GIEAG Immobilien AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 4.018.033,20 4.061.636,26
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19.234,00 26.434,00
II. Sachanlagen 400.559,14 459.462,20
III. Finanzanlagen 3.598.240,06 3.575.740,06
B. Umlaufvermögen 74.421.994,33 72.707.331,75
I. Vorräte 932.334,00 978.534,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 71.119.681,89 65.016.713,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.369.978,44 6.712.084,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 67.669,60 52.818,72
Aktiva 78.507.697,13 76.821.786,73

Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 44.481.742,49 44.501.886,20
I. ausgegebenes Kapital 4.185.350,00 4.185.350,00
1. Gezeichnetes Kapital 4.200.000,00 4.200.000,00
2. eigene Anteile -14.650,00 -14.650,00
II. Kapitalrücklage 492.120,60 492.120,60
III. Gewinnrücklagen 443.434,29 443.434,29
IV. Bilanzgewinn 39.360.837,60 39.380.981,31
B. Rückstellungen 1.668.313,64 3.229.947,06
C. Verbindlichkeiten 32.357.641,00 29.089.953,47
Passiva 78.507.697,13 76.821.786,73

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2024 - 31.12.2024
EUR
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1. Rohergebnis 6.880.818,73 6.297.745,60
2. Personalaufwand 2.559.897,63 3.934.647,53
a) Löhne und Gehälter 2.225.843,16 3.416.266,85
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 334.054,47 518.380,68
davon für Altersversorgung 7.714,00 8.800,00
3. Abschreibungen 76.956,48 108.660,59
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 76.956,48 108.660,59
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 3.851.439,67 5.046.787,90
5. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 42.237,84 2.102,50
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 19.012,83 192.945,91
davon Erträge aus Abzinsung 4.700,00  
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 845.170,33 833.924,40
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -373.195,53 26.357,10
9. Ergebnis nach Steuern -18.199,18 -3.457.583,51
10. sonstige Steuern 1.944,53 3.737,56
11. Jahresfehlbetrag 20.143,71 3.461.321,07

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Gesellschaft GIEAG Immobilien AG hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsre­gister des Amtsge­richts München unter der HRB 130721 eingetragen.

II. Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschrif­ten des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des AktG beach­tet. Die Ge­sell­schaft weist die Größen­merk­ma­le ei­ner klei­nen Kapitalge­sell­schaft ge­mäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die im­ma­te­riel­len Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de sind mit den An­schaf­fungs­ko­sten abzüglich der li­nearen Ab­schreibung angesetzt worden.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten vermindert um plan­mä­ßi­ge Ab­schreibungen angesetzt. Es wurde die lineare Abschreibungs­me­thode ge­wählt. Der Abschrei­bungszeitraum entspricht der für zulässig gehaltenen branchenüblichen Nutzungs­dauer bzw. den voraussichtlichen Restnutzungsdauern. Die Ge­ring­wer­ti­gen Wirtschaftsgüter wurden im Anschaf­fungsjahr voll abge­schrieben.

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizu­le­genden Wert bilanziert.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Be­wertung wird das strenge Nie­derst­wert­prinzip beachtet.

Die Forderungen und sonstigenVermögensgegenstände wurden mit den Nennbeträgen bzw. mit dem am Bilanzstichtag nie­drigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Erkennbare Ein­zel­risi­ken wur­den durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Bei den Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte der Ansatz mit dem Nenn­wert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennbeträgen angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kauf­männischer Beurteilung notwendig ist. Die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen wurden be­rücksichtigt. Die Bewer­tung erfolgt mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. Rück­stel­lun­gen mit einer Rest­laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durch­schnittlichen Marktzins der vergan­genen sieben Jahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen folgende Restlaufzeiten auf:


davon Restlaufzeit
Art der Forderungen
bis 1 Jahr
größer 1 Jahr

Euro
Euro
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
240.109,24
0,00
Vorjahr
156.718,19
0,00
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
34.615.105,99
35.441.547,28
Vorjahr
6.795.834,61
57.712.413,58
Forderungen ggü. Unternehmen mit denen ein


