LAIQON AG

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

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2024 2023 2022 2021
Assets under Management (AuM) in Mrd. EUR (Stand 31.12.) 6,5 6,1 5,7 2,2
Konzernzahlen
in Mio. EUR
Umsatzerlöse (brutto) * 31,0 28,3
Umsatzerlöse (brutto) reported 31,0 30,7 21,6 26,1
EBITDA * -3,8 -7,3
EBITDA reported -3,8 -4,7 -9,9 4,6
Bilanzsumme ** 134,9 127,4 139,8 116,9
Eigenkapital ** 81,0 54,7 72,1 48,4
Eigenkapitalquote (in %) ** 60,1 42,9 51,5 41,3
Ergebnis je Aktie (in EUR unverwässert) -0,41 -0,70 -0,67 0,39
Ergebnis je Aktie (in EUR verwässert) -0,25 -0,51 -0,67 0,39
Mitarbeiterzahl (Durchschnitt ohne Vorstand) 154 160 123 67

* Darstellung der wiederkehrenden Umsätze, Bereinigung der Umsätze und Erträge aus dem Bestandsgeschäft, welches in 2023 weitestgehend veräußert wurde.

** Die Kennzahlen wurden aufgrund der erstmaligen Saldierung von latenten Steuern im Geschäftsjahr 2024 aus Gründen der Vergleichbarkeit für 2023 angepasst.

Über die LAIQON AG

Die LAIQON AG (LQAG) ist ein stark wachsender Premium Wealth Spezialist mit Fokus auf nachhaltige Kapitalanlagen mit einem treuhänderisch verwalteten Vermögen von rund 6,6 Mrd. EUR (Stand: 28.02.2025).

Das 1995 gegründete, bankenunabhängige Unternehmen ist seit 2005 an der Börse vertreten. Seit März 2017 ist die LAIQON AG im Segment Scale (ISIN: DE000A12UP29) der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet.

Die LAIQON-Gruppe mit Sitz in Hamburg und Büros in Frankfurt, München und Berlin bietet institutionellen und privaten Anlegern über seine Plattform ein breites Portfolio an Produkten und Lösungen an. Dazu zählen beispielsweise aktiv- und KI-gemanagte Publikums-/​Spezialfonds, standardisierte als auch ganzheitliche, individuelle Vermögensverwaltung, Wealth Management-Kooperationen bis hin zu einem Consulting für strategische Asset Allocation. Die KI-Tochter LAIC ® und der selbst entwickelte LAIC ADVISOR ® zählt zu den Vorreitern für Künstliche Intelligenz im Wealth Management.

Mit seinen Prozessen und im Datenmanagement setzt LAIQON auf modernste Plattform-Technologie. Die Digital Asset Plattform (DAP 4.0) ermöglicht der LAIQON-Gruppe sämtliche Dienstleistungen vom Asset- und Risikomanagement, über das Onboarding bis zum Kundenreporting vollständig digital abzubilden. LAIC kann damit beliebig auf höchste Volumina skalieren und stellt ihre Produkte und Services Dritten als White Label-Partner zur Verfügung.

Premium Wealth Spezialist mit innovativen, digitalen und nachhaltigen Lösungen zum Vermögensaufbau in der DACH-Region

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L A I Q ON
Leading Artificial Intelligence Intelligence Quotient ONline
Wir sind ein innovativer Premium Wealth Spezialist für nachhaltige Wealth-Lösungen Wir nutzen KI für nutzerzentrierte digitale Wealth-Lösungen und der Unterstützung im Asset Management. Wir verfügen über langjähriges Expertenwissen in der Digitalisierung und im Asset- und Wealth Management. Wir bieten ein exzellentes und persönliches Serviceangebot mit großer UX und Always-on.

6,6

Mrd. EUR AuM *

LAIQON AG

Assets under Management über die gesamte Gruppe

Asset Management

Spezialist für Publikumfonds und Spezialmandate mit aktiven Alpha-Strategien von erfahrenen Managern

Wealth Management

Umsetzung individueller Vermögensziele durch standardisierte oder individualisierte VV-Lösungen sowie Family Office Angebot

Digital Wealth

KI-individualisierte Anlagelösungen und KI-Fonds sowie ETFs (KI) Sparpläne als Wachstumstreiber

* Stand: 28.02.2025

INTERVIEW ACHIM PLATE

Interview

Dipl.-Ing. Achim Plate im Interview zur Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 und zur LAIQON AG als Premium Wealth Spezialist

Dipl.-Ing. Achim Plate

Chief Executive Officer (CEO) der LAIQON AG

Zunächst zu den Ergebnissen der Gesellschaft. Sie verwalten zum 28.02.2025 ein Vermögen von 6,6 Mrd. EUR. Sind Sie zufrieden mit der AUM-Entwicklung und wie sieht es zum 1. Quartal 2025 aus?

Achim Plate: Wir konnten im Jahr 2024 und bis in den Februar 2025 hinein unsere AuM um 500 Mio. EUR organisch steigern. Ich bin mit diesem Ergebnis zufrieden, weil wir weiterhin damit unseren Wachstumskurs unterstützen. Insbesondere weil wir diese Leistung vor der großen Umstrukturierung unseres Vertriebs in der LAIQON Solutions GmbH erbracht haben. Der Zuwachs an AuM im 1. Quartal 2025 ist weiterhin positiv. Wir erwarten zum Abschluss dieses Quartals rund 6,7 Mrd. AuM über alle Konzerneinheiten.

Wie bewerten Sie das operative Jahresergebnis des Konzerns?

Achim Plate: Wir konnten im Jahr 2024 das EBITDA in Summe auf -3,8 Mio. EUR verbessern nach adjustiert um das Bestandsgeschäft -7,3 Mio. EUR EBITDA in 2023. Wir verzeichneten zudem wie erwartet im 2. Hj. 2024 eine deutlich Verbesserung gegenüber dem 1. Hj 2024. Damit haben wir im 2. Hj. 2024 fast den Break-Even-Punkt erreicht. Wenn man die Sonderaufwendungen von knapp 700 TEUR insbesondere aufgrund der schon erwähnten Umstrukturierung des Vertriebs im 2. Hj. berücksichtigt, wird dies umso mehr deutlich.

Was sind aus Ihrer Sicht die wesentlichen Gründe für die Kursentwicklung der Gesellschaft?

Achim Plate: Zunächst leidet unsere Aktie wie viele andere auch noch unter der Schwäche der Small & Mid-Caps im Jahr 2024. Zusätzlich haben wir in unserer Aktien sicherlich zu berücksichtigen, dass es Aktien in den Händen von Bestandsaktionären gibt, die über Sachkapitalerhöhungen und dem Verkauf ihrer alten Gesellschaft Aktien erhalten haben. Hier hat es auch Abgaben gegeben, um beispielsweise Steuerlasten etc. zu zahlen. Insgesamt bin ich mit der Kursentwicklung natürlich nicht zufrieden. Ich bin mir allerdings sehr sicher, dass sich mit den zunehmend verbesserten operativen Ergebnissen des Konzerns auch der Blick auf unserer Aktie wandeln wird. Die Kommentare zu unseren vorläufigen Zahlen, die wir Anfang März kommuniziert haben, stimmen mich sehr optimistisch.

EBITDA 2024 im Vergleich zu Vorperioden

EBITDA Verbesserung im H2 24 ggü. H1 24 um 2 Mio. EUR führt zu einem Gesamt-EBITDA von -3,8 Mio. EUR in 2024.

Sie tätigen regelmäßig Insiderkäufe. Wie hoch ist aktuell der Anteil Ihrer Familie bei LAIQON und planen Sie weitere Zukäufe?

Achim Plate: Seit dem ich CEO bin, habe ich kontinuierlich den Anteil an LAIQON ausgebaut und nutze dafür meine Familiengesellschaften. Aktuell haben wir einen Stand von knapp über 9 % des Grundkapitals der LAIQON AG und zusätzlich sind wir auch im LAIC-Token investiert. Weitere Zukäufe sind nicht ausgeschlossen.

Der LAIQON-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2024 Performance-Fees aus dem Asset Management der Fonds, den Spezialmandaten sowie aus der Vermögensverwaltung in Höhe von rund 2,3 Mio. EUR. Können Sie uns schon ein Update zum 1. Quartal 2025 geben?

Achim Plate: Wir sind auch im 1. Quartal 2025 sehr gut und erfolgreich in das neue Jahr gestartet. Gerade im Januar und Februar haben wir sehr gute Performanceergebnisse in unserem gesamten Produktportfolio erzielt. Im März haben wir etwas durch den Marktrückgang gelitten, aber auch hier hat sich die Performance sehr schnell wieder gut erholt.

Wir erwarten im 1. Quartal die ersten Performance-Fees bei einigen unserer Produkte und wie schon erläutert zum Abschluss des Quartals Ende März einen AuM-Stand von insgesamt 6,7 Mrd. EUR.

Sie haben, wie auf der Hauptversammlung am 23. August 2024 angekündigt, einen neuen Ankeraktionär für die LAIQON AG gewonnen. Welche strategischen Ziele verbinden Sie mit der Joachim Herz Stiftung als Ankerinvestor der Gesellschaft?

Achim Plate: Zunächst einmal ist es für uns eine Auszeichnung und quasi ein Proof of Concept von so einer renommierten Stiftung ausgewählt zu werden und diese bei uns als Ankerinvestor zu begrüßen. Langfristig möchte ich damit durch weitere Ankerinvestoren eine stabile Aktionärsstruktur für unsere Gesellschaft aufbauen. Dass wir eine verlässliche Aktionärsstruktur haben, halte ich insbesondere für wichtig, wenn wir im White Label Partnergeschäft für größere Partner als Dienstleister tätig sind. Sicherlich wünschen wir uns auch als Signal für andere große Stiftungen oder Family Offices, dass wir eine adäquate Adresse für die Geldanlage sind.

Joachim Herz Stiftung, Hamburg

JOACHIM HERZ STIFTUNG

Philosophie

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Ihre Investments sind langfristig ausgerichtet, fokussieren sich auf Dividendenrenditen und fördern innovative Projekte.

Die Stiftung engagiert sich in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung und persönlicher Entwicklung.

Über die Joachim Herz Stiftung

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Mit einem Eigenkapital von über 2 Milliarden Euro zählt die Joachim Herz Stiftung zu den fünf größten Stiftungen Deutschlands.

Die Stiftung verwaltet ein Anlagevermögen mit einem Marktwert von rund 4 Milliarden Euro.

Joachim Herz' Vermögen stammte aus seiner Beteiligung an der Tchibo Holding AG sowie aus seiner Tätigkeit im Immobiliengeschäft.

Proof of Concept: LAIQON erhält Bestätigung durch die fundierte Expertise der Stiftung

Beteiligung: Herz Stiftung investiert 12,6 Millionen Euro in die LAIQON AG

Quelle: https:/​/​www.joachim-herz-stiftung.de/​ueber-uns/​die-stiftung#c2968, https:/​/​www.private-banking-magazin.de/​

Ist damit Ihre Zielsetzung erfüllt oder haben Sie das Bestreben weitere Ankeraktionäre an die Gesellschaft zu binden?

Achim Plate: Wie eben schon ausgeführt, möchte ich nicht ausschließen, dass wir auch weitere Ankeraktionäre aufbauen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir durch unsere Entstehungsgeschichte seit 2018 Bestandsaktionäre haben, die durch Verkäufe ihrer Altgesellschaften an LAIQON und damit verbundenen Kaufpreiszahlungen u. a. über Aktien durchaus auch Exitgedanken hegen könnten. Mit neuen Ankerinvestoren bieten wir hier unter Umständen die Möglichkeit, Aktienabgaben auch ohne Marktbelastung durchzuführen und damit eine langfristige, ausgewogene Aktionärsstruktur zu erhalten.

Können dabei auch Aktienrückkäufe ein Thema werden?

Achim Plate: Die Hauptversammlung hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Moment konzentrieren wir uns aber auf die Dividendenfähigkeit der Gesellschaft mit dem Ziel für das Jahr 2026, also auf der Hauptversammlung 2027, einen ersten Dividendenbeschluss zu fassen.

Die "meine Bayerische Vermögen" GmbH, ihr Joint Venture welches Sie zusammen mit der "meine Volksbank Raiffeisenbank eG" aus Rosenheim gegründet haben, ist jetzt seit einem Jahr operativ tätig. Wie beurteilen Sie den Umsetzungsstand?

Achim Plate: Wir sind mit der Umsetzung dieses Joint Ventures sehr zufrieden. Hier wurde eine Grundlagenarbeit geschaffen, die ja nicht nur die Lizenzbeantragung für diese Gesellschaft beinhaltete, sondern auch den kompletten Aufbau der digitalen Umsetzungsplattform für dieses Joint Venture.

Wir haben eine umfangreiche Lösungspalette entwickelt, die dort den Kunden angeboten wird. Der Zustrom an neuen Kunden mit entsprechenden AuM ist sehr gut. Insgesamt ist dies für uns eine sehr gute Partnerschaft mit so einer großen Volksbank wie in Rosenheim, worauf wir sehr stolz sind.

Sie haben im Rahmen der Corporate News vom 10. März 2025 über den "äußerst erfolgreichen Vertriebsstart" ihres Kooperationsproduktes "WertAnlage" mit der Union Investment informiert. Können Sie uns hierzu näheres mitteilen?

Achim Plate: Ich kann hierzu gerne qualitative Aussagen tätigen, da wir mit der Union Investment vereinbart haben, dass Zahlenangaben über den Umfang der "WertAnlage" von der Union Investment direkt kommen. Nach dem Pilotstart im 4. Quartal 2024 haben wir aber einige Monate mit sehr guten Erfahrungswerten gesehen. Sowohl der Zugang von teilnehmenden Volks- und Raiffeisenbanken als auch die Akzeptanz der "WertAnlage" bei Beratern und Endkunden ist sehr gut. Wir sind mit dem Start sehr zufrieden und sehr optimistisch, dass "WertAnlage" ein herausragendes Wachstumsprodukt für unseren Konzern darstellt.

Kooperation Union Investment - Erfolgreiche Umsetzung des White Label Partner Ansatzes in der iFVV WertAnlage

Union Investment

Platz 2 der größten deutschen Asset Manager

>504 Mrd. EUR AuM (Stand 12/​2024)

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Kooperationsvertrag Dez. 2023

Start Pilotphase erfolgt Okt. 2024

Einführung individualisierte Fondsvermögensverwaltung für gehobene Betreuungskunden mit LAIC im Oktober 2024

Beeindruckende Vertriebsstärke durch Zugriff auf ca. 700 Banken der gesamten Genossenschaftlichen FinanzGruppe

KI- und UX-Lösungen von LAIC zur Nutzung für die bestehende Infrastruktur der Volks- und Raiffeisenbanken

WertAnlage als einzigartige Fondsvermögensverwaltung in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe eröffnet neue Möglichkeiten in der Geldanlage.

