![]() ifa systems AGFrechenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Finanz-Highlights für die Geschäftsjahre 2022 und 2021 scrollen
Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Brief an die Aktionäre Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir blicken zurück auf ein Jahr der Herausforderungen. Schlagworte in dieser Zeit waren sicherlich Krieg, Inflation, Energiekrise. Die Auswirkungen dieser Herausforderungen zu meistern und mit der Geschäftsplanung in Einklang zu bringen, stand für alle unsere Kunden im Fokus und hat wie in der Pandemie die Wichtigkeit zur Digitalisierung und Prozessverbesserung unterstrichen. Die weitere Digitalisierung von Prozessen bei unseren Kunden sowie deren Kundenzufriedenheit stand im Mittelpunkt der ifa-system-Aktivitäten. Mit neuen Funktionen und Lösungen, Trainings und Schulungen sowie einem Support auf hohem Niveau konnten wir die Erwartungen unserer Kunden auch im Jahr 2022 sehr gut erfüllen. Die ifa systems AG hat ein sehr gutes Ergebnis erreicht, mit dem wir sehr zufrieden sein können. Mit der Aufhebung der Quarantäneregeln ab dem 2. Quartal konnten wir unsere Kunden und Interessenten wieder besuchen und so neue Lösungen präsentieren und mit unseren Kunden gemeinsam umsetzten. Die Messen und Veranstaltungen waren gut besucht. Die Inflation und Energiekrise hat Auswirkungen auf unsere Personal- und Gesamtkostensituation. Hier müssen wir zukünftig mit einer gestiegenen Kostenbasis rechnen und dieser durch Effizienzsteuerung und Preisanpassungen begegnen. Mit einem Umsatz von 6,41 Mio. Euro (HGB) haben wir eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 6 % erreicht. Das entspricht 364.000 Euro. Auch das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) konnten wir um 4,6 % auf 1,884 Mio. Euro steigern und damit die EBITDA-Marge in Höhe von 29,3 % fast auf dem Vorjahresniveau halten (2021: 29,7 %). Wir haben die Eigenkapitalquote durch weitere Tilgung des Darlehens des Mehrheitsaktionärs um zusätzliche 830.000 Euro auf nun 70 % gesteigert und unsere Verschuldung damit weiter abgebaut. Auch das Jahr 2023 ist erfolgversprechend gestartet und hat bereits die ersten Erfolge gebracht: Gemeinsam mit der NEXUS AG ist es uns gelungen, den Zuschlag bei einer Ausschreibung zu erhalten. Diese Beauftragungen haben wir nach dem Bilanzstichtag erhalten. Wir werden die Augenklinik der Universitätsklinik Mainz mit dem NEXUS / ifa Augeninformationssystem (AIS) ausstatten. Das NEXUS / ifa AIS erweitert die ifa-Software um weitere Produkte der NEXUS AG, z. B. Portale, Archiv, Viewer usw., zu einer digitalen Gesamtlösung, die effizient in die Gesamt-IT der jeweiligen Klinik eingebunden wird. Viele von Ihnen verfolgen unsere Mitteilungen. Im März dieses Jahres konnten wir über die Übernahme der arkandus GmbH berichten. Mit arkandus haben wir einen Softwarespezialisten übernommen, der - wie die ifa ebenfalls - in der Augenheilkunde seine starken Wurzeln hat. Die moderne und intuitive Software baut auf einer skalierbaren Systemarchitektur auf, die unter anderem unterschiedliche Betriebssysteme (Macintosh, Windows, Linux) und leistungsfähige Cloud-Anwendungen unterstützt. Wir werden mit arkandus gemeinsam unsere Software weiterentwickeln, aber auch gezielt neue Lösungspakete für unsere Kunden, wie Software-as-a-Service, anbieten. Um weiter wachsen zu können und unser Gesamtprodukt-Portfolio anzubieten, bei Kunden zu installieren und umfassend betreuen zu können, benötigen wir gut ausgebildete Mitarbeiter mit einem breit gefächerten Background aus Medizintechnik, Projektmanagement, Augenheilkunde, Workflows in Praxen und Kliniken usw. Wir haben im letzten Jahr einige neue und junge Talente in unser Team bekommen. Trotzdem bleibt der aktuelle Arbeitsmarkt herausfordernd und wir sind weiter auf der Suche nach unseren Ziel- und Wunschkandidaten. Hier geht mein und unser Dank insbesondere an unsere Mitarbeiter, die mit ihrer Energie und ihrem Leistungswillen immer wieder auch personelle Engpässe bewältigen und alles möglich machen, um das Unternehmen weiterzubringen und unsere Kunden mit hervorragenden Leistungen zu bedienen. Für uns und unsere Mitarbeiter steht an erster Stelle, dass wir trotz der Herausforderungen unsere Kunden auch in der Zukunft individuell und persönlich beraten und bedienen, wir unsere Stellung im Markt verbessern und daraus folgend unsere Ergebnisse steigern. Liebe Aktionäre und Aktionärinnen, wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen. Lassen Sie uns gemeinsam mit unseren Kunden, unseren Mitarbeitern und unseren Partnern die Entwicklung fortführen und gestalten. Wir freuen uns auf Ihre weitere treue Begleitung unseres Unternehmens.
