Windsor AG

Berlin

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Bilanz zum 31.12.2011

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    Geschäftsjahr 2011 Vorjahr 2010
 --- AKTIVA --- EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.599,00   7.391,00
II. Sachanlagen 32.079,00   36.234,00
III. Finanzanlagen 29.515.304,25 29.552.982,25 31.481.155,21
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 695.939,44   736.118,95
II. Forderungen und sonstige  
Vermögensgegenstände 2.100.353,59 7.245.580,60
III. Wertpapiere 48.157,79   5.433.156,04
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, 732.426,89 3.576.877,71 1.156.678,17
Schecks Guthaben bei Kreditinstituten und
C. Rechnungsabgrenzungsposten   12.319,45 6.820,35
Summe A K T I V A   33.142.179,41 46.103.134,32
 --- PASSIVA ---      
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital 13.852.599,00   9.235.066,00
./. eigene Anteile -152.596,00   -88.130,00
 = eingefordertes Kapital 13.700.003,00   9.146.936,00
II. Kapitalrücklage 251.566,81   1.329.816,20
III. Gewinnrücklagen 1.133.693,09   900.000,00
IV. Bilanzgewinn 5.134.532,53 20.219.795,43 5.806.074,51
B. Rückstellungen   736.862,94 802.261,01
C. Verbindlichkeiten   12.185.521,04 28.118.046,60
 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr      
(GJ 6.448.629,02 / VJ 12.390.984,77)
Summe P A S S I V A   33.142.179,41 46.103.134,32

Anhang 2011

I.  Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs‑, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1.  Gliederungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für Kapitalgesellschaften gel­tenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Um die Aussagekraft des Jahresabschlusses zu verbessern und die Geschäftstätigkeit der Windsor AG zutreffend darzustellen, werden die Erlöse aus dem Verkauf von im Anlagevermögen geführten Grundstücken und Finanzanlagen unter den Umsatzerlösen und die Buchwertabgänge unter den Materialaufwendungen ausgewiesen.

2.  Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Die Verringerung der Beteiligungsquote machte es erforderlich, dass die zum 31. Dezember 2010 gehaltenen Beteiligungen im laufenden Geschäftsjahr 2011 in die Position „Wertpapiere des Anlagevermögens“ umgegliedert wurden.

3.  Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

·         Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, und soweit abnutzungsfähig, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei den Herstellungskosten wurden die Grundsätze des § 255 Abs. 2 HGB beachtet. Fremdkapitalkosten wurden nicht berücksichtigt.

·         Grundlage der planmäßigen linearen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands, die bei Software drei Jahre und bei anderen Sachanlagen zwischen drei und 13 Jahren betrug.

·         Geringwertige Anlagegüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll aufwandswirksam erfasst.

·         Für die Anlagegüter, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 betragen, wurde im Jahr der Anschaffung bis zum 31. Dezember 2009 ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren mit je 20 % aufgelöst. Es wird insofern auf § 6 Abs. 2a EStG 2008 verwiesen. Diese Regelung wird hilfsweise auch für den Jahresabschluss nach HGB verwandt. Der Sammelposten kann auch in der Handelsbilanz übernommen werden, wenn er von untergeordneter Bedeutung ist.

·         Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die sonstige Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und ggf. um außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.

·         Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei den Herstellungskosten wurden die Grundsätze des § 255 Abs. 2 HGB beachtet. Fremdkapitalzinsen werden nicht berücksichtigt.

·         Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nenn­betrag angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwert- bzw. Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

·         Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

·         Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

·         Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind die Ausgaben vor dem Bilanzstichtag aktiviert, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

·         Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, vgl. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.

Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB besteht für Rückstellungen, die abgezinst werden müssten, ein Beibehaltungswahlrecht, soweit der Wertminderungsbetrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste. Von diesem Beibehaltungswahlrecht hat die Windsor AG bezüglich ihrer Mietgarantierückstellungen, die zum 31. Dezember 2009 gebildet wurden, Gebrauch gemacht.

·         Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.

II.               Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahrs.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen Aktien.

Die unfertigen Leistungen betreffen die umlagefähigen Betriebskosten des Jahres 2011. Als Waren wird ein Grundstück ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Forderungen aus dem Verkauf von Immobilien.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche ausgewiesen.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben – wie im Vorjahr – eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens handelt es sich um eigene Genussscheine, die unter der ISIN DE 000A0EQVT2 im Freiverkehr an der Börse Frankfurt gehandelt werden.

Zum Stichtag hält die Windsor AG eigene Genussscheine im Gesamtnennbetrag von TEUR 72,5 (725 Genussrechte x EUR 100), die sie Ende 2011 zurückgekauft hat.

Die liquiden Mittel sind frei verfügbar.

