Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Kindelbrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Lagebericht für 2016

Geschäftsverlauf/IT-Markt

Die Hyrican® Informationssysteme AG als IT-Systemanbieter stellt mit seinen qualifizierten Mitarbeitern kundenspezifische IT-Lösungen her. Das Produktportfolio umfasst PCs, Notebooks, Server, Workstations und Peripherie. Die eigenen Produkte werden zunehmend durch Peripherie namhafter Hersteller ergänzt. Entsprechende Serviceleistungen runden dabei unser Leistungsprofil ab.

Im Kalenderjahr 2016 gingen die weltweiten PC-Verkaufszahlen nach den Marktforschern von IDC (International Data Corporation) um 5,7%, bei Gartner um 6,2% gegenüber dem Vorjahr zurück. In Deutschland blieb der PC-Markt mit einem leichten Wachstum von 0,6 weitgehend gleich, so Gartner*. Damit entwickelte sich der deutsche PC-Markt entgegen dem weltweiten Abwärtstrend.

Neben der Konkurrenz durch Tablets und Smartphones belastete die besonders schwache Nachfrage bei Privatkunden sowie der schwache Euro die Nachfrage, während das Wachstum im Business-Segment zur Stabilisierung des Marktes in Deutschland beitrug.

Wie in den Vorjahren bereits berichtet, wurde die Entwicklung der Gesellschaft stark von der Einstellung von Produktkategorien marktführender Unternehmen, die Bestandteil unserer fest eingeplanten Produkt- und Absatzstrategie waren, beeinflusst. Sie belastete auch im Geschäftsjahr 2016 die geplante Umsatzentwicklung. Den Wegfall dieser Produktlücken konnten wir im Geschäftsjahr nur teilweise ausgleichen.

Die deutschen mittelständischen IT-Unternehmen stehen unter dem Kostendruck der im Ausland produzierenden Konkurrenz und der Trend alle IT-Produkte mit einer Urheberrechtsabgabe, ungeachtet des geänderten Nutzungsverhaltens, über die IT-Verwertungskette hinweg zu belasten, ist besonders in Deutschland ausgeprägt.

Darüber hinaus wurde die Branche durch die weitere Konsolidierung des Absatzmarktes erheblich belastet. Die Erwartungen in den Umstellungsbedarf auf neue Betriebssysteme bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand wurden in 2016 wieder nur teilweise erfüllt.

Vor dem Hintergrund bleibt es bei unseren produktseitigen Anstrengungen und der Fokussierung auf starke System-Partner, um in Bezug auf die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Beschaffungskrisen weiterhin gerüstet zu sein.

Auf Herstellerseite und auch auf Abnehmerseite erwarten wir weiterhin eine anhaltende Tendenz zur Konzentration.

* http://www.silicon.de/41638923/pc-markt-aktuelle-zahlen-lassen-hersteller-hoffen/
https://www.golem.de/news/pc-markt-unternehmen-geben-deutschen-pc-kaeufen-einen-schub-1702-126283.html

Wie in den Vorjahren orientieren sich die Kunden an den unteren Preisgrenzen für Produkte und Dienstleistungen. Insbesondere unsere Möglichkeiten in Bezug auf variable Abnehmerfinanzierungen helfen uns, unser Unternehmen als interessanten (großvolumigen) Projektübernehmer zu positionieren.

Projektgeschäft

Die Fokussierung auf bonitätsstarke gewerbliche Abnehmer hat uns geholfen, ein operativ zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen. Abhängig von den jeweiligen Bonitätskriterien werden wir versuchen, die Anzahl dieser Abnehmer zu steigern.

Für 2017 werden wir auch weiterhin neben den OEM-Plattformen ausnahmslos Markenartikel der führenden Hersteller verwenden.

Partnerverträge

Zur Realisierung der Aufträge bedienen wir uns der Zulieferpartnerschaften mit Gigabyte, Intel, Microsoft, Asus, MSI, Samsung usw.

Hardware-/Softwareplattformen für Standardrechner

Die Internetfähigkeit der PCs erfordert die vollständige Integration von Kommunikationsschnittstellen. Der Trend zu mehr Ausstattung in Grafik, Speicherplatz, High Definition Standard und Interkonnektivität hält unvermindert an. Hierbei wird die Nachfrage nach energiesparenden Systemen und geräuscharmen Lösungen weiter zunehmen.

Die technischen Entwicklungsrichtungen werden auch für 2017 energiesparende und performantere Multi-Core Prozessoren mit integrierter Grafikeinheit zur weiteren Miniaturisierung der Systeme sowie zur Verbesserung der Ökobilanz bestimmen.

Umsatz- und Auftragsentwicklung

Aufgrund der Verfügbarkeit der wesentlichen Komponenten konnten in Absprache mit den Projektpartnern alle Aufträge wie geplant ausgeführt werden. Bei zahlreichen Projekten haben sich die Zuschlagsfristen erheblich ausgeweitet, was in der Projektdurchführungsplanung zu berücksichtigen ist.

Betriebsabläufe

Weitere Investitionen und Umstellungen waren notwendig, um auf technologische Veränderungen zu reagieren. Die Selektion der leistungsfähigen Lieferanten und die Wareneingangsprüfung waren ein probates Mittel, um eine gute Eingangsqualität zu gewährleisten. Die erprobten Testverfahren behielten wir bei, um unseren Kunden eine verlässliche IT-Qualität anbieten zu können. Das Feedback über die hauseigene Service-Hotline ließ demzufolge kein signifikantes Ausfallverhalten erkennen.

Beschaffung

Alle bedeutenden Bestellungen wurden ausnahmslos bei den führenden Herstellern oder über Distributoren erworben. Die Lieferanten gehören zu den Technologieführern.

Die anhaltende Konzentration auf der Beschaffungsseite hat die Preisfindung nicht vereinfacht. Auswirkungen auf die Ertragslage sind insoweit auch für 2017 zu erwarten. Die erheblichen Schwankungen des USD-Kurses erschweren die Kalkulation.

Mit einigen wichtigen Lieferanten konnten die Bezugsbedingungen beibehalten werden; einige Distributoren dagegen bestehen auf kürzere Zahlungsziele. Aufgrund der guten Reputation unseres Unternehmens konnten interessante Lieferanten hinzugewonnen werden.

Aufgrund der derzeitigen Auskünfte der Lieferanten gehen wir für 2017 davon aus, dass keine nennenswerten Bezugsengpässe in der Beschaffung bestehen werden. Die Konzentration auf Lieferantenseite kann trotzdem verstärkt dazu führen, dass Qualitätsmängel in größeren Chargen aufgrund der technologischen Tiefe erst verspätet erkannt werden können. Die Kosten hierfür können eventuell nur bedingt an die Lieferanten weitergegeben werden.

Investitionen

Wie in den Vorjahren wurden einige Investitionen vorgenommen, um die Prozessökonomie zu verbessern. Weitere Investitionsvorhaben sind geplant und werden entsprechend der Detailplanung umgesetzt.

