Bechtle AktiengesellschaftNeckarsulmBekanntmachung gem. §§ 264 Abs. 3, 325 HGB für das Geschäftsjahr 2019Die folgenden Tochtergesellschaften der Bechtle AG mit Sitz in Neckarsulm, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 108581, nehmen durch Beschluss der jeweiligen Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 die Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB vollständig in Anspruch:
(jede von Ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet). Die jeweiligen Gesellschafter- und Hauptversammlungen der Gesellschaften haben durch Beschluss in 2019 der vollständigen Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2019 zugestimmt. Es bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge gemäß § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung als geschlossene Kette bis zur Bechtle AG als Konzernmutter. Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Bechtle AG, Neckarsulm einbezogen und die Befreiungen werden im Anhang des Konzernabschlusses angegeben.
Neckarsulm, im Februar 2020 Bechtle AG Der Vorstand |
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