ifa systems AG

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Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanz-Highlights für das Geschäftsjahr 2021 und 2020

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2021 2020
Umsatz und Ergebnis TEUR TEUR
Umsatz 6.055 6.048
aktivierte Eigenleistung 310 292
Gesamtleistung 6.365 6.340
EBITDA 1.800 951
EBITDA Marge (%) bezogen auf Umsatz 29,7 15,7
EBIT 1.044 219
EBIT Marge (%) bezogen auf Umsatz 17,2 3,6
Jahresüberschuss 580 113
Vermögen und Eigenkapital
Bilanzsumme 10.893 11.433
Eigenkapital 6.540 5.960
Eigenkapitalquote (%) 60,0 52,1
Mitarbeiter Jahresdurchschnitt 62 52

Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Brief des Vorstands

Sehr geehrte Aktionäre und Geschäftspartner,

Das abgelaufene Geschäftsjahr stand, wie auch bereits das Jahr 2020 weiter im Zeichen von Corona mit seinen vielen Lockdowns und Einschränkungen. Doch auch in diesem Jahr hat die Pandemie unseren Geschäftsbetrieb weniger beeinflusst als befürchtet. Trotzdem haben wir unsere Umsatzziele nicht erreicht. Dagegen konnten wir unsere Ziele beim Gewinn erreichen. Im Gegensatz zu den Vorjahren haben wir uns entschlossen, ab diesem Jahr einen geprüften Geschäftsbericht nur noch für die ifa systems AG vorzulegen. D. h. wir legen ab 2022 keinen geprüften Konzernabschluss mehr vor. Sie erhalten von uns im Rahmen der HV eine Überleitung, um Ihnen auch weiterhin den Konzernvergleich zu ermöglichen.

Mit einem Umsatz auf Konzernebene von 7,9 Mio. Euro haben wir das Ziel, das wir in unserer Guidance gegeben hatten, nicht erreicht (8,6 bis 9,2 Mio. Euro) Die ifa systems AG hat einen Umsatz von 6,1 Mio. Euro (HGB) und damit den Umsatz des Vorjahres erreicht. Für das Konzern-EBIT hatten wir zwischen 0,2 und 0,5 Mio. Euro geplant. Wir haben hier auf Konzernebene 0,6 Mio. Euro erreicht, bereinigt um Wechselkurseffekte, die im Vorjahr unter dem Finanzergebnis ausgewiesen waren, 0,3 Mio. Euro. Die Nettoverschuldung konnte weiter von 861 TEUR im GJ 2020 auf nun 56 TEUR gesenkt werden. Auch wurde das Darlehen des Mehrheitsaktionärs um weitere 1.200 TEUR getilgt. Wir konnten auch weiterhin von der Beschleunigung der Digitalisierung profitieren. Während der letzten Monate wurden mehr und mehr neue Lösungen für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens verpflichtend eingeführt. Wir haben darauf mit neuen Lizenzmodellen reagiert. D. h. wir haben die Lizenzierung mehr auf die Stärkung des Runtime-Lizenz-Geschäfts ausgerichtet. Viele der neuen Lösungen und Module basieren auf einer Lizenzierung je Standort bzw. je Arzt. Diese Art der Lizenzierung entspricht immer mehr dem Trend hin zu MVZs und großen Zentren mit vielen angestellten Ärzten an unterschiedlichen Standorten.

Viele unserer Installationen wurden auch wie im letzten Jahr aus der Ferne "remote" durchgeführt. Es haben sich neue virtuelle Trainingskonzepte sowie Veranstaltungen etabliert, die die bisherigen sehr gut ergänzen und mehr und mehr Zuspruch erfahren. An dieser Stelle ein Dankeschön an das gesamte Team für die neuen Ideen, die Umsetzung und die Einführung der neuen digitalen Angebote.

"Sophrona goes Germany". Die ersten Lösungen der Sophrona stehen nun für den deutschsprachigen Markt zur Verfügung und wurden eingeführt. Dabei wurden wir sehr gut durch ein großes Augenzentrum unterstützt. Nun kommen die Erfahrungen und Anforderungen dazu, die sich während des Live-Be- triebs ergeben.

Durch die Sophrona haben wir unsere Präsenz auch in den USA weiter stärken können. Der Markt für Patient-Engagement-Lösungen steigt dort, wie auch in Europa, weiter an. Die Möglichkeiten dieser Lösungen erhalten mehr und mehr Zuspruch der Patienten. Ob es die Terminvergabe ist, die eigene Patientenakte oder auch die Kommunikation mit der Praxis oder der Klinik. Wir werden in den kommenden Monaten gerade für diese Lösungen durch die wieder möglichen Präsenzveranstaltungen ein Hauptaugenmerk legen.

Partner und innovative Lösungen gemeinsam mit Partnern haben schon immer eine große Rolle bei der ifa gespielt. Waren es in den ersten Jahren die Partner aus der Geräteindustrie, so sind es heute mehr und mehr Partner, die sich auf Lösungen zur Digitalisierung von Workflows spezialisiert haben. Wir legen auch weiterhin viel Wert darauf, auf unsere Kunden und Anwender einzugehen und deren Anforderungen zu erfüllen, um uns damit von vielen unserer Mitbewerber abzuheben und unsere Kunden optimal zu unterstützen.

Wir sind das Kompetenzzentrum in der Augenheilkunde innerhalb des NEXUS Konzerns. Wir haben in den letzten Monaten weiter an unseren gemeinsamen Zielen gearbeitet. So setzten wir verstärkt Lösungen aus der NEXUS-Familie bei unseren Kunden ein und auch unsere Lösungen bzw. Module aus unserem Portfolio werden von Unternehmen der NEXUS-Familie genutzt. Ob im Vertrieb gemeinsam Kliniken angesprochen werden oder wir unser Wissen und unsere Kenntnisse bei der gemeinsam gestarteten Diagnostikplattform einbringen: Wir sind auf dem richtigen Weg!

Neben der Digitalisierung nimmt auch der Trend zu mehr und mehr Konsolidierung bei den Marktteilnehmern weiter an Fahrt auf. Bisher hat sich dieser Trend bei den Übernahmen von einzelnen Praxen, die die großen Marktteilnehmer übernehmen, für uns positiv ausgewirkt, da wir bei den großen Gruppen sehr gut aufgestellt sind. Trotz steigender Anzahl von Augenärzten in Deutschland aber auch im Ausland, nimmt die Anzahl der selbstständig tätigen Ärzte weiter ab. Da ist zum einen auf die geänderten Erwartungen an die "Work-Life-Balance" von jungen Ärzten zurückzuführen, aber auch auf die weiter ansteigende Auslegung der großen Zentren mit der hohen Zahl von Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen der Augenheilkunde sowie der Spezialisierung auf innovative Operationsmethoden. Der Spezialisierungsgrad der Augenärzte erhöht sich weiter stark. So gibt es den Spezialisten für den vorderen Augenabschnitt, den Spezialisten für den Augenhintergrund, für das Glaukom, die refraktive Chirurgie usw. Eine vollumfängliche Beratung und Betreuung eines Patienten ist damit fast nur noch von Zentren zu gewährleisten, die diese Spezialisten zur Verfügung haben. Damit wird sich dieser Trend weiter fortsetzen, wenn nicht sogar weiter Fahrt aufnehmen. Wir sind gerade hier sehr gut mit den Lösungen der NEXUS-Familie aufgestellt. Hier zu nennen sind insbesondere QMS, Master Patient Index (MPI), Integrationsserver sowie auch die typischen administrativen und kaufmännischen Lösungen aus dem Bereichen SAP, HR-Planung und HR-Abrechnung.

