GBS Software AGKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Anhang für das Geschäftsjahr 2018I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.12.2017 hat die GBS Software AG ihren Sitz von Eisenach, Thüringen nach Karlsruhe, Baden-Württemberg verlegt. Die Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim erfolgte am 31.01.2018 unter HR B 729616. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) in Euro erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB hinsichtlich des Abschlussprüferhonorars wurde entsprechend Gebrauch gemacht. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 2, 266 ff. HGB). III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte sind aktiviert und deren Nutzungsdauer vor dem Hintergrund der Beteiligungsaktivitäten der Gesellschaft neu bewertet worden. Deren Nutzungsdauer wurde auf sechs Jahre festgelegt. Die Annahme einer betrieblichen Nutzungsdauer des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts von mehr als fünf Jahren ist durch die Beteiligungsstrategie der Gesellschaft gerechtfertigt. Andere entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zu Grunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum z. B. aufgrund der Laufzeit einer Lizenz ergibt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis fünf Jahre. Für geringwertige Anlagegüter (“GWG I”) wendet die Gesellschaft analog die Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250 im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Für geringwertige Anlagegüter (“GWG II”) mit Anschaffungskosten über EUR 250 und bis zu EUR 1.000 wird pro Jahr ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit einem Fünftel abgeschrieben wird, wobei der Abgang nach Ablauf der fünf Jahre unterstellt wird. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in früheren Geschäftsjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert handelt. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden - soweit vorhanden - zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 ist im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Vor dem Hintergrund des Eintritts der Gesellschaft in den Zahlungsverkehrsmarkt wurde der Nutzungszeitraum des unter den Immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwertes neu beurteilt und seine Nutzungsdauer vor dem Hintergrund üblicher Vertragslaufzeiten für Zahlungsverkehrsprojekte beginnend mit dem 01.01.2018 auf sechs Jahre festgelegt. Die GROUP Business Software Corporation, USA, (GBS Corp. USA) hat am 01.07.2015 einen Outsourcing-Vertrag für den Nordamerikanischen Raum abgeschlossen. Die aus diesem Vertrag resultierenden Zahlungen an die Gesellschaft sind weiterhin ausstehend und befinden sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes in anwaltlicher Klärung. Der Ausgang der Beitreibungsaktivitäten, deren zeitlicher Rahmen und die Solvenz des Schuldners sind nach wie vor nicht ausreichend zu beurteilen. Zum Stichtag 31.12.2018 beträgt der Beteiligungsbuchwert der GBS Corp. USA somit unverändert TEUR 1. 2. Vorräte Vorräte besitzt die GBS Software AG zum Stichtag 31.12.2018 weiterhin keine (2017: TEUR 0). 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden in Höhe von TEUR 357 (2017: TEUR 1.310), die sich im Wesentlichen aus dem gestundeten Kaufpreisbestandteil i.H.v. TEUR 343 aus der Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile der GROUP Business Software Europa GmbH an die Bulpros GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.12.2016 begründen. Im Zuge der vorstehend genannten Veräußerung wurde ein Kaufpreisbestandteil von TEUR 2.475 gestundet, der mit 2,5 % p.a. zu verzinsen ist und in insgesamt acht Teilbeträgen zwischen dem 31.01.2017 und dem 31.10.2018 an die GBS Software AG zur Zahlung fällig war. Sämtliche ausstehenden Raten wurden bis zur Abfassung dieses Berichtes Ende Juni 2019 vollständig durch die Käuferin bezahlt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen weisen Beträge von TEUR 135 (2017: TEUR 178) aus. Forderungen gegen Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis bestehen i.H.v. TEUR 63 (2017: TEUR 525). Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 44 (2017: TEUR 48) setzen sich aus den Umsatzsteuerforderungen für das vierte Quartal 2018 i.H.v. TEUR 40 sowie Gutschriften der Energieversorger i.H.v. TEUR 2 sowie Zinsen auf die Schlussrate des vorstehend genannten gestundeten Kaufpreisbestandteiles für die GBS Europa GmbH i.H.v. ebenfalls 2 TEUR zusammen. 