IBU-tec advanced materials AGWeimarKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023
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* inkl. Umsätze aus
Batterieserviceprojekten
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Daraus ergeben sich die wesentlichen Anspruchsgruppen,
darunter insbesondere die Kunden, Beschäftigte,
Behörden, Aktionäre sowie die Gesellschaft, wobei
die direkte Nachbarschaft und Anwohner für die IBU-tec
Gruppe eine besondere Bedeutung haben. Die
Unternehmenspolitik zielt nicht zuletzt darauf ab, die
Forderungen und Erwartungen interessierter Parteien
einzubeziehen. So zählen zu ihren Grundsätzen
insbesondere die Aufrechterhaltung von Qualität
über alle Produktions- und Prozessschritte hinweg, der
Schutz der Umwelt sowie die Sicherheit der
Beschäftigten. Die Prozesse der Gruppe sind zudem so
gestaltet, dass energieeffiziente und ressourcen- und
umweltschonende Technologien zum Einsatz kommen. Nachbarn,
die Behörden und die Bevölkerung der Landkreise
werden regelmäßig über die
Produktionsmerkmale, die damit verbundenen Risiken und
über Verhaltensmaßnahmen im Störfall
informiert.
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Die IBU-tec Gruppe unterzieht sich
regelmäßigen internen und externen Audits, um
die Wirksamkeit ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten zu
prüfen und bei Bedarf anzupassen. Zusätzlich
unterzieht sie sich im Rahmen des Lieferkettenmanagements
ihrer Kunden regelmäßig CSR-Ratings.
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1
https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202324/
Weimar, 14. März 2024 Jörg
Leinenbach
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023A K T I V A scrollen
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Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
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2023 | 2022 | |
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EUR | EUR | EUR |
1. Umsatzerlöse |
|
48.231.931,97 | 53.944.469,91 |
2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
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271.920,79 | 4.299.496,54 |
3. Andere aktivierte Eigenleistungen |
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889.725,78 | 357.215,60 |
4. Sonstige betriebliche Erträge |
|
2.191.564,79 | 1.710.884,03 |
-
davon aus der Währungsumrechnung:
EUR 74.439,18 (Vj.: EUR 382.979,97) |
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51.585.143,33 | 60.312.066,08 |
5. Materialaufwand |
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a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe und für |
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bezogene Waren | -23.441.302,02 |
|
-29.665.824,29 |
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -2.183.444,62 |
|
-2.189.241,34 |
|
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-25.624.746,64 | -31.855.065,63 |
6. Personalaufwand |
|
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|
a) Löhne und Gehälter | -11.991.949,70 |
|
-11.333.769,07 |
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und |
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für Unterstützung | -2.230.470,31 |
|
-2.038.515,36 |
- davon für Altersversorgung: |
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EUR 106.145,55 (Vj.: EUR 124.950,15) |
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-14.222.420,01 | -13.372.284,43 |
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des |
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Anlagevermögens und Sachanlagen |
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-4.749.471,49 | -4.750.031,06 |
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen |
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-8.782.460,99 | -8.399.392,42 |
- davon aus der Währungsumrechnung: |
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EUR 367.896,01 (Vj.: EUR 128.856,45) |
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9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 8.590,11 |
|
2.326,05 |
- davon aus Abzinsung Rückstellungen: |
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EUR 1.430,17 (Vj.: EUR 0,00) |
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10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -440.908,27 |
|
-281.132,83 |
- davon aus Aufzinsung Rückstellungen: |
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|
EUR 65,44 (Vj.: EUR 390,77) |
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-432.318,16 | -278.806,78 |
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
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-222.990,52 | -343.525,80 |
- davon Ertrag (i. Vj. Aufwand) aus der Veränderung bilanzierter |
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latenter Steuern EUR 404.378,25 (Vj.: EUR 605.101,08) |
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12. Ergebnis nach Steuern |
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-2.449.264,48 | 1.312.959,96 |
13. Sonstige Steuern |
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-36.921,91 | -28.084,28 |
14. Konzernjahresfehlbetrag (i. Vj. Konzernjahresüberschuss) |
|
-2.486.186,39 | 1.284.875,68 |
15. Gewinnvortrag aus Vorjahr |
|
13.909.844,91 | 12.624.969,23 |
16. Gewinnausschüttung |
|
-190.000,00 | 0,00 |
17. Bilanzgewinn |
|
11.233.658,52 | 13.909.844,91 |
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2023 |
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TEUR |
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit |
|
Periodenergebnis | -2.486 |
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 4.749 |
Zunahme der Rückstellungen | 584 |
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens | -284 |
Verluste aus Anlagenabgängen | 12 |
Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | 270 |
Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva | -933 |
Zinsaufwendungen/Zinserträge | 432 |
Ertragsteueraufwand/-ertrag | 223 |
bezahlte Ertragsteuern | -175 |
Einzahlungen aus Zuschüssen | 20 |
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.412 |
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
|
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 55 |
Auszahlungen für Investitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände | -654 |
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -6.676 |
Erhaltene Zinsen | 9 |
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen | 1.005 |
Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -6.261 |
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
|
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 3.874 |
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten | -2.168 |
Gezahlte Zinsen | -413 |
Gezahlte Dividende an Gesellschafter | -190 |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 1.103 |
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode |
|
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) | -2.747 |
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 3.127 |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 380 |
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds |
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Liquide Mittel | 380 |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 380 |
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Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage |
Gesetzliche Rücklage | Andere Gewinnrücklagen |
Bilanzgewinn |
Eigenkapital |
|
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
Stand 01.01.2022 | 4.750 | 40.250 | 300 | 177 | 12.625 | 58.102 |
Konzernjahresüberschuss |
|
|
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1.285 | 1.285 |
Stand 31.12.2022 | 4.750 | 40.250 | 300 | 177 | 13.910 | 59.387 |
Stand 01.01.2023 | 4.750 | 40.250 | 300 | 177 | 13.910 | 59.387 |
Ausschüttungen |
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-190 | -190 |
Konzernjahresfehlbetrag |
|
|
|
|
-2.486 | -2.486 |
Stand 31.12.2023 | 4.750 | 40.250 | 300 | 177 | 11.234 | 56.711 |
I. Allgemeine Angaben
Der Konzernjahresabschluss der IBU-tec Gruppe
für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 wurde nach
den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt.
