ifa systems AG

Frechen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Zusammengefasster Lagebericht des Konzerns und der ifa systems AG

Grundlagen des Konzerns

Konzernstruktur und Standorte

Der ifa systems Konzern (im Folgenden auch "die ifa-Gruppe") besteht aus der Muttergesellschaft ifa systems AG mit Sitz in Frechen-Königsdorf und drei Tochtergesellschaften, an denen die AG jeweils 100 Prozent der Anteile hält. Eine Übersicht der Konzerngesellschaften findet sich im Anhang unter "Allgemeine Angaben, Auflistung der konsolidieren Unternehmen". Mit Wirkung vom 1. November 2020 hat die ifa systems AG über ihre Tochtergesellschaft ifa united i-tech, Inc. (USA) 80 Prozent der Anteile an der amerikanischen Sophrona Solutions, Inc. erworben. Die neue Tochtergesellschaft wurde für zwei Monate in den vorliegenden Konzernjahresabschluss einbezogen.

Seit 2019 hält die Nexus AG, Donaueschingen, als Mehrheitsaktionärin rund 52 Prozent der Aktien an der ifa systems AG.

Das operative Geschäft wird maßgeblich von der ifa systems AG und der amerikanischen Tochtergesellschaft ifa united i-tech, Inc. geprägt. Die Tochtergesellschaft Inoveon Corp. ist Eigentümerin einer Datenbank aus über 3 Millionen anonymisierten und ETDRS-qualifizierten Bildern im Bereich der Ophthalmologie. Durch die Übernahme der Sophrona erweitert ifa ihre Präsenz auf dem amerikanischen Markt.

Bei der ifa systems AG sind ein Großteil der Entwicklungsabteilung und der Vertrieb ansässig der die Produkte weltweit vermarktet. Die ifa united-i-tech, Inc. in Fort Lauderdale betreut ifa-Kunden in den USA, Kanada und Lateinamerika. Die Software von Sophrona wird derzeit durch ein Sophrona eigenes Sales-Team in den USA vertrieben. Daneben besteht weiterhin die ifa informationssysteme GmbH, Wien, als Präsenz in Österreich.

Die MedKaizen AG i.L., an der die ifa systems AG 22,9 Prozent der Anteile hielt, ist 2020 aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden.

Geschäftsmodell

Die ifa systems AG ist ein führendes weltweit tätiges Software-Unternehmen, das sich auf die Augenheilkunde (Ophthalmologie) spezialisiert hat. Die Software wird von Augenärzten in Praxen und Kliniken weltweit genutzt. Durch das innovative Produktportfolio liefert ifa einen entscheidenden Beitrag zur Sicherstellung der optimalen Behandlung von Patienten und unterstützt die Vereinfachung von Handlungsabläufen für Ärzte und medizinisches Personal.

Mit der Übernahme der amerikanischen Sophrona Solutions, Inc. 2020 hat sich ifa außerdem Zukunftstechnologie gesichert, die echte Portallösungen für die Kommunikation von Ärzten mit Patienten und ihrem Partnernetzwerk ermöglicht. Daneben entwickelt und hostet ifa Register für die Versorgungsforschung innerhalb der Augenheilkunde und verfügt über verschiedene spezialisierte Datenbanken, die der Forschung dienen. Sie sind häufig auch Bestandteil der Qualitätssicherung oder von Zulassungsprozessen oder die Basis moderner Screening-Lösungen. Der Markt für ifas Lösungen wächst stark, da die Digitalisierung im Gesundheitswesen (e-Health) hilft, Patienten optimal und effizient zuversorgen und gleichzeitig die Kosten zu reduzieren.

Rund die Hälfte der Umsätze entfällt auf Runtime-Lizenzen, die Kunden über den Zeitraum zahlen, den die Software bei ihnen im Einsatz ist.

Segmente

In der ifa-Gruppe wird keine Segmentierung genutzt, um den Konzern zu steuern.

Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse

Im Zentrum der Produkte der ifa-Gruppe steht eine auf die Ophthalmologie zugeschnittene elektronische Patientenakte (EPA), in der alle Daten der Untersuchungen und Behandlungen dokumentiert werden. Das EPA-Modul liefert Schnittstellen und APIs, um die Daten der gesamten Hard- und Software innerhalb der Praxis oder Klinik einzubinden. Zusätzlich ermöglicht sie es, Softwarelösungen (Apps) externer Partner wie z.B. Online-Terminvereinbarung, Patientenaufklärung Diagnostiksysteme und Register zur Versorgungsforschung einzubinden und wurde so zur offenen Integrationsplattform für Praxen und Kliniken in der Augenheilkunde.

ifas Lösungen unterstützen die Anwender bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und Systeme, ob lokal installiert, im Rechenzentrum oder in der Cloud. Mit den Lösungen der neuen amerikanischen Tochter Sophrona Solutions, Inc. wird ifa auch diese Lösungen auf ihren Märkten einsetzen können und damit den Kunden Portallösungen für die Kommunikation von Ärzten mit Patienten und ihrem Partnernetzwerk ermöglichen. Daneben entwickelt und hostet ifa Register für die Versorgungsforschung innerhalb der Augenheilkunde und verfügt über verschiedene spezialisierte Datenbanken, die der Forschung dienen. Sie sind häufig auch Bestandteil der Qualitätssicherung oder von Zulassungsprozessen.

Zu den Dienstleistungen der ifa-Gruppe gehört zunehmend die Beratung der Anwender in Bezug auf die individuellen Möglichkeiten der Digitalisierung. Darüber hinaus ist die Installation der Software und die Schulung der Anwender wie der Ärzte und des medizinischen Fachpersonals ein wichtiger Bestandteil der Dienstleistungen, ebenso wie die Beratung der Anwender zur Optimierung des Softwareeinsatzes.

Die wesentlichen Geschäftsprozesse sind folglich die Entwicklung, der Vertrieb sowie die Installation, Schulung und Beratung.

Die Entwicklung konzentriert sich auf die Weiterentwicklung und Ergänzung des aktuellen ifa- Produktportfolios. So wird sichergestellt, dass unsere Lösungen den Anforderungen von Augenkliniken und Augenärzten nicht nur heute, sondern auch morgen gerecht werden. Außerdem wird so gewährleistet, dass Innovationen in der Augenheilkunde - zum Beispiel neue Geräte zur Diagnostik und neue Softwareangebote Dritter - stets auch in den Produkten von ifa berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Lokalisierung ein Entwicklungsschwerpunkt. Hier finden die individuellen Anforderungen der regionalen Märkte Berücksichtigung, zum Beispiel bestimmte Zertifizierungen, und die Terminologie muss in der richtigen Sprache zur Verfügung stehen.

Der Vertrieb weltweit erfolgt mit eigenen Mitarbeitern und mit Vertriebspartnern. Sie sind der Schlüssel zu den Augenkliniken und den Facharztpraxen in den lokalen Märkten und die Basis für die führende Position, die ifa systems in diesem Nischenmarkt erreicht hat: Weltweit werden täglich Daten von mehr als 200.000 Patienten in unseren Systemen bearbeitet. Als Kompetenzzentrum für die Ophthalmologie in der Nexus-Gruppe kann ifa ihr Knowhow auch in fachbereichsübergreifende Klinikprojekte einbringen. Innerhalb der Nexus Gruppe wird die Zusammenarbeit in den unterschiedlichen Ländern durch die Niederlassungen bzw. Unternehmen in den Ländern gesteuert, um individuell auf die regionalen Anforderungen eingehen zu können. So war der Launch der Zusammenarbeit in der Schweiz zu Beginn dieses Jahres (2021).

Die Beratung, Installation und Schulung der Anwender ist der dritte wesentliche Geschäftsprozess. Bei der Implementierung wird nicht nur der Grundstein für die reibungslose Arbeit unserer Lösungen gelegt, sondern häufig auch eine Vielzahl von Geräten sowie Softwarelösungen unterschiedlichster Hersteller eingebunden. Dieses Know-how ist ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal für die Softwarelösungen von ifa. Damit die Kunden schnell und effizient mit den neuen IT-Instrumenten arbeiten können, ist die Schulung der Anwender ein Schlüsselelement.

Absatzmärkte

Der Wachstumsmarkt e-Health umfasst Technologien und Produkte wie die elektronische Gesundheitsakte und klinische Informationssysteme sowie Anwendungen rund um die Telematik-Infrastruktur. Hier konzentriert sich ifa systems auf Softwarelösungen und Komponenten für die Augenheilkunde, die Ophthalmologie. Die Kunden sind demzufolge spezialisierte Augenkliniken, sowohl staatliche als auch private, die entsprechenden Fachabteilungen großer Kliniken, aber auch die Praxen niedergelassener Augenärzte. Der Markt für elektronische Gesundheitsakten/​Elektronische Patientenakten wird hauptsächlich durch die wachsende Bedeutung der Digitalisierung im Gesundheitswesen angetrieben.

Der europäische Markt für elektronische Gesundheitsakten belief sich 2019 auf rund 3,4 Mrd. US-Dollar. Laut Prognose könnte der Umsatz mit digitalen Patientenakten innerhalb von 5 Jahren auf rund 4,3 Mrd. US-Dollar ansteigen. Das entspricht einer jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von durchschnittlich 5,4 Prozent.

Unserer Einschätzung zufolge wird etwa die Hälfte des Volumens auf elektronische Patientenakten (EPA) entfallen und hiervon ein Anteil von ca. 4 Prozent auf das Gebiet der Ophthalmologie. Das würde einem europäischen Marktvolumen von rund 85 Mio. US-Dollar im Jahr 2025 entsprechen.

Durch die höhere Präsenz der ifa systems Lösungen auf den Märkten durch die Nexus Gruppe, können weit mehr Interessenten gewonnen werden. Die Präsenz und die Reputation der Nexus wie auch der ifa führen hier zu neuen Möglichkeiten.

Das abgelaufene Geschäftsjahr stand unter dem Einfluss von erheblichen Reisebeschränkungen, deren Auswirkungen sich auch in der regionalen Umsatzverteilung zeigen. Der wichtigste Absatzmarkt war die Region DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz), hier wurden 69,3 Prozent der Umsätze (Vorjahr 50,9 Prozent) erwirtschaftet. Auf das restliche Europa entfielen 6,1 Prozent (Vorjahr 6,4 Prozent).

17,7 Prozent der Umsätze wurden in Amerika einschließlich Kanada und Lateinamerika erwirtschaftet (Vorjahr 37,3 Prozent), hier wirkte sich im Vorjahreswert die Lizenzierung der Datenbank von Inoveon aus. Der Umsatzanteil in Asien und dem Mittleren Osten belief sich auf 5,5 Prozent (Vorjahr 4,6 Prozent). Die verbleibenden Umsätze (1,4 Prozent) wurden im Rest der Welt erwirtschaftet. Größere Projekte oder Akquisitionen können erheblichen Einfluss auf die Verschiebung der Anteile zwischen den Regionen haben.

Externe Einflussfaktoren

Als externe Einflussfaktoren werden im Folgenden Faktoren beschrieben, die positiven oder negativen Einfluss auf den geplanten Geschäftsverlauf nehmen können, ohne dass das Unternehmen dies steuern oder kontrollieren könnte. Positive Einflüsse nach dieser Definition sind teilweise auch regulatorische Maßnahmen, z.B. die Vorgabe der deutschen Behörden, um den Einsatz der Telematik-Infrastruktur bei den Beteiligten des Gesundheitswesens zu forcieren. Dadurch entsteht ein Umfeld, das den Einsatz vieler digitaler Lösungen und Systeme sinnvoll und notwendig macht und das Integratoren braucht, die alles sinnvoll miteinander verknüpfen. Gleiches gilt für das Krankenhauszukunftsgesetz mit dem Ziel der Digitalisierung von Krankenhäusern. Ab dem 1. Januar 2021 werden 4,3 Mrd. Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können.

Positive Auswirkungen haben auch die rasanten technologischen Weiterentwicklungen, unter anderem im Bereich von "Big Data" und künstlicher Intelligenz. So ist es heute bereits möglich, Behandlungsdaten anonymisiert mit großen Datenbanken abzugleichen, um dem Arzt Vorschläge zur Behandlung zu machen. Durch die Erweiterung um Genom-Informationen werden künftig noch weitere neue Erkenntnisse ermöglicht. Auch Trends wie der Einsatz von mobilen Geräten eröffnet neue und weitere Nutzungsmöglichkeiten für ifa-Lösungen.

