Hyrican Informationssysteme AktiengesellschaftKindelbrückJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für 20241. Grundlagen des Unternehmens Die Hyrican® Informationssysteme AG als IT-Systemanbieter stellt kundenspezifische IT-Lösungen her. Das Produktportfolio umfasst PCs, Notebooks, Server, Workstations und Peripherie. Die eigenen Produkte werden zunehmend durch Geräte und Peripherie namhafter Hersteller ergänzt. Entsprechende Serviceleistungen runden dabei unser Leistungsprofil ab. 2. Gesamtwirtschaftliche Betrachtung Im Jahr 2024 verzeichnete die deutsche Volkswirtschaft erneut einen leichten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sank das preisbereinigte BIP gegenüber dem Vorjahr um 0,2 %. Damit setzte sich der Abschwung des Vorjahres fort und spiegelte die anhaltenden konjunkturellen Herausforderungen wider. Die gesamte Bruttowertschöpfung reduzierte sich im Jahresvergleich um 0,4 %. Diese Entwicklung wurde insbesondere durch deutliche Einbußen im Produzierenden Gewerbe geprägt. Dagegen konnten die Dienstleistungssektoren teils moderat zulegen und wirkten stabilisierend. Die Exporte von Waren und Dienstleistungen sanken im gleichen Zeitraum um 2,8 %, während die Importe um 0,8 % zurückgingen - ein Zeichen für nachlassende außenwirtschaftliche Dynamik. Belastet wurde die wirtschaftliche Lage zusätzlich durch strukturelle Herausforderungen, darunter hohe Energiepreise, eine zurückhaltende Investitionsbereitschaft in der Industrie sowie zunehmender Wettbewerbsdruck durch asiatische Märkte. Insbesondere energieintensive und investitionsgüterproduzierende Branchen litten unter den veränderten Rahmenbedingungen. Für das Jahr 2025 wird von der Bundesregierung ein stagnierendes Wirtschaftswachstum prognostiziert. Nachdem ursprünglich ein moderater Zuwachs von 0,3 % erwartet wurde, rechnet die aktuelle Frühjahrsprojektion mit einem Nullwachstum. Maßgeblich hierfür sind eine weiterhin schwache Industriekonjunktur sowie Rückgänge im Außenhandel. Insbesondere die deutschen Exporte könnten 2025 um weitere 2,2 % sinken - ein Effekt internationaler Handelskonflikte und neuer Zollbarrieren, insbesondere im Verhältnis zu den USA. Parallel dazu wird mit einer steigenden Arbeitslosenquote auf bis zu 6,3 % gerechnet (Vorjahr: 6,0 %). Die Binnenkonjunktur bleibt aufgrund verhaltener Konsumausgaben und gestiegener Finanzierungskosten ebenfalls unter Druck1. IT-Markt Der weltweite PC-Markt hat sich 2024 wieder erholt und ein moderates Wachstum verzeichnet. Mit insgesamt 255 Millionen ausgelieferten Einheiten stieg der Absatz um 3,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Besonders das vierte Quartal trug mit 67,4 Millionen verkauften Geräten und einem Plus von 4,6 % zur positiven Entwicklung bei, so die Analysten von Canalys.2
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https://stadt-bremerhaven.de/pc-markt-mit-wachstum-im-jahr-2024/ Der EMEA-Markt fiel nach zwei Wachstumsquartalen in 2024 wieder und sank im vierten Quartal um 1,6% im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahresvergleich jedoch wuchs der EMEA-PC-Markt insgesamt um 1,9%.3
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https://www.tweakpc.de/news/50429/weltweiter-pc-markt-steigt-um-14-prozent/ Während Notebooks insbesondere der führenden Hersteller mit einem Anstieg von 6,2 % besonders gefragt waren, stagnierte der Absatz von Desktop-PCs und Workstations, die einen leichten Rückgang von 1,4 % verzeichneten. Ein zukunftsweisender Trend sind sogenannte KI-PCs, die speziell für Anwendungen mit künstlicher Intelligenz optimiert sind, etwa für Microsofts Copilot oder andere smarte Assistenten. Analysten erwarten, dass 2025 mehr als ein Drittel der weltweit ausgelieferten PCs über KI-Funktionen verfügen werden. Ob sich diese positive Entwicklung tatsächlich fortsetzt, hängt vom steigenden geschäftlichen Mehrwert sowie von der Akzeptanz der Nutzer und der Preisentwicklung ab. Bislang gelten hohe Kosten als Hindernis für eine schnellere Verbreitung. Obwohl sich der Markt insgesamt in einer Aufwärtsbewegung befindet, bleibt das Wachstum bislang moderat. Ein zentraler Treiber dieser Entwicklung ist das bevorstehende Support-Ende für Windows 10, das Unternehmen und Privatkunden dazu bewegt, auf Windows 11 umzusteigen. Dieser Effekt dürfte sich 2025 noch verstärken, wenn der Umstellungsdruck weiterwächst. Darüber hinaus könnte, wenn dies das konjunkturelle Umfeld zulässt, auch der Austausch der während der Pandemie gekauften PCs einen neuen Kaufzyklus anstoßen. Geschäftsverlauf Die Umsatzerlöse verringerten sich leicht gegenüber der Vorjahresperiode auf TEUR 24.259 (Vj. TEUR 24.643). Der fast ausschließliche Anteil der Umsatzerlöse wird im Inland erzielt. Das Ergebnis vor Steuern lag bei TEUR 777 (Vj. TEUR -513). Das Finanzergebnis für das abgelaufene Wirtschaftsjahr lag aufgrund