GIEAG Immobilien AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva scrollen
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AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die GIEAG Immobilien AG hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 130721 eingetragen. Die Gesellschaft wurde mit Satzung vom 07.12.1999 errichtet. II. Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des AktG beachtet. Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten abzüglich der linearen Abschreibung angesetzt worden. Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt. Der Abschreibungszeitraum entspricht der für zulässig gehaltenen branchenüblichen Nutzungsdauer bzw. den voraussichtlichen Restnutzungsdauern. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Bewertung wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Nennbeträgen bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips mit dem Kurswert bzw. als Höchstwert mit den Anschaffungskosten bilanziert. Bei den Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte der Ansatz mit dem Nennwert. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennbeträgen angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen wurden berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. IV. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen folgende Restlaufzeiten auf: scrollen
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 2.454 (Vj. TEUR 1.339) Mitzugehörigkeiten zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 28.019 (Vj. TEUR 15.439) Mitzugehörigkeiten zu den sonstigen Vermögensgegenständen. Das Grundkapital beträgt Euro 4.200.000,00 und ist eingeteilt in 4.200.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt: scrollen
Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn eine Dividende im selben Umfang auszuschütten wie im Geschäftsjahr 2019 für Geschäftsjahr 2018 ausgeschüttet wurde. Im Geschäftsjahr wurden 9.736 eigene Stückaktien im rechnerischen Nennwert von Euro 9.736,00 mit einem Anteil am Grundkapital von 0,23% für Mitarbeiterbeteiligungen verwendet. Die Berichtsgesellschaft hält zum Bilanzstichtag 25.859 (Vj. 35.595) eigene Stückaktien zur Gewinnung strategischer Investoren sowie zur Finanzierung von Akquisitionen (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG), die sie im Juli 2013 und Januar 2012 erworben hat. Der rechnerische Nennwert der eigenen Anteile beträgt zum Bilanzstichtag Euro 25.859,00 (Vj. Euro 35.595,00). Der Anteil am Grundkapital zum Bilanzstichtag beträgt 0,62% (Vj. 0,85%). Im Berichtsjahr wurden Euro 93.464,00 (Vj. Euro 73.145,00) in die Kapitalrücklage eingestellt. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in voller Höhe Mitzugehörigkeiten zu den sonstigen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf: scrollen
Die Verbindlichkeiten gegenüber der BTV Bank für Tirol und Vorarlberg AG in Höhe von Euro 2.000.000,00 sind folgendermaßen besichert: scrollen
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Commerzbank Konstanz AG in Höhe von Euro 13.876.482,58 sind folgendermaßen besichert: scrollen
V. Haftungsverhältnisse I. S. d. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag gegenüber Darlehensgebern zugunsten von verbundenen Unternehmen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 36.950. Aufgrund der wirtschaftlich stabilen Situation der Unternehmen rechnet die Gesellschaft derzeit nicht mit einer Inanspruchnahme. Die GIEAG Immobilien AG hat Ihre Anteile an der GIEAG Projekt 110 GmbH, an der GIEAG Projekt 170 GmbH, an der GIEAG Projekt 270 GmbH und an der GIEAG Projekt 340 GmbH zur Sicherung von Darlehensverbindlichkeiten verschiedener Tochtergesellschaften mit einem Buchwert von TEUR 1.943 verpfändet. VI. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 220, mit einer Restlaufzeit zwischen einem und drei Jahren in Höhe von TEUR 191 sowie mit einer Restlaufzeit von vier bis fünf Jahren in Höhe von TEUR 152. VII. Sonstige Pflichtangaben Im Berichtsjahr wurden Vorschüsse an Organmitglieder des Vorstandes in Höhe von TEUR 200 gewährt. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 27 Arbeitnehmer. Organmitglieder Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an: Herr Philipp Pferschy, M.A. HSG, München Herr Thomas Männel, Dipl.-Betriebswirt, München Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an: Herr Dr. Oscar Kienzle, Stiftungsvorstand, Kirchberg/Tirol (Österreich) (Vorsitzender) Herr Alexander Pferschy, Dipl.-Ing., München (stellvertretender Vorsitzender) Herr Günter Koller, Rechtsanwalt, München
München, 9. Juni 2020 gez. Philipp Pferschy, Vorstand gez. Thomas Männel, Vorstand Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019Die Hauptversammlung am 22. Dezember 2020 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn der GIEAG Immobilien AG zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 35.917.819,30 a) einen Betrag von EUR 3.339.312,80 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,80 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und b) den verbleibenden Betrag von EUR 32.578.506,50 auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am 29. Dezember 2020 fällig.
München, im Dezember 2020 GIEAG Immobilien AG Der Vorstand Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, auch im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat seine nach Gesetz und Satzung ihm obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Hierzu fanden acht Sitzungen des Aufsichtsrats in Form von Präsenzterminen, Telefon- oder Videokonferenzen statt. An sieben der Sitzungen haben jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen oder waren vertreten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über den Geschäftsverlauf und die Risikosituation umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich unterrichtet. Erörtert wurde auch die Unternehmensplanung, der Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Konzerns. Die diversen Projekte wie auch die Entwicklung im Bestand wurden eingehend zwischen Vorstand und Aufsichtsrat besprochen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Anhand der Berichte des Vorstandes hat sich der Aufsichtsrat über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, über alle relevanten Fragen zur Geschäftsentwicklung, über die Finanzlage, Investitionsvorhaben und besondere Geschäftsvorfälle sowie über die Unternehmensplanung und die diesbezüglichen Abweichungen regelmäßig informiert und hierüber mit dem Vorstand beraten. Im Mittelpunkt der eingehenden Beratungen standen neben der Unternehmensstrategie und den Weiterentwicklungsmöglichkeiten auch stets Fragen der Portfolio Arrondierung sowie auch die aktuellen Herausforderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Jahresabschlussprüfung Der Abschlussprüfer, die LKC TREUBEG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald, hat den Jahresabschluss der GIEAG Immobilien AG zum 31. Dezember 2019 für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und am 10.06.2020 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Unterlagen und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 mit dem Abschlussprüfer ausführlich behandelt. Der Abschlussprüfer hat dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss eingehend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung und den Erläuterungen des Abschlussprüfers erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Er stimmt dem Ergebnis der Prüfung zu und billigt den Jahresabschluss mit einem Jahresfehlbetrag von EUR 46.751,03 und einem Bilanzgewinn von EUR 35.917.819,30 mit Beschluss vom 18. Juni 2020. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes stimmt er zu. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für ihre Leistungen und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2019. In diesen Dank an die Mitarbeiter bezieht er ausdrücklich auch die ersten Monate des Neuen Jahres ein, die auch für die rechtzeitige Erstellung des Jahresabschlusses eine Herausforderung waren.
München, im Juni 2020 für den Aufsichtsrat Dr. Oscar Kienzle, Vorsitzender sonstige BerichtsbestandteileVersicherung der gesetzlichen Vertreter gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB (Bilanzeid) Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss 2019 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt.
München, den 13. Januar 2021 gez. Philipp Pferschy gez. Thomas Männel Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2020 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die GIEAG Immobilien AG, München Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der GIEAG Immobilien AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Grünwald b. München, den 10. Juni 2020 LKC
TREUBEG mbH
Dr. Stefan Berz, Wirtschaftsprüfer Thomas Altenhofer, Wirtschaftsprüfer |
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