Zwei Faktoren haben sich in der Vergangenheit hingegen eher als hinderlich erwiesen und es ist davon auszugehen, dass dies auch in der Zukunft nicht ausgeschlossen sein wird. Zum einen gibt es in verschiedenen Regionen Bemühungen, den Einsatz solcher Softwarelösungen sehr stark zu regulieren bzw. zu standardisieren. Vor dem erfolgreichen Markteintritt oder der weiteren Marktbearbeitung sind in diesem Fall unter Umständen langwierigere Zertifizierungsverfahren abzuschließen. Sie haben in der Vergangenheit aber lediglich zu Verzögerungen geführt. Zum anderen hat die Attraktivität dieser Nische auch verschiedene Unternehmen neu in den Markt gebracht, die zwar häufig über geringe Erfahrung und unausgereifte Produkte verfügen, aber den Markteintritt mit sehr niedrigen Preisen erkaufen und Anlaufverluste in Kauf nehmen. In diesem Wettbewerb leidet die Preisqualität, so dass die ifa-Gruppe sich hier bewusst zurückhaltend verhält.

Ziele und Strategien

Im Wachstumsmarkt E-Health hat sich die ifa-Gruppe eine führende Position für die Ophthalmologie erarbeitet. Strategisches Ziel ist es, diese Position weiter auszubauen und so unter anderem die Marktführerschaft im DACH-Markt (Deutschland, Österreich, Schweiz) zu erreichen. Dabei fokussiert sich das Unternehmen auf die elektronische Patientenakte und angrenzende Produkte, die die Rolle als Lösungsanbieter und Integrationsplattform unterstreichen. Eine wichtige Kernkompetenz ist die Fähigkeit, Geräte und Software anderer Hersteller über Schnittstellen zu integrieren und so alle Daten für die Anwender der ifa-Software verfügbar zu machen. Diese Schnittstellen kontinuierlich zu erweitern ist deshalb ebenso im strategischen Fokus wie der weitere Ausbau des Vertriebs und der Kundennähe. Durch gezielte Technologiepartnerschaften und die Übernahme der Sophrona Solutions, Inc. wird der Nutzen der ifa-Lösungen für die Anwender erweitert und der Marktzugang ausgebaut. Als Kompetenzzentrum für die Ophthalmologie in der Nexus-Gruppe kann ifa darüber hinaus ihr Know-how auch in Klinikprojekte einbringen. Bild- und Dokumentenmanagement-Lösungen in der Ophthalmologie, der Integrationsserver und der Master-Patienten-Index sind wichtige Produkte, die von großen Gruppenpraxen sowie Kliniken und Verbünden angefragt werden und durch Integration in die ifa Software den Kunden angeboten werden können.

Unternehmensinternes Steuerungssystem

Das operative Geschäft der ifa-Gruppe wird durch den Vorstand geleitet. Er besteht am 31. 12. 2020 aus zwei Personen; seine Mitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Gemäß Gesetz und Satzung wird der Vorstand vom Aufsichtsrat überwacht.

Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie und setzt diese in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen aller Stakeholder um. Abgeleitet aus den strategischen Zielen wird einmal jährlich eine Jahresplanung erstellt, mit dem Aufsichtsrat abgestimmt, genehmigt und umgesetzt. Die Steuerung der Unternehmensgruppe dient in erster Linie der Kontrolle dieser Umsetzung, um Abweichungen möglichst frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zeitnah geeignete Maßnahmen einzuleiten. Im Einklang mit der Entwicklung des Unternehmens werden die Instrumente und Prozesse zur Unternehmenssteuerung kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst.

Verwendete Steuerungskennzahlen

Die ifa systems AG und ihre Tochtergesellschaften werden primär nach den Zielgrößen Umsatz, EBIT (= Ergebnis vor Zinsen und Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung) und operativer Cashflow gesteuert. Das Ziel ist es, die Unternehmensentwicklung mit einer nachhaltigen Profitabilität in Einklang zu bringen.

Vergütungssystem des Vorstands

Das Vergütungssystem des Vorstands der ifa systems AG wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Die Elemente des Vergütungssystems umfassen einen fixen und einen variablen Bestandteil als Barkomponente. Der feste Bestandteil beträgt rund 80 Prozent der Gesamtvergütung und wird in 12 gleichen Teilen monatlich ausgezahlt. Der variable Vergütungsbestandteil ist an die Erreichung von Ergebniszielen gekoppelt. Die Höhe der individuellen Vergütung der jeweiligen Vorstandsmitglieder bemisst sich nach ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

Des Weiteren haben die Mitglieder des Vorstands einen vertraglich vereinbarten Anspruch auf Nebenleistungen wie die Nutzung eines Firmenfahrzeugs. Ferner besteht eine D&O-Versicherung über den Rahmenvertrag der NEXUS AG. Aktuell sind Schäden bis zu einer Höhe von 10 Mio. € pro Versicherungsperiode für die gesamte Nexus-Gruppe abgedeckt. Der Selbstbehalt der Vorstände beträgt 10 Prozent, aber maximal das 1,5-fache des Jahresfixgehalts. Die Vorstände haben den gesetzlichen Selbstbehalt privat versichert. Die Vorstandsverträge sehen eine Entschädigung für die vorzeitige Beendigung seitens der Gesellschaft vor. Die Höhe der Entschädigung beläuft sich auf die vertragsgemäße Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrages, jedoch maximal für die Dauer von 24 Monaten.

Die Übersicht über die im Geschäftsjahr 2020 gezahlte Vorstandsvergütung findet sich in Ziffer 34 des Anhangs.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Gemäß der Satzung erhalten die drei Aufsichtsratsmitglieder für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von 25 T€. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Zwei der Mitglieder standen im abgelaufenen Geschäftsjahr in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis mit der Großaktionärin. Sie bezogen deshalb im Geschäftsjahr 2020 keine Aufsichtsratsvergütung.

Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder den Ersatz ihrer baren Auslagen (insbesondere Reisekosten). Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit das Aufsichtsratsmitglied verpflichtet ist, die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen.

Forschung und Entwicklung

In dem dynamischen E-Health-Markt ist Forschung und Entwicklung für den Unternehmenserfolg von großer Bedeutung. Dies betrifft sowohl die kontinuierliche Weiterentwicklung der vorhandenen Lösungen, beispielsweise durch das Ergänzen weiterer Funktionalitäten. Daneben werden Applikationen entwickelt, die erst zukünftig einen Absatzmarkt finden werden. Hier sind insbesondere der Bereich Register zu nennen, die von uns entwickelt werden. Die Priorisierung erfolgt hier auf der Basis von externen Marktdaten, die Aufschluss über zukünftige Potenziale geben. Damit die Entwicklungsprojekte im Rahmen der vereinbarten Zeit und zu den geplanten Kosten abgeschlossen werden, müssen die Ressourcen und Kompetenzen, oft auch standortübergreifend, sorgfältig gesteuert werden. Dazu zählen auch externe Dienstleister, die aus Kapazitätsgründen oder aufgrund ihres spezifischen Know-hows relativ selten hinzugezogen werden.

Die ifa systems AG unterhält langjährige Geschäftsbeziehungen zu einer Reihe von renommierten Augenkliniken und Praxen weltweit. Mit den Inhabern, Chef- und Oberärzten bestehen sehr gute Kontakte. Diese Kontakte werden genutzt, um immer wieder auch die nötigen Anpassungen an die Software zu verifizieren und zu bestimmen, aber auch, um insgesamt den Markt, die Markterfordernisse und die Trends zu erkennen und zu bestimmen.

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F&E Kennzahlen
TEUR 2018 2019 2020
Buchwerte der aktivierten Entwicklungskosten 01.01. 13.497 12.641 10.675
Aktivierung von selbst erstellten Entwicklungsleistungen 522 491 454
Aktivierung von entgeltlich erworbenen Entwicklungsleistungen - - 155
Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen -943 -2.456 -1.023
Abgänge -446 - -
Währungskurseffekte II -I -14
Buchwerte der aktivierten Entwicklungskosten 31.12. 12.641 10.675 10.247

Ergänzend zu den aktivierten Eigenleistungen weist die ifa systems AG in der oben dargestellten Tabelle auch die von Dritten entgeltlich erworbenen und aktivierten Entwicklungsleistungen aus; die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Durch den Ausweis der gesamten aktivierten Entwicklungskosten wird die Transparenz erhöht. Eine Aktivierung der Entwicklungsleistungen erfolgt nur, wenn die Kriterien nach IAS 38 erfüllt sind.

Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die aktivierten Eigenleistungen 454 T€ (Vorjahr 491 T€), die Summe der entgeltlich erworbenen Entwicklungsleistungen belief sich auf 155 T€ (Vorjahr 0 T€). Sie betrafen überwiegend Entwicklungsaufwendungen für die technologische Weiterentwicklung der Produktpalette sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Zertifizierungen.

Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen beliefen sich 2020 auf 1.023 T€ (Vorjahr 2,4 Mio. €). Außerplanmäßige Abschreibungen auf Entwicklungsleistungen wurden nicht vorgenommen. Die außerplanmäßigen Wertminderungen des Vorjahres (1,4 Mio. €) standen in Zusammenhang mit der Portfoliobewertung nach der mehrheitlichen Übernahme durch die NEXUS AG.

F&E-Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2020

Die Schwerpunkte der Entwicklungstätigkeit 2020 betrafen unter anderem die Migration von Modulen auf eine neue Datenbankgeneration. Mit diesem Schritt werden zukünftige Eigenentwicklungen, Updates und Upgrades der ifa Software vereinfacht und die Time-to-Market beschleunigt. Daneben werden die Möglichkeiten zur standardisierten Einbindung von Softwareangeboten Dritter deutlich vereinfacht. Es wurden zahlreiche neue Schnittstellen, Konnektoren und APIs geschaffen, zum Beispiel zum Register EUREQUO, so dass der Arzt direkt und komfortabel aus dem Patientenmanagement die Daten übertragen kann. Nicht selten waren und sind regulatorische Vorgaben ursächlich für Entwicklungen, beispielsweise bei der Umsetzung des neuen Standards KIM für den sicheren Austausch von elektronischen Arztbriefen, Befunden und anderen Dokumenten, der Terminservice in Verbindung mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz oder die Einführung des Kassenbuchs mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die nun durch die Novellierung der GoBD gefordert ist.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft hat im Geschäftsjahr 2020 stark unter der weltweiten Corona-Pandemie gelitten. Allerdings war das Bild sehr heterogen, im Einklang mit dem regionalen Infektionsgeschehen. Das Wachstum kehrte schließlich schneller zurück als erwartet: Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat wegen des kräftigen Aufschwungs im zweiten Halbjahr 2020 seine Prognosen für die Weltrezession 2020 nach oben korrigiert. Die Rezession 2020 war mit einem Minus von 3,5 Prozent um 0,9 Prozentpunkte weniger tief, als der IWF noch im Herbst befürchtet hatte. Wie in Deutschland setzte nach dem Zurückdrängen der ersten Corona-Welle fast überall ein kräftiger Aufschwung ein. Für Deutschland erwartet der Fonds ein Minus von 5,4 Prozent für 2020, das Statistische Bundesamt geht vorläufig von minus 5,0 Prozent aus.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Bundesverband BVMed berichtete, dass die COVID-19-Pandemie auch auf die Medizintechnik-Branche dramatische Auswirkungen hatte, beispielsweise durch die Verschiebung von Operationen und den Rückgang von Arztbesuchen und Verordnungen. Die BVMed-Unternehmen erwarten für 2020 einen Umsatzrückgang von durchschnittlich 4,9 Prozent - nach einem Umsatzplus von 3,3 Prozent im Vorjahr. Der Absturz betrifft vor allem kleinere und mittlere Unternehmen. Der nach Umsatz gewichtete Wert liegt bei minus 2,1 Prozent. Hinzu kommen starke Rückgänge beim für die Branche so lebenswichtigen Export.

