CGRE AG (vormals: L-KONZEPT Holding AG)

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

L-KONZEPT Holding AG

Leipzig

1 Allgemeine Informationen

Die L-KONZEPT Holding AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Leipzig. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmungen, wobei der Fokus auf der Beteiligung an Unternehmen im Bereich der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien liegt. Neben den laufenden Erträgen aus Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften besteht weiteres Ertragspotential in der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen. Dies gilt sowohl bei erfolgreichen Bauträger-Beteiligungen als auch für ertragreiche Projekt- oder Bestandsgesellschaften. Die L-KONZEPT Holding AG war in Vorjahren auch selbst als Bauträger tätig.

Die L-KONZEPT Holding AG ist zum Berichtszeitpunkt wesentliche Gesellschafterin folgender Beteiligungen:

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Gesellschaft Amtsgericht, HR-Nr.
LKL 13. Verwaltungs GmbH, Leipzig Leipzig, HRB 30712
L-KONZEPT Sachsen GmbH, Leipzig Leipzig, HRB 23590
L-KONZEPT Wohnwert GmbH, Leipzig Leipzig, HRB 28745
LeipZigHäuser GmbH, Leipzig Leipzig, HRB 17547
LK Verwaltungs GmbH, Leipzig Leipzig, HRB 15260
L-KONZEPT Immolnvest GmbH, Leipzig Leipzig, HRB 36376
LK Verwaltungs GmbH & Co. GutsHof Grebehna KG, Leipzig Leipzig, HRA 18609
L-KONZEPT Großmühle Grimma GmbH, Leipzig Leipzig, HRB 38282
L-KONZEPT easyLIVIN' Leipzig GmbH, Leipzig Leipzig, HRB 33596

Die L-KONZEPT Holding AG hält zum Bilanzstichtag weitere Beteiligungen zu je 20 % am Eigenkapital der Gesellschaften PRIMUS Concept Future 6 GmbH & Co. KG, PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG, PRIMUS Concept Grundbesitz Friedberg GmbH &

Co. KG, PRIMUS Concept Grundbesitz Neufahrn GmbH & Co. KG, PRIMUS Concept Studentenwohnen Bayern GmbH, PRIMUS Concept Future 10 GmbH & Co. KG sowie PRIMUS Concept Palais Schloss Ratibor GmbH & Co. KG.

Gemeinsam mit der L-K Beteiligungs AG in Baar (CH) wird jeweils die Mehrheit der Anteile gehalten, mithin jeweils 51 % des Anteilsbestandes.

Aufgrund der im Berichtszeitraum untergeordneten Bedeutung für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wurde auf weitere Angaben zu den Gesellschaften verzichtet.

Die anteiligen - betragsmäßig garantierten - Erträge aus den Beteiligungen PRIMUS Concept Future 6 GmbH & Co. KG und PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG wurden in der Berichtsperiode 2022 /​ 2023 prognosegemäß realisiert.

Aufgrund der im 1. Halbjahr 2022 eingetretenen politischen, militärischen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stehen die restlichen Projekte, mit Ausnahme der PRIMUS Concept Studentenwohnen Bayern GmbH, derzeit ergebnisoffen auf dem Prüfstand und werden einer aktuellen Betrachtung hinsichtlich der bestehenden Erfolgspotentiale unterzogen.

Über das Vermögen der PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG wurde durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.05.2023 (Az. 1542 IN 487/​23) das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 03.05.2023 erfolgte die Bestellung eines Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens darüber, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird, ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin bestehen (§5 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Mit notarieller Urkunde 3311 für 2022 - Z vom 14.12.2022 hat die L-KONZEPT Holding AG 11% der in 2021 erworbenen Anteile (31%) an der L-KONZEPT easyLIVIN' Leipzig GmbH wieder zurückübertragen. Sie hält somit noch einen Anteil von 40 % an der Gesellschaft.

Die L-KONZEPT Holding AG hatte sich im Vorjahr an der LK STRATEGIC FINANCE LIMITED beteiligt. Diese Gesellschaft hat ihren Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen. Sie wurde im Geschäftsjahr 2022 wieder zu Anschaffungskosten veräußert und hat daher auf das Ergebnis der Gesellschaft keine Auswirkungen.

Die L-KONZEPT Holding AG mit Sitz in Leipzig ist seit 21. April 2008 an der Börse im Marktsegment "Freiverkehr" der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Zum 09. Mai 2012 erfolgte der Segmentwechsel in den Entry Standard, einem Segment des Freiverkehrs. Aufgrund der Beendigung des Segments Entry Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse werden die Aktien seit 01. März 2017 in das neue Basic-Board-Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

Die Aktien der Gesellschaft wurden zum 31.12.2022 zu 43,40 % durch die TRITON Beteiligungsgesellschaft mbH, Tutzing, zu 30,74 % durch die Baywobau Invest GmbH, Grünwald, zu 12,53 % durch Herrn Werner Schilcher, zu 6,56 % durch Herrn Raphael Schön sowie zu 5,33 % durch die GCI Management Consulting GmbH, München gehalten. 1,44 % der Anteile befanden sich in Streubesitz.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Bilanzstichtag TEUR 2.000 und ist eingeteilt in 2.000.000,00 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Dezember 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 15. Dezember 2025 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.000.000,00 zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre fallweise auszuschließen (Genehmigtes Kapital 2020/​1).

2 Wirtschaftliches Umfeld und Branchenentwicklung

2.1. Gesamtwirtschaftliche Situation

Seit Beginn des Jahres 2022 hat sich die Weltwirtschaft merklich abgekühlt. Das liegt vor allem an den deutlich gestiegenen Energiepreisen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat zudem zu einer hohen wirtschaftlichen Unsicherheit geführt.

Diese Situation wirkt sich auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland aufgrund der Abhängigkeit von russischem Gas in besonderem Maße aus. So führten und führen die massiv gestiegenen Energiepreise zu erheblichen Kaufkraftverlusten und dämpfen die privaten Konsumausgaben. Gleichzeitig belasten die hohen Energiepreise die Produktion, insbesondere in den energieintensiven Industriezweigen. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen stieg das Bruttoinlandsprodukt in 2022 kalenderbereinigt um 1,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung resultierte vor allem aus dem statistischen Überhang aus dem Vorjahr 2021 und dem noch aufwärtsgerichteten 1. Halbjahr 2022.

Im Oktober 2022 erreichte die Verbraucherpreisinflation in Deutschland mit einer Rate von 10,4 % im Vorjahresvergleich den höchsten Stand seit Anfang der 1950er Jahre. Aufgrund der globalen hohen Inflationsraten im haben viele Zentralbanken die Leitzinsen erhöht, was zu einem Anstieg der Finanzierungskosten für private Haushalte und Unternehmen führte. Zudem wurden seitens der Kreditinstitute die Kreditvergabestandards, wie beispielsweise zu hinterlegende Sicherheiten oder notwendiges Eigenkapital, deutlich verschärft, was auf höhere Risiken (vor allem das herausfordernde makroökonomische Umfeld und der damit verbundene Anstieg der Ausfallwahrscheinlichkeiten von Unternehmens- und Verbraucherkrediten) aufgrund der eingetrübten wirtschaftlichen Aussichten, aber auch die geringere Risikotoleranz der Banken zurückzuführen sein dürfte.

So haben sich auch die globalen Konjunkturaussichten deutlich eingetrübt. Neben der reduzierten Kaufkraft der privaten Haushalte verschlechtern die geopolitischen Entwicklungen in vielen Währungsräumen die Finanzierungsbedingungen. Die anhaltende Störung der internationalen Lieferketten dämpft weiterhin die Industrieproduktion, wobei sich zuletzt eine Entspannung andeutet, die unter anderem auch auf den globalen Nachfragerückgang zurückzuführen ist.

Viele Faktoren deuten derzeit auf eine weitere Abkühlung der Weltwirtschaft hin. Die Inflation dürfte in vielen Volkswirtschaften hoch bleiben und den privaten Konsum belasten.

Gleichwohl zeigt sich der Arbeitsmarkt in Deutschland trotz der konjunkturellen Eintrübung weiterhin robust.

Aufgrund der derzeit zu beobachtenden hohen Schwankungen sowie die zum Teil widersprüchlichen Signale der Indikatoren, welche an konjunkturellen Wendepunkten nicht ungewöhnlich sind, bleiben aktuelle Konjunkturprognosen schwierig. Stimmungsindikatoren deuten jedoch nach dem schwachen Winterhalbjahr 2022/​2023 eine wirtschaftliche Erholung im weiteren Jahresverlauf an. Die Bundesregierung geht daher für das Jahr 2023 von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 0,2 % aus. Die tatsächliche Entwicklung bleibt abzuwarten.

2.2. Immobilienmarkt in Deutschland

Der Preisanstieg am deutschen Immobilienmarkt setzte sich zunächst bis zum 1. Quartal 2022 mit unveränderter Dynamik fort. So stiegen die Immobilienpreise im ersten Quartal 2022 um 8,8 % gegenüber dem ersten Quartal 2021. Damit erreichte der Immobilienpreisindex des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (VDP), dem die wichtigsten deutschen Immobilienfinanzierer angehören, mit 190,8 Punkten abermals einen neuen Höchstwert. Den stärksten Zuwachs verzeichneten demnach im 1. Quartal 2022 die Wohnimmobilien mit einem deutschlandweiten Preisanstieg um 10,7 %.

Vor allem der Zinsanstieg hat in den vergangenen Monaten zu Unsicherheiten im Wohnimmobilienmarkt geführt. Dies war zuletzt mit deutlichen Preisverlusten verbunden, erstmals seit zwölf Jahren. So stagnierten die Preise im 2. Quartal 2022 oder gingen sogar leicht zurück. Besonders zeigt sich diese Entwicklung in München, Köln und Leipzig.

Während eine DIW-Studie im November 2022 noch von Preiseinbrüchen von bis zu zehn Prozent bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen ausgeht, werden sich die Preise für Wohnimmobilien nach neueren Prognosen der DB Research unter der Voraussetzung des Endes der Zinsanstiege in 2023 voraussichtlich wieder stabilisieren und langfristig auch wieder steigen und damit, wie in zurückliegenden Entwicklungszyklen auch, Inflationsschutz bieten können.

Hintergrund für diese Annahme ist das knappe Angebot an Wohnimmobilien, welches sich aufgrund des langsamen Bautempos in naher Zukunft nicht entspannen dürfte, und die daraus resultierenden nach wie vor steigenden Mieten. So lag lt. dem Verband der deutschen Pfandbriefbanken das Mietwachstum bei neuen Verträgen im Vierten Quartal 2022 bei 6,5 % gegenüber dem Vorjahr, wobei die Preisentwicklung sowohl für Immobilien als auch für Mieten regional differenziert verlaufen wird.

Nach Recherchen der Postbank (veröffentlicht in ihrem jährlichen Wohnatlas 2022) soll der Höhepunkt der immobilienpreise im westlichen Mitteldeutschland aktuell erreicht sein und die Immobilienpreise würden sich dort auf dem aktuellen Preisniveau festigen. In Ostdeutschland, mit Ausnahme beliebter Städte wie Berlin, Potsdam, Leipzig, Jena und Weimar, rechnet die Bank bis 2035 mit sinkenden Immobilienpreisen.

Auch die Preise für Bauleistungen verlaufen weiterhin steigend. So sind die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland im Februar 2023 um 15,1 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum gestiegen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhöhten sich die Baupreise im Februar 2023 gegenüber November 2022 um 2,7 % (bezogen auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Mehrwertsteuer). Verantwortlich für diese Entwicklung sind weiterhin knappe Ressourcen und Fachkräfte: wichtige Baustoffe sind entweder teurer geworden oder schwer zu bekommen. Zudem fehlt es an Fachkräften auf deutschen Baustellen, was das Bautempo zusätzlich bremst.

Während die Kreditvergabe an den Privatsektor sowie die Bestände von Immobilienkrediten zum Ende 2021 kräftig expandierten, bremsen aktuell zwei Entwicklungen die Kreditvergabe: Zum einen erhöhten die Banken bereits seit einiger Zeit ihre Risikopuffer, was Finanzierungen je nach Kundensegment verteuert, zum anderen führt die aktuelle Zinsentwicklung zu einer erheblichen Verteuerung der Immobilienfinanzierung.

