Bechtle AktiengesellschaftNeckarsulm1. Beschluss gemäß §§ 264 Abs. 3 Nr. 1, 325 HGB
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Bechtle Financial Services AG mit Sitz in Berlin, |
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Stemmer GmbH mit Sitz in Olching |
Die Beschlüsse haben folgenden Wortlaut:
„Der Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Offenlegung wird für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 zugestimmt.“
„Die Bechtle AG, Neckarsulm, als Muttergesellschaft verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft, für die von dieser bis zum 31. Dezember 2019 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.“
Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Bechtle AG mit Sitz in Neckarsulm einbezogen und die Befreiungen werden im Anhang des Konzernabschusses angegeben.
Neckarsulm, im Februar 2020
Bechtle AG
Der Vorstand