Anfang Januar 2025 haben Sie den Vertriebs- und Marketingbereich neu strukturiert. Welche strategischen Ziele verfolgen Sie mit diesen Paukenschlag im Markt?

Achim Plate: Unser Name LAIQON steht ja sowohl für AI, die wir sehr stark mit LAIC abbilden, als auch für IQ. Die Erfahrung der Fondsmanager wiederum ist der Treiber für gute Ergebnisse in unserem Segment Asset Management. Quasi unsere Cash Cow. Wir möchten in diesem Segment ebenso überproportional wachsen. Dazu bedarf es allerdings eines traditionellen Vertriebs, da im Asset Management sowohl bei Partnern wie Banken und Vermögensverwaltern als auch bei den institutionellen Kunden der traditionelle Vertriebsweg nach wie vor überwiegt. Deshalb haben wir uns mit den neuen Senior Sales Mitarbeitern und dem Bereichsvorstand Florian Barber sehr breit aufgestellt, um auch hier in den nächsten Jahren überproportionale Wachstumserfolge vermelden zu können.

Sie haben Ihre AuM-Guidance für 2025 von 8-10 Mrd. EUR(e) bestätigt. Mit welchen Projekten wollen Sie dieses Ziel erreichen?

Achim Plate: Die sechsjährige Aufbauleistung unseres Konzerns, die wir Ende 2024 abgeschlossen haben, ermöglicht ein sehr breites Wachstum. Unsere AuM-Ziele wollen wir durch Wachstum in allen drei Geschäftssegmenten erreichen.

In allen Segmenten verwenden wir unterschiedliche Vertriebswege für ein breites Wachstum. Wie eben kurz erläutert im Asset Management durch die verstärkte Vertriebseinheit, die LAIQON Solutions GmbH. Im Geschäftssegment Digital Wealth mit einem starken Fokus auf White Label Partner. Im Wealth Management erfolgt der Vertrieb durch erfahrene Berater direkt am Endkunden. Kurzum: Unsere Guidance soll sich also aus der Summe aller Vertriebsaktivitäten über alle drei operativen Segmente des Konzerns erfüllen.

Werden Sie neben der bestehenden AuM-Guidance auch einen weiteren Finanzausblick für 2025 geben?

Achim Plate: Ja, auch dies ist geplant. Ich gehe davon aus, dass wir noch im 1. Hj. dieses Jahres auch eine Umsatzguidance für das Geschäftsjahr 2025 kommunizieren werden. Sowie anschließend auch eine EBITDA-Guidance. Wir möchten damit dem Bedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen, dass LAIQON mehr anhand der Wachstumsergebnisse beurteilt wird. Dazu soll diese Transparenz in Zukunft auch geschaffen werden.

Halten Sie an dem Ziel einer Dividendenzahlung zur Hauptversammlung 2027 fest?

Achim Plate: Wie ich schon ausgeführt habe hierzu ein eindeutiges Ja. Unsere gesamten Bestrebungen in der Effizienzsteigerung und Ergebnisverbesserung des Konzerns zielen darauf ab, diese Aussage im Sommer 2027 durch einen Beschluss der Hauptversammlung umsetzbar zu machen.

WEALTH.

NEXT GENERATION.

Vorstand

Dipl.-Ing. Achim Plate

Executive Board

Chief Executive Officer (CEO)

Staatsangehörigkeit: Deutsch

Jahrgang 1959, verheiratet, 2 Kinder

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Studium an der Hochschule der Bundeswehr in Hamburg, Dipl.-Ing. Maschinenbau

Ab 1990 Aufbau einer eigenen mittelständischen Unternehmensgruppe und Auszeichnung mit dem deutschen Arbeitsplatzinvestor-Preis im Jahr 2001

2002 Einbringung der größten Einzelgesellschaft der Gruppe in die D+S europe AG

Von 2003 bis 2009 Chief Executive Officer (CEO) der D+S europe AG (Prime Standard und SDAX-Wert)

Entwicklung der D+S europe-Gruppe von einem Call Center-Unternehmen mit 1.500 Mitarbeitern und ca. 42 Mio. EUR Umsatz zu einem Dienstleistungskonzern für multimediales Kundenkontaktmanagement mit über 7.000 Beschäftigten und rund 300 Mio. EUR Umsatz im Jahr 2009

2010 Gründung der SPS Investments GmbH

2015 Aufnahme der Verwaltung des WHC Global Discovery und von Herrn Markus Wedel als weiteren Partner der SPSW Capital GmbH

Von 09/​2014 bis 06/​2023 Mitglied des Aufsichtsrats der mVise AG, davon bis 12/​2022 als Aufsichtsratsvorsitzender

Von 06/​2017 bis 12/​2019 Aufsichtsratsvorsitzender der DEWB AG

Von 04/​2018 bis 12/​2019 Mitglied des Aufsichtsrats der LAIQON AG, davon seit 08/​2018 Vorsitzender

Seit 01/​2020 Mitglied des Vorstands der LAIQON AG und Chief Executive Officer (CEO)

Stefan Mayerhofer

Executive Board

Chief Wealth Officer (CWO)

Staatsangehörigkeit: Deutsch

Jahrgang 1965, verheiratet, 1 Kind

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Von 1982 bis 1984 Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Commerzbank AG

Von 1985 bis 1986 Grundwehrdienst

Von 1986 bis 1989 Wertpapierspezialist bei der Commerzbank AG

Von 1990 bis 1994 Leiter Strategie und Info im Stab Vermögensanlage bei der Bayerische Hypotheken und -Wechsel Bank AG

Von 1994 bis 1998 Filialbereichsleitung Vermögensanlage, München Nordwest bei der Bayerische Hypotheken und -Wechsel Bank AG

Von 1998 bis 1999 Leitung Wealth Management München bei der Bayerische Hypotheken und -Wechsel Bank AG

Von 1999 bis 2000 Gründung und Geschäftsführung bei der PEH & Mayerhofer GmbH

Von 2000 bis 2011 Vorstandsmitglied bei der PEH Wertpapier AG

Von 2011 bis 2016 Geschäftsführer bei der Bayerische Vermögen Asset Management GmbH

Von 2014 bis 2022 Vorstand der Bayerische Vermögen AG

Seit 2020 Geschäftsführer der BV Bayerische Vermögen GmbH

Seit 2023 Geschäftsführer der MFI Asset Management GmbH

Von 2021 bis 2022 Vorstand der BV Holding AG

Seit 2011 bis heute Aufsichtsrat der Regio AG

Seit 4/​2022 Mitglied des Vorstands und Chief Wealth Officer (CWO) der LAIQON AG

INTERVIEW FLORIAN BARBER

Interview

6 Fragen an Florian Barber zur Vertriebspositionierung und -strategie

Florian Barber

Bereichsvorstand Sales & Marketing LAIQON AG, Geschäftsführer LAIQON Solutions GmbH

Herr Barber, Sie sind seit dem 1. Oktober 2024 Bereichsvorstand Vertrieb & Marketing bei LAIQON. Wie haben Sie die ersten 6 Monate erlebt?

Florian Barber: Sehr arbeitsintensiv. Meine Eindrücke nach den ersten fast 180 Tagen bei LAIQON sind ausgesprochen positiv. Ich treffe in allen Geschäftssegmenten und Konzerneinheiten auf ausgesprochen motivierte Teams, die mit hoher Energie und Leidenschaft an den Kundenpartnerschaften und Produkten arbeiten. Dies deckt sich hervorragend mit meiner beruflichen Einstellung. Ich bin persönlich ehrgeizig und arbeite meine Projekte strukturiert und diszipliniert mit hoher Arbeitsenergie ab. Mit der Neuaufstellung des Vertriebs- &Marketingteams treten mein Geschäftsführungskollege Manuel Woelki und ich nun in unserer Vertriebseinheit LAIQON Solutions mit einem insgesamt 15-köpfigen Team an, um unseren Wachstumspfad im wichtigen deutschen Asset Management-Markt fortzusetzen. Wir haben viel vor und freuen uns in den nächsten Monaten dies peu à peu unsere Partner erleben zu lassen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit meinem Team.

Bitte beachten Sie den Disclaimer und rechtliche Hinweise zu diesem Interview auf Seite 110.

Sie haben mit der Bekanntgabe Ihres neuen Vertriebsteams Anfang Januar diesen Jahres einen "Paukenschlag" im Markt gesetzt. Welches Ziel verbinden Sie mit dieser Offensive?

Florian Barber: Den Begriff "Paukenschlag" würde ich unterschreiben. Die Resonanz des Vertriebs auf unser neues Team war bei der Markt-Leitmesse, dem FONDS professionell KONGRESS Ende Januar dieses Jahres sehr gut und hat unsere Erwartungen voll erfüllt.

Das Ziel des Umbaus unseres Vertriebs ist klar: Mit dieser Maßnahme wollen wir unser Wachstum bei den Publikumsfonds sowie den institutionellen Kunden massiv ausbauen und uns als Lösungsanbieter, fußend auf unseren breitem Spektrum an Kompetenzen und Dienstleistungen, im Wettbewerb positionieren.

Dafür haben wir mit Ronny Alsleben, René Frick, Patrick Furtwängler, Ralf Kahl und Mike Bischler einen qualifizierten 5-köpfigen Senioren Vertrieb eingestellt, der das bestehende Vertriebsteam erweitert. Alle meine neuen Kollegen sind bekannte Gesichter aus der Branche, die viel Erfahrung und Know-how in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen mitbringen. Sie sind in meinem Team für die Betreuung und Akquise von Retail-, Wholesale- sowie institutionellen Kunden verantwortlich.

Darüber hinaus haben wir vier weitere Client & Internal Service sowie Marketingspezialisten eingestellt.

Das heißt, Sie setzten nicht nur auf den personellen Ausbau des Vertriebsteams durch erfahrene Vertriebsdirektoren, sondern haben auch strukturelle Veränderungen vorgenommen?

Florian Barber: Richtig, dies war notwendig. Ziel unserer Vertriebsoffensive ist es, die bestehenden Vertriebspartnerschaften und Kundenbeziehungen zu intensivieren, neue aufzubauen, optimierte Services zu bieten und damit stark zu wachsen. Dafür haben wir den bisherigen Vertrieb komplett neu strukturiert. Dazu zählte der Aufbau eines Regionalvertriebs durch die Vertriebsdirektoren. Neben dem Vor-Ort-Service ist zudem der digitale Service mit hoher Kundenzentrierung ein Dreh- und Angelpunkt unser Vertriebs- und Vermarktungsstrategie. Dafür haben wir ein Client Service & Internal Sales-Team aufgebaut. Das Team ist u. a. verantwortlich für die Betreuung zentraler Kundenanfragen und Reportings, beispielsweise für institutionelle Kunden. Zudem haben wir unser Schnittstellenmanagement zwischen Vertrieb & Marketing durch die Einstellung einer Marketingspezialistin, die insbesondere die Vertriebsplatt formen noch professioneller betreuen soll, weiter optimiert.

Ist der Aufbau Ihres Vertriebs- und Marketingteams damit abgeschlossen?

Florian Barber: Ziel ist es zunächst einmal, mit dem jetzigen Vertriebs- und Marketingteam und den neu aufgebauten Strukturen stark zu wachsen. Dafür haben wir uns ehrgeizige AuM-Ziele in allen Kundengruppen gesetzt. Die ersten Monate dieses Jahres zeigen bereits einen deutlichen Aufwärtstrend. Dies schließt aber nicht aus, dass wir das bestehende Team in den nächsten Monaten punktuell noch weiter verstärken werden.

Was steht hinsichtlich der Produkte im Zentrum Ihrer Vertriebsstrategie im 1. Hj. 2025?

Florian Barber: Wir bieten privaten und institutionellen Investoren innerhalb der LAIQON-Gruppe ein Portfolio aus aktiv und KI-gemanagten Fonds an. Ein Vertriebsschwerpunkt sind unsere Rentenstrategien der LF - Credit Plattform. Seit mehr als 15 Jahren führt Dr. Tobias Spies mit seinem Team seine vielfach ausgezeichnete Rentenstrategie. Mit dem LF - Dynamic Yield Opportunities wurde im Oktober 2024 ein weiterer, dritter Anleihenfonds aufgelegt. Damit bedienen wir mit dem Rentenfondsangebot verschiedenste Anlegertypen, von eher defensiv eingestellten bis hin zu Anlegern, die einen offensiveren Fondsansatz für ihr Portfolio bevorzugen. Weiterer Schwerpunkt der Aktivitäten ist zudem der LF - AI Impact Equity US, ein durch die KI unseres WealthTech LAIC gesteuerter Aktienfonds nach Artikel 9 SFDR sowie unser Klassiker, der LF - WHC Global Discovery, ein Mischfonds welcher im Kern in europäische Small-/​Mid Caps investiert. Zudem arbeiten wir mit Hochdruck an weiteren Wachstumsinitiativen auch im Bereich des aktiven Asset Managements.

Und was haben Sie im Bereich der institutionellen Kunden vor?

Florian Barber: Hier sind zwei wesentliche Next Steps zu nennen. Erstens wollen wir durch die Integration zusätzlicher Ausschreibungsplattformen und gezielte Kontaktaufnahme mit Investment Consultants unsere Ausschreibungspipeline systematisch erweitern. Zweitens haben wir bei LAIQON ein Projekt "Institutionelles Geschäft" aufgesetzt. Ziel ist es, mit den im Geschäft mit institutionellen Investoren tätigen Gesellschaften der LAIQON-Gruppe unser Dienstleistungsangebot und dessen Vielfalt stärker zu definieren, Prozesse in unserer Gruppe zusammenzuführen und somit die Kundenbetreuung kundenindividueller zu offerieren.

