![]() HWA AGAffalterbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Inhaltsverzeichnis scroll
Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva scroll
Bilanz zum 31. Dezember 2018Passiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungfür die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018scroll
Anhang zum 31. Dezember 2018Allgemeine Hinweise Sitz der HWA AG ist Affalterbach. Die Gesellschaft ist unter der Nr. HRB 721692 im Register des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (3 bzw. 5 Jahre; lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Entsprechend der ab 2018 geltenden steuerlichen Regelung wurden geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 grundsätzlich sofort abgeschrieben und als Abgang im Jahr des Zugangs erfasst. In den Vorjahren wurde handelsrechtlich, abweichend von der steuerlichen Regelung, eine Grenze für geringwertige Anlagegüter von EUR 1.000,00 angewandt. Die Auswirkungen aus der Umstellung auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage sind unwesentlich. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen von voraussichtlich dauernden Wertminderungen zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bestehen die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr, erfolgt eine Zuschreibung. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Wesentliche langfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß § 253 Abs. 4 HGB abgezinst. Die flüssigen Mittel werden mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Von dem Wahlrecht gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht und eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuer angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Wesentliche langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Anschaffungskosten der auf fremde Währungen lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag angesetzt, unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Derivative Finanzinstrumente werden innerhalb der HWA AG ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung brutto erfolgswirksam erfasst. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibung des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Anteile an verbundenen Unternehmen Angaben zum Anteilsbesitz scroll
In den Vereinigten Staaten von Amerika (Sitz: Bundesstaat Delaware) wurde im Jahr 2016 die Tochtergesellschaft „HWA US Inc." gegründet In Australien wurde im Jahr 2017 die Tochtergesellschaft „HWA AUS Pty Ltd." gegründet Vorräte Zur besseren Darstellung und Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen wurden die erhaltenen Anzahlungen offen von den Vorräten abgesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben TEUR 684 (Vj. TEUR 0) eine voraussichtliche Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern resultieren aus folgenden Sachverhalten: scroll
Die latenten Steuern wurden im Geschäftsjahr mit einem Steuersatz von 27 % (Vorjahr 27%) berechnet. Eigenkapital, Genehmigtes Kapital Das Grundkapital ist eingeteilt in 5.115.000 Inhaber-Stückaktien, die anteilig am Grundkapital mit EUR 1,00 beteiligt sind. Die Hauptversammlung hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 2.557.500,00 EUR zur Durchführung von bis zum 24.07.2023 begebenen Wandel- und Optionsschuldverschreibungen beschlossen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Des Weiteren wurde in der Hauptversammlung am 18.Juli 2018 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 24. Juli 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen (Schuldverschreibungen) im Gesamtbetrag von bis zu 50.000.000 Euro mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von solchen Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte für Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 2.557.500,00 Euro nach näherer Maßgabe der jeweiligen Optionsanleihebedingungen oder Wandelanleihebedingungen (Schuldverschreibungsbedingungen) zu gewähren. Auf Basis des Vorschlags durch den Vorstand wurde am 18.12.2018 durch den Aufsichtsrat beschlossen, 511.500 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Bezugspreis je Aktie wird mit 13,87 Euro festgesetzt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung der Aktien wurde die Aufrecht GmbH in Affalterbach und die Dörflinger Management & Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wien zugelassen. Die Verbriefung der Aktien erfolgt nach vollständiger Einzahlung der Kapitalerhöhung. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für ausstehende Rechnungen, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Urlaubsansprüche, Jubiläumszuwendungen und Mitarbeiterprämien gebildet. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben TEUR 10.171 (Vj. TEUR 11.320) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und TEUR 15.524 (Vj. TEUR 13.695) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. TEUR 5.743 (Vj. TEUR 4.462) haben hiervon eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. TEUR 8.621 sind durch Grundpfandrechte gesichert. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Aktionären bestehen in Form von einem Darlehen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Für diese Verbindlichkeiten bestehen im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen scroll
Die Verträge enden zwischen 2019 und 2024. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse. Zum Bilanzstichtag bestand eine Einzahlungsverpflichtung gegenüber der per Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2018 gegründeten Vynamic GmbH in Höhe von 49.000 Euro. Diese wurde am 23.01.2019 erfüllt. Derivative Finanzinstrumente Zur Zinssicherung eines variabel verzinslichen Darlehens über ein Gesamtvolumen von 0,7 Mio. Euro wurde ein Zinsswap abgeschlossen: scroll
