KST Beteiligungs AGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
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Anhang
1. Allgemeine Angaben Vorliegender Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des AktG sowie des HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt. Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft im Hinblick auf die Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Rechnungslegung erfolgt nach HGB. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter der Voraussetzung des § 250 HGB angesetzt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen (going concern). Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit berücksichtigt, unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen. Im Jahresabschluss 2015 wurde bei der Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens erstmals das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet. Die angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der degressiven bzw. linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Geschäftsjahr des Zugangs im Sammelposten erfasst und linear mit 20 % abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,00 Euro werden im Geschäftsjahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Zugänge werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Bei der Position Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte die Bewertung jeweils zum Nominalbetrag. Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nominalbetrag. Pensionsverpflichtungen sind vollständig mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften ermittelten Barwert nach PUC-Verfahren angesetzt. Im Berichtsjahr wurden diese nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG vollständig übertragen. Zum 31.12.2016 bestanden keine Verpflichtungen mehr. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Für auf fremde Währung lautende Positionen wurden folgende Umrechnungskurse zum Bilanzstichtag zu Grunde gelegt: Vereinigte Staaten USD 1,0541
3.1 Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde ebenfalls zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei Zugängen innerhalb des Kalenderjahres 2016 erfolgte die Abschreibung pro rata temporis. 3.2 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Die im Vorjahr unter dieser Bilanzposition geführte Beteiligung an der Blättchen & Partner AG mit Sitz in München wurde im Berichtsjahr vollständig veräußert. Eine entsprechende Abschreibung war bereits im Vorjahr vorgenommen worden. Wertpapiere des Anlagevermögens Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, sofern von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen wird. Auf drei Wertpapiere des Anlagevermögens wurde im Jahresabschluss keine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, auch wenn der Zeitwert der Papiere unter dem bilanzierten Wert liegt, da aus Sicht der Gesellschaft keine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Der Buchwert dieser Wertpapiere beträgt 1.236.846,25 Euro, der Zeitwert 1.182.967,95 Euro. 3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist der abgezinste Auszahlungsanspruch des Körperschaftsteuerguthabens in Höhe von 115.965,67 Euro (Vorjahr 227.471,77 Euro) aktiviert. Das Körperschaftsteuerguthaben beträgt zum Bilanzstichtag 120.604,30 Euro (Vorjahr 241.208,60 Euro). Die Bewertung erfolgte zum Barwert, der auf der Grundlage eines Zinssatzes von 4 % am Bilanzstichtag ermittelt wurde. Die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten des Weiteren Zinsabgrenzungen auf im Anlagevermögen gehaltenen Anleihen sowie Steuererstattungsansprüche. Sie enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr 111.510,74 Euro). 3.4 Wertpapiere Sonstige Wertpapiere Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet. 3.5 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten, die jeweils mit dem Nennwert angesetzt wurden und zur freien Verfügung stehen. 3.6 Rechnungsabgrenzungsposten Die aktive Rechnungsabgrenzung ist zum Nennwert angesetzt. Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Versicherungsbeiträge sowie im Voraus bezahlte Mieten für Januar 2017. 3.7 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien zu je 1,00 Euro. Eigene Anteile Die ordentliche Hauptversammlung der KST Beteiligungs AG hat am 9. Juni 2015 den Vorstand zum Rückkauf von bis zu 594.000 eigenen Aktien ermächtigt. Die ordentliche Hauptversammlung von 2. Mai 2016 hat diese Ermächtigung aufgehoben und den Vorstand zum Rückkauf von bis zu 550.000 eigenen Aktien ermächtigt. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 114.424 eigene Aktien zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von 1,52 Euro. Dies entspricht 2,08 Prozent des Grundkapitals. Der Bestand an eigenen Aktien jeweils zum Quartalsende ergibt sich wie folgt: scroll