Um weiter wachsen zu können, benötigen wir gut ausgebildete Mitarbeiter mit einem breit gefächerten Background aus Medizintechnik, Projektmanagement, Augenheilkunde, Workflows in Praxen und Kliniken usw. Im letzten Jahr ist es uns leider nur unzureichend gelungen, neue Mitarbeiter zu bekommen. Unsere Ziel- und Wunschkandidaten sind auf dem Arbeitsmarkt heiß umkämpft. Der Markt ist sehr herausfordernd. Wir sind stolz auf die guten Arbeitgeberbewertungen, die wir bei unterschiedlichen Plattformen erreicht haben. Das hilft uns sehr bei der Suche nach Fachkräften. Wir danken hier an dieser Stelle insbesondere unseren Mitarbeitern, die mit ihrer Energie und ihrem Leistungswillen immer wieder auch personelle Engpässe bewältigen und alles möglich machen, um das Unternehmen weiterzubringen.

Auch wenn die aktuellen Rahmenbedingungen es uns erschweren, den persönlichen Kontakt zu pflegen, freuen wir uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen! Ob bei der Hauptversammlung oder bei Investorenkonferenzen, die bisher vorzugsweise virtuell stattfinden und stattgefunden haben. Die ersten Messen sowie die nächste Investorenkonferenz waren bereits oder werden Präsenzveranstaltungen sein. Wir danken Ihnen als Aktionäre für Ihr Vertrauen und Ihre weitere Begleitung in der Zukunft.

 

Der Vorstand

 

Jörg Polis, Chief Executive Officer (CEO)

Bericht des Aufsichtsrats

Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit kontinuierlich überprüft und überwacht. Er konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden.

Arbeit des Aufsichtsrats

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 und nach dessen Ablauf weiterhin regelmäßig, zeitnah und umfassend, sowohl schriftlich als auch mündlich, entsprechend seinen Pflichten gem. § 90 AktG über den aktuellen Stand der Geschäfte, die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage, die Risikolage, das Risikomanagement sowie relevante Fragen der Compliance, der Strategie und der Planung. Bedeutende Geschäftsvorgänge wurden auf Basis der Berichterstattung des Vorstandes in den Sitzungen ausführlich erörtert. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Zielen des Unternehmens, der Risikosituation, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und im Aufsichtsrat intensiv behandelt.

Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende von dem Vorsitzenden des Vorstandes zeitnah informiert.

Insgesamt trat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 zu fünf planmäßigen Sitzungen im Beisein des Vorstandes zusammen, die am 14. Januar, 4. März, 21. Juli, 19. Oktober und 10. Dezember stattfanden. Aufgrund der besonderen Umstände der Corona-Pandemie fanden die Sitzungen auch als Video- oder Telefonkonferenzen statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren bei allen Sitzungen vollzählig anwesend. Die Mitglieder des Vorstands haben ebenfalls regelmäßig an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Zusätzlich tagte der Aufsichtsrat zeitweise auch ohne den Vorstand Dabei wurden Tagesordnungspunkte behandelt, die entweder den Vorstand selbst oder interne Aufsichtsratsangelegenheiten betrafen. Gegenstand der gemeinsamen Sitzungen war regelmäßig die schriftliche und mündliche Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der ifa systems AG und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die aktuelle Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Vermögenslage. Der Halbjahresbericht wurde vor der Veröffentlichung und besonders mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie ausführlich mit dem Vorstand erörtert. Über bedeutsame Geschäftsvorfälle, die Strategie und deren Umsetzung sowie über das Risikomanagement des Unternehmens hat sich der Aufsichtsrat eingehend unterrichten lassen und darüber beraten. Sofern erforderlich, wurden in diesen Sitzungen auch Beschlüsse gefasst.

Der Aufsichtsrat ließ sich zudem auch schriftlich und telefonisch über die aktuelle Geschäftslage, einzelne Geschäftsvorfälle und die Umsetzung der Produkt- und Vertriebsstrategie in den verschiedenen Märkten informieren.

Wesentliche Inhalte der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum waren:

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der Jahresabschluss und Konzernabschluss 2020 sowie der Halbjahresabschluss 2021

die Verabschiedung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 30 April 2021 mitsamt den dort niedergelegten Beschlussvorschlägen

die Planung des Vorstands hinsichtlich Umsatzes, Kosten, Ergebnisses, Liquidität, Investitionen und Personals, der aktuelle Forecast für das laufende Geschäftsjahr - insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie - und die Budgetierung für das Geschäftsjahr 2022

die Strategie der ifa-Gruppe und ihre Umsetzung

Fragen der Unternehmensfinanzierung

die Prüfung der eigenen Effizienz hinsichtlich der Gestaltung und des Ablaufs der Aufsichtsratssitzungen sowie der Optimierung der Berichterstattung durch den Vorstand in Bezug auf die Darstellung der Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der Situation der Tochtergesellschaften

die Unabhängigkeitserklärung und die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB TREUMERKUR GmbH & Co. KG, Wuppertal, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021, entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 30. April 2021

die Überwachung und Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems (Risikoüberwachungs- und Frühwarnsystem gemäß § 91 Abs. 2 Aktiengesetz) und der daraus gewonnenen Informationen

die Verkleinerung des Vorstands auf ein Vorstandsmitglied.

Aufgrund der durch die Satzung festgelegten Anzahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Die Aufgaben des Aufsichtsrats werden daher stets durch alle Mitglieder gemeinsam wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat tagte auch in Anwesenheit des Abschlussprüfers sowie des Vorstands, um sich mit Fragen des Jahresabschlusses, der Rechnungslegung, des Controllings sowie des Risikomanagements zu befassen. Weitere Aspekte waren steuerliche Themen, Compliance sowie die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung mit dem Wirtschaftsprüfer.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren teilweise aufgrund ihrer Eigenschaft als Mitarbeiter der NEXUS AG und ihrer Tochtergesellschaften im engeren Sinne nicht als unabhängig zu bezeichnen. Dies begründete dennoch keine potenziellen Interessenkonflikte, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die in der Hauptversammlung berichtet werden müsste. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über genügend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Mandate. Sie hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich im Vorfeld der Sitzungen und im Plenum mit den seitens des Vorstandes vorgelegten Berichten und Beschlussvorlagen auseinanderzusetzen und sie zu diskutieren.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Die Prüfberichte sowie die Abschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 21. März 2022 intensiv und ausführlich erörtert. Der verantwortliche Abschlussprüfer stand bei dieser Sitzung für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der ifa Systems AG für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Lagebericht wurden vom Abschlussprüfer geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Abschlussprüfung erhoben und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 ist damit festgestellt.

Der Vorstand hat außerdem den von ihm aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer HLB TREUMERKUR GmbH & Co. KG, Wuppertal, hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt.

Der Aufsichtsrat unterzog den Abhängigkeitsbericht unter Einbeziehung der Ergebnisse des Abschlussprüfers einer eingehenden Prüfung im Hinblick auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Aufsichtsrat machte keine Beanstandungen in Bezug auf das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers und erhob keine Einwendungen gegen die vom Vorstand am Schluss des Berichts abgegebene Erklärung über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmensgruppe für ihren engagierten Einsatz in einem herausfordernden Geschäftsjahr. Gemeinsam haben sie mit großem Engagement die Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 gestaltet.

 

Frechen, den 21. März 2022

Für den Aufsichtsrat

gez. Robert Gaulke, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Lagebericht

der ifa systems AG

GRUNDLAGEN

Die ifa Systems AG (die AG) mit Sitz in Frechen-Königsdorf ist die börsennotierte Muttergesellschaft von drei Tochtergesellschaften, an denen die AG jeweils 100 Prozent der Anteile hält. Eine Übersicht der Beteiligungen findet sich im Anhang. Das operative Geschäft wird maßgeblich von der ifa Systems AG geprägt, hier sind ein Großteil der Entwicklungsabteilung und der Vertrieb ansässig, der die Produkte weltweit vermarktet.