Für den Konzernjahresabschluss wurde das
gesetzliche Gliederungsschema des § 290 HGB befolgt.
Besondere Umstände, die dazu führen, dass
der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage nicht vermittelt, waren nicht zu verzeichnen
(§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB).
Von zulässigen Erleichterungen gemäß
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die IBU-tec advanced materials AG
("Muttergesellschaft") hat ihren Sitz in Weimar und ist in
das Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter der Nummer
HRB 503021 eingetragen.
II. Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss wurden die hundertprozentige
Tochtergesellschaften, die BNT Chemicals GmbH,
Bitterfeld-Wolfen, ("BNT GmbH" oder "Tochtergesellschaft")
und, erstmalig im Geschäftsjahr 2023, die IBUvolt
battery materials GmbH, Weimar, ("IBUvolt GmbH" oder
"Tochtergesellschaft") einbezogen, auf die die IBU-tec AG
unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss
ausübt.
IBUvolt battery materials GmbH übt zum
31.12.2023 noch keinen operativen Geschäftsbetrieb
aus.
Für die BNT GmbH wurden
Erleichterungsvorschriften gemäß §264 Abs
3. HGB angewendet.
III. Konsolidierungsgrundsätze
Bei der erstmaligen Einbeziehung der BNT GmbH zum
30.06.2018 wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der
Kaufpreisallokation neu bewertet respektive angesetzt.
Hierbei führten die stillen Reserven bei den
Grundstücken zu einer Höherbewertung
gegenüber dem Jahresabschluss des Tochterunternehmens.
Auf Basis dieser stillen Reserven wurden passive latente
Steuern ermittelt und in der Konzernbilanz angesetzt.
Zusätzlich wurde ein Geschäfts- und
Firmenwert in der Konzernbilanz als
Vermögensgegenstand angesetzt. Vorhandene steuerliche
Verlustvorträge bei der BNT GmbH führten zum
Ansatz von aktiven latenten Steuern, deren Bildung im
Rahmen der Erstkonsolidierung zum 30.06.2018 erfolgte. In
den kommenden Jahren kam es zur schrittweisen
Auflösung im Rahmen der Folgekonsolidierungen zum
Bilanzstichtag, welche jeweils erfolgswirksam in der
Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den
Konzernunternehmen wurden aufgerechnet.
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden die
Erlöse und Aufwendungen aus den konzerninternen
Weiterberechnungen ebenso wie die internen Zinserträge
bzw. Zinsaufwendungen aus dem durch die IBU-tec AG an die
BNT GmbH gewährten Gesellschafterdarlehen im Zuge der
Konsolidierung eliminiert.
Der Geschäfts- oder Firmenwert aus der
Erstkonsolidierung wird über einen Zeitraum von 10
Jahren linear abgeschrieben.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Für die Abschreibung von Gegenständen des
Anlagevermögens wurden folgende Abschreibungsmethoden
angewandt:
Anlagenposition | Abschreibungsmethode | Nutzungsdauer |
Entgeltlich erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände | linear | bis zu 11 Jahre |
Geschäftsbauten | linear | bis zu 40 Jahre |
Technische Anlagen und Maschinen | linear | bis zu 30 Jahre |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | linear | bis zu 33 Jahre |
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten und, sofern
diese der Abnutzung unterliegen, abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Dabei kam
grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Die Abschreibung erfolgte pro rata temporis.
Selbstständig nutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, die der
Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungskosten
0,8 T€ nicht übersteigen.
Das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1
HGB wurde im Geschäftsjahr 2023 durch die IBU-tec AG
in Anspruch genommen. Entwicklungskosten in Höhe von
351 T€ (Vorjahr: 26 T€) für die Entwicklung
neuer Produktionsverfahren, für Prototypen von
LFP-Batteriezellen, für die Entwicklung von LFP 402
und für die Entwicklung der Dachmarke IBU-tec, die
auch dem Gesamtbetrag der erfassten und nicht im
Kundenauftrag erfolgten Forschungs- und Entwicklungskosten
entsprechen, wurden unter den selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert.
