Hyrican Informationssysteme AktiengesellschaftKindelbrückJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für 2020Geschäftsverlauf / IT-MarktDie Hyrican ® Informationssysteme Aktiengesellschaft als IT-Systemanbieter stellt kundenspezifische IT-Lösungen her. Das Produktportfolio umfasst PCs, Notebooks, Server, Workstations und Peripherie. Die eigenen Produkte werden zunehmend durch Geräte und Peripherie namhafter Hersteller ergänzt. Entsprechende Serviceleistungen runden dabei unser Leistungsprofil ab. Das abgelaufene Geschäftsjahr stand ganz im Zeichen der COVID-19 Pandemie mit seinen teilweise gegenläufigen Auswirkungen auf das Absatzgeschäft. Einige Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens hatten teils beschleunigende Auswirkungen auf die IT-Branche im Berichtsjahr: Belastung der Lieferketten In Folge der Pandemie kam es zu Engpässen bei Halbleitern und Chips. Die Kapazitäten der Hersteller ließen sich nicht so schnell an die Nachfrage anpassen. Die Verknappung von Halbleitern wird auch im Jahr 2021 andauern. D. h. die Verkaufspreise bei den Endprodukten in diesen Warengruppen erhöhten sich, weil die in den vergangenen Jahren teilweise erbitterten Preiskämpfe ausblieben. Das e-commerce-magazin führt dazu aus: "Die Pandemie führt das weltweit vernetzte Wirtschaftssystem an seine Grenzen - mit folgenschweren Auswirkungen für Unternehmen und ihre Lieferketten [...] In manchen Ländern war es untersagt, das Haus ohne Grund wie zum Einkäufen oder Arbeiten zu verlassen. Fabriken waren dicht und Grenzen wurden geschlossen. Diese Extremsituation hatte erhebliche Folgen für Unternehmen: Lieferketten und Produktionsketten wurden und sind seither gestört und konnten nicht aufrecht gehalten werden. Grund hierfür ist unser globales, vernetztes Wirtschaftssystem, das auf einer grenzüberschreitenden Mobilität und dem Austausch von Technologie, Dienstleistungen und Güter beruht". https://www.e-commerce-magazin.de/lieferketten-revival-von-made-in-germany-im-globalen-wirtschaftssytem/ Ausweitung von Home-Office /Homeschooling Zahlreiche Unternehmen über alle Unternehmensgrößen und Branchen hinweg schickten ihre Mitarbeiter ins Home-Office. Später hatte das Bundeskabinett dann beschlossen, dass Arbeitgeber weiterhin überall dort Homeoffice anbieten müssen, wo es möglich ist. Mit der Umstellung auf Home-Office waren für viele Unternehmen Investitionen in digitale Infrastruktur und neue Kommunikationstechnologie unumgänglich. Als Resultat dieser Entwicklung könnten Unternehmen Büroflächen reduzieren und signifikante Einsparpotenziale realisieren. Onlineshopping Im Zuge weltweiter Lockdown-Auflagen haben die regelmäßigen Internet-Einkäufe das Online- Kaufverhalten beflügelt und die Ausgaben dahingehend verlagert. Diese Trends werden nach unserer Ansicht c. p. auch langfristig anhalten. Weitere positive Impulse ergaben sich aus der verstärkten Nachfrage im Ausschreibungsbereich, insbesondere im öffentlich-rechtlichen Sektor. Darüber hinaus konnte die Gesellschaft durch Ausbau des Portfolios in Breite und Tiefe und Listung weiterer Hersteller neue Kunden gewinnen bzw. die Geschäfte mit einigen Bestandskunden ausbauen. Vor dem Hintergrund bleibt es bei unseren produktseitigen Anstrengungen und der Fokussierung auf starke System-Partner, um in Bezug auf die Auswirkungen von Krisensituationen, insbesondere Beschaffungskrisen weiterhin gerüstet zu sein. Auf Herstellerseite und auch auf Abnehmerseite erwarten wir weiterhin eine anhaltende Tendenz zur Konzentration. Aufgrund unserer wettbewerbsrelevanten Kapitalausstattung setzen wir insbesondere unsere Möglichkeiten in Bezug auf variable Abnehmerfinanzierungen ein, um unser Unternehmen als interessanten (großvolumigen) Projektübernehmer gegenüber international operierenden Herstellern positionieren zu können. Der Trend alle IT-Produkte mit einer Urheberrechtsabgabe, ungeachtet des geänderten Nutzungsverhaltens, über die IT-Verwertungskette hinweg zu belasten, ist in Deutschland weiterhin besonders ausgeprägt. Projektgeschäft Die Fokussierung auf bonitätsstarke gewerbliche Abnehmer hat weiterhin zentrale Bedeutung. Abhängig von den jeweiligen Bonitätskriterien werden wir versuchen, die Anzahl dieser Abnehmer zu steigern. Für 2021 werden wir auch weiterhin neben den OEM-Plattformen ausnahmslos Markenartikel der führenden Hersteller verwenden. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr in Zusammenarbeit mit einem namhaften ODM-Hersteller ein 2in1 Mobile Device auf ARM-Basis für den deutschsprachigen Education-Bereich konzipiert und vermarktet. Partnerverträge Zur Realisierung der Aufträge bedienen wir uns der Zulieferpartnerschaften mit Gigabyte, Intel, AMD, Philips, AOC, Microsoft, MSI, usw. Hardware-/ Softwareplattformen als Systemlösung Der Trend zu virtualisierten Netzwerk-Infrastrukturen, Arbeitsplätzen und Teams hat sich fortgesetzt und neue Kompetenzen erforderlich gemacht. Die technischen Entwicklungsrichtungen werden energiesparende und performantere Multi-Core Prozessoren mit integrierter Grafikeinheit zur weiteren Miniaturisierung der Systeme sowie zur Verbesserung der Ökobilanz bestimmen. Unabhängig von Betriebssystemen verfügen wir über digitale point-of-sales-Lösungen; sie ermöglichen weltweit Content Management Systeme zentral zu steuern. Anwendungsbeispiele sind z. B. im Bereich Automotive zu finden. Umsatz- und Auftragsentwicklung / Beschaffung Aufgrund zeitweiser Verknappung wesentlicher Komponenten wie CPUs und Grafikkarten konnten nicht alle Marketingmaßnahmen wie geplant umgesetzt werden. Alle großvolumigen Bestellungen wurden ausnahmslos bei den führenden Herstellern oder über Distributoren getätigt. Anhaltende Preiserhöhungen auf der Beschaffungsseite haben die Preisfindung nicht vereinfacht. Auswirkungen auf die Ertragslage sind insoweit auch für 2021 zu erwarten. Die Konzentration auf Lieferantenseite kann trotzdem verstärkt dazu führen, dass Qualitätsmängel in größeren Chargen aufgrund der technologischen Tiefe erst verspätet erkannt werden können. Die Kosten hierfür können eventuell nur bedingt an die Lieferanten weitergegeben werden. Betriebsabläufe Die Gesellschaft hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr einem kombinierten Re-Audit der DEKRA unterzogen und die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) sowie nach DIN EN ISO 14001:2015 (Umweltmanagement) wurde bestätigt. Weitere Investitionen und Umstellungen waren notwendig, um auf technologische Veränderungen zu reagieren. Die Selektion der leistungsfähigen Lieferanten und die Wareneingangsprüfung waren ein probates Mittel, um wie in den Vorjahren eine gute Eingangsqualität zu gewährleisten. Investitionen Im Berichtsjahr wurden einige Investitionen vorgenommen, um die Prozessökonomie zu verbessern. Durch den Erwerb zusätzlicher ERP-System-Module in 2020 konnten weitere Vereinfachungen in der Ablauforganisation erzielt werden. Darüber hinaus wurden zwei Belüftungsanlagen mit HEPA-Filter installiert. Weitere Investitionsvorhaben sind geplant und werden entsprechend der Detailplanung umgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2021 ist der Bau einer neuen Lager- und Logistikhalle geplant. Finanzierungsmaßnahmen und Vorhaben Die Investitionen werden aus den verfügbaren flüssigen Mitteln (Innenfinanzierung) getätigt. Alle Vorhaben im Marketingbereich werden im Rahmen des Marketingbudgets veranschlagt. Personal und Sozialbereich Einer unserer wesentlichen Erfolgsfaktoren sind unsere Mitarbeiter. Es erfolgen regelmäßige Schulungen zur Beibehaltung unseres Know-hows. Die freiwillige betriebliche Unfallversicherung wird auch 2021 fortgeführt. Datenschutz Auf die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 hatte sich die Gesellschaft personell wie organisatorisch vorbereitet und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Umweltschutz Die Produkte der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft erfüllen die am 20. November 2009 in Kraft getretene ErP-Richtlinie 2009/125/EG. Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG in Kraft. Die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft ist als Hersteller von elektronischen Produkten im Sinne von REACH ein so genannter "nachgeschalteter Anwender". Bei der Beschaffung achten wir generell auf die Angaben der Lieferanten in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der Produkte und der jeweiligen Produktionsprozesse. Diese müssen den gesetzlichen Auflagen entsprechen. In diesem Zusammenhang haben wir die europäischen Umweltrichtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) mit Inkrafttreten zum 03. Januar 2013 umgesetzt. Mit Wirkung zum 20. Oktober 2005 trat das ElektroG in Kraft. Wir erfüllen die Anforderungen zur gesetzlichen Registrierung bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Registriernummer WEEE-Reg.