Die Kumulation der aktuellen Faktoren dürfte voraussichtlich zu einer verstärkten Konzentration auf kapitalstarke und strategisch gut aufgestellte "Player" am Immobilienmarkt führen. Kleinteiliges Projektgeschäft dürfte unter sich noch verstärkenden Druck geraten, während größere Investitionsvolumina weiterhin rar und gesucht sein könnten.

2.3. Immobilienmarkt in Leipzig

Leipzig wächst seit Jahren (31.12.2022: +14.820 Einwohner im Vergleich zum 31.12.2021, dies entspricht einer Zunahme von 2,43 %, Jahr 2021: 3,11 %).

Der Prognose Zukunftsatlas, der alle drei Jahre die 402 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte bzgl. Status und dynamischer Veränderung von Demografie, Wohlstand und sozialer Lage, Arbeitsmarkt und Bildung, Innovation und Wettbewerb in der Wirtschaft einwertet, führt aus, dass Leipzig neben Berlin auch in 2022 zu den "Top-Aufsteigern" gegenüber 2004 gehört. Dabei wird Leipzig (mit Berlin) als außerordentlich dynamisch eingestuft und belegt den 1. Platz der Regionen mit der größten positiven Rangveränderung seit dem ersten Zukunftsatlas 2004. Damit verbunden ist auch eine angespannte Wohnungsmarktsituation mit einer stark überdurchschnittlichen Wohnungsbaulücke.

Die allgemein zu beobachtende große Nachfrage an zu sanierenden Altbauobjekten, verbunden mit einer mittlerweile erheblichen Knappheit von Sanierungsobjekten in sämtlichen Lagen sowie ansonsten nicht vorhandene steuerliche Fördermöglichkeiten in diesem Segment, führte in der Vergangenheit zu einem erheblichen Anstieg der Ankaufpreise einerseits sowie zu einem Trend in Richtung Neubauten andererseits.

Mit insgesamt 5.952 Kauffällen im Jahr 2022 verminderte sich die Anzahl der Transaktionen auf dem Leipziger Immobilienmarkt im Vergleich zum Vorjahr um 18 % (Vorjahr: 7.191 -3 %). Diese Entwicklung erstreckte sich über alle Teilmärkte (unbebaute Grundstücke: -30 %, Sondereigentum: -19 %, bebaute Grundstücke: -7 %) und spiegelt sich auch in dem Rückgang der Geldumsätzen der Teilmärkte mit ebenfalls 18 % wider (unbebaute Grundstücke: -45 %, bebaute Grundstücke: -16 %, Sondereigentum: -15 %), wobei in den Segmenten unbebaute Grundstücke eine deutliche Preiskorrektur nach unten im Vergleich zum Vorjahr erkennbar ist, während die Preise für Sondereigentum und bebaute Grundstücke nach wie vor anstiegen.

Leipzig befindet sich mit einem durchschnittlichen Mietpreis (Bestands- und Angebotsmieten) von 9,66 EUR/​m 2 über dem bundesweiten Durchschnitt von ca. 8,00 EUR/​m 2 (Stand 02.06.2023). Je nach Ortslage, Straße und Bauart sind hierbei Schwankungen um bis zu 20 % nach oben und unten möglich.

3. Geschäftsverlauf

Die geschäftlichen Aktivitäten der L-KONZEPT Holding AG, Leipzig, erstreckten sich im Berichtszeitraum auf das aktive Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen. Eine erneute Fortführung des "eigenen" Objektgeschäftes in der L-KONZEPT Holding AG ist dergestalt angedacht, dass über weitgehend risikoarme eigene Projekte - Aufteiler oder Projektentwicklungen ohne (wesentliche) Bautätigkeit die bestehenden Verlustvorträge aufgeholt werden.

Die Projektentwicklung kann hierbei auch als Vorstufe für die bauliche Umsetzung über eine entsprechende Projektgesellschaft im Beteiligungsbereich der Gesellschaft erfolgen. Die Gesellschaft rechnet diesbezüglich mit einer der Zins- und Wirtschaftslage angemessenen Marktkorrektur, welche wieder einen selektiven Einkauf auf preislich angemessenem Niveau ermöglichen sollte.

Mit notarieller Urkunde 3415 für 2022 - Z vom 21.12.2022 hat die L-KONZEPT Holding AG zehn Wohneinheiten, eine Gewerbeeinheit und sechs Stellplätze des Bestandsobjektes "Hofer Straße 52 in Chemnitz" erworben. Der Besitzübergang erfolgte zum 01.01.2023. Für das Objekt besteht eine Ankauffinanzierung. Die Kaufpreiszahlung erfolgte am 27.04.2023. Neben laufenden Mieterträgen aus der derzeitigen Bestandshaltung besteht weiteres Ertragspotenzial in der einzelnen Veräußerung der erworbenen Einheiten.

Mit notarieller Urkunde UR-Nr. 2715/​19 vom 17.09.2019 des Notars Torsten Zapf, Leipzig, hatte die L-KONZEPT Holding AG eine umfangreiche projektbezogene Kooperation mit einem mehr als 25 Jahre tätigen Projektinitiator mit Sitz in München und der L-K Beteiligungs AG mit Sitz in Baar (CH) begründet.

Gemeinsam mit vorgenannter Beteiligungsgesellschaft hält die L-KONZEPT Holding AG mehrheitliche Beteiligungen an einem Geschäftsvolumen zu Verkaufspreisen von ca. 61 Mio. EUR, wobei diesbezüglich auch Projekte enthalten sind, an denen keine direkte, sondern lediglich eine finanzielle Beteiligung besteht, die grundbuchlich abgesichert ist.

Über das Vermögen der PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG wurde durch Beschluss des Amtsgerichts München (Az. 1542 IN 487/​23) am 01.05.2023 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 03.05.2023 erfolgte die Bestellung eines Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens darüber, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird, ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin bestehen (§5 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Zum Berichtszeitpunkt sind sämtliche Forderungen mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 9 der L-KONZEPT Holding AG an die PRIMUS-Gruppe ausgeglichen. Für die Forderung aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Wertberichtigung in Höhe von TEUR 9 gebildet. Insofern sind derzeit für die L-KONZEPT Holding AG darüber hinaus keine Risiken über die Abschrift der Anteile hinaus erkennbar.

Mit Darlehensvertrag vom 15.06.2021, 3. Prolongation und Neufassung, wurde zwischen den Darlehensparteien für das Objekt "Mennwarthstraße 5, Augsburg" (PRIMUS Concept Future 6 GmbH & Co. KG) eine vom tatsächlichen Projektergebnis unabhängige Gewinngarantie in Höhe von insgesamt mindestens TEUR 301,5 vereinbart, davon zugunsten der L-KONZEPT Holding AG in Höhe von mindestens TEUR 118, welche zum Projektende des Objektes "Mennwarthstraße 5, Augsburg" fällig wird, spätestens jedoch am 31.05.2022. Auf diesen Betrag hat die L-KONZEPT Holding AG zum Berichtszeitpunkt einen Betrag in Höhe von TEUR 46 erhalten. Der zum Bilanzstichtag noch offene Betrag wurde im 1. Quartal 2023 vereinnahmt.

Mit Darlehensvertrag vom 23./​28.07.2021 zum Objekt "Neubau Pflegeimmobilie Bayreuth" (PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG) wurde zwischen den Darlehensparteien eine vom tatsächlichen Projektergebnis unabhängige Gewinngarantie zugunsten der Minderheitskommanditisten in Höhe von insgesamt mindestens TEUR 450 vereinbart. Auf die L-KONZEPT Holding AG entfällt dabei ein Betrag in Höhe von mindestens TEUR 176, welcher zum Projektende des Objektes "Neubau Pflegeimmobilie Bayreuth" fällig wird, spätestens jedoch am 30.11.2022. Diese Forderung ist durch eine bedingte Garantie der L-K Beteiligungs AG (Baar) aus Sicht der Gesellschaft werthaltig besichert und wurde durch Aufrechnung und Zahlung im Dezember 2022 in voller Höhe realisiert.

Mit notarieller Urkunde 3311 für 2022 - Z vom 14.12.2022 hat die L-KONZEPT Holding AG 11 % der in 2021 erworbenen Anteile (31%) an der L-KONZEPT easyLIVIN' Leipzig GmbH wieder an die LK Beteiligungs AG zurückübertragen. Sie hält somit noch einen Anteil von 40 % an der Gesellschaft.

Zur Kompensierung der Folgen der Corona-Pandemie, welche sich auf die L-KONZEPT-Gruppe hauptsächlich durch eine erhebliche Verzögerung von Genehmigungs-, Finanzierungs- und Vertriebsprozessen auswirkte, die eine Fertigstellung bzw. bilanzwirksame Platzierung der fest eingeplanten Objekte für das 2. Halbjahr 2021 unmöglich machte und deren Realisierung entgegen der Geschäftsplanung mindestens in die Zukunft verschob, hat die L-KONZEPT Holding AG für diesen Zeitraum einen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus des Überbrückungshilfeprogrammes des Bundes in Höhe von TEUR 195 gestellt. Für das 1. Halbjahr 2022 wurde ein weiterer Antrag auf Gewährung der Überbrückungshilfe IV des Überbrückungshilfeprogrammes des Bundes in Höhe von TEUR 8 gestellt.

Die von der Gesellschaft im 1. Halbjahr 2022 gestellten Anträge wurden im 3. Quartal 2022 in der beantragten Höhe bewilligt und an die Gesellschaft ausgezahlt. Im Rahmen der verpflichtend zu erstellenden Schlussabrechnungen und der damit verbundenen nochmaligen umfassenden Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der beantragten Höhe der Corona-Überbrückungshilfen durch die Sächsische Aufbaubank kann es hinsichtlich der bereits bewilligten Bescheide grundsätzlich noch zu Veränderungen kommen. Die Gesellschaft geht jedoch nach eingehender Prüfung davon aus, dass die Bewilligungen zu Recht erfolgten und kein Rückforderungsanspruch besteht.

3.1. LKL 13. Verwaltungs GmbH, Leipzig

Die LKL 13. Verwaltungs GmbH führt bereits seit 2014 kein eigenes Objektgeschäft mehr durch. Dieses findet ab 2014 in der L-KONZEPT Holding AG sowie zukünftig in deren sonstigen Beteiligungen statt. Die Gesellschaft verwaltet insoweit lediglich ihr eigenes Vermögen. Voraussichtlich im 2. Halbjahr 2023 ist eine Verschmelzung der Gesellschaft auf die L-KONZEPT Immolnvest GmbH beabsichtigt.

3.2. L-KONZEPT Sachsen GmbH, Leipzig

Die L-KONZEPT Sachsen GmbH erwarb zu Beginn des Jahres 2019 das Baugrundstück "Hauptstraße 347, Villa im Vierseeneck" in Markleeberg. Zu diesem Bauvorhaben wurde eine Bauvoranfrage gestellt, welche positiv beschieden wurde. Mit notarieller Urkunde 0704/​2020 vom 10.03.2020 konnte sich die Gesellschaft das Grundstück "Hauptstraße 349" sichern. Für das Gesamtareal wurde zum Ende des 1. Quartals 2022 der Bauantrag gestellt. Die Baugenehmigung erging im 4. Quartal 2022. Für das Projekt bestehen keine Verpflichtungen gegenüber Erwerbern oder Banken. Es ist für jedwede Vermarktungsalternative frei verfügbar. Für die Gesellschaft im voraussichtlich bis Ende 2023 die Umgestaltung in eine "Ein-Projekt-Gesellschaft /​ SPV" vorgesehen.

3.3 LeipZigHäuser GmbH, Leipzig

Die Gesellschaft hielt im Jahr 2022 drei vermietete Stellplätze der Tiefgarage in der Angerstraße 26-28 im Bestand, die zum Jahresende an die L-KONZEPT easyLIVIN' Leipzig übertragen wurden (Besitzübergang). Darüber hinaus erzielt die Gesellschaft Erträge aus der Erbringung von Projektsteuerungsleistungen zur Fertigstellung eines Bauvorhabens für Dritte. Voraussichtlich im 2. Halbjahr 2023 ist eine Verschmelzung der Gesellschaft auf die L-KONZEPT Wohnwert GmbH beabsichtigt.

