LAIQON AGHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Geschäftsbericht 2023scrollen
Prozentzahlen werden auf TEUR-Zahlen ermittelt.
* Einschließlich Beschäftigter
Bayerische Vermögen-Gruppe/growney GmbH (Anzahl mit
Vorstand, Beschäftigte in Mutterschutz oder
Elternzeit, Auszubildende und Aushilfskräfte).
AuM-Entwicklung des LAIQON Konzerns:Das organische Wachstum bei Kunden und Assets wurde auch im Geschäftsjahr 2023 erfolgreich fortgesetzt. Die Assets under Management (AuM) des LAIQON-Konzerns stiegen zum 31. Dezember 2023 in den Geschäftssegmenten LAIQON Asset Management, LAIQON Wealth Management und LAIQON Digital Wealth auf 6,1 Mrd. EUR (2022: 5,7 Mrd. EUR). Im Geschäftssegment LAIQON Asset Management werden dabei rund 4,10 Mrd. EUR, im Geschäftssegment LAIQON Wealth Management rund 1,45 Mrd. EUR und im Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth rund 0,55 Mrd. EUR für Kunden verwaltet. Somit sind die AuM des LAIQON-Konzerns seit Dezember 2019 um 455 % gewachsen. Dies entspricht einer AuM-CAGR (Compound Annual Growth Rate, jährliche Wachstumsrate) von 53 % in diesem Zeitraum. Weiteres AuM-Wachstum in 2023 auf 6,1 Mrd. EUR
Organisches AuM: Wachstum im Vorjahresvergleich
Über die LAIQON AGDie LAIQON AG (LQAG) ist ein stark wachsender Asset Manager mit Fokus auf nachhaltige Kapitalanlagen mit einem verwalteten Vermögen von über 6,1 Milliarden Euro (Stand: 31.12.2023). Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg, Frankfurt, München und Berlin bietet institutionellen und privaten Anlegern ein Portfolio aus aktiv gemanagten Fonds, KI-gemanagten Fonds und individueller Vermögensverwaltung an. Die LAIQON AG hat sich dafür in den drei operativen Geschäftssegmenten Asset Management, Wealth Management und Digital Wealth positioniert. Das 1995 gegründete, bankenunabhängige Unternehmen ist seit 2005 an der Börse vertreten. Seit März 2017 ist die LAIQON AG im Segment Scale (ISIN: DE000A12UP29) der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet. Mit seiner KI-Tochter LAIC und dem selbst entwickelten LAIC-ADVISOR ® gehört LAIQON zu den Vorreitern für Künstliche Intelligenz im Asset Management. Als digitale Fondsgesellschaft setzt LAIQON auch bei seinen Prozessen und im Datenmanagement auf modernste Plattform-Technologie. Dank seiner voll integrierten Digitalen Asset Plattform (DAP 4.0) kann LAIQON seinen Service vom Onboarding bis zum Reporting voll digital abbilden, skalieren und seine Produkte und Services Vertriebspartnern sowohl direkt, als auch über White-Label-Partnerschaften zur Verfügung stellen. Mit GROWTH 25 soll das weiterhin erwartete Wachstum der Assets under Management (AuM) der wesentliche Treiber der zukünftigen Ergebnisse sein. Bis Ende 2025(e) sollen die AuM in den drei operativen Geschäftssegmenten plangemäß auf 8 bis 10 Mrd. EUR ansteigen. Die LAIQON AG strebt dabei bis Ende 2025(e) die Erzielung einer EBITDA-Marge von über 45 Prozent auf Basis durchschnittlich erzielter Performance Fee bezogen auf den Nettoumsatz an. Zusätzlich wurde kommuniziert, dass die AuM des LAIC-Teilkonzerns organisch auf rund 5,5 - 6,5 Mrd. EUR bis 2028(e) ansteigen sollen. scrollen
Stand: 31.12.2023. LAIQON AG
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Studium an der Hochschule der Bundeswehr in Hamburg, Dipl.-Ing. Maschinenbau |
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Ab 1990 Aufbau einer eigenen mittelständischen Unternehmensgruppe und Auszeichnung mit dem deutschen Arbeitsplatzinvestor-Preis im Jahr 2001 |
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2002 Einbringung der größten Einzelgesellschaft der Gruppe in die D+S europe AG |
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Von 2003 bis 2009 Chief Executive Officer (CEO) der D+S europe AG (Prime Standard und SDAX-Wert) |
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Entwicklung der D+S europe-Gruppe von einem Call Center-Unternehmen mit 1.500 Mitarbeitern und ca. 42 Mio. EUR Umsatz zu einem Dienstleistungskonzern für multimediales Kundenkontaktmanagement mit über 7.000 Beschäftigten und rund 300 Mio. EUR Umsatz im Jahr 2009 |
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2010 Gründung der SPS Investments GmbH |
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2015 Aufnahme der Verwaltung des WHC Global Discovery und von Herrn Markus Wedel als weiteren Partner der SPSW Capital GmbH |
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Von 09/2014 bis 06/2023 Mitglied des Aufsichtsrats der mVise AG, davon bis 12/2022 als Aufsichtsratsvorsitzender |
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Von 06/2017 bis 12/2019 Aufsichtsratsvorsitzender der DEWB AG |
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Von 04/2018 bis 12/2019 Mitglied des Aufsichtsrats der LAIQON AG, davon seit 08/2018 Vorsitzender |
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Seit 01/2020 Mitglied des Vorstands der LAIQON AG und Chief Executive Officer (CEO) |
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Jahrgang 1965, verheiratet, 1 Kind
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Von 1982 bis 1984 Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Commerzbank AG |
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Von 1985 bis 1986 Grundwehrdienst |
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Von 1986 bis 1989 Wertpapierspezialist bei der Commerzbank AG |
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Von 1990 bis 1994 Leiter Strategie und Info im Stab Vermögensanlage bei der Bayerische Hypotheken und -Wechsel Bank AG |
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Von 1994 bis 1998 Filialbereichsleitung Vermögensanlage, München Nordwest bei der Bayerische Hypotheken und -Wechsel Bank AG |
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Von 1998 bis 1999 Leitung Wealth Management München bei der Bayerische Hypotheken und -Wechsel Bank AG |
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Von 1999 bis 2000 Gründung und Geschäftsführung bei der PEH & Mayerhofer GmbH |
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Von 2000 bis 2011 Vorstandsmitglied bei der PEH Wertpapier AG |
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Von 2011 bis 2016 Geschäftsführer bei der Bayerische Vermögen Asset Management GmbH |
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Von 2014 bis 2022 Vorstand der Bayerische Vermögen AG |
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Seit 2020 Geschäftsführer der BV Bayerische Vermögen GmbH |
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Von 2021 bis 2022 Vorstand der BV Holding AG |
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Seit 2011 bis heute Aufsichtsrat der Regio AG |
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Seit 4/2022 Mitglied des Vorstands und Chief Wealth Officer (CWO) der LAIQON AG |
in einem volatilen und herausfordernden Kapitalmarktumfeld 2023, welches von starken Zinserhöhungen und einer Rekordinflation geprägt war, stiegen unsere Assets under Management trotz allem konzernweit organisch um weitere 400 Mio. EUR (2022: 5,7 Mrd. EUR). Somit sind die AuM des LAIQON-Konzerns seit Dezember 2019 um 455 % gewachsen. Dies entspricht einer jährlichen Wachstumsrate von 53 Prozent, was uns in diesem Zeitraum zu einem der am schnellsten wachsenden Asset Manager in Deutschland macht. Auch im Hinblick auf die strategischen Meilensteine konnten wir liefern.
Im Jahr 2023 konnten wir weitere Vertriebspartnerschaften, insbesondere mit der Genossenschaftlichen FinanzGruppe realisieren. Der aus unserer Sicht bedeutendste Meilenstein für die weitere Entwicklung des LAIQON-Konzerns war dabei der Abschluss der Kooperation zur Nutzung der KI unseres WealthTech LAIC mit der renommierten Fondsgesellschaft Union Investment, dem drittgrößten Asset Manager Deutschlands. Gegenstand des Kooperationsvertrages mit der Union Investment ist die gemeinsame Auflage einer neuartigen fondsbasierten individuellen Vermögensverwaltung ("iFVV-Produkt") für gehobene Betreuungskunden der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Mit der iFVV bieten wir damit gehobenen Kunden über die angeschlossenen Partnerbanken der Union Investment eine komplett KI-gesteuerte Vermögensverwaltung durch LAIC an. In diesem Jahr wird es wichtig sein, eine hervorragende Leistung für die Union Investment in der Abarbeitung dieser Kooperation zu erbringen. Die Produkteinführung der iFVV ist auf Basis bestehender Vertriebspartnerschaften von Union Investment mit den Partnerbanken sukzessive im 4. Quartal 2024 vorgesehen.
Ebenfalls auf unserer Plattform basierend, aber ein grundlegend anderes Angebot, haben wir mit unserer im November 2023 operativ gestarteten neuen Vermögensverwaltung "meine Bayerische Vermögen" (mbV) als weiteren Meilenstein unserer Unternehmensentwicklung aufgebaut. Dafür haben wir die Kompetenzen unseres Vermögensverwalters BV Bayerische Vermögen GmbH mit der achtgrößten Volksbank Deutschlands, der meine Volksbank Raiffeisenbank eG (mVBRB Rosenheim) mit über 350.000 Kunden in einem Joint Venture gebündelt. Die State-of-the-Art-Vermögensverwaltung, die sich an vermögende Wealth Management-Kunden wendet, deckt sämtliche Themen der Vermögensanlage im Bereich liquider und illiquider Anlagen mit einem Fokus auf nachhaltige Investitionen ab. Sie nutzt dabei komplett gelabelt unsere cloudbasierte Digital Asset Plattform LAIQON DAP 4.0. Im Ergebnis werden beide Partnerschaften für einen Wachstumsschub des LAIQON-Konzerns sorgen.
Zur Finanzierung des weiteren Wachstums des LAIQON-Konzerns führten wir in 2023 die Platzierung von zwei Wandelschuldverschreibungen durch. Der dabei erzielte Brutto-Mittelzufluss betrug rund 25 Mio. EUR. Beide Wandelschuldverschreibungen wurden sowohl bei Altaktionären als auch neu gewonnenen Investoren platziert.
Auf der Hauptversammlung 2023 am 23. August 2023 haben wir zudem sechs durch Innovationen getriebene Strategieelemente und deren derzeitigen Umsetzungsstatus als Wachstumstreiber von GROWTH 25 vorgestellt. Unseren Fokus legen wir dabei auf nachhaltiges Investieren und KI im Portfoliomanagement.
Mit GROWTH 25 wenden wir uns dabei als Premium Qualitätsanbieter mit über 50 Wealth-Produkten und Lösungen an private als auch institutionelle Kunden.
Die DAP 4.0 ist Ausdruck unserer Digitalisierungskompetenz und der konzernweite Enabler unseres Geschäftsmodells bei LAIQON. Die Einzigartigkeit dieser Plattform besteht darin, dass wir durch sie mit unseren Produkten und Lösungen nahezu sämtliche Kundenbedürfnisse bedienen und entsprechend beliebig skalieren können. Dies bringt uns unserem Ziel, der "Mass Customization" durch unsere aufgebaute Asset Management Factory immer näher. Die DAP 4.0 dient mit ihren Daten insbesondere auch als Grundlage für die KI des LAIC ADVISOR ® des WealthTech LAIC.
Operativ verlief die langfristige Wachstumsdynamik und die damit verbundene weitere Aufbauleistung des Konzerns zufriedenstellend. Die Umsatzerlöse (brutto) konnten um über 40 % auf 30,7 Mio. EUR verbessert werden. Die eingeleiteten Wachstumsinitiativen mit GROWTH 25 und die damit verbundenen Skalierungseffekte führten trotz beispielsweise erhöhten Personalaufwendungen aufgrund der Entwicklungsfortschritte bei dem fortlaufenden weiteren Aufbau der IT-Infrastruktur zu einer deutlichen Verbesserung des operativen Ergebnisses. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum verbesserte sich das EBITDA auf -4,7 Mio. EUR nach -9,9 Mio. EUR im Vorjahr.
In diesem Jahr soll der Wachstumsplan GROWTH 25 fortgeführt werden. Dabei steht sowohl die organische Vertriebs- und Kooperationsstrategie als auch das Ziel, die Organisation unseres Konzerns konsequent und effizient auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Kunden auszurichten klar im Fokus unseres täglichen Handelns. Einer der Schwerpunkte der Vertriebs- und Wachstumsstrategie wird dabei die Weiterentwicklung der Plattform mit dem Fokus auf "KI-Nutzerzentrierung" sein. Dies vor dem Hintergrund, dass sich KI-Asset Management zukünftig als neuer Bereich neben aktiven und passiven Asset Management-Ansätzen unserer Meinung nach sehr schnell weiter etablieren wird. Die erwartete überproportionale Nachfrage von Anlegern, beschleunigt die Wachstumsmöglichkeiten und fördert so das angestrebte profitable Wachstum des Konzerns. Hohe Nutzerzentrierung bedeutet kundenindividuelle Produkte und Lösungen, welche, so nach unserer festen Überzeugung, nur durch KI möglich werden. Mit unserem WealthTech LAIC und dem selbst entwickelten LAIC-ADVISOR ® steht die Gesellschaft dabei für Next Generation KI-Asset Management 4.0 und kann mittlerweile die komplette technologische Wertschöpfungskette vom Asset Management bis zur notwendigen UX sämtlichen Vertriebspartnern anbieten. LAIC wird damit in den nächsten Jahren zum Wachstums- und Bewertungstreiber der LAIQON AG.
Zur Finanzierung des weiteren Wachstums des LAIC-Teilkonzerns haben wir im Februar 2024 die Ausgabe des LAIC-Token 24 beschlossen, durch dessen Ausgabe dem LAIQON-Konzern bis zu 6,8 Mio. EUR zufließen sollen. Die Bewertung des LAIC Teilkonzerns und des damit verbundenen LAIC-Token 24 erfolgt auf der Grundlage einer Bewertung in Höhe von rund 65 Mio. EUR. Dies entspricht rund 72 % des aktuellen Börsenwertes der LAIQON AG und zeigt damit den organisch geschaffenen Wert unseres WealthTech LAIC.
Auch in unserem maßgeblich durch IQ gesteuerten Geschäftssegmenten, dem aktiven Asset Management in Publikumsfonds und institutionellen Mandaten sowie dem Wealth Management arbeiten wir weiterhin konsequent an der Skalierung unserer vorangegangenen Produktoffensive. Zentrales Anliegen ist es, durch unseren umfassenden Ansatz die Wettbewerbsfähigkeit unserer Produkte ständig zu verbessern und somit auch für künftige Herausforderungen zu sichern.
Im aktiven Asset Management beispielsweise liegt der gemeinsame Arbeitsschwerpunkt im Bereich der laufenden Qualitätsoptimierung zur langfristigen Verankerung der Performance unseres angebotenen Produktportfolios. Derzeit befinden sich einige unserer aktiv gemanagten Fonds wieder über ihren Hurdle-Rates, so dass bei weiterhin stabiler Kapitalmarktentwicklung 2024 wieder von abzurechnenden Performance-Fees ausgegangen werden kann.
Sowohl unser Geschäftssegment LAIQON Asset Management mit einem AuM-Volumen von ca. 4,10 Mrd. EUR, als auch unser Segment LAIQON Wealth Management mit AuM von rund 1,45 Mrd. EUR sind starke und innovative operative Säulen unseres Konzerns und wichtige Ergebnislieferanten für unsere Zukunftsinvestitionen und somit das Rückgrat unserer Unternehmensbewertung.
Ein weiteres Kernthema der Strategie GROWTH 25 der LAIQON AG ist Nachhaltigkeit. Nachdem bereits in 2023 das Produktportfolio der Gesellschaft bestmöglich nach Art. 8/9 der Offenlegungsverordnung ausgerichtet wurde, liegt in diesem Jahr einer der Schwerpunkte auf Unternehmensdialogen. Weitere Arbeitsschwerpunkte werden damit verbunden die konzernweite Vereinheitlichung der ESG-Datennutzung sowie die geplante Umsetzung unserer LAIQON Plattform für die Nachhaltigkeitsanalyse, dem künftigen Impact Modul, sein.
Die Weichen für weitere organische Skalierung der Gesellschaft sind damit gestellt. Mit Growth 25 soll die Plattformstrategie weiter skalieren. Die AuM sollen plangemäß auf 8 bis 10 Mrd. EUR bis 2025(e) ansteigen. Der LAIQON-Konzern strebt dabei bis Ende 2025 die Erzielung einer EBITDA-Marge von über 45 % bezogen auf den Nettoumsatz an. Dies ergibt sich unter Berücksichtigung der durchschnittlichen historisch erwirtschafteten Performance-Fees des Produktspektrums des LAIQON-Konzerns.
Bezogen auf den LAIC-Teilkonzern sollen die Assets under Management (AuM) plangemäß auf rund 5,5 - 6,5 Mrd. EUR bis 2028(e) ansteigen. In den Jahren 2025 - 2028(e) wird somit mit einem organischen AuM-Zuwachs im LAIC-Teilkonzern von 5,0 - 6,0 Mrd. EUR gerechnet, nach erwarteten 0,5 Mrd. EUR in 2024(e).
Im Rahmen der aktuellen Guidance GROWTH 25 des LAIQON-Konzerns von 8,0 - 10,0 Mrd. EUR bis 2025(e) wird darin enthalten ein Anteil des LAIC-Teilkonzerns in 2025(e) von 1,5 Mrd. EUR erwartet.
Wir danken unseren Aktionären für das Vertrauen in unser Unternehmen. Allen unseren Geschäftspartnern und Kunden sowie Fondsanlegern danken wir ebenfalls für die gute Zusammenarbeit und das in uns gesetzte Vertrauen.
Insbesondere gilt unser herzlicher Dank unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ohne deren Einsatz der Erfolg unseres Unternehmens nicht realisierbar ist. In diesem Geschäftsbericht möchten wir Ihnen anhand mehrerer Interviews mit ausgewählten Fach- und Führungskräften des Konzerns die erworbenen Kompetenzen in unseren drei Geschäftssegmenten näherbringen. Ein Konzern wie LAIQON lebt von dem Wissens- und Erfahrungsschatz seiner Beschäftigten auf allen Ebenen, weshalb wir Ihnen zudem einen Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer
Stefan Mayerhofer, Chief Wealth Officer
Meine Eindrücke aus den ersten fast 90 Tagen im Hause der LAIQON AG sind absolut positiv. Die unternehmerische Energie und hohe Leidenschaft der Mitarbeitenden für die Produkt- und Kundenpartnerschaften sind ausgesprochen ambitioniert und decken sich wunderbar mit meiner beruflichen Einstellung. Die Kombination aus fachlicher Expertise und hoher Begeisterung für unsere Produkte und Dienstleistungsangebote sind die Basis für langfristige, erfolgreiche Kundenbeziehungen. Der Ausbau der Markt- und Kundenaktivitäten ist eine motivierende Herausforderung, der ich mich seit dem 1. Januar diesen Jahres mit viel Engagement und Herzblut stelle. Mit der Zusammenführung der konzernweiten Vertriebsaktivitäten bei der LAIQON Solutions GmbH treten mein Geschäftsführungskollege Manuel Woelki und ich zusammen mit dem nun 11-köpfigen Team in die nächste Phase ein, um für unsere Anleger und Kunden den höchsten Service und die Partizipation an besten Anlageergebnissen der LAIQON Strategien zu ermöglichen.
Wir haben seit 2018 ein Portfolio aus aktiv gemanagten Fonds, KI-gemanagten Fonds und individueller Vermögensverwaltung aufgebaut. Aktuell bieten wir privaten und institutionellen Anlegern mehr als 50 Wealth-Produkte und Lösungen an. Damit sind wir in der Lage, nahezu sämtliche Kundenbedürfnisse zu bedienen, vom offensiv bis defensiv eingestellten Kunden. Ebenso können wir diejenigen bedienen, die auf Erfahrung setzen oder auch Investoren, die einen digitalen Vermögensansatz mit einer KI bevorzugen. Mit unserer KI-Tochter, unserem WealthTech LAIC und dem selbst entwickelten LAIC-ADVISOR ® gehören wir zu den Vorreitern für Künstliche Intelligenz im Asset Management. Wir setzen bei unseren Prozessen und im Datenmanagement auf modernste Plattform-Technologie. Dank unserer voll integrierten Digitalen Asset Plattform, unserer DAP 4,0, können wir unseren Service dabei vom Onboarding bis zum Reporting voll digital abbilden, skalieren und unsere Produkte und Services Dritten als White-Label-Partner zur Verfügung stellen.
Mit unseren aktuell 11 Fonds haben wir uns als Spezialanbieter benchmarkfreier Aktien-, Renten- und Mischfonds mit einem klaren Fokus auf aktive Alpha-Strategien positioniert. Alle Fondsmanager zeichnet dabei eine klare Überzeugung zu ihren Strategien aus. Die Fonds berücksichtigen dabei ausschließlich solche Titel, von deren langfristiger Wertentwicklung die Fondsmanager aufgrund gründlicher Analyse mit einhergehendem Managementkontakt überzeugt sind. Um ein Beispiel für unsere Vertriebsschwerpunkte in diesem Jahr zu nennen: Bei unseren beiden Rentenfonds LF - Sustainable Yield Opportunities (SYO) und dem LF - Assets Defensive Opportunities (ADO) suchen wir Opportunitäten am Rentenmarkt. Darunter verstehen wir Anleihen mit einem besonders attraktiven Chance-Risiko-Profil bezogen auf die Anlageziele des jeweiligen Fonds. Wir sind überzeugt davon, dass man dabei mit einem fundamental geprägten Bottom-up-Ansatz langfristig erfolgreich ist. Insbesondere in den Rentensegmenten gibt es aktuell weiterhin attraktive Investitionsmöglichkeiten.
Gerne. Unser WealthTech LAIC entwickelte und verwaltet aktuell fünf durch Künstliche Intelligenz (KI) gesteuerte Fonds, darunter zwei Aktienfonds und drei Mischfonds. Diese Fonds werden vom LAIC ADVISOR ® automatisch gesteuert, welcher Entscheidungen auf Basis von KI-Algorithmen trifft, frei von menschlichen Verzerrungen, Erfahrungen und Prägungen. Dabei haben wir eine im Wettbewerb nach unserer Ansicht in Deutschland einzigartige KI-Technologie im Asset Management aufgebaut und können diese im Sinne unserer Anleger am Markt einsetzen. Dabei kommen insbesondere Bayesianische neuronale Netze zum Einsatz, die Unsicherheiten systematisch einbeziehen und somit eine robuste Renditeprognose ermöglichen. Zusätzlich fließen Nachhaltigkeitskriterien in die Anlageentscheidungen ein, was zur Klassifizierung der beiden KI-gesteuerten Aktienfonds nach Artikel 9 der Offenlegungsverordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) führt.
Unsere 16 aktiv und KI-gesteuerten Publikumsfonds zielen auf das optimale Rendite/Risikoprofil ab, wobei Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle spielt. Alle unsere Fondsmanager und Anlagespezialisten sowie deren Fonds orientieren sich an Nachhaltigkeits- und Wirkungskriterien hinsichtlich environmental, social und/oder governmental formulierten Aspekten und Messwerten. Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Teil unserer Wertpapieranalyse und Titelauswahl, mit dem Ziel, den Nachhaltigkeitsgrad je nach Anlagestrategie zu erhöhen, ohne dabei die Rendite/Risiko-Balance negativ zu beeinträchtigen. Wir verfolgen verschiedene Nachhaltigkeitsansätze, die zur Anlagephilosophie, Assetklasse und Fondspositionierung passen, und legen Wert auf Transparenz sowie die Fähigkeit unseres Vertriebsteams, diese Ansätze zu kommunizieren. Damit heben wir uns in vielen Punkten maßgeblich vom Wettbewerb ab.
Unser Engagement im Investmentkreislauf lässt sich auf vier zentrale Punkte konzentrieren: Zuhören, Kommunikation, Entscheidungsfindung und deren Umsetzung im Sinne und im Rahmen der vom Anleger definierten strategischen Asset Allokation bzw. Vermögensveranlagung. Wir sind ein leistungsstarker, flexibler Partner mit einem langfristigen Ansatz, der fest in unserer Überzeugung und DNA verankert ist.
Im Jahr 2023 haben wir mit der abgeschlossenen Kooperation mit der Union Investment zur Nutzung der LAIC-KI als Infrastruktur- und Produktpartner für Kunden der Genossenschaftlichen FinanzGruppe einen bedeutenden Meilenstein gesetzt. Diese Kooperation verdeutlicht eindrucksvoll, wie gemeinsame Ergebnisse entstehen können. Unser Joint Venture "meine Bayerische Vermögen", der Aufbau einer gemeinsamen Vermögensverwaltung für gehobene Kunden mit der größten bayerischen Genossenschaftsbank in Rosenheim, unterstreicht zudem unser klares Bekenntnis zum Heimatmarkt. Wir sind bestrebt, unseren Kunden und Partnern vor Ort den modernsten Wealth-Management-Ansatz zu bieten.
Neben unseren herausragenden Produkten in den Schwerpunktbereichen Aktien Small-/Mid Cap, Spezialrenten und Spezial Multi-Asset werden wir unsere einzigartige KI-Expertise für Asset- und Anlagelösungen weiterhin im Rahmen von Partnerschaftsmodellen ausbauen und fördern. Unser Engagement für Spitzenqualität und erstklassige Produkte 'Made in Germany' bleibt in Hamburg, Frankfurt und München für unsere Kunden und Partner in der DACH-Region bestehen. Gemeinsam werden wir Entwicklungen vorantreiben und dabei LAIQON, unsere Teams, Technologien und Fachkenntnisse im Dialog sichtbarer und breiter präsentieren.
Für uns repräsentiert dies die Kreislaufwirtschaft im Asset Management und bringt uns zurück zu den Kernpunkten des Zuhörens, der Kommunikation, der Entscheidungsfindung und der Umsetzung in der strategischen Vermögens- und Allokationsplanung der Kunden.
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Rechtsanwalt. 2. Staatsexamen im Jahr 1996. Zulassung in Deutschland |
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Im Jahr 2000 Promotion zum seevölkerrechtlichen Thema "Die Nacheile zur See" |
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Im Jahr 1998 Beginn der Tätigkeit in der Kanzlei EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (ehemals Ehlermann & Jeschonnek) |
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Seit 2001 Partner in der Kanzlei EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (ehemals Ehlermann & Jeschonnek) |
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Tätigkeitsschwerpunkte: Maritimes Wirtschaftsrecht, strukturierte maritime Finanzierungen, Gesellschaftsrecht |
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Im Jahr 2005 zugelassen als Attorney-in-Law in der Republik der Marschallinseln |
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Mitglied im Deutschen Verein für Internationales Seerecht und der German Maritime Arbitration Association |
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Seit Februar 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Salamon AG |
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Seit Januar 2024 Vorstandsvorsitzender IOS AG für Consulting und Unternehmensbeteiligungen |
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Mitglied des Aufsichtsrats der LAIQON AG seit 05/2017 |
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Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer |
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Ab 1982 bis 1994 Peat Marwick Mitchell & Co. Hamburg (KPMG) |
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Ab 1987 bis 1989 KPMG Peat Marwick Kalifornien/USA |
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Ab 1990 bis 1994 Partner & Managing Director KPMG Peat Marwick Deutschland |
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Ab 1994 bis 2004 Gründer & Managing Partner OLP-Gruppe |
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2004 erfolgte der Verkauf der OLP-Gruppe an Deloitte |
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Ab 2004 bis 2019 Partner bei Deloitte:
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Von 1995 bis 2004 Vorsitzender und Mitglied von Aufsichtsräten von Start-up-Firmen, Management Buy-outs, Investment Fonds und IPO-Kandidaten |
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Seit 2007 Mitglied des Kuratoriums des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Bucerius Law School-Corporate Finance, Corporate Governance & Compliance |
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Seit 01/2020 Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG |
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Seit 01/2020 Mitglied des Aufsichtsrats der LAIQON AG, seit 07/2022 stellvertretender Vorsitzender |
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Von 1984 bis 1990 Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg |
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1995 Zulassung zum Rechtsanwalt |
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Partner der Kanzlei Heine und Partner GbR |
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Gründungsgesellschafter der Lange Assets & Consulting GmbH |
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Seit 04/2005 Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE |
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Seit 06/2019 Mitglied des Aufsichtsrats der LAIQON AG |
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Diplom-Designer und Master of HCID (Human Computer Interface Design) |
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Ab 1994 bis 2000 Gründer und Geschäftsführer von Pixel-Factory GmbH, einem Multimedia-Start-up |
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Ab 2000 bis 2005 Geschäftsführer, Design Director International bei GFT Technologies AG. Die Gruppe ist ein börsennotierter Informationstechnik-Dienstleister für Banken. Zu den angebotenen Produkten zählen insbesondere Lösungen für die Umsetzung regulatorischer Vorgaben und die Digitalisierung von Geschäftsprozessen |
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Ab 2005 bis 2009 Geschäftsführer, Creative Managing Director bei Syzygy Deutschland GmbH, einer international tätigen börsennotierten Agenturgruppe für digitales Marketing |
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Seit 2009 Creative Managing Director bei Sensory-Minds GmbH, einem Designstudio für innovative Technologien und smarte Medien |
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Professur für Digitale Medien und Master of Creative Directions an der Hochschule Pforzheim - Fakultät für Gestaltung seit 1999. Er unterrichtet in den Fächern "Digitale Transformation, Kundenzentrierung, User Centricity, Usability, User Experience, Innovation Thinking, smarte Ecosystem-Plattformen und Service Design mittels KI-basierten Systemen |
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Seit 08/2018 Mitglied des Aufsichtsrats der LAIQON AG |
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1995 Abschluss als Diplom Wirtschaftsingenieur: Karlsruhe Institute of Technology (KIT) |
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1995 bis 1996 Dresdner Bank Investment Gruppe: Quantitatives Research |
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1997 Buch: "Style-Investing auf europäischen Aktienmärkten" zugleich 1. Hochschulpreis des deutschen Aktieninstitutes e.V. |
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1996 bis 1999 DZ BANK AG (ehem. DG BANK): Gründungsteam für ein Asset Management Joint Venture mit PanAgora Asset Management Inc. (Boston, USA) |
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1999 Gründung des Joint Ventures DG PanAgora Asset Management GmbH: durch Shareholderwechsel später Quoniam Asset Management GmbH. |
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1999-2019 Quoniam Asset Management GmbH
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Seit 2020 Geschäftsführender Gesellschafter der BlueVentus GmbH |
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Seit 2022 Geschäftsführender Gesellschafter der SPT Scientific Pension Technology GmbH |
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2022 Massachusetts Institute of Technology (MIT): Advanced Certificate for Executives in Management, Innovation and Technology (Boston) |
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Seit 08/2023 Mitglied des Aufsichtsrats der LAIQON AG |
Stand März 2024
Der Aufsichtsrat der LAIQON AG hat auch im Geschäftsjahr 2023 seine ihm zugewiesenen Aufgaben gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und überwacht. Der Vorstand berichtete regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie über die Lage und Aussichten der Gesellschaft.
Die grundlegenden Geschäfte der Gesellschaft wurden mit dem Vorstand eingehend erörtert und der Vorstand holte, soweit erforderlich, die Zustimmung des Aufsichtsrats ein.
Alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft, die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand zur Zustimmung vorgelegt.
Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2023 15 Aufsichtsratssitzungen statt, die überwiegend als Präsenzsitzungen, teilweise in Form von Videokonferenzen und teilweise telefonisch abgehalten wurden.
An den Sitzungen nahmen die Aufsichtsratsmitglieder persönlich, telefonisch oder im Rahmen von Videokonferenzen teil. Der Vorsitzende und weitere Mitglieder des Aufsichtsrats standen darüber hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich zudem zu Einzelfragen untereinander ausgetauscht.
Der Aufsichtsrat der LAIQON AG hat sich im vergangenen Geschäftsjahr u. a. mit folgenden Themen beschäftigt und diesbezügliche Beschlüsse gefasst:
In der ersten Sitzung am 24. Januar 2023 erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat u. a. den Status der Umbenennung der Gesellschaft in LAIQON AG. Anschließend stellte er die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2022 sowie die Businessplanung und Finanzierungsstrategie für das laufende Geschäftsjahr der Gesellschaft vor. Zudem gab er dem Aufsichtsrat einen Ausblick für die Mittelfristplanung der Gesellschaft bis 2027. Weiterhin erläuterte der Vorstand die Entwicklung der Bayerische Vermögen-Gruppe im Geschäftsjahr 2022 und gab einen Statusbericht über die Entwicklung verschiedener Projekte ab. Dazu zählte beispielsweise der Bericht über mögliche Kooperationen im Bereich der digitalen Vermögensverwaltung. Anschließend befasste sich der Aufsichtsrat mit Vorstands- und Personalangelegenheiten der Gesellschaft. Zudem stimmte der Aufsichtsrat einer Anpassung des in der Satzung genannten Grundkapitals der Gesellschaft aufgrund der Ausgabe von Bezugsaktien wegen erfolgter Wandlungen aus der Wandelanleihe 2020/2024 sowie dem Abschluss von Patronatserklärungen der LAIQON AG für die LAIQON Financial Service GmbH mit mehreren Versicherungsgesellschaften zu.
In der zweiten Sitzung am 9. Februar 2023 erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat ausführlich die Erforderlichkeit der geplanten Emission der Wandelschuldverschreibung 2023/27 zur konsequenten Weiterführung und Durchführung der Wachstumsstrategie 23/25 2.0 der Gesellschaft. Anschließend stimmte der Aufsichtsrat der Begebung der Wandelschuldverschreibung 2023/27 mit einer Laufzeit von vier Jahren im Gesamtnennbetrag von bis zu 5.000.000,00 EUR unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie dem Abschluss des Mandatsvertrags mit der futurum bank AG als emissionsbegleitendes Institut zu.
In der dritten Sitzung am 15. Februar 2023 erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat seine Erwägungen hinsichtlich der Festlegung der Konditionen der Wandelschuldverschreibung 2023/27, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung der Anforderungen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2020. Anschließend stimmte der Aufsichtsrat dem Vorstandsbeschluss über die Festlegung der Konditionen der Wandelschuldverschreibung 2023/27 zu.
In der vierten Sitzung am 20. Februar 2023 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat über den Platzierungsverlauf der Wandelschuldverschreibung 2023/27. Es habe eine erhebliche Übernachfrage seitens der Investoren bestanden, sodass der Vorstand bei der Zuteilung, neben der bevorzugten Berücksichtigung von Bestandsaktionären, eine aktive Auswahlentscheidung zu treffen habe. Der Vorstand erläuterte sodann seine Auswahlentscheidung. Anschließend stimmte der Aufsichtsrat dem Vorstandsbeschluss über die Zuteilung der Wandelschuldverschreibung 2023/27 zu.
In einer anschließenden fünften Sitzung stimmte der Aufsichtsrat am 20. Februar 2023 nach ausführlichen Erläuterungen des Vorstands einer weiteren Änderungsvereinbarung zum Einbringungsvertrag der SPSW Capital GmbH in die Gesellschaft zu.
In der sechsten Sitzung am 29. März 2023 billigte der Aufsichtsrat den aufgestellten, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022. Der Jahresabschluss war damit festgestellt. Zudem billigte der Aufsichtsrat den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, versehenen Konzernabschluss und stellte den Bericht des Aufsichtsrats an die ordentliche Hauptversammlung gemäß §171 AktG für das Geschäftsjahr 2022 fest. Bei der Erörterung dieses Tagesordnungspunktes waren die Vertreter des Abschlussprüfers persönlich in der Sitzung anwesend. Anschließend erläuterte der Vorstand die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft. U. a. stellte der Vorstand dabei den derzeitigen Aufbau des Joint Venture mit der meine Volksbank Raiffeisenbank eG, "meine Bayerische Vermögen" und das geplante Produkt- und Lösungsportfolio der Gesellschaft, das insbesondere Nachhaltigkeitsaspekte verstärkt berücksichtigen soll, vor. Zudem erläuterte der Vorstand den Projektstatus der geplanten Kooperation mit der Union Investment. Sodann erläuterten mehrere Geschäftsführer des LAIC-Teilkonzerns der LAIQON AG, die an der Aufsichtsratssitzung zu diesem Themenkomplex teilnahmen, dem Aufsichtsrat den aktuellen Sachstand bei LAIC. Dies umfasste u. a. die Entwicklung in den Jahren 2020 bis 2023, die Meilensteine bezüglich der Entwicklung der Strategie, den LAIC ADVISOR ® sowie die Entwicklungsschritte im Bereich des Onboardings von Kunden und die geplante LAIC-App. Weitere Themenschwerpunkte waren u. a. die Vorstellung des aktuellen Stands der geplanten Wandelschuldverschreibung 2023/28, der geplante Erwerb von Anteilen an der QC Partners GmbH sowie ein Update über die Entwicklung der Bayerische Vermögen-Gruppe. Anschließend befasste sich der Aufsichtsrat mit Personal- und Vorstandsangelegenheiten der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat beriet u. a über die Ziele der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 und fasste einen entsprechenden Beschluss. Zudem fasste der Aufsichtsrat den Beschluss, dass Mandat des Vorstandsvorsitzenden Herrn Achim Plate vorzeitig um weitere drei Jahre, vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026, zu verlängern.
In der siebten Sitzung am 24. April 2023 erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat ausführlich die Erforderlichkeit der geplanten Emission der Wandelschuldverschreibung 2023/28 zur konsequenten Weiterführung und Durchführung der Wachstumsstrategie 23/25 2.0 der Gesellschaft. Anschließend stimmte der Aufsichtsrat der Begebung der Wandelschuldverschreibung 2023/28 mit einer Laufzeit von fünf Jahren im Gesamtnennbetrag von bis zu 20 Mio. EUR mit Bezugsrecht für die Aktionäre sowie dem Abschluss des Mandatsvertrags mit der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG als emissionsbegleitendes Institut, zu.
In der achten Sitzung am 27. April 2024 erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat seine Erwägungen hinsichtlich der Festlegung der Konditionen der Wandelschuldverschreibung 2023/28, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung der Anforderungen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. August 2020 sowie den erwarteten Platzierungszeitraum. Anschließend stimmte der Aufsichtsrat dem Vorstandsbeschluss über die Festlegung der Konditionen der Wandelschuldverschreibung 2023/28 zu.
In der neunten Sitzung am 2. Mai 2023 erläuterte der Vorstand ausführlich den Vorstandsbeschluss und die diesem zugrunde liegenden Erwägungen zum Erwerb einer Beteiligung von zunächst 30 Prozent an der Investmentboutique QC Partners GmbH. In diesem Zuge erläuterte der Vorstand die QCP-Transaktion, die Hintergründe und den Ablauf der Verhandlungen über den Kaufvertrag, die Gesellschaftervereinbarung, die (Rest-)Risiken der Transaktion und die Gründe, warum er diese Transaktion befürwortet. Anschließend stimmte der Aufsichtsrat dem Vorstandsbeschluss über den Vollzug der QCP-Transaktion, dem Abschluss des QCP-Kaufvertrags sowie dem Abschluss der QCP-Gesellschaftervereinbarung zu.
In der zehnten Sitzung am 22. Mai 2023 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat über die Platzierung der Wandelschuldverschreibung 2023/28, insbesondere über den Ablauf der Platzierungsphase und die Erfahrungen aus den Gesprächen mit den Investoren. Anschließend stimmte der Aufsichtsrat den Vorstandsbeschlüssen, insbesondere über die Zuteilung der Emission der Wandelschuldverschreibung 2023/28 sowie der Restplatzierung im Rahmen der Privatplatzierung zu.
In seiner elften Sitzung am 5. Juli 2023 berichtete der Vorstand über die weitere Entwicklung der Gesellschaft. Neben einem aktuellen Überblick über die Businessplanung der Gesellschaft stellte er u. a. die Eckpunkte eines Maßnahmenpaktes zur Steigerung der konzernweiten Vertriebsaktivitäten vor. Weiterhin erläuterte er die Fortschritte hinsichtlich der Nachhaltigkeitspositionierung und die Positionierung der aktiven Publikumsfonds in Hinblick auf die Renditeerwartung und das Performance-/Risiko-Verhältnis mit dem Ziel, die Fonds mit einheitlichen Vorgaben als Fondsfamilie zu positionieren. Zudem gab der Vorstand dem Aufsichtsrat ein Update hinsichtlich der beiden Leuchtturmprojekte der Gesellschaft, des Joint Venture "meine Bayerische Vermögen" mit der meine Volksbank Raiffeisenbank eG, sowie der geplanten Kooperation mit Union Investment und berichtete über die laufenden Fortschritte beim Ausbau und der Weiterentwicklung der LAIQON DAP 4.0. Weiterhin erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat die vorgesehenen Anpassungen im Einbringungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Lange Assets & Consulting GmbH, denen der Aufsichtsrat im Anschluss zustimmte. Nach einem Update über die Entwicklungen in der Bayerische Vermögen-Gruppe befasste sich der Aufsichtsrat anschließend mit der ordentlichen Hauptversammlung 2023 der Gesellschaft und stimmte insbesondere den Beschlussvorschlägen zu den dortigen Tagesordnungspunkten zu.
Im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. August 2023 begrüßte der Aufsichtsrat in seiner zwölften Sitzung das von der Hauptversammlung neu gewählte Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Helmut Paulus. Der Aufsichtsrat dankte zudem dem bisherigen Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Peter Zahn, der aus persönlichen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausschied, für seine Loyalität gegenüber der Gesellschaft sowie seine vorbildliche Zuverlässigkeit und Mitarbeit im Aufsichtsrat und wünschte ihm im Namen von Vorstand und Aufsichtsrat alles Gute für die Zukunft. Zudem wählte er Herrn Jörg Ohlsen, der ebenso wie Herr Prof. Wolfgang Henseler von der Hauptversammlung erneut zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde, erneut zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Anschließend informierte der Vorstand den Aufsichtsrat u. a. über die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft, insbesondere über den Halbjahresabschluss 2023, den aktuellen Status der geplanten Kooperation mit der Union Investment sowie über eine mögliche Veräußerung des Bestandsgeschäfts des LAIQON-Konzerns (ehemals Geschäftssegment LLOYD FONDS Real Assets). Der Aufsichtsrat beschäftigte sich zudem mit Vorstands- und Personalangelegenheiten der Gesellschaft und stimmte abschließend u. a. einer weiteren Patronatserklärung der LAIQON AG für die LAIQON Financial Service GmbH mit einem Maklerpool zu.
In seiner dreizehnten Sitzung am 26. September 2023 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den aktuellen Stand der Gespräche über eine mögliche Kooperation unter Beteiligung der LAIQON AG, der LAIC Vermögensverwaltung GmbH, der Union Asset Management Holding AG und der Union Investment Privatfonds GmbH. In diesem Zuge berichtete der Vorstand über den aktuellen Stand der Kooperation mit der Union Investment-Gruppe, die Hintergründe und den Ablauf der Verhandlungen über den Abschluss eines Memorandum of Understanding (MoU) und insbesondere die Gründe, aus denen der Vorstand den Abschluss des MoU und die Kooperation befürwortet. Dabei erläuterte der Vorstand auch die erwarteten Auswirkungen dieser Kooperation auf die weitere Entwicklung des LAIC-Teilkonzerns und hierbei insbesondere die erwartete AuM-Entwicklung und die gestiegenen Ertragschancen für den LAIC-Teilkonzern. Anschließend stimmte der Aufsichtsrat den Vorstandsbeschlüssen und dabei insbesondere dem Abschluss des MoU und dem weiteren Vorantreiben der geplanten Kooperation mit der Union Investment-Gruppe zu. Gegenstand der geplanten Kooperation ist die gemeinsame Auflage eines neuartigen fondsbasierten Investmentproduktes ("iFVV-Produkt"), das sich an Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken richtet.
In der vierzehnten Sitzung am 1. Dezember 2023 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat u. a. über die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft, insbesondere die Zusammensetzung des AuM-Wachstums im 2. Halbjahr 2023. Zudem führte der Vorstand den Aufsichtsrat durch die vorläufige Business Planung für 2024/25. Ferner stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat den aktuellen Projektstand der Kooperation und den Entwurf des Kooperationsvertrages mit der Union Investment vor. Anschließend stimmte der Aufsichtsrat u. a. dem Eingehen und dem weiteren Vorantreiben der Kooperation mit der Union Investment durch Abschluss eines Kooperationsvertrages zu. Anschließend informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den Status weiterer Projekte, u. a. über den Status des Joint Ventures "meine Bayerische Vermögen", den Fortschritt der Verhandlungen zum Verkauf des Bestandsgeschäfts, geplante weitere Token Projekte und gab einen Überblick über die Entwicklung der Bayerische Vermögen-Gruppe und die geplante Verschmelzung der Lange Assets & Consulting GmbH mit der BV Bayerische Vermögen GmbH. Abschließend beschäftigte sich der Aufsichtsrat u. a. mit Personalangelegenheiten der Gesellschaft.
In der fünfzehnten Sitzung am 12. Dezember 2023 erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat ausführlich den Vorstandsbeschluss zur Übertragung eines Großteils der Fondsgesellschaften des ehemaligen Geschäftssegments LLOYD FONDS Real Assets im Rahmen eines Kauf- und Übertragungsvertrages an den Geschäftsführer. In diesem Zuge erläuterte der Vorstand u. a. die Struktur und die nach Auffassung des Vorstands bestehenden Vorteile der Transaktion. Anschließend stimmte der Aufsichtsrat dem Vorstandsbeschluss und damit dem Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrages zu.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. August 2023 wurde die Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Der Aufsichtsrat hat daraufhin den Prüfungsauftrag verhandelt und den Auftrag erteilt. In diesem Rahmen wurden die Prüfungsschwerpunkte zusammen erörtert.
Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass dieser dem Aufsichtsrat über alle für seine Aufgaben, wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zur Kenntnis des Abschlussprüfers gelangen, unverzüglich berichtet.