Die Bewertung des Derivats erfolgt auf Basis aktueller Marktdaten unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden. Es wurde eine Bewertungseinheit mit dem zu sichernden Darlehen gebildet, da es sich um ein reines Sicherungsgeschäft handelt. Ausschüttungssperre Aus der Aktivierung latenter Steuern ergibt sich gemäß § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre von TEUR 382. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung scroll
Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Währungserträge (TEUR 574), Versicherungsentschädigungen (TEUR 178) und um Erträge aus geldwertem Vorteil (TEUR 354). Zinserträge Zinserträge in Höhe von TEUR 44 beziehen sich auf die Abzinsung einer Forderung. Zinsaufwendungen In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellung in Höhe von TEUR 0 (Vj.: TEUR 45) enthalten. Sonstige Angaben Aufsichtsrat Hans Werner Aufrecht, Kaufmann, Vorsitzender Willibald Dörflinger, Unternehmer, stv. Vorsitzender Gert-Jan Bruggink, Berufssportler (Reitsport) Rolf Krissler, Steuerberater Michael Schmieder, Kaufmann (verstorben 05.04.2018) Hussain Ahmad Al-Siddiq, Deputy Chief Executive Officer Klemens Große-Vehne, Unternehmer (ab 25.07.2018) Die Vergütung des Aufsichtsrates nach § 113 AktG betrug TEUR 162. Vorstand Ulrich Fritz, CEO, Vorstandsvorsitzender Auf die Angabe der Gesamtbezüge gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB des Vorstands wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter: scroll
Nachtragsbericht Die am 18.12.2018 beschlossene Kapitalerhöhung wurde im 1. Quartal 2019 umgesetzt. Die Verbriefung der Aktien erfolgte nach vollständiger Einzahlung durch die Zeichnungsberechtigten. Am 18.12.2018 wurde das Joint Venture Unternehmen Vynamic GmbH mit Sitz in Affalterbach gegründet. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 28.01.2019 unter HRB 768008. Die HWA hält 49% Anteile an der Vynamic GmbH. Das Eigenkapital der Gesellschaft wurde in 2019 auf 4.100.000,00 Euro erhöht und vollständig im 1. Quartal 2019 von beiden Gesellschaftern eingezahlt. Vergütung des Abschlussprüfers Die nachfolgende Tabelle zeigt auf aggregierter Basis die für Dienstleistungen des Abschlussprüfers Treuhand Südwest GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Karlsruhe, für das Geschäftsjahr 2018 angefallenen Honorare. scroll
Gewinnverwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, 50 % des Jahresüberschusses der HWA AG an die Aktionäre auszuschütten und 50 % sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Affalterbach, den 26. März 2019
Der Vorstand Ulrich Fritz (Vorstand) Entwicklung des Anlagevermögens 2018scroll
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ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT
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| Gewinn- und Verlustrechnung | 2018 | 2017 |
| in Millionen Euro (gerundet) | ||
| Umsatzerlöse | 103,5 | 97,5 |
| Bestandsveränderung | 10,0 | -2,3 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1,2 | 2,3 |
| Gesamtleistung | 114,7 | 97.5 |
| Materialaufwand | 62,0 | 52,3 |
| Personalaufwand | 26,1 | 24,3 |
| Abschreibungen | 2,2 | 2,8 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 17,9 | 15,2 |
| EBIT | 6,5 | 2,8 |
| EBIT in % | 5,7 | 2,9 |
Das negative Finanzergebnis der HWA AG ist im Geschäftsjahr 2018 mit minus 0,6 Millionen Euro nahezu gleich geblieben gegenüber dem Vorjahr von minus 0,6 Millionen Euro.
In der Gesamtbetrachtung verbleibt ein Jahresüberschuss der HWA AG im Jahr 2018 in Höhe von 4,2 Millionen Euro im Vergleich zu plus 1,4 Millionen Euro im Jahr 2017.
Das Konzernergebnis konnte erheblich gesteigert werden. Das Jahresergebnis für 2018 liegt bei 3,4 Millionen Euro und im Vorjahr 0,5 Millionen Euro.
4. Vermögens- und Finanzlage
Das Anlagevermögen der HWA AG reduzierte sich im Geschäftsjahr 2018 von 19,5 auf 18,6 Millionen Euro. Die Abschreibung für Abnutzung von Anlagevermögen ist der wesentlichen Einfluss Faktor für die Reduktion. Das Anlagevermögen des Konzerns beträgt 18,4 Millionen Euro.
Das Umlaufvermögen erhöhte sich von 50,0 Millionen Euro im Vorjahr auf 58,8 Millionen Euro.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sanken, da im Vorjahr eine stichtagsbedingte Kundenrechnung in den Forderungen enthalten war. Die Forderungen verbundene Unternehmen erhöhten sich um 2,9 Millionen Euro aufgrund der Ersatzteillieferungen der Muttergesellschaft HWA AG an die Tochtergesellschaften. Das Vorratsvermögen wurde erhöht um 11,2 Millionen Euro von 26,5 Millionen Euro auf 37,7 Millionen Euro. Die Erhöhung der Vorräte beruht im Wesentlichen auf der Aktivierung von mehreren in Arbeit befindlichen Kundenprojekten und dem Aufbau von Beständen zur Produktion und Ersatzteilversorgung von GT4 Fahrzeugen. Die an gearbeiteten Projekte werden unter „in Arbeit befindliche Erzeugnisse" ausgewiesen, die GT4 Materialien in Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe. Die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 4,6 Millionen Euro wurden vom Vorratsvermögen offen abgesetzt. Das Umlaufvermögen des Konzerns beträgt 56,9 Millionen Euro.
Im Geschäftsjahr wurden die Rückstellungen der HWA AG von 3,4 Millionen Euro auf 5,6 Millionen Euro erhöht. Der Anstieg entstand im Wesentlichen aus der Erhöhung von Personalrückstellungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr von 1,1 Millionen Euro. Des Weiteren wurden Rückstellungen für Steuern 1,5 Millionen Euro eingestellt (VJ 0). Die Rückstellungen des Konzerns betragen 5,7 Millionen Euro.
Die Verbindlichkeiten haben sich von 39,8 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 41,2 Millionen Euro erhöht. Der größte Posten der Verbindlichkeiten entfällt auf Bankdarlehen. Diese belaufen sich per Ende Dezember 2018 auf 25,7 Millionen Euro nach 25,0 Millionen Euro im Vorjahr. Weiterhin besteht das im Jahr 2017 aufgenommene Aktionärsdarlehen. Die Darlehenssumme in Höhe von 3,5 Millionen Euro wird unter den Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind von 8,8 Millionen Euro auf 9,9 Millionen Euro stichtagsbedingt angestiegen. Die Verbindlichkeiten des Konzerns betragen 41,3 Millionen Euro.