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 13.852.599,00 ist eingeteilt in 13.852.599 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00. 2011 wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von Mio. EUR 4,6 durch die Umwandlung von Rücklagen, die zu Mio. EUR 1,1 aus Einlagen der Anteilseigner (Entnahme aus der Kapitalrücklage) und zu Mio. EUR 3,5 aus bereits versteuerten Gewinnen der Gesellschaft stammten (Entnahme aus den Gewinnrücklagen), durchgeführt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2011 wurde zuvor ein Betrag von TEUR 3.497 aus dem Bilanzgewinn in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2009 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital ein weiteres Mal bis zum 25. August 2014 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Mio. EUR 4,6, zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2009).

Bedingtes Kapital II/2011

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2011 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 24. August 2016 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Zu diesem Zweck wird das Grundkapital um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II/2011).

Die Windsor AG hält zum Stichtag 152.596 Stück eigene Aktien. Nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG ergibt sich Folgendes:

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Anzahl Aktien

Nominalwert der Aktien in EUR

Anteil am Grundkapital in % vor Kapital­erhöhung

Eigene Aktien zum 31. Dezember 2010

88.130

88.130,00

0,95

Erwerb eigener Aktien Anfang März 2011

12.701

12.701,00

0,01

Erwerb eigener Aktien Anfang Juni 2011

 900

 900,00

 0,00

101.731

101.731,00

1,10

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (2:1)

50.865

50.865,00

Eigene Aktien zum 31. Dezember 2011

152.596

152.596,00

1,10

Grundlage für den Erwerb und die Verwendung der eigenen Aktien war die von der Hauptversammlung am 21. August 2008 bzw. am 25. August 2009 beschlossene Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Der Erwerbspreis der im Jahr 2011 gekauften eigenen Aktien beträgt pro Stück EUR 1,65.

Im Zuge der durch die Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung wurden TEUR 1.110 aus den Kapitalrücklagen entnommen. Des Weiteren wurden aus dem Erwerb eigener Anteile sowie durch den Aktiensplit mit Auswirkung auf die eigenen Anteile TEUR 42 mit den Kapitalrücklagen verrechnet.

Hinsichtlich der Höhe und der Entwicklung der Rückstellungen wird auf den folgenden Rück­stellungsspiegel verwiesen:

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1.1.2011

Verbrauch

Auflösung

Zuführung

31.12.2011

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

1. Steuerrückstellungen

73

71

2

0

0

2. sonstige Rückstellungen

Mietgarantien usw.

501

154

1

0

346

Sonstige

137

57

3

212

289

Prüfungs- und Jahresabschlusskosten

80

69

11

80

80

AR-Vergütung

5

5

0

10

10

Urlaubsansprüche Arbeitnehmer

6

6

0

12

12

729

291

15

314

737

802

362

17

314

737

Als Ergebnis einer laufenden steuerlichen Betriebsprüfung für die Jahre 2001 bis 2005 beabsichtigte die Finanzverwaltung, die bis zum 2. August 2005 entstandenen steuerlichen Verlustvorträge aufgrund eines Verlusts der wirtschaftlichen Identität zu diesem Zeitpunkt gemäß § 8 Abs. 4 KStG/§ 10a GewStG nicht anzuerkennen. Die uns von der Finanzverwaltung mitgeteilte Rechtsauffassung teilen wir nicht und auch der Bundesfinanzhof hat in einem ähnlichen Fall anders entschieden. Aus diesem Grund haben wir für die betreffenden Geschäftsjahre keine Steuerrückstellungen gebildet. Derzeit befinden wir uns im Klageverfahren, gegebenenfalls würden wir sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen. Aufgrund geänderter Rechtsprechung wurde durch das Finanzamt im März 2009 ein Teil der bisher nicht anerkannten Verluste berücksichtigt. Das maximale Risiko beträgt nunmehr TEUR 154.

Unter der Position „Anleihen“ bei den Verbindlichkeiten wird ausschließlich begebenes Genussscheinkapital ausgewiesen. Beim Genussscheinkapital handelt es sich um ein Mezzanine-Finanzinstrument, das sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapital-Elemente aufweist. Nach der IDW-Stellungnahme HFA 1/1994 liegt nur dann Eigenkapital vor, wenn die Kriterien der Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern, der Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe, der Erfolgsabhängigkeit der Vergütung und der Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung kumulativ erfüllt sind. Da nicht alle Eigenkapitalkriterien erfüllt sind, erfolgt ein Ausweis unter den Verbindlichkeiten. Die Genussscheine werden unter der ISIN DE 000A0EQVT2 im Freiverkehr an der Börse Frankfurt gehandelt. Insgesamt wurden Genussscheine in Höhe von Mio. EUR 23,6 emittiert. Im Geschäftsjahr 2011 hat die Gesellschaft beschlossen, zurückerworbene Genussscheine in Höhe von Mio. EUR 8,3 einzuziehen, sodass sich der Bestand der emittierten Genussscheine zum Stichtag auf Mio. EUR 5,3 verringert hat. Alle Genussscheininhaber erhalten eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Windsor AG vorausgehende Ausschüttung von 9 % p.a. des Nennwerts ihrer Genussscheine. Die Genussscheine lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 500.000 Stück über je nominal EUR 100,00.

