GBS Software AG

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

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Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 978.179,32 259.646,06
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.679,32 233.646,06
II. Finanzanlagen 975.500,00 26.000,00
B. Umlaufvermögen 2.173.392,16 1.347.602,68
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.977.063,43 1.212.455,23
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 196.328,73 135.147,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.151.571,48 1.607.248,74
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Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.957.751,87 1.556.668,47
I. gezeichnetes Kapital 1.460.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 1.497.751,87 1.095.944,60
III. Bilanzgewinn /​ Bilanzverlust 0,00 -539.276,13
B. Rückstellungen 40.650,00 29.400,00
C. Verbindlichkeiten 153.169,61 21.180,27
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.151.571,48 1.607.248,74

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.12.2017 hat die GBS Software AG ihren Sitz von Eisenach, Thüringen nach Karlsruhe, Baden-Württemberg verlegt. Die Eintragung der entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim erfolgte am 31.01.2018 unter HR B 729616.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) in Euro erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 2, 266 ff. HGB). Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 HGB hinsichtlich des Abschlussprüferhonorars sowie der Beteiligungen (§ 285 Nr. 11 HGB) wurde allerdings entsprechend Gebrauch gemacht.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte sind aktiviert und deren Nutzungsdauer vor dem Hintergrund der Beteiligungsaktivitäten der Gesellschaft mit einer zugrunde gelegten Nutzungsdauer von sechs Jahren bewertet worden.

Andere entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zu Grunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum z. B. aufgrund der Laufzeit einer Lizenz ergibt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis fünf Jahre.

Für geringwertige Anlagegüter ("GWG I") wendet die Gesellschaft analog die Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 250 im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgaben erfasst, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.

Geringwertige Anlagegüter ("GWG II") mit Anschaffungskosten über Euro 250 und bis zu Euro 850 werden vollständig im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in früheren Geschäftsjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert handelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag bewertet.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ist im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

1.1. Finanzanlagen
Die GBS besitzt seit Juni 2023 einen Anteil in Höhe von 51,0 % an Aktien an der Recycling Ostsachsen Aktiengesellschaft (ROSAG), Hirschfelde. Das Grundkapital der ROSAG beträgt TEUR 108,0. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf TEUR 444,9. Die GBS Software AG als herrschendes Unternehmen und die ROSAG als beherrschtes Unternehmen haben am 23. Oktober 2023 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dessen Wirksamkeit die ROSAG die Leitung ihrer Gesellschaft der GBS Software AG unterstellt und sich verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die GBS Software AG abzuführen. Aus dem Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2023 hat die GBS Erträge aus dem Gewinnabführungsvertrag in Höhe von TEUR 533,4 realisiert.

Am 7. Mai 2019 wurde die GBS pay GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main als 100%-ige Tochtergesellschaft der GBS Software AG mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro gegründet. Hinsichtlich der bisherigen Geschäftstätigkeit der GBS pay verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht. Vor dem Hintergrund der Aktivierung der bisherigen Entwicklungsleistungen hat die Gesellschaft in 2023 ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis erzielt.

Des Weiteren hat die GBS eine 100 %ige Beteiligung an der GROUP Business Software Corp., USA. Diese verfügt seit einigen Jahren über kein eigenes operatives Geschäft mehr. Der Beteiligungsbuchwert der GBS Corp. USA beträgt unverändert TEUR 1,0.

2. Vorräte
Vorräte besitzt die GBS Software AG zum Stichtag 31.12.2023, wie schon im Vorjahr, keine.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden i.H.v. TEUR 11 (2022: TEUR 20). Forderungen gegen verbundene Unternehmen (insgesamt: TEUR 1.650; 2022: TEUR 910) mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestanden in Höhe von TEUR 875.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 315 (2022: TEUR 283) und bestanden zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus Schadenersatzforderungen und aus Umsatzsteuerforderungen für das vierte Quartal 2023.

4. Eigenkapital - Entwicklung 2019 - 2023
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug seit dem 23.05.2018 bis zu den Kapitalbeschlüssen der Hauptversammlung vom 29.12.2021 5.000.000,00 EUR, eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von 1,00 Euro je Stückaktie.