Die Bilanzsumme der HWA AG erhöht sich von 70,3 Millionen Euro auf 78,0 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil des Anlagevermögens verringerte sich von 27,7 auf 23,8 Prozent durch Abschreibungen des Anlagevermögens, welche in Summe über den Investitionen in dem Anlagevermögen lagen. Dem entgegen ist der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme von 71,1 auf 75,4 Prozent gestiegen. Die Eigenkapitalquote der HWA AG stieg von 38,5 auf 40,1 Prozent per 31. Dezember 2018. Das Eigenkapital erhöhte sich im Jahr 2018 von 27,1 Millionen Euro auf 31,3 Millionen Euro. Das Eigenkapital des Konzerns beträgt 29,5 Millionen Euro.
Am Ende des Geschäftsjahres 2018 verfügte die HWA AG über einen Finanzmittelfonds in Höhe von minus 4,0 Millionen Euro gegenüber minus 2,8 Millionen Euro im Vorjahr. Der operative Cash- Flow war im Jahr 2018 mit 1,5 Millionen Euro positiv. Das positive Ergebnis und die Abschreibungen wurden durch den Bestandsaufbau für die Produktion und Ersatzteilversorgung des Mercedes-AMG GT4 überkompensiert. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist mit 1,267 Millionen Euro negativ. Die Auszahlungen für die Investitionen betreffen im Wesentlichen solche für Technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit war mit 1,0 Millionen Euro negativ. Die Nettotilgung von Krediten betrug davon 0,3 Millionen Euro und Zinsen 0,7 Millionen Euro
Das Liquiditätsmanagement stellt sicher, dass die HWA AG und ihre Tochtergesellschaften ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen können. Hierzu erfasst der Konzern die Zahlungsströme aus dem operativen Geschäft und aus Finanzgeschäften in einer rollierenden Planung. Die entstehenden Finanzierungsbedarfe werden mittels geeigneter Instrumente zur Liquiditätssteuerung gedeckt.
Der niedrigere Jahresüberschuss des Konzerns wirkt sich negativ auf das operative Ergebnis aus. Das operative Ergebnis des Konzerns beträgt im Jahr 2018 in Höhe von 1,00 Millionen Euro. Der Vorratsaufbau der Tochtergesellschaften ist im Wesentlichen die Ursache hierfür.
5. Investitionen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Bruttoinvestitionen i.H.v. 1.384 TEUR getätigt. (Vorjahr 1.077 TEUR). Die Aufteilung der Investitionen ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
| Brutto-Investitionen | TEUR |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 98 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 669 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 562 |
| 4. Geleistete Anzahlungen auf Anlagevermögen | 55 |
| 1.384 |
Die Investitionen betreffen Ersatzinvestitionen in den Bereichen Technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, insbesondere für das Engagement in der Formel E. Im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände wurden überwiegend Investitionen in IT Lizenzen getätigt. In den Investitionen in Höhe von 1,4 Millionen Euro im Wesentlichen projektbezogene Investitionen enthalten. Für das Jahr 2019 sind Investitionen für technische Anlagen und Maschinen in Höhe von TEUR 2.500 — 3.000 geplant.
Bei den Tochtergesellschaften wurden keine wesentlichen Investitionen vorgenommen.
6. Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2018 waren im Durchschnitt 297 (Vorjahr: 296) Mitarbeiter inklusive des Vorstands beschäftigt:
| 165 | Angestellte |
| 130 | gewerbliche Arbeitnehmer |
| 2 | Auszubildende/Praktikanten |
7. Chancen und Risiken
In seiner Konjunkturprognose vom Dezember 2018 wird die deutsche Wirtschaft aus Sicht des ifo-Instituts im laufenden Jahr deutlich an Schwung verlieren. Das Münchner Institut senkte seine Wachstumsprognose für das Jahr 2019 auf 1,1 Prozent. Im Herbst hatten die Forscher noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,9 Prozent erwartet. Die Gefahr einer Rezession bestehe aber nicht. Wie die Mehrzahl der Wirtschaftsforschungsinstitute erwartet die HWA AG, dass sich der Aufschwung der Weltwirtschaft auch 2019 fortsetzt, wenngleich mit deutlich geringerer Dynamik als in den Vorjahren. Zu Jahresbeginn 2019 weist die Weltwirtschaft bereits ein etwas schwächeres Wachstumstempo auf als im Vorjahr, entwickelt sich aber insgesamt weiterhin solide. Die meisten Konjunkturindikatoren signalisieren für die Wirtschaft der Europäischen Währungsunion für das Jahr 2019 eine erneute Verlangsamung der Wachstumsdynamik. Bei einer anhaltend robusten inländischen Nachfrage dürfte ein geringerer Beitrag des Außenhandels zu einer Wachstumsrate von lediglich rund 1,5 % führen. In den Vereinigten Staaten deuten die konjunkturellen Frühindikatoren darauf hin, dass sich der solide Aufschwung der Wirtschaft fortsetzen sollte. Allerdings dürfte das Wachstum etwas schwächer ausfallen als im Vorjahr, da der positive Impuls der Steuersenkungen ausläuft. In Summe dürfte sich ein gesamtwirtschaftliches Plus von etwas unter 2,5 % ergeben. In China dürften sich die graduelle Wachstumsverlangsamung der vergangenen Jahre auch in diesem Jahr fortsetzen. Auf der einen Seite dürften vor allem die Unsicherheiten rund um den Handelskonflikt mit den USA dabei weiterhin belastend wirken. Auf der anderen Seite sollten die angekündigten staatlichen Stimuli die Wirtschaft stabilisieren. Insgesamt ist mit einem immer noch soliden Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von etwas über 6 % zu rechnen. Insgesamt dürfte die Weltwirtschaft im Jahr 2019 mit einem Wachstum von etwas unter 3 % zwar immer noch solide, aber spürbar langsamer expandieren als im Vorjahr.