des verbesserten Zinsniveaus bei TEUR 472 (Vj. TEUR 272). Vor diesem Hintergrund bleibt es bei unseren produktseitigen Anstrengungen und der Fokussierung auf starke System-Partner, um in Bezug auf die Auswirkungen von Krisensituationen, insbesondere Beschaffungskrisen weiterhin gerüstet zu sein. Auf Herstellerseite und auch auf Abnehmerseite erwarten wir weiterhin eine anhaltende Tendenz zur Konzentration. Aufgrund unserer wettbewerbsrelevanten Kapitalausstattung setzen wir insbesondere unsere Möglichkeiten in Bezug auf variable Abnehmerfinanzierungen ein, um unser Unternehmen als interessanten (großvolumigen) Projektpartner gegenüber international operierenden Herstellern positionieren zu können. Der Trend IT-Produkte, die als Neu- oder Gebrauchtgeräte erworben werden, und Cloud-Angebote mit einer Urheberrechtsabgabe ungeachtet des geänderten Nutzungsverhaltens, über die IT-Verwertungskette hinweg zu belasten, ist in Deutschland weiterhin besonders ausgeprägt. Projektgeschäft Die Fokussierung auf bonitätsstarke gewerbliche Abnehmer hat weiterhin zentrale Bedeutung. Abhängig von den jeweiligen Bonitätskriterien werden wir versuchen, die Anzahl dieser Abnehmer zu steigern. Für 2025 werden wir auch weiterhin neben den OEM-Plattformen ausnahmslos Markenartikel der führenden Hersteller verwenden. Umsatz- und Auftragsentwicklung / Beschaffung Alle großvolumigen Bestellungen wurden ausnahmslos bei den führenden Herstellern oder über Distributoren getätigt. Preisschwankungen auf der Beschaffungsseite haben die Preisfindung nicht vereinfacht. Auswirkungen auf die Ertragslage sind insoweit auch für 2025 zu erwarten. Die Konzentration auf Lieferantenseite kann trotzdem verstärkt dazu führen, dass Qualitätsmängel in größeren Chargen aufgrund der technologischen Tiefe erst verspätet erkannt werden können. Die Kosten hierfür können eventuell nur bedingt an die Lieferanten weitergegeben werden. Partnerverträge Zur Realisierung der Aufträge bedienen wir uns der Zulieferpartnerschaften mit Gigabyte, Intel, AMD, Nvidia, Ilyama, AOC, Microsoft, MSI, usw. Hardware-/ Softwareplattformen als Systemlösung Das dezentrale Arbeiten und die damit verbundenen Prozesse, Mobile Device Management, Schaffung sicherer Verbindungen, Videokonferenzsysteme und dezentrale rechtskonforme Verarbeitung von Daten wird auch 2025 den IT-Markt prägen. Diese Trends zu virtualisierten Netzwerk-Infrastrukturen machen neue Kompetenzen erforderlich. Das bevorstehende Support-Ende für Windows 10 sowie KI-fähige PCs werden bei der Beschaffung eine zentrale Rolle einnehmen. Die technischen Entwicklungsrichtungen werden energiesparende und performantere Multi-Core Prozessoren mit integrierter Grafikeinheit zur weiteren Miniaturisierung der Systeme sowie zur Verbesserung der Ökobilanz bestimmen. Unabhängig von Betriebssystemen verfügen wir über digitale point-of-sales-Lösungen; sie ermöglichen weltweit Content Management Systeme zentral zu steuern. Anwendungsbeispiele sind z. B. im Bereich Automotive zu finden. Betriebsabläufe Die Gesellschaft hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr einem kombinierten Überwachungsaudit der DEKRA unterzogen und die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) sowie nach DIN EN ISO 14001:2015 (Umweltmanagement) wurde bestätigt. Weitere Investitionen und Umstellungen waren notwendig, um auf technologische Veränderungen zu reagieren. Die Selektion der leistungsfähigen Lieferanten und die Wareneingangsprüfung waren ein probates Mittel, um wie in den Vorjahren eine gute Eingangsqualität zu gewährleisten. Investitionen Im Berichtsjahr wurden einige Investitionen vorgenommen, um die Prozessökonomie zu verbessern und den Objektschutz zu erhöhen. Durch den Erwerb zusätzlicher ERP-System-Module in 2024 konnten weitere Vereinfachungen in der Ablauforganisation erzielt werden. Weitere Investitionsvorhaben sind geplant und werden entsprechend der Detailplanung umgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2025 sind weitere Investitionen in Hard- und Software sowie laufende Ersatzbeschaffungen geplant. Finanzierungsmaßnahmen und Vorhaben Die Investitionen werden aus den verfügbaren flüssigen Mitteln (Innenfinanzierung) getätigt. Alle Vorhaben im Marketingbereich werden im Rahmen des Marketingbudgets veranschlagt. Personal und Sozialbereich Einer unserer wesentlichen Erfolgsfaktoren sind unsere Mitarbeiter. Es erfolgen regelmäßige Schulungen zur Beibehaltung und Vertiefung unseres Know-hows. Die freiwillige betriebliche Unfallversicherung wird auch 2025 fortgeführt. Datenschutz Auf die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 hatte sich die Gesellschaft personell wie organisatorisch vorbereitet und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Umweltschutz und Umweltmanagement Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind integrale Bestandteile