Die aktivierten Entwicklungskosten beinhalten angemessene
Teile der Verwaltungsgemeinkosten. Die Herstellungskosten
entsprechen im Übrigen der handelsrechtlichen
Wertuntergrenze. Eine Aktivierung erfolgt seit dem
Zeitpunkt, ab dem die IBU-tec AG vom erfolgreichen
Projektabschluss und damit dem Entstehen eines
Vermögensgegenstands ausgeht. Es wurden im
Geschäftsjahr Abgänge in Höhe von 26 T€
gebucht (Vorjahr: 0 T€). Unter Berücksichtigung
der auf den aktivierten Betrag entfallenden passiven
latenten Steuern resultiert ein gem. § 268 Abs. 8 HGB
ausschüttungsgesperrter Betrag von 385 T€
(Vorjahr: 95 T€).
Beim Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften
Wertminderung erfolgen außerplanmäßige
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen.
Umlaufvermögen
Innerhalb der
Vorräte wurden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten mit dem gleitenden
Durchschnittspreis bewertet oder zu den niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag angesetzt.
Der Wertansatz der
unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sowie der
fertigen Erzeugnisse erfolgte zu den
Herstellungskosten unter Anwendung der
Standardpreismethode. In die Berechnung der
Herstellungskosten wurden, neben den handelsrechtlichen
Pflichtbestandteilen, angemessene Teile der Kosten der
allgemeinen Verwaltung einbezogen. Durch ausreichend
bemessene Wertkorrekturen wurde allen erkennbaren
Lagerungs- und Bestandsrisiken Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Dem Ausfallwagnis
wurde durch Pauschalwertberichtigung auf Forderungen
ausreichend Rechnung getragen.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
geleistete Vorauszahlungen, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Aufgrund von temporären oder quasi-permanenten
Differenzen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen wurden
latente Steuern ermittelt. Diese werden mit dem
unternehmensindividuellen Steuersatz (30,58%) im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet. Mit Ausnahme der im
Rahmen der Erstkonsolidierung erfassten Beträge
unterbleibt eine Aktivierung von latenten Steuern aufgrund
der auf Einzelabschlussebene bestehenden steuerlichen
Verlustvorträge wie im Vorjahr. Die Beträge der
sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung werden nicht
abgezinst. Es erfolgt eine Saldierung von aktiven und
passiven latenten Steuern nach § 306 und § 274
HGB.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Für
öffentliche Investitionszuschüsse wurde
ein Passivposten gebildet, die korrespondierend zu den
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauern der
bezuschussten Anlagengegenstände aufzulösen sind.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Bewertung erfolgt jeweils in der Höhe des
Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der Deutschen Bundesbank der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind zum
Nennwert angesetzt.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
erhaltene Vorauszahlungen, die Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)
beachtet.
V. Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die im Abschnitt IV. dargestellten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind bis auf die nachfolgende Ausnahme
unverändert angewandt worden.
Änderungen in der Bilanzierung:
Um Produktionskosten zu sparen und um die
kurzfristigen Vertriebschancen zu verbessern, beabsichtigt
die IBU-tec AG, den Großteil der auf Lager
befindlichen LFP-400-Bestände, nicht mehr als
eigenständiges Produkt zu vermarkten, sondern im
Rahmen des Produktionsprozesses von LFP-402 beizumischen.
Die LFP-400-Bestände wurden daher im vorliegenden
Jahresabschluss in Höhe von TEUR 3.861 von den
fertigen Erzeugnissen in die unfertigen Erzeugnisse
umgegliedert. Die IBU-tec AG geht davon aus, dass die
Selbstkosten des Endprodukts, LFP-402, welches unter
Beimischung von LFP-400 produziert werden soll, unter dem
erwarteten Verkaufspreis liegen werden. Eine Abschreibung
der Herstellungskosten auf den niedrigen beizulegenden Wert
ist daher nicht erforderlich.
VI. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel dargestellt.
Bei der erstmaligen Einbeziehung der BNT GmbH zum
30.06.2018 wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der
Kaufpreisallokation neu bewertet respektive angesetzt.
Hierbei führten die stillen Reserven bei den
Grundstücken zu einer Höherbewertung
gegenüber dem Jahresabschluss des Tochterunternehmens.
Zusätzlich wurde ein Geschäfts- und Firmenwert in
der Konzernbilanz als Vermögensgegenstand angesetzt.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über einen
Zeitraum von zehn Jahren linear abgeschrieben.
Vorräte
in T€ | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 13.514 | 12.675 |
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 4.855 | 749 |
Fertige Erzeugnisse | 3.589 | 7.424 |
Gesamt | 21.958 | 20.847 |
Der starke Rückgang innerhalb der Fertigen
Erzeugnisse und der starke Anstieg der Unfertigen
Erzeugnisse resultieren bei der IBU-tec AG aus der
Umgliederung von Lithium-Eisen-Phosphat (LFP
400)-Batteriematerial. Wir verweisen diesbzgl. auf die
Ausführungen im Abschnitt V.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände in Höhe von 8.252
T€ (Vorjahr: 9.607 T€) setzt sich aus Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7.955
T€ (Vorjahr: 8.093 T€) und sonstigen
Vermögensgegenständen in Höhe von 298
T€ (Vorjahr: 1.514 T€) zusammen.
