GIEAG Immobilien AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

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31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 4.526.176,92 4.109.906,10
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.299,00 8.997,00
II. Sachanlagen 403.006,61 335.217,79
III. Finanzanlagen 4.114.871,31 3.765.691,31
B. Umlaufvermögen 64.728.532,21 58.189.774,94
I. Vorräte 932.334,00 932.334,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.988.717,78 25.448.065,85
III. Wertpapiere 22.799.111,09 26.323.804,37
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.008.369,34 5.485.570,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 21.640,03 16.420,03
Bilanzsumme, Summe Aktiva 69.276.349,16 62.316.101,07

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 40.795.370,19 44.070.465,22
I. gezeichnetes Kapital 4.200.000,00 4.200.000,00
1. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -25.859,00 -35.595,00
2. eingefordertes Kapital 4.174.141,00 4.164.405,00
II. Kapitalrücklage 259.975,60 166.511,60
III. Gewinnrücklagen 443.434,29 443.434,29
IV. Bilanzgewinn 35.917.819,30 39.296.114,33
B. Rückstellungen 1.592.752,61 7.746.339,26
C. Verbindlichkeiten 26.888.226,36 10.499.296,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 69.276.349,16 62.316.101,07

Gewinn- und Verlustrechnung

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1.1.2019 - 31.12.2019
EUR
1.1.2018 - 31.12.2018
EUR
1. Rohergebnis 4.982.450,12 36.448.371,54
2. Personalaufwand 2.809.555,02 2.892.552,39
a) Löhne und Gehälter 2.498.367,58 2.630.532,10
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 311.187,44 262.020,29
davon für Altersversorgung 5.850,00 5.550,00
3. Abschreibungen 108.638,24 102.939,63
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 108.638,24 102.939,63
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 3.232.069,04 2.399.499,98
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung 59,39 0,00
5. Erträge aus Beteiligungen 700.000,00 6.300.324,73
davon aus verbundenen Unternehmen 700.000,00 6.300.324,73
6. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 258.297,41 370.000,00
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 370.000,00
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 584.145,71 461.834,15
davon aus verbundenen Unternehmen 424.810,04 352.404,65
davon aus Abzinsung 1.800,00 2.200,00
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 142.358,07 503.896,76
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 275.462,32 512.558,39
davon an verbundene Unternehmen 195.170,26 240.776,01
davon aus Abzinsung 22.923,75 20.911,53
10. Steuern vom Einkommen und Ertrag 1.125,98 -0,20
11. Ergebnis nach Steuern -44.315,43 37.169.083,47
12. sonstige Steuern 2.435,60 3.153,62
13. Jahresfehlbetrag 46.751,03 -37.165.929,85

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die GIEAG Immobilien AG hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 130721 eingetragen.

Die Gesellschaft wurde mit Satzung vom 07.12.1999 errichtet.

II. Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des AktG beachtet. Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten abzüglich der linearen Abschreibung angesetzt worden.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt. Der Abschreibungszeitraum entspricht der für zulässig gehaltenen branchenüblichen Nutzungsdauer bzw. den voraussichtlichen Restnutzungsdauern. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Bewertung wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Nennbeträgen bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips mit dem Kurswert bzw. als Höchstwert mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Bei den Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte der Ansatz mit dem Nennwert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennbeträgen angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen wurden berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen folgende Restlaufzeiten auf:

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davon Restlaufzeit
Art der Forderungen bis 1 Jahr
Euro
größer 1 Jahr
Euro
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.182.712,68 0,00
Vorjahr 1.790.143,12 0,00
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 874.378,96 29.598.319,03
Vorjahr 0,00 16.778.290,88
Sonstige Vermögensgegenstände 3.890.619,68 1.442.687,43
Vorjahr 3.425.056,28 3.454.575,57
Gesamt 5.947.711,32 31.041.006,46
Vorjahr 5.215.199,40 20.232.866,45

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 2.454 (Vj. TEUR 1.339) Mitzugehörigkeiten zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 28.019 (Vj. TEUR 15.439) Mitzugehörigkeiten zu den sonstigen Vermögensgegenständen.