3.4 L-KONZEPT Wohnwert GmbH, Leipzig

Das Sanierungsobjekt "Altes Dorf 3" in Portitz mit einer zu schaffenden Gesamtwohnfläche von 2.666 qm wurde zwischenzeitlich vollständig an die Erwerber veräußert. Entlang des Baufortschritts konnten bis zum Berichtszeitpunkt alle Wohnungen (Sondereigentum) an die Erwerber übergeben werden. Das Gemeinschaftseigentum wurde im 3. Quartal 2021 fertiggestellt und abgenommen. Es wurden inzwischen sämtliche Kaufpreisraten nach MaBV vereinnahmt. Aus fünf zusätzlich geschaffenen Stellplätzen, welche im 1. Halbjahr 2022 nachträglich an Erwerber veräußert wurden, rechnet die Gesellschaft im 3. Quartal 2023 mit weiteren Erträgen aus dem Objekt Altes Dorf 3 in Höhe von TEUR 68, die mit Eintragung der in diesem Zusammenhang geänderten Teilungserklärung im Grundbuch fällig werden. Die Voraussetzungen für die Eintragung liegen vollständig vor.

Mit Notarurkunde vom 25.09.2017, UR-Nr. 2481 für 2017 des Notars Torsten Zapf, Leipzig, hat die L-KONZEPT-Wohnwert das Sanierungsobjekt "Altes Dorf 11" in Portitz mit einer zu sanierenden Fläche von ca. 1183 qm erworben und entwickelt. Der bereits im 3. Quartal 2019 gestellte Bauantrag wurde nochmals überarbeitet und im 2. Quartal 2020 neu gestellt. Eine positive Entscheidung erging im 3. Quartal 2020. Es erfolgte dazu ein Nachbarwiderspruch, der jedoch keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich des bestehenden Baurechts entfaltete. Unter dem Gesichtspunkt rechtlicher Vorsicht wurde ein Fachanwalt für öffentliches Baurecht mandatiert, um Art und Umfang des Widerspruchs zu ergründen und die Verteidigung der erteilten Baugenehmigung sicher zu stellen. Am 15. Oktober 2021 wurde eine Nachbarschaftsvereinbarung getroffen, welche u.a. beinhaltet, dass der Nachbarschaftswiderspruch nicht aktiv betrieben und zurückgenommen wird und Rechtsbehelfe zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht ergriffen werden.

Zum Berichtszeitpunkt waren bereits alle 13 Wohnungen des Projektes Altes Dorf 11 an Erwerber veräußert worden. Der Baubeginn ist 2021 erfolgt und die 2. Kaufpreisrate konnte zwischenzeitlich für alle Wohneinheiten, die 3. Kaufpreisrate für einzelne Wohneinheiten gestellt und vereinnahmt werden. Nach der außerordentlichen Kündigung des Baumanagementvertrages im dritten Quartal 2022 konnte das Objekt baulich neu beordnet werden.

Die Folgen der weltweiten Pandemie sowie der militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine belasten das Baubudget des Objektes "Altes Dorf 11" mit Mehrkosten in Höhe von rund 500 TEUR, die durch eine Kaufpreiserhöhung gegenüber den Erwerbern aufgefangen werden sollen. Zwischenzeitlich liegen für zwölf von dreizehn Erwerbern informale Zustimmungen zu der geplanten Kaufpreiserhöhung vor. Die notwendigen Notarurkunden wurden im 2. Quartal 2023 an die Erwerber versandt. Die notarielle Beurkundung einschließlich der notwendigen Nachgenehmigung durch die Erwerber soll bis zum Mitte Juli abgeschlossen sein.

Im 1. Quartal 2023 endete die abgeschlossene Bauträgerfinanzierung für das Objekt "Altes Dorf 11". Sie wurde von der L-KONZEPT Wohnwert GmbH nicht verlängert. Das Darlehen ist vollständig an die finanzierende Bank zurückgeführt worden. Die Freigabe der gestellten Sicherheiten, u.a. der Bürgschaft der L-KONZEPT Holding AG, steht noch aus. Diesbezüglich laufen inhaltliche und formale Abstimmungen zwischen der Bank und der Gesellschaft, die derzeit noch nicht abgeschlossen sind.

Die L-KONZEPT Wohnwert GmbH beendete das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 69 und einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 460, welcher derzeit noch aus vorgelagerten Finanzierungs-, Marketing- und Vertriebsaufwendungen für das Sanierungsobjekte Altes Dorf 11 in Höhe von insgesamt TEUR 724 resultiert. Dem gegenüber stehen zum Zeitpunkt der Berichtserstellung vertrieblich gesicherte Umsätze in Höhe von TEUR 4.970 mit einem lediglich geringen positiven Deckungsbeitrag für das Objekt Altes Dorf 11 (vor Kaufpreiserhöhung). Ob dieser kalkulierte Deckungsbeitrag aufgrund der aktuellen Baupreis- und Liefersituation tatsächlich eintreten wird, bleibt jedoch abzuwarten. Derzeit geht die Gesellschaft jedoch davon aus, dass der Bilanzverlust, auch unter Hinzunahme der bereits beurkundeten fünf zusätzlichen Stellplätze im Objekt "Altes Dorf 3" und der inhaltlich vorbereiteten Kaufpreiserhöhung zum Alten Dorf 11, vollständig aufgeholt werden kann. Eine tatsächliche Überschuldung der Gesellschaft liegt somit nicht vor. Die Geschäftsleitung geht daher von einer Fortführung des Unternehmens und positiven Ergebnissen ab 2023 aus.

3.5 LK Verwaltungs GmbH & Co. GutsHof Grebehna KG, Leipzig

Mit notarieller Urkunde 1287/​20 - Z vom 20.05.2020 hat sich die L-KONZEPT Holding AG mit einem Kommanditanteil von 75 % wesentlich an der LK Verwaltungs GmbH & Co. GutsHof Grebehna KG beteiligt. Die Objektgesellschaft hat mit notarieller Urkunde 1345 für 2020 vom 26.05.2020 das zu sanierende Areal "Am Rundling 5", Grebehna, erworben und beabsichtigt die Sanierung des Gutshofes mit voraussichtlich 23 Wohneinheiten bei einem Umsatzvolumen in Höhe von ca. 12 Mio. Euro. Der Bauantrag für das Areal sowie die Abgeschlossenheitserklärung wurden im 2. Quartal 2022 eingereicht. Für das Projekt bestehen keine Verpflichtungen gegenüber Erwerbern oder Banken. Es ist für jedwede Vermarktungsalternative frei verfügbar.

3.6 L-KONZEPT Großmühle Grimma GmbH, Leipzig

Die Objektgesellschaft hat mit notarieller Urkunde 3266/​2020-Z vom 14.12.2020 das Bestandsobjekt "Großmühle Grimma 2 und 3", Grimma, erworben. Für das Objekt wurde im Juni 2021 eine Ankauffinanzierung beordnet, welche zum 30.06.2023 ausläuft. Die Gesellschaft hat einen Antrag auf Verlängerung der Ankauffinanzierung gestellt.

Die zwei Mehrfamilienhäuser wurden in Einzelwohnungen geteilt und der Vertriebsstart ist erfolgt. Zum Berichtszeitpunkt sind sieben Wohneinheiten mit einem Umsatzvolumen von insgesamt TEUR 1.213 notariell beurkundet worden. Für sechs Wohneinheiten konnte bereits die 1. Kaufpreisrate in Höhe von insgesamt TEUR 930 gestellt und vereinnahmt werden.

3.7 L-KONZEPT easyLIVIN' Leipzig GmbH, Leipzig

Die Gesellschaft hat in Vorperioden zwei Neubaugrundstücke sowie ein Grundstück mit einem zu sanierenden denkmalgeschützten "Pförtnerhaus" im Areal der Angerstraße erworben. Auf diesen Grundstücken soll das Neubau-Objekt "Serviced Apartments" entstehen, welches voraussichtlich neben 30 Serviced Apartments auch 5 Wohnungen und 2 Büroeinheiten beherbergen wird. Das Objekt wurde bereits zur Vertriebs- und Baureife entwickelt. Die Baugenehmigung erging im August 2021. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Immobilienmarkt wurde die Beteiligung der PRIMUS-Gruppe an diesem Objekt im 3. Quartal 2022 aufgehoben. Für das Projekt bestehen keine Verpflichtungen gegenüber Erwerbern und Banken. Es ist für jedwede Vermarktungsalternative frei verfügbar.

4. Darstellung der Lage der Gesellschaft

4.1 Ertragslage

Die L-KONZEPT Holding AG, Leipzig, realisierte im Berichtszeitraum Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt TEUR 59, die aus Weiterberechnungen (TEUR 32) und Provisionen für die für Objekte der L-KONZEPT-Gruppe durch die L-KONZEPT Holding AG übernommenen Bankbürgschaften (TEUR 26) resultieren.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Corona-Überbrückungshilfe III Plus und IV in Höhe von insgesamt TEUR 203. Die von der Gesellschaft im 1. Halbjahr gestellten Anträge wurden im 3. Quartal 2022 in der beantragten Höhe bewilligt und an die Gesellschaft ausgezahlt. Im Rahmen der verpflichtend zu erstellenden Schlussabrechnungen und der damit verbundenen nochmaligen umfassenden Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der beantragten Höhe der Corona-Überbrückungshilfen durch die Sächsische Aufbaubank kann es hinsichtlich der bereits bewilligten Bescheide noch zu Veränderungen und unter Umständen auch zu Rückzahlungen kommen.

Die Gesellschaft geht jedoch nach eingehender Prüfung davon aus, dass die Bewilligungen zu Recht erfolgten und kein Rückforderungsanspruch besteht.

Weitere sonstige betriebliche Erträge ergeben sich aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 52).

Unter Einbeziehung der sonstigen betrieblichen Erträge ergibt sich eine Gesamtleistung in Höhe von TEUR 314 (2021: TEUR 54).

Die Personalaufwendungen betrugen TEUR 81 (2021: TEUR 86).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten hauptsächlich TEUR 30 für Rechts- und Beratungskosten, TEUR 28 für Raumkosten, TEUR 16 für Versicherungen, Beiträge und sonstige Abgaben, TEUR 15 für Aufsichtsratsvergütung, TEUR 12 für Abschluss- und Prüfungskosten, TEUR 11 für Forderungsverluste, TEUR 9 für die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung, TEUR 6 für Steuerberatung und Buchführung, TEUR 3 für den laufenden Geschäftsbetrieb, TEUR 3 für Fremdleistungen und Fremdarbeiten und TEUR 7 für sonstige Aufwendungen.

Aus Beteiligungs- und Zinserträgen in Höhe von TEUR 283 sowie Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 5 resultiert ein Finanzergebnis in Höhe von TEUR 278.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen in Höhe von TEUR 59 an und resultieren aus der Auflösung von latenten Steuern.

Die L-KONZEPT Holding AG beendete das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 306 und einem Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 157.

4.2 Vermögenslage

Das Anlagevermögen verminderte sich im Vergleich zum 31.12.2021 durch den Abgang von Finanzanlagen (TEUR 94) und Abschreibungen auf Sach- und Finanzanlagen (TEUR 2) um TEUR 96.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 2 (31.12.2021: TEUR 2).

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich um TEUR 65. Die Position enthält im Wesentlichen objektbezogene Darlehen für die Altes Dorf 11 (L-KONZEPT Wohnwert GmbH) und "GutsHof Grebehna, Am Rundling 5" (LK Verwaltungs GmbH & Co. GutsHof Grebehna KG) sowie eine Kaufpreisforderung für einen Grundstücksverkauf, Verauslagungen und Zinsen.

Steuerlatenzen wurden in Höhe von 30 % der steuerlichen Verlustvorträge berücksichtigt.

Das Eigenkapital betrug zum 31.12.2022 TEUR 2.197 (31.12.2021: TEUR 1.892).

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Rechtskosten und -risiken in Höhe von TEUR 55, für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 22, für Aufsichtsratsvergütung in Höhe von TEUR 21, für Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 20 sowie für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 1.