Finanzierungsmaßnahmen und Vorhaben

Die Investitionen werden aus den verfügbaren flüssigen Mitteln (Innenfinanzierung) getätigt. Alle Vorhaben im Marketingbereich werden im Rahmen des Marketingbudgets veranschlagt.

Personal und Sozialbereich

Einer unserer wesentlichen Erfolgsfaktoren sind unsere motivierten Mitarbeiter. Es erfolgen regelmäßige Weiterbildungen zur Beibehaltung unseres Know-hows. Notwendigem Weiterbildungs- und Trainingsbedarf wird somit wie auch in der Vergangenheit entsprochen.

Alle bekannten behördlichen Auflagen wurden 2016 befolgt. Die freiwillige betriebliche Unfallversicherung wird auch 2017 fortgeführt.

Umweltschutz

Die Produkte der Hyrican Informationssysteme AG erfüllen die am 20.11.2009 in Kraft getretene ErP Richtlinie 2009/125/EG.

Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG in Kraft. Die Hyrican Informationssysteme AG ist als Hersteller von elektronischen Produkten im Sinne von REACH ein so genannter „nachgeschalteter Anwender“.

Bei der Beschaffung achten wir generell auf die Angaben der Lieferanten in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der Produkte und Produktionsprozesse. Diese müssen den gesetzlichen Auflagen entsprechen. In diesem Zusammenhang haben wir die europäischen Umweltrichtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) mit Inkrafttreten zum 03.01.2013 umgesetzt.

Mit Wirkung zum 20.10.2015 trat das ElektroG in Kraft. Wir erfüllen die Anforderungen zur gesetzlichen Registrierung bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Registriernummer WEEE-Reg.-Nr. DE 58337660).

Daneben waren wir im Berichtsjahr zur Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach der VerpackV einem bundesweit tätigen Dualen System angeschlossen (Reclay Group). Weiter sind wir Lizenznehmer des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien (GRS).

Finanz- und Vermögenslage

Das Grundkapital der Hyrican AG beträgt zum Stichtag EUR 4,85 Mio und ist eingeteilt in 4.850.000 Stückaktien zu je EUR 1,00. Die vorhandene Eigenkapitalquote von 75,1% (Vj. 75,9%) versetzt uns in die Lage, als kompetenter Systempartner anerkannt zu werden. Aufgrund der kontinuierlichen Gewinnsituation der vergangenen Jahre verfügt die Hyrican AG generell über gute Ratings.

Im Anlagevermögen gab es im Berichtsjahr keine wesentlichen Änderungen. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel dargestellt.

Mit der in 2012 erfolgten Übernahme sämtlicher Geschäftsanteile an der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH verfolgt die Hyrican Informationssysteme AG die Verbesserung der Positionierung am Markt.

Die Überprüfung des Beteiligungsansatzes zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 hat ergeben, dass keine Hinweise auf Bewertungsrisiken der Anteile vorliegen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen blieben stichtagsbezogen in Höhe des Vorjahresniveaus. Auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen blieben im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres nahezu unverändert.

Der Cashflow i.e.S. beträgt TEUR 360. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt für 2016 TEUR 1.690, der Cashflow aus der Investitionstätigkeit TEUR -64. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit durch Dividendenausschüttung in 2016 betrug TEUR -194. Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 23.195 (Vj. TEUR 21.763).

Ertragslage

Die Umsatzerlöse legten gegenüber der Vorjahresperiode leicht um 1,3% auf 30.348 TEUR (Vj. 29.965 TEUR) zu. Damit wurde die Vorjahresprognose etwas übertroffen. Der sehr überwiegende Anteil der Umsatzerlöse wird im Inland erzielt.

Die Rohertragsmarge konnte gegenüber der Vorjahresperiode leicht verbessert werden.

Das Ergebnis vor Ertragsteuern verbesserte sich im Vorjahresvergleich auf TEUR 357 (Vj. TEUR -211). Das Finanzergebnis für das abgelaufene Wirtschaftsjahr verringerte sich aufgrund des aktuellen Zinsniveaus auf T€ 3 (Vj. TEUR 22).

Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Risikohinweise zur Urheberrechtsabgabe im Abschnitt „Hinweise auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung“ und auf unsere Risikohinweise zum Thema Schadenersatz in Abschnitt „Vorgänge von besonderer Bedeutung“.

Für alle bewertbaren Risiken ist im Jahresabschluss 2016 nach unserem Ermessen ausreichend Vorsorge getroffen. Das bewährte Bonitätsscreening wird unverändert fortgeführt. Liquiditätsengpässe waren nicht gegeben.

Risiken der künftigen Entwicklung

a) Finanzmärkte

Die Unsicherheiten auf den Finanzmärkten unter anderem die Griechenlandkrise lassen sich hinsichtlich der Investitionen im privaten und gewerblichen Bereich nach wie vor nicht quantifizieren. Darüber hinaus sehen wir uns auch nicht in der Lage, die erheblichen Wechselkursschwankungen EUR/USD ganzheitlich in Bezug auf unser operatives Geschäft zu beurteilen. Wir gehen davon aus, dass wesentliche direkte Kosten (Beiträge zur Sozialversicherung) und indirekte Kosten (Versicherungen, Transporte, etc.) steigen und das laufende und zukünftige Jahresergebnis beeinflussen werden. Es bestehen erhebliche (importierte) Inflationsgefahren, gegen die es u. E. nur unzureichenden Schutz gibt.

Die erhöhten regulatorischen Anforderungen der nationalen und internationalen Finanzaufsicht könnten auf dem Bankensektor dazu führen, dass höhere Kapital- und Liquiditätsanforderungen auf schlechtere Finanzierungsbedingungen für die Wirtschaft hinauslaufen, also höhere Zinsen und Einschränkungen in der Kreditgewährung die Folge sein könnten; unser Unternehmen kann über die (erschwerte) Refinanzierung unserer Kunden in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir gehen nicht davon aus, dass negative Zinseffekte zu mehr IT-Investitionen führen, da langfristige Erwartungen in die Unternehmensentwicklung u.E. eher maßgeblich sind.

Ergebnisbelastende Effekte können sich bei weiteren Änderungen in der Steuer- und Sozialgesetzgebung ergeben. Insbesondere weitere Anhebungen der Hebesätze bei Gewerbe- und Grundsteuern sind nicht auszuschließen.

Der US-Dollar ist volatil und beeinflusst auch die Einkaufspreise auf den Weltmärkten. Der Kursverlauf des US-Dollars kann mittelbar bzw. indirekt zu Kostensteigerungen führen, die nur teilweise in Form von Preiserhöhungen weitergegeben werden können.

b) Vertrieb

Auch für das Jahr 2017 erwarten wir, wie in den vergangenen Jahren, einen Preis-/Absatzdruck. Mit unserem kundenorientierten System vom Angebot bis zur Realisierung sehen wir einen kostenbasierenden Wettbewerbsvorteil. Für die Anbahnung von Projekten ist eine monatelange Vorbereitungsphase notwendig, die nur mit einer nachhaltigen Projekt- und Personalstrategie zum Geschäftsabschluss führt. Diese Kosten sind aber notwendig, um weiterhin neueste Technologien unseren Zielkunden vorstellen zu können.

