtergesellschaft Hörmann Kommunikation & Netze GmbH (KN) bietet technische Dienstleistungen in den Bereichen Kommunikations- und Bahntechnik, Industrieanlagenbau, Leitungsbau, Beleuchtung & Regenerative Energien und Engineering. Als einer der führenden Full-Service-Partner ist das Unternehmen deutschlandweit und international aktiv und agiert insbesondere im Bereich der kritischen Infrastrukturen. Abgerundet wird das Leistungsspektrum des Funkwerk-Konzerns durch ein umfassendes Serviceangebot in den Bereichen Engineering- und Dokumentationsleistungen, Schulung, Support, Wartung und Instandhaltung sowie die Reparatur der Anlagen und Systeme. Kundenspektrum Der internationale Kundenkreis des Funkwerk-Konzerns setzt sich vorwiegend zusammen aus Bahnbetreibern und Schienenfahrzeugherstellern, dem öffentlichen Verkehrs- und Transportwesen, Industriebetrieben, Energie- und Versorgungsunternehmen, Behörden, Institutionen des Gesundheitswesens, Städten und Freizeiteinrichtungen. Ein großer Anteil unserer Kunden ist der kritischen Infrastruktur zuzuordnen, sodass sowohl die Abnehmer als auch wir selbst hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit unserer Lösungen stellen. Strategie und Ziele Oberstes strategisches Ziel der Funkwerk AG ist nachhaltiges, profitables Wachstum und die dafür erforderliche Weiterentwicklung der technologischen Kompetenz. Wir wollen unsere Marktstellung konzernweit in allen Geschäftsbereichen sichern beziehungsweise ausbauen und konzentrieren uns dabei auf chancenreiche Zukunftsmärkte mit gutem Wachstumspotenzial. Die weitere Internationalisierung unserer Geschäftstätigkeit verfolgen wir hauptsächlich über unser breites Kooperationspartner- und Kundennetzwerk. Konzernstruktur Die Funkwerk AG mit Sitz in Kölleda, Thüringen, ist Muttergesellschaft des Funkwerk-Konzerns. Sie fungiert als Holding und übernimmt gruppenweit übergreifende Zentralfunktionen. Unter dem Dach der Funkwerk AG waren am Dezember 2024 folgende Tochtergesellschaften tätig:
Unternehmensführung und Steuerungssystem Der Vorstand der Funkwerk AG ist verantwortlich für die Führung der Geschäfte. Er legt die Konzernstrategie fest und sorgt für deren Umsetzung, wobei die entsprechenden Maßnahmen gemeinsam mit den Führungskräften der Tochtergesellschaften erarbeitet werden. Kerstin Schreiber, seit 2013 im Vorstand der Funkwerk AG, ist Sprecherin des Gremiums und leitet die Geschäftsbereiche Zugfunk, Fahrgastinformation und Technische Dienstleistungen. Außerdem ist sie verantwortlich für die Querschnittsfunktionen Finanz- und Rechnungswesen, Steuern, Controlling und Investor Relations. Dr. Falk Herrmann, seit 2023 Vorstand der Funkwerk AG, ist zuständig für den Geschäftsbereich Sicherheitslösungen und die bereichsübergreifenden Funktionen Informationstechnik, Cybersecurity und Digitalisierung. Die Lenkung der Muttergesellschaft Funkwerk AG und der Tochtergesellschaften erfolgt anhand von strategischen und operativen Steuerungsgrößen sowie mithilfe von Finanzkennzahlen. Dazu gehören vor allem Auftragseingang, Umsatz, Betriebsergebnis und Liquidität. Zusätzlich werden regelmäßig relevante Frühindikatoren wie Markt-, Konjunktur- und Branchendaten sowie die Entwicklung wichtiger Rohstoffpreise verfolgt, das Nachfrageverhalten der Kunden beobachtet und die Auftragseingänge ausgewertet. Um die Wettbewerbsposition der einzelnen Geschäftsfelder zu analysieren, überprüfen wir kontinuierlich Marktanteile, die Qualität der Leistungen, den Umsatzbeitrag neuer Produkte und die Entwicklungsintensität. Auch Kundenzufriedenheitsdaten, externe Audits und Ergebnisse von Mitarbeitergesprächen werden erfasst und in die Planung einbezogen. Außerdem beschäftigten wir uns permanent mit neuen regulatorischen Anforderungen und treffen Maßnahmen, um diese fristgerecht einzuhalten. Wirtschaftsbericht Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2024 Die deutsche Wirtschaft ist 2024 das zweite Jahr in Folge geschrumpft. Neben hohen Energiekosten und einem gestiegenen Zinsniveau hat auch die zunehmende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft eine Erholung verhindert. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) verringerte sich das inländische Bruttoinlandsprodukt (BIP) im vergangenen Jahr um 0,2 % (Vorjahr: 0,3 %).[1] Rückgänge verzeichnete insbesondere das Bau-, aber auch das verarbeitende Gewerbe. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung[2] sieht für den schwachen Verlauf im Inland sowohl konjunkturelle als auch strukturelle Gründe: Zum einen dämpfte die große Unsicherheit über die allgemeine wirtschaftliche und politische Entwicklung den privaten Konsum und die Investitionsbereitschaft der Industrie. Zum anderen führten die im Vergleich zu anderen Ländern gestiegenen Produktionskosten bei einer wenig dynamischen Produktivitätsentwicklung zu einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit, was die exportorientierte deutsche Wirtschaft besonders belastete. Global ist die Konjunktur 2024 nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) um 3,2 % gewachsen (Vorjahr: 3,3 %) und damit etwas schwächer als im Durchschnitt der vergangenen zwei Jahrzehnte, der bei 3,7 % gelegen hatte.[3] Gestützt wurde die moderate Expansion der Weltwirtschaft dem deutschen Sachverständigenrat zufolge vor allem vom Dienstleistungsbereich, aber auch die Industrieproduktion konnte zulegen. Dagegen beeinträchtigten Handelsbeschränkungen und geopolitische Risiken den globalen Warenverkehr. In den Industrienationen wuchs die Wirtschaft 2024 laut IWF wie im Vorjahr um 1,7 %, während die Entwicklungs- und Schwellenländer in Summe ein Plus von 4,2 % (Vorjahr: 4,4 %) verzeichneten. Dabei zeigten sich zwischen den bedeutenden Volkswirtschaften große Unterschiede: Beispielsweise stieg das BIP der USA gestützt auf einen starken Konsum um 2,8 % (Vorjahr: 2,9 %), die chinesische Wirtschaft wuchs dank hoher Exporte um 4,8 % (Vorjahr: 5,2 %). Die Eurozone vergrößerte ihre Wirtschaftsleistung nur um 0,8 % (Vorjahr: 0,4 %), wobei deutlich bessere Steigerungsraten beispielsweise in Frankreich (1,1 %) und Spanien (2,7 %) erreicht wurden. Branchenumfeld Der Umsatz in der deutschen Bahnindustrie verringerte sich in den ersten sechs Monaten 2024 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 17 %.[4] Die Auftragseingänge sanken laut VDB (Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V.) um 32 %. Eine leicht positive Entwicklung wurde im Infrastrukturgeschäft verzeichnet, in dem der Umsatz um rund 5 % zunahm. Hier spiegeln sich laut VDB die Investitionen des Bundes in die erforderliche Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur wider. Rückläufig entwickelte sich dagegen das Schienenfahrzeuggeschäft, das sich um 24 % reduzierte. Die wirtschaftliche Situation im Sicherheitsmarkt blieb 2024 relativ konstant auf hohem Niveau. In der Herbst-Konjunktur-Umfrage des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. bewertete der Großteil der Fachfirmen die Geschäftslage etwas besser als im Frühjahr 2024.[5] Fast 80 % der befragten Betriebe vergaben die Noten „sehr gut“ oder „gut“. Innerhalb der Fachsparten zeigte sich ein differenziertes Bild: Während Videosicherheit und Einbruchmeldetechnik einen Aufwärtstrend verzeichneten, waren die Bewertungen in den Bereichen Brandmeldeanlagen, Zutrittssteuerung, mechanische Sicherungstechnik, Perimetersicherheit und Sprachalarmierung leicht rückläufig. Die Hersteller von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schätzten ihre Lage unverändert gut ein. Für die deutsche Elektro- und Digitalindustrie war das Jahr 2024 nach Angaben des Branchenverbands ZVEI schwierig.[6] Die Branche spürte sowohl Rückgänge bei der Produktion, die bis Ende November preisbereinigt um über 9 % zurückging, als auch bei den Erlösen (einschließlich Dienstleistungen). Hier verbuchten die Unternehmen in den ersten elf Monaten ein Minus von nominal 6,5 %. Die Auftragseingänge verringerten sich ebenfalls deutlich und gingen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 8,5 % zurück. Funkwerk-Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose Der Funkwerk-Konzern entwickelte sich 2024 in allen Geschäftsbereichen weitgehend im Rahmen der Planung und konnte aufgrund des guten Verlaufs in den letzten Monaten des Jahres die Umsatz- und Ergebnisprognose leicht übertreffen. Der Konzernumsatz stieg im Vergleich zum Vorjahr um 14,2 % auf 178,4 Mio. Euro (Vorjahr: 156,3 Mio. Euro) und lag damit über der geplanten Bandbreite von 168 bis 175 Mio. Euro. Neben dem positiven Geschäftsverlauf war die Umsatzsteigerung teilweise auch auf den vergrößerten Konsolidierungskreis zurückzuführen. Seit 1. März 2024 ist die Elektrotechnik und Elektronik Oltmann GmbH in Berlin in den Funkwerk-Konzern einbezogen. Die Gesellschaft ist spezialisiert auf LED-Anzeigegeräte für den Eisenbahn-Regionalverkehr sowie den ÖPNV. Die polnische Radionika Sp.z o.o. in Krakau wird seit 1. Juni 2023 voll konsolidiert, ist in den Vorjahreswerten also nur anteilig enthalten. Am 15. November 2024 übernahm die Funkwerk AG zudem die Limburger Sicherheitstechnik Hillebrand & Lotz GmbH. Der etablierte Errichter sicherheitstechnischer Anlagen wird aber erst zum 2. Januar 2025 Teil des Funkwerk-Konzerns. Das Betriebsergebnis belief sich 2024 auf 23,5 Mio. Euro (Vorjahr: 26,8 Mio. Euro) und blieb ebenfalls leicht oberhalb der prognostizierten Spanne von 20 bis 23 Mio. Euro. Der Konzernjahresüberschuss verringerte sich gegenüber 2023 von 17,9 Mio. Euro auf 15,3 Mio. Euro. Der planmäßige Rückgang resultierte insbesondere aus dem geänderten Produktmix, da das Umsatzwachstum überwiegend auf Geschäftsbereiche mit geringeren Ergebnismargen zurückzuführen ist. Darüber hinaus führt die Neuausrichtung des Geschäftsbereichs Sicherheitslösungen zu Sonderaufwendungen, die das Betriebsergebnis belastet haben. Der Vorstand der Funkwerk AG beurteilt die Lage des Konzerns zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts trotz zahlreicher Unwägbarkeiten, die im Risikobericht erläutert werden, positiv. Mit einer Eigenkapitalquote von unverändert sehr soliden 57,8 % und einem erhöhten Bestand an liquiden Mitteln von 48,9 Mio. Euro verfügt das Unternehmen über eine äußerst stabile finanzielle Basis und hat 2024 wichtige Weichen für künftiges Wachstum gestellt. Auftragsentwicklung Die Auftragseingänge des Funkwerk-Konzerns erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr von 177,0 Mio. Euro auf 280,9 Mio. Euro. Der starke Anstieg war maßgeblich auf mehrere große Rahmenverträge zurückzuführen, die voraussichtlich im Laufe der nächsten zwei Jahre umsatzwirksam werden. Außerdem trug der erweiterte Konsolidierungskreis zum Zuwachs bei. Der konzernweite Auftragsbestand belief sich am Jahresende 2024 auf 278,2 Mio. Euro (31.12.2023: 173,3 Mio. Euro). Aus den Geschäftsbereichen Zu den wichtigen Themen im Geschäftsbereich Zugfunk gehört aktuell die Technologieumstellung auf den neuen, leistungsfähigen Zugfunkstandard FRMCS (Future Railway Mobile Communication System). Er wird den bisherigen, 2G-basierten Standard GSM-R ablösen, der den stark gestiegenen Anforderungen an Datenübertragung und Vernetzung nicht mehr gerecht wird. FRMCS arbeitet mit modernster 5G-Mobilfunktechnik und ebnet den Weg für eine digitale Steuerung und Automatisierung des Bahnverkehrs. Funkwerk gestaltet die flächendeckende Einführung aktiv mit. Zum einen durch die Mitwirkung in relevanten internationalen Gremien, die künftige Standards definieren, und zum anderen durch die Teilnahme an verschiedenen Projekten zur Erprobung der neuen Technologie. Dabei geht es insbesondere um die Definition von Schnittstellen unter realen Bedingungen und die Überprüfung der Interoperabilität der beteiligten Systeme. Im Bereich des nach wie vor weltweit dominierenden Standards GSM-R, der sich jahrzehntelang als verlässliches Kommunikationsmittel zwischen Zug und Leitstelle bewährt hat, erhielt Funkwerk im Berichtsjahr mehrere große Aufträge und konnte die führende Marktstellung weiter ausbauen. Unter anderem rüsten wir die Eisenbahnflotte in Spanien schrittweise mit digitalem Zugfunk aus und konnten uns hier als einer der führenden Lieferanten etablieren. Auch in Polen unterstützen wir die Einführung von GSM-R und liefern künftig unsere bewährten focX2-Handhelds an einen polnischen Fahrzeugbetreiber. Im Bereich Fahrgastinformation gewann Funkwerk 2024 bedeutende Projekte insbesondere im deutschsprachigen Raum. Für die Deutsche Bahn entwickeln wir eine neue Generation von Info-Monitoren und für die BLS AG, das zweitgrößte Bahnunternehmen in der Schweiz, neue Kundeninformationssysteme. Außerdem erhielten wir einen zusätzlichen