Das Grundkapital beträgt Euro 4.200.000,00 und ist eingeteilt in 4.200.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:

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Bilanzgewinn zum 31.12.2018 Euro 39.296.114,33
Anpassung gemäß Betriebsprüfung Euro -20,00
Jahresfehlbetrag 2019 Euro -46.751,03
Ausschüttung 2019 Euro -3.331.524,00
Bilanzgewinn zum 31.12.2019 Euro 35.917.819,30

Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn eine Dividende im selben Umfang auszuschütten wie im Geschäftsjahr 2019 für Geschäftsjahr 2018 ausgeschüttet wurde.

Im Geschäftsjahr wurden 9.736 eigene Stückaktien im rechnerischen Nennwert von Euro 9.736,00 mit einem Anteil am Grundkapital von 0,23% für Mitarbeiterbeteiligungen verwendet.

Die Berichtsgesellschaft hält zum Bilanzstichtag 25.859 (Vj. 35.595) eigene Stückaktien zur Gewinnung strategischer Investoren sowie zur Finanzierung von Akquisitionen (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG), die sie im Juli 2013 und Januar 2012 erworben hat. Der rechnerische Nennwert der eigenen Anteile beträgt zum Bilanzstichtag Euro 25.859,00 (Vj. Euro 35.595,00). Der Anteil am Grundkapital zum Bilanzstichtag beträgt 0,62% (Vj. 0,85%).

Im Berichtsjahr wurden Euro 93.464,00 (Vj. Euro 73.145,00) in die Kapitalrücklage eingestellt.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in voller Höhe Mitzugehörigkeiten zu den sonstigen Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:

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Gesamtbetrag davon Restlaufzeit
Art der Verbindlichkeiten Euro bis 1 Jahr
Euro
1 - 5 Jahre
Euro
über 5 Jahre
Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 16.034.327,88 15.962.348,26 71.979,62 0,00
Vorjahr 186.719,16 35.043,87 151.675,29 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 818.787,39 818.787,39 0,00 0,00
Vorjahr 444.158,51 444.158,51 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.753.440,74 0,00 9.753.440,74 0,00
Vorjahr 9.608.555,10 0,00 9.608.555,10 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 281.670,35 281.670,35 0,00 0,00
Vorjahr 259.863,82 59.863,82 200.000,00 0,00
26.888.226,36 17.062.806,00 9.825.420,36 0,00
Vorjahr 10.499.296,59 539.066,20 9.960.230,39 0,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber der BTV Bank für Tirol und Vorarlberg AG in Höhe von Euro 2.000.000,00 sind folgendermaßen besichert:

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Verpfändung von Wertpapieren im Kurswert von mindestens 100% des Kreditbetrages gemäß gesonderter Erklärung (Depot AT25 1643 0002 4361 5577 samt Wertpapierverrechnungskonto AT43 1643 0004 4304 9096)

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Commerzbank Konstanz AG in Höhe von Euro 13.876.482,58 sind folgendermaßen besichert:

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Verpfändung von gegenwärtig und künftig verbuchten Wertpapieren und entsprechenden Werten im Wertpapierdepot Nr. 471276058500 nebst Verrechnungskonto Nr. 471276058505 mit einem Beleihungswert von insgesamt mindestens Euro 15.000.000,00

V. Haftungsverhältnisse

I. S. d. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag gegenüber Darlehensgebern zugunsten von verbundenen Unternehmen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 36.950. Aufgrund der wirtschaftlich stabilen Situation der Unternehmen rechnet die Gesellschaft derzeit nicht mit einer Inanspruchnahme.

Die GIEAG Immobilien AG hat Ihre Anteile an der GIEAG Projekt 110 GmbH, an der GIEAG Projekt 170 GmbH, an der GIEAG Projekt 270 GmbH und an der GIEAG Projekt 340 GmbH zur Sicherung von Darlehensverbindlichkeiten verschiedener Tochtergesellschaften mit einem Buchwert von TEUR 1.943 verpfändet.