Beteiligungsverhältnis besteht
98.470,53
0,00
Vorjahr
43.279,85
0,00
Sonstige Vermögensgegenstände
515.906,01
208.542,84
Vorjahr
99.924,45
208.542,84
Gesamt
35.469.591,77
35.650.090,12
Vorjahr
7.095.757,10
57.920.956,42


Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 24.371 (Vj. TEUR 18.164) Mit­zu­gehörigkeiten zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Hö­he von TEUR 45.686 (Vj. TEUR 46.344) Mitzugehörigkeiten zu den sonstigen Vermö­gens­ge­gen­stän­den.

Das Grundkapital beträgt Euro 4.200.000,00 und ist eingeteilt in 4.200.000,00 auf den In­ha­ber lautende Stückaktien.

Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:

Bilanzgewinn zum 31.12.2023

Euro
39.380.981,31
Jahresfehlbetrag 2024

Euro
20.143,71
Ausschüttung 2024

Euro
0,00
Bilanzgewinn zum 31.12.2024

Euro
39.360.837,60


Der Vorstand wird der Hauptversammlung vor­schlagen, aus dem zum 31. Dezember 2024 aus­ge­wie­se­nen Bilanzgewinn keine Dividende auszuschütten.

Die Be­richtsgesellschaft hält zum Bilanz­stich­tag 14.650 (Vj. 14.650) eigene Stückaktien zur Ge­winn­ung stra­te­gi­scher In­ves­to­ren so­wie zur Fi­nan­zie­rung von Ak­qui­si­tio­nen (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG), die sie im Juli 2013 und Januar 2012 erworben hat. Der rech­ne­ri­sche Nenn­wert der ei­ge­nen An­teile be­trägt zum Bi­lanz­stich­tag Euro 14.650,00 (Vj. Euro 14.650,00). Der An­teil am Grund­ka­pi­tal zum Bi­lanz­stich­tag be­trägt 0,35 % (Vj. 0,35 %).

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 1) Mit­zu­ge­hörigkeiten zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis­tun­gen und in Hö­he von TEUR 24.689 (Vj. TEUR 21.347) Mitzugehörigkeiten zu den sonstigen Ver­bind­lich­kei­ten.
Bezüglich der Laufzeiten der Verbindlichkeiten wird auf den als Anlage beigefügten Verbindlich­keitenspiegel verwiesen.

V. Haftungsverhältnisse

I. S. d. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag gegenüber Darlehensgebern zugunsten von ver­bun­denen Unternehmen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen sowie Haf­tungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von ins­gesamt TEUR 37.983.

Die GIEAG Immobilien AG hat Ihre Anteile an der GIEAG Projekt 340 GmbH zur Si­che­rung von Darlehensver­bind­lichkeiten verschiedener Tochtergesell­schaften mit einem Buch­wert von TEUR 3 ver­pfän­det.

Des Weiteren besteht eine Patronatserklärung zwischen der GIEAG Immobilien AG (Patron) und der P2G GmbH bis zu ei­nem Gesamtbetrag von TEUR 300.

VI. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 166, mit einer Restlaufzeit zwischen zwei und vier Jahren – im Zeitraum 2026 bis 2028 - in Höhe von insgesamt TEUR 164. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen ab dem Jahr 2029 bestehen zum 31.12.2024 nicht.

VII. Sonstige Pflichtangaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich 18,75 Arbeitnehmer.

Organmitglieder

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

Herr Philipp Pferschy, M.A. HSG, München (bis 31.07.2024)
Herr Daniel Argyrakis, Vorstand - Syndikus Steuerberater, Gräfelfing (seit 01.01.2025)
Herr Benjamin Johansson, Dipl.-Ing. (FH) M.Eng., Seefeld

Gesamtprokura wurde erteilt an: Herr Daniel Schapperer, Gilching (seit 01.01.2024)

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

Herr Prof. Christoph Ehrhardt, Dipl.-Ing. Architekt, Dipl. Wirt. Ing. Wirtschaftsingenieur, Stutt­gart (Vorsitzender)
Herr Alexander Pferschy, Dipl.-Ing., München (stellvertretender Vorsitzender)
Herr Günter Koller, Rechtsanwalt, München