Die Verbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag TEUR 104 (31.12.2021: TEUR 462). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich im Vergleich zum 31.12.2021 um TEUR 4, die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 96 und die sonstigen Verbindlichkeiten um TEUR 258.

4.3 Finanzlage/​Kapitalflussrechnung

Der Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR -67 resultiert hauptsächlich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 306, der Abnahme sonstiger Aktiva (Mittelzufluss: TEUR +59) sowie der Abnahme der sonstigen Vermögensgegenstände (Mittelzufluss: TEUR +94) bei gleichzeitiger Zunahme der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (Mittelabfluss: TEUR -65), der Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen (Mittelabfluss: TEUR -84), der Abnahme der Rückstellungen (Mitteabfluss: TEUR -19) sowie der Abnahme der Verbindlichkeiten (Mittelabfluss: TEUR -359).

Aus Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens resultiert ein Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR +94.

Der Finanzmittelfonds erhöhte sich insgesamt um TEUR +27.

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2022 2021
TEUR TEUR
1. Jahresergebnis 306 67
2. +/​- Ab-/​Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 2 3
3. +/​- Zunahme/​Abnahme der Rückstellungen -19 33
4. +/​- Verlust/​Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0 0
5. +/​- Abnahme/​Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 3 -61
6. +/​- Zunahme/​Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -359 235
7. = Mittelzufluss /​-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit -67 277
8. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 0 -1
9. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 -290
10. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0 0
11. + Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens 94 0
12. = Mittelzufluss /​-abfluss aus der Investitionstätigkeit 94 -291
13. - Auszahlungen an Unternehmenseigner 0 0
14. = Mittelzufluss /​-abfluss aus der Finanzierungstätigkeit 0 0
15. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus Ziff. 7., 12. und 14.) 27 -14
16. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 48 62
17. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 75 48
Zusammensetzung Finanzmittelfonds
Kassenbestände 0 0
Guthaben bei Kreditinstituten 75 48
75 48

5. Risiko-Hinweise, Chancen

Der Markt für Bauträgerfinanzierungen wird sich voraussichtlich neu formieren müssen. Die L-KONZEPT-Gruppe kann sich bislang auf zuverlässige Finanzierungspartner stützen. Die weitere Entwicklung bleibt insbesondere vor dem Hintergrund der Coronakrise und dem Ukraine-Krieg und den damit verbundenen Risiken für die finanzierenden Banken und für die Immobilienmarktentwicklung abzuwarten.

Die gesellschaftsrechtlich sich über noch 8 Beteiligungen erstreckende Kooperation mit der PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG mit Sitz in München eröffnet aufgrund der Insolvenz der PRIMUS-Gruppe absehbar keine zusätzlichen Ertragspotentiale mehr.

Die L-KONZEPT Holding AG ist generell von der allgemeinen Entwicklung des Kapital- und Kreditmarktes insgesamt sowie von der Entwicklung projektbezogener Finanzierungskonditionen und -bedin-gungen abhängig.

Aus der aktuellen Verbreiterung der Produktlandschaft bei L-KONZEPT ergeben sich Chancen für denkmalgeschützte Immobilien und künftig auch für Neubau-Projekte sowie Betreiber- und Funktions-Immobilien. Im Bereich des Denkmalschutzes verfügt die L-KONZEPT Gruppe seit mehr als 20 Jahren über besondere Expertise.

Zukünftig sieht die L-KONZEPT-Gruppe alternative Projekt- und Investitionsmöglichkeiten in den Bereichen Aufteiler-Projekte und Bestandshaltung sowie in der strategischen Kooperation mit anderen Marktteilnehmern. Diesbezüglich ist mit der Beteiligungsachse Leipzig - München - Baar ein bedeutsamer Erfolg erzielt worden, der sich jedoch voraussichtlich nicht fortsetzen wird. Weiterhin wird eine kritische Analyse dahingehend notwendig sein, inwieweit die Übernahme des Erstellungs- und Kostenrisikos für Festpreisverkäufe noch angemessen kalkulierbar ist und ob sich die dort übernommenen Risiken noch wirtschaftlich darstellen. Alternativ ist die Vermarktung größerer Portfolios aus dem gemeinsamen Bestand ein mögliches Exit-Szenario.

Die L-KONZEPT Holding AG ist im Beteiligungsgeschäft vom wirtschaftlichen Erfolg ihrer Beteiligungen abhängig. In den Vorperioden hatte die AG auch eigenes Projektgeschäft realisiert und strebt dies auch in Zukunft, bei angemessenem Verhältnis von Risiko und Ertrag wieder an. Ein erster Schritt wurde hierzu durch den Ankauf des Bestandsobjektes "Hofer Straße 52, Chemnitz" unternommen.

Hinderlich für die kontinuierliche Entwicklung des Ergebnisses der Gesellschaft ist einerseits der in vielen Fällen nicht termingerecht zu realisierende Objektentwicklungs-, Vertriebs- und Bauablauf sowie die damit verbundene Verschiebung von Umsatzrealisierungen in die Folgeperiode.

Auch zukünftig ist die Verteilung der laufenden Projekte über die Projektgesellschaften, der sich jeweils ergebende Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten sowie der projektbezogene Verlauf der Baukostenentwicklung je Projekt ein teilweise schwer zu belegender Faktor für den Ertragsausweis der Gesellschaft entsprechend den Vorschriften des HGB. In diesem Zusammenhang prüft L-KONZEPT derzeit alternative Geschäftsmodelle und setzt diese auch bereits um, beispielsweise im Bereich der Aufteilung von weitgehend bereits fertiggestellten Immobilien. Dadurch sinkt auch das Baukostenrisiko für die Gesellschaft ganz erheblich.

Unabhängig davon sind zur Erfolgsermittlung der Gesellschaft sowie der gesamten L-KONZEPT-Unternehmensgruppe über das bilanzielle Ergebnis hinaus stets weitere Kennzahlen mit heranzuziehen und auch eine Betrachtung von Vor- und Folgeperioden erforderlich.

Allgemein ist die Entwicklung der Immobilienmärke in Deutschland derzeit offen wie nie. Positiven Szenarien, die auf der weiterhin gegebenen Immobilienknappheit und dem hohen organischen Bedarf an Immobilien basieren, stehen negative Szenarien mit einer erheblichen Preisanpassung an die gegebene Zins- und Marktsituation gegenüber.

Allgemein ist festzustellen, dass die Marktlage für Immobilien in den Neuen Bundesländern in absehbarer Zukunft räumlich und thematisch weiter differenziert verlaufen wird und bereits verläuft. Daher wird es für eine weiterhin erfolgreiche Geschäftstätigkeit von L-KONZEPT darauf ankommen, Marktnischen mit Entwicklungspotenzial sowie strategische Kooperationsmöglichkeiten zu identifizieren und vertrieblich zu nutzen und alternative Geschäftsmodelle zu finden.

Um die bisherige Abhängigkeit der Gesellschaft vom Standort Leipzig zu reduzieren, kann zukünftig ggf. weiterhin ein Teil der Geschäftsinteressen auch in Bayern angesiedelt werden. Ob dies gelingt, bleibt zunächst abzuwarten.

Ein Teil der Verkäufe der L-KONZEPT-Gruppe wird durch die Hinzuziehung externer Vertriebe realisiert. Dabei liegt besonderes Augenmerk auf der stetigen Weiterentwicklung der Vertriebspartnerschaften unter Wahrung der erforderlichen vertrieblichen Unabhängigkeit. Die Auswirkungen der aktuellen wirtschaftlichen und militärischen Krisenszenarien sowie der Zins- und Finanzierungsentwicklung auf die Vertriebsleistung bleiben abzuwarten.

Externe Risiken können sich allgemein unter anderem durch negative Änderungen des Marktes oder politische Veränderungen ergeben. Auch Veränderungen auf den Kapitalmärkten führen voraussichtlich zu negativen Konsequenzen für die Finanzierung von Bauträger- und Immobilien-Unternehmen. Ferner wirken sich Änderungen in der Steuergesetzgebung dann nachteilig aus, wenn insbesondere steuerliche Begünstigungen nach § 7i/​7h EStG entfallen oder durch steuerliche Nachschau teilweise erheblich beeinträchtigt werden.

Auch diese Risiken werden durch die Ausdifferenzierung von Projekten und Standorten zukünftig relativiert und eine stärkere Risikostreuung wird erreicht, welche den Eintritt eines hypothetischen Worst-Case-Szenario insgesamt zunehmend sehr unwahrscheinlich erscheinen lässt. Unabhängig davon haben hohe Ankaufpreise für neue Sanierungsobjekte und Neubau-Grundstücke, zeitliche Verzögerungen beim Abverkauf von Immobilienprojekten, dem daraus resultierenden Bauverlauf sowie hohe Vertriebskostenbelastungen ggf. zur Folge, dass erwartete Mittelzuflüsse nicht in der geplanten Höhe eintreten und sich geplante Ergebnisse in zukünftige Perioden verschieben oder sich absolut deutlich verringern. Weitere Regulierungen am Mietmarkt können zur Folge haben, dass bei gleichzeitig steigenden Kosten für Immobilien die geplanten Mietrenditen nicht realisierbar sind und die Bereitschaft der Anleger zur Investition in Immobilienvermögen am Standort Deutschland signifikant zurückgeht.

6. Sonstige Angaben

6.1. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres wurden in den vorherigen Abschnitten erläutert.

6.2. Voraussichtliche Entwicklung

Von erheblicher Bedeutung für den zukünftigen Erfolg der Gesellschaft sind - insbesondere aufgrund der aktuellen Preisentwicklung im Bereich der Ankaufpreise und der Rohstoffe sowie der Bauleistungen - auch weiterhin ein bewusstes Kostenmanagement und die Bewahrung einer schlanken Unternehmensstruktur im Hinblick auf die bestehenden Kernkompetenzen. Darüber hinaus prüft L-KONZEPT derzeit alternative Geschäftsmodelle, wie beispielsweise die Veräußerung vertriebsreif entwickelter Projekte, auch im Rahmen von großen Portfolio-Lösungen und der Bündelung der geschäftlichen Interessen innerhalb der zukünftigen Partnerschaften.

Ein situativ neu fokussiertes Business-Modell und ein transparentes Berichtswesen schaffen die Voraussetzung für die Akquisition der für die Umsetzung der geplanten Unternehmensentwicklung notwendigen Fremdmittel sowie der weiterhin anzustrebenden Stärkung der Eigenkapitalbasis der gesamten Unternehmensgruppe.

 

Leipzig, den 15.06.2023

Helmut Ulbricht, Vorstand

BILANZ zum 31. Dezember 2022

AKTIVA

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Geschäftsjahr Vorlahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.080,00 10.691,00
II. Finanzanlagen
1. Antelle an verbundenen Unternehmen 1.003.049,72 1.291.722,30
2. Beteiligungen 202.380,58 1.205.430,30 7.703,97
Summe Anlagevermögen 1.214.510,30 1.310.117,27
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.385,00 1.583,05
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 606.619,02 541.205,07
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 202.200,89 118.504,46
4. sonstige Vermögensgegenstände 24.053,17 835.258,08 118.186,00
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 75.277,30 48.017,77
Summe Umlaufvermögen 910.535,38 827.496,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.412,62 3.181,31
D. Aktive latente Steuern 297.000,00 356.000,00
2.425.458,30 2.496.794,93

PASSIVA

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Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Elgenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.000.000,00 2.000.000,00
II. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 40.445,13 32.193,77
III. Bilanzgewinn 156.775,75 140.617,46-
- davon Verlustvortrag Euro -140.617,46 (Euro -207.181,25)
Summe Eigenkapital 2.197.220,88 1.891.576,31
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 4.510,50 4.510,50
2. sonstige Rückstellungen 119.437,06 123.947,56 138.399,27
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 71,17 35,69
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 71,17 (Euro 35,69)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.651,38 15.909,07
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 11.651,38 (Euro 15.909,07)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 79.893,17 175.439,74
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 79.893,17 (Euro 175.439,74)
4. sonstige Verbindlichkeiten 12.674,14 270.924,35
- davon aus Steuern Euro 12.674,14 (Euro 10.824,35)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 12.674,14 (Euro 270.924,35) 104.289,86
2.425.458,30 2.496.794,93