VI. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 220, mit einer Restlaufzeit zwischen einem und drei Jahren in Höhe von TEUR 191 sowie mit einer Restlaufzeit von vier bis fünf Jahren in Höhe von TEUR 152.

VII. Sonstige Pflichtangaben

Im Berichtsjahr wurden Vorschüsse an Organmitglieder des Vorstandes in Höhe von TEUR 200 gewährt.

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 27 Arbeitnehmer.

Organmitglieder

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

Herr Philipp Pferschy, M.A. HSG, München

Herr Thomas Männel, Dipl.-Betriebswirt, München

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

Herr Dr. Oscar Kienzle, Stiftungsvorstand, Kirchberg/​Tirol (Österreich) (Vorsitzender)

Herr Alexander Pferschy, Dipl.-Ing., München (stellvertretender Vorsitzender)

Herr Günter Koller, Rechtsanwalt, München

 

München, 9. Juni 2020

gez. Philipp Pferschy, Vorstand

gez. Thomas Männel, Vorstand

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Die Hauptversammlung am 22. Dezember 2020 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn der GIEAG Immobilien AG zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 35.917.819,30

a) einen Betrag von EUR 3.339.312,80 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,80 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und

b) den verbleibenden Betrag von EUR 32.578.506,50 auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am 29. Dezember 2020 fällig.

 

München, im Dezember 2020

GIEAG Immobilien AG

Der Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat seine nach Gesetz und Satzung ihm obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Hierzu fanden acht Sitzungen des Aufsichtsrats in Form von Präsenzterminen, Telefon- oder Videokonferenzen statt. An sieben der Sitzungen haben jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen oder waren vertreten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über den Geschäftsverlauf und die Risikosituation umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich unterrichtet. Erörtert wurde auch die Unternehmensplanung, der Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Konzerns. Die diversen Projekte wie auch die Entwicklung im Bestand wurden eingehend zwischen Vorstand und Aufsichtsrat besprochen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Anhand der Berichte des Vorstandes hat sich der Aufsichtsrat über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, über alle relevanten Fragen zur Geschäftsentwicklung, über die Finanzlage, Investitionsvorhaben und besondere Geschäftsvorfälle sowie über die Unternehmensplanung und die diesbezüglichen Abweichungen regelmäßig informiert und hierüber mit dem Vorstand beraten. Im Mittelpunkt der eingehenden Beratungen standen neben der Unternehmensstrategie und den Weiterentwicklungsmöglichkeiten auch stets Fragen der Portfolio Arrondierung sowie auch die aktuellen Herausforderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds.

Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.

Jahresabschlussprüfung

Der Abschlussprüfer, die LKC TREUBEG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald, hat den Jahresabschluss der GIEAG Immobilien AG zum 31. Dezember 2019 für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und am 10.06.2020 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Unterlagen und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 mit dem Abschlussprüfer ausführlich behandelt. Der Abschlussprüfer hat dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss eingehend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung und den Erläuterungen des Abschlussprüfers erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Er stimmt dem Ergebnis der Prüfung zu und billigt den Jahresabschluss mit einem Jahresfehlbetrag von EUR 46.751,03 und einem Bilanzgewinn von EUR 35.917.819,30 mit Beschluss vom 18. Juni 2020. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes stimmt er zu.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für ihre Leistungen und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2019. In diesen Dank an die Mitarbeiter bezieht er ausdrücklich auch die ersten Monate des Neuen Jahres ein, die auch für die rechtzeitige Erstellung des Jahresabschlusses eine Herausforderung waren.

 

München, im Juni 2020

für den Aufsichtsrat

Dr. Oscar Kienzle, Vorsitzender

sonstige Berichtsbestandteile

Versicherung der gesetzlichen Vertreter gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB (Bilanzeid)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss 2019 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt.

 

München, den 13. Januar 2021

gez. Philipp Pferschy

gez. Thomas Männel

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2020 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die GIEAG Immobilien AG, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der GIEAG Immobilien AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Grünwald b. München, den 10. Juni 2020

LKC TREUBEG mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Stefan Berz, Wirtschaftsprüfer

Thomas Altenhofer, Wirtschaftsprüfer