-Nr. DE 58337660). Daneben waren wir im Berichtsjahr zur Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach der VerpackV einem bundesweit tätigen Dualen System angeschlossen. Weiter sind wir Lizenznehmer des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien (GRS). Finanz- und Vermögenslage Das Grundkapital der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft beträgt zum Stichtag EUR 4,85 Mio. und ist eingeteilt in 4.850.000 Stückaktien zu je EUR 1,00. Die vorhandene Eigenkapitalquote von rd. 88 % (Vj. 78 %) versetzt uns in die Lage, als finanziell unabhängiger Systempartner anerkannt zu werden. Investitionen in das Anlagevermögen sowie Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel dargestellt. Die Überprüfung des Beteiligungsansatzes der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 hat ergeben, dass keine Hinweise auf Bewertungsrisiken der Anteile vorliegen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich stichtagsbezogen um rund EUR 0,5 Mio. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich auch aufgrund entsprechender Einkaufs- und Strategieentscheidungen um EUR 1,1 Mio. Die sonstigen Rückstellungen verringerten sich im Wesentlichen aufgrund des Verbrauchs von Rückstellungen für Urheberrechtsabgaben für Vorperioden im Zusammenhang mit einem Vergleich im Rechtsstreit mit den Verwertungsgesellschaften VG Wort und BildKunst. Der Cashflow i. e. S. beträgt TEUR 1.775. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt für 2020 TEUR -529, der Cashflow aus der Investitionstätigkeit TEUR -1.153. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit durch Dividendenausschüttung in 2020 betrug TEUR -194. Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 12.657 (Vj. TEUR 14.533). Ertragslage Die Umsatzerlöse erhöhten sich gegenüber der Vorjahresperiode aufgrund der gestiegenen Nachfrage im Endkunden- sowie im Projektgeschäft um 12,6% auf TEUR 41.011 (Vj. TEUR 36.418). Der sehr überwiegende Anteil der Umsatzerlöse wird im Inland erzielt. Die Rohertragsmarge konnte gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres gesteigert werden. Das Ergebnis vor Ertragsteuern lag bei TEUR 1.637 (Vj. TEUR 1.051) und konnte aufgrund der Umsatzsteigerung und einer verbesserten Rohertragsmarge gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden. Das Finanzergebnis für das abgelaufene Wirtschaftsjahr lag aufgrund eines im Geschäftsjahr 2020 abgeschlossenen Rechtsstreits und der damit verbundenen Verzinsung einer Vergleichszahlung sowie des aktuellen Zinsniveaus bei TEUR -125 (Vj. TEUR -74). Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Risikohinweise zur Urheberrechtsabgabe im Abschnitt "Risiken der künftigen Entwicklung" und auf unsere Risikohinweise zum Thema Schadenersatz in Abschnitt "Vorgänge von besonderer Bedeutung". Für alle bewertbaren Risiken ist im Jahresabschluss 2020 nach unserem Ermessen ausreichend Vorsorge getroffen. Das bewährte Bonitätsscreening wird unverändert fortgeführt. Liquiditätsengpässe waren nicht gegeben. Risiken der künftigen Entwicklung COVID-19 In Bezug auf die andauernde COVID-19 Pandemie weist die Gesellschaft auf weiterhin mögliche Folgen hin, die die Branche und den Verlauf des Geschäftsjahres negativ beeinflussen können. Damit werden sämtliche Aussagen, Prognosen und Planungen insbesondere zu Geschäftsgang und Aussichten aufgrund der weltweiten Auswirkungen in Folge von COVID-19 unwägbar. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang beschlossene Gesetzesänderungen oder andere politische Vorgaben nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Eine komplette (evtl. nur vorübergehende) Einstellung des Geschäftsbetriebs kann derzeit nicht vorhergesehen werden. Die Gesellschaft rechnet weiterhin mit negativen Folgen in Bezug auf Materialverfügbarkeit, Lieferketten, Transporte usw. und kann daher Auswirkungen auf Umsätze, Margen und Ergebnisse nicht ausschließen. Die Gesellschaft rechnet zudem mit negativen Folgen in Bezug auf die Bonität und wirtschaftliche Verfassung einiger Kunden. a) Finanzmärkte und regulatorische Einflüsse Die Unsicherheiten auf den Finanzmärkten, die Auswirkungen des Brexits sowie die Krise in der Türkei lassen sich hinsichtlich der Investitionen im privaten und gewerblichen Bereich nach wie vor nicht quantifizieren. Darüber hinaus sehen wir uns nicht in der Lage, erhebliche Wechselkursschwankungen EUR/USD ganzheitlich in Bezug auf unser operatives Geschäft zu beurteilen. Wir gehen davon aus, dass wesentliche direkte Kosten (Beiträge zur Sozialversicherung) und indirekte Kosten (Versicherungen, Transporte, etc.) steigen und das laufende und zukünftige Jahresergebnis beeinflussen werden. Es bestehen erhebliche (importierte) Inflationsgefahren, gegen die es u. E. nur unzureichenden Schutz gibt. Eine Verschärfung von regulatorischen Anforderungen der nationalen und internationalen Finanzaufsicht könnten auf dem Bankensektor dazu führen, dass höhere Kapital- und Liquiditätsanforderungen auf schlechtere Finanzierungsbedingungen für die Wirtschaft hinauslaufen, also höhere Zinsen und