unserer Unternehmensstrategie. Die Hyrican Informationssysteme AG ist seit 2020 nach der international anerkannten Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziert. Diese Zertifizierung belegt, dass ein systematisches und wirksames Umweltmanagementsystem implementiert wurde, welches regelmäßig durch externe Audits überprüft und weiterentwickelt wird. Durch die konsequente Umsetzung umweltrelevanter Maßnahmen und die Integration ökologischer Aspekte in betriebliche Entscheidungsprozesse trägt die Hyrican Informationssysteme AG aktiv zur Vermeidung von Umweltbelastungen und zur Förderung der Ressourceneffizienz bei. Die Einhaltung gesetzlicher Umweltvorgaben wird durch das Umweltmanagementsystem gewährleistet und übertroffen, wo immer es technisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei der Beschaffung achten wir generell auf die Angaben der Lieferanten in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der Produkte und der jeweiligen Produktionsprozesse. Diese müssen den gesetzlichen Auflagen entsprechen. In diesem Zusammenhang haben wir die europäischen Umweltrichtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) mit Inkrafttreten zum 03. Januar 2013 umgesetzt. Mit Wirkung zum 20. Oktober 2015 trat das neue ElektroG in Kraft. Wir erfüllen die Anforderungen zur gesetzlichen Registrierung bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Registriernummer WEEE-Reg.-Nr. DE 58337660). Daneben waren wir im Berichtsjahr zur Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach der VerpackV einem bundesweit tätigen Dualen System angeschlossen. Weiter sind wir Lizenznehmer des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien (GRS). 3. Vermögens, Finanz- und Ertragslage 3.1 Finanz- und Vermögenslage Das Grundkapital der Hyrican Informationssysteme AG beträgt zum Stichtag EUR 4,85 Mio. und ist eingeteilt in 4.850.000 Stückaktien zu je EUR 1,00. Die vorhandene Eigenkapitalquote von rd. 86 % versetzt uns in die Lage, als finanziell unabhängiger Systempartner anerkannt zu werden. Investitionen in das Anlagevermögen sowie Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel dargestellt. Die Überprüfung des Beteiligungsansatzes der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 hat ergeben, dass keine Hinweise auf Bewertungsrisiken der Anteile vorliegen. Das Vorratsvermögen verringerte sich leicht auf EUR 4,1 Mio. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich aufgrund der schwächeren Umsätze im letzten Quartal stichtagsbezogen um rund EUR 1,6 Mio. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich leicht auch aufgrund entsprechender Einkaufs- und Strategieentscheidungen auf EUR 1,8 Mio. Sonstige Rückstellungen wurden insgesamt in etwa auf Vorjahresniveau gebildet. Der Cashflow i. e. S. beträgt für das Geschäftsjahr 2024 TEUR 904 (Vj. TEUR -188). Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt für 2024 TEUR 2.706 (Vj. TEUR 682), der Cashflow aus der Investitionstätigkeit TEUR -468 (Vj. TEUR -411). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit durch Dividendenausschüttung in 2024 betrug TEUR -194 (Vj. TEUR -194). Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 16.624 (Vj. TEUR 14.580). 3.2 Ertragslage Das Ergebnis vor Steuern sowie die Umsatzerlöse sind unsere finanziellen Leistungsindikatoren. Die Umsatzerlöse verringerten sich leicht gegenüber der Vorjahresperiode auf TEUR 24.259 (Vj. TEUR 24.643). Der fast ausschließliche Anteil der Umsatzerlöse wird im Inland erzielt. Das Ergebnis vor Steuern lag bei TEUR 777 (Vj. TEUR -513). Das Finanzergebnis für das abgelaufene Wirtschaftsjahr lag aufgrund des verbesserten Zinsniveaus bei TEUR 472 (Vj. TEUR 272). Im Geschäftsjahr konnte die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 642 erwirtschaften. Für alle bewertbaren Risiken ist im Jahresabschluss 2024 nach unserem Ermessen ausreichend Vorsorge getroffen. Das bewährte Bonitätsscreening wird unverändert fortgeführt. Liquiditätsengpässe waren nicht gegeben. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Risikohinweise zur Urheberrechtsabgabe im Abschnitt „Risiken der künftigen Entwicklung“ und auf unsere Risikohinweise zum Thema Schadenersatz in Abschnitt „Vorgänge von besonderer Bedeutung“. 3.3 Bewertung durch den Vorstand Die Umsätze im Berichtsjahr lagen auf Grund der beschriebenen Ursachenunter den Erwartungen. Dennoch sind wir vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (u. a. bedingt durch Energiepreisentwicklung, Inflation, Lieferkettenbelastungen und Wettbewerbssituation) mit den erzielten Ergebnissen insgesamt zufrieden. Die möglichen zukünftigen Auswirkungen der beschriebenen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind weiterhin zum Aufstellungszeitpunkt noch nicht abschließend bewertbar. 