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten haben sich von
3.127 T€ im Vorjahr auf 380 T€ im Berichtsjahr
reduziert.
Weiterführende Informationen sind der
Kapitalflussrechnung in Anlage 1.3 zu entnehmen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im
Wesentlichen vorausgezahlte
Betriebsversicherungsprämien sowie sonstige
Kostenabgrenzungen.
Eigenkapital
Das Konzerneigenkapital hat sich im Jahr 2023 wie
folgt entwickelt:
in T€ | 31.12.2022 | Kapital-rücklage | Kapital-erhöhung | Dividende | Konzernjahres-ergebnis | 31.12.2023 |
Gezeichnetes Kapital | 4.750 | - | - | - | - | 4.750 |
Kapitalrücklage | 40.250 | - | - | - | - | 40.250 |
Gesetzliche Rücklage | 300 | - | - | - | - | 300 |
Andere Gewinnrück-lagen | 177 | - | - | - | - | 177 |
Ausschüttungen |
|
|
|
-190 |
|
-190 |
Bilanzgewinn | 13.910 | - | - | -190 | -2.486 | 11.424 |
|
59.387 | - | - | -190 | -2.486 | 56.711 |
Sonderposten
Für alle Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen wurden Sonderposten gebildet, die
entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten
Anlagegüter aufgelöst werden.
in T€ | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Sonderposten für Investitionszuschüsse | 3.082 | 2.340 |
Rückstellungen
Steuerrückstellungen für Körperschaft-
und Gewerbesteuer wurden in Höhe von 801 T€
(Vorjahr 349 T€) für den Veranlagungszeitraum
2023 gebildet, welche im Rahmen der bei der BNT GmbH
stattgefundenen Betriebsprüfung und den dabei
gemachten Feststellungen entstanden sind.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie
folgt zusammen:
in T€ | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
Proben & Archivierung | 94 | 88 |
Personal | 1.004 | 1.000 |
Übrige | 1.814 | 1.213 |
Gesamt | 2.912 | 2.301 |
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) hat
die BNT GmbH per Anordnung verpflichtet, auf dem
Grundstück liegende zinnhaltige Restmaterialien extern
und auf eigene Kosten zu entsorgen. Die BNT GmbH hat
hiergegen Klage eingereicht und verhandelt derzeit mit dem
LVwA bezüglich der aufschiebenden Wirkung der Klage.
Eine Entscheidung hierzu liegt noch nicht vor.
Außerdem hat die BNT GmbH beim LVwA die Errichtung
und den Betrieb einer Anlage beantragt, mit der die BNT
GmbH diese zinnhaltigen Restmaterialien selbst aufbereiten
und den werthaltigen Rohstoff daraus nutzen oder vermarkten
könnte. Das Genehmigungsverfahren läuft
gegenwärtig. Die möglichen externen
Entsorgungskosten aufgrund der Anordnung haben wir als
Rückstellung in Höhe von 772 T€
berücksichtigt.
Übrige sonstige Rückstellungen bestehen
darüber hinaus für Kosten der Prüfung des
Jahresabschlusses und für Verpflichtungen aus
Gewährleistungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
in T€ | Gesamt |
bis zu
1 Jahr |
1
bis
5 Jahre |
mehr als
5 Jahre |
Besicherter Betrag |
Verb. gegenüber Kreditinstituten | 8.476 | 5.641 | 2.835 | 0 | 4.033 |
Vorjahr | 6.368 | 1.768 | 4.500 | 100 | 4.033 |
Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen | 75 | 75 | 0 | 0 |
|
Vorjahr | 90 | 90 | 0 | 0 |
|
Verb. aus Lieferungen und Leistungen | 1.799 | 1.799 | 0 | 0 |
|
Vorjahr | 3.017 | 3.017 | 0 | 0 |
|
sonstige Verbindlichkeiten | 1.598 | 1.095 | 503 | 0 |
|
Vorjahr | 1.700 | 796 | 904 | 0 |
|
Gesamt | 11.947 | 8.609 | 3.338 | 0 |
|
Vorjahr | 11.175 | 5.671 | 5.404 | 100 |
|
Verbindlichkeiten gegenüber der Commerzbank sind
in Höhe von 900 T€ mit einer Buchgrundschuld
über nom. 2.000 T€ auf das
Geschäftsgrundstück in Bitterfeld-Wolfen
besichert.
Verbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse sind
in Höhe von 2.091 T€ mit Buchgrundschulden
über nom. 2.033 T€ auf die
Geschäftsgrundstücke sowie mit einer
Sicherungsübertragung der Photovoltaikanlage
besichert.
Des Weiteren bestehen gegenüber der Sparkasse
eine Forderungsabtretung in Höhe von 384 T€ aus
der Einspeisevergütung der Photovoltaikanlage,
außerdem Abtretungen von Rechten und Ansprüchen
in selber Höhe aus dem Anlagenerrichtungsvertrag sowie
aus dem Wartungs- und Instandhaltungsvertrag der
Photovoltaikanlage. Es liegt eine
Bankengleichbehandlungserklärung der IBU-tec AG vor,
haftend für alle bestehenden und künftigen, auch
bedingten oder befristeten Forderungen der Sparkasse. Zudem
wurde eine Globalabtretung von Außenständen aus
Warenlieferungen und Leistungen gegen alle Kunden bzw.