Einschränkungen in der Kreditgewährung die Folge sein könnten; unser Unternehmen kann über die (erschwerte) Refinanzierung unserer Kunden in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir gehen nicht davon aus, dass negative Zinseffekte zu mehr IT-Investitionen führen, da langfristige Erwartungen in die Unternehmensentwicklung u.E. eher maßgeblich sind. Ergebnisbelastende Effekte können sich bei weiteren Änderungen in der Steuer- und Sozialgesetzgebung ergeben. Insbesondere weitere Anhebungen der Hebesätze bei Gewerbe- und Grundsteuern sind nicht auszuschließen. Der US-Dollar ist volatil und beeinflusst auch die Einkaufspreise auf den Weltmärkten. Der Kursverlauf des US-Dollars kann mittelbar bzw. indirekt zu Kostensteigerungen führen, die nur teilweise in Form von Preiserhöhungen weitergegeben werden können. b) Vertrieb Auch für das Jahr 2021 kann es, wie in den vergangenen Jahren, zu einem erhöhten Preis- /Absatzdruck kommen. Mit unserem kundenorientierten System vom Angebot bis zur Realisierung sehen wir einen kostenbasierenden Wettbewerbsvorteil. Für die Anbahnung von Projekten ist dessen ungeachtet eine monatelange Vorbereitungsphase notwendig, die nur mit einer nachhaltigen Projekt- und Personalstrategie zum Geschäftsabschluss führt. Diese Vorlaufkosten sind aber notwendig, um weiterhin neueste Technologien unseren Zielkunden vorstellen zu können. Wir sehen aufgrund unserer Vertriebswege und unserer Kostenstruktur Chancen, um weiterhin attraktiv für unsere Kunden zu bleiben. Kritisch kann der schleichende Vertrauensverlust in die Zahlungsfähigkeit von Kunden werden. Hierdurch wird unsere Geschäftstätigkeit bzw. -strategie maßgeblich beeinflusst. Natürlich verändert sich auch unser Produktspektrum aufgrund des beschleunigten Technologiewechsels. Die Auswirkungen werden wir permanent beobachten, um mittels neuer Produkt-/Absatzstrategien darauf antworten zu können. Die Konzentration auf Seiten der Lieferanten und der bonitätsstarken Kunden wird weiterhin erwartet. c) Urheberrechtsabgaben Die kostenintensiven Verwertungsgesellschaften versuchen seit Jahren Urheberrechtsabgaben auf PCs, Medien und weitere Ein- und Ausgabegeräte rückwirkend einzufordern. Ungeachtet der Rechtslage sollen Abgaben auch auf Business-PCs nachträglich erhoben werden. Diese nachträglichen Abgabenforderungen sind insbesondere für den deutschen IT-Mittelstand bedrohlich, da "unerwartete" Forderungen neben bereits geleisteten Abgaben nicht zur Verbesserung der Stellung im Wettbewerb führen. Der Unsicherheit über die Abgabenhöhe versuchen einige Marktteilnehmer durch Ausweichstrategien zu begegnen. Hierdurch kann sich das verfügbare Marktpotential weiter mindern, wenn die gesamte IT-Verwertungskette unangemessen belastet wird. Die Gesellschaft verweist an dieser Stelle zum Thema Urheberrechtsabgaben auch auf die Ausführungen in den Lageberichten der vergangenen Jahre. Der Branchenverband Bitkom e.V. wie auch einzelne betroffene Hersteller haben vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerden gegen Urteile des BGH mit Bezug auf § 54 UrhG wegen Verletzung der Vorlagepflicht gemäß Art 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wegen der (unzulässigen) Vergütungspflicht für Business-PCs und wegen der Einführung von § 107 VGG (Hinterlegungspflicht) eingereicht. Inwieweit eine in einigen Jahren zu erwartende Entscheidung nachteilige Belastungen für die IT-Branche noch zu korrigieren vermag, ist nicht abschätzbar. Auf alle Fälle verfestigt sich der Eindruck, dass das Bundesverfassungsgericht wie aus der Entscheidung 1 BvR 1278/16 vom 14. November 2018 ableitbar, sich nicht gegen Regelungen stellt, die der negativen Koalitionsfreiheit erheblich weniger Gewicht beimisst. Demzufolge müssten alle Bedingungen, die zwischen dem Verwertungsmonopol und einigen marktstarken IT-Herstellern in "Kamingesprächen" ausgehandelt werden, von Außenseitern mit einem Malus von +20 % akzeptiert werden, oder sie treten zwangsweise einem abschlusswilligen Verband bei. Noch nicht sichtbar ist, wie sich die politisch gewollte Belastung durch § 60 h UrhWissG auf deutsche IT-Hersteller auswirken kann. Die derzeitige Umsetzung der EU-Urheberrechtsnovelle (COM/2016/0593 final - 2016/0280 (COD)) in Deutschland wird u. E. die Verhandlungsposition der Verwertungsgesellschaften zu Lasten der Hersteller, Content-Anbieter bzw. Provider weiter manifestieren, so dass das überwiegend als intransparent zu bezeichnende Pauschalabgabesystem die Ressourcen insbesondere der mittelständischen Hersteller in Deutschland zusätzlich belasten wird. Die Auswirkungen dieser negativen Entwicklung(en) müssen, falls