IGP Advantag AG

Berlin (vormals: Geldern)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

IGP ADVANTAG AG, BERLIN

A K T I V A

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31.12.2020 
EUR
31.12.2019 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 32.152.716,00 159.943,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12.631,00 18.896,00
II. Sachanlagen 85,00 1.047,00
III. Finanzanlagen 32.140.000,00 140.000,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 748.544,46 709.350,87
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 672.264,22 667.144,36
II. Wertpapiere 33.301,00 33.301,00
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 42.979,24 8.905,51
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 16.536,80 21.082,00
32.917.797,26 890.375,87

P A S S I V A

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31.12.2020 
EUR
31.12.2019 
EUR
A. EIGENKAPITAL 32.711.641,17 706.609,22
I. Gezeichnetes Kapital 27.732.795,00 711.875,00
II. Kapitalrücklage 5.993.034,57 320.313,60
III. Bilanzverlust -1.014.188,40 -325.579,38
B. RÜCKSTELLUNGEN 162.525,00 15.000,00
C. VERBINDLICHKEITEN 43.631,09 168.766,65
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 43.631,09 (Vorjahr: EUR 168.766,65)
32.917.797,26 890.375,87

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

IGP Advantag AG, Berlin

I. Allgemeine Angaben

Die IGP Advantag AG hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 223152 B (vormals: beim Amtsgericht Kleve unter HRB 10452) eingetragen.

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB (unter Berücksichtigung von § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB) eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die ergänzenden Bestimmungen des AktG wurden beachtet.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 266, 274a, 288 Abs. 1 und 326 HGB wurde für Zwecke der Offenlegung in Anspruch genommen.

Zur besseren Darstellung ist in der Bilanz im Vergleich zum Vorjahr die Verbundenheit mit anderen Unternehmen unter den Finanzanlagen nicht mehr als Beteiligungen, sondern als Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen.

Die zum Handel vorgesehenen Wertpapiere und Zertifikate werden im Vergleich zum Vorjahr unter Wertpapieren des Umlaufvermögens statt als fertige Erzeugnisse und Waren unter den Vorräten ausgewiesen.

Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen angesetzt und bewertet worden.

Die der Abschreibungsberechnung zugrunde gelegten linearen Abschreibungssätze berücksichtigen grundsätzlich die auch steuerlich anerkannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die Abschreibungen werden zeitanteilig bemessen.

Geringwertige Anlagegüter im Einzelwert zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 werden im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Wertpapiere wurden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit den Nominalbeträgen angesetzt; die Kassenbestände mit dem Nennwert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist Ausgaben vor dem Abschlußstichtag aus, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Eine Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr wurde nicht vorgenommen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) entspricht der Höhe nach der Eintragung im Handelsregister und ist vollständig eingezahlt. Es ist eingeteilt in 27.732.795 Stammaktien (Inhaberaktien) mit einem Nennwert von jeweils EUR 1,00. Es besteht ein genehmigtes Kapital bis zum 20. August 2025 in Höhe von EUR 13.756.500,00. Weiterhin ist das Grundkapital um bis zu EUR 13.756.500,00 durch Ausgabe von bis zu 13.756.500 neuen auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020).

Die Kapitalrücklage resultiert aus Agio-Beträgen im Rahmen von Kapitalerhöhungen des Grundkapitals.

IV. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Anzahl der Beschäftigten

Neben dem Vorstand beschäftigte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 keine Mitarbeiter.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2020 aus folgenden Mitgliedern:

- Herr Friedrich Orth (Diplom-Ingenieur), Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats

- Frau Petra Wierzchowski (Wirtschaftsprüferin), Berlin, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats

- Frau Jennifer Gräf (M.Sc. Architektin), Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats

- Herr Burkard Dregger (Rechtsanwalt), Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats

Vorstand

Vorstände der Aktiengesellschaft waren im Berichtsjahr Stefan Gräf (Diplom-Ingenieur, Vorstand Beteiligungen, Strategie und Personal), Berlin, und Herr Raik Oliver Heinzelmann, (Vorstand Finanzen, Recht), Issum.

Der Vorstand vertritt die Gesellschaft allein. Sie dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst und mit sich als Vertreter Dritter abschließen.

Erklärung des Vorstands nach § 312 Abs. 3 AktG

Der Vorstand hat für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 Abs. 1 AktG erstellt. Im Hinblick auf diesen Abhängigkeitsbericht erklärt der Vorstand nach § 312 Abs. 3 AktG folgendes:

"Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären wir als Vorstand der IGP Advantag AG, dass die Gesellschaft bei dem im vorstehenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nach den Umständen, die mir in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde."

Berlin, den 15. Juni 2021

gez. Stefan Gräf                 gez. Raik Oliver Heinzelmann

IGP Advantag AG, Berlin

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 18. Juni 2021 festgestellt.