IGP
Advantag AG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Anhang
1. Allgemeines
Die IGP Advantag AG hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg unter HRB
223152 B eingetragen.
Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB
als kleine Gesellschaft einzustufen.
Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die
Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches angewandt worden. Die damit
verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in
jeder Hinsicht befolgt. Die ergänzenden Bestimmungen
des AktG wurden beachtet.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt. Die
größenabhängigen Erleichterungen für
die Aufstellung des Jahresabschlusses gem.
§§ 266, 274a, 276 Satz 1 und 288 (1) HGB
wurden teilweise in Anspruch genommen.
Umstände, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen
nicht vor, § 264 (2) HGB.
Sofern in diesem Anhang keine Angaben über
sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284
ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die angewendeten linearen Abschreibungssätze
berücksichtigen grundsätzlich auch die steuerlich
anerkannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die
Abschreibungen wurden ggf. zeitanteilig bemessen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten bis 800,00 Euro) wurden gem. § 6
(2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den
Anschaffungskosten angesetzt worden.
Die zum Handel vorgesehenen Wertpapiere und
Zertifikate werden unter Wertpapiere des
Umlaufvermögens ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert ggf.
abzüglich einer Einzelwertberichtigung für das
allgemeine Kreditrisiko bewertet.
Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß
§ 250 HGB gebildet.
Latente Steuern wurden entsprechend wortgetreuer
Auslegung des § 274a Nr. 4 HGB nicht bilanziert; dies
gilt auch für den Fall, dass passive temporäre
Differenzen gem. § 274 (1) S. 1 HGB vorliegen.
Haftungsverhältnisse i.S.d. §§ 251,
268 (7) HGB (Bürgschaften,
Gewährleistungsverträge, Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.)
bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder
Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.
3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung
I. Bilanz
Die Entwicklung und die Aufteilung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel als
Anlage zum Anhang dargestellt.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) entspricht der
Höhe nach der Eintragung im Handelsregister und ist
vollständig eingezahlt. Es ist eingeteilt in
27.732.795 Stammaktien (Inhaberaktien) mit einem Nennwert
von jeweils EUR 1,00. Es besteht bei der Muttergesellschaft
ein genehmigtes Kapital bis zum 20. August 2025 in
Höhe von EUR 13.756.500,00.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2021
ist das Grundkapital um bis zu 12.479.758,00 EUR durch
Ausgabe von bis zu 12.479.758 neuen auf den Inhaber
lautenden Nennbetragsaktien bedingt erhöht. Die
bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie Inhaber bzw. Gläubiger von
Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten
für bis zum 16. August 2026 ausgegebene Wandelanleihen
Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des
Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der
Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der
Erfüllung von Wandlungspflichten ausgegeben werden, am
Gewinn teil. (Bedingtes Kapital 2021/I)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2021
ist das Grundkapital um bis zu 1.386.639,00 EUR durch
Ausgabe von bis zu 1.386.639 neuen auf den Inhaber lautende
Nennbetragsaktien bedingt erhöht. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2021
Bezugsrechte ausgegeben wurden oder werden und die Inhaber
der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch
machen und nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt
werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des
Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer
Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über
die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am
Gewinn teil. (Bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2021/II)
Die Kapitalrücklage besteht aus
Aufschlagsbeträgen im Rahmen von
Kapitalerhöhungen des Grundkapitals.
Vorschüsse, Ausleihungen, Kredite und/oder
Haftungsverhältnisse an bzw. für Mitglieder der
Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane des
Unternehmens wurden nicht gewährt bzw. eingegangen,
§ 285 Nr. 9c HGB.
Es bestehen auch keinerlei andere
Haftungsverhältnisse.
Die Gesellschaft hat wiederkehrende Mietzahlungen in
Höhe von 219,00 monatlich sowie eine D&O Insurance
für den Aufsichtsrats und den Vorstand in Höhe
von jährlich EUR 8.084,98.
II. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt worden.
Besondere Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung haben sich im
Geschäftsjahr nicht ergeben.
4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der
Gesellschaft
Neben den beiden Vorständen beschäftigte
die Gesellschaft im Geschäftsjahr 1 weiteren
Mitarbeiter.
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2022
aus folgenden Personen:
· Friedrich Orth, Dipl.-Ing.,
Hamburg, Vorsitzender (bis 31.08.2022)
· Dr. Markus Linnerz, Bonn,
Rechtsanwalt, Vorsitzender (ab 31.08.2022)
· Petra Wierzchowski,
Wirtschaftsprüferin, Berlin, stellv. Vorsitzende
· Jennifer Gräf, M. Sc.
Architektin, Berlin, Mitglied
· Burkard Dregger, Rechtsanwalt,
Berlin, Mitglied
Vorstände im Geschäftsjahr waren:
Stefan Gräf, Dipl.-Ing., Berlin
Raik Oliver Heinzelmann, Bank- u. Finanzkaufmann,
Naumburg
Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären
wir als Vorstand der IGP Advantag AG, dass die Gesellschaft
einen Abhängigkeitsbericht erstellt hat und die
in diesem Bericht über Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen aufgeführten vorgenommenen
Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen
Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem
Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft
vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder
unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die
Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht
benachteiligt wurde.
Berlin, den 19.07.2023
für die IGP Advantag AG für die IGP
Advantag AG
Stefan Gräf Raik Oliver Heinzelmann
(Vorstand) (Vorstand)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2023
festgestellt.
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