Seit 2019 hält die NEXUS AG, Donaueschingen, als Mehrheitsaktionärin rund 52 Prozent der Aktien an der ifa Systems AG.

GESCHÄFTSMODELL

Die ifa systems AG ist ein führendes weltweit tätiges Software-Unternehmen, das sich auf die Augenheilkunde (Ophthalmologie) spezialisiert hat. Die Software wird von Augenärzten in Praxen und Kliniken weltweit genutzt. Durch das innovative Produktportfolio liefert ifa einen entscheidenden Beitrag zur Sicherstellung der optimalen Behandlung von Patienten und unterstützt die Vereinfachung von Handlungsabläufen für Ärzte und medizinisches Personal.

Mehr als die Hälfte der Umsätze entfällt auf Runtime-Lizenzen, die Kunden über den Zeitraum zahlen, den die Software bei ihnen im Einsatz ist.

SEGMENTE

In der ifa systems AG wird keine Segmentierung genutzt, um das Unternehmen zu steuern.

PRODUKTE, DIENSTLEISTUNGEN UND GESCHÄFTSPROZESSE

Im Zentrum der Produkte der ifa systems AG steht eine auf die Ophthalmologie zugeschnittene elektronische Patientenakte (EPA), in der alle Daten der Untersuchungen und Behandlungen dokumentiert werden. Das EPA-Modul liefert Schnittstellen und APIs, um die Daten der gesamten Hard- und Software innerhalb der Praxis oder Klinik einzubinden. Zusätzlich ermöglicht sie es, Softwarelösungen (Apps) externer Partner, wie z. B. Online-Terminvereinbarung, Patientenaufklärung, Diagnostiksysteme und Register zur Versorgungsforschung, einzubinden und wurde so zur offenen Integrationsplattform für Praxen und Kliniken in der Augenheilkunde.

ifa's Lösungen unterstützen die Anwender bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und Systeme, ob lokal installiert oder im Rechenzentrum. Die Produkte der amerikanischen Tochter Sophrona Solutions Inc. kann ifa auch auf ihren Märkten einsetzen und damit den Kunden Portallösungen für die Kommunikation von Ärzten mit Patienten und ihrem Partnernetzwerk ermöglichen. Daneben entwickelt und hostet ifa Register für die Versorgungsforschung innerhalb der Augenheilkunde und verfügt über verschiedene spezialisierte Datenbanken, die der Forschung dienen. Sie sind häufig auch Bestandteil der Qualitätssicherung oder von Zulassungsprozessen.

Zu den Dienstleistungen der ifa systems AG gehört auch die Beratung der Anwender in Bezug auf die individuellen Möglichkeiten der Digitalisierung. Darüber hinaus sind die Installation der Software und die Schulung der Anwender, wie der Ärzte und des medizinischen Fachpersonals, ein wichtiger Bestandteil der Dienstleistungen, ebenso wie die Beratung der Anwender zur Optimierung des Softwareeinsatzes.

Alexis Polis, Head of Operations

Die wesentlichen Geschäftsprozesse sind folglich die Entwicklung, der Vertrieb sowie die Installation, Schulung und Beratung.

Die Entwicklung konzentriert sich auf die Weiterentwicklung und Ergänzung des aktuellen ifa-Produktportfolios. So wird sichergestellt, dass die Lösungen den Anforderungen von Augenkliniken und Augenärzten gerecht werden. Außerdem wird so gewährleistet, dass Innovationen in der Augenheilkunde - zum Beispiel neue Geräte zur Diagnostik und neue Softwareangebote Dritter - stets auch in den Produkten von ifa berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Lokalisierung ein Entwicklungsschwerpunkt. Hier finden die individuellen Anforderungen der regionalen Märkte Berücksichtigung, zum Beispiel bestimmte Zertifizierungen, und die Terminologie muss in der richtigen Sprache zur Verfügung stehen.

Der Vertrieb weltweit erfolgt mit eigenen Mitarbeitern und mit Vertriebspartnern. Sie sind der Schlüssel zu den Augenkliniken und den Facharztpraxen in den lokalen Märkten und die Basis für die führende Position, die ifa in diesem Nischenmarkt erreicht hat: Weltweit werden täglich Daten von weit mehr als 200.000 Patienten in diesen Systemen bearbeitet. Als Kompetenzzentrum für die Ophthalmologie in der NEXUS-Gruppe bringt ifa ihr Know-how in gemeinsame Klinikprojekte ein.

Die Beratung, Installation und Schulung der Anwender ist der dritte wesentliche Geschäftsprozess. Bei der Implementierung wird nicht nur der Grundstein für die reibungslose Arbeit unserer Lösungen gelegt, sondern häufig werden auch eine Vielzahl von Geräten sowie Softwarelösungen unterschiedlichster Hersteller eingebunden. Dieses Know-how ist ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal für die Softwarelösungen von ifa. Damit die Kunden schnell und effizient mit den neuen IT-Instrumenten arbeiten können, ist die Schulung der Anwender ein Schlüsselelement.

ABSATZMÄRKTE

Der Wachstumsmarkt eHealth umfasst Technologien und Produkte wie die elektronische Gesundheitsakte und klinische Informationssysteme sowie Anwendungen rund um die Telematikinfrastruktur. Hier konzentriert sich ifa auf Softwarelösungen und Komponenten für die Augenheilkunde, die Ophthalmologie. Die Kunden sind demzufolge spezialisierte Augenkliniken, sowohl staatliche als auch private, die entsprechenden Fachabteilungen großer Kliniken, aber auch die Praxen niedergelassener Augenärzte. Der Markt für elektronische Gesundheitsakten/​elektronische Patientenakten wird hauptsächlich durch die wachsende Bedeutung der Digitalisierung im Gesundheitswesen angetrieben. Der Hauptabsatzmarkt ist D-A-CH und die Niederlande. Daneben hat die AG auch Kunden in Asien, Arabien und Amerikas.

ZIELE UND STRATEGIEN

Im Wachstumsmarkt eHealth hat sich die ifa systems AG eine führende Position für die Ophthalmologie erarbeitet. Strategisches Ziel ist es, diese Position weiter auszubauen und so unter anderem die Marktführerschaft im DACH-Markt (Deutschland, Österreich, Schweiz) zu erreichen. Dabei fokussiert sich das Unternehmen auf die elektronische Patientenakte und angrenzende Produkte, die die Rolle als Lösungsanbieter und Integrationsplattform unterstreichen. Eine wichtige Kernkompetenz ist die Fähigkeit, Geräte und Software anderer Hersteller über Schnittstellen zu integrieren und so alle Daten für die Anwender der ifa-Software verfügbar zu machen. Diese Schnittstellen kontinuierlich zu erweitern ist deshalb ebenso im strategischen Fokus wie der weitere Ausbau des Vertriebs und der Kundennähe. Als Kompetenzzentrum für die Ophthalmologie in der NEXUS-Gruppe bringt ifa ihr Know-how in Klinikprojekte und in die stetig erweiterte Diagnostikplattform. Dabei ergeben sich für die AG die Vorteile eines größeren Portfolios für die eigenen Kunden und die Zusammenarbeit mit den Unternehmen der Nexus Gruppe.

UNTERNEHMENSINTERNES STEUERUNGSSYSTEM

Das operative Geschäft der ifa systems AG wird durch den Vorstand geleitet, der vom Aufsichtsrat bestellt wird. Er besteht am 31.12.2021 aus einer Person. Gemäß Gesetz und Satzung wird der Vorstand vom Aufsichtsrat überwacht.