Laut einer Studie von PWC ist Deutschland einer der am schnellsten wachsenden digitalen Gesundheitsmärkte der Welt. Basierend auf Untersuchungen für ihren Bericht "Driving the Future of Health" gehen sie davon aus, dass die jährlichen Ausgaben für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland bis 2030 auf rund 40 Mrd. US-Dollar steigen werden, was acht Prozent der nationalen Gesundheitsausgaben entspricht. Deutsche IT-Anbieter im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung profitieren von den neuen Regelungen für den Sektor und Umfragen zeigen, dass die Beratung und Behandlung von Patienten über digitale Kanäle als Folge von COVID-19 einen starken Aufschwung erfahren hat. Während vor Beginn der Corona-Pandemie 8 Prozent der befragten Ärzte in Praxen und Kliniken virtuelle Patiententermine durchführten, stieg dieser Anteil seit Ausbruch des Virus auf 25 Prozent an. Insbesondere die Beratung von Patienten per Videokonferenz erlebte ein signifikantes Wachstum von 6 Prozent vor COVID-19 auf nunmehr 36 Prozent.

Auch seitens der Regierung wird die Digitalisierung im Gesundheitswesen gefördert. Mit dem "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" stellen Bund und Länder ab 2021 4,3 Milliarden Euro bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Vergleich der Prognose mit der Geschäftsentwicklung 2020

Vor dem Hintergrund der Unsicherheiten, die in den ersten Monaten des Geschäftsjahrs 2020 durch die Corona-Pandemie herrschten, hatte das Management die Prognose erst im Juli 2020 präzisiert. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde für die ifa Gruppe ein Umsatz zwischen 6,7 und 7,2 Mio. € geplant.

Mit einem Umsatz in Höhe von 7,3 Mio. € wurde dieses Ziel leicht übertroffen. Der Gesamtumsatz im Vorjahr war durch einen Sondereffekt geprägt und belief sich auf 9,7 Mio. € infolge der Einnahmen aus der Datenbanklizensierung von Inoveon.

Auf dem geplanten Umsatzniveau sollte ein operatives Ergebnis (EBIT) zwischen 0,2 und 0,5 Mio. € erwirtschaftet werden. Mit 0,3 Mio. € wurde dieses Ziel erreicht. Im Vorjahr wurde aufgrund des Sondereffekts ein EBIT von 1,2 Mio. € ausgewiesen.

Ein weiteres Ziel für das Geschäftsjahr 2020 war ein positiver operativer Cashflow. Mit einem operativen Cashflow von 1,9 Mio. € wurde auch dieses Ziel erreicht.

Vergleich von Ziel- und Ist-Werten für das Geschäftsjahr 2020

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TEUR 2019 Prognose 2020 2020
Umsatz 7.125 /​ 9.674 * 6.700-7.200 7.303
EBIT 1.212 200-500 327

* Der Umsatz aus dem laufenden Geschäft belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 7.125 T€; aufgrund des Einmaleffektes durch die Datenbanklizensierung von Inoveon belief sich der Jahresumsatz auf 9.674 T€.

Damit wurde die Guidance für das Geschäftsjahr 2020, die aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Pandemielage erst mit dem Halbjahresbericht 2020 am 27. Juli 2020 veröffentlicht wurde, sowohl hinsichtlich des Umsatzes als auch des Ergebnisses erreicht.

Ertragslage

Umsatz und Ergebnis

Der Umsatz der ifa-Gruppe stieg im Geschäftsjahr 2020 - bereinigt um den Sondereffekt der Datenbanklizensierung von Inoveon im Vorjahr in Höhe von 2,5 Mio. € - trotz der Corona-Krise um 2,5 Prozentauf 7,3 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio. €). Maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung hatten neben dem Beitrag der neuen Tochtergesellschaft Sophrona auch die wiederkehrenden Umsätze aus den Runtime-Lizenzen, die dem Geschäftsmodell eine hohe Widerstandsfähigkeit geben.

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Umsatz nach Produktgruppen TEUR 2020 2019 Δ absolut in %
Basislizenzen 1.085 3.740 -2.655 -71,0 %
davon Basislizenzen Inoveon Datenbank 168 2.549 -2.381 -93,4 %
Runtime-Lizenzen 4.271 3.873 398 10,3 %
Hardware, Fremd-SW und Zubehör 1.106 991 115 11,6 %
Services 794 722 72 10,0 %
Topcon 0 176 -176 -100,0 %
Sonstige 45 173 -128 -74,0 %
Summe 7.303 9.674 -2.371 -24,5 %

Die Umsätze mit Basislizenzen, bereinigt um den Sondereffekt im Vorjahr, entwickelten sich aufgrund der Rahmenbedingungen rückläufig. Sie repräsentieren das Geschäft mit neuen Kunden und neuen Produkten und beliefen sich auf 1,1 Mio. €. Positiv entwickelten sich hingegen die wiederkehrenden Umsätze aus den Runtime-Lizenzen, die Kunden für die Dauer zahlen, die die Software bei ihnen im Einsatz ist. Sie stiegen um 10,3 Prozent auf 4,3 Mio. € und repräsentieren mittlerweile mehr als 58 Prozent des Gesamtumsatzes. Hardware, Fremd-Software und die Services konnten ebenfalls um I 1,6 bzw. 10,0 Prozent gesteigert werden. Einige Kunden nutzten den Lockdown regelrecht, um aufgeschobene Investitionen nachzuholen.

Die Kontakt- und Reisebeschränkungen unter der Pandemie haben auch die regionale Umsatzverteilung beeinflusst. Nach 50,9 Prozent im Vorjahr stieg der Anteil, der in Deutschland, Österreich und der Schweiz erwirtschaftet wurde, auf 69,3 Prozent. Auch in absoluten Zahlen stieg der Umsatz hier leicht, er belief sich auf 5,1 Mio. € nach 4,9 Mio. € im Vorjahr. Der Umsatzanteil in den anderen europäischen Ländern belief sich auf 0,4 Mio. € oder 6,1 Prozent (Vorjahr 0,6 Mio. €, 6,4 Prozent). Der Umsatz in Nord- und Südamerika spiegelte den Sondereffekt des Vorjahres durch die Datenbanklizensierung der Tochtergesellschaft Inoveon wider. Er erreichte 1,3 Mio. €, das entspricht 17,7 Prozent der Umsätze (Vorjahr 3,6 Mio. €, 37,3 Prozent). Darin enthalten ist erstmals ein positiver Effekt aus der Übernahme der Sophrona Solutions, Inc. von 0,2 Mio. €. In der Region Asien und Mittlerer Osten wurden stabile Umsätze in Höhe von 0,4 (Vorjahr 0,4 Mio. €) erwirtschaftet, das entspricht einem Anteil von 5,5 Prozent. Die verbleibenden Umsätze wurden im Rest der Welt erwirtschaftet.

Ergebnis

Ausgehend von einem Umsatz von 7,3 Mio. € belief sich die Gesamtleistung in der ifa-Gruppe auf 8,1 Mio. € (Vorjahr 10,6 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich auf 390 T€ nach 440 T€ im Vorjahr, die Differenz resultiert in erster Linie aus der Auflösung von Rückstellungen im Vorjahr. Die aktivierten Eigenleistungen blieben mit 454 T€ annähernd auf dem Niveau des Vorjahres (491 T€).

Der Aufwand für bezogene Waren und Dienstleistungen erhöhte sich auf 1.01 I T€ nach 934 T€ im Vorjahr. Dies ist auf den erhöhten Umsatz mit Hard- und Fremdsoftware zurückzuführen, da einige Kunden während des Lockdowns aufgeschobene Investitionen nachholten. Der Personalaufwand reduzierte sich trotz des Zugangs der Sophrona Solutions, Inc. leicht von 4,3 Mio. € auf 4,2 Mio. €. Ursächlich hierfür waren überwiegend Verschiebungen bei Neueinstellungen unter dem Eindruck der Corona-Pandemie. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten auf 1,3 Mio. € reduziert werden (Vorjahr 1,5 Mio. €). Rückläufig waren aufgrund der Pandemie vor allem die Reise- und Werbekosten, aber auch die Beratungskosten konnten reduziert werden.

Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) erreichte 1,6 Mio. €, der Vorjahreswert von 3,9 Mio. € resultierte in erster Linie aus dem Sondereffekt im Umsatz. Bereinigt um diesen Effekt hätte sich das EBITDA ebenfalls leicht verbessert (Vorjahr bereinigt 1,5 Mio. €).

Die Abschreibungen betrugen 1,3 Mio. €, nachdem diese im Vorjahr überwiegend aufgrund einer Wertberichtigung auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1,4 Mio. € erhöht gewesen waren (Vorjahr 2,7 Mio. €).

Das operative Betriebsergebnis (EBIT) erreichte 327 T€, der Wert im Vorjahr belief sich auf 1,2 Mio. € und war ebenfalls maßgeblich positiv beeinflusst durch den Sondereffekt im Umsatz.

Das Finanzergebnis war im Geschäftsjahr 2020 im Saldo negativ mit 161 T€, überwiegend aufgrund von Wechselkurseffekten. Das Ergebnis vor Steuern belief sich auf 166 T€ nach 1,2 Mio. € im Vorjahr.

Der Konzernüberschuss belief sich auf 154 T€ nach 1,2 Mio. € im Vorjahr, das entspricht einem Ergebnis je im Umlauf befindlicher Aktie von 0,06 € (Vorjahr 0,44 €).

Der Geschäftsverlauf 2020 war stark von den Kontakt- und Reisebeschränkungen infolge der Pandemiebekämpfung geprägt. Unter den gegebenen Umständen hat die ifa-Gruppe trotzdem ein erfolgreiches Geschäftsjahr abgeschlossen und die Umsatz- und Ergebnisziele erreicht. Damit hat die ifa-Gruppe erneut die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells nachgewiesen und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft gestellt, bei der das zukünftige Wachstum mit einer angemessenen Profitabilität in Einklang stehen soll.

Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Ziel des Finanzmanagements von ifa systems ist es, jederzeit die Liquidität für das operative Geschäft, die Entwicklungsprozesse und das Wachstum sicherzustellen. Die Steuerung erfolgt zentral durch die ifa systems AG. Sie umfasst primär die Liquiditätssteuerung, die Beschaffung von Fremdkapital sowie bei Bedarf das Management von Zins- und Währungsrisiken.

Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

Kapitalstruktur

Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 erhöhte sich das Eigenkapital der ifa-Gruppe auf 8,9 Mio. € (Vorjahr 8,8 Mio. €).

Die Finanzverbindlichkeiten wurden weiter auf 2,5 Mio. € reduziert, dabei handelt es sich um ein Darlehen des Mehrheitsgesellschafters. Die Eigenkapitalquote veränderte sich zum Stichtag nur unwesentlich und betrug 51,0 Prozent (Vorjahr 53,4 Prozent).

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TEUR 2020 2019 A absolut
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 2.500 3.000 -500
Liquide Mittel 1.639 3.521 -1.882
Nettoverschuldung (-) /​ Net Cash (+) -861 521 -1.382

Die Nettoverschuldung (als Differenz aus Finanzverbindlichkeiten und liquiden Mitteln) betrug zum Stichtag 861 T€ nach einer Netto-Cash-Position in Höhe von 521 T€ im Vorjahr. Das Gearing im Verhältnis zum Eigenkapital belief sich auf 9,6 Prozent.

Die aktuelle Liquiditätsausstattung ist ausreichend, um das operative Geschäft zu finanzieren und bietet ausreichend Spielraum, um auch bei größeren Projekten die Vorleistungen zur Implementierung abzudecken, während die Rückflüsse über Runtime-Lizenzen stets erst mit Zeitverzug einsetzen.

Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, dass die ifa-Gruppe in der Lage sein wird, das operative Geschäft und das geplante Wachstum aus den zur Verfügung stehenden Mitteln und dem laufenden Cashflow zu finanzieren. Eine Inanspruchnahme des Kapitalmarkts ist in absehbarer Zeit nicht geplant.

Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente werden von ifa nicht eingesetzt.

Investitionen

Zum Stichtag belief sich das Sachanlagevermögen auf 117 T€ und war damit höher als im Vorjahr (66 T€). Die immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich um 27,8 Prozent auf 13,9 Mio. € (Vorjahr 10,9 Mio. €), überwiegend durch die Übernahme der Sophrona Solutions, Inc. und dem daraus resultierenden Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 2,3 Mio. €. Außerdem wurden im Geschäftsjahr 2020 Entwicklungsleistungen in Höhe von 454 T€ als immaterielle Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr 491 T€). Dem standen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,2 Mio. € gegenüber.