Für den Vorstand Jörg Polis, Chief Executive Officer, CEO Bericht des AufsichtsratsAuch im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit kontinuierlich überprüft und überwacht. Er konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. ARBEIT DES AUFSICHTSRATS Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 und nach dessen Ablauf weiterhin regelmäßig, zeitnah und umfassend, sowohl schriftlich als auch mündlich, entsprechend seinen Pflichten gem. § 90 AktG über den aktuellen Stand der Geschäfte, die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage, die Risikolage, das Risikomanagement sowie relevante Fragen der Compliance, der Strategie und der Planung. Bedeutende Geschäftsvorgänge wurden auf Basis der Berichterstattung des Vorstands in den Sitzungen ausführlich erörtert. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Zielen des Unternehmens, der Risikosituation, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und im Aufsichtsrat intensiv behandelt. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende von dem Vorsitzenden des Vorstands zeitnah informiert. Insgesamt trat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 zu drei planmäßigen Sitzungen im Beisein des Vorstands zusammen, die am 21. März, 22. August und 29. November stattfanden. Aufgrund der besonderen Umstände der Corona-Pandemie fanden die Sitzungen auch als Video- oder Telefonkonferenzen statt. Die Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand waren bei den Sitzungen vollzählig anwesend. Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsratssitzungen teilgenommen; zusätzlich tagte regelmäßig der Aufsichtsrat zeitweise auch ohne den Vorstand. Dabei wurden Tagesordnungspunkte behandelt, die entweder den Vorstand selbst oder interne Aufsichtsratsangelegenheiten betrafen. Gegenstand der gemeinsamen Sitzungen war regelmäßig die schriftliche und mündliche Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der ifa systems AG und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die aktuelle Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Vermögenslage. Der Halbjahresbericht wurde vor der Veröffentlichung und besonders mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie ausführlich mit dem Vorstand erörtert. Über bedeutsame Geschäftsvorfälle, die Strategie und deren Umsetzung sowie über das Risikomanagement des Unternehmens hat sich der Aufsichtsrat eingehend unterrichten lassen und darüber beraten. Sofern erforderlich, wurden in diesen Sitzungen auch Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsrat ließ sich zudem auch schriftlich und telefonisch über die aktuelle Geschäftslage, einzelne Geschäftsvorfälle und die Umsetzung der Produkt- und Vertriebsstrategie in den verschiedenen Märkten informieren. Wesentliche Inhalte der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum waren: scrollen
Aufgrund der durch die Satzung festgelegten Anzahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Die Aufgaben des Aufsichtsrats werden daher stets durch alle Mitglieder gemeinsam wahrgenommen. Der Aufsichtsrat tagte auch in Anwesenheit des Abschlussprüfers sowie des Vorstands, um sich mit Fragen des Jahresabschlusses, der Rechnungslegung, des Controllings sowie des Risikomanagements zu befassen. Weitere Aspekte waren steuerliche Themen, Compliance sowie die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung mit dem Wirtschaftsprüfer. Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren teilweise aufgrund ihrer Eigenschaft als Mitarbeiter der NEXUS AG und ihrer Tochtergesellschaften im engeren Sinne nicht als unabhängig zu bezeichnen. Dies begründete dennoch keine potenziellen Interessenkonflikte, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die in der Hauptversammlung berichtet werden müsste. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über genügend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Mandate. Sie hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich im Vorfeld der Sitzungen und im Plenum mit den seitens des Vorstandes vorgelegten Berichten und Beschlussvorlagen auseinanderzusetzen und sie zu diskutieren. JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG Die Prüfberichte sowie die Abschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 03. April 2023 intensiv und ausführlich erörtert. Der verantwortliche Abschlussprüfer stand bei dieser Sitzung für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der ifa Systems AG für das Geschäftsjahr 2022 wurden vom Abschlussprüfer geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Abschlussprüfung erhoben und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ist damit festgestellt. Der Vorstand hat außerdem den von ihm aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer HLB TREU MERKUR GmbH & Co. KG, Wuppertal, hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat unterzog den Abhängigkeitsbericht unter Einbeziehung der Ergebnisse des Abschlussprüfers einer eingehenden Prüfung im Hinblick auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Aufsichtsrat machte keine Beanstandungen in Bezug auf das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers und erhob keine Einwendungen gegen die vom Vorstand am Schluss des Berichts abgegebene Erklärung über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmensgruppe für ihren engagierten Einsatz in einem herausfordernden Geschäftsjahr. Gemeinsam haben sie mit großem Engagement die Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 gestaltet.
