GIEAG Immobilien AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
4.018.033,20 |
4.061.636,26 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.234,00 |
26.434,00 |
| II. Sachanlagen |
400.559,14 |
459.462,20 |
| III. Finanzanlagen |
3.598.240,06 |
3.575.740,06 |
| B. Umlaufvermögen |
74.421.994,33 |
72.707.331,75 |
| I. Vorräte |
932.334,00 |
978.534,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
71.119.681,89 |
65.016.713,52 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
2.369.978,44 |
6.712.084,23 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
67.669,60 |
52.818,72 |
| Aktiva |
78.507.697,13
|
76.821.786,73 |
Passiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
44.481.742,49 |
44.501.886,20 |
| I. ausgegebenes Kapital |
4.185.350,00 |
4.185.350,00 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
4.200.000,00 |
4.200.000,00 |
| 2. eigene Anteile |
-14.650,00 |
-14.650,00 |
| II. Kapitalrücklage |
492.120,60 |
492.120,60 |
| III. Gewinnrücklagen |
443.434,29 |
443.434,29 |
| IV. Bilanzgewinn |
39.360.837,60 |
39.380.981,31 |
| B. Rückstellungen |
1.668.313,64 |
3.229.947,06 |
| C. Verbindlichkeiten |
32.357.641,00 |
29.089.953,47 |
| Passiva |
78.507.697,13 |
76.821.786,73 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2024 - 31.12.2024 EUR |
1.1.2023 - 31.12.2023 EUR |
| 1. Rohergebnis |
6.880.818,73 |
6.297.745,60 |
| 2. Personalaufwand |
2.559.897,63 |
3.934.647,53 |
| a) Löhne und Gehälter |
2.225.843,16 |
3.416.266,85 |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
334.054,47 |
518.380,68 |
| davon für Altersversorgung |
7.714,00 |
8.800,00 |
| 3. Abschreibungen |
76.956,48 |
108.660,59 |
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
76.956,48 |
108.660,59 |
| 4. sonstige betriebliche Aufwendungen |
3.851.439,67 |
5.046.787,90 |
| 5. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
42.237,84 |
2.102,50 |
| 6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
19.012,83 |
192.945,91 |
| davon Erträge aus Abzinsung |
4.700,00 |
|
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
845.170,33 |
833.924,40 |
| 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
-373.195,53 |
26.357,10 |
| 9. Ergebnis nach Steuern |
-18.199,18 |
-3.457.583,51 |
| 10. sonstige Steuern |
1.944,53 |
3.737,56 |
| 11. Jahresfehlbetrag |
20.143,71 |
3.461.321,07 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gesellschaft GIEAG Immobilien AG hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister
des Amtsgerichts München unter der HRB 130721 eingetragen.
II. Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des AktG beachtet.
Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten abzüglich der linearen Abschreibung angesetzt
worden.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Es wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt. Der Abschreibungszeitraum entspricht
der für zulässig gehaltenen branchenüblichen Nutzungsdauer bzw. den voraussichtlichen
Restnutzungsdauern. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Anschaffungsjahr
voll abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Bewertung wird
das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die Forderungen und sonstigenVermögensgegenstände wurden mit den Nennbeträgen bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden
Wert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Bei den Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte der Ansatz mit dem Nennwert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennbeträgen angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen wurden berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgt mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen folgende Restlaufzeiten auf:
|
davon Restlaufzeit
|
Art der Forderungen
|
bis 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
Euro
|
Euro
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
|
240.109,24
|
0,00
|
Vorjahr
|
156.718,19
|
0,00
|
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
|
34.615.105,99
|
35.441.547,28
|
Vorjahr
|
6.795.834,61
|
57.712.413,58
|
Forderungen ggü. Unternehmen mit denen ein
|
|
|
Beteiligungsverhältnis besteht
|
98.470,53
|
0,00
|
Vorjahr
|
43.279,85
|
0,00
|
Sonstige Vermögensgegenstände
|
515.906,01
|
208.542,84
|
Vorjahr
|
99.924,45
|
208.542,84
|
Gesamt
|
35.469.591,77
|
35.650.090,12
|
Vorjahr
|
7.095.757,10
|
57.920.956,42
|
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 24.371 (Vj. TEUR 18.164) Mitzugehörigkeiten zu den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 45.686 (Vj. TEUR 46.344) Mitzugehörigkeiten
zu den sonstigen Vermögensgegenständen.