Der von der LAIQON AG nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sowie der nach den Vorschriften des HGB erstellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der LAIQON AG wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Jahresabschluss und Konzernabschluss nebst Lageberichten haben von den Wirtschaftsprüfern jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Außerdem wurde das von der LAIQON AG gemäß Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) unterhaltene Risikofrüherkennungssystem von den Abschlussprüfern geprüft. Die Prüfung ergab, dass das Risikofrüherkennungssystem sämtlichen gesetzlichen Anforderungen vollständig entspricht.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft, den Lage- und Konzernlageberichtsowie die Berichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Alle Unterlagen standen dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Lage- und Konzernlagebericht geprüft und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers eingehend besprochen und ausgewertet. Der Abschlussprüfer nahm an der Besprechung teil und erläuterte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss und referierte über die Ergebnisse der Abschlussprüfungen. Alle Fragen der Sitzungsteilnehmer wurden beantwortet. Der Aufsichtsrat stimmte nach den Beratungen dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu.
Der Aufsichtsrat hatte nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände und billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht in seiner Sitzung am 27. März 2024. Der Jahresabschluss 2023 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hatte nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung auch keine Einwände gegen den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht und billigte diese. Er prüfte auch den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und schloss sich dem Vorschlag des Vorstands an.
Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LAIQON-Konzerns sehr für ihre persönliche Leistung und die erbrachte Arbeit.
Sehr verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat dankt Ihnen für Ihr Vertrauen und würde sich freuen, wenn Sie unser Unternehmen weiterhin auf seinem vielversprechenden Weg begleiten.
Hamburg, den 27. März 2024
Für den Aufsichtsrat
Dr. Stefan Rindfleisch, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Für unser Anlageuniversum bei unseren Mischfonds sind wir positiv für das Jahr 2024 gestimmt und ebenfalls für die nächsten Jahre. Besonders die Nebenwerte sollten wiederentdeckt werden und gemäß ihrem starken Gewinnwachstum auch wieder höherbewertet werden.
Viele unserer Fondspositionen hatten in den letzten Monaten eine zweistellige Kursperformance, allerdings ist der Gewinn pro Aktie ebenfalls stark gestiegen, so dass die Bewertungsmultiples weiter sehr niedrig geblieben sind. Übergeordnet gehen wir von einem Soft Landing bzw. No Landing aus, da wir weder auf der Angebotsseite, noch auf der Nachfrageseite starke Übertreibungen seit der zweiten Finanzkrise gesehen haben. Für den Sommer würden wir mit einer ersten Zinssenkung in den USA und danach auch in Europa rechnen. Mit entsprechenden Zinssenkungen, zwischen zwei bis vier Prozent je nach Region, sollten nicht nur wieder die Bewertungsmultiples steigen, sondern die Unternehmen werden auch wieder vermehrt zusätzliche Produkte und Dienstleistungen nachfragen, da sie sich günstiger refinanzieren können. Die Lohnkostensteigerungen sollten in 2024 ihren Höhepunkt erreicht haben und mit günstigeren Finanzierungskonditionen erfreuen sich auch die Gewinnmargen der Unternehmen einer erneuten Ausweitung.
Auf der anderen Seite sollten sich fallende Zinsen natürlich positiv auf die Kurse von Anleihen auswirken. Wir sind in beiden Assetklassen entsprechend für diese Entwicklung positioniert und werden unseren Cash-Anteil bis dahin weiter reduzieren, da die erwartete Entwicklung natürlich nicht positiv für die Konditionen am Geldmarkt sein kann. Bei den Rohstoffen sind wir sehr optimistisch für Kupfer ab dem zweiten Halbjahr 2024 und zusätzlich für Aluminium positiv gestimmt.
Besonders für die europäischen Nebenwerte erwarten wir eine erfreuliche Entwicklung. Mit ihrer attraktiven globalen Umsatzaufteilung zu teilweise absurd niedrigen Bewertungen aufgrund der Geopolitik und insbesondere der Politik in Europa und dem großen Bewertungsabschlag von Nebenwerten zu Unternehmen mit großen Marktkapitalisierungen.
Den größten Teil im Portfolio des WHC haben wir den Zyklikern gewidmet und hier besonders dem Truckbereich und Frühzyklikern wie Kion. Ebenfalls stark gewichtet ist der Technologiesektor mit vielen strukturellen Wachstumstrends und komplettiert durch eine aussichtsreiche Gewichtung mit Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich, genauer der Medizintechnik. Hauptsächlich sind wir im Mid Cap-Segment investiert, um von der angesprochenen Renaissance der Nebenwerte stark zu profitieren. Flankiert haben wir unter Wertorientierung einige interessante Large Cap-Ideen und um die Schwankungen im Aktienportfolio auszugleichen einen circa 30 %-igen Anteil in aussichtsreiche Anleihen investiert, wo der Markt eben auch bei fallenden Zinsen entsprechend profitieren sollte.
Es ist immer wieder ein sehr individueller Prozess, der sehr viel Zeit und Fleiß erfordert und ein Standardrezept gibt es leider nicht. Ähnlich sind für die Aktien und Analyse von Anleihen ständige Unternehmensbesuche und Vorstandstreffen notwendig. Um Geschäftsmodelle besser verstehen zu können, fahren wir gerne zu Industriemessen oder informieren uns bei Kunden und Wettbewerbern. Eine klare Säule im Analyseprozess ist stets neben der Untersuchung des Geschäftsmodells die Qualität und Verlässlichkeit des Vorstandes, die Qualität der Bilanz und die Anfälligkeit für Krisen. Da die Wertorientierung für unseren Investmentansatz eine zentrale Rolle bei der Titelauswahl zur Portfoliokonstruktion spielt, schaut man sich auch immer gleich globale Wettbewerber an. Ein attraktives Chance-Risiko-Verhältnis sowie unsere Fokussierung macht es in Krisenphasen einfach, den Überblick zu behalten und so wurde die Covid-19-Pandemie auch optimal überstanden und es wurde sogar das beste Performancejahr seit Fondsauflage des WHC in 2010. Oft haben wir für unsere Kernpositionen eigene Modelle und auch Gewinnschätzungen, wodurch man eine noch bessere Überzeugung zu seiner Investmententscheidung erhält und auch intensiver mit den Vorständen sprechen kann.
Die obenstehenden Angaben zu Performance und Risiko wurden sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis von Kenntnissen, Einschätzungen und Annahmen per März 2024 zusammengetragen. Sie spiegeln die Einschätzungen der LAIQON AG zum Zeitpunkt März 2024 wider und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung verändern. Eine Verantwortung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sowie den Eintritt von Prognosen wird nicht übernommen.
Im Gegensatz zu den USA erwarten wir für Europa weiterhin eine schwächere konjunkturelle Entwicklung. Insbesondere Deutschland leidet überdurchschnittlich unter dem Resultat des Ukrainekrieges und dessen weitreichenden Folgen. Beispielsweise bremsen die hohen Kosten für Energie und Lebensmittel nicht nur den privaten Konsum spürbar, sondern auch die so wichtigen Exporte und Investitionen vieler Industrieunternehmen. Mit Blick auf die Inflation sehen wir einen weiterhin rückläufigen Trend anhalten.
Für unseren Bottom-up orientierten Investmentansatz spielt die zukünftige Entwicklung der Konjunktur und der Inflation eine untergeordnete Rolle. Unser Augenmerk richtet sich auf die fundamentale Entwicklung einzelner Unternehmen, die wir teilweise schon seit Jahren immer wieder begleiten. Auch in einem schwierigen Umfeld gibt es somit Unternehmen, die sich behaupten und von einer robusten, globalen konjunkturellen Entwicklung profitieren können. In unserem Fokus steht dabei, ob die Unternehmen zukünftig in der Lage sind, ihre Zinsen zu begleichen und ihre Schuldenlast zu reduzieren. Ist dies wahrscheinlich und weisen die entsprechenden Anleihen eine überdurchschnittliche Rendite auf, investieren wir dort.
Ein wesentlicher Fokus unseres Nachhaltigkeitsansatzes liegt in der aktiven Kontribution der investierten Emittenten auf umweltrelevante SDGs (Nachhaltigkeitsfaktoren). Zudem wird ein Kontroversen Management durchgeführt, um ein adäquates Risikoprofil und eine positive nachhaltige Nettowirkung zu erreichen. Das Risikomanagement im Hinblick auf Nachhaltigkeit hat das Ziel, einen positiven Beitrag zur Performance zu liefern, wenn im Idealfall die Verbesserung von Governance von sinkenden Risikoaufschlägen begleitet wird. Unser Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikels 8 der Offenlegungs-Verordnung. Dabei hat er eine Mindestquote nachhaltiger Investitionen in Höhe von 20 %. Diese kann unter anderem über eine Allokation in grüne Anleihen abgebildet werden.
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Ausgezeichneter Track-Record |
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Renten-, Misch-, Aktien- und Hedgefonds |
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Mandate für institutionelle Kunden im Bereich Aktien & Renten |
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Vielzahl an Möglichkeiten der Nachhaltigkeitsumsetzung gemäß Art 8/9 Offenlegungsverordnung |
Engagement als potenzieller Treiber von Transformation und Performance
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Langjähriges Investmentteam mit Erfahrung |
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8 Aktienfondsmanager |
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4 Rentenfondsmanager |
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5 Mischfondsmanager |
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6 Analystinnen und Analysten |
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Hohe Wettbewerbsfähigkeit der Produkte als Grundlage künftigen Wachstums |
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Keine Kapazitätseinschränkungen zum Erreichen der langfristigen AuM-Ziele |
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Zusätzliches Wachstum durch differenzierte Nischenprodukte sowie Vertriebsskalierung |
Corporate Governance steht für eine verantwortungsvolle und transparente Führung und Kontrolle von Unternehmen. Die LAIQON AG misst einer guten Corporate Governance eine große Bedeutung zu.
Der "Deutscher Corporate Governance Kodex" (DCGK) enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Hierzu zählen neben seiner Organisation auch geschäftspolitische Grundsätze und Werte, Leitlinien sowie interne und externe Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Eine gute Corporate Governance soll maßgeblich zu einer verantwortungsvollen Unternehmensleitung und -kontrolle beitragen. Die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz sowie ein Bewusstsein für die Wirkungen des Geschäftsmodells auf Umwelt und Gesellschaft sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Zudem soll sie das Vertrauen von Aktionären, Investoren, Geschäftspartnern und Beschäftigten sowie der Öffentlichkeit in ein Unternehmen fördern.
Die LAIQON AG gehört aufgrund ihrer Notierung im Freiverkehr (Segment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse) nicht zu den börsennotierten Gesellschaften im Sinne des § 161 Abs. 1 AktG. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher derzeit rechtlich nicht verpflichtet, jährlich zu erklären, dass dem DCGK entsprochen wurde bzw. wird und welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der LAIQON AG gleichwohl entschieden, sukzessive ausgewählte Empfehlungen des DCGK umzusetzen. Mit Beschluss vom 26. März 2021 stimmten Vorstand und Aufsichtsrat dem Ziel- und Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der LAIQON AG sowie einem für die Gesellschaft und alle Beschäftigten gültigen Code of Conduct zu. Zudem stimmte der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zu, neben dem Ziel- und Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und den Code of Conduct auch die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands auf der Webseite der LAIQON AG unter www.laiqon.ag im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Corporate Governance zu veröffentlichen. Weiterhin wird die Satzung und der Handelsregisterauszug der Gesellschaft veröffentlicht.
Für die LAIQON AG als aktiver und nachhaltiger Investor ist Engagement gelebte Praxis. Als Treuhänder für die Anleger gilt das Interesse dem langfristigen Erfolg der investierten Unternehmen. Der Engagement-Ansatz folgt damit der langfristigen Wertsteigerung der Investments. Dabei bleibt das Fondsmanagement bewusst auch in Unternehmen mit transformativen Geschäftsmodellen investiert und versucht den Einfluss als aktiver Aktionär zu nutzen, um diese Unternehmen zu einem nachhaltigeren und verantwortlicheren Wirtschaften zu bewegen. Die Richtlinie zur Umsetzung von Nachhaltigkeit sowie die Engagement Richtlinie wurden im Juni 2023 aktualisiert bzw. erstellt. Zudem wurde weitere Richtlinien, u. a. zu Internationalen Normen und Vorgaben sowie zur Investitionspolitik veröffentlicht. Diese können ebenfalls auf der Webseite der LAIQON AG unter www.laiqon.ag im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Corporate Governance eingesehen werden.
Hamburg im März 2024
Dr. Stefan Rindfleisch, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dipl.-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer
Stefan Mayerhofer, Chief Wealth Officer
Zunächst stehen selbstverständlich und übergeordnet bei beiden Unternehmen die Bedürfnisse Ihrer Kunden im Fokus unseres Handelns. In der täglichen Arbeit heißt dies übersetzt, dass beide Unternehmen ihre Kunden personalisiert und hochgradig individualisiert betreuen. Unser Kredo lautet individuell, persönlich, transparent und unabhängig zu sein. Die Differenzierung der beiden Einheiten liegt sicherlich ein Stück in der Losgröße und dem Umfang der betreuten Mandanten. So hat die Lange Assets & Consulting GmbH beispielsweise etwa 50-60 Kunden in der Betreuung, wohingegen die BV Bayerische Vermögen GmbH über 2.000 Kunden aktiv betreut. Die niedrigere Kundenanzahl der Lange Assets & Consulting GmbH ist einhergehend mit der in den letzten Jahren erfolgreich weiter ausgebauten Family Office-Leistung zu sehen. Diese geht mit einer intensiven 360 Grad-Betreuung für die Kunden einher, welche oftmals über die klassische Verwaltung der liquiden Assets hinausgeht. In diesem Zusammenhang sind wir natürlich stolz darauf, dass wir diese Leistung nun auch unseren bayerischen Kunden anbieten können.
Jede Zusammenführung von unabhängigen Einheiten, ist immer ein Zusammentreffen unterschiedlicher Firmen und deren DNA, Führungsstile und Sichtweisen. Wie immer im Leben ist das Finden von Gemeinsamkeiten, sinnvollen Ergänzungen und das Herausarbeiten von Kompromissen mit Weitblick das vorherrschende Ziel.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre kann ich aber sagen, dass wir aus 1+1 mehr als 2 gemacht haben. Entlastung beim Thema Regulatorik und Administration, Zugriff auf eine sehr gute IT Abteilung, die zu erheblichen Steigerungen beim Thema Effizienz, Sicherheit und Skalierbarkeit geführt haben, Abbau von Redundanzen durch Zusammenarbeit mit Konzerntöchtern und nicht zuletzt der Zugriff auf eine leistungsfähige KI über das Wealth Tech LAIC für die Bereiche strategische und taktische Allokation und in der Vorselektion von Kollektivprodukten haben uns qualitativ und quantitativ nach Vorn gebracht. Insbesondere beim Thema KI sehe ich noch ein riesiges Entwicklungspotential und ich freue mich daran Teil nehmen zu dürfen.
Gibt es eine Kehrseite der Medaille? Selbstverständlich. Auch mein Team und ich mussten lernen, dass Konzernzugehörigkeit auch seinen Preis fordert. Aber im Gegensatz zu anderen Übernahmen im Sektor verfügen wir weiterhin über ausreichende Entscheidungsspielräume, um den unternehmerischen Spirit einer kleineren Einheit zu behalten.
Auf der Produktebene erwarte ich bei einer möglichen Fusion mit der Bayerischen Vermögen erhebliche Synergien bei 360 Grad-Dienstleistungen, im Bereich von Stiftungen und auch für unsere Family Office-Dienstleistungen. Neben einem starken Schub durch das Zusammenführen unterschiedlichen Knowhows und Erfahrungen gehe ich auch von einer erheblichen Verbreiterung des Zielkundenuniversums aus.
Wichtig ist auch das Thema Nachwuchs. Eine gemeinsame Vermögensverwaltungseinheit hat die kritische Größe, maßgerechte Aus- und Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und braucht sich als potentieller Arbeitgeber und Partner hinter den "großen" Bankadressen im Markt nicht zu verstecken
Im Bereich der Immobilien gibt es immer den schönen Spruch: Lage, Lage & Lage. Seit Gründung unserer Vermögensverwaltung im Oktober 2005 stand vergleichbar für uns immer im Vordergrund: Kunde, Kunde und Kunde. Basierend auf unserer Unabhängigkeit ist es immer unser Bestreben gewesen, gemeinsam mit dem Kunden einen langen Weg zu gehen, seine Bedürfnisse und Wünsche zu erfassen, auf neue Lebensumstände zu reagieren, um eine maßgeschneiderte Lösung nach bestem Wissen und Gewissen zu entwickeln. Was bedeutete dieses konkret: Schon vor dem Urteil des Bundfinanzgerichtes im November 2007 gab es bei der Lange Assets & Consulting keine Finder Fees, Abschlussprovisionen oder sonstige Vertriebserlöse durch Dritte. Für uns Stand und steht immer das Interesse des Kunden im Vordergrund und somit eine Partnerschaft auf Augenhöhe.
Die jüngsten Entwicklungen bei vielen Multi Family Offices zeigt, dass viele Marktteilnehmer die Informationen und Kenntnisse Ihrer Mandanten nutzen, um zum Teil teure und intransparente Kollektivprodukte im Bereich Privat Equity, Private Debt und geschlossenen Immobilienstrukturen zu vertreiben, um sich zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen.
Dieses Vorgehen gab es nicht und wird es auch in Zukunft bei unseren Family Office-Dienstleistungen nicht geben. Wir verstehen uns als Sparringspartner unserer Mandanten, binden wenn möglich vorhandene Netzwerke auf Mandantenseite mit ein, die wir bei Bedarf durch unsere Netzwerke ergänzen. Es gibt eine klare und transparente Darstellung der möglichen Vergütungen auf unserer Seite, gepaart mit einer leistungsfähigen, transparenten und unabhängigen Berichterstattung.
Die Kernkompetenz der m+c Asset Allocation GmbH ist ganz klar ein strukturierter und bewährter Investmentprozess, welcher in einen strategischen und einen taktischen Teil aufgeteilt ist. Dieser langjährig aufgebaute Erfahrungsschatz in Kombination mit klar definierten Prozessen unterstützt uns konzernweit als potenzieller Signalgeber und wird von internen wie externen Partnern mit in deren Allokationsprozesse eingebaut. Darüber hinaus unterstützt uns die Gesellschaft bei der objektiven und detaillierten Manager- und Produktauswahl, so dass diese auf unserer Plattform genutzt werden können. Zusammenfassend möchte ich an dieser Stelle klar hervorheben, dass die umfangreiche Erfahrung und der stringente Auswahlprozess entscheidend zur Qualität unserer Portfolios bei unseren Kunden beiträgt, wodurch diese von überdurchschnittlichen Ergebnissen profitieren.
Es ist sicherlich unstrittig, dass Daten der Rohstoff des 21. Jahrhunderts sind. Eine erfolgreiche und zukunftsorientiert ausgerichtete Vermögensverwaltung kommt nicht mehr umher, Unmengen von Daten zu verarbeiten. Unsere hauseigene KI hilft uns täglich bei der Auswertung der Daten, was die Entscheidungsbasis in vielerlei Hinsicht positiv beeinflusst. Nehmen wir zum Beispiel das Thema der Nachhaltigkeit. Hier sind die Daten der alles entscheidende Ansatzpunkt, um eine objektive Beurteilung der Unternehmen hinsichtlich der ESG-Kriterien erzielen zu können. Es ist auch klar, dass wir hier erst am Anfang stehen. Vor diesem Hintergrund sind wir sehr glücklich darüber, dass wir dieses Know-how bereits heute im Konzern nutzen können und darüber hinaus gegenseitig voneinander lernen.
Nehmen wir beispielsweise die LF-Premium Vermögensverwaltung. Diese bündelt alle unsere Kompetenzen der unterschiedlichen Spezialisten und der hauseigenen KI. Zunächst stehen natürlich die individuellen Vermögensziele der Kunden im Vordergrund. Danach erfolgt jedoch ein regelbasierter und strukturierter Investmentprozess, welcher die eigenen Analysen aus dem aktiven Asset Management in Verbindung mit den datenbasierten Vorschlägen der KI bringt. Auf dieser Basis bündelt unser Investment Komitee alle zur Verfügung stehenden Informationen und Analysen und leitet daraus die entsprechenden Handlungsentscheidungen unter Berücksichtigung des Risikomanagements ab. Dieser robuste Prozess sorgt für attraktive Renditen für unsere Kunden und zeigt bereits heute, wie die beiden Welten aus IQ und KI miteinander interagieren können.
Wir sind sehr stolz mit der größten Volksbank in Bayern und einer der größten in Deutschland in der Vermögensverwaltung neue und gemeinsame Wege gehen zu können. Dies ist aus meiner Sicht ein weiterer Beleg für die Zukunftsfähigkeit unserer beschriebenen und innovativen Ansätze. Beide Seiten bündeln in der "meine Bayerische Vermögen GmbH" (mBV) ihre jeweiligen Kompetenzen und unterbreiten somit den Kunden der Bank ein überaus attraktives Angebot für ihre liquiden Vermögen.
Das Produktportfolio der mBV bietet ein umfangreiches Leistungsangebot und deckt sämtliche Themen der Vermögensverwaltung im Bereich liquider und illiquider Anlagen ab. Die Vermögensverwaltung wird dabei die Wealth-Produkte und -Lösungen des LAIQON-Konzerns anbieten. Das heißt, sowohl standardisierte als auch KI-gesteuerte Strategien. Um eine unabhängige Beratung zu gewährleisten, werden zudem auch die Produkte und Lösungen aus dem genossenschaftlichen Finanzverbund der Volksbanken/ Raiffeisenbanken und Produkte von Drittpartnern angeboten.
Ein besonderes Augenmerk erhält dabei das Thema nachhaltiges Investieren. Die Kundinnen und Kunden erhalten u. a. die Möglichkeit, sich neben Investitionen in nachhaltige liquide Wertpapierstrategien auch direkt an Nachhaltigkeitsprojekten zu beteiligen. Zudem bekommen sie Zugang zu einem Impact Netzwerk in der Region Bayern.
Ein weiterer Schwerpunkt des Produktportfolios der mBV liegt beispielsweise auf dem Wirtschaftsstandort Bayern. Im Fokus steht dabei zum Beispiel ein gemeinsam aufgelegter neuer Publikumsfonds, der mBV - Bayern Fokus Multi Asset Fonds. Sein Portfolio fokussiert sich auf Unternehmen in Bayern und der DACH-Region.
Zusammenfassend muss man sagen, dass wir mit dem Start sehr zufrieden sind. Das Wichtigste ist jedoch, dass die Kunden zufrieden sind, was der deutliche Zulauf auf der Nachfrageseite belegt.
In einem volatilen Kapitalmarktumfeld, welches von starken Zinserhöhungen und einer Rekordinflation geprägt war, beendete die Aktie der LAIQON AG das Jahr 2023 mit einem Schlusskurs (XETRA) von 6,60 EUR. Die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 31. Dezember 2023 rund 115,4 Mio. EUR. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen über ausgewählte deutsche Börsenplätze und Tradegate betrug kumuliert rund 11.400 Stücke.
* ca. Angaben. Aktionäre von Unternehmen,
deren Aktien im Scale-Segment (Open Market) der Frankfurter
Wertpapierbörse notieren, unterliegen nicht der
Stimmrechtsmitteilungspflicht nach WpHG. Die Darstellung
der Aktionärsstruktur erfolgt daher nach bester
Kenntnis der Gesellschaft und vollständig ohne
Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität.
Stand: März 2024
** Lange Assets & Consulting GmbH
Mit der Eintragung in das Handelsregister am 2. Januar 2023 hat sich der bisherige Name Lloyd Fonds AG der Gesellschaft in LAIQON AG geändert. Damit verbunden war auch ein Wechsel des Börsenkürzels in LQAG (bisher: L1OA). Die bisherige internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A12UP29 und die nationale Wertpapierkennnummer (WKN) A12UP2 bleiben erhalten.
Im Februar und Mai 2023 platzierte die LAIQON AG die Wandelschuldverschreibung 2023/27 und die Wandelschuldverschreibung 2023/28.
Die Wandelschuldverschreibung 2023/27 wurde im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausschließlich von Investoren aus Deutschland und Luxemburg bezogen. Die Wandelschuldverschreibung 2023/27 wird mit einem Zinssatz in Höhe von 6,50 % p. a. verzinst. Sie wurde in den Handel im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapierkennnummer ISIN DE000A30V885 einbezogen.
Die Wandelschuldverschreibung 2023/28 wurde im Rahmen eines öffentlichen Angebots und einer parallel stattfindenden Privatplatzierung bezogen. Die Wandelschuldverschreibung 2023/28 wird mit einem Zinssatz in Höhe von 7,00 % p. a. verzinst. Sie wurde in den Handel im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapierkennnummer ISIN DE000A351P38 einbezogen.
Auf der Hauptversammlung der LAIQON AG am 23. August 2023 wurde mit einer Präsenz von rund 50 % des Grundkapitals alle Beschlüsse zu den 9 beschlussfähigen Tagesordnungspunkten mit Zustimmungsquoten von bis zu 99,94 % gefasst. Hierzu zählte insbesondere der Tagesordnungspunkt 8, der die Wiederwahl von Herrn Jörg Ohlsen und Herrn Prof. Wolfgang Henseler als Mitglied des Aufsichtsrats jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, beinhaltete. Beide Herren nahmen die Wiederwahl an. Auf der anschließenden Aufsichtsratssitzung der LAIQON AG wurde Herr Ohlsen erneut zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Zudem wurde ebenfalls unter Tagungsordnungspunkt 8 Herr Helmut Paulus zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, gewählt. Auch er nahm die Wahl an.
Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr Peter Zahn schied aus persönlichen Gründen aus dem Aufsichtsrat der LAIQON AG mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung aus.
Im Kapitalmarkt agiert die LAIQON AG mit einer transparenten und kontinuierlichen Kapitalmarktkommunikation. Die Veröffentlichungen können auf der Webseite der LAIQON AG unter der Domain www.laiqon.ag im Bereich Investor Relations und Newsroom eingesehen werden. Die Sichtbarkeit der Marke LAIQON soll durch eine Intensivierung der IR- und PR-Arbeit weiter ausgebaut werden.
Folgende Banken, Research- und Wertpapierhäuser erstellen regelmäßig Analysen bzw. (Kurz-) Studien und Updates zur LAIQON AG:
| Nu Ways (by Hauck Aufhäuser Lampe) Analysten | Update 28.02.2024; Buy (unverändert), Kursziel: 10,00 EUR |
| SMC Research | Update 08.02.2024 Buy (unverändert), Kursziel: 12,50 EUR |
| Alster Research | Update 07.02.2024 Buy (unverändert), Kursziel 10,50 EUR |
| M.M. Warburg Research | Update 03.01.2024 Buy (unverändert), Kursziel 13,00 EUR |
| Baader Europe | Update 19.12.2023 Buy (unverändert), Kursziel 10,00 EUR |
| Börsenkürzel | WKN: A12UP2 ISIN: DE000A1 2UP29 |
| Börsenplätze | Freiverkehr Frankfurt (Scale), Xetra, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart und Tradegate |
| Marktsegment | Scale |
| Anzahl Aktien * | 17.493.698 Stücke |
| Designated Sponsor | Baader Bank Aktiengesellschaft, mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG |
| Capital Market Partner | Baader Bank Aktiengesellschaft |
| Erster Handelstag | 28. Oktober 2005 |
| Gattung | Inhaber-Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR |
| Kurs (29.12.2023) ** | 6,60 EUR |
| Handelsvolumen 2023 (Durchschnitt ***) | 11.400 Stücke |
| Marktkapitalisierung (29.12.2023) **** | rund 115,4 Mio. EUR |
* Stand: 31.01.2024.
** Xetra Schlusskurs 29.12.2023.
*** Eigene Berechnungen kumulierter,
ausgewählter Handelsplätze über Bloomberg.
**** Anzahl Aktien: 17.483.396 Stücke.
Der Einsatz von KI- bzw. AI-Modellen in unserem Unternehmen folgt nicht einfach dem aktuellen Trend, sondern ist tief in unserer Philosophie seit Gründung verwurzelt. Ziel ist es den Anlageprozess effizienter und kundenorientierter zu gestalten. Wir integrieren diese Technologie in sämtliche Bereiche, von unseren Fonds über die Vermögensverwaltung bis hin zu unseren Partnerschaften, immer mit dem klaren Fokus auf den Nutzer und dessen individuelle Bedürfnisse. Unser Ansatz geht weit über die übliche Bereitstellung und Steuerung von 10-20 Standardstrategien hinaus. Wir berücksichtigen eine Vielzahl von Faktoren, um ein wirklich kundenfokussiertes Portfoliomanagement zu gewährleisten. Unsere KI stützt sich dabei auf objektive Daten und entscheidet täglich im Sinne unserer Kunden, unabhängig von äußeren Einflüssen, um den maximalen Nutzen für sie zu erzielen. Durch diesen Ansatz stellen wir eine Anlagestrategie sicher, die individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse jedes einzelnen Kunden zugeschnitten ist. Gesteuert durch eine Technologie, die unermüdlich und vorurteilsfrei im Hintergrund arbeitet.
Seit 2018 haben wir bei LAIC jährlich bedeutende Fortschritte gemacht. Wir fokussierten uns zunächst auf den Team-Aufbau und die Basis-Infrastruktur, um eine solide Datenbasis und Anbindung an Handelssysteme zu etablieren. 2019 entwickelten und lancierten wir in Kooperation mit der LAIQON AG das DAP 4.0 und führten erste Test-Trades durch, während wir parallel die BaFin-Lizenzierung vorbereiteten. Im April 2020 erhielten wir schließlich die BaFin-Genehmigung und legten unseren ersten Multi-Asset Fonds auf. 2021 markierte den Start unseres LAIC-Token 21 und die Einführung von ersten White-Label-Lösungen in Partnerschaften. Im gleichen Jahr begannen wir mit der Entwicklung eigener Applikationen, um unsere White-Label-Fähigkeiten und Kundenfokussierung nicht nur um Privatkundengeschäft, sondern auch für unsere Partner auszubauen.
In 2022 erweiterten wir unser Angebot hinsichtlich Nachhaltigkeit nicht nur in der Vermögensverwaltung sondern auch, indem wir unsere Fondspalette auf Nachhaltigkeit umstellten. Unsere Stärke im Umgang mit Daten spielte auch hierbei eine entscheidende Rolle, da Nachhaltigkeit vor allem ein datenbestimmtes Thema darstellt. 2023 führten wir Paris Aligned Aktienfonds ein und unsere Fonds erhielten Morningstar Performance-Auszeichnungen. Wir verbesserten unsere Applikationen durch den Wechsel von externen Lösungen zu eigenen Kundenportalen und einer eigenen LAIC iOS App für unsere Endkunden. Das Jahr wurde gekrönt durch die bedeutende Kooperation mit der Union Investment zur Entwicklung einer innovativen Vermögensverwaltungslösung.
Im Vergleich zum Wettbewerb hat unsere KI nach meiner Einschätzung mittlerweile ein Top-Level im Vergleich zu deutschen Marktteilnehmern erreicht. Wir sind der einzige Anbieter, der eine vollständige Wertschöpfungskette für Asset Management Solutions anbietet. Während einige unserer Mitbewerber KI im Investitionsprozess einsetzen, differenzieren wir uns durch den Einsatz Bayesianisch Neuronaler Netze. Dies ermöglicht es uns, sowohl Einzelwerte als auch Märkte zu prognostizieren.
Ein weiterer bedeutender Unterschied besteht zudem darin, dass wir auch im Investmentprozess ausschliesslich und nicht nur unterstützend wie viele Wettbewerber auf KI setzen. Diese Technologie ermöglicht uns, die Unsicherheit der Prognosen zu berücksichtigen und somit unsere Portfolioentscheidungen besser zu steuern.
Besonders heben wir uns in Bezug auf Mass Customization hervor. LAIC ist unserer Einschätzung nach der einzige Anbieter von hochindividualisierten Lösungen. Wir können dies, indem wir etablierte Asset Management Unternehmen über skalierbare Software an unsere Künstliche Intelligenz binden. Unsere Modelle ermöglichen es uns, individuelle KI-Portfoliolösungen für Kunden zu schaffen.
Unsere Alleinstellungsmerkmale erstrecken sich darüber hinaus auf die holistische White Label-Fähigkeit, die von der Onboarding-Strecke über Partner-Services bis zur individuell gestalteten Kunden-App und dem Reporting reicht. Wir bieten nicht nur Technologielösungen, sondern agieren auch als Portfoliomanager für hoch individualisierte Mandate und optimieren mittels selbstlernender Modelle, wobei wir auch Aspekte wie Nachhaltigkeit und die signifikante Reduktion von CO 2 -Ausstoß in unseren Lösungen berücksichtigen.
Anleger können sich, wie eben erläutert, unsere Mass Customization als eine hochgradig personalisierte Investmentlösung vorstellen. Die Basis für die Berücksichtigung individueller Kundenpräferenzen bildet unser KI-gesteuertes modulares Portfoliomanagement.
Unsere KI geht dabei über die reine Analyse aktueller Marktdaten hinaus und integriert aktiv die individuellen Präferenzen des Anlegers. Das Ergebnis ist ein äußerst flexibles und anpassbares Wealth Management. Die hohe Individualisierbarkeit zeigt sich beispielsweise in der freien Wahl von Faktorstilen und der Allokation in Ländern und Branchen. Darüber hinaus berücksichtigen wir ESG-Faktoren und Nachhaltigkeitsstandards, um hochpersonalisierte Mandatslösungen zu schaffen.
Anleger haben zudem die Möglichkeit, aus verschiedenen Risikoklassen zu wählen und individuelle Anlagerichtlinien festzulegen. Unsere KI-Prognosen berücksichtigen dabei nicht nur die Rendite, sondern auch das Risiko. Durch die Integration von Risiko-Overlay-Optionen wie VaR-Steuerung oder Volatility Targeting können Anleger ihre Risikopräferenzen genau nach ihren Bedürfnissen definieren.
Nochmals anders ausgedrückt bedeutet dies, dass Anleger die Freiheit haben, ihre Anlagestrategie KI gesteuert, hoch individualisiert nach ihren eigenen Bedürfnissen zu formen. Wir setzen dabei neue Standards, indem wir KI effizient einsetzen, insbesondere durch optimierte Deep Learning-Modelle. Durch das gezielte Training unserer KI mittels selbstlernender Bayesianisch Neuronaler Netze erzielen wir eine hohe Prognosefähigkeit für Einzelwerte und schaffen über 1.000.000 maßgeschneiderte Anlagestrategien für unsere Anleger.
In unserer Strategie nimmt die User Experience (UX) eine Schlüsselrolle ein, um die Brücke zwischen unseren Kunden und der zugrundeliegenden KI-Technologie im Backend zu schlagen. Durch intuitives Design und benutzerfreundliche Anwendungen schaffen wir Nähe und Verständnis für die komplexen Prozesse, die im Hintergrund ablaufen. Vom ersten Kontakt bis hin zu einer detaillierten Auswertung in einer eigenen App ist es unser Ziel, durch Transparenz und eine zugängliche Gestaltung das Vertrauen in unsere Technologie zu stärken. Der Individualisierungsgrad, den unser LAIC ADVISOR ® dabei ermöglicht, wird nur durch eine UX realisierbar, die es Anlegern leicht macht, ihre Bedürfnisse positiv und unkompliziert einzubringen. Unsere Berichterstattung klärt auf, welche Entscheidungen getroffen wurden und welche Auswirkungen sie für die finanziellen Ziele der Anleger haben. Mit eigenen Applikationen bieten wir dieses Erlebnis nicht nur direkt unseren Kunden an, sondern ermöglichen es auch Partnern, durch weitreichende White Labeling-Optionen, diese Nähe und Transparenz zu ihren Vorteilen zu nutzen.
Wir verstehen uns als Next Gen KI-Asset Manager und Technology Enabler. Die Entscheidung der Union Investment für die Zusammenarbeit mit LAIC basiert darauf, dass wir als Pioniere im KI-Asset Management für B2B2C-Solutions auf einer End-to-End-Technology aufbauen. Unsere skalierbare Software ermöglicht es, etablierte Asset Management Unternehmen an unsere Künstliche Intelligenz anzubinden und dadurch hochindividualisierte KI-Portfoliolösungen für Kunden zu schaffen. Die Union Investment kann damit nicht nur die Maximierung kundenspezifischer Anlageerfolge erreichen, sondern auch einen neuen Weg zu einer individuellen, zukunftsweisenden Geldanlage erschließen.
Unsere gemeinsame Vision besteht dabei darin, dass sich die Geldanlage der Zukunft durch datengestützte Entscheidungsfindung und verantwortungsbewusstes Investieren auszeichnet. Die von uns angebotenen Individualisierungsmöglichkeiten sind das Resultat des effizienten Einsatzes umfangreicher Daten, dem Training auf diesen Daten über selbstlernende Bayesianisch Neuronale Netze um eine hohe Prognosefähigkeit für Einzelwerte zu erzielen sowie schlussendlich der optimierten Portfoliokonstruktion zur Abbildung dieser individueller Präferenzen. Die End-to-End-Technology maximiert zudem die User Experience über ein digitales Onboarding, umfangreiche Partner-Services und unsere App. Diese innovativen Ansätze haben nach unserer Ansicht die Union Investment dazu bewogen, mit uns diese wegweisende Kooperation einzugehen.
Nachdem wir bereits in 2023 große Fortschritte bei den Umstellungen unserer Publikumsfonds verzeichnen konnten, liegt in diesem Jahr einer der Schwerpunkte auf Unternehmensdialogen. Das ist natürlich ein Teil unserer aktiven Strategie, bei der wir unsere Portfoliounternehmen eng begleiten wollen, zum anderen aber auch ein Ergebnis regulatorischer Anforderungen. In unserer quartärlichen PAI 1 -Analyse mit den Fondsmanagern ergeben sich unmittelbare Anknüpfungspunkte mit Unternehmen, um auf einzelnen Indikatoren auf Verbesserungsmöglichkeiten hinzuwirken. Wir betrachten dies als Teil unserer holistischen Bewertung von Unternehmen und können hier auch einen echten Mehrwert leisten. Hier wollen wir den LF - Global Multi Asset Sustainable strategisch zu einem Flaggschiffprodukt ausbauen, der unsere Kompetenzen konzernweit bündelt. Dies umfasst selbstverständlich als Artikel 9 Fonds auch den Nachhaltigkeitsaspekt. Weitere Schwerpunkte sind konzernweite Vereinheitlichungen der ESG-Datennutzung sowie Umsetzung unserer LAIQON internen Plattform für die Nachhaltigkeitsanalyse, dem Impact Modul. Letzteres ist allein wegen der Vielschichtigkeit und Breite von ESG-Daten ein komplexes Projekt.
Natürlich muss man feststellen, dass nach der SFDR 2 am Markt noch viel Heterogenität herrscht, wie "grün" Fonds tatsächlich sind. Das lässt sich nicht objektiv beantworten und es gibt natürlich strikte Fonds mit weitreichenden Ausschlusskriterien. Wir glauben aber an einen performance-orientierten Ansatz mit vorwärtsgerichtetem Blick. Gleichwohl wenden unsere Fonds gewisse Ausschlusskriterien an, die wir für die Fondspalette strategisch notwendig halten.
Für unsere Artikel 9 Fonds lässt sich die Frage allerdings schon klar beantworten. Diese Fonds investieren ausschließlich in nachhaltige Investitionen mit Ausnahme der Vermögenswerte, die für ein effizientes Portfoliomanagement notwendig sind. In der 2. Jahreshälfte 2023 hat unser Produktangebot hier mit vier weiteren Artikel 9 Fonds "Zuwachs" bekommen, während drei weitere Fonds "grüner" wurden im Sinne der Einhaltung der Mindestquote für nachhaltige Investitionen.
Natürlich bleibt die Antwort auf die Frage "grün" oder "nachhaltig" eine subjektive, nicht umsonst hat das sogenannte European ESG Template (EET), welches insbesondere den Vertrieb für Anlageprodukte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen erleichtern soll, bis zu 600 einzelne Datenfelder, um die Nachhaltigkeitsausprägung zu dokumentieren. Das ist eine enorme Herausforderung gegenüber den Kunden. Das FNG-Siegel betrachtet Artikel 8 gar als "Sammelbecken". Umso wichtiger ist es für uns, dass wir uns mit unserem Ansatz mehr differenzieren können. Das geht zuallererst natürlich über Performance, aber auch mit intuitiven und verständlichen Nachhaltigkeits-Ansätzen. Diese sollten jedoch nie den treuhänderischen Aspekt überfrachten.
Leider wird es für viele Leserinnen und Leser bei einer solchen Frage eher komplex. Aber wir haben hier mehrere Ansätze gefunden, je nachdem für welche Fondsstrategie der Ansatz Anwendung findet. Der einfachste und intuitivste Ansatz ist es beispielsweise für ein Renten- oder Mischfondsportfolio grüne Anleihen, die den Anforderungen der Green Bond Principles genügen, zu erwerben. Diese Anleihen finanzieren ausschließlich nachhaltigkeitsbezogene Projekte einzelner Unternehmen oder dienen nachhaltigen Finanzierungszwecken. Weitere Möglichkeiten ergeben sich dadurch, Unternehmen eines Indexes zu kaufen, der im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen steht, sprich zu einer laufenden CO 2 -Reduktion verpflichtet ist. Zuguterletzt haben wir seit Jahren den besonders durch qualitative Wertpapieranalyse bewährten Ansatz, über signifikante Beiträge zu den Sustainable Development Goals die nachhaltigen Investments, wie beispielsweise im LF - Green Dividend World, zu ermitteln und zu dokumentieren. Für jedes Investment wird ein detailliertes Nachhaltigkeits-KPI 3 -Sheet von den Fondsmanagern erarbeitet und beantwortet. Unsere Fonds berichten jährlich über die jeweiligen KVGen den Anteil nachhaltiger Investitionen im Fonds. Bis dato können wir feststellen, dass die Fonds komfortabel über den jeweiligen Mindestgrößen liegen und wollen auch in Zukunft so gut es geht über den regulatorischen Mindestanforderungen liegen. So haben wir für 2024 beispielsweise viele unserer Fonds dem rigorosen Prüfprozess für das FNG-Siegel 4 unterziehen lassen.
In der Dynamik, in der sich Nachhaltigkeit in den letzten Jahren entwickelt hat und weiterentwickeln wird gibt es in meinen Augen kein Ziel oder Endstadium. Die Ansätze entwickeln sich weiter, die äußeren Gegebenheiten verändern sich und die Regulatorik zwingt uns oft aufs Neue, unser Produktangebot, die Strategie und den Markt neu zu bewerten. Bis jetzt können wir sagen, dass wir uns bei den anstehenden regulatorischen Veränderungen, beispielsweise aus der ESMA-Namensgebungsrichtlinie 5 , bereits gut positioniert haben und mit wenigen Auswirkungen für unser Produktangebot rechnen. Bei all der komplexen Diskussion rund um das Thema Nachhaltigkeit sind wir uns jedoch sicher, dass Nachhaltigkeit grundsätzlich bleibt und für Finanzhäuser wie LAIQON immer mehr zur Normalität werden wird. Das merkt man auch daran, dass große Wettbewerber mit Bemühungen oder strategischen Fortschritten eher zurückhaltender werden. In meinen Augen, weil sie es mittlerweile einfach als Selbstverständlichkeit ansehen.
| Bekenntnisse | Umsetzung - Integration - Kundenpräferenzen | ||
| LAIQON AG (Partnerschaften) | Asset Management | Wealth Management | Digital Wealth |
| ▪ PRI | ▪ 95% der Publikumsfonds AuM Art. 8/9 SFDR * | ▪ Sensibilisierung der Kundengruppen auf Chancen/Risiken durch Nachhaltigkeit | ▪ LAIC ADVISOR® berücksichtigt PAI-Daten und individuelle Nachhaltigkeitspräferenzen mit Hilfe des DAP 4.0 |
| ▪ Science Based Target Initiative | ▪ Volle Transparenz über Nachhaltigkeit | ▪ Berücksichtigung individueller Anlagepräferenzen in Bezug auf Nachhaltigkeit | ▪ Verbindliche CO 2 -Emissions- Intensitätsreduktion in KI-Aktienfonds (Art. 9) |
| ▪ Carbon Disclosure Project | ▪ Klare Abwägung von positiven Beiträgen und Kontroversen | ▪ Leistungsangebot vollständig nach Art. 8 SFDR * | ▪ Berücksichtigung kundenindividueller Nachhaltigkeitspräferenzen |
| ▪ Österreichisches Umweltzeichen | ▪ Verfolgung SDG-Transitionspfad | ||
| ▪ FNG-Siegel 2023 und 2024 ▪ Beitrag zur CO 2 Neutralität | ▪ Transition stärken | ||
| ▪ Technische Zusammenarbeit mit dem WWF | |||
| Umsetzung LAIQON Produkt- und Lösungsangebot | |||
| ↑ | ↑ | ↑ | ↑ |
| ▪ PRI/CDP | ▪ UNGC/Normen | ▪ Nachhaltigkeitsrisiko | ▪ Green Bonds |
| ▪ Science Based Targets | ▪ Waffen | ▪ Internes Monitoring der PAI | ▪ SDGs /PAB/CTB |
| ▪ WWF | ▪ Fossile Energieträger | ▪ Nachhaltigkeitsdaten | ▪ Science Based Target Status |
Gerade im Wealth Management gibt es einige Besonderheiten, die die Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsambitionen etwas herausfordernder gestalten. Das ist zum einen der direkte Umgang mit dem Endkunden, also dem B2C-Geschäft, wenn man so will. Das steht gegenüber dem Geschäft mit Publikumsfonds, bei der wir hauptsächlich mit Vertriebspartnern arbeiten, also eher B2B2C. Zum anderen sind die Kundenbedürfnisse im Wealth Management viel heterogener. Individuelle vermögende Kunden können oft eigene Vorstellungen haben, was Nachhaltigkeit betrifft. Diese müssen wir dann auch zu einem gewissen Grad zulassen. Für unsere standardisierte Vermögensverwaltung der PVV haben wir bereits ein gewisses Maß an Nachhaltigkeit Ende 2022 formalisieren können. Für die Anlageberatung und die individuelle Vermögensverwaltung der BV Bayerische Vermögen GmbH haben wir wichtige Maßnahmen in die Wege leiten können, in denen wir sowohl Nachhaltigkeitsrisiken als auch Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren systematischer berücksichtigen können. Das gilt für Direktinvestitionen in Aktien und Anleihen aber auch für Drittfonds. Diese werden auch im regelmäßigen Turnus überwacht. Das machen wir nicht, um unser Anlageuniversum unnötig einzuschränken sondern betrachten dies als 360 Grad-Analyse für unsere Kunden.