Wir sehen aufgrund unserer Vertriebswege und unserer Kostenstruktur Chancen, um weiterhin attraktiv für unsere Kunden zu bleiben. Kritisch kann der schleichende Vertrauensverlust in die Zahlungsfähigkeit von Kunden werden. Hierdurch werden unsere Geschäftstätigkeit und -strategie maßgeblich beeinflusst. Natürlich verändert sich auch unser Produktspektrum aufgrund des beschleunigten Technologiewechsels. Die Auswirkungen werden wir permanent beobachten, um mittels neuer Produkt-/Absatz-strategien darauf antworten zu können.

Die Konzentration auf Seiten der Lieferanten und der bonitätsstarken Kunden ist weiterhin feststellbar.

c) Urheberrechtsabgaben

Die kostenintensiven Verwertungsgesellschaften versuchen seit Jahren Urheberrechtsabgaben auf PCs, Medien und weitere Ein- und Ausgabegeräte rückwirkend einzufordern. Ungeachtet der Rechtslage sollen Abgaben auch auf Business-PCs nachträglich erhoben werden. Diese nachträglichen Abgabenforderungen sind insbesondere für den deutschen IT-Mittelstand bedrohlich, da „unerwartete“ Forderungen neben bereits geleisteten Abgaben nicht zur Verbesserung der Stellung im Wettbewerb führen. Der Unsicherheit über die Abgabenhöhe versuchen einige Marktteilnehmer durch Ausweichstrategien zu begegnen. Hierdurch kann sich das verfügbare Marktpotential weiter mindern, wenn die gesamte IT-Verwertungskette unangemessen belastet wird.

Die Gesellschaft verweist an dieser Stelle zum Thema Urheberrechtsabgaben auch auf die Ausführungen in den Lageberichten der vergangenen Jahre.

Mit Urteil des BGH vom 30. November 2011 (Az. I ZR 59/10) wurde das Teilurteil des OLG München aufgehoben und der Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Der BGH beanstandete insbesondere die fehlende Feststellung des Gerichts zur Eignung der in den Jahren 2002 bis 2005 in Verkehr gebrachten PCs für Bild- und Tonaufzeichnungen. Ist die Eignung gegeben, so sieht allerdings auch der BGH grundsätzlich eine Vergütungspflicht.

Nach erneuter mündlicher Verhandlung setzte das OLG München mit Beschluss vom 21. März 2013 das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dem dort anhängigen Verfahren C-521/11 aus. Hintergrund ist, dass neben der Frage der Eignung der PCs für Bild- und Tonaufzeichnungen auch streitig ist, ob die eine Vergütungspflicht auslösenden Regelungen des deutschen Urhebergesetzes den Anforderungen der die Urheberrechtsabgaben betreffenden europäischen Richtlinie (2001/29/EG) an einen „gerechten Ausgleich“ zwischen Urheber und privaten Nutzern genügen.

Nach der Wiedereröffnung und erneuter mündlicher Verhandlung verurteilte das OLG München Hyrican mit Teilurteil vom 26. Juni 2015 zur Auskunft über Art und Stückzahl im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2005 vertriebener PCs. Damit erkannte das OLG München einen Vergütungsanspruch der ZPÜ dem Grunde nach an, urteilte jedoch nicht über die Höhe eines etwaigen Vergütungsanspruchs. Insoweit hält es ein beim Kartellsenat des OLG München anhängigen Verfahren des Branchenverbandes ZITCo gegen die ZPÜ für vorgreiflich. In diesem Verfahren beanstandet ZITCo unter anderem die Differenzierung der von der ZPÜ geltend gemachten Vergütungshöhe in Abhängigkeit davon ob ein Gesamtvertrag mit ihr geschlossen wurde oder nicht. Auch in dem vorliegenden Verfahren wird seitens Hyrican hilfsweise der kartellrechtliche Einwand geltend gemacht, dass der verlangte Tarif um ein Vielfaches höher sei als er von der ZPÜ mit dem Branchenverband BCH vereinbart wurde, was zu einer Diskriminierung durch die ZPÜ führe.

In parallelen Rechtsstreitigkeiten wurde vom OLG München der Vergütungsanspruch auch dem Grunde nach für den Zeitraum bis Ende März 2005 zurückgewiesen, sofern die jeweiligen Unternehmen im Jahr 2002 Mitglieder des Branchenverbandes BITKOM waren. Der Senat nimmt gegenüber diesem Unternehmen eine Verwirkung der Vergütungs- und Auskunftsansprüche an, weil die ZPÜ einen Vertrauenstatbestand geschaffen habe, nachdem die Mitglieder von der Nichterhebung der Vergütung ausgehen konnten.

Gegen dieses Teilurteil vom 26. Juni 2015 legte Hyrican fristgerecht die zugelassene Revision beim BGH ein.

Die Revision wird sich insbesondere darauf stützen, dass der Senat die vom BGH in dem vorausgegangenen Revisionsverfahren geforderte Sachverhaltsaufklärung nicht vornahm und die vom EuGH vorgegebene Trennung zwischen Business- und Consumer-PC nicht hinreichend beachtete. Ein wesentliches neues Argument ist durch die teilweisen Klageabweisungen bei PC-Herstellern entstanden, die dem BITKOM angehörten. Unseres Erachtens kann sich Hyrican aus wettbewerbsrechtlichen Gründen darauf berufen, dass die ZPÜ zur Gleichbehandlung auch gegenüber Nicht-Mitgliedern auf einen Vergütungsanspruch bis Ende März 2005 verzichten müsse. Der Ausgang dieses immer komplexer werdenden Verfahrens lässt sich allerdings nur schwer abschätzen. Zudem legte die ZPÜ auch Revision gegen die teilweise Klageabweisung in den Verfahren mit den BITKOM-Mitgliedern ein, sodass auch die Frage der Verwirkung erst noch vom BGH abschließend zu klären ist. Nach Entscheidungen des BGH zu den Auskunftsansprüchen und damit dem Zahlungsanspruch dem Grunde nach, wird der Rechtsstreit über die Vergütungshöhe weitergeführt werden und voraussichtlich auch zu weiteren Revisionsverfahren führen, sobald das OLG München entschieden hat. Dass das OLG München für den Zeitraum insbesondere für die Jahre 2006 bis 2010 die Anrechnung bereits geleisteter Brennerabgaben und die höchstrichterlich vorgegebene Trennung zwischen privat und geschäftlich genutzten Geräten nicht berücksichtigte, muss der bisherigen Übung geschuldet sein. Grundsätzlich fehlt die Auseinandersetzung mit der Zulässigkeit der rückwirkenden Inanspruchnahme und für 2008 f. die Anwendbarkeit von § 27 UrhWG a.F.