4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum 31.12.2018 abgegrenzte Versicherungsbeiträge und Gebühren i.H.v. TEUR 3 (2017: TEUR 4). 5. Eigenkapital Nach der Aktienzusammenlegung aufgrund der Kapitalherabsetzung 2014, die auf der Hauptversammlung am 18.12.2014 beschlossen wurde, reduzierte sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft auf 6.000.000 Stückaktien. Die nennbetragslosen Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von jeweils EUR 1,00 je Stückaktie lauten auf den Inhaber und gewähren sämtlich gleiche Rechte. Nach Durchführung dieser Kapitalmaßnahme beträgt das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 unverändert gegenüber dem 31. Dezember 2015 und 2016 EUR 6.000.000,00. In den Geschäftsjahren 2016 und 2017 ergaben sich insofern keine Veränderungen des Grundkapitals. Der Vorstand der GBS Software AG, Karlsruhe, ISIN DE 000A14KR27/WKN A14KR2, hat am 16. April 2018 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgegeben, bis zu 1.000.000 ausstehende Stückaktien der Gesellschaft ausschließlich zur Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im ordentlichen Einziehungsverfahren und zum Erwerb von Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG, dies entspricht einem Anteil von bis zu rund 16,67% des Grundkapitals und der Stückaktien der GBS Software AG, im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots zu einem Kaufpreis je Stückaktie von 0,50 Euro nach den Bestimmungen des §71 Abs. 1 Nr. 6 AktG zu erwerben. Die Angebotsfrist dieses Erwerbsangebotes endete am 30. April 2018 um 18.00 Uhr. Damit endete die Nachbuchungsfrist am 02. Mai 2018 ebenfalls um 18.00 Uhr. Mit Ablauf der Nachbuchungsfrist wurden insgesamt 1.114.371 Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Nennwert von insgesamt 1.114.371,00 Euro zum Verkauf und zur Kapitalherabsetzung durch Einziehung von bis zu 1.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von insgesamt 1.000.000,00 Euro im ordentlichen Einziehungsverfahren durch Aktionäre der Gesellschaft eingereicht. Damit wurde das Erwerbsangebot für insgesamt mehr Stückaktien als die 1.000.000 Stückaktien, auf die das Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt war, angenommen. Die einzelnen Annahmeerklärungen wurden daher verhältnismäßig berücksichtigt („Aktienzuteilung“), d. h. prozentual im Verhältnis der Gesamtzahl der Stückaktien, auf deren Erwerb dieses Erwerbsangebot gerichtet war, zur Anzahl der insgesamt von Aktionären zum Erwerb und zur Einziehung angebotenen Stückaktien der Gesellschaft. Die sich hieraus ergebende Quote der Aktienzuteilung betrug gerundet 89,73672 %. Die sich aus der anteiligen prozentualen Berücksichtigung der Zuteilung von Aktien ergebenden Bruchteile von Aktien (Aktienspitzen) der einzelnen Annahmeerklärungen der Aktionäre wurden in der Reihenfolge der jeweiligen verbleibenden Bruchteilshöchstwerte so lange auf die nächste volle Aktie aufgerundet, bis die Anzahl der Aktien, auf die das Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt war, erreicht wurde. Der Vorstand hat sodann die Herabsetzung des Kapitals der Gesellschaft um 1.000.000,00 Euro von 6.000.000,00 Euro auf 5.000.000,00 Euro - eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von 1,00 Euro je Stückaktie - mit Zustimmung des Aufsichtsrates zur Eintragung bei dem für die Gesellschaft zuständigen Registergericht angemeldet. Die Eintragung der Kapitalherabsetzung erfolgte am 23.05.2018 durch das zuständige Registergericht. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit dem 23.05.2018 somit 5.000.000,00 Euro, eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von 1,00 Euro je Stückaktie. Die GBS Software AG hält insofern keine eigenen Aktien. Die Veränderungen der Geschäftsjahre 2014 bis 2018 sind nachfolgend tabellarisch zusammengefasst.(Abweichungen ergeben sich aus Rundungsdifferenzen). scroll
6. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten zum 31.12.2018 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Diese bestehen in betriebsgewöhnlichem Umfang. 8. Sonstige Pflichtangaben Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 1 Arbeitnehmer.
Karlsruhe, 25. Juni 2019 GBS Software AG gez. Markus Ernst Bilanz zum 31. Dezember 2018AKTIVA scroll
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