GIEAG
Immobilien AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die GIEAG Immobilien AG hat ihren Sitz in
München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter der Registernummer HRB 130721
eingetragen.
Die Gesellschaft wurde mit Satzung vom 07.12.1999
errichtet.
II. Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die
Regelungen des AktG beachtet. Die Gesellschaft weist die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
immateriellen
Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungskosten abzüglich der linearen Abschreibung
angesetzt worden.
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Es wurde die lineare
Abschreibungsmethode gewählt. Der
Abschreibungszeitraum entspricht der für zulässig
gehaltenen branchenüblichen Nutzungsdauer bzw. den
voraussichtlichen Restnutzungsdauern. Die Geringwertigen
Wirtschaftsgüter wurden im Anschaffungsjahr voll
abgeschrieben.
Das
Finanzanlagevermögen ist mit den
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert bilanziert.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Bei der Bewertung wird das
strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die
Forderungen und
sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Nennbeträgen bzw. mit dem am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips mit
dem Kurswert bzw. als Höchstwert mit den
Anschaffungskosten bilanziert.
Bei den
Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte der Ansatz
mit dem Nennwert.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den
Nennbeträgen angesetzt.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Die erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen wurden berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgt mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen passiviert.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände weisen
folgende Restlaufzeiten auf:
Bei den
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in
Höhe von TEUR 2.454 (Vj. TEUR 1.339)
Mitzugehörigkeiten zu den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und in Höhe von TEUR 28.019 (Vj. TEUR
15.439) Mitzugehörigkeiten zu den sonstigen
Vermögensgegenständen.
Das
Grundkapital beträgt Euro 4.200.000,00 und ist
eingeteilt in 4.200.000,00 auf den Inhaber lautende
Stückaktien.
Der
Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:
Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen,
aus dem zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn
eine Dividende im selben Umfang auszuschütten wie im
Geschäftsjahr 2019 für Geschäftsjahr 2018
ausgeschüttet wurde.
Im Geschäftsjahr wurden 9.736 eigene
Stückaktien im rechnerischen Nennwert von Euro
9.736,00 mit einem Anteil am Grundkapital von 0,23%
für Mitarbeiterbeteiligungen verwendet.
Die Berichtsgesellschaft hält zum Bilanzstichtag
25.859 (Vj. 35.595) eigene Stückaktien zur Gewinnung
strategischer Investoren sowie zur Finanzierung von
Akquisitionen (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG), die sie im
Juli 2013 und Januar 2012 erworben hat. Der rechnerische
Nennwert der eigenen Anteile beträgt zum
Bilanzstichtag Euro 25.859,00 (Vj. Euro 35.595,00). Der
Anteil am Grundkapital zum Bilanzstichtag beträgt
0,62% (Vj. 0,85%).
Im Berichtsjahr wurden Euro 93.464,00 (Vj. Euro
73.145,00) in die
Kapitalrücklage eingestellt.
Bei den
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen in voller Höhe
Mitzugehörigkeiten zu den sonstigen Verbindlichkeiten.
Die
Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten
auf:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der BTV Bank
für Tirol und Vorarlberg AG in Höhe von Euro
2.000.000,00 sind folgendermaßen besichert:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Commerzbank
Konstanz AG in Höhe von Euro 13.876.482,58 sind
folgendermaßen besichert:
V. Haftungsverhältnisse
I. S. d. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag
gegenüber Darlehensgebern zugunsten von verbundenen
Unternehmen Haftungsverhältnisse aus
Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in Höhe
von insgesamt TEUR 36.950. Aufgrund der wirtschaftlich
stabilen Situation der Unternehmen rechnet die Gesellschaft
derzeit nicht mit einer Inanspruchnahme.
Die GIEAG Immobilien AG hat Ihre Anteile an der GIEAG
Projekt 110 GmbH, an der GIEAG Projekt 170 GmbH, an der
GIEAG Projekt 270 GmbH und an der GIEAG Projekt 340 GmbH
zur Sicherung von Darlehensverbindlichkeiten verschiedener
Tochtergesellschaften mit einem Buchwert von TEUR 1.943
verpfändet.
VI. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von
TEUR 220, mit einer Restlaufzeit zwischen einem und drei
Jahren in Höhe von TEUR 191 sowie mit einer
Restlaufzeit von vier bis fünf Jahren in Höhe von
TEUR 152.
VII. Sonstige Pflichtangaben
Im Berichtsjahr wurden Vorschüsse an
Organmitglieder des Vorstandes in Höhe von TEUR 200
gewährt.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 27 Arbeitnehmer.
