GBS Software AG

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

scrollen

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 964.520,54 1.398.427,28
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 936.546,30 1.393.280,04
II. Sachanlagen 1.974,24 4.147,24
III. Finanzanlagen 26.000,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen 1.915.866,59 2.255.501,33
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 630.735,67 598.920,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.285.130,92 1.656.580,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.518,68 2.675,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.883.905,81 3.656.603,87
scrollen

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 2.741.400,50 3.315.291,11
I. gezeichnetes Kapital 5.000.000,00 5.000.000,00
II. Kapitalrücklage 600.000,00 600.000,00
III. Bilanzverlust 2.858.599,50 2.284.708,89
B. Rückstellungen 29.034,24 265.925,00
1. Steuerrückstellungen 0,00 71.000,00
2. sonstige Rückstellungen 29.034,24 194.925,00
C. Verbindlichkeiten 113.471,07 75.387,76
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3,81 299,50
1. sonstige Verbindlichkeiten 45.979,66 11.979,81
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.883.905,81 3.656.603,87

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.12.2017 hat die GBS Software AG ihren Sitz von Eisenach, Thüringen nach Karlsruhe, Baden-Württemberg verlegt. Die Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim erfolgte am 31.01.2018 unter HR B 729616.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) in Euro erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB hinsichtlich des Abschlussprüferhonorars sowie der Beteiligungen (§ 285 Nr.11 HGB) wurde entsprechend Gebrauch gemacht.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 2, 266 ff. HGB).

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte sind aktiviert und deren Nutzungsdauer vor dem Hintergrund der Beteiligungsaktivitäten der Gesellschaft mit einer zugrunde gelegten (Rest-) Nutzungsdauer von sechs Jahren bewertet worden. 

Andere entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zu Grunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum z. B. aufgrund der Laufzeit einer Lizenz ergibt.

Die Bewertung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten) erfolgt zu Herstellungskosten.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis fünf Jahre.

Für geringwertige Anlagegüter ("GWG I") wendet die Gesellschaft analog die Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 250 im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.

Für geringwertige Anlagegüter ("GWG II") mit Anschaffungskosten über Euro 250 und bis zu Euro 1.000 wird pro Jahr ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit einem Fünftel abgeschrieben wird, wobei der Abgang nach Ablauf der fünf Jahre unterstellt wird.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in früheren Geschäftsjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert handelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag bewertet.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 ist im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Die GROUP Business Software Corporation, USA, (GBS Corp. USA) hat am 01.07.2015 einen Outsourcing-Vertrag für den Nordamerikanischen Raum abgeschlossen. Die aus diesem Vertrag resultierenden Zahlungen an die Gesellschaft sind trotz erheblicher Fortschritte in der anwaltlichen Klärung weiterhin ausstehend. Der Ausgang der Beitreibungsaktivitäten, deren zeitlicher Rahmen und die Solvenz des Schuldners sind nach wie vor nicht ausreichend zu beurteilen. Zum Stichtag 31.12.2019 beträgt der Beteiligungsbuchwert der GBS Corp. USA somit unverändert TEuro 1.

2. Vorräte
Vorräte besitzt die GBS Software AG zum Stichtag 31.12.2019 weiterhin keine (2018: TEuro 0).

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden in Höhe von TEuro 6 (2018: TEuro 357). Im Vorjahr 2018 bestanden diese Forderungen im Wesentlichen aus dem gestundeten Kaufpreisbestandteil i.H.v. TEuro 343 aus der Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile der GROUP Business Software Europa GmbH an die Bulpros GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.12.2016. Im Zuge der vorstehend genannten Veräußerung wurde ein Kaufpreisbestandteil von TEuro 2.475 gestundet, der mit 2,5 % p.a. zu verzinsen war und in insgesamt acht Teilbeträgen zwischen dem 31.01.2017 und dem 31.10.2018 an die GBS Software AG zur Zahlung fällig gewesen ist. Sämtliche ausstehenden Raten wurden zwischenzeitlich durch die Käuferin bezahlt.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen weisen Beträge von TEuro 523 (2018: TEuro 135) aus. Forderungen gegen Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis bestehen i.H.v. TEuro 102 (2018: TEuro 63).

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEuro 0 (2018: TEuro 44) und bestanden im Jahr 2018 im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen für das viertel Quartal 2018.

