IGP
Advantag AG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Anhang
- IGP Advantag AG -
Friedrichstraße 61 10117 Berlin
Anhang 2021
1. Allgemeines
Die IGP Advantag AG hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter
HRB 223152 B eingetragen.
Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB
als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die
Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches
angewandt worden. Die damit verbundenen Ausweis- und
Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.
Die ergänzenden Bestimmungen des AktG wurden beachtet.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden korrektr angewandt. Die
größenabhängigen Erleichterungen für
die Aufstellung des Jahresabschlusses gem. §§
266, 274a, 276 Satz 1 und 288 (1) HGB wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Umstände, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor,
§ 264 (2) HGB.
Sofern in diesem Anhang keine Angaben über
sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284
ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter
wie Software wurden gem. § 253 (3) HGB zu den
Anschaffungskosten abzüglich planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Die angewendeten linearen Abschreibungssätze
berücksichtigen grundsätzlich auch die steuerlich
anerkannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die
Abschreibungen wurden ggf. zeitanteilig bemessen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten bis 800,00 EUR) wurden gem. § 6
(2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den
Anschaffungskosten angesetzt worden.
Die zum Handel vorgesehenen Wertpapiere und
Zertifikate werden unter Wertpapiere des
Umlaufvermögens ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert ggf.
abzüglich einer Einzelwertberichtigung für das
allgemeine Kreditrisiko bewertet.
Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 HGB
gebildet.
Latente Steuern wurden entsprechend wortgetreuer
Auslegung des § 274a Nr. 4 HGB nicht bilanziert; dies
gilt auch für den Fall, dass passive temporäre
Differenzem gem. § 274 (1) S. 1 HGB vorliegen.
Haftungsverhältnisse i.S.d. §§ 251,
268 (7) HGB (Bürgschaften,
Gewährleistungsverträge, Bestellungen von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.)
bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder
Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.
Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:
3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Bilanz
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) entspricht der
Höhe nach der Eintragung im Handelsregister und ist
vollständig eingezahlt. Es ist eingeteilt in
27.732.795 Stammaktion (Inhaberaktien) mit einem Nennwert
von jeweils EUR 1,00. Es besteht bei der Muttergesellschaft
ein genehmigtes Kapital bis zum 20. August 2025 in
Höhe von EUR 13.756.500,00.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2021
ist das Grundkapital um bis zu EUR 12.479.758,00 neuen
auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien bedingt
erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt wie Inhaber bzw. Gläubiger
von Wandlungs- und /oder Optionsrechten bzw.
Wandlungspflichten für bis zum 16. August 2026
ausgegebene Wandelanleihen Gebrauch machen. Die neuen
Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, dem
sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- bzw.
Optionsrechten oder der Erfüllung von
Wandlungspflichten ausgegeben werden, am Gewinn teil.
(Bedingtes Kapital 2021/I)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2021
ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.386.639,00 durch
Ausgabe von bis zu 1.386.639 neuen auf den Inhaber lautende
Nennbetragsaktien bedingt erhöht. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2021
Bezugsrecht ausgegeben wurden oder werden und die Inhaber
der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch
machen und nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt
werden, die neuen Aktien nehmen vom Beginn des
Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer
Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über
die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am
Gewinn teil. (Bedingtes Kapital 2021/II)
Die Kapitalrücklage besteht aus
Aufschlagsbeträgen im Rahmen von
Kapitalerhöhungen des Grundkapitals.
Vorschüsse, Ausleihungen, Kredite und/oder
Haftungsverhältnisse an bzw. für Mitglieder der
Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgang des
Unternehmens wurden nicht gewährt bzw. eingegangen,
§ 285 Nr. 9c HGB.
Es bestehen auch keinerlei andere
Haftungsverhältnisse.
Die Gesellschaft hat wiederkehrende Mietzahlungen in
Höhe von 219,00 monatlich sowie eine D&O Insurance
für den Aufsichtsrat und den Vorstand in Höhe von
jährlich EUR 8.531,21.
II. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist anch dem
Gesamtkostenverfahren erstellt worden.
Besondere Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung haben sich im
Geschäftsjahr nicht ergeben.
4. Angaben zu Mitarbeitern udn Organen der
Gesellschaft
Neben den beiden Vorständen beschäftigt die
Gesellschaft im Geschäftsjahr 1 weiteren Mitarbeiter.
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2021
aus folgenden Personen:
- Friedrich Orth, Dipl.-Ing., Hamburg,
Vorsitzender
- Petra Wierzchowski,
Wirtschaftsprüferin, Berlin, stellv. Vorsitzende
- Jennifer Gräf, M. Sc. Architektin,
Berlin, Mitglied
- Burkard Dregger, Rechtsanwalt, Berlin,
Mitglied
Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2021 aus
folgenden Personen:
- Stefan Gräf, Dipl.-Ing., Berlin
- Raik Oliver Heinzelmann, Bank- u.
Finanzkaufmann, Naumburg
Der Vorstand hat für den Zeitraum vom 1. Januar
2021 bis 31. Dezember 2021 einen Abhängigkeitsbericht
nach § 312 Abs. 1 AktG erstellt. Im Hinblick auf
diesen Abhängigkeitsbericht erklärt der Vorstand
nach § 312 Abs. 3 AktG Folgendes:
"Gemäß § 312 Abs. 3 AktG
erklären wir als Vorstand der IGP Advantag AG, dass
die Gesellschaft bei den im vorstehenden Bericht über
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten
vorgenommenen Rechtsgeschäften und getroffenen oder
unterlassenen Maßnahmen nach den Umständen, die
uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das
Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme
getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem
Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt
tun dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder
unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde."
Berlin, 21.07.2022
für die IGP Advantag AG Stefan
Gräf (Vorstand)
für die IGP Advantag AG Raik Oliver Heinzelmann
(Vorstand)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2022
festgestellt.
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