Die Verwertungsgesellschaft Wort, München (im Folgenden kurz: „VG Wort“) und der Branchenverband Bitkom e.V. haben sich überraschenderweise im März 2016 rückwirkend für den Zeitraum 2001 bis 2007 auf zusätzliche Zahlungen geeinigt, obwohl der BGH eine Abgabe nach § 54 a UrhG a.F. letztinstanzlich verneinte und darüber hinausgehende Ansprüche mit großen Fragezeichen versehen hatte. Diese Einigung ist auch unverständlich, weil der EuGH entschieden hat, dass Ausschüttungen an Verlage rechtswidrig waren, so dass u.E. alle erhobenen Abgabenforderungen der Verwertungsgesellschaften seit Jahren um mindestens 50% zu hoch ausgefallen sind. Sollte der BGH gemäß Art. 20 GG entscheiden, wäre zusätzlich zu den bestrittenen Abgaben die Rechtfertigung für die Höhe der bisher geleisteten Zahlungen zu hinterfragen. Um die rechtswidrigen Auszahlungen zu refinanzieren, ist nicht auszuschließen, dass die VG Wort weitere Abgaben rückwirkend von deutschen Herstellern wie auch von Hyrican fordert.

Das OLG Wien hat unter Anwendung der EU Richtlinie 2001/29 und in Bezug auf die bisherige EuGH-Rechtsprechungen (wie z.B. Az. C-467_08 SGAE ./. Padawan) entschieden, dass der Austro Mechana gegen Amazon keine Abgabe zusteht. Die wegweisende höchstrichterliche Entscheidung wird hier noch in 2017 erwartet.

Leider hatte die weitere Lobbyarbeit der Verwertungsgesellschaften bei den politischen Entscheidungsträgern Erfolg, indem eine Hinterlegungspflicht für (künftige) Forderungen der Verwertungsgesellschaften gemäß § 107 VGG-E vorgesehen ist. Diese Regelung ist u.E. ein zusätzliches wettbewerbsverzerrendes Druckmittel, dem insbesondere deutsche Hersteller aufgrund ihrer eingeschränkten Refinanzierungsmöglichkeit Nachteile erwachsen werden. Im Rahmen unserer Verbandszugehörigkeit wird alles Mögliche unternommen, um auf gerichtlichem Weg diesen Verlauf zu stoppen.

Im Falle einer finalen Rechtsprechung zu Lasten der Gesellschaft könnte nach derzeitigem Kenntnisstand eine wirtschaftliche Belastung in Höhe von mehreren Millionen EUR entstehen. Dies würde die Entwicklung und den Bestand der Gesellschaft zwar nicht gefährden, hätte aber Einfluss auf unsere Strategie für die nächsten Jahre.

Vorsorglich wurden soweit abschätzbar Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Einschätzung entsprechend der neuen und alten Rechtslage gebildet.

Im September 2016 hat die VG Wort ein Verfahren vor der Schiedsstelle Urheberrechtsabgaben beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf Auskunft und Zahlung von weiteren Urheberrechtsabgaben nach den §§ 54 ff. UrhG a. F. für 2001-2007 eingeleitet (246/16 VG Wort ./. Hyrican AG). Die Gesellschaft ist dem u.a. mit dem Argument der Verjährung und Verwirkung der Ansprüche entgegengetreten.

Durch die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der verschiedenen Gerichte in den weiterhin zahlreich anhängigen Verfahren ist eine abschließende rechtliche Würdigung zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nicht möglich. Der Ausgang dieses immer komplexer werdenden Verfahrens lässt sich nur schwer abschätzen. Mit einer endgültigen Entscheidung ist auch im kommenden Jahr ebenso wenig wie mit einem Vergleich zu rechnen.

Zwischenzeitlich sind jedoch erhebliche Beträge für die Verauslagung von Gerichts- und Verfahrenskosten zu leisten. Inwieweit unsere damit verbundenen Kosten erstattungsfähig sind, hängt von weiteren Verfahren ab.

d) Kapitalmarkt

An unserer Einschätzung des Kapitalmarktes in Bezug auf unser Unternehmen halten wir wie in den vergangenen Jahren unverändert fest. Von Kapitalmarktseite sehen wir das Risiko, dass einige Teilnehmer sich über langwierige Klageverfahren Vorteile zu Lasten der Gesellschaft erstreiten wollen. Die Änderungen der sog. Market Abuse Regulation ab Juli 2016 werden zu erhöhtem Aufwand und damit Kosten führen.

e) Technologie

Aus technologischer Sicht hängt unsere Produktweiterentwicklung von Intel, AMD, Microsoft, Samsung, MSI, Philips, ASUS, NVIDIA, u. a. ab. Diese Abhängigkeit betrifft aber auch andere Wettbewerber.

f) Personal

Aufgrund des Fach- und Führungskräftemangels in der IT-Branche sehen wir verstärkt die Gefahr, dass Schlüsselpersonen aufgrund von Abwerbungen von Wettbewerbsunternehmen oder aus sonstigen Gründen das Unternehmen verlassen könnten. Der Verlust einzelner oder mehrerer Personen wäre kurzfristig nicht auszugleichen und die Erreichung der gesteckten Ziele würde erheblich erschwert oder stark verzögert.

g) Sonstiges

Den Bedarf an Energie und einhergehende Kostensteigerungen haben wir am Standort durch neue Versorgungsysteme verbessert. Die alternative Energiegewinnung ist im zweiten Schritt vorgesehen.

Den identifizierten Risiken treten wir mit einem auf unser Unternehmen zugeschnittenen Risikomanagementsystem entgegen. Dabei werden die wesentlichen Bereiche in regelmäßigen Abständen einem Monitoring unterzogen. Die Kontrolle der Ergebnis- und Liquiditätssituation erfolgt zeitnah. Zusätzliche Risiken, die die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens beeinträchtigen können, sind derzeit nicht bekannt.

Chancen der künftigen Entwicklung

Aufgrund der kurzlebigen Spezifikationen sehen wir den Faktor Geschwindigkeit zu unseren Gunsten. Zudem führen unsere Vertriebswege direkt zum Kunden, so dass unsere Kostenstruktur einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil bedeutet.

Unsere starke Innenfinanzierungskraft versetzt uns in die Lage, bankenunabhängig umfangreiche Projekte akquirieren zu können.

Es ist nach wie vor unsere Philosophie, nur solche Projekte zu realisieren, die den Umsatz und Ertrag nachhaltig steigern. Dazu haben wir mit weiteren Kunden, engagierten Mitarbeitern und Produkten & Services für die nächsten Jahre die Plattform geschaffen, um unsere Unternehmensziele zu erreichen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung

Die gerichtliche Auseinandersetzung der Hyrican Informationssysteme AG mit der ZPÜ ist im Abschnitt „Risiken der künftigen Entwicklung“ beschrieben.