Auftrag von der Bundesbahn in Österreich (ÖBB), wo wir die Bahnhöfe landesweit mit digitalen Informationsstelen für den Außenbereich ausstatten. Seit März 2024 wird unser Bereich Fahrgastinformation durch die Elektrotechnik und Elektronik Oltmann GmbH, Berlin, ergänzt. Die Gesellschaft, die Funkwerk Ende 2023 übernommen hat, ist spezialisiert auf Fahrgastinformationssysteme für den Eisenbahn-Regionalverkehr sowie ÖPNV und entwickelte sich im Berichtsjahr planmäßig. Der Bereich Sicherheitslösungen wird derzeit strategisch neu aufgestellt. Ziel ist es, unsere Chancen auf diesem attraktiven Markt noch besser zu erschließen und das Wachstum nachhaltig zu beschleunigen. Dazu wollen wir die Organisation Schritt für Schritt zum ganzheitlich agierenden Sicherheitstechnik-Lösungsanbieter und Integrator formen. Die ambitionierte Neustrukturierung sichert die ertragreiche Expansion des Geschäftsbereichs, erfordert aber einen hohen finanziellen und personellen Aufwand. Weiterentwickelt haben wir 2024 den Bereich Verkehrsüberwachung. Für ein aktuelles Projekt wurde eine Lösung konzipiert, die modernste KI mit intelligenter Videotechnologie und gezielt positionierten Video-Kameras kombiniert. Das System steigert die Effizienz der Echtzeit-Überwachung im Straßenverkehr, reduziert den manuellen Aufwand und sorgt für eine präzise und zuverlässige Erfassung und Auswertung von Daten. Die gewonnenen Erkenntnisse leisten einen wichtigen Beitrag zur Zukunft der Mobilität und bieten wertvolle Impulse für die Entwicklung innovativer Lösungen auch in anderen Einsatzbereichen. Die Geschäftsentwicklung der Tochtergesellschaft Hörmann Kommunikation und Netze GmbH (KN) gestaltete sich weiter erfreulich positiv, der Bedarf an technischen Dienstleistungen im Infrastrukturbereich in Deutschland ist anhaltend hoch. 2024 wurde KN unter anderem mit der Errichtung von insgesamt ca. 100 Funkmasten entlang der Bahnstrecke Hamburg - Berlin beauftragt, die zum Hochleistungskorridor ausgebaut wird. Die Laufzeit des volumenstarken Pilotprojekts, das erheblich zur Digitalisierung des Schienenverkehrs beiträgt und sowohl auf den etablierten Funkstandard GSM-R als auch auf den Nachfolger FRMCS setzt, erstreckt sich voraussichtlich über etwa zwei Jahre. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Umsatz und Ertrag
Der Umsatz des Funkwerk-Konzerns erhöhte sich im Geschäftsjahr 2024 auf 178,4 Mio. Euro (Vorjahr: 156,3 Mio. Euro). Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Zuwachs um 14,2 %, maßgeblich in den Bereichen technische Dienstleistungen, Fahrgastinformationen, hier auch durch die Übernahme der Elektrotechnik und Elektronik Oltmann GmbH zum 1. März 2024, und dem Bereich Zugfunk, u.a. durch die ganzjährige Konsolidierung der 2023 übernommenen polnischen Radionika Sp.z o.o. (seit 1. Juni 2023). Die konzernweite Gesamtleistung nahm im Berichtsjahr auf 193,6 Mio. Euro zu (Vorjahr: 167,7 Mio. Euro). Dabei belief sich der Bestandsaufbau, der insbesondere auf angearbeitete Projekte im Geschäftsbereich Technische Dienstleistungen zurückzuführen war, auf 10,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,4 Mio. Euro), die sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei 5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 7,0 Mio. Euro). Der Materialaufwand erhöhte sich vor allem infolge der veränderten Umsatzanteile der einzelnen Geschäftsbereiche von 71,6 Mio. Euro auf 86,0 Mio. Euro. Das Rohergebnis vergrößerte sich um 11,9 % auf 107,6 Mio. Euro (Vorjahr: 96,1 Mio. Euro), die Rohertragsmarge ging von 61,5 % auf 60,3 % leicht zurück. Der Personalaufwand vergrößerte sich 2024 um 17,2 % auf 56,9 Mio. Euro (Vorjahr: 48,5 Mio. Euro). Im Wesentlichen resultierte der Zuwachs aus dem Ausbau der Belegschaft sowie aus höheren Löhnen und Gehältern. Die Abschreibungen stiegen deutlich von 4,6 Mio. Euro auf 6,2 Mio. Euro, da die Erweiterungsbauten in Kölleda, die im Vorjahr in Betrieb genommen wurden, nunmehr der ganzjährigen Abschreibung unterliegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen durch das wachsende Geschäftsvolumen und die Berücksichtigung gestiegener Risiken im Projektgeschäft auf 20,9 Mio. Euro zu (Vorjahr: 16,2 Mio. Euro). Das Betriebsergebnis (EBIT) im Funkwerk-Konzern blieb mit 23,5 Mio. Euro erwartungsgemäß unter dem Vorjahreswert von 26,8 Mio. Euro. Neben dem veränderten Ergebnisanteil der einzelnen Geschäftsbereiche ist der Rückgang auch auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Geschäftsbereichs Sicherheitslösungen zurückzuführen. Das Finanzergebnis verbesserte sich von 0,1 Mio. Euro auf 0,6 Mio. Euro, die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag lagen bei 8,8 Mio. Euro (Vorjahr: 8,9 Mio. Euro). Insgesamt verringerte sich der Konzernjahresüberschuss von 17,9 Mio. Euro auf 15,3 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahreswert entspricht das einem Minus von 14,6 %. Funkwerk AG - Dividende Die Muttergesellschaft Funkwerk AG wies Ende 2024 einen Bilanzgewinn von 6,1 Mio. Euro aus (Vorjahr: 6,4 Mio. Euro). Vorstand und Aufsichtsrat werden der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Juli 2025 eine Dividende von 0,75 Euro (Vorjahr: 0,75 Euro) je dividendenberechtigter Aktie vorschlagen. Daraus errechnet sich eine Ausschüttungssumme von 6,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,0 Mio. Euro). Finanzlage Das Finanzmanagement des Konzerns wird zentral über die Holdinggesellschaft Funkwerk AG gesteuert. Ziel ist es, die Liquidität der Unternehmensgruppe zu sichern, Finanzaufwendungen und -erträge zu optimieren sowie die Zinsrisiken zu minimieren. Zum Stichtag verfügte Funkwerk über einen Avalkredit von bis zu 20,0 Mio. Euro, den die Hörmann Holding GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaft Hörmann Industries GmbH unbefristet zur Verfügung stellt. Darüber hinaus kann der laufende Liquiditätsbedarf durch eine Factoring-Vereinbarung mit der Hörmann Industries GmbH über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gedeckt werden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden erneut keine Forderungen verkauft. Das Working Capital des Funkwerk-Konzerns belief sich Ende des Berichtsjahres auf 71,4 Mio. Euro (Vorjahr: 63,7 Mio. Euro). Ursächlich dafür ist der wachsende Anteil von Großprojekten, die höhere Bestände an unfertigen Leistungen erfordern und einer hohen Vorfinanzierung bedürfen. Cashflow-Entwicklung
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 15,6 Mio. Euro auf 20,6 Mio. Euro. Besonders stark wirkten sich die verringerten Ertragsteuerzahlungen aus, die sich von 13,3 Mio. Euro auf 3,1 Mio. Euro reduzierten. Die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, führte zu einem Zufluss von 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: Abfluss von 0,8 Mio. Euro). Gegenläufig dazu resultierte aus dem Aufbau von Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Vermögensgegenständen ein höherer Mittelabfluss von 6,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro). Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit belief sich 2024 auf 6,2 Mio. Euro nach 16,3 Mio. Euro im Vorjahr, wobei der hohe 2023er Wert sowohl auf den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der polnischen Radionika Sp. z o.o. als auch auf die Fertigstellung der Erweiterungsbauten am Standort Kölleda zurückzuführen war. Im Berichtsjahr gab es keine betragsmäßig vergleichbaren Effekte, für Zugänge zum Konsolidierungskreis wurden knapp 1,9 Mio. Euro ausgezahlt. Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen verringerten sich von 7,1 Mio. Euro auf 3,9 Mio. Euro, für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen flossen 1,3 Mio. Euro ab (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro). Der Free Cashflow (Summe aus Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und Cashflow aus der Investitionstätigkeit) belief sich auf 14,4 Mio. Euro (Vorjahr: -0,7 Mio. Euro). Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit, der sich von -12,3 Mio. Euro auf -6,6 Mio. Euro verringerte, entfiel überwiegend auf die gegenüber dem Vorjahr reduzierten Dividendenzahlungen von 6,2 Mio. Euro (Vorjahr: 12,1 Mio. Euro). Insgesamt stieg der Finanzmittelbestand im Funkwerk-Konzern zum Jahresende 2024 um 8,2 Mio. Euro von 40,7 Mio. Euro auf 48,9 Mio. Euro. Vermögenslage Die Konzernbilanz des Funkwerk-Konzerns verlängerte sich zum Jahresende 2024 auf 169,2 Mio. Euro (31.12.2023: 154,3 Mio. Euro), vor allem bedingt durch das größere Geschäftsvolumen und die Erweiterung des Konsolidierungskreises. Innerhalb des Anlagevermögens, das nahezu unverändert bei 35,3 Mio. Euro blieb (31.12.2023: 35,0 Mio. Euro), ging das Immaterielle Vermögen von 15,8 Mio. Euro auf 15,6 Mio. Euro leicht zurück, während sich das Sachanlagevermögen hauptsächlich durch Erweiterungsinvestitionen am Standort Kölleda von 18,9 Mio. Euro auf 19,4 Mio. Euro erhöhte. Die Finanzanlagen beliefen sich unverändert auf 0,2 Mio. Euro. Das Umlaufvermögen vergrößerte sich auf 130,8 Mio. Euro (31.12.2023: 116,3 Mio. Euro), wobei die Vorräte von 41,2 Mio. Euro auf 46,1 Mio. Euro und die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände leicht von 34,4 Mio. Euro auf 35,7 Mio. Euro stiegen. Die liquiden Mittel nahmen von 40,7 Mio. Euro auf 48,9 Mio. Euro deutlich zu. Das Eigenkapital des Funkwerk-Konzerns konnte deutlich verbessert werden und betrug am Jahresende 97,8 Mio. Euro (31.12.2023: 89,1 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote blieb gegenüber dem Vorjahresstichtag stabil bei guten 57,8 %. Die Rückstellungen nahmen auf 54,3 Mio. Euro zu (31.12.2023: 52,3 Mio. Euro), was ausschließlich auf höhere Steuerrückstellungen zurückzuführen war. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen blieben nahezu unverändert bei 6,7 Mio. Euro. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren: Forschung und Entwicklung Entscheidende Grundlagen für die gute Marktstellung von Funkwerk sind die hohe technologische Kompetenz und das im Konzern verfügbare Know-how. Durch unsere umfangreiche Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Arbeit bauen wir diese Erfolgsfaktoren kontinuierlich aus, gehören zu den Vorreitern bei technologischen Fortschritten in unserer Branche und richten unser Angebot stets an den aktuellen Bedarfen aus. Im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich die Aufwendungen für F&EAktivitäten im Funkwerk-Konzern auf insgesamt 11,8 Mio. Euro, das waren 6,6 % des Umsatzes. Entwicklungsarbeiten erfolgen an nahezu allen Standorten, wobei sich die Abteilungen an den jeweils betreuten Kunden bzw. Märkten orientieren und konzernübergreifend zusammenarbeiten. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten stehen die kunden- bzw. länderspezifische Entwicklung von Produkten und Systemen. Darüber hinaus sichern unsere F&E-Teams die ausreichende Versorgung mit allen notwendigen Bauteilen und Materialien. Treten Engpässe oder Lieferverzögerungen auf, werden möglichst adäquate Alternativen und zusätzliche Beschaffungsquellen qualifiziert und ein effizienter Ablauf sichergestellt. In einigen Fällen sind kurzfristige Umstellungen sowie ein Ausweichen auf andere Materialien und Komponenten bei Funkwerk-Produkten nicht möglich, weil dies in der Regel eine vollständige Neuzulassung der Systeme erforderlich macht. Unter anderem ist Funkwerk Teil eines internationalen Projekts, bei dem die Technologie des neuen Zugfunk-Standards FRMCS unter realen Bedingungen getestet wird. Im Rahmen des 34-monatigen Großprojekts, das im Dezember 2024 startete, werden zahlreiche marktreife Prototypen von unterschiedlichen Partnern aus mehreren Ländern in allen beteiligten Einsatzbereichen getestet. Im Vordergrund stehen das Zusammenspiel der Komponenten und die Optimierung des Gesamtsystems. Zusätzlich zu eigenem Know-how nutzen wir ein möglichst großes Maß an externem Fachwissen. Wir arbeiten mit wissenschaftlichen Instituten sowie Forschungseinrichtungen und Universitäten zusammen. Außerdem pflegen wir einen intensiven Austausch mit unseren Lieferanten und Kunden. Dadurch können wir aktuelle Themen und individuelle Anforderungen frühzeitig in unsere Entwicklungs-Roadmap einbeziehen und unsere Aktivitäten konsequent bedarfsgerecht ausrichten. Außerdem engagieren wir uns in relevanten internationalen Gremien, die künftige Standards definieren, und betreiben Verbandsarbeit. So sind wir von Beginn an in technische Weiterentwicklungen und Trends involviert. Produktion Die Produktionsaktivitäten des Funkwerk-Konzerns sind weitestgehend am Standort Kölleda zentralisiert. Durch die Zusammenlegung können wir unsere Kompetenzen bündeln, die Ressourcen optimal auslasten und die Prozesse verbessern. Im November 2023 wurden unsere Fertigungskapazitäten mit der Einweihung des Erweiterungsbaus in Kölleda deutlich um etwa 1.200 m2 Produktionsfläche vergrößert und an das seit Jahren wachsende Geschäftsvolumen und gestiegene technische Anforderungen angepasst. In diesem Zusammenhang wurden auch die Abläufe weiter optimiert. Um stets auf dem neuesten Stand der Technik zu sein, investieren wir laufend in die Automatisierung und Modernisierung unserer Fertigungsanlagen. Im Geschäftsjahr 2024 waren die Kapazitäten in unserem Stammwerk gut ausgelastet, im notwendigen Umfang wurde mehrschichtig produziert. Beschaffung Mit unseren Lieferanten arbeiten wir in der Regel langfristig zusammen, pflegen einen partnerschaftlichen Austausch und setzen vorrangig auf Rahmenverträge. Konzernweit ist die Beschaffung zentral über einheitliche Prozesse gesteuert, wobei Einkaufsvolumina gebündelt und die Preise durch die Bildung von Warengruppen optimiert werden. 