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

L-KONZEPT Holding AG

Leipzig

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Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
1. Umsatzerlöse 58.778,00 53.700,00
2. sonstige betriebliche Erträge 254.855,21 260,37
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 4.084,08 800,24
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 66.836,93 73.118,36
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 14.297,34 81.134,27 12.690,15
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.611,00 3.050,05
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 139.896,41 135.050,00
7. Erträge aus Beteiligungen 216.471,00 218.235,29
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 66.852,42 34.233,21
- davon aus verbundenen Unternehmen Euro 34.852,42 (Euro 34.233,21)
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 199,00 0,00
- davon außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen Euro 199,00 (Euro 0,00)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.387,30 7.356,28
- davon an verbundene Unternehmen Euro 5.387,30 (Euro 6.875,78)
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 59.000,00 7.800,00
- davon Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern Euro 59.000,00 (Euro 7.800,00)
12. Ergebnis nach Steuern 305.644,57 66.563,79
13. Jahresüberschuss 305.644,57 66.563,79
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 140.617,46 207.181,25
15. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage 8.251,36 0,00
16. Bilanzgewinn 156.775,75 140.617,46-

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die L-KONZEPT Holding AG mit Sitz in Leipzig ist seit 21. April 2008 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Zum 09. Mai 2012 erfolgte der Segmentwechsel in den Entry Standard, einem Spezial-Segment des Freiverkehrs mit erhöhten Transparenzanforderungen. Aufgrund der Beendigung des Segments Entry Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse werden die Aktien seit 01. März 2017 in das neue Basic-Board-Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Gesellschaft wird unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Derzeit beachtet die Gesellschaft die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex über die gesetzlichen Vorgaben hinaus nicht und gibt keine Erklärung nach § 161 AktG ab. Da sie bis 29.02.2016 im Entry Standard und ab 01.03.2017 im Basic Board, beides Segmente des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse, notiert ist, ist sie dazu auch nicht verpflichtet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode pro rata temporis entsprechend der geschätzten Nutzungsdauer vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden analog § 6 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt, voraussichtlich dauernde Wertminderungen wurden durch Abschreibungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Liquide Mittel sind zu Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ist dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren überwiegend aus gewährten Darlehen sowie aus einem Grundstücksverkauf in Vorjahren und sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet in Vorperioden gezahlte Versicherungsbeiträge, Miete sowie sonstige Beiträge und Gebühren.

Steuerlatenzen wurden in Höhe von 30 % der steuerlichen Verlustvorträge berücksichtigt.

Das Grundkapital in Höhe von EUR 2.000.000,00 ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 2.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem Nennwert zu je EUR 1,00.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Dezember 2020 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 15. Dezember 2025 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/​1).

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 1, für Rechtskosten und -risiken in Höhe von TEUR 55, für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 22, für Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 20 sowie für Aufsichtsratsvergütung in Höhe von TEUR 21.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

4. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich eine Beschäftigte.

Der Aufsichtsrat setzte sich vom 01.01.2022 bis zum 08.12.2022 wie folgt zusammen:

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Herr Florian Renner, Unternehmensberater, Gräfelfing, Vorsitzender
Herr Werner Schilcher, Vorstand der PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG, Markt Indersdorf-Ainhofen, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Frau Christiane Fischer-Schön, Angestellte, Leipzig, Aufsichtsratsmitglied

Mit Wirkung zum 08.12.2022 schied Herr Florian Renner aus dem Aufsichtsrat aus und Herr Dr. Oliver Krauss, Rechtsanwalt/​Partner, Gräfelfing, wurde neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Mit Wirkung zum 28.02.2023 legte Herr Werner Schilcher sein Aufsichtsratsmandat nieder. Sein Amt übernahm der am 08.12.2022 als Ersatzmitglied gewählte Herr Stephan Bonell, Rechtanwalt, Leipzig.

Die Geschäftsleitung erfolgte im Berichtszeitraum durch den alleinvertretungsberechtigten Vorstand Herrn ass. jur. Helmut Ulbricht, Brandis.

Die Vergütung des Vorstandes erfolgte im Geschäftsjahr mit einer fixen Vergütung.

Die L-KONZEPT Holding AG hat für Bauträgerdarlehen ihrer Tochtergesellschaften Bürgschaften übernommen. Zum Bilanzstichtag valutierten die Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 905.

Sonstige Vorschüsse oder Kredite an den Vorstand sowie an Mitglieder des Aufsichtsrates sowie für diese Personen eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Den Unternehmen TRITON Beteiligungsgesellschaft mbH, Tutzing, und Baywobau Invest GmbH, Grünwald, gehören jeweils mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft.

Die Gesellschaft besitzt Anteile an anderen Unternehmen im Sinne des § 285 Satz 1 Nr. 1 HGB wie folgt:

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Name Sitz Anteile am Kapital 31.12.2022 Eigenkapital Ergebnis Jahresabschluss
in % TEUR TEUR
Unmittelbare Beteiligungen:
LKL 13. Verwaltungs GmbH, Leipzig 100,0 699 20 31.12.2022
L-KONZEPT Sachsen GmbH, Leipzig 100,0 -232 -154 31.12.2022
L-KONZEPT Wohnwert GmbH, Leipzig 100,0 -460 -69 31.12.2022
LeipZigHäuser GmbH, Leipzig 100,0 341 22 31.12.2022
LK Verwaltungs GmbH, Leipzig 73,9 -76 -48 31.12.2021
L-KONZEPT Immolnvest GmbH, Leipzig 26,0 733 4 31.12.2022
LK Verwaltungs GmbH & Co. Gutshof Grebehna KG, Leipzig 75,0 -156 -78 31.12.2022
L-KONZEPT Großmühle Grimma GmbH, Leipzig 90,0 180 174 31.12.2022
L-KONZEPT easyLIVIN Leipzig GmbH (vormals: L-KONZEPT Angerstraße 1. Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)), Leipzig 40,0 -149 -73 31.12.2022
Sonstige GmbH-Beteiligung (1) 20,0

(1) Über das Vermögen dieser Gesellschaft wurde schon weit vor dem Bilanzstichtag das Insolvenzverfahren eröffnet. Im Jahresabschluss wird die Beteiligung mit einem Wert von EUR 1,00 ausgewiesen.

Die L-KONZEPT Holding AG hält zum Bilanzstichtag weitere Beteiligungen zu je 20 % am Eigenkapital der Gesellschaften PRIMUS Concept Future 6 GmbH & Co. KG, PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG, PRIMUS Concept Grundbesitz Friedberg GmbH & Co. KG, PRIMUS Concept Grundbesitz Neufahrn GmbH & Co. KG, PRIMUS Concept Studentenwohnen Bayern GmbH, PRIMUS Concept Future 10 GmbH & Co. KG sowie PRIMUS Concept Palais Schloss Ratibor GmbH & Co. KG.

Aufgrund der im Berichtszeitraum untergeordneten Bedeutung für die Beurteilung der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wurde auf weitere Angaben zu den Gesellschaften verzichtet.

Die anteiligen - betragsmäßig garantierten - Erträge aus den Beteiligungen PRIMUS Concept Future 6 GmbH & Co. KG und PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG wurden in der Berichtsperiode 2022 /​ 2023 prognosegemäß realisiert.

Aufgrund der im 1. Halbjahr 2022 eingetretenen politischen, militärischen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stehen die restlichen Projekte, mit Ausnahme der PRIMUS Concept Studentenwohnen Bayern GmbH, derzeit ergebnisoffen auf dem Prüfstand und werden einer aktuellen Betrachtung hinsichtlich der bestehenden Erfolgspotentiale unterzogen.

Über das Vermögen der PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG wurde durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.05.2023 (Az. 1542 IN 487/​23) das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die PRIMUS Concept Pflegeimmobilien Bayreuth GmbH & Co. KG hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 03.05.2023 erfolgte die Bestellung eines Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens darüber, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird, ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin bestehen (§5 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Mit notarieller Urkunde 3311 für 2022 - Z vom 14.12.2022 hat die L-KONZEPT Holding AG 11 % der in 2021 erworbenen Anteile (31%) an der L-KONZEPT easyLIVIN' Leipzig GmbH wieder zurückübertragen. Sie hält somit noch einen Anteil von 40 % an der Gesellschaft.

Die L-KONZEPT Holding AG hatte sich im Vorjahr an der LK STRATEGIC FINANCE LIMITED beteiligt. Diese Gesellschaft hatte ihren Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen. Sie wurde im Geschäftsjahr 2022 wieder zu Anschaffungskosten veräußert und hat daher auf das Ergebnis der Gesellschaft keine Auswirkungen.

Die von der Gesellschaft im 1. Halbjahr 2022 gestellten Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe III Plus für das 2. Halbjahr 2021 und IV für das erste Halbjahr 2022 in Höhe von insgesamt TEUR 203 wurden 3. Quartal 2022 in der beantragten Höhe bewilligt. Die Auszahlung eines Teilbetrages in Höhe von TEUR 97 erfolgte als Billigkeitsleistung bereits im 2. Quartal 2022, die Auszahlung eines weiteren Teilbetrages in Höhe von TEUR 106 im 3. und 4. Quartal 2022. Im Rahmen der verpflichtend zu erstellenden Schlussabrechnungen und der damit verbundenen nochmaligen umfassenden Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der beantragten Höhe der Corona-Überbrückungshilfen durch die Sächsische Aufbaubank kann es hinsichtlich der bereits bewilligten Bescheide noch zu Veränderungen und unter Umständen auch zu Rückzahlungen kommen. Die Gesellschaft geht jedoch nach eingehender Prüfung davon aus, dass die Bewilligungen zu Recht erfolgten und kein Rückforderungsanspruch besteht.

Mit notarieller Urkunde 3415 für 2022 - Z vom 21.12.2022 hat die L-KONZEPT Holding AG zehn Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit des Bestandsobjektes "Hofer Straße 52 in Chemnitz" erworben. Der Besitzübergang erfolgte zum 01.01.2023. Für das Objekt besteht eine Ankauffinanzierung. Die Kaufpreiszahlung erfolgte am 27.04.2023. Neben laufenden Mieterträgen aus der derzeitigen Bestandshaltung besteht weiteres Ertragspotenzial in der einzelnen Veräußerung der erworbenen Einheiten.

 

Leipzig, den 15.06.2023

Helmut Ulbricht, Vorstand

ANLAGENSPIEGEL L-KONZEPT Holding AG, Leipzig zum 31. Dezember 2022

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Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2022 Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2022
Euro Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 26.176,86 26.176,86
Summe Sachanlagen 26.176,86 26.176,86
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.542.790,27 92.294,00 196.378,58- 1.254.117,69
2. Beteiligungen 17.702,97 1.502,97 196.378,58 212.578,58
Summe Finanzanlagen 1.560.493,24 93.796,97 0,00 1.466.696,27
Summe Anlagevermögen 1.586.670,10 93.796,97 0,00 1.492.873,13
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kumulierte Abschreibung 01.01.2022 Abschreibung Geschäftsjahr Abgänge Umbuchungen kumulierte Abschreibung 31.12.2022
Euro Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.485,86 1.611,00 17.096,86
Summe Sachanlagen 15.485,86 1.611,00 17.096,86
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 251.067,97 251.067,97
2. Beteiligungen 9.999,00 199,00 10.198,00
Summe Finanzanlagen 261.066,97 199,00 261.265,97
Summe Anlagevermögen 276.552,83 1.810,00 278.362,83
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Zuschreibung Geschäftsjahr Buchwert Geschäftsjahr 31.12.2022 Buchwerl Vorjahr 31.12.2021
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.080,00 10.691,00
Summe Sachanlagen 9.080,00 10.691,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.003.049,72 1.291.722,30
2. Beteiligungen 202.380,58 7.703,97
Summe Finanzanlagen 1.205.430,30 1.299.426,27
Summe Anlagevermögen 1.214.510,30 1.310.117,27

Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022, der mit einer Bilanzsumme von EUR 2.425.458,30 abschließt, und den Lagebericht habe ich den nachfolgend angeführten, uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

An die L-KONZEPT Holding AG

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der L-KONZEPT Holding AG, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der L-KONZEPT Holding AG, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Leipzig, den 19.06.2023

Bernhard Decker, Wirtschaftsprüfer

Urkunde Nummer 2604 für 2023 - Z MS

Geschehen zu Leipzig, am siebenten Dezember dreitausendzweiundzwanzig

- 07.12.2023 -

Der unterzeichnende Notar Torsten Zapf mit dem Amtssitz in Leipzig nahm in seinen Amtsräumen Schreberstraße 13, 04109 Leipzig die Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ("virtuelle Hauptversammlung") der L-KONZEPT Holding AG mit Sitz in Leipzig auf.