3.4 Prognosebericht, Geschäftsgang und Aussichten Sämtliche Aussagen und Prognosen insbesondere zu Geschäftsgang und Aussichten sind aufgrund der aufgezeigten Risiken der künftigen Entwicklung weiterhin mit Unwägbarkeiten behaftet. Diese Risiken und Sondereffekte lassen keine abschließende Beurteilung zu. Das Vorantreiben von Digitalisierung und Automatisierung erschließt uns Wachstumsmöglichkeiten und gleichzeitig Verbesserung der eigenen nachhaltigen Effizienz. KI-fähige PCs könnten sich im Beschaffungszyklus bei Unternehmen als Wachstumstreiber beim PC-Absatz herausstellen. Im Rahmen der weiteren Digitalisierung der Bildungseinrichtungen (DigitalPakt Schule), sofern diese politisch durchgesetzt wird, sowie der Entwicklung zu mehr Home-Office Tätigkeiten erwarten wir mittelfristig wieder Zuwächse mit DV-Systemen. Der deutsche IT-Markt wird im umsatzstarken, aber margenschwachen Consumer-Bereich von multinationalen Unternehmen dominiert. Aufgrund unseres Ergebnisanspruches konzentriert sich unser Unternehmen auf den professionellen Bereich. Den gesamtwirtschaftlichen und sonstigen Herausforderungen im Jahr 2025 werden wir uns unter strikter Beibehaltung solider kaufmännischer Prinzipien stellen. Die Gesellschaft wird auch weiterhin keine spekulativen, risikobehafteten Anlagen tätigen. Der technologische Wandel beeinflusst - wie in den Vorjahren bereits thematisiert- auch die Entwicklung der Gesellschaft. Einige Produktkategorien marktführender Unternehmen sind als Bestandteil der bisherigen Produkt - und Absatzstrategie weggefallen oder weniger umsatz- und ertragsseitig bemerkbar. Die technologischen, konjunkturellen und neuen logistischen Megatrends stellen uns wie auch die IT-Branche vor erhebliche Herausforderungen, die nunmehr ohne Beispiel sind. Wir reagieren mit Investitionen in neue Produktbereiche, Ausbau des Portfolios und werden weiteres Know-how erwerben, um neue Kunden- und Marktsegmente insbesondere im Systemhausbereich zu erschließen. Aufgrund der geplanten Kundengewinnung möchten wir mittelfristig das Umsatzniveau wieder steigern; wobei ein Unterschreiten des Umsatzzieles aufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten durchaus möglich ist. Zudem zielen wir auch auf ein positives Vorsteuerergebnis auf Vorjahresniveau ab, was sich jedoch aufgrund der geschilderten Erschwernisse auch deutlich unter der Gewinnschwelle einpendeln kann. Unvorhersehbare Sondereinflüsse sind hierbei noch nicht einbezogen. Die Gesellschaft rechnet für 2025 mit einem leicht steigenden Umsatzniveaus im Vergleich zum Vorjahr. Trotz der skizzierten Risikolage geht der Vorstand derzeit von keinen bestandsgefährdenden Auswirkungen aus. An unserer Mittelfristplanung halten wir nach wie vor fest. Wir gehen davon aus, dass Verlängerungen der Debitorenlaufzeiten als Vertragsbestandteil zu prüfen sind. In Abhängigkeit von der Bonitätsbewertung und den Ertragsaussichten werden wir uns dem nicht verschließen. Ungeachtet der geplanten Entwicklung sind wir mit unserer Finanzkraft auch für die Finanzierung unterjähriger Projekte gut aufgestellt. 4. Risiken der künftigen Entwicklung a) Wirtschaftspolitische Unwägbarkeiten im Euroraum, Finanzmärkte und regulatorische Einflüsse Politisch motivierte Entscheidungen, Kostentreiber aufgrund der Energie- und Klimakrise werden für eine anhaltend steigende Inflation sorgen und so die Preisgefüge beeinflussen, die sich auf die gesamtwirtschaftliche Lage im Euroraum und das Investitionsverhalten der Entscheider auswirken. Die Unsicherheiten auf den Finanzmärkten, bedingt durch konjunkturelle und geopolitische Einflussfaktoren sowie durch den Russland-Ukraine/Nahost-Konflikt, lassen sich hinsichtlich der Investitionen im privaten und gewerblichen Bereich nach wie vor nicht quantifizieren. Darüber hinaus sehen wir uns nicht in der Lage, Wechselkursschwankungen EUR/USD ganzheitlich in Bezug auf unser operatives Geschäft zu beurteilen. Wir gehen davon aus, dass wesentliche direkte Kosten (Beiträge zur Sozialversicherung) und indirekte Kosten (Versicherungen, Transporte, etc.) steigen und das laufende und zukünftige Jahresergebnis beeinflussen werden. Es bestehen erhebliche Inflationsgefahren, gegen die es u. E. nur unzureichenden Schutz gibt. Eine Verschärfung von regulatorischen Anforderungen der nationalen und internationalen Finanzaufsicht könnten auf dem Bankensektor dazu führen, dass höhere Kapital- und Liquiditätsanforderungen auf schlechtere Finanzierungsbedingungen für die Wirtschaft hinauslaufen, also höhere Zinsen und Einschränkungen in der Kreditgewährung die Folge sein könnten; unser Unternehmen kann über die (erschwerte) Refinanzierung unserer Kunden in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir gehen nicht davon aus, dass negative Zinseffekte zu mehr IT-Investitionen führen, da langfristige Erwartungen in die Unternehmensentwicklung u.E. eher maßgeblich sind. Ergebnisbelastende Effekte können sich