München, 06. Mai 2025

Benjamin Johansson                                                         Daniel Argyrakis
Vorstand                                                                    Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Überwachung der Geschäftstätigkeit
Im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Gestaltung der Unternehmensstrategie beraten und die Geschäftsentwicklung, die Risikolage sowie das Risikomanagement und die Compliance kontinuierlich überwacht. In regelmäßigen Sitzungen in Präsenz bzw. via Telefon- und Videokonferenz ist der Aufsichtsrat mit dem Vorstand zusammengekommen und hat die ihm nach Gesetz und Satzung ihm obliegenden Überwachungs- und Beratungsaufgaben sorgfältig
wahrgenommen.

Der Vorstand hat seine Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat erfüllt und insbesondere den Aufsichtsratsvorsitzenden auch außerhalb der Sitzungen umfassend und zeitnah über bedeutsame Sachverhalte unterrichtet. Bei sämtlichen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung wurde der Aufsichtsrat unmittelbar einbezogen. Sofern nach Gesetz oder Satzung die Zustimmung des Aufsichtsrats zu Einzelmaßnahmen des Vorstands erforderlich war, wurde der Aufsichtsrat informiert
und hat nach eigener eingehender Prüfung Beschlüsse gefasst.

Wesentliche Inhalte der Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats
Hierzu fanden insgesamt sechs Sitzungen des Aufsichtsrats in Form von Präsenzterminen und/oder (teilweise) virtuell via Videokonferenzen statt. An fünf Sitzungen haben jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen oder waren vertreten. Ein Mitglied hat bei einer Sitzung krankheitsbedingt nicht teilgenommen.

Im Mittelpunkt der Beratungs- und Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 standen neben der Unternehmensstrategie und den Weiterentwicklungsmöglichkeiten auch stets Fragen der Portfolio-Arrondierung sowie die aktuellen Herausforderungen des komplexen wirtschaftlichen Umfelds und der aktuellen und zu erwartenden Zinsentwicklung.

In der Sitzung des Aufsichtsrats am 20. Februar 2024 setzte sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Liquiditäts- und Cash Flow-Planung der GIEAG-Gruppe sowie mit der Personalentwicklung 2023 und der Personalplanung 2024/2025 auseinander.

In den Sitzungen des Aufsichtsrats am 12. April 2024 und am 10. Juli 2024 beschäftigte sich der Aufsichtsrat neben der aktuellen Geschäftsentwicklung und der Liquiditätsplanung insbesondere mit Themen im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahres- und des Konzernabschlusses und der weiteren Abschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 durch den Vorstand.

In der Sitzung des Aufsichtsrats am 22. August 2024 standen der Jahres- und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 im Mittelpunkt der Beratung und Beschlussfassung. Der Abschlussprüfer informierte den Aufsichtsrat über Art und Umfang sowie Ergebnisse seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat billigte nach eingehender Prüfung und Erörterung den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Außerdem wurde der Termin für die ordentliche Hauptversammlung 2024
festgelegt sowie nach ausführlicher Diskussion und unter Berücksichtigung alternativer Angebote beschlossen, der Hauptversammlung erneut die LKC Grünwald GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2024 vorzuschlagen.

In der Sitzung des Aufsichtsrats am 9. September 2024 beschäftigte sich der Aufsichtsrat neben der aktuellen Geschäftsentwicklung und der Liquiditätsplanung unter anderem mit Vorstandsthemen, insbesondere mit dessen Vergütung, dem Fortschritt der Rekrutierung eines weiteren Vorstandsmitglieds nach dem Ausscheiden von Philipp Pferschy, sowie dem Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand. Darüber hinaus beriet der Aufsichtsrat über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

In der letzten Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahres 2024 am 29. Oktober 2024 standen unter anderem die innere Organisation des Unternehmens sowie der Businessplan für 2025 und die Planung für die kommende Jahre im Mittelpunkt der Beratungen.