Frechen, den 03. April 2023 Für den Aufsichtsrat Robert Gaulke, Vorsitzender des Aufsichtsrats BilanzAKTIVA scrollen
PASSIVA scrollen
Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
AnhangANGABEN ZUR IDENTIFIKATION DER GESELLSCHAFT LAUT REGISTERGERICHT scrollen
ALLGEMEINE HINWEISE Der Jahresabschluss der ifa systems AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: scrollen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Forschungs- und Entwicklungskosten Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 372 (VJ: TEUR 310) wurden aktiviert. Gattung der Aktien Das Grundkapital von TEUR 2.750 ist eingeteilt in 2.750.000 auf den Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von jeweils 1,00 Euro. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 05.05.2027 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu insgesamt TEUR 1.375 EUR zu erhöhen. Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital von TEUR 1.375 (VJ: TEUR 1.375). Kapitalrücklage Es gab im Geschäftsjahr keinerlei Einstellungen in oder Entnahmen aus der Kapitalrücklage. Diese beträgt unverändert TEUR 7.652. Gewinnrücklagen Entwicklung des Postens Gewinnrücklagen: scrollen
Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt TEUR 1.909 (VJ: TEUR 1.902). Im Einzelnen gliedert der Gesamtbetrag sich wie folgt: scrollen
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit einem Steuersatz von 32,98 %. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: scrollen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Diese Verpflichtungen für die Gesamtlaufzeit der Leasing- und Mietverträge setzen sich wie folgt zusammen und bestehen in vollem Umfang gegenüber Dritten: scrollen
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung: scrollen
SONSTIGE ANGABEN Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt: scrollen
Vorstand und Aufsichtsrat Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an: Herr Jörg Polis, Düren Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an: Herr Robert Gaulke, Düsseldorf, Deutschland Herr Dr. Uwe Hannemann, Eisenberg, Deutschland Herr Ralf Heilig, Kreuzlingen, Schweiz Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf TEUR 218 (VJ: TEUR 314). Im Geschäftsjahr betrugen die Aufsichtsratsvergütungen TEUR 25 (VJ: TEUR 25). Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet: scrollen
* Inoveon Corp. wurde zum 30.06.2022 mit der ifa
united i-tech verschmolzen.
Konzernzugehörigkeit Der Abschluss der ifa systems AG wird in den Konzernabschluss der NEXUS AG, Donaueschingen, einbezogen. Der Konzernabschluss des Geschäftsjahres kann im Bundesanzeiger eingesehen werden. Vorschlag über die Verwendung des JahresergebnissesDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr weist einen Jahresüberschuss von TEUR 912 aus. Unter Einbeziehung eines Bilanzverlustes von TEUR 5.361 ergibt sich ein Bilanzverlust von TEUR 4.449. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Am 09.03.2023 hat die ifa systems AG 100 % der Anteile an der arkandus GmbH, Peißenberg, erworben. Die arkandus GmbH ist Betreiber der Praxissoftware "arkandus - Praxismanagement auf den Punkt gebracht" für Augenarztpraxen und andere Fachrichtungen. Die moderne und intuitive Software baut auf einer skalierbaren Systemarchitektur auf, die unter anderem unterschiedliche Betriebssysteme (Macintosh, Windows, Linux) und leistungsfähige Cloud-Anwendungen unterstützt. Zielsetzung ist es, gemeinsam die Weiterentwicklung der bestehenden Software und die gezielte Entwicklung neuer Produkte voranzutreiben, um so die Innovations- und Technologiestrategie der ifa systems AG zu stärken.
Frechen, den 17.03.2023 ifa systems AG Der Vorstand Jörg Polis Sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2023 festgestellt. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENSscrollen
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAN DIE IFA SYSTEMS AG, FRECHEN Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der ifa systems AG, Frechen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen verantwortlich. Diese sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des "Geschäftsberichts", aber nicht den Jahresabschluss und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wuppertal, den 3. April 2023 HLB
TREUMERKUR GmbH & Co. KG
Dipl.-Oec. Andreas F. Wildoer, Wirtschaftsprüfer Organe der Gesellschaft Vorstand scrollen
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