I. FESTSTELLUNGEN ZU DEN TEILNEHMERN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Der Notar traf dort an:

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1.

vom Vorstand:

Herrn Helmut Ulbricht

2.

vom Aufsichtsrat:

Herrn Dr. Oliver Krauß, Vorsitzender des Aufsichtsrates.

Die weiteren Aufsichtsratsmitglieder Stephan Bonell und Christiane Fischer-Schön nahmen an der virtuellen Hauptversammlung nach Angabe des Vorsitzenden im Wege der Bild- und Tonübertragung teil.

3.

Den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, Herrn Lars Kuhnke aus Hannover.

4.

Herrn Raphael Schön als Prokurist der Gesellschaft.

II. FORMALIEN

Vor dem Beginn der Hauptversammlung wurde dem Notar mitgeteilt:

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) abgehalten.

Die virtuelle Hauptversammlung wird vollständig unter https:/​/​www.l-konzept.ag/​investor-relations/​hauptversammlung/​ im dort zugänglichen passwortgeschützten Online-Aktionärsportal ("HV-Portal") live in Bild und Ton für die Aktionäre im Internet übertragen.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.

Der Vorsitzende stellte sodann fest, dass für den Livestream der heutigen Hauptversammlung neben dem technischen Personal und dem Notar im Übertragungsraum der Vorstand Helmut Ulbricht, der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Oliver Krauß, Herr Raphael Schön als Prokurist der Gesellschaft und der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, letzterer als der einzige Teilnehmer der virtuellen Hauptversammlung physisch anwesend sind.

Das Aktionärsportal steht seit dem 16. November 2023, 0:00 Uhr, zur Verfügung.

Die elektronische Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung begann um 11:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt eröffnete der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Dr. Oliver Krauß, mit Begrüßung aller Hauptversammlungsteilnehmer die virtuelle ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft und übernahm deren Leitung.

Er erläuterte einleitend die Formalien der Hauptversammlung.

Es folgte die Begrüßung der Teilnehmer.

Der Versammlungsleiter machte sodann Ausführungen zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung und die Bedeutung für die Aktionäre der Gesellschaft.

Er wies darauf hin, dass Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, die Möglichkeit hatten, im Wege der elektronischen Kommunikation über E-Mail Fragen und Stellungnahmen bei der Gesellschaft vorab einzureichen. Der Vorsitzende stellte fest, dass 2 veröffentlichungspflichtige Stellungnahmen der Gesellschaft zugegangen und fristgerecht auf der Webseite der Gesellschaft veröffentlich worden seien. Aus organisatorischen Gründen seien nur solche Fragen berücksichtigt worden, die der Gesellschaft bis 3. Dezember 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind. Auf anderem Weg oder später eingereichte Fragen blieben unberücksichtigt.

Der Vorsitzende stellte sodann fest, dass der Vorstand alle form- und fristgerecht eingereichten Fragen sowie deren Beantwortung im HV-Portal bzw. auf der Website der Gesellschaft bis zum Ablauf des 5. Dezember 2023 allen Aktionären zugänglich gemacht hat. Für Nachfragen hat die Gesellschaft für Aktionäre im HV-Portal eine Möglichkeit zur Videokommunikation bereitgestellt.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass Aktionäre, die sich form- und fristgerecht angemeldet haben, bis zum Ende der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären könnten.

Der Widerspruch könne ausschließlich über das HV-Portal über die Schaltfläche "Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung" ab ab dem Beginn dieser virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter erklärt werden.

Der Vorsitzende stellte sodann fest, dass die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2023 form- und fristgerecht bekannt gemacht worden sei. Ein Ausdruck der Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger liegt dem Notar vor, der gebeten wird einen Ausdruck der Niederschrift über die heutige Hauptversammlung als Beleg beizufügen. Der Auszug aus dem Bundesanzeiger mit der Einladungsbekanntmachung sowie weiteren Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre befindet sich in meinen, des Notars Händen und wird dieser Niederschrift als Anlage Einberufung beigefügt. Der Vorsitzende stellte fest, dass damit die Hauptversammlung nach Gesetz und Satzung form- und fristgerecht einberufen worden sei. Die Einberufung sei nach Aussage des Vorsitzenden gemäß § 125 AktG den Aktionären, Kreditinstituten, Intermediären und Aktionärsvereinigungen ordnungsgemäß mitgeteilt.

Der Vorsitzende stellte sodann fest, dass die Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung sowie sämtliche nach dem Gesetz zu veröffentlichenden Unterlagen und Informationen von der Einberufung an über die Webseite der Gesellschaft abrufbar gewesen und weiterhin abrufbar und damit auch heute für alle zugeschalteten Aktionäre und Aktionärsvertreter zugänglich seien.

Ergänzungsanträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge seien bei der Gesellschaft nicht eingegangen, weshalb es bei der von der Gesellschaft am 27. Oktober 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung bleibe.

Der Vorsitzende machte darauf aufmerksam, dass Bild- oder Tonaufzeichnungen von dieser Versammlung aus rein technischen Gründen erstellt werden können. Bild- oder Tonaufzeichnungen durch Livestream-Zuschauer seien nicht zulässig.

Der Vorsitzende gab bekannt, dass ein Teilnehmerverzeichnis auch in dieser virtuellen Hauptversammlung geführt werde und den am Ort der Versammlung anwesenden Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die von ihm vertretenen Aktionäre, alle Teilnehmer der Hauptversammlung sowie alle zugeschalteten Aktionäre bzw. deren Vertreter aufführe. Aktionäre, die ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausgeübt haben und heute nicht zugeschaltet sind, werden nicht im Teilnehmerverzeichnis geführt. Das Teilnehmerverzeichnis war unter der Schaltfläche "Teilnehmerverzeichnis" kontinuierlich im HV-Portal einsehbar. Die Anzahl der durch Briefwahl vertretenen Aktien würden in dem von mir zu verlesenden Präsenzverzeichnis nebst den durch den Stimmrechtsvertreter vertretenen Stimmen gesondert ausgewiesen.

Der Vorsitzende teilte die aktuelle Erstpräsenz, einschließlich der zugegangenen Briefwahlstimmen um 10:54 Uhr mit:

Vom eingetragenen Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 2.000.000,00 EUR, eingeteilt in 2.000.000 Stückaktien, sind in der heutigen virtuellen Hauptversammlung 1 stimmberechtigte Stückaktie mit ebenso vielen Stimmen vertreten. Das entspricht 0,00 % des Grundkapitals. Darüber hinaus sind Briefwahlstimmen für 1.632.071 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmen zugegangen. Zusammen liegen damit 1.632.072 Stückaktien vor, das entspricht einer Präsenz von 81,60 % des Grundkapitals.

Eine Ausfertigung des Teilnehmerverzeichnisses wird auf Ersuchen des Vorsitzenden der Niederschrift zur Hauptversammlung beigefügt.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass das Präsenzverzeichnis stetig aktualisiert und mit Verkündung der Abstimmungsergebnisse das finale Präsenzverzeichnis mit der Anzahl der ausgeübten Stimmen nochmals bekannt geben werde.

Der Vorsitzende wies die Aktionäre darauf hin, dass nach § 129 Absatz 4 Satz 2 AktG jedem Aktionär auf Verlangen bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung Einsicht in das Teilnehmer- und Präsenzverzeichnis zu gewähren ist. Man solle sich mit seinem Anliegen an die Gesellschaft richten.

Der Vorsitzende gab sodann Hinweise zu den nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung zugeschickten Zugangskarten. Er bat insbesondere die Aktionäre oder Aktionärsvertreter, die über mehr als eine Zugangskarte verfügen, sicherzustellen, dass sie für alle Zugangskarten abstimmen. Sofern man dies nicht schon postalisch, per Fax oder E-Mail getan habe, müsse man sich je Zugangskarte einzeln in das Hauptversammlungsportal einloggen. Dort könne man bis zu dem Zeitpunkt, im der Versammlungsleiter die Abstimmungsmöglichkeiten HV-Portal schließen lasse, seine Aktionärsrechte wahrnehmen. Er werde zum gegebenen Zeitpunkt noch einmal an die Stimmabgabe erinnern, möchte aber die Aktionäre aber bereits jetzt auffordern, ihre Stimmen oder Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter rechtzeitig abzugeben. Der Vorsitzende wies an dieser Stelle darauf hin, dass gemäß § 135 Abs. 5 AktG bevollmächtigte Intermediäre Personen, die nicht Angestellte des Aktionärs sind, nur dann unterbevollmächtigen dürften, wenn die Vollmacht eine Unterbevollmächtigung ausdrücklich gestatte. Dasselbe gelte für die in § 135 Abs. 8 AktG genannten Personen und Institutionen, insbesondere Aktionärsvereinigungen.

Der Vorsitzende stellte fest, dass er als Versammlungsleiter gemäß der Satzung der Gesellschaft die Art und Reihenfolge der Abstimmung bestimme.

Zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte werde man das Additionsverfahren anwenden. Hierbei werden nur die JA-Stimmen und die NEIN-Stimmen gezählt. Stimmenthaltungen werden ebenso wie nicht abgegebene Stimmen nicht gezählt. Der Vorsitzende erklärte, das Verfahren unmittelbar vor der Abstimmung näher zu erläutern.

III. ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG

Der Vorsitzende trat sodann in die Erledigung der Tagesordnung ein, deren Inhalt mit den Beschlussvorschlägen im Bundesanzeiger bekannt gemacht und auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht worden sei. Die Einberufung sei gemäß § 125 AktG den Aktionären, Kreditinstituten, Intermediären und Aktionärsvereinigungen ordnungsgemäß mitgeteilt worden.

Der Vorsitzende rief zunächst Tagesordnungspunkt 1 auf wie folgt:

1. Tagesordnungspunkt 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der L-KONZEPT Holding AG für das Geschäftsjahr 2022 samt Anhang und Lagebericht sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2022 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022

Zu diesem Tagesordnungspunkt war keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Versammlungsleiter stellte fest, dass der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss durch Beschluss vom 27.09.2023 gebilligt hat. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist damit nach Maßgabe von § 172 AktG festgestellt.

Der Vorsitzende erklärte, dass er nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes als Aufsichtsratsvorsitzender zu Beginn der Verhandlung den Bericht des Aufsichtsrates erläutern solle. Der Vorsitzende verwies auf den auf der Internetseite der Gesellschaft zum Abruf bereitstehenden vollständigen Bericht des Aufsichtsrates. Der Bericht des Aufsichtsrates sei seit der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich. Der Vorsitzende verzichtete unter Hinweis auf den zum Abruf auf der Internetseite der Gesellschaft bereitstehenden vollständigen Bericht des Aufsichtsrates auf eine Verlesung.

Sodann gab der Vorsitzende das Wort an den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Helmut Ulbricht, und bat diesen um seinen Bericht über das Geschäftsjahr 2022, den Jahresabschluss und über die geschäftliche, wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft sowie den Ausblick und die heute anstehenden Beschlussvorschläge (Bericht des Vorstandes).

Der Vorsitzende dankte Herrn Helmut Ulbricht für seine Ausführungen.

Der Vorsitzende erklärte, dass es anders als bei Präsenzveranstaltungen keine Generaldebatte gebe. Stattdessen konnten Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung im HV-Portal eingereicht werden. Der Vorsitzende stellte sodann fest, dass der Vorstand alle form- und fristgerecht eingereichten Fragen sowie deren Beantwortung im HV-Portal bzw. auf der Website der Gesellschaft bis zum Ablauf des 5. Dezember 2023 allen Aktionären zugänglich gemacht hat. Auf eine Verlesung der Fragen und der Antworten hierauf wurde verzichtet.