Außerhalb der vorbezeichneten Sitzungen fasste der Aufsichtsrat auf Grundlage entsprechender Vorstandsvorlagen auch Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren, wenn Maßnahmen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften. Dies betraf insbesondere die Zustimmung zum Verkauf von einzelnen Projekten (u.a. Projekt Emmering und Speicher Binsfeld), zu Finanzierungsverträgen sowie zur Anstellung von Mitarbeitern in Leitungsfunktionen.

Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat der GIEAG Immobilien AG besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern der Anteilseigner und setzte sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:
· Prof. Christoph Ehrhardt (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
· Alexander Pferschy (stellvertretender Vorsitzender)
· Günter Koller
Im Berichtszeitraum haben sich somit keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergeben.

Der Vorstand der GIEAG Immobilien AG bestand zum 31. Dezember 2024 aus einem Mitglied:
· Benjamin Johansson
Philipp Pferschy ist aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 31. Juli 2024 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden. Im Berichtszeitraum hat sich damit eine Veränderung in der Zusammensetzung des Vorstands ergeben.

Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat aufgrund seiner Größe im Berichtszeitraum keine Ausschüsse gebildet.

Interessenkonflikte
Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses
Der Abschlussprüfer, die LKC Grünwald GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Grünwald, hat den Jahres- und Konzernabschluss nebst
Konzernlagebericht der GIEAG Immobilien AG zum 31. Dezember 2024 für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und am 7. Mai 2025 jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats
rechtzeitig vor.

Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 in seiner Sitzung am 12. Mai 2025 mit dem Abschlussprüfer ausführlich behandelt.
Der Abschlussprüfer hat dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht jeweils eingehend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung und den Erläuterungen des Abschlussprüfers erhob der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht. Er stimmt dem Ergebnis der Prüfung zu und billigt den Jahresabschluss durch Beschluss vom 12. Mai 2025. Der Jahresabschluss der GIEAG Immobilien AG ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2024
wurden vom Aufsichtsrat ebenso durch Beschluss vom 12. Mai 2025 gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns stimmte der Aufsichtsrat zu.

Dank und Anerkennung
Im Namen des gesamten Aufsichtsrats danke ich den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiter:innen der Gesellschaft für ihre Leistungen und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2024. In diesem Dank an die Mitarbeiter:innen beziehe ich ausdrücklich auch die ersten Monate des neuen Jahres ein, die auch für die rechtzeitige Erstellung des Einzel- und Konzernabschlusses eine Herausforderung waren.

Den Aktionärinnen und Aktionären danke ich im Namen des gesamten Aufsichtsrats für ihr entgegengebrachtes Vertrauen.

München, im Mai 2025

Für den Aufsichtsrat

Prof. Christoph Ehrhardt
Vorsitzender des Aufsichtsrats

sonstige Berichtsbestandteile


Gesamtbetrag
 Restlaufzeit
Art der Verbindlichkeiten

bis 1 Jahr
2-5 Jahre
über 5 Jahre

Euro
Euro
Euro
Euro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
464.302,81
464.302,81
0,00
0,00
Vorjahr
711.602,82
711.602,82
0,00
0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
24.688.718,14
20.065.368,58
4.623.349,56
0,00
Vorjahr
21.348.036,30
12.574.871,49
8.773.164,81
0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein




Beteiligungsverhältnis besteht
0,00
0,00
0,00
0,00
Vorjahr
79.085,41
79.085,41
0,00
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
7.204.620,05
6.998.529,60
206.090,45
0,00
Vorjahr
6.951.228,94
2.130.590,05
4.820.638,89
0,00

32.357.641,00
27.528.200,99
4.829.440,01
0,00
Vorjahr
29.089.953,47
15.496.149,77
13.593.803,70
0,00


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2025 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


An die GIEAG Immobilien AG, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der GIEAG Immobilien AG, München, - bestehend aus derBilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungenkollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanteninternen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Grünwald b. München, den 07.05.2025

LKC Grünwald GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Malte Thalemann        Nicole Schimpfhauser
Wirtschaftsprüfer        Wirtschaftsprüfer