Schuldner mit der Sparkasse vereinbart, deren
Sicherheitengeber die IBU-tec AG und die IBUvolt GmbH sind.
Es wurde eine Globalabtretung von
Außenständen aus Warenlieferungen und Leistungen
gegen alle Kunden bzw. Schuldner mit der Sparkasse
vereinbart, deren Sicherheitengeber die BNT Chemicals GmbH
ist
Es existiert eine Sicherungsübereignung von
Waren mit Abtretung der Verkaufsforderungen für den
Sicherungsraum Hainweg 9-11 in Weimar,
Riechstoffstraße 5 in Bitterfeld-Wolfen und
Österholzstraße 5 in Nohra.
Eine weitere Sicherungsübereignung von Waren mit
Abtretung der Verkaufsforderungen wurde vereinbart für
den Sicherungsraum PC-Straße 1 in Bitterfeld-Wolfen,
Sicherheitengeber ist die BNT Chemicals GmbH.
Eine Raumsicherungsübertragung von Waren mit
Abtretung der Verkaufsforderungen für den
Sicherungsraum Hainweg 9-11 in Weimar wurde vereinbart mit
dem Sicherheitengeber IBUvolt battery materials GmbH.
Mit der Deutsche Leasing GmbH bestehen zwei
Verträge für die Sicherungsübereignung von
Anlagen, deren Restbuchwert zum Bilanzstichtag 680 T€
beträgt.
Passive latente Steuern
Bei der erstmaligen Einbeziehung der BNT GmbH zum
30.06.2018 wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der
Kaufpreisallokation neu bewertet respektive angesetzt.
Hierbei führten die ermittelten stillen Reserven bei
den Grundstücken in Höhe von 612 T€ zu einer
Höherbewertung gegenüber dem Jahresabschluss des
Tochterunternehmens. Auf Basis dieser stillen Reserven und
auf Grundlage eines Steuersatzes (Körperschaft- und
Gewerbesteuer) in Höhe von 29,8 %, wurden passive
latente Steuern in Höhe von 183 T€ ermittelt und
in der Konzernbilanz angesetzt. Da die Grundstücke
nicht planmäßig abgeschrieben werden, wird auch
im Rahmen der Folgekonsolidierungen diese passive latente
Steuer in gleicher Höhe ausgewiesen.
Die Zusammensetzung der latenten Steuerposten sind in
nachfolgender Tabelle dargestellt.
in T€ | 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veränderung |
Stille Reserven Grundstücke | -183 | -183 | 0 |
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände | -216 | 0 | -216 |
Rücklage für Ersatzbeschaffung gem. EStR 6.6. | 0 | -620 | +602 |
Gesamt | -399 | -803 | -404 |
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde bei der BNT
GmbH für den Zeitraum 2017-2020 eine
Betriebsprüfung durchgeführt. Auf Basis der
Ergebnisse aus dieser Prüfung kam es zu folgenden
Korrekturen in der Steuerbilanz:
― |
Erhöhung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 548 T€ in 2020 |
― |
Erhöhung der Fertigerzeugnisse um 1.000 T€ in 2020 |
― |
Auflösung der gebildeten Rücklage für Ersatzbeschaffungen in Höhe von 2.038 T€ in 2020 |
Die im Geschäftsjahr 2020 gebildete Rücklage
für Ersatzbeschaffungen gem. EStR 6.6. von 2.038
T€ wurde im Rahmen der Betriebsprüfung nicht
anerkannt. Die in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren
entstandenen passiven latenten Steuern von -620 T€
wurden ebenfalls aufgelöst.
VII. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
In 2023 wurden aus den einzelnen
Tätigkeitsbereichen der Gruppe folgende Umsatzanteile
generiert:
Umsatz-Breakdown nach Tätigkeitsbereich (in T€) | 2023 | 2022 | zum Vj. |
Engineering | 908 | 986 | - 8 % |
Spezialchemie | 15.185 | 23.692 | - 36 % |
Service & Recycling | 9.718 | 10.401 | - 7 % |
Glascoating | 12.271 | 14.274 | - 14 % |
Batteriematerial | 10.151 | 4.591 | + 121 % |
Gesamt | 48.232 | 53.944 | - 11 % |
Die Umsatzerlöse wurden in folgenden
geographischen Märkten erwirtschaftet:
in T€ | 2023 | 2022 | zum Vj. |
Deutschland | 19.072 | 18.706 | +2% |
Übrige EU | 18.009 | 13.538 | +33% |
Rest der Welt | 11.151 | 21.701 | -49% |
Gesamt | 48.232 | 53.944 | -11% |
Die aktivierten Eigenleistungen enthalten erbrachte
Eigenleistungen durch Mitarbeiter der IBU-tec AG und der
BNT GmbH im Rahmen diverser Investitionsprojekte sowie
für die Entwicklung von LFP-402 in Höhe von
insgesamt 890 T€ (Vorjahr: 357 T€).
Der Materialaufwand verzeichnet einen Rückgang
um 6.230 T€ auf 25.625 T€ (Vorjahr: 31.855
T€) aufgrund der rückläufigen
Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr. Der Vorjahreswert
wurde zudem maßgeblich durch die Produktionskosten
für LFP- 400 beeinflusst.