Im Anschluss hatten die Aktionäre Gelegenheit im Wege der Videokommunikation Nachfragen zu stellen. Für Nachfragen hat die Gesellschaft für Aktionäre im HV-Portal eine Möglichkeit zur Videokommunikation bereitgestellt.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen für Nachfragen vorlagen, unterbrach der Vorsitzende die Hauptversammlung zum Zwecke der Vorbereitung der Antworten auf die gestellten Nachfragen für 15 Minuten und setzte sie sodann fort.

Der Vorsitzende übergab zur Beantwortung der Nachfragen wieder das Wort an den Vorstand, Herrn Helmut Ulbricht, der sich die Ausführungen des Prokuristen, Herrn Raphael Schön, zu eigen machte. Der Vorsitzende dankte Herrn Helmut Ulbricht und Herrn Raphael Schön für ihre Ausführungen. Soweit Nachfragen an den Aufsichtsrat gestellt waren, beantworteter dieser die Nachfragen selbst.

Sodann stellte der Vorsitzende fest, dass alle Fragen, die bei der Gesellschaft form- und fristgerecht eingegangen sind und auch alle Nachfragen in der Hauptversammlung beantwortet wurden. Der Vorsitzende schloss damit die Fragenbeantwortung zu allen Tagesordnungspunkten.

Der Vorsitzende stellte sodann fest, dass die Hauptversammlung den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 samt Anhang und Lagebericht sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2022 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022 zur Kenntnis genommen hat. Eine Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 1 finde nicht statt. Der Tagesordnungspunkt sei damit abgehandelt.

Vor Eintritt in die Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 erläuterte der Vorsitzende noch einmal Art und Reihenfolge der Abstimmungen wie folgt:

Gemäß der Satzung der Gesellschaft gewähre jede Aktie eine Stimme. Abgestimmt werde im sogenannten Additionsverfahren. Hierbei werden die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen gezählt. Stimmenthaltungen werden ebenso wie nicht abgegebene Stimmen nicht gezählt.

Für die Abstimmungen werde ein EDV-gestütztes Abstimmungssystem genutzt. Zudem habe man den Stimmrechtsausschluss nach § 136 AktG betreffend die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates durchgeführt. Die Zahl der Aktien, deren Stimmrecht hiernach ausgeschlossen ist, wurde festgestellt und ist bekannt.

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung die Gelegenheit gehabt haben, im Wege der elektronischen Briefwahl ihr Stimmrecht über das Hauptversammlungs-Portal auszuüben. Daneben konnten die Aktionäre auch Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft postalisch, per Telefax, per E-Mail oder über das Hauptversammlungs-Portal sowie Vollmachten an Dritte erteilen.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass Aktionäre über das Hauptversammlungsportal zudem noch bis zum Beginn der Abstimmung ihr Stimmrecht in Form der elektronischen Briefwahl oder durch Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und Weisungserteilung ausüben oder ihre bereits ausgeübten Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter ändern oder widerrufen könnten. Man solle dazu im Hauptversammlungs-Portal die hierfür vorgesehenen Schaltflächen nutzen.

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Aktionäre die Möglichkeit haben, zu jedem Tagesordnungspunkt mit JA oder NEIN abzustimmen, sich zu enthalten bzw. entsprechende Weisungen zu erteilen. Man solle hierfür im Hauptversammlungs-Portal zu jedem Tagesordnungspunkt das JA-Feld oder das NEIN-Feld oder das ENTHALTEN-Feld markieren und anschließend die Stimmabgabe bzw. Weisung an den Stimmrechtsvertreter bestätigen.

Der Vorsitzende erläuterte sodann, dass, nachdem er die Beschlussvorschläge der Tagesordnung aufgerufen habe, er ankündigen werde, dass er die Abstimmungsmöglichkeiten im HV-Portal schließt. Ab diesem Zeitpunkt werde das Hauptversammlungsportal für weitere Abstimmungen geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt sei daher auch eine Stimmabgabe, eine Änderung oder ein Widerruf derselben nicht mehr möglich. Er bat die Aktionäre daher erneut, ihre Stimmen oder Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter soweit noch nicht geschehen rechtzeitig abzugeben.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass er die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 in der Reihenfolge zur Abstimmung stellen werde, wie sie am 28. Oktober 2022 im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden sind.

Der Vorsitzende rief sodann die Tagesordnungspunkte 2 bis 6 wie folgt auf:

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2.

Tagesordnungspunkt 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten.

3.

Tagesordnungspunkt 3a

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Aufsichtsrats Christiane Fischer-Schön für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3b

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Aufsichtsrats Werner Schilcher für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3c

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Mitglied des Aufsichtsrats Florian Renner für das Geschäftsjahr 2022 nicht zu entlasten.

Tagesordnungspunkt 3d

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Oliver Krauß für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Tagesordnungspunkt 4

Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 156.775,75 auf neue Rechnung vorzutragen.

5.

Tagesordnungspunkt 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Bernhard Decker, Leipzig, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

Tagesordnungspunkt 6

Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft i. V. m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Amtszeit aller derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt Herr Stephan Bonell ist mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung vom 7. Dezember 2023 zurückgetreten. Dementsprechend ist ein Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Fernanda Cristina Usinger, Verwaltungsangestellte wohnhaft in Leipzig, zum Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Der Vorsitzende erklärte, damit die Tagesordnungspunkte 2 bis 6 aufgerufen zu haben.

Er kündigte um 12:57 Uhr an, dass er die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe bzw. Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das Hauptversammlungs-Portal um 13:02 Uhr schließen werde. Danach werde es technisch nicht mehr möglich sein, Stimmrechte auszuüben.

Der Vorsitzende forderte daraufhin die Aktionäre auf soweit noch nicht geschehen jetzt ihre Stimmen auf den beschriebenen Wegen abzugeben.

Der Vorsitzende erklärte, dass bei der Stimmenauszählung für jeden zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkt ein Abstimmungsergebnis erstellt werde, dass er am Schluss der Abstimmung bekannt geben und feststellen werde. und wies auf die für die Beschlussfassung erforderlichen Mehrheiten hin.

Um 12:58 Uhr wies der Vorsitzende darauf hin, dass er in vier Minuten das Hauptversammlungs-Portal schließen werde. Der Vorsitzende ließ sodann um 13.02 Uhr das Hauptversammlungsportal schließen.

Daraufhin trat der Vorsitzende in die Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 ein und bat dazu den anwesenden Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die von ihm vertretenen Stimmen im System freizugeben.

Der Stimmrechtsvertreter erklärte sodann die Freigabe der Weisungen im System und gab auf diese Weise die Stimmen für die von ihm vertretenen Aktien ab.

Sodann schloss der Vorsitzende die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 und bat um Auswertung, welche ich beaufsichtigte.

Dazu unterbrach der Vorsitzende die Hauptversammlung für 5 Minuten und setzte sie um 13.08 Uhr fort.

Der Vorsitzende teilte zunächst die aktuelle Nachtragspräsenz, einschließlich der zugegangenen Briefwahlstimmen wie folgt mit:

Vom eingetragenen Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 2.000.000,00 EUR, eingeteilt in 2.000.000 Stückaktien, sind in der heutigen virtuellen Hauptversammlung 1.704 stimmberechtigte Stückaktie mit ebenso vielen Stimmen vertreten. Das entspricht 0,09 % des Grundkapitals. Darüber hinaus sind Briefwahlstimmen für 1.632.071 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmen zugegangen. Zusammen liegen damit 1.633.775 Stückaktien vor, das entspricht einer Präsenz von 81,69 % des Grundkapitals.

Der Vorsitzende gab die Abstimmungsergebnisse nun wie folgt bekannt:

Abstimmungsergebnis zu TAGESORDNUNGSPUNKT 2:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

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Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 1.633.775
Anteil des durch die gültigen Stimmen vertretenen Grundkapitals: 81,69%
Zahl der JA-Stimmen: 1.017.363 (62,27%)
Zahl der NEIN-Stimmen: 616.412 (37,73%)

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Hauptversammlung den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 2 "Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022", wie im Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2023 veröffentlicht, mit der erforderlichen einfachen Mehrheit angenommen hat.

Abstimmungsergebnis zu TAGESORDNUNGSPUNKT 3a

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022; hier: Christiane Fischer-Schön

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Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 1.625.675
Anteil des durch die gültigen Stimmen vertretenen Grundkapitals: 81,28%
Zahl der JA-Stimmen: 1.009.262 (62,08%)
Zahl der NEIN-Stimmen: 616.412 (37,92%)

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Hauptversammlung den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 3a "Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022; hier: Christiane Fischer-Schön", wie im Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2023 veröffentlicht, mit der erforderlichen einfachen Mehrheit angenommen hat.

Abstimmungsergebnis zu TAGESORDNUNGSPUNKT 3b

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022; hier: Werner Schilcher

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Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 1.633.775
Anteil des durch die gültigen Stimmen vertretenen Grundkapitals: 81,69%
Zahl der JA-Stimmen: 1.017.362 (62,27%)
Zahl der NEIN-Stimmen: 616.412 (37,73%)

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Hauptversammlung den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 3b "Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022; hier: Werner Schilcher", wie im Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2023 veröffentlicht, mit der erforderlichen einfachen Mehrheit angenommen hat.

Abstimmungsergebnis zu TAGESORDNUNGSPUNKT 3c

Beschlussfassung über die Nicht-Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022; hier: Florian Renner

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Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 1.633.775
Anteil des durch die gültigen Stimmen vertretenen Grundkapitals: 81,69%
Zahl der JA-Stimmen: 1.017.362 (62,27%)
Zahl der NEIN-Stimmen: 616.412 (37,73%)

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Hauptversammlung den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 3c "Beschlussfassung über die Nicht-Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022; hier: Florian Renner", wie im Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2023 veröffentlicht, mit der erforderlichen einfachen Mehrheit angenommen hat.

Abstimmungsergebnis zu TAGESORDNUNGSPUNKT 3d

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022; hier: Dr. Oliver Krauß

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Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 1.633.775
Anteil des durch die gültigen Stimmen vertretenen Grundkapitals: 81,69%
Zahl der JA-Stimmen: 1.017.363 (62,27%)
Zahl der NEIN-Stimmen: 616.412 (37,73%)

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Hauptversammlung den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 3d "Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022; hier: Dr. Oliver Krauß", wie im Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2023 veröffentlicht, mit der erforderlichen einfachen Mehrheit angenommen hat.

Abstimmungsergebnis zu TAGESORDNUNGSPUNKT 4

Gewinnverwendung

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Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 1.633.775
Anteil des durch die gültigen Stimmen vertretenen Grundkapitals: 81,69%
Zahl der JA-Stimmen: 1.017.363 (62,27%)
Zahl der NEIN-Stimmen: 616.412 (37,73%)

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Hauptversammlung den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 4 "Gewinnverwendung", wie im Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2023 veröffentlicht, mit der erforderlichen einfachen Mehrheit angenommen hat.

Abstimmungsergebnis zu TAGESORDNUNGSPUNKT 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

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Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 1.633.775
Anteil des durch die gültigen Stimmen vertretenen Grundkapitals: 81,69%
Zahl der JA-Stimmen: 1.017.363 (62,27%)
Zahl der NEIN-Stimmen: 616.412 (37,73%)

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Hauptversammlung den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zu Tagesordnungspunkt 5 "Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023", wie im Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2023 veröffentlicht, mit der erforderlichen einfachen Mehrheit angenommen hat.

Abstimmungsergebnis zu TAGESORDNUNGSPUNKT 6

Neuwahl des Aufsichtsrats; hier: Frau Fernanda Cristina Usinger

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Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 1.633.775
Anteil des durch die gültigen Stimmen vertretenen Grundkapitals: 81,69%
Zahl der JA-Stimmen: 1.007.363 (62,04%)
Zahl der NEIN-Stimmen: 616.412 (37,96%)

Der Vorsitzende stellte fest und verkündete, dass die Hauptversammlung den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zu Tagesordnungspunkt 6 "Neuwahl des Aufsichtsrats; hier: Frau Fernanda Cristina Usinger", wie im Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2023 veröffentlicht, mit der erforderlichen einfachen Mehrheit angenommen hat.

Nach Bekanntgabe und Feststellung aller Abstimmungsergebnisse und Feststellung der Beschlüsse war die Tagesordnung beendet.

Der Aktionär BeCon AG erklärte für 1.003 Aktien Widerspruch zu allen Beschlüssen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 zu Protokoll.