Die Deutsche Balaton AG hat im Februar 2012 gegen die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8./12. Dezember 2011 sowie vom 28. Dezember 2011 zur Ausnutzung des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals Klage beim Landgericht Erfurt (Az.: 2 HKO33/12) erhoben und beantragt, die Nichtigkeit dieser Beschlüsse festzustellen. Die Deutsche Balaton AG wendet sich dabei insbesondere gegen den Ausschluss des Bezugsrechts und beanstandet die Höhe des Ausgabebetrags. Die Hyrican Informationssysteme AG hat sich gegen die Klage verteidigt. Mit Urteil vom 7. April 2014 hat das Landgericht Erfurt der Klage stattgegeben.

Die Gesellschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt Berufung eingelegt (Thüringer Oberlandesgericht, 2 U 586/14). Das Thüringer Oberlandesgericht hat die Berufung mit Urteil vom 20. April 2016 zurückgewiesen. Hiergegen hat die Gesellschaft beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Das unter dem Aktenzeichen II ZR 120/16 geführte Verfahren ist bislang nicht abgeschlossen.

Die Deutsche Balaton AG hatte im August 2012 Anfechtungsklage gemäß § 246 AktG sowie jeweils positive Beschlussfeststellungsklage gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2012 zu TOP 3 bis TOP 8 sowie TOP 11, 12 und TOP 14 bis 18 erhoben.

Das Landgericht Erfurt (1 HK O 154/12) wies die Klage mit Urteil vom 4. Februar 2014 ab. Die hiergegen eingelegte Berufung der Deutsche Balaton AG wies das Thüringer Oberlandesgericht (2 U 165/14) mit Urteil vom 18. Februar 2015 zurück und ließ die Revision nicht zu. Hiergegen hat die Deutsche Balaton AG Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (II ZR 75/15) eingelegt. Mit Beschluss vom 6. Dezember 2016 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Damit ist das klageabweisende Urteil des Landgerichts Erfurt rechtskräftig.

Die Deutsche Balaton AG hat mit Klage vom 31. Dezember 2014, der Hyrican Informationssystem AG zugestellt am 21. Januar 2015, Klage beim Landgericht Erfurt (1HK O185/14) erhoben und beantragt zuletzt mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2015 a) die Gesellschaft zu verurteilen, Ansprüche gegen Herrn Michael Lehmann auf Herausgabe von 450.000 Stückaktien und gegen die Baader Bank AG auf Herausgabe von 400.000 Stückaktien der Gesellschaft geltend zu machen und gegebenenfalls im Falle der Nichtherausgabe gerichtlich durchzusetzen und die nach Durchsetzung der Ansprüche vorstehend herausgegebenen 850.000 Stückaktien gemäß §§ 237 f. AktG einzuziehen und b) die Gesellschaft mit den übrigen Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 4.812.196,84 (hilfsweise € 3.122.963,24) zuzüglich Zinsen zu zahlen sowie festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin ihren Schaden zu ersetzen, der sich aufgrund der nichtigen Kapitalerhöhungsbeschlüsse der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital gemäß Vorstandsbeschluss vom 8.12.2011 und 28.12.2011 über den im Klageantrag oben festgelegten Betrag hinaus bis zur Einziehung der Aktien für die Klägerin entstehen wird. Die Vorsitzende hat mit Beschluss vom 24. Juni 2016 entschieden, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Nichtzulassungsbeschwerde in dem Verfahren II ZR 120/16 auszusetzen.

Sowohl die Hyrican Informationssysteme AG als auch die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat haben sich gegen die Klage verteidigt.

Vorsorglich wurden soweit abschätzbar Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für mögliche Schadenersatzansprüche und Gerichtskosten gebildet.

Die Deutsche Balaton AG hat im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme AG am 28. August 2015 einen Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung gestellt, der durch Mehrheitsentscheidung abgelehnt wurde. Danach hat die Deutsche Balaton AG gemäß § 142 Abs. 2 AktG beim Landgericht Erfurt (1 HKO 149/15) beantragt, die Durchführung einer Sonderprüfung im Hinblick auf die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats in Bezug auf die Barkapitalerhöhung vom 9./12. Dezember 2011 und die Sachkapitalerhöhung vom 28. Dezember 2011 sowie die Platzierung der Aktien im Rahmen dieser Kapitalmaßnahmen durchzuführen und hierfür einen Sonderprüfer zu bestellen. Die Gesellschaft ist dem Antrag entgegengetreten. Mit Beschluss vom 27. September 2016 hat das Landgericht Erfurt dem Antrag der Deutsche Balaton AG stattgegeben. Hiergegen hat die Gesellschaft fristgerecht Beschwerde eingelegt und gleichzeitig beantragt, die Vollziehung des Beschlusses bis zur Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen. Das Landgericht Erfurt hat der Beschwerde nicht abgeholfen, sondern diese dem Thüringer Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt. Mit Beschluss vom 19. Dezember 2016 (2 W 578/16) hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Antrag der Gesellschaft auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses stattgegeben. Eine Entscheidung in der Sache liegt noch nicht vor.

Mit Mitteilung vom 16. September 2016 hat das Amtsgericht Jena (Registergericht) angekündigt, dass es beabsichtige, die Eintragung der Kapitalerhöhungen in das Handelsregister der Gesellschaft (HRB 110414) von Amts wegen nach §§ 398, 395 FamFG zu löschen. Gegen diese Löschungsankündigung hat die Gesellschaft fristgerecht Widerspruch eingelegt und insbesondere dargelegt, dass unabhängig vom Ausgang des noch beim Bundesgerichtshof anhängigen Verfahrens über die Rechtmäßigkeit der Kapitalerhöhungen, die Voraussetzungen einer Löschung von Amts wegen nicht vorlägen. Eine Entscheidung des Registergerichts liegt bislang nicht vor.

Andere Vorgänge von besonderer Bedeutung lagen nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht vor.

Sicherungsgeschäfte und derivative Finanzinstrumente nach § 289 (2) HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Forschung und Entwicklung

Die Hyrican Informationssysteme AG betreibt keine eigene Forschung und Entwicklung bei Grundlagentechnologien. Wir arbeiten jedoch eng mit den Technologieführern und -entwicklern zusammen, um weitere Chancen zur Produktfelderweiterung zu erschließen. Entsprechend den Kundenanforderungen ist es unser Ziel, die innovativen Technologien zügig zu integrieren und unseren Kunden zugänglich zu machen.

Zweigniederlassungen der Gesellschaft

Die Gesellschaft betreibt keine Zweigniederlassungen. Als Betriebsstätte dienen ausschließlich die eigenen Betriebsimmobilien in Kindelbrück.

Notierung

Die Preisfeststellung für die auf den Inhaber lautenden Stammaktien erfolgt im Freiverkehr (M:access) der Bayerischen Börse München.

Vergütungssystem

Aufgrund der Preisfeststellung für die Aktien im Freiverkehr ist die Hyrican Informationssysteme AG keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG.

Geschäftsgang und Aussichten

Der deutsche IT-Markt wird im umsatzstarken, aber margenschwachen Consumerbereich von multinationalen Unternehmen dominiert. Aufgrund unseres Ergebnisanspruches konzentriert sich unser Unternehmen auf den professionellen Bereich.