LAIQON Solutions GmbH - Vertriebsteam

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Florian Barber Ronny Alsleben René Frick Patrick Furtwängler
Bereichsvorstand Chief Sales Officer Senior Sales Manager Wholesale & Retail Clients Region Nord-Ost Senior Sales Manager Wholesale & Retail Clients Region Mitte-West Senior Sales Manager Wholesale & Retail Clients Region Süd und AT
Ralf Kahl Mike Bischler Sascha Willendorf Jan Tarasiuk
Senior Sales Manager Institutional Clients Consultant Relationship & RFP Manager Senior Client Service & Product Manager Client Service & Internal Sales 15

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte LAIQON-Aktionärinnen und -Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufsichtsrat erstattet für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt Bericht:

Der Aufsichtsrat der LAIQON AG hat auch im Geschäftsjahr 2024 seine ihm zugewiesenen Aufgaben gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und überwacht. Der Vorstand berichtete regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie über die Lage und Aussichten der Gesellschaft. Die grundlegenden Geschäfte der Gesellschaft wurden mit dem Vorstand eingehend erörtert und der Vorstand holte, soweit erforderlich, die Zustimmung des Aufsichtsrats ein.

Sitzungen

Alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft, die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand zur Zustimmung vorgelegt.

Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2024 13 Aufsichtsratssitzungen statt, die sowohl als Präsenzsitzungen, in Form von Videokonferenzen und teilweise telefonisch abgehalten wurden. Zudem wurden weitere Beschlüsse ohne Sitzung im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.

An den Sitzungen nahmen die Aufsichtsratsmitglieder persönlich, telefonisch oder im Rahmen von Videokonferenzen teil. Der Vorsitzende und weitere Mitglieder des Aufsichtsrats standen darüber hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich zudem zu Einzelfragen untereinander ausgetauscht.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der LAIQON AG hat sich im vergangenen Geschäftsjahr u. a. mit folgenden Themen beschäftigt und diesbezügliche Beschlüsse gefasst:

Januar 2024

Am 10. Januar 2024 beschloss der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren mittels E-Mail die Neufassung der §§ 3 und 4c der Satzung der LAIQON AG. Im Geschäftsjahr 2023 wurden aufgrund von Wandlungen der von der Gesellschaft ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (Wandelanleihe 2020/​2024) 10.302 Bezugsaktien unter Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2020 ausgegeben. Dies machte eine Satzungsanpassung des Grundkapitals (§ 3 der Satzung) und des Bedingten Kapitals 2020 (§ 4c der Satzung) der Gesellschaft erforderlich. Der Aufsichtsrat ist nach §§ 4c Abs. 4, 22 Abs. 1 der Satzung zu einer solchen Satzungsanpassung befugt.

Februar 2024

In der ersten Sitzung am 6. Februar 2024 erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat zunächst die vorläufigen Ergebnisse der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023. Anschließend präsentierte er dem Aufsichtsrat eine Übersicht wesentlicher neuer Projekte der LAIQON AG im 1. Hj. 2024 und erläuterte die Businessplanung und Finanzierungsstrategie für das laufende Geschäftsjahr. Vorstand und Aufsichtsrat beschäftigten sich dabei auch mit möglichen Maßnahmen, um das Geschäft mit institutionellen Kunden auszubauen. Der Aufsichtsrat beschloss nach Beratung in diesen Angelegenheiten den vorgestellten Businessplan 2024. Weiterhin erläuterte der Vorstand u. a. den Projektstatus der Kooperation mit der Union Investment und der meine Bayerische Vermögen GmbH. Es gab ferner ein Update über die Entwicklung der Bayerische Vermögen-Gruppe. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit dem Stand des Projekts LAIC Token 24 und stimmte der Emission in der ausgearbeiteten Struktur zu. Abschließend befasste sich der Aufsichtsrat mit der Anpassung der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat sowie zu Personalangelegenheiten der Gesellschaft und fasste dementsprechende Beschlüsse.

März 2024

In seiner zweiten Sitzung am 27. März 2024 billigte der Aufsichtsrat den aufgestellten, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023. Der Jahresabschluss war damit festgestellt. Zudem billigte der Aufsichtsrat den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, versehenen Konzernabschluss und stellte den Bericht des Aufsichtsrats an die ordentliche Hauptversammlung gemäß § 171 AktG für das Geschäftsjahr 2023 fest. Bei der Erörterung dieses Tagungsordnungspunktes waren die Vertreter des Abschlussprüfers persönlich in der Sitzung anwesend. Anschließend berichtete der Vorstand über die aktuelle Entwicklung und die Mittelfristplanung der Gesellschaft und gab einen detaillierten Überblick über die bereits angefallenen sowie zukünftig noch zu leistenden Kaufpreisraten der Gesellschaft aus den durchgeführten Akquisitionen. Zudem erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat weitere mögliche Finanzierungsmaßnahmen der Gesellschaft und gab einen Überblick über den Stand der Emission des LAIC Token 24. Sodann befasste sich der Vorstand mit Personalangelegenheiten der Gesellschaft und stimmte u. a. der Einstellung von Herrn Florian Barber als Bereichsvorstand Vertrieb und Marketing frühestens ab dem 1. Oktober 2024, der Bestellung von Herrn Dr. Robin Braun (Head of Group Sustainability) zum Geschäftsführer der SPSW Capital GmbH sowie der Bestellung von Herrn Thimm Blickensdorf und Herrn Jonas Haase zu Geschäftsführern der growney GmbH, zu. Anschließend erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat die aktuelle Entwicklung der Bayerischen Vermögen-Gruppe. Der Aufsichtsrat beriet zudem u. a. über die Ziele des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 und fasste einen entsprechenden Beschluss.

Mai 2024

In der dritten Sitzung am 2. Mai 2024 berieten Vorstand und Aufsichtsrat über mögliche Kapitalbeschaffungsmaßnahmen der Gesellschaft. Dabei berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat über die Ergebnisse des bisher durchgeführten "Pilot Fishings" zur Feststellung, welches grundsätzliche Interesse von potenziellen Investoren an der Teilnahme an Fremd- und Eigenkapitalinvestments der Gesellschaft besteht. Dabei erhielt der Vorstand grundsätzlich positive Rückmeldungen von Investoren hinsichtlich der Durchführung einer Kapitalbeschaffungsmaßnahme in Form einer möglichen Barkapitalerhöhung. Auch die mögliche Durchführung einer Barkapitalerhöhung zu einem Platzierungspreis über dem aktuellen Börsenkurs der LAIQON AG hielt der Vorstand dabei für realistisch.

Am 4. Mai 2024 nahm der Aufsichtsrat an einer Vorstandssitzung über eine geplante Barkapitalerhöhung der Gesellschaft teil. Der Vorstand beschloss dabei aufgrund der abgeschlossenen, grundsätzlich positiven Resonanz des durchgeführten "Pilot Fishings" bei potenziellen Investoren und des Finanzbedarfs der LAIQON AG beispielsweise für die Finanzierung des Auf- und Ausbaus weiterer White-Label-Partner-Kooperationen sowie zur Stärkung des Vertriebsbereichs die Durchführung einer Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um bis zu maximal 1 Mio. EUR. Der Ausgabepreis je neuer Aktie wurde mit 6,25 EUR festlegt und lag somit rund 26 % über dem XETRA Schlusskurs der Gesellschaft vom 3. Mai 2024. Der Aufsichtsrat stimmte in seiner 4. Sitzung am selben Tag sämtlichen aus der Vorstandsbeschlussniederschrift ersichtlichen Vorstandsbeschlüssen zur Barkapitalerhöhung zu.

In seiner fünften Sitzung am 15. Mai 2024 bestätigte der Aufsichtsrat den Zuteilungsbeschluss des Vorstands zur Barkapitalerhöhung sowie die entsprechende Satzungsanpassung mit Blick auf die infolge der Durchführung der Kapitalerhöhung geänderten Kapitalien (Grundkapital und Genehmigtes Kapital 2023) nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft. Zudem fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse über die Gewinnanteilsberechtigung entstehender Lieferaktien aus der Wandel anleihe 2023/​27 sowie Beschlüsse über die Gewinnanteilsberechtigung entstehender Lieferaktien aus der Wandelanleihe 2023/​28.

Juni 2024

Am 7. Juni 2024 beschloss der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren mittels E-Mail die Neufassung der §§ 3 und 4c der Satzung der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2024 wurden aufgrund von Wandlungen der von der Gesellschaft ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (Wandelanleihe 2020/​2024) 587.214 Bezugsaktien unter Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2020 ausgegeben. Dies machte eine Satzungsanpassung des Grundkapitals (§ 3 der Satzung) und des Bedingten Kapitals 2020 (§ 4c der Satzung) der Gesellschaft erforderlich.

In seiner sechsten Sitzung am 28. Juni 2024 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat über die weitere Entwicklung der Gesellschaft. Neben einem aktuellen Überblick über die Entwicklung des verwalteten Vermögens und den Stand der Vertriebsaktivitäten stellte er u. a. den Status der Kundenakquisition bei der meine Bayerische Vermögen GmbH vor und berichtete über den Fortgang der Platzierung der LAIC Token 24 sowie die Sicherstellung der Finanzierung des Wachstums des LAIC-Teilkonzerns. Dabei erläuterte er auch den Sachstand des Projekts "WertAnlage", der Kooperation mit der Union Investment. Zudem informierte der Vorstand über den geplanten Erwerb der Minderheitenanteile an der Lange Assets & Consulting GmbH (LAC) und der anschließend geplanten Verschmelzung der LAC auf die BV Bayerische Vermögen GmbH. Der Aufsichtsrat stimmte u. a. dem Kauf der Minderheitenanteile an der LAC und der damit verbundenen Änderungsvereinbarung zum Einbringungsvertrag zu. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit Personalangelegenheiten der Gesellschaft. Dazu gehörten u. a. auch die Beschlussfassungen über die Bestellung von Frau Greta Gaumert (General Counsel und Head of Group Compliance ab 1. Juli 2024) zur Geschäftsführerin der LAIC Vermögensverwaltung GmbH, die Bestellung von Herrn Stefan Straßer und Herrn Oliver Piworus zu Geschäftsführern der Bayerische Vermögen GmbH sowie die Bestellung von Herrn Alexander Gröbner zum Geschäftsführer der MFI Asset Management GmbH. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit der geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und stimmte insbesondere den Beschlussvorschlägen zu den dortigen Tagesordnungspunkten zu. Zudem beschloss der Aufsichtsrat u. a. die Neufassung der §§ 3 und 4 c der Satzung der Gesellschaft aufgrund der nachträglichen Annahme von Wandlungen der Wandel anleihe 2020/​24.

Juli 2024

In seiner siebten Sitzung am 17. Juli 2024 erörterten Aufsichtsrat und Vorstand eingehend die geplante Beteiligung in Höhe von 5,04 % der meine Volksbank Raiffeisenbank eG ("mVBRB"), Rosenheim, an der LAIC Capital GmbH und deren Hintergründe. Anschließend fasste der Vorstand die Beschlüsse zu dieser Beteiligung, über deren Inhalt der Vorstand den Aufsichtsrat in Kenntnis setzte, zusammen und bat den Aufsichtsrat um Zustimmungserteilung nach § 7 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Vorstands, die dieser erteilte.

In seiner achten Sitzung am 30. Juli 2024 beschloss der Aufsichtsrat nach eingehender Erörterung die Durchführung einer Barkapitalerhöhung bei der growney GmbH und Übernahme sämtlicher neuer Geschäftsanteile durch die LAIQON AG. Gegenstand der Sitzung waren zudem ebenfalls nach eingehender Erörterung und Diskussion der geplanten Transaktion Beschlussfassungen von Vorstand und Aufsichtsrat über eine geplante Beteiligung der mVBRB an der BV Bayerische Vermögen GmbH ("BV") sowie die geplante "Umhängung" der 25 %-Beteiligung der "BV" an der meine Bayerische Vermögen GmbH auf die LAIQON AG. Es war beabsichtigt, dass die "mVBRB" eine 25 %-Beteiligung an der "BV" erwirbt, was in einem Letter of Intent zwischen der "mVBRB" und der Gesellschaft dokumentiert werden soll. Zudem beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit Personalangelegenheiten der Gesellschaft.

August 2024

Im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2024 tagte der Aufsichtsrat in seiner neunten Sitzung. In dieser informierte der Vorstand den Aufsichtsrat u. a. über die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft, insbesondere über den Halbjahresabschluss 2024, den aktuellen Status des Kooperationsproduktes "WertAnlage" mit der Union Investment sowie das weitere Vorgehen in Bezug auf die Gewinnung und Anbindung eines möglichen Ankerinvestors für die LAIQON AG. Zudem stimmte der Aufsichtsrat dem Erwerb der 25 %-Beteiligung der "BV" an der meine Bayerische Vermögen GmbH durch die LAIQON AG und dem Abschluss eines entsprechenden Geschäftsanteilskaufs- und Übertragungsvertrages zu. Zudem erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat u. a. den aktuellen Stand der Mittelfristplanung, die zukünftige Aufstellung und Struktur des Vertriebs- und Marketingbereichs sowie die geplante Führungsstruktur der Gesellschaft.

September 2024

Nach eingehender Erörterung und Diskussion mit dem Vorstand über die wesentlichen Inhalte stimmte der Aufsichtsrat, nunmehr auch mit seinem durch die Hauptversammlung neu gewählten Mitglied, Herrn Michael Schmidt, in seiner zehnten Sitzung am 16. September 2024 dem Abschluss eines Anteilskaufs- und Übertragungsvertrags über 25 % der "BV"-Anteile an die mVBRB zu. Zudem beschloss der Aufsichtsrat die Kündigung des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der 53.10. Real Asset Treuhand GmbH und der LAIQON AG zur Begründung einer steuerlichen Organschaft.

Oktober 2024

In der elften Sitzung am 24. Oktober 2024 befasste sich der Aufsichtsrat mit einer Personalangelegenheit der Gesellschaft.

November 2024

In der zwölften Sitzung am 22. November 2024 beschloss der Aufsichtsrat nach Abschluss der Due Diligence und Unterzeichnung der Investmentvereinbarung zwischen der Joachim Herz Stiftung und der LAIQON AG als neuer Ankeraktionär der Gesellschaft die Durchführung einer wertpapierprospektfreien Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um 2.100.000,00 EUR unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024. Die Joachim Herz Stiftung verpflichtete sich dabei, im Rahmen der Privatplatzierung 2.100.000 neue Aktien zum Platzierungspreis von 6,00 EUR je neuer Aktie zu übernehmen.

