HELMA Eigenheimbau AG

Lehrte

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Aktualisierter Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns gemäß § 170 Abs. 2 AktG

Aufgrund einer Kapitalerhöhung, welche am 22. April 2013 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde, hat sich die Anzahl der gewinnberechtigten Aktien für das Jahr 2012 um 240.000 Aktien erhöht. Der Vorstand der HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft schlägt der ordentlichen Hauptversammlung daher vor, den im Geschäftsjahr 2012 erwirtschafteten Bilanzgewinn von EUR 4.616.310,56 wie folgt zu verwenden:

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1. Verteilung an die Aktionäre: Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,35 je
dividendenberechtigter Stückaktie; das sind insgesamt
EUR 1.085.000,00
2. Einstellung in Gewinnrücklagen: EUR 0
3. Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 3.531.310,56
4. Bilanzgewinn: EUR 4.616.310,56


Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag in vorstehendem aktualisiertem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem am 22. April 2013 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 3.100.000,00, eingeteilt in 3.100.000 Stückaktien.

Die Dividende soll in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet werden.


Lehrte, den 22. April 2013

HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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Gez. Karl-Heinz Maerzke Gez. Gerrit Janssen
Vorstandsvorsitzender Vorstand


Beschluss des Aufsichtsrates der
HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft
Lehrte

Der Aufsichtsrat schließt sich dem anliegenden, aktualisierten Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns gemäß § 170 Abs. 2 AktG vom 22. April 2013 auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung an.


Lehrte, den 22. April 2013

HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft

Für den Aufsichtsrat

Gez. Otto W. Holzkamp
Vorsitzender