Der Personalaufwand ist um 850 T€ auf 14.222
T€ angestiegen (Vorjahr: 13.372 T€), was im
Wesentlichen auf eine höhere Anzahl an Mitarbeitern
und auf Gehaltserhöhungen zurückzuführen
ist.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
verzeichneten einen Anstieg um 383 T€ auf 8.782
T€ (Vorjahr: 8.399 T€).
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind um
160 T€ auf 441 T€ (Vorjahr: 281 T€)
angestiegen.
VIII. Sonstige Angaben
Die Anzahl der im Geschäftsjahr
beschäftigten Mitarbeiter kann dem nachfolgenden
Schema entnommen werden.
Personalbestand nach Köpfen
(ohne GF/Vorstände, Auszubildene, Mitarbeiter in EZ) |
2023 | 2022 |
Angestellte | 227 | 217 |
zum 31.12. | 224 | 218 |
In der Gruppe waren zum 31.12.2023 54 Frauen und 170
Männer beschäftigt. Die Gesellschaft nimmt
aufgrund der bestehenden internen Berichtsstrukturen keine
weitere Aufgliederung der Mitarbeiter nach Gruppen vor.
Für das Management sind im Jahr 2023 für
bestehende und neu abgeschlossene mittelbare betriebliche
Altersvorsorgeverpflichtungen Beiträge in Höhe
von 40 T€ (Vorjahr: 61 T€) geleistet worden.
Für die zugesagten Leistungen wurden durch die
beauftragten Versicherungsinstitute entsprechende
Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, so dass
keine Passivierung der Pensionsverpflichtung erfolgt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum
Bilanzstichtag in Höhe von 4.314 T€ (Vorjahr:
5.402 T€) an offenen Bestellungen sowie
Verpflichtungen aus Mieten, Pachten und Leasing in
Höhe von 536 T€ (Vorjahr: 641 T€).
Verpflichtungen aus Wartungsverträgen bestanden in
Höhe von 577 T€ (Vorjahr: 493 T€).
In 2023 und Folgejahren bestehen jährliche
Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe
von 106 T€ (Vorjahr: 111 T€), davon
gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 27
T€. Der wesentliche Mietvertrag in Höhe von
jährlich 53 T€ wurde mit einer Laufzeit bis
30.06.2024 abgeschlossen und verlängert sich um
weitere 12 Monate, wenn nicht bis 30.06.2024 gekündigt
wird. Der Mietvertrag über jährlich 16 T€
wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Des Weiteren bestehen finanzielle Verpflichtungen
aufgrund eines Leasingvertrages über fünf
Container bis 13.05.2030 in Höhe von 47 T€.
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestanden
zum 31.12.2023 in Höhe von 35 T€ (Vorjahr: 35
T€), 634 T€ (Vorjahr: 0 T€) und 202 T€
(Vorjahr: 0 T€) in Form von
Vertragserfüllungsbürgschaften gegenüber
mehreren Kunden, in Form von Anzahlungsbürgschaften in
Höhe von 32 T€ (Vorjahr: 0 T€), 634 T€
(Vorjahr: 0 T€) und in Höhe von 259 T€
(Vorjahr: 0 T€) gegenüber Kunden; weiterhin
bestand in Höhe von 81 T€ (Vorjahr: 81 T€)
eine Bürgschaft für Abfallverbringungen für
die BNT Chemicals GmbH gegenüber dem
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Des Weiteren liegen
zwei Bürgschaften zur Absicherung von
Investitionskreditverträgen in Höhe von 713
T€ (Vorjahr: 713 T€) und 1.250 T€ (Vorjahr:
1.250 T€) vor.
Wir sehen aufgrund eines bestehenden
Versicherungsschutzes kein Risiko für eine
Inanspruchnahme der Anzahlungs- und
Vertragserfüllungsbürgschaften. Für die
Bürgschaft in Höhe von 81 T€ besteht kein
signifikantes Risiko der Inanspruchnahme aufgrund einer
deutlichen Reduzierung der zu transportierenden Volumina.
Hinsichtlich der gewährten Bürgschaften zur
Absicherung von Investitionskrediten sehen wir aufgrund der
auskömmlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns kein Risiko der Inanspruchnahme.
Weitere Außerbilanzielle Geschäfte
bestanden bis zum Abschlussstichtag nicht.
IX. Derivative Finanzinstrumente
Im Geschäftsjahr 2023 lagen keine
Zinsbegrenzungsvereinbarungen oder Sicherungsgeschäfte
vor.
X. Transaktionen mit nahestehenden Personen
Mit der Ehefrau des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden
besteht ein Anstellungsverhältnis als
Vorstandsassistentin. Die jährliche Vergütung aus
diesem Dienstvertrag beträgt 28 T€ (Vorjahr: 30
T€).
Durch den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Ulrich
Weitz, wurde der IBU-tec AG im Geschäftsjahr 2021 ein
Darlehen in Höhe von 2.000 T€ gewährt. Die
vereinbarten Konditionen entsprechen marktüblichen
Bedingungen. Bis zum 31.12.2023 erfolgten Tilgungen von 400
T€ (Vorjahr: 399 T€), so dass das Darlehen zum
Bilanzstichtag noch mit 902 T€ (Vorjahr: 1.302
T€) valutiert.