Im Bereich Digital Wealth können wir die Nachhaltigkeitsausprägungen für unsere Anlagestrategien dank unserer flexiblen und datengetriebenen IT-Infrastruktur effizient im Algorithmus umsetzen. Hier arbeiten wir eng mit dem Team bei LAIC zusammen, um die bestmögliche Lösung parat zu haben.
Als LAIQON sind wir Teil verschiedener Brancheninitiativen. Insbesondere die Mitgliedschaften bei PRI 6 und CDP 7 bieten uns viele Möglichkeiten, uns an effektiven Kampagnen zu beteiligen und wirksam nach außen aufzutreten. Unsere Beschäftigten binden wir in unsere Nachhaltigkeitsstrategie bestmöglich ein, unter anderem über Schulungen oder regelmäßigen Komitee-Sitzungen, bei denen strategische aber auch operative Themen besprochen werden.
Auf Konzernebene ist unsere Nachhaltigkeitsagenda Teil der Gesamtstrategie GROWTH 25 von LAIQON und sollte diese auch niemals überfrachten. Wir betonen, dass wir als noch junges Unternehmen in dieser Form mit noch jungem Markennamen zusammenwachsen und wachsen müssen, aber stets dabei auch auf ein nachhaltiges Geschäftsmodell setzen, dass zukunftsfähig und resilient ist. Unser wesentlichstes Thema ist bei LAIQON die Kapitalanlage als Treuhänder für unsere Kundinnen und Kunden.
Weitere Fortschritte wie die Anpassung der Dienstreiserichtlinie im Bezug auf nachhaltige Verkehrsmittel, unser Zuschuss für die Beschäftigten zum Deutschlandticket aber auch die nach wie vor geltende Regelung zum Mobilen Arbeiten sind dabei in unseren Augen für ein zeitgemäßes Finanzhaus wie LAIQON notwendig, um glaubwürdig zu sein. Dabei sind wir aber noch nicht am Ende und analysieren fortwährend Kooperationsmöglichkeiten und striktere Zielsetzung für uns selbst. Dies natürlich auch mit wachem Blick auf die bald anstehende Berichtspflicht im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD 8. Hier erwarten wir große Veränderungen für uns und für die Realwirtschaft.
1 Bei den PAIs (Principal Adverse Impact (PAI)
Indicators - also negative Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren) geht es um die Frage, inwieweit
sich die Investitionsobjekte negativ auf die Umwelt,
Sozial- und Arbeitnehmerbelange oder die Menschenrechte
auswirken können.
2 SFDR: Sustainable Finance Disclosure
Regulation. Verordnung des EU-Gesetzgebers über
nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
Finanzdienstleistungssektor.
3 KPI: Key Performance Indicators,
Schlüsselkennzahlen.
4 Das FNG-Siegel für nachhaltige
Investmentfonds hat das FNG gemeinsam mit Finanzfachleuten
und Akteuren der Zivilgesellschaft erarbeitet.
Qualitätsstandards für nachhaltige Anlageprodukte
weiterzuentwickeln und beständig zu verbessern, um
damit die Qualität nachhaltiger Geldanlagen zu
sichern, gehört zu den Kernaufgaben des FNG.
5 Die Europäische Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Richtlinien
für Fondsnamen vorgeschlagen, insbesondere für
Fonds, die ESG- oder Nachhaltigkeitsbegriffe verwenden.
Diese Änderungen zielen darauf ab, das Risiko von
"Greenwashing" zu minimieren und sicherzustellen, dass
Fondsnamen die Anlageziele und -strategien des jeweiligen
Fonds widerspiegeln.
6 PRI sind eine 2006 gegründete
Investoreninitiative in Partnerschaft mit der
Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms UNEP und dem UN
Global Compact. Ziel der Initiative ist es, die
Auswirkungen von Nachhaltigkeit für Investoren zu
verstehen und die Unterzeichner dabei zu unterstützen,
diese Themen in ihre Investitionsentscheidungsprozesse
einzubauen. Sie tragen so zu einem nachhaltigeren globalen
Finanzsystem bei.
7 Das Carbon Disclosure Project (CDP) ist eine
im Jahr 2000 in London gegründete
Non-Profit-Organisation mit dem Ziel, dass Unternehmen und
auch Kommunen ihre Umweltdaten veröffentlichen, etwa
die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen und den
Wasserverbrauch.
8 Die im November 2022 vom EU-Parlament
verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive
(CSRD) ändert den Umfang und die Art der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
tiefgreifend. Mit der CSRD werden bestehende Regeln zur
nicht-finanziellen Berichterstattung erheblich erweitert.
Der LAIQON-Konzern ist eine innovative Asset Management-Factory für nachhaltige Kapitalanlagen mit einem verwalteten Vermögen von 6,1 Mrd. EUR. Mit einem Full-Service-Angebot an nachhaltigen Wealth-Produkten und Lösungen wendet sich der LAIQON-Konzern sowohl an private als auch an institutionelle Kunden. Zum 31. Dezember 2023 ist der LAIQON-Konzern im Wesentlichen in die vier Geschäftssegmente LAIQON Asset Management, LAIQON Wealth Management und LAIQON Digital Wealth sowie LAIQON Group strukturiert.
Der LAIQON-Konzern bietet seinen Kunden aktuell über 50 Wealth-Produkte und Lösungen an. Die cloudbasierte Digital Asset-Plattform 4.0 ist digitales Herzstück und zentrale Komponente der Asset Management-Factory. Der aufgebaute Ansatz dient dabei erstens als Basis für die Produktqualität der angebotenen Wealth- Produkte und Lösungen und zweitens als Basis für interne und externe Skalierbarkeit. Dies geschieht sowohl durch einen intern gesteuerten "Best-in-Class-Direct"-Vertriebsansatz als auch über "Inside-White-Label-Partnerschaften".
Als börsengelistetes Unternehmen wird die Geschäftsführung des Vorstands der LAIQON AG durch den Aufsichtsrat überwacht. Der Aufsichtsrat besteht laut Satzung aus fünf Mitgliedern. Diese sind zum 31. Dezember 2023 Dr. Stefan Rindfleisch (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Jörg Ohlsen (stellvertretender Vorsitzender), Oliver Heine, Prof. Wolfgang Henseler und Helmut Paulus.
Den Vorstand der LAIQON AG stellen zum 31. Dezember 2023 Dipl.-Ing. Achim Plate als Chief Executive Officer (CEO) sowie Stefan Mayerhofer als Chief Wealth Officer (CWO). Als CEO verantwortet Achim Plate die Entwicklung der Unternehmensstrategie "GROWTH 25". Er verantwortet zudem die Geschäftssegmente LAIQON Asset Management und LAIQON Digital Wealth. Darüber hinaus verantwortet er das Geschäftssegment LAIQON Group, in dem im Wesentlichen die administrativen Prozesse des LAIQON-Konzerns sowie die Vertriebsaktivitäten gebündelt sind. Dazu zählen die Konzernressorts Finanzen, Personal, Recht & Compliance, IT sowie IR und PR. Stefan Mayerhofer verantwortet als CWO das Geschäftssegment LAIQON Wealth Management.
Unterhalb des Vorstands wurde ein Führungskreis etabliert, der mit hochqualifizierten und erfahrenen Geschäftsführern aus einzelnen Konzerngesellschaften der einzelnen Geschäftssegmente der LAIQON AG sowie ausgewählten Stabsstellenleitern wie beispielsweise Personal und IT besetzt ist und sich regelmäßig mit dem Vorstand berät. Zudem wurde ein erweiterter Führungskreis ergänzt durch ausgewählte weitere Mitarbeiter etabliert, der sich mindestens einmal im Jahr mit dem Vorstand und dem Führungskreis über die laufende Entwicklung der Gesellschaft austauscht.
Die Unternehmenskultur der LAIQON AG ist durch flache Hierarchien, abteilungsübergreifende Team- und Projektarbeit sowie kurze Entscheidungswege geprägt. Per 31. Dezember 2023 waren 160 (Vj.: 154) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LAIQON-Konzern beschäftigt (siehe auch Kapitel 4, Mitarbeiter und Vergütungsbericht im Lagebericht).
Der LAIQON-Konzern umfasste zum 31. Dezember 2023 20 (Vj.: 25) verbundene Tochterunternehmen, die gemäß Rechnungslegungsstandard IFRS vollkonsolidiert werden. Weiterhin zählen zum LAIQON-Konzern 8 (Vj.: 46) assoziierte Unternehmen. Zudem zählen 76 (Vj.: 125) Beteiligungen zum Konzern.
Die kollektive Finanzportfolioverwaltung im Geschäftssegment LAIQON Asset Management erbringen die SPSW Capital GmbH, Hamburg, sowie die MFI Asset Management GmbH, München. Beide Gesellschaften sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit einer Erlaubnis nach § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Der Vertrieb der Fonds wird in Deutschland von der Vertriebsgesellschaft, der LAIQON Solutions GmbH, Hamburg, erbracht, die über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Gewerbeordnung (GewO) verfügt. In Österreich erfolgt der Vertrieb unter dem EU-Pass der LAIC Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, einem weiteren Wertpapierdienstleistungsunternehmen des LAIQON-Konzerns, mit einer Erlaubnis nach § 15 WpIG.
Zum Geschäftssegment LAIQON Wealth Management gehören die Vermögensverwalter Lange Assets & Consulting GmbH, Hamburg, sowie die BV Bayerische Vermögen GmbH, München. Beide Gesellschaften erbringen individuelle Finanzportfolioverwaltung und besitzen ebenfalls die Erlaubnis nach § 15 WpIG. Über die m + c Asset Allocation GmbH erfolgt zudem eine unabhängige spezialisierte Allokationsberatung für Kapitalanlagen institutioneller Anleger.
Das Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth umfasst u. a. die Dienstleistungen des WealthTech LAIC, die Beteiligung an dem Robo-Advisor growney sowie die Aktivitäten hinsichtlich der Tokenisierung von Assets über die LAIQON Token GmbH, Hamburg.
| LAIQON AG, HAMBURG | |
| 100 % | - BV Bayerische Vermögen GmbH, München |
| - MFI Asset Management GmbH, München | |
| - m+c Asset Allocation GmbH, München | |
| - LAIC AIF GmbH, Hamburg | |
| - LAIC AIF Token Mitarbeiter GmbH & Co. KG, Hamburg | |
| - LAIC AIF KVG GmbH, Hamburg | |
| - LAIQON Solutions GmbH, Hamburg | |
| - LAIQON Token GmbH, Hamburg | |
| - 53.10. Real Assets Treuhand GmbH, Hamburg | |
| - 53.10. Real Estate Management Gm, Hamburg | |
| - TradeOn GmbH, Hamburg | |
| 90 % | - Lange Assets & Consulting GmbH, Hamburg |
| - SPSW Capital GmbH, Hamburg | |
| 90,25 % | - LAIC Capital GmbH, Hamburg |
| - LAIC Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg | |
| 75 % | - growney GmbH, Berlin |
| - growney Technology & Service GmbH, Berlin | |
| 80 % | - LAIC Intelligence GmbH, Hamburg |
| 82,36 % | - LAIC AIF Token GmbH & Co. KG, Hamburg |
| 60 % | - LAIQON Financial Service GmbH, Hamburg |
| 70 % | Assoziierte Unternehmen: - V:KI GmbH, Hamburg |
| 25 % | - meine Bayerische Vermögen GmbH, Rosenheim |
| - Weitere assoziierte Unternehmen | |
| 76 Beteiligungen der Kategorie "Fair Value through Profit or Loss" |
Das WealthTech LAIC ist als Teilkonzern der LAIQON AG organisiert. Der LAIC-Teilkonzern setzt sich zusammen aus der LAIC Capital GmbH, Hamburg, als Zwischenholding und deren Tochtergesellschaften, der LAIC Intelligence GmbH, Hamburg, der LAIC Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, und der V:KI GmbH, Hamburg. Als Vermögensverwalter erbringt die LAIC Vermögensverwaltung GmbH die Finanzportfolioverwaltung und verfügt ebenfalls über die Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 15 WpIG. Gegenstand der LAIC Intelligence GmbH sind die Bereitstellung, der Betrieb, die Wartung und die Pflege, die Lizenzierung sowie die Entwicklung von IT- und Softwareprodukten. Das FinTech growney GmbH, Berlin, erbringt ebenfalls Finanzportfolioverwaltung und verfügt über die Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 15 WpIG.
Zum Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth gehört zudem die LAIQON Token GmbH, Hamburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Betreuung von Unternehmen bei der Ausgabe (tokenisierter) Finanzinstrumente. Die Leistungen umfassen insbesondere Beratungen bei der Konzeption der (tokenisierten) Finanzinstrumente und deren Vermarktung sowie Unterstützung bei der Investor Relation einschließlich Anlegerbetreuung.
Ein weiteres der 20 vollkonsolidierten Unternehmen im LAIQON-Konzern ist die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH, die die Kommunikation mit den Anlegern der noch vorhandenen Bestandsfonds im Geschäftssegment LAIQON Group übernimmt (siehe Kapitel 2.2.2, LAIQON Group).
Die Beteiligungsstruktur des LAIQON-Konzerns ist auf der vorherigen Seite abgebildet. Zudem wird im Kap. 6.9.5.2 des Konzernanhangs der Konsolidierungskreis und Konzernanteilsbesitz gemäß § 313 Abs. 2 HGB dargestellt.
Der LAIQON-Konzern verfügt über ein internes Planungs- und Steuerungssystem, das es ermöglicht, auf Veränderungen der Märkte und des Umfelds zeitnah und effizient reagieren zu können. Abweichungen von strategischen und operativen Zielen werden so erkannt und entsprechende Anpassungen eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des internen Steuerungssystems ist das ausführliche Berichts- und Informationswesen.
Für das kurzfristige Liquiditätsmanagement greift die Finanzabteilung auf eine rollierende Liquiditätsplanung zurück, die einen Planungshorizont von einem Jahr abbildet. Daneben kommt eine mittelfristige Finanzplanung zum Einsatz. Sowohl die kurzfristige Liquiditätsplanung als auch das mittelfristige Modell bauen auf der aktuellen Geschäftsplanung des LAIQON-Konzerns auf und sind miteinander abgestimmt. Im Rahmen von mindestens monatlichen Berichten wird der Vorstand der LAIQON AG in einem Plan-Ist-Vergleich über alle relevanten Kennzahlen informiert. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie über die Aussichten der Gesellschaft. Bei für die Gesellschaft grundlegenden Geschäften holt der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats ein. Insgesamt haben im Geschäftsjahr 2023 15 Aufsichtsratssitzungen stattgefunden (siehe Kapitel Bericht des Aufsichtsrats).
Die zentralen Steuerungsgrößen des LAIQON-Konzerns sind neben der Entwicklung der Assets under Management (AuM) die Entwicklung der Umsatzerlöse und das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibung und Amortisation (EBITDA).
Das organische Wachstum bei Kunden und Assets under Management (AuM) wurde auch im Geschäftsjahr 2023 erfolgreich fortgesetzt. Die AuM des LAIQON-Konzerns stiegen zum 31. Dezember 2023 in den Geschäftssegmenten LAIQON Asset Management, LAIQON Wealth Management und LAIQON Digital Wealth auf 6,1 Mrd. EUR (Vj: 5,7 Mrd. EUR). Die Umsatzerlöse des LAIQON-Konzerns stiegen deutlich auf 30,7 Mio. EUR (Vj: 21,6 Mio. EUR). Die eingeleiteten Wachstumsinitiativen mit "GROWTH 25" und die damit verbundenen Skalierungseffekte führten darüber hinaus zu einer deutlichen Verbesserung des EBITDA. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum verbesserte sich das EBITDA auf -4,7 Mio. EUR (Vj.: -9,9 Mio. EUR).
Um frühzeitig unternehmensgefährdende Entwicklungen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können, verfügt die LAIQON AG über ein Risikomanagementsystem. Das Unternehmen erstellt halbjährlich einen Risikobericht, der durch den verantwortlichen Risikoadministrator erhoben und plausibilisiert wird. Der Risikobericht wird dem Vorstand vorgelegt, von ihm geprüft und freigegeben (siehe auch Lagebericht Kapitel 5 Risikobericht).
In 2023 belasteten laut dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die hohen Inflationsraten und die geldpolitische Straffung der Notenbanken die Weltwirtschaft. Die konjunkturelle Dynamik der Weltwirtschaft ließ gegenüber dem Frühjahr im Jahresverlauf nach. Der globale Warenhandel verlief gedämpft. Das insgesamt schwache Warenhandelsvolumen dürfte maßgeblich auf einen postpandemischen Nachholeffekt zurückzuführen sein, der zu einem temporär höheren Dienstleistungskonsum führte und im Jahresverlauf 2023 abklang. Zusätzlich wurde die weltweite Güternachfrage durch die konjunkturelle Schwäche, vor allem in Europa und Asien, gedämpft. Stützende Impulse für die Weltkonjunktur gab es lediglich aufgrund der starken Binnennachfrage in den USA. Die schwache Binnennachfrage sowie der fragile Immobiliensektor in China dämpften auch das Wachstum in der Gruppe der Schwellen- und Entwicklungsländer. In vielen anderen Regionen der Welt, wie in Japan, im Euro-Raum sowie im Vereinigten Königreich belasteten die hohen Inflationsraten die privaten Konsumausgaben. Im Vergleich zu den USA ist die Verbraucherpreisinflation in Europa höher und belastete die private Konsumnachfrage, da die real verfügbaren Einkommen der Verbraucher deutlich gesunken sind. Darüber hinaus zeigen sich sowohl in Europa als auch in den USA die zeitlich verzögerten Effekte der Geldpolitik auf die Investitionen, vor allem die Bauinvestitionen. Da die Inflationsraten weltweit inzwischen zurückgehen, dürfte die geldpolitische Straffung durch die Zentralbanken in den USA, im Euro-Raum und im Vereinigten Königreich ihren Höhepunkt nahezu erreicht haben. Dennoch verbessern sich die Konsumaussichten in vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften lediglich graduell. Insgesamt bleibt der globale konjunkturelle Ausblick daher verhalten. Für das Jahr 2023 erwartet der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ein Wachstum des globalen Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 2,7 %.
In Deutschland war die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 noch durch die Folgen der Energiekrise im Jahr 2022 und die erhöhte Inflation geprägt. Ein starker Rückgang der Wirtschaftsleistung ist zwar bislang ausgeblieben. Auf einen Wachstumspfad kehrte die Gesamtwirtschaft in Deutschland allerdings bislang nicht zurück. Angesichts der global gedämpften Konjunktur und der geldpolitischen Straffung in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften gingen auch keine nennenswerten expansiven Impulse vom Außenhandel und den Investitionen aus. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwartet daher, dass das deutsche BIP im Jahr 2023 um 0,4 % zurückgeht.
Nach Einschätzung des LAIQON-Konzerns war das Jahr 2023 insgesamt geprägt von einer weiterhin restriktiven Geldpolitik der westlichen Notenbanken mit dem Ziel, die hohen Inflationsraten des Vorjahres in Richtung des langfristigen Inflationsziels von 2 % zu reduzieren. Damit einhergehend schwächte sich die reale Wirtschaftsentwicklung global deutlich ab. Die USA verzeichneten hierbei durch eine expansive Fiskalpolitik, welche im Kontrast zur restriktiven Notenbankpolitik steht, relativ zur Eurozone eine Resilienz.
Auch die Inflationsraten schwächten sich im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich ab. Zum Großteil ist die Entspannung in der Preisentwicklung darauf zurückzuführen, dass sich die angebotsbedingten Faktoren ("Supply-Driven-Inflation") im Zuge der Corona-Pandemie entspannt haben, zum anderen konnten die Notenbanken mit den späten aber dann deutlichen Zinserhöhungen die mittel- bis langfristigen Inflationserwartungen im Zaum halten.
In den USA zeigten sich die ersten negativen Spuren der restriktiven Zinspolitik im März 2023 durch die Pleite der Silicon Valley Bank und weiterer Institute aus dem Regionalbanken-Bereich, welche mit einer Kombination aus abgewerteten Anleihebeständen bei gleichzeitig hohen Abflüssen (Bankrun) zu kämpfen hatten. Ruhe in die (Regional)-Bankenkrise, welche in Europa in der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS mündete, kehrte dadurch ein, dass die Fed durch das "Bank Term Funding Program" Liquidität gegen hohe Sicherheiten zum Nominalwert zur Verfügung stellte und schwächelnde Banken nicht mehr zur Realisation von Marktwertverlusten gezwungen waren.
Nachdem in den USA gegen Ende 2023 zunehmend ersichtlich war, dass die Inflation sich stetig in Richtung des Zielkorridors der Fed bewegt, deutete die Fed im Rahmen der Dezember-Sitzung eine Zinswende für 2024 an.
Europa und die Eurozone stehen durch den Krieg in der Ukraine unter einem besonderen geopolitischen Druck. Die damit einhergehenden Anpassungsprozesse, insbesondere im Energiebereich, führen gerade für Deutschland zu stagflationären Tendenzen und bedingen eine mögliche Stagnation. Gleichzeitig besteht die Gefahr einer "Re-Globalisierung" in Kombination mit einem "Inflation Reduction Act" in den USA zu einer Verlagerung von Industrieproduktion und Direktinvestitionen von Europa (und Deutschland) in Richtung der USA.
China als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt enttäuschte die Erwartungen in 2023 im Kontext der "Öffnung" nach den corona-bedingten Lock-Downs. Ein deutlich positiver Nachfrageimpuls blieb aus, da insbesondere der Konsument weiterhin verunsichert ist und die Probleme am Immobilienmarkt weiterhin das Wachstum bremsen.
Überraschenderweise konnten sich viele Länder der Emerging Markets trotz der restriktiven US Zinspolitik robust entwickeln. Eine Kapitalflucht wie in den 90er Jahren stellte sich in dieser Region nicht ein.
Geopolitisch konnte trotz der terroristischen Attacke der Hamas in Israel und der daraufhin folgenden militärischen Intervention Israels im Gazastreifen ein Flächenbrand bis Ende 2023 verhindert werden.
Im Ergebnis erzielten die wesentlichen Aktienindizes im Berichtsjahr durchweg positive Ergebnisse. Im Einzelnen schnitten der global ausgerichtete Leitindex MSCI World (in USD) mit +21,77 % (Vj.: -19,6 %), der EURO STOXX50 mit +19,19 %, (Vj.: -11,9 %), der DAX mit +20,31 %, (Vj.: -12,3 %), der MDAX mit +8,04 % (Vj.: -28,5 %) sowie der SDAX mit +17,06 %, (Vj.: -27,3 %) mit starken Zuwächsen ab.
Auch wenn der Pessimismus zu Jahresbeginn 2023 noch groß war und die Mehrheit der Marktteilnehmer von einem schwierigen Kapitalmarktumfeld ausging, die Erwartungshaltung für eine deutliche US Rezession war sehr ausgeprägt, zeigten sich sowohl die Aktien- als auch die Rentenmärkte weniger volatil als im Vorjahr. Trotzdem war das Jahr geprägt von zwischenzeitlich hohen Schwankungen, größtenteils ausgelöst durch die starken Bewegungen am Zinsmarkt.
Im März 2023 sorgte die Bankenkrise in den USA (und Europa) für kurzzeitige Verwerfungen, welche jedoch durch ein Eingreifen der Notenbanken und der Politik schnell beendet werden konnten.
Am Immobilienmarkt waren deutliche Verwerfungen - gerade im Commercial Real Estate Bereich in den USA, aber auch im Finanzierungsmarkt in Deutschland - zu erkennen, welche auch per Ende 2023 noch zu spüren waren.
Ein größeres Schock-Ereignis ergab sich jedoch nicht, so dass sich der VIX (Volatilitätsindex des S&P 500) stetig ab Q2 2023 unterhalb der 20er Marke bewegte.
Nachdem die letzte Zinsanhebung der Fed im Juli erfolgte und die Märkte bereits auf eine baldige Zinswende setzten, testete die 10-jährige US Treasury Rendite das Niveau bei 5 % im Oktober 2023 um danach den Rückwärtsgang einzulegen und schloss das Jahr bei 3,88 %. Ein ähnliches Muster zeigte die 10-jährige Bund- Rendite, welche in der Spitze im Oktober 2023 ein Niveau bei knapp unter 3 % erreichte und das Jahr auf einem Niveau bei 2,02 % beendete.
Die Aktienmärkte konnten sich im Jahresverlauf deutlich positiv entwickeln, wobei zwischen August und Oktober eine längere Korrektur einsetzte. Mit den rückläufigen Renditen am Zinsmarkt, getrieben durch die Hoffnung auf eine baldige Zinswende und dem Ausbleiben von neuen inflationären Schocks, setzte eine beeindruckende Jahresendrally ein.
Als Haupttreiber der positiven Aktienentwicklung in 2023 gilt es die "Magnificient 7" Aktien in den USA (ehemals US BIG TECH) zu erwähnen, welche zu einem Großteil der positiven S&P 500 Performance beitrugen. Gerade NVIDIA konnte von der Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz positiv profitieren. Im Zuge der Jahresendrally konnten insbesondere die europäischen Aktienmärkte überzeugen.
Der S&P 500 beendete das Jahr mit +22 % (in EUR), der DAX lag knapp dahinter mit +20,31 %.
Die Credit-Märkte zeigten sich ebenfalls insgesamt freundlich, da sich die Risikoaufschläge (Spreads) in 2023 deutlich einengen konnten und zum Jahresende den Rückgang in den Staatsanleihe-Renditen aus Durationssicht positiv unterstützten. Trotz der seit Ende 2022 spürbar angestiegenen Ausfallraten blieben größere Verwerfungen im Credit-Bereich aus. Mit Euro Investment Grade Anleihen konnte eine Performance von über 8 % erzielt werden. Der Bereich Euro High Yield lieferte eine Performance von 12 % ab. Im Vergleich zu Deutschen Staatsanleihen (1-10 Jahre), deren Performance bei 4,5 % im positiven Bereich abschloss, bedeutet dies eine deutliche Outperformance.
Aus Multi Asset Sicht gilt es zu erwähnen, dass über fast alle Assetklassen positive Performances erzielt werden konnten. So lag Gold bei einer Performance Ende 2023 von fast 10 %. Einzig enttäuschend schlossen Rohstoffmärkte ab, welche bei ca. -10 % (hedged in EUR) das Jahr beendeten.
Bei der Mobilisierung von Kapitalflüssen für die Erreichung der umfassenden Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und der Ziele des Pariser Klimaabkommens kommt dem Kapitalmarkt nach Auffassung des LAIQON-Konzerns aufgrund seiner Allokations- und Multiplikatorfunktion eine bedeutende Rolle zu. Hierfür wurden maßgeblich auf europäischer und nationaler Ebene eine Reihe von Maßnahmen zu "Sustainable Finance" ergriffen, unter anderem, um Transparenz zu stärken und Mindestkriterien zu etablieren. In 2023 wurde an einigen Stellen der geltenden Nachhaltigkeitsregulierung zunehmend Klarheit geschaffen, an weiteren Stellen ergaben sich neue Anknüpfungspunkte.
Für Finanzmarktteilnehmer ist nach Einschätzung der LAIQON AG nach wie vor die Offenlegungsverordnung (SFDR: Sustainable Finance Disclosure Regulation; EU Verordnung 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) ein wichtiger Fortschritt in Bezug auf ESG-Transparenz. Denn sie bietet Anlegern eine erste Orientierung hinsichtlich der Nachhaltigkeitscharakteristika von Finanzprodukten. Seit dem 1. Januar 2023 sind die technischen Regulierungsstandards ("Level 2") der Offenlegungsverordnung anzuwenden. Sie legen den konkreten Inhalt, die zu verwendende Methodik und die Art der Darstellung der offenzulegenden Informationen fest. In dem Zuge griffen auch die ersten Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer, unter anderem das sogenannte PAI-Statement gemäß Artikel 4 Abs. 1 Buchstabea bzw. Artikel 4 Abs. 3 oder 4 der Verordnung (EU) 2019/2088.
Die Europäische Kommission will die Transparenz beim Thema Nachhaltigkeit auf dem Finanzmarkt noch weiter ausbauen. Die Offenlegungsverordnung ist dabei auch in ihrer zweiten Ausbaustufe nicht der alleinige Gradmesser dafür, welche Finanzprodukte in der Beratung und der Vermögensverwaltung als nachhaltig gelten. Ein weiterer Schritt in Richtung Klarheit zur Umsetzung von Finanzprodukten mit einem nachhaltigen Investitionsziel (sogenannte Artikel 9 Produkte) wurde jedoch im April 2023 durch die Veröffentlichung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA geschaffen. Hier wurden einige Interpretationsfragen der europäischen Aufsichtsbehörden über die Umsetzung der Offenlegungsverordnung beantwortet. Konkret ging es dabei um die Frage, ob eine Unternehmung gesamthaft (der sogenannte "entity approach") für einen ökologischen, sozialen oder wirtschaftlichen Beitrag betrachtet werden kann, gegenüber einem Ansatz, der die einzelnen wirtschaftlichen Aktivitäten zugrunde legt (der "activity based approach"). In dem Zuge wurden beispielsweise Unternehmen, die die Voraussetzungen zur Aufnahme in eine sogenannte Paris-Aligned Benchmark (gemäß Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Parisabgestimmte EU-Referenzwert gemäß Delegierte Verordnung 2020/1818) erfüllen, als nachhaltig im Sinne des Artikel 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung angesehen. Des Weiteren wurde zusätzliche Klarheit geschaffen, wie eine "Berücksichtigung" im Sinne der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gesehen werden kann.
Nach wie vor ist für die Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsmerkmale geeigneter Finanzprodukte in Deutschland das mittler weile von der BaFin anerkannte Zielmarktkonzept für nachhaltige Finanzprodukte wesentlich, dass die wichtigsten Finanzverbände gemeinsam erarbeitet haben ("Verbändekonzept"). Zudem gilt die Verwaltungspraxis der BaFin, die aus der Konsultationsfassung der BaFin Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen hervorging. In 2023 gaben eine Reihe von laufenden Konsultationen (u. a. die von der ESMA noch in 2022 gestartete sogenannte Namensgebungsrichtlinie) einige Aufschlüsse über mögliche regulatorische Anpassungen. Die Namensgebungsrichtlinie der ESMA findet bereits von der luxemburgischen CSSF Anwendung. Zudem bildete sich in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine zunehmende Regulierung von ESG Datenanbietern (Anbieter sogenannter "ESG Ratings") heraus.
Nach wie vor werden Finanzmarktteilnehmer für die Wertpapierauswahl zunehmend relevante Daten von Unternehmen benötigen. Die in das European ESG Template (EET) gemeldeten Daten zur Anlagestrategie oder Wertpapierauswahlprozess von Finanzprodukten werden nach Auffassung der LAIQON AG von zentraler Bedeutung sein. Das Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird zunehmend die Nutzung von Daten nach der EU-Taxonomie (EU-Verordnung 2020/852) ermöglichen. Dies betrifft nach wie vor jedoch nur einen geringen Teil der finanzierten Wirtschaftstätigkeiten. Der europäische Gesetzgeber hat sich in der Erweiterung der Taxonomie das ambitionierte Ziel gesteckt, die gesamte EU-Wirtschaft einzubeziehen. Zu weiteren Plänen zählt auch eine sogenannte ESG-/Nachhaltigkeits-Skala für Finanzprodukte. Dazu sollen die Wirtschaftstätigkeiten nunmehr in einem Ampelsystem kategorisiert werden, das neben umweltschädlichen (rot) und umweltschonenden Aktivitäten (grün) eine zusätzlich transformierende Kategorie (gelb) enthält. Durch das System der Skala erhoffen sich die EU-Berater, dass die Transitionsprozesse von Unternehmen besser aufgezeigt und gezielt gefördert werden können.
Mit der Eintragung in das Handelsregister am 2. Januar 2023 hat sich der bisherige Name Lloyd Fonds AG der Gesellschaft in LAIQON AG geändert. Damit setzte das Unternehmen die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 über die Änderung der Firma und die entsprechende Satzungsänderung um. Damit verbunden war auch ein Wechsel des Börsenkürzels in LQAG (bisher: L1OA). Die bisherige internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A12UP29 und die nationale Wertpapierkennnummer (WKN) A12UP2 bleiben erhalten.
Im Februar 2023 platzierte die LAIQON AG die Wandelschuldverschreibung 2023/27 im Nennbetrag von 5,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit von vier Jahren.
Die Wandelschuldverschreibung 2023/27 wurde im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausschließlich von Investoren aus Deutschland und Luxemburg bezogen.
Die Wandelschuldverschreibung 2023/27 wird mit einem Zinssatz in Höhe von 6,50 % p. a. verzinst. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich, erstmalig am 21. August 2023. Der Wandlungspreis wurde auf 10,00 EUR festgelegt und unterliegt nach Maßgabe der Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen ab 2024 den marktüblichen Anpassungsmechanismen (für das Jahr 2023 ist der Verwässerungsschutz hingegen ausgeschlossen).
Die Wandelschuldverschreibung wurde in den Handel im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapierkennnummer ISIN DE000A30V885 einbezogen.
Der Aufsichtsrat der LAIQON AG beschloss am 29. März 2023 das Mandat des Vorstandsvorsitzenden (CEO) Dipl.-Ing. Achim Plate vorzeitig um weitere drei Jahre vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern.
Im Mai 2023 beteiligte sich die LAIQON AG zusammen mit weiteren Erwerbern zu insgesamt 80 % an der Investmentboutique QC Partners GmbH, Frankfurt am Main. Die LAIQON AG erwarb hierbei zunächst 30 % der Geschäftsanteile der Gesellschaft. Sie würde damit, unter Vorbehalt der Zustimmung der BaFin und dem erfolgreichem Abschluss des Inhaberkontrollverfahrens, größter Gesellschafter der QC Partners GmbH (siehe Nachtragsbericht).
Die Beteiligung an dem Asset Manager QC Partners GmbH stärkt den weiteren Ausbau der Lösungen für institutionelle Kunden und erweitert die Kompetenzen des LAIQON-Konzerns in den Geschäftssegmenten Asset Management, Wealth Management und Digital Wealth.
Im Mai 2023 platzierte die LAIQON AG die Wandelschuldverschreibung 2023/28 mit einem Gesamtnennbetrag von 20 Mio. EUR und einer Laufzeit von fünf Jahren.
Die Wandelschuldverschreibung 2023/28 wurde im Rahmen eines öffentlichen Angebots und einer parallel stattfindenden Privatplatzierung bezogen.
Die Wandelschuldverschreibung 2023/28 wird mit einem Zinssatz in Höhe von 7,00 % p. a. verzinst. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich, erstmals am 24. November 2023. Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf 10,50 EUR festgelegt und unterliegt nach Maßgabe der Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung 2023/28 ab 2024 marktüblichen Anpassungsmechanismen (für das Jahr 2023 ist der Verwässerungsschutz hingegen ausgeschlossen).
Die Wandelschuldverschreibung wurde in den Handel im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapierkennnummer ISIN DE000A351P38 einbezogen.
Auf der Hauptversammlung der LAIQON AG am 23. August 2023 wurden mit einer Präsenz von rund 50 Prozent des Grundkapitals alle Beschlüsse zu den 9 beschlussfähigen Tagesordnungspunkten mit Zustimmungsquoten von bis zu 99,94 Prozent gefasst. Hierzu zählte insbesondere der Tagesordnungspunkt 8, der die Wiederwahl von Herrn Jörg Ohlsen und Herrn Prof. Wolfgang Henseler als Mitglied des Aufsichtsrats jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, beinhaltete. Beide Herren nahmen die Wiederwahl an. Auf der anschließenden Aufsichtsratssitzung der LAIQON AG wurde Herr Ohlsen erneut zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Zudem wurde ebenfalls unter Tagungsordnungspunkt 8 Herr Helmut Paulus zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, gewählt. Auch er nahm die Wahl an.
Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr Peter Zahn schied aus persönlichen Gründen aus dem Aufsichtsrat der LAIQON AG mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung aus.
Die Vermögensverwaltung "meine Bayerische Vermögen" GmbH (mBV), Rosenheim, nahm nach erfolgreicher Beendigung des Verfahrens zur Erlangung einer § 15 WpIG-Erlaubnis am 21. September 2023 durch die BaFin im Dezember 2023 ihre operative Tätigkeit auf.
Die mBV ist ein Joint Venture des Vermögensverwalters BV Bayerische Vermögen GmbH, München, einer 100 %igen Tochtergesellschaft der LAIQON AG und der meine Volksbank Raiffeisenbank eG (mVBRB Rosenheim). Die BV Bayerische Vermögen GmbH ist zu 25 % an der mBV beteiligt. Entsprechend werden 75 % der Gesellschaftsanteile durch die mVBRB Rosenheim gehalten.
Ziel beider Partner ist es, die mBV als Full-Service-Dienstleister im Bereich des stark wachsenden Marktes der Vermögensverwaltung für gehobene Kunden zu positionieren. Die BV Bayerische Vermögen GmbH transferiert dafür als großer unabhängiger Vermögensverwalter und starke Marke in Bayern ihr Know-how und die aufgebaute Plattformstrategie der vorhandenen Wealth-Produkte und -Lösungen des LAIQON-Konzerns in das Gemeinschaftsunternehmen.
Am 18. Dezember 2023 hat die LAIC Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, mittelbare Tochtergesellschaft der LAIQON AG, einen Kooperationsvertrag mit der Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, und der Union Investment Service Bank AG, Frankfurt am Main, abgeschlossen.
Gegenstand des Kooperationsvertrages ist die mit Ad-hoc-Mitteilungen vom 20. April 2023 und 27. September 2023 bereits bekannt gemachte Kooperation mit der Union Investment über die gemeinsame Auflage einer neuartigen fondsbasierten individuellen Vermögensverwaltung ("iFVV-Produkt") für gehobene Betreuungskunden der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Das iFVV-Produkt nutzt dabei zum einen die technischen Möglichkeiten der DAP 4.0 von LAIQON in Form von digitalen Abschluss-Strecken und zum anderen die KI des LAIC ADVISORs ® als ausgelagerte Finanzportfolioverwaltung sowie die Unterstützung des Berichtswesens.
Die Berichterstattung wurde unter dem neuen Konzernnamen LAIQON im Geschäftsjahr 2023 neu ausgerichtet. Zum 30. Juni 2023 ist der LAIQON-Konzern in die vier Geschäftssegmente LAIQON Asset Management (bisher Geschäftsfeld: LLOYD FONDS), LAIQON Wealth Management (bisher Geschäftsfeld: LLOYD VERMÖGEN) und LAIQON Digital Wealth (bisher Geschäftsfeld: LLOYD DIGITAL) sowie LAIQON Group (bisher: LLOYD FONDS GROUP) strukturiert, die nachstehend im Überblick dargestellt werden.
Im Geschäftssegment LAIQON Asset Management werden Kunden aktiv gemanagte Aktien-, Renten-, Misch- und Single-Hedgefonds mit einem klaren Fokus auf aktiven Alpha-Strategien angeboten. Darüber hinaus werden für institutionelle Investoren ausgewählte Spezialmandate verwaltet und betreut.
Die dem Geschäftssegment LAIQON Asset Management zugeordneten AuM belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf rund 4,10 Mrd. EUR. Insgesamt werden rund 30 Publikumsfonds angeboten und rund 40 Spezialmandate betreut.
Die kollektive Finanzportfolioverwaltung im Geschäftssegment LAIQON Asset Management erbringen die SPSW Capital GmbH, Hamburg, und die MFI Asset Management GmbH, München. Beides sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit einer Erlaubnis nach § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Satzungsgemäßer Gegenstand der SPSW Capital GmbH sind die Anlageberatung, die Anlagevermittlung sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 des WpIG. Kapitalverwaltungsgesellschaft der von der SPSW Capital GmbH verwalteten Sondervermögen ist die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main.
Über die MFI Asset Management GmbH, München, erfolgt die klassische Verwaltung institutioneller Gelder vorwiegend in Form von hochgradig individualisierten Spezialmandaten. Die Spezialität der Investmentboutique ist die Fokussierung auf sogenannte asymmetrische Anlagestrategien. Dabei wird ein risikooptimierter Rentenansatz, eine taktische Asset Allokation, eine quantitative Asset Allokation und ein modular kombinierter Ansatz angeboten. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann hier über etablierte ESG-Datenanbieter beispielsweise über Ausschlüsse je nach Kundenpräferenz erfolgen. Im Hinblick auf die Spezialmandate der MFI Asset Management GmbH sind weitere Kapitalverwaltungsgesellschaften eingebunden.
Ein wesentliches Merkmal der verwalteten LAIQON Publikumsfonds ist das aktive Fondsmanagement. Die aktive Wertschöpfung resultiert insbesondere durch das aktive Engagement der Fondsmanager in der Begleitung ihrer Fondspositionen. Ein solches, mit höherem Zeitaufwand verbundenes, aktives Engagement ist effektiv nur im Rahmen von konzentrierten Portfolios möglich. Daher konzentrieren sich die Fondsmanager auf eine überschaubare Titelanzahl in den LAIQON Fonds, was eine tiefgehende Analyse der Zielunternehmen erlaubt und das Potenzial für deutlichen Mehrwert bietet. Im Zentrum des Fondsmanagements steht der langfristige Wert eines Unternehmens. Dieser Wert setzt sich aus der Ertragskraft und den entsprechenden Wachstumschancen eines Unternehmens zusammen. Die Fonds berücksichtigen ausschließlich solche Titel, von denen die Fondsmanager aufgrund gründlicher Analyse mit einhergehendem Management-Kontakt überzeugt sind und welche im Rahmen der fondsspezifischen Nachhaltigkeitsausgestaltung zulässig sind. Sämtliche Fondsmanager verfolgen ihre Fondsstrategien bereits seit Jahren und wurden für ihre Leistungen regelmäßig ausgezeichnet.
Nach Auffassung des LAIQON-Konzerns ist es essentiell, dass Fonds eine nachhaltige Zielsetzung verfolgen. Daher sollen die Strategien einzelner Fonds bestmöglich auf die vollumfängliche Berücksichtigung nachhaltiger Investitionen nach Art. 8 und 9 der Offenlegungsverordnung SFDR ausgebaut werden. Mittlerweile entsprechen nunmehr 4 der 11 der IQ-basierten und aktiv im Vertrieb angebotenen Publikumsfonds bereits Art. 9 der Offenlegungsverordnung SFDR. Weitere 3 Publikumsfonds entsprechen zudem Art. 8U gemäß Verbändekonzept des deutschen Zielmarkts für Nachhaltigkeitspräferenzen. Das heißt, sie verfügen über eine festgelegte Mindestquote nachhaltiger Investitionen, welche über Green Bonds, SBTIs oder SDGs abgebildet werden kann.
Neben dem weiteren Ausbau von Nachhaltigkeitsmerkmalen in den LAIQON-Fonds soll die aktive Komponente und das Engagement als Kompetenz in dem Geschäftssegment LAIQON Asset Management weiter verstärkt werden.
Im Geschäftssegment LAIQON Wealth Management erfolgt eine ganzheitliche und persönliche Vermögensverwaltung für vermögende und institutionelle Kunden sowie für Stiftungen und Family Offices.
Die dem Geschäftssegment LAIQON Wealth Management zugeordneten AuM belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf rund 1,45 Mrd. EUR.
Zum Geschäftssegment LAIQON Wealth Management gehören die Vermögensverwalter Lange Assets & Consulting GmbH, Hamburg, und die BV Bayerische Vermögen GmbH, München. Beide Gesellschaften erbringen individuelle Finanzportfolioverwaltung und besitzen die Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 15 WpIG. Sie sind Mitglied im VuV - Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. Über die m+c Asset Allocation GmbH, München, erfolgt zudem eine unabhängige spezialisierte Allokationsberatung für Kapitalanlagen institutioneller Anleger.
Durch eine voll umfassende persönliche Betreuung bzw. Beratung werden über die Lange Assets & Consulting GmbH und die BV Bayerische Vermögen GmbH ganzheitliche, übergreifende Vermögenskonzepte entwickelt und umgesetzt. Dabei werden sowohl standardisierte defensive, ausgewogene und dynamische als auch vollständig individuelle Strategien für Mandanten angeboten.
In der standardisierten Vermögensverwaltung werden sowohl defensive, ausgewogene und dynamische Strategien für Mandanten bis hin zu einer Mindestanlagesumme von 500.000,00 EUR angeboten. Der Investmentansatz der Anlagestrategien deckt dabei eine breite Palette von Anlageklassen ab. Innerhalb der Asset-Klassen Aktien, Renten, alternative Anlagen und Liquidität werden eine Vielzahl an Sub-Segmenten genutzt, um eine möglichst breit diversifizierte Gesamtallokation sicherzustellen. Dabei wird aus der Herleitung der Risikoeigenschaften und den Diversifikationspotenzialen der einzelnen Anlageklassen die strategische Allokation des Portfolios abgeleitet. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die taktische Asset Allokation. Hierbei wird Indikatoren-basiert auf verschiedene Marktgegebenheiten reagiert. Die Bewertung des Marktes findet unter anderem auf Basis von Trendindikatoren, Branchenrotation oder auch sogenanntem Sentiment statt.
