GBS Software AG

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

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Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 493.946,12 728.645,43
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 467.946,12 702.246,19
II. Sachanlagen 0,00 399,24
III. Finanzanlagen 26.000,00 26.000,00
B. Umlaufvermögen 1.632.888,33 1.926.346,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.072.001,73 965.341,91
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 560.886,60 961.004,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.749,74 2.692,24
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.132.584,19 2.657.683,67
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Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 2.095.944,60 2.564.524,51
I. gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 5.000.000,00
II. Kapitalrücklage 1.095.944,60 600.000,00
III. Bilanzgewinn /​ Bilanzverlust 0,00 -3.035.475,49
B. Rückstellungen 29.400,00 26.900,00
C. Verbindlichkeiten 7.239,59 66.259,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.132.584,19 2.657.683,67

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.12.2017 hat die GBS Software AG ihren Sitz von Eisenach, Thüringen nach Karlsruhe, Baden-Württemberg verlegt. Die Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim erfolgte am 31.01.2018 unter HRB 729616.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) in Euro erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 2, 266 ff. HGB). Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 HGB hinsichtlich des Abschlussprüferhonorars sowie der Beteiligungen (§ 285 Nr.11 HGB) wurde entsprechend Gebrauch gemacht.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte sind aktiviert und deren Nutzungsdauer vor dem Hintergrund der Beteiligungsaktivitäten der Gesellschaft mit einer zugrunde gelegten (Rest-) Nutzungsdauer von sechs Jahren bewertet worden.

Andere entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zu Grunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum z. B. aufgrund der Laufzeit einer Lizenz ergibt.

Die Bewertung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten) erfolgt zu Herstellungskosten.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis fünf Jahre.

Für geringwertige Anlagegüter ("GWG I") wendet die Gesellschaft analog die Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 250 im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgaben erfasst, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Geringwertige Anlagegüter ("GWG II") mit Anschaffungskosten über Euro 250 und bis zu Euro 850 werden vollständig im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in früheren Geschäftsjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert handelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag bewertet.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 ist im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

2. Vorräte
Vorräte besitzt die GBS Software AG zum Stichtag 31.12.2021 wie schon im Vorjahr keine.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden i.H.v. TEuro 4 (2020: TEuro 0).

Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestanden in Höhe von TEuro 691 (2020: TEuro 523).

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEuro 271 (2020: TEuro 274) und bestanden zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus Schadenersatzforderungen und aus Umsatzsteuerforderungen für das vierte Quartal 2021.

4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum 31.12.2021 abgegrenzte Versicherungsbeiträge und Gebühren i.H.v. TEuro 6 (2020: TEuro 3).

5. Eigenkapital - Entwicklung 2019 - 2021
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit dem 23. Mai 2018 Euro 5.000.000,00, eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von Euro 1,00 je Stückaktie.

Die ordentliche Hauptversammlung der GBS Software AG hat am 29. Dezember 2021 zunächst beschlossen, aus der Kapitalrücklage i.H.v. Euro 600.000 einen Teilbetrag i.H.v. Euro 500.000 aufzulösen und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. Sie hat sodann beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 5.000.000, eingeteilt in 5.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von Euro 1,00 je Stückaktie, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um Euro 4.000.000,00 auf Euro 1.000.000,00, eingeteilt in 1.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von Euro 1,00 je Stückaktie nach näherer Maßgabe des in der im Bundesanzeiger vom 19.11.2021 veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 wiedergegebenen Beschlussvorschlags herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung dient dem Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen, der Deckung sonstiger Verluste und zur Einstellung von Beträgen in die Rücklage. Außerdem ist sie dazu geeignet, der Absicherung eines nachhaltig über dem Mindestausgabebetrag für neue Aktien liegenden Börsenkurses und entsprechender Erhöhung der Flexibilität der Gesellschaft bei etwaigen künftigen Kapitalmaßnahmen zu dienen. Mit der Eintragung des Beschlusses im Handelsregister des Amtsgericht Mannheim am 14. März 2022 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderungen wirksam geworden. Die GBS Software AG hält keine eigenen Aktien.

Die Veränderungen der Geschäftsjahre 2019 bis 2021 sind nachfolgend tabellarisch zusammengefasst. (Abweichungen ergeben sich aus Rundungsdifferenzen).

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Gezeichnetes
Kapital-
Bilanz-



Kapital
rücklage
verlust
Summe


TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
Stand 31.12.2019

5.000
600
-2.859
2.741

Jahresfehlbetrag 2020


-177
-177
Stand 31.12.2020

5.000
600
-3.036
2.564

Kapitalrücklage

-500
500


Kapitalherabsetzung
-4.000

4.000


Kapitalrücklage

996
-996


Jahresfehlbetrag 2021


-469
-469
Stand 31.12.2021

1.000
1.096
0
2.096



6. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden zum 31. Dezember 2021 nur in geringfügiger Höhe weniger als TEuro 0,1 (2020: TEuro 0). In Höhe von TEuro 3 (2020: TEuro 44) bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Besicherung erfolgt durch übliche Eigentumsvorbehalte. Sonstigen Verbindlichkeiten bestanden in Höhe von TEuro 5 (2020: TEuro 22).

7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Diese bestanden in betriebsgewöhnlichem Umfang. Verpflichtungen aus längerfristigen Miet-, Leasing- oder/​und Pachtverträgen bestehen i.H.v. rund TEuro 4 p.a.

8. Sonstige Pflichtangaben
Arbeitnehmer

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Beschäftigte Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
2021
Gewerbliche Arbeitnehmer Vollzeit
0
Gewerbliche Arbeitnehmer Teilzeit
0
Angestellte Vollzeit
0,9
Angestellte Teilzeit
0
Summe
0,9



Vorstand:

Herr Ernst führt ab dem 1. Juli 2016 als Alleinvorstand die Geschäfte der Gesellschaft, während zuvor noch ein weiteres Vorstandmitglied mitwirkte.