Das Grundkapital beträgt Euro 4.200.000,00 und ist eingeteilt in 4.200.000,00 auf den Inhaber lautende
Stückaktien.
Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:
Bilanzgewinn zum 31.12.2023
|
|
Euro
|
39.380.981,31
|
Jahresfehlbetrag 2024
|
|
Euro
|
20.143,71
|
Ausschüttung 2024
|
|
Euro
|
0,00
|
Bilanzgewinn zum 31.12.2024
|
|
Euro
|
39.360.837,60
|
Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem zum 31. Dezember 2024
ausgewiesenen Bilanzgewinn keine Dividende auszuschütten.
Die Berichtsgesellschaft hält zum Bilanzstichtag 14.650 (Vj. 14.650) eigene Stückaktien
zur Gewinnung strategischer Investoren sowie zur Finanzierung von Akquisitionen
(§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG), die sie im Juli 2013 und Januar 2012 erworben hat. Der rechnerische
Nennwert der eigenen Anteile beträgt zum Bilanzstichtag Euro 14.650,00 (Vj.
Euro 14.650,00). Der Anteil am Grundkapital zum Bilanzstichtag beträgt 0,35 %
(Vj. 0,35 %).
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 1) Mitzugehörigkeiten zu den Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 24.689 (Vj. TEUR 21.347) Mitzugehörigkeiten
zu den sonstigen Verbindlichkeiten. Bezüglich der Laufzeiten der Verbindlichkeiten wird auf den als Anlage beigefügten Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.
V. Haftungsverhältnisse
I. S. d. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag gegenüber Darlehensgebern zugunsten
von verbundenen Unternehmen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Gewährleistungsverträgen
sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
in Höhe von insgesamt TEUR 37.983.
Die GIEAG Immobilien AG hat Ihre Anteile an der GIEAG Projekt 340 GmbH zur Sicherung
von Darlehensverbindlichkeiten verschiedener Tochtergesellschaften mit einem Buchwert
von TEUR 3 verpfändet.
Des Weiteren besteht eine Patronatserklärung zwischen der GIEAG Immobilien AG (Patron)
und der P2G GmbH bis zu einem Gesamtbetrag von TEUR 300.
VI. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr in Höhe von TEUR 166, mit einer Restlaufzeit zwischen zwei und vier Jahren
– im Zeitraum 2026 bis 2028 - in Höhe von insgesamt TEUR 164. Weitere sonstige finanzielle
Verpflichtungen ab dem Jahr 2029 bestehen zum 31.12.2024 nicht.
VII. Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich 18,75 Arbeitnehmer.
Organmitglieder
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand
an:
Herr Philipp Pferschy, M.A. HSG, München (bis 31.07.2024) Herr Daniel Argyrakis, Vorstand - Syndikus Steuerberater, Gräfelfing (seit 01.01.2025) Herr Benjamin Johansson, Dipl.-Ing. (FH) M.Eng., Seefeld
Gesamtprokura wurde erteilt an: Herr Daniel Schapperer, Gilching (seit 01.01.2024)
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Herr Prof. Christoph Ehrhardt, Dipl.-Ing. Architekt, Dipl. Wirt. Ing. Wirtschaftsingenieur,
Stuttgart (Vorsitzender) Herr Alexander Pferschy, Dipl.-Ing., München (stellvertretender Vorsitzender) Herr Günter Koller, Rechtsanwalt, München
München, 06. Mai 2025
Benjamin Johansson Daniel
Argyrakis Vorstand Vorstand
Bericht des Aufsichtsrats
Überwachung der Geschäftstätigkeit
Im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Gestaltung der Unternehmensstrategie
beraten und die Geschäftsentwicklung, die Risikolage sowie das Risikomanagement und
die Compliance kontinuierlich überwacht. In regelmäßigen Sitzungen in Präsenz bzw.
via Telefon- und Videokonferenz ist der Aufsichtsrat mit dem Vorstand zusammengekommen
und hat die ihm nach Gesetz und Satzung ihm obliegenden Überwachungs- und Beratungsaufgaben
sorgfältig wahrgenommen.