Neben der standardisierten Vermögensverwaltung werden dabei durch eine voll umfassende persönliche Betreuung bzw. Beratung über die BV Bayerische Vermögen GmbH, München und die Lange Assets & Consulting GmbH, Hamburg individuelle, ganzheitliche Vermögenskonzepte entwickelt und umgesetzt. Die Vermögensverwaltung Lange Assets & Consulting GmbH hat dabei eine zusätzliche Kompetenz im Rahmen der Betreuung von Family Offices Mandaten aufgebaut. Ziel hierbei ist es, hochvermögenden Privatpersonen und Institutionen auf Basis eines leistungsstarken Reportings eine ganzheitliche Vermögensbetreuung anzubieten, die über verschiedene Vermögensverwalter und verschiedene Assetklassen hinweg das gesamte Vermögen strukturiert und im Einklang mit den Mandantenzielen optimiert.
Über die m+c Asset Allocation GmbH, München werden zudem institutionellen Anlegern, Family Offices, Banken und Asset Managern maßgeschneiderte Beratungskonzepte zur Steuerung ihrer Kapitalanlagen angeboten. Als spezialisierte Allokationsberatung liegt die Kernkompetenz in der strategischen wie taktischen Asset Allokation, sowie einer marktphasenabhängigen individuellen Managerauswahl und einem zielgerichteten Monitoring.
Im Wealth Management ist es dem LAIQON-Konzern zudem wichtig, Kunden für die Fragestellungen der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren und die möglichen Chancen und Risiken auf Mandatsebene zu diskutieren. Zielbild für 2025 im Bereich LAIQON Wealth Management ist die vollständige Abbildung des Leistungsangebotes nach Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung.
Im Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth werden über das WealthTech LAIC und das FinTech growney GmbH digitale und risikooptimierte Anlagelösungen für Privatanleger und institutionelle Kunden angeboten. Daneben umfasst das Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth auch Aktivitäten hinsichtlich der Tokenisierung von Assets über die LAIQON Token GmbH, Hamburg.
Das WealthTech LAIC ist als Teilkonzern des LAIQON-Konzerns organisiert. Der LAIC-Teilkonzern setzt sich zusammen aus der LAIC Capital GmbH, Hamburg, als Zwischenholding und deren Tochtergesellschaften, der LAIC Intelligence GmbH, Hamburg, der LAIC Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg und der V:KI GmbH, Hamburg. Als Vermögensverwalter erbringt die LAIC Vermögensverwaltung GmbH die Finanzportfolioverwaltung und verfügt über die Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 15 WpIG. Sie ist zudem Mitglied im VuV - Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V.
Das FinTech growney GmbH, Berlin, an dem die LAIQON AG zum 31. Dezember 2023 zu 75 % beteiligt ist, erbringt ebenfalls die Finanzportfolioverwaltung und besitzt die Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 15 WpIG.
Zum Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth gehört zudem die LAIQON Token GmbH, Hamburg, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der LAIQON AG. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Betreuung von Unternehmen bei der Ausgabe (tokenisierter) Finanzinstrumente.
Die dem Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth zugeordneten AuM belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf rund 0,55 Mrd. EUR.
Das WealthTech LAIC bietet digitale und risikooptimierte Anlagelösungen zur Portfoliooptimierung auf Basis eines eigenentwickelten, auf künstlicher Intelligenz basierenden Systems (LAIC ADVISOR ® ) für Privatanleger und institutionelle Kunden an. Es ist in der Lage, aus einem großen Daten-Universum von Publikumsfonds, ETFs, ETCs, Aktien, Derivaten und Volkswirtschaften individuelle Portfolios zu strukturieren, zu bewerten und je nach Marktlage und Kundenpräferenz zeitgleich anzupassen. Der Kunde hat so die Möglichkeit, sich sein individuelles Vermögensverwaltungsprodukt stark personalisiert zusammenzustellen. In der Portfoliosteuerung werden dabei unter anderem Bayesianisch Neuronale Netze eingesetzt, die die Unsicherheit systematisch berücksichtigen und eine robuste Renditeprognose ermöglichen sollen.
Das Produktangebot des WealthTech LAIC beinhaltet Individualdepots (Mindestanlagevolumen 50.000,00 EUR), Aktien- und Mischfonds für private als auch institutionelle Anleger sowie fondsgebundene, steuerlich geförderte Rentenversicherungen.
In 2023 wurden einige Fonds neu ausgerichtet. Die beiden strategisch neu ausgerichteten und umbenannten Fonds, die von dem WealthTech LAIC umgesetzt werden, der LF - AI Impact Equity EU und der LF - AI Impact Equity US, verfolgen einen unterschiedlichen Ansatz. Beide sind KI-gesteuerte Aktienfonds, die jeweils für europäische oder amerikanische Aktien ein unter Rendite-/Risiko-Gesichts punkten optimiertes Portfolio bilden, welches eine jährliche Dekabonisierung um circa 7 %p. a. und damit eine deutliche Outperformance gegenüber den jeweiligen Benchmarks MSCI Europe/ USA, anstrebt. Darüber hinaus haben die Fonds in ihrer Anlagestrategie weitreichende Ausschlüsse implementiert um sicherzustellen, dass keine negativen Beeinträchtigungen von Umwelt- oder Sozialzielen erfolgen. Die strategische Neuausrichtung und Umstellung der Fonds auf Art. 9 der Offenlegungsverordnung erfolgte zum 16. Oktober 2023.
Die growney GmbH ist ein digitaler Vermögensverwalter mit einem Fokus auf das direkte Privatkundengeschäft mit auf ETFs basierten Anlagelösungen. Das Produktangebot umfasst insgesamt zehn verschiedene Anlagestrategien bzw. Portfolios, die ein gemeinsames Anlagekonzept auf Basis von passiven Exchange Traded Funds (ETFs) verfolgen. Dabei erfolgt eine Konzentration des Anlageuniversums in bis zu 5.000 Aktien und Anleihen aus 45 Ländern sowie ein regelmäßiges und automatisiertes Rebalancing der unterschiedlichen Strategien. Der digitale Zugang wird systematisch um weitere Finanzprodukte erweitert, wie beispielsweise Tages- und Festgeldangebote sowie digitale Rentenversicherungsangebote.
Die LAIQON Token GmbH bietet Dienstleistungen im Bereich "Tokenization as a Service" ("TaaS") an. Im Kern dieser Dienstleistung steht die LAIQON Token GmbH ihren Kunden als zentraler Partner für die Kapitalanlage in Form der Tokenisierung zur Verfügung. Hierfür beauftragt der Kunde die LAIQON Token GmbH nach Maßgabe eines TaaS-Vertrags mit der Erbringung bestimmter Service-Leistungen im Zusammenhang mit der Projektierung, der Vertriebsunterstützung, des Onboardings und des Anleger-Services.
Die LAIQON Token GmbH hat bereits mehrere Tokenisierungsprojekte umgesetzt. In 2023 erfolgte die Umsetzung eines Token-Projektes mit der Volksbank Main-Tauber AG und der DORI Vermögensverwaltungs GmbH. Die "Werte NL VMT GmbH", ein Joint Venture der Volksbank Main-Tauber eG und der DORI Vermögensverwaltungs GmbH, tokenisierte eine Schuldverschreibung. Die Tokenisierung ermöglichte es Investoren, digitale Token zu erwerben, die die Rechte aus der Schuldverschreibung verbriefen. Ziel der Emission war der Aufbau eines Portfolios von werthaltigen Oldtimern, Sportwagen und Luxusfahrzeugen.
Im Geschäftssegment LAIQON Group sind im Wesentlichen die administrativen Prozesse des LAIQON-Konzerns sowie die Vertriebsaktivitäten gebündelt. Daneben werden in diesem Segment die aus dem Altgeschäft des Konzerns noch bestehenden geschlossenen Bestandsfonds (bisher: Geschäftssegment LLOYD FONDS Real Assets mit den Geschäftsfeldern Immobilien, Schifffahrt sowie Sonstige Assets) verwaltet.
Die LAIQON AG hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 im Rahmen eines Kauf- und Übertragungsvertrags einen Großteil der Fondsgesellschaften (bis auf die aktiven Immobilienfonds) des ehemaligen Geschäftssegment LLOYD FONDS Real Assets an den langjährigen Geschäftsführer äußert. Die Vereinbarung umfasst 73 Geschäftsanteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie 59 Kommanditanteile an Personengesellschaften, von denen viele insolvent sind bzw. sich in Liquidation befinden.
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 managte das Immobilienteam zwei aktive Fonds mit in Deutschland und den Niederlanden liegenden Büroimmobilien. Die Gebäude verfügen über eine Mietfläche von rund 16.700 Quadratmetern mit aktuell 11 Mietern. Der Vermietungsstand beträgt, bezogen auf die Büronutzfläche, rund 94 %.
Die Vertriebsaktivitäten des LAIQON-Konzerns werden neben der LAIC Vermögensverwaltung GmbH gegenwärtig im Wesentlichen über die LAIQON Solutions GmbH, Hamburg, und die LAIQON Financial Service GmbH, Hamburg, gesteuert.
Die LAIQON Solutions GmbH übernimmt dabei die zentrale Abwicklung, Koordination und Steuerung des Vertriebs des LAIQON-Konzerns in Form des Vertriebs an Privatkunden über Partner- und Drittvertriebe sowie des Vertriebs an institutionelle Kunden. Sie verfügt über die Erlaubnisse für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und die Tätigkeit als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Die LAIQON Financial Service GmbH übernimmt die Betreuung und beratungsbegleitende Unterstützung von Finanz- und Versicherungsmaklern sowie eine Schnittstellenfunktion zwischen den Finanz- und Versicherungsmaklern und den Produktanbietern. Sie verfügt über die Erlaubnisse für die Tätigkeit als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 S. 2 GewO und als Finanzanlagevermittler nach § 34f Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GewO.
In einem volatilen Kapitalmarktumfeld, welches von starken Zinserhöhungen und einer Rekordinflation geprägt war, setzte die LAIQON AG ihre Strategie "GROWTH 25" weiter um. Dabei wurden folgende wesentliche Meilensteine erreicht:
Der LAIQON-Konzern positioniert sich als innovativer Qualitätsführer im Vermögensmanagement in Deutschland als Asset Management-Factory. Die Gesellschaft ist dabei in den vier Wachstumsmärkten Asset Management, Wealth Management, Digital Wealth sowie Advisory tätig. Auf der Hauptversammlung 2023 am 23. August 2023 wurden sechs durch Innovationen getriebene Strategieelemente und deren derzeitiger Umsetzungsstatus als Wachstumstreiber von "GROWTH 25" vorgestellt. Einen Fokus legt der LAIQON-Konzern dabei auf nachhaltiges Investieren und KI im Portfoliomanagement.
Der LAIQON-Konzern wendet sich als Premium Qualitätsanbieter aus aktuell über 50 Wealth-Produkten und Lösungen an private als auch institutionelle Kunden. Ziel ist es, den Kunden eine möglichst hohe Qualität bei den Produkten und Lösungen anzubieten. Dazu dient die aufgebaute Digitalisierungskompetenz und in Teilen auch die KI-Kompetenz.
Die entwickelte Plattformstrategie über die Digital Asset Plattform 4.0 ist das verbindende Element des Geschäftsmodells. Sie befähigt den LAIQON-Konzern die gesamte Kundenwertschöpfungskette abzudecken und beliebig zu skalieren.
Mit "GROWTH 25" soll die Plattformstrategie weiter skalieren. Dabei erwartet die LAIQON AG dieses Wachstum primär aus weiterem organischem Wachstum und in der weiteren Umsetzung der sechs Strategieelemente als Wachstumstreiber von "GROWTH 25". Dazu zählt neben dem Fokus auf nachhaltiges Investieren und dem weiteren Ausbau von KI im Portfolio Management insbesondere auch der Ausbau der begonnenen Partnerschaften mit der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.
Nachhaltigkeit ist eines der Kernthemen der Strategie "GROWTH 25" des LAIQON-Konzerns. Im Bereich des nachhaltigen Investierens will der LAIQON-Konzern zukünftig eine führende Rolle in der Industrie einnehmen. Im Zielbild soll dabei die gesamte Produkt- und Lösungswelt des LAIQON-Konzerns so ausgebaut werden, dass sie bestmöglich Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung SFDR entspricht.
In 2023 wurde bereits ein hoher Umsetzungsgrad erreicht. Mittlerweile entsprechen 6 der insgesamt 16 momentan aktiv im Vertrieb angebotenen Publikumsfonds, die der LAIQON-Konzern IQ- oder AI-basiert steuert, bereits Art. 9 der Offenlegungsverordnung.
Im Bereich der KI hat die LAIQON AG über ihr WealthTech LAIC eine im deutschen Asset Management Markt nach Einschätzung der Gesellschaft einzigartige KI-Kompetenz mit dem LAIC ADVISOR ® aufgebaut. Mittlerweile wurde ein breites Produkt- und Lösungsportfolio aufgebaut, dass sich sowohl an private als auch institutionelle Anleger wendet. Die KI nutzt dabei Bayesianisch Neuronale Netze, die quantifizierte Prognosen, verbunden mit einer Wahrscheinlichkeitsaussage ermöglichen. Das Spitzenprodukt im Vermögensverwaltungsbereich sind hochgradig personalisierte KI-basierte Portfolios. Mittlerweile können über 300.000 unterschiedliche Portfoliokonstellationen parallel durch den LAIC ADVISOR ® gesteuert werden. Nach Einschätzung der LAIQON AG gibt es derzeit im deutschen Asset Management Markt keinen Wettbewerber der KI-basierte Portfolios in dieser Breite steuern kann.
Vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der zu adressierenden Marktteilnehmer wächst und vielfältiger wird, insbesondere durch die neuen Online-Kanäle, wurde der Vertrieb über die vier Vertriebswege Direktvertrieb, Onlinevertrieb, Externer Partnervertrieb und White Label Exklusiv Partner auch im Jahr 2023 weiter ausgebaut.
Die aufgebaute Produktvielfalt ermöglicht es dem LAIQON-Konzern nahezu für alle Vertriebsgruppen ein vollständiges Produktportfolio anbieten zu können, was zu einer hohen künftigen Skalierbarkeit des Geschäftsmodells des LAIQON-Konzerns beiträgt.
In 2023 konnten weitere Vertriebspartnerschaften, insbesondere mit der Genossenschaftlichen FinanzGruppe realisiert werden. Ein Meilenstein für die weitere Entwicklung des LAIQON-Konzerns war dabei der Abschluss der Kooperation zur Nutzung der LAIC-KI mit der Union Investment. Gegenstand des Kooperationsvertrages mit der Union Investment ist die gemeinsame Auflage einer neuartigen fondsbasierten individuellen Vermögensverwaltung ("iFVV-Produkt") für gehobene Betreuungskunden der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Das iFVV-Produkt nutzt dabei zum einen die technischen Möglichkeiten der LAIQON DAP 4.0 in Form von digitalen Abschluss-Strecken und zum anderen die KI des LAIC ADVISORs ® als ausgelagerte Finanzportfolioverwaltung sowie die Unterstützung des Berichtswesens. Union Investment soll in Zusammenarbeit mit Partnerbanken der Genossenschaftlichen FinanzGruppe die Zielkunden für das iFVV-Produkt gewinnen und individuelle Vermögensverwaltungsverträge über das gemeinsame iFVV-Produkt abschließen. Für Union Investment ist die iFVV ein exklusives Angebot für das gehobene Betreuungssegment der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Produkteinführung der iFVV ist auf Basis bestehender Vertriebspartnerschaften von Union Investment mit den Partnerbanken sukzessive im 4. Quartal 2024 vorgesehen.
Ein weiterer Meilenstein war der Aufbau einer zukunftsweisenden Vermögensverwaltung für gehobene Kunden mit der meine Volksbank Raiffeisenbank eG (mVBRB Rosenheim) in der Region Oberbayern/München. Dafür bündelten der Vermögensverwalter BV Bayerische Vermögen GmbH und die mVBRB Rosenheim ihre Kompetenzen in der neuen Vermögensverwaltung "meine Bayerische Vermögen" (mBV). Ziel beider Partner ist es, die mBV als Full-Service-Dienstleister im Bereich des stark wachsenden Marktes der Vermögensverwaltung für gehobene Kunden zu positionieren. Die BV Bayerische Vermögen GmbH transferiert dafür als großer unabhängiger Vermögensverwalter und starke Marke in Bayern ihr Know-how und die aufgebaute Plattformstrategie der vorhandenen Wealth-Produkte und -Lösungen des LAIQON-Konzerns in das Gemeinschaftsunternehmen. Für die mVBRB Rosenheim ist die mBV ein zusätzliches unabhängiges Beratungsangebot mit erweiterter Plattform für vermögende Wealth Management-Kunden. Der Marktstart der neuen Vermögensverwaltung erfolgte im Dezember 2023.
Das organische Wachstum bei Kunden und Assets wurde auch im Geschäftsjahr 2023 erfolgreich fortgesetzt. Die Assets under Management (AuM) des LAIQON-Konzerns stiegen zum 31. Dezember 2023 in den Geschäftssegmenten LAIQON Asset Management, LAIQON Wealth Management und LAIQON Digital Wealth auf 6,1 Mrd. EUR (2022: 5,7 Mrd. EUR). Im Geschäftssegment LAIQON Asset Management werden dabei rund 4,10 Mrd. EUR, im Geschäftssegment LAIQON Wealth Management rund 1,45 Mrd. EUR und im Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth rund 0,55 Mrd. EUR für Kunden verwaltet. Die gesamten AuM des LAIQON-Konzerns stiegen damit in einem volatilen Kapitalmarktumfeld, welches von starken Zinserhöhungen und einer Rekordinflation geprägt war, organisch um weitere 400 Mio. EUR in 2023.
Somit sind die AuM des LAIQON-Konzerns seit Dezember 2019 um 455 % gewachsen. Dies entspricht einer AuM-CAGR (Compound Annual Growth Rate, jährliche Wachstumsrate) von 53 % in diesem Zeitraum.
Insgesamt erwirtschaftete der LAIQON-Konzern im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 30,7 Mio. EUR (Vj.: 21,6 Mio. EUR). Dies entspricht einem Umsatzanstieg zum Vorjahr von 42 %. Auch im Geschäftsjahr 2023 konnte der LAIQON-Konzern wie im Vorjahr keine nennenswerten Performance Fees abrechnen.
Die Umsatzerlöse erhöhten sich dabei in allen drei operativen Geschäftssegmenten des LAIQON-Konzerns sowie im Geschäftssegment LAIQON GROUP. Im Geschäftssegment LAIQON Asset Management stiegen die Umsatzerlöse um rund 22 % (2023: Umsatzerlöse 15,3 Mio. EUR, Vj.: 12,5 Mio. EUR), im Geschäftssegment LAIQON Wealth Management um rund 73 % (2023: Umsatzerlöse 7,2 Mio. EUR, Vj.: 4,2 Mio. EUR), im Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth um rund 174 % (2023: Umsatzerlöse 2,2 Mio. EUR, Vj.: 0,8 Mio. EUR) und im Geschäftssegment LAIQON Group um rund 48 % (2023: Umsatzerlöse 6,1 Mio. EUR, Vj.: 4,1 Mio. EUR).
Die eingeleiteten Wachstumsinitiativen mit "GROWTH 25" und die damit verbundenen Skalierungseffekte führten darüber hinaus zu einer deutlichen Verbesserung des operativen Ergebnisses. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum verbesserte sich das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibung und Amortisation (EBITDA) auf -4,7 Mio. EUR (Vj.: -9,9 Mio. EUR).
Dabei verbesserte sich insbesondere das EBITDA im Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth auf -2,9 Mio. EUR (Vj.: -4,5 Mio. EUR), womit die angestrebten Skalierungseffekte bereits klar sichtbar werden. Auch im Geschäftssegment LAIQON GROUP verbesserte sich das EBITDA deutlich auf -4,4 Mio. EUR (Vj. -7,7 Mio. EUR).
Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des LAIQON-Konzerns werden in der nachfolgenden Analyse erläutert.
Die Ertragslage stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Umsatzerlöse | 30.746 | 21.575 |
| Materialaufwand | -5.941 | -3.665 |
| Personalaufwand | -20.226 | -17.113 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | -6.386 | -4.711 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | -8.658 | -11.024 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | -614 | 281 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | -11.079 | -14.657 |
| Finanzergebnis | -8.889 | -1.630 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -19.968 | -16.288 |
| Ertragsteuern | 7.094 | 5.747 |
| Konzernjahresergebnis | -12.874 | -10.541 |
| davon den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernperiodenergebnis | -552 | -376 |
| davon den LAIQON-Aktionären zurechenbares Konzernperiodenergebnis | -12.322 | -10.165 |
Die Umsatzerlöse sind eine wichtige Steuerungsgröße des LAIQON-Konzern. Dabei haben sich die Umsatzerlöse wie folgt entwickelt:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Erlöse aus Fonds- und Assetmanagement | 28.781 | 21.267 |
| Erlöse aus Vermittlungs- und Strukturierungsleistungen | 1.965 | 308 |
| Sonstige Umsatzerlöse | - | - |
| Umsatzerlöse | 30.746 | 21.575 |
Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum sind die Umsatzerlöse um insgesamt 9.171 TEUR auf 30.746 TEUR gestiegen. Dies ist auf den erweiterten Konsolidierungskreis und einmalige Umsätze aus Veräußerungen zurückzuführen. Erlöse aus Vermittlungs- und Strukturierungsleistungen wurden im Berichtszeitraum in Höhe von 1.965 TEUR erzielt.
Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 2.276 TEUR auf 5.941 TEUR insbesondere bedingt durch den erweiterten Konsolidierungskreis angestiegen.
Der Personalaufwand beläuft sich auf 20.226 TEUR, nach 17.113 TEUR im Vorjahr.
Ferner ist im Geschäftsjahr für das Aktienoptionsprogramm (AOP) einzelner Beschäftigter und für die Phantom Stock Pläne (PSP) ein Ertrag aus Auflösung in Höhe von 186 TEUR (Vj: Aufwand 134 TEUR) angefallen.
Die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Beiträge zur Direktversicherung sind gemäß IAS 19.38 als beitragsorientierte Versorgungspläne zu klassifizieren. Im Berichtsjahr belaufen sich diese Aufwendungen auf 1.020 TEUR (Vj.: 683 TEUR).
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Abschreibungen um 1.675 TEUR auf 6.386 TEUR gestiegen. In der Berichtsperiode sind die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen um 512 TEUR auf 2.506 TEUR gestiegen. In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind die Abschreibungen auf Nutzungsrechte in Höhe von 1.889 TEUR (Vj.: 1.387 TEUR) enthalten. Die von 2.718 TEUR auf 3.880 TEUR gestiegenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögens werte beinhalten im Wesentlichen die Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aktivierten Kundenbeziehungen.
Die Verbesserung des sonstigen betrieblichen Ergebnisses von -11.024 TEUR auf -8.658 TEUR ist im Wesentlichen bedingt durch einmalige Erträge aus Entkonsolidierung sowie rückläufige Rechtsund Beratungskosten.
Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen in Höhe von -614 TEUR (Vj.: 281 TEUR) besteht im Wesentlichen aus dem Abgang mehrerer Beteiligungen im Geschäftsjahr.
Das Finanzergebnis beläuft sich auf -8.889 TEUR, nach -1.630 TEUR im Vorjahreszeitraum. Das negative Zinsergebnis in Höhe von -10.867 TEUR (Vergleichsperiode: -3.893 TEUR) resultiert insbesondere aus Zinsaufwendungen für Kaufpreisverbindlichkeiten (5.499 TEUR), den Zinsaufwendungen für Wandelschuldverschreibungen (1.773 TEUR) sowie der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit IFRS 16 (579 TEUR).
Das übrige Finanzergebnis in Höhe von -724 TEUR beinhaltet die Bewertung der zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 und ist insbesondere durch den Abgang von Finanzbeteiligungen und die Bewertung von Wertpapierdepots geprägt.
Als Folge der dargestellten Entwicklung weist der LAIQON- Konzern ein Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von -19.968 TEUR (Vj.: -16.288 TEUR) aus.
Die Ertragsteuern des Berichtszeitraums betragen 7.094 TEUR nach 5.747 TEUR im Vorjahr. In den latenten Steuern in Höhe von 6.782 TEUR (Vj.: 5.476 TEUR) sind im Wesentlichen latente Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste innerhalb des fünfjährigen Planungshorizonts in Höhe von 3.824 TEUR (Vj.: 4.811 TEUR) enthalten. Aufgrund der zugrunde liegenden Konzernplanung werden zukünftige Konzerngewinne durch die Nutzung der Verlustvorträge steuerlich begünstigt. Das laufende Steuerergebnis beinhaltet einen Ertrag von 312 TEUR (Vj.: 271 TEUR). Der Steuerertrag ist insbesondere auf aufgelöste Steuerrückstellungen sowie positive Organschaftseffekte zurückzuführen.
Insgesamt beläuft sich das den LAIQON-Aktionären zurechenbare Konzernjahresergebnis auf -12.322 TEUR (Vj.: -10.165 TEUR).
Der LAIQON-Konzern berichtet nach Neuausrichtung der Segmentberichterstattung im Geschäftsjahr 2023 über vier Geschäftssegmente. Im Folgenden werden weitere Informationen zum Konzernergebnis für die Segmente LAIQON Asset Management, LAIQON Wealth Management, LAIQON Digital Wealth und LAIQON Group gegeben.
Die Umsatzerlöse in Höhe von 15.282 TEUR bestehen aus Erlösen aus der Verwaltung von Publikumsfonds und Spezialmandaten. Das sonstige betriebliche Ergebnis (-2.543 TEUR) setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Aufwendungen für IT-Kosten und Lizenzen (-1.061 TEUR) sowie Rechts- und Beratungsaufwendungen (-311 TEUR).
Die Umsatzerlöse in Höhe von 7.161 TEUR bestehen aus Erlösen aus der individuellen Vermögensverwaltung für vermögende und institutionelle Kunden. Das sonstige betriebliche Ergebnis (-1.984 TEUR) setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Aufwendungen für IT-Kosten und Lizenzen (-942 TEUR) sowie Rechtsund Beratungsaufwendungen (-119 TEUR).
Die Umsatzerlöse in Höhe von 2.213 TEUR bestehen aus Erlösen aus der Verwaltung von digitalen und risikooptimierten Anlagelösen sowie aus Erlösen aus der Tokenisierung von Vermögenswerten. Das sonstige betriebliche Ergebnis (-838 TEUR) besteht neben einem einmaligen Ertrag aus Entkonsolidierung im Wesentlichen aus Aufwendungen für IT-Kosten und Lizenzen (-1.038 TEUR) sowie Rechts- und Beratungsaufwendungen (-390 TEUR).
Die Umsatzerlöse in Höhe von 6.089 TEUR bestehen zu 3.356 TEUR aus dem rückläufigen Bestandsgeschäft (vormals Geschäftsfeld LLOYD FONDS Real Assets). Durch den Verkauf einiger Vermögenswerte konnten einmalige Provisionsumsätze erzielt werden. Im sonstigen betrieblichen Ergebnis von -3.293 TEUR sind Rechtsund Beratungsaufwendungen in Höhe von -2.438 TEUR sowie einmalige Erträge aus Entkonsolidierung enthalten. Das Segment enthält Personalaufwendungen für Verwaltungs- und Stabstellen wie Rechnungswesen, Rechtsabteilung, Kommunikation (IR/PR) inklusive Marketing und Vorstand sowie allgemeine sonstige betriebliche Aufwendungen. Die zentralen Kosten werden teilweise für Zwecke der Segmentberichterstattung anteilig auf die übrigen Segmente auf Basis von Umsatz oder Anzahl Mitarbeiter umgelegt.
Die Vermögenslage des Konzerns stellt sich in der Kurzübersicht zum Jahresende 2023 wie folgt dar:
|
Aktiva
in TEUR |
2023 | 2022 |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 100.416 | 100.729 |
| Finanzanlagen | 2.593 | 2.613 |
| Latente Steuererstattungsansprüche | 22.415 | 15.003 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 12.065 | 11.121 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 7.139 | 10.375 |
| Bilanzsumme | 144.628 | 139.841 |
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Passiva |
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| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Konzerneigenkapital | 54.677 | 72.088 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | 17.681 | 17.052 |
| Finanzschulden | 38.346 | 18.846 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 33.924 | 31.856 |
| Bilanzsumme | 144.628 | 139.841 |
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 139.841 TEUR um 4.787 TEUR auf 144.628 TEUR. Die diesbezüglichen Effekte werden im Folgenden näher erläutert:
Auf der Aktivseite sind die Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte um 313 TEUR auf 100.416 TEUR leicht gesunken. In den Sachanlagen sind Zugänge in Höhe von 561 TEUR zu verzeichnen, diese sind bedingt durch Anschaffungen von IT-Hardware und Neuanschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung. Neben den Anlagenzugängen des Berichtszeitraums wirken sich insbesondere die Nutzungsrechte an Vermögensgegenständen durch die Anwendung von IFRS 16 aus. Die Nutzungsrechte belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 10.397 TEUR (Vj.: 7.569 TEUR).
Die immateriellen Vermögenswerte sind um 3.079 TEUR auf 87.214 TEUR (Vj.: 90.293 TEUR) durch planmäßige Abschreibung gesunken. Enthalten sind Geschäfts- und Firmenwerte sowie aktivierte Fondsmanagementverträge aus Akquisitionen.
Auf der Aktivseite sind die Finanzanlagen um 20 TEUR auf 2.593 TEUR leicht gesunken. Der Rückgang ergibt sich insbesondere aus den Zu- und Abgängen von At-Equity-Beteiligungen.
Es wurden im Geschäftsjahr latente Steueransprüche für nicht genutzte steuerliche Verluste in Höhe von 18.828 TEUR (Vj.: 15.003 TEUR) angesetzt. Aufgrund der zugrundeliegende Konzernplanung mit einem Planungshorizont von fünf Jahren werden zukünftige Konzerngewinne durch die Nutzung der Verlustvorträge steuerlich begünstigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte auf der Aktivseite sind mit 12.065 TEUR (Vj.: 11.121 TEUR) leicht gestiegen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind insgesamt von 10.375 TEUR auf 7.139 TEUR zurückgegangen. Für eine detaillierte Analyse der Entwicklung der liquiden Mittel wird auf die Erläuterungen zur Finanzlage verwiesen.
Auf der Passivseite ist das Eigenkapital um 17.411 TEUR auf 54.677 TEUR zum Bilanzstichtag zurückgegangen. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Periodenverlust sowie auf die erstmalige Erfassung der Kaufoption auf die Minderheiten der SPSW Capital GmbH zurückzuführen (5.378 TEUR). Im Rahmen des Verkaufs von 20 % der Anteile an der LAIC Intelligence GmbH ist eine Verkaufsoption abgeschlossen worden. Diese wirkt sich zum Stichtag in Höhe von 447 TEUR (Vj.: 251 TEUR) kapitalmindernd aus.
Die Eigenkapitalquote im Berichtsjahr beträgt 37,8 % nach 51,6 % im Vorjahr.
Die passiven latenten Steuern sind mit 17.681 TEUR leicht angestiegen.
Die Finanzschulden haben sich um 19.500 TEUR auf 38.346 TEUR erhöht.
In den langfristigen Finanzschulden sind insbesondere Verbindlichkeiten aus Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 26.509 TEUR (Vj.: 3.810 TEUR) enthalten. Weiterhin sind Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 in Höhe von 9.119 TEUR (Vj.: 6.650 TEUR) enthalten. Im Geschäftsjahr 2023 wurde das im Vorjahr aufgenommene Tilgungsdarlehen vorzeitig und vollständig zurückgeführt. In den kurzfristigen Finanzschulden sind kurzfristige Miet- und Leasingverbindlichkeiten sowie der zum Bilanzstichtag im Zusammenhang mit Wandelschuldverschreibungen entstandene und noch nicht ausgezahlte Verzinsungsanspruch ausgewiesen.
Die übrigen Verbindlichkeiten sind um 2.068 TEUR auf 33.924 TEUR gestiegen. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 3.125 TEUR (Vj.: 4.323 TEUR), sonstige Rückstellungen von 151 TEUR (Vj.: 310 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen von 2.662 TEUR (Vj.: 3.549 TEUR), anderen Kommanditisten zuzurechnende Nettovermögenswerte von 5.993 TEUR (Vj.: 4.359 TEUR) und laufende Ertragsteuerschulden von 330 TEUR (Vj.: 1.982 TEUR).
Außerdem sind im Wesentlichen die abgezinsten Kaufpreisverbindlichkeiten für die Akquisition der SPSW Capital GmbH in Höhe von insgesamt 5.528 TEUR (Vj.: 7.891 TEUR) enthalten. Darüber hinaus ist die abgezinste Kaufpreisverbindlichkeit im Zusammenhang mit der Akquisition der Lange Assets & Consulting GmbH in Höhe von 1.567 TEUR (Vj.: 2.010 TEUR) enthalten. Außerdem enthalten sind die Kaufpreisverbindlichkeiten aus dem Erwerb der BV Holding AG (1.734 TEUR; Vj.: 1.130 TEUR) sowie der Selection Asset Management GmbH (426 TEUR; Vj.: 815 TEUR). Im Rahmen des Verkaufs von 20 % der Anteile an der LAIC Intelligence GmbH wurde eine Verkaufsoption abgeschlossen. Diese ist zum Stichtag in Höhe von 447 TEUR (Vj.: 251 TEUR) in den langfristigen Verbindlichkeit berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen betreffen im Wesentlichen die Verbindlichkeit aus zukünftig an die Plate & Cie. GmbH zu zahlenden Kaufpreisraten für die Anteile an der SPSW Capital GmbH.
Das Finanzmanagement des LAIQON-Konzerns erfolgt über den Bereich Finanzen. Die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und die Stärkung der Finanzkraft sind oberstes Ziel des Bereichs. Im Rahmen der Finanzaktivitäten sichert das Finanzmanagement die jeder zeitige Liquidität des Konzerns, steuert die Risiken im Bereich der Finanzinstrumente und optimiert das konzernweite Cash-Management. Für diese Zwecke kommt eine rollierende Liquiditätsplanung mit einem Zeithorizont von bis zu einem Jahr zum Einsatz. Die mittelfristige Finanzplanung wird mithilfe eines integrierten Planungstools auf Basis der aktuellen Businessplanung für die folgen den fünf Geschäftsjahre durchgeführt.
Die Finanzlage des Konzerns stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Konzernergebnis vor Minderheiten | -12.874 | -10.541 |
| Zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen | 4.787 | 6.748 |
| Veränderung des Working Capital | -3.192 | -4.349 |
| Erhaltene Ausschüttungen und Dividenden | 1.864 | 5.903 |
| Erhaltene sowie gezahlte Zinsen und Ertragsteuern | -1.320 | -526 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -10.735 | -2.765 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -1.315 | -8.472 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 8.813 | 5.281 |
| Nettomittelzu-/-abfluss | -3.236 | -5.956 |
| Zahlungsmittel am Beginn der Periode | 10.375 | 16.331 |
| Zahlungsmittel am Ende der Periode | 7.139 | 10.375 |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr -10.735 TEUR (Vj.: -2.765 TEUR). Negativ wirkt sich das Konzernjahresergebnis vor Minderheiten von -12.874 TEUR aus.
In den zahlungsunwirksamen Erträgen und Aufwendungen sind insbesondere die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (6.386 TEUR) enthalten.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von -1.315 TEUR (Vj.: -8.472 TEUR) ist insbesondere durch die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte geprägt.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet insbesondere die Rückführung des Tilgungsdarlehens in Höhe von 5.800 TEUR, Zuflüsse aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 25.000 TEUR sowie Zahlungen von Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von 8.432 TEUR.
Der Bestand an freien Zahlungsmitteln ist im Berichtsjahr um 3.236 TEUR von 10.375 TEUR auf 7.139 TEUR gesunken.
Hinsichtlich der wesentlichen Rückstellungen und der Eventualschulden des Konzerns verweisen wir auf den Risikobericht (siehe Lagebericht Kapitel 5) sowie die zusätzlichen Angaben im Konzernanhang (Kapitel 6.9.2).
Den Beschäftigten des LAIQON-Konzerns kommt ein sehr hoher Stellenwert zu. Diese sind der Kern des Unternehmens. Die Loyalität und die positive Einstellung der Beschäftigten sind wichtige Faktoren für den Geschäftserfolg und das Erreichen der Ziele des Unternehmens im Rahmen der Strategie 2023/25 2.0.
Am 31. Dezember 2023 waren im LAIQON-Konzern einschließlich der Beschäftigten der Bayerische-Vermögen-Gruppe und growney 160 Personen (Vj.: 154) beschäftigt (Anzahl ohne Vorstand, Beschäftigte in Mutterschutz oder Eltern zeit, Auszubildende und Aushilfskräfte). Das Durchschnitts alter beträgt 44,2 Jahre. Rund 72 % der Beschäftigten sind Männer, rund 28 % sind Frauen.
Des Weiteren ermöglicht der LAIQON-Konzern jungen und engagierten Menschen u. a. durch das Angebot von Praktika oder als Werkstudentinnen und Werkstudenten den Einstieg in das Berufsleben. Häufig erwachsen hieraus erste Festanstellungen nach dem erfolgreich absolvierten Studium. Hierbei entstehen Vorteile für die vormaligen Werkstudentinnen und Werkstudenten, Praktikantinnen und Praktikanten, da Sie mit dem LAIQON-Konzern einen verlässlichen Arbeitgeber und Partner für den Berufseinstieg an der Seite haben, der mit vielen Vorteilen und Benefits einen lukrativen ersten Arbeitsplatz bietet. Für den LAIQON-Konzern entsteht hieraus der Gewinn, dass das Unternehmen, die internen Strukturen und Arbeitsabläufe bereits bekannt sind und der Start in den ersten Job viel schneller und somit erfolgreicher möglich ist.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten in der Stabsabteilung People & Culture im Geschäftsjahr 2023 war die Gewinnung von weiterem qualifizierten Fachpersonal. Der LAIQON-Konzern agiert in einem starken nationalen und internationalen Wettbewerb. Umso mehr ist das Unternehmen auf qualifizierte, kompetente und engagierte Beschäftigte angewiesen.
Des Weiteren achtet der LAIQON-Konzern insbesondere auf eine partnerschaftliche Personalpolitik, die die individuellen Interessen der Beschäftigten mit einbezieht. Dazu zählen neben einer attraktiven Vergütung u. a. flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, mobil vom Wohnort zu arbeiten. Durch die Regelungen zum mobilen Arbeiten trägt der Arbeitgeber dazu bei, dass die Beschäftigten weniger Emissionen auf dem Weg zur Arbeit freisetzen, ein sozialverträgliches Zeitmanagement (Work-Life-Balance) geschaffen und damit die Arbeitgeberattraktivität weiter gesteigert wird.
Die Mitarbeitenden des LAIQON-Konzerns werden mit fixen und variablen Gehaltsbestandteilen vergütet. Die variablen Vergütungen orientieren sich dabei sowohl an Unternehmenszielen als auch an individuell vereinbarten Zielen. Bestimmten Beschäftigten des LAIQON-Konzerns wird zusätzlich die Teilnahme an einem Aktienoptionsprogramm gewährt.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten neben fixen Gehaltsbestandteilen eine variable Vergütung, die auf der persönlichen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds und der Entwicklung des LAIQON-Konzerns basiert. Die variable Vergütung ist durch eine Maximalbetragsregelung begrenzt. Zudem wird einem Vorstandsmitglied die Teilnahme an einem Phantom Stock Plan gewährt.
Im Jahr 2023 war die Integration der im Geschäftsjahr 2022 erworbenen Unternehmen im Hinblick auf eine gemeinsame digitale, automatisierte und zeitgemäße Personalarbeit und Angleichung der Benefits ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt. Dazu gehörte unter anderem die Einführung einer einheitlichen Personalsoftware für jede Tochtergesellschaft. Außerdem wurden die Benefits wie zum Beispiel das weiter vergünstigte Deutschlandticket und ein Essensgeldzuschuss bei allen neuen Tochterunternehmen eingeführt. Gleichzeitig ging und geht es um das kulturelle Zusammenwachsen der Tochterunternehmen. Dies erfolgt unter anderem durch regelmäßige Meetings auf der Führungskräfteebene und eine möglichst eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen Stabs- und Fachabteilungen. Ziel ist es, Mitarbeitende der unterschiedlichen Tochterunternehmen fortlaufend in einen gemeinsamen Arbeitsaustausch und damit ein persönliches Kennenlernen und Wertschätzen zu bringen. Unterstützend fand hierfür ein übergreifendes Sommerfest gemeinsam mit allen Mitarbeitenden aller Tochterunternehmen statt.
Im Personalbereich wird neben der Gewinnung weiterer Mitarbeitenden und daraus resultierendem Auf- und Ausbau eines Employer Brandings das Thema Nachhaltigkeit im Personalbereich ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt sein.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt im laufenden Geschäftsjahr wird zudem die Umsetzung von Personalentwicklungsmaßnahmen zur weiteren persönlichen und fachlichen Qualifikation der Beschäftigten sein. Hierzu gehören Weiterbildungsmaßnahmen für die jeweiligen Fachgebiete, Management- sowie IT-Seminare und Präsentationstrainings.
Die nachfolgende Darstellung des Risikoberichts berücksichtigt stichtagsbezogen auf den 31. Dezember 2023 die bestehenden Risiken des LAIQON-Konzerns.
Die LAIQON AG verfügt über ein Risikomanagementsystem, um bereits frühzeitig Entwicklungen erkennen zu können, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Neben der LAIQON AG selbst sind alle wesentlichen Tochterunternehmen, bei denen durch ihre jeweilige Geschäftstätigkeit bedeutsame Risiken für den Konzern auftreten können, in das System einbezogen. Ziel ist es dabei, mithilfe softwaregestützter Systeme und transparenter Prozesse Risiken zeitnah zu identifizieren und einzuschätzen, um auf dieser Basis entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Der Vorstand gibt im Rahmen einer Richtlinie für das Risikomanagement die Grundlage für die Risikosteuerung durch das zentrale Risikomanagement/den Risikoadministrator vor. Das Risikomanagement stellt sicher, dass die operativen Fachabteilungen initiativ und zeitnah Risiken identifizieren, diese sowohl quantitativ als auch qualitativ bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -kompensation entwickeln.
Anhand einer systematischen Risikoinventur werden die Risiken von den jeweiligen Verantwortlichen überarbeitet und erneut eingeschätzt. Zudem besteht eine interne Ad-hoc-Meldepflicht hinsichtlich neuer von den Verantwortlichen identifizierter Risiken. Jedes erfasste Risiko wird dazu einer Risikogruppe zugeordnet. Bei der Meldung und Neueinschätzung der Risiken müssen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß den Vorgaben der von der Gesellschaft erstellten Richtlinie angegeben werden. Sowohl die Bewertung als auch die Neueinschätzung der Risiken erfolgen halbjährlich sowie nach Bedarf.
Das Ergebnis der systematischen Risikoinventur wird dem Vorstand zeitnah durch eine Auswertung aller aktuellen Risiken in grafischer, tabellarischer und schriftlicher Form halbjährlich zur Verfügung gestellt und halbjährlich an den Aufsichtsratsvorsitzenden berichtet. Der Risikomanagementprozess ermöglicht somit einen strukturierten Überblick über die bestehende Risikosituation, die Verbesserung der Unternehmenssteuerung, Transparenz und Dokumentation der Risikobewältigung sowie die Steigerung des Risikobewusstseins und dient letztendlich als Basis für die Risikoberichterstattung an interne und externe Adressaten.
Die nachfolgende Bewertung der Risiken erfolgt in den Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe (Liquiditätswirkung). Dabei erfolgt die Bewertung der Dimensionen in jeweils vier Kategorien.
Eintrittswahrscheinlichkeit:
| gering | + |
| mittel | ++ |
| hoch | +++ |
| sehr hoch | ++++ |
Schadenshöhe (Liquiditätswirkung):
| niedrig | - |
| moderat | -- |
| wesentlich | --- |
| gravierend | ---- |
| Eintrittswahrscheinlichkeit | ++ |
| Schadenshöhe | ---- |
Die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen des Konzerns ist in erheblichem Umfang von Faktoren abhängig, auf die die LAIQON AG keinen Einfluss hat. Dies können z. B. nachteilige Entwicklungen an den Kapital- und Finanzmärkten, erhöhte Volatilität dieser Märkte, aber auch Entwicklungen im politischen, gesellschaftlichen oder gesamtwirtschaftlichen Umfeld sein, inklusive ESG-Risiken (aus den Faktoren Umwelt, Soziales und Governance), insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels (Gefahr von "stranded assets"), des Krieges in der Ukraine mit den verhängten Wirtschaftssanktionen sowie des Zinsanstiegs.
Überdies sind Dauer und Intensität der Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und daher nicht abschließend quantifizierbar. Darüber hinaus könnten in der Folge, die vom LAIQON-Konzern angebotenen Produkte für Kunden in ihrer Attraktivität abnehmen und die Investitionsbereitschaft der Kunden könnte sinken. Die budgetierten Erlöse, insbesondere die geplanten Managementgebühren und Performance-Fees, könnten hierdurch signifikant hinter die Planungen zurückfallen.
