Bechtle Aktiengesellschaft

Neckarsulm

1. Beschluss gemäß §§ 264 Abs. 3 Nr. 1, 325 HGB
für das Geschäftsjahr 2019

Die folgenden Tochtergesellschaften der Bechtle AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 108581, mit Sitz in Neckarsulm, nehmen durch Beschluss der jeweiligen Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 die Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch:

Bechtle Financial Services AG mit Sitz in Berlin,

Stemmer GmbH mit Sitz in Olching

Die Beschlüsse haben folgenden Wortlaut:

„Der Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Offenlegung wird für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 zugestimmt.“

2. Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

„Die Bechtle AG, Neckarsulm, als Muttergesellschaft verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft, für die von dieser bis zum 31. Dezember 2019 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.“

3. Bekanntmachung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB

Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Bechtle AG mit Sitz in Neckarsulm einbezogen und die Befreiungen werden im Anhang des Konzernabschusses angegeben.

 

Neckarsulm, im Februar 2020

Bechtle AG

Der Vorstand