2024 hat sich die Versorgungssituation etwas entspannt - bis auf punktuelle Ausnahmen waren alle Materialien und Zukaufprodukte gut verfügbar. Vorübergehende Engpässe in einigen Bereichen konnten jeweils zügig kompensiert werden. Im vierten Quartal kam es zu einer Verknappung am Halbleitermarkt, die sich 2025 fortsetzen könnte. Die Einkaufspreise haben sich 2024 insgesamt weiter stabilisiert, befanden sich aber auf hohem Niveau. Mitarbeiter Am 31. Dezember 2024 beschäftigte der Funkwerk-Konzern 773 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive Auszubildende) nach 695 am Jahresende 2023. Davon waren 740 im In- und 33 im Ausland tätig. Die erstmals konsolidierte Elektrotechnik und Elektronik Oltmann GmbH beschäftigte am Stichtag 30 Mitarbeiter. Im Jahresdurchschnitt vergrößerte sich die Belegschaft konzernweit von 685 auf 761 Beschäftigte. Davon waren 353 den produktiven Bereichen zugeordnet. Die Zahl der Auszubildenden und Studierenden belief sich am 31. Dezember 2024 auf 21 (Vorjahr: 23). Funkwerk bildet in verschiedenen gewerblichen und kaufmännischen Berufen aus und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, in Kooperation mit Fachhochschulen und Universitäten ein duales Studium (Bachelor of Engineering) mit Praxisbezug im Unternehmen zu absolvieren. Gemessen an der Gesamtbelegschaft lag die Ausbildungsquote im Funkwerk-Konzern bei 2,7 %. Die Fähigkeiten und Kompetenzen unserer Mitarbeiter sind von entscheidender Bedeutung für nachhaltiges Wachstum und beständigen Erfolg. Aus diesem Grund investieren wir kontinuierlich in die Qualifizierung und Weiterbildung unserer Belegschaft und verfolgen die Idee einer „lernenden Organisation“, die das selbstgesteuerte, lebenslange Lernen aller fördert. Neben Qualifizierungsmaßnahmen zur persönlichen Entwicklung und Ausbildung von Führungsqualitäten stehen fachspezifische Angebote im Fokus. Zum einen bieten wir über die Funkwerk-interne digitale Schulungsplattform verschiedenste Inhalte an. In erfreulich großem Umfang wurden unter anderem Online-Formate zu Arbeitsschutzmaßnahmen, zum sicheren Umgang mit der angewendeten IT-Umgebung und Sprachkurse in Anspruch genommen. Zum anderen nehmen unsere Beschäftigten an Präsenz-Weiterbildungsmaßnahmen teil, um den persönlichen Austausch und Abgleich von Erfahrungen aktiv zu fördern. Qualitätssicherung Die Fertigungsprozesse des Funkwerk-Konzerns sind in einem integrierten Qualitätsmanagement erfasst, werden regelmäßig intern sowie extern überprüft und bei Bedarf optimiert. So sichern wir das hohe Qualitätsniveau sowie die Zuverlässigkeit der Produkte und gewährleisten die anspruchsvollen Standards unserer Kunden. Insbesondere bahnspezifische Anforderungen und spezielle Voraussetzungen für kritische Infrastrukturen stehen hierbei im Vordergrund. Die Betriebe absolvieren regelmäßig verschiedene Zertifizierungen und durchlaufen Re-Audits, beispielsweise im Bereich Zugfunk gemäß dem Regelwerk IRIS (International Railway Industry Standard). Zudem sind alle Geschäftsbereiche nach der Norm ISO 9001:2015 zertifiziert und absolvieren ebenfalls regelmäßige Re- Audits. Den wachsenden Ansprüchen an die Informationssicherheit tragen wir durch ein gruppenweit einheitliches Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) Rechnung. Es unterstützt uns dabei, Schwachstellen innerhalb der IT-Strukturen zu beseitigen und Sicherheitsrisiken zu minimieren. Die Anforderungen dafür sind in der weltweit anerkannten Norm ISO/IEC 27001 festgelegt, nach der mehrere Funkwerk-Bereiche auditiert sind. Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung [7] Die Funkwerk AG und ihre Tochtergesellschaften bekennen sich uneingeschränkt zum Prinzip Nachhaltigkeit und streben dabei eine kontinuierliche Verbesserung an. Wir versuchen, die Auswirkungen unserer unternehmerischen Aktivitäten auf die Umwelt zu minimieren, übernehmen Verantwortung für die Folgen unserer wirtschaftlichen Tätigkeit und vereinen ökologische Erfordernisse mit ökonomischen Ansprüchen. Unter anderem versuchen wir, die Energieeffizienz in unseren Werken zu steigern, nutzen regenerative Quellen, setzen Ressourcen schonend ein und vermeiden Abfall. Außerdem stehen wir für ethische Grundsätze und soziale Geschäftspraktiken ein, achten auf angemessene Arbeitsbedingungen für unsere Belegschaft sowie Nachhaltigkeit in der Lieferkette. Alle entsprechenden Aktivitäten werden durch einen Nachhaltigkeitsbeauftragten koordiniert, der zentral für die gesamte Unternehmensgruppe tätig ist, und in einem Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert. Dieser wird jährlich aktualisiert und auf der Homepage www.funkwerk.com veröffentlicht. Die Wirkung unserer Maßnahmen und der jeweilige Fortschritt in Bezug auf unsere Zielsetzungen werden mit Hilfe von Kennzahlen (Key Performance Indicators - KPIs) gemessen. Am Standort Kölleda wurde 2024 die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgebaut und die auf dem neuen Produktionsgebäude angebrachte PV-Anlage in Betrieb genommen. Auch in Karlsfeld wurden Photovoltaik-Module auf dem Dach installiert, sodass wir künftig CO2 -neutral Strom produzieren können. Zudem bestimmten die Vorbereitungsarbeiten für die Berichterstattung nach der europäischen Nachhaltigkeits-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) unsere Tätigkeiten. Seit mehreren Jahren nimmt Funkwerk an der Brancheninitiative „Railsponsible“ teil, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette der Eisenbahnindustrie zu verbessern. In diesem Zusammenhang unterziehen wir uns jährlich einem umfangreichen Rating, bei dem unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten von externen Fachleuten untersucht werden. Außerdem nehmen wir an dem Nachhaltigkeits-Abkommen "NAThüringen" teil, einer freiwilligen Vereinbarung zwischen der Thüringer Wirtschaft und der Landesregierung. Dabei geht es maßgeblich um Vernetzung und Austausch mit anderen nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen aus dem Bundesland Thüringen sowie die Umsetzung ressourcenschonender Maßnahmen. Die Tochtergesellschaft KN in Kirchseeon beteiligt sich seit 2023 an ÖKOPROFIT, einer Kooperation zwischen Kommunen und Betrieben. Ziel dieses Projekts ist es, ein Umweltmanagementsystem zu entwickeln und konkrete Maßnahmen festzulegen, die zur Entlastung der Umwelt und Einsparung von Kosten beitragen. Mit der Auszeichnung als ÖKOPROFIT-Betrieb kann KN ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem vorweisen und sich professionell auf eine Zertifizierung nach ISO 14001 vorbereiten. Chancen- und Risikobericht Risikomanagement-System Als international tätiges Unternehmen steht Funkwerk zahlreichen Risiken und Chancen gegenüber. Deren zielorientierte Steuerung ist ein grundlegender Bestandteil der Unternehmensführung und von wesentlicher Bedeutung für die langfristig positive Entwicklung des Konzerns. Grundsätzliches Ziel der Risikopolitik von Funkwerk ist es, sich bietende Chancen zu nutzen und Risiken nur dann einzugehen, wenn mit einem angemessenen Beitrag zum Unternehmensertrag gerechnet werden kann. Generell definieren wir Risiken und Chancen als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen oder positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zur Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken hat Funkwerk ein für alle Gesellschaften des Konzerns verbindlich vorgegebenes, mehrstufiges Chancen- und Risikomanagement-System implementiert. Damit sollen Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens oder das Erreichen der Ziele gefährden können, frühzeitig erkannt und risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden. Es wird zentral koordiniert, ist Bestandteil der strategischen Geschäfts-, Planungs- und Kontrollprozesse, erstreckt sich über alle Unternehmensteile und wird im Rahmen der Planung gepflegt. Die Einschätzung der Risiken erfolgt über die Eintrittswahrscheinlichkeit und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Das Überschreiten festgelegter Schwellen, durch das höhere Risikoklassen erreicht werden, beobachten wir im Rahmen der monatlichen Berichterstattung. Bei Bedarf definieren wir adäquate Gegenmaßnahmen und verfolgen deren Umsetzung. Risikobericht Darstellung der Einzelrisiken Nachfolgend werden die wesentlichen Einzelrisiken beschrieben, die nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Funkwerk-Konzerns haben könnten. Risiko aus der Entwicklung der Tochtergesellschaften Die Funkwerk AG geht von einer positiven Entwicklung der Tochtergesellschaften aus. Weicht der Geschäftsverlauf von der Planung ab, können sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Einen erheblichen Teil des Konzern-Umsatzes erzielt Funkwerk im inner- und außereuropäischen Ausland. Die Abschottung einzelner Länder birgt das Risiko verringerter oder vollständig entfallender Umsätze in den betreffenden Regionen. Zudem können zunehmender Protektionismus und ein weltweit stark steigender Wettbewerb den Export und Import von Waren verteuern. Auch geopolitische Konflikte können zu sinkender Investitionsneigung führen und Wachstumspotenziale hemmen. Insbesondere kriegerische Auseinandersetzungen wie in der Ukraine oder in Nahost haben immense Auswirkungen auf die weltweite Wirtschaftsentwicklung. Die globalen Folgen sind nicht hinreichend abschätzbar, könnten jedoch für die Funkwerk AG als international agierende Unternehmensgruppe von Bedeutung sein. Anhaltende oder eskalierende Kriegssituationen in der Ukraine oder im Nahen Osten dürften weitere negative Auswirkungen auf die weltweite Konjunktur wie zum Beispiel höhere Öl- und Gaspreise oder eine wieder verstärkte Inflation haben. Darüber hinaus können Kriegszustände Auswirkungen auf der Beschaffungsseite wie Lieferausfälle oder -engpässe zur Folge haben. Aus der Wirtschaftspolitik der neuen US-Regierung und der daraus folgenden Einschränkung des internationalen Handels entstehen zusätzliche Risiken für die globale Konjunktur. Unter anderem könnten höhere Zölle eine Störung der Lieferketten und steigende Preise verursachen. Generell dürften mögliche Handelskonflikte durch die Zoll-Politik der USA das weltweite Wachstum belasten und laut IWF zu einem geringeren internationalen Handelsvolumen führen. Abhängigkeit von Großkunden Der Funkwerk-Konzern verfügt grundsätzlich über einen breit gefächerten Kundenstamm. Das Unternehmen ist nicht nachhaltig von bestimmten Abnehmern abhängig, da mit keinem Kunden mehr als 10 % des Gesamtumsatzes erzielt werden. Sollten mehrere größere Kunden gleichzeitig weniger Produkte von den Funkwerk- Gesellschaften beziehen, entstehen Risiken für die Geschäftsbereiche durch einen Rückgang der Auslastung und ausbleibende Umsätze. Einkaufsrisiken Funkwerk benötigt für die Fertigung der Produkte mehrere Komponenten und Bauteile, die nur von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten bezogen werden können. Sollte ein Hersteller eines solchen Bau- oder Ersatzbauteils nicht mehr zur Verfügung stehen, wäre Funkwerk möglicherweise nicht in der Lage, rechtzeitig auf andere Anbieter umzustellen. Einige, insbesondere elektronische Komponenten werden ausschließlich für Funkwerk hergestellt. Sollten wichtige Lieferanten oder andere Geschäftspartner in wirtschaftliche oder gesellschaftlich bedingte Schwierigkeiten geraten, könnte dies den Geschäftsverlauf von Funkwerk beeinträchtigen. Auch ungeplante Preiserhöhungen, Lieferverzögerungen sowie veränderte Währungsrelationen können negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns haben. Um dem entgegenzuwirken, überprüfen wir regelmäßig die Leistungsfähigkeit unserer Geschäftspartner und wählen Lieferanten sorgfältig aus. Wir