GORE German
Office Real Estate AG
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Anhang
GORE German Office Real Estate AG, Frankfurt (vormals:
Münchner Immobilien Center AG, Grünwald)
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Zur Identifikation der Gesellschaft:
Firmenname laut Registergericht: GORE German Office
Real Estate AG Firmensitz laut Registergericht: Frankfurt
am Main
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Frankfurt am Main
Register-Nr.: HRB 117334
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der GORE
German Office Real Estate AG (vormals: Münchner
Immobilien Center AG), Firmensitz Frankfurt am Main
(vormals: Grünwald), wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 267 ff. HGB) erstellt.
Der Jahresabschluss ist in EUR aufgestellt.
Im vorliegenden Jahresabschluss wurde die Gliederung
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 266 HGB bzw. § 275 HGB eingehalten.
Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen gemindert. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorge- nommen. Bewegliche und selbstständig nutzbare
Gegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00
und EUR 1.000,00 (Fortführung GWG-Pool) wurden
gemäß den steuerlichen Vorschriften mit 20 %
abgeschrieben (Fortführung). Es wurden keine
Fremdkapitalzinsen aktiviert.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder zum
niedrigeren beizulegenden Zeitwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Gesellschaft hat Forderungen gegen
Vorstandsmitglieder in Höhe von TEUR 0 (i.V. TEUR 15).
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
TEUR 15.050 und ist in 15.050.000 Stückaktien, die auf
Namen lauten, unterteilt. Unterschiedliche Aktiengattungen
sind nicht gebildet.
Der Vorstand der Gesellschaft ist, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5.
September 2019 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 4.
September 2024 um TEUR 7.525 gegen Bar und/oder Sacheinlage
einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht
der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes
Kapital 2019/I).
Der Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August
2017 ist das genehmigtes Kapital 2017/I ist aufgehoben.
Bei den zum Stichtag ausgewiesenen
Gewinnrücklagen handelt es sich um die gesetzliche
Rücklage, welche aufgrund der Bestimmungen des AktG
nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf.
Angaben zu Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im
Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die
Verbindlichkeiten sind nicht gesichert durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte.
D. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen /
Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Mietverträgen belaufen sich in den kom- menden Jahren
auf TEUR 4 p.a.
Die Gesellschaft hält Anteile an
Grundstücksunternehmen, die einen gemeinsamen
Kreditvertrag mit einer Landesbank abgeschlossen haben. Die
GORE German Office Real Estate AG hat in diesem
Zusammenhang als Garantiegeber Haftungserklärungen
abgegeben, die zum Stichtag mit TEUR 11.100 valutieren. Der
Vorstand geht mit Verweis auf die Vermögens- Finanz-
und Ertragslage der Tochtergesellschaften aktuell nicht von
einer Inanspruchnahme aus dieser Garantie aus.
Weiterhin haftet die Gesellschaft für Schulden
von Tochtergesellschaften gegen- über einem
Kreditgeber für bis TEUR 18.500. Die Darlehen
valutieren zum Stich- tag mit TEUR 17.700. Eine
Inanspruchnahme wird mit Verweis auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften nicht
gesehen.
Tochtergesellschaften der GORE German Office Real
Estate AG haben einen langfristigen Asset Management
Vertrag mit der publity AG abgeschlossen. Soll- ten die
Tochtergesellschaften Ihren Zahlungsverpflichtungen aus
diesem Asset Management Vertrag nicht nachkommen, so haftet
die Gesellschaft für diese Schulden. Der Vorstand
schätzt das Risiko aus einer Inanspruchnahme mit
Verweis auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Tochtergesellschaften als gering ein.
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte neben dem Vorstand
keine Arbeitnehmer.
Vorstand
Johann Weibl, CEO bis 20. Februar 2019
Jörg Reinhardt, CEO ab 20. Februar 2019
Aufsichtsrat
Dr. Hans-Jürgen Ahlhoff, Vorsitzender,
Wirtschaftsprüfer, bis 17. Juli 2019 Reinhold
Bausewein, Kaufmann, bis 17. Juli 2019
Thomas Krüger, Diplom-Betriebswirt (BA), bis 17.
Juli 2019
Frank Schneider, Vorsitzender, Vorstand, ab 17. Juli
2019
Stephan Noetzel, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt),
ab 17. Juli 2019 Christoph Blacha, Rechtsanwalt in eigener
Kanzlei, ab 17. Juli 2019
Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht
"Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über
die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
aufgeführten Rechtsgeschäften nach den
Umständen, die der Ge- sellschaft im Zeitpunkt bekannt
waren, in dem die genannten Rechtsgeschäfte
vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleis- tung erhalten. Berichtspflichtige
Maßnahmen lagen im Geschäftsjahr 2019 nicht
vor."
Nachtragsbericht
Als Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Stichtag ist die sog.
"Corona-Krise" zu erwähnen. In welchem Umfang
die Verbreitung des Coronavirus finanzielle Auswirkungen
auf unser Unternehmen hat, können wir zurzeit nicht
beurteilen. Wir gehen davon aus, dass die "Corona-Krise"
keine besondere oder bestandsgefährdende Auswirkung
auf unser Unternehmen hat.
Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung
für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft nach dem Bilanzstichtag sind nicht
eingetreten.
Frankfurt am Main, 3. Juni 2020
-
gezeichnet -
Jörg Reinhardt Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2020 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die GORE German Office Real Estate AG, Frankfurt
am Main
Prüfungsurteil
"Wir haben den Jahresabschluss der
GORE German Office Real Estate AG, Frankfurt am
Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019
und der Gewinn- und Verlust- rechnung für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember
2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent- spricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und
Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2019
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat."
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grund- sätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach die- sen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend be- schrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als not- wendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen
Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh- rung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtli- che Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstel- lungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insge- samt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Hamburg, 5. Juni 2020
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dirk
Heide
Florian Riedl
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
|