Als erhaltene Anzahlungen werden die von den Mietern erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen gezeigt.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die sich auf TEUR 5.690 (Vorjahr: TEUR 5.690) belaufen, handelt es sich um ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital der Windsor Real Estate AG.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen TEUR 548 (Vorjahr: TEUR 483) und entfallen im Wesent­lichen auf die Verzinsung der Genussscheine (TEUR 472; Vorjahr: TEUR 473). Auf Verbindlichkeiten aus Steuern entfallen TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 5).

Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel (VII.) ersichtlich.

IV.              Sonstige Angaben

Das Unternehmen ist mit mindestens 20 % an folgenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt:

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Sitz

Anteil

Eigenkapital31.12.2011

Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag2011

%

TEUR

TEUR

Name

Windsor Fondsverwaltungsgesellschaft mbH

Berlin

100

29

1

Pharmigon GmbH

Berlin

50

1.711

1.008

Windsor Grundbesitz AG

Berlin

100

920

-9

Windsor Real Estate AG

Berlin

100

9.668

756

22. Projektgesellschaft Mitte mbH

Berlin

100

-154

-178

Simgen GmbH

Schönefeld

100

303

141

Projektgesellschaft Rungestraße 21 mbH* (vormals: SRE Schkeuditz Real Estate GmbH)

Berlin

 100

 19

 -6

Zytotrade GmbH**

Schönefeld

50

11

-1

*     mittelbar über Windsor Real Estate AG

**     mittelbar über Pharmigon GmbH

Die Windsor AG erstellt einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), in den alle oben aufgeführten verbundenen Unternehmen einbezogen werden.

V. Ergänzende Angaben

1.    Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane:

Vorstand

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Familienname

Vorname

Funktion

Vertretungsbefugnis

Beruf

·       von der Locht

Roy

Vorstand

Alleinvertretungsberechtigt

Dipl.-Informatiker (bis 06/12)

·          Dr. Pahl

Christian

Vorstand

Alleinvertretungsberechtigt

Dipl.-Kaufmann (ab 05/12)

Aufsichtsrat

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Familienname

Vorname

Funktion

Beruf

Dr. Feldhahn

Michael

Vorsitzender

Rechtsanwalt und Steuerberater

Pfeffer

Anton

stellv. Vorsitzender

Rechtsanwalt

Prof. Dr. Dr. Meck

Sabine

Hochschullehrerin und Wissenschaftsjournalistin

2.    Bei der Windsor AG wurden im Berichtsjahr durchschnittlich sechs Arbeitnehmer beschäftigt.

VII.             Verbindlichkeitenspiegel

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Verbindlichkeiten/Restlaufzeit

insgesamt

bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

EUR

EUR

EUR

EUR

Anleihen (Genussscheine) 1)

5.312.300,00

0,00

5.312.300,00 2)

0,00

Vorjahr

13.612.300,00

0,00

13.612.300,00

0,00

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

427.447,58

39.373,20

52.795,68

335.278,70

Vorjahr

2.118.375,34

1.666.232,18

50.031,36

402.111,80

Erhaltene Anzahlungen

9.009,93

9.009,93

0,00

0,00

Vorjahr

31.679,81

31.679,81

0,00

0,00

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

198.546,44

198.546,44

0,00

0,00

Vorjahr

6.182.962,64

6.182.962,64

0,00

0,00

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

5.690.000,00

5.690.000,00

0,00

0,00

Vorjahr

5.690.000,00

5.690.000,00

0,00

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

548.217,09

548.217,09

0,00

0,00

Vorjahr

482.728,81

482.728,81

0,00

0,00

Summe

12.185.521,04

6.485.146,66

5.365.095,68

335.278,70

Vorjahr

28.118.046,60

14.053.603,44

13.662.331,36

402.111,80

1)    Zum Stichtag hält die Windsor AG eigene Genussscheine im Gesamtnennbetrag von TEUR 72,5 (725 Genussrechte x EUR 100), die sie Ende 2011 zurückgekauft hat. Diese werden auf der Aktivseite ausgewiesen.

2)    Die Laufzeit der Genussscheine ist unbefristet. Die Windsor AG kann die Genussscheine unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2013.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Buchgrundschulden gesichert.

VIII.           Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.

Berlin, den 9. Juli 2012

Dr. Christian Pahl

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.07.2012