Liquidität

Während die Entwicklung des Cashflows im vergangenen Jahr maßgeblich durch die Datenbanklizensierung von Inoveon beeinflusst war, ist der Cashflow im Geschäftsjahr 2020 durch den Sondereffekt der Akquisition der Sophrona Solutions, Inc. geprägt. Auf der Basis eines um 24,5 Prozent niedrigeren Umsatzes im abgelaufenen Geschäftsjahr entwickelte sich der Cashflow trotzdem sehr positiv. Die Einzahlungen von Kunden gingen um nur 15,6 Prozent oder 1,5 Mio. € auf 8,2 Mio. € zurück, weil Kunden verstärkt das Angebot über Vorauszahlungen für das nächste Jahr wahrgenommen haben. Die Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte stiegen hingegen um 0,5 Mio. € auf 6,6 Mio. €, überwiegend aufgrund höherer Umsätze mit Hard- und Fremdsoftware. Die sonstigen Ein- und Auszahlungen veränderten sich saldiert deutlich positiv und glichen die höheren Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte wieder aus. Der operative Cashflow reduzierte sich folglich auf 1,9 Mio. € (Vorjahr 3,4 Mio. €).

Die Investitionen spiegeln die Akquisition der Sophrona Solutions, Inc. wider. Neben Investitionen ins Sachanlagevermögen, überwiegend für die IT-Infrastruktur, wurden 3,1 Mio. € zahlungswirksam für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen investiert. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Sophrona Solutions, Inc. flossen liquide Mittel in Höhe von 2,5 Mio. € ab. Auf Investitionen in das Produkt entfielen 611 T€ (Vorjahr 491 T€). Der Free Cashflow war deshalb in diesem Geschäftsjahr deutlich negativ mit -1,4 Mio. € (Vorjahr 2,8 Mio. €).

Erneut wurden die Finanzverbindlichkeiten reduziert, im abgelaufenen Geschäftsjahr um 0,5 Mio. € auf 2,5 Mio. € (Vorjahr 3,0 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erreichte inklusive der gezahlten Zinsen -506 T€.

Die liquiden Mittel am Ende der Periode beliefen sich auf 1,6 Mio. € (Vorjahr 3,5 Mio. €). Diese Liquiditätsausstattung ist ausreichend, um nicht nur das operative Geschäft zu finanzieren. Wir gehen davonaus, dass die ifa-Gruppe auf dieser Basis im Geschäftsjahr 2021 allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

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TEUR 01.01.-31.12.2020 01.01. - 31.12.2019 A absolut in %
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 1.856 3.366 -1.510 -44,9 %
Cashflow aus Investitionstätigkeit -3.111 -526 -2.620 533,6 %
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -506 -3.049 74 -83,4 %
Cashflow -1.863 -209 -1.654 791,4 %
Free Cashflow -1.357 2.840 -4.197 n/​a

Kontokorrentkredite stehen dem Konzern derzeit nicht zur Verfügung, da die Inanspruchnahme nicht geplant ist.

2020 gab es keine Beschränkungen bei der Verfügbarkeit der gewährten Darlehen. Darüber hinaus stehen der ifa systems AG als börsennotierter Gesellschaft die Instrumente des Kapitalmarktes zur Verfügung.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme stieg zum Bilanzstichtag 31.12.2020 um 6,5 Prozent oder 1,1 Mio. € auf 17,5 Mio. € (Vorjahr 16,4 Mio. €). Die Eigenkapitalquote war leicht rückläufig auf 51,0 Prozent (Vorjahr 53,4 Prozent).

- Aktiva

Die langfristigen Vermögenswerte stiegen deutlich um 23,8 Prozent auf 14,7 Mio. € (Vorjahr I 1,8 Mio. €). Maßgeblichen Anteil dran hatten die immateriellen Vermögenswerte, die sich um 3,0 Mio. € auf 13,9 Mio. € erhöhten (Vorjahr 10,9 Mio. €). Dieser Anstieg steht in Zusammenhang mit der Übernahme der Sophrona Solutions, Inc. und dem daraus resultierenden Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 2,3 Mio. €. Ferner wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Entwicklungsleistungen in Höhe von 611 T€ als immaterielle Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr 491 T€). Gegenläufig wirkten planmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €).

Im kurzfristigen Bereich stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund eines starken Jahresendgeschäfts um 0,2 Mio. € auf 1,1 Mio. €. Wesentlicher war der Rückgang der liquiden Mittel auf 1,6 Mio. € (Vorjahr 3,5 Mio. €) als Folge der Übernahme der Sophrona Solutions, Inc.. Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich deshalb insgesamt auf 2,9 Mio. € (Vorjahr 4,6 Mio. €).

- Passiva

Auf der Seite der Passiva erhöhte sich das Eigenkapital um 148 T€ auf 8,9 Mio. € (Vorjahr 8,8 Mio. €).

Die langfristigen Schulden steigen um 1,2 Mio. €. Davon entfallen 0,9 Mio. € auf die noch ausstehende Kaufpreiszahlung für die verbleibenden Anteile an der Sophrona Solutions, Inc. Als Folge der höheren immateriellen Vermögenswerte erhöhen sich die passiven latenten Steuern von 2,1 Mio. € auf 2,4 Mio. €. Die kurzfristigen Schulden wurden hingegen weiter reduziert. Dies betraf mit 0,5 Mio. € das Darlehen des Mehrheitsaktionärs, das sich nunmehr auf 2,5 Mio. € beläuft (Vorjahr 3,0 Mio. €).

Das Working Capital (als Verhältnis des Vorratsbestands plus der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) erhöhte sich zum Stichtag leicht auf 978 T€ (Vorjahr 786 T€). Das Capital employed stieg als Folge der Akquisition auf 15,0 Mio. € (Vorjahr 11,7 Mio. €). Angesichts eines operativen Ergebnisses (EBIT) von 327 T€ (Vorjahr 1,2 Mio. €) ergibt sich ein ROCE (Return on Capital employed) von 2,2 Prozent (Vorjahr 10,3 Prozent).

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

der ifa systems AG (HGB)

Gewinn- und Verlustrechnung

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ifa systems AG Einzelabschluss (HGB) TEUR 2020 2019
Umsatzerlöse 6.048 6.045
Sonstige Erträge 519 1.177
Aktivierte Eigenleistungen 292 340
Gesamtleistung 6.858 7.562
Materialaufwand 1.166 1.033
Personalaufwand 3.343 3.307
sonstige Aufwendungen 1.399 1.491
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 951 1.731
Abschreibungen 732 700
Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) 219 1.031
Erträge aus Beteiligungen 0 548
Finanzerträge 57 60
Finanzaufwendungen 23 54
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 0
Ergebnis vor Steuern 252 1.585
Steuern vom Einkommen und Ertrag 109 170
Sonstige Steuern 31 4
Jahresüberschuss 113 1.411

Trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen wurden in der ifa systems AG Umsatzerlöse auf Vorjahresniveau erzielt. Sie erreichten erneut 6,0 Mio. €, obwohl im Vorjahr die Einführung der Telematik-Infrastruktur in Deutschland maßgeblich zu der positiven Entwicklung beigetragen hatte. Die sonstigen betrieblichen Erträge blieben mit 0,5 Mio. € deutlich unter dem Wert des Vorjahres (1,2 Mio. €). Ursächlich hierfür war im Wesentlichen die im Vorjahr vorgenommene Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Intercompany-Darlehen. Die aktivierten Entwicklungsleistungen gingen wieder leicht zurück auf 292 T€ (Vorjahr 340 T€). Die Gesamtleistung betrug im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 6,9 Mio. € (Vorjahr 7,6 Mio. €), das entspricht einem Rückgang um 9,3 Prozent.

Der Materialaufwand stieg leicht auf 1,2 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €), da einige Kunden aufgeschobene Investitionen während der Pandemie nachholten. Der Personalaufwand blieb mit 3,3 Mio. € nahezu unverändert, da einige Nachbesetzungen und Neueinstellungen später als ursprünglich geplant erfolgten. Die sonstigen Aufwendungen reduzierten sich leicht, sie betrugen noch 1,4 Mio. € nach 1,5 Mio. € im Vorjahr. Wesentlichster Treiber war hier der Rückgang der Werbe- und Reisekosten infolge der Pandemie. Das operative Ergebnis als EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) war im Einklang mit der geringeren Gesamtleistung niedriger als im Vorjahr, es erreichte 1,0 Mio.€ (Vorjahr 1,7 Mio. €).

Die Abschreibungen beliefen sich auf 732 T€ und veränderten sich damit gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich (Vorjahr 700 T€). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) war erneut positiv, es erreichte 219 T€ nach 1,0 Mio. € im Vorjahr.

Das Finanzergebnis ging deutlich zurück, da anders als im Vorjahr keine Dividende einer Tochtergesellschaft ausgeschüttet wurde. Auch das Vorsteuerergebnis fiel entsprechend niedriger aus undbeläuft sich auf 252 T€ (Vorjahr 1,6 Mio. €).

Aufgrund der niedrigeren Profitabilität ging auch der Steueraufwand zurück und betrug 109 T€ (Vorjahr 170 T€) für das Geschäftsjahr 2020. Der Jahresüberschuss betrug 113 T€ (Vorjahr 1,4 Mio. €).

Bilanz

Die Bilanzsumme veränderte sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich auf 11,4 Mio. € (Vorjahr 11,3 Mio. €). Die Eigenkapitalquote stieg leicht auf 52,4 Prozent (Vorjahr 51,7 Prozent).

Auf der Aktiva-Seite gingen die langfristigen Vermögenswerte auf 6,6 Mio. € zurück (Vorjahr 6,8 Mio. €), überwiegend im Bereich der immateriellen Vermögenswerte. Sie reduzierten sich um 0,2 Mio. € aufgrund planmäßiger Abschreibungen. Im Bereich der kurzfristigen Vermögenswerte betrafen die wesentlichen Veränderungen den Rückgang der liquiden Mittel um 2,1 Mio. € auf 1,0 Mio. €, während gleichzeitig 2,4 Mio. € als Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen werden. Diese bestehen überwiegend gegenüber der amerikanischen Tochtergesellschaft ifa united i-tec, der im Geschäftsjahr ein zweckgebundenes Darlehen in Höhe von 2,8 Mio. USD zum Erwerb der Anteile an der Sophrona Solutions, Inc. gewährt wurde.

Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital leicht auf 6,0 Mio. € (Vorjahr 5,8 Mio. €). Die Verbindlichkeiten reduzierten sich weiter um 0,3 Mio. € auf 3,2 Mio. € (Vorjahr 3,5 Mio. €) im Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Damit verfügt die ifa systems AG weiterhin über sehr solide und ausgeglichene Bilanzrelationen.

Am Geschäftsjahresende waren bei der Gesellschaft 55 Mitarbeiter (Vorjahr 45) beschäftigt. Vorstände sind dabei nicht mitgezählt.

Für das Geschäftsjahr 2021 plant der Vorstand für die ifa systems AG mit einem Umsatz zwischen 6,5 und 7,0 Mio. €. Diese Prognose steht unter dem Vorbehalt, dass der Geschäftsverlauf 202 I im Einklang mit den Konjunkturaussichten zum Zeitpunkt der Berichterstellung steht. Das Ziel ist außerdem erneut ein positives operatives Ergebnis (EBIT) und ein positiver operativer Cashflow. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass diese Ziele 2021 erreicht werden.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die ifa systems AG legt äußerst großen Wert auf eine schnelle Reaktionszeit bei Rückfragen unserer Kunden. Unser Anliegen ist es, dass unsere Kunden Zeit für ihre Patienten haben. Dass dies große Anerkennung findet, lässt sich anhand der hohen Zufriedenheit unserer Kunden, die wir regelmäßig durch direkte Telefonate abfragen, feststellen.

Durch eine strategische Zusammenarbeit mit einer Firma, die IT-Geräte nach Verwendung zurücknimmt, stellen wir sicher, dass unsere Desktops, Laptops, Printer usw. nicht im Müll landen, sondern umweltgerecht entsorgt und, wenn irgendwie möglich, wiederverwendet werden.

ifa Systems AG ist ein überzeugtes Mitglied von Kununu. Die Bewertungen von 4,3 durch Mitarbeiter und 5,0 durch Bewerber bestätigen unser Engagement. Transparenz, auch in Personalmanagementthemen, ist bei uns oberstes Gebot. Wir investieren regelmäßig in die Weiterbildung (Funktional und Management) aller unserer Mitarbeiter, egal welches Level.