Die Rahmendaten in den wichtigsten Volkswirtschaften der Welt haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Absatzmärkte der HWA AG und vor allem auf den Automobilmarkt, von welchem sich für die HWA AG die größten Chancen und Risiken ergeben. Die weltweite Pkw-Nachfrage dürfte im Jahr 2019 das Niveau des Vorjahres in etwa halten können. Der europäische Markt wird sich voraussichtlich in der Größenordnung des Vorjahres bewegen und der größte Einzelmarkt Deutschland sollte sich stabil auf dem Vorjahresniveau entwickeln. Im US-amerikanischen Markt für Pkw ist auf Basis des hohen Niveaus von einem moderaten Rückgang auszugehen. Der chinesische Pkw-Markt sollte sich nach dem schwächeren Ergebnis des Vorjahres im Jahr 2019 stabilisieren und das Niveau des Vorjahres knapp halten können.
Um potenzielle Risiken möglichst zeitnah identifizieren, analysieren und bewerten zu können, setzt die HWA AG auf ein durchgängiges Informationssystem, das es dem Management ermöglicht, frühzeitig wirkungsvolle Strategien und Maßnahmen einleiten zu können.
Die Daimler AG und insbesondere die Tochtergesellschaft Mercedes-AMG GmbH bleibt auch im Jahr 2019 der wichtigste Auftraggeber der HWA AG. Der Daimler-Konzern erwartet für das Jahr 2019 eine weitere Steigerung des Umsatzes. Das EBIT des Konzerns soll ebenfalls leicht über dem Niveau des Vorjahres liegen. Mercedes-Benz Cars strebt an, seinen Wachstumskurs im Jahr 2019 fortzusetzen. Insgesamt soll der Absatz in diesem Jahr neue Rekorde erreichen. Das sind wichtige Grundlagen für die weitere Zusammenarbeit mit der Daimler AG bzw. mit der Mercedes-AMG GmbH in den Aktivitäten im Bereich Fahrzeuge/Fahrzeugkomponenten.
Ende Juli 2017 wurde die HWA AG darüber informiert, dass die Daimler AG ihre Motor-sportaktivitäten in der Rennserie DTM über das Jahr 2018 hinaus nicht fortsetzen wird. Mit der Beendigung des DTM Engagements der Daimler AG fällt ein bisher konstanter Beitrag zum Umsatz des Geschäftsbereichs Automobilrennsport ab dem Jahr 2019 weg, welcher durch neue Aktivitäten in den Rennserien Formel E, Formel 2, Formel 3 und durch ein neues Engagement in der DTM mit einem neuen Vertragspartner kompensiert werden soll.
Der Einstieg in die ABB FIA Formel E Meisterschaft als Kundenteam von VENTURI in der Saison 2018/2019 soll ab der Saison 2019/2020 mit der Daimler AG fortgeführt und ausgebaut werden.
Durch eine neue Partnerschaft in der FIA Formel-2-Meisterschaft und dem Einstieg mit einem eigenen Team in die FIA Formel-3-Meisterschaft positioniert sich die HWA RACELAB als Einsatzteam in unterschiedlichen Motorsportserien. Es vereint erfahrene Spezialisten für hochkarätiges Rennsport-Engineering und die dazugehörigen Dienstleistungen für einen erfolgreichen Einsatz im Motorsport.
Ab der Saison 2019 startet HWA RACELAB in der neuen, internationalen FIA Formel-3-Meisterschaft. In der FIA Formel-2-Meisterschaft kooperiert HWA mit dem traditionsreichen britischen Motorsportunternehmen Arden International Motorsport. Die Rennen der Formel 2, wie auch die der Formel 3, finden im Rahmen der Formel 1 statt und bilden wichtige Stufen der „FIA Formel Pyramide" zur Förderung von jungen Fahrer-Talenten, deren Ziel es ist, erfolgreich Motorsport auf höchstem Niveau zu betreiben. HWA RACELAB ist eines von 10 Teams in der neugeschaffenen FIA Formel-3-Meisterschaft. Das Engagement in der Formel 3 bedeutet für die HWA AG ein neues Kapitel. Ziel ist es die langjährige Erfahrung als erfolgreichstes Team der DTM-Geschichte in dieses Projekt einzubringen und in dieser Meisterschaft Erfolge zu feiern.
Im Geschäftsbereich Fahrzeuge/Fahrzeugkomponenten ist die HWA AG im Rahmen des Engagements des allgemeinen GT-Segments in einem intensiven und dicht besetzten Wettbewerbsumfeld aktiv. Bislang agiert die HWA AG in diesem Umfeld sehr erfolgreich. Gemeinsam mit der Mercedes-AMG GmbH hat sich das Unternehmen im gesamten GT-Segment als feste Größe positioniert. Die Mercedes-AMG GmbH ist ein starker Partner, woraus sich für die HWA AG entsprechende Chancen ergeben, das Geschäftsvolumen weiter zu steigern.