Den gesamtwirtschaftlichen und sonstigen Herausforderungen im Jahr 2017 werden wir uns unter strikter Beibehaltung solider kaufmännischer Prinzipien stellen. Die Gesellschaft wird auch weiterhin keine spekulativen, risikobehafteten Anlagen tätigen.

Die technologischen Megatrends und die ungelösten Folgen der Finanz- und Währungskrise stellen uns wie auch die IT-Branche vor erhebliche Herausforderungen, die ohne Beispiel sind. Wir reagieren mit Investitionen in neue Produktbereiche und werden weiteres Know-How erwerben, um neue Kunden- und Marktsegmente zu erschließen. In wieweit Cloudlösungen und Strategien der Global Player unsere weitere Geschäftsentwicklung beeinflussen, hängt von Faktoren ab, die außerhalb der Beeinflussbarkeit eines Mittelstandsunternehmens liegen.

Die Angebotsvorlaufphasen werden zwar noch länger und die Bearbeitung insbesondere für die geplanten neuen Produkte und Projekte noch anspruchsvoller; aber wir sind sicher, dass sich letztendlich die stetige Qualitätsorientierung mittelfristig auszahlen wird.

Aufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten orientieren wir uns momentan für das Geschäftsjahr 2017 am Vorjahresumsatz, wir gehen wieder von einem positiven Jahresergebnis für den Zeitraum aus. Sondereinflüsse und -kosten haben wir denknotwendigerweise noch nicht berücksichtigt. An unserer Mittelfristplanung halten wir nach wie vor fest.

Jetzt ist schon erkennbar, dass wiederum eine Verlängerung der Debitorenlaufzeiten als Vertragsbestandteil gewünscht wird. In Abhängigkeit von der Bonitätsbewertung und den Ertragsaussichten werden wir uns dem nicht verschließen. Für die geplante Entwicklung sind wir mit unserer Finanzkraft auch mit der Finanzierung unterjähriger Projekte gut aufgestellt.

 

Kindelbrück, 31. März 2017

Der Vorstand

Bilanz zum 31. Dezember 2016

Aktiva

scroll
EUR EUR 31.12.2015
TEUR
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. Softwarelizenzen 15.147,00   19
2. Geleistete Anzahlungen 90.000,00   60
    105.147,00 79
II. Sachanlagen      
1. Grundstücke und Bauten 424.339,58   444
2. Technische Anlagen und Maschinen 151.838,00   161
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 93.409,00   126
    669.586,58 731
III. Finanzanlagen      
Anteile an verbundenen Unternehmen   2.475.000,00 2.475
    3.249.733,58 3.285
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte      
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.791.235,20   2.751
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 1.613.320,67   2.431
3. Geleistete Anzahlungen 0,00   12
    4.404.555,87 5.194
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.402.471,65   6.438
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00   255
3. Sonstige Vermögensgegenstände 405.227,34   207
    6.807.698,99 6.900
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten   23.194.626,94 21.763
    34.406.881,80 33.857
C. Rechnungsabgrenzungsposten   8.467,94 8
    37.665.083,32 37.150

Passiva

     
  EUR EUR 31.12.2015
TEUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   4.850.000,00 4.850
II. Kapitalrücklage   9.470.925,26 9.471
III. Gewinnrücklagen      
1. Gesetzliche Rücklage 158.744,37   159
2. Andere Gewinnrücklagen 617.613,92   618
    776.358,29 777
IV. Bilanzgewinn   13.174.243,61 13.109
    28.271.527,16 28.207
B. Rückstellungen      
1. Rückstellungen für Pensionen 170.314,00   168
2. Steuerrückstellungen 29.356,95   53
3. Sonstige Rückstellungen 4.487.300,00   4.446
    4.686.970,95 4.667
C. Verbindlichkeiten      
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17,10   0
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.690.058,98   3.608
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.016.509,13   668
davon aus Steuern EUR 838.012,20 (Vj. TEUR 637)      
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 27.049,06 (Vj. TEUR 24)      
    4.706.585,21 4.276
    37.665.083,32 37.150

Gewinn- und Verlustrechnung für 2016

scroll
EUR EUR 2015
TEUR
1. Umsatzerlöse 30.347.725,53   29.965
2. Verminderung (-) des Bestands an fertigen Erzeugnissen -215.264,06   -448
3. Sonstige betriebliche Erträge 355.932,31   782
davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 111.100,45 (Vj. TEUR 336)      
    30.488.393,78 30.299
4. Materialaufwand      
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 24.547.126,27   24.040
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.358.784,80   2.633
5. Personalaufwand      
a) Löhne und Gehälter 1.614.564,12   1.470
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 212.135,21   269
davon für Altersversorgung EUR 8.202,63 (Vj. TEUR 62)      
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 99.482,34   102
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.303.256,78   2.012
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 221.864,04 (Vj. TEUR 355)      
    30.135.349,52 30.526
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 24.124,95   41
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 21.452,81   19
davon Aufwendungen aus der Abzinsung EUR 16.363,00 (Vj. TEUR 17)      
    2.672,14 22
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   90.911,02 -18
11. Ergebnis nach Steuern   264.805,38 -187
12. Sonstige Steuern   5.947,09 6
13. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss   258.858,29 -193
14. Gewinnvortrag   12.915.385,32 13.302
15. Bilanzgewinn   13.174.243,61 13.109

Anhang für 2016

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke in diesem Anhang gemacht.

Registerinformationen

Die Gesellschaft ist unter der Firma Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft mit Sitz in Kindelbrück im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 110414 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Geschäftsjahr 2016 waren erstmals die Änderungen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) zu berücksichtigen. Änderungen in den Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden ergaben sich hieraus nicht. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren daher unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00 sind ab dem 1. Januar 2012 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft worden sind, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.

Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert.

Unfertige Erzeugnisse sind zum 31. Dezember 2016 nicht vorhanden.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf risikobehaftete Posten waren nicht erforderlich. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode („Projected Unit Credit“ Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 4,00 % (Vorjahr 3,9 %) verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % und erwartete Rentensteigerungen mit 3 % berücksichtigt.

Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung).

Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht gebildet worden.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden grundsätzlich verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.

Finanzanlagen

Angaben zum Anteilsbesitz

scroll
Angaben zum 31.12.16 Währung
EUR
Beteiligung
%
Eigenkapital
in TEUR
Ergebnis
in TEUR
Hyrisan Concepte und Systeme GmbH, Kalkplatz 5, 99638 Kindelbrück   100 2.649 13

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

scroll
31.12.2016
TEUR
31.12.2015
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.402 6.438
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (0) (0)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0 255
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (0) (0)
Sonstige Vermögensgegenstände 406 206
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (0) (27)
  6.808 6.899

Wesentliche Einzelposten der sonstigen Vermögensgegenstände waren zum 31. Dezember 2016 Ansprüche auf Auszahlung von Ertragsteuern (TEUR 204), die Hinterlegung einer insolvenzsicheren Garantiegestellung nach dem ElektroG (TEUR 150) sowie noch nicht abzugsfähige Vorsteuern, die erst rechtlich nach dem Abschlussstichtag entstehen (TEUR 17). Zum Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung für Pensionszusagen verweisen wir im Anhang auf den Abschnitt "Pensionsrückstellungen".

