BNT Chemicals GmbH

Bitterfeld-Wolfen

Gesellschafterbeschluss

1. Präambel

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(A)

Die IBU-tec advanced materials AG mit Sitz in Weimar, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 503021 (der Gesellschafter) ist der alleinige Gesellschafter der BNT Chemicals GmbH mit Sitz in Bitterfeld-Wolfen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 15222 (die Gesellschaft).

(B)

Zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Folge, dass der Gesellschafter zur Verlustübernahme gegenüber der Gesellschaft gemäß § 302 AktG verpflichtet ist.

(C)

Der Gesellschafter stellt einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach deutschem Recht auf, in dem der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, sowie der Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

2. Gesellschafterbeschluss

Unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristerfordernisse für die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung fasst der Gesellschafter hiermit folgenden Gesellschafterbeschluss:

Der Gesellschafter stimmt für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 der Befreiung der Gesellschaft von:

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a)

den sich aus § 264 Abs.1 HGB folgenden Pflichten, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und einen Lagebericht aufzustellen und

b)

der aus §§ 325 ff HGB folgenden Offenlegungspflicht gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB zu

Aufgrund des bestehenden, ungekündigten Gewinnabführungsvertrages ist die IBU tec advanced materials AG gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB unmittelbar zur Verlustübernahme verpflichtet.

 

Weimar, den 9. Dezember 2024

Jörg Leinenbach