Die Mercedes-AMG GmbH und die HWA AG hatten in den letzten 8 Jahren den Mercedes-Benz SLS AMG GT3 und den Mercedes-AMG GT3 im Markt etabliert. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Mercedes-AMG GmbH wurde durch einen Entwicklungsauftrag für den Mercedes-AMG GT4 fortgesetzt. Die Auslieferung dieses Fahrzeuges sorgte in 2018 für ein wachsendes Geschäftsvolumen im Bereich Fahrzeuge/Fahrzeugkomponenten. 2019 wird sich die Auslieferung des Mercedes-AMG GT4 fortsetzen. Allerdings ist mit einem geringeren Produktionsvolumen zu rechnen. Das Ersatzteil- und Servicegeschäft für die gesamte Produktpalette wird sich aufgrund der Vielzahl an Rennsportfahrzeugen im Markt weiter positiv entwickeln. Insbesondere in den Märkten USA und Asien, diese von Vertriebsgesellschaften der HWA AG bedient werden, wird aufgrund der größeren Anzahl von Fahrzeugen ein Anstieg des Ersatzteil- und Servicegeschäfts erwartet. Eine positive Entwicklung der Vertriebsgesellschaften HWA US und HWA AUS ist deshalb zu erwarten. Zudem befindet sich die HWA AG in vielversprechenden Gesprächen mit ihrem bisher wichtigsten Auftraggeber für weitere Folgeprojekte.
Im Zuge der Beendigung des Engagements in der DTM war es das Ziel des Vorstands, den Umsatzwegfall schnellstmöglich kompensieren zu können. Im Juli 2018 teilte die HWA AG mit, dass sie mit der AF Racing AG, Niederwil (Schweiz), eine Absichtserklärung geschlossen hat, mit dem die beiden Unternehmen vereinbart haben, in Verhandlungen über die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zu treten. Fokus des Joint Ventures ist die Entwicklung einer strategischen Innovationspartnerschaft für Entwicklungsprojekte im Automobilrennsport und im Automobilbereich allgemein. Die Stärken der AF Racing AG und der HWA AG sollen in einem neu zu gründenden Unternehmen gebündelt werden. HWA AG ist spezialisiert auf die Entwicklung und Produktion von Rennwagen und Kleinserien sowie im dazugehörigen Support und After Sales. Zielmarkt sind Benchmark-Produkte im Motorsport und Kleinserien.
Das Gemeinschaftsunternehmen wurde im Januar 2019 unter der Firmierung Vynamic GmbH gegründet. Die HWA AG hält an der Gesellschaft einen Anteil von 49 %. Die restlichen Anteile werden von der AF Racing AG gehalten. Über das Gemeinschaftsunternehmen hat die HWA AG exzellente Chancen ihre Kundenstruktur zu diversifizieren.
Die Vynamic GmbH ist eine Neugründung. Die HWA AG wird im Auftrag der Vynamic GmbH die Aston Martin Vantage — DTM - Fahrzeuge entwickeln und bauen, die dann von R-Motorsport eingesetzt werden. R-Motorsport ist das in der DTM exklusive Aston Martin Lizenz-Team des britischen Herstellers in der renommierten Tourenwagen-Serie. Zudem ist es das Ziel in 2019 eine Kleinserie im Bereich Luxussportwagen zu entwickeln. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits auf Hochtouren. Sofern sich die Vynamic GmbH im Markt erfolgreich entwickelt, ergeben sich für die HWA AG mittelfristig daraus erhebliche Chancen für weiteres Wachstum.
8. Risikobericht über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Neben den Absatz- und Umsatzrisiken müssen auch finanzwirtschaftliche Risiken berücksichtigt werden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Jahresende 2018 in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen wurden und als Risiko eingestuft wurden sind einzelwertberichtigt. Veränderungen, welche sich aus den Zinsen oder Marktpreisen ergeben könnten, stellen ein zu vernachlässigendes bis geringes Gefährdungspotential dar, da der Großteil der Geschäftsvorgänge in Euro abgewickelt wird.
Derivative Finanzinstrumente werden bei der HWA AG ausschließlich zur Sicherung von Risiken entsprechender Grundgeschäfte abgeschlossen. Wechselkursrisiken ergeben sich im Wesentlichen auf der Beschaffungsseite in britischen Pfund. Die Entwicklung dieses Wechselkurses ist im permanenten Fokus, um auf etwaige Kursschwankungen reagieren zu können und um gegebenenfalls mit derivativen Finanzinstrumenten die Risiken abzusichern. Eine Kurssicherung besteht zum 31. Dezember 2018 für Beschaffungsgeschäfte in britischen Pfund nicht.
Zur Absicherung des Zinsniveaus setzt die Gesellschaft derivative Finanzinstrumente ein, bei denen es sich um ein Zinstauschgeschäft (SWAP) handelt. Da dieses Swap-Geschäft eine Bewertungseinheit mit dem Euribor-Darlehen bildet, besteht kein bilanzielles Risiko.
Das Chancen-/Risikoprofil hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Beendigung des DTM Engagements mit der Daimler AG entsprechend verändert. Das implementierte Informationssystem ist jedoch weiterhin zuverlässig, die Risiken zu identifizieren um Gegenmaßnahmen frühzeitig einzuleiten.
9. Forschung und Entwicklung
Die HWA AG verfügt über sämtliche Aktivitäten und Geschäftsbereiche hinweg auch über umfassende Ressourcen, welche die Voraussetzung für die wettbewerbsfähige Entwicklung von Rennfahrzeugen, Kundensportfahrzeugen sowie Fahrzeugaggregaten und -komponenten darstellen. So stellt unter anderem die Verwendung neuester IT-Lösungen im Simulations- und Konstruktionsbereich sicher, dass alle Entwicklungen dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Das Unternehmen verfügt zudem über umfassende Fachkenntnisse und ein breites Spektrum an Ressourcen, um Elektrik und Elektronik von Renn- und Kundensportfahrzeugen sowie Fahrzeugkomponenten eigenständig, individuell auf den Anwendungszweck angepasst und spezifisch zu entwickeln. Dies beinhaltet sowohl die Erstellung und Programmierung entsprechender Steuerelektronik als auch deren Simulation und Auswertung.