Daneben managte das Unternehmen im Bereich der KG-Fonds im Bestandsgeschäft sachwertbasierte Kapitalanlagen für nationale und internationale Investoren und Privatanleger. Dabei wurden Investments in den Bereichen Schifffahrt, Immobilien, Flugzeuge, Erneuerbare Energien, Private Equity und Britische Kapitallebensversicherungen getätigt. Dementsprechend ist die geschäftliche Entwicklung des Konzerns auch von der Entwicklung der Assetmärkte abhängig. Negative Entwicklungen auf diesen Märkten können zur Verringerung der Einnahmen aus Bestandsinvestments führen und damit zu negativen Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns führen. Zur Kapitalmarktentwicklung verweisen wir auf Kapitel 2.1.2. Das Risiko in Bezug auf die KG-Fonds wurde dahingehend reduziert, dass ein Großteil der Gesellschaften mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 veräußert wurde.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | ++ |
| Schadenshöhe | -- |
Der LAIQON-Konzern ist mit Umsetzung der Unternehmensstrategie in neue Märkte eingetreten und neuen Wettbewerbssituationen ausgesetzt. Es besteht das Risiko, dass starker Wettbewerb vor allem auch durch sehr große Marktteilnehmer in diesen Märkten dem LAIQON-Konzern den Eintritt und die Erlangung von Marktanteilen erschwert. Dies betrifft insbesondere das Segment Digital Wealth, da in diesem Markt derzeit viele Marktteilnehmer an digitalen Angeboten arbeiten. Die Vermögensverwaltungsbranche ist sehr wettbewerbsintensiv mit moderaten Eintrittsbarrieren. Zunehmender Wettbewerb kann ferner dazu führen, dass bereits erlangte Marktanteile wieder verloren gehen. Zudem können sich eine schlechte Performance oder das Versagen von Wettbewerbsprodukten negativ auf die vom LAIQON-Konzern angebotenen Produkte auswirken.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | + |
| Schadenshöhe | --- |
Der Erfolg des Unternehmens ist in erheblichem Umfang unter anderem mit der Verwendung der Marken " LAIQON AG" und "LAIC" verknüpft. Interne sowie externe Ereignisse wie z. B. schwache Produktperformance der eigenen Produkte, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften durch Beschäftigte oder Organe, mangelnde Berücksichtigung von ESG-Risiken (aus den Faktoren Umwelt, Soziales und Governance), negative Veröffentlichungen in den digitalen Medien und den Printmedien sowie Branchenskandale können zu einem fallenden Ansehen der Marken der LAIQON AG oder ihrer Tochterunternehmen und damit zu einem Reputationsverlust führen, die bislang nicht geplante Aufwendungen in der Marktbearbeitung erforderlich machen könnten.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | + |
| Schadenshöhe | --- |
Die LAIQON AG hat Ende 2019 90 % der Anteile an der SPSW Capital GmbH übernommen. Aus der Übernahme ergeben sich auf Ebene der LAIQON AG die im Folgenden dargestellten wesentlichen Risiken.
Es besteht das Risiko, dass die bestehenden Erlaubnisse der SPSW Capital GmbH aufgehoben werden. Die Ausübung der jeweiligen Unternehmenstätigkeiten würde damit unmöglich werden und in der Folge die Umsetzung der geplanten Unternehmensstrategie und des vorgesehenen Unternehmenswachstums erheblich gefährden.
Es besteht das Risiko, dass Finanzmittel aus der SPSW Capital GmbH abfließen und damit dem Konzern nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die geplanten Wachstumsziele auf Ebene der SPSW Capital GmbH könnten nicht erreicht werden. In der Folge würde dies auf Konzernebene zu einer Verringerung der Umsatzerlöse führen. Das angestrebte Unternehmenswachstum könnte hinter den Erwartungen zurückbleiben.
Die LAIQON AG hat sich im Rahmen des Einbringungsvertrags mit der SPSW Capital GmbH verpflichtet, einen Mindestkaufpreis zu zahlen. Es besteht das Risiko, dass der Unternehmenswert der SPSW Capital GmbH unter den im Einbringungsvertrag vereinbarten Mindestpreis sinkt. In diesem Fall würde die LAIQON AG Aufwendungen tätigen, denen kein gleichwertiger Unternehmenswert gegenüberstehen würde.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | + |
| Schadenshöhe | --- |
Die LAIQON AG hat im zweiten Halbjahr 2019 90 % der Anteile an der Lange Assets & Consulting GmbH übernommen. Aus der Übernahme ergeben sich auf Ebene der LAIQON AG die im Folgenden dargestellten wesentlichen Risiken.
Es besteht das Risiko, dass die bestehenden Erlaubnisse der Lange Assets & Consulting GmbH aufgehoben werden. Die Ausübung der jeweiligen Unternehmenstätigkeiten würde damit unmöglich werden und in der Folge die Umsetzung der geplanten Unternehmensstrategie und des vorgesehenen Unternehmenswachstums erheblich gefährden.
Es besteht das Risiko, dass Finanzmittel aus der Lange Assets & Consulting GmbH abfließen und damit dem Konzern nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die geplanten Wachstumsziele auf Ebene der Lange Assets & Consulting GmbH könnten nicht erreicht werden. In der Folge würde dies auf Konzernebene zu einer Verringerung des Ergebnisses führen. Das angestrebte Unternehmenswachstum könnte hinter den Erwartungen zurückbleiben.
Die LAIQON AG hat sich im Rahmen des Einbringungsvertrags mit der Lange Assets & Consulting GmbH verpflichtet, einen Mindestkaufpreis zu zahlen. Es besteht das Risiko, dass der Unternehmenswert der Lange Assets & Consulting GmbH unter den im Einbringungsvertrag vereinbarten Mindestpreis sinkt. In diesem Fall würde die LAIQON AG Aufwendungen tätigen, denen kein gleichwertiger Unternehmenswert gegenüberstehen würde.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | + |
| Schadenshöhe | --- |
Die LAIQON AG hat im ersten Halbjahr 2022 die BV Bayerische Vermögen GmbH, die MFI Asset Management GmbH und die m+c Asset Allocation GmbH übernommen. Aus der Übernahme ergeben sich auf Ebene der LAIQON AG die im Folgenden dargestellten wesentlichen Risiken.
Es besteht das Risiko, dass die bestehenden Erlaubnisse der BV Bayerische Vermögen GmbH und der MFI Asset Management GmbH aufgehoben werden. Die Ausübung der jeweiligen Unternehmenstätigkeiten würde damit unmöglich werden und in der Folge die Umsetzung der geplanten Unternehmensstrategie und des vorgesehenen Unternehmenswachstums erheblich gefährden.
Es besteht zudem das Risiko, dass Finanzmittel aus der BV Bayerische Vermögen GmbH, der MFI Asset Management GmbH und der m+c Asset Allocation GmbH abfließen und damit dem Konzern nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die geplanten Wachstumsziele auf Ebene der BV Bayerische Vermögen GmbH, der MFI Asset Management GmbH und der m+c Asset Allocation GmbH könnten nicht erreicht werden. In der Folge würde dies auf Konzernebene zu einer Verringerung der Umsatzerlöse führen. Das angestrebte Unternehmenswachstum könnte hinter den Erwartungen zurückbleiben.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | ++ |
| Schadenshöhe | -- |
Die LAIQON AG hält 75,0 % der Anteile an der growney GmbH. Aus der Übernahme ergeben sich auf Ebene der LAIQON AG die im Folgenden dargestellten wesentlichen Risiken. Es besteht das Risiko, dass die bestehende Erlaubnis der growney GmbH aufgehoben wird. Die Ausübung der jeweiligen Unternehmenstätigkeiten würde damit unmöglich werden und in der Folge die Umsetzung der geplanten Unternehmensstrategie und des vorgesehenen Unternehmenswachstums erheblich gefährden.
Es besteht das Risiko, dass Finanzmittel aus der growney GmbH abfließen und damit dem Konzern nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die geplanten Wachstumsziele auf Ebene der growney GmbH könnten nicht erreicht werden. In der Folge würde dies auf Konzernebene zu einer Verringerung der Umsatzerlöse führen. Das angestrebte Unternehmenswachstum könnte hinter den Erwartungen zurückbleiben.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | + |
| Schadenshöhe | --- |
Im Zusammenhang mit den LAIC-Gesellschaften ergeben sich auf Ebene der LAIQON AG die im Folgenden dargestellten wesentlichen Risiken.
Es besteht das Risiko, dass die bestehende Erlaubnis der LAIC Vermögensverwaltung GmbH oder die erteilten Erlaubnisse für die LAIC Capital GmbH eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die Ausübung der jeweiligen Unternehmenstätigkeiten würde damit unmöglich werden und in der Folge die Umsetzung der geplanten Unternehmensstrategie und des vorgesehenen Unternehmenswachstums erheblich gefährden.
Ferner besteht das Risiko, dass Finanzmittel aus den LAIC-Gesellschaften abfließen und damit dem Konzern nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die geplanten Wachstumsziele auf Ebene der LAIC-Gesellschaften könnten nicht erreicht werden. In der Folge würde dies auf Konzernebene zu einer Verringerung der Umsatzerlöse führen.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | +++ |
| Schadenshöhe | ---- |
Der Erfolg der vom LAIQON-Konzern angebotenen Produkte am Markt ist wesentlich von den nachfolgenden Faktoren abhängig.
Die Wertentwicklung der vom LAIQON-Konzern angebotenen Fonds hängt im Wesentlichen von der Qualität des Fondsmanagements ab. Bei der Anlageentscheidung ziehen Anleger in der Regel unter anderem die Performance der einzelnen Fonds als ein Entscheidungskriterium heran. Eine gute Performance ist auch auf richtige Anlageentscheidungen des Fondsmanagements zurückzuführen. Es besteht das Risiko, dass das Fondsmanagement Investitionsentscheidungen trifft, die sich im Nachhinein als nachteilig erweisen und insoweit die erwartete Fondsperformance und damit der angestrebte Erfolg nicht erzielt wird.
Zudem besteht das Risiko, dass das Fondsmanagement im Rahmen der Anlageentscheidung bei der Auswertung von Research-Berichten, Statistiken, Ratings und anderen Marktinformationen zu Fehlinterpretationen hinsichtlich der darin enthaltenen Informationen kommt. Dies könnte sich ebenfalls negativ auf die Performance der gemanagten Fonds auswirken.
Eine negative Fondsperformance würde die Vertriebstätigkeit erheblich erschweren und die geplanten Vertriebsziele könnten in diesem Fall nicht oder nur eingeschränkt erreicht werden mit der Folge, dass die Ergebnisse deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben.
Die Ertragsentwicklung der LAIQON AG hängt u. a. von der Wertentwicklung der Produkte und Lösungen der LAIQON AG und der verwalteten Vermögensgegenstände ab. Wenn der Wert der Fonds sinken würde oder wenn keine oder nur geringe Wertsteigerungen der verwalteten Vermögensgegenstände erzielt werden, sinken die Jahresumsätze entsprechend und wirken sich dadurch negativ auf die Ertragslage des Unternehmens aus. Ferner hängt der Wert der verwalteten Vermögenswerte von verschiedenen Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, einschließlich makroökonomischer Trends, die sich auf die globalen Märkte im Allgemeinen auswirken und den Wert der verwalteten Vermögensgegenstände beeinträchtigen können. Zunehmend haben auch Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Risiken (aus den Faktoren Umwelt, Soziales und Governance), insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels (Gefahr von "stranded assets"), Einfluss auf die Bewertung von Vermögensgegenständen am Kapitalmarkt. Ferner könnte eine in Krisenzeiten stark reduzierte Handelsliquidität, insbesondere im Rentenmarkt, den Handlungsspielraum des Fondsmanagements deutlich einschränken (z. B. bei Bedienung von Anteilsrückgaben).
Die LAIQON AG steht in einem starken Wettbewerb in der Vermögensverwaltungsbranche, die nur moderate Eintrittsbarrieren aufweist. Privatkunden haben zahlreiche Anlagemöglichkeiten, die mit zunehmender Verfügbarkeit von Online-Angeboten wachsen.
Der Ausfall oder die negative Performance von Produkten der Wettbewerber kann zu einem Vertrauensverlust der Kunden und damit auch zu einem Vertrauensverlust in die Produkte und Lösungen der Gesellschaft führen.
Die Höhe der Performancegebühren ist schwer vorhersehbar und die Volatilität, insbesondere in Bezug auf Marktbedingungen, welche außerhalb der Kontrolle der LAIQON AG liegen, hat einen direkten Einfluss auf das operative Ergebnis des Unternehmens.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | ++ |
| Schadenshöhe | --- |
Der Vertriebserfolg wird wesentlich von den nachfolgend aufgeführten Faktoren beeinflusst.
Bei der Generierung der Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen und damit bei der Aufrechterhaltung und dem Ausbau der verwalteten Vermögensgegenstände ist die LAIQON AG auf Vertriebspartner und Vertriebsplattformen Dritter angewiesen. Bei der Umsetzung der Strategie 2023/25 2.0 ist das Unternehmen zudem auf die Fähigkeit angewiesen, neue Vertriebskanäle wie Sparkassen, Privatbanken, Versicherungen, Maklerpools, Vermögensverwalter und Family Offices zu erschließen. Es besteht das Risiko, dass die Erschließung neuer Vertriebskanäle hinter den Planungen zurückbleibt und sich damit die Umsetzung der Strategie 2023/25 2.0 verzögert.
Daneben besteht das Risiko, dass Vertriebspartner ausfallen, da negative Marktentwicklungen, zunehmende regulatorische Anforderungen bei Vertriebspartnern oder Störungen der Servicequalität bei der LAIQON AG dazu führen können, dass Vertriebspartner ihre Tätigkeit vollständig einstellen oder die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft nicht aufnehmen oder fortsetzen. Dies kann die Vertriebstätigkeit selbst und die geplanten Vertriebs- und Absatzziele erheblich beeinträchtigen.
Ferner besteht das Risiko, dass die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die regulatorischen Anforderungen, für die Vertriebstätigkeiten weiter ansteigen. Dies kann die Ausübung der Vertriebstätigkeiten beeinträchtigen oder unmöglich machen. Geplante Vertriebsziele wären in diesem Fall nicht oder nur eingeschränkt erreichbar. Zudem kann der Anstieg von gesetzlichen Anforderungen zu ungeplanten Aufwendungen, etwa für die Erlangung weiterer Genehmigungen oder Pflichtfortbildungen für Vertriebsmitarbeiter, führen.
Zunehmende gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Verwendung/ Verarbeitung persönlicher Daten können zur Folge haben, dass Datenbestände von Kunden nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden dürfen. Dies kann die Ansprache von bestehenden und neuen Kunden erschweren und zu einem Vertriebshindernis werden.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | +++ |
| Schadenshöhe | -- |
Die Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns hängt teilweise noch von der wirtschaftlichen Entwicklung der von der LAIQON AG gemanagten KG-Fonds im Bestandsgeschäft ab. Ein Großteil der Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2023 veräußert.
Schwächephasen auf den relevanten Assetmärkten, wie etwa den Schifffahrts- und Immobilienmärkten, können die wirtschaftliche Situation der vom Konzern emittierten und gemanagten KG-Fonds bis hin zur Insolvenz der Fonds beeinträchtigen.
Es besteht das Risiko, dass die gemanagten Investments sich nicht wie geplant entwickeln, mit der Folge, dass die Einnahmen hieraus vollständig oder geringer ausfallen als im Budget angenommen. Darüber hinaus könnten sich geplante Beteiligungserträge sowie Erlöse aus Vermittlungsleistungen nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang realisieren lassen, was ebenso eine Abweichung zum Budget bedeuten würde.
Volatile Märkte oder der Ausfall von Vertragspartnern der Investments, wie z. B. Charterern oder Leasingnehmern, die ihrerseits in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, stellen einen wesentlichen Faktor dar.
Ferner wären aus der Insolvenz von Investments Einnahmeausfälle bei den Management- und Treuhandvergütungen die Folge. Es besteht das Risiko, dass die hierfür getroffenen Maßnahmen zur Risiko vorsorge nicht ausreichen und budgetierte Einnahmen ganz oder teilweise entfallen. Signifikante bilanzielle Auswirkungen in Bezug auf die Beteiligungen des Konzerns sind hingegen im Wesentlichen nicht zu erwarten, da die Konzerngesellschaften mit geringen Quoten an den betreffenden Gesellschaften beteiligt sind. Sollte es jedoch zu einem kumulierten Eintritt der Einzelrisiken kommen, sind signifikante bilanzielle Auswirkungen nicht ausgeschlossen.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | ++ |
| Schadenshöhe | -- |
Zur Einwerbung von Eigenkapital in Form von Kommanditeinlagen hat die LAIQON AG Verkaufsprospekte erstellt, für die sie - im Falle des Schadens infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben - als Herausgeberin gegenüber den einzelnen Anlegern haftet. Die Verkaufsprospekte wurden gemäß den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen" (IDW S4), einem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., erstellt und entsprechend diesem Standard durch einen Wirtschaftsprüfer begutachtet (Prospektgutachten). Bei sämtlichen geprüften Prospekten hat der Wirtschaftsprüfer die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Prospektangaben einschließlich der Plausibilität der im Prospekt enthaltenen Werturteile, der Schlüssigkeit von Folgerungen sowie der Darstellung der mit der Kapitalanlage verbundenen Chancen und Risiken im Sinne des IDW S4 grundsätzlich bestätigt, jedoch in Einzelfällen Anmerkungen vorgenommen, die das Prüfungsergebnis nicht einschränken. Zusätzlich wurde für jede Kapitalanlage regelmäßig ein Steuergutachten im Hinblick auf die im Prospekt vorgenommenen steuerlichen Aussagen erstellt.
Bis zum 21. Juli 2013 mussten die Verkaufsprospekte zudem durch die BaFin gebilligt werden. Das Billigungsverfahren umfasste neben einer Vollständigkeitsprüfung auch die Prüfung des Inhalts auf Kohärenz und Verständlichkeit. Allerdings können auch eine Prospektbeurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer und die weiteren Maßnahmen keine absolute Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Prospektangaben sowie für den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolgs und der steuerlichen Auswirkungen der Kapitalanlage bieten.
Zum 31. Dezember 2023 sind insgesamt 107 (Vj.: 163) gerichtliche Verfahren, die ein Nominalkapital von rund 4,82 Mio. EUR (Vj.: rund 6,86 Mio. EUR) sowie 50 TUS-$ (Vj.: 60 T US-$) betreffen, wegen behaupteter Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung rechtshängig, bei denen die LAIQON AG oder die 53.10 Real Assets Treuhand GmbH Beklagte oder Streitverkündete sind. Per 31. Dezember 2023 kommen ferner 4 (Vj.: 20) gerichtliche Verfahren hinzu, in denen eine Bank der LAIQON AG den Streit verkündet hat. Diese betreffen Zeichnungen von insgesamt nominal 10 TEUR (Vj.: 10 TEUR) sowie nominal 100 TUS-$ (Vj.: 745 T US-$).
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus den genannten Klagen erfolgreich Schadenersatzansprüche aus der Prospekthaftung wegen falscher oder unvollständiger Angaben gegen die LAIQON AG oder ihre Tochtergesellschaften geltend gemacht werden. Die LAIQON AG verfügt in diesen Fällen über entsprechende Versicherungen. Zum jetzigen Zeitpunkt hält die LAIQON AG es für insgesamt überwiegend wahrscheinlich, dass sie auch weiterhin mit ihren Argumenten vor Gericht durchdringen und sich erfolgreich gegen die Klagen verteidigen kann.
Die LAIQON AG hat im Rahmen von Kapitalmaßnahmen Emissionsdokumente (u. a. Wertpapierprospekte; Anleihebedingungen, Basisinformationsblatt für Wandelschuldverschreibungen) begeben. Es besteht das Risiko, dass im Fall von Fehlern in diesen Emissionsdokumenten die LAIQON AG, z. B. aus Prospekthaftung, in Anspruch genommen wird. Entsprechendes gilt für Emissionsdokumente, die von Tochtergesellschaften der LAIQON AG begeben werden.
Soweit Dritte im Auftrag oder im Pflichtenkreis der LAIQON AG tätig werden, besteht das Risiko, dass die LAIQON AG für deren Handlungen verantwortlich gemacht wird. Externe Partner werden allerdings sorgfältig betreut, um haftungsrelevantes Handeln zu vermeiden und damit das Haftungspotenzial für die LAIQON AG zu reduzieren.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | + |
| Schadenshöhe | -- |
Im Rahmen ihrer Bestandsgeschäfts-Verwaltungstätigkeit hat die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH, eine Tochtergesellschaft der LAIQON AG, bisher sämtliche Rechte und Pflichten der Anleger aufgrund des Treuhandvertrags mit der größtmöglichen Sorgfalt wahrgenommen. Die Mitarbeiter, welche die Treuhandtätigkeiten ausüben, werden daher gezielt im Vorfeld ausgewählt. Zudem wird über Fortbildungen und regelmäßige Qualitätskontrollen eine bestmögliche Zuverlässigkeit erreicht.
Die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH ist teilweise bei Bestandsfonds als Treuhandkommanditistin für diverse Anleger im Handelsregister mit der jeweiligen Hafteinlage dieser Anleger (Treugeber) eingetragen. Es besteht das Risiko, dass die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH im Fall von Auszahlungen von nicht durch Gewinne gedeckten Liquiditätsüberschüssen gemäß §§ 171, 172 IV HGB haftet.
Für die Kommanditisten eines Fonds besteht im Fall der Insolvenz einer Fondsgesellschaft gegebenenfalls das Risiko einer Rückzahlungsverpflichtung für in der Vergangenheit vorgenommene Auszahlungen, die nicht durch Gewinne der Gesellschaft gedeckt sind. Soweit hier die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH als Treuhandgesellschaft für die Anleger fungiert, ist auch die LAIQON AG betroffen, da es zu beträchtlichen Liquiditätsabflüssen bei der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH kommen kann. Die Erstattungsansprüche der Treuhandgesellschaft gegenüber den Anlegern müssten dann individuell durchgesetzt werden.
Vor dem Hintergrund, dass die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH selbst wiederum gemäß Treuhandvertrag einen Regressanspruch gegen die jeweiligen Treugeber hat, wird ein ungedeckter möglicher Abfluss von Ressourcen bei der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH als relativ unwahrscheinlich eingeschätzt. Die Erstattungsansprüche der Treuhandgesellschaft gegenüber den Anlegern müssten jedoch individuell durchgesetzt werden.
Zusätzlich ergibt sich ein Risiko aus der Verletzung von Informationspflichten durch die Emittenten von KG-Fonds im Fall unzureichender Aufklärung in Formalien von gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungsschreiben, die zu potenziellen Ansprüchen der Anleger führen können. Die Höhe des Risikos wird zum jetzigen Zeitpunkt für niedrig gehalten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist als gering einzustufen.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | ++ |
| Schadenshöhe | -- |
Bei im Ausland gefällten Urteilen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Sachverhalt anders und ggf. nachteiliger beurteilt wird, als dies vor deutschen Gerichten der Fall wäre. Ein ausländisches Urteil entfaltet ggf. aber dennoch Bindungswirkung vor deutschen Gerichten mit der Folge, dass eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr abänderbar ist. Soweit die LAIQON AG oder ihre Tochtergesellschaften im Ausland tätig sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ausländische Rechtsordnungen nicht hinreichend beachtet werden. Ferner kann die Durchsetzung eigener oder die Abwehr fremder Ansprüche im Ausland schwieriger und mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Aus Fehlern bei Vertragsverhandlungen und im Falle von Vertragsverletzungen können sich Schadenersatzansprüche ergeben. Es bestehen Vertragsrisiken aus geschlossenen Verträgen, z. B. aus der Zusammenarbeit mit Banken, Vertriebspartnern, Beratern und anderen Geschäftspartnern. Vertragsverstöße können auch in der Nichteinhaltung vertraglicher Vorgaben oder der Missachtung von Form- und Fristvorschriften in Verträgen liegen. Vertragsverletzungen können die Geschäftstätigkeit des Unternehmens erheblich beeinträchtigen und eine finanzielle Verpflichtung der LAIQON AG auslösen.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | ++ |
| Schadenshöhe | --- |
Der LAIQON-Konzern unterliegt einer Vielzahl von Regulierungs- und Aufsichtsregimen. Die Einhaltung dieser Regeln und Vorschriften ist kostspielig, zeitaufwendig und komplex. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Geldbußen und/oder einem vorübergehenden oder dauerhaften Verbot bestimmter Tätigkeiten führen. Insbesondere durch die erlaubnispflichtigen Konzerngesellschaften LAIC Vermögensverwaltung GmbH, SPSW Capital GmbH, Lange Assets & Consulting GmbH, LAIC AIF KVG GmbH, BV Bayerische Vermögen GmbH, MFI Asset Management GmbH und growney GmbH unterliegt der LAIQON-Konzern in verstärktem Maße den aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
Aufgrund der Regelungstiefe und der permanenten Regelungserneuerungen/-ergänzungen besteht das Risiko, dass im Konzern die aufsichtsrechtlichen Regelungen nicht ausreichend transparent genug sind. Hieraus können Verstöße gegen Vorschriften und Anordnungen der nationalen Aufsichtsbehörden resultieren, die eine Haftung der LAIQON AG nach sich ziehen können (z. B. in Form von Bußgeldern).
Im Fall von Verstößen sehen die gesetzlichen Regelungen teils erhebliche Sanktionen, z. B. in Form von drastischen Bußgeldern, vor. Auch jenseits der aufsichtsrechtlichen Vorgaben kann es zu Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. Geldwäschegesetz, Urheberrecht, Lizenzrecht, Datenschutzrecht) oder Verordnungen sowie zu Fehlern, fehlerhafter Auslegung (z. B. bei fiskalischen Bestimmungen) oder Fristversäumnissen kommen.
Aus aufsichtsrechtlichen Auflagen und Genehmigungserfordernissen kann sich zudem eine Erhöhung des Aufwands bei der LAIQON AG oder ihren Tochtergesellschaften ergeben.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | ++ |
| Schadenshöhe | -- |
Es besteht das Risiko, dass Beurteilungs- oder Beratungsfehler oder Fristversäumnisse im steuerlichen Bereich auftreten. Dies kann dazu führen, dass steuerliche Folgen eintreten, die für die LAIQON AG nachteilig sind, oder es bei Fristversäumnissen zu Zwangsgeldern oder Verspätungszuschlägen durch die Finanzverwaltung kommt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragsprüfungen in steuerlicher Hinsicht nicht oder nur unzureichend durchgeführt werden, was ebenfalls zu nachteiligen steuerlichen Folgen für die LAIQON AG führen kann.
Zudem besteht hinsichtlich der LAIQON AG sowie einer Vielzahl an Beteiligungen das Risiko, dass es zu Veränderungen bei der steuerlichen Veranlagung, etwa aufgrund geänderter Sonderbetriebsergebnisse oder auch durch Betriebsprüfungen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften, kommt. Dies könnte dazu führen, dass die LAIQON AG Steuernachzahlungen leisten muss.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | +++ |
| Schadenshöhe | --- |
Der Erfolg des Unternehmens hängt in hohem Maße von den Fähigkeiten und dem Fachwissen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie wichtiger Fach- und Führungskräfte ab, die über langjährige Branchenerfahrung verfügen, die es ihnen ermöglicht, eine entscheidende Rolle beim Wachstum und bei der Weiterentwicklung des Geschäfts der Gesellschaft zu übernehmen. Sollten eines oder mehrere der Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr zur Verfügung stehen, könnte dies das Wachstum und die Weiterentwicklung des Unternehmens deutlich beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für Geschäftsführungsmitglieder sowie qualifizierte Führungskräfte in Schlüsselpositionen. Für den wirtschaftlichen Erfolg der LAIQON AG ist es deshalb unerlässlich, dass qualifizierte Führungs- und Fachkräfte in ausreichender Zahl für die LAIQON AG tätig sind, um nachteilige Auswirkungen auf die Gesellschaften im Konzern und ihre weitere wirtschaftliche Entwicklung zu verringern. Eine überdurchschnittliche Fluktuation von Beschäftigten, insbesondere von Führungs- und Fachkräften in Schlüsselpositionen, könnte dazu führen, dass Positionen nicht adäquat neu oder nur mit Verzögerung besetzt werden können und damit personelle Kapazitätsengpässe nach sich ziehen. Entsprechendes gilt für die Besetzung neu geschaffener Positionen. Aufgrund falscher Personalentscheidungen können Fehl- und /oder Unterbesetzungen entstehen. Dies könnte Verzögerungen bei der Aufgabenerledigung zur Folge haben und den Eintritt von Fehlentscheidungen oder Managementfehlern begünstigen.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | ++ |
| Schadenshöhe | --- |
Der LAIQON-Konzern ist stark auf IT-Systeme angewiesen, einschließlich der Bereitstellung von Informationen für Kunden und Mitarbeiter und der Führung von Finanzunterlagen. Die ständige Verfügbarkeit von IT-Systemen ist daher für die LAIQON AG Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung des Geschäfts. Auch steht das Unternehmen in der Pflicht, jederzeit die Sicherheit sensibler Daten, insbesondere von Kunden, zu gewährleisten.
Insbesondere die Bedrohungslage durch Cyberangriffe befindet sich auf einem nachhaltig hohen Niveau. Dies unterstreichen unter anderem aktuelle Lageberichte des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die die Bedrohungslage als angespannt bis kritisch einordnen (siehe bspw. BSI-Lagebericht vom Oktober 2022). Die Anzahl neuer Schadprogramm-Varianten steigt permanent, im letzten BSI-Berichtszeitraum wurden 117 Mio. neue Schadprogramm-Varianten gezählt. Ransomware-Angriffe und DDoS-Attacken nehmen zu, Systemverfügbarkeit und Informationssicherheit sind zunehmend bedroht.
Zur Minimierung des Risikos von Systemausfällen hat die LAIQON AG zahlreiche Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Dazu zählen die redundante Virtualisierung von Servern und moderne Back-up-Systeme inklusive externer Datensicherung sowie Notfallpläne für eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Systeme. Zum Schutz von Daten und IT-Systemen werden unter anderem Firewall-Systeme, Virenschutz- und Verschlüsselungsprogramme sowie Zutritts- und Zugriffskontrollsysteme eingesetzt, die regelmäßig oder gegebenenfalls anlassbezogen aktualisiert werden. Die Akquise neuer Tochterunternehmen hat zu einer gestiegenen Systemheterogenität geführt, die durch eine sukzessive Migration auf IT-Infrastruktur und die Einführung von Konzernstandards wieder reduziert wird.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | ++ |
| Schadenshöhe | --- |
Das Geschäftsumfeld, in dem der Konzern operiert, macht es notwendig, die Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend Liquiditätsreserven vorgehalten werden. Ferner setzt die Umsetzung der Geschäftsziele die Aufbringung von Eigen- oder Fremdkapital voraus. Das maximale Risiko besteht in der Insolvenz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit. Sofern es zur Verringerung der Liquiditätsdecke des Konzerns kommt und in der Folge ein entsprechender Finanzbedarf entsteht, besteht das Risiko, dass keine geeigneten Finanzierungspartner oder Eigenkapitalgeber gefunden werden können und der Liquiditätsbedarf des Konzerns nicht oder nur zu nachteiligen oder wirtschaftlich nicht vertretbaren Konditionen gedeckt werden kann. Darüber hinaus könnten sich die Finanzierungsaufwendungen durch einen Anstieg der Zinssätze erhöhen.
Für das kurzfristige Liquiditätsmanagement greift die Finanzabteilung auf eine rollierende Liquiditätsplanung zurück, die einen Planungshorizont von bis zu einem Jahr abbildet. Daneben kommt eine mittelfristige Finanzplanung für die jeweils folgenden fünf Geschäftsjahre zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein integriertes Planungsmodell, das aus einer Plan-GuV und einer Plan-Bilanz besteht. Sowohl die kurzfristige Liquiditätsplanung als auch das mittelfristige Modell bauen auf der aktuellen Geschäftsplanung des Konzerns auf und sind miteinander abgestimmt.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf insgesamt 71,8 Mio. EUR (Vj.: 48,4 Mio. EUR). Weitere Details, insbesondere hinsichtlich der Fälligkeitsstruktur, finden sich im Konzernanhang unter Kapitel 6.3.2.3.
Die Liquiditätslage des Konzerns wird als stabil eingeschätzt. Dennoch können etwaige nicht geplante liquiditätswirksame Ereignisse ein Risiko darstellen. Hierbei kann es sich grundsätzlich um den Ausfall geplanter Einnahmen oder zusätzliche nicht geplante Ausgaben handeln. Im Fall des kumulierten Eintritts mehrerer Ereignisse sind negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Konzerns zu erwarten.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | +++ |
| Schadenshöhe | -- |
Die Bewertung von Beteiligungen des Konzerns ist wie in den Vorjahren aufgrund der Marktentwicklungen einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Dies betrifft neben den Anteilen, die die LAIQON AG an eigenen Fonds hält, auch die Beteiligungen des Konzerns an verbundenen und assoziierten Unternehmen primär aus dem Bereich der KG-Fonds im Bestandsgeschäft. Diesem Risiko trägt die LAIQON AG durch eine fortlaufende Überprüfung der bestehenden Beteiligungsansätze und Forderungen im Zusammenspiel mit der Analyse von Finanzdaten der wesentlichen Beteiligungen Rechnung. Auf Basis der regelmäßig durchgeführten Wertminderungstests wurden bereits in den Vorjahren zum Teil umfangreiche Abwertungen von Beteiligungsansätzen bei einigen dieser Gesellschaften vorgenommen und damit grundsätzlich das Risiko für weitere Wertminderungen gesenkt. Ein Großteil der Beteiligungen wurde zum 31. Dezember 2023 veräußert.
Das Kapitalmarktumfeld hat zudem erhebliche Auswirkungen bezüglich drohender Forderungsausfälle und damit auf die Risikoposition des Konzerns. Dem Risiko ist die LAIQON AG bereits in den Vorjahren durch die Vornahme umfangreicher Abwertungen begegnet. In den übrigen Geschäftsegmenten waren aufgrund der Werthaltigkeit der Forderungen keine Abwertungen notwendig. Jedoch wird dem Marktrisiko durch laufende Überprüfung der Werthaltigkeit von Forderungen mit einer kontinuierlichen und nachhaltigen Verbesserung des Debitorenmanagements Rechnung getragen. Ziel ist dabei die zeitnahe Realisierung von Zahlungseingängen und die damit verbundene Verminderung des Bestands an fälligen Forderungen.
Trotz der auch im Berichtsjahr durchgeführten Wertaufholungen sowie Wertberichtigungen sind weitere Verluste und entsprechende Liquiditätsausfälle aus Forderungsausfällen nicht ausgeschlossen. Etwaige Forderungen der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH gegenüber den Treugebern aus Auszahlungen können hiervon betroffen sein. Diesem Risiko wurde durch die Schaffung und Umsetzung eines Maßnahmenplans begegnet, der verschiedene Vorgehensweisen, wie z. B. die Erreichung eines Vergleichs mit Gläubigern oder die Abtretung des Regressanspruchs der Treuhandgesellschaft an Gläubiger, vorsieht. Für weitere Analysen wird auf den Konzernanhang unter Kapitel 6.3.1.3 verwiesen.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | + |
| Schadenshöhe | --- |
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die LAIQON AG auch jenseits der auf die 53.10. Real Estate Treuhand GmbH entfallenden Risiken (siehe hierzu: Risiken im Zusammenhang mit den Aufgaben der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH, Ziffer 5.3.10) aus den bestehenden Eventualverbindlichkeiten in Anspruch genommen wird. Die zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Eventualschulden des LAIQON-Konzerns belaufen sich auf insgesamt 21 Mio. EUR (Vj.: 20 Mio. EUR). Bezüglich der Einzelheiten und der Zusammensetzung der Eventualschulden wird auf Kapitel 6.9.2 des Konzernanhangs verwiesen.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | ++ |
| Schadenshöhe | -- |
Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man das Risiko, dass der Zeitwert oder zukünftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Auswirkungen auf die Höhe der zukünftigen Zinserträge und -aufwendungen des Konzerns und Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten können die Folge sein. Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Zinsänderungsrisiken. Für weitere Details wird auf Kapitel 6.3.1.2 des Konzernanhangs verwiesen. Auf Konzernebene bestehen grds. Fremdwährungsrisiken in US-Dollar, die im Wesentlichen durch die Stichtagsbewertung der entsprechenden monetären Posten entstehen. Der Anteil an USD-Geschäften ist jedoch unwesentlich und weiterhin rückläufig. Unter den monetären Posten werden Zahlungsmittel, Forderungen und Verbindlichkeiten zusammengefasst. Fremdwährungsrisiken wird bei Zahlungseingängen in Fremdwährung durch eine zeitnahe Konvertierung in Euro begegnet. Zum Abschlussstichtag bestehen daher keine signifikanten Bewertungsrisiken.
Im Vergleich zum Vorjahr gab es keine wesentlichen Änderungen am Umfang oder an der Einschätzung der Risiken. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses sind keine existenzbedrohenden Einzelrisiken bekannt. Bei den identifizierten Risiken mit einer gravierenden Schadenshöhe besteht nach Einschätzung der Konzernleitung eine hohe, mittlere sowie geringe Eintrittswahrscheinlichkeit. Allerdings könnte ein kumulierter Eintritt von Einzelrisiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Der LAIQON-Konzern ist wie die gesamte Finanzdienstleistungsbranche von den Auswirkungen der Energiekrise, des Krieges in der Ukraine sowie der steigenden Zinsen und hohen Inflation und den damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen betroffen. Negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des LAIQON-Konzerns können weiterhin nicht ausgeschlossen werden und würden voraussichtlich zu Plananpassungen führen.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem des LAIQON-Konzerns umfasst sämtliche Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Im Zentrum des internen Kontrollsystems stehen das interne Steuerungssystem sowie das interne Überwachungssystem. Zuständig für die Steuerung des internen Kontrollsystems des Konzerns ist der zentrale Bereich Finanzen, dem Rechnungswesen, Controlling und Steuern zugeordnet sind. Das interne Überwachungssystem umfasst sowohl prozessintegrierte als auch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen. Als prozessintegrierte Maßnahmen kommen sowohl individuelle Kontrollen wie beispielsweise das "Vier-Augen-Prinzip. als auch IT-gestützte Kontrollen zum Einsatz. Zusätzlich werden durch spezifische Konzernfunktionen wie z. B. Konzern-Recht bzw. Finanzen prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Des Weiteren bestehen prozessunabhängige Kontrollen, die im Wesentlichen durch den Aufsichtsrat und sonstige Prüfungsorgane wahrgenommen werden.
Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem ist in das beschriebene Risikomanagementsystem des LAIQON-Konzerns integriert. Es ist auf die signifikanten Risiken des Unternehmens im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, einschließlich der Erstellung des Konzernabschlusses und der externen Berichterstattung, ausgerichtet. Kernelement ist dabei die Früherkennung, Steuerung und Überwachung von Risiken, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken können.
Der LAIQON-Konzern verfügt über einen zentralen Bereich Finanzen.
Konzernweite Richtlinien und Verfahrensanweisungen gewährleisten die Sicherstellung einer zeitnahen, vollständigen, richtigen und effizienten Erfassung der Geschäftsvorfälle. Dem zentralen Bereich Finanzen zugeordnet ist auch der Bereich "IFRS". Hier werden die Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften von den deutschen handelsrechtlichen auf die Ansatz- und Bewertungsmethoden der International Financial Reporting Standards (IFRS) übergeleitet, sowie die Konsolidierung der einzelnen Gesellschaften und die daraus folgende Aufstellung des Konzernabschlusses vorgenommen.
Die handelsrechtliche Abbildung der einzelnen Geschäftsvorfälle erfolgt mithilfe einer etablierten IT-Anwendung. Der LAIQON-Konzernabschluss gemäß IFRS wird mit einer Financial-Performance-Management-Software durchgeführt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses und die externe Berichterstattung erfolgen in Form eines strukturierten Prozesses auf Basis eines zwischen den einbezogenen internen Abteilungen sowie externen Partnern abgestimmten Zeitplans. Dabei werden auch Fristen für die Lieferung von abschlussrelevanten Informationen, die außerhalb des Rechnungswesens generiert werden, vereinbart. Beispiele hierfür sind Informationen aus dem Fondsmanagement für die Bewertung von Beteiligungen oder Abschlüsse von assoziierten Unternehmen für die Bilanzierung nach der Equity-Methode. Die Erhebung von abteilungs- und unternehmensfremden Daten erfolgt auf der Grundlage von zuvor festgelegten individuellen Anforderungsprofilen. Der Prozess beinhaltet auch eine Rücklaufkontrolle zur Sicherstellung des rechtzeitigen Eingangs vollständiger Informationen. Der Konsolidierungsprozess erfolgt in Form einer Gesamtkonsolidierung auf Ebene der LAIQON AG.
Zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und der Einzelabschlüsse beinhaltet der Erstellungsprozess eine Vielzahl von Kontrollen. Hierbei handelt es sich um präventive, nachgelagerte und aufdeckende Kontrollen. In den Bereich der präventiven Kontrollen fallen insbesondere Genehmigungs- und Freigabeverfahren, beispielsweise im Rahmen der Eingangsrechnungserfassung und beim Zahlungsverkehr. Bestimmte Transaktionen, die sich wegen ihres Umfangs oder ihrer Komplexität auf den Konzernabschluss und die Einzelabschlüsse auswirken können, sind ebenfalls nach einem festgelegten Verfahren freizugeben. Zudem werden die zentralen Bereiche Finanzen und Recht direkt als interne Berater in die Gestaltung von bedeutenden Verträgen, beispielsweise im Rahmen des Abschlusses von Miet- oder Dienstleistungsverträgen, mit eingebunden. Infolgedessen erhält der Bereich Finanzen Informationen aus erster Hand, um die richtige bilanzielle Behandlung dieser Vorgänge sicherzustellen.
Die aufdeckenden Kontrollen finden in den verschiedenen Phasen des Abschlussprozesses statt. Hier kommt insbesondere das "Vier-Augen-Prinzip" zum Tragen. Sämtliche Einzelabschlüsse werden von der Leitung des Bereichs Finanzen geprüft, bevor sie für die weitere Verarbeitung im Zusammenhang mit dem IFRS Konzernabschluss freigegeben werden. Im Rahmen der Überleitung der Abschlüsse auf die IFRS-Vorschriften und der Konsolidierung erfolgt darüber hinaus eine zusätzliche Plausibilisierung und Abstimmung der einzelnen Abschlüsse.
Das Grundkapital der LAIQON AG wurde um 10.302,00 EUR auf 17.493.698,00 EUR durch Ausgabe von 10.302 Bezugsaktien aus dem am 31.08.2020 beschlossenen Bedingten Kapital 2020 erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals wurde am 31. Januar 2024 im Handelsregister eingetragen.
Der Vorstand der LAIQON AG hat am 6. Februar 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weitere Wachstumsfinanzierung des LAIC-Teilkonzerns durch Ausgabe von LAIC-Token 24 beschlossen. Durch die Ausgabe der LAIC-Token 24 sollen dem LAIQON-Konzern bis zu 6,8 Mio. EUR zufließen. Die Zeichnung der LAIC-Token 24 durch die Investoren erfolgt auf der Grundlage einer Bewertung des LAIC-Teilkonzerns in Höhe von rund 65 Mio. EUR.
Die ausgewählten professionellen und semiprofessionellen Anleger beteiligen sich über ein Treuhandverhältnis, welches durch den LAIC-Token 24 repräsentiert wird, als Kommanditisten an einem Spezial-AIF-Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG (der "LAIC-Token 24 Fonds"), der sich anschließend mit insgesamt bis zu 9,98 % (Post-Money) an der LAIC Capital GmbH (die "LAIC") beteiligen soll. Die Anleger partizipieren dadurch mittelbar an einer Wertentwicklung des LAIC-Teilkonzerns. Die Beteiligung des LAIC-Token 24 Fonds an der LAIC soll einerseits durch den Erwerb von bis zu 5.250 bereits bestehenden LAIC-Geschäftsanteilen von der LAIQON AG und anderseits durch die Übernahme von bis zu 5.250 im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neugeschaffenen LAIC-Geschäftsanteilen erfolgen. Nach einer vollständigen Platzierung der LAIC-Token 24 wäre die LAIQON AG noch immer mit einer qualifizierten Mehrheit von 80,76 % an der LAIC beteiligt.
Der Vollzug der Transkation stand bisher unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der BaFin und dem erfolgreichen Abschluss des Inhaberkontrollverfahrens. Im März 2024 hat die BaFin der Transaktion zugestimmt. Die LAIQON AG wird den Erwerb von 30 % der Geschäftsanteile zu einem Kaufpreis in Höhe von 600 TEUR zuzüglich einer erfolgsabhängigen Vergütungskomponente zeitnah vollziehen.
In den folgenden Prognosen sind Annahmen enthalten, deren Eintritt nicht sicher ist. Sofern eine oder mehrere Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den dargestellten Prognosen abweichen.
Die Weltwirtschaft expandiert im Zuge der Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen, insbesondere den erheblichen Kaufkraftverlusten als Folge des massiven Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs und den aktuellen geopolitischen Krisen weiterhin nur mühsam. In den USA entwickelte sich die US-Konjunktur trotz der energischen Zinswende der US-Fed bisher weit besser als erwartet. Der Wohnungsbau ist zwar massiv zurückgegangen, da die privaten Verbraucher aber kräftig konsumierten, hat dies die gesamtwirtschaftliche Entwicklung kaum beeinträchtigt. Trotz höherer Finanzierungskosten haben auch die Unternehmen ihre Investitionen aufrechterhalten. Auch wirkten die Steueranreize für insbesondere nachhaltige Investitionen der Geldpolitik entgegen. Allerdings entwickelt sich die Geldpolitik zeitlich verzögert. Viele Wirtschaftsdaten deuten darauf hin, dass sich die US-Konjunktur daher spürbar abkühlen wird. Voraussichtlich wird das Wachstum daher für einige Zeit schwächer ausfallen. Die voraussichtlich kurzfristige Wirtschaftsschwäche wird dazu beitragen, den Inflationsdruck in den USA weiter zu vermindern. Ab Mitte 2024 dürfte dann eine weniger straffe Zinspolitik die konjunkturellen Aufwärtskräfte stärken. Ökonomen prognostizieren daher, dass die US-Wirtschaft im Herbst 2024 wieder eine annualisierte Wachstumsrate von 2 % erreichen kann.