Mit den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Thau und Frau
Cailleteau wurden Beratungsverträge abgeschlossen, die
derzeit ruhen. Die vereinbarten Konditionen entsprechen
marktüblichen Bedingungen. Im Geschäftsjahr wie
auch im Vorjahr bestanden aus diesen Tätigkeiten keine
Verbindlichkeiten und es wurden keine Honorare gezahlt.
Beide Beratungsverträge wurden dem Aufsichtsrat
vorgelegt und durch ordentliche Beschlüsse
freigegeben.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats inklusive
Kostenerstattungen betrugen im Geschäftsjahr 122
T€ (Vorjahr: 98 T€).
Auf die Angabe der Organbezüge des Vorstands
wird unter Hinweis auf die Schutzklausel nach § 314
Abs. 3 i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
XI. Sonstige Pflichtangaben
Die IBU-tec AG mit Sitz in Weimar ist alleiniger
Gesellschafter der BNT Chemicals GmbH sowie der IBUvolt
battery materials GmbH.
Die Jahresabschlüsse der BNT GmbH sowie der
IBUvolt battery materials GmbH fließt in den
konsolidierten Jahresabschluss der IBU-tec Gruppe ein. Die
IBU tec AG stellt den Konzernabschluss sowohl für den
größten Kreis (§ 285 Abs. 14 HGB) als auch
für den kleinsten Kreis von Unternehmen (§ 285
Abs. 14a HGB) auf. Der Konzernabschluss wird im
Unternehmensregister offengelegt. Die IBU-tec AG selbst
wird in keinen Konzernabschluss als Tochtergesellschaft
einbezogen.
Das Gesamthonorar der Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 95 T€
(Vorjahr: 87 T€) entfällt, wie im Vorjahr,
vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen:
XII. Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von
besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche
finanzielle Auswirkungen haben.
XIII. Vorschlag zur Gewinnverwendung
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag
des Mutterunternehmens in Höhe von 1.969.381,39 €
mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen und den
verbleibenden Bilanzgewinn der IBU-tec AG von 7.080.807,32
€ auf neue Rechnung vorzutragen.
Über die Verwendung des Bilanzgewinns
beschließt die ordentliche Hauptversammlung 2024.
XIV. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen der
Muttergesellschaft
Firma: | IBU-tec advanced materials AG |
Sitz: |
Hainweg 9-11
99425 Weimar |
Rechtsform: | Aktiengesellschaft |
Handelsregister: |
Amtsgericht Jena
HRB 503021 |
Gegenstand des Unternehmens: | Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie Lohnfertigungen auf dem Gebiet der anorganischen Chemie mittels thermischer Verfahrenstechnik. Auf der Basis einer modernen und innovativen Technologieplattform generiert die IBU-tec besondere Materialien (advanced materials) von der Produktidee bis zur industriellen Fertigung. Der Kunde erwirbt durch das Komplexangebot der IBU-tec in kürzester Zeit eine abgestimmte und reproduzierbare Produktspezifikation und das Know-how des Produktionsprozesses der gewünschten Materialien. Entwicklungsrisiken neuer Produkte des Kunden werden dadurch deutlich reduziert, da die IBU-tec die Lücke zwischen den einzelnen Phasen der experimentellen Produktentwicklung im Labor bis zum gesicherten Produktionsprozess schließt. |
Geschäftsjahr: | Kalenderjahr |
Grundkapital: |
€ 4.750.000,00
Eingeteilt in 4.750.000 nennwertlose Stückaktien auf den Inhaber lautend. |
Vorstand: |
Jörg Leinenbach, Dipl.-Kfm., Püttlingen
Ulrich Weitz, Dipl.-Ing., Berlin (ausgeschieden zum 26.04.2023) Dr. rer. nat. Arndt Schlosser, Dipl.-Chem., Stammham (ausgeschieden zum 30.04.2023) |
Aufsichtsrat: |
Sandrine Cailleteau, Managing Director RBC Capital
Markets, Paris (Aufsichtsratsvorsitzende)
Dr. Jens T. Thau, Rechtsanwalt THAU Rechtsanwälte, Berlin (stellv. Vorsitzender) Prof. Dr. Achim Kampker, Lehrstuhl für Production Engineering of E-Mobility Components, Aachen (Aufsichtsratsmitglied) Isabelle Weitz, Kommunikationsberaterin Omnicom PR Group, Paris (Aufsichtsratsmitglied seit 26.04.2023) |
Prokura: | zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Anhangs:
Käthe Buschtöns, Weimar OT Gelmeroda Dr. Toralf Rensch, Weimar Robert Süße, Weimar Christiane Bär, Weimar Christian Kühnert, Jena Lars Riedel, Mechelroda Dr. Nico Zobel, Berlin (seit dem 16.10.2023) jeweils Einzelprokura |
Weimar, den 14. März 2024
Jörg
Leinenbach
(Vorstand)
|
Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
|
Stand | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand |
|
01.01.2023 |
|
|
|
31.12.2023 |
|
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
1. Selbst geschaffene gewerbliche |
|
|
|
|
|
Schutzrechte und ähnliche Rechte |
|
|
|
|
|
und Werte | 136.282,25 | 351.204,13 | 25.830,00 | 100.270,00 | 561.926,38 |
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, |
|
|
|
|
|
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche |
|
|
|
|
|
Rechte und Werte sowie Lizenzen an |
|
|
|
|
|
solchen Rechten und Werten | 1.750.104,72 | 246.631,48 | 0,00 | 251.110,00 | 2.247.846,20 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 5.149.183,60 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.149.183,60 |
4. Geleistete Anzahlungen | 332.330,00 | 56.460,00 | 0,00 | -351.380,00 | 37.410,00 |
|
7.367.900,57 | 654.295,61 | 25.830,00 | 0,00 | 7.996.366,18 |