bei weiteren Änderungen in der Steuer- und Sozialgesetzgebung ergeben. Insbesondere weitere Anhebungen der Hebesätze bei Gewerbe- und Grundsteuern sind nicht auszuschließen. Der US-Dollar ist volatil und beeinflusst auch die Einkaufspreise auf den Weltmärkten. Der Kursverlauf des US-Dollars kann mittelbar bzw. indirekt zu Kostensteigerungen führen, die nur teilweise in Form von Preiserhöhungen weitergegeben werden können. b) Vertrieb Auch für das Jahr 2025 kann es, wie in den vergangenen Jahren, zu einem erhöhten Preis-/Absatzdruck kommen. Mit unserem kundenorientierten System vom Angebot bis zur Realisierung sehen wir ungeachtet der Kaufzurückhaltung in 2024 einen kostenbasierenden Wettbewerbsvorteil. Für die Anbahnung von Projekten ist dessen ungeachtet eine monatelange Vorbereitungsphase notwendig, die nur mit einer nachhaltigen Projekt- und Personalstrategie zum Geschäftsabschluss führt. Diese Vorlaufkosten sind aber notwendig, um weiterhin neueste Technologien unseren Zielkunden vorstellen zu können. Wir sehen aufgrund unserer Vertriebswege und unserer Kostenstruktur Chancen, um weiterhin attraktiv für unsere Kunden zu bleiben. Kritisch kann der Vertrauensverlust in die Zahlungsfähigkeit von Kunden werden. Hierdurch wird unsere Geschäftstätigkeit bzw. -strategie maßgeblich beeinflusst. Natürlich verändert sich auch unser Produktspektrum aufgrund des beschleunigten Technologiewechsels. Die Auswirkungen werden wir permanent beobachten, um mittels neuer Produkt-/Absatzstrategien darauf antworten zu können. Die Konzentration auf Seiten der Lieferanten und der bonitätsstarken Kunden wird weiterhin erwartet. c) Urheberrechtsabgaben Der BGH hat nun erstmalig im Revisionsverfahren (Az. I ZR 1/24) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob geschäftlich genutzte Geräte mit einer Geräteabgabe nach §§ 54ff. UrhG mit Abgaben belegt werden dürfen. Selbst bei positivem Ausgang für die Hersteller in Deutschland wird die eingetretene Wettbewerbskonzentration nicht mehr zu ändern sein und sich für die Gesellschaft keine Besserstellung ergeben. Mit der zunehmenden Verbreitung von Künstlicher Intelligenz (KI) im unternehmerischen Einsatz steigt auch die regulatorische Aufmerksamkeit hinsichtlich der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen. In Deutschland fordern verschiedene Verwertungsgesellschaften die Einführung pauschaler Abgaben auf KI-Systeme oder deren Nutzung, um Urheberrechte von Kreativschaffenden zu schützen, deren Werke möglicherweise als Trainingsdaten verwendet wurden. Die Gesellschaft beobachtet die regulatorische Entwicklung aufmerksam und prüft regelmäßig die Auswirkungen auf bestehende und geplante KI-Prozesse. Bei konkreten gesetzlichen Vorgaben werden gegebenenfalls Anpassungen in der strategischen Technologieplanung sowie in den Budgetierungen vorgenommen. d) Kapitalmarkt An unserer Einschätzung des Kapitalmarktes in Bezug auf unser Unternehmen halten wir wie in den vergangenen Jahren unverändert fest. Von Kapitalmarktseite sehen wir das Risiko, dass einige Teilnehmer sich über langwierige Klageverfahren Vorteile zu Lasten der Gesellschaft erstreiten wollen. Die Änderungen der sog. Market Abuse Regulation ab Juli 2016 werden zu erhöhtem Aufwand und damit Kosten führen. e) Technologie Aus technologischer Sicht hängt unsere Produktweiterentwicklung von Intel, AMD, Microsoft, Samsung, Qualcomm, MSI, Philips, AOC, ASUS, NVIDIA, u. a. ab. Diese Abhängigkeit betrifft aber auch andere Wettbewerber. f) Personal Aufgrund des Fach- und Führungskräftemangels in der IT-Branche sehen wir verstärkt die Gefahr, dass Schlüsselpersonen aufgrund von Abwerbungen von Wettbewerbsunternehmen oder aus sonstigen Gründen das Unternehmen verlassen könnten. Der Verlust einzelner oder mehrerer Personen wäre kurzfristig nicht auszugleichen und die Erreichung der gesteckten Ziele würde erheblich erschwert oder stark verzögert. g) Sonstiges Auf den kostentreibenden Bedarf an Energie haben wir am Standort durch neue Versorgungssysteme reagiert. Die Hyrican Informationssysteme AG verfolgt die Entwicklungen und mögliche Auswirkungen hinsichtlich des „Lieferkettengesetzes“. Russland-Ukraine-Konflikt / Nahost-Konflikt Die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges sowie die Spannungen in Nahost auf das operative Geschäft lassen sich aktuell nicht konkret abschätzen. Die militärische und politische Situation ist derzeit nicht einschätzbar und ändert sich fortlaufend. Der Konflikt könnte wesentliche Auswirkungen auf das operative Geschäft der Gesellschaft haben. Für die Hyrican Informationssysteme AG könnten sich Risiken in steigenden Beschaffungspreisen für Waren, Transporte und Energie ergeben. Die Stärke der Auswirkungen ist jedoch mit sehr hoher Unsicherheit behaftet und hängt stark vom weiteren Verlauf des Krieges sowie den damit zusammenhängenden Sanktionen