vereinbaren möglichst langfristige Lieferverträge, um Schwankungen auszugleichen und Engpässe zu vermeiden. Allerdings lassen sich unsere Kunden in den Rahmenverträgen oft nicht auf bestimmte Stückzahlen festlegen, sodass Funkwerk bei abgeschlossenen Mengenkontrakten ein Risiko aus Mehr- oder Mindermengen erwachsen kann. Diesem kann nur begegnet werden, wenn sich unsere Kunden zu definierten Abnahmemengen verpflichten. Durch Preissteigerungen für Material, Energie und Investitionsgüter verschärft sich die Risikosituation der Gesellschaft, da die Erhöhungen in der Regel nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben werden können. Ein zusätzliches Risiko kann sich aus längeren Lieferzeiten und Versorgungsengpässen für Material ergeben. Um die gegenüber Kunden in langfristigen Verträgen zugesicherten Termine einhalten zu können, müssen Art und Menge des Materials teilweise verbindlich bestellt werden. Ein Ausweichen auf alternative Materialien und Komponenten ist bei Funkwerk in der Regel nicht kurzfristig möglich, da mit der Umstellung einer Hardwarekonfiguration häufig auch eine Änderung der Software und in der Folge eine aufwändige Neuzulassung des Systems erforderlich ist. Der Anstieg der Energiepreise führt neben der Erhöhung der Materialpreise zu einer deutlichen Verteuerung der Frachten. Eine mögliche weitere Zunahme stellt ein Risiko dar und wird fortlaufendend beobachtet. Die Verknappung auf dem Halbleitermarkt führt vermehrt zu Abkündigungen von Bauelementen. Zudem entwickeln sich Beschaffungskosten für bestimmte Rohstoffe und Frachtkosten zeitweise sehr volatil, zum Teil bedingt durch die eingeschränkte Verfügbarkeit bestimmter Wasserstraßen. Funkwerk beobachtet permanent den Markt und reagiert möglichst flexibel auf Veränderungen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses stagnierten die Einkaufspreise auf hohem Niveau. Der anhaltende Krieg in der Ukraine sowie der Nahost-Konflikt erhöhen die Gefahr einer weiteren Verschärfung von Lieferengpässen und einer damit einhergehenden Bremsung der konjunkturellen Entwicklung (siehe unter Risiken aus der Entwicklung der Tochtergesellschaften). Risiko aus offenen Projektforderungen in Algerien In Bezug auf das laufende Rechtsverfahren in Algerien, in das Funkwerk seit 2010 involviert ist, gab es im Geschäftsjahr 2024 keine wesentlichen Veränderungen. Eine interne Untersuchung der Funkwerk AG hat keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe ergeben. Im Februar 2024 erging ein neuerliches Urteil vor dem algerischen Strafgericht in Algier, in dem die betroffene Funkwerk-Gesellschaft wegen Preisüberhöhung beschuldigt wird. Gegen die Entscheidung wurde Revision eingelegt. Derzeit ist der Fortgang des Verfahrens nicht abzusehen, algerische Anwälte vertreten weiter die Interessen von Funkwerk. Die möglichen Kosten eines Gerichtsverfahrens sind in Höhe von 0,3 Mio. Euro in den Rückstellungen enthalten. Personalrisiken Zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmenserfolgs des Funkwerk-Konzerns gehören das Fachwissen und Engagement der Belegschaft. Sollte es infolge des Wettbewerbs um Arbeitskräfte nicht gelingen, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu finden bzw. das bestehende Personal zu halten, könnte sich dies nachteilig auf den Geschäftsverlauf auswirken. Verstärkt wird dieses Risiko durch die mittel- und langfristige demografische Entwicklung. Dadurch wird die Suche nach Nachwuchskräften schwieriger und es erfolgen altersbedingte Abgänge mit entsprechendem Know-how-Verlust. Wir ergreifen zahlreiche Maßnahmen, um diese Gefahren zu verringern und uns als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Unter anderem bieten wir Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziel ist es, neue Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und die Beschäftigten stärker an das Unternehmen zu binden. Die Ausbildung junger Menschen ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie und wird fortlaufend umgesetzt. Änderungen von relevanten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien Der Geschäftsbereich Zugfunk verkauft im Wesentlichen Systeme, die durch Behörden oder andere Institutionen zugelassen werden müssen. Sollten sich gesetzliche Änderungen ergeben, die eine Neuzulassung nach sich ziehen, führt dies zu Kostenbelastungen im Konzern. Die zusätzlichen Aufwendungen zur Aufrechterhaltung der Zulassung lassen sich erst über den späteren Abverkauf der Systeme refinanzieren. Insgesamt beziehen wir neue regulatorische Anforderungen vorausschauend in unsere Planung ein und treffen Maßnahmen, um diese fristgerecht einzuhalten. Dazu gehören auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie-Verordnung und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Risiko aus sich verändernden technologischen Anforderungen Durch die Weiterentwicklung bestehender Technologien insbesondere in Bezug auf die fortschreitende Digitalisierung sowie die Etablierung neuer Softwaresysteme können bisherige Standards abgelöst bzw. deren Marktanteile verringert werden. Vor allem in Bereichen, in denen Funkwerk eine technologisch führende Position hat, könnte es dadurch zu Umsatzrückgängen kommen. Wir begegnen diesem Risiko durch intensive F&E-Aktivitäten und fortgesetzte Investitionen in innovative Produkte und Lösungen auf Basis neuester Technologien. Zudem können wir unser Produktspektrum durch die kontinuierliche Kommunikation mit Kunden, Lieferanten und anderen Marktteilnehmern konsequent an deren Anforderungen ausrichten, was unsere technologische Marktstellung zusätzlich stärkt. Risiken aus möglichen Pandemien Unkalkulierbare Situationen wie die Covid-19-Pandemie, die die Weltwirtschaft erheblich belasten, stellen ein Risiko dar, das Einfluss auf sämtliche Bereiche des Unternehmens hat und nicht vollumfänglich abgesichert werden kann. Jedoch lassen sich mögliche neue Pandemien nicht prognostizieren. Finanzielle Risiken Die Liquiditätsausstattung der Funkwerk AG war 2024 durchgehend gesichert. Basis der soliden Finanzlage ist die positive Geschäftsentwicklung. Darüber hinaus wurden vorsorgliche Finanzierungsvereinbarungen mit der der Hörmann Holding GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaft Hörmann Industries GmbH getroffen, die unverändert fortbestehen. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass diese geändert bzw. beendet werden sollen. Sollte die Kreditgewährung des Mehrheitsgesellschafters, die mit einer Frist von sechs Monaten kündbar ist, nicht unverändert fortbestehen, wird die Funkwerk AG zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Dabei bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Erweiterung des finanziellen Spielraums in Abhängigkeit von der Entwicklung der Tochter- und Enkelunternehmen. Ein Risiko für den Konzern ergibt sich lediglich dann, wenn für alle vorstehend genannten Einzelrisiken Zahlungsverpflichtungen im maximalen Umfang entstehen, die den Bestand an liquiden Mitteln sowie den von der Hörmann-Gruppe zugesagten Kreditrahmen übersteigen, wovon der Vorstand nach heutigem Kenntnisstand nicht ausgeht. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassten zum Bilanzstichtag Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Sie dienen hauptsächlich der Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit. Die Funkwerk AG verfügt über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren. Das Unternehmen ist Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung dieser Risiken übernimmt das Management. Es stellt sicher, dass die Finanzrisiken entsprechend den geltenden Handlungsanweisungen und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft der Gesellschaft identifiziert, bewertet sowie gesteuert und die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten der Funkwerk AG in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften ausgeführt werden. Das Risikomanagement berücksichtigt auch Risikokonzentrationen bei einzelnen Geschäftsvorfällen oder Konzernunternehmen. Die Handlungsanweisungen zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken wurden von der Unternehmensleitung geprüft und beschlossen. Ausfallrisiko Falls ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht oder nicht korrekt nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt, entsteht ein Ausfallrisiko für den Funkwerk-Konzern. Im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft Kreditrisiken (insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehen) und Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Einlagen bei Banken und Finanzinstituten sowie sonstigen Finanzinstrumenten, ausgesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Das Ausfallrisiko aus Forderungen besteht vorrangig bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der operativen Geschäftstätigkeit. Alle Kunden der Funkwerk AG werden basierend auf Verfahren und Kontrollen für das Ausfallrisikomanagement eingestuft. Dabei werden für alle Abnehmer Kreditgrenzen nach den internen Risikoeinstufungsmerkmalen festgelegt, die sich nach Umsatzgrenzen und Bestellhäufigkeiten über definierte Zeiträume richten. Daraus resultiert eine Aufteilung in risikolose und risikobehaftete Kunden. Ausstehende Forderungen gegen Kunden werden regelmäßig überwacht und etwaige überfällige Zahlungen umgehend angemahnt und eingefordert. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Berichtsstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert. Finanzinstrumente und Einlagen Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie gesteuert. Das Risiko wird grundsätzlich als gering eingeschätzt, da Funkwerk überwiegend mit Geschäftsbanken ausgezeichneter Bonität zusammenarbeitet, ist jedoch jeweils in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung auf den weltweiten Finanzmärkten zu beurteilen. Liquiditätsrisiko Der Funkwerk-Konzern begegnet Liquiditätsrisiken und möglichen kurzfristigen Zahlungsstromschwankungen durch ein striktes Cash-Management. Zudem überwacht das Unternehmen das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines periodischen Liquiditätsplanungs-Tools, das für den kurzfristigen Planungshorizont auf den Tag genau ausgewertet wird. Alle sonstigen Verbindlichkeiten haben in der Regel eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Fremdwährungsrisiko Das Risiko aus Fremdwährungstransaktionen wird als gering eingeschätzt, da alle wesentlichen Geschäftsvorfälle im Funkwerk-Konzern in Euro abgewickelt werden. Zinsänderungsrisiko Der Vorstand sieht derzeit kein signifikantes Zinsänderungsrisiko im Rahmen der kurzfristigen Finanzierung. Bei Verträgen mit verbundenen Unternehmen wird diesem Risiko durch die Vereinbarung von festgelegten Zinssätzen begegnet. Die langfristige Entwicklung der Pensionsverpflichtungen hängt unter anderem von der Höhe des Zinsniveaus ab, das die Höhe der Zuführung zu den Pensionsverpflichtungen beeinflusst. Aufgrund der unsicheren Entwicklung der Finanzmärkte kann die Höhe der Zinssätze nicht hinreichend verlässlich abgesehen werden. Kapitalsteuerung Das Eigenkapital umfasst das auf die Anteilseigner der Funkwerk AG entfallende Kapital sowie die Eigenkapitalanteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern des Konzerns. Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Unternehmens ist es, eine entsprechende Ausstattung mit Eigenmitteln als zentrales Steuerungselement sicherzustellen. Hierbei stellt die Eigenkapitalquote eine bedeutende Größe gegenüber Dritten dar, sodass bei negativer Entwicklung Risiken entstehen können. Gesamtbeurteilung der Risiken Die Einschätzung der Gesamtrisiken zum Konzernabschluss per 31. Dezember 2024 hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag nicht wesentlich verändert. Insgesamt sind die Risiken, die Funkwerk eingeht, der unternehmerischen Tätigkeit angemessen. Nicht kalkulierbar bleiben die vorstehend ausgeführten Risiken, die sich aus anhaltenden Kriegen, der Abschottung von Märkten durch Zölle und Einfuhrbeschränkungen, der Verteuerung der Energiepreise sowie der fortschreitenden Inflation ergeben und die Unternehmensentwicklung nachteilig beeinflussen können. Strategische Ausrichtung und Chancenbericht Der Funkwerk-Konzern verfolgt unverändert das Ziel, ertragsorientiert zu wachsen und die gute Wettbewerbsposition des Unternehmens zu festigen beziehungsweise auszubauen. Strategischer Schwerpunkt ist der Verkauf von Systemlösungen, den Funkwerk national und international vorantreiben will, um sich langfristig als Systemlösungs-Lieferant zu etablieren, was auch der Steigerung der Effizienz dient. Gleichzeitig werden die Kosten unter anderem durch eine möglichst weitgehende Automatisierung in der Fertigung optimiert. Mit dem Ziel, die Kundenbindung zusätzlich zu stärken, wird das Dienstleistungs- und Servicegeschäft kontinuierlich ausgebaut. Von großer strategischer Bedeutung für die Entwicklung des Konzerns ist die Qualifizierung und Bindung von Personal. Um die bestehenden Chancen und die zu erwartende Nachfrage in den von uns bearbeiteten Märkten sachgerecht bedienen zu können, ist eine ausreichende Gewinnung von Fachkräften unerlässlich. Deshalb ergreifen wir vielfältige Maßnahmen, um neue Talente und Experten, die Funkwerk als Technologieunternehmen laufend benötigt, zu rekrutieren. Die im Unternehmen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die oft viele Jahre bei Funkwerk beschäftigt sind, wollen wir mit attraktiven Anreizsystemen, interessanten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und modernen Arbeitszeitkonzepten an das Unternehmen binden. Sie verfügen über ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und halten das im Unternehmen vorhandene Know-how über Technologiezyklen hinweg verfügbar. Die erstklassigen Beziehungen zu den Kunden, die ebenfalls zu den Erfolgsfaktoren von Funkwerk gehören, werden intensiv gepflegt und bewusst vertieft. Über den bestehenden Kundenstamm haben wir eine gute Ausgangsposition für die Forcierung des Neugeschäfts. Gleichzeitig bietet sich die Chance, Migrationslösungen und Applikationen mit Zusatzfunktionen bei diesen Abnehmern zu platzieren. Im Bereich Technische Dienstleistungen sehen wir Wachstumschancen für Funkwerk vor allem in Bereichen wie der kritischen Infrastruktur. Wir werden zunehmend umfassende Full-Service-Projekte ausführen, da der Bedarf an kompletten Dienstleistungen, die neben der reinen Lieferung auch die Installation und die Umsetzung kundenspezifischer Anforderungen beinhalten, voraussichtlich weiter steigt. Nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit verschiedener Produktgruppen können wir Installations- und Servicekapazitäten mit großer regionaler Reichweite und komplexere Ausschreibungen bedienen. Der Schienenverkehrssektor gewinnt sowohl unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen und umweltfreundlichen Ausgestaltung des Verkehrswesens als auch unter dem Aspekt zunehmender Urbanisierung weiter an Stellenwert und bildet für Funkwerk die Basis einer soliden nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Im Bereich Fahrgastinformation ist die Verbesserung der Kommunikation auf den Bahnsteigen und in Bahnhöfen einer der Wachstumstreiber. So will die Deutsche Bahn bis 2030 alle Bahnsteiganzeiger modernisieren, um Reisenden bestmögliche Kundeninformationen zur Verfügung zu stellen und papierlose Bahnsteige zu gestalten. Auch im Ausland werden Lösungen zur Verbesserung der Information und Sicherheit von Reisenden zunehmend nachgefragt. Im Bereich Zugfunk gehören insbesondere Lösungen zur Migration der mobilen Kommunikations- und Datenübertragungssysteme vom Funkstandard GSM-R zum 5G-basierten FRMCS-Standard zu den Zukunftsprojekten. Allerdings konzentrieren sich die Investitionen in Deutschland infolge der Budgetkürzungen momentan vor allem auf den Erhalt der Schienenwege, während wichtige Zukunftsprojekte im Bereich der Digitalisierung verschoben werden. Erhebliche Chancen bietet der stetig wachsende Markt für Sicherheitslösungen. Aufgrund der erhöhten Bedrohungslage im gesamtgesellschaftlichen Umfeld sowie durch verschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen wird sich das Wachstum auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Funkwerk verfügt über langjähriges Know-how in verschiedenen Sparten der Sicherheitstechnik und verfolgt die Strategie, sich zum ganzheitlichen Anbieter für komplexe Anlagen und Lösungen aufzustellen. Entlang der aktuellen Megatrends „Vernetzung und Digitalisierung“ sowie „Integrierte Lösungen“ ergeben sich enorme Chancen, da vormals proprietäre Einzelsysteme über Schnittstellen zusammenwachsen oder in ihren Funktionalitäten konvergieren. Dadurch steigt die Nachfrage nach anspruchsvollen Gesamtlösungen wie Funkwerk sie bietet. In allen Geschäftsbereichen sichert Funkwerk die Investitionen der Kunden durch verlässliche Servicedienstleistungen über die gesamte Nutzungsdauer der Produkte hinweg ab und bietet ein professionelles LifeCycle-Management. Dadurch untermauern wir zusätzlich den engen Kontakt zu Kunden sowie Betreibern und damit die Chance, neue Lösungsansätze mitzugestalten. Prognosebericht Globale Konjunktur wächst moderat 2025 wird die Weltwirtschaft nach Prognosen des Internationalen Währungsfonds (IWF) etwas stärker als im Vorjahr um 3,3 % expandieren.[8] In seinem im Januar 2025 veröffentlichten World Economic Outlook (WEO) Update bewertet der IWF die Entwicklung als stabil, aber nicht sehr stark. In den Industrienationen wird eine Steigerung um 1,9 % erwartet, in den Entwicklungs- und Schwellenländern soll die Konjunktur um 4,2 % anziehen, wobei sich die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern weiter vergrößern dürften. Für die USA rechnet der IWF mit einer BIP-Steigerung um 2,7 %, die chinesische Wirtschaft soll um 4,6 % wachsen. In der Eurozone ist dagegen nur von einem Plus um 1,0 % auszugehen. Das liegt wesentlich an der erneut gesenkten Erwartung für Deutschland, das sein BIP voraussichtlich lediglich um 0,3 % steigern kann. Im WEO vom Oktober 2024 war noch ein Zuwachs um 0,8 % prognostiziert worden. Das moderate Wachstum der Weltwirtschaft unterliegt großen Unsicherheiten. Zu den Risiken zählen laut IWF vor allem die Auswirkungen der geopolitischen Krisen im europäischen Energiesektor sowie im chinesischen Immobilienmarkt. Hinzu kommt eine mögliche Verschärfung von Handelskonflikten durch die Zollerhöhungen der neuen US-Regierung, die vor allem stark exportorientierte Länder wie Deutschland treffen dürften. Ferner würde ein zunehmender Protektionismus zu steigenden Preisen und damit einer wieder anziehenden Inflation führen. Die Bahnindustrie in Deutschland dürfte auf einem stabilen Kurs bleiben, allerdings warnt der Branchenverband VDB vor Stillstand und fordert eine langfristige Finanzierungs- und Planungssicherheit.[9] Die ambitionierten Ziele des Bundes, die unter anderem eine Steigerung des Marktanteils im Schienengüterverkehr auf 25 % und eine Verdopplung der Verkehrsleistung im Personenverkehr bis zum Jahr 2030 vorsehen, sind nach Ansicht der deutschen Bahnverbände nur durch eine entschlossene Verkehrspolitik zu erreichen.[10] Die Umsetzung der entwickelten Pläne sollte konsequent beschleunigt werden, um den Schienenverkehr in Deutschland als tragende Säule der Verkehrswende zu etablieren und den Beitrag der Branche zu Klimaschutz, Wirtschaft und Mobilität zu sichern. Der Markt für elektronische Sicherheitslösungen in Deutschland verzeichnet 2025 voraussichtlich ein anhaltend solides Wachstum. Laut BHE trägt zur Expansion vor allem der Trend zur Integration und Vernetzung elektronischer Sicherheitstechnik bei,[11] der auch von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitiert. Insgesamt dürften die Bedeutung des Software-Geschäfts und der Anteil digitaler Dienste weiter zunehmen. Die Aussichten für die deutsche Elektro- und Digitalindustrie sind verhalten. Laut Branchenverband ZVEI sind die wachstumshemmenden Faktoren nicht nur konjunktureller, sondern auch struktureller Art. Insbesondere die hohe Bürokratielast in Deutschland hemmt demnach Investitionen und trägt dazu bei, dass der Industriestandort Deutschland im internationalen Vergleich an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Für das laufende Geschäftsjahr prognostiziert der ZVEI einen erneuten Rückgang der realen Produktion um etwa 2 %[12] und fordert von der Bundesregierung einen deutlichen Abbau regulatorischer Vorschriften. Chancen ergeben sich vor allem durch die Megatrends Elektrifizierung, Digitalisierung und Automatisierung, die weiterhin intakt sind. Prognose Funkwerk-Konzern Die Funkwerk AG rechnet im Geschäftsjahr 2025 mit einem Konzernumsatz in der Bandbreite von 190 bis 200 Mio. Euro. Für das operative Betriebsergebnis im Konzern prognostiziert der Vorstand einen Wert in der Spanne von 20 bis 25 Mio. Euro. Die Liquiditätssituation über alle Unternehmen der Funkwerk-Gruppe hinweg sollte sehr stabil bleiben, sodass die Möglichkeit der Zahlung einer Dividende weiter als sehr realistisch beurteilt wird. Das für 2025 geplante Investitionsvolumen für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beträgt rund 5 Mio. Euro und beinhaltet im Wesentlichen Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung und technische Anlagen zur Ergänzung und zum Ersatz von Anlagenbestand. Zudem investiert Funkwerk weiter in die Optimierung der IT-Kapazitäten und Digitalisierung der Geschäftsprozesse. Neben dem rein organischen Wachstum prüfen wir kontinuierlich mögliche Zukäufe und Akquisitionen. Sofern sich marktfähige Gelegenheiten ergeben, die unsere bestehenden Geschäftsfelder ergänzen oder strategisch erweitern, wollen wir diese zusätzlichen Expansionschancen für den Funkwerk-Konzern realisieren. Die Prognosen sind unter anderem wegen der unvorhersehbaren geopolitischen Einflüsse mit großen Unsicherheiten behaftet. Insbesondere die im Kapitel Risiko- und Chancenbericht beschriebenen Faktoren können zu deutlich negativen oder positiven Abweichungen von der prognostizierten Entwicklung führen. Die Limburger Sicherheitstechnik Hillebrand & Lotz GmbH (Limburger) in Diez bei Limburg ist seit 2025 neu im Konsolidierungskreis. Ziel ist es, unsere Marktposition im Bereich integrierter Sicherheitssysteme zu verbessern und neue Potenziale zu erschließen, wobei Limburger vor allem unsere Präsenz im wichtigen Rhein-Main-Gebiet erweitert. Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung Insgesamt ist der Vorstand der Funkwerk AG zuversichtlich für das Jahr 2025, wobei der Geschäftsverlauf erneut durch große Unsicherheiten geprägt ist, die eine präzise Vorhersage deutlich erschweren. Aus heutiger Sicht rechnen wir 2025 mit einem Umsatz in der Bandbreite von 190 bis 200 Mio. Euro und einem Betriebsergebnis zwischen 20 und 25 Mio. Euro. Unsere wichtigsten langfristigen Ziele sind ein ertragsorientiertes Wachstum und eine weiterhin stabile Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Kölleda, 15. April 2025 Der Vorstand Kerstin Schreiber Dr. Falk Herrmann * In diesem Bericht werden aus Vereinfachungsgründen die Begriffe „Mitarbeiter“, „Arbeitnehmer“, „Kunden“ und „Aktionäre“ stellvertretend für alle Geschlechter verwendet. [1] vgl. Destatis, Pressemitteilungen vom 15. Januar 2025 und 30. Januar 2025 [2] vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2024/25 [3] vgl. International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook Update, January 2025 [4] vgl. VDB Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V., Pressemitteilung vom 15. November 2024 [5] vgl. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Presseinformation vom 8. November 2024 [6] vgl. ZVEI Presseinformation 4/2025, 29. Januar 2025 [7] nicht der Konzernabschlussprüfung unterliegender Abschnitt [8] vgl. International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook Update, January 2025 [9] vgl. VDB Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V., Pressemitteilung vom 15. November 2024 [10] vgl. Allianz pro Schiene, Kernforderungen zur Bundestagswahl 2025, Dezember 2024 [11] vgl. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Presseinformation vom 17. Juni 2024 [12] vgl. ZVEI Presseinformation 4/2025, 29. Januar 2025 KonzernbilanzAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21
Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024der Funkwerk AGA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND KONSOLIDIERUNGSMETHODEN 1. Angewandte Vorschriften Der Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, Amtsgericht Jena, HR B 111457, wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB sowie den Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Die Konsolidierung wird gemäß §§ 300 ff. HGB durchgeführt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse sind zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Soweit die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von den Grundsätzen des Konzerns in den Einzelbilanzen abweichen, werden gemäß § 308 HGB Anpassungen vorgenommen und latente Steuern gebildet. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von vier bis zehn Jahren planmäßig linear pro rata temporis abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist in den Folgejahren beizubehalten. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (bzgl. der Herstellungskosten vgl. unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse) abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Gebäude, Einbauten, Bauten auf fremdem Grund und die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt für Gebäude 15 bis 50 Jahre, für technische Anlagen und Maschinen drei bis 15 Jahre und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ein Jahr bis zehn Jahre. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände bis 250,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen 250,01 EUR und 800,00 EUR werden ins Anlagevermögen aufgenommen und im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR werden ins Anlagevermögen übernommen und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Sofern der beizulegende Wert von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen zum Bilanzstichtag aufgrund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst. Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten (gleitender Durchschnitt) bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen in Abhängigkeit von Lagerdauer, verminderter Marktgängigkeit, Gewichtung der Abgangsmengen sowie aufgrund gesunkener Wiederbeschaffungskosten und gesunkener Verkaufspreise. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden mit den bei der Herstellung anfallenden direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung sowie angemessenen Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten (Normalauslastung) sowie dem herstellungsabhängigen Werteverzehr des Anlagevermögens ohne Fremdkapitalzinsen unter Einbeziehung von Verwaltungskosten und Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die verlustfreie Bewertung wurde beachtet. Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden, soweit möglich, offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. Barwert angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Bei den verbleibenden Forderungen ist eine Pauschalwertberichtigung angesetzt, die dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko Rechnung trägt. Die Pauschalwertberichtigung beträgt für Inlandsforderungen (netto) 0,5 % und für Auslandsforderungen 1,0 %. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Passive latente Steuern werden für zukünftige Steuerbelastungen gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden, soweit möglich, verrechnet. Das Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird ausgeübt. Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung der Vermögensgegenstände bzw. Nutzung des Verlustvortrags voraussichtlich Geltung haben werden. Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der übersteigende Betrag aus dem Zeitwert der Vermögensgegenstände und den Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile wird in der Vorspalte offen vom Posten „Gezeichnetes Kapital“ abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wurde im Erwerbszeitpunkt mit den frei verfügbaren Kapital-/Gewinnrücklagen verrechnet. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, wurden als Aufwand des Geschäftsjahres, in dem die eigenen Anteile erworben wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen wird nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelt, gebildet und aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in Höhe der anteiligen Abschreibung bzw. Abgänge der geförderten Anlagengegenstände. Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck sowie der Berücksichtigung von unternehmensindividuell bestimmter Fluktuationsrate (individuell abhängig vom versicherungsmathematischen Alter und Geschlecht) und erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen ermittelt. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Anwendung der Vereinfachungsregelung für eine angenommene pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Zinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren betrug am Abschlussstichtag -49 TEUR (Vorjahr 62 TEUR) und ist nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt. Der Bewertung der Pensionsrückstellungen lagen folgende Prämissen zugrunde:
Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags werden Preis- und Kostensteigerungen, soweit notwendig, entsprechend berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird das Wahlrecht zur Abzinsung nicht in Anspruch genommen. Erträge bzw. Aufwendungen aus Zinssatzänderungen für alle Rückstellungen werden im Finanzergebnis erfasst. Die Bewertung der Altersteilzeitrückstellung zum 31. Dezember 2024 erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Barwertverfahren) unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen entsprechend der spezifischen Restlaufzeit der jeweiligen dem Altersteilzeitverhältnis zugrundeliegenden Verträge. Sofern biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen waren, wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwandt. Vermögensgegenstände, die die Voraussetzungen als Planvermögen zur Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen erfüllen, wurden zum beizulegenden Zeitwert (Bankguthaben - Nennwert entspricht dem Zeitwert) bewertet und sind mit der jeweiligen individuellen Verpflichtung verrechnet worden. Zur Abdeckung des pauschalen Gewährleistungsrisikos aus Lieferungen und Leistungen werden Gewährleistungsrückstellungen mit bis zu 1 % des gewährleistungsbehafteten Umsatzes gebildet. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. 3. Grundlagen der Währungsumrechnung Für Fremdwährungsbeträge bei Vermögensgegenständen und Schulden sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zu dem Kurs am Tag der Erstverbuchung. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unter Beachtung des Anschaffungs-, Realisations- und Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. 4. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung, d.h. die Verrechnung des Beteiligungswertansatzes für die einbezogenen Unternehmen mit den in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungen und Sonderposten, erfolgte gemäß § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB a.F. in Verbindung mit Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB nach der Buchwertmethode bzw. für nach dem 31. Dezember 2009 erstmalig einbezogene Unternehmen nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB. Die Erstkonsolidierung erfolgte jeweils zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss (bis 31. Dezember 2009) bzw. zum Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft Tochterunternehmen geworden ist. Schuldenkonsolidierung Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegenseitig aufgerechnet. Soweit erforderlich, wurden Unterschiedsbeträge aufgrund zeitlicher Buchungsunterschiede durch Anpassungsbuchungen vor Durchführung der Konsolidierung eliminiert. Eliminierung von Zwischenergebnissen Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten innerhalb des Konzerns keine Veräußerungen von Vermögensgegenständen bzw. anderweitigen Liefer- und Leistungsgeschäften mit wesentlichen Zwischenergebnissen, sodass auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen nach § 304 Abs. 2 HGB verzichtet wurde. Konsolidierung der Aufwendungen und Erträge Sämtliche Umsätze und andere Erträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen nach § 305 Abs. 1 HGB verrechnet. Steuerabgrenzung Auf die sich aufgrund von HB II-Anpassungen ergebenden temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz wurden die darauf anfallenden latenten Steuern nach § 306 HGB abgegrenzt und mit den Posten nach § 274 HGB zusammengefasst. 5. Konsolidierungskreis und Anteilsbesitzliste nach § 313 Abs. 2 HGB Folgende Unternehmen, bei denen die Funkwerk AG die einheitliche Leitung ausübt, weil sie direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, wurden neben dem Mutterunternehmen in den Konzernabschluss nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung gemäß §§ 300 ff. HGB einbezogen:
*) direkte Beteiligung **) indirekte Beteiligung Der Erwerb von 100 % der Anteile an der Elektrotechnik und Elektronik Oltmann GmbH, Berlin, erfolgte zum 1. März 2024. Die akquirierte Gesellschaft bilanzierte per 31. Dezember 2024 Anlagevermögen in Höhe von 0,1 Mio. EUR, Umlaufvermögen in Höhe von 4,0 Mio. EUR, Eigenkapital in Höhe von 1,3 Mio. EUR und Fremdkapital in Höhe von 2,8 Mio. EUR. Der Vorstand der Funkwerk AG sieht die Vergleichbarkeit zum Vorjahr nicht beeinträchtigt. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr ist im Anschluss an Gliederungspunkt F. des Konzernanhangs ausführlich dargestellt. Beteiligungen Die Funkwerk AG ist seit dem Geschäftsjahr 2019 an der euromicron AG, Neu-Isenburg, zu 15,36 % beteiligt. Am 23. Dezember 2019 wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der euromicron AG eröffnet. Die Funkwerk Systems GmbH ist seit dem Geschäftsjahr 2020 an der IFB Institut für Bahntechnik GmbH, Berlin, zu 6,67 % beteiligt. 2. Vorratsvermögen Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden in Höhe von 29.934 TEUR (Vorjahr 20.248 TEUR) offen von den Vorräten abgesetzt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden, wie im Vorjahr, nicht. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultierten, wie im Vorjahr, aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. Sämtliche unter dem Posten „Sonstige Vermögensgegenstände“ erfassten Aktiva haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es bestehen sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 19 TEUR (Vorjahr 13 TEUR) mit einer Restlaufzeit über einem Jahr. 4. Aktive Rechnungsabgrenzung Dabei handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Mieten, Lizenzgebühren sowie Zahlungen für Service- und Wartungsverträge für das Geschäftsjahr 2025. 5. Abgrenzungsposten für latente Steuern Die aktiven latenten Steuern resultierten aus den temporären Differenzen in folgenden Posten:
Die passiven latenten Steuern resultierten aus den temporären Differenzen in den folgenden Posten:
Es bestehen in einzelnen Unternehmen gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge. Durch Konsolidierungsmaßnahmen entstandene latente Steuerbe- und -entlastungen wurden mit dem Steuersatz der Funkwerk AG in Höhe von 29,83 % berücksichtigt. Der Ausweis der passiven latenten Steuern erfolgt mit einem Betrag von 62 TEUR (Vorjahr 169 TEUR) unter den Steuerrückstellungen. Die Änderung der passiven latenten Steuern im Geschäftsjahr beträgt 107 TEUR. Analog wurden latente Steuern aus den Konzerngesellschaften mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % sowie mit einem individuellen hebesatzabhängigen Gewerbesteuersatz (durchschnittlich 14,00 %) bewertet. Die sich ergebenen Steueraufwendungen wurden mit Steuererträgen verrechnet. 6. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital des Konzerns vor Absetzung der eigenen Anteile beträgt 8.101.241 EUR und ist vollständig erbracht. Es setzt sich unter Berücksichtigung der eigenen Anteile aus 8.059.662 stimmrechtsberechtigten Aktien (Inhaberaktien) zusammen. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beträgt 41.579 EUR und wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt 1,00 EUR. Der Anteil der eigenen Anteile am Grundkapital beträgt damit 0,51 %. Der Erwerb erfolgte in den Jahren 2002 bis 2007 und wurde u. a. infolge der geplanten Aktienoptionsprogramme durchgeführt. Genehmigtes Kapital Der Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. Juli 2029 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.050.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 oder § 53 b Abs. 1 oder Abs. 7 KWG zugelassenen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
