GBS
Software AG
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft
vom 28.12.2017 hat die GBS Software AG ihren Sitz von
Eisenach, Thüringen nach Karlsruhe,
Baden-Württemberg verlegt. Die Eintragung der
entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister des
Amtsgerichtes Mannheim erfolgte am 31.01.2018 unter HR B
729616.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe,
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und des Aktiengesetzes (AktG) in Euro erstellt. Die Gewinn-
und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Von den
Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB
hinsichtlich des Abschlussprüferhonorars sowie der
Beteiligungen (§ 285 Nr.11 HGB) wurde entsprechend
Gebrauch gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für kleine und mittelgroße
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 2,
266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwerte sind aktiviert und deren Nutzungsdauer vor dem
Hintergrund der Beteiligungsaktivitäten der
Gesellschaft mit einer zugrunde gelegten (Rest-)
Nutzungsdauer von sechs Jahren bewertet worden.
Andere entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als
Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zu
Grunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum z.
B. aufgrund der Laufzeit einer Lizenz ergibt.
Die Bewertung der selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten) erfolgt
zu Herstellungskosten.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis
fünf Jahre.
Für geringwertige Anlagegüter ("GWG I")
wendet die Gesellschaft analog die Regelungen des § 6
Abs. 2a EStG an. Dementsprechend werden geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu
Euro 250 im Anschaffungsjahr vollständig
abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang
unterstellt wird.
Für geringwertige Anlagegüter ("GWG II")
mit Anschaffungskosten über Euro 250 und bis zu Euro
1.000 wird pro Jahr ein Sammelposten gebildet, der
jährlich mit einem Fünftel abgeschrieben wird,
wobei der Abgang nach Ablauf der fünf Jahre
unterstellt wird.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Soweit die Gründe für in früheren
Geschäftsjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr
bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es
sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts-
oder Firmenwert handelt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung werden mit dem Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus
Kursänderungen werden stets, Gewinne aus
Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr
oder weniger berücksichtigt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Zeitraum
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 ist im Anlagespiegel
(Anlage zum Anhang) dargestellt.
Die GROUP Business Software Corporation, USA, (GBS
Corp. USA) hat am 01.07.2015 einen Outsourcing-Vertrag
für den Nordamerikanischen Raum abgeschlossen. Die aus
diesem Vertrag resultierenden Zahlungen an die Gesellschaft
sind trotz erheblicher Fortschritte in der anwaltlichen
Klärung weiterhin ausstehend. Der Ausgang der
Beitreibungsaktivitäten, deren zeitlicher Rahmen und
die Solvenz des Schuldners sind nach wie vor nicht
ausreichend zu beurteilen. Zum Stichtag 31.12.2019
beträgt der Beteiligungsbuchwert der GBS Corp. USA
somit unverändert TEuro 1.
2. Vorräte
Vorräte besitzt die GBS Software AG zum Stichtag
31.12.2019 weiterhin keine (2018: TEuro 0).
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden
in Höhe von TEuro 6 (2018: TEuro 357). Im Vorjahr 2018
bestanden diese Forderungen im Wesentlichen aus dem
gestundeten Kaufpreisbestandteil i.H.v. TEuro 343 aus der
Veräußerung sämtlicher
Geschäftsanteile der GROUP Business Software Europa
GmbH an die Bulpros GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum
01.12.2016. Im Zuge der vorstehend genannten
Veräußerung wurde ein Kaufpreisbestandteil von
TEuro 2.475 gestundet, der mit 2,5 % p.a. zu verzinsen war
und in insgesamt acht Teilbeträgen zwischen dem
31.01.2017 und dem 31.10.2018 an die GBS Software AG zur
Zahlung fällig gewesen ist. Sämtliche
ausstehenden Raten wurden zwischenzeitlich durch die
Käuferin bezahlt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen weisen
Beträge von TEuro 523 (2018: TEuro 135) aus.
Forderungen gegen Unternehmen mit einem
Beteiligungsverhältnis bestehen i.H.v. TEuro 102
(2018: TEuro 63).
Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen
TEuro 0 (2018: TEuro 44) und bestanden im Jahr 2018 im
Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen für das
viertel Quartal 2018.
4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum
31.12.2019 abgegrenzte Versicherungsbeiträge und
Gebühren i.H.v. TEuro 4 (2018: TEuro 3).
5. Eigenkapital
Nach der Aktienzusammenlegung aufgrund der
Kapitalherabsetzung 2014, die auf der Hauptversammlung am
18.12.2014 beschlossen wurde, reduzierte sich die Anzahl
der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft auf 6.000.000
Stückaktien.
Die nennbetragslosen Aktien mit einem rechnerischen
Nennwert von jeweils Euro 1,00 je Stückaktie lauten
auf den Inhaber und gewähren sämtlich gleiche
Rechte. Nach Durchführung dieser Kapitalmaßnahme
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2017 unverändert gegenüber dem 31.
Dezember 2015 und 2016 Euro 6.000.000,00. In den
Geschäftsjahren 2016 und 2017 ergaben sich insofern
keine Veränderungen des Grundkapitals.