VERWENDETE STEUERUNGSKENNZAHLEN

Die ifa systems AG wird primär durch die Zielgrößen Umsatz, EBITDA (= Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen laut Gewinn- und Verlustrechnung) und operativem Cashflow gesteuert.

VERGÜTUNGSSYSTEM DES VORSTANDS

Das Vergütungssystem des Vorstands der ifa systems AG wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Die Elemente des Vergütungssystems umfassen einen fixen und einen variablen Bestandteil als Barkomponente. Der feste Bestandteil wird in 12 gleichen Teilen monatlich ausgezahlt. Der variable Vergütungsbestandteil ist an die Erreichung von Ergebniszielen gekoppelt.

Des Weiteren haben die Mitglieder des Vorstands einen vertraglich vereinbarten Anspruch auf Nebenleistungen wie die Nutzung eines Firmenfahrzeugs. Ferner besteht eine D&O-Versicherung über den Rahmenvertrag der NEXUS AG. Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent, aber maximal das 1,5-fache des Jahresfixgehalts. Die Vorstandsverträge sehen eine Entschädigung für die vorzeitige Beendigung seitens der Gesellschaft vor. Die Höhe der Entschädigung beläuft sich auf die vertragsgemäße Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrages, jedoch maximal für die Dauer von 24 Monaten.

Die Übersicht über die im Geschäftsjahr 2021 gezahlte Vorstandsvergütung findet sich im Anhang.

VERGÜTUNGSSYSTEM DES AUFSICHTSRATS

Gemäß der Satzung erhalten die drei Aufsichtsratsmitglieder für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von 25 TEUR. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Zwei der Mitglieder standen im abgelaufenen Geschäftsjahr in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis mit der Großaktionärin. Sie bezogen deshalb im Geschäftsjahr 2021 keine Aufsichtsratsvergütung.

Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder den Ersatz ihrer baren Auslagen (insbesondere Reisekosten). Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit das Aufsichtsratsmitglied verpflichtet ist, die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

In dem dynamischen eHealth-Markt ist Forschung und Entwicklung für den Unternehmenserfolg von großer Bedeutung. Dies betrifft sowohl die kontinuierliche Weiterentwicklung der vorhandenen Lösungen, beispielsweise durch das Ergänzen weiterer Funktionalitäten. Daneben werden Applikationen entwickelt, die erst zukünftig einen Absatzmarkt finden werden.

Die Gesamtaufwendungen für Entwicklungen belaufen sich 2021 auf TEUR 881 und damit auf 14,5 % der Umsatzerlöse. Von den Gesamtaufwendungen für Entwicklungen wurden im handelsrechtlichen Jahresabschluss der ifa systems AG TEUR 310 aktiviert (VJ: TEUR 292). Dies entspricht einer Aktivierungsquote von 35,2 %. Die Abschreibungen auf aktivierte eigene Entwicklungen betrugen TEUR 234 (VJ: TEUR 221).

Für das Geschäftsjahr 2022 sind weitere Entwicklungstätigkeiten - in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2021 - geplant.

Im Entwicklungsbereich waren 10 Mitarbeiter zum 31. Dezember 2021 beschäftigt (VJ: 10 Mitarbeiter).

F&E-Schwerpunkte 2021:

Die Schwerpunkte der Entwicklungstätigkeit 2021 betrafen vor allem neue Module zur Anbindung der ifa-Software an die Telematikinfrastruktur; unter anderem die elektronische Patientenakte, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die elektronische Arztbriefschreibung oder die elektronische Medikamentenverordnung. Entsprechend der regulatorischen Vorgaben wurden diese neuen Module entwickelt und durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung zertifiziert.

Weiterhin bildet die Migration von Modulen auf eine neue Datenbankgeneration einen Schwerpunkt der Entwicklungsaktivitäten. Mit diesem Schritt werden zukünftige Eigenentwicklungen, Updates und Upgrades der ifa-Software vereinfacht und die Time-to-Market beschleunigt. Daneben werden die Möglichkeiten zur standardisierten Einbindung von Softwareangeboten Dritter deutlich vereinfacht. Es wurden zahlreiche neue Schnittstellen, Konnektoren und APIs geschaffen, insbesondere eine Anbindung der ifa-Software an die API-Umgebung der zugekauften US-Tochter Sophrona. Auf Basis dieser Anbindung werden Lösungen der Sophrona in das Portfolio der ifa in den DACH-Märkten integriert und neue Lösungen entwickelt, z. B. ein Modul zur Online-Terminbuchung, ein Patientenportal und ein Überweiserportal.

Wirtschaftsbericht

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

ifa liefert hauptsächlich Software- und IT-Systeme an Augenärzte in Praxen und Kliniken und an Kunden innerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens mit Schwerpunkt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Auftragslage ist von den Budgetentwicklungen und den Strukturveränderungen im Gesundheitswesen abhängig. Dies hat sich in der COVID-19-Pandemie erneut gezeigt. Im Rahmen der Pandemie wurden und werden erhebliche Mittel aus den Staatsfinanzen in das Gesundheitssystem transferiert, was zu steigendenden Investitionen im Gesundheitswesen geführt hat. Die Digitalisierung ist dabei ein Hauptziel der Investitionsvorhaben.

Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt die Gefahr, dass als Folge der Pandemie die öffentlichen Staatsfinanzen unter Druck geraten und Einsparungen nötig werden. Daneben stellen die Kriegshandlungen in der Ukraine mit den Sanktionen der Weltgemeinschaft ein nicht einzuschätzendes Risiko dar. Die ifa Systems unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu Russland oder anderen Staaten, die Russland nahestehen. Insbesondere die Pandemie als auch die Kriegshandlungen können kurz-, mittel- und auch langfristig zu einer Reduktion der Wachstumserwartungen der ifa Systems AG führen. Eine gesicherte Prognose dieser Entwicklungen lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht erstellen. Derzeit gehen wir davon aus, dass Optimierungen im Gesundheitswesen durch moderne Informationssysteme ein fester Punkt auf der Prioritätenliste des Gesundheitswesens bleiben werden. Konjunkturelle Entwicklungen waren bisher für die Geschäftsentwicklung der ifa Systems AG weniger bedeutsam.

ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER IFA SYSTEMS AG (HGB)

Ertragslage

Die ifa systems AG hat 2021 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 6.055 nach TEUR 6.048 im Vorjahr erwirtschaftet. Das bedeutet eine Umsatzsteigerung von TEUR 7 (0,1 %). Die Umsatzerlöse der ifa systems AG wurden 2021 - wie auch im Vorjahr - überwiegend in Deutschland erzielt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 980 (VJ: TEUR 517) setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 317 und aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 399 zusammen.

Der Materialaufwand in Höhe von TEUR 1.107 (VJ: TEUR 1.166) befindet sich in etwa auf dem Vorjahresniveau, was mit der Entwicklung der Umsatzerlöse einhergeht.

Im Bereich des Personalaufwands (TEUR 3.483; VJ: TEUR 3.343) hat sich der Aufwand um TEUR 140 erhöht. Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter hat sich auf 62 erhöht (VJ: 52 FTE).

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagevermögen fielen in Höhe von TEUR 756 (VJ: TEUR 732) an. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten und entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 955 liegen auf Grund von Synergieeffekten innerhalb des Konzernverbundes deutlich unter Vorjahresniveau (VJ: TEUR 1.399).

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) hat sich von TEUR 223 im Vorjahr auf TEUR 1.204 deutlich erhöht.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 110 auf TEUR 624 erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem höheren Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr und aus Veränderungen latenter Steuern.

Der Jahresüberschuss hat sich im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 113) auf TEUR 580 deutlich erhöht.