Organmitglieder
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Herr Philipp Pferschy, M.A. HSG, München
Herr Thomas Männel, Dipl.-Betriebswirt,
München
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Herr Dr. Oscar Kienzle, Stiftungsvorstand,
Kirchberg/Tirol (Österreich) (Vorsitzender)
Herr Alexander Pferschy, Dipl.-Ing., München
(stellvertretender Vorsitzender)
Herr Günter Koller, Rechtsanwalt, München
München, 9. Juni 2020
gez. Philipp Pferschy, Vorstand
gez. Thomas Männel, Vorstand
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
für das Geschäftsjahr
2019
Die Hauptversammlung am 22. Dezember 2020 hat
beschlossen, aus dem Bilanzgewinn der GIEAG Immobilien AG
zum 31. Dezember 2019 in Höhe von
EUR 35.917.819,30
a) einen Betrag von EUR 3.339.312,80 zur
Zahlung einer Dividende von EUR 0,80 je
dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
b) den verbleibenden Betrag von EUR
32.578.506,50 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Aktiengesetz (AktG)
ist der Anspruch auf die Dividende am 29. Dezember 2020
fällig.
München, im Dezember 2020
GIEAG Immobilien AG
Der Vorstand
Bericht des Aufsichtsrats
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat
seine nach Gesetz und Satzung ihm obliegenden Aufgaben
wahrgenommen. Hierzu fanden acht Sitzungen des
Aufsichtsrats in Form von Präsenzterminen, Telefon-
oder Videokonferenzen statt. An sieben der Sitzungen haben
jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen oder
waren vertreten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat
regelmäßig über den Geschäftsverlauf
und die Risikosituation umfassend sowohl schriftlich als
auch mündlich unterrichtet. Erörtert wurde auch
die Unternehmensplanung, der Gang der Geschäfte, die
strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des
Konzerns. Die diversen Projekte wie auch die Entwicklung im
Bestand wurden eingehend zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
besprochen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von
grundlegender Bedeutung für das Unternehmen
unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Anhand der
Berichte des Vorstandes hat sich der Aufsichtsrat über
die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens,
über alle relevanten Fragen zur
Geschäftsentwicklung, über die Finanzlage,
Investitionsvorhaben und besondere
Geschäftsvorfälle sowie über die
Unternehmensplanung und die diesbezüglichen
Abweichungen regelmäßig informiert und
hierüber mit dem Vorstand beraten. Im Mittelpunkt der
eingehenden Beratungen standen neben der
Unternehmensstrategie und den
Weiterentwicklungsmöglichkeiten auch stets Fragen der
Portfolio Arrondierung sowie auch die aktuellen
Herausforderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds.
Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.
Jahresabschlussprüfung
Der Abschlussprüfer, die LKC TREUBEG mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald, hat
den Jahresabschluss der GIEAG Immobilien AG zum 31.
Dezember 2019 für das Geschäftsjahr 2019
geprüft und am 10.06.2020 mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Unterlagen und der Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des
Aufsichtsrats vor. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2019 in seiner Sitzung am
18. Juni 2020 mit dem Abschlussprüfer ausführlich
behandelt. Der Abschlussprüfer hat dabei über die
wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der
Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss eingehend
geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner
eigenen Prüfung und den Erläuterungen des
Abschlussprüfers erhebt der Aufsichtsrat keine
Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss. Er stimmt dem Ergebnis der Prüfung zu
und billigt den Jahresabschluss mit einem Jahresfehlbetrag
von EUR 46.751,03 und einem Bilanzgewinn von EUR
35.917.819,30 mit Beschluss vom 18. Juni 2020. Damit ist
der Jahresabschluss festgestellt. Dem
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes stimmt er zu.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes
und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Gesellschaft für ihre Leistungen und ihr Engagement im
Geschäftsjahr 2019. In diesen Dank an die Mitarbeiter
bezieht er ausdrücklich auch die ersten Monate des
Neuen Jahres ein, die auch für die rechtzeitige
Erstellung des Jahresabschlusses eine Herausforderung
waren.
München, im Juni 2020
für den Aufsichtsrat
Dr. Oscar Kienzle
Vorsitzender
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2020 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die
GIEAG Immobilien AG, München
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der GIEAG Immobilien
AG, München, ‑ bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2019 und der Gewinn‑ und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden
‑ geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens‑ und Finanzlage der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären
wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens‑,
Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen ‑
beabsichtigten oder unbeabsichtigten ‑ falschen
Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter
dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen ‑ beabsichtigten oder
unbeabsichtigten ‑ falschen Darstellungen ist sowie
einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während
der Prüfung üben wir pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Grünwald b. München, den 10. Juni 2020
LKC TREUBEG mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Stefan Berz, Wirtschaftsprüfer
Thomas Altenhofer, Wirtschaftsprüfer
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