Rechnungsabgrenzungsposten

Hierin enthalten sind Abgrenzungen für gezahlte Versicherungsbeiträge.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.850.000,00 und ist eingeteilt in 4.850.000 Stückaktien zu je EUR 1,00.

Die Deutsche Balaton AG hat im Februar 2012 gegen die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8./12. Dezember 2011 zur Ausnutzung des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals Klage erhoben und beantragt, die Nichtigkeit dieser Beschlüsse festzustellen. Mit Urteil vom 7. April 2014 hat das Landgericht Erfurt der Klage stattgegeben. Das Thüringer Oberlandesgericht hat die Berufung mit Urteil vom 20. April 2016 zurückgewiesen. Hiergegen hat die Gesellschaft beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Das unter dem Aktenzeichen II ZR 120/16 geführte Verfahren ist bislang nicht abgeschlossen. Das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts hat zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einfluss auf das gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 4.850.

Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, hat mit Schreiben vom 28. Oktober 2011 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kalkplatz 5, Kindelbrück, unmittelbar den vierten Teil der Aktien übersteigt. In diesem Zusammenhang wurde zusätzlich mitgeteilt, dass von der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft (Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg), der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft (Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg) sowie Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours (Werrgasse 9, 69120 Heidelberg) mittelbar mehr als der vierte Teil der Stimmrechte an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft gehalten wird.

Mit Schreiben vom 24. Juni 2016 hat uns die FiveT Capital AG, Kasernenstraße 11,8004 Zürich, Schweiz, gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass sie nicht mehr zu mehr als einem Viertel an unserer Gesellschaft beteiligt ist.

Pensionsrückstellungen

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

scroll
TEUR
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 433
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 238
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 262
Verrechnete Aufwendungen 18
Verrechnete Erträge 16

Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen.

Unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt sich eine Rückstellung in Höhe von:

scroll
Rechnungszins 3,22 %: 504.178 EUR
Unterschiedsbetrag: 71.647 EUR

Übrige Rückstellungen

Steuerrückstellungen auf Ertragsteuern wurden zum Bilanzstichtag für Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 29 gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für mögliche Schadenersatzansprüche (TEUR 750; Vj. 650 TEUR), für Gewährleistungsansprüche (TEUR 98; Vj. TEUR 108), Kundenskonti/Boni (TEUR 216; Vj. TEUR 366) und Personalaufwendungen (TEUR 188; Vj. TEUR 45) sowie für Urheberrechtsabgaben nach dem UrhG gebildet (TEUR 3.137, Vj. TEUR 3.137).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben (wie im Vorjahr) sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Angabepflichtige Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen nicht oder im nicht wesentlichen Umfang vor.

Außerbilanzielle Geschäfte

Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte liegen nicht vor.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

scroll
2016 2015
TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse nach Erlösschmälerungen        
nach Regionen        
Inland 30.312 99,9 29.953 100,00
EG-Länder 23 0,1 10 0,0
Drittländer 13 0,0 2 0,0
  30.348 100,0 29.965 100,0

Sonstige betriebliche Erträge

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 356 handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Kursdifferenzen (TEUR 111) sowie um periodenfremde Erträge aus Erstattungen (TEUR 173).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus Kursdifferenzen (TEUR 222), sonstige Abgaben (TEUR 161), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 377) sowie Fracht und Verpackung (TEUR 167).

Periodenfremde Aufwendungen sind nicht angefallen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Für 2016 wurden im Wesentlichen 56 T€ für Körperschaftsteuer und 29 T€ für Gewerbesteuer aufgewendet.

Jahresüberschuss/Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ergibt sich wie folgt:

scroll
EUR
Vortrag 1. Januar 2016 13.109.385,32
Gewinnausschüttung 2016 194.000,00
Gewinnvortrag nach Ausschüttung 12.915.385,32
Jahresüberschuss 2016 258.858,29
Stand 31. Dezember 2016 13.174.243,61

Sonstige Angaben

Aufsichtsrat

scroll
Herr Hans Joachim Rust, Gau-Algesheim Vorsitzender
  Leiter Risikomanagement der MCE Bank GmbH
  Es bestanden keine Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien.
Herr Christian von der Lühe, Mainz stellvertretender Vorsitzender
(ab 19. August 2016) Rechtsanwalt und Partner der BETTE WESTENBERGER BRINK Rechtsanwälte PartG mbB, Mainz
  Es bestanden Mitgliedschaften in folgenden weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:
  DESPAR Systeme Aktiengesellschaft, Mainz, Aufsichtsratsvorsitzender
  Wayand Aktiengesellschaft, Idar-Oberstein, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
  Schott Musik Verlag GmbH & Co KG, Mainz, Stellvertretender Beiratsvorsitzender
Herr Uwe Päckert, Weimar Mitglied des Aufsichtsrats
(ab 19. August 2016) Geschäftsführer der Agenos GmbH, Weimar,
  Es bestanden keine Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien.
Herr Uwe Lichtenhahn, Mannheim stellvertretender Vorsitzender
(bis 19. August 2016) Sparkassendirektor, seit 1. Juli 2002 im Ruhestand
  Es bestanden Mitgliedschaften in folgenden weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:
  MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen Aufsichtsratsvorsitzender
Herr Klaus Ehrich, Winkel Mitglied des Aufsichtsrats
(bis 19. August 2016) Wirtschaftsprüfer
  Es bestanden keine Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Für die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 wurden TEUR 31,5 aufgewendet. Aktienoptionsprogramme für Aufsichtsräte bestehen nicht.

Vorstand

scroll
Herr Michael Lehmann Vorstandsvorsitzender
  geschäftsansässig in Kindelbrück
Herr Sven Lüttig Vorstand Ressort Controlling und Personal
  geschäftsansässig in Kindelbrück

Gesamtbezüge des Vorstandes

Die Gesamtbezüge des Vorstandes beliefen sich im Geschäftsjahr 2016 auf insgesamt TEUR 533. Aktienoptionsprogramme für Mitglieder des Vorstandes bestehen nicht. Aufgrund der Preisfeststellung für die Aktien im Freiverkehr ist die Hyrican Informationssysteme AG keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG.

Mitarbeiter

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung):

scroll
2016 2015
Gewerbliche Arbeitnehmer 24 30
Angestellte 12 12
  36 42
Auszubildende 4 3
  40 45

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.174.243,61 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 (Vj. EUR 0,04) je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von EUR 4.850.000,00.

scroll
Bilanzgewinn EUR 13.174.243,61
Ausschüttung für 4,85 Mio. Stückaktien EUR 194.000,00
Gewinnvortrag nach Ausschüttung EUR 12.980.243,61

Prüfungs- und Beratungsgebühren

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für:

scroll
TEUR
Abschlussprüfleistungen 25
Steuerberatungsleistungen 5

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse von besonderer Bedeutung liegen nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht vor.