Vermögenslage

Die immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 6.388 (VJ: TEUR 7.137) setzen sich im Wesentlichen aus eigenen aktivierten Entwicklungen und entgeltlich erworbenen gewerblichen Schutzrechten zusammen. Im Berichtsjahr lagen keine Hinweise auf Wertminderungen vor. Die immateriellen Vermögensgegenstände belaufen sich damit auf 57,0 % (VJ: 56,5 %) der Bilanzsumme.

Die Forderungen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind aufgrund von höheren Verbundaktivitäten zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 3.681 (VJ: TEUR 3.140) gestiegen.

Die liquiden Mittel betragen per 31.12.2021 TEUR 662 (VJ: TEUR 1.018) und haben sich aufgrund Rückzahlungen von Verbunddarlehen reduziert.

Das Eigenkapital beträgt zum Stichtag TEUR 6.540 nach TEUR 5.960 im Vorjahr, was einer Eigenkapitalquote von 60,0 % entspricht (VJ: 52,1 %).

Die Rückstellungen liegen mit TEUR 533 unterhalb des Vorjahresniveaus (TEUR 1.176). Die Rückstellungen umfassen unter anderem personalbezogene Rückstellungen (TEUR 185; VJ: TEUR 434) und Rückstellungen für ausstehende Leistungen/​ Rechnungen (TEUR 198; VJ: TEUR 294).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 1.915 (VJ: TEUR 2.728) gesunken. Darin enthalten ist ein Darlehen gegenüber der Gesellschafterin.

Finanzlage

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten liegt zum Bilanzstichtag mit TEUR 663 unter dem Vorjahr (TEUR 1.018). Dies resultiert aus der Tilgung eines Verbunddarlehens im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt im Wesentlichen durch Erträge aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit.

Von Kreditinstituten wurden im Geschäftsjahr keine Kredite in Anspruch genommen.

Die Vermögensverhältnisse sind geordnet. Verbindlichkeiten werden regelmäßig und stets unter Inanspruchnahme von Skonti beglichen. Forderungen werden von unseren Kunden in der Regel pünktlich gezahlt, überfällige Forderungen sind entsprechend wertberichtigt. Die Gesamtentwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ist aus Sicht des Vorstands weiter positiv.

Am Geschäftsjahresende waren bei der Gesellschaft 56 Mitarbeiter(Vorjahr 55) beschäftigt. Vorstände sind dabei nicht mitgezählt

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

In einem herausfordernden Umfeld hat die ifa Systems AG das Geschäftsjahr 2021 unterhalb der Umsatzerwartung abgeschlossen und mit einem Umsatz von 6,1 Mio. € hat die Gesellschaft ihr ursprüngliches Ziel nicht erreicht. Corona-bedingte Einschränkungen sowie vorweggenommene Ersatzinvestitionen, die Kunden bereits im letzten Jahr aufgrund der herabgesetzten Mehrwertsteuer getätigt hatten, führten zu einer geringer als erwarteten Nachfrage. Zudem wurden Projekte zeitlich verschoben beziehungsweise später als geplant gestartet, was einen direkten Einfluss auf die Umsätze im Bereich der Basislizenzen und Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2021 hatte.

Das operative Ergebnis (EBIT) hingegen erreichte 364 TEUR und lag damit im Bereich der ursprünglichen Erwartungen.

Aufgrund der mittlerweile angelaufenen Projekte und der Steigerung bei den Runtime-Lizenzen, unter anderem durch ein geändertes Lizenzierungsmodell im Bereich der Telematikinfrastruktur, ist der Ausblick des Vorstands auf das kommende Geschäftsjahr 2022 trotz der gegenwärtig schwierigen Situation positiv. Technologisch und bilanziell ist die ifa systems AG gut und solide aufgestellt und wird an der weiter zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen und auch speziell in der Augenheilkunde partizipieren.

Abhängigkeitsbericht

Seit 04.06.2019 hält die NEXUS AG, Donaueschingen, 52,6 Prozent und damit die Mehrheit der Aktien der an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten ifa systems AG. Nach unserer Kenntnis hat die NEXUS AG anschließend keine weiteren Aktien erworben. Demzufolge ist die ifa systems AG seit dem 04.06.2019 ein abhängiges Unternehmen im Sinne des § 17 AktG Abs. 2.

Der Vorstand der ifa Systems AG erstellt daher gem. § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Am Ende des Berichts hat der Vorstand folgende Erklärung abgegeben: "Der Vorstand der ifa Systems AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat, und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde."

Prognosebericht

Das Thema Digitalisierung des Gesundheitswesens hat durch die Herausforderungen der COVID-19-Pandemie eine herausragende wirtschaftliche und politische Bedeutung erhalten. Im Fokus steht administrative Prozesse und Behandlungsabläufe schlanker und schneller zu machen. Das Ziel, in diesem Bereich eine schnelle Verbesserung zu erreichen, ist in der Politik, der Öffentlichkeit und bei den Verantwortlichen im Gesundheitssystem Konsens.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz in Deutschland wurden umfangreiche Programme aufgelegt, die zu einer verbesserten digitalen Ausstattung des Gesundheitswesens führen sollen. Erstmals sind die Digitalisierungsstrategien der öffentlichen Hand sektorübergreifend konzipiert, d. h. neben Krankenhäusern werden Hausärzte, Reha-Einrichtungen und Patienten in die digitalen Prozesse integriert. Eine Entwicklung, die die Effizienz von Gesundheits-IT nachhaltig verbessern wird.

Aufgrund der laufenden Digitalisierungsprogramme haben Unternehmen aus dem Health-IT-Sektor einen Nachfrageanstieg zu verzeichnen. Die positive Entwicklung wird allerdings durch begrenzte Ressourcen zur Umsetzung eingeschränkt, sowohl auf der Seite der Kunden als auch auf Unternehmensseite (Fachkräftemangel).

Wir gehen dennoch mit einer positiven Erwartung für die ifa systems AG in das Jahr 2022. Die Risiken werden wir intensiv beobachten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.

Für das Geschäftsjahr 2022 erwartet der Vorstand für die ifa systems AG insgesamt ein leichtes Umsatzwachstum, vor allem auf der Basis steigender wiederkehrender Umsätze /​ RTL. Diese Prognose steht unter dem Vorbehalt, dass der Geschäftsverlauf 2022 im Einklang mit den Konjunkturaussichten zum Zeitpunkt der Berichterstellung steht. Das Ziel ist außerdem erneut ein positives operatives Ergebnis (EBIT) und ein positiver operativer Cashflow. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass diese Ziele 2022 erreicht werden, sofern sich die geopolitische Lage nicht dramatisch verschärft.

Risiko- und Chancenbericht

RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Die ifa systems AG ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Ziel des Risikomanagements, das der Vorstand verantwortet, ist es, Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zeitnah eventuelle Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit als auch ihrer möglichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bewertet (gering, mittel, groß) und unterschiedlich behandelt. Wenn sie erhebliche Nachteile für die Unternehmensentwicklung haben können oder sogar den Bestand gefährden würden, werden sie konsequent vermieden. Um die Auswirkungen von Risiken zu begrenzen, existieren entsprechende Kontrollen, beispielweise durch das Qualitätsmanagement. Bestimmte Risiken können auch eingegrenzt werden, indem fallweise Maximal- oder Minimalwerte angesetzt werden. Und falls wirtschaftlich sinnvoll und möglich, werden Risiken zum Beispiel auf Versicherer ausgelagert.

Das Risikomanagement und die Ergebnisse der Risikoanalyse sind regelmäßig Bestandteil der Beratungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.