Hiernach setzte sich der Vorstand im Geschäftsjahr 2021 wie folgt zusammen:
·  Herr Markus Ernst, Dipl. Wirtschaftsingenieur

Der Vorstand war für den Zeitraum 01.01.2021 - 31.12.2021 alleinvertretungsberechtigt.

Die Gesamtbezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 betrugen TEuro 135 (2020: TEuro 135).

Aufsichtsrat:

Im Berichtszeitraum setzte sich der Aufsichtsrat der GBS Software AG wie folgt zusammen:
·  Herr Johann Praschinger, Vorsitzender, Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Friedrichsdorf,
·  Herr Dr. jur. Stefan Berz, stellvertretender Vorsitzender, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater bei LKC GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Grünwald b. München,
·  Herr Dr. rer. pol. Laurenz Kohlleppel, Mitglied des Aufsichtsrates, Dipl.-Mathematiker, Wirtschaftswisschenschaftler, Unternehmensberater, Friedrichsdorf

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 betrugen TEuro 15 (2020: TEuro 15).

V. Nachtragsbericht

In Bezug auf den Nachtragsbericht wird auf die Ausführungen im Lagebericht unter Abschnitt VII. verwiesen.

Karlsruhe, 27. Juni 2022

GBS Software AG
gez. Der Vorstand

Anlagespiegel

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Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
Zugänge
davon
FK-Zinsen
Abgänge

01.01.2021




Euro
Euro
Euro
Euro
Anlagevermögen




Immaterielle Vermögensgegenstände




Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
198.004,57
0,00
0,00
0,00
Geschäfts- oder Firmenwert
8.974.855,44
0,00
0,00
0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände
9.172.860,01
0,00
0,00
0,00
Sachanlagen




technische Anlagen und Maschinen
7.000,00
0,00
0,00
7.000,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
5.729,05
0,00
0,00
1.092,32
Summe Sachanlagen
12.729,05
0,00
0,00
8.092,32
Finanzanlagen




Anteile an verbundenen Unternehmen
2.025.000,00
0,00
0,00
0,00
Summe Finanzanlagen
2.025.000,00
0,00
0,00
0,00
Summe Anlagevermögen
11.210.589,06
0,00
0,00
8.092,32
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Umbuchungen
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten


31.12.2021

Euro
Euro
Anlagevermögen


Immaterielle Vermögensgegenstände


Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00
198.004,57
Geschäfts- oder Firmenwert
0,00
8.974.855,44
Summe immaterielle Vermögensgegenstände
0,00
9.172.860,01
Sachanlagen


technische Anlagen und Maschinen
0,00
0,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0,00
4.636,73
Summe Sachanlagen
0,00
4.636,73
Finanzanlagen


Anteile an verbundenen Unternehmen
0,00
2.025.000,00
Summe Finanzanlagen
0,00
2.025.000,00
Summe Anlagevermögen
0,00
11.202.496,74
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kumulierte
Abschreibungen
Abschreibungen
Geschäftsjahr
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
kumulierte
Abschreibungen

01.01.2021




31.12.2021

Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Anlagevermögen






Immaterielle Vermögensgegenstände






Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
188.658,61
3.333,32
0,00
0,00
0,00
191.991,93
Geschäfts- oder Firmenwert
8.281.955,21
230.966,75
0,00
0,00
0,00
8.512.921,96
Summe immaterielle Vermögensgegenstände
8.470.613,82
234.300,07
0,00
0,00
0,00
8.704.913,89
Sachanlagen






technische Anlagen und Maschinen
6.971,00
29,00
0,00
7.000,00
0,00
0,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
5.358,81
370,24
0,00
1.092,32
0,00
4.636,73
Summe Sachanlagen
12.329,81
399,24
0,00
8.092,32
0,00
4.636,73
Finanzanlagen






Anteile an verbundenen Unternehmen
1.999.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.999.000,00
Summe Finanzanlagen
1.999.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.999.000,00
Summe Anlagevermögen
10.481.943,63
234.699,31
0,00
8.092,32
0,00
10.708.550,62
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Zuschreibungen Geschäftsjahr
Buchwert
Buchwert


31.12.2021
31.12.2020

Euro
Euro
Euro
Anlagevermögen



Immaterielle Vermögensgegenstände



Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00
6.012,64
9.345,96
Geschäfts- oder Firmenwert
0,00
461.933,48
692.900,23
Summe immaterielle Vermögensgegenstände
0,00
467.946,12
702.246,19
Sachanlagen



technische Anlagen und Maschinen
0,00
0,00
29,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0,00
0,00
370,24
Summe Sachanlagen
0,00
0,00
399,24
Finanzanlagen



Anteile an verbundenen Unternehmen
0,00
26.000,00
26.000,00
Summe Finanzanlagen
0,00
26.000,00
26.000,00
Summe Anlagevermögen
0,00
493.946,12
728.645,43

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.08.2022 festgestellt.

Der Bestätigungsvermerk

bezieht sich auf den aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und nicht auf den, unter Inanspruchnahme von Erleichterungsvorschriften, hier offengelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die GBS Software AG, Karlsruhe

Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GBS Software AG, Karlsruhe für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

·  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

·  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
·  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

·  gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

·  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

·  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

·  beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

·  beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

·  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Dresden, 27. Juni 2022

Dr. Heide & Noack PartGmbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaf
gez. Dr. Winfried Heide                                          gez. Heike Noack
Wirtschaftsprüfer                                                 Wirtschaftsprüferin