II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte |
|
|
|
|
|
und Bauten einschließlich der Bauten auf |
|
|
|
|
|
fremden Grundstücken | 19.253.160,39 | 151.169,06 | 0,00 | 321.994,80 | 19.726.324,25 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 61.006.406,96 | 414.879,73 | 97.909,28 | 859.259,35 | 62.182.636,76 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- |
|
|
|
|
|
und Geschäftsausstattung | 8.772.423,32 | 363.795,44 | 128.948,50 | 27.859,03 | 9.001.129,29 |
4. Geleistete Anzahlungen und |
|
|
|
|
|
Anlagen im Bau | 9.142.900,90 | 5.746.621,04 | -2.281,50 | -1.209.113,18 | 13.678.127,26 |
|
98.174.891,57 | 6.676.465,27 | 224.576,28 | 0,00 | 104.588.217,56 |
Anlagevermögen gesamt | 105.542.792,14 | 7.330.760,88 | 250.406,28 | 0,00 | 112.584.583,74 |
|
Abschreibungen | Buchwerte | ||||
|
Stand | Zugänge | Abgänge | Stand | Stand | Stand |
|
01.01.2023 |
|
|
31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
I. Immaterielle |
|
|
|
|
|
|
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
1. Selbst geschaffene |
|
|
|
|
|
|
gewerbliche Schutzrechte |
|
|
|
|
|
|
und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 5.233,50 | 0,00 | 5.233,50 | 556.692,88 | 136.282,25 |
2. Entgeltlich erworbene |
|
|
|
|
|
|
Konzessionen, gewerbliche |
|
|
|
|
|
|
Schutzrechte und ähnliche |
|
|
|
|
|
|
Rechte und Werte sowie |
|
|
|
|
|
|
Lizenzen an solchen |
|
|
|
|
|
|
Rechten und Werten | 1.353.072,97 | 157.899,73 | 0,00 | 1.510.972,70 | 736.873,50 | 397.031,75 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 2.316.178,65 | 514.918,36 | 0,00 | 2.831.097,01 | 2.318.086,59 | 2.833.004,95 |
4. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 37.410,00 | 332.330,00 |
|
3.669.251,62 | 678.051,59 | 0,00 | 4.347.303,21 | 3.649.062,97 | 3.698.648,95 |
II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
1. Grundstücke, grundstücks- | 7.734.334,86 | 752.505,86 | 0,00 | 8.486.840,72 | 11.239.483,53 | 11.518.825,53 |
gleiche Rechte und Bauten |
|
|
|
|
|
|
einschließlich der Bauten |
|
|
|
|
|
|
auf fremden Grundstücken |
|
|
|
|
|
|
2. Technische Anlagen und |
|
|
|
|
|
|
Maschinen | 44.856.128,96 | 2.797.648,23 | 97.907,28 | 47.555.869,91 | 14.626.396,00 | 16.150.278,00 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- |
|
|
|
|
|
|
und Geschäftsausstattung | 6.693.047,65 | 521.265,81 | 106.663,38 | 7.089.820,12 | 1.911.309,17 | 2.079.375,67 |
4. Geleistete Anzahlungen und |
|
|
|
|
|
|
Anlagen im Bau | 16.451,05 | 0,00 | 0,00 | 16.451,05 | 13.662.047,06 | 9.126.449,85 |
|
59.299.962,52 | 4.071.419,90 | 204.570,66 | 63.148.981,80 | 41.439.235,76 | 38.874.929,05 |
Anlagevermögen gesamt | 62.969.214,14 | 4.749.471,49 | 204.570,66 | 67.496.285,01 | 45.088.298,73 | 42.573.578,00 |
An die IBU-tec advanced materials AG, Weimar
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der IBU-tec advanced
materials AG, Weimar, und ihrer Tochtergesellschaften (der
Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember
2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem
Konzerneigenkapitalspiegel und der
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der
IBU-tec advanced materials AG für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres
Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des
Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen
gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
― |
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt
hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von den Konzernunternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der
Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die
folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des
Konzernlageberichts:
― |
im Konzernlagebericht enthaltene und als ungeprüft gekennzeichnete freiwilligen nichtfinanziellen Angaben. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem den uns
voraussichtlich nach dem Datum dieses
Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten
Geschäftsbericht. Die sonstigen Informationen umfassen
nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften
Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen
Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und
zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die
sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir
weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form
von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die oben genannten sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen
― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den
Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in
allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür,
dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des
Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu
können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns
zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit
den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Jena, den 14. März 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lauer, Wirtschaftsprüfer
Leser, Wirtschaftsprüfer