WESENTLICHE RISIKEN

Marktrisiken

Im Wachstumsmarkt Health-IT und hier in der Nische von Lösungen für den Fachbereich Ophthalmologie bestehen verschiedene Risiken. So kann ifa technologische Trends übersehen oder zu spät erkennen mit dem Ergebnis, dass die eigenen Produkte den Anforderungen der Kunden nicht oder nicht mehr entsprechen. Dieses Risiko wird durch den engen Austausch mit Fachleuten auf der Anwenderseite reduziert.

Des Weiteren könnten neue Marktbegleiter Lösungen auf den Markt bringen, die die führende Rolle von ifa bedrohen. Aufgrund unserer intensiven Entwicklungsaktivitäten, jahrzehntelangen Erfahrungen und der großen Zahl an Referenzkunden halten wir dieses Risiko für beherrschbar. Dies gilt ebenso für die Wirtschaftlichkeit unserer Lösungen, die sich mit nachvollziehbaren ROI-Rechnungen differenzieren können.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich Unbefugte der Quellcodes unserer Programme bemächtigen. Wir halten unsere Maßnahmen zum Schutz der unternehmenseigenen "Intellectual Property" für ausreichend, können dieses Risiko jedoch nicht vollständig ausschließen.

Sofern sich passende Gelegenheiten ergeben, soll das organische Wachstum durch gezielte Akquisitionen beschleunigt werden. Trotz sorgfältiger Überprüfungen im Vorfeld solcher Transaktionen ist nicht auszuschließen, dass die mit der Akquisition verbundenen Ziele verfehlt werden könnten, beispielsweise aufgrund unzutreffender Annahmen über die Marktentwicklung oder aufgrund von Integrationsschwierigkeiten der erworbenen Lösungen bzw. Unternehmen. Im Zusammenhang mit den erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen besteht dadurch ein Risiko für zukünftigen Wertminderungsbedarf, der die Finanz- und Vermögenslage belasten könnte.

Seit dem ersten Quartal 2020 zeigen sich weltweit deutliche Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Gesundheitssysteme in den für ifa wichtigen Märkten konzentrieren sich auf die Bewältigung der Pandemie, Investitionen und Projekte zur Einführung neuer Softwarelösungen werden verschoben. Maßnahmen zum Infektionsschutz haben auch bei ifa Veränderungen in der Zusammenarbeit unter den Mitarbeitern, aber auch im Kontakt mit den Kunden zur Folge gehabt. Bei Andauern oder weiterer Verschärfung der Maßnahmen können diese erhebliche Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis im Geschäftsjahr 2022 haben.

Insgesamt schätzen wir die Marktrisiken "mittel" ein, wenngleich die Auswirkungen auf die Umsatz- und Ergebnissituation im Einzelnen erheblich sein könnten.

Technologische Risiken

Als Unternehmen, das erhebliche Ressourcen in die Entwicklung seiner Produkte investiert, ist ifa dem Risiko ausgesetzt, bei der Auswahl der Projekte die falschen Schwerpunkte zu setzen. Dies kann auf unzutreffenden Annahmen über die Entwicklung der Märkte, über die Bedürfnisse der Kunden oder über die zukünftige Wettbewerbssituation beruhen. Da die Entwicklungsaufwendungen nach den Kriterien § 246 HGB aktiviert werden können, kann eine fehlerhafte Entscheidung zu Wertminderungen in der Zukunft führen. Diesem Risiko wird nicht nur durch einen intensiven Austausch mit Schlüsselanwendern in den Märkten weltweit begegnet, sondern auch mit unseren internationalen Kooperationspartnern. Beides gewährleistet jedoch nicht zwingend, dass aus diesem Austausch auch die richtigen Schlüsse gezogen werden oder dass sich die Schlussfolgerungen nicht im Zeitverlauf ändern können.

Bei neuen Produkten muss häufig zwischen Funktionsumfang von Lösungen und den maximalen Erwartungen der Kunden abgewogen werden. "Time to market" ist ein wichtiges Kriterium, andererseits kann die Belastbarkeit von Kundenbeziehungen unter zu frühen Produkteinführungen leiden. Dieses Risiko wird durch sorgfältige Vorbereitung und Implementierungspläne minimiert.

Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen rückt vermehrt die Integrität der Daten unserer Kunden in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Datensicherheit ist damit ein Kernaspekt für das Vertrauen in unsere Lösungen. Wir bemessen ihr deshalb äußerst große Bedeutung bei und unterstützen unsere Kunden durch spezielle Sicherheitsmechanismen, die bestmöglich schützen. Dennoch verbleibt ein Restrisiko durch Angriffe Dritter, das nicht nur einen erheblichen Reputationsschaden verursachen könnte.

Insgesamt schätzen wir die technologischen Risiken als "mittel" ein, wenngleich die Auswirkungen insbesondere auf die Ergebnissituation im Einzelnen erheblich sein könnten.

Vertriebsrisiken

ifa Systems arbeitet mit Vertriebspartnern zusammen, um die geografische Reichweite im Markt zu erhöhen. Der Erfolg dieser Kooperationen hängt in wesentlichem Umfang von dem Know-how der Vertriebsmitarbeiter bei Dritten ab, auf das ifa häufig keinen unmittelbaren Einfluss hat. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Potenziale und Ziele dieser Kooperationen im Zeitverlauf ändern. Das Management von ifa steht deshalb laufend persönlich in engem Kontakt zu wesentlichen Kooperationspartnern, um eine möglichst hohe Kongruenz der Interessen und Ziele sicherzustellen.

Ein signifikanter Anteil des Umsatzes von ifa resultiert aus der Realisierung von größeren Projekten. Eine Verschiebung der Auftragserteilung seitens des Kunden oder eine Verzögerung der Fertigstellung solch eines großen Projekts kann ganz erheblichen Einfluss auf die geplanten Zielgrößen von Umsatz und Ergebnis haben. Wir reduzieren dieses Risiko durch eine realistisch-konservative Unternehmensplanung.

Die Kundenstruktur von ifa ist heterogen, neben vielen kleinen Kunden gibt es auch einige große. Der Wechsel eines dieser großen Kunden zu einem anderen Anbieter könnte bezüglich der Umsätze mit Runtime-Lizenzen, aber auch für das Neugeschäft erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensentwicklung nehmen. Die Auswirkungen wären nicht kurzfristig relevant, aber mittel- und langfristig. Wir beugen diesem Risiko durch eine besonders engmaschige Betreuung und die aktive Berücksichtigung ihrer individuellen Wünsche vor.

Insgesamt schätzen wir die Vertriebsrisiken als "mittel" ein.

Personalrisiken

Facharbeitermangel und demografischer Wandel sind zwei Einflüsse, denen sich auch ifa nicht entziehen kann. Damit das Unternehmen seine kurz- und mittelfristigen Ziele erreichen kann, ist es auf hochqualifizierte Mitarbeiter angewiesen, die die Teams möglichst auch dauerhaft verstärken. Es war zuletzt gelegentlich schwierig, offene Stellen mit geeigneten Kandidaten zu besetzen und Rekrutierungsprozesse zügig abzuschließen.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für den möglichen unvorhergesehenen Verlust von Schlüsselpersonen mit Spezial-Know-how. Hier besteht das Risiko, dass das ungeplante Ausscheiden eines solchen Wissensträgers kurzfristig nur schwer zu kompensieren wäre. ifa nutzt aber auch bereits heute das NEXUS Service-Center, das von Fall zu Fall bestimmte definierte Aufgabenbereiche übernehmen kann. Das Ziel muss es aber sein, bestimmtes Kern-Know-how im Unternehmen selbst vorzuhalten.

Aktuell schätzen wir die Personalrisiken als "mittel" ein.