In der dreizehnten Sitzung am 28. November 2024 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat u. a. über den Sachstand der Umsetzung der Beteiligung der Joachim Herz Stiftung an der Gesellschaft, über die geplante Konzernstruktur bis 2026 und die Mittelfristplanung, dem Status des Kooperationsproduktes "WertAnlage" mit der Union Investment, den Status und die Struktur der LAIC Token 21 und 24 sowie über die Entwicklung des Geschäftssegments Asset Management, das kontinuierlich weiterentwickelt und beispielsweise durch ein Asset Management Office qualitativ ausgebaut werden soll. Weiterhin informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über geplante neue Projekte für das Geschäftsjahr 2025. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich zudem u. a. mit Personalangelegenheiten der Gesellschaft, beispielsweise stimmte er der Bestellung von Herrn Marc Möhrle zum Geschäftsführer der MFI Asset Management GmbH zu.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2024 wurde die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 zum neuen Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Der Aufsichtsrat hat daraufhin den Prüfungsauftrag verhandelt und den Auftrag erteilt. In diesem Rahmen wurden die Prüfungsschwerpunkte zusammen erörtert.

Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass dieser dem Aufsichtsrat über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zur Kenntnis des Abschlussprüfers gelangen, unverzüglich berichtet.

Der von der LAIQON AG nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 sowie der nach den Vorschriften des HGB erstellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 der LAIQON AG wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Jahresabschluss und Konzernabschluss nebst Lageberichten haben von den Wirtschaftsprüfern jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Außerdem wurde das von der LAIQON AG gemäß Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) unterhaltene Risikofrüherkennungssystem von den Abschlussprüfern geprüft. Die Prüfung ergab, dass das Risikofrüherkennungssystem sämtlichen gesetzlichen Anforderungen vollständig entspricht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft, den Lage- und Konzernlageberichtsowie die Berichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 geprüft. Alle Unterlagen standen dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Lage- und Konzernlagebericht geprüft und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers eingehend besprochen und ausgewertet. Der Abschlussprüfer nahm an der Besprechung des Aufsichtsrats teil und erläuterte dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss und referierte über die Ergebnisse der Abschlussprüfungen. Alle Fragen der Sitzungsteilnehmer wurden beantwortet. Der Aufsichtsrat stimmte nach den Beratungen dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hatte nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände und billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht in seiner Sitzung am 28. März 2025. Der Jahresabschluss 2024 ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat hatte nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung auch keine Einwände gegen den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht und billigte diese. Er prüfte auch den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und schloss sich dem Vorschlag des Vorstands an.

Danksagungen

Der Aufsichtsrat bedankt sich herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie beim Vorstand für das engagierte Handeln, das im Jahr 2024 den positiven Geschäftsverlauf ermöglicht hat.

Auch Ihnen, verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, dankt der Aufsichtsrat für Ihr Vertrauen und würde sich freuen, wenn Sie das Unternehmen weiterhin auf seinem vielversprechenden Weg begleiten.

 

Hamburg, den 28. März 2025

Für den Aufsichtsrat

Dr. Stefan Rindfleisch, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat

Dr. Stefan Rindfleisch

Vorsitzender

Staatsangehörigkeit: Deutsch

Jahrgang 1967, verheiratet, 2 Kinder

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Rechtsanwalt. 2. Staatsexamen im Jahr 1996. Zulassung in Deutschland

Im Jahr 2000 Promotion zum seevölkerrechtlichen Thema "Die Nacheile zur See"

Im Jahr 1998 Beginn der Tätigkeit in der Kanzlei EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (ehemals Ehlermann & Jeschonnek)

Seit 2001 Partner in der Kanzlei EHLERMANN RINDFLEISCH GADOW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (ehemals Ehlermann & Jeschonnek)

Tätigkeitsschwerpunkte: Maritimes Wirtschaftsrecht, strukturierte maritime Finanzierungen, Gesellschaftsrecht

Im Jahr 2005 zugelassen als Attorney-in-Law in der Republik der Marschallinseln

Mitglied im Deutschen Verein für Internationales Seerecht und der German Maritime Arbitration Association

Seit Februar 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Salamon AG

Seit Januar 2024 Vorstandsvorsitzender IOS AG für Consulting und Unternehmensbeteiligungen

Mitglied des Aufsichtsrats der LAIQON AG seit 05/​2017

Jörg Ohlsen

stellvertretender Vorsitzender

Staatsangehörigkeit: Deutsch

Jahrgang 1955, verheiratet, 5 Kinder

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Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Ab 1982 bis 1994 Peat Marwick Mitchell & Co. Hamburg (KPMG)

Ab 1987 bis 1989 KPMG Peat Marwick Kalifornien/​USA

Ab 1990 bis 1994 Partner & Managing Director KPMG Peat Marwick Deutschland

Ab 1994 bis 2004 Gründer & Managing Partner OLP-Gruppe

2004 erfolgte der Verkauf der OLP-Gruppe an Deloitte

Ab 2004 bis 2019 Partner bei Deloitte:

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2004 bis 2010 Verantwortlicher Lead Partner für die Prüfung von drei SDAX- und TecDAX-Unternehmen

2007 bis 2014 Verantwortlicher Partner in Hamburg für Corporate Finance in Norddeutschland (Hamburg, Berlin und Hannover) für Transaktionsberatung, IPOs und Unternehmensbewertung

2007 bis 2014 Verantwortlicher Partner in Hamburg für Corporate Finance in Norddeutschland (Hamburg, Berlin und Hannover) für Transaktionsberatung, IPOs und Unternehmensbewertung

2014 bis 2019 Managing Partner der Deloitte Corporate Finance Deutschland (M & A /​ Investment Banking-Bereich)

2011 bis 2019 Mitglied des Deloitte Global Executive Committee für Corporate Finance Advisory /​ M & A

Von 1995 bis 2004 Vorsitzender und Mitglied von Aufsichtsräten von Start-up-Firmen, Management Buy-outs, Investment Fonds und IPO-Kandidaten

Seit 2007 Mitglied des Kuratoriums des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Bucerius Law School-Corporate Finance, Corporate Governance & Compliance

Seit 01/​2020 Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG

Seit 01/​2020 Mitglied des Aufsichtsrats der LAIQON AG, seit 07/​2022 stellvertretender Vorsitzender

Oliver Heine

Aufsichtsrat

Staatsangehörigkeit: Deutsch

Jahrgang 1962

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Von 1984 bis 1990 Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg

1995 Zulassung zum Rechtsanwalt

Partner der Kanzlei Heine und Partner GbR

Gründungsgesellschafter der Lange Assets & Consulting GmbH

Seit 04/​2005 Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE

Seit 06/​2019 Mitglied des Aufsichtsrats der LAIQON AG

Prof. Wolfgang Henseler

Aufsichtsrat

Staatsangehörigkeit: Deutsch

Jahrgang 1961, verheiratet

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Diplom-Designer und Master of HCID (Human Computer Interface Design)

Ab 1994 bis 2000 Gründer und Geschäftsführer von Pixel-Factory GmbH, einem Multimedia-Start-up

Ab 2000 bis 2005 Geschäftsführer, Design Director International bei GFT Technologies AG. Die Gruppe ist ein börsennotierter Informationstechnik-Dienstleister für Banken. Zu den angebotenen Produkten zählen insbesondere Lösungen für die Umsetzung regulatorischer Vorgaben und die Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Ab 2005 bis 2009 Geschäftsführer, Creative Managing Director bei Syzygy Deutschland GmbH, einer international tätigen börsennotierten Agenturgruppe für digitales Marketing

Seit 2009 Creative Managing Director bei Sensory-Minds GmbH, einem Designstudio für innovative Technologien und smarte Medien

Professur für Digitale Medien und Master of Creative Directions an der Hochschule Pforzheim - Fakultät für Gestaltung seit 1999. Er unterrichtet in den Fächern "Digitale Transformation, Kundenzentrierung, User Centricity, Usability, User Experience, Innovation Thinking, smarte Ecosystem-Plattformen und Service Design mittels KI-basierten Systemen

Seit 08/​2018 Mitglied des Aufsichtsrats der LAIQON AG

Seit 2024 Leiter der Museumsakademie des Nationalen Automuseums - The Loh Collection

Helmut Paulus

Aufsichtsrat

Staatsangehörigkeit: Deutsch

Jahrgang 1968, verheiratet, 1 Kind

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1987 bis 1989 Luftwaffe: Ausbildung zum Reserveoffizier

1989 bis 1995 Karlsruhe Institute of Technology (KIT): Diplom Wirtschaftsingenieur

1995 bis 1996 Dresdner Bank Investment Gruppe: Quantitatives Research

1997 Buch: "Style-Investing auf europäischen Aktienmärkten" zugleich 1. Hochschulpreis des deutschen Aktieninstitutes e. V.

1996 bis 1999 DZ BANK AG (ehem. DG BANK): Gründungsteam für ein Asset Management Joint Venture mit PanAgora Asset Management Inc. (Boston, USA)

1999 Gründung des Joint Ventures DG PanAgora Asset Management GmbH: durch Shareholderwechsel später Quoniam Asset Management GmbH

1999-2019 Quoniam Asset Management GmbH

Portfolio Management

Managing Partner (Geschäftsführender Gesellschafter) 0 Chief Investment Officer (CIO)

Chief Executive Officer (CEO)

Seit 2020 Geschäftsführender Gesellschafter der BlueVentus GmbH

Seit 2022 Geschäftsführender Gesellschafter der SPT Scientific Pension Technology GmbH

2022 Massachusetts Institute of Technology (MIT): Advanced Certificate for Executives in Management, Innovation and Technology (Boston)

Seit 08/​2023 Mitglied des Aufsichtsrats der LAIQON AG

Michael Schmidt

Aufsichtsrat

Staatsangehörigkeit: Deutsch

Jahrgang 1973, verheiratet

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Bankkaufmann (IHK, Deutsche Bank AG, Ingolstadt)

Diplom-Betriebswirt (Frankfurt School of Finance and Management, Frankfurt)

CFA-Charterholder (CFA Institute, Charlottesville)

1994 bis 2004 verschiedene Fach- und Führungspositionen im Fondsmanagement bei Deutsche Asset Management (Asset Management Division der Deutsche Bank AG)

2005 bis 2008 Managing Director und Head of Portfolio Management Institutional Equity bei Deutsche Asset Management /​ DWS

2009 bis 2014 Mitglied der Geschäftsführung der Union Investment Privatfonds GmbH Leiter Portfoliomanagement Aktien der Union Investment Gruppe

07/​2016 bis 03/​2019 Mitglied der Geschäftsführung der Deka Investment GmbH; Leiter des Bereichs Asset Servicing & Alternative Investments der Deka Gruppe

04/​2019 bis 03/​2022 Mitglied des Vorstands und Chief Investment Officer (CIO) der LAIQON AG

04/​2022 bis 06/​2024 Senior Advisor to the Board der LAIQON AG

04/​2023 bis 04/​2024 Geschäftsführer des Green and Sustainable Finance Cluster Germany e. V.

Seit 04/​2023 Senior Advisor & Lecturer: Strategy, Investments, Sustainability

Seit 04/​2023 Mitglied des Aufsichtsrats der Anthos Fund & Asset Management B.V.

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Seit 08/​2024 Mitglied des Aufsichtsrats der LAIQON AG

Besondere Mitgliedschaften/​Tätigkeiten:

Mitglied des Vorstands des DVFA e. V. (seit 2010) 0 Mitglied des Sustainability Advisory Council der DHL Group (seit 2014)

Mitglied des Sustainable Finance-Beirats der Bundesregierung (seit 2019)

Mitglied der High Level Expert Group on Sustainable Finance der EU-Kommission, die von 01/​2017 bis 02/​2018 eingesetzt war und mit ihrem Schlussbericht die Basis für den EU-Aktionsplan "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" legt

Wealth.

Next Generation.

INTERVIEW DR. TOBIAS SPIES

Interview

6 Fragen an

Dr. Tobias Spies zur Positionierung der LF-Credit Plattform

Dr. Tobias Spies

CESGA, SPSW Capital GmbH

Herr Dr. Spies, Sie haben im November 2024 ihre Expertise im Rentenbereich mit einem weiteren Fonds der LF - Credit Plattform ausgebaut. Warum dieser Schritt?

Dr. Spies: Wir haben in den vergangenen Jahren unsere Expertise bei Hochzinsanleihen deutlich ausgebaut. Bereits bei unseren bestehenden Strategien haben wir zu einem gewissen Anteil auch in B- oder BB-Titel investiert. Dank konsequentem Selektionsprozess und effektivem Risikomanagement waren wir dabei sehr erfolgreich. Dieses Know-how wollen wir nun mit dem neuen LF - Dynamic Yield Opportunities für Anleger investierbar machen.

Was unterscheidet die drei Fonds ihrer Plattform?

Dr. Spies: Der neue Fonds ergänzt unsere beiden bestehenden Rentenfonds. Neben dem defensiveren LF - Assets Defensive Opportunities der als global anlegender geldmarktorientierter Rentenfonds das Ziel verfolgt, eine stetige, über den Geldmarkt liegende Rendite bei einer sehr geringen Schwankungsbreite von unter zwei Prozent zu erreichen, ist der LF - Sustainable Yield Opportunities chancenorientierter aufgestellt und spürt Unternehmensanleihen auf, die am Markt nicht richtig bewertet werden. Unser neuer Rentenfonds, der LF - Dynamic Yield Opportunities, ist noch dynamischer aufgestellt und identifiziert gezielt vorwiegend Opportunitäten im europäischen High-Yield-Bereich. Kurzum: Mit unserem Rentenfondsangebot bedienen wir damit verschiedenste Anlegertypen, von eher defensiv eingestellten bis hin zu Anlegern, die einen offensiveren Fondsansatz für ihr Portfolio bevorzugen. Ziel aller drei Fonds ist es dabei, eine überdurchschnittliche Rendite bei einem kalkulierbaren Risiko, sowie ein strategiegetreues Chance-Risiko-Profil in den jeweiligen Fonds abzubilden.

Differenzieren Sie dabei in der grundsätzlichen Anlagephilosophie?

Dr. Spies: Nein, die Anlagephilosophie bei unseren Fonds ist immer gleich. Wir suchen attraktiv bewertete Anleihen, die entsprechend der Zielsetzung ein attraktives Chance-Risiko-Profil aufweisen. Fündig werden wir hier meist in den Rentennebenmärkten, wie beispielsweise Nachrang- und Hochzinsanleihen von Unternehmen. Die Portfolios unserer Fonds mit jeweils 40 bis 50 Titeln sind dabei für Rentenfonds ungewöhnlich konzentriert. Wir machen dabei keine Fremdwährungswetten und sind immer währungsgesichert. Dieses Risiko gehen wir bewusst nicht ein, da wir nicht daran glauben, dass sich verlässlich prognostizieren lässt, wohin sich der Zins oder eine Währung bewegt. Unser Fondsansatz ist rein Bottom-Up getrieben, ohne Konjunktur-, Inflations- oder Zinserwartungen. Wir nehmen keine aktive Durationssteuerung vor, die Laufzeit ist immer das Ergebnis der Selektion.