Die ordentliche Hauptversammlung der GBS Software AG hat am 29. Dezember 2021 beschlossen, zunächst aus der Kapitalrücklage i.H.v. 600.000 EUR einen Teilbetrag i.H.v. 500.000 EUR aufzulösen und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. Sie hat sodann beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 5.000.000 EUR, eingeteilt in 5.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um 4.000.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR, eingeteilt in 1.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie nach näherer Maßgabe des in der im Bundesanzeiger vom 19. November 2021 veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 wiedergegebenen Beschlussvorschlags herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung dient dem Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen, der Deckung sonstiger Verluste und zur Einstellung von Beträgen in die Rücklage. Außerdem ist sie dazu geeignet, der Absicherung eines nachhaltig über dem Mindestausgabebetrag für neue Aktien liegenden Börsenkurses und entsprechender Erhöhung der Flexibilität der Gesellschaft bei etwaigen künftigen Kapitalmaßnahmen zu dienen.

Mit der Eintragung des Beschlusses im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim am 14. März 2022 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechenden Satzungsänderungen wirksam geworden.

Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der GBS Software AG in der Fassung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Dezember 2020 ist der Vorstand der Gesellschaft u.a. mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 28. Dezember 2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.500.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 2.500.000 Stück neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Bar- und/​oder Sacheinlage (Genehmigtes Kapital I 2020/​2025) zu erhöhen.

Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 26. Juni 2023 teilweise Gebrauch gemacht und vom Genehmigten Kapital I 2020/​2025 zunächst einen Teilbetrag von EUR 100.000,00 durch Ausgabe von 100.000 Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie ausgenutzt (Kapitalerhöhung I vom 26.06.2023), sodass das Genehmigte Kapital I 2020/​2025 noch einen ausnutzbaren Betrag von EUR 2.400.000,00 umfasste, eingeteilt in 2.400.000 Stück neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie.

Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung I wurde von dem zuständigen Registergericht am 18. Juli 2023 eingetragen. Die entsprechende Satzungsänderung in § 5 Abs. 1 der Satzung ist ebenfalls am 18. Juli 2023 in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen worden.

Aufgrund der vorgenannten Ermächtigung hat der Vorstand der Gesellschaft am 07. Juli 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tag beschlossen, von der Ermächtigung gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft Gebrauch zu machen und einen weiteren Teilbetrag des genehmigten Kapitals im Umfang von nominal EUR 160.000,00 auszuüben (vgl. ad-hoc Mitteilung vom 10.07.2023) und das Grundkapital, das nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung I nunmehr EUR 1.100.000,00 beträgt, durch die Ausgabe von 160.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Neue Aktien aus der Kapitalerhöhung II") mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie, um EUR 160.000,00 auf nominal EUR 1.260.000,00 zu erhöhen ("Kapitalerhöhung II vom 07.07.2023"). Das Genehmigte Kapital I 2020/​2025 umfasste noch einen ausnutzbaren Betrag von EUR 2.240.000,00, eingeteilt in 2.240.000 Stück neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser
Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie.

Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung II wurde von dem zuständigen Registergericht am 27. Juli 2023 eingetragen. Die entsprechende Satzungsänderung in § 5 Abs. 1 der Satzung ist am 27. Juli 2023 in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen worden. Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung II sind mit Gewinnbezugsberechtigung ab dem 01. Januar 2023 ausgestattet. Der Bezugspreis je Neuer Aktie aus der Kapitalerhöhung II wurde auf EUR 2,50 festgelegt. Die Bezugsfrist für diese neuen Aktien begann am 14.09.2023 und endete am 28.09.2023.