4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum 31.12.2019 abgegrenzte Versicherungsbeiträge und Gebühren i.H.v. TEuro 4 (2018: TEuro 3).

5. Eigenkapital
Nach der Aktienzusammenlegung aufgrund der Kapitalherabsetzung 2014, die auf der Hauptversammlung am 18.12.2014 beschlossen wurde, reduzierte sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft auf 6.000.000 Stückaktien.

Die nennbetragslosen Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von jeweils Euro 1,00 je Stückaktie lauten auf den Inhaber und gewähren sämtlich gleiche Rechte. Nach Durchführung dieser Kapitalmaßnahme beträgt das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 unverändert gegenüber dem 31. Dezember 2015 und 2016 Euro 6.000.000,00. In den Geschäftsjahren 2016 und 2017 ergaben sich insofern keine Veränderungen des Grundkapitals.

Der Vorstand der GBS Software AG, Karlsruhe, ISIN DE 000A14KR27 /​ WKN A14KR2, hat am 16. April 2018 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgegeben, bis zu 1.000.000 ausstehende Stückaktien der Gesellschaft ausschließlich zur Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im ordentlichen Einziehungsverfahren und zum Erwerb von Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG, dies entspricht einem Anteil von bis zu rund 16,67% des Grundkapitals und der Stückaktien der GBS Software AG, im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots zu einem Kaufpreis je Stückaktie von Euro 0,50 nach den Bestimmungen des §71 Abs. 1 Nr. 6 AktG zu erwerben. Die Angebotsfrist dieses Erwerbsangebotes endete am 30. April 2018 um 18.00 Uhr. Damit endete die Nachbuchungsfrist am 02. Mai 2018 ebenfalls um 18.00 Uhr.

Der Vorstand hat sodann die Herabsetzung des Kapitals der Gesellschaft um Euro 1.000.000,00 von Euro 6.000.000,00 auf Euro 5.000.000,00 - eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von Euro 1,00 je Stückaktie - mit Zustimmung des Aufsichtsrates zur Eintragung bei dem für die Gesellschaft zuständigen Registergericht angemeldet. Die Eintragung der Kapitalherabsetzung erfolgte am 23.05.2018 durch das zuständige Registergericht. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit dem 23.05.2018 somit Euro 5.000.000,00, eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von Euro 1,00 je Stückaktie.

Die GBS Software AG hält insofern keine eigenen Aktien.

Die Veränderungen der Geschäftsjahre 2014 bis 2019 sind nachfolgend tabellarisch zusammengefasst. (Abweichungen ergeben sich aus Rundungsdifferenzen).

scrollen
 
 
Gezeichnetes
Kapital-
Bilanz-
 
 
 
Kapital
rücklage
verlust
Summe
 
 
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
Stand 31.12.2013
 
27.000
1.250
-21.276
7.075
 
Kapitalherabsetzung
-21.000
 
21.000
 
 
Entnahme Kapitalrücklage
 
-750
750
 
 
Jahresfehlbetrag 2014
 
 
-910
-910
Stand 31.12.2014
 
6.000
600
-435
6.165
 
Jahresfehlbetrag 2015
 
 
-4.210
-4.210
Stand 31.12.2015
 
6.000
600
-4.645
1.955
 
Jahresüberschuss 2016
 
 
3.234
3.234
Stand 31.12.2016
 
6.000
600
-1.411
5.189
 
Jahresfehlbetrag 2017
 
 
-745
-765
Stand 31.12.2017
 
6.000
600
-2.156
4.444
 
Kapitalherabsetzung
-1.000
 
500
-500
 
Jahresfehlbetrag 2018
 
 
-629
-629
Stand 31.12.2018
 
5.000
600
-2.285
3.315
 
Jahresfehlbetrag 2019
 
 
-574
-574
Stand 31.12.2019
 
5.000
600
-2.859
2.741



6. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

scrollen
 
 
31.12.2019
31.12.2018
 
 
TEuro
TEuro
Sonstige Rückstellungen mit nicht unerheblichem Umfang
 
 
 
 
Ausstehende Eingangsrechnungen
0
10
 
Aufsichtsratsvergütung
19
14
 
Jahresabschluss- und Prüfungskosten
10
25
 
sonstiges Beratung
0
107
 
Zinsnachzahlung KSt und GewSt 2010
0
29
Zwischensumme
 
29
185
 
Sonstige Rückstellungen mit unerheblichem Umfang
0
10
Ausweis in der Bilanz (unter sonstige Rückstellungen)
 
29
195



7. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten zum 31.12.2019 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden zum 31.12.2019 lediglich in Höhe von TEuro 0,1 (2018: TEuro 0,3).