Bilanz

ifa Systems AG

Einzelabschluss (HGB) TEUR

AKTIVA

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2020 2019
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 6.462 6.678
Sachanlagen 96 58
Finanzanlagen 79 79
6.637 6.815
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 19 29
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 745 638
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.371 0
sonstige kurzfristige Forderungen 45 118
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.018 3.104
4.198 3.889
10.835 10.704
Rechnungsabgrenzungsposten 49 35
Aktive latente Steuern 500 581
Bilanzsumme 11.383 11.320
PASSIVA 2020 2019
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 2.750 2.750
Kapitalrücklage 7.652 7.652
Gewinnrücklagen 1.499 1.499
Bilanzgewinn/​-verlust -5.941 -6.054
5.960 5.847
Rückstellungen 1.176 859
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48 116
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.742 3.224
sonstige Verbindlichkeiten 379 125
3.168 3.465
Rechnungsabgrenzungsposten 225 318
Passive latente Steuern 854 831
Bilanzsumme 11.383 11.320

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns

In einem herausfordernden Umfeld hat die ifa-Gruppe das Geschäftsjahr 2020 erfolgreich abgeschlossen. Mit einem Umsatz von 7,3 Mio. € hat die Gruppe ihr Ziel leicht übertroffen. Das operative Ergebnis erreichte 0,3 Mio. € und lag damit im Rahmen der Erwartungen. Die Akquisition der Sophrona Solutions, Inc. Ende Oktober erweitert das Produktspektrum um modernste Technologie, die eine echte Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten ermöglicht, und vergrößert die Präsenz von ifa auf dem amerikanischen Markt. Technologisch und bilanziell ist ifa systems somit gut aufgestellt, um an der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen zu partizipieren.

Nachtragsbericht

Wesentliche Ereignisse und Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Ende des Geschäftsjahrs 2020 eingetreten sind und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben haben, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Abhängigkeitsbericht

Seit 04.06.2019 hält die Nexus AG, Donaueschingen, 52,6 Prozent und damit die Mehrheit der Aktien der an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten ifa systems AG. Nach unserer Kenntnis hat die Nexus AG anschließend keine weiteren Aktien erworben. Demzufolge ist die ifa systems AG seit dem 04.06.2019 ein abhängiges Unternehmen im Sinne des § 17 AktG Abs. 2.

Der Vorstand der ifa systems AG erstellt daher gem. § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Am Ende des Berichts hat der Vorstand folgende Erklärung abgegeben: "Der Vorstand der ifa Systems AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat, und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde."

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Entwicklung der Gesamtwirtschaft

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat jüngst seine Prognose für das Jahr 2021 nach oben korrigiert. Er geht davon aus, dass sich der dynamische Aufschwung des zweiten Halbjahrs 2020 fortsetzt und rechnet mit einem Wachstum der Weltwirtschaft in 2021 von 5,5 Prozent. Gleichzeitig wird betont, dass diese Prognose aufgrund der Corona-Pandemie mit großer Unsicherheit verbunden ist. Für Deutschland rechnet der IWF mit einem Wachstum um 3,5 Prozent, andere Stellen gehen von 3,0 Prozent aus.

Entwicklung des Marktes für Health-IT Eye Care

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat durch die Corona-Pandemie eine Beschleunigung erfahren. Im Bereich der Augenheilkunde entwickeln auf der einen Seite Unternehmen wie beispielsweise Talking Eyes (Erlangen) Produkte, die es den Patienten ermöglichen, das Screening z.B. desAugendrucks oder des Glaukoms selbst zu übernehmen und die Daten per App an den Arzt zu senden. Auf der anderen Seite werden KI-Systeme für diabetische Retinopathie und Gesichtsfeldinterpretation die Effizienz des Screenings unterstützen. Jährliche Wachstumsraten von 29 Prozent erwarten die Teil-nehmer des Ophthalmology Innovation Summit. Sie bezeichnen die digitale Gesundheitsversorgung als Innovation, die in der Zukunft der ophthalmologischen Vorsorgeuntersuchungen, Diagnosen und Behandlungen eine hohe Priorität hat, um die steigenden Herausforderungen sowohl für die Patienten als auch für die Gesundheitsdienstleister zu bewältigen. Digital-Health bietet allen Stakeholdern, einschließlich Patienten, Ärzten, Kostenträgern und Pharmaunternehmen, einen überzeugenden Mehrwert für die Gesundheit, indem sie Ineffizienzen reduziert, den Zugang verbessert, Kosten senktund die Qualität erhöht.

Auch die Bundesregierung verfolgt eine klare Roadmap. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen z.B. mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am II. Mai 2019 in Kraft getreten ist, und dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), das am 16. August 2019 in Kraft getreten ist, vorangetrieben. Die Einführung elektronischer Verordnungen soll schrittweise erfolgen: Zunächst sollen ärztliche Verordnungen zu Arzneimitteln, in weiteren und späteren Umsetzungsstufen andere Verordnungen in digitaler Form nutzbar gemacht werden. Ebenso sollen künftig auch Überweisungsscheine in elektronischer Form übermittelt werden können. Unter anderem soll die elektronische Patientenakte ab 2022 auch den Impfausweis, den Mutterpass, das Kinder-Untersuchungsheft sowie das Zahnbonusheft in digitaler Form aufnehmen können. Neben Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apotheken sollen auch Pflegeeinrichtungen und Reha-Einrichtungen sowie weitere Leistungserbringer, die in die Versorgung der Versicherten eingebunden sind, mit Einwilligung der Versicherten die elektronische Patientenakte nutzen können. Darüber hinaus soll ab 2022 das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel eingeführt werden; Ärztliche Verordnungen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sollen dann -mit Ausnahmen - nur noch elektronisch erstellt und über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden.

Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Das Gesetz soll Mitte 2021 in Kraft treten, um Telemedizin auszubauen und attraktiver zu machen. Die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen wird um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen ergänzt, so dass Versicherte ein Angebot aus einer Hand erhalten; auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leistungen anbieten.

Das Ziel der Digitalisierung von Krankenhäusern verfolgt das Krankenhauszukunftsgesetz. Ab dem I. Januar 2021 werden 4,3 Mrd. Euro bereitgestellt, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können.

Insgesamt sind dies Rahmenbedingungen günstig für die ifa-Gruppe als einem der führenden Anbieter im Bereich Ophthalmologie. Ihre Produkte und Lösungen werden die Digitalisierung voranbringen. Auch zeigt die gemeinsame Marktbearbeitung mit NEXUS neue Potentiale und Möglichkeiten auf.

Markt und Wettbewerb

Die Produkte der ifa-Gruppe sind Software-Lösungen, die überwiegend in Praxen und Kliniken mit dem Schwerpunkt Ophthalmologie eingesetzt werden. Als Integrationsplattform steht die elektronische Patientenaktie (EPA) im Mittelpunkt, in der alle Einzelheiten der Diagnose und Behandlung der Patienten dokumentiert werden. Sie ist über Schnittstellen und APIs mit der gesamten Hard- und Software von Drittanbietern und Partnern verbunden und greift so auf alle Daten in der Praxis oder Klinik zu. Die von der ifa entwickelte EPA arbeitet auch mit weitern Modulen zusammen, beispielsweise Terminvereinbarungen über das Internet oder mit Warenwirtschaftssystemen. Durch die Akquisition von Sophrona Solutions, Inc. verfügt ifa außerdem über modernste, bewährte Technologie, die eine echte Kommunikation des Arztes mit Patienten oder seinem Partnernetzwerk ermöglicht. Als Kompetenzzentrum für die Ophthalmologie innerhalb der Nexus-Gruppe bringt ifa ihre Kompetenz und Erfahrung in fachübergreifende Klinikprojekte ein. Mit ihrer Spezialisierung ist die ifa-Gruppe mittlerweile zu einem der größten internationalen Player im Markt der E-Health Lösungen in derOphthalmologie geworden. Diese Position soll mit neuen und verbesserten Modulen weiter ausgebaut werden.

Prognose für den Geschäftsverlauf 2021

Umsatz

Im Geschäftsjahr 2020 hat sich erneut gezeigt, dass das Geschäftsmodell der ifa-Gruppe sehr widerstandsfähig ist, da mehr als die Hälfte der Umsätze wiederkehrend sind. Dies in Verbindung mit der hohen Flexibilität des Teams hat dazu geführt, dass sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Geschäftsverlauf in Grenzen gehalten haben. Wir gehen deshalb davon aus, dass ifa auch einerfolgreiches Geschäftsjahr 2021 gelingt.

Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz von 8,6 bis 9,3 Mio. €. Dies würde einem Wachstum um 17 bis 27 Prozent entsprechen. Dazu wird die neue Tochtergesellschaft Sophrona Solutions, Inc. im ersten vollen Jahr ihrer Zugehörigkeit zu der Gruppe einen großen Beitrag leisten. Diese Planungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die konjunkturelle Entwicklung im Jahresverlauf weitgehend den Prognosen zum Zeitpunkt der Berichterstellung entspricht und berücksichtigt keine Änderungen der Wechselkurse.

Wir erwarten, dass die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen sich positiv auf die Nachfrage nach unseren Lösungen auswirkt und werden durch gezielte Entwicklungen und den Ausbau von Technologiepartnerschaften dazu beitragen, die Rolle unserer Lösungen als Integrationsplattform noch weiter zu stärken. Mit der Übernahme der Sophrona Solutions, Inc. verfügen wir darüber hinaus über modernste Technologie, die auch Potenzial für den europäischen Markt hat.

Ergebnis

Die Profitabilität hat sich zuletzt erfreulich entwickelt und durch ein konsequentes Kostenmanagement soll sichergestellt werden, dass die ifa-Gruppe auch zukünftig angemessene Ergebnisse ausweist. Das operative Ergebnis (EBIT) soll sich im Geschäftsjahr 2021 erneut positiv ausfallen und eine Größenordnung zwischen 0,2 und 0,5 Mio. € erreichen. Ferner wollen wir im Geschäftsjahr 2021 wiedereinen positiven operativen Cashflow generieren.

Finanz- und Vermögenslage

In den vergangenen Jahren wurde die Bilanz weiter stabilisiert und die Finanzverschuldung durch einen starken operativen Cashflow weiter reduziert. Mit einer Eigenkapitalquote oberhalb von 50 Prozent ist die Gruppe gut aufgestellt. Wir gehen davon aus, dass die ifa-Gruppe mit den vorhandenen liquiden Mitteln und den zukünftig erwarteten Cashflows über ausreichend Spielraum verfügt, um das operative Geschäft zu finanzieren und in das geplante Wachstum zu investieren. Bei weiterhin zurückhaltender Aktivierung der Entwicklungsleistungen erwarten wir, dass die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen die Zuführungen überschreiten.

Gesamtaussage

Die Kontakt- und Reisebeschränkungen infolge der Corona-Pandemie werden den Geschäftsverlauf weiter beeinflussen, aber die Belastungen sind derzeit zu verkraften. Wir gehen deshalb davon aus, wir im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz zwischen 8,6 und 9,3 Mio. € erwirtschaften. Das operative Ergebnis (EBIT) soll wieder positiv ausfallen und eine Größenordnung zwischen 0,2 und 0,5 Mio. € erreichen. Auf dieser Basis erwarten wir auch erneut einen positiven operativen Cashflow. Zu der Erreichung dieser Ziele wird auch die neue Tochtergesellschaft Sophrona Solutions, Inc. beitragen. Damit baut ifa ihre Rolle als einer der führenden Anbieter im Bereich der Ophthalmologie weiter aus.

Risiko- und Chancenbericht

Als Risiken und Chancen in diesem Berichtsteil sind als Einflüsse oder Ereignisse zu verstehen, die ursächlich dafür sein könnten, dass die Erwartungen des Managements an die kurz- und mittelfristige Unternehmensentwicklung verfehlt oder übertroffen werden.