Übersicht LF-Credit Plattform: Konkrete Renditeziele & kalkulierbare Risiken

Defensiv

LF - ASSETS Defensive Opportunities

> Tagesgeld 1 + 50 BP

∅ IG-Rating 2 , Duration < 1,5 Jahre

Core

LF - Sustainable Yield Opportunities

> Tagesgeld 1 + 350 BP

∅ IG-Rating 2

Offensiv

LF - Dynamic Yield Opportunities

> Tagesgeld 1 + 450 BP

∅ gutes Sub-IG-Rating 2

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Opportunitäten Fokussierung Kalkulierbare Risiken Aktives Fondsmanagement Nachhaltigkeit
Attraktives Chance-Risiko-Profil 40 - 50 attraktive Anleihen Moderate Schwankungsbreite Antizyklischer Bottom-Up Ansatz Artikel 8 U (SFDR)
Investitionen in Opportunitäten am Rentenmarkt Konzentriertes Portfolio mit 40 bis 50 Titeln Keine Fremdwährungsrisiken & aktive Durationssteuerung, kalkulierbare Bonitätsrisiken Reiner Bottom-Up Ansatz, antizyklisches Investitionsverhalten & kein Benchmarking SDG-Orientierung

1 Tagesgeld = EONIiA.

2 Emittentenebene.

Wie oft schichten Sie die Portfolios um?

Dr. Spies: Grundsätzlich sind wir sehr aktiv und schichten einzelne Positionen häufig um. Wir sind keine Buy-and-Hold-Investoren. Die Portfolios werden circa zweimal im Jahr gedreht. Es kommt aber gelegentlich auch vor, dass ein Titel nach zwei Wochen wieder verkauft oder im Umkehrschluss auch mehr als ein Jahr gehalten wird. Bei Marktbewegungen ändert sich dann natürlich auch die Portfoliostruktur. Dabei achten wir aber immer darauf, jeweils strategiegetreu vorzugehen.

Wie gehen Sie in der täglichen Arbeit beim Bond-Picking mit ihrem Team vor?

Dr. Spies: Indem wir klassische Handwerkskunst in Form der Kreditanalyse nutzen. Ratings von Unternehmen schauen wir uns natürlich auch an, allerdings haben sie für unsere Investitionsentscheidung keine so hohe Bedeutung. Damit unterscheiden wir uns in unserer Vorgehensweise von vielen Wettbewerbern. Dabei analysieren wir die Fundamentaldaten, insbesondere blicken wir genau auf den Core Cash-Flow. In der täglichen Praxis bedeutet dies eine intensive Auseinandersetzung mit den Finanzkennzahlen, aber auch mit den Anleihenprospekten der Emittenten. Mühsam, aber es zahlt sich aus. Wichtig ist uns dabei, dass ein Unternehmen fähig ist, Zinsen zu zahlen und sich im Idealfall selbst zu entschulden. Solange ein attraktives Rendite-Potenzial vorhanden ist, bleiben wir investiert. Dabei schauen wir übrigens bei Emittenten mit soliden Fundamentaldaten in der Rangstruktur auch gerne weiter nach hinten und investieren in Nachranganleihen.

Die Fonds der LF - Credit Plattform entsprechen alle Art. 8 U der Offenlegungsverordnung SFDR. Können Sie uns das etwas näher erläutern?

Dr. Spies: Gerne. Wir investieren bei unseren Fonds nur in Unternehmen, die einen positiven Wirkungsbeitrag auf die UN Sustainable Development Goals, die SDGs erzielen. Die Fonds investieren zudem mit mind. 20 % des Portfolios in Green-Bonds und in Unternehmen mit einem validiertem SBTi-Target. Im LF - Sustainable Yield Opportunities sind es sogar mindestens 50 %. Zudem berücksichtigen wir Mindestnachhaltigkeitskriterien. Wir meiden so grundsätzlich Unternehmen aus kontroversen Industrien.

Komplexität des Anleihemarktes ermöglicht Opportunitäten

Globaler Anleihemarkt

≈ 114 Billionen US$

≈ 339.000 Anleihen

Komplexität schafft Ineffizienzen

Komplexität des Anleihemarktes ermöglicht Opportunitäten für flexible Investoren

LF - Credit Fonds 40 bis 50 Anleihen im Portfolio

Corporate Governance

Corporate Governance steht für eine verantwortungsvolle und transparente Führung und Kontrolle von Unternehmen. Die LAIQON AG misst einer guten Corporate Governance eine große Bedeutung zu.

Orientierung am "Deutscher Corporate Governance Kodex"

Der "Deutscher Corporate Governance Kodex" (DCGK) enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Hierzu zählen neben seiner Organisation auch geschäftspolitische Grundsätze und Werte, Leitlinien sowie interne und externe Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Eine gute Corporate Governance soll maßgeblich zu einer verantwortungsvollen Unternehmensleitung und -kontrolle beitragen. Die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz sowie ein Bewusstsein für die Wirkungen des Geschäftsmodells auf Umwelt und Gesellschaft sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Zudem soll sie das Vertrauen von Aktionären, Investoren, Geschäftspartnern und Beschäftigten sowie der Öffentlichkeit in ein Unternehmen fördern.

Umsetzung einzelner Elemente des "Deutscher Corporate-Governance-Kodex"

Die LAIQON AG gehört aufgrund ihrer Notierung im Freiverkehr (Segment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse) nicht zu den börsennotierten Gesellschaften im Sinne des § 161 Abs. 1 AktG. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher derzeit rechtlich nicht verpflichtet, jährlich zu erklären, dass dem DCGK entsprochen wurde bzw. wird und welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der LAIQON AG gleichwohl entschieden, sukzessive ausgewählte Empfehlungen des DCGK umzusetzen. Mit Beschluss vom 26. März 2021 stimmten Vorstand und Aufsichtsrat dem Ziel- und Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der LAIQON AG sowie einem für die Gesellschaft und alle Beschäftigten gültigen Code of Conduct zu. Zudem stimmte der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zu, neben dem Ziel- und Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und den Code of Conduct auch die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands auf der Webseite der LAIQON AG unter www.LAIQON.ag im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Corporate Governance zu veröffentlichen. Der Code of Conduct soll im 1. Hj. 2025 aktualisiert werden. Weiterhin wird die Satzung und der Handelsregisterauszug der Gesellschaft veröffentlicht.

Corporate Governance & Sustainability

Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie

Für die LAIQON AG als aktiver und nachhaltig orientierter Investor ist der enge Austausch mit Unternehmen bis hin zu aktivem Engagement Teil der Investmentphilosophie. Als Treuhänder für die Anleger gilt das Interesse dem langfristigen Erfolg der investierten Unternehmen. Der Engagement-Ansatz folgt der langfristigen Wertsteigerung der Investments. Dabei bleibt das Fondsmanagement bewusst auch in Unternehmen mit transformativen Geschäftsmodellen investiert und versucht den Einfluss als aktiver Aktionär zu nutzen, um diese Unternehmen zu einem nachhaltigeren und verantwortlicheren Wirtschaften zu bewegen. Die Richtlinie zur Umsetzung von Nachhaltigkeit aus 2023 wurde Ende 2024 durch weitere wichtige interne Prozesse untermauert. Ferner unterliegt die LAIQON AG weiteren Richtlinien zu Engagement, der Beachtung internationaler Normen sowie der Investitionspolitik bzgl. Hersteller kontroverser Waffen.

 

Hamburg im März 2025

Dr. Stefan Rindfleisch, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Dipl.-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer

Stefan Mayerhofer, Chief Wealth Officer

INTERVIEW ALEXANDER GRÖBNER UND STEFAN STRAßER

Interview

6 Fragen an

Alexander Gröbner und Stefan Straßer zur Positionierung der meine Bayerische Vermögen im Wealth Management

Alexander Gröbner (links)

MBA, Geschäftsführer meine Bayerische Vermögen GmbH Stefan Straßer (rechts)

Geschäftsführer BV Bayerische Vermögen GmbH

Im Dezember 2023 startete die meine Bayerische Vermögen GmbH (mBV) als zukunftsweisende Vermögensverwaltung für gehobene Kunden zusammen mit dem Partner meine Volksbank Raiffeisenbank eG (mVBRB Rosenheim). Wie ist Ihr Fazit nach mehr als einem Jahr operativen Betrieb?

Alexander Gröbner: Wir sind sehr zufrieden mit der bisherigen Entwicklung unserer Beteiligung an der mBV. Der Vermögensverwaltermarkt ist stark umkämpft, dies gilt auch in der prosperierenden Region Oberbayern. Unser Team betreut mittlerweile rund 200 Wealth Management-Kunden und verwaltet damit treuhänderisch ein Vermögen von über 75 Mio. EUR. Aus unserer Sicht ist dies rund ein Jahr nach Marktstart der mBV ein guter Erfolg.

Drei Aspekte haben uns dabei maßgeblich unterstützt. Erstens die Positionierung der mBV als zukunftsorientierte, unabhängige, persönliche und gleichzeitig digitale Vermögensverwaltung für vermögende Wealth Management-Kunden. Dies gab es in dieser individuellen Gestaltung bisher in unserem Geschäftsgebiet nicht. Ein entscheidender Wettbewerbsvorteil aus unserer Sicht. Zweitens der sehr erfahrene Partner bei unserer Gesellschaft, die mVBRB Rosenheim, mit ihrer herausgehobenen Präsenz als größte Genossenschaftsbank Bayerns auch bei anspruchsvollen vermögenden Kunden in der Region. Und Drittens die bislang sehr gute Performance des angebotenen Produktportfolios. unter stützt durch die positive Entwicklung der Kapitalmärkte. Dies sowohl bei unserer klassischen als auch bei der durch KI unterstützten individuellen Vermögensverwaltung, die sehr gut von den Kunden angenommen wird.

Für die mVBRB Rosenheim ist die mBV ein zusätzliches unabhängiges Beratungsangebot mit erweiterter Plattform für vermögende Wealth Management-Kunden. Wie wurde das Angebot bisher von deren vermögenden Kunden aufgenommen?

Alexander Gröbner: Es war von Anfang an erklärtes Ziel der mVBRB Rosenheim ihren vermögenden Kunden die Vorteile unserer Vermögensverwaltung insbesondere bei den Themen innovativer digitaler Produkte aufzuzeigen und sie im persönlichen Gespräch zu einem gemeinsamen Wechsel zu bewegen. Unser innovativer Ansatz und das erweiterte Produktportfolio hat die Kundenbetreuer der mVBRB Rosenheim nach unserer Auffassung bislang überzeugt. Rund 80 % unserer Kunden werden dementsprechend bislang durch die mVBRB Rosenheim betreut. Dies veranschaulicht eindrucksvoll, dass, wenn ein erweitertes, neuartiges, qualitativ hochwertiges Angebot in der Vermögensverwaltung gepaart mit einem hohen Maß an individueller Betreuung durch ein fachlich versiertes Betreuungsteam angeboten wird, auch anspruchsvolle vermögende Kunden von einem Wechsel in der Vermögensverwaltung zu überzeugen sind.

Mit welchem Team betreuen Sie aktuell Ihre Kunden?

Stefan Straßer: Wir betreuen zur Zeit wesentlich vom Standort Rosenheim aus mit einem 6-köpfigen Team aus langjährig erfahrenen Vermögensverwaltern unsere Kunden.

Das gesamte Produktportfolio der mBV wird durch die Plattform des LAIQON-Konzerns gesteuert. Warum haben Sie sich für diesen Schritt entschieden und welche Vorteile ergeben sich daraus?

Alexander Gröbner: Die Beratungsqualität und Betreuung der Wealth Management-Kunden hat für uns bei der mBV absolute Priorität. Dabei setzen wir neben einem Höchstmaß an partnerschaftlichem Handeln und Fachkompetenz unserer Vermögensverwalter insbesondere auf digitalisierte Prozesse unter Nutzung der Digital Asset Plattform (DAP 4.0) der LAIQON-Gruppe. Dafür wurde die digitale Plattform unserer Vermögensverwaltung auf die gehobenen Anforderungen unserer Kunden zugeschnitten und individualisiert. Ziel war es dabei, sämtliche Prozesse in der Vermögensverwaltung so digital und zeitgemäß wie möglich zu gestalten. Das komplette Vertragswesen und alle weiteren Informationen laufen beispielsweise über die Plattform und sind jederzeit digital verfügbar. Aber auch das CRM und das Portfoliomanagement, um zwei weitere Beispiele zu nennen, werden über die DAP 4.0 abgewickelt. Wir verknüpfen also das Beste aus allen Welten: IQ und persönliche Beratungskompetenz unserer Vermögensverwalter mit KI und hochwertigem Service für eine innovative und moderne Vermögensverwaltung.

Können Sie uns einen Überblick über Ihr Leistungsangebot geben?

Stefan Straßer: Gern. Unser Produktportfolio für vermögende Privatkunden deckt nahezu sämtliche Themen der Vermögensverwaltung im Bereich liquider Anlagen im Rahmen einer 360° Vermögensverwaltung ab. Dabei bieten wir auch die Wealth-Produkte und -Lösungen des LAIQON-Konzerns an. Das heißt, sowohl standardisierte als auch KI-gesteuerte Strategien. Die IQ-gesteuerten, standardisierten Strategien, die in vier Risikoprofilen angeboten werden, umfassen aktiv gemanagte Anlagelösungen. Zudem bieten wir hochgradig individualisierte, digitale Vermögensverwaltungslösungen an, die von der leistungsstarken KI unseres Wealth Tech LAIC gesteuert werden und individuelle Kundenpräferenzen in Bezug auf verschiedene Aspekte der Portfoliozusammensetzung berücksichtigen.

Ein besonderes Augenmerk hat in Ihrer Vermögensverwaltung zudem das Thema nachhaltiges Investieren. Können Sie uns hier bitte ein Update geben?