keine erhebliche Entlastung für den IT-Mittel stand erreicht werden kann, in der Unternehmensstrategie noch stärker berücksichtigt werden. In der Rechtssache Verwertungsgesellschaft WORT u. a. /. Hyrican Informationssysteme AG (Vergütung für PCs nach den §§ 54 ff UrhG a. F. -Auskunft und Zahlung- für Vervielfältigungen von stehendem Text und stehendem Bild) hat die Hyrican Informationssysteme AG den Rechtsstreit durch Vergleich beendet. Die Gesellschaft hat den Verwertungsgesellschaften einen Betrag im unteren einstelligen Millionenbereich in EUR gezahlt. d) Kapitalmarkt An unserer Einschätzung des Kapitalmarktes in Bezug auf unser Unternehmen halten wir wie in den vergangenen Jahren unverändert fest. Von Kapitalmarktseite sehen wir das Risiko, dass einige Teilnehmer sich über langwierige Klageverfahren Vorteile zu Lasten der Gesellschaft erstreiten wollen. Die Änderungen der sog. Market Abuse Regulation ab Juli 2016 werden zu erhöhtem Aufwand und damit Kosten führen. e) Technologie Aus technologischer Sicht hängt unsere Produktweiterentwicklung von Intel, AMD, Microsoft, Samsung, Qualcomm, MSI, Philips, AOC, ASUS, NVIDIA, u. a. ab. Diese Abhängigkeit betrifft aber auch andere Wettbewerber. f) Personal Aufgrund des Fach- und Führungskräftemangels in der IT-Branche sehen wir verstärkt die Gefahr, dass Schlüsselpersonen aufgrund von Abwerbungen von Wettbewerbsunternehmen oder aus sonstigen Gründen das Unternehmen verlassen könnten. Der Verlust einzelner oder mehrerer Personen wäre kurzfristig nicht auszugleichen und die Erreichung der gesteckten Ziele würde erheblich erschwert oder stark verzögert. g) Sonstiges Den Bedarf an Energie und einhergehende Kostensteigerungen haben wir am Standort durch neue Versorgungsysteme verbessert. Eine weitere alternative Energiegewinnung ist in weiteren Schritten vorgesehen. Die Hyrican Informationssysteme AG verfolgt die Entwicklungen und mögliche Auswirkungen hinsichtlich der Gesetzesbildung zum Lieferkettengesetz. Den identifizierten Risiken treten wir mit einem auf unser Unternehmen zugeschnittenen Risikomanagementsystem entgegen. Dabei werden die wesentlichen Bereiche in regelmäßigen Abständen einem Monitoring unterzogen. Die Kontrolle der Ergebnis- und Liquiditätssituation erfolgt zeitnah. Zusätzliche Risiken, die die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens beeinträchtigen können, sind derzeit nicht bekannt. Chancen der künftigen Entwicklung Aufgrund der kurzlebigen Spezifikationen sehen wir den Faktor Geschwindigkeit zu unseren Gunsten. Zudem führen unsere Vertriebswege direkt zum Kunden, so dass unsere Kostenstruktur einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil bedeutet. Unsere starke Liquiditätsausstattung versetzt uns in die Lage, bankenunabhängig umfangreiche Projekte entwickeln und akquirieren zu können. Es ist nach wie vor unsere Philosophie, nur solche Projekte zu realisieren, die den Umsatz und Ertrag mittelfristig nachhaltig steigern helfen. Dazu haben wir mit weiteren Kunden, engagierten Mitarbeitern und Produkten & Services für die nächsten Jahre die Plattform geschaffen, um unsere Unternehmensziele zu erreichen. Vorgänge von besonderer Bedeutung Die Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung der Hyrican Informationssysteme AG mit den Verwertungsgesellschaften Wort/BildKunst ist im Abschnitt "Risiken der künftigen Entwicklung" beschrieben. Zu den verschiedenen Klagen der Deutsche Balaton AG verweist die Gesellschaft an dieser Stelle auf die Ausführungen in den Lageberichten der vergangenen Jahre. Die Gesellschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit Beschluss vom 10. Juli 2018 der Bundesgerichtshof die Revision der Beklagten im Hinblick auf die Beschlüsse zur Barkapitalerhöhung zurückgewiesen hat. Gleichzeitig ergibt sich aus der Urteilsbegründung des Senats, dass nichtige Entscheidungen des Vorstands und des Aufsichtsrats einschließlich einer Verletzung des Bezugsrechts der Aktionäre nicht die Wirksamkeit der durchgeführten und eingetragenen Kapitalerhöhung und der damit entstandenen neuen Mitgliedschaftsrechte berühren. Das Landgericht Erfurt hat uns mit Urteil vom 18. März 2020 mitgeteilt, dass die Klagen (AZ: 1 HK O 185/14; 1 HK O 80/18) der Aktionärin Deutsche Balaton AG gegen die Hyrican Informationssysteme AG vollständig abgewiesen wurden. Vorsorglich wurden soweit abschätzbar Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bis zum Abschluss des Rechtstreites gebildet. Mit Mitteilung vom 16. September 2016 hat das Amtsgericht Jena (Registergericht) angekündigt, dass es beabsichtige, die Eintragung der Kapitalerhöhungen in das Handelsregister