Der Vorstand hat seine Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat erfüllt und
insbesondere den Aufsichtsratsvorsitzenden auch außerhalb der Sitzungen umfassend
und zeitnah über bedeutsame Sachverhalte unterrichtet. Bei sämtlichen Entscheidungen
von grundlegender Bedeutung wurde der Aufsichtsrat unmittelbar einbezogen. Sofern
nach Gesetz oder Satzung die Zustimmung des Aufsichtsrats zu Einzelmaßnahmen des Vorstands
erforderlich war, wurde der Aufsichtsrat informiert und hat nach eigener eingehender Prüfung Beschlüsse gefasst.
Wesentliche Inhalte der Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats Hierzu fanden insgesamt sechs Sitzungen des Aufsichtsrats in Form von Präsenzterminen
und/oder (teilweise) virtuell via Videokonferenzen statt. An fünf Sitzungen haben
jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen oder waren vertreten. Ein Mitglied
hat bei einer Sitzung krankheitsbedingt nicht teilgenommen.
Im Mittelpunkt der Beratungs- und Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2024 standen neben der Unternehmensstrategie und den Weiterentwicklungsmöglichkeiten
auch stets Fragen der Portfolio-Arrondierung sowie die aktuellen Herausforderungen
des komplexen wirtschaftlichen Umfelds und der aktuellen und zu erwartenden Zinsentwicklung.
In der Sitzung des Aufsichtsrats am 20. Februar 2024 setzte sich der Aufsichtsrat
insbesondere mit der Liquiditäts- und Cash Flow-Planung der GIEAG-Gruppe sowie mit
der Personalentwicklung 2023 und der Personalplanung 2024/2025 auseinander.
In den Sitzungen des Aufsichtsrats am 12. April 2024 und am 10. Juli 2024 beschäftigte
sich der Aufsichtsrat neben der aktuellen Geschäftsentwicklung und der Liquiditätsplanung
insbesondere mit Themen im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahres- und des Konzernabschlusses
und der weiteren Abschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 durch den Vorstand.
In der Sitzung des Aufsichtsrats am 22. August 2024 standen der Jahres- und der Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2023 im Mittelpunkt der Beratung und Beschlussfassung. Der Abschlussprüfer
informierte den Aufsichtsrat über Art und Umfang sowie Ergebnisse seiner Prüfung.
Der Aufsichtsrat billigte nach eingehender Prüfung und Erörterung den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Außerdem wurde der Termin für die ordentliche
Hauptversammlung 2024 festgelegt sowie nach ausführlicher Diskussion und unter Berücksichtigung alternativer
Angebote beschlossen, der Hauptversammlung erneut die LKC Grünwald GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2024 vorzuschlagen.
In der Sitzung des Aufsichtsrats am 9. September 2024 beschäftigte sich der Aufsichtsrat
neben der aktuellen Geschäftsentwicklung und der Liquiditätsplanung unter anderem
mit Vorstandsthemen, insbesondere mit dessen Vergütung, dem Fortschritt der Rekrutierung
eines weiteren Vorstandsmitglieds nach dem Ausscheiden von Philipp Pferschy, sowie
dem Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand. Darüber hinaus beriet der Aufsichtsrat
über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
In der letzten Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahres 2024 am 29. Oktober 2024
standen unter anderem die innere Organisation des Unternehmens sowie der Businessplan
für 2025 und die Planung für die kommende Jahre im Mittelpunkt der Beratungen.
Außerhalb der vorbezeichneten Sitzungen fasste der Aufsichtsrat auf Grundlage entsprechender
Vorstandsvorlagen auch Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren, wenn Maßnahmen
der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften. Dies betraf insbesondere die Zustimmung
zum Verkauf von einzelnen Projekten (u.a. Projekt Emmering und Speicher Binsfeld),
zu Finanzierungsverträgen sowie zur Anstellung von Mitarbeitern in Leitungsfunktionen.
Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand Der Aufsichtsrat der GIEAG Immobilien AG besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern
der Anteilseigner und setzte sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen: · Prof. Christoph Ehrhardt (Vorsitzender des Aufsichtsrats) · Alexander Pferschy (stellvertretender Vorsitzender) · Günter Koller Im Berichtszeitraum haben sich somit keine Veränderungen in der Zusammensetzung des
Aufsichtsrats ergeben.
Der Vorstand der GIEAG Immobilien AG bestand zum 31. Dezember 2024 aus einem Mitglied:
· Benjamin Johansson Philipp Pferschy ist aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 31. Juli 2024 aus dem
Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden. Im Berichtszeitraum hat sich damit eine Veränderung
in der Zusammensetzung des Vorstands ergeben.
Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat aufgrund seiner Größe im Berichtszeitraum keine Ausschüsse gebildet.
Interessenkonflikte Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat
gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert
werden soll, sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten.
Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses Der Abschlussprüfer, die LKC Grünwald GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Grünwald, hat den Jahres- und Konzernabschluss nebst
Konzernlagebericht der GIEAG Immobilien AG zum 31. Dezember 2024 für das Geschäftsjahr
2024 geprüft und am 7. Mai 2025 jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen. Die Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen
Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor.
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht für
das Geschäftsjahr 2024 in seiner Sitzung am 12. Mai 2025 mit dem Abschlussprüfer ausführlich
behandelt. Der Abschlussprüfer hat dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet.
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht jeweils
eingehend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung und den
Erläuterungen des Abschlussprüfers erhob der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht.
Er stimmt dem Ergebnis der Prüfung zu und billigt den Jahresabschluss durch Beschluss
vom 12. Mai 2025. Der Jahresabschluss der GIEAG Immobilien AG ist damit gemäß § 172
AktG festgestellt. Der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht
zum 31. Dezember 2024 wurden vom Aufsichtsrat ebenso durch Beschluss vom 12. Mai 2025 gebilligt. Dem Vorschlag
des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns stimmte der Aufsichtsrat zu.
Dank und Anerkennung Im Namen des gesamten Aufsichtsrats danke ich den Vorstandsmitgliedern sowie allen
Mitarbeiter:innen der Gesellschaft für ihre Leistungen und ihr Engagement im Geschäftsjahr
2024. In diesem Dank an die Mitarbeiter:innen beziehe ich ausdrücklich auch die ersten
Monate des neuen Jahres ein, die auch für die rechtzeitige Erstellung des Einzel-
und Konzernabschlusses eine Herausforderung waren.
Den Aktionärinnen und Aktionären danke ich im Namen des gesamten Aufsichtsrats für
ihr entgegengebrachtes Vertrauen.
München, im Mai 2025
Für den Aufsichtsrat
Prof. Christoph Ehrhardt Vorsitzender des Aufsichtsrats
sonstige Berichtsbestandteile
|
Gesamtbetrag
|
Restlaufzeit
|
Art der Verbindlichkeiten
|
|
bis 1 Jahr
|
2-5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
|
464.302,81
|
464.302,81
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
711.602,82
|
711.602,82
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
|
24.688.718,14
|
20.065.368,58
|
4.623.349,56
|
0,00
|
Vorjahr
|
21.348.036,30
|
12.574.871,49
|
8.773.164,81
|
0,00
|
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
|
|
|
|
|
Beteiligungsverhältnis besteht
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
79.085,41
|
79.085,41
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige Verbindlichkeiten
|
7.204.620,05
|
6.998.529,60
|
206.090,45
|
0,00
|
Vorjahr
|
6.951.228,94
|
2.130.590,05
|
4.820.638,89
|
0,00
|
|
32.357.641,00
|
27.528.200,99
|
4.829.440,01
|
0,00
|
Vorjahr
|
29.089.953,47
|
15.496.149,77
|
13.593.803,70
|
0,00
|
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2025 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
An die GIEAG Immobilien AG, München
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der GIEAG Immobilien AG, München, - bestehend aus derBilanz
zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h.
Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung
nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungenkollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanteninternen
Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind,
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen
der Gesellschaft abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel
an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit
nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Grünwald b. München, den 07.05.2025
LKC Grünwald GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Malte Thalemann Nicole Schimpfhauser Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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