Stefan Straßer: Das ist richtig. Wir haben von Anfang an auf das Thema nachhaltiges Investieren Wert gelegt. Uns ist es wichtig, Kunden für die Fragestellungen der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren und die möglichen Chancen und Risiken auf Mandatsebene zu diskutieren. Konkret erhalten unsere Kunden die Möglichkeit, in nachhaltige liquide Wertpapierstrategien zu investieren. Zudem bekommen sie Zugang zu einem Impact Netzwerk in der Region Bayern. Geplant ist dabei auch die direkte Beteiligung von Kunden an Nachhaltigkeitsprojekten. Uns ist zudem wichtig die Kunden zu informieren, weshalb wir regelmäßig im Rahmen unseres Impact Netzwerks Kundenveranstaltungen zu diesem Thema durchführen. Hier laden wir Fachreferenten oder Praktiker aus den regionalen Unternehmen ein, die beispielsweise über die Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie berichten.

Portfoliomanagement: Klassisch und technologiegetrieben

Lösungen "mBV - Premium VV Klassik" und "mBV - Premium KI VV"

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mBV - Premium VV Klassik: Klassisches Portfoliomanagement mit KI-Unterstützung

Breite Portfolio-Steuerung in vier Assetklassen unter Berücksichtigung der Risikopräferenz in vier Risikoklassen

Hohe Kompetenz und Erfahrung durch langjährig etabliertes Portfoliomanagement-Team

KI-Technologie als Unterstützung bei der Titelauswahl Entscheidungsbefugnis liegt beim PM1-Team

mBV - Premium VV Klassik

mBV - Premium VV Klassik Plus

mBV - Premium VV Klassik Plus Anleihen

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mBV - Premium KI VV: Hochgradig personalisierte, KI-basierte Vermögensverwaltung

Breite Portfolio-Steuerung in vier Assetklassen unter Berücksichtigung einer Vielzahl an Risikoklassen

Fortschrittlichste KI-Technologie für die Asset-Allokation

Höchste Individualisierung durch Berücksichtigung der Kundenpräferenzen zu Region, Branchen, Nachhaltigkeit

mBV - Premium KI VV

mBV - Premium KI VV Plus

Bitte beachten Sie den Disclaimer und rechtliche Hinweise zu diesem Interview auf Seite 110.

LAIQON-Aktie

Entwicklung der LAIQON-Aktie

In einem volatilen Kapitalmarktumfeld beendeten die Aktien der LAIQON AG das Geschäftsjahr 2024 mit einem Schlusskurs (XETRA) von 4,96 EUR. Die Marktkapitalisierung der Gesellschaft betrug zum Stichtag 31. Dezember 2024 rund 105 Mio. EUR. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen über ausgewählte deutsche Börsenplätze und Tradegate beträgt aktuell kumuliert rund 15.000 Stücke.

Barkapitalerhöhung erfolgreich platziert

Die LAIQON AG hat Ihre am 4. Mai 2024 beschlossene Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von 928.000 neuen Aktien erfolgreich abgeschlossen. Die neuen Aktien, die bereits seit dem 1. Januar 2023 voll gewinnberechtigt sind, wurden trotz des schwierigen Marktumfeldes zu einem Ausgabepreis von 6,25 EUR platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde sowohl von langfristig orientierten Altaktionären als auch von neuen Investoren sowie Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates gezeichnet. Die Emission führte zu einem Brutto-Mittelzufluss von 5,8 Mio. EUR für die LAIQON AG.

Wandlung Wandelschuldverschreibung 2020/​2024

Die LAIQON AG hatte am 17. Juli 2020 die 5,50 %-Wandelschuldverschreibung 2020/​24 im Gesamtnennbetrag von 5 Mio. EUR begeben. Rund 80 % des Gesamtnennbetrages der WSV 2020/​24 wurden von Investoren während der fixen Laufzeit von 4 Jahren und final innerhalb des letzten Wandlungsfensters bis zum 31. Mai 2024 zur Wandlung in Aktien der LAIQON AG angemeldet. Mit der finalen Rücknahme von nominal knapp 20 % des Gesamtnennbetrages und Auszahlung der jeweiligen Beträge zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen für das Jahr 2024 am letzten Zinstermin am 17. Juli 2024 wurde die WSV 2020/​24 erfolgreich beendet.

Ordentliche Hauptversammlung 2024

Die ordentliche Hauptversammlung der LAIQON AG zu den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2023 fand am 29. August 2024 in Hamburg statt. Mit einer Präsenz von rund 47 % des Grundkapitals wurden alle Beschlüsse zu den 10 beschlussfähigen Tagesordnungspunkten mit Zustimmungsquoten von bis zu 99,98 % gefasst.

Joachim Herz Stiftung neuer Ankeraktionär

Die Joachim Herz Stiftung beteiligte sich als neuer strategischer Investor an der LAIQON AG. Die Beteiligung erfolgte im Rahmen einer wertpapierprospektfreien Barkapitalerhöhung ohne Bezugsrecht unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024. Die Stiftung übernahmen über eines ihrer Investitionsvehikel im Rahmen der Privatplatzierung 2.100.000 neue Aktien der LAIQON AG zum Platzierungspreis von 6,00 EUR je neuer Aktie. Der Bruttomittelzufluss für die LAIQON AG aus der Barkapitalerhöhung belief sich auf 12,6 Mio. EUR. Das Engagement der Joachim Herz Stiftung zielt auf eine langfristige Investition in die Unternehmensentwicklung, das Wachstum und die kommunizierte Unternehmensstrategie der LAIQON AG.

Investor Relations

Im Kapitalmarkt agiert die LAIQON AG mit einer transparenten und kontinuierlichen Finanzkommunikation. Die Veröffentlichungen können auf der Webseite der LAIQON AG und der Domain www. LAIQON.ag im Bereich Investor Relations und Newsroom eingesehen werden.

Analysten

Folgende Banken, Research- und Wertpapierhäuser erstellen regelmäßig Analysen bzw. (Kurz-) Studien und Updates zur LAIQON AG.

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SMC Update 12.03.2025
Buy (unverändert), Kursziel 10,00 EUR
Nu Ways (by Hauck Aufhäuser Lampe) Analysten Update 13.03.2025
Buy (unverändert), Kursziel: 7,40 EUR
First Berlin Update 03.12.2024
Buy (unverändert), Kursziel 9,80 EUR

Stammdaten der LAIQON-Aktie (LQAG)

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Börsenkürzel WKN: A12UP2
ISIN: DE000A12UP29
Börsenplätze Freiverkehr Frankfurt (Scale), Xetra, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart und Tradegate
Marktsegment Scale
Anzahl Aktien * 21.139.818 Stücke
Designated Sponsor mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG
Capital Market Partner mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG
Capital Market Partner Coverage NuWays AG
Erster Handelstag 28. Oktober 2005
Gattung Inhaber-Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR
Kurs (30.12.2024) ** 4,96 EUR
Handelsvolumen 2024 (Durchschnitt ***) 15.000 Stücke
Marktkapitalisierung (31.12.2024) rund 104,9 Mio. EUR

* Stand: 31.12.2024.

** Xetra Schlusskurs 30.12.2024.

*** Eigene Berechnungen kumulierter, ausgewählter Handelsplätze über Bloomberg.

INTERVIEW CHRISTIAN SIEVERS

Interview

6 Fragen an Christian Sievers zur Positionierung des WealthTech LAIC

Christian Sievers

M. Sc., Geschäftsführer

LAIC Vermögensverwaltung GmbH

In der Vermögensverwaltung gilt die KI-Technologie als Gamechanger. Was ist dabei Ihrer Ansicht nach der entscheidende Erfolgsfaktor?

Christian Sievers: Wer in transparenten und hochliquiden Märkten nach Alpha für seine Investoren sucht, muss unserer Überzeugung nach auf KI setzen. Die Technologie kann oftmals in solchen Märkten gegenüber etablierten Ansätzen und Strategien im Vorteil sein, die ausschließlich durch Menschen Entscheidungen treffen. Dabei ist neben der Verfügbarkeit von KI-Experten die Datenqualität und -Quantität entscheidend. Denn eine KI ist immer nur so gut wie die Daten, mit denen sie gespeist wird.

Unsere KI, die bei uns zum Einsatz kommt, wertet täglich 125 Millionen Datenpunkte aus. Um relevante Muster zu erkennen und tragfähige Prognosen abzugeben, muss die KI dabei Zugriff auf möglichst umfangreiche Daten über die Entwicklung von Märkten, Zinsen, Kursen und Meinungen haben. Hier kommt es durchaus auf kleine Details an, denn damit die KI im Training Ursache und Wirkung korrekt zuordnen kann, müssen z. B. alle Daten mit einem exakten Zeitstempel versehen sein. Gerade bei historischen Daten sind solche Informationen aber nicht immer verfügbar. Unsere Trainingsdaten reichen bis zu 30 Jahre zurück. Das ist wichtig, damit die KI nicht nur auf Boomphasen trainiert wird, sondern verschiedenste Marktzyklen kennenlernen kann.

Welche Daten wertet Ihre KI konkret aus?

Christian Sievers: Unsere KI wertet Markt-, Kurs- und Preisdaten, Bilanzdaten, eine Vielzahl von Makrokennzahlen, aber auch Daten wie Analystenschätzungen und ein aufbereitetes Meinungsbild aus der Presse und den sozialen Medien aus. Sie liefert tagesaktuelle Bewertungen für insgesamt 5.000 Einzelaktien, 12.000 aktive Fonds und rund 3.000 ETFs. Wir nutzen dabei Neuronale Netze. Sie ermöglichen uns, sowohl Einzelwerte als auch Märkte zu prognostizieren. Diese Modelle sind im Einsatz erfolgreich, weil sie ohne menschliche Eingriffe selbstständig lernen und erkannte Muster einsetzen können. Sie sind emotionsfrei, faktenorientiert und präzise.

Kommt die KI dabei zu guten Ergebnissen für die Anleger?

Christian Sievers: Unsere KI hat bereits ihre Stärke gezeigt. Neben Individualdepots managen wir heute mit unserem LAIC ADVISOR ® drei Mischfonds und zwei Artikel-9-SFDR-Aktienfonds mit dem Fokus auf die USA und Europa. Dabei haben sich alle fünf Portfolios in Summe seit Auflage der Strategien gut entwickelt.

Beispielsweise hat unser Aktienfonds LF - AI Impact Equity US seit Umstellung der Anlagerichtlinien und damit Strategieeinführung zum 02.01.2023 in der Anteilsklasse RC eine positive Wertentwicklung von 64,65 % bei einer jährlichen Schwankungsbreite (Volatilität) von 14,04 % erzielt (Stand: 31.01.2025). Der Fonds strebt also zum einen eine Outperformance gegenüber der Benchmark bei gleichzeitig niedrigerem Risiko und zum anderen eine deutliche Reduzierung der CO 2 -Emissionen des Portfolios gegenüber der Benchmark MSCI USA an. Die Fondsstrategie steht somit im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen. Fortlaufend sollen die Treibhausgasemissionen des Portfolios jährlich weiter um sieben Prozent reduziert werden.

Anlagekonzept LF - AI Impact Equity US

Impact KI-gesteuerter US-amerikanischer Aktienfonds mit Fokus auf Alpha

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KI-Strategie strebt nach Outperformance gegenüber der Peergroup

Diversifikation und Risikoreduktion durch Nutzung von Wahrscheinlichkeitsfunktionen im Deep Learning

Carbon Footprint um >50 % gesenkt gegenüber der Benchmark

Einklang mit Pariser Klimaabkommen (Artikel 9U SFDR)

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Amerikanisches Anlageuniversum Breite Diversifikation Kalkulierte Risiken KI-Fondsmanagement Nachhaltigkeit
Attraktive Titelselektion in den USA Über 100 Aktien Objektives Risikomanagement Datengetrieben Impact Investing
• Der LF - AI Impact Equity US ist ein KI-gesteuerter Aktienfonds, der in nachhaltige US-Titel aus dem MSCI USA Universum investiert • Durch eine hohe Titelanzahl wird der Mehrwert von den Prognosen, zu jedem Titel im Universum, optimal ausgespielt • Die Exposure- Ausrichtung an der Benchmark vermeidet Top-Down Risiken • Die KI von LAIC verwendet ganzheitlich getestete, rationale und modernste statistische Verfahren zur Titelprognose • Artikel 9U SFDR • Senkung des Carbon Footprint um mehr als 50 % gegenüber der Benchmark und Einhaltung des Pariser Klimaabkommens
• Die KI übergewichtet in den verschiedenen Sektoren attraktive Titel und diversifiziert • Durch die Investition in eine hohe Anzahl an Titeln wird diversifiziert und Schwankung reduziert • Steuerung von Selektionsrisiken durch Volatilitäts- und Unsicherheitsprognosen • LAIC berücksichtigt u. a. Fundamentaldaten, Analystenschätzungen und Sentiment-Daten für robuste Entscheidungen • Nachhaltigkeitskriterien zu Social- und Governance- Themen werden kontrolliert

Heißt dies, dass es bald nur noch KI-Fonds geben wird?

Christian Sievers: Nein, KI als unerlässliches Tool im Portfoliomanagement bedeutet nicht, dass es in Zukunft keine aktiven, von Portfoliomanagern verantworteten Fonds oder k eine Indexfonds mehr geben wird. Vielmehr werden sich KI-gemanagte Fonds unserer Meinung nach als drittes Investmentvehikel für die kollektive Anlage durchsetzen. Gerade in Bereichen, in denen die Menge der Daten überschaubar bleibt und deren Verlässlichkeit nicht gegeben ist, wird es weiterhin auf Fondsmanager als hoch spezialisierte Experten ankommen. Auch Indexprodukte wie ETFs werden sich aufgrund ihrer sehr günstigen Kostenstruktur weiterhin behaupten. Langfristig werden sich zwar bestimmte aktive Strategien mit KI wesentlich günstiger realisieren lassen, passive Produkte werden jedoch weiterhin bei einigen Märkten Kostenvorteile bieten.

Denn zunächst erfordert die Auflage eines KI-gesteuerten Fonds deutliche Investitionen in den Aufbau der Infrastruktur. Dazu zählen beispielsweise hochleistungsfähige Rechenpower sowie Zugang, Speicher- und Verarbeitungsmöglichkeiten für riesige Datenmengen.

Sie bieten mit Ihrer KI inzwischen auch hochindividuelle KI-gesteuerte Vermögensverwaltungslösungen an und haben Ende 2024 Ihr Kooperationsprodukt "WertAnlage" zusammen mit der Union Investment, dem zweitgrößten Asset Manager Deutschlands, gestartet. Was sind Ihre Aufgaben bei dieser Lösung?