der Gesellschaft (HRB 110414) von Amts wegen nach §§ 398, 395 FamFG zu löschen. Gegen diese Löschungsankündigung hat die Gesellschaft fristgerecht Widerspruch eingelegt und insbesondere dargelegt, dass die Voraussetzungen einer Löschung von Amts wegen nicht vorlägen und dies unabhängig vom Ausgang des beim Bundesgerichtshof geführten Verfahrens über die Rechtmäßigkeit der Kapitalerhöhungen. Eine Entscheidung des Registergerichts liegt bislang nicht vor. Sicherungsgeschäfte oder Finanzinstrumente sofern dies nach § 289 (2) HGB für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung von Belang ist, bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Forschung und Entwicklung Die Hyrican Informationssysteme AG betreibt keine eigene Forschung und Entwicklung bei Grundlagentechnologien. Wir arbeiten jedoch eng mit den Technologieführern und -entwicklern zusammen, um weitere Chancen zur Produktfelderweiterung zu erschließen. Entsprechend den Kundenanforderungen ist es unser Ziel, die innovativen Technologien zügig zu integrieren und unseren Kunden zugänglich zu machen. Zweigniederlassungen der Gesellschaft Die Gesellschaft betreibt keine Zweigniederlassungen. Als Betriebsstätte dienen ausschließlich die eigenen Betriebsimmobilien in Kindelbrück. Notierung Die Preisfeststellung für die auf den Inhaber lautenden Stückaktien erfolgt im Freiverkehr (M:access) der Bayerischen Börse München. Aufgrund der Preisfeststellung für die Aktien im Freiverkehr ist die Hyrican Informationssysteme AG keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG. Vor dem Hintergrund entfallen Angaben zum Vergütungssystem. Geschäftsgang und Aussichten Sämtliche Aussagen und Prognosen insbesondere zu Geschäftsgang und Aussichten sind aufgrund der weltweiten Auswirkungen in Folge von COVID-19 weiterhin unwägbar. Die unter dem Punkt Geschäftsverlauf aufgezeigten Risiken und Sondereffekte aber auch die positiven Nachfrageimpulse aufgrund der weltweiten Pandemie lassen keine abschließende Beurteilung zu. Im Rahmen der weiteren Digitalisierung der Bildungseinrichtungen (DigitalPakt Schule) sowie der Entwicklung zur mehr Home-Office Tätigkeiten erwarten wir wieder Zuwächse insbesondere mit Always-on Mobile Devices. Der deutsche IT-Markt wird im umsatzstarken, aber margenschwachen Consumerbereich von multinationalen Unternehmen dominiert. Aufgrund unseres Ergebnisanspruches konzentriert sich unser Unternehmen auf den professionellen Bereich. Den gesamtwirtschaftlichen und sonstigen Herausforderungen im Jahr 2021 werden wir uns unter strikter Beibehaltung solider kaufmännischer Prinzipien stellen. Die Gesellschaft wird auch weiterhin keine spekulativen, risikobehafteten Anlagen tätigen. Der technologische Wandel beeinflusst -wie in den Vorjahren bereits thematisiert- auch die Entwicklung der Gesellschaft. Einige Produktkategorien marktführender Unternehmen sind als Bestandteil der bisherigen Produkt- und Absatzstrategie weggefallen oder weniger umsatz- und ertragsseitig bemerkbar. Die technologischen, konjunkturellen und neuen logistischen Megatrends stellen uns wie auch die IT-Branche vor erhebliche Herausforderungen, die nunmehr ohne Beispiel sind. Wir reagieren mit Investitionen in neue Produktbereiche, Ausbau des Portfolios und werden weiteres Know-how erwerben, um neue Kunden- und Marktsegmente insbesondere im Systemhausbereich zu erschließen. Aufgrund der geplanten und zum Teil bereits realisierten Kundengewinnung möchten wir das Umsatzniveau des Berichtsjahres auch für das Geschäftsjahr 2021 anstreben. Wobei ein Unterschreiten des Umsatzzieles aufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten durchaus möglich ist. Zudem zielen wir auch auf ein Vorsteuerergebnis auf Niveau des Vorjahres ab, was sich jedoch aufgrund der geschilderten Erschwernisse auch deutlich unter dem Niveau von 2020 einpendeln kann. Unvorhersehbare Sondereinflüsse sind hierbei noch nicht einbezogen. Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie und der skizzierten Risikolage geht der Vorstand derzeit von keinen bestandsgefährdenden Auswirkungen aus. Die möglichen zukünftigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind weiterhin zum Aufstellungszeitpunkt noch nicht abschließend bewertbar. An unserer Mittelfristplanung halten wir nach wie vor fest. Wir gehen davon aus, dass Verlängerungen der Debitorenlaufzeiten als Vertragsbestandteil zu prüfen sind. In Abhängigkeit von der Bonitätsbewertung und den Ertragsaussichten werden wir uns dem nicht verschließen. Ungeachtet der geplanten Entwicklung sind wir mit unserer Finanzkraft auch für die Finanzierung unterjähriger Projekte gut aufgestellt.