ab. Eskalierende Spannungen zwischen China und den USA sowie Instabilitäten in Schwellenländern könnten weitere globale Krisen auslösen. Risiken aus der internationalen Handelspolitik - mögliche Auswirkungen der US-Zollpolitik Durch Einführung oder Ausweitung von Importzöllen oder andere handelspolitische Maßnahmen der US-Regierung auf ausgewählte Produktgruppen könnten internationale Handelsbeziehungen beeinträchtigt und Unsicherheiten geschaffen werden. Die Gesellschaft beobachtet die zollpolitischen Entwicklungen in den USA kontinuierlich und bewertet potenzielle Auswirkungen auf die eigene Geschäftstätigkeit. Strategische Beschaffungsdiversifizierung sowie enge Kontakte in den relevanten Märkten dienen als Maßnahmen zur Risikominderung. Dennoch lässt sich ein negativer Einfluss auf Umsatz, Kostenstruktur und Ergebnisentwicklung bei einer Verschärfung der US-Zollpolitik nicht ausschließen. Möglicher China-Taiwan-Konflikt Die Gesellschaft müsste mit negativen Folgen in Bezug auf Materialverfügbarkeit, Lieferketten, Transporte usw. rechnen und könnte daher Auswirkungen auf Umsätze, Margen und Ergebnisse nicht ausschließen. 5. Chancen der künftigen Entwicklung Aufgrund der kurzlebigen Spezifikationen sehen wir den Faktor Geschwindigkeit zu unseren Gunsten. Zudem führen unsere Vertriebswege direkt zum Kunden, so dass unsere Kostenstruktur einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil bedeutet. Unsere starke Liquiditätsausstattung versetzt uns in die Lage, bankenunabhängig umfangreiche Projekte entwickeln und akquirieren zu können. Es ist nach wie vor unsere Philosophie, nur solche Projekte zu realisieren, die den Umsatz und Ertrag mittelfristig nachhaltig steigern helfen. Dazu haben wir mit weiteren Kunden, engagierten Mitarbeitern und Produkten & Services für die nächsten Jahre die Plattform geschaffen, um unsere Unternehmensziele zu erreichen. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung Zu den verschiedenen Klagen der Deutsche Balaton AG verweist die Gesellschaft an dieser Stelle auf die Ausführungen in den Lageberichten der vergangenen Jahre. Das Landgericht Erfurt hat uns mit Urteil vom 18. März 2020 mitgeteilt, dass die Klagen (AZ: 1 HK O 185/14; 1 HK O 80/18) der Aktionärin Deutsche Balaton AG gegen die Hyrican Informationssysteme AG vollständig abgewiesen wurden. Die Deutsche Balaton AG hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Mit Urteil vom 10.10.2024 hat das Thüringer Oberlandesgericht in Jena die Berufung der Deutsche Balaton AG zurückgewiesen und die Kosten für das Berufungsverfahren der Deutsche Balaton AG auferlegt. Die Deutsche Balaton AG hat mit Schriftsatz vom 14.11.2024 gegen das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH Karlsruhe eingelegt. Die Gesellschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit Beschluss vom 10. Juli 2018 der Bundesgerichtshof die Revision der Beklagten im Hinblick auf die Beschlüsse zur Barkapitalerhöhung zurückgewiesen hat. Gleichzeitig ergibt sich aus der Urteilsbegründung des Senats, dass nichtige Entscheidungen des Vorstands und des Aufsichtsrats einschließlich einer Verletzung des Bezugsrechts der Aktionäre nicht die Wirksamkeit der durchgeführten und eingetragenen Kapitalerhöhung und der damit entstandenen neuen Mitgliedschaftsrechte berühren. Vorsorglich wurden, soweit abschätzbar, Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bis zum Abschluss des Rechtsstreites gebildet. Sicherungsgeschäfte oder Finanzinstrumente sofern dies nach § 289 (2) HGB für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung von Belang ist, bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 7. Forschung und Entwicklung Die Hyrican Informationssysteme AG betreibt keine eigene Forschung und Entwicklung bei Grundlagentechnologien. Wir arbeiten jedoch eng mit den Technologieführern und -entwicklern zusammen, um weitere Chancen zur Produktfelderweiterung zu erschließen. Entsprechend den Kundenanforderungen ist es unser Ziel, die innovativen Technologien zügig zu integrieren und unseren Kunden zugänglich zu machen. 8. Zweigniederlassungen der Gesellschaft Die Gesellschaft betreibt keine Zweigniederlassungen. Als Betriebsstätte dienen ausschließlich die eigenen Betriebsimmobilien in Kindelbrück. 9. Notierung Die Preisfeststellung für die auf den Inhaber lautenden Stückaktien erfolgt im Freiverkehr (M:access) der Bayerischen Börse München. Aufgrund der Preisfeststellung für die Aktien im Freiverkehr ist die Hyrican Informationssysteme AG keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG, bzw. kein kapitalmarktorientiertes Unternehmen gemäß § 264d HGB. Vor dem Hintergrund entfallen Angaben zum Vergütungssystem. 10. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024 geführt hätten. In Bezug auf die Krisenszenarien verweisen wir auf den Absatz Risiken der künftigen Entwicklung.