Christian Sievers: Unsere KI ist zentrales Element der neuen, fondsbasierten, individuellen Vermögensverwaltung im gehobenen Kundensegment der Union. Wir übernehmen für dieses Produkt einerseits das Portfoliomanagement. Kunden und Berater können sich bei der "WertAnlage" aus einer Vielzahl möglicher Gestaltungsoptionen genau das Portfolio zusammenstellen, das zu den jeweiligen persönlichen Präferenzen passt. Dabei werden verschiedene Kundenpräferenzen in Bezug auf Risikoneigung, Assetklassen, Regionen, Nachhaltigkeitsaspekte und Investmentthemen in einer Vielzahl individuell zugeschnittener Strategien berücksichtigt. Andererseits liefern wir unserem Partner auch die notwendigen digitalen Antragstrecken und die regelmäßigen, individuellen Reportings.

Warum sind Sie der Meinung, dass Sie Ihre Marktposition mit weiteren White-Label-Partnerschaften wie mit der Union Investment ausbauen können?

Christian Sievers: Unser Produkt einer hoch individuellen KI-gesteuerten Vermögensverwaltung passt genau in die aktuelle Zeit: Die Menschen interessieren sich heute mehr für Wertpapiere, die Themen Altersvorsorge und Kapitalaufbau werden wichtiger, über Erbschaften wird es zu erheblichen Vermögenstransfers kommen. Zudem fordern Kunden heutzutage Individualisierungen. Hybride bzw. volldigitale Lösungen werden dabei zunehmend als Standard vorausgesetzt. Finanzprodukte und insbesondere die Geldanlage sind aber oft noch standardisiert.

Ein Blick beispielsweise auf das skizzierte Thema Erbschaften. Der klassische Private Banking-/​Wealth Management-Kunde gehört der "Boomer-" bzw. der sogenannten "Silent"-Generation, also den über 60- bzw. über 80-jährigen, an. Auch das Durchschnittsalter der Kunden im Private Banking liegt bei über 60 Jahren. Die Kunden dieser Generationen repräsentieren mehr als 50 % des insgesamt verwalteten Vermögens. Die Vermögensübertragung dieser Generationen auf die nächste ist eine große Herausforderung für unsere Branche. Denn laut einer Studie des DIW Berlin werden zwischen 2012 und 2027 bis zu 400 Mrd. EUR pro Jahr verschenkt und vererbt, wobei nicht einmal 50 % dieser Erbengeneration als Kunden von den Beratern gehalten werden können.

Mit unserer LAIC NextGen Wealth Plattform haben wir ein Angebot geschaffen, das die Anforderungen der heutigen aber auch nächsten Generationen an eine moderne, hoch individuelle Geldanlage mit hoher User Experience erfüllt. Damit können wir als innovativer Lösungsanbieter für die geschilderten Herausforderungen sowohl bei den etablierten Playern wie Privatbanken und Vermögensverwaltern als auch beispielsweise bei Neo-Investment-Plattformen auftreten.

Wir werden daher, das ist unsere Überzeugung, weiter wachsen. Mit unseren eigenen KI-gesteuerten Fonds und in der individuellen Vermögensverwaltung mit unseren aktuellen Partnern sowie der Gewinnung von neuen Partnern mit unserem White Label-Angebot sowohl in Deutschland, als auch im nächsten Schritt international.

Bitte beachten Sie den Disclaimer und rechtliche Hinweise zu diesem Interview auf Seite 110.

INTERVIEW DR. ROBIN BRAUN

Interview

6 Fragen an

Dr. Robin Braun zur Nachhaltigkeitsregulierung

Dr. Robin Braun

Head of Sustainability LAIQON AG, Geschäftsführer SPSW Capital GmbH

Herr Dr. Braun, eine etwas provokante Frage als Einstieg: Angesichts der globalen Krisen, Kriege und gesellschaftlichen Herausforderungen, müssten wir uns nicht um ganz andere Dinge kümmern, als um das Thema Nachhaltigkeit?

Dr. Robin Braun: Diese Frage kommt oft, genauso wie das Anleger an Rendite und nicht an Nachhaltigkeit interessiert sind. Das eine schließt das andere jedoch nicht aus. Auch wir als treuhänderischer Vermögensverwalter zielen auf Rendite ab. Die Nachhaltigkeitsbetrachtung ermöglicht uns zudem eine umfassendere Risikobetrachtung und erlaubt es uns auch, Chancen aus globalen Nachhaltigkeitstrends zu ziehen.

Der Finanzsektor ist einer der Schlüsselfaktoren für das Gelingen der erforderlichen breiten Transition zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Wie sich privates Kapital in diese Entwicklung einbringt und sie damit letztlich befähigt, spielt nach unserer Auffassung eine wichtige Rolle für den Erfolg zukunftsfähigen Wirtschaftens. Der Finanzsektor ist durch seine Funktion als Kapitalverteiler in einer einzigartigen Position, beispielsweise den notwendigen Übergang in eine CO 2 -neutralere Wirtschaft zum "Mainstream" voranzutreiben. Er kann die Investitionsbedingungen beispielsweise für diejenigen Unternehmen verbessern, die sich für zukünftigen Erfolg aufstellen, indem sie ihre Klimarisiken und Umwelteinflüsse strategisch, zielorientiert und systematisch managen und reduzieren. Mit einer gelebten Nachhaltigkeitsstrategie und glaubwürdigen Kommunikation nach außen werden Unternehmen für Investoren und Banken folgerichtig attraktiver.

Welche Priorität nehmen die Nachhaltigkeits-Kriterien in Ihrem Branchenumfeld ein?

Dr. Robin Braun: Eine hohe Priorität. Es mag zwar momentan weniger von Kunden im Vertrieb angesprochen oder angefragt werden. Dies sicherlich auch, weil die Umsetzung von Nachhaltigkeit mittlerweile sowohl bei den Produkten und Lösungen einfach vorausgesetzt und als "Hygienefaktor" angesehen wird.

Inwiefern beeinflussen regulatorische Rahmenbedingungen die nachhaltigen Investitionsstrategien?

Dr. Robin Braun: Sehr stark natürlich. Aber es wäre auch fatal, wenn das nicht so wäre. Überlegen wir uns mal, wie das wäre, wenn beispielsweise die Lebensmittelbranche vollkommen ohne Vorgaben und Auflagen Produkte an den Markt bringen möchte. Da wird in der Finanzbranche keine Ausnahme gemacht. Aber auch hier betonen wir, dass es sich bei den regulatorischen Rahmenbedingungen in den meisten Fällen um Transparenzauflagen und Offenlegungspflichten handelt. Allerdings habe ich da für mich ein wenig das Credo entwickelt, dass die heutige Beachtung der geltenden Regeln die Grundlage sein wird, um in Zukunft nachhaltig Werte schaffen zu können.

Stichwort regulatorische Rahmenbedingungen: Vereinheitlichung von Terminologien und Fondsnamen, ESG-Koordinatoren an der Deutschen Börse. Der administrative Aufwand erscheint enorm. Wie viele Ressourcen sind dafür gebunden?

Dr. Robin Braun: Bei LAIQON ist der Aufwand tatsächlich noch überschaubar. Eine gewisse Investition seitens des Unternehmens bedarf es dennoch, alleine über die konzernweite Regelung der Zuständigkeiten im Personal für das Thema Nachhaltigkeit und über Dateneinkauf. Und dann müssen sich Unternehmen überlegen, ob eine einzelne Person das Thema alleine "schultert" oder ob die Belegschaft mitgenommen wird. Bei LAIQON sehen wir uns hier gesamthaft in der Verantwortung und schulen unsere Mitarbeiter beispielsweise mindestens jährlich. Denn das Thema betrifft nahezu alle Fachbereiche, die sich nicht von ihren Aufgaben in der Umsetzung "entziehen" können. Da kann ich glücklicherweise von einer sehr guten Zusammenarbeit profitieren.

Ist Greenwashing heute ein größeres Problem als früher?

Dr. Robin Braun: Greenwashing ist in der Finanzindustrie aber auch grundsätzlich ein Problem und schädlich für das Thema Nachhaltigkeit und Verbraucher. Der Fokus und die Transparenz sind jedoch insbesondere in unserer Industrie auch durch den gesetzlichen Regulierungsrahmen deutlich gestiegen. Nach meiner Auffassung muss man hier unterscheiden zwischen wahrgenommenen oder empfundenem Greenwashing und tatsächlichem oder absichtlichen Greenwashing, im Sinne von Betrug. Daher ist es kein größeres Problem als früher, aber die Öffentlichkeit ist wachsamer diesbezüglich geworden und auch für mich ist es eine der Prioritäten, Reputationsrisiken aus möglichem Greenwashing so gering wie möglich zu halten. Daher sind Transparenz und angemessene Kommunikation nach außen wichtig.

Sie haben Nachhaltigkeitsaspekte konzernweit in Ihrem Produktportfolio integriert. Was waren die Umsetzungsfortschritte im Jahr 2024 und gibt es weitere Ambitionen, die sie in diesem Jahr umsetzen wollen?

Dr. Robin Braun: Wir haben drei weitere Publikumsfonds lanciert: alle mit unterschiedlichen Nachhaltigkeitsausprägungen. Unser Produktportfolio setzt das um, was wir in den vorvertraglichen Informationen bzw. Verkaufsprospekten zu der Nachhaltigkeitsstrategie geschrieben haben. Unsere KI-gesteuerten Aktienfonds Fonds konnten eine geringere CO 2 Emissionsintensität erreichen, ebenso wie der LF - Green Dividend World. Die Nachhaltigkeits-KPIs des LF - Global Multi Asset Sustainable entwickeln sich erfreulich, das sogenannte PAI-Statement von SPSW Capital GmbH, MFI Asset Management GmbH und LAIC Vermögensverwaltung GmbH sind in meinen Augen unauffällig. Zuguterletzt können wir mit 5 Publikumsfonds die Anforderungen der ESMA Namensgebungsleitlinie erfüllen. In 2025 wollen wir die Nachhaltigkeitsanalysen noch stärker digitalisieren und automatisieren.

Konzernlagebericht

1 Grundlagen des Konzerns

1.1 Geschäftstätigkeit

Der LAIQON- Konzern ist ein Premium Wealth Spezialist mit Fokus auf nachhaltige Kapitalanlagen mit einem verwalteten Vermögen von rund 6,5 Mrd. EUR (Stand: 31. Dezember 2024). Der Konzern mit Standorten in Hamburg, Frankfurt, München und Berlin bietet institutionellen und privaten Anlegern ein Portfolio aus aktiv- und KI-gemanagten Fonds sowie individuelle Vermögensverwaltung an.

Mit seiner KI-Tochter LAIC ® und dem selbst entwickelten LAIC ADVISOR ® zählt LAIQON zu den Vorreitern für Künstliche Intelligenz im Asset Management. LAIQON setzt auch bei seinen Prozessen und im Datenmanagement auf moderne Plattform-Technologie. Dank seiner voll integrierten Digitalen Asset Plattform (LAIQON DAP 4.0) kann der LAIQON- Konzern seinen Service vom Onboarding bis zum Reporting voll digital abbilden, skalieren und seine Produkte und Services Dritten als White Label-Partner zur Verfügung stellen.

1.2 Organisation und Führungsstruktur

Als börsengelistetes Unternehmen wird der Vorstand der LAIQON AG durch den Aufsichtsrat überwacht. Der Aufsichtsrat besteht laut Satzung aus sechs Mitgliedern. Diese sind zum 31. Dezember 2024 Dr. Stefan Rindfleisch (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Jörg Ohlsen (stellvertretender Vorsitzender), Oliver Heine, Prof. Wolfgang Henseler, Helmut Paulus sowie Michael Schmidt. Den Vorstand der LAIQON AG stellen Dipl.-Ing. Achim Plate als Chief Executive Officer (CEO) sowie Stefan Mayerhofer als Chief Wealth Officer (CWO). Als CEO ist Achim Plate zuständig für die Unternehmensstrategie. Er verantwortet zudem die Geschäftssegmente LAIQON Asset Management und LAIQON Digital Wealth. Darüber hinaus verantwortet er das Geschäftssegment LAIQON Group, in dem im Wesentlichen die administrativen Prozesse des LAIQON-Konzerns sowie die Vertriebsaktivitäten gebündelt sind. Dazu zählen die Konzernressorts Finanzen, Personal, Recht & Compliance, IT sowie IR und PR. Stefan Mayerhofer verantwortet als CWO das Geschäftssegment LAIQON Wealth Management.

Unterhalb des Vorstands wurde ein Führungskreis etabliert, der nach Ansicht des Vorstands mit hochqualifizierten und erfahrenen Geschäftsführern aus einzelnen Konzerngesellschaften der einzelnen Geschäftssegmente des LAIQON-Konzerns sowie ausgewählten Stabsstellenleitern wie beispielsweise Personal und IT besetzt ist und sich regelmäßig mit dem Vorstand berät. Zudem wurde ein erweiterter Führungskreis ergänzt durch ausgewählte weitere Mitarbeiter etabliert, der sich mindestens einmal im Jahr mit dem Vorstand und dem Führungskreis über die laufende Entwicklung der Gesellschaft austauscht.

Die Unternehmenskultur der LAIQON AG ist durch flache Hierarchien, abteilungsübergreifende Team- und Projektarbeit sowie kurze Entscheidungswege geprägt. Per 31. Dezember 2024 waren 154 (Vj.: 160) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LAIQON-Konzern beschäftigt (siehe auch Kapitel 4. Mitarbeiterbeicht im Konzernlagebericht).

1.3 Rechtliche Struktur

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 ist der LAIQON-Konzern im Wesentlichen wie hier dargestellt in die vier Geschäftssegmente LAIQON Asset Management, LAIQON Wealth Management, LAIQON Digital Wealth sowie LAIQON Group strukturiert. Im Konzernanhang wird der Konsolidierungskreis und der Konzernanteilsbesitz gemäß § 313 Abs. 2 HGB dargestellt.

Im Geschäftssegment LAIQON Asset Management werden Investoren aktiv gemanagte Aktien-, Renten-, Misch- und Single-Hedgefonds mit einem klaren Fokus auf aktiven Alpha-Strategien angeboten. Darüber hinaus werden für institutionelle Investoren ausgewählte Spezialmandate verwaltet und betreut (siehe auch Kapitel 2.2.2 Hauptgeschäftssegmente, LAIQON Asset Management).

Die Finanzportfolioverwaltung im Geschäftssegment L AIQON Asset Management erbringen die SPSW Capital GmbH, Hamburg, sowie die MFI Asset Management GmbH, München.