Der Vorstand der GBS Software AG, Karlsruhe, ISIN DE
000A14KR27 / WKN A14KR2, hat am 16. April 2018 durch
Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgegeben, bis
zu 1.000.000 ausstehende Stückaktien der Gesellschaft
ausschließlich zur Kapitalherabsetzung durch
Einziehung von Aktien im ordentlichen Einziehungsverfahren
und zum Erwerb von Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG,
dies entspricht einem Anteil von bis zu rund 16,67% des
Grundkapitals und der Stückaktien der GBS Software AG,
im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen
Erwerbsangebots zu einem Kaufpreis je Stückaktie von
Euro 0,50 nach den Bestimmungen des §71 Abs. 1 Nr. 6
AktG zu erwerben. Die Angebotsfrist dieses Erwerbsangebotes
endete am 30. April 2018 um 18.00 Uhr. Damit endete die
Nachbuchungsfrist am 02. Mai 2018 ebenfalls um 18.00 Uhr.
Der Vorstand hat sodann die Herabsetzung des Kapitals
der Gesellschaft um Euro 1.000.000,00 von Euro 6.000.000,00
auf Euro 5.000.000,00 - eingeteilt in 5.000.000
Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von Euro 1,00
je Stückaktie - mit Zustimmung des Aufsichtsrates zur
Eintragung bei dem für die Gesellschaft
zuständigen Registergericht angemeldet. Die Eintragung
der Kapitalherabsetzung erfolgte am 23.05.2018 durch das
zuständige Registergericht. Das Grundkapital der
Gesellschaft beträgt seit dem 23.05.2018 somit Euro
5.000.000,00, eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zum
rechnerischen Nennwert von Euro 1,00 je Stückaktie.
Die GBS Software AG hält insofern keine eigenen
Aktien.
Die Veränderungen der Geschäftsjahre 2014
bis 2019 sind nachfolgend tabellarisch zusammengefasst.
(Abweichungen ergeben sich aus Rundungsdifferenzen).
6. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie
folgt zusammen:
7. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten zum 31.12.2019 haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
bestanden zum 31.12.2019 lediglich in Höhe von TEuro
0,1 (2018: TEuro 0,3).
In Höhe von TEuro 67 (2018: TEuro 63) bestehen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen nicht (2018:
TEuro 0).
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
TEuro 46 (2018: TEuro 12) beinhalten
Umsatzsteuerverbindlichkeiten.
Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus
nachfolgender Tabelle:
8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Diese bestehen in betriebsgewöhnlichem Umfang.
9. Sonstige Pflichtangaben
Arbeitnehmer
Vorstand
Herr Ernst führt ab dem 01.07.2016 als
Alleinvorstand die Geschäfte der Gesellschaft,
während zuvor noch ein weiteres Vorstandsmitglied
mitwirkte.
Hiernach setzte sich der Vorstand im
Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammen:
Der Vorstand war für den Zeitraum 01.01.2019 -
31.12.2019 alleinvertretungsberechtigt.
Die Gesamtbezüge des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2019 betrugen TEuro 136 (2018: TEuro
169).
Aufsichtsrat
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 gehörten
dem Aufsichtsrat die Mitglieder Johann Praschinger, Arnold
Malsch und Dr. Stefan Berz an. Mit Datum vom 04.04.2019 hat
das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Arnold Malsch, aus
gesundheitlichen Gründen sein Aufsichtsratsmandat
niedergelegt. Durch gerichtlichen Beschluss des
Amtsgerichtes Mannheim vom 11.04.2019 wurde Herr Dr.
Laurenz Kohlleppel wohnhaft in Friedrichsdorf, Dipl.
Mathematiker, Wirtschaftswissenschaftler und
Unternehmensberater, zum Mitglied des Aufsichtsrates der
Gesellschaft bestellt. Mit Wirkung vom gleichen Tag hat
Herr Dr. Kohlleppel sein Beiratsmandat niedergelegt mit der
Folge, dass fortan bei der Gesellschaft kein Beirat mehr
besteht. Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung am
17.12.2019 vorgeschlagen, Herrn Dr. Kohlleppel nunmehr zum
Mitglied des Aufsichtsrats für die restliche Amtszeit
des ausgeschiedenen Mitglieds, Herrn Arnold Malsch, zu
wählen. Die Hauptversammlung hat diesem Vorschlag mit
100% der anwesenden Stimmen zugestimmt und damit Herrn Dr.
Kohlleppel zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Im Berichtszeitraum setzte sich der Aufsichtsrat der
GBS Software AG wie folgt zusammen:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2019 betrugen TEuro 19 (2019: TEuro 19).
V. Nachtragsbericht
In Bezug auf den Nachtragsbericht im Anhang wird auf
die Ausführungen im Lagebericht unter Abschnitt VII.
verwiesen.
Karlsruhe, 25. Juni 2020
GBS Software AG
gez. Der Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2020 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den
aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und
nicht auf den, unter Inanspruchnahme von
Erleichterungsvorschriften, hier offengelegten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die GBS Software AG, Karlsruhe
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der GBS Software AG,
Karlsruhe - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2019 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der GBS
Software AG, Karlsruhe für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB
erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Meine
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung,
dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung
feststelle.
Dresden, 25. Juni 2020
gez. Dr. Winfried Heide
Wirtschaftsprüfer
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