Kindelbrück, 30. April 2025
Michael Lehmann Sven Lüttig Bilanz zum 31.12.2024Hyrican Informationstechnik AktiengesellschaftKindelbrückAKTIVA
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Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2024 bis 31.12.2024Hyrican Informationstechnik AktiengesellschaftKindelbrück
Anhang für 2024Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke in diesem Anhang gemacht. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft mit Sitz in Kindelbrück im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 110414 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Aufstellung erfolgte unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind ab dem 1. Januar 2012 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Unfertige Erzeugnisse sind zum 31. Dezember 2024 nicht vorhanden. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf risikobehaftete Posten waren nicht erforderlich. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Barwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer restlichen Laufzeit von 10 Jahren verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % und erwartete Rentensteigerungen mit 3 % berücksichtigt. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht gebildet worden. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen von 30% im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden grundsätzlich verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Zu den wesentlichen Investitionen verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht unter „Investitionen“. Finanzanlagen Angaben zum Anteilsbesitz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Wesentliche Einzelposten der sonstigen Vermögensgegenstände waren zum 31. Dezember 2024 Forderungen aus Ertragsteuern von TEUR 99 (Vj. TEUR 122), Forderungen aus Zinserträgen i. H. v. TEUR 177, debitorischen Kreditoren i. H. v. TEUR 61 (Vj. TEUR 22) sowie analog dem Vorjahr die Hinterlegung einer insolvenzsicheren Garantiestellung nach dem ElektroG (TEUR 150). Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.850.000,00 und ist eingeteilt in 4.850.000 Stückaktien zu je EUR 1,00. Mit Beschluss vom 10. Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof AZ: II ZR 120/16 unter RN 47 die Wirksamkeit der Kapitalmaßnahmen bestätigt. Aus der Urteilsbegründung des Senats ergibt sich, dass nichtige Entscheidungen des Vorstands und des Aufsichtsrats einschließlich einer Verletzung des Bezugsrechts der Aktionäre nicht die Wirksamkeit der durchgeführten und eingetragenen Kapitalerhöhung und der damit entstandenen neuen Mitgliedschaftsrechte berühren. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, hat mit Schreiben vom 28. Oktober 2011 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kalkplatz 5, Kindelbrück, unmittelbar den vierten Teil der Aktien übersteigt. In diesem Zusammenhang wurde zusätzlich mitgeteilt, dass von der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg sowie Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Werrgasse 9, 69120 Heidelberg mittelbar mehr als der vierte Teil der Stimmrechte an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft gehalten wird. Pensionsrückstellungen Durch Zahlung einer Abfindung (Kapitalzahlung) ist der Grund für die Bildung von Pensionsrückstellungen entfallen. Übrige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Rechtskosten, Kundenskonti/Boni, Personalaufwendungen sowie für Gewährleistungsansprüche gebildet. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Angabenpflichtige Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen nicht oder im nicht wesentlichen Umfang vor. Außerbilanzielle Geschäfte Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte liegen nicht vor. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 517 (Vj. TEUR 160) handelt es sich im Wesentlichen um Versicherungserträge aus Rückdeckungsversicherung (TEUR 203); Auflösung von Rückstellungen auf Rechtskosten (TEUR 165); Verkäufe Sachanlagen (TEUR 42); Erträge aus Kursdifferenzen (TEUR 35) sowie Ersatzansprüche/Entschädigungen (TEUR 38). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 919 (Vj. TEUR 1.217) betreffen im Wesentlichen Fracht und Verpackung (TEUR 219), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 81), sonstige Fremdarbeiten (TEUR 84), Werbekosten (TEUR 81) Aufwendungen aus Kursdifferenzen (TEUR 33), sowie Aufwendung für Reparaturen (TEUR 31). Periodenfremde Aufwendungen sind nicht angefallen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Für 2024 wurden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 135 aufgewendet. Im Vorjahr entstand bei der Körperschaftsteuer ein Verlustrücktrag nach den Regelungen des § 10d Abs. 1 EstG i.H.v. TEUR 122. Jahresüberschuss/Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn ergibt sich wie folgt:
Sonstige Angaben Aufsichtsrat
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Für die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 wurden TEUR 36 aufgewendet. Aktienoptionsprogramme für Aufsichtsräte bestehen nicht. Vorstand
Gesamtbezüge des Vorstandes Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung):
GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 11.762.461,08 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 (Vj. EUR 0,04) je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von EUR 4.850.000,00.
Prüfungs- und Beratungsgebühren Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berufsausübungsgesellschaft, Bonn, beträgt für:
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Sonstige Ereignisse von besonderer Bedeutung liegen nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht vor.