Zudem besteht nach Abschluss des Inhaberkontrollverfahrens in 2024 eine Beteiligung von 30 % an der Investmentboutique QC Partners GmbH, Frankfurt am Main.

Im Geschäftssegment LAIQON Wealth Management erfolgt eine ganzheitliche und persönliche Vermögensverwaltung für vermögende und institutionelle Kunden sowie für Stiftungen und Family Offices (siehe auch Kapitel 2.2.2 Hauptgeschäftssegmente, LAIQON Wealth Management).

Zum Geschäftssegment LAIQON Wealth Management gehört der Vermögensverwalter BV Bayerische Vermögen GmbH, München. Über die m+c Asset Allocation GmbH, München, erfolgt eine unabhängige spezialisierte Allokationsberatung für Kapitalanlagen institutioneller Anleger. Zudem besteht eine Beteiligung in Höhe von 25 % der LAIQON AG an der Vermögensverwaltungsgesellschaft meine Bayerische Vermögen GmbH, Rosenheim, ein Joint Venture der LAIQON AG und der meine Volksbank Raiffeisenbank eG (mVBRB), Rosenheim.

Im Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth werden über das WealthTech LAIC und das FinTech growney GmbH digitale und risikooptimierte Anlagelösungen für Privatanleger und institutionelle Kunden angeboten (siehe auch Kapitel 2.2.2 Hauptgeschäftssegmente, LAIQON Digital Wealth Management).

Das WealthTech LAIC ist als Teilkonzern der LAIQON AG organisiert. Der LAIC-Teilkonzern setzt sich zusammen aus der LAIC Capital GmbH, Hamburg, als Zwischenholding und deren Tochtergesellschaften, der LAIC Intelligence GmbH, Hamburg, der LAIC Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, und der V:KI GmbH, Hamburg. Als Vermögensverwalter erbringt die LAIC Vermögensverwaltung GmbH die Finanzportfolioverwaltung. Gegenstand der LAIC Intelligence GmbH sind die Bereitstellung, der Betrieb, die Wartung und die Pflege, die Lizenzierung sowie die Entwicklung von IT- und Softwareprodukten. Gegenstand der V:KI GmbH ist im Wesentlichen die Bereitstellung einer digitalen Geldanlageplattform für die Genossenschaftliche FinanzGruppe.

Zum Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth gehört zudem die LAIQON Token GmbH, Hamburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Betreuung von Unternehmen bei der Ausgabe (tokenisierter) Finanzprodukte.

Das FinTech growney GmbH, Berlin, erbringt ebenfalls Finanzportfolioverwaltung. Gegenstand der growney Technology & Services GmbH, Berlin, ist die Entwicklung, Wartung und sowie der Vertrieb von Software für Vemögensverwaltungsplattformen.

Im Geschäftssegment LAIQON Group sind im Wesentlichen die administrativen Prozesse des LAIQON-Konzerns, die Vertriebs-sowie die Aktivitäten um die Tokenisierung von Finanzprodukten gebündelt.

Über die LAIQON Solutions GmbH, Hamburg, erfolgt die zentrale Abwicklung, Koordination und Steuerung des Vertriebs des LAIQON-Konzerns. Außerdem übernimmt die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH, Hamburg, die Kommunikation mit den Anlegern der noch vorhandenen Bestandsfonds im Geschäftssegment LAIQON Group.

1.4 Planungs- und Steuerungssysteme

Der LAIQON-Konzern verfügt über ein internes Planungs- und Steuerungssystem, das es ermöglicht, auf Veränderungen der Märkte und des Umfelds zeitnah und effizient reagieren zu können. Abweichungen von strategischen und operativen Zielen werden so erkannt und entsprechende Anpassungen eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des internen Steuerungssystems ist das ausführliche Berichts- und Informationswesen.

Für das kurzfristige Liquiditätsmanagement greift die Finanzabteilung auf eine rollierende Liquiditätsplanung zurück, die einen Planungshorizont von einem Jahr abbildet. Daneben kommt eine mittelfristige Finanzplanung zum Einsatz. Sowohl die kurzfristige Liquiditätsplanung als auch das mittelfristige Modell bauen auf der aktuellen Geschäftsplanung des LAIQON-Konzerns auf und sind miteinander abgestimmt. Im Rahmen von mindestens monatlichen Berichten wird der Vorstand der LAIQON AG in einem Plan-Ist-Vergleich über alle relevanten Kennzahlen informiert. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie über die Aussichten der Gesellschaft. Bei für die Gesellschaft grundlegenden Geschäften holt der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats ein. Insgesamt haben im Geschäftsjahr 2024 13 Aufsichtsratssitzungen stattgefunden (siehe Kapitel Bericht des Aufsichtsrats).

Die zentralen Steuerungsgrößen des LAIQON-Konzerns sind neben der Entwicklung der Assets under Management (AuM) die Entwicklung der Umsatzerlöse und das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibung und Amortisation (EBITDA).

Das organische Wachstum bei Kunden und Assets under Management (AuM) wurde auch im Geschäftsjahr 2024 fortgesetzt. Die AuM des LAIQON-Konzerns stiegen zum 31. Dezember 2024 in den Geschäftssegmenten LAIQON Asset Management, LAIQON Wealth Management und LAIQON Digital Wealth auf rund 6,5 Mrd. EUR (Vj: 6,1 Mrd. EUR).

Die Umsatzerlöse des LAIQON-Konzerns blieben konstant bei 31,0 Mio. EUR (Vj: 30,7 Mio. EUR). Die eingeleiteten Wachstumsinitiativen mit "GROWTH 25" und die damit verbundenen Skalierungseffekte führten darüber hinaus zu einer Verbesserung des EBITDA. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum verbesserte sich das EBITDA auf -3,8 Mio. EUR (Vj.: -4,7 Mio. EUR).

Um frühzeitig unternehmensgefährdende Entwicklungen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können, verfügt der LAIQON Konzern über ein Risikomanagementsystem. Das Unternehmen erstellt halbjährlich einen Risikobericht, der durch den verantwortlichen Risikoadministrator erhoben und plausibilisiert wird. Der Risikobericht wird dem Vorstand vorgelegt, von ihm geprüft und freigegeben (siehe auch Konzernlagebericht Kapitel 5 Risikobericht).

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliches und branchenbezogenes Umfeld

2.1.1 Entwicklung der Weltwirtschaft

Das Wachstum der Weltwirtschaft lag laut dem Novembergutachten 2024 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland im Verlauf des Jahres 2024 nur knapp unter seinem langjährigen Durchschnitt. Der Inflationsrückgang in den großen Volkswirtschaften hat sich im Jahres verlauf verlangsamt. Für das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) erwartet der Sachverständigenrat ein Wachstum von etwa 2,6 % im Jahr 2024. Das vierteljährliche Wachstum der Weltwirtschaft lag im Jahresverlauf mit 0,6 % nur knapp unter seinem langjährigen Durchschnitt von 0,7 %. Dabei belastete die restriktive Geldpolitik in den entwickelten Volkswirtschaften sowie geopolitische Spannungen die Weltkonjunktur, der Welthandel und die Weltindustrieproduktion dürften insgesamt aber weiterhin wachsen. International stellen der Konflikt im Nahen Osten und der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine weiterhin erhebliche Risiken für die Konjunktur dar.

Das Wachstum in den USA wurde insbesondere von robusten privaten Konsumausgaben im Dienstleistungsbereich, aber auch vom Staatskonsum und den privaten Investitionen getragen. Da die Importe stärker stiegen als die Exporte, wirkte der Außenbeitrag wachstumsdämpfend. Trotz weiterhin erhöhter Kerninflation setzte sich dabei der Inflationsrückgang in den USA fort. Im September senkte die Federal Reserve zum ersten Mal seit dem Jahr 2020 die Leitzinsen und läutete damit eine geldpolitische Lockerungsphase ein. In Asien sorgte vor allem Indien mit seinem Wachstum der Volkswirtschaft für BIP-Zuwächse. Dagegen wuchs das BIP in China gebremster. Nach einem starken Jahresbeginn 2024 verzeichnete die chinesische Volkswirtschaft in der 2. Jahreshälfte 2024 schwächere Zuwachsraten als im Vorjahreszeitraum. Ursächlich dafür waren vor allem die schwache Inlandsnachfrage und die Zurückhaltung der Verbraucher bei dem privaten Konsum. Dabei dämpften neben dem angespannten Immobilienmarkt und der herausfordernden Finanzlage der chinesischen Kommunen im 1. Halbjahr 2024 auch extreme Unwetter und Überschwemmungen die chinesische Wirtschaftsleistung. Allerdings sind die chinesischen Exporte deutlich stärker gestiegen als die Importe und stützten somit insgesamt das chinesische BIP-Wachstum. Im Euro-Raum bremste die schwache Wirtschaftsentwicklung in Deutschland das Wachstum. Der Sachverständigenrat erwartet, dass das BIP im Euroraum im Jahr 2024 um 0,7% wachsen wird. Dabei wurde das Wachstum im Zuge der moderaten Erholung der Weltwirtschaft stark vom Exportsektor getrieben. Gleichzeitig belasteten schwache Investitionen den Euro-Raum und die privaten Konsumausgaben blieben trotz steigender Reallöhne zurückhaltend.

Im Gegensatz zum weltwirtschaftlichen Entwicklung und der im Euro-Raum stagniert das Wachstum in Deutschland. Das BIP wuchs in den vergangenen fünf Jahren real insgesamt lediglich um 0,1 %. Die deutsche Wirtschaft kommt damit aus der Phase der Stagnation nicht heraus, die seit Beginn der Pandemie- und Krisenjahre ab dem Jahr 2020 anhält. Der Sachverständigenrat prognostiziert, dass das BIP in Deutschland im Jahr 2024 preisbereinigt um 0,1 % zurückgeht. Dies ist zu einem wesentlichen Teil auf Rückgänge in der Produktion und Wertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen. Diese Rückgänge sind gesamtwirtschaftlich besonders relevant, da der Industriesektor für das Wirtschaftswachstum in Deutschland im internationalen Vergleich ein großes Gewicht hat.

2.1.2 Kapitalmarktentwicklung

Nach Einschätzung des LAIQON-Konzerns startete das Jahr 2024 nach der Ankündigung der Fed im Dezember 2023 für baldige Zinssenkungen mit einer positiven Grundstimmung. Jedoch dauerte es nach einem kurzfristigen Aufkeimen der Inflationsentwicklung in den USA mit den ersten Zinssenkungsschritten im September 2024. In Europa leitete die EZB bereits im Juni 2024 den Zinssenkungspfad ein, nachdem sich die gesamtwirtschaftliche Lage in der Eurozone abgeschwächt hatte und der Inflationsdruck deutlich rückläufig war. Die Inflationsraten sind seit 2023 deutlich rückläufig, so dass eine weniger restriktive Geldpolitik zu erwarten ist. Dahingegen hob die Bank of Japan im März 2024 zum ersten Mal seit 17 Jahren ihren Leitzins an. Im Jahresverlauf 2024 ist der japanische Zinssatz von 0,1 % auf 0,25 % gestiegen.

Übergelagert zeigte sich die US-Wirtschaft trotz weiterhin restriktiver Notenbankpolitik durchgehend resilient. Dabei trug der US-Konsum zur Stabilität der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage in den USA bei. Die USA weist trotz einer weiterhin gegebenen Vollbeschäftigung ein hohes Budget-Defizit von ca. 7 % des Bruttosozialproduktes auf. Dabei trägt der öffentliche Sektor deutlich zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage bei.

Relativ zu den USA enttäuschte die wirtschaftliche Entwicklung sowohl in der Eurozone als auch in China. Politische Unsicherheiten bestanden und bestehen weiterhin in der Eurozone beispielsweise in Frankreich und Deutschland. Dies führte zu einer gedämpften wirtschaftlichen Stimmung und einem Rückgang der deutschen Industrieaufträge. Die Beschäftigung in der Eurozone stieg im Q3 2024 um +0,2 % im Vergleich zum Vorquartal. Dies zeigt eine gewisse Stabilität auf dem Arbeitsmarkt, trotz der wirtschaftlichen Unsicherheiten.

Obwohl die chinesische Wirtschaft weiterhin vor Herausforderungen wie Stabilisierung der Immobilien- und Aktienmärkte, demografischen Veränderungen, einer hohen Jugendarbeitslosigkeit und möglichen Handelskonflikten mit den USA steht, versucht China den "deflationären" Kräften entgegenzusteuern. Dazu gehört ein umfassender Plan zur Umstrukturierung der Schulden der lokalen Regierungen, Maßnahmen zur Erhöhung der Inlandsnachfrage und Verfeinerung von Strategien zur Minderung der externen Belastungen.

Ab Mitte des Jahres lag der Fokus der Kapitalmärkte auf der US-Wahl und den Implikationen für die nächsten vier Jahre. Die zweite Amtszeit von Donald Trump wurde anfänglich positiv von den Kapitalmärkten interpretiert, zum Jahresende 2024 kamen jedoch Unsicherheiten bezüglich der Handels- und Migrationspolitik auf.

Grundsätzlich stehen potenzielle Steuersenkungen in den USA sowie eine Deregulierungs-Welle, also eine eher angebotsorientierte Politik einer restriktiven Einwanderungs- und Handels-Politik gegenüber.

Für die Aktienmärkte war 2024 ein deutlich positives Jahr, angetrieben durch solides Wirtschaftswachstum, sinkende Inflation und moderate Zinssenkungen der Fed. Zum Jahresende sorgte die US-Wahl für Klarheit, welches die Kapitalmärkte grundsätzlich positiv quotierten.

Die positive Entwicklung war u. a. auf den Hype um Technologie und Künstliche Intelligenz zurückzuführen. Der Technologie-Sektor (S&P 500 Information Tech) stieg stark an, dabei standen die "Magnificent 7" bei Investoren im Fokus. Unternehmen wie beispielsweise Nvidia und Apple verzeichneten erhebliche Kursgewinne.

Der Finanzsektor (S&P 500 Financials) zeigte im Jahr 2024 ebenfalls eine deutlich positive Performance. Diese Entwicklung beruhte auf einem verbesserten Zinsumfeld für Banken und Finanzdienstleister sowie der moderaten Inflationsentwicklung.

Für die europäischen Aktienmärkten war 2024 ebenfalls ein gutes Jahr trotz anfänglicher Rezessionssorgen. Der DAX verzeichnete einen Wertzuwachs von +18,3 %, während der MSCI Europe und MSCI