Um den weltweit agierenden Kunden im Kundensportbereich einen entsprechenden Service gewährleisten zu können, hat die HWA AG eine über die vergangenen Jahre hinweg hervorragende und sehr gut funktionierende Infrastruktur aufgebaut. Dies ermöglicht ein gründliches Testing sowie die Wartung von Fahrzeugen an der Rennstrecke, im Haus oder direkt vor Ort.
Der Forschung und Entwicklung wird bei der HWA AG auch in Zukunft besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, um den hohen Standard der Produkte und den daraus resultierenden Wettbewerbsvorteil auch weiterhin gewährleisten zu können. Eine gute Planung und gezielte Investitionen in diesem Bereich werden dieses Vorhaben entsprechend untermauern.
9. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Der Unternehmenswert der HWA AG wird neben den finanziellen Kennzahlen maßgeblich durch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bestimmt. Sie betreffen die Beziehungen des Unternehmens zu Kunden und Mitarbeitern sowie die Technologieposition. In Summe lassen die Angaben Rückschlüsse darauf zu, inwieweit es der HWA AG gelingt,
| • | als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber dauerhaft kompetente und engagierte Mitarbeiter an sich zu binden |
| • | Produkte zu entwickeln, die auch künftig Kundenanforderungen gerecht werden. |
| • | Den Kundennutzen durch das Produkt- und Serviceangebot nachhaltig zu steigern sowie Produktionsprozesse so zu gestalten, dass Ressourcen geschont werden. |
Diese Aspekte sind nach Überzeugung der HWA AG wesentliche Bausteine einer zukunftsweisenden Positionierung im Wettbewerb.
Im Bereich der Mitarbeiterförderung und Gesundheitsmanagement wurden von der HWA AG verschiedene Maßnahmen initiiert und umgesetzt, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und die Leistung zielgerichtet entfalten zu können. Unter anderem wurden jährliche Feedbackgespräche zwischen Führungskraft und Mitarbeiter eingeführt, die Nutzung von Elektrofahrrädern finanziell subventioniert und verschiedene Sportaktivitäten im hausinternen Fitnessraum bzw. in der freien Natur organisiert.
Im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen hat die Gesellschaft eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die jährlich die Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutz und —sicherheit schult.
Das Qualitätsmanagementsystem basiert auf dem Prozessmodell der Qualitätssicherungs-Norm ISO 9001-2008 sowie den gesetzlichen Anforderungen. Im Jahr 2018 fand ein Systemaudit 9001:2015 durch die DEKRA statt, welchen die HWA AG erfolgreich absolvierte.
11. Geschäftsverlauf und voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft
In wirtschaftlicher Hinsicht konnte das für das Geschäftsjahr 2018 kommunizierte Ziel fast erreicht werden. Die HWA AG hatte im Konzern in der Summe für das Jahr 2018 eine Steigerung der Gesamtleistung prognostiziert sowie eine EBIT-Marge von mindestens 5 %. Im Einzelabschluss der HWA AG wurde eine konstante Umsatzentwicklung in Aussicht gestellt sowie eine deutliche Verbesserung des Gewinns vor Steuern und Zinsen (EBIT). Mit einer Gesamtleistung von 114,7 Millionen Euro konnte die HWA AG das Ziel in Bezug auf diese Kennziffer übererfüllt werden. Die EBIT-Marge der HWA AG lag bei über 6,5%. Im Konzern konnte eine Gesamtleistung in Höhe von 112,9 Millionen Euro erzielt werden, bei einem EBIT in Höhe von 5,3 Millionen Euro und einer EBIT-Marge von 4,7%. Somit wurde das Konzern - Margenziel der HWA AG in absoluten Zahlen übertroffen, die relative EBIT-Marge als Verhältniszahl von EBIT zur Gesamtleistung blieb um 0,3% zum Ziel von 5% zurück.
In sportlicher Hinsicht hat die HWA AG die Erwartungen vollumfänglich erfüllt. Ziel für das Jahr 2018 war, im letzten Jahr der Teilnahme in der Rennserie DTM im Auftrag der Daimler AG, besser abzuschneiden als im Jahr 2017 und nach Möglichkeit die Fahrer- sowie Team- und Markenwertung zu gewinnen. Sämtliche Ziele wurden mit Siegen in allen Wertungen erfüllt. Nach einer überaus erfolgreichen Zusammenarbeit mit der Daimler AG von mehr als 30 Jahren in der DTM endet die DTM-Ära von Mercedes-Benz gemeinsam mit der HWA AG. Die Zusammenarbeit mit der Mercedes-AMG GmbH in deren Kundensportaktivitäten besteht weiterhin und entwickelt sich analog zu den Vorjahren erfreulich.
Die HWA AG gibt in der Saison 2018/2019 sein Debüt in der Formel E. Dabei bereitet sich das Team schon auf den werkseitigen Einstieg der Daimler AG in der Formel E für die Saison 2019/2020 vor.