Risikomanagementsystem

Ziele

Die ifa-Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Ziel des Risikomanagements ist es, Entwicklungen, die den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Im Rahmen des Risikomanagementsystems soll sichergestellt werden, dass Risiken nicht nur rechtzeitig erkannt, sondern zeitnah eventuelle Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um den Einfluss auf die Gesellschaft zu kontrollieren und zu minimieren. Ziel ist es also nicht, sämtliche Risiken zu vermeiden, da diese auch stets mit Chancen in Verbindung stehen. Vielmehr soll ein zur Strategie passendes Chance-Risiko-Profil dabei helfen, die Ziele des Unternehmens zu erreichen.

Strategie

Risiken werden entsprechend ihrer Bewertung unterschiedlich behandelt. Wenn sie erhebliche Nachteile für die Unternehmensentwicklung haben können oder sogar den Bestand gefährden würden, werden sie konsequent vermieden. Um die Auswirkungen von Risiken zu begrenzen, existieren entsprechende Kontrollen, beispielweise durch das Qualitätsmanagement. Bestimmte Risiken können auch eingegrenzt werden, indem fallweise Maximal- oder Minimalwerte angesetzt werden. Und fallswirtschaftlich sinnvoll und möglich, werden Risiken zum Beispiel auf Versicherer ausgelagert.

Struktur und Prozesse

Die Strukturen und Prozesse des Risikomanagements laufen im Vorstand zusammen, wo Risiken kategorisiert und bewertet werden, sowohl hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit als auch ihrer möglichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Ausgehend von der Risikoaggregation werden Maßnahmen zur Steuerung der Einzelrisiken definiert. Das Risikomanagement und die Ergebnisse der Risikoanalyse sind regelmäßig Bestandteil der Beratungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.

Wesentliche Risiken

Im Folgenden werden die relevanten Kategorien und die darunter subsummierten Risiken dargestellt. Die Bewertung der einzelnen Risiken erfolgt anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit in Verbindung mit dem möglichen Einfluss auf die Unternehmensziele (gering, mittel, groß); sie wird anschließend auf der Ebene der Kategorien zusammengefasst. Risiken, die von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht berichtet. Die hier dargestellten Risiken könnten somit Einfluss auf die Erreichung der Unternehmensziele haben und sind damit für den verständigen Adressaten entscheidungsrelevant.

Marktrisiken

Im Wachstumsmarkt Health-IT und hier in der Nische von Lösungen für den Fachbereich Ophthalmologie bestehen verschiedene Risiken. So kann ifa technologische Trends übersehen oder zu spät erkennen mit dem Ergebnis, dass die eigenen Produkte den Anforderungen der Kunden nicht oder nicht mehr entsprechen. Dieses Risiko wird durch den engen Austausch mit Fachleuten auf der Anwenderseite reduziert.

Des Weiteren könnten neue Marktbegleiter Lösungen auf den Markt bringen, die die führende Rolle von ifa bedrohen. Aufgrund unserer intensiven Entwicklungsaktivitäten, jahrzehntelangen Erfahrungen und der großen Zahl an Referenzkunden halten wir dieses Risiko für beherrschbar. Dies gilt ebenso für die Wirtschaftlichkeit unserer Lösungen, die sich mit nachvollziehbaren ROI-Rechnungen gegenüber Billigprodukten differenzieren können.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich Unbefugte der Quellcodes unserer Programme bemächtigen. Wir halten unsere Maßnahmen zum Schutz der unternehmenseigenen "Intellectual Property" für ausreichend, können dieses Risiko jedoch nicht vollständig ausschließen.

Sofern sich passende Gelegenheiten ergeben, soll das organische Wachstum durch gezielte Akquisitionen beschleunigt werden. Trotz sorgfältiger Überprüfungen im Vorfeld solcher Transaktionen ist nicht auszuschließen, dass die mit der Akquisition verbundenen Ziele verfehlt werden könnten, beispielsweise aufgrund unzutreffender Annahmen über die Marktentwicklung oder aufgrund technologischer Defizite der erworbenen Lösungen. Im Zusammenhang mit den erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen besteht dadurch ein Risiko für zukünftigen Wertminderungsbedarf, der die Finanz- und Vermögenslage belasten könnte.

Seit dem ersten Quartal 2020 zeigen sich weltweit deutliche Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Gesundheitssysteme in den für ifa wichtigen Märkten konzentrieren sich auf die Bewältigung der Pandemie, Investitionen und Projekte zur Einführung neuer Softwarelösungen werden verschoben. Maßnahmen zum Infektionsschutz haben auch bei ifa Veränderungen in der Zusammenarbeit unter den Mitarbeitern, aber auch im Kontakt mit den Kunden zur Folge gehabt. Der Einfluss der Maßnahmen auf die Unternehmensziele 2020 war geringer als zunächst befürchtet. Bei Andauern oder weiterer Verschärfung der Maßnahmen können diese jedoch erhebliche Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis im Geschäftsjahr 2021 haben.

Insgesamt schätzen wir die Marktrisiken "mittel" ein, wenngleich die Auswirkungen auf die Umsatz - und Ergebnissituation im Einzelnen erheblich sein könnten.

Technologische Risiken

Als Unternehmen, das erhebliche Ressourcen in die Entwicklung seiner Produkte investiert, ist ifa dem Risiko ausgesetzt, bei der Auswahl der Projekte die falschen Schwerpunkte zu setzen. Dies kann auf unzutreffenden Annahmen über die Entwicklung der Märkte, über die Bedürfnisse der Kunden oder über die zukünftige Wettbewerbssituation beruhen. Da die Entwicklungsaufwendungen nach den Kriterien von IAS 38 aktiviert werden, kann eine fehlerhafte Entscheidung zu Wertminderungen in der Zukunft führen. Diesem Risiko wird nicht nur durch einen intensiven Austausch mit Schlüsselanwendern in den Märkten weltweit begegnet, sondern auch mit unseren internationalen Kooperationspartnern. Beides gewährleistet jedoch nicht zwingend, dass aus diesem Austausch auch die richtigen Schlüsse gezogen werden oder dass sich die Schlussfolgerungen nicht im Zeitverlauf ändernkönnen.

Bei neuen Produkten und Modulen muss häufig zwischen der Anzahl und Ausprägung der Funktionen und den Erwartungen der Kunden abgewogen werden. "Time to market" ist ein wichtiges Kriterium, andererseits kann die Belastbarkeit von Kundenbeziehungen unter zu frühen Produkteinführungen leiden. Dieses Risiko wird durch sorgfältige Vorbereitung und Implementierungspläne minimiert.

Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen rückt vermehrt die Integrität der Daten unserer Kunden in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Datensicherheit ist damit ein Kernaspekt für das Vertrauen in unsere Lösungen. Wir bemessen ihr deshalb äußerst große Bedeutung bei und unterstützen unsere Kunden durch spezielle Sicherheitsmechanismen, die bestmöglich schützen. Dennoch verbleibt ein Restrisiko durch Angriffe Dritter, die z.B. Datenverlust oder auch Reputationsschäden verursachen können.

Insgesamt schätzen wir die technologischen Risiken als "mittel" ein, wenngleich die Auswirkungen insbesondere auf die Ergebnissituation im Einzelnen erheblich sein könnten

Vertriebsrisiken

ifa systems arbeitet mit Vertriebspartnern zusammen, um die geografische Reichweite im Markt zu erhöhen. Der Erfolg dieser Kooperationen hängt in wesentlichem Umfang von dem Know-how der Vertriebsmitarbeiter bei Dritten ab, auf das ifa häufig keinen unmittelbaren Einfluss hat. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Potenziale und Ziele dieser Kooperationen im Zeitverlauf ändern. Das Management von ifa steht deshalb laufend persönlich in engem Kontakt zu wesentlichen Kooperationspartnern, um eine möglichst hohe Kongruenz der Interessen und Ziele sicherzustellen.

Ein signifikanter Anteil des Umsatzes von ifa resultiert aus der Realisierung von größeren Projekten. Eine Verschiebung der Auftragserteilung seitens des Kunden oder eine Verzögerung der Fertigstellung solch eines großen Projekts kann ganz erheblichen Einfluss auf die geplanten Zielgrößen von Umsatz und Ergebnis haben. Wir reduzieren dieses Risiko durch eine realistisch-konservative Unternehmensplanung.

Die Kundenstruktur von ifa ist heterogen, neben vielen kleinen Kunden gibt es auch einige große. Der Wechsel eines dieser großen Kunden zu einem anderen Anbieter könnte bezüglich der Umsätze mit Runtimelizenzen, aber auch für das Neugeschäft erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensentwicklung nehmen. Die Auswirkungen wären nicht kurzfristig relevant, aber mittel- und langfristig. Wir beugen diesem Risiko durch eine besonders engmaschige Betreuung und die aktive Berücksichtigung ihrer individuellen Wünsche vor.

Insgesamt schätzen wir die Vertriebsrisiken als "mittel" ein.

Personalrisiken

Facharbeitermangel und demografischer Wandel sind zwei Einflüsse, denen sich auch ifa nicht entziehen kann. Damit das Unternehmen seine kurz- und mittelfristigen Ziele erreichen kann, ist es auf hochqualifizierte Mitarbeiter angewiesen, die die Teams möglichst auch dauerhaft verstärken. Es war zuletzt teilweise schwierig, offene Stellen mit geeigneten Kandidaten zu besetzen und Rekrutierungsprozesse zügig abzuschließen. In Einzelfällen kamen geeignete Kandidaten nicht zum Zug, weil die Vorstellungen über das Gehalt zu weit auseinanderlagen.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für den möglichen unvorhergesehenen Verlust von Schlüsselpersonen mit Spezial-Know-how. Hier besteht das Risiko, dass das ungeplante Ausscheiden eines solchen Wissensträgers kurzfristig nur schwer zu kompensieren wäre. ifa kann jedoch bereits heute innerhalb des Unternehmensverbunds mit Nexus die Möglichkeiten nutzen, um bestimmte, definierte Aufgabenbereiche von Fall zu Fall innerhalb der Gruppe zu übernehmen. Das Ziel muss es aber sein, bestimmtes Kern-Know-how im Unternehmen selbst vorzuhalten.

Aktuell schätzen wir die Personalrisiken als "mittel" ein.

Liquiditätsrisiken

Im Absatzmarkt gibt es einen Trend zum "pay per use". Dabei wird der Erwerb von Basislizenzen bei der Einführung der Systeme durch eine "Anmietung" ersetzt. Dem Vorteil langfristig planbarer Cashflows aus den Projekten (SaaS, pay per use) steht das Risiko gegenüber, dass ifa zu Beginn der Projekte in der Lage sein muss, die entstehenden Kosten vorzufinanzieren.

Auch nach dem Erwerb der Sophrona Solutions, Inc. verfügt die ifa-Gruppe über liquide Mittel in Höhe von 1,6 Mio. €. Daher erwarten wir, dass die ifa auch im kommenden Geschäftsjahr zu jeder Zeit in der Lage sein wird, ihre finanziellen Verpflichtungen pünktlich zu begleichen.

Wir schätzen die Liquiditätsrisiken als "gering" ein.

Zins- und Wechselkursrisiken

Da ifa derzeit sehr günstige Konditionen vom Mehrheitsaktionär Nexus für ihre Fremdverschuldung erhält, spielen Risiken bezüglich der zukünftig vielleicht steigenden Basis zur Berechnung der variablen Zinsen eine untergeordnete Rolle. Aufgrund der Konzernstruktur erwirtschaftet ifa einen Teil der Umsätze in Fremdwährungsräumen. Der Einfluss der Wechselkurse auf die Umsatz- und Ergebnisseite oder die Bilanz war bis 2019 zu vernachlässigen und rechtfertigte keinen Einsatz derivativer Instrumente. Seit 2020 hat sich das Währungsrisiko durch die Erweiterung der Aktivitäten in den USA erhöht.

Insgesamt schätzen wir die Zins- und Wechselkursrisiken als "mittel" ein.

Forderungsrisiken

Ausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu entsprechenden Wertberichtigungen führten, waren 2020 von untergeordneter Bedeutung. Die damit verbundenen Risiken werden im Jahresabschluss berücksichtigt. Neben der Solvenz und dem bisherigen Zahlungsverhalten der Kunden aus dem Gesundheitsbereich profitieren wir hier auch von der sehr heterogenen Kundenstruktur (kein Klumpenrisiko), so dass wir auch für die Zukunft keine bedeutenden Risiken erkennen können. Lediglich bei der langfristigen Finanzierung von großen Projekten sehen wir seit der Corona-Pandemie einRisiko. In einigen Fällen wurden mit den Kunden spezielle Vereinbarungen getroffen, die diese Effekte minimieren. Dem Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird durch gezieltes Forderungsmanagement und entsprechende Bonitätsprüfungen gegengesteuert.