Aufgrund der vorgenannten Ermächtigung hat der Vorstand der Gesellschaft ebenfalls am 07. Juli 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tag beschlossen, von der Ermächtigung gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft Gebrauch zu machen und einen weiteren Teilbetrag des genehmigten Kapitals im Umfang von nominal EUR 200.000,00 auszuüben (vgl. ad-hoc Mitteilung vom 10.07.2023) und das Grundkapital, das nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung I und nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung II sodann EUR 1.260.000,00 beträgt, durch die Einbringung einer Forderung von EUR 585.000,00 in die GBS Software AG durch den Forderungsinhaber im Wege der Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der übrigen Aktionäre Zug um Zug gegen Ausgabe von 200.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie, um EUR 200.000,00 auf nominal EUR 1.460.000,00 zu erhöhen ("Kapitalerhöhung III vom 07.07.2023"), sodass das Genehmigte Kapital I 2020/​2025 dann noch einen ausnutzbaren Betrag von EUR 2.040.000,00 umfasst, eingeteilt in 2.040.000 Stück neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie. Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung III sind mit Gewinnbezugsberechtigung ab dem 01. Januar 2023 ausgestattet und wurden zum Ausgabebetrag von EUR 2,925 je Aktie im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie (292,5%) durch den Forderungsinhaber und Sacheinleger eingebracht und gezeichnet.

Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung III wurde von dem zuständigen Registergericht am 19. Oktober 2023 eingetragen. Die entsprechende Satzungsänderung in § 5 Abs. 1 der Satzung ist ebenfalls am 19. Oktober 2023 in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen worden.

Das im Handelsregister der Gesellschaft eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 1.460.000,00. Die GBS Software AG hält keine eigenen Aktien.

Gemäß Beschluss des Aufsichtsrates vom 05. November 2024 erfolgte im Zuge der Änderung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 373.192,73 zum Zwecke des Ausgleiches des Verlustvortrages.

Die Veränderungen der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sind nachfolgend tabellarisch zusammengefasst. (Abweichungen ergeben sich aus Rundungsdifferenzen).

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Gezeichnetes
Kapital-
Bilanz-



Kapital
rücklage
gewinn
Summe


TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
Stand 31.12.2019

5.000
600
-2.859
2.741

Jahresfehlbetrag 2020


-177
-177
Stand 31.12.2020

5.000
600
-3.035
2.565

Kapitalrücklage

-500
500


Kapitalherabsetzung
-4.000

4.000


Kapitalrücklage

996
-996


Jahresfehlbetrag 2021


-469
-469
Stand 31.12.2021

1.000
1.096
0
2.096

Jahresfehlbetrag 2022


-539
-539
Stand 31.12.2022

1.000
1.096
-539
1.557

Kapitalerhöhung I
100
150

250

Kapitalerhöhung II
160
240

400

Kapitalerhöhung III
200
385

585

Jahresergebnis 2023


166
166

Entnahme Kapitalrücklage

-373
373
0
Stand 31.12.2023

1.460
1.498
0
2.958



5. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden zum 31.12.2023 keine (2022: TEUR 0). In Höhe von TEUR 35 (2022: TEUR 10) bestanden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sonstige Verbindlichkeiten bestanden in Höhe von TEUR 118 (2022: TEUR 11) und betreffen im Wesentlichen den Ausgleichsanspruch des Mindergesellschafters.

6. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die GBS hat im Berichtsjahr für die Darlehensbesicherung einer Tochtergesellschaft eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von TEUR 151 abgegeben. Der Vorstand geht derzeitig von keiner Inanspruchnahme aus.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden in betriebsgewöhnlichem Umfang. Verpflichtungen aus längerfristigen Miet-, Leasing- oder/​und Pachtverträgen bestehen in Höhe von rund TEUR 3 p.a..

7. Sonstige Pflichtangaben
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Vorstand
Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:
·  Herr Markus Ernst, Dipl. Wirtschaftsingenieur

Der Vorstand war für den Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 alleinvertretungsberechtigt. Die Gesamtbezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 betrugen unverändert TEUR 135 (2022: TEUR 135) und sind aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung - wie schon die Jahre zuvor - in den Aufwendungen für externe Dienstleistungen als Bestandteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Herr Ernst fungiert gleichzeitig seit dem 08. Juni 2023 als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Recycling Ostsachsen AG.

Aufsichtsrat
Im Berichtszeitraum setzte sich der Aufsichtsrat der GBS Software AG wie folgt zusammen:
·  Herr Johann Praschinger, Vorsitzender, Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Friedrichsdorf
·  Herr Dr. jur. Stefan Berz, stellvertretender Vorsitzender (stellvertretender Vorsitzender bis zum 25.06.2023), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater bei LKC Grünwald GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Grünwald b. München ,
·  Herr Dr. rer. pol. Laurenz Kohlleppel, Mitglied des Aufsichtsrates (stellvertretender Vorsitzender seit dem 26.06.2023), Dipl. Mathematiker, Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmensberater, Friedrichsdorf.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 betrugen TEUR 17 (2022: TEUR 15).

