Bechtle AktiengesellschaftNeckarsulm1. Beschluss gemäß §§ 264 Abs. 3 Nr. 1, 325 HGB für das Geschäftsjahr 2024Die folgenden Tochtergesellschaften der Bechtle AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 108581, mit Sitz in Neckarsulm, nehmen durch Beschluss der jeweiligen Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 die Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264 Abs. 3 HGB vollständig in Anspruch: scrollen
(jede von Ihnen nachfolgend als "Gesellschaft" bezeichnet). Die Beschlüsse haben jeweils folgenden Wortlaut: "Der vollständigen Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB wird für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 in vollem Umfang zugestimmt." 2. Erklärung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB"Die Bechtle AG, Neckarsulm, hat sich durch eine Cash-Pool-Vereinbarung gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, für die von dieser bis zum 31. Dezember 2024 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen." 3. Bekanntmachung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGBDie Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Bechtle AG, mit Sitz in Neckarsulm einbezogen und die Befreiungen werden im Anhang des Konzernabschusses angegeben.
Neckarsulm, im Februar 2025 Bechtle AG Der Vorstand |
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