GBS
Software AG
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft
vom 28.12.2017 hat die GBS Software AG ihren Sitz von
Eisenach, Thüringen nach Karlsruhe,
Baden-Württemberg verlegt. Die Eintragung der
entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister
des Amtsgerichtes Mannheim erfolgte am 31.01.2018 unter HR
B 729616.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und des Aktiengesetzes (AktG) in Euro erstellt. Die Gewinn-
und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für große Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 2, 266 ff. HGB). Von den
Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 HGB
hinsichtlich des Abschlussprüferhonorars sowie der
Beteiligungen (§ 285 Nr. 11 HGB) wurde allerdings
entsprechend Gebrauch gemacht.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwerte sind aktiviert und deren Nutzungsdauer vor dem
Hintergrund der Beteiligungsaktivitäten der
Gesellschaft mit einer zugrunde gelegten Nutzungsdauer von
sechs Jahren bewertet worden.
Andere entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als
Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zu
Grunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum z.
B. aufgrund der Laufzeit einer Lizenz ergibt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis
fünf Jahre.
Für geringwertige Anlagegüter ("GWG I")
wendet die Gesellschaft analog die Regelungen des § 6
Abs. 2a EStG an. Dementsprechend werden geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 250 im
Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgaben
erfasst, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt
wird.
Geringwertige Anlagegüter ("GWG II") mit
Anschaffungskosten über Euro 250 und bis zu Euro 850
werden vollständig im Jahr der Anschaffung
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Soweit die Gründe für in früheren
Geschäftsjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr
bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es
sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts-
oder Firmenwert handelt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung werden mit dem Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus
Kursänderungen werden stets, Gewinne aus
Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr
oder weniger berücksichtigt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Zeitraum
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ist im
Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.
1.1. Finanzanlagen
Die GBS besitzt seit Juni 2023 einen Anteil in
Höhe von 51,0 % an Aktien an der Recycling Ostsachsen
Aktiengesellschaft (ROSAG), Hirschfelde. Das Grundkapital
der ROSAG beträgt TEUR 108,0. Das Eigenkapital zum 31.
Dezember 2023 beläuft sich auf TEUR 444,9. Die GBS
Software AG als herrschendes Unternehmen und die ROSAG als
beherrschtes Unternehmen haben am 23. Oktober 2023 einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
abgeschlossen, mit dessen Wirksamkeit die ROSAG die Leitung
ihrer Gesellschaft der GBS Software AG unterstellt und sich
verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die GBS Software AG
abzuführen. Aus dem Rumpfgeschäftsjahr vom 1.
Juli bis zum 31. Dezember 2023 hat die GBS Erträge aus
dem Gewinnabführungsvertrag in Höhe von TEUR
533,4 realisiert.
Am 7. Mai 2019 wurde die GBS pay GmbH mit Sitz in
Frankfurt am Main als 100%-ige Tochtergesellschaft der GBS
Software AG mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000
Euro gegründet. Hinsichtlich der bisherigen
Geschäftstätigkeit der GBS pay verweisen wir auf
die Ausführungen im Lagebericht. Vor dem Hintergrund
der Aktivierung der bisherigen Entwicklungsleistungen hat
die Gesellschaft in 2023 ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis
erzielt.
Des Weiteren hat die GBS eine 100 %ige Beteiligung an
der GROUP Business Software Corp., USA. Diese verfügt
seit einigen Jahren über kein eigenes operatives
Geschäft mehr. Der Beteiligungsbuchwert der GBS Corp.
USA beträgt unverändert TEUR 1,0.
2. Vorräte
Vorräte besitzt die GBS Software AG zum Stichtag
31.12.2023, wie schon im Vorjahr, keine.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden
i.H.v. TEUR 11 (2022: TEUR 20). Forderungen gegen
verbundene Unternehmen (insgesamt: TEUR 1.650; 2022: TEUR
910) mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestanden
in Höhe von TEUR 875.
Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen
TEUR 315 (2022: TEUR 283) und bestanden zum Bilanzstichtag
im Wesentlichen aus Schadenersatzforderungen und aus
Umsatzsteuerforderungen für das vierte Quartal 2023.
4. Eigenkapital - Entwicklung 2019 - 2023
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug seit dem
23.05.2018 bis zu den Kapitalbeschlüssen der
Hauptversammlung vom 29.12.2021 5.000.000,00 EUR,
eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zum rechnerischen
Nennwert von 1,00 Euro je Stückaktie.
Die ordentliche Hauptversammlung der GBS Software AG
hat am 29. Dezember 2021 beschlossen, zunächst aus der
Kapitalrücklage i.H.v. 600.000 EUR einen Teilbetrag
i.H.v. 500.000 EUR aufzulösen und mit dem
Verlustvortrag zu verrechnen. Sie hat sodann beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
5.000.000 EUR, eingeteilt in 5.000.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert
von 1,00 EUR je Stückaktie, im Wege der ordentlichen
Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um
4.000.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR, eingeteilt in
1.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je
Stückaktie nach näherer Maßgabe des in der
im Bundesanzeiger vom 19. November 2021
veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung
unter Tagesordnungspunkt 5 wiedergegebenen
Beschlussvorschlags herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung
dient dem Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen, der
Deckung sonstiger Verluste und zur Einstellung von
Beträgen in die Rücklage. Außerdem ist sie
dazu geeignet, der Absicherung eines nachhaltig über
dem Mindestausgabebetrag für neue Aktien liegenden
Börsenkurses und entsprechender Erhöhung der
Flexibilität der Gesellschaft bei etwaigen
künftigen Kapitalmaßnahmen zu dienen.
