IGP Advantag AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

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Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 33.146.138,00 33.141.169,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 937,00 1.168,00
III. Finanzanlagen 33.145.200,00 33.140.000,00
B. Umlaufvermögen 7.111.056,41 2.904.268,27
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.052.748,66 676.930,88
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.885.032,99  
II. Wertpapiere 33.301,00 33.301,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.025.006,75 2.194.036,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.437,27 20.435,68
Aktiva 40.275.631,68 36.065.872,95
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Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 32.295.378,64 32.309.066,33
I. Gezeichnetes Kapital 27.732.795,00 27.732.795,00
II. Kapitalrücklage 5.994.708,00 5.994.708,00
III. Verlustvortrag 1.418.436,67  
IV. Jahresfehlbetrag 13.687,69  
V. Bilanzgewinn /​ Bilanzverlust   -1.418.436,67
davon Gewinn-/​Verlustvortrag   -1.014.188,40
B. Rückstellungen 86.460,25 85.000,00
C. Verbindlichkeiten 7.893.792,79 3.668.157,84
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.790.921,96 3.566.787,01
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 102.870,83 101.370,83
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.648,78
Passiva 40.275.631,68 36.065.872,95

Anhang

1. Allgemeines

Die IGP Advantag AG hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 223152 B eingetragen.

Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB als kleine Gesellschaft einzustufen.

Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbu­ches angewandt worden. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt. Die ergänzenden Bestimmungen des AktG wurden beachtet.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt. Die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses gem. §§ 266, 274a, 276 Satz 1 und 288 (1) HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen­des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor, § 264 (2) HGB.

Sofern in diesem Anhang keine Angaben über sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Die angewendeten linearen Abschreibungssätze berücksichtigen grundsätzlich auch die steuerlich anerkannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die Abschreibungen wurden ggf. zeitanteilig bemessen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 800,00 Euro) wurden gem. § 6 (2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt worden.

Die zum Handel vorgesehenen Wertpapiere und Zertifikate werden unter Wertpapiere des Umlaufvermögens ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert ggf. abzüglich einer Einzelwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet.

Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet.

Latente Steuern wurden entsprechend wortgetreuer Auslegung des § 274a Nr. 4 HGB nicht bilanziert; dies gilt auch für den Fall, dass passive temporäre Differenzen gem. § 274 (1) S. 1 HGB vorliegen.

Haftungsverhältnisse i.S.d. §§ 251, 268 (7) HGB (Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.) bestehen am Abschlussstichtag nicht.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

Die Entwicklung und die Aufteilung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang dargestellt.

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) entspricht der Höhe nach der Eintragung im Handelsregister und ist vollständig eingezahlt. Es ist eingeteilt in 27.732.795 Stammaktien (Inhaberaktien) mit einem Nennwert von jeweils EUR 1,00. Es besteht bei der Muttergesellschaft ein genehmigtes Kapital bis zum 20. August 2025 in Höhe von EUR 13.756.500,00.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2021 ist das Grundkapital um bis zu 12.479.758,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 12.479.758 neuen auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- und/​oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten für bis zum 16. August 2026 ausgegebene Wandelanleihen Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten ausgegeben werden, am Gewinn teil. (Bedingtes Kapital 2021/​I)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2021 ist das Grundkapital um bis zu 1.386.639,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.386.639 neuen auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2021 Bezugsrechte ausgegeben wurden oder werden und die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. (Bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2021/​II)
Die Kapitalrücklage besteht aus Aufschlagsbeträgen im Rahmen von Kapitalerhöhungen des Grundkapitals.

Vorschüsse, Ausleihungen, Kredite und/​oder Haftungsverhältnisse an bzw. für Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane des Unternehmens wurden nicht gewährt bzw. eingegangen, § 285 Nr. 9c HGB.

Es bestehen auch keinerlei andere Haftungsverhältnisse.

Die Gesellschaft hat wiederkehrende Mietzahlungen in Höhe von 219,00 monatlich sowie eine D&O Insurance für den Aufsichtsrats und den Vorstand in Höhe von jährlich EUR 8.084,98.

II. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.

Besondere Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der Gesellschaft

Neben den beiden Vorständen beschäftigte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 1 weiteren Mitarbeiter.

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2022 aus folgenden Personen:
·  Friedrich Orth, Dipl.-Ing., Hamburg, Vorsitzender (bis 31.08.2022)
·  Dr. Markus Linnerz, Bonn, Rechtsanwalt, Vorsitzender (ab 31.08.2022)
·  Petra Wierzchowski, Wirtschaftsprüferin, Berlin, stellv. Vorsitzende
·  Jennifer Gräf, M. Sc. Architektin, Berlin, Mitglied
·  Burkard Dregger, Rechtsanwalt, Berlin, Mitglied

Vorstände im Geschäftsjahr waren:
Stefan Gräf, Dipl.-Ing., Berlin
Raik Oliver Heinzelmann, Bank- u. Finanzkaufmann, Naumburg

Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären wir als Vorstand der IGP Advantag AG, dass die Gesellschaft
einen Abhängigkeitsbericht erstellt hat und die in diesem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.

Berlin, den 19.07.2023

für die IGP Advantag AG für die IGP Advantag AG
Stefan Gräf  Raik Oliver Heinzelmann
(Vorstand)  (Vorstand)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2023 festgestellt.