Der Ausblick für die europäische Konjunktur für die kommenden Monate wird durch zwei unterschiedliche Kräfte geprägt. Einerseits stiegen die Verbrauchereinkommen bei rückläufiger Inflation, einem weitgehend stabilen Arbeitsmarkt und höheren Lohnzuwächsen bereits seit dem Frühjahr 2023 wieder stärker als die Preise. Andererseits befindet sich das verarbeitende Gewerbe in einer Rezession. Die schwache Weltnachfrage nach Gütern sowie die Lagerkorrekturen treffen insbesondere exportorientierte Industrieländer wie Deutschland. Die Sorgen um eine Rezession belasten auch das Konsumklima. Viele Unternehmen investieren daher momentan nur zurückhaltend. Sobald die Konjunktur nach dem Ende der Lagerkorrektur wieder anzieht, sollte die Investitionsquote steigen, um Lieferketten neu zu strukturieren und knappe Arbeitskräfte zu ersetzen. Obwohl die Entwicklung in China voraussichtlich strukturell schwach bleiben wird, können die Ausfuhren vermutlich wieder etwas zulegen. Die chinesische Wirtschaft soll voraussichtlich um 3-4 % im Jahr 2024 wachsen. Auch die Kauflust der Verbraucher soll wieder etwas zunehmen. Daher prognostizieren Ökonomen mit der Rückkehr der US-Wirtschaft zu normalem Wachstum ab dem Sommer ein Wirtschaftswachstum für Europa von rund 1,3 %.
In Deutschland wird angesichts der zuletzt weiter schwachen Frühindikatoren, anhaltender und neu hinzugekommener geopolitischer Krisen, die zu steigenden Transportkosten und Verzögerungen in Lieferketten führen können, sowie erhöhter Verbraucherpreise zu Jahresbeginn auch im ersten Quartal 2024 noch nicht von einer konjunkturellen Trendwende ausgegangen. Bei einem Rückgang der Inflation, steigenden Reallöhnen und einer allmählichen Belebung der Weltwirtschaft dürften sich zentrale Belastungsfaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland aber im Verlauf dieses Jahres verringern und eine vor allem binnenwirtschaftlich getragene Erholung einsetzen. Diese wird allerdings voraussichtlich sehr verhalten verlaufen. Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erwartet ein Wachstum der deutschen Wirtschaft von 0,2 % im Jahr 2024.
Mit Blick auf das Jahr 2024 vertritt das Gros der Bankökonomen, Marktstrategen und Anleger eine einheitliche Meinung: Die sanfte Landung der US-Wirtschaft soll im 1. Hj. 2024 gelingen, die US-Zentralbank Fed senkt voraussichtlich die Zinsen ab dem zweiten Quartal, Anleiherenditen und der US-Dollar geben nach und die Renditekurven werden steiler. Die Aussicht auf einen Aufschwung sollte die Aktien- und Anleihenmärkte unterstützen. Dieses positive Basisszenario ist allerdings mit marktüblichen Risiken verbunden. So dürften die nachgelagerten Effekte der restriktiven Geldpolitik vermehrt zum Tragen kommen, zumal der (Re)-Finanzierungsbedarf 2024 bei vielen Unternehmen erheblich ist. Zudem dürfte der fiskalische Impuls, der die negativen Effekte der Zinserhöhungen bisher abgefedert hat, im Jahres verlauf nachlassen. Die geopolitischen Spannungen und die im November 2024 anstehenden US-Präsidentschaftswahlen sind weitere Unsicherheitsfaktoren.
Bei den Aktienmärkten könnte sich nach Konsensmeinung im Jahr 2024 dabei insbesondere bei Small- und Mid-Cap-Aktien eine dynamische Entwicklung ergeben. Diese Unternehmen wurden 2023 oftmals wegen der hohen Zinssätze von Anlegern gemieden und haben als zinssensitive Titel oftmals ein hohes relatives Aufholpotenzial, auch wenn eine gewisse Nervosität herrscht, ob sie die Gewinnerwartungen auch erfüllen können. Sollte die Wirtschaft Anfang 2024 voraussichtlich weiter unter Druck geraten, könnten Small Caps darunter leiden. Doch sobald sich die Zinssätze entspannen, könnten Aktien kleinerer Unternehmen ein größeres Erholungspotenzial bieten. Hinzu kommt: Anders als bei den Big-Tech-Aktien, die den Markt 2023 so sehr dominiert haben, sind die eingepreisten Erwartungen an kleinere Unternehmen noch nicht so hoch. Daher werden diese Titel von Marktteilnehmern als Opportunität für 2024 angesehen.
Den Anleihemärkten hat die seit rund einem Jahr disinflationäre Entwicklung sowie der zuletzt damit einhergehende Verzicht der großen Zentralbanken auf eine Fortsetzung ihrer zinspolitischen Straffung ordentlich Auftrieb gegeben. Unternehmensanleihen haben konjunkturelle Risiken im abgelaufenen Jahr ignoriert. Sowohl Anleihen im Hochzins- als auch im Investmentgradebereich sind dabei nach wie vor attraktiv.
In den Jahren 2018 bis 2022 wurde die Transformation des LAIQON-Konzerns zu einem börsennotierten, bankenunabhängigen Vermögensverwalter und aktiven Asset Manager mit der Strategie 2019+ und der Strategie 2023/25 1.0 umgesetzt. Für die kommenden Jahre hat der LAIQON-Konzern die darauf aufbauende Strategie 2023/25 2.0 mit "GROWTH 25" entwickelt, deren Umsetzung für das weitere Wachstum des LAIQON-Konzerns entscheidend sein wird. Der LAIQON-Konzern positioniert sich als innovativer Qualitätsführer im Vermögensmanagement in Deutschland und als Asset Management-Factory.
Auf der Hauptversammlung 2023 am 23. August 2023 wurden die wesentlichen Strategieelemente und deren derzeitiger Umsetzungsstatus als Wachstumstreiber von "GROWTH 25" vorgestellt. Auf Grundlage dieser Strategie plant der LAIQON-Konzern sich durch den Ausbau und die Vertiefung der bestehenden Strukturen als Premium-Qualitätsanbieter, der sich mit einem Full-Service-Angebot einer nachhaltigen Produkt- und Lösungswelt an Kunden wendet, als Asset Management-Factory auf dem deutschen Finanzmarkt nachhaltig zu etablieren.
Für die erfolgreiche Umsetzung dieser Wachstumsstrategie hat die Gesellschaft insbesondere die folgenden Treiber und Herausforderungen erkannt:
Es ist die Überzeugung der Gesellschaft, dass ein Finanzdienstleister nur erfolgreich sein kann, wenn er schnell auf sich verändernde Kundenwünsche, wachsende Datenmengen, entstehende Risiken und regulatorische Änderungen reagieren kann. Dafür wurde beginnend mit der Transformation des Geschäftsmodells ab dem Jahr 2018 eine skalierbare Plattformstrategie aufgebaut.
Zentrale Komponente des Asset Management-Factory-Ansatzes war dabei der Aufbau der LAIQON Digital Asset Plattform 4.0 (LAIQON DAP 4.0), einer eigenen, cloudbasierten, digitalen Infrastruktur. Sie bildet die Grundlage für sämtliche internen und externen Geschäfts-, Abwicklungs- und Unterstützungsprozesse des Konzerns. Stärke und Potenzial der LAIQON DAP 4.0 liegen in der Tiefe und Breite der Unterstützung aller Funktionen und Aufgabenbereiche des Konzerns, welche die LAIQON DAP 4.0 aus einer integrierten Zielsetzung und Strategie abdeckt.
Im Fokus von "GROWTH 25" steht die Weiterentwicklung der LAIQON DAP 4.0. Zielbild ist es, durch einen weiter steigenden Automatisierungsgrad aller internen und externen Prozesse eine steigende Anzahl von Kunden zu betreuen, weiterwachsende Datenmengen zu verwerten oder auch eine steigende Anzahl an Produkten oder Lösungen anzubieten.
Der LAIQON-Konzern erwartet, dass die Anforderungen von Kunden an die Finanzanlage immer weiter zunehmen werden. Kunden erwarten für ihre vielfältigen Problemstellungen Angebote, die auf ihre Bedürfnisse maßgeschneidert, personalisiert, nachhaltig, transparent, benutzerfreundlich und schnell verfügbar sind. Dies wird zukünftig sowohl die Anforderungen an die Berichterstattung über die Geldanlage deutlich erhöhen als auch zu einem immer höheren Individualisierungsgrad führen.
Der LAIQON-Konzern hat dafür ein Produktportfolio aus über 50 Wealth Produkten und Lösungen aufgebaut. Dieses erstreckt sich auf die Bedienung dieser vielfältigen Kundenbedürfnisse, vom Vermögensaufbau bis hin zur ganzheitlichen Betreuung großer Vermögen, und kombiniert zusätzlich Services mit einem individualisierten Fokus auf den Kunden. Das Produkt- und Lösungsportfolio des Konzerns basiert dabei sowohl auf IQ, also der Kompetenz und Erfahrung der Fonds- und Vermögensmanager, als auch dem Wissen der Entwickler und Digitalexperten, welche das Themenfeld der künstlichen Intelligenz weiterentwickeln. Die Kombination aus menschlicher Intelligenz und künstlicher Intelligenz soll als Motor für ein Premium-Angebot dienen.
Der LAIQON-Konzern nutzt dabei die Daten der LAIQON DAP 4.0. Dies sowohl bei internen als auch externen Prozessen. Dadurch ist die Gesellschaft beispielsweise in der Lage, für Partner durch den LAIQON-Konzern gesteuerte White-Label-Produkte zu liefern. Und zwar vom Onboarding über die Steuerung von Individualdepots bis hin zur individualisierten Depotauswertung.
Mit "GROWTH 25" soll der gesamte LAIQON-Konzern stärker auf den neuen, modernen Kunden und dessen Bedürfnisse ausgerichtet werden. Der weitere Ausbau dieser nutzerzentrierten Strukturen ist damit einer der zentralen Treiber der Wachstumsstrategie der Gesellschaft.
Der Klimawandel und seine Auswirkungen stellen nach Ansicht des LAIQON-Konzerns aktuell eine große Herausforderung für Gesellschaft und Politik, Wirtschaft und Kapitalmärkte sowie Verbraucher dar. Dabei kommt der Finanzwirtschaft nach Auffassung des Konzerns im Rahmen der Transformation der Wirtschaft aufgrund ihrer Allokations- und Multiplikator-Funktion eine Schlüsselrolle zu.
Daher hat sich der LAIQON-Konzern seit Beginn der Transformation des Geschäftsmodells im Jahr 2018 mit dem Thema Nachhaltigkeit verstärkt auseinandergesetzt und dafür einen übergreifenden Ansatz für den Gesamtkonzern entwickelt. Nachhaltiges Investieren als Symbiose aus Kunden- und Klimazielen soll ein wesentlicher Antrieb der Gesellschaft sein.
Berücksichtigung finden dabei insbesondere das Pariser Klimaabkommen, die Ziele der Vereinten Nationen (UN) für nachhaltige Entwicklung (sog. Sustainable Development Goals, SDG) sowie die darauf aufsetzende EU-Taxonomie-Verordnung. Für die Finanzberatung war in Bezug auf den Aspekt der Nachhaltigkeit zudem die Offenlegungsverordnung ein wichtiger Schritt, die Anlegern eine erste Orientierung hinsichtlich der Nachhaltigkeitscharakteristika von Finanzprodukten bietet.
Es ist die Überzeugung der LAIQON AG, dass individuelle Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden weiter deutlich zunehmen werden. Ein Meilenstein der Geschäftsstrategie, das gesamte Produktportfolio des LAIQON-Konzerns bestmöglich nach Art. 8/9 der Offenlegungsverordnung SFDR auszurichten, wurde dabei bereits umgesetzt. Dieses soll bestmöglich auch bei dem angebotenen Lösungsportfolio des Konzerns umgesetzt werden.
Ein mitentscheidender Differenzierungsfaktor im Wettbewerb und bei der Umsetzung von "GROWTH 25" soll der weitere Ausbau der bestehenden Vertriebskanäle und Partnerschaften sein. Besonderes Augenmerk wird damit auf der Weiterentwicklung der Bereiche Vertrieb, Marketing und Kommunikation sowie neuen Produkten und Innovationen liegen. Im Bereich Vertrieb soll das Team weiter ausgebaut werden. Die vollzogene Bündelung der Kompetenzen in einer Vertriebseinheit soll den breiten Vertrieb aller Wealth Produkte und Lösungen des LAIQON-Konzerns an sämtliche Partner und Kundengruppen ermöglichen.
Daneben steht der weitere strukturierte Ausbau der Mehrmandantenfähigkeit der Plattform im Fokus. Die LAIQON-Konzern setzt in der Umsetzung ihres strategischen Asset Management-Factory-Ansatzes bereits mehrere White-Label-Partnerschaften um. Dazu zählen insbesondere die Kooperationen und Partnerschaften mit der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.
Ziel ist es zudem, durch eine angestrebte weitere Stärkung der Marke LAIQON und einer gesteigerten Kommunikation der Kompetenzen als auch des Produkt- und Lösungsportfolios des LAIQON-Konzerns mehr Aufmerksamkeit und Reputation in der Öffentlichkeit und bei den Kunden zu generieren. Dies mit dem Ziel, die Wachstumsraten nochmals zu steigern.
In der weiteren Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen von "GROWTH 25" hat der LAIQON-Konzern klare Zielsetzungen definiert. Die AuM sollen plangemäß auf 8 bis 10 Mrd. EUR bis 2025(e) ansteigen. Dieses Wachstum wird überwiegend organisch erwartet. Zusätzliche Akquisitionen werden weiterhin nicht ausgeschlossen, sofern sie die strategische Ausrichtung optimieren. Die Gesellschaft strebt bis Ende 2025 die Erzielung einer EBITDA-Marge von über 45 % bezogen auf den Nettoumsatz (unter Berücksichtigung der durchschnittlichen historisch erwirtschafteten Performance-Fees des Produktspektrums des LAIQON-Konzerns) an.
Bezogen auf den LAIC-Teilkonzern sollen die Assets under Management (AuM) plangemäß auf rund 5,5 - 6,5 Mrd. EUR bis 2028(e) ansteigen. Dies entspricht einem jährlich erwarteten durchschnittlichen organischen Wachstum (CAGR) über 4 Jahre von 2025 bis 2028 von 86 %. In den Jahren 2025 bis 2028(e) wird somit mit einem organischen AuM-Zuwachs im LAIC-Teilkonzern von 5,0 - 6,0 Mrd. EUR gerechnet, nach erwarteten 0,5 Mrd. EUR in 2024(e).
Im Rahmen der aktuellen Guidance "GROWTH 25" der LAIQON AG von 8,0 - 10,0 Mrd. EUR bis 2025(e) wird darin enthalten ein Anteil des LAIC-Teilkonzerns in 2025(e) von 1,5 Mrd. EUR erwartet.
Der LAIQON-Konzern positioniert sich als Premium-Qualitätsanbieter, der sich mit einem Full-Service-Angebot einer nachhaltigen Produkt- und Lösungswelt als Asset Management-Factory sowohl an private als auch an institutionelle Kunden wendet. Unter Nutzung und dem Ausbau ihrer Stärken und Kompetenzen ist die Gesellschaft bestrebt, das damit verbundene Chancenpotenzial bestmöglich auszuschöpfen. Im Vergleich zum Vorjahr zeigen sich insbesondere Chancen aus den dargestellten Trends in den Bereichen Digitalisierung/KI sowie Nachhaltigkeit, in denen der LAIQON-Konzern Spezialisten-Teams aufgebaut hat. Wesentliche Chancen ergeben sich aus folgenden Entwicklungen:
Die Gesellschaft positioniert sich in den Wachstumsmärkten Asset Management, Wealth Management, Digital Wealth und Advisory, die auch global als starke Wachstumsmärkte gelten. Das Anlagevolumen wächst weltweit kontinuierlich, schon sehr geringe Marktanteilsgewinne reichen für deutliche Zuwächse. Verbindendes Element dieser Märkte und deren möglichst effizienter Bearbeitung sind dabei die immens gestiegenen weltweiten Datenmengen und deren konsequente Nutzung auch im Bereich der Vermögensanlagen. Die digitale Transformation sorgt für einen Umbruch in der Branche und kann für innovative Akteure wie den LAIQON-Konzern ein "window of opportunity" bieten. Aufgrund der seit 2018 aufgebauten Plattformstrategie kann die Gesellschaft die prognostizierte hohe Nachfrage von privaten, aber auch institutionellen Investoren nach qualitätsorientierten Wealth Produkten und Lösungen bedienen.
Die Plattformstrategie über die LAIQON Digital Asset Plattform 4.0 bietet die Chance, datengetriebene Lösungen für Kunden und Partner für alle Kundengruppen und Vertriebspartner anzubieten. Das digital geprägte Geschäftsmodell des LAIQON-Konzerns bietet ein hohes Skalierungspotenzial. Die Cloud-Architektur der Plattform ermöglicht zudem, dass das System mit den wachsenden Anforderungen erweiterbar ist und die Infrastrukturen schnell und individuell auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten und angepasst werden können. Damit können beliebig viele Partner auf der Plattform angebunden werden. Diese Mehrmandantenfähigkeit kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil in einem durch ein dynamisches Wettbewerbsumfeld gekennzeichneten Markt sein.
Der LAIQON-Konzern verfügt konzernweit über Spezialisten-Teams, die ihre Reputation, ihr breites Kontaktnetzwerk und ihre langjährige Investmenterfahrung zum Nutzen der Kunden einbringen. Dadurch bietet sich weiterhin die Chance, sowohl neue Zielgruppen erschließen zu können, als auch auf sich verändernde Anforderungen eingehen zu können.
Ein durch die Rahmenbedingungen mit einer beschleunigten Digitalisierung und erhöhter Transparenz stattfindender Umbruch der Asset Management-Industrie erfordert es, die Strategien und Geschäftsmodelle permanent anzupassen und dauerhafte Innovation zu liefern, um in diesem zunehmend dynamischen Umfeld erfolgreich zu sein. Produktanbieter müssen mehrgleisige Wachstumsstrategien verfolgen, stark in Daten und Technologien investieren und flexibel bei Partnerschaften und Kooperationen sein. Der LAIQON-Konzern hat seine Innovationskraft, beispielsweise durch den Aufbau der LAIQON Digital Asset Plattform 4.0 sowie der Auflage von innovativen sowohl IQ- als auch durch KI-gesteuerten Wealth Produkten und Lösungen bereits mehrfach belegt. Diese Innovationskraft kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.
Als Full-Service-Anbieter hat der LAIQON-Konzern ein stark differenziertes Produkt- und Lösungsangebot aufgebaut. Aktuell werden über 50 Wealth Produkte und Lösungen angeboten. Dies bietet die Chance, nahezu alle Kundengruppen, entweder mit standardisierten Produkten als auch in Form von individuellen Lösungen anzusprechen.
Ein weiterer Schwerpunkt des LAIQON-Konzerns wird nachhaltiges Investieren sein. Hier ist beabsichtigt, mit seinem Wealth Produkt- und Lösungsportfolio, das im Zielbild Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung SFDR bestmöglich entsprechen soll, zukünftig eine führende Rolle einzunehmen. Dies bietet die Chance, die erhöhte Nachfrage von Kunden nach nachhaltigen Produkten und Lösungen zu bedienen und sich positiv vom Wettbewerb abzugrenzen.
Transparenz ist ein wichtiges Kriterium bei einer Investitionsentscheidung sowohl für private als auch institutionelle Anleger. Der LAIQON-Konzern möchte sich über ein transparentes aktives Asset Management im Wettbewerb differenzieren. Ziel ist es, alle Zielgruppen bestmöglich über die Produkte und deren Performance zu informieren. Dies bietet die Chance einen Mehrwert für die Kunden zu generieren und schafft Vertrauen in die Marke. Als Unternehmen im Scale-Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse erfüllt die LAIQON AG zudem die Transparenzerwartungen an einen Anbieter von Kapitalanlagen und hat sich, obwohl sie derzeit aufgrund der Notierung im Freiverkehr rechtlich dazu nicht verpflichtet ist, entschlossen, bestimmte Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und der DVFA Scorecard for Corporate Governance umzusetzen.
Hamburg, 27. März 2024
Der Vorstand der LAIQON AG
Achim Plate
Stefan Mayerhofer
| in TEUR | Kapitel | 2023 | 2022 |
| Umsatzerlöse | 6.6.1 | 30.746 | 21.575 |
| Materialaufwand | 6.6.2 | -5.941 | -3.665 |
| Personalaufwand | 6.6.3 | -20.226 | -17.113 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 6.6.4 | -6.386 | -4.711 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 6.6.5 | -8.658 | -11.024 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 6.6.6 | -614 | 281 |
| Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit | -11.079 | -14.657 | |
| Finanzerträge | 6.6.7 | 1.978 | 2.263 |
| Finanzaufwand | 6.6.7 | -10.867 | -3.893 |
| Ergebnis vor Steuern | -19.968 | -16.288 | |
| Ertragsteuern | 6.6.8 | 7.094 | 5.747 |
| Konzernjahresergebnis | -12.874 | -10.541 | |
| davon den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernperiodenergebnis | -552 | -376 | |
| davon den LAIQON-Aktionären zurechenbares Konzernperiodenergebnis | -12.322 | -10.165 | |
| Ergebnis je Aktie für die Berichtsperiode (EUR je Aktie) | |||
| unverwässert | 6.6.9 | -0,70 | -0,67 |
| verwässert | 6.6.9 | -0,51 | -0,67 |
Die Erläuterungen auf den nachfolgenden Seiten sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Konzernjahresergebnis | -12.874 | -10.541 |
| Konzerngesamtergebnis | -12.874 | -10.541 |
| davon den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernperiodenergebnis | -552 | -376 |
| davon den LAIQON-Aktionären zurechenbares Konzernperiodenergebnis | -12.322 | -10.165 |
Die Erläuterungen auf den nachfolgenden Seiten sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
Vermögenswerte
| in TEUR | Kapitel | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 6.7.1 | 13.202 | 10.436 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 6.7.2 | 87.214 | 90.293 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 6.7.3 | 1.748 | 570 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 6.7.4 | 0 | 1.180 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 6.7.6 | 219 | - |
| Latente Steuererstattungsansprüche | 6.7.5 | 22.415 | 15.003 |
| 124.797 | 117.483 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 6.7.6 | 10.888 | 9.942 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 6.7.7 | 48 | 37 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 6.7.4 | 845 | 863 |
| Laufende Ertragsteuererstattungsansprüche | 6.7.15 | 910 | 1.142 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 6.7.8 | 7.139 | 10.375 |
| 19.830 | 22.359 | ||
| Summe Vermögenswerte | 144.628 | 139.841 | |
|
Eigenkapital |
|||
| Gezeichnetes Kapital | 6.7.9.1 | 17.494 | 17.483 |
| Kapitalrücklage | 6.7.9.2 | 48.596 | 47.185 |
| Gewinnrücklagen | 6.7.9.3 | -10.536 | 1.948 |
| Den LAIQON-Aktionären zustehendes Eigenkapital | 55.554 | 66.617 | |
| Minderheitenanteile | 6.7.9.4 | -877 | 5.471 |
| Summe Eigenkapital | 54.677 | 72.088 | |
| Schulden | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Anderen Kommanditisten zuzurechnender Nettovermögenswert | 6.7.10 | 5.993 | 4.359 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 6.7.11 | 9.919 | 5.628 |
| Finanzschulden | 6.7.12 | 36.428 | 16.535 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 6.7.13 | 577 | 997 |
| Sonstige Rückstellungen | 6.7.14 | 151 | 310 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | 6.7.5 | 17.681 | 17.052 |
| 70.749 | 44.881 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 6.7.11 | 14.869 | 16.029 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 6.7.13 | 2.085 | 2.551 |
| Finanzschulden | 6.7.12 | 1.918 | 2.311 |
| Laufende Ertragsteuerschulden | 6.7.15 | 330 | 1.982 |
| 19.202 | 22.872 | ||
| Summe Schulden | 89.951 | 67.753 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 144.628 | 139.841 |
Die Erläuterungen auf den nachfolgenden Seiten sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
| in TEUR | Kapitel | 2023 | 2022 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | |||
| Konzernergebnis vor Minderheiten | -12.874 | -10.541 | |
| Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | 6.6.4 | 6.367 | 4.691 |
| Gewinne aus dem Verkauf von langfristigen Vermögenswerten | 19 | 20 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle | -1.599 | 2.037 | |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen | -7.100 | -5.276 | |
| Veränderung der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | -11 | -37 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | 4.289 | 2.319 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | -211 | -895 | |
| Veränderung der sonstigen Rückstellungen | -158 | -460 | |
| Gezahlte Zinsen | -1.320 | -526 | |
| Erhaltene Dividenden und Ausschüttungen | 1.864 | 5.903 | |
| Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -10.735 | -2.765 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen für Investitionen in: | |||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 6.7.1-2 | -1.386 | -1.211 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert und nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | -151 | -49 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von: | |||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 6.7.1-2 | 6 | 10 |
| Finanziellen Vermögenswerten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert und nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | 217 | -2.173 | |
| Erworbene Zahlungsmittel aus Zugängen zum Konsolidierungskreis | - | 8.562 | |
| Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis | - | -13.611 | |
| Nettomittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | -1.315 | -8.472 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus der Ausgabe neuer Aktien | - | 12.040 | |
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen | 6.7.12 | 25.000 | - |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden | - | 6.500 | |
| Tilgung von Kaufpreisverbindlichkeiten | 6.7.11 | -8.432 | -11.288 |
| Tilgung von Finanzschulden | -7.555 | -1.906 | |
| Getätigte Ausschüttungen an Minderheiten | -200 | -65 | |
| Nettomittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit | 8.813 | 5.281 | |
| Nettozu-/-abnahme an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | -3.236 | -5.956 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar | 10.375 | 16.331 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember | 6.8.2 | 7.139 | 10.375 |
Die Erläuterungen auf den nachfolgenden Seiten sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Minderheitenanteil | Summe Eigenkapital |
| Stand 1. Januar 2022 | 13.326 | 17.764 | 12.173 | 5.099 | 48.362 |
| Gesamtes im Konzerneigenkapital erfasstes Ergebnis | - | - | -10.165 | - | -10.165 |
| Aktienoptionsprogramm | - | 196 | - | - | 196 |
| Wandelschuldverschreibung | 1.124 | 5.576 | - | - | 6.700 |
| Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernergebnis | - | - | - | -376 | -376 |
| Ausgleichszahlung Minderheiten | - | - | - | -1.324 | -1.324 |
| Entnahmen aus der Kapitalrücklage | - | -5 | - | - | -5 |
| Kapitalerhöhung | 3.033 | 23.542 | - | - | 26.575 |
| Option LAIC Intelligence GmbH | - | -88 | - | - | -88 |
| Fonds für allgemeine Bankrisiken | - | 200 | - | - | 200 |
| Getätigte Gewinnausschüttungen | - | - | -60 | - | -60 |
| Zugang zum Konsolidierungskreis | - | - | - | 2.073 | 2.073 |
| Stand 31. Dezember 2022 | 17.483 | 47.185 | 1.948 | 5.471 | 72.088 |
| Stand 1. Januar 2023 | 17.483 | 47.185 | 1.948 | 5.471 | 72.088 |
| Gesamtes im Konzerneigenkapital erfasstes Ergebnis | - | - | -12.322 | - | -12.322 |
| Aktienoptionsprogramm | - | -185 | - | - | -185 |
| Wandelschuldverschreibung | 10 | 1.944 | - | - | 1.954 |
| Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernergebnis | - | - | - | -552 | -552 |
| Ausgleichszahlung Minderheiten | - | - | - | -420 | -420 |
| Option LAIC Intelligence GmbH | - | -196 | - | - | -196 |
| Option SPSW Capital GmbH | - | - | - | -5.042 | -5.042 |
| Getätigte Gewinnausschüttungen | - | - | -15 | - | -15 |
| Änderungen im Konsolidierungskreis | - | -151 | -147 | -334 | -632 |
| Stand 31. Dezember 2023 | 17.494 | 48.596 | -10.536 | -877 | 54.677 |
Die Erläuterungen auf den nachfolgenden Seiten sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
Die Tätigkeit der LAIQON AG (im Folgenden auch "Muttergesellschaft") und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden "LAIQON-Konzern") umfasst die Entwicklung, die Initiierung und den Vertrieb von Kapitalanlagen für private und institutionelle Investoren über Vertriebspartner. Im Geschäftsjahr 2023 agierte die LAIQON AG als börsengelistetes, bankenunabhängiges Finanzhaus und aktiver Asset Manager. Die LAIQON AG hat im Rahmen der Strategieumsetzung 2023/25 2.0 die Markenpositionierung für die Geschäftssegmente LAIQON Asset Management, LAIQON Wealth Management, LAIQON Digital Wealth und LAIQON GROUP weiterentwickelt. Die Segmentstruktur wurde im Vergleich zum Vorjahr angepasst (siehe Kapitel 6.5.).
Bei der Muttergesellschaft handelt es sich um eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, gegründet und mit Sitz in Hamburg. Die Adresse der Gesellschaft lautet: LAIQON AG, An der Alster 42, 20099 Hamburg. Die LAIQON AG, geführt beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 75 492, ist seit März 2017 im Segment "Scale" der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 27. März 2024 vom Vorstand der LAIQON AG zur Veröffentlichung genehmigt.
Die bei der Aufstellung des Konzernabschlusses angewandten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Folgenden dargestellt. Die Methoden wurden für alle dargestellten Berichtszeiträume stetig angewandt, sofern nichts anderes angegeben ist.
Die Darstellung des Konzernabschlusses erfolgt in Tausend Euro (TEUR), da hierdurch keine Informationsverluste entstehen. Es können sich Rundungsdifferenzen zwischen den einzelnen Abschlussbestandteilen ergeben. Einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz sind zur Verbesserung der Übersichtlichkeit der Darstellung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wird freiwillig nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Der Konzernabschluss der LAIQON AG wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie von der Europäischen Union (EU) bis zum 31. Dezember 2023 angenommen wurden.
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses wurde von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen.
Neue Standards und Interpretationen, die im Geschäftsjahr 2023 erstmalig anzuwenden sind:
| ― |
IFRS 17 Versicherungsverträge (erstmalig ab 1. Januar 2023) |
| ― |
Angabe von Rechnungslegungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2) (erstmalig ab 1. Januar 2023) |
| ― |
Definition von Schätzungen (Änderungen an IAS 8) (erstmalig ab 1. Januar 2023) |
| ― |
Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion (Änderungen an IAS 12) (erstmalig ab 1. Januar 2023) |
Im Zuge der Änderungen an IAS 12 hat der LAIQON-Konzern bei wesentlichen neu abgeschlossenen Leasingverträgen latente Steuern gebildet. Darüber hinaus haben sich aus der erstmaligen Anwendung der oben beschriebenen Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern ergeben.
Im Folgenden wird auf wesentliche neue, ab dem 1. Januar 2024 oder später anzuwendende IFRS-Standards, Änderungen von bestehenden Standards sowie Interpretationen eingegangen. Eine vorzeitige Anwendung dieser neuen Regelungen im LAIQON-Konzern ist nicht erfolgt:
| ― |
Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses": Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig (erstmalig ab 1. Januar 2024) |
| ― |
Reverse-Factoring-Vereinbarung - Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 (erstmalig ab 1. Januar 2024) |
| ― |
Änderungen an IFRS 16 "Leasingverbindlichkeiten" in einem Sale and Lease Back (erstmalig ab 1. Januar 2024) |
Aus der erstmaligen Anwendung der oben beschriebenen Änderungen werden sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern ergeben.
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, bei denen der Konzern die Beherrschung über die Finanz- und Geschäftspolitik innehat; regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 %. Seit Einführung des IFRS 10 "Consolidated Financial Statements" sind zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises neben der Entscheidungsmacht die variablen Rückflüsse entscheidend. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, die variablen Rückflüsse über die vorliegende Entscheidungsmacht beeinflussen zu können.
Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet.
Gesellschaften, an denen die LAIQON AG zu mehr als 50 % beteiligt ist, werden nicht als Tochterunternehmen klassifiziert, wenn aufgrund spezifischer gesellschaftsvertraglicher Regelungen trotz der Stimmrechtsmehrheit keine Möglichkeit zur Bestimmung der Geschäfts- und Finanzpolitik durch den Konzern besteht. Das Kriterium der Beherrschung ist demnach nicht erfüllt, jedoch übt LAIQON einen maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaften aus, sodass sie als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert werden.
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Date of Exchange) zuzüglich der dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der Minderheitenanteile. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Netto vermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebniseliminierungen waren mangels relevanter Transaktionen innerhalb des Konzerns nicht erforderlich.
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 werden neben der Muttergesellschaft die nachfolgenden 20 (Vj.: 25) Gesellschaften einbezogen.
| Gesellschaft | Anteil Konzern |
| SPSW Capital GmbH, Hamburg | 90,0 % |
| MFI Asset Management GmbH, München | 100,0 % |
| Lange Assets & Consulting GmbH, Hamburg | 90,0 % |
| BV Bayerische Vermögen GmbH, München | 100,0 % |
| m+c Asset Allocation GmbH, München | 100,0 % |
| LAIC Capital GmbH, Hamburg | 90,25 % |
| LAIC Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg | 90,25 % |
| LAIC Intelligence GmbH, Hamburg | 80,0 % |
| growney GmbH, Berlin | 75,0 % |
| growney Technology & Service GmbH, Berlin | 75,0 % |
| LAIQON Token GmbH, Hamburg | 100,0 % |
| LAIQON Solutions GmbH, Hamburg | 100,0 % |
| LAIQON Financial Service GmbH, Hamburg | 60,0 % |
| LAIC AIF GmbH, Hamburg | 100,0 % |
| LAIC AIF Token Mitarbeiter GmbH & Co. KG, Hamburg | 100,0 % |
| LAIC AIF KVG GmbH, Hamburg | 100,0 % |
| LAIC AIF Token GmbH & Co. KG, Hamburg | 82,36 % |
| 53.10. Real Assets Treuhand GmbH, Hamburg | 100,0 % |
| 53.10. Real Estate Management GmbH, Hamburg | 100,0 % |
| TradeOn GmbH, Hamburg | 100,0 % |
Die LAIQON AG hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 im Rahmen eines Kauf- und Übertragungsvertrags einen Großteil der Fondsgesellschaften des ehemaligen Geschäftssegment LLOYD FONDS Real Assets an den langjährigen Geschäftsführer veräußert. Die Vereinbarung umfasst 73 Geschäftsanteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie 59 Kommanditanteile an Personengesellschaften. Zum Übertragungsstichtag lag bei einigen Gesellschaften noch keine Zustimmung zur Übertragung der Mitgesellschafter vor. Im Innenverhältnis ist geregelt, dass diese Gesellschaften wirtschaftlich bereits auf den Käufer übergehen. Bis die aufschiebende Bedingung der Zustimmung vorliegt, werden diese Gesellschaften weiterhin als von der LAIQON AG gehalten ausgewiesen.
Sämtliche Gesellschaften, die zuvor im LAIQON-Konzern als verbundene Unternehmen, die wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, ausgewiesen wurden, konnten veräußert werden. Es ergibt sich ein entsprechender Abgang von 22 Gesellschaften im Bereich der finanziellen Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (siehe 6.7.4.).
Die bisher vollkonsolidierten Gesellschaften 53.10. Special Assets GmbH, Hamburg, PPA Beteiligungsgesellschaft GmbH, Hamburg, und 2. Lloyd Fonds Shipping Beteiligung GmbH & Co. KG, Hamburg, sind ebenfalls Bestandteil des Übertragungsvertrags.
Zum 31. Dezember 2022 hatte der LAIQON-Konzern 46 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert, wovon zum 31. Dezember 2023 32 Beteiligungen übertragen wurden.
Viele der als Beteiligung im LAIQON-Konzern bilanzierten Kommanditanteile wurden bisher sowohl von der LAIQON AG als auch von der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH gehalten. Trotz der Übertragung der Anteile aus dem Besitz der LAIQON AG sind die Gesellschaften weiterhin über die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH in den Konzernabschluss einzubeziehen.
Die Zusammensetzung des LAIQON-Konzerns stellt sich daher zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| in TEUR | Kapitel | 2023 | 2022 |
| Konsolidierungskreis | 6.2. | 20 | 25 |
| Verbundene Unternehmen, die wegen Unwesentlichkeiten nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden (at Equity) | 6.7.3 | - | 22 |
| Assoziierte Unternehmen (at Equity) | 6.7.3 | 8 | 46 |
| Beteiligungen (FVTPL) | 6.7.4 | 76 | 125 |
Für die Übertragung wurde kein Kaufpreis sondern eine Erlösteilung vereinbart. Ein Großteil der Gesellschaften ist insolvent oder befindet sich bereits in Liquidation. Der LAIQON-Konzern hat mit dem Erwerber eine Erlösteilung bezüglich der nachlaufenden Erlöse aus Veräußerungen sowie Liquidationserlösen vereinbart. Neben den Einsparungen im Bereich der Personalaufwendungen geht der LAIQON-Konzern von Erlösansprüchen in Höhe von ca 724 TEUR aus, wovon ca 505 TEUR innerhalb eines Jahres erwartet werden.
Die LAIC Capital GmbH hat im Februar 2023 insgesamt 30 % der Anteile an der V:KI GmbH im Rahmen von Vertriebspartnerschaften veräußert. Die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Rechte führen aus Sicht des Konzerns zu einem nur noch maßgeblichen Einfluss, wodurch die V:KI GmbH zum 16. Februar 2023 entkonsolidiert und als At-Equity-Beteiligung bilanziert wird. Ein Ertrag aus Entkonsolidierung wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen (siehe Abschnitt 6.6.5).
Die BV Bayerische Vermögen GmbH hält 25 % der Anteile an der am 10. Februar 2023 neu gegründeten meine Bayerische Vermögen GmbH. Die Gesellschaft wurde am 3. Mai 2023 ins Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens auf eigene Rechnung. Die meine Bayerische Vermögen GmbH wird als nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlage in den Konzernabschluss einbezogen.
Am 31. Mai 2023 hat die LAIQON AG durch die Zahlung von 1 Mio. EUR eine Barkapitalerhöhung bei der growney GmbH durchgeführt. Im Ergebnis ist der Anteil an der growney GmbH von 73,6 % auf 75 % gestiegen.
Der Abschlussstichtag des LAIQON-Konzerns stimmt mit dem Abschlussstichtag der Tochterunternehmen (31. Dezember 2023) überein.
Assoziierte Unternehmen sind diejenigen Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Kontrolle besitzt; regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 %. Die 8 Beteiligungen (Vj.: 46) an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Goodwill (nach Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen).
Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an Veränderungen der Rücklagen in den Konzernrücklagen. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil eines assoziierten Unternehmens dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet.
Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden, soweit diese vorliegen, entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin.
Der Abschlussstichtag des LAIQON-Konzerns stimmt mit dem Abschlussstichtag der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen (31. Dezember) überein. Die Abschlüsse der LAIQON AG und der wesentlichen nach der Equity-Methode bilanzierten Unter nehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Sofern zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses noch keine finalen Abschlüsse der betroffenen Gesellschaften vorliegen, wird auf vorläufige Abschlüsse zurückgegriffen.
In Ausnahmefällen kann es auch aufgrund besonderer gesellschaftsvertraglicher Regelungen oder Geschäftsbeziehungen dazu kommen, dass der LAIQON-Konzern trotz einer Beteiligung von unter 20 % einen maßgeblichen Einfluss ausübt.
Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Anschaffungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen konzerneinheitlich. Für Einbauten in gemieteten Büroräumen wird eine voraussichtliche Mietdauer von zehn Jahren zugrunde gelegt. Bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen betragen die Nutzungsdauern zwischen drei und 19 Jahren. Andernfalls werden die Vermögenswerte über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer, abgeschrieben. Nutzungsdauern und etwaige Restwerte werden jährlich auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Im Rahmen der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht über die Laufzeit des Leasing-Verhältnisses oder, sofern dies früher eintritt, die Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes planmäßig linear abgeschrieben und gegebenenfalls um die außerplanmäßige Wertminderung angepasst.
Nach den Regelungen des IFRS 16 wird grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse mit bilanzverlängernder Wirkung ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert aktiviert und eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Der IFRS 16 räumt jedoch jeweils ein Wahlrecht ein, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte auf eine Erfassung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit zu verzichten. Der LAIQON-Konzern nimmt dieses Wahlrecht in Anspruch. Die Leasingverbindlichkeit wird zum Zeitpunkt der Erstbilanzierung gemäß IFRS 16.27 anhand des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers diskontiert und unter den Finanzschulden angesetzt. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des LAIQON-Konzerns beträgt 5,95 % (Vj.:4,76 %). Die Nutzungsrechte werden vereinfacht mit dem Betrag der jeweiligen Leasingverbindlichkeit, bereinigt um im Voraus geleistete oder abgegrenzte Leasingzahlungen, bilanziert. Die Leasingrate teilt sich in Tilgungs- und Finanzierungsaufwendungen auf. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst.
Die Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden beziehen sich auf Mietobjekte. Unter Kraftfahrzeuge sind Dienstfahrzeugleasingverträge zusammengefasst und die Betriebs- und Geschäftsausstattung bezieht sich auf Büroausstattung. Zahlungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse werden linear erfolgswirksam erfasst. Einige Immobilienleasingverträge beinhalten Verlängerungsoptionen, welche jedoch zum Stichtag bilanziell nicht berücksichtigt wurden. Es bestehen Optionen, die Verträge um jeweils fünf Jahre zu verlängern.
Neben dem Geschäfts- und Firmenwert liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer im LAIQON-Konzern vor. Erworbene im materielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ab dem Zeitpunkt der Nutzung linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt drei bis 25 Jahre.
Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten die Aufwendungen für die Entwicklung von Software und für die Homepage, die durch Verträge mit externen Dritten und intern angefallen sind. Die hierfür entstandenen Forschungsaufwendungen werden im Aufwand erfasst. Die Nutzungsdauer der Software und der Homepage beträgt drei bis zehn Jahre. Der Ausweis erfolgt unter den geleisteten Anzahlungen, wenn die Inbetriebnahme zum Bilanzstichtag noch nicht erfolgt ist.
Geschäfts- und Firmenwerte sind zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Sie unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung und werden jedoch mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft.
Immaterielle Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben oder sich noch nicht in betriebsbereitem Zustand befinden, sowie Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sie werden jährlich auf Wertminderungsbedarf hin geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert ggf. nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (Cash-Generating-Units).
Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten wird anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller Vermögenswert wird dabei beim erstmaligen Ansatz entweder als "Zu fortgeführten Anschaffungskosten", als "Zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis" oder als "Zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgswirksamer Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung" klassifiziert.
"Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme ist. Die Zahlungsströme dieser Vermögenswerte betreffen Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag.
"Zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgswirksamer Erfassung der Wertänderungen" werden Schuldinstrumente bewertet, die kurzfristig zur Realisierung von Kursgewinnen gehalten werden oder deren Zahlungsströme nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag betreffen.
Finanzielle Vermögenswerte, bei denen es sich um Schuldinstrumente handelt, werden "Zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis" bewertet, wenn die Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme sowie zur Veräußerung gehalten werden und die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen.
Finanzielle Vermögenswerte unterliegen Ausfallrisiken, welche durch die Bilanzierung einer Risikovorsorge oder bei bereits eingetretenen Verlusten durch Erfassung einer Wertminderung berücksichtigt werden. Dem Ausfallrisiko von Forderungen und Krediten wird durch die Berücksichtigung von einzelnen und portfoliobasierten erwarteten Kreditausfallrisiken Rechnung getragen.
Im Einzelnen wird für diese finanziellen Vermögenswerte nach konzerneinheitlichen Maßstäben eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Ausfalls (expected loss) gebildet. Aus dieser Risikovorsorge werden dann die tatsächlichen Einzelwertberichtigungen der eingetretenen Ausfälle erfasst. Ein potenzieller Wertberichtigungsbedarf wird bei Vorliegen verschiedener Tatsachen wie Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeitraum, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Scheitern von Sanierungsmaßnahmen, angenommen.
Für die Ermittlung portfoliobasierter Wertberichtigungen werden nicht signifikante Forderungen sowie signifikante Individualforderungen ohne Hinweise auf Wertminderungen anhand vergleichbarer Kreditrisikomerkmale zu homogenen Portfolios zusammengefasst und nach Risikoklassen aufgeteilt. Für die Ermittlung der Wertminderungshöhe werden durchschnittliche historische Ausfallwahrscheinlichkeiten in Verbindung mit zukunftsbezogenen Parametern des jeweiligen Portfolios herangezogen. Kreditausfallrisiken sind für sämtliche finanzielle Vermögenswerte zu betrachten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value (Fremdkapitalinstrumente) bewertet werden.
Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste (expected credit losses) nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Ermittlung von Wertberichtigungen:
Stufe 1: erwartete Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos
Diese Stufe beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung und beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst.
Stufe 2: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - keine beeinträchtigte Bonität
Wenn ein finanzieller Vermögenswert nach seiner erstmaligen Erfassung eine signifikante Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, welche über mögliche Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts bemessen werden.