Der Vorstand legt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe fest. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Eigene Anteile Die Funkwerk AG, Kölleda, hat im Berichtsjahr keine eigenen Anteile erworben. Zum Bilanzstichtag war der Bestand unverändert 41.579 Stück und hatte einen Anschaffungswert von 1.062 TEUR. Die eigenen Aktien sind auf Depots bei zwei Banken verteilt. In den Konzernbilanzgewinn wurde unter Berücksichtigung der Ausschüttung für das Vorjahr von 6.045 TEUR ein Gewinnvortrag in Höhe von 63.993 TEUR (Vorjahr 52.725 TEUR) einbezogen. 7. Rückstellungen Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen betrug 6.680 TEUR (Vorjahr 6.686 TEUR). Der Konzern verfügt weder über Erstattungsansprüche noch über Planvermögen für Pensionsrückstellungen. Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitrückstellungen betrug 204 TEUR (Vorjahr 229 TEUR). Die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag in Höhe von 204 TEUR mit dem beizulegenden Zeitwert der Vermögensgegenstände in Höhe von 387 TEUR verrechnet, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schuld aus den Altersteilzeitverpflichtungen dienen (Planvermögen). Die Anschaffungskosten dieser verrechneten Vermögensgegenstände beliefen sich auf 387 TEUR, der beizulegende Zeitwert des entsprechenden verfügungsbeschränkten Bankguthabens entsprach dem Buchwert und den Anschaffungskosten. Den Erfüllungsbetrag übersteigendes Planvermögen in Höhe von 183 TEUR wurde auf der Aktivseite als Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gesondert ausgewiesen. Im Finanzergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Altersteilzeitrückstellungen in Höhe von 1 TEUR enthalten. Erträge aus Deckungsvermögen zur Verrechnung bestanden nicht. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Rückstellungen für nachlaufende Projektkosten, Projektrisiken sowie bestimmte juristische Auseinandersetzungen in Höhe von 30.207 TEUR (Vorjahr 31.048 TEUR) und die Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 3.853 TEUR (Vorjahr 4.359 TEUR). 8. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten sind dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel im Anschluss an Gliederungspunkt F. zu entnehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultierten, wie im Vorjahr, aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Halbfabrikaten und Waren oder aus der Lieferung von Gegenständen des Vorratsvermögens. C. ANGABEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse a) nach Tätigkeitsbereichen
Die Umsatzerlöse der im Geschäftsjahr 2024 erworbenen Elektrotechnik und Elektronik Oltmann GmbH sind ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung März 2024 dem Geschäftsbereich „Fahrgastinformation“ zugeordnet. b) nach geografischen Märkten
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthielten periodenfremde Erträge in Höhe von 3.223 TEUR (Vorjahr 5.412 TEUR) und betrafen insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 2.975 TEUR (Vorjahr 5.185 TEUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von 237 TEUR (Vorjahr 213 TEUR). 3. Forschungs- und Entwicklungskosten Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten betrug im Berichtsjahr 11,8 Mio. EUR (Vorjahr 11,2 Mio. EUR). Davon sind analog dem Vorjahr keine Aktivierungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorgenommen worden. 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 158 TEUR (Vorjahr 184 TEUR) sowie periodenfremde Steuererträge in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr 0 TEUR). D. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen a) Haftungsverhältnisse Die Funkwerk AG legt für ihre Tochtergesellschaften bei Bedarf Konzernbürgschaften aus. Das Risiko der Inanspruchnahme basierend auf den Erfahrungen der Vorjahre wird als gering eingeschätzt. b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen sowie aus sonstigen längerfristigen Verträgen belief sich auf insgesamt ca. 9,5 Mio. EUR. Die Vertragslaufzeiten bewegen sich im Wesentlichen zwischen einem und fünf Jahren. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben in Höhe von 3,8 Mio. EUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr, in Höhe von 5,6 Mio. EUR eine Laufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre sowie in Höhe von 0,1 Mio. EUR eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Ein Betrag von 13 TEUR der sonstigen finanziellen Verpflichtungen entfällt dabei auf verbundene Unternehmen. 2. Angaben zu nicht in der Konzernbilanz enthaltenen Geschäften Zwischen der Hörmann Industries GmbH, Kirchseeon, und den Funkwerk-Gesellschaften wurde 2014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Es handelt sich um ein stilles echtes Factoring; dabei geht das Delkredere-Risiko auf den Factor über. Das Factoring dient der Verkürzung von Forderungslaufzeiten und ist Bestandteil des Liquiditätsmanagements von Funkwerk. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren keine Forderungen verkauft. 3. Gesamthonorare des Konzernabschlussprüfers
* Honorar aus Abschlussprüfungsleistungen betrifft sowohl die Prüfung des Konzernabschlusses als auch die Prüfung der Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen. 4. Vorstand Frau Kerstin Schreiber, Dipl.-Betriebswirtin, Vorstand der Funkwerk AG Herr Dr. Falk Herrmann, Dipl.-Ing. und Promotion im Maschinenbau, Vorstand der Funkwerk AG. Hinsichtlich der Bezüge der Organmitglieder macht der Konzern von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 i.V.m. § 314 Abs. 3 HGB Gebrauch. 5. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:
Die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder des Mutterunternehmens beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 91 TEUR (Vorjahr 142 TEUR). 6. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2024 waren im Durchschnitt 741 (Vorjahr 661) Mitarbeiter beschäftigt. Die durchschnittliche Anzahl der Auszubildenden belief sich darüber hinaus auf 20 (Vorjahr 24). Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter nach Gruppen (ohne Auszubildende):
7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 2. Januar 2025 hat die Funkwerk AG über ihre Tochter Funkwerk Technologies GmbH 100 % der Anteile an der Limburger Sicherheitstechnik Hillebrand & Lotz GmbH, Diez, erworben. Das Unternehmen hat sich auf Planung, Installation und Wartung hochwertiger Sicherheitsanlagen spezialisiert und wird zukünftig im Funkwerk-Konzern den Geschäftsbereich Sicherheitslösungen verstärken. Unsicherheiten für die künftige Geschäftsentwicklung ergeben sich vor allem durch die aktuell sehr fragile geopolitische Lage, deren weitere Entwicklung kaum einschätzbar ist. Die weltweiten Spannungen und Unruhen könnten zu Störungen in den Lieferketten, einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Waren und Ressourcen sowie einem Anstieg der Transportkosten, der Energie- und Beschaffungspreise sowie der Inflation führen. Im Extremfall könnte es auch zu Einschränkungen oder Unterbrechungen in der Produktionstätigkeit von Funkwerk kommen. Insofern lässt sich die künftige Geschäftsentwicklung nicht umfänglich zuverlässig abschätzen. Zu den weiteren Auswirkungen verweisen wir auf die Darstellung im Konzernlagebericht. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Konzern-Gewinn- oder Verlustrechnung noch in der Konzernbilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. 8. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand der Funkwerk AG schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn der Funkwerk AG in Höhe von 6.075 TEUR eine laufende Dividende von 6.045 TEUR (0,75 EUR je Aktie) auszuschütten und den restlichen Bilanzgewinn in Höhe von 30 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen. 9. Konzernzugehörigkeit Die Funkwerk AG, Kölleda, stellt als Mutterunternehmen einen eigenen Konzernabschluss auf. Die Offenlegung erfolgt elektronisch im Unternehmensregister. Die Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, stellt den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis auf. Die Offenlegung erfolgt elektronisch im Unternehmensregister. E. KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG Die Aufstellung der Konzernkapitalflussrechnung erfolgte entsprechend den Vorgaben des DRS 21. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist ein Indikator dafür, in welchem Maße es durch die operative Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit gibt das Ausmaß an, in dem Aufwendungen für Ressourcen getätigt wurden, die künftige Erträge und Cashflows erwirtschaften sollen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet die für die Finanzierung des Funkwerk-Konzerns geleisteten Zinszahlungen, die gezahlte Dividende sowie sonstige Ausschüttungen. Die Auszahlungen an andere Gesellschafter enthalten den in 2024 ausgezahlten Betrag der beschlossenen Dividende. Der Restbetrag in Höhe von 612 TEUR wird in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die im Geschäftsjahr 2024 gezahlten Steuern lagen bei 3.142 TEUR und die gezahlten Zinsen bei 147 TEUR. Definition des Finanzmittelfonds Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung angegebene Finanzmittelfonds am Ende der Periode besteht aus Kassenbestand und Bankguthaben in Höhe von 48.933 TEUR. F. KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL Im Konzernbilanzgewinn sind Erträge in Höhe von 2.837 TEUR aus der Bilanzierung aktiver latenter Steuern sowie aus dem Unterschiedsbetrag aus den berücksichtigten Zinssätzen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (Zehn-Jahres-Durchschnitt vs. Sieben-Jahres-Durchschnitt) enthalten, die nach der Berücksichtigung von passiven latenten Steuern und frei verfügbaren Rücklagen einer Ausschüttungssperre unterliegen. Gesellschaftsrechtliche Ausschüttungssperren bestehen nicht. Entwicklung des Konzernanlagevermögens vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Kölleda, 15.4.2025 Vorstand BERICHT DES AUFSICHTSRATS für das Geschäftsjahr 2024SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN, SEHR GEEHRTE AKTIONÄRE! Die Funkwerk AG hat sich auch im Geschäftsjahr 2024 in einem durch wirtschaftliche Stagnation und hohe Volatilität gekennzeichneten Umfeld erfolgreich behauptet, die Umsatz- und Ergebnisziele wurden abermals übertroffen. Die strategische Ausrichtung von Funkwerk mit vier verschiedenen Geschäftsbereichen hat sich damit erneut als wirksam erwiesen und bietet eine solide Basis für die Fortsetzung des profitablen Unternehmenswachstums. Auch in Zukunft wird die Strategie der Funkwerk AG durch langfristiges Denken und verantwortungsvolles Handeln geprägt. Die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, aber auch die Expansion in neue Anwendungen und Absatzmärkte haben weiterhin eine hohe strategische Bedeutung. Die gute Auftragslage in allen Geschäftsbereichen sichert die Auslastung der Kapazitäten auch im angelaufenen Geschäftsjahr 2025. ZUSAMMENARBEIT VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT Der Aufsichtsrat der Funkwerk AG hat im Berichtsjahr alle ihm laut Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben gewissenhaft und sorgfältig wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens überwacht sowie beratend begleitet und war dabei rechtzeitig und unmittelbar in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Gesellschaft und den Konzern von grundlegender Bedeutung waren. Die Zusammenarbeit mit den Vorstandsmitgliedern war stets offen, vertrauensvoll und konstruktiv. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig in Schriftform und mündlich über die Unternehmensentwicklung unterrichtet und informierte fortlaufend über den operativen Geschäftsverlauf sowie die aktuelle Lage des Unternehmens einschließlich der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Dazu gehörten auch Fragen zur Corporate Governance und Compliance sowie zum Risiko- und Nachhaltigkeitsmanagement. Fragen der Unternehmensstrategie, die strategische Weiterentwicklung der Geschäftsbereiche und die Erörterung wesentlicher strategischer Maßnahmen waren ebenfalls regelmäßiger Bestandteil der Beratungen. Auch die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie etwaige Abweichungen davon waren Gegenstand der Berichterstattung und Besprechungen. Soweit es wichtige Geschäftsentwicklungen und -vorgänge gab, war der Aufsichtsrat jeweils zeitnah eingebunden und hat diese mit dem Vorstand intensiv und detailliert erörtert. Zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle, die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung der Genehmigung bedürfen, wurden dem Aufsichtsrat jeweils rechtzeitig mit den erforderlichen Informationen und detaillierten Unterlagen zur Beschlussfassung vorgelegt und nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt. Die Aufsichtsratsmitglieder standen dem Vorstand auch außerhalb von Sitzungen für Gespräche zur Verfügung. In regelmäßigem Informations- und Gedankenaustausch mit den Vorstandsmitgliedern hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende mit ihnen laufend über Fragen der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Strategie und wesentlicher strategischer Entscheidungen sowie des Risikomanagements beraten. ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Berichtsjahr nicht verändert. Ausschüsse zu gesonderten Themen wurden nicht gebildet. Interessenskonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. AUFSICHTSRATSSITZUNGEN 2024 Im Geschäftsjahr 2024 trat der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen zusammen. Sie fanden am 24. April, 30. Juli, 18. Oktober und 17. Dezember 2024 statt und wurden jeweils in Präsenz abgehalten. Bei allen Treffen war das Gremium vollzählig anwesend. Der Aufsichtsrat war somit immer beschlussfähig. Auch der Vorstand nahm an den Sitzungen teil, soweit es nicht um Angelegenheiten ging, die in seiner Abwesenheit zu behandeln waren. Gegenstand der regelmäßigen Beratungen im Plenum waren insbesondere die Geschäftsentwicklung der Funkwerk AG und ihrer Tochtergesellschaften, die Finanzkennzahlen einschließlich des Berichts über die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Funkwerk AG und des Funkwerk-Konzerns sowie die Auftragslage und wichtige Angelegenheiten der einzelnen Geschäftsbereiche. Weitere wiederkehrende Tagesordnungspunkte waren die Umsetzung der definierten Strategie und der Stand der Erreichung der strategischen Ziele, die Erörterung der gegenwärtigen Markt- und Wettbewerbssituation einschließlich daraus resultierender Risiken, die Erörterung laufender Rechtsangelegenheiten sowie von Sachverhalten aus den Bereichen Risikomanagement, Governance und Compliance. In der Aufsichtsratssitzung am 24. April 2024 präsentierte der Vorstand die Ergebnisse des Geschäftsjahrs 2023 und erläuterte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2023 der Funkwerk AG. Die beauftragten Wirtschaftsprüfer der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren zeitweise per Videokonferenz zugeschaltet und erläuterten die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses (einschließlich der Lageberichte) und des Abhängigkeitsberichts. Die Wirtschaftsprüfer der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläuterten auch den Prüfungsauftrag, die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte sowie besondere Feststellungen und bestätigten die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Nach umfassender Erörterung und Aussprache stellte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2023 der Funkwerk AG sowie den Lagebericht fest und billigte den Konzernabschluss, den Lagebericht des Konzerns sowie den Abhängigkeitsbericht. Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 wurde ebenfalls vom Gremium verabschiedet. Darüber hinaus billigte der Aufsichtsrat bei dieser Sitzung den Entwurf der Einladung zur Hauptversammlung 2024 und schloss sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 an. Außerdem berichtete der Vorstand über die aktuelle Auftragslage und die erwartete Entwicklung der Geschäftsbereiche bzw. der Tochtergesellschaften im Jahr 2024. Einen weiteren Schwerpunkt der Aufsichtsratssitzung bildete die Erörterung verschiedener strategischer Maßnahmen zur künftigen Entwicklung und Stärkung der Geschäftsbereiche Fahrgastinformation und Sicherheitslösungen. Ferner stellte der Vorstand Ansätze zur Neuausrichtung der IT-Organisation innerhalb der Unternehmensgruppe vor. In der zweiten ordentlichen Sitzung des Jahres am 30. Juli 2024 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Status der Strategieumsetzung des Geschäftsbereichs Sicherheitslösungen und möglichen Aktivitäten zur Stärkung dieses Geschäfts. Als weiteren Schwerpunkt setzte sich der Aufsichtsrat erneut mit der Neuausrichtung der IT-Organisation von Funkwerk auseinander, mit dem Konzept des Vorstands zur Integration der Hörmann Kommunikation & Netze GmbH in die IT-Infrastruktur des Funkwerk-Konzerns und der Verbesserung der Sicherheit der konzernweiten Informationstechnologie einschließlich der Erweiterung des bestehenden Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) auf die gesamte Funkwerk-Gruppe. Darüber hinaus wurden in der Sitzung Compliance-Angelegenheiten besprochen sowie die Umsetzung regulatorischer Vorschriften der EU und der Bundesregierung wie z.B. die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie-Verordnung, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Durchführung von Energieaudits gemäß der Energieeffizienzrichtlinie. In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat auch eine Änderung der Geschäftsverteilung innerhalb des Vorstands beschlossen, um eine Fokussierung der Aktivitäten und eine forcierte Entwicklung des Geschäftsbereichs Sicherheitslösungen zu ermöglichen. In der Aufsichtsratssitzung am 18. Oktober 2024 stand die aktuelle Geschäfts- und Auftragslage und insbesondere die Vorschau der Geschäftsentwicklung bis zum Jahresende im Vordergrund. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Sitzung war die erste Besprechung hinsichtlich der Unternehmensplanung 2025 und der Mittelfristplanung der vier Geschäftsbereiche der Funkwerk AG für die Jahre 2025 bis 2028. Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits im Vorfeld der Sitzung bei einem Treffen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit den jeweiligen Geschäftsführern der Tochtergesellschaften der Funkwerk AG für die entsprechenden Geschäftsbereiche und dem Vorstand der Funkwerk AG im Detail besprochen. Anstehende M&A-Aktivitäten des Geschäftsbereichs Sicherheitslösungen bildeten einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung: Der Vorstand stellte die geplante Akquisition der Limburger Sicherheitstechnik Hillebrand & Lotz GmbH durch die Funkwerk Technologies GmbH vor. Die Limburger Sicherheitstechnik Hillebrand & Lotz GmbH ist ein etablierter VdS-zertifizierter Errichter sicherheitstechnischer Anlagen. Der Aufsichtsrat stimmte der vorgestellten Akquisition nach Abwägung aller Aspekte zu. Der notarielle Kaufvertrag wurde am 15. November 2024 unterzeichnet. Der wirtschaftliche Übergang der Limburger Sicherheitstechnik Hillebrand & Lotz GmbH und die Integration in den Geschäftsbereich Sicherheitslösungen erfolgten am 2. Januar 2025. Ferner wurde der Stand der Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der IT-Sicherheit bei der Hörmann Kommunikation & Netze GmbH vom Vorstand erläutert. In der vierten und letzten ordentlichen Aufsichtsratssitzung des Jahres am 17. Dezember 2024 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie die Erwartungen für das Geschäftsjahr 2024 und stellte die Details zur voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragsentwicklung vor. Einen Schwerpunkt bildete die Diskussion von Maßnahmen zur Reduzierung des Working Capital und zur Verbesserung der Liquidität. Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt waren die Erörterung der Unternehmensplanung des Funkwerk-Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 und die Mittelfristplanung 2026 bis 2028. Der Austausch über die Beurteilung des wirtschaftlichen Umfelds, die Planungsprämissen, das Chancen- und Risikoprofil jedes Geschäftsbereichs sowie die wichtigsten Maßnahmen zur Absicherung der Planung nahmen hierbei breiten Raum ein. Die Unternehmensplanung 2025 sowie die Mehrjahresplanung 2026 bis 2028 einschließlich der Investitionsplanung und Finanzplanung wurden vom Aufsichtsrat einstimmig gebilligt. Der Aufsichtsrat beschloss in dieser Sitzung außerdem, die Dienstverträge der beiden Vorstandsmitglieder zu verlängern bzw. neu abzuschließen. Der Aufsichtsrat informierte die Mitglieder des Vorstands im Anschluss an die Sitzung über die Entscheidung, mit der die Kontinuität in der Führung der Funkwerk AG sichergestellt ist, sowie die Vorgehensweise bis zur Unterzeichnung der Dienstverträge. Dr. Herrmann unterzeichnete die Verlängerung des Vorstandsdienstvertrags am 21. Februar 2025. Die Vertragsgespräche mit Frau Schreiber, die ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Fortführung ihrer Tätigkeit zum Wohle der Funkwerk AG ebenfalls zum Ausdruck brachte, werden unter Einhaltung der gesetzlichen Frist im Mai 2025 aufgenommen. JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG 2024 Die Hauptversammlung der Funkwerk AG bestellte am 2. Juli 2024 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024. Der nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs HGB aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Funkwerk AG, die Lageberichte sowie der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurden unter Einbeziehung der Buchführung durch den Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Nach Einschätzung des Abschlussprüfers beschreiben die Lageberichte zutreffend die Situation der Einzelgesellschaft und des Konzerns sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung. Auch die Anforderungen an das Risikomanagement wurden laut Abschlussprüfer in geeigneter Weise umgesetzt. In der Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres 2025 am 19. März 2025 erläuterte der Vorstand die bereits vorliegenden Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften, den vorläufigen Jahresabschluss der Funkwerk AG sowie den vorläufigen Konzernabschluss. Die an der Aufsichtsratssitzung teilnehmenden Vertreter des Abschlussprüfers BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellten den Prüfungsauftrag, die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte sowie besondere Feststellungen dar. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Funkwerk AG, die Lageberichte sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. In der ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 17. April 2025, die als Videokonferenz stattfand, wurden die Unterlagen vom Vorstand erläutert. Die Vertreter des Abschlussprüfers stellten das Ergebnis der Prüfungen sowie den Prüfungsbericht vor. Die Vertreter der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beantworteten Fragen der Aufsichtsratsmitglieder und bestätigten dem Aufsichtsrat abschließend die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sowie des internen Kontrollsystems. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner eigenen ausführlichen Prüfung der Berichte keine Einwände. Der Aufsichtsrat billigte in der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 17. April 2025 einstimmig den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Funkwerk AG sowie die Lageberichte für das Geschäftsjahr 2024. Der Jahresabschluss der Funkwerk AG zum 31. Dezember 2024 ist damit festgestellt. Zudem hat der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und sodann beschlossen, der Hauptversammlung gemeinsam mit dem Vorstand die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,75 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2024 vorzuschlagen. Für den nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erteilte die BDO AG folgenden Bestätigungsvermerk: „Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“ Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits geprüft und erhebt keine Einwände gegen die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer zustimmend zur Kenntnis genommen. SCHLUSSBEMERKUNGEN Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands, Frau Schreiber und Herrn Dr. Herrmann, sowie allen Geschäftsführern der operativen Tochtergesellschaften für den großen Einsatz in einem erneut herausfordernden Geschäftsjahr 2024 und die konstruktive Zusammenarbeit. Unser besonderer Dank gilt auch den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gesamten Funkwerk-Gruppe für ihre Tatkraft und ihren wertvollen Beitrag zum Geschäftserfolg. Die im Geschäftsjahr 2025 anstehenden Aufgaben erfordern erneut die volle Einsatzbereitschaft der Belegschaft und stellen das Management und die Beschäftigten vor enorme Herausforderungen. Der Aufsichtsrat wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Vorstandsteam und den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften viel Erfolg.
Für den Aufsichtsrat der Funkwerk AG Dr. Michael Radke, Vorsitzender des Aufsichtsrats MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS Dr. Michael Radke, München, Geschäftsführer (CEO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Vorsitzender Johann Schmid-Davis, Zorneding, Geschäftsführer (CFO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Oliver Maaß, München, selbständiger Rechtsanwalt im Bereich Aktienrecht in der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors Partnerschaft mbB BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Funkwerk AG, Kölleda PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Funkwerk AG für das Geschäftsjahr vom Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die unter „SONSTIGE INFORMATIONEN“ genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der Konzernlagebericht enthält einen als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehenen Querverweis. Dieser Querverweis sowie die Informationen, auf die sich der Querverweis bezieht, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. SONSTIGE INFORMATIONEN Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Erfurt, 16. April 2025 BDO AG Männlein, Wirtschaftsprüfer Hunold, Wirtschaftsprüfer |
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