Die HWA AG hatte für das Jahr 2018 eine Steigerung der Gesamtleistung prognostiziert. Dabei hatte die Gesellschaft eine stabile Umsatzentwicklung im Geschäftsfeld Automobilrennsport budgetiert, die übertroffen wurde. Für den Geschäftsbereich Fahrzeuge/Fahrzeugkomponente hat das Unternehmen ein Wachstum prognostiziert, welches teilweise eingetreten ist. Dazu beigetragen hat u.a. ein hohes Produktionsvolumen des Mercedes-AMG GT4 und neue Kundenprojekte, welche im Jahr 2018 unterzeichnet werden konnten.
Die weltweite Nachfrage nach Pkw dürfte sich im Jahr 2019 auf den hohen Niveaus der Vorjahre stabilisieren. Für das laufende Geschäftsjahr erwartet die Marke Mercedes-Benz eine weitere Steigerung des Absatzes.
HWA AG erwartet im Geschäftsbereich Automobilrennsport in 2019 ein zu 2018 vergleichbares Umsatzniveau. Dabei sollen im Geschäftsjahr 2019 erstmals nennenswerte Umsätze aus dem Engagement in der Rennserie Formel E erzielt werden. Neben den Umsätzen in der Formel E wird die HWA AG Entwicklungs- und weitere Dienstleistungen für die Vynamic GmbH in der DTM erbringen. Des Weiteren nimmt die HWA AG mit eigenem Team in der Rennserie Formel 3 und in der Formel 2 zusammen mit einem Kooperationspartner teil und wird darüber weitere Umsätze generieren. Der Umsatzrückgang aus dem DTM Engagement mit der Daimler AG soll durch diese Aktivitäten kompensiert werden.
Im Geschäftsbereich Fahrzeuge/Fahrzeugkomponenten erwartet das Unternehmen eine Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr. Die Produktion des Mercedes-AMG GT4 soll sich im Jahr 2019 fortsetzen. Zudem arbeitet das Unternehmen an weiteren Projekten außerhalb der Daimler AG, die ebenfalls zum Umsatz beitragen werden. Das Ersatzteil- und Servicegeschäft wird durch die Vielzahl der mittlerweile im Markt befindlichen Fahrzeuge wachsen und wird dadurch ebenfalls zur Steigerung des Umsatzes beitragen.
Die HWA AG erwartet im Konzern in der Summe für das Jahr 2019 eine nochmalige Steigerung der Gesamtleistung. Das ist vor dem Hintergrund des vollständigen Umsatzwegfalls mit der Daimler AG in der DTM beachtlich. Steigende Umsätze sind in diesem Jahr über die Tochtergesellschaften in den USA und Australien zu erwarten. Die HWA AG realisiert dortige Umsätze im Wesentlichen aus dem After-Sales Geschäft. Das neu gegründete Joint Venture Unternehmen Vynamic GmbH wird des Weiteren einen positiven Beitrag zur Steigerung der Gesamtleistung haben. Beim Konzern EBIT wird ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Die EBIT Entwicklung im Konzern wird im Jahr 2019 wesentlich durch das anteilige EBIT des Joint Venture Unternehmens Vynamic GmbH beeinflusst. Im ersten Kooperationsjahr wird ein negativer EBIT Beitrag prognostiziert, der in den Folgejahren überkompensiert werden soll. Die EBIT-Marge wird sich dadurch im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtern. Der Vorstand bewertet die Aussichten für das Jahr 2019 trotz eines herausfordernden Umfeldes in der Automobilindustrie als positiv. Die Unsicherheiten im weltweiten politischen Umfeld sollten sich indes nicht weiter verschlechtern.
Aus heutiger Sicht erfolgt die Konsolidierung des Anteils an der Vynamic GmbH über eine Quotenkonsolidierung. Umsatz und Ergebnis werden entsprechend mit 49 % im Konzern der HWA AG konsolidiert. Die Vynamic GmbH erwartet für 2019 einen Umsatz im zweistelligen Millionenbereich. Im Jahr 1 der Gründung wird die Gesellschaft voraussichtlich ein negatives Ergebnis ausweisen. Für die Jahre 2020 ff ist ein positiver Ergebnisbeitrag geplant.
Im Einzelabschluss der HWA AG ist von einer konstanten Umsatzentwicklung gegenüber dem Vorjahr auszugehen. Die EBIT-Marge soll sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessern.
Affalterbach, 26. März 2019
Ulrich Fritz (CEO)
Quellen:
Automobil-Produktion.de
IWF
World Economic Outlock
Daimler AG Geschäftsbericht 2018
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 24.331.140,32 wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung von EUR 0,37 Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie | EUR 2.081.805,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | EUR 22.249.335,32 |
| Bilanzgewinn | EUR 24.331.140,32 |
An die HWA AG
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der HWA AG — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HWA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und |
| • | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Karlsruhe, 26. März 2019
TREUHAND SÜDWEST GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
und Steuerberatungsgesellschaft
Schülj
Wirtschaftsprüferin
Retzbach
Wirtschaftsprüfer
Sehr geehrte Aktionäre der HWA AG!
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand im Geschäftsjahr 2018 umfassend beraten und sämtliche Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen. Wir haben den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig beraten und dabei die Geschäftsführung und -entwicklung eng begleitet und überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren oder in welche der Aufsichtsrat kraft Gesetzes oder Satzung einzubeziehen war, wurden wir unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Grundlage hierfür waren schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat. Kennzeichnend für die Zusammenarbeit war ein intensiver und jederzeit offener Dialog. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte und zustimmungspflichtigen Vorgänge.