Stufe 3: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - bonitätsbeeinträchtigt
Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners. Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert auf einer mindestens quartalsweise durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigen. Für Schuldinstrumente, die nicht Forderungen aus Finanzdienstleistungen sind, wird eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos maßgeblich anhand von Überfälligkeitsinformationen festgestellt. Ein finanzieller Vermögenswert wird in Stufe 3 überführt, wenn das Kreditrisiko im Vergleich zu seinem Kreditrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist. Das Kreditrisiko wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit eingeschätzt.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der Ansatz angewandt, wonach für diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit erfasst werden. In Stufe 1 und 2 wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Bruttobuchwerts ermittelt. Sobald ein finanzieller Vermögens wert in seiner Bonität beeinträchtigt ist und der Stufe 3 zugeordnet wird, wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Nettobuchwerts (Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge) berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden anfänglich zum Transaktionspreis angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Dabei wird die Effektivzinsmethode nur angewendet, falls die Forderung eine Fälligkeit von mehr als zwölf Monaten aufweist. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Als Indikatoren für eine mögliche Wertminderung kommen insbesondere Zahlungsverzögerungen und eine verschlechterte Bonität der Schuldner in Betracht. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz. Die Wertminderung wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiges betriebliches Ergebnis erfasst. Sofern eine Forderung uneinbringlich geworden ist, wird sie gegen das Wertminderungskonto für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. sonstige Forderungen ausgebucht. Nachträgliche Zahlungseingänge auf vormals ausgebuchte Beträge werden als sonstiger betrieblicher Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Bei der Ermittlung des künftig zu erwartenden Wertminderungsbedarfs im Zusammenhang mit IFRS 9 wird grundsätzlich auf historische Ausfallwahrscheinlichkeiten abgestellt, die um für das Kreditrisiko relevante Zukunftsparameter ergänzt werden. Die Wertminderungen tragen den künftig erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung, konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Im Rahmen von Einzelwertberichtigungen werden finanzielle Vermögenswerte anhand gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften gruppiert und gemeinsam auf Wertminderungen untersucht und wertberichtigt.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Mona ten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung werden Kontokorrentkredite mit den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten saldiert. Bankguthaben, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen, werden nicht in die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Kapitalflussrechnung einbezogen.
Da die liquiden Mittel ausschließlich bei Finanzinstituten mit hoher Bonität innerhalb Deutschlands gehalten werden und daher keinem wesentlichen Kreditrisiko unterliegen, werden diese im Rahmen des Wertminderungsmodells gemäß IFRS 9 der Stufe 1 zugeordnet.
Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Steuern werden berücksichtigt, sofern sich diese voraussichtlich auswirken. Kosten, die sich auf die Ausgabe von neuen Aktien sowie die Börsennotierung von bereits ausgegebenen Aktien beziehen, werden auf die einzelnen Transaktionen aufgeteilt. Diejenigen Transaktionskosten, die sich auf die Börsennotierung von bereits ausgegebenen Aktien beziehen, werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten, angesetzt, der regelmäßig dem Wert der erhaltenen Gegenleistung entspricht. In den Folgeperioden werden die Verbindlichkeiten und Finanzschulden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Verbindlichkeiten und Finanzschulden zählen zu den kurzfristigen Schulden, soweit deren Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag liegt, ansonsten erfolgt ein Ausweis als langfristige Schulden.
Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Der angegebene beizulegende Zeitwert langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten wird durch die Abzinsung der zukünftigen vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit dem gegenwärtigen Marktzinssatz, der dem Konzern für vergleichbare Finanzinstrumente gewährt würde, ermittelt.
Der den anderen Kommanditisten zuzurechnende Nettovermögenswert beruht auf den gesellschaftsvertraglich festgelegten Kündigungsrechten der Gesellschafter. Hierbei handelt es sich um ein Inhaberkündigungsrecht i. S. d. IAS 32.18 (b). Gemäß IAS 32.AG 29A kommen die Ausnahmeregelungen der Paragrafen 16AD des IAS 32 im Konzernabschluss nicht zum Tragen, sodass die Einlagen zwingend als Fremdkapital zu klassifizieren sind. Die Höhe des Abfindungsanspruchs richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrags bzw. nach dem Zeitwert des Nettovermögens. Die Bewertung des Postens erfolgte im Rahmen der Erstkonsolidierung zum beizulegenden Zeitwert (Barwert des Abfindungsanspruchs). Die Position enthält anderen Kommanditisten zuzurechnendes Nettovermögenswert zur Darstellung der Minderheiten der in den Konzernabschluss einbezogenen LAIC AIF Token GmbH & Co. KG und LAIC TOKEN MITARBEITER GmbH & Co. KG.
Die sich nach bestimmten Berechnungsverfahren ergebenden Gewinnbeteiligungen des Vorstands, des Aufsichtsrats und bestimmter Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst und entweder als Eigenkapitalerhöhung im Eigenkapital bilanziert oder als Verbindlichkeit passiviert. Der Konzern passiviert eine Verbindlichkeit in den Fällen, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt.
Die Aktionäre der LAIQON AG haben zugestimmt, einen aktien- und performancebasierten Vergütungsplan mit drei Komponenten aufzulegen:
Ein Teil der Vergütung der Vorstände und weiterer ausgewählter Mitarbeiter besteht aus Aktienoptionen im Rahmen des AOP. Im Rahmen des AOP erhalten diese Mitarbeiter Optionen auf Aktien der Gesellschaft. Damit fällt der AOP in den Anwendungsbereich des IFRS 2. Die Aktienoptionen können mit Aktien beglichen werden. Hierzu wurde auf der Hauptversammlung der LAIQON AG ein bedingtes Kapital geschaffen (siehe auch bedingtes Kapital 2018 II Kapitel 6.7.9.1).
Der AOP ist gemäß IFRS 2.41 grundsätzlich als sog. equity-settled Plan zu klassifizieren und dementsprechend im Eigenkapital abzubilden. Die LAIQON AG hat die Möglichkeit, die Aktienoptionen in bar zu begleichen (share-based payments with cash alternatives). Es gibt jedoch keine Verpflichtung zur Barauszahlung und es gibt auch keine Erfahrungswerte aus der Vergangenheit zum Ausübungsverhalten oder andere Umstände, die zu einer Barauszahlung verpflichten würden. Vor diesem Hintergrund ist das AOP als equity-settled Plan zu klassifizieren, weshalb die Erfassung entsprechend im Eigenkapital erfolgt. Bei equity-settled Plänen ist der Fair Value jeweils zum Gewährungszeitpunkt (Grant Date) zu bestimmen.
Die Berechtigten des AOP können die ihnen gewährten Aktienoptionen ausüben, sofern der Ablauf der Wartezeit von fünf Jahren, beginnend am Ausgabetag der Optionen, die Ausübung der Aktienoptionen während der Laufzeit von maximal acht Jahren (das heißt innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Wartezeit) außerhalb gewisser Sperrzeiten und der Eintritt zweier Erfolgsziele gegeben sind:
| ― |
Erfolgsziel 1 (sog. Market Condition): Verdopplung des Aktienkurses innerhalb von fünf bis acht Jahren (Zeitraum ab Ende der Wartezeit bis Ende der Laufzeit): Der volumengewichtete Durchschnittskurs der nennbetragslosen Inhaber-Stammaktien (Stückaktien) der Firma im elektronischen Xetra-Handel der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an den letzten 30 (dreißig) Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung der Bezugsrechte ("Prüfzeitraum") beträgt mindestens 200 % des Ausübungspreises. Relevant sind nur die Prüfzeiträume, welche am letzten Tag der Wartezeit oder später enden. |
| ― |
Erfolgsziel 2 (sog. Non-Market Condition): Verdreifachung des EBITDA 2020 bis zum Geschäftsjahr 2026: Das Ist-EBITDA auf Konzernebene ausweislich des auf den letzten Bilanzstichtag vor Ablauf der Wartezeit aufzustellenden Konzernabschlusses übersteigt das Ist-EBITDA ausweislich des auf den vorletzten vor Ablauf der Begebung der Bezugsrechte liegenden Bilanzstichtag aufzustellenden Konzernabschlusses um mindestens 200 %. |
Das AOP sieht ferner einen sogenannten Cap vor, welcher den erzielbaren Gewinn aus dem AOP auf das Achtfache des Ausübungspreises beschränkt.
Die Aktienoptionen für die Vorstände können nach einer Wartezeit von fünf Jahren ausgeübt werden, sofern die Vorstände am Ende der Wartezeit noch in einem aktiven Dienstverhältnis stehen.
Sofern der anspruchsberechtigte Vorstand durch Wiederbestellung durch eine Verlängerung seines Arbeitsvertrags eine Zusage auf die Aktienoptionen erhält, ist der AOP grundsätzlich als equity‐settled Plan zu bilanzieren. Bei equity-settled Plänen wird per Aufwand an Eigenkapital gebucht (IFRS 2.10). Die Erfassung von Aufwand erfolgt dabei über den Zeitraum, über den das Unternehmen die Arbeitsleistung empfängt (vesting period). Die vesting period ist regelmäßig der Zeitraum zwischen der Gewährung der Zusage (Grant Date) und dem Zeitpunkt der Unverfallbarkeit der Ansprüche (IFRS 2.15). Mit der Wiederbestellung des anspruchsberechtigten Vorstands liegt dann das Grant Date vor. Das Ende der Aufwandserfassung fällt auf das Ende der Wartezeit. Die Aufwendungen werden daher vom Zeitpunkt der Wiederbestellung oder Verlängerung bis zum Ende der Wartezeit linear verteilt erfasst.
Als weitere Vergütung erhalten ein Vorstandsmitglieder und ein Mitarbeiter der LAIQON AG im Rahmen des PSP in jedem Jahr der Tätigkeit jeweils zum 1. April eines Jahres, eine Tranche an Phantom Stocks, die jeweils nach dem Ablauf von zwei Jahren zum Erhalt einer variablen Vergütung von der Gesellschaft berechtigen.
Im Berichtsjahr wurde eine neue Tranche ausgegeben. Zum Stichtag 31. Dezember besteht somit eine Phantom Stock Tranche.
Da die Phantom Stocks in bar beglichen werden und es kein Wahlrecht zur Begleichung in Aktien gibt, wird der PSP als sog. cash-settled Plan klassifiziert (IFRS 2.30). Bei cash-settled Plänen wird aufwandswirksam eine Rückstellung gebildet. Im Unterschied zu equity-settled Plänen wird die zu bildende Rückstellung an jedem Bilanzstichtag aufwandswirksam an den aktuellen Fair Value angepasst, sodass im vorliegenden Fall der Fair Value der Phantom Stocks zum 31. Dezember 2023 für die bilanzielle Aufwandserfassung ermittelt wurde. Die Auszahlung des Phantom Stock Bonus ist an zwei Erfolgsziele geknüpft:
| ― |
Erfolgsziel 1 (sog. Market Condition): Erhöhung des Aktienkurses um 15 % innerhalb von zwei Jahren (bis zum 31. März des übernächsten Jahres): Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn zum Stichtag ein bestimmtes Kursziel (das Erfolgsziel 1) eintritt. Das Erfolgsziel 1 gilt als eingetreten, wenn der maßgebliche Aktienkurs zum Stichtag mindestens 115 % des Basiswerts beträgt. |
| ― |
Erfolgsziel 2 (sog. Non‐Market Condition): Ist‐EBITDA vor dem Stichtag entspricht oder ist größer als 90 % des jeweiligen Plan‐EBITDA. Ferner setzt die Abrechnung des Phantom Stock Bonus voraus, dass das EBITDA der Gesellschaft in den zwei Quartalen vor dem jeweiligen Stichtag mindestens 90 % des EBITDA gemäß dem vom Aufsichtsrat genehmigten Business Plan entspricht. |
Auch der PSP sieht einen sogenannten Cap vor. Die Auszahlung einer Tranche aus dem PSP darf die jeweilige Bonuszahlung des Begünstigten aus dem vorherigen Jahr nicht übersteigen. Die Begünstigten verlieren sämtliche Ansprüche auf Auszahlung, wenn die Tätigkeit vor dem Ablauf der zweijährigen Laufzeit endet.
Der Fair Value einer Aktienoption sowie eines Phantom Stocks wurde mittels Monte-Carlo-Simulationen berechnet. In den nachfolgenden Tabellen sind die relevanten Bewertungsparameter sowie die ermittelten Fair Values zusammenfassend dargestellt.
| Gewährungszeitpunkt | ||||||
| in TEUR | 1.12.21 | 1.01.22 | 15.03.22 | 1.05.22 | 1.10.22 | 1.01.23 |
| Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt (in EUR) | 12,10 | 15,15 | 10,60 | 8,68 | 5,64 | 7,78 |
| Ausübungspreis (in EUR) | 10,89 | 13,40 | 11,19 | 9,78 | 5,93 | 8,20 |
| Laufzeit (ab Bewertungsstichtag) | 8 Jahre | 8 Jahre | 8 Jahre | 8 Jahre | 8 Jahre | 8 Jahre |
| Risikofreier Zins | 0 % | 0 % | 0 % | 0,2 % | 1,2 % | 2,06 % |
| Dividendenrendite | 2 % | 2 % | 2 % | 2 % | 2 % | 2 % |
| Volatilität der Aktie | 40 % | 40 % | 40 % | 40 % | 40 % | 40 % |
| Volatilität des EBITDA | 50 % | 50 % | 50 % | 50 % | 50 % | 50 % |
| Fair Value je Aktienoption (in EUR) | 4,01 | 5,09 | 3,07 | 2,44 | 1,87 | 2,84 |
| Gewährungszeitpunkt | |
| in TEUR | 1.07.23 |
| Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt (in EUR) | 7,50 |
| Ausübungspreis (in EUR) | 7,98 |
| Laufzeit (ab Bewertungsstichtag) | 8 Jahre |
| Risikofreier Zins | 2,32 % |
| Dividendenrendite | 2 % |
| Volatilität der Aktie | 40 % |
| Volatilität des EBITDA | 50 % |
| Fair Value je Aktienoption (in EUR) | 2,80 |
| (Tranche 2023) | |
| Bewertungsstichtag | 31.12.2023 |
| Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt (in EUR) | 10,40 |
| Basiswert (in EUR) | 12,87 |
| Laufzeit (ab Bewertungsstichtag) | 2 Jahre |
| Risikofreier Zins | 1,96 % |
| Dividendenrendite | 0 % |
| Volatilität der Aktie | 40 % |
| Volatilität des EBITDA | 50 % |
| Fair Value je Phantom Stock (in EUR) | 0,00 |
Ab dem Geschäftsjahr 2019 gibt es für einzelne Beschäftigte zudem einen FSB. Dieser leitet sich von der Performance eines vom LAIQON-Konzern gemanagten Fonds für je zwei Geschäftsjahre ab.
Die laufenden Ertragsteuern werden basierend auf den nationalen Steuervorschriften berechnet. Darüber hinaus beinhalten die laufenden Steuern des Jahres auch Anpassungsbeträge für eventuell anfallende Steuerzahlungen bzw. -erstattungen für noch nicht veranlagte Jahre, woraus sich im Rahmen der Veranlagung noch Veränderungen ergeben können. Darüber hinaus bestehen gegenüber dem Finanzamt Forderungen aufgrund noch nicht erstatteter anrechenbarer Steuern sowie noch nicht geänderter Bescheide.
Latente Steuern werden zur Berücksichtigung zukünftiger steuerlicher Folgen von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Bemessungsgrundlagen der Vermögenswerte und Schulden und deren Wertansätzen im IFRS-Abschluss gebildet (Verbindlichkeitsmethode). Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und -vorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.
Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Der Planungshorizont beträgt zum Bilanzstichtag fünf Jahre. Im Geschäftsjahr erfolgt ein Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 18.828 TEUR (Vj.: 15.003 TEUR).
Aktive und passive latente Steuern, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden nur angesetzt, wenn der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen nicht vom Konzern gesteuert werden kann und die Umkehrung der temporären Differenz hinreichend gesichert erscheint.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen, und wenn die latenten Steuern gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen.
Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden kann. Langfristige Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Vorsteuerzinssatz verwendet wird, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst.
Die Umsatzerlöse umfassen den erhaltenen beizulegenden Zeitwert für den Verkauf von Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe und nach Eliminierung konzerninterner Transaktionen. Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art werden grundsätzlich nur dann realisiert, wenn die Leistung erbracht ist, der Vergütungsanspruch rechtlich entstanden ist, die Höhe der Erträge verlässlich geschätzt werden kann und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließt. Darüber hinaus gelten folgende Grundsätze in Bezug auf die einzelnen Erlöse:
Der LAIQON-Konzern erbringt Leistungen aus der Verwaltung von Investmentvermögen, Beratungsleistungen sowie Finanzierungskonzepte im Rahmen von Projektierungen gegenüber den Fondsgesellschaften oder fremden Dritten. Grundsätzlich erfolgt die Ertragsrealisierung je nach Vertragsgestaltung entweder zum Zeitpunkt der Fertigstellung der jeweiligen Leistungserbringung oder ratierlich anteilig nach Fertigstellungsstand bzw. Teilleistung.
Neben den Geschäftsführertätigkeiten erbringt LAIQON auch Serviceleistungen für Managementunterstützung gegenüber Fondsgesellschaften. Diese Leistungen werden kontinuierlich über die Laufzeit ausgeführt. Dementsprechend erfolgt die Realisierung der Erlöse anteilig mit Zeitfortschritt.
Weiterhin erbringt LAIQON Leistungen im Rahmen des Treuhandgeschäfts, welche die Verwaltung der von ihr für D ritte gehaltenen bzw. nach Eintragung der Kommanditisten in das Handelsregister betreuten Kommanditbeteiligungen sowie die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen umfassen. Bei den laufenden Treuhandvergütungen der Folgejahre erfolgt die Erfassung an jedem Bilanzstichtag anteilig bezogen auf den jeweiligen Stand des verwalteten Kapitals.
Der IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" wurde erstmals zum 1. Januar 2018 angewendet. Gemäß IFRS 15 bemisst sich die Beurteilung der Umsatzerlöse bezüglich der Höhe sowie danach, ob es sich um einen zeitpunkt- oder eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung handelt, nach dem Fünf-Schritte-Modell:
| ― |
Schritt 1: Identifikation von Verträgen mit Kunden |
| ― |
Schritt 2: Identifikation separater Leistungsverpflichtungen |
| ― |
Schritt 3: Ermittlung des Transaktionspreises |
| ― |
Schritt 4: Allokation des Transaktionspreises |
| ― |
Schritt 5: Ertragsrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung |
Wesentliche Erlöse aus Managementleistungen und Erlöse aus Treuhandtätigkeiten sind im Sinne des IFRS 15 zeitraumbezogene Leistungen. Auch nach den Regelungen des IFRS 15 kam es zu keiner veränderten Erlösrealisierung. Dagegen handelt es sich bei den Erlösen aus Vermittlungs- und Strukturierungsleistungen im Wesentlichen um zeitpunktbezogene Leistungen. Im Zusammenhang mit den Anlageberatungsdienstleistungen hinsichtlich der Publikumsfonds wurden zwei Leistungsverpflichtungen identifiziert. Zum einen die Anlageberatung hinsichtlich des Kaufs und Verkaufs von Finanzinstrumenten für die Fonds und zum anderen die Vermarktung der Fonds. Die Vergütung für die Anlageberatung ist unterjährig in der Abrechnungsperiode mit Unsicherheit behaftet und der Umsatz aus dieser Leistungsverpflichtung kann erst mit der Abrechnung realisiert werden. Die Vergütung für die Vermarktungsleistung wird monatlich abgerechnet. Dementsprechend kann die Leistung monatlich als realisiert angesehen und monatsweise als Umsatz erfasst werden.
Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dividendenerträge werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht, welches dem Datum der Beschlussfassung entspricht.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung der LAIQON AG darstellt. Fremdwährungstransaktionen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:
| in EUR | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||
| 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |
| US-Dollar (US-$) | 1,1050 | 1,0666 | 1,0902 | 1,0589 |
Der Konzern ist durch seine Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken aus Finanzinstrumenten ausgesetzt. Diese Risiken umfassen das Liquiditätsrisiko, das Marktrisiko sowie das Ausfallrisiko. Das Marktrisiko umfasst das Zinsrisiko, das Währungsrisiko und das Preisrisiko.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch den Bereich Finanz en auf Grundlage von Verfahren und Maßnahmen, die im Einklang mit der vom Vorstand beschlossenen Richtlinie zum Risikomanagement stehen. Das kurzfristige Liquiditätsmanagement wird mittels einer rollierenden Liquiditätsplanung vorgenommen, die einen Planungshorizont von bis zu einem Jahr abbildet. Darüber hinaus kommt eine mittelfristige Finanzplanung für die jeweils folgenden fünf Geschäftsjahre zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein integriertes Planungsmodell, das aus einer Plan-Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Sowohl die Kurz- als auch die Mittelfristplanung sind aus der Businessplanung des Konzerns abgeleitet und aufeinander abgestimmt.
Das Zinsänderungsrisiko, das Bestandteil des Marktrisikos ist, resultiert aus möglichen Schwankungen des Zeitwerts eines Finanzinstruments bzw. der hieraus erwarteten Zahlungsströme aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes. Diese Zinsschwankungen wirken sich zum einen auf die Höhe der zukünftigen Zinserträge und -aufwendungen des Konzerns aus. Zum anderen können sie den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten beeinflussen.
Im Regelfall werden gewährte oder in Anspruch genommene Darlehen mit einem festen Zinssatz zu marktüblichen Konditionen verzinst. Die Folgebewertung erfolgt gemäß den Vorschriften des IFRS 9 nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Insofern sind keine wesentlichen Zeitwertanpassungen zu erwarten.
Fremdwährungsrisiken resultieren im aktuellen Konzernabschluss im Wesentlichen aus der Umrechnung von US-$-Forderungen und -Verbindlichkeiten in Euro. Um die Bewertungseffekte zu minimieren, analysiert der LAIQON-Konzern regelmäßig die in Fremdwährung lautenden Vermögenswerte und Schulden des Konzerns und prognostiziert deren weitere Entwicklung. Im Vordergrund stehen dabei Risiken mit zahlungswirksamen Auswirkungen. Sofern sich aus der offenen Fremdwährungsposition ein signifikantes Risiko für die Finanzlage des Konzerns ergeben sollte, werden entsprechende Sicherungsgeschäfte durchgeführt. Derzeit resultieren hieraus keine offenen Positionen.
Verantwortlich für das Management der Zins- und Fremdwährungsrisiken ist der Bereich Finanzen in Abstimmung mit anderen Abteilungen des Konzerns. Wegen der möglichen negativen Entwicklung der Fremdwährungskurse werden aktuell nicht benötigte Fremdwährungsbestände zeitnah in Euro gewechselt.
LAIQON führt regelmäßig eine Zeitwertbewertung der wesentlichen Beteiligungen durch. Dabei findet eine enge Abstimmung zwischen Konzernrechnungswesen und Asset Management statt, um die korrekte bilanzielle Abbildung der Wertentwicklung sicherzustellen. Wertveränderungen an den beizulegenden Zeitwert erfolgen im Finanzergebnis.
Der LAIQON-Konzern ist u. a. von wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges sowie den Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie wie die gesamte Finanzdienstleistungsbranche betroffen. Die Dauer und Intensität der Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und daher nicht abschätzbar.
Das Ausfallrisiko bezieht sich auf die drohende Uneinbringlichkeit bestehender Forderungen. Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise kam es zu einem allgemeinen Anstieg dieses Risikos. Betroffen waren hiervon insbesondere Forderungen gegenüber Fonds, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten waren. Im Rahmen der Sanierung dieser Gesellschaften hat der LAIQON-Konzern Forderungen gestundet oder einen teilweisen Verzicht gegen Besserungsschein erklärt. Die hiermit verbundenen Ausfallrisiken werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen bilanziell berücksichtigt. Durch die somit erfolgte Einzelbetrachtung einer Forderung wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich der gebildeten Wertberichtigung dem beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 entspricht. Der IFRS 9 enthält Regelungen, wonach sich das Ausfallrisiko bedingt durch die Überfälligkeit von finanziellen Vermögenswerten erhöht. Dies ist aufgrund des Geschäfts der LAIQON AG zumeist nicht zutreffend. Es erfolgt weiterhin eine Einzelfallbetrachtung. Das maximale Ausfallrisiko beläuft sich auf 11.154 TEUR (Vj.: 9.979 TEUR).
Neben der permanenten Überprüfung der Werthaltigkeit von Forderungen begegnet LAIQON dem Ausfallrisiko durch eine kontinuierliche und nachhaltige Verbesserung des Debitorenmanagements. Dabei liegt der Fokus auf einer zeitnahen Realisierung von Zahlungseingängen und der damit verbundenen Verminderung des Bestands an fälligen Forderungen.
Im Folgenden werden die Finanzinstrumente nach den Bewertungskategorien des IFRS 9 sowie den vom LAIQON-Konzern gewählten Klassen nach IFRS 7 dargestellt. Die restlichen Bilanzposten, die als Finanzinstrumente klassifiziert sind, unterliegen nicht den Bewertungskategorien des IFRS 9. Der Buchwert entspricht jeweils dem Zeitwert:
| in TEUR | Bewertungskategorie IFRS 9 31.12.2023 AC | Bewertungskategorie IFRS 9 31.12.2023 FVTPL | Buchwert gemäß IFRS 9 zum 31.12.2023 Gesamt |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | - | 1.748 | 1.748 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | - | - | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 219 | - | 219 |
| 219 | 1.748 | 1.967 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 10.888 | - | 10.888 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 48 | - | 48 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | - | 845 | 845 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 7.139 | - | 7.139 |
| 18.075 | 845 | 18.920 | |
| Vermögenswerte | 18.294 | 2.593 | 20.887 |
| Langfristige Schulden | |||
| Anderen Kommanditisten zuzurechnender Nettovermögenswert | - | 5.993 | 5.993 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | - | 9.919 | 9.919 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | - | 577 | 577 |
| Finanzschulden | 36.428 | - | 36.428 |
| 36.428 | 16.489 | 52.916 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 9.701 | 5.168 | 14.869 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 695 | 1.390 | 2.085 |
| Finanzschulden | 1.918 | - | 1.918 |
| 12.314 | 6.558 | 18.873 | |
| Schulden | 48.742 | 23.047 | 71.789 |
| in TEUR | Bewertungskategorie IFRS 9 31.12.2022 AC | Bewertungskategorie IFRS 9 31.12.2022 FVTPL | Buchwert gemäß IFRS 9 zum 31.12.2022 Gesamt |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | - | 570 | 570 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | - | 1.180 | 1.180 |
| 1.750 | 1.750 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 9.942 | - | 9.942 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 37 | - | 37 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | - | 863 | 863 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 10.375 | - | 10.375 |
| 20.354 | 863 | 21.217 | |
| Vermögenswerte | 20.354 | 2.613 | 22.967 |
| Langfristige Schulden | |||
| Anderen Kommanditisten zuzurechnender Nettovermögenswert | 166 | 4.193 | 4.359 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 21 | 5.607 | 5.628 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | - | 997 | 997 |
| Finanzschulden | 16.535 | - | 16.535 |
| 16.723 | 10.797 | 27.519 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 9.188 | 6.841 | 16.029 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 62 | 2.489 | 2.551 |
| Finanzschulden | 2.311 | - | 2.311 |
| 11.561 | 9.330 | 20.891 | |
| Schulden | 28.283 | 20.127 | 48.410 |
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| noch nicht fällig | 324 | 25 |
| fällig seit 1-30 Tagen | 7.881 | 5.834 |
| fällig seit 31-365 Tagen | 2.094 | 3.400 |
| seit über einem Jahr fällig | 855 | 720 |
| 11.154 | 9.979 |
Zum 31. Dezember 2023 wurden bestehende Wertberichtigungen in Höhe von 703 TEUR in Anspruch genommen. Zudem wurden Wertberichtigungen insbesondere aufgrund positiver Entwicklungen von Insolvenzverfahren in Höhe von 351 TEUR (VJ.: 854 TEUR) aufgelöst. Hinsichtlich der zugrunde liegenden Schätzungen und Annahmen wird auf Kapitel 6.4.3. verwiesen.
Bei der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert werden drei Hierarchiestufen unterschieden:
| ― |
Stufe 1: auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierte Preise (z. B. Aktienkurse). |
| ― |
Stufe 2: an einem Markt beobachtbare Inputfaktoren, die zwar keine notierten Preise der Stufe 1 darstellen, die sich jedoch entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in der Ableitung von Preisen) beobachten lassen. |
| ― |
Stufe 3: nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung. |
Wie im Vorjahr bestehen zum 31. Dezember 2023 die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente des Konzerns fast ausschließlich aus Beteiligungen. Diese gehören der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert an. Die Bestimmung der Zeitwerte dieser Beteiligungen erfolgt auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode und wird dementsprechend der Stufe 3 zugeordnet. Die Zuordnung zu den einzelnen Hierarchiestufen wird regelmäßig überprüft und soweit nötig entsprechend angepasst. Zu den Details wird auf Kapitel 6.4.2. verwiesen.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf insgesamt 72.259 TEUR (Vj.: 48.410 TEUR). Die Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| bis ein Jahr | 18.873 | 20.891 |
| ein bis fünf Jahre | 45.442 | 21.678 |
| über fünf Jahre | 7.474 | 5.841 |
| 71.789 | 48.410 |
Zu den Erläuterungen der wesentlichen Entwicklungen der finanziellen Verbindlichkeiten wird auf die Kapitel 6.7.10, 6.7.11, 6.7.12 und 6.7.13 verwiesen.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Bewertungskategorie AC | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | ||
| Stand 1. Januar | 3.808 | 5.397 |
| Zuführungen | 2 | 319 |
| Inanspruchnahmen | -703 | -1.055 |
| Auflösungen | -351 | -854 |
| Stand 31. Dezember | 2.756 | 3.808 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | ||
| Stand 1. Januar | - | - |
| Zuführungen | - | - |
| Inanspruchnahmen | - | - |
| Auflösungen | - | - |
| Stand 31. Dezember | - | - |
| Wertminderungen am 31. Dezember | 2.756 | 3.808 |
Die Nettogewinne (bzw. -verluste) aus Finanzinstrumenten stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Klasse zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||
| Bewertungskategorie (AC) | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | -17 | 12 |
| Bewertungskategorie finanzielle Verbindlichkeiten zum Restbuchwert | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | -9 | - |
| Nettogewinne / -verluste aus Finanzinstrumenten | -26 | 12 |
Das Nettoergebnis der Klasse zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhaltet unrealisierte Gewinne aus der Fremdwährungsumrechnung, Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten, die Zuführung und Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen, die weiteren Abwertungen gemäß IFRS 9 sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Forderungsausfällen. Durch Anwendung von IFRS 9 werden keine Finanzinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Das Zinsergebnis für die Klasse zu fortgeführten Anschaffungskosten gemäß IFRS 9 ist im Folgenden dargestellt:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | ||
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 11 | - |
| 11 | - | |
| Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | ||
| Zinsaufwendungen aus Finanzschulden | -2.684 | -1.144 |
| Zinsaufwendungen gegenüber Kommanditisten | - | -15 |
| -2.684 | -1.159 | |
| Zinsergebnis | -2.673 | -1.159 |
Die Ziele des LAIQON-Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der nachhaltigen Aufrechterhaltung einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung und der Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite auf das eingesetzte Kapital. Dabei steht die Bonität des Konzerns an vorderster Stelle.
Der Konzern überwacht sein Kapital auf Basis der absoluten Höhe unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquote. Die zukünftige Kapitalentwicklung und der mögliche Kapitalbedarf werden auf Basis eines integrierten Planungsmodells für die kommenden fünf Geschäftsjahre ermittelt.
Die Dividendenpolitik ist Teil der Steuerung der Kapitalstruktur der LAIQON AG. Aufgrund der Neuausrichtung und der damit im Zusammenhang stehenden geplanten Investitionen wurde für das Geschäftsjahr 2022 keine Dividende ausgeschüttet. Auch für das Geschäftsjahr 2023 wird zur Stabilisierung des Eigenkapitals keine Dividende vorgeschlagen.
Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich das Eigenkapital des LAIQON-Konzerns auf 54.677 TEUR nach 72.088 TEUR zum Ende des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote beträgt am Bilanzstichtag 37,8 % (Vj.: 2022: 51,6 %). Zur Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung und auf Textziffer 6.7.9 verwiesen.
Sämtliche Schätzungen und Annahmen werden fortlaufend neu beurteilt und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen wahrscheinlich erscheinen. Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, die die Zukunft betreffen. Die Beträge der hieraus abgeleiteten Schätzungen können naturgemäß von den späteren tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Die wesentlichen Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen könnten, werden nachstehend erörtert. Es ist möglich, dass von den getroffenen Annahmen innerhalb des nächsten Jahres abgewichen werden könnte, sodass eine wesentliche Anpassung der Buch werte erforderlich ist.
LAIQON hält insgesamt 8 (Vj.: 46) Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Unter anderem handelt es sich hierbei um Verwaltungsgesellschaften von Fonds sowie um Projektgesellschaften. Verwaltungsgesellschaften erhalten fixierte jährliche Vergütungen von den Fonds. Im Berichtsjahr ergibt sich bei den nach der Equity-Methode zu erfassenden anteiligen Ergebnissen der Gesellschaften unter Berücksichtigung der Ausschüttungen eine ertragswirksame Anpassung um -614 TEUR (Vj.: 281 TEUR). Zum Stichtag betragen die Beteiligungsbuchwerte dieser Gesellschaften insgesamt 1.748 TEUR (Vj: 570 TEUR).
Zum Stichtag betragen die Beteiligungsbuchwerte dieser Gesellschaften und die Anteile an den Publikumsfonds insgesamt 845 TEUR (Vj: 1.794 TEUR).
Die Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen basiert auf einer Analyse der individuellen Ausfallrisiken von offenen Posten. Ein Großteil der Forderungen des Konzerns besteht gegen Fondsgesellschaften und resultiert aus den Dienstleistungen, die der Konzern erbringt. Hierzu zählen unter anderem die Vermittlungs- und Strukturierungsleistungen, das Fondsmanagement und die Treuhandtätigkeit. Ausfallrisiken ergeben sich insbesondere, wenn die Ertragslage der Fonds sich nicht plangemäß entwickelt. Die Forderungen werden grundsätzlich individuell betrachtet und es werden einzelfallbezogen Wertberichtigungen vorgenommen. Ferner wird durch das Wertminderungsmodell gemäß IFRS 9 eine weitere Abwertung vorgenommen (siehe hierzu auch Ziffer 6.2.7). Zum Stichtag beträgt der Buchwert dieser Forderungen 11.154 TEUR (Vj.: 9.979 TEUR).
Soweit Dritte im Auftrag oder im Pflichtenkreis der LAIQON AG tätig werden, besteht das Risiko, dass die LAIQON AG für deren Handlungen verantwortlich gemacht wird. Externe Partner werden allerdings sorgfältig betreut, um haftungsrelevantes Handeln zu vermeiden und damit das Haftungspotenzial für die LAIQON AG zu reduzieren.
Zum 31. Dezember 2023 sind insgesamt 107 (Vj.: 163) gerichtliche Verfahren, die ein Nominalkapital von 4,82 Mio. EUR (Vj.: 6.86 Mio. EUR) sowie 50 TUS-$ (Vj.: 60 TUS-$) betreffen, wegen behaupteter Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung rechtshängig, bei denen die LAIQON AG oder die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH Beklagte oder Streitverkündete sind. Die LAIQON AG oder die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH haben von den zwischen 2013 und Ende 2021 insgesamt durchgeführten und bis zum Bilanzstichtag beendeten 408 (Vj: 351) gerichtlichen Verfahren, in denen sie Beklagte oder Streitverkündete waren, 316 (Vj: 261) gewonnen. Seit 2013 waren lediglich drei Fonds (12 Verfahren) von stattgebenden Urteilen gegen die LAIQON AG bzw. die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH betroffen. Davon unterstellten die stattgebenden Urteile bezüglich eines Fonds einen Prospektfehler. Die weiteren Urteile betrafen weitere zwei Fonds. Es wurde in diesen Fällen kein Prospektfehler, sondern eine Falschberatung angenommen, die der LAIQON AG bzw. der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH über § 278 BGB zugerechnet wurde. Die Versicherung hat in allen Fällen die entstandenen Kosten übernommen. In Bezug auf alle stattgebenden Urteile waren insgesamt 74 TEUR (Vj: 63 TEUR) Selbstbehalt von der LAIQON AG bzw. der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH zu zahlen, bis zu 10 TEUR pro Fonds.
Darüber hinaus sind per 31. Dezember 2023 weitere 4 (Vj.: 20) gerichtliche Verfahren rechtshängig, in denen eine Bank der LAIQON AG den Streit verkündet hat. Diese betreffen Zeichnungen von insgesamt nominal 10 TEUR (Vj.: 10 TEUR) sowie nominal 100 TUS-$ (Vj.: 745 TUS-$). Diese Verfahren werden vorrangig durch Vergleich zwischen der klagenden Partei und der Bank beendet (LAIQON AG ist lediglich Streithelferin der Bank).
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus den genannten Klagen erfolgreich Schadenersatzansprüche aus der Prospekthaftung wegen falscher oder unvollständiger Angaben gegen die LAIQON AG oder ihre Tochtergesellschaften geltend gemacht werden. Die LAIQON AG verfügt in diesen Fällen über entsprechende Versicherungen und trägt lediglich einen geringen Selbstbehalt. Zum jetzigen Zeitpunkt hält die LAIQON AG es für insgesamt überwiegend wahrscheinlich, dass sie auch weiterhin mit ihren Argumenten vor Gericht durchdringen und sich erfolgreich gegen die Klagen verteidigen kann.
Die Entwicklungen im Steuerrecht und deren Auswirkungen auf unser Unternehmen werden fortwährend überprüft. Hierzu stehen der Geschäftsleitung spezialisierte externe Experten zur Verfügung, die fortwährend die Anwendung der steuerlichen Regelungen im Sinne unseres Unternehmens kontrollieren und ggf. intervenieren.
Die Segmentberichterstattung ist auf Grundlage des IFRS 8 "Geschäftssegmente" erstellt. Der Standard folgt dem sogenannten "Management Approach", d. h., die Definition und Darstellung der berichtspflichtigen Segmente bestimmt sich nach dem internen Berichtswesen des Unternehmens. Hauptentscheidungsträger im Sinne des IFRS 8 ist der Vorstand der LAIQON AG.
Die Segmentberichterstattung wurde im Zuge der Integration der im Vorjahr erworbenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 neu aufgestellt. Die bisherigen Geschäftsfelder im Segment LLOYD FONDS LIQUID ASSETS werden um die akquirierten Unternehmen verstärkt und als eigenständige Segmente geführt. Die bisherigen Segmente LLOYD FONDS REAL ASSETS und LLOYD FONDS GROUP werden zusammen mit den Vertriebstätigkeiten in einem Segment gebündelt. Der LAIQON-Konzern besteht somit aus den folgenden Segmenten: LAIQON Asset Management, LAIQON Wealth Management, LAIQON Digital Wealth und LAIQON GROUP.
| ― |
Verwaltung von aktiv gemanagten Aktien-, Renten-. Misch- und Single-Hedgefonds (Publikumsfonds) |
| ― |
Individualfonds für institutionelle Investoren (Spezialmandate) |
| ― |
Ganzheitliche und persönliche Vermögensverwaltung sowie unabhängige spezialisierte Allokationsberatung für vermögende und institutionelle Kunden. |
| ― |
Digitale und risikooptimierte Anlagelösungen für Privatanleger und institutionelle Kunden unter Einsatz von künstlicher Intelligenz |
| ― |
Tokenization as a Service von Vermögenswerten oder Schuldtiteln |
Im Segment LAIQON Group sind im Wesentlichen die Personalaufwendungen für Verwaltungs- und Stabstellen wie Rechnungswesen, Rechtsabteilung, Kommunikation (IR/PR) inklusive Marketing und Vorstand sowie allgemeine sonstige betriebliche Aufwendungen wie Miet-, Büro- und EDV-Aufwendungen enthalten. Die zentralen Kosten werden teilweise für Zwecke der Segmentberichterstattung anteilig je nach Kostenart auf die übrigen Segmente umgelegt.
Neben den zentralen Organisationsaufgaben sind im Segment LAIQON Group die Vertriebsaktivitäten zu den Produkten der übrigen Segmente gebündelt. Außerdem sind die unwesentlichen verbleibenden Tätigkeiten aus Ankauf und Verkauf von Assets für Dritte aus den Bereichen Immobilien, Schifffahrt und Zweitmarktschiffsfonds enthalten.
Die Vergleichszahlen für den Vorjahreszeitraum wurden entsprechend sowohl in der bisherigen Aufteilung, als auch in der aktuellen Segmentstruktur dargestellt.
Eine Darstellung der Vermögenswerte und Schulden je Segment ist im internen Berichtswesen vom LAIQON-Konzern nicht vorgesehen, da diese Kennzahlen aus Sicht des Vorstands für die Steuerung des Konzerns nicht relevant sind. Somit entfällt eine entsprechende Berichterstattung. Intrasegmentäre Umsatzerlöse waren wie im Vorjahr nicht zu verzeichnen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Segmentinformationen entsprechen denjenigen, die für Zwecke des LAIQON-Konzernabschlusses angewendet werden. Aus diesem Grund stimmen sowohl die Umsatzerlöse als auch die Gewinne und Verluste nach Steuern der berichtspflichtigen Segmente mit den Konzernumsätzen bzw. dem Konzernergebnis nach Steuern überein.
| in TEUR | ASSET MANAGEMENT | WEALTH MANAGEMENT | DIGITAL WEALTH | GROUP | Summe |
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 15.282 | 7.161 | 2.213 | 6.089 | 30.746 |
| Materialaufwand | -2.220 | -259 | -702 | -2.759 | -5.941 |
| Personalaufwand | -6.954 | -5.884 | -3.546 | -3.842 | -20.226 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | -2.543 | -1.984 | -838 | -3.293 | -8.658 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | - | -63 | 5 | -556 | -614 |
| Segmentergebnis EBITDA | 3.565 | -1.029 | -2.868 | -4.360 | -4.692 |
| Überleitung des Segmentergebnisses (EBITDA) auf das Konzernergebnis nach Zurechnung der Minderheiten | |||||
| Segmentergebnis EBITDA | -4.692 | ||||
| Abschreibungen | -6.386 | ||||
| EBIT | -11.079 | ||||
| Finanzergebnis | -8.889 | ||||
| EBT | -19.968 | ||||
| Ertragsteuern | 7.094 | ||||
| Konzernperiodenergebnis vor Minderheiten | -12.874 | ||||
| davon den Minderheiten zurechenbares Konzernperiodenergebnis | -552 | ||||
| davon Konzernperiodenergebnis nach Zurechnung der Minderheiten | -12.322 |
| in TEUR | ASSET MANAGEMENT | WEALTH MANAGEMENT | DIGITAL WEALTH | LAIQON GROUP | Summe |
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 12.489 | 4.151 | 808 | 4.127 | 21.575 |
| Materialaufwand | -925 | -194 | -481 | -2.065 | -3.665 |
| Personalaufwand | -6.662 | -3.630 | -2.539 | -4.282 | -17.113 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | -1.660 | -1.315 | -2.287 | -5.762 | -11.024 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | - | - | - | 281 | 281 |
| Segmentergebnis EBITDA | 3.242 | -988 | -4.499 | -7.701 | -9.946 |
| Überleitung des Segmentergebnisses (EBITDA) auf das Konzernergebnis nach Zurechnung der Minderheiten | |||||
| Segmentergebnis EBITDA | -9.946 | ||||
| Abschreibungen | -4.711 | ||||
| EBIT | -14.657 | ||||
| Finanzergebnis | -1.630 | ||||
| EBT | -16.288 | ||||
| Ertragsteuern | 5.747 | ||||
| Konzernperiodenergebnis vor Minderheiten | -10.541 | ||||
| davon den Minderheiten zurechenbares Konzernperiodenergebnis | -376 | ||||
| davon Konzernperiodenergebnis nach Zurechnung der Minderheiten | -10.165 |
| in TEUR | LLOYD FONDS LIQUID ASSETS | LLOYD FONDS REAL ASSETS | LLOYD FONDS GROUP | Summe |
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 17.448 | 1.744 | 2.383 | 21.575 |
| Materialaufwand | -1.600 | - | -2.065 | -3.665 |
| Personalaufwand | -13.840 | -1.383 | -1.890 | -17.113 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | -8.915 | -891 | -1.218 | -11.024 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 281 | - | - | 281 |
| Segmentergebnis EBITDA | -6.626 | -530 | -2.789 | -9.946 |
| Überleitung des Segmentergebnisses (EBITDA) auf das Konzernergebnis nach Zurechnung der Minderheiten | ||||
| Segmentergebnis EBITDA | -9.946 | |||
| Abschreibungen | -4.711 | |||
| EBIT | -14.657 | |||
| Finanzergebnis | -1.630 | |||
| EBT | -16.288 | |||
| Ertragsteuern | 5.747 | |||
| Konzernperiodenergebnis vor Minderheiten | -10.541 | |||
| davon den Minderheiten zurechenbares Konzernperiodenergebnis | -376 | |||
| davon Konzernperiodenergebnis nach Zurechnung der Minderheiten | -10.165 |
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Erlöse aus Fonds- und Assetmanagement | 28.781 | 21.267 |
| Erlöse aus Vermittlungs- und Strukturierungsleistungen | 1.965 | 308 |
| Sonstige Umsatzerlöse | - | - |
| Umsatzerlöse | 30.746 | 21.575 |
Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum sind die Umsatzerlöse um insgesamt 9.171 TEUR auf 30.746 TEUR gestiegen. Trotz des Ausbleibens von Performance-Fees aus dem Fondsmanagement stieg der Umsatz insbesondere durch den erweiterten Konsolidierungskreis an. Die Umsätze des Geschäftsjahres wurden wie im Vorjahr komplett in Deutschland erzielt.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 5.934 | 3.665 |
| Materialaufwand | 5.934 | 3.665 |
Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 2.269 TEUR bedingt durch den erweiterten Konsolidierungskreis angestiegen. Der Materialaufwand beinhaltet insbesondere Vertriebsprovisionen, Aufwendungen für Anlagegrenzprüfung und Fondsberatung.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Gehälter | 17.969 | 15.297 |
| Soziale Abgaben | 2.147 | 1.438 |
| Aktienoptionsprogramm | -186 | 134 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 34 | 24 |
| Freiwillige soziale Aufwendungen | 213 | 178 |
| Sonstige Personalkosten | 49 | 42 |
| Personalaufwand | 20.226 | 17.113 |
Der Anstieg resultiert insbesondere aus steigenden variablen Vergütungen und der gestiegenen Anzahl an Mitarbeitern. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2023 beträgt 158 (Vj.: 123).