Der Aktionär Feros Beteiligungen AG erklärte für 700 Aktien Widerspruch zu allen Beschlüssen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6. zu Protokoll.

Der Vorsitzende schloss um 13:19 Uhr die virtuelle Hauptversammlung.

IV. FESTSTELLUNGEN

Ich, Notar, stelle ausdrücklich fest:

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(1)

Ein Ausdruck des Teilnehmerverzeichnisses samt einem Nachtrag hierzu wurde dem Notar während der virtuellen Hauptversammlung am Aufenthaltsort des Versammlungsleiters übergeben und dieser wurde dieser Urkunde als Anlage Teilnehmerverzeichnis beigefügt. Das Teilnehmerverzeichnis war während der Hauptversammlung unter der Schaltfläche "Teilnehmerverzeichnis" kontinuierlich einsehbar.

(2)

Als für die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung in technischer Hinsicht und insbesondere für die Auswertung der Stimmen verantwortlicher HV-Dienstleister traf der Notar am Aufenthaltsort des Versammlungsleiters an:

GFEI IR Services GmbH, Ostergrube 11, 30559 Hannover. Es war mit Herrn Kuhnke als Repräsentant ein verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort. Diese Gesellschaft stellte als HV-Dienstleister nach Angabe ab dem 16. November 2023, 0:00 Uhr, den Aktionären die Nutzung des Aktionärsportals unter http:/​/​www.l-konzept.ag./​investor-relations/​hauptversammlung/​ für die gesamte Durchführung der virtuellen Hauptversammlung zur Verfügung. Mit dem Ende der Hauptversammlung wurden um 13:19 Uhr die für die Hauptversammlung relevanten Module des Aktionärsportals geschlossen.

(3)

Für die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die zuvor das Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, bestand die Möglichkeit, von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung über die https:/​/​www.l-konzept.ag/​investor-relations/​hauptversammlung/​ Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift zu erklären. Weitere als die in dieser Niederschrift aufgenommenen Widersprüche wurden gegen einen oder mehrere Beschlüsse nicht erhoben, was dem beurkundenden Notar mündlich von Herrn Lars Kuhnke bestätigt wurde und wovon sich der Notar durch Einsicht in den E-Mail-Account überzeugte. Den Eingang einer (weiteren) Widerspruchsmail auf einer meiner elektronischen Kontaktadressen konnte ich ebenfalls nicht feststellen.

(4)

Unregelmäßigkeiten sind mir, Notar, bei der virtuellen Hauptversammlung nicht aufgefallen.

(5)

Sämtliche Abstimmungen und die Wahlen erfolgten in der festgelegten Abstimmungsform mit den festgestellten Abstimmungsergebnissen.

(6)

Die Ergebnisse der Abstimmungen und die Feststellungen über die Beschlussfassungen wurden von dem Vorsitzenden zusammengefasst nach Beschlussfassung und Auszählung der Stimmen festgestellt und verkündet.

(7)

Weitere Anträge wurden nicht gestellt.

Die Gesellschaft erhält eine Ausfertigung und zwei beglaubigte Abschriften dieser Urkunde. Das Amtsgericht Leipzig - Registergericht erhält eine elektronisch beglaubigte Abschrift.

Hierüber habe ich diese in Urschrift bei mir verbleibende Niederschrift aufgenommen und eigenhändig wie folgt unterschrieben.

 

Leipzig, den 7. Dezember 2023

Torsten Zapf, Notar

Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat erstattet über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 wie folgt Bericht:

1. Allgemeine Informationen

Der Aufsichtsrat der L-KONZEPT Holding AG bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft sind, unmittelbar eingebunden. Er arbeitet mit dem Vorstand vertrauensvoll und zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Aufsichtsrat der L-KONZEPT Holding AG besteht aus drei Mitgliedern; im Geschäftsjahr 2022 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Personen an:

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Herr Florian Renner (Vorsitzender), bis 8. Dezember 2022

Herr Dr. Oliver Krauß, ab 8. Dezember 2022, Vorsitzender seit dem 8. März 2023

Herr Werner Schilcher (Stellvertretender Vorsitzender)

Frau Christiane Fischer-Schön

Es wurden keine Ausschüsse gebildet. Die thematischen Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats lassen sich wie nachfolgend geschildert darstellen:

1. Entscheidungsbedarf

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Entscheidung über den Wohnungseigentumsvertrieb vs. Schlichtverkauf hinsichtlich des Projektes "Angerstraße 24 A/​B" in Leipzig

Entscheidung über die Vorlage des Vorstandes vom 22.08.2022 hinsichtlich folgender Themenbereiche:

Entflechtung zwischen der PRIMUS Unternehmensgruppe /​ Herrn Werner Schilcher und der L-KONZEPT Holding AG im Hinblick auf die Übernahme von 49% der Anteile an der L-KONZEPT easyLIVIN` Leipzig GmbH durch die L-K Beteiligungs AG (CH)

Entlastung der L-KONZEPT Holding AG vom finanziellen Projektrisiko und dem erforderlichen zukünftigen Kapitaleinsatz des Projektes "Angerstraße 24 A/​B

gesellschaftsrechtliche Sicherung der zukünftig erforderlichen Tilgung des Bauträgerdarlehens der IBB - Internationales Bankhaus Bodensee AG gem. Darlehensvertrag vom 21.03.2022 aus dem Gesellschafterkreis der L-K Beteiligungs AG (CH), im Zusammenhand damit Neuverteilung der Gesellschaftsanteile an der L-KONZEPT easyLIVIN` Leipzig GmbH auf 60% L-K Beteiligungs AG zu 40% L-KONZEPT Holding AG

Sicherung der garantierten Gewinnbeteiligung aus dem Projekt "Bayreuth" aus Sicht der L-KONZEPT Holding AG

Entscheidung über die Vorlage des Vorstandes vom 04.09.2022 hinsichtlich folgender Themenbereiche:

Ankauf des Aufteiler-Objektes Hofer Str. 52 in Chemnitz durch die L-KONZEPT Holding AG

Festlegung eines angemessenen Zinssatzes für Mezzanine- und Nachrangdarlehen von Dritten oder aus dem Kreise der Aktionäre und der Geschäftsleitung

Bilanzsitzung des Aufsichtsrates vom 29.09.2022 mit Feststellung des Einzel- und Kozernabschlusses nebst Lagebericht auf den 31.12.2021

Entscheidung über die Durchführung der Hauptversammlung in 2022 als virtuelle Versammlung und Beauftragung der GFEI IR Services GmbH als Dienstleister.

Im Geschäftsjahr 2022 war die Arbeit des Aufsichtsrates überschattet von einem Interessenkonflikt mit der Baywobau Invest GmbH als Aktionärin und deren Vertreter Herrn Gregory Schmerz. Dieser Interessenkonflikt führte dazu, dass eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Florian Renner, von den sonstigen Aufsichtsratsmitgliedern (im Folgenden: "verbleibender Aufsichtsrat") nicht mehr als zielführend angesehen wurde.

Im Geschäftsjahr 2022 fand lediglich eine ordentliche Aufsichtsratssitzung als Präsenzsitzung, gemeinsam mit dem Vorstand und der operativen Geschäftsleitung der Projektgesellschaften, statt. An der Präsenzsitzung nahmen sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teil. Weitere Sitzungen des Aufsichtsrates gab es im Geschäftsjahr 2022 nicht.

Dennoch hat der verbleibende Aufsichtsrat in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Er wurde vom Vorstand dazu anhand schriftlicher und mündlicher Berichte zeitnah, umfassend und regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, Fragen der Strategie und Planung sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik, der Risikolage, des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems und der Compliance sowie wichtige Personalfragen, informiert. Alle zur Beurteilung dieser Themen erforderlichen Auskünfte wurden vom Vorstand umfassend erteilt und zugehörige Unterlagen vorgelegt. Berichte und Anlagen wurden vom verbleibenden Aufsichtsrat geprüft und erörtert. Der verbleibende Aufsichtsrat war damit in alle wesentlichen Entscheidungen für die Projektgesellschaften eingebunden. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu beanstanden und konnte trotz der internen Differenzen eine konstruktive und sachgerechte Zusammenarbeit mit dem Vorstand aufrechterhalten.

Dies war vor dem Hintergrund der militärischen Auseinandersetzung in der Ukraine und den gesamtwirtschaftlichen Verwerfungen und Herausforderungen gerade in Bezug auf den Immobilienmarkt in Deutschland von besonderer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wurde, mit Bestellung des neuen Aufsichtsrates durch die turnusgemäßen Aufsichtsratswahlen am 8. Dezember 2022, die Zusammenarbeit mit Herrn Florian Renner als Mitglied und Vorsitzenden des Aufsichtsrates nicht fortgesetzt.

2. Beratungsschwerpunkte

Mit dem Vorstand und der operativen Geschäftsleitung wurden regelmäßig die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen der L-KONZEPT-Gruppe erörtert. Der Vorstand der Gesellschaft hat den verbleibenden Aufsichtsrat hierzu anhand geeigneter finanzwirtschaftlicher Unterlagen regelmäßig unterrichtet.

Der verbleibende Aufsichtsrat hat sich auch immer die Ertrags- und Liquiditätssituation ausführlich darstellen lassen und diese überwacht. Diese kann aufgrund der Eigenheit des Bauträgergeschäfts (z.B. Vorfinanzierung von Vertriebsprovisionen) ihre Herausforderung haben. Weiterhin wurde die Liquiditätssituation der Gesellschaften vor dem Hintergrund möglicher Mängelbeseitigungsansprüche fortlaufend betrachtet. Besonderes Augenmerk lag auch auf der aktuellen Ankauf-, Planungs-, Vertriebs- und Bautenstandsentwicklung der zu realisierenden Bauträgerobjekte in der gesamten L-KONZEPT-Gruppe.

Der verbleibende Aufsichtsrat legte im Geschäftsjahr 2022 ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklungen der Ukraine-Krise und der damit einhergehenden Auswirkungen auf die Unternehmen der L-KONZEPT Gruppe.

Regelmäßig wurde der verbleibende Aufsichtsrat auch über bestehende Rechtsrisiken sowie deren Entwicklung informiert.

Der Vorstand der L-KONZEPT Holding AG erörterte mit dem verbleibenden Aufsichtsrat wie jedes Jahr die Marktanforderungen und Marktgegebenheiten des Immobilienmarktes am Tätigkeitsschwerpunkt der L-KONZEPT-Gruppe in Leipzig. Dabei wurden auch die Preispolitik der L-KONZEPT-Gruppe sowie das vorherrschende Mietpreisniveau besprochen.

3. Überwachung durch den verbleibenden Aufsichtsrat

Der verbleibende Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben weitmöglichst wahrgenommen. Er hat den Vorstand sorgfältig und regelmäßig überwacht. Der Vorstand hat dem verbleibenden Aufsichtsrat über die Unternehmensplanung und strategische Gesamtplanung, die operative Geschäftsentwicklung, das Risikomanagement sowie alle wichtigen Geschäftsvorfälle der Gesellschaft regelmäßig schriftlich und mündlich auch außerhalb von Aufsichtsratssitzungen berichtet. Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft sind mit dem Aufsichtsrat besprochen und ihm zur Zustimmung vorgelegt worden.

Der verbleibende Aufsichtsrat forderte den Vorstand regelmäßig und in verschiedener Hinsicht auf, über die Führung seiner Geschäfte zu berichten. Dies umfasst insbesondere die Anweisung an den Vorstand, die getätigten Geschäfte explizit zu begründen, fundierte Prognosen über die wahrscheinliche Entwicklung laufender und geplanter Investitionen sowie Projektkalkulationen mit Abweichungsanalysen und Rentabilitätsberechnungen vorzulegen.

Der Wirtschaftsprüfer/​Steuerberater Bernhard Decker hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die vorstehenden Unterlagen wurden sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der Bilanzsitzung am 27. September 2023 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Nach umfassender eigener Prüfung und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung am 27. September 2023 zugestimmt und den Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 2022 wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt.

Der Aufsichtsrat spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand der Gesellschaft für ihren fachlichen und persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 Dank und Anerkennung aus.

 

Leipzig, 18. Oktober 2023

Für den Aufsichtsrat

Dr. Oliver Krauß, Vorsitzender des Aufsichtsrats