Auch außerhalb der turnusgemäß festgelegten Sitzungen stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats in stetigem Kontakt mit dem Vorstand. Neben dem Aufsichtsratsvorsitzenden standen auch weitere Aufsichtsratsmitglieder außerhalb der Sitzungen in Kontakt mit dem Vorstand, um sich über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle zu informieren bzw. den Vorstand beratend zu unterstützen.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands gewissenhaft kontrolliert und bestätigt, dass dieser in jeder Hinsicht rechtmäßig, ordnungsmäßig und wirtschaftlich gehandelt hat.
Aufsichtsratssitzungen und Inhalte
Während des Geschäftsjahres 2018 hat sich der Aufsichtsrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in insgesamt vier Sitzungen über die aktuelle Lage der Gesellschaft informiert und diese mit dem Vorstand eingehend erörtert. Diese Aufsichtsratssitzungen fanden am 18. April, 24. Juli, 26. September und 18. Dezember 2018 statt. An der Aufsichtsratssitzung am 18. April, 24. Juli, 26. September und 18. Dezember war jeweils ein Mitglied des Aufsichtsrats entschuldigt. Alle Aufsichtsratssitzungen wurden am Unternehmenssitz der Gesellschaft in Affalterbach abgehalten.
Am Tag der Aufsichtsratssitzung am 18. April 2018 hat zudem die Bilanzsitzung stattgefunden. Nach eingehender Prüfung billigte der Aufsichtsrat, insbesondere auf Grundlage der Vorgespräche, Vorprüfungen und Beratungen, den Jahresabschluss 2017 der HWA AG. An der Bilanzsitzung nahm der Abschlussprüfer teil.
Über Vorhaben, die für das Unternehmen von besonderer Bedeutung oder eilbedürftig waren, hat der Vorstand den Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert. Alle Maßnahmen und Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden in den Aufsichtsratssitzungen ausführlich behandelt.
Zu den wichtigsten Beratungsthemen im abgelaufenen Geschäftsjahr zählten:
| - | die Überprüfung der Planung und des Budgets sowie der Investitionen für 2018 |
| - | die sportliche Entwicklung und der Status in der „DTM" im Jahr 2018 |
| - | der Einstieg in die Formel E ab der Saison 2018/2019 |
| - | die Liquiditätslage und Liquiditätsplanung sowie das Chancen- und Risikomanagement |
| - | die Entwicklung der verschiedenen Projekte im Bereich Automobilrennsport, Fahrzeuge/Fahrzeugkomponenten, insbesondere die Produktion des Mercedes-AMG GT3 und GT 4 sowie neue Projekte |
| - | die Diversifikation der Kundenstruktur und weitere Strategie der Gesellschaft und Prüfung strategischer Optionen mit Partnern |
| - | die Auswirkungen für die HWA AG wegen der Beendigung der Zusammenarbeit mit der Daimler AG in der Rennserie DTM und deren mögliche Kompensation |
| - | die Stabilisierung und Optimierung alle Prozesse im Unternehmen |
| - | die künftige Entwicklung und Budgetierung für das Jahr 2019 sowie die Mittelfristplanung der HWA AG |
| - | Kapitalmaßnahmen und Darlehen der Gesellschaft |
| - | die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Vynamic GmbH mit dem Partner AF Racing AG und die Chancen und Risiken für dieses Projekt |
Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Im Berichtsjahr 2018 gab es im Vorstand der HWA AG keine Veränderungen. Ulrich Fritz war im gesamten Jahr 2018 Alleinvorstand der Gesellschaft.
Satzungsgemäß besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzte sich zum Ende des Berichtsjahres 2018 aus folgenden Mitgliedern zusammen:
| - | Hans Werner Aufrecht, Vorsitzender |
| - | Willibald Dörflinger, stellvertretender Vorsitzender |
| - | Gert-Jan Bruggink |
| - | Rolf Krissler |
| - | Klemens Große-Vehne |
| - | Hussain Ahmad Al Siddiqi |
Im Gesamtjahr 2018 gab es eine Veränderung im Aufsichtsrat. Unser geschätztes Mitglied im Aufsichtsrat, Michal Schmieder, ist bedauerlicherweise Anfang April 2018 verstorben. Auf der Hauptversammlung am 25. Juli 2018 wurde mit Klemens Große-Vehne ein neues Mitglied des Aufsichtsrats für den Rest der Amtszeit von Heran Schmieder gewählt, also bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 zu beschließen hat.
Abschlussprüfung und Jahresabschluss
Entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2018 wurde als Wirtschaftsprüfer die Treuhand Südwest GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Karlsruhe, beauftragt, den Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu prüfen. Der vom Vorstand erstellte Jahres- und Konzernabschluss 2018 nebst zusammengefassten Lagebericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht haben allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vorgelegen. Diese wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer hat an dieser Sitzung teilgenommen und über die wesentlichen Ereignisse seiner Prüfung berichtet sowie für ergänzende Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers nach eingehender eigener Prüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und Konzernabschluss erhoben. Er hat den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 am 26. März 2019 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2018 festgestellt. Der Aufsichtsrat hat mit dem Vorstand dessen Vorschlag zur Ausschüttung einer Dividende umfassend diskutiert und sich sodann dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns angeschlossen.
Dank des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens Dank und Anerkennung für ihr persönliches Engagement und für die sehr gute Leistung in der Rennserie DTM in 2018 - im letzten gemeinsamen DTM-Jahr mit der Daimler AG, aus. Den Aktionären der HWA AG dankt der Aufsichtsrat für das in ihn und in das gesamte Unternehmen gesetzte Vertrauen.
Affalterbach, im Mai 2019
Für den Aufsichtsrat
Hans Werner Aufrecht
Vorsitzender des Aufsichtsrats