Das Risiko aus Forderungsrisiken schätzen wir insgesamt als "gering" ein.

Sonstige Risiken

Regulatorische Risiken

Zertifizierungen sind in vielen Regionen die Voraussetzung, um im Markt tätig zu sein. Sollten diese Zertifizierungen nicht in dem benötigten Umfang oder nicht termingerecht abgeschlossen werden, hätte dies möglicherweise signifikanten Einfluss auf das operative Geschäft. Da der Zertifizierungsprozess von ifa nicht vollumfänglich gesteuert werden kann, weil beispielsweise die entsprechenden Vorgaben erst sehr spät gemacht werden oder die Behörden überdurchschnittlich ausgelastet sind, ist dieses Risiko besonders für Deutschland, die USA und Österreich von Relevanz. Wir schätzen das Risiko aus regulatorischen Rahmenbedingungen daher als "mittel" ein.

Zusammengefasste Risikolage

Nach Einschätzung des Vorstands sind die Risiken, denen die ifa systems AG zum Zeitpunkt der Berichterstellung und für die aktuelle Planungsperiode ausgesetzt ist, beherrschbar und der Fortbestand der Unternehmensgruppe ist in keiner Weise gefährdet. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken kann deren Eintreten aber nicht systematisch ausgeschlossen werden.

Chancenmanagementsystem

Ebenso wie die Risiken werden die Chancen im Konzern transparent aufbereitet und systematisch in die unternehmerischen Entscheidungen einbezogen. Sie repräsentieren künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Ziel des Chancenmanagements ist es, diese Opportunitäten frühzeitig zu erkennen und zu ergreifen.

Chancenkategorien

ifa systems unterscheidet Chancen danach, ob sie in erster Linie zu einer positiven Zielabweichung bei den Umsätzen oder im Ergebnis beitragen können.

Umsatzrelevante Chancen

Es besteht die Chance, dass Produkte schneller als geplant am Markt eingeführt werden können und dass die Nachfrage die ursprünglichen Erwartungen übertrifft. Potenziale eröffnen sich auch durch Produkte, die für bestimmte neue Anwendungen entwickelt wurden, aber auch bei bestehenden Kunden eingesetzt werden können. Große Chancen sehen wir ganz allgemein in der Vernetzung. Durch die Entwicklung von Schnittstellen zu Softwarelösungen von Dritten kann ifa eine Rolle als Systemintegrator übernehmen und von der stark wachsenden Digitalisierung in den Praxen und Kliniken, auch infolge der Telematikinfrastruktur, überproportional profitieren. Trends wie Cloud-Lösungen sowie Wearables und das Internet der Dinge (IOT) werden neue Segmente auch in der Augenheilkunde begründen. Schon ein großes neues Projekt könnte möglicherweise ausreichen, dass die Planungen übertroffen werden. Die Integration von existierenden Lösungen aus der Nexus Gruppe, z.B. Bild- und Dokumentenmanagementsysteme, verkürzen die Time to Market, da die Nexus-Produkte erprobt im Markt sind und somit Möglichkeiten von ungeplanten Zusatzumsätzen eröffnen.

Die Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft einen Digitalisierungsschub ausgelöst. Dies betrifft unter anderem Anwendungen, die Maßnahmen zum Infektionsschutz unterstützen, indem sie Prozesse ohne physischen Kontakt ermöglichen, z.B. Videosprechstunden. Als Integrationsplattform ist ifa perfekt positioniert, um von diesem wachsenden Bedarf nachhaltig zu profitieren.

Durch die Übernahme von Sophrona Solutions, Inc., einer Portallösung aus den USA, kann ifa diese Technologie auch auf dem europäischen Markt anbieten. Wir gehen davon aus, dass hier mittel- und langfristig großes Potenzial besteht.

Ergebnisrelevante Chancen

Selbstverständlich hätte eine ungeplante Erhöhung der Umsätze auch positiven Einfluss auf das Ergebnis. Daneben arbeiten wir an der Optimierung der Kosten, Prozesse und Strukturen. Sollten diese Projekte schneller als geplant Effekte zeigen oder sollte das Ausmaß der geplanten Optimierungen deutlich übertroffen werden, könnten die Ergebniserwartungen sich als zu niedrig erweisen.

Zum positiven Geschäftsverlauf hat z.B. die Lizenzierung der Datenbank unserer amerikanischen Tochtergesellschaft beigetragen. Es wäre möglich, weitere Kunden für eine Datenbanklizenzierung zu finden. Effekte dieser Art sind jedoch nicht planbar.

Zusammengefasste Chancenlage

Die ifa-Gruppe ist gut positioniert, um mit ihren Lösungen in dem Nischenmarkt Health-IT für Ophthalmologie die Chancen für die Unternehmensgruppe systematisch zu nutzen. Während wir einerseits gezielt daran arbeiten, uns diese Chancen zu erschließen, ist es andererseits eher unwahrscheinlich, dass wir hier kurzfristig unerwartete Fortschritte erzielen. Nicht zuletzt deshalb ist unsere Strategie auf Wachstum ausgerichtet, das mit einer angemessenen Profitabilität einhergeht.

Bilanz zum 31. Dezember 2020

ifa systems AG, Frechen

AKTIVA

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31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2.704.310,00 2.632.961,00
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.757.768,57 4.044.970,00
6.462.078,57 6.677.931,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 95.959,75 57.729,00
95.959,75 57.729,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 78.665,58 78.666,58
78.665,58 78.666,58
6.636.703,90 6.814.326,58
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 19.051,30 29.143,94
19.051,30 29.143,94
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 782.287,05 626.462,91
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.358.029,06 0,00
3. Forderungen gegen Gesellschafter 6.323,70 0,00
4. sonstige Vermögensgegenstände 63.068,48 130.476,47
3.209.708,29 756.939,38
III. Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks 1.018.369,44 3.103.998,52
4.247.129,03 3.890.081,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 49.122,33 35.233,20
D. Aktive latente Steuern 499.693,00 580.998,65
11.432.648,26 11.320.640,27

PASSIVA

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31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.750.000,00 2.750.000,00
II. Kapitalrücklage 7.652.240,00 7.652.240,00
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklagen 34.400,00 34.400,00
2. andere Gewinnrücklagen 1.464.139,20 1.464.139,20
1.498.539,20 1.498.539,20
IV. Bilanzgewinn
1. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -6.053.520,83 -7.464.852,90
2. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag 112.724,46 1.411.332,07
-5.940.796,37 -6.053.520,83
5.959.982,83 5.847.258,37
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 1.175.521,10 859.398,75
1.175.521,10 859.398,75
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65.985,53 116.087,71
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 65.985,53 (Vorjahr: EUR 116.087,71)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.728.180,19 3.223.793,59
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 2.728.180,19 (Vorjahr: EUR 3.223.793,59)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 14.062,50 0,00
4. sonstige Verbindlichkeiten 409.577,72 124.803,43
- davon aus Steuern: EUR 235.587,16 (Vorjahr: EUR 117.264,82)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 1.235,52 (Vorjahr: EUR 7.119,13)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 409.577,72 (Vorjahr: EUR 124.803,43)
3.217.805,94 3.464.684,73
D. Rechnungsabgrenzungsposten 225.452,39 317.940,98
E. Passive latente Steuern 853.886,00 831.357,44
11.432.648,26 11.320.640,27

Gewinn- und Verlustrechnung 2020

ifa systems AG, Frechen

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2020 2019
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 6.047.660,67 6.045.415,50
2. andere aktivierte Eigenleistungen 292.000,00 340.124,00
3. Gesamtleistung 6.339.660,67 6.385.539,50
4. sonstige betriebliche Erträge 518.604,72 1.176.857,35
- Erträge aus der Währungsumrechnung: EUR 2.533,98 (Vorjahr EUR 54.432,49)
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -854.273,54 -758.892,74
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -311.458,32 -274.695,29
-1.165.731,86 -1.033.588,03
6. Rohergebnis 5.692.533,53 6.528.808,82
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -2.784.782,52 -2.729.549,85
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -557.747,68 -578.046,43
- soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung: EUR 1.119,92 (Vorjahr: EUR 1.626,04)
-3.342.530,20 -3.307.596,28
8. Abschreibungen -731.922,45 -699.976,53
9. sonstige betriebliche Aufwendungen -1.399.210,49 -1.490.775,55
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung: EUR 156.553,24 (Vorjahr EUR 35.351,98)
10. Betriebsergebnis 218.870,39 1.030.460,46
11. Erträge aus Beteiligungen 0,00 545.520,69
12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,00 2.612,54
13. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 56.887,61 60.301,25
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 56.447,16 (Vorjahr EUR 59.887,48)
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -23.474,18 -54.430,98
- davon an verbundene Unternehmen:EUR 3.786,68 (Vorjahr: EUR 1.268,53)
15. Finanzergebnis 33.413,43 554.003,50
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -108.705,94 -169.852,89
- davon Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern: EUR 22.528,56 (Vorjahr EUR 45.368,86)
- davon Erträge aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern: EUR 81.305,65 (Vorjahr EUR 124.483,06)
17. Ergebnis nach Steuern 143.577,88 1.414.611,07
18. sonstige Steuern -30.853,42 -3.279,00
19. Jahresüberschuss/​-fehlbetrag 112.724,46 1.411.332,07

Anhang zum 31.12.2020

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

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Firmenname laut Registergericht: ifa systems AG
Firmensitz laut Registergericht: Frechen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Köln
Register-Nr.: HRB 42943

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

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Beteiligungen zu Anschaffungskosten, soweit erforderlich zum niedrigeren beizumessenden Wert

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten, soweit erforderlich zum niedrigeren beizumessenden Wert

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht.

Der Betrag der in den kumulierten Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen Sofortabschreibungen beläuft sich auf: EUR 23.951,68.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von EUR 292.000,00 (Vorjahr EUR 340.124,00) wurden aktiviert. Darüber hinaus entstanden bei der Gesellschaft im Geschäftsjahr Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von EUR 858.050,39 (Vorjahr: EUR 725.734,60).

Angaben über die Gattung der Aktien

Das Grundkapital von EUR 2.750.000,00 ist eingeteilt in 2.750.000 auf den Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von jeweils 1,00 Euro.

Angaben über das genehmigte Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23.10.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt Euro 1.375.000,00 zu erhöhen.

Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital von Euro 1.375.000,00, das bis zum 23.10.2022 befristet ist.

Entwicklung der Kapitalrücklagen

Es gab im Geschäftsjahr keinerlei Einstellungen in oder Entnahmen aus der Kapitalrücklage. Diese beträgt unverändert EUR 7.652.240,00.

Zusätzliche Angaben zu den Gewinnrücklagen

Entwicklung des Postens Gewinnrücklagen:

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Posten EUR EUR
Geschäftsjahr Vorjahr
Andere Gewinnrücklagen zum 1.1. des Geschäftsjahres 1.464.139,20 1.464.139,20
Entnahmen aus/​Einstellungen in andere Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen zum 31.12. des Geschäftsjahres 1.464.139,20 1.464.139,20

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 2.350.117,00 (Vorjahr: EUR 2.382.602,21).

Im Einzelnen gliedert der Gesamtbetrag sich wie folgt:

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Gesamtbetrag gemäß Ausschüttungssperre EUR EUR
Geschäftsjahr Vorjahr
Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 2.704.310,00 2.632.961,00
Aktivierung latenter Steuern 499.693,00 580.998,65
Passivierung latenter Steuern -853.886,00 -831.357,44
Gesamtbetrag 2.350.117,00 2.382.602,21

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit einem Steuersatz von 31,58 %.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.