Kindelbrück, 30. April 2025
Michael Lehmann Sven Lüttig Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kindelbrück Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kindelbrück, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kindelbrück, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, den 30.04.2025 dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälter Dr. Matthias Johnen, Wirtschaftsprüfer Nadine Stammen, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft (nachstehend auch „Gesellschaft“) hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er befasste sich im Geschäftsjahr 2024 regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung der Gesellschaft, beriet sich regelmäßig mit dem Vorstand der Gesellschaft und überwachte sorgfältig dessen Tätigkeit. Der Aufsichtsrat wurde in alle Entscheidungen, die für die Gesellschaft von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft wesentlichen Aspekte der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Lage einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über jeweils aktuelle Themen. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung zugestimmt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Im Berichtsjahr 2024 fanden insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen statt, konkret am 18. Januar 2024, 18. Juni 2024, 7. August 2024 und am 13. Dezember 2024. Gegenstand regelmäßiger Erörterungen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie der jeweilige Stand der Rechtsstreitigen mit der Aktionärin Deutsche Balaton AG. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat In der Aufsichtsratssitzung am 18. Januar 2024 erörterte der Aufsichtsrat insbesondere den Stand der Rechtsstreitigen mit der Aktionärin Deutsche Balaton AG. Nach eingehender Erörterung sowie auf Grundlage eines hierzu eingeholten Rechtsgutachtens sowie der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Hinweise der Berufungsgerichte beschloss der Aufsichtsrat, keine außergerichtlichen oder gerichtlichen Maßnahmen gegen Organmitglieder des Gesellschaft, die an den Beschlüssen der Bar- und Sachkapitalerhöhung in 2011 und 2012 mitwirkten, zu ergreifen und zugleich über die zu diesem Zeitpunkt vorgenommenen Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechnung möglicher Ansprüche der Gesellschaft gegen Organmitglieder hinaus keine weiteren Schritte zu ergreifen. Weiter berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung sowohl in dem kurz zuvor abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 als auch im Geschäftsjahr 2024. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 18. Juni 2024 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem aufgestellten Jahresabschluss nebst Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 und den Prüfungsschwerpunkten der Abschlussprüferin. Herr Dr. Johnen und Herr Hummelsbeck von der Abschlussprüferin dhpg Dr. Harzem & Partner mbB Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, gaben auf Grundlage einer Präsentation Auskunft über ihre Prüfungshandlungen und deren Ergebnisse, die auch erörtert wurden, sowie Anmerkungen und Erläuterungen zum Jahresabschluss nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023. Ferner beantworteten die Wirtschaftsprüfer einzelne Fragen, insbesondere über die Bewertung der Vorräte sowie Prozessrisiken und der damit verbundenen Höhe und Bildung von Rückstellungen. Darüber hinaus wurden die Ertragslage sowie die Vermögens- und Finanzlage diskutiert. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigte daher den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023. Damit war der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt. Gegenstand der Sitzung war zudem die Erörterung und Genehmigung des Aufsichtsratsberichts für das Geschäftsjahr 2023. Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat in der Aufsichtsratssitzung die Tagesordnung für die Hauptversammlung, insbesondere den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Verwendung des Bilanzgewinns, und genehmigte diese. Daneben erörterte der Aufsichtsrat den aufgestellten Jahresabschluss der Tochtergesellschaft Hyrisan Concepte und Systeme GmbH für das Geschäftsjahr 2023. Abschließend berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund einer herausfordernden Absatzsituation. Schwerpunkt der Aufsichtsratssitzung vom 7. August 2024 war die Erörterung der Rechtsstreitigen mit der Aktionärin Deutsche Balaton AG, insbesondere unter Berücksichtigung eines an diesem Tage zuvor stattgefundenen Gerichtstermins vor dem Oberlandesgerichts Jena. Weiterer Gegenstand war die Vorbesprechung der ordentlichen Hauptversammlung am folgenden Tag. Schließlich stimmte der Aufsichtsrat nach entsprechender Erörterung der Auszahlung einer Pensionszusage als einmalige Kapitalabfindung an das Vorstandsmitglied Herr Lehmann zu. In der Aufsichtsratssitzung am 13. Dezember 2024 berichtete der Vorstand neben der Umsatz- und Ergebnisentwicklung insbesondere auch über die Werthaltigkeit der Vorräte sowie der Forderungen aus Lieferung und Leistung. Des Weiteren berichtete der Vorstand über das Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfungen sowie das Ergebnis der Prüfungen der Sozialversicherungsträger. Weiter stimmte der Aufsichtsrat der vom Vorstand vorgelegten Planung für das Geschäftsjahr 2025 zu. Zudem stimmte der Aufsichtsrat der Gewährung freiwilliger Einmalzahlungen an die Mitarbeiter zu. Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Erörterung der weiteren Entwicklung der Rechtsstreitigkeiten mit der Aktionärin Deutsche Balaton AG. Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats Im Berichtszeitpunkt gab es weder auf Seiten des Vorstands noch des Aufsichtsrats personelle Veränderungen. Ausschüsse Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, wurden im Geschäftsjahr 2024 keine Ausschüsse gebildet. Jahresabschluss Die von der Hauptversammlung am 8. August 2024 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüferin, die dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berufsausübungsgesellschaft, Bonn, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussprüferin hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben. In ihrem Prüfungsbericht erläuterte die Abschlussprüferin die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft die Regeln des HGB eingehalten hat. Es wurden seitens der Abschlussprüferin keinerlei Beanstandungen vorgenommen. Sowohl der Jahresabschluss und der Lagebericht für die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft als auch der Prüfungsbericht der Abschlussprüferin lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 27. Mai 2025 unter telefonischer Zuschaltung der Abschlussprüferin ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 aufgestellten Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Lagebericht und der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesellschaft hat sich der Aufsichtsrat einverstanden erklärt. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft und sich diesem Vorschlag angeschlossen. Dank Für die im Berichtsjahr 2024 geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für ihr hohes Engagement und ihre Leistung aus.
Kindelbrück, im Mai 2025
Für den Aufsichtsrat Hans Joachim Rust, Aufsichtsratsvorsitzender |
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