 

Kindelbrück, 31. März 2017

Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens 2016

scroll
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2016
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2016
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. Softwarelizenzen 439.593,52 11.250,00 0,00 450.843,52
2. Geleistete Anzahlungen 60.000,00 30.000,00 0,00 90.000,00
  499.593,52 41.250,00 0,00 540.843,52
II. Sachanlagen        
1. Grundstücke und Bauten 1.079.971,87 0,00 0,00 1.079.971,87
2. Technische Anlagen und Maschinen 219.154,10 0,00 0,00 219.154,10
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.181.728,88 22.539,34 0,00 1.204.268,22
  2.480.854,85 22.539,34 0,00 2.503.394,19
III. Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.475.000,00 0,00 0,00 2.475.000,00
  5.455.448,37 63.789,34 0,00 5.519.237,71
scroll
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2016
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2016
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. Softwarelizenzen 420.838,52 14.858,00 0,00 435.696,52
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
  420.838,52 14.858,00 0,00 435.696,52
II. Sachanlagen        
1. Grundstücke und Bauten 635.339,29 20.293,00 0,00 655.632,29
2. Technische Anlagen und Maschinen 58.295,10 9.021,00 0,00 67.316,10
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.055.548,88 55.310,34 0,00 1.110.859,22
  1.749.183,27 84.624,34 0,00 1.833.807,61
III. Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
  2.170.021,79 99.482,34 0,00 2.269.504,13
scroll
Buchwerte
31.12.2016
EUR
31.12.2015
TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Softwarelizenzen 15.147,00 19
2. Geleistete Anzahlungen 90.000,00 60
  105.147,00 79
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke und Bauten 424.339,58 444
2. Technische Anlagen und Maschinen 151.838,00 161
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 93.409,00 126
  669.586,58 731
III. Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.475.000,00 2.475
  3.249.733,58 3.285

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kindelbrück, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Leipzig, 4. April 2017

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mandler, Wirtschaftsprüfer

Weindorf, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft (im Folgenden auch „Gesellschaft“ oder „Unternehmen“ genannt) hat im Geschäftsjahr 2016 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er befasste sich im Geschäftsjahr 2016 regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft. Er hat sich mit dem Vorstand des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Der Aufsichtsrat wurde in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat strategische Überlegungen in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit dem Vorstand diskutiert. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Lage der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über jeweils aktuelle Themen und die Compliance.

Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung zugestimmt.

Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an der Hälfte oder weniger Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.

Insgesamt fanden sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen am 14. April 2016, am 03. Mai 2016, am 17. Juni 2016, am 22. August 2016, am 14. Oktober 2016 und am 16. Dezember 2016 - davon drei im Rahmen einer Telefonkonferenz - statt.

Am 07. Juli 2016 fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens.

Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie die Finanzlage und Liquiditätsentwicklung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft.

Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft sind nicht aufgetreten.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

In der Sitzung am 14. April 2016 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit dem Jahresabschluss 2015 der Gesellschaft, dem Jahresabschluss der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH 2015 sowie der aktuellen Entwicklung der Gesellschaft.

In der Telefonkonferenz am 03. Mai 2016 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Urteil und der Urteilsbegründung des Thüringer Oberlandesgerichts (Az: 2 U 586/14) sowie der weiteren Vorgehensweise.

In der Aufsichtsratssitzung am 17. Juni 2016 erfolgte die abschließende Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Lagebericht und der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesellschaft hat sich der Aufsichtsrat einverstanden erklärt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag bzgl. des Abschlussprüfers beschlossen. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit den Neuwahlen zum Aufsichtsrat sowie den Beschlussvorschlägen über zu bestellende Mitglieder. Schließlich wurden weitere Themen der bevorstehenden Hauptversammlung erörtert.

Im Zuge der Beschlussfassung im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens vom 07. Juli 2016 wurden die Tagesordnung der Hauptversammlung vom 19. August 2016 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 gebilligt.

In der Telefonkonferenz am 22. August 2016 haben die auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2016 gewählten Aufsichtsräte Herrn Hans Joachim Rust zum Vorsitzenden und Herrn Christian von der Lühe zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

In der Aufsichtsratssitzung am 14. Oktober 2016 beschäftigte sich der Aufsichtsrat unter anderem mit den Rechtsstreitigkeiten mit der Aktionärin Deutsche Balaton AG und deren Auswirkungen sowie den (neuen) Auseinandersetzungen mit den Verwertungsgesellschaften über Urheberrechtsabgaben. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die Verlängerung der Vorstandsbestellungen sowie der Dienstverträge der Herren Michael Lehmann und Sven Lüttig jeweils für die Dauer von weiteren fünf Jahren bis zum 31. Mai 2022 beschlossen.

In der Telefonkonferenz am 16. Dezember 2016 befasste sich der Aufsichtsrat mit den Geschäftszahlen im 2. Halbjahr 2016, dem Ausblick auf die künftige Entwicklung und die Planungen für 2017. Darüber hinaus waren die Geschäftsentwicklung 2016, Ausblick und Planung 2017 der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH Gegenstand der Sitzung. Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat erneut mit den Rechtsstreitigkeiten mit der Aktionärin Deutsche Balaton AG.

Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Im Vorstand der Gesellschaft gab es im Berichtszeitraum keine personellen Veränderungen.

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2016 endete die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft. Vor diesem Hintergrund fanden im Rahmen dieser Hauptversammlung Neuwahlen statt. Hierbei wurde erneut Herr Hans Joachim Rust in den Aufsichtsrat gewählt, während die Herren Christian von der Lühe und Uwe Päckert erstmals zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt wurden. Als Ersatzaufsichtsratsmitglied für alle gewählten Mitglieder wählte die Hauptversammlung Herrn Jens Karbaum.

Ausschüsse

Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, wurden im Geschäftsjahr 2016 keine Ausschüsse gebildet.

Jahresabschluss

Der in der Hauptversammlung am 19. August 2016 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Leipzig, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben.

In seinem Prüfungsbericht erläuterte der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft die Regeln des HGB eingehalten hat. Es wurden seitens der Abschlussprüfer keinerlei Beanstandungen vorgenommen.

Sowohl der Jahresabschluss und der Lagebericht für die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 21. April 2017 ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft.

Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 aufgestellten Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Lagebericht und der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesellschaft hat sich der Aufsichtsrat einverstanden erklärt. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft und sich diesem Vorschlag angeschlossen.

Dank

Für die im Berichtsjahr 2016 geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für ihr hohes Engagement und ihre Leistung aus.

 

Kindelbrück, im April 2017

Für den Aufsichtsrat

Hans Joachim Rust, Aufsichtsratsvorsitzender

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

Die am 18. August 2017 stattgefundene ordentliche Hauptversammlung beschloss mehrheitlich vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 13.174.243,61

a)

einen Teilbetrag in Höhe von EUR 194.000,- zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und

b)

den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 12.980.243,61 auf neue Rechnung vorzutragen.