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Gliederung der Rückstellungen EUR EUR
Geschäftsjahr Vorjahr
Personalkosten 434.116,60 294.000,00
Abschlusskosten 183.387,50 169.220,00
Garantie, Gewährleistungen, ausstehende Leistungen 294.000,00 214.000,00
Restrukturierungskosten 60.000,00 60.000,00
sonstige Rückstellungen 204.017,00 122.178,75
Gesamtbetrag 1.175.521,10 859.398,75

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: 0,00)

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Aus nicht-kündbaren Miet- und Leasingverhältnissen hat die Firma sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 194 (Vorjahr: TEUR 223).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses

In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:

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Posten der Ergebnisverwendung EUR EUR
Geschäftsjahr Vorjahr
Bilanzverlust 01.01. 6.053.520,83 7.464.852,90
Jahresüberschuss 112.724,46 1.411.332,07
Bilanzverlust 31.12. 5.940.796,37 6.053.520,83

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

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Arbeitnehmergruppen Anzahl Anzahl
Geschäftsjahr Vorjahr
Arbeiter 0 0
Angestellte 48 45
Auszubildende 4 1
Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer 52 46

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

Herr Jörg Polis, Düren

Herr Christoph Reinartz, Pulheim

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

Herr Robert Gaulke, Frechen

Herr Dr. Uwe Hannemann, Erlangen

Herr Ralf Heilig, Donaueschingen

Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf EUR 400.852 (Vorjahr: EUR 437.520)

Im Geschäftsjahr betrugen die Aufsichtsratsvergütungen EUR 25.000 (Vorjahr: EUR 25.000)

Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:

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Firmenname /​ Sitz Anteilshöhe Jahresergebnis Eigenkapital
% Geschäftsjahr Vorjahr
ifa informationssysteme für Augenärzte GmbH, Wien 100,00 % 7.714,74 253.889,59
MedKaizen AG, Frechen (Ergebnis 2019/​2020) 0,00 % 2.172,80 0,00
ifa united i-tech, inc., Fort Lauderdale (Florida) 100,00 % -253.146,64 -1.493.401,56
Inoveon Corp., Oklahoma City 100,00 % 193.924,52 246.416,27
ifa systems India Private Ltd. 100,00 % -1.427,47 6.463,04

Die Hauptversammlung der MedKaizen AG hat am 29.12.2020 die Schlussrechnung der Gesellschaft gebilligt.

Konzernzugehörigkeit

Der Abschluss der ifa AG wird in den Konzernabschluss der Nexus-Gruppe, Donaueschingen, einbezogen. Der Konzernabschluss des Geschäftsjahres kann im Bundesanzeiger eingesehen werden.

Vorgänge von besonderer Bedeutung

Seit März 2020 führte die Corona-Krise zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung in Europa. Auch heute bestehen noch erhebliche Unsicherheiten, wie sich diese Krise mittel- und langfristig auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt. Wir verweisen auf den Konzernlagebericht und Lagebericht der ifa systems AG.

Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr weist einen Jahresüberschuss von EUR 112.724,46 aus. Unter Einbeziehung eines Bilanzverlusts von EUR 6.053.520,83, einer Ausschüttung von EUR 0,00 und der Einstellung in die Rücklagen von EUR 0,00 ergibt sich ein Bilanzverlust von EUR 5.940.796,37.

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Frechen, den 04.03.2021

Jörg Polis

Christoph Reinartz

Anlagenspiegel zum 31.12.2020 - Handelsrecht

ifa systems AG Softwareentwicklung und Service/​Vertrieb für Augenärzte und Augenkliniken

Frechen

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Anschaffungs-Herstellungskosten 01.01.2020 Zugänge
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schlitzrechte und ähnliche Rechte und Werte 3.285.228,46 292.000,00
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.140.965,77 168.494,18
Immaterielle Vermögensgegenstände 10.426.194,23 460.494,18
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 286.204,11 93.806,59
Sachanlagen 286.204,11 93.806,59
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.171.764,56 0,00
2. Beteiligungen 83.309,41 0,00
Finanzanlagen 4.255.073,97 0,00
14.967.472,31 554.300,77
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Abgänge Anschaffungs-Herstellungskosten 31.12.2020 kumulierte Abschreibungen 01.01.2020
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schlitzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 3.577.228,46 652.267,46
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 7.309.459,95 3.095.995,77
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 10.886.688,41 3.748.263,23
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 23.951,68 356.059,02 228.475,11
Sachanlagen 23.951,68 356.059,02 228.475,11
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 4.171.764,56 4.093.098,98
2. Beteiligungen 83.309,41 0,00 83.308,41
Finanzanlagen 83.309,41 4.171.764,56 4.176.407,39
107.261,09 15.414.511,99 8.153.145,73
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Abschreibungen Geschäftsjahr Abgänge kumulierte Abschreibungen 31.12.2020 Zuschreibungen Geschäftsjahr
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schlitzrechte und ähnliche Rechte und Werte 220.651,00 0,00 872.918,46 0,00
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 455.695,61 0,00 3.551.691,38 0,00 0,00
Immaterielle Vermögensgegenstände 676.346,61 0,00 4.424.609,84 0,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.575,84 23.951,68 260.099,27 0,00
Sachanlagen 55.575,84 23.951,68 260.099,27 0,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 4.093.098,98 0,00
2. Beteiligungen 0,00 83.308,41 0,00 0,00
Finanzanlagen 0,00 83.308,41 4.093.098,98 0,00
731.922,45 107.260,09 8.777.808,09 0,00
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Buchwert 31.12.2020 Buchwert 31.12.2019
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schlitzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2.704.310,00 2.632.961,00
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.757.768,57 4.044.970,00
Immaterielle Vermögensgegenstände 6.462.078,57 6.677.931,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 95.959,75 57.729,00
Sachanlagen 95.959,75 57.729,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 78.665,58 78.665,58
2. Beteiligungen 0,00 1,00
Finanzanlagen 78.665,58 78.666,58
6.636.703,90 6.814.326,58

Bericht des Aufsichtsrats

Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit kontinuierlich überprüft und überwacht. Er konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden.

Arbeit des Aufsichtsrats

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 und nach dessen Ablauf weiterhin regelmäßig, zeitnah und umfassend, sowohl schriftlich als auch mündlich, entsprechend seinen Pflichten gem. § 90 AktG über den aktuellen Stand der Geschäfte, die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage, die Risikolage, das Risikomanagement sowie relevante Fragen der Compliance, der Strategie und der Planung. Bedeutende Geschäftsvorgänge wurden auf Basis der Berichterstattung des Vorstandes in den Sitzungen ausführlich erörtert. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Zielen des Unternehmens, der Risikosituation, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und im Aufsichtsrat intensiv behandelt.

Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende von dem Vorsitzenden des Vorstandes zeitnah informiert.

Insgesamt trat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 zu sechs planmäßigen Sitzungen zusammen, die am 4. Februar, 27. April, 8. Oktober, 27. Oktober, 26. November und 11. Dezember 2020 stattfanden. Aufgrund der besonderen Umstände der Corona-Pandemie fanden die Sitzungen ab März 2020 auch als Video- oder Telefonkonferenzen statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben an allen Sitzungen vollzählig teilgenommen. Soweit sinnvoll und notwendig haben die Mitglieder des Vorstandes ebenfalls an den Sitzungen teilgenommen. Zeitweise tagte der Aufsichtsrat auch ohne den Vorstand. Dabei wurden Tagesordnungspunkte behandelt, die entweder den Vorstand selbst oder interne Aufsichtsratsangelegenheiten betrafen. Gegenstand der gemeinsamen Sitzungen war regelmäßig die schriftliche und mündliche Berichterstattung des Vorstandes über die Geschäftslage der ifa systems AG und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die aktuelle Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Vermögenslage. Der Halbjahresbericht wurden vor der Veröffentlichung und besonders mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie ausführlich mit dem Vorstand erörtert. Über bedeutsame Geschäftsvorfälle, die Strategie und deren Umsetzung sowie über das Risikomanagement des Unternehmens hat sich der Aufsichtsrat eingehend unterrichten lassen und darüber beraten. Sofern erforderlich, wurden in diesen Sitzungen auch Beschlüsse gefasst.

Der Aufsichtsrat ließ sich zudem auch schriftlich und telefonisch über die aktuelle Geschäftslage, einzelne Geschäftsvorfälle und die Umsetzung der Produkt- und Vertriebsstrategie in den verschiedenen Märkten informieren.

Wesentliche Inhalte der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum waren:

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der Jahresabschluss und Konzernabschluss 2019 sowie der Halbjahresabschluss 2020

die Verabschiedung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 25. September 2020 mitsamt den dort niederlegten Beschlussvorschlägen

die Planung des Vorstands hinsichtlich Umsatz, Kosten, Ergebnis, Liquidität, Investitionen und Personal, der aktuelle Forecast für das laufende Geschäftsjahr - insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie - und die Budgetierung für das Geschäftsjahr 2021

die Strategie der ifa-Gruppe und ihre Umsetzung

Fragen der Unternehmensfinanzierung

die Prüfung der eigenen Effizienz hinsichtlich der Gestaltung und des Ablaufs der Aufsichtsratssitzungen sowie der Optimierung der Berichterstattung durch den Vorstand in Bezug auf die Darstellung der Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der Situation der Tochtergesellschaften

die Unabhängigkeitserklärung und die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner KG, Wuppertal, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020, entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 25. September 2020

die Überwachung und Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems (Risikoüberwachungs- und Frühwarnsystem gemäß § 91 Abs. 2 Aktiengesetz) und der daraus gewonnenen Informationen

die Akquisition der Sophrona Solutions, Inc. in strategischer und finanzieller Hinsicht, einschließlich der geplanten Geschäftserweiterung und möglicher Synergien

Aufgrund der durch die Satzung festgelegten Anzahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde aufdie Bildung von Ausschüssen verzichtet. Die Aufgaben des Aufsichtsrats werden daher stets durchalle Mitglieder gemeinsam wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat tagte auch in Anwesenheit des Abschlussprüfers sowie der Vorstände, um sich mit Fragen des Jahresabschlusses, der Rechnungslegung, des Controllings sowie des Risikomanagements zu befassen. Weitere Aspekte waren steuerliche Themen, Compliance sowie die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung mit dem Wirtschaftsprüfer.

Die Aufsichtsratsmitglieder Ralf Heilig und Dr. Uwe Hannemann sind aufgrund ihrer Eigenschaft als Mitarbeiter der NEXUS AG und ihrer Tochtergesellschaften im engeren Sinne nicht als unabhängig zu bezeichnen. Hieraus ergaben sich aber keine potenziellen Interessenkonflikte, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die in der Hauptversammlung berichtet werden müsste. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über genügend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Mandate. Sie hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich im Vorfeld der Sitzungen und im Plenum mit den seitens des Vorstandes vorgelegten Berichten und Beschlussvorlagen auseinanderzusetzen und sie zu diskutieren.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Die Prüfberichte sowie die Abschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 4. März 2021 intensiv und ausführlich erörtert. Der verantwortliche Abschlussprüfer stand bei dieser Sitzung für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Sowohl der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der ifa systems AG für das Geschäftsjahr 2020 als auch der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020, welcher gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wurde, sowie der zusammengefasste Lagebericht wurden vom Abschlussprüfer geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerkversehen.

Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Abschlussprüfung erhoben und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist damit festgestellt.

Der Vorstand hat außerdem den von ihm aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenenUnternehmen im Geschäftsjahr 2020 dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer HLB Treumerkur Dr. Schmidt & Partner KG, Wuppertal, hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt.

Der Aufsichtsrat unterzog den Abhängigkeitsbericht unter Einbeziehung der Ergebnisse des Abschlussprüfers einer eingehenden Prüfung im Hinblick auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Aufsichtsrat machte keine Beanstandungen in Bezug auf das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers und erhob keine Einwendungen gegen die vom Vorstand am Schluss des Berichts abgegebene Erklärung über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmensgruppe für ihren engagierten Einsatz in einem herausfordernden Geschäftsjahr. Gemeinsam haben sie mit großem Engagement die Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 gestaltet.

 

Frechen, den 4. März 2021

Für den Aufsichtsrat

gez. Robert Gaulke, Vorsitzender des Aufsichtsrats

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ifa systems AG, Frechen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht (nachfolgend: Lagebericht) der ifa systems AG, Frechen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

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die übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 289a bzw. § 315a Abs. 1 HGB am Bilanzstichtag

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Wuppertal, den 4. März 2021

HLB TREUMERKUR GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dipl.-Oec. Andreas F. Wildoer, Wirtschaftsprüfer

Dipl.-Kfm. Arvid Feuerstack, Wirtschaftsprüfer