Kindelbrück, 30. März 2021 gez. Der Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva scrollen
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Anhang für 2020Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke in diesem Anhang gemacht. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft mit Sitz in Kindelbrück im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 110414 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Aufstellung erfolgte unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind ab dem 1. Januar 2012 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Unfertige Erzeugnisse sind zum 31. Dezember 2020 nicht vorhanden. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf risikobehaftete Posten waren nicht erforderlich. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode ("Projected Unit Credit" Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer restlichen Laufzeit von 10 Jahren von 2,41 % (Vorjahr 2,71 %) verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 0% und erwartete Rentensteigerungen mit 3 % berücksichtigt. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht gebildet worden. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden grundsätzlich verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Finanzanlagen Angaben zum Anteilsbesitz scrollen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scrollen
Wesentliche Einzelposten der sonstigen Vermögensgegenstände waren zum 31. Dezember 2020 debitorischen Kreditoren (TEUR 178) sowie die Hinterlegung einer insolvenzsicheren Garantiegestellung nach dem ElektroG (TEUR 150). Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der Verrechnung der übernommenen Versorgungsverpflichtungen und dem Aktivwert einer Rückdeckungsversicherung. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.850.000,00 und ist eingeteilt in 4.850.000 Stückaktien zu je EUR 1,00. Mit Beschluss vom 10. Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof AZ: II ZR 120/16 unter RN 47 die Wirksamkeit der Kapitalmaßnahmen bestätigt. Aus der Urteilsbegründung des Senats ergibt sich, dass nichtige Entscheidungen des Vorstands und des Aufsichtsrats einschließlich einer Verletzung des Bezugsrechts der Aktionäre nicht die Wirksamkeit der durchgeführten und eingetragenen Kapitalerhöhung und der damit entstandenen neuen Mitgliedschaftsrechte berühren. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, hat mit Schreiben vom 28. Oktober 2011 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kalkplatz 5, Kindelbrück, unmittelbar den vierten Teil der Aktien übersteigt. In diesem Zusammenhang wurde zusätzlich mitgeteilt, dass von der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft (Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg), der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft (Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg) sowie Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours (Werrgasse 9, 69120 Heidelberg) mittelbar mehr als der vierte Teil der Stimmrechte an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft gehalten wird. Mit Schreiben vom 24. Juni 2016 hat uns die FiveT Capital AG, Kasernenstraße 11, 8004 Zürich, Schweiz, gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass sie nicht mehr zu mehr als einem Viertel an unserer Gesellschaft beteiligt ist. Pensionsrückstellungen Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt sich eine Rückstellung in Höhe von: scrollen
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB: scrollen
Übrige Rückstellungen Steuerrückstellungen auf Ertragsteuern wurden zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 70 gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Rechtskosten (TEUR 1.400; Vj. 1.300 TEUR), Kundenskonti/Boni (TEUR 120; Vj. TEUR 553), Personalaufwendungen (TEUR 169; Vj. TEUR 190) sowie für Gewährleistungsansprüche (TEUR 130; Vj. TEUR 130) gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben (wie im Vorjahr) sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Angabepflichtige Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen nicht oder im nicht wesentlichen Umfang vor. Außerbilanzielle Geschäfte Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte liegen nicht vor. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung scrollen
Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 136 handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Kursdifferenzen (TEUR 74). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.224 betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus Kursdifferenzen (TEUR 158), Urheberrechtsabgaben (TEUR 299), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 175) sowie Fracht und Verpackung (TEUR 214). Periodenfremde Aufwendungen sind nicht angefallen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Für 2020 und für Vorjahre wurden unter anderem aufgrund der sogenannten Mindestbesteuerung Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 92 aufgewendet. Jahresüberschuss/Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn ergibt sich wie folgt: scrollen
Sonstige Angaben Aufsichtsrat Herr Hans Joachim Rust, Gau-Algesheim Vorsitzender Leiter Risikomanagement der MCE Bank GmbH Es bestanden keine Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsraten oder anderen Kontrollgremien. Herr Christian von der Lühe, Mainz stellvertretender Vorsitzender Rechtsanwalt und Partner der BETTE WESTENBERGER BRINK Rechtsanwälte PartG mbB, Mainz Es bestanden Mitgliedschaften in folgenden weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien: Schott Musik Verlag GmbH & Co KG, Mainz, Stellvertretender Beiratsvorsitzender GOT BAG GmbH, Mainz, Beiratsvorsitzender Herr Uwe Päckert, Weimar Mitglied des Aufsichtsrats Geschäftsführer der Agenos GmbH, Weimar, Es bestanden keine Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Für die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 wurden TEUR 40,5 aufgewendet. Aktienoptionsprogramme für Aufsichtsräte bestehen nicht. Vorstand Herr Michael Lehmann Vorstandsvorsitzender geschäftsansässig in Kindelbrück Herr Sven Lüttig Vorstand Ressort Controlling und Personal geschäftsansässig in Kindelbrück Gesamtbezüge des Vorstandes Die Gesamtbezüge des Vorstandes beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt TEUR 597. Aktienoptionsprogramme für Mitglieder des Vorstandes bestehen nicht. Aufgrund der Preisfeststellung für die Aktien im Freiverkehr ist die Hyrican Informationssysteme AG keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung): scrollen
GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 11.651.161,66 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 (Vj. EUR 0,04) je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von EUR 4.850.000,00. scrollen
Prüfungs- und Beratungsgebühren Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für: scrollen
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die Auswirkungen der andauernden COVID-19 Pandemie können den Verlauf des Geschäftsjahres 2021 negativ beeinflussen. Wir verweisen auf die Ausführungen im Lagebericht. Sonstige Ereignisse von besonderer Bedeutung liegen nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht vor.