V. Nachtragsbericht

Derartige berichtenswerte Ereignisse haben sich nicht ergeben.

 

Karlsruhe, 5. November 2024


GBS Software AG

gez. Der Vorstand

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Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
Zugänge
davon
FK-Zinsen
Abgänge
Umbuchungen
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten

01.01.2023




31.12.2023

Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Anlagevermögen






Immaterielle Vermögensgegenstände






Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
198.004,57
0,00
0,00
0,00
0,00
198.004,57
Geschäfts- oder Firmenwert
8.974.855,44
0,00
0,00
0,00
0,00
8.974.855,44
Summe immaterielle Vermögensgegenstände
9.172.860,01
0,00
0,00
0,00
0,00
9.172.860,01
Sachanlagen






Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.636,73
0,00
0,00
0,00
0,00
4.636,73
Summe Sachanlagen
4.636,73
0,00
0,00
0,00
0,00
4.636,73
Finanzanlagen






Anteile an verbundenen Unternehmen
2.025.000,00
949.500,00
0,00
0,00
0,00
2.974.500,00
Summe Finanzanlagen
2.025.000,00
949.500,00
0,00
0,00
0,00
2.974.500,00
Summe Anlagevermögen
11.202.496,74
949.500,00
0,00
0,00
0,00
12.151.996,74
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kumulierte
Abschreibungen
Abschreibungen
Geschäftsjahr
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
kumulierte
Abschreibungen

01.01.2023




31.12.2023

Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Anlagevermögen






Immaterielle Vermögensgegenstände






Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
195.325,25
0,00
0,00
0,00
0,00
195.325,25
Geschäfts- oder Firmenwert
8.743.888,70
230.966,74
0,00
0,00
0,00
8.974.855,44
Summe immaterielle Vermögensgegenstände
8.939.213,95
230.966,74
0,00
0,00
0,00
9.170.180,69
Sachanlagen






Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.636,73
0,00
0,00
0,00
0,00
4.636,73
Summe Sachanlagen
4.636,73
0,00
0,00
0,00
0,00
4.636,73
Finanzanlagen






Anteile an verbundenen Unternehmen
1.999.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.999.000,00
Summe Finanzanlagen
1.999.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.999.000,00
Summe Anlagevermögen
10.942.850,68
230.966,74
0,00
0,00
0,00
11.173.817,42
scrollen

Zuschreibungen Geschäftsjahr
Buchwert
Buchwert


31.12.2023
31.12.2022

Euro
Euro
Euro
Anlagevermögen



Immaterielle Vermögensgegenstände



Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00
2.679,32
2.679,32
Geschäfts- oder Firmenwert
0,00
0,00
230.966,74
Summe immaterielle Vermögensgegenstände
0,00
2.679,32
233.646,06
Sachanlagen



Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0,00
0,00
0,00
Summe Sachanlagen
0,00
0,00
0,00
Finanzanlagen



Anteile an verbundenen Unternehmen
0,00
975.500,00
26.000,00
Summe Finanzanlagen
0,00
975.500,00
26.000,00
Summe Anlagevermögen
0,00
978.179,32
259.646,06

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2024 festgestellt.

Der Bestätigungsvermerk


An die GBS Software AG, Karlsruhe

Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GBS Software AG, Karlsruhe für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

·  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

·  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
·  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

·  gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

·  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

·  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

·  beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

·  beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

·  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geändertern Jahresabschluss und dem geänderten Lagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 28. Juni 2024 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 6. November 2024 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderung der Kapitalrücklage sowie des Bilanzverlustes bezog. Auf die Darstellung der Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Anhang sowie im geänderten Lagebericht wird verwiesen.

 

Dresden, 6. November 2024


Dr. Heide & Noack PartGmbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Heike Noack, Wirtschaftsprüferin

gez. Dr. Winfried Heide, Wirtschaftsprüfer