In Höhe von TEuro 67 (2018: TEuro 63) bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen nicht (2018: TEuro 0).

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEuro 46 (2018: TEuro 12) beinhalten Umsatzsteuerverbindlichkeiten.

Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:

scrollen
Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
Laufzeit bis 1 Jahr
 
Art und Form der
 
TEuro
TEuro
 
Sicherheit
 
2019
2018
2019
2018
 
 
I.
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
aus Lieferungen
 
 
 
 
 
 
und Leistungen
67
63
67
63
 
Übliche
 
 
 
 
 
 
Eigentumsvorbehalte
II.
 
 
 
 
 
 
Sonstige
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
46
12
46
12
 
 
davon aus Steuern
46
1
46
1
 
 



8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Diese bestehen in betriebsgewöhnlichem Umfang.

9. Sonstige Pflichtangaben
Arbeitnehmer

scrollen
Beschäftigte Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
2019
Gewerbliche Arbeitnehmer Vollzeit
0
Gewerbliche Arbeitnehmer Teilzeit
0
Angestellte Vollzeit
1
Angestellte Teilzeit
0
Summe
1



Vorstand
Herr Ernst führt ab dem 01.07.2016 als Alleinvorstand die Geschäfte der Gesellschaft, während zuvor noch ein weiteres Vorstandsmitglied mitwirkte.

Hiernach setzte sich der Vorstand im Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammen:

scrollen

Herr Markus Ernst, Dipl. Wirtschaftsingenieur


Der Vorstand war für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 alleinvertretungsberechtigt.

Die Gesamtbezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 betrugen TEuro 136 (2018: TEuro 169).

Aufsichtsrat
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 gehörten dem Aufsichtsrat die Mitglieder Johann Praschinger, Arnold Malsch und Dr. Stefan Berz an. Mit Datum vom 04.04.2019 hat das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Arnold Malsch, aus gesundheitlichen Gründen sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichtes Mannheim vom 11.04.2019 wurde Herr Dr. Laurenz Kohlleppel wohnhaft in Friedrichsdorf, Dipl. Mathematiker, Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmensberater, zum Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft bestellt. Mit Wirkung vom gleichen Tag hat Herr Dr. Kohlleppel sein Beiratsmandat niedergelegt mit der Folge, dass fortan bei der Gesellschaft kein Beirat mehr besteht. Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung am 17.12.2019 vorgeschlagen, Herrn Dr. Kohlleppel nunmehr zum Mitglied des Aufsichtsrats für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, Herrn Arnold Malsch, zu wählen. Die Hauptversammlung hat diesem Vorschlag mit 100% der anwesenden Stimmen zugestimmt und damit Herrn Dr. Kohlleppel zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

Im Berichtszeitraum setzte sich der Aufsichtsrat der GBS Software AG wie folgt zusammen:

scrollen

Herr Johann Praschinger, Vorsitzender, Rechtsanwalt, Unternehmensberater

Herr Dr. jur. Stefan Berz, stellvertretender Vorsitzender, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater bei LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz (GbR), Grünwald b. München

scrollen

Herr Arnold Malsch, selbständiger Steuerberater, Karlsruhe bis zum 04.04.2019
Herr Dr. Laurenz Kohlleppel durch gerichtlichen Beschluss seit dem 11.04.2019 und durch Wahl der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17.12.2019


Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 betrugen TEuro 19 (2019: TEuro 19).

V. Nachtragsbericht

In Bezug auf den Nachtragsbericht im Anhang wird auf die Ausführungen im Lagebericht unter Abschnitt VII. verwiesen.

Karlsruhe, 25. Juni 2020

GBS Software AG
gez. Der Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2020 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und nicht auf den, unter Inanspruchnahme von Erleichterungsvorschriften, hier offengelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die GBS Software AG, Karlsruhe

Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der GBS Software AG, Karlsruhe für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

scrollen

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

scrollen

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

scrollen

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

scrollen

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

scrollen

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

scrollen

ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

scrollen

beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

scrollen

beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

scrollen

führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

Dresden, 25. Juni 2020

gez. Dr. Winfried Heide
Wirtschaftsprüfer