Holger Rambach, Mitglied der Geschäftsleitung

Liquiditätsrisiken

Im Absatzmarkt gibt es einen Trend zum "pay per use". Dabei wird der Erwerb von Basislizenzen bei der Einführung der Systeme durch eine "Anmietung" ersetzt. Dem Vorteil langfristig planbarer Cashflows aus den Projekten (SaaS, pay per use) steht das Risiko gegenüber, dass ifa zu Beginn der Projekte in der Lage sein muss, die entstehenden Kosten vorzufinanzieren.

Die ifa systems AG verfügt über liquide Mittel in Höhe von 0,7 Mio. € und hat bei Bedarf die Möglichkeit, Kreditfaszilitäten von der Mehrheitsaktionärin zu nutzen. Daher erwarten wir, dass die ifa auch im kommenden Geschäftsjahr zu jeder Zeit in der Lage sein wird, ihre finanziellen Verpflichtungen pünktlich zu begleichen.

Wir schätzen die Liquiditätsrisiken als "gering" ein.

Zins- und Wechselkursrisiken

Da ifa derzeit sehr günstige Konditionen vom Mehrheitsaktionär NEXUS für ihre Fremdverschuldung erhält, spielen Risiken bezüglich der zukünftig vielleicht steigenden Basis zur Berechnung der variablen Zinsen eine untergeordnete Rolle.

Insgesamt schätzen wir die Zins- und Wechselkursrisiken als "gering" ein.

Forderungsrisiken

Ausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu entsprechenden Wertberichtigungen führten, waren 2021 von untergeordneter Bedeutung. Die damit verbundenen Risiken werden im Jahresabschluss berücksichtigt. Neben der Solvenz und dem bisherigen Zahlungsverhalten der Kunden aus dem Gesundheitsbereich profitieren wir hier auch von der sehr heterogenen Kundenstruktur (kein Klumpenrisiko), so dass wir auch für die Zukunft keine bedeutenden Risiken erkennen können. Lediglich bei der langfristigen Finanzierung von großen Projekten sehen wir seit der Corona-Pandemie ein Risiko. In einigen Fällen wurden mit den Kunden spezielle Vereinbarungen getroffen, die diese Effekte minimieren. Dem Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird durch gezieltes Forderungsmanagement und entsprechende Bonitätsprüfungen gegengesteuert.

Das Risiko aus Forderungsrisiken schätzen wir insgesamt als "gering" ein.

Sonstige Risiken

Regulatorische Risiken

Zertifizierungen sind in vielen Regionen die Voraussetzung, um im Markt tätig zu sein. Sollten diese Zertifizierungen nicht in dem benötigten Umfang oder nicht termingerecht abgeschlossen werden, hätte dies möglicherweise signifikanten Einfluss auf das operative Geschäft. Da der Zertifizierungsprozess von ifa nicht vollumfänglich gesteuert werden kann, weil beispielsweise die entsprechenden Vorgaben erst sehr spät gemacht werden oder die Behörden überdurchschnittlich ausgelastet sind, ist dieses Risiko besonders für Deutschland, die USA und Österreich von Relevanz.

Wir schätzen das Risiko aus regulatorischen Rahmenbedingungen daher als "mittel" ein.

Kriegshandlungen Ukraine

Die Kriegshandlungen in der Ukraine mit den Sanktionen der Weltgemeinschaft gegen Russland stellen ein nicht einzuschätzendes Risiko nicht nur für die Weltwirtschaft dar. Die ifa systems unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu Russland oder andere Staaten, die Russland nahestehen.

Wir schätzen das Risiko als nicht einschätzbar ein.

ZUSAMMENGEFASSTE RISIKOLAGE

Nach Einschätzung des Vorstands sind die Risiken, denen die ifa systems AG zum Zeitpunkt der Berichterstellung und für die aktuelle Planungsperiode ausgesetzt ist, beherrschbar und der Fortbestand ist in keiner Weise gefährdet. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken kann deren Eintreten aber nicht systematisch ausgeschlossen werden.

CHANCENMANAGEMENTSYSTEM

Ebenso wie die Risiken werden die Chancen transparent aufbereitet und systematisch in die unternehmerischen Entscheidungen einbezogen. Sie repräsentieren künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Ziel des Chancenmanagements ist es, diese Opportunitäten frühzeitig zu erkennen und zu ergreifen

CHANCENKATEGORIEN

ifa unterscheidet Chancen danach, ob sie in erster Linie zu einer positiven Zielabweichung bei den Umsätzen oder im Ergebnis beitragen können.

Umsatzrelevante Chancen

Es besteht die Chance, dass Produkte schneller als geplant am Markt eingeführt werden können und dass die Nachfrage die ursprünglichen Erwartungen übertrifft. Potenziale eröffnen sich auch durch Produkte, die für bestimmte neue Anwendungen entwickelt wurden, aber auch bei bestehenden Kunden eingesetzt werden können. Große Chancen sehen wir ganz allgemein in der Vernetzung. Durch die Entwicklung von Schnittstellen zu Softwarelösungen von Dritten kann ifa eine Rolle als Systemintegrator übernehmen und von der stark wachsenden Digitalisierung in den Praxen, auch infolge der Telematikinfrastruktur, überproportional profitieren. Trends wie Cloud-Lösungen sowie Wearables und das Internet der Dinge (IOT) werden neue Segmente auch in der Augenheilkunde begründen. Auch das KHZG (Krankenhauszukunftsgesetz) bietet in der Zusammenarbeit mit der Nexus umsatzrelevante Chancen. Schon ein großes neues Projekt könnte möglicherweise ausreichen, dass die Planungen übertroffen werden.

Die Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft einen Digitalisierungsschub ausgelöst. Dies betrifft unter anderem Anwendungen, die Maßnahmen zum Infektionsschutz unterstützen, indem sie Prozesse ohne physischen Kontakt ermöglichen, z. B. Videosprechstunden. Als Integrationsplattform ist ifa perfekt positioniert, um von diesem wachsenden Bedarf nachhaltig zu profitieren.

ifa kann die Portallösung von Sophrona auch auf dem europäischen Markt anbieten. Wir gehen davon aus, dass hier mittel- und langfristig großes Potenzial besteht.

Ergebnisrelevante Chancen

Selbstverständlich hätte eine ungeplante Erhöhung der Umsätze auch positiven Einfluss auf das Ergebnis. Daneben arbeiten wir an der Optimierung der Kosten, Prozesse und Strukturen. Sollten diese Projekte schneller als geplant Effekte zeigen oder sollte das Ausmaß der geplanten Optimierungen deutlich übertroffen werden, könnten die Ergebniserwartungen sich als zu niedrig erweisen.

Zum positiven Geschäftsverlauf hat z. B. die Lizenzierung der Datenbank unserer amerikanischen Tochtergesellschaft beigetragen. Es wäre möglich, weitere Kunden für eine Datenbanklizenzierung zu finden. Effekte dieser Art sind jedoch nicht planbar.

Zusammengefasste Chancenlage

Die ifa systems AG ist gut positioniert, um mit ihren Lösungen in dem Nischenmarkt Health-IT für Ophthalmologie die Chancen für die Unternehmensgruppe systematisch zu nutzen. Während wir einerseits gezielt daran arbeiten, uns diese Chancen zu erschließen, ist es andererseits eher unwahrscheinlich, dass wir hier kurzfristig unerwartete Fortschritte erzielen.

