BALIQA INVEST AG

Prien a. Chiemsee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

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Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 63.244,00 94.866,00
B. Anlagevermögen 7.960,00 9.199,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 904,00 1.190,00
II. Sachanlagen 7.056,00 8.009,00
C. Umlaufvermögen 4.507.585,87 4.710.850,12
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.712.805,96 2.615.677,29
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.586.851,08 2.586.811,77
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 794.779,91 2.095.172,83
D. Rechnungsabgrenzungsposten 10.000,03 23.333,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.588.789,90 4.838.248,47
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Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 3.831.684,60 4.053.362,35
I. gezeichnetes Kapital 4.000.000,00 4.000.000,00
II. Verlustvortrag 168.315,40 -53.362,35
B. Rückstellungen 19.302,30 48.078,95
C. Verbindlichkeiten 737.803,00 736.807,17
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.431,67 6.435,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.588.789,90 4.838.248,47

Anhang


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
 
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter EUR 150,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurde die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG in vollem Umfang in Anspruch genommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschafftungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt. § 6 Abs. 2a EstG. Der steuerliche Sammelposten wurde in die Handelsbilanz übernommen, da dieser für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Es liegt eine namentliche Einzelaufstellung vor.
-davon mit einer Laufzeit von über 1 Jahr: EUR 0,00

Die sonstigen Forderungen sind mit dem Nennwert ausgewiesen.
-davon mit einer Laufzeit von über 1 Jahr: EUR 2.586.851,08

Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert bewertet. Die Bestände wurden zum Bilanzstichtag abgestimmt.

Aufwendungen die das/die Folgejahr/e betreffen, wurde in die aktive Rechnungsabgrenzung eingestellt.
Dieser Posten gliedert sich wie folgt auf: Leasing-Sonderzahlung Kfz

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen decken die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse; sie wurden auf Grund der zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger Beurteilung notwendig sind.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet.
-davon mit einer Laufzeit bis 1 Jahr: EUR 984,73

Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
-davon mit einer Laufzeit bis 1 Jahr: EUR 6.446,94

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren: EUR 0,00

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs
 
Von der Möglichkeit, Aufwendungen für die Ingangsetzung zu aktivieren, wurde Gebrauch gemacht.

Die Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB wurde beachtet.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro
 
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüberlag, ist dieser angesetzt.

Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten folgende Personen dem Vorstand an:
Herr Josef Bauer, Vorsitzender des Geschäftsführungsorgans

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Herr Thomas R. Köhler, Aufsichtsratsvorsitzender (Unternehmensberater)
Herr Peter Berger, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (Geschäftsführer)
Herr Ewald Kapeller (Unternehmensberater)

Der Vorstand war alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft hat per 31.12.2011 Forderungen gegenüber dem Vorstand in Höhe von EUR 2.586.851,08.

Größenabhängige Erleichterungen
 
Es wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 267, § 274 a, § 286, § 288 Abs.1 HGB Gebrauch gemacht.

Prien, den 28.09.2012
 
Josef Bauer
Vorstand
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2012 festgestellt.