Kindelbrück, 30. März 2021 gez. Der Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens 2020scrollen
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kindelbrück - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ? scrollen
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Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, 18. Mai 2021 Ernst
& Young GmbH
Bätz, Wirtschaftsprüfer Weindorf, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft (im Folgenden auch "Gesellschaft" oder "Unternehmen" genannt) hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er befasste sich im Geschäftsjahr 2020 regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft. Er hat sich mit dem Vorstand des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Der Aufsichtsrat wurde in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Lage der Gesellschaft einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über jeweils aktuelle Themen und die Compliance. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung zugestimmt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Im Berichtsjahr 2020 fanden insgesamt fünf ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, konkret am 3. März 2020, 23. März 2020, 13. Mai 2020, 12. November 2020 und 18. Dezember 2020. Daneben hat der Aufsichtsrat drei Beschlussfassungen im Umlaufverfahren gefasst. Das Jahr 2020 stand seit dem Frühjahr ganz im Zeichen der COVID-19- Pandemie. Gegenstand regelmäßiger Erörterungen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat waren hiernach einerseits die Einführung von umfangreichen Maßnahmen zum Schutze aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und andererseits die Auswirkungen auf die geschäftliche Situation der Gesellschaft. Weiterer Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie der jeweilige Stand der Rechtsstreitigen mit der Aktionärin Deutsche Balaton AG und der Verwertungsgesellschaften (VG Wort und VG Bild-Kunst) auf zusätzliche Urheberrechtsabgaben. Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft sind nicht aufgetreten. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat In der Aufsichtsratssitzung vom 3. März 2020 erörterte der Aufsichtsrat die vorläufigen Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2019. Ein weiterer Schwerpunkt bildete die Diskussion und Verabschiedung der Planung für das laufende Geschäftsjahr 2020. Gegenstand der Aufsichtsratssitzung vom 23. März 2020 war insbesondere die Entscheidung des LG Erfurt vom 18. März 2020, wonach die Klage der Aktionärin Deutsche Balaton AG, die u.a. auf Anfechtung bzw. Nichtigkeit von Beschlussfassungen der Hauptversammlung vom 3. August 2018, die Herausgabe von insgesamt 850.000 Stückaktien und deren anschließende Einziehung sowie die Geltendmachung von Schadenersatzanspruch gerichtet war, als unbegründet abgewiesen wurde. Hierbei erörterte der Aufsichtsrat auch die möglichen Auswirkungen der Entscheidung auf die gebildeten Rückstellungen der Gesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt war die COVID-19-Pandemie und deren mögliche Auswirkungen auf die Branche wie auch die Gesellschaft und hiergegen eingeleitete Maßnahmen. In der Aufsichtsratssitzung vom 13. Mai 2020 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit dem aufgestellten Jahresabschluss 2019 der Gesellschaft und den Prüfungsschwerpunkten der Abschlussprüferin. Daneben erörterte der Aufsichtsrat den aufgestellten Jahresabschluss der Tochtergesellschaft Hyrisan Concepte und Systeme GmbH für 2019. Die Wirtschaftsprüfer Herr Bätz und Herr Weindorf von der Abschlussprüferin Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren telefonisch zugeschaltet und gaben Auskunft über ihre Prüfungshandlungen und deren Ergebnisse, die auch erläutert wurden. Ferner beantworteten die Wirtschaftsprüfer einzelne Fragen, insbesondere zur Bildung von Rückstellungen aufgrund der Rechtstreitigkeiten mit der Aktionärin Deutschen Balaton AG sowie in Bezug auf Sachverhalte zu Urheberrechtabgaben gegenüber den Verwertungsgesellschaften. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigte daher den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019. Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat in der Aufsichtsratssitzung die Tagesordnung für die Hauptversammlung. Gegenstand der Aufsichtsratssitzung vom 12. November 2020 waren die Vorbereitung sowie organisatorische und juristische Fragestellungen zur ordentlichen Hauptversammlung am 13. November 2020. Weiterer Gegenstand der Sitzung war die Ausfinanzierung einer Pensionszusage für ein Mitglied des Vorstandes. Basierend auf einer entsprechenden Berichterstattung des Vorstands erörterte der Aufsichtsrat auch die weitere operative Strategie der Gesellschaft sowie die Notwendigkeit der Erweiterung von Lager- und Logistikflächen. Darüber hinaus beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit anstehenden Gerichtsterminen im Rahmen der Rechtsstreitigen mit der Aktionärin Deutsche Balaton AG und der Verwertungsgesellschaften VG Wort. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung vom 18. Dezember 2020 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der zu erwartenden Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus erörterte der Aufsichtsrat die Verhandlungen vor dem BGH in Bezug auf die geltend gemachten Ansprüche der VG Wort. Schließlich genehmigte der Aufsichtsrat die Erweiterung von Lager- und Logistikflächen. Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats Im Berichtszeitpunkt gab es weder auf Seiten des Vorstands noch des Aufsichtsrats personelle Veränderungen. Ausschüsse Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, wurden im Geschäftsjahr 2020 keine Ausschüsse gebildet. Jahresabschluss Die in der Hauptversammlung am 13. November 2020 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüferin, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussprüferin hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben. In ihrem Prüfungsbericht erläuterte die Abschlussprüferin die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft die Regeln des HGB eingehalten hat. Es wurden seitens der Abschlussprüferin keinerlei Beanstandungen vorgenommen. Sowohl der Jahresabschluss und der Lagebericht für die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft als auch der Prüfungsbericht der Abschlussprüferin lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 21. Mai 2021 unter telefonischer Zuschaltung der Abschlussprüferin ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 aufgestellten Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Lagebericht und der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesellschaft hat sich der Aufsichtsrat einverstanden erklärt. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft und sich diesem Vorschlag angeschlossen. Dank Für die im Berichtsjahr 2020 geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für ihr hohes Engagement und ihre Leistung aus.
Kindelbrück, im Mai 2021
Für den Aufsichtsrat Hans Joachim Rust, Aufsichtsratsvorsitzender Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020Der Vorstand schlägt vor, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 11.651.161,66 scrollen
Kindelbrück, März 2021 Vorstand |
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