Bilanz

der ifa systems AG

AKTIVA

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31.12.2021 31.12.2020
Langfristige Vermögenswerte TEUR TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 6.204 6.462
Sachanlagen 64 96
Finanzanlagen 79 79
Summe langfristige Vermögenswerte 6.347 6.637
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 48 19
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 681 782
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.001 2.364
sonstige Vermögensgegenstände 61 63
Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks 663 1.018
Summe Umlaufvermögen 4.453 4.247
Rechnungsabgrenzungsposten 53 49
Aktive latente Steuern 41 500
Bilanzsumme 10.893 11.433

PASSIVA

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31.12.2021 31.12.2020
Kapital und Rücklagen TEUR TEUR
Gezeichnetes Kapital 2.750 2.750
Kapitalrücklage 7.652 7.652
Gewinnrücklagen 1.499 1.499
Bilanzgewinn -5.361 -5.941
Summe Kapital und Rücklagen 6.540 5.960
Rückstellungen
Steuerrückstellungen 91 0
sonstige Rückstellungen 533 1.176
Summe Rückstellungen 625 1.176
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74 66
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.915 2.728
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0 14
sonstige Verbindlichkeiten 207 410
Summe Verbindlichkeiten 2.196 3.218
Rechnungsabgrenzungsposten 618 225
Passive latente Steuern 916 854
Bilanzsumme 10.893 11.433

Gewinn- und Verlustrechnung

der ifa systems AG

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01.01.2021-31.12.2021 01.01.2020-31.12.2020
TEUR TEUR
Umsatzerlöse 6.055 6.048
Aktivierte Entwicklungsleistungen 310 292
Gesamtleistung 6.365 6.340
Sonstige Erträge 980 519
Materialaufwand 1.107 1.166
Personalaufwand 3.483 3.343
Sonstige betriebliche Aufwendungen 955 1.399
EBITDA 1.800 951
Abschreibungen 756 732
EBIT 1.044 219
Finanzerträge 181 57
Finanzaufwendungen 19 23
EBT 1.206 253
Steuern 626 139
Jahresüberschuss 580 113

Anhang

ANGABEN ZUR IDENTIFIKATION DER GESELLSCHAFT LAUT REGISTERGERICHT

Firmenname: ifa systems AG

Firmensitz: Frechen

Registereintrag: Handelsregister B

Registergericht: Köln

Register-Nr.: 42943

ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss der ifa systems AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

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Beteiligungen zu Anschaffungskosten, soweit erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Wert

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten, soweit erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Wert

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

ANGABEN ZUR BILANZ

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 310 (VJ: TEUR 292) wurden aktiviert.

Angaben über die Gattung der Aktien

Das Grundkapital von TEUR 2.750 ist eingeteilt in 2.750.000 auf den Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von jeweils 1,00 Euro.

Angaben über das genehmigte Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23.10.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt TEUR 1.375 zu erhöhen.

Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital von TEUR 1.375, das bis zum 23.10.2022 befristet ist.

Entwicklung der Kapitalrücklagen

Es gab im Geschäftsjahr keinerlei Einstellungen in oder Entnahmen aus der Kapitalrücklage. Diese beträgt unverändert TEUR 7.652.

Zusätzliche Angaben zu den Gewinnrücklagen

Entwicklung des Postens Gewinnrücklagen:

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Posten EUR EUR
Geschäftsjahr Vorjahr
Andere Gewinnrücklagen zum 1.1. des Geschäftsjahres 1.464.139,20 1.464.139,20
Entnahmen aus/​Einstellungen in andere Gewinnrücklagen 0,00 0,00
Andere Gewinnrücklagen zum 31.12. des Geschäftsjahres 1.464.139,20 1.464.139,20

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt TEUR 1.902 (VJ: TEUR 2.350).

Im Einzelnen gliedert der Gesamtbetrag sich wie folgt:

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Gesamtbetrag gemäß Ausschüttungssperre EUR EUR
Geschäftsjahr Vorjahr
Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 2.776.955,00 2.704.310,00
Aktivierung latenter Steuern 41.218,97 499.693,00
Passivierung latenter Steuern -915.701,00 -853.886,00
Gesamtbetrag 1.902.472,97 2.350.117,00

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit einem Steuersatz von 32,98 %.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.

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Gliederung der Rückstellungen EUR EUR
Geschäftsjahr Vorjahr
Personalkosten 185.221,52 434.116,60
Abschlusskosten 70.000,00 183.387,50
Garantie, Gewährleistungen, ausstehende Leistungen 198.000,00 294.000,00
Restrukturierungskosten 0,00 60.000,00
sonstige Rückstellungen 80.000,00 204.017,00
Gesamtbetrag 533.221,52 1.175.521,10

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Diese Verpflichtungen für die Gesamtlaufzeit der Leasing- und Mietverträge setzt sich wie folgt zusammen und bestehen in vollem Umfang gegenüber Dritten:

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Leasingverträge 2022 EUR 38.772,90
Leasingverträge 2023-2026 EUR 29.339,00
Mietverträge 2022 EUR 107.078,40
Mietverträge 2023-2026 EUR 95.449,60

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses

In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:

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Posten der Ergebnisverwendung EUR EUR
Geschäftsjahr Vorjahr
Bilanzverlust 01.01. 5.940.796,37 6.053.520,83
Jahresüberschuss 579.710,47 112.724,46
Bilanzverlust 31.12. 5.361.085,90 5.940.796,37

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

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Arbeitnehmergruppen Anzahl Geschäftsjahr Anzahl Vorjahr
Arbeiter 0 0
Angestellte 54 48
Auszubildende 8 4
Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer 62 52

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

Herr Jörg Polis, Düren

Herr Christoph Reinartz, Pulheim (bis 21.07.2021)

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

Herr Robert Gaulke, Düsseldorf, Deutschland

Herr Dr. Uwe Hannemann, Eisenberg, Deutschland

Herr Ralf Heilig, Kreuzlingen, Schweiz

Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf TEUR 315 (VJ: TEUR 401).

Im Geschäftsjahr betrugen die Aufsichtsratsvergütungen TEUR 25 (VJ: TEUR 25).

Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:

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Anteilshöhe EUR EUR
Firmenname /​ Sitz % Jahresergebnis Geschäftsjahr Eigenkapital Geschäftsjahr
ifa informationssysteme für Augenärzte GmbH, Wien 100,00 1.365,48 159.857,17
ifa united i-tech, inc., Fort Lauderdale (Florida) 100,00 105.977,04 -1.512.886,09
Inoveon Corp., Oklahoma City 100,00 -100.354,81 175.596,98
Sophrona Solutions Inc., St Paul * 80,00 74.378,23 301.381,56
ifa systems India Private Ltd. ** 100,00 - -

* Die Anteile werden indirekt über die ifa united i-tech, inc., Fort Lauderdale (Florida) gehalten.
** Die ifa systems India Private Ltd befindet sich in Auflösung.

Konzernzugehörigkeit

Der Abschluss der ifa systems AG wird in den Konzernabschluss der Nexus AG, Donaueschingen, einbezogen. Der Konzernabschluss des Geschäftsjahres kann im Bundesanzeiger eingesehen werden.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Frechen, den 21.03.2022

ifa systems AG

Jörg Polis

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2022 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ifa systems AG, Frechen

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresschluss der ifa systems AG, Frechen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebricht der ifa systems AG, Frechen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebricht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

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die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und demenentsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.

Im Zusammenhang mit der Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Wuppertal, den 21. März 2022

HLB TREUMERKUR GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dipl.-Oec. Andreas F. Wildoer, Wirtschaftsprüfer

Dipl.-Kfm. Arvid Feuerstack, Wirtschaftsprüfer

Organe der Gesellschaft

Vorstand

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Jörg Polis CEO seit 2016
Christoph Reinartz CIO von 2001 bis 21.07.2021

Aufsichtsrat

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Robert Gaulke Vorsitzender, seit 24.07.2017
Dr. Uwe Hannemann seit 03.09.2019
Ralf Heilig seit 03.09.2019