Genehmigtes Kapital Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu 2.970.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 2.970.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Bedingtes Kapital Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.158.000 Euro bedingt zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 4.158.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015). Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage in Höhe von 1.606.59,01 Euro setzt sich aus dem Aufgeld von insgesamt 566.599,01 Euro aus Kapitalerhöhungen sowie einem Einstellungsbetrag von 1.040.000,00 Euro aufgrund der in den Jahren 2007 und 2015 durchgeführten Kapitalherabsetzungen zusammen. Im Berichtsjahr wurden 2.200.000,00 Euro aus der Kapital-rücklage entnommen. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung des erhöhten Grundkapitals Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Mai 2016 wird das Grundkapital der Gesellschaft von 5.500.000,00 Euro auf 7.700.000,00 Euro erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrages der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 2.200.000,00 Euro. Die Kapital-erhöhung erfolgt ohne Ausgabe von Aktien. Das auf 7.700.000,00 Euro erhöhte Grundkapital der Gesellschaft, eingeteilt in 5.500.000 Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG zum Zwecke der Rückzahlung in Höhe von 2.200.000,00 Euro (dies entspricht einem Betrag in Höhe von 0,40 Euro je Stückaktie) an die Aktionäre von 7.700.000,00 Euro auf 5.500.000,00 Euro herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Verringerung des auf jede Aktie entfallenden rechnerischen Anteils am Grundkapital. Die Auszahlung eines auf diesem Wege frei werdenden Kapitals darf aufgrund von Regelungen des Aktiengesetzes zum Schutze von Gläubigern erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten vorgenommen werden, gerechnet ab dem Tag, an dem die Bekanntmachung der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft erfolgt ist. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Juni 2016. Bilanzgewinn Der ausgewiesene Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen: scroll
3.8 Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Nach BilMoG sind Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit dem Deckungsvermögen zu verrechnen. Die im Vorjahr ausgewiesenen Pensionsrückstellungen wurden nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG vollständig übertragen. Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Verpflichtungen mehr. Aufgrund dieser Übertragung sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von 341.159,78 Euro entstanden. Sonstige Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. 3.9 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Gesellschaft hat bei einem Kreditinstitut ein Kontokorrentdarlehen mit einem Betrag von bis zu 925.000,00 Euro zum Bilanzstichtag. Dieses ist zum 31. Dezember 2016 mit 585.381,41 Euro in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurde ein Wertpapierdepot verpfändet. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und betreffen:
(Vorjahr 0,00 Euro)
(Vorjahr 15.837,37 Euro)
(Vorjahr 9.520,00 Euro)
(Vorjahr 3.001,14 Euro)
(Vorjahr 2.214,95 Euro) Die Restlaufzeit sämtlicher sonstiger Verbindlichkeiten beträgt unter einem Jahr. Verbindlichkeitenspiegel scroll
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4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sämtliche Erträge wurden im Inland erzielt. 4.1 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus Auflösung von Rückstellungen, erhaltene Nebenkostenerstattungen sowie die zurück-erhaltene KFZ-Steuer für das im Vorjahr verkaufte KFZ. Der im Vorjahr bestehende Untermietvertrag wurde im Vorjahr beendet. Daher fallen in dieser Position keine Erträge an (Vorjahr 108.660,17 Euro). 4.2 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere der Umlaufvermögens Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten bei den Finanzanlagen im Berichtsjahr nicht (Vorjahr 263.729,15 Euro). Die Wertpapiere des Handelsbestandes wurden ebenfalls nicht abgeschrieben (Vorjahr 25.911,74 Euro). 5. Sonstige Angaben 5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Patronatserklärungen und Verfügungsbeschränkungen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Aus Mietverhältnissen bestehen für das Kalenderjahr 2017 finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 11.212,18 Euro, für die Jahre 2018 bis 2020 insgesamt in Höhe von 0,00 Euro. Patronatserklärungen hat die Gesellschaft nicht abgegeben. Schwebende Rechtsstreitigkeiten und Verträge, aus denen sich erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben, bestehen nicht. 5.2 Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich einen Vorstand und keine weiteren Mitarbeiter. 5.3 Sitz und Handelsregister Der Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19241 eingetragen. 5.4 Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG Die Q-Soft Verwaltungs AG, Gechingen, hat am 20. Februar 2015 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der KST Beteiligungs AG gehört. 5.5 Weitere Angaben Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve werden unter der Bilanzposition "Finanzanlagen, Wertpapiere des Anlagevermögens", die Wertpapiere des Handelsbestandes unter der Bilanzposition "Wertpapiere, sonstige Wertpapiere" ausgewiesen. Stuttgart, den 02.02.2017 KST Beteiligungs AG Der Vorstand
Stuttgart, den 02. Februar 2017 gez. Voss Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. Februar 2017 |
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