Mit der Eintragung des Beschlusses im Handelsregister
des Amtsgerichtes Mannheim am 14. März 2022 sind die
Kapitalherabsetzung und die entsprechenden
Satzungsänderungen wirksam geworden.
Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der GBS
Software AG in der Fassung der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 29. Dezember 2020 ist der Vorstand der
Gesellschaft u.a. mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum
28. Dezember 2025 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu EUR 2.500.000,00 durch ein- oder
mehrmalige Ausgabe von bis zu 2.500.000 Stück neuer,
auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien im
rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie
gegen Bar- und/oder Sacheinlage (Genehmigtes Kapital I
2020/2025) zu erhöhen.
Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 26.
Juni 2023 teilweise Gebrauch gemacht und vom Genehmigten
Kapital I 2020/2025 zunächst einen Teilbetrag von EUR
100.000,00 durch Ausgabe von 100.000 Stückaktien zum
rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie
ausgenutzt (Kapitalerhöhung I vom 26.06.2023), sodass
das Genehmigte Kapital I 2020/2025 noch einen ausnutzbaren
Betrag von EUR 2.400.000,00 umfasste, eingeteilt in
2.400.000 Stück neuer auf den Inhaber lautender
nennwertloser Stückaktien im rechnerischen Nennwert
von EUR 1,00 je Stückaktie.
Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung I
wurde von dem zuständigen Registergericht am 18. Juli
2023 eingetragen. Die entsprechende Satzungsänderung
in § 5 Abs. 1 der Satzung ist ebenfalls am 18. Juli
2023 in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim
eingetragen worden.
Aufgrund der vorgenannten Ermächtigung hat der
Vorstand der Gesellschaft am 07. Juli 2023 mit Zustimmung
des Aufsichtsrates vom gleichen Tag beschlossen, von der
Ermächtigung gemäß § 5 der Satzung der
Gesellschaft Gebrauch zu machen und einen weiteren
Teilbetrag des genehmigten Kapitals im Umfang von nominal
EUR 160.000,00 auszuüben (vgl. ad-hoc Mitteilung vom
10.07.2023) und das Grundkapital, das nach Eintragung der
Durchführung der Kapitalerhöhung I nunmehr EUR
1.100.000,00 beträgt, durch die Ausgabe von 160.000
Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Neue
Aktien aus der Kapitalerhöhung II") mit einem
rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie, um
EUR 160.000,00 auf nominal EUR 1.260.000,00 zu erhöhen
("Kapitalerhöhung II vom 07.07.2023"). Das Genehmigte
Kapital I 2020/2025 umfasste noch einen ausnutzbaren Betrag
von EUR 2.240.000,00, eingeteilt in 2.240.000 Stück
neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser
Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR
1,00 je Stückaktie.
Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung II
wurde von dem zuständigen Registergericht am 27. Juli
2023 eingetragen. Die entsprechende Satzungsänderung
in § 5 Abs. 1 der Satzung ist am 27. Juli 2023 in das
Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen
worden. Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung II
sind mit Gewinnbezugsberechtigung ab dem 01. Januar 2023
ausgestattet. Der Bezugspreis je Neuer Aktie aus der
Kapitalerhöhung II wurde auf EUR 2,50 festgelegt. Die
Bezugsfrist für diese neuen Aktien begann am
14.09.2023 und endete am 28.09.2023.
Aufgrund der vorgenannten Ermächtigung hat der
Vorstand der Gesellschaft ebenfalls am 07. Juli 2023 mit
Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tag beschlossen,
von der Ermächtigung gemäß § 5 der
Satzung der Gesellschaft Gebrauch zu machen und einen
weiteren Teilbetrag des genehmigten Kapitals im Umfang von
nominal EUR 200.000,00 auszuüben (vgl. ad-hoc
Mitteilung vom 10.07.2023) und das Grundkapital, das nach
Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung I
und nach Eintragung der Durchführung der
Kapitalerhöhung II sodann EUR 1.260.000,00
beträgt, durch die Einbringung einer Forderung von EUR
585.000,00 in die GBS Software AG durch den
Forderungsinhaber im Wege der Sacheinlage unter Ausschluss
des Bezugsrechts der übrigen Aktionäre Zug um Zug
gegen Ausgabe von 200.000 Stück auf den Inhaber
lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert
von EUR 1,00 je Stückaktie, um EUR 200.000,00 auf
nominal EUR 1.460.000,00 zu erhöhen
("Kapitalerhöhung III vom 07.07.2023"), sodass das
Genehmigte Kapital I 2020/2025 dann noch einen ausnutzbaren
Betrag von EUR 2.040.000,00 umfasst, eingeteilt in
2.040.000 Stück neuer auf den Inhaber lautender
nennwertloser Stückaktien im rechnerischen Nennwert
von EUR 1,00 je Stückaktie. Die neuen Aktien aus der
Kapitalerhöhung III sind mit Gewinnbezugsberechtigung
ab dem 01. Januar 2023 ausgestattet und wurden zum
Ausgabebetrag von EUR 2,925 je Aktie im rechnerischen
Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie (292,5%) durch den
Forderungsinhaber und Sacheinleger eingebracht und
gezeichnet.
Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung III
wurde von dem zuständigen Registergericht am 19.
Oktober 2023 eingetragen. Die entsprechende
Satzungsänderung in § 5 Abs. 1 der Satzung ist
ebenfalls am 19. Oktober 2023 in das Handelsregister des
Amtsgerichts Mannheim eingetragen worden.
Das im Handelsregister der Gesellschaft eingetragene
Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR
1.460.000,00. Die GBS Software AG hält keine eigenen
Aktien.
Gemäß Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.
November 2024 erfolgte im Zuge der Änderung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 eine Entnahme aus
der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 373.192,73
zum Zwecke des Ausgleiches des Verlustvortrages.
Die Veränderungen der Geschäftsjahre 2019
bis 2023 sind nachfolgend tabellarisch zusammengefasst.
(Abweichungen ergeben sich aus Rundungsdifferenzen).
5. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten bestanden zum 31.12.2023
keine (2022: TEUR 0). In Höhe von TEUR 35 (2022: TEUR
10) bestanden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen. Sonstige Verbindlichkeiten bestanden in
Höhe von TEUR 118 (2022: TEUR 11) und betreffen im
Wesentlichen den Ausgleichsanspruch des
Mindergesellschafters.
6. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Die GBS hat im Berichtsjahr für die
Darlehensbesicherung einer Tochtergesellschaft eine
selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von TEUR
151 abgegeben. Der Vorstand geht derzeitig von keiner
Inanspruchnahme aus.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden in
betriebsgewöhnlichem Umfang. Verpflichtungen aus
längerfristigen Miet-, Leasing- oder/und
Pachtverträgen bestehen in Höhe von rund TEUR 3
p.a..
7. Sonstige Pflichtangaben
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.
Vorstand
Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2023
wie folgt zusammen:
· Herr Markus Ernst, Dipl.
Wirtschaftsingenieur
Der Vorstand war für den Zeitraum 01.01.2023 -
31.12.2023 alleinvertretungsberechtigt. Die
Gesamtbezüge des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2023 betrugen unverändert TEUR 135
(2022: TEUR 135) und sind aufgrund der vertraglichen
Ausgestaltung - wie schon die Jahre zuvor - in den
Aufwendungen für externe Dienstleistungen als
Bestandteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen
enthalten. Herr Ernst fungiert gleichzeitig seit dem 08.
Juni 2023 als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Recycling
Ostsachsen AG.
Aufsichtsrat
Im Berichtszeitraum setzte sich der Aufsichtsrat der
GBS Software AG wie folgt zusammen:
· Herr Johann Praschinger,
Vorsitzender, Rechtsanwalt, Unternehmensberater,
Friedrichsdorf
· Herr Dr. jur. Stefan Berz,
stellvertretender Vorsitzender (stellvertretender
Vorsitzender bis zum 25.06.2023), Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater bei LKC Grünwald GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Grünwald b. München
,
· Herr Dr. rer. pol. Laurenz
Kohlleppel, Mitglied des Aufsichtsrates (stellvertretender
Vorsitzender seit dem 26.06.2023), Dipl. Mathematiker,
Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmensberater,
Friedrichsdorf.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2023 betrugen TEUR 17 (2022: TEUR 15).
V. Nachtragsbericht
Derartige berichtenswerte Ereignisse haben sich nicht
ergeben.
Karlsruhe, 5. November
2024
GBS Software AG
gez.
Der Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2024 festgestellt.
Der
Bestätigungsvermerk
An die GBS Software AG, Karlsruhe
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der GBS Software AG,
Karlsruhe - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GBS
Software AG, Karlsruhe für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis
zum 31. Dezember 2023 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir
die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis
von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit
der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob
der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage der Gesellschaft.
· führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere
die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem
geändertern Jahresabschluss und dem geänderten
Lagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am
28. Juni 2024 abgeschlossenen Prüfung und unserer am
6. November 2024 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die
sich auf die Änderung der Kapitalrücklage sowie
des Bilanzverlustes bezog. Auf die Darstellung der
Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter im
geänderten Anhang sowie im geänderten Lagebericht
wird verwiesen.
Dresden, 6. November
2024
Dr. Heide & Noack PartGmbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
Heike Noack, Wirtschaftsprüferin
gez.
Dr. Winfried Heide, Wirtschaftsprüfer
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