Ferner ist im Geschäftsjahr für das Aktienoptionsprogramm (AOP) einzelner Beschäftigter und für die Phantom Stock Pläne (PSP) ein Ertrag aus Auflösung in Höhe von 186 TEUR (Vj: Aufwand 134 TEUR) angefallen.
Die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Beiträge zur Direktversicherung sind gemäß IAS 19.38 als beitragsorientierte Versorgungspläne zu klassifizieren. Im Berichtsjahr belaufen sich diese Aufwendungen auf 1.021 TEUR (Vj.: 683 TEUR).
| in TEUR | 2023 | 2022 | |
| Abschreibungen auf | |||
| Sachanlagen | 6.7.1 | 2.506 | 1.994 |
| immaterielle Vermögenswerte | 6.7.2 | 3.880 | 2.718 |
| Abschreibungen | 6.386 | 4.711 |
In der Berichtsperiode sind die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen um 512 TEUR gestiegen. In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind die Abschreibungen der Nutzungsrechte aus der Anwendung des IFRS 16 in Höhe von 1.889 TEUR (Vj.: 1.387 TEUR) enthalten.
Die um 1.162 TEUR gestiegenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind im Wesentlichen auf Abschreibungen der im Rahmen der Unternehmenserwerbe aktivierten Fondsmanagementverträge und auf andere immaterielle Vermögenswerte zurückzuführen. Zur Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte wird auf die Kapitel 6.7.1 und 6.7.2 verwiesen.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Sonstige betriebliche Erträge | ||
| Erträge aus der Auflösung von Wertminderungen auf Forderungen | 705 | 856 |
| Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 808 | 606 |
| Sachbezüge | 63 | 80 |
| Erträge aus Entkonsolidierung | 3.352 | - |
| Erträge aus Anlageverkäufen | 26 | 1.340 |
| Übrige Erträge | 334 | 218 |
| 5.288 | 3.100 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| Abschluss-, Rechts- und Beratungsaufwendungen | -3.259 | -5.303 |
| Bürobedarf, EDV-Aufwendungen und Kommunikation | -4.159 | -3.910 |
| Vertriebsunterstützung und Anlegerbetreuung | -1.901 | -2.050 |
| Mieten, Mietnebenkosten, Raumkosten und Instandhaltung | -715 | -354 |
| Wertminderungen auf Forderungen und Forderungsausfälle | -254 | -888 |
| Kfz- und Reiseaufwendungen | -516 | -481 |
| Sonstige Personalaufwendungen | -238 | -364 |
| Nicht abziehbare Aufwendungen | -731 | - |
| Versicherungen und Beiträge | -714 | -650 |
| Übrige Aufwendungen | -1.459 | -125 |
| -13.946 | -14.124 | |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | -8.658 | -11.024 |
Im Vergleich zum Vorjahr sind die transaktionsbedingten Rechtsund Beratungskosten stark zurückgegangen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten einmalige Erträge aus Entkonsolidierung (siehe Kapital 6.2.). Der LAIQON-Konzern weist zum Zwecke der Kostentransparenz im Berichtszeitraum die anteilig nicht abziehbare Vorsteuer erstmalig separat aus. Im Vorjahr ist die nicht abziehbare Vorsteuer in den jeweiligen Aufwandsarten enthalten. Die übrigen Aufwendungen enthalten insbesondere Minimumgebühren für Fonds in der Anlaufphase, sowie die Aufsichtsratsvergütung.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | -614 | 281 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | -614 | 281 |
Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen besteht im Wesentlichen aus vereinnahmten Beteiligungserträgen sowie aus der vorgenommenen At-Equity-Bewertung der GmbH-Anteile.
| in TEUR | 2023 | 2022 | |
| Finanzerträge | |||
| Beteiligungserträge | 1.699 | 1.298 | |
| Gewinne aus Fremdwährungsumrechnung | 9 | 40 | |
| Bewertungserträge | 24 | 768 | |
| Sonstige Finanzerträge | 246 | 157 | |
| 1.978 | 2.263 | ||
| Finanzaufwand | |||
| Zinsaufwendungen Kaufpreisverbindlichkeiten | -5.499 | -753 | |
| Zinsaufwendungen Wandelschuldverschreibung | 6.7.12 | -1.773 | -392 |
| Zinsaufwendungen IFRS 16 | 6.7.11 | -579 | -392 |
| Zinsaufwendungen Aufwertung LAIC-Token | 6.7.10 | -1.805 | - |
| Verluste aus Fremdwährungsumrechnung | -35 | -27 | |
| Bewertungsaufwendungen | 6.7.4 | -748 | -935 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | -428 | -1.786 | |
| 10.867 | -3.893 | ||
| Finanzergebnis | -8.889 | -1.630 |
Das Finanzergebnis beläuft sich auf -8.889 TEUR, nach -1.630 TEUR im Vorjahreszeitraum. Die Finanzaufwendungen in Höhe von -10.867 TEUR (Vj.: -3.893 TEUR) resultieren im Wesentlichen aus einmaligen Zinsaufwendungen für die Anpassung der Kaufpreisverbindlichkeiten. Außerdem führen die ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen zu einer erhöhten Zinsbelastung. Die Tokenisierung von Anteilen an der LAIC Capital GmbH über Kommanditgesellschaften ist als Fremdkapital zu bilanzieren (siehe Kapitel 6.7.10), wodurch eine Wertsteigerung als Zinsaufwand zu erfassen ist.
Das Bewertungsergebnis beinhaltet insbesondere den Abgang von Finanzbeteiligungen sowie die Bewertung der zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9.
Unter den Ertragsteuern sind die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern erfasst. Die laufenden Steuern setzen sich dabei aus Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer zusammen.
| in TEUR | 2023 | 2022 | |
| Laufende Steuern | 6.7.15 | 312 | 271 |
| Latente Steuern | 6.7.5 | 6.782 | 5.476 |
| Ertragsteuern | 7.094 | 5.747 |
Es wurden im Geschäftsjahr 2023 latente Steueransprüche für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste in Höhe von 3.824 TEUR (Vj.: 4.881 TEUR) gebildet. Aufgrund der zugrunde liegenden Konzernplanung mit einem Planungshorizont von fünf Jahren werden zukünftige Konzerngewinne durch die Nutzung der Verlustvorträge steuerlich begünstigt (siehe Kapitel 6.7.5).
Weitere Steueraufwendungen sind aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaften zwischen der LAIQON AG (Organträger) und den Organgesellschaften nicht angefallen.
Die Ertragsteuern lassen sich auf den erwarteten Steueraufwand bzw. -ertrag, der sich bei Anwendung des relevanten Steuersatzes der Konzernobergesellschaft (LAIQON AG) in Höhe von 31,8 % (Vj.: 31,8 %) auf das IFRS-Konzernergebnis vor Steuern ergeben hätte, wie folgt überleiten:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Konzernergebnis vor Steuern | -19.968 | -16.288 |
| Steuersatz (LAIQON AG) in % | 31.80 % | 31,80 % |
| Fiktiver Steuerertrag/-aufwand | 6.350 | 5.179 |
| Nutzung Verlustvorträge | 543 | - |
| Nicht abziehbare Betriebsausgaben/Bilanzkorrekturen | 26 | 26 |
| Nicht aktivierte latente Steuern auf Verlustvorträge | -665 | - |
| Steuernachzahlungen/-erstattungen für Vorjahre | 71 | - |
| Aktivierung Verlustvorträge Vorjahre | 1.429 | - |
| Sonstiges | -660 | 541 |
| Ertragsteuern | 7.094 | 5.747 |
| Tatsächliche Steuerquote | -35,53 % | -35,28 % |
Die Konzernobergesellschaft unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer sowie einer Gewerbesteuer von 16,45 % bei einem Hebesatz von 470 % des Hauptstandortes Hamburg. Das negative Ergebnis und die latenten Steuern führen insgesamt zu einer Steuerquote von -35,53 % (Vj.: -35,28 %).
Die Steuerquote resultiert auch aus Betriebsprüfungen sowie aus Steuern für Vorjahre. Eine direkte Ableitung der Ertragsteuern aus dem Konzernergebnis vor Steuern ist aufgrund des Ergebnisses nicht möglich. Ferner führen die Ergebnisabführungsverträge einiger Tochtergesellschaften mit der LAIQON AG dazu, dass keine laufenden Steuern der Tochtergesellschaften aus Konzernsicht anfallen.
Im Berichtsjahr wurden Betriebsprüfungen bei einigen Tochtergesellschaften und zur BV Holding AG, welche inzwischen auf die LAIQON AG verschmolzen ist, begonnen. Daraus ergeben sich aller Voraussicht nach keine Risiken oder Belastungen.
Weiterhin wurden passive latente Steuern für unterschiedliche Wertansätze aufgrund von abweichenden Aktivierungen nach IFRS im Vergleich zur Steuerbilanz ergebniswirksam berücksichtigt (siehe Kapitel 6.7.5).
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Gewinn, der den Eigenkapitalgebern zusteht, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des Geschäftsjahres gebildet wird. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie weist bezogen auf die im Berichtszeitraum durchschnittlich ausgegebene Anzahl von Aktien (17.484.255; Vj.: 15.215.498) einen Verlust von -0,70 EUR (Vj.: -0,67 EUR) je Aktie aus.
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis (in TEUR) | -12.322 | -10.165 |
| Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (in 1.000) | 17.484 | 15.215 |
| Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) | -0,70 | -0,67 |
Der LAIQON-Konzern sieht die im Berichtszeitraum neu ausgegeben und bestehenden Wandelschuldverschreibungen als wesentlichen potenziellen Verwässerungseffekt an. Bei vollständiger Wandlung der drei bestehenden Wandelschuldverschreibungen zu Beginn des Berichtszeitraums würde sich die Anzahl ausgegebener Aktien um 3.217.868 auf 20.702.123 erhöhen.
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 2023 | 2022 |
| Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis (in TEUR) | -12.322 | -10.165 |
| Zuzüglich ersparter Zinsen auf Wandelschuldverschreibungen | 1.773 | - |
| Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (in 1.000) | 20.702 | 15.215 |
| Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) | -0,51 | -0,67 |
Die ausschüttungsfähigen Beträge beziehen sich auf das Jahresergebnis der LAIQON AG, das gemäß deutschem Handelsrecht ermittelt wird.
Aufgrund der Neuausrichtung wurde für das Geschäftsjahr 2022 keine Dividende gezahlt. Der Vorstand der LAIQON AG schlägt der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 wegen der Stabilisierung des Eigenkapitals vor, ebenfalls auf eine Dividendenzahlung zu verzichten.
Entwicklung der Buchwerte:
| in TEUR | Ziffer | Bauten auf fremden Grundstücken | Andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen | Nutzungsrechte | Gesamt |
| Zum 1. Januar 2022 | ||||||
| Anschaffungskosten | 2.245 | 2.294 | 43 | 9.906 | 14.488 | |
| Kumulierte Abschreibungen | -620 | -915 | - | -3.018 | -4.553 | |
| Buchwert netto | 1.625 | 1.379 | 43 | 6.888 | 9.935 | |
| Geschäftsjahr 2022 | ||||||
| Eröffnungsbuchwert netto | 1.625 | 1.379 | 43 | 6.888 | 9.935 | |
| Zugänge | 142 | 222 | 74 | 716 | 1.154 | |
| Abgänge | - | -7 | -117 | - | -124 | |
| Abschreibungen | 6.6.4 | -239 | -333 | - | -1.387 | -1.959 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | 98 | - | 1.353 | 1.450 | |
| Kumulierte Abschreibungen zu den Abgängen | - | -20 | - | - | -20 | |
| Endbuchwert netto | 1.528 | 1.338 | - | 7.570 | 10.436 | |
| Zum 1. Januar 2023 | ||||||
| Anschaffungskosten | 2.387 | 2.606 | - | 11.974 | 16.968 | |
| Kumulierte Abschreibungen | -860 | -1.268 | - | -4.405 | -6.532 | |
| Buchwert netto | 1.528 | 1.338 | - | 7.570 | 10.436 | |
| Geschäftsjahr 2023 | ||||||
| Eröffnungsbuchwert netto | 1.528 | 1.338 | - | 7.570 | 10.436 | |
| Zugänge | - | 561 | - | 6.002 | 6.563 | |
| Abgänge | - | -5 | - | -1.286 | -1.291 | |
| Abschreibungen | 6.6.4 | -243 | -373 | - | -1.889 | -2.505 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | - | - | - | |
| Kumulierte Abschreibungen zu den Abgängen | - | - | - | - | - | |
| Endbuchwert netto | 1.285 | 1.521 | - | 10.397 | 13.202 | |
| Zum 31. Dezember 2023 | ||||||
| Anschaffungskosten | 2.387 | 3.163 | - | 16.692 | 22.240 | |
| Kumulierte Abschreibungen | -1.102 | -1.641 | - | -6.294 | -9.037 | |
| Buchwert netto | 1.285 | 1.521 | - | 10.397 | 13.202 |
In den Sachanlagen wirken sich neben den Anlagenzugängen des Berichtszeitraums insbesondere die Nutzungsrechte nach IFRS 16 aus. Die Nutzungsrechte belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 10.397 TEUR (Vj.: 7.570 TEUR). Der Zugang in den Nutzungsrechten besteht insbesondere aus dem Erstansatz des neuen Büros in München. Die Anlagenzugänge im Berichtsjahr von 561 TEUR (Vj.: 222 TEUR) betreffen im Wesentlichen Anschaffungen von IT-Hardware und Büroausstattung.
Entwicklung der Buchwerte:
| in TEUR | Ziffer | Immaterielle Vermögenswerte | Geschäfts- oder Firmenwert | Gesamt |
| Zum 1. Januar 2022 | ||||
| Anschaffungskosten | 51.907 | 14.650 | 66.557 | |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | -11.786 | - | -11.786 | |
| Buchwert netto | 40.121 | 14.650 | 54.771 | |
| Geschäftsjahr 2022 | ||||
| Eröffnungsbuchwert netto | 40.121 | 14.650 | 54.771 | |
| Zugänge | 902 | - | 902 | |
| Abgänge | -2 | - | -2 | |
| Abschreibungen | 6.6.4 | -2.718 | - | -2.718 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 17.704 | 19.638 | 37.341 | |
| Kumulierte Abschreibungen zu den Abgängen | - | - | - | |
| Endbuchwert netto | 56.006 | 34.288 | 90.293 | |
| Zum 1. Januar 2023 | ||||
| Anschaffungskosten | 70.511 | 34.288 | 90.293 | |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | -14.504 | - | -14.504 | |
| Buchwert netto | 56.006 | 34.288 | 90.293 | |
| Geschäftsjahr 2023 | ||||
| Eröffnungsbuchwert netto | 56.006 | 34.288 | 90.293 | |
| Zugänge | 802 | - | 802 | |
| Abgänge | - | - | - | |
| Abschreibungen | 6.6.4 | -3.880 | - | -3.880 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | - | |
| Kumulierte Abschreibungen zu den Abgängen | - | - | - | |
| Endbuchwert netto | 52.926 | 34.288 | 87.214 | |
| Zum 31. Dezember 2023 | ||||
| Anschaffungskosten | 71.313 | 34.288 | 105.601 | |
| Kumulierte Abschreibungen | -18.385 | - | -18.385 | |
| Buchwert netto | 52.926 | 34.288 | 87.214 |
Die immateriellen Vermögenswerte sind im Vorjahr insbesondere aufgrund des im Rahmen der Akquisitionen gebildeten Geschäfts- und Firmenwerts und der aktivierten Fondsmanagementverträge gestiegen. Im Geschäftsjahr erfolgten planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 3.880 TEUR.
Entwicklung der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen:
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Beginn des Jahres | 570 | 6.360 |
| Zugänge | 1.726 | - |
| Abgänge | -490 | -5.622 |
| Anteilig zugewiesene Ergebnisse | -58 | 281 |
| Ausschüttungen | - | -449 |
| Ende des Jahres | 1.748 | 570 |
Die anteilig zugewiesenen Ergebnisse betreffen laufende Ergebnisse der Komplementär-GmbHs, die zum Teil auf vorläufigen Jahresabschlüssen basieren. Die Ausschüttungen der Komplementär-GmbHs betragen im laufenden Geschäftsjahr -561 TEUR (Vj: -449 TEUR). Aufgrund des Abgangs der Gesellschaften zum 31.12.2023 haben die Ausschüttungen, anders als im Vorjahr, den Equity-Buchwert nicht gemindert. Der Zugang resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme der Beteiligung an der V:KI GmbH. Der Abgang resultiert aus dem Verkauf der Beteiligungen aus dem ehemaligen Geschäftsfeld REAL ASSETS, siehe Kapitel 6.2.
Für weitere Informationen zu den nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen wird auf Kapitel 6.4.1 sowie 6.6.6. verwiesen.
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Anteile Fonds LAIC | 303 | 249 |
| Verbundene Unternehmen | 542 | 1.079 |
| Beteiligungsgesellschaften | 0 | 716 |
| 845 | 2.043 |
Zum Stichtag hält die LAIQON AG Anteile an Publikumsfonds, die durch die LAIC Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH aufgelegt wurden. Die Anteile belaufen sich zum Stichtag auf einen Wert von 265 TEUR (Vj.: 25 TEUR).
Weiterhin weisen die Wertpapierdepots der LAIQON AG einen Marktwert in Höhe von 38 TEUR aus (Vj.: 224 TEUR). Alle Wertpapiere werden erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Die Anteile an den Fonds und Depots sind als kurzfristig klassifiziert.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften sind in Höhe von 542 TEUR (Vj.: 614 TEUR) als kurzfristige bilanziert, wobei keine langfristigen Beteiligungen mehr enthalten sind (Vj.: 1.110 TEUR).
Die Anzahl der zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Vermögenswerte beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 76 (Vj.: 125) Beteiligungen. Bei den 22 im Vorjahr nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen handelt es sich um Vorratsgesellschaften und Komplementär-GmbHs für Fonds. Die Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr veräußert.
Die Beteiligungen umfassen diverse Anteile, die der LAIQON-Konzern hauptsächlich über die 53.10. Treuhand GmbH an bereits initiierten Fonds hält. Ein Großteil der Gesellschaften befindet sich in Abwicklung.
Entwicklung der finanziellen Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Beginn des Jahres | 1.079 | 9.852 |
| Zugänge | - | 30 |
| Abgänge | -536 | -8.823 |
| FVTPL | - | 20 |
| Wertminderungen | - | - |
| Ende des Jahres | 542 | 1.079 |
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Beginn des Jahres | 716 | 1.674 |
| Zugänge | - | 2.351 |
| Abgänge | - | - |
| Veränderungen im Konsolidierungskreis | -715 | -3.309 |
| Ende des Jahres | 0 | 716 |
Die Bewertung der zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Vermögenswerte erfolgt gemäß IFRS 9 erfolgswirksam.
Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich aus temporären Differenzen wie folgt:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| in TEUR | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | - | - | - | 11 |
| Immaterielle Vermögenswerte | - | 15.978 | - | 17.000 |
| Nutzungsrechte | - | 1.703 | - | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.812 | - | - | - |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 1.775 | - | - | - |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | - | - | - | 41 |
| Verlustvorträge | 18.828 | - | 15.003 | - |
| Gesamt | 22.415 | 17.681 | 15.003 | 17.052 |
Im Geschäftsjahr wurden latente Steueransprüche für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste in Höhe von 3.824 TEUR (Vj.: 4.881 TEUR) gebildet.
Die temporären Differenzen werden sich nach aktuellem Kenntnisstand wie folgt umkehren:
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Latente Steuerforderungen, | ||
| die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden | -169 | - |
| die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden | -22.246 | -15.003 |
| -22.415 | -15.003 | |
| Latente Steuerverbindlichkeiten, | ||
| die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden | 1.228 | 1.022 |
| die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden | 16.453 | 16.030 |
| 17.681 | 17.052 | |
| Saldierung | -4.734 | 2.048 |
Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge werden im Wesentlichen nach mehr als 12 Monaten realisiert. Bei den latenten Steuerverbindlichkeiten, die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden, handelt es sich um latente Steuerverbindlichkeiten auf die im Rahmen der Akquisitionen erworbenen immateriellen Vermögenswerte. In den nach mehr als 12 Monaten realisierten latenten Steuerverbindlichkeiten sind im Wesentlichen die erworbenen immateriellen Vermögenswerte enthalten.
Die Veränderung der latenten Steuerverbindlichkeiten im laufenden Jahr ermittelt sich wie folgt:
|
Latente Steuerverbindlichkeiten
in TEUR |
Am 1. Januar | Erfolgswirksam erfasst | Erwerb Tochterunternehmen | Realisierung | Bildung IAS12/IFRS16 | Am 31. Dezember |
| 2022 | ||||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 12.103 | - | 5.561 | -664 | - | 17.000 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 41 | - | - | - | - | 41 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 11 | - | - | - | - | 11 |
| 12.155 | - | 5.561 | -664 | - | 17.052 | |
| 2023 | ||||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 17.000 | - | - | -1.022 | - | 15.978 |
| Nutzungsrechte | - | - | - | -155 | 1.858 | 1.703 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 41 | - | - | -41 | - | - |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 11 | - | - | -11 | - | - |
| 17.052 | - | - | -1.229 | 1.858 | 17.681 |
Es bestehen nach vorläufigen Berechnungen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 73,2 Mio. EUR (Vj.: 57,9 Mio. EUR) als auch gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 81,1 Mio. EUR (Vj. 61,3 Mio. EUR), für die teilweise aktive latente Steuern angesetzt wurden. Auf die Verlustvorträge der growney GmbH und der LAIC Intelligence GmbH sind im Geschäftsjahr 2023 unter Zugrundelegung der geplanten Ergebnisentwicklung erstmalig aktive latente Steuern gebildet worden.
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 219 | - |
| Langfristige Forderungen | 219 | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.944 | 4.206 |
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 4.944 | 5.736 |
| Kurzfristige Forderungen | 10.888 | 9.942 |
| Forderungen | 11.107 | 9.942 |
Die langfristigen Forderungen bestehen aus dem langfristigen Erlösanspruch aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs REAL ASSETS (siehe Kapitel 6.2.). Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte ist insbesondere auf die zum Bilanzstichtag fälligen Provisionen zurückzuführen.
Bezüglich der Zusammensetzung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente über 7.139 TEUR (Vj.: 10.375 TEUR) wird auf Kapitel 6.8.3 verwiesen.
Die Veränderung des Eigenkapitals des LAIQON-Konzerns ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Das voll eingezahlte Grundkapital zum 31. Dezember 2023 beinhaltet 17.493.698 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nenn betrag (Stückaktien) mit einem Nominalwert von jeweils 1,00 EUR. Durch die teilweise Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2020/24 im Geschäftsjahr 2023 stieg das gezeichnete Kapital um 10.302 EUR auf 17.493.698 EUR an. Es gilt die Satzung in der Fassung vom 23. August 2023.
Die Aktien der LAIQON AG werden an der Börse unter der ISIN DE000A12UP29 gehandelt. Im März 2017 ist das Unternehmen in das neu geschaffene Segment "Scale" der Deutschen Börse gewechselt, das den bisherigen Entry Standard abgelöst hat.
In der Hauptversammlung am 23. August 2023 wurde das Genehmigte Kapital 2020 und seine Regelungen aufgehoben und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2023 beschlossen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. August 2028 um insgesamt bis zu 5.000.000,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen, nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.
Das Bedingte Kapital 2018 I wurde aufgehoben. In der Hauptversammlung am 21. Juli 2022 wurde über die Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft unter dem Aktienoptionsprogramm und über die Erhöhung des Bedingten Kapitals 2018 II sowie über die entsprechende Änderung der Satzung beschlossen.
Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter bis zum 30. August 2026 einmalig oder mehrmals Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 1.350.000 EUR (Erhöhung des Altbetrags um 130.000 EUR) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft auszugeben. Hierfür ist das Grundkapital in entsprechender Höhe bedingt erhöht.
In der Hauptversammlung am 31. August 2020 wurden das Bedingte Kapital 2019 und seine Regelungen aufgehoben und die Schaffung eines neue Bedingten Kapital 2020 beschlossen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. August 2025 um insgesamt bis zu 4.263.380 Stückaktien einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) zu erhöhen.
Die Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag beträgt 48.596 TEUR (Vj.: 47.185 TEUR). Der Anstieg ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt und ergibt sich insbesondere aus den ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen.
Das Aktienoptionsprogramm für ausgewählte Mitarbeiter, ist als sogenannter equity-settled Plan zu klassifizieren und bewirkt einen Rückgang der Kapitalrücklage in Höhe von 185 TEUR (Vj.: Anstieg 196 TEUR). Im Rahmen des Verkaufs von 20 % der Anteile an der LAIC Intelligence GmbH wurde eine Verkaufsoption abgeschlossen. Diese ist zum Stichtag in Höhe von 447 TEUR (Vj.: 251 TEUR) kapitalmindernd sowie als langfristige Verbindlichkeit berücksichtigt.
Das Konzernjahresergebnis in Höhe von -12.322 TEUR (Vj.: -10.165 TEUR) wird in der Gewinnrücklage erfasst.
Die Anteile konzernfremder Dritter am Eigenkapital betragen zum Bilanzstichtag -877 TEUR (Vj.: 5.471 TEUR). Im Berichtszeitraum wurde eine Änderungsvereinbarung zum Einbringungsvertrag der SPSW Capital GmbH geschlossen, wodurch die Option zum Kauf der Minderheitenanteile zu einem fixen Betrag von 9.000 TEUR auszuüben ist. Die Minderheitenanteile wurden um den Barwert des Rückzahlungsbetrags reduziert. Der entsprechende Betrag wurde in den langfristigen übrigen Verbindlichkeiten erfasst (siehe Kapitel 6.7.11).
Die Position resultiert aus der Tokenisierung von 9,75 % der Anteile an der LAIC Capital GmbH über die in den Konzernabschluss einbezogene LAIC AIF Token GmbH & Co. KG. Da es sich bei den Kommanditanteilen um kündbare Finanzinstrumente handelt, sind diese im IFRS-Konzernabschluss als langfristiges Fremdkapital auszuweisen (siehe Kapital 6.2.11.). Der Bilanzansatz ermittelt sich durch die zum Bilanzstichtag bestmögliche Schätzung der Rückflüsse an die Tokeninhaber (Kommanditisten). Dafür wird der LAIC Teilkonzern regelmäßig auf Basis eines externen Gutachtens bewertet. Eine Wertsteigerung der vollkonsolidierten LAIC Capital GmbH führt zur einer Erhöhung der Rückflussprognose, wodurch der Anstieg des als Fremdkapital zu bilanzierenden Minderheitenanteils in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen jeweils Zinsaufwand darstellt (siehe Kapitel 6.6.7).
Nach dem Ertragswertverfahren ergibt sich zum 31.12.2023 im Mittel eine Bewertung des gesamten LAIC Teilkonzerns von 66.019 TEUR. Eine Sensitivierung der Kapitalkosten um +/-1 % ergäbe eine Bewertung von 60.214 TEUR bzw. 72.831 TEUR. Eine Sensitivierung der nachhaltigen Marge in der ewigen Rente um -/+10 % ergäbe eine Bewertung von 60.979 TEUR bzw. 71.059 TEUR. Abzüglich erwarteter Kosten ergibt sich zum 31.12.2023 ein Bilanzansatz der 9,75 % in Höhe von 5.993 TEUR.
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||
| Kaufpreisverbindlichkeiten: | ||
| - SPSW Capital GmbH | 1.629 | 2.823 |
| - Lange Asset & Consulting GmbH | 1.008 | 1.140 |
| - BV Gruppe | 1.457 | 1.413 |
| Option Minderheiten SPSW Capital GmbH | 5.378 | - |
| Option Minderheiten LAIC Intelligence GmbH | 447 | 251 |
| 9.919 | 5.628 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
| Kaufpreisverbindlichkeiten: | ||
| - SPSW Capital GmbH | 3.906 | 5.439 |
| - Lange Asset & Consulting GmbH | 559 | 870 |
| - BV Gruppe | 703 | 532 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.125 | 4.323 |
| Verbindlichkeiten aus Betriebsteuern und Abgaben | 495 | 415 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 6.081 | 4.451 |
| 14.869 | 16.029 | |
| Verbindlichkeiten | 24.788 | 21.657 |
Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus variablen Gehaltsbestandteilen.
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Langfristige Finanzschulden | ||
| Leasingverbindlichkeit IFRS 16 | 9.119 | 6.650 |
| Wandelschuldverschreibung | 26.509 | 3.810 |
| Darlehen | 800 | 6.075 |
| 36.428 | 16.535 | |
| Kurzfristige Finanzschulden | ||
| Leasingverbindlichkeit IFRS 16 | 1.590 | 1.507 |
| Wandelschuldverschreibung | 328 | 103 |
| Darlehen | - | 700 |
| 1.918 | 2.311 | |
| Finanzschulden | 38.346 | 18.846 |
Am 20. Februar 2023 hat die LAIQON AG die Wandelanleihe 23/27 im Nennwert von 5.000 TEUR mit einer Verzinsung von 6,5 % p. a. im Rahmen einer Privatplatzierung emittiert. Die Anleiheninhaber sind zwischen der Ausgabe und der Fälligkeit berechtigt eine Wandlung in 100 Stammaktien pro Wandelanleihe vorzunehmen. Wird das Wandlungsrecht nicht ausgeübt, sind die Anleihen am 21.02.2027 zum Nennwert zurückzuzahlen. Die Zinszahlung erfolgt halbjährlich erstmalig zum 21. August 2023. Unter Anwendung der Effektivzinsmethode (9,51 %) wird der erzielte Betrag aufgeteilt in eine Fremdkapitalkomponente in Höhe von 4.611 TEUR und eine Eigenkapitalkomponente In Höhe von 389 TEUR, welche den beizulegenden Zeitwert der eingebetteten Option zur Wandlung der finanziellen Verbindlichkeiten in Eigenkapital widerspiegelt.
Am 24. Mai 2023 wurde die Wandelanleihe 23/28 im Nennwert von zunächst 18.480 TEUR mit einer Verzinsung von 7,0 % p. a. unter Ausgabe eines Wertpapierprospekts emittiert. Bis August wurde das volle Volumen in Höhe von insgesamt 20.000 TEUR ausgeschöpft. Die Anleiheninhaber sind zwischen der Ausgabe und der Fälligkeit berechtigt eine Wandlung in 95 Stammaktien pro Wandelanleihe vorzunehmen. Wird das Wandlungsrecht nicht ausgeübt, sind die Anleihen am 24.05.2028 zum Nennwert zurückzuzahlen. Die Zinszahlung erfolgt halbjährlich erstmalig zum 24.11.2023. Unter Anwendung der Effektivzinsmethode (9,95 %) wird der erzielte Betrag aufgeteilt in eine Fremdkapitalkomponente in Höhe von 18.485 TEUR und eine Eigenkapitalkomponente in Höhe von 1.515 TEUR.
Im Geschäftsjahr wurde das im Vorjahr aufgenommenen Tilgungsdarlehen vorzeitig und vollständig in Höhe von 5.800 TEUR zurückgezahlt. In den langfristigen Finanzschulden ist die Wandelschuldverschreibung 2020/24 in Höhe von 3.948 TEUR (Vj.: 3.810 TEUR), die Wandelschuldverschreibung 2023/27 in Höhe von 4.597 TEUR sowie die Wandelschuldverschreibung 2023/28 in Höhe von 17.963 TEUR ausgewiesen.
In den kurzfristigen Finanzschulden ist der zum Bilanzstichtag im Zusammenhang mit der Wandelschuldverschreibung entstandene und noch nicht ausgezahlte Verzinsungsanspruch ausgewiesen. Weiterhin sind die Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 entsprechend in den langfristigen und den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. Der Anstieg in den Leasingverbindlichkeit resultiert insbesondere aus der Erstbilanzierung der neu bezogenen Bürogebäude in München und Berlin.
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern | 577 | 997 |
| 577 | 997 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen | - | 62 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern | 2.085 | 2.489 |
| 2.085 | 2.551 | |
| Verbindlichkeiten | 2.662 | 3.549 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in Höhe von 2.662 TEUR (Vj.: 3.549 TEUR) entfallen mehrheitlich auf die Plate & Cie. GmbH und stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Akquisition der SPSW Capital GmbH. Außerdem sind Verbindlichkeiten aus variablen Gehaltsbestandteilen gegenüber Vorstandsmitgliedern enthalten.
| in TEUR | 1.1. | Zuführung | Auflösung | 31.12. |
| Langfristige Rückstellungen | ||||
| Rückstellung für Rückbauverpflichtungen | 310 | 33 | -192 | 151 |
| 310 | 33 | -192 | 151 |
In den langfristigen Rückstellungen sind die Rückbauverpflichtungen für die angemieteten Büroräume in Hamburg berücksichtigt.
Die laufenden Ertragsteueransprüche betreffen im Wesentlichen vom Finanzamt noch zu erstattende Kapitalertragsteueransprüche. Die laufenden Ertragsteuerschulden stellen Steuerverbindlichkeiten von im Konzern befindlichen Tochterunternehmen und der LAIQON AG dar.
Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt -10.735 TEUR (Vj.: -2.765 TEUR). Der Nettomittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit besteht insbesondere aus dem negativen Periodenergebnis, gebildeten aktiven latenten Steuern (siehe 6.7.5.) und dem Ertrag aus Entkonsolidierung (siehe Kapitel 6.2.).
Der Nettomittelzufluss aus Investitionstätigkeit beträgt -1.315 TEUR (Vj.: -8.472 TEUR). Im Vorjahr waren Auszahlungen für Unternnehmenserwerbe enthalten.
Der Nettomittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit beträgt 8.813 TEUR (Vj.: 5.281 TEUR). Enthalten sind insbesondere die Einzahlungen aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen (25.000 TEUR), die Tilgung von Kaufpreisraten (8.432 TEUR) sowie die vorzeitige Rückführung des Tilgungsdarlehens in Höhe von 5.800 TEUR.
Insgesamt nahm der Bestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2023 um 3.236 TEUR auf 7.139 TEUR ab.
| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Bankguthaben | 7.139 | 10.375 |
| Kassenbestand | 1 | 1 |
| 7.139 | 10.375 |
Als nahestehende Unternehmen und Personen gelten für den LAIQON-Konzern die Unternehmen und Personen, die den LAIQON-Konzern beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den LAIQON-Konzern beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Dabei sind die Verhältnisse am jeweiligen Bilanzstichtag maßgeblich.
In den dargestellten Perioden sind keine zu eliminierenden Zwischenergebnisse aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen angefallen.
Der Vorstand setzt sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:
| ― |
Achim Plate, CEO, seit dem 1. Januar 2020, verantwortlich für die Entwicklung der Unternehmensstrategie 2023/25. Er verantwortet die Geschäftssegmente LAIQON Asset Management und LAIQON Digital Wealth jeweils inklusive des Vertriebs, sowie die Konzernressorts Finanzen, Personal, IR, PR und IT. |
| ― |
Stefan Mayerhofer, CWO, seit dem 01. April 2022 verantwortlich für das Wachstum im Geschäftssegment LAIQON Wealth Management. |
Folgende Leistungen an den Vorstand sind in den Personalaufwendungen erfasst:
|
2023
in TEUR |
Fix | Variabel | Nebenleistungen | Gesamt |
| Achim Plate | 378 | 76 | 32 | 486 |
| Stefan Mayerhofer | 300 | 227 | 17 | 544 |
| 678 | 303 | 49 | 1.030 |
|
2022
in TEUR |
Fix | Variabel | Nebenleistungen | Gesamt |
| Achim Plate | 378 | 220 | 31 | 629 |
| Stefan Mayerhofer | 270 | 397 | 5 | 672 |
| Michael Schmidt | 85 | 0 | 3 | 88 |
| 733 | 617 | 39 | 1.389 |
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammengesetzt:
| ― |
Dr. Stefan Rindfleisch, Rechtsanwalt (Vorsitzender) |
| ― |
Jörg Ohlsen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (stellvertretender Vorsitzender) |
| ― |
Oliver Heine, Gesellschafter der Lange Assets & Consulting GmbH |
| ― |
Prof. Wolfgang Henseler, Creative Managing Director bei Sensory-Minds |
| ― |
Peter Zahn, selbstständiger Unternehmensberater (bis 23.08.2023) |
| ― |
Helmut Paulus, Unternehmer (ab 23.08.2023) |
Die Vergütungen der Geschäftsjahre 2023 und 2022 stellen sich wie folgt dar:
|
2023
*
in TEUR |
Fix | Gesamt |
| Dr. Stefan Rindfleisch | 70 | 70 |
| Jörg Ohlsen | 53 | 53 |
| Prof. Wolfgang Henseler | 35 | 35 |
| Oliver Heine | 35 | 35 |
| Helmut Paulus (ab 23.08.23) | 12 | 12 |
| Peter Zahn (bis 23.08.23) | 23 | 23 |
| 228 | 228 |
|
2022
*
in TEUR |
Fix | Gesamt |
| Dr. Stefan Rindfleisch | 70 | 70 |
| Jörg Ohlsen | 43 | 43 |
| Prof. Wolfgang Henseler | 35 | 35 |
| Oliver Heine | 45 | 45 |
| Peter Zahn | 35 | 35 |
| 228 | 228 |
* Darstellung der Nettobeträge
Die Vergütungen an die Aufsichtsratsmitglieder sind wie im Vorjahr als Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern passiviert.
Der LAIQON-Konzern erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen und eine etwaige auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse des LAIQON-Konzerns in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet der LAIQON-Konzern.
Die ausgewiesenen Eventualschulden betreffen erhöhte Hafteinlagen sowie potenzielle Rückzahlungsverpflichtungen von Auszahlungen. Unter Berücksichtigung der Ausgleichsansprüche aus Gesamtschuldverhältnissen gegenüber Dritten beläuft sich das Nettohaftungsvolumen zum 31. Dezember 2023 auf insgesamt 0 TEUR (Vj.: 0 TEUR).
Im Rahmen des Treuhandgeschäfts werden im eigenen Namen und für Rechnung der Anleger Beteiligungen in Höhe von 1.093.615 TEUR (Vj.: 1.243.089 TEUR) verwaltet.
Die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH ist teilweise bei Bestandsfonds als Treuhandkommanditistin für Anleger im Handelsregister mit der jeweiligen Hafteinlage dieser Anleger eingetragen (Treugeber). Das in diesem Zusammenhang verwaltete Treuhandvermögen beläuft sich auf 616.826 TEUR (Vj.: 681.070 TEUR). Erhaltene Auszahlungen im Rahmen dieser Treuhandverhältnisse wurden entsprechend an die Treugeber weitergeleitet. Für diese Auszahlungen besteht für die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH grundsätzlich die Haftung nach §§ 171, 172 IV HGB, sofern die Auszahlungen nicht durch Gewinne gedeckt sind. Der die Hafteinlage durch Auszahlungen unterschreitende Betrag ist seitens der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH ggf. zurückzuzahlen. Das Gesamtvolumen dieser Auszahlungen beträgt zum aktuellen Stichtag 21.424 TEUR (Vj.: 19.767 TEUR). Die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH kann gemäß den Treuhandverträgen bei einer möglichen Inanspruchnahme den gleichen Betrag gegen die jeweiligen Treugeber geltend machen. Hierbei handelt es sich um darlehensweise geleistete Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaften, die über die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH an die Treugeber weitergeleitet und anschließend durch die Beteiligungsgesellschaften gekündigt und zurückgefordert wurden. Die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH hat ihre Regressforderungen gegenüber den Treugebern an die Beteiligungsgesellschaften teilweise abgetreten. Von der maximalen Rückzahlungsverpflichtung von 21.424 TEUR (Vj.: 19.767 TEUR) betreffen, entsprechend der risikoäquivalenten Gewichtung, Auszahlungen in Höhe von 454 TEUR (Vj.: 564 TEUR) Auszahlungen von Beteiligungsgesellschaften, die sich derzeit in Insolvenz oder schwieriger wirtschaftlicher Lage befinden, und solche, bei denen Fremdverbindlichkeiten, überwiegend gegenüber Banken, bestehen. Aufgrund der Regressansprüche gegenüber den Treugebern wird ein möglicher ergebniswirksamer Liquiditätsabfluss als unwahrscheinlich angesehen. Die LAIQON AG trägt für folgende Tochtergesellschaften, abgesehen vom Fall des politischen Risikos, dafür Sorge, dass sie ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen können:
| ― |
TradeOn GmbH |
| ― |
LAIQON Financial Service GmbH |
| ― |
LAIC AIF KVG GmbH |
Es lagen zum Stichtag keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor.
Die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH, Hamburg, die 53.10. Real Estate Management GmbH, Hamburg, und die LAIQON Token GmbH, Hamburg, machen von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.
Honorar des Konzernabschlussprüfers, Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB:
| in TEUR | 2023 | 2022 |
| Abschlussprüfungen | 278 | 309 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 255 | 97 |
| Steuerberatungsleistungen | 21 | - |
| Sonstige Leistungen | 14 | 5 |
| 568 | 411 |
Die Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in Kapitel 6.2 dargestellt.
Assoziierte Unternehmen:
| Gesellschaft | Anteil Konzern |
| Air Management GmbH, Offenbach am Main | 50,0 % |
| Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH, Nordenham | 50,0 % |
| Lloyd Fonds Britische Kapital Leben IV. GmbH, Kufstein/ Österreich | 50,0 % |
| Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI. GmbH, Kufstein/ Österreich | 50,0 % |
| Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII. GmbH, Kufstein/ Österreich | 50,0 % |
| Verwaltung MS "COMMANDER" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg | 50,0 % |
| meine Bayerische Vermögen GmbH, Rosenheim | 25,0 % |
| V:KI GmbH, Hamburg | 70,0 % |
Für weitere Angaben zu den assoziierten Unternehmen wird auf Kapitel 6.2. und 6.9.1.1 verwiesen.
In Bezug auf die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer wird auf Kapitel 6.6.3. verwiesen. Die Angaben zu aktiven und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats können Kapitel 6.9.1.3 entnommen werden.
Das Grundkapital der LAIQON AG wurde um 10.302,00 EUR auf 17.493.698,00 EUR durch Ausgabe von 10.302 Bezugsaktien aus dem am 31.08.2020 beschlossenen Bedingten Kapital 2020 erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals wurde am 31. Januar 2024 im Handelsregister eingetragen.
Der Vorstand der LAIQON AG hat am 6. Februar 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weitere Wachstumsfinanzierung des LAIC-Teilkonzerns durch Ausgabe von LAIC-Token 24 beschlossen. Durch die Ausgabe der LAIC-Token 24 sollen dem LAIQON-Konzern bis zu 6,8 Mio. EUR zufließen. Die Zeichnung der LAIC-Token 24 durch die Investoren erfolgt auf der Grundlage einer Bewertung des LAIC-Teilkonzerns in Höhe von rund 65 Mio. EUR.
Die ausgewählten professionellen und semiprofessionellen Anleger beteiligen sich über ein Treuhandverhältnis, welches durch den LAIC-Token 24 repräsentiert wird, als Kommanditisten an einem Spezial-AIF-Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG (der "LAIC-Token 24 Fonds"), der sich anschließend mit insgesamt bis zu 9,98 % (Post-Money) an der LAIC Capital GmbH (die "LAIC") beteiligen soll. Die Anleger partizipieren dadurch mittelbar an einer Wertentwicklung des LAIC-Teilkonzerns. Die Beteiligung des LAIC-Token 24 Fonds an der LAIC soll einerseits durch den Erwerb von bis zu 5.250 bereits bestehenden LAIC-Geschäftsanteilen von der LAIQON AG und anderseits durch die Übernahme von bis zu 5.250 im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neugeschaffenen LAIC-Geschäftsanteilen erfolgen. Nach einer vollständigen Platzierung der LAIC-Token 24 wäre die LAIQON AG noch immer mit einer qualifizierten Mehrheit von 80,76 % an der LAIC beteiligt.
Der Vollzug der Transkation stand bisher unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der BaFin und dem erfolgreichen Abschluss des Inhaberkontrollverfahrens. Im März 2024 hat die BaFin der Transaktion zugestimmt. Die LAIQON AG wird den Erwerb von 30% der Geschäftsanteile zu einem Kaufpreis in Höhe von 600 TEUR zuzüglich einer erfolgsabhängigen Vergütungskomponente zeitnah vollziehen.
Hamburg, 27. März 2024
Der Vorstand der LAIQON AG
Achim Plate
Stefan Mayerhofer
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Hamburg, 27. März 2024
Der Vorstand der LAIQON AG
Achim Plate
Stefan Mayerhofer
An die LAIQON AG, Hamburg
Wir haben den Konzernabschluss der LAIQON AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der LAIQON AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 und Abs. 3 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des "Geschäftsberichts 2023", aber nicht den geprüften Konzernabschluss und den Konzernlagebericht und unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 und Abs. 3 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufgrund von doloser Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende, wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 und Abs. 3 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― |
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 27. März 2024
Baker
Tilly GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Britta Martens, Wirtschaftsprüferin
Stefanie Hartmann, Wirtschaftsprüferin
| Geschäftsbericht 2023 | 28. März |
| Ordentliche Hauptversammlung, Präsenz | 29. August |
| Halbjahresbericht 2024 | 30. August |
Alle Termine sind vorläufige Angaben.
Änderungen vorbehalten.
LAIQON AG
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20099 Hamburg
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www.laiqon.ag
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| 20099 Hamburg | info@laiqon.com |
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| Oberanger 43 | Tel.: +49 |
| (0)89 24 20 84-100 | |
| 80331 München | info@laiqon.com |
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| (0)69 97 78 27-100 | |
| 60325 Frankfurt am Main | info@laiqon.com |
growney GmbH
| Voltastraße 5, Geb. 10 | Tel.: +49 |
| (0)30 22 01 24 67-0 | |
| 13355 Berlin | service@growney.de |
Der Geschäftsbericht 2023 der LAIQON AG ist unter www.laiqon.ag in der Rubrik Investor Relations/Geschäftsberichte als PDF-Datei abrufbar.
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