KST Beteiligungs AG

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

BILANZ

AKTIVA

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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

6.638.736,63

6.908.203,79

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

4.127,00

0,00

II. Sachanlagen

1.776,00

3.528,00

III. Finanzanlagen

6.632.833,63

6.904.675,79

B. Umlaufvermögen

1.037.888,53

1.488.862,18

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

132.128,14

67.822,02

II. Wertpapiere

271.129,89

1.040.776,12

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

634.630,50

380.264,04

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.734,50

2.734,50

2.161,90

2.161,90

D. Aktive latente Steuern

431.625,00

431.625,00

431.625,00

431.625,00

Summe Aktiva

8.110.984,66

8.110.984,66

8.830.852,87

8.830.852,87



PASSIVA

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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

5.952.506,42

5.800.828,27

I. Gezeichnetes Kapital

5.000.000,00

5.000.000,00

eigene Anteile

-323.424,00

-323.424,00

II. Kapitalrücklage

2.106.599,01

2.106.599,01

III. Bilanzverlust

- 830.668,59

-982.346,74

davon Verlustvortrag

-982.346,74

-567.787,07

B. Rückstellungen

60.539,00

60.539,00

38.509,00

38.509,00

C. Verbindlichkeiten

2.097.939,24

2.097.939,24

2.991.515,60

2.991.515,60

Summe Passiva

8.110.984,66

8.110.984,66

8.830.852,87

8.830.852,87

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der KST Beteiligungs AG wird nach den Vorschriften des AktG sowie des HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt.

Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesell­schaft im Hinblick auf die Rechnungs­legungs-, Prü­fungs- und Offenlegungsvorschriften eine kleine Kapital­ge­sell­schaft.

Die Rechnungslegung erfolgt nach HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögens­gegen­stände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Auf­wen­dungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes be­stimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter der Voraus­setzung des § 250 HGB angesetzt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unter­nehmens­tätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen (going concern).

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vor­her­sehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Ab­schluss­stichtag entstanden waren, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Ab­schlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt gewor­den sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der wirtschaft­lichen Zugehörigkeit berücksichtigt, unabhängig von den Zeit­punkten der entsprechenden Zahlungen.

Seit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wird bei der Bewertung der Wert­pa­piere des Anlagevermögens das gemil­derte Nie­derstwertprinzip angewendet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungs­vorschriften unter der Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buchführung und Bilan­zierung vorgenommen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlage­ver­mögens und die Sachanlagen werden zu An­schaf­fungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Ab­schreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der degressiven bzw. linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Geschäftsjahr des Zugangs voll­ständig abgeschrieben. Zugänge werden mit den Anschaf­fungs­kosten bewertet.

Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens er­folgte zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschrei­bungen wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet.

Die Bewertung der sonstigen Wertpapiere erfolgte zu An­schaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Bei der Position Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte die Be­wertung jeweils zum Nominalbetrag.

Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nominalbetrag.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kauf­männischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag aus­ge­wiesen.

Für auf fremde Währung lautende Positionen wurden fol­gende Umrechnungskurse zum Bilanzstichtag zu Grunde gelegt:

EUR/USD 1,0404

EUR/CHF 0,9400


3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu An­schaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung be­wertet.

3.2 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaf­fungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen be­wertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebs-gewöhnlichen Nutzungsdauer.

3.3 Finanzanlagen

Wertpapiere des Anlagevermögens

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungs­kosten, vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, sofern von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen werden muss. Auf die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden im Jahresabschluss auf drei (Vorjahr fünf) Wertpapiere Abschreibungen in Höhe von EUR 289.834,54 (Vorjahr EUR 319.308,22) vorgenommen. Weitere Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, auch wenn der Zeitwert der Papiere unter dem bilanzierten Wert liegt, da aus Sicht der Gesellschaft keine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Außerdem war auf ein Wertpapier, das im Berichtsjahr aus dem Umlaufvermögen umgegliedert und in den Vorjahren abgeschrieben wurde, aufgrund der Kurserholung eine Zuschreibung in Höhe von EUR 3.053,76 erforderlich. Der Buchwert des Aktienbestandes beträgt EUR 4.353.622,49, der Zeitwert EUR 4.469.851,83. Außerdem werden festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen mit einem Buchwert von EUR 2.269.638,68 gehalten, deren Zeitwert EUR 2.325.525,49 beträgt. Es wurden drei Wertpapier-depots mit einem Buchwert der verwahrten Wertpapiere in Höhe von EUR 3.410.042,66 verpfändet.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden die im Finanzanlagevermögen befindlichen ADRs russischer Emittenten im Einklang mit dem vom IDW veröffentlichen fachlichen Hinweis zum Thema Ukraine-Krieg aufwandswirksam ausgebucht, da die Gesellschaft durch Beschränkungen in ihrer Verfügungsgewalt über die ADRs sowie die weggefallene Fruchtziehungsmöglichkeit so eingeschränkt ist, dass diese ihr nicht mehr zuzurechnen sind und somit nicht mehr in der Bilanz der Gesellschaft als Vermögensgegenstand angesetzt werden können. Der sich aus der Ausbuchung ergebende Aufwand wurde bei den Abschreibungen aus Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens ausgewiesen.

Die im Finanzanlagevermögen befindlichen drei ADRs russischer Emittenten wurden im Geschäftsjahr 2022 in einem Volumen von EUR 684.729,48 ausgebucht.

3.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Zinsab-grenzungspositionen auf im Anlagevermögen gehaltenen Anleihen sowie Steuererstattungsansprüche.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr EUR 0,00).

3.5 Wertpapiere

Sonstige Wertpapiere

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungs­kosten oder ggf. zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Es wurde ein Wertpapierdepot mit einem Buchwert der verwahrten Wertpapiere in Höhe von EUR 261.855,39 verpfändet.

3.6 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Bei dem ausgewiesenen Betrag in Höhe von EUR 634.630,50 handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten, die jeweils mit dem Nennwert angesetzt wurden. Davon sind Guthaben in Höhe von EUR 622.831,72 verpfändet. Der Restbetrag steht zur freien Verfügung.

3.7 Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktive Rechnungsabgrenzung ist zum Nennwert ange­setzt. Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Beiträge für das Jahr 2025.

3.8 Aktive latente Steuern

Die aktive latente Steuer mit EUR 431.625,00 wurde auf Verlustvorträge gebildet. Bestehende steuerliche Verlustvorträge können in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich zur Steuerminderung genutzt werden. Die Bewertung erfolgte auf Basis der individuellen Steuerplanung.

3.9 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien im rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00.

Eigene Anteile

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Juni 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zu 500.000 eigene Aktien bis zum 26. Juni 2027 zurückzukaufen und zu den von der Hauptversammlung beschlossen Zwecken zu verwenden.

Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 323.424 eigene Aktien zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von EUR 1,607. Dies entspricht 6,47 Prozent des Grundkapitals.

Der Bestand an eigenen Aktien jeweils zum Quartalsende ergibt sich wie folgt:

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Datum

Erwerb

Anteil Grund-kapital

Anschaffungs-kosten in Euro

End-bestand

01.01.

323.424

6,47 %

519.756,39

323.424

Q1/24

0

0,00 %

519.756,39

323.424

Q2/24

0

0,00 %

519.756,39

323.424

Q3/24

0

0,00 %

519.756,39

323.424

Q4/24

0

0,00 %

519.756,39

323.424

31.12.

323.424

6,47 %

519.756,39

323.424

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 20. September 2025 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Auf­sichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 2.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Geneh­migtes Kapital 2020).

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Auf­sichtsrates in der Zeit bis zum 20. September 2025 um bis zu EUR 2.500.000,00 bedingt zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2020), die an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldver­schreibungen, die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 emittiert werden, gewährt werden.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 2.106.599,01 setzt sich aus dem Agio von insgesamt EUR 566.599,01 aus Kapitalerhöhungen sowie einem Einstellungsbetrag von EUR 1.540.000,00 aufgrund der in den Jahren 2007, 2015 und 2020 durchgeführten Kapitalherabsetzungen zusammen.

Bilanzergebnis

Das ausgewiesene Bilanzergebnis setzt sich wie folgt zu­sammen:

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Jahresüberschuss

+151.678,15 EUR

Verlustvortrag

-982.346,74 EUR

Bilanzverlust

-830.668,59 EUR

3.10 Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach ver­nünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

3.11 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Eine Kontokorrentdarlehensvereinbarung im Volumen von bis zu EUR 370.500,00 wurde zum Bilanzstichtag mit EUR 0,00 in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurde ein Wertpapierdepot mit einem Buchwert in Höhe von EUR 904.340,49 verpfändet

Ein Darlehen mit einem ursprünglichen Volumen von EUR 2.500.000,00 wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 2.000.000,00 in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurden zwei Wertpapierdepots mit einem Buchwert der verwahrten Wertpapiere in Höhe von EUR 2.767.557,56 sowie zwei Bankguthaben mit einem Nennwert von EUR 622.831,72 verpfändet.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und betreffen:

· Aufsichtsratvergütungen 2024: EUR 45.000,00

(Vorjahr EUR 0,00)

· Aufsichtsratvergütungen 2023: EUR 25.000,00

(Vorjahr EUR 45.000,00)

· Aufsichtsratvergütungen 2022: EUR 25.000,00

· (Vorjahr EUR 25.000,00)

· Aufsichtsratvergütungen 2021: EUR 0,00

(Vorjahr EUR 15.000,00)

· diverse Verbindlich­keiten: EUR 1.641,16

(Vorjahr EUR 1.641,16)

· Lohn- und Kirchensteuer: EUR 130,08

(Vorjahr EUR 482,08)

· Verbindlichkeiten soziale Sicherheit: EUR 1.168,00

(Vorjahr EUR 0,00)

Die Restlaufzeit sämtlicher sonstiger Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr.

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Restlaufzeit

Summe

davon gesichert

Art und Form der Sicherheiten

< 1 Jahr

1 - 5 Jahre

> 5 Jahre

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2.000.000,00

-

-

2.000.000,00

2.000.000,00

Wertpapiere im Depot, Bankguthaben

Sonstige Verbindlichkeiten

97.939,24

-

-

97.939,24

-

-

Verbindlichkeitenspiegel

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie aus der Zuschreibung auf Wertpapiere im Anlagevermögen.

Es wurde Zuschreibung auf Wertpapiere in Fremdwährung mit EUR 3.053,76 vorgenommen, davon betreffen EUR 1.563,63 positive Kursdifferenz sowie EUR 1.490,13 positive Währungsdifferenz.

4.2 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr auf drei (Vorjahr fünf) Wertpapiere im Anlagevermögen in Höhe von EUR 289.834,54 (Vorjahr EUR 319.308,22) vorgenommen.

Auf die Wertpapiere des Handelsbestandes war gemäß dem strengen Niederstwertprinzip keine Abschreibung (Vorjahr EUR 53.907,19) vorzunehmen.

5. Sonstige Angaben

5.1 Sonstige finanziel le Verpflichtungen, Patronatser­klärungen und Verfügungsbeschränkungen

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB be­standen zum Bilanzstichtag nicht.

Aus Mietverhältnissen bestehen zum Bilanzstichtag ebenfalls keine Verpflichtungen (Vorjahr EUR 0,00).

Patronatserklärungen hat die Gesellschaft nicht abgegeben. Schwebende Rechtsstreitigkeiten und Ver­träge, aus denen sich erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben, be­stehen nicht.

5.2 Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnitt­lich einen Vorstand und keine weiteren Mitarbeiter.

5.3 Sitz und Handelsregister

Der Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19241 eingetragen.

5.4 Angabe zur Ausschüttungssperre

Der gemäß § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag betrifft in Höhe von EUR 431.625,00 (Vorjahr EUR 431.625,00) die aktiven latenten Steuern.

5.5 Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG

Die Q-Soft Verwaltungs AG, Gechingen, hat am 20. Februar 2015 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der KST Beteiligungs AG gehört.

5.6 Weitere Angaben

Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditäts­reserve werden unter der Bilanzposition "Finanzanlagen, Wertpapiere des Anlagevermögens", die Wertpapiere des Handelsbestandes unter der Bilanzposition "Wertpapiere, sonstige Wertpapiere" ausgewiesen.

Stuttgart, den 21. Januar 2025

KST Beteiligungs AG

Der Vorstand

 

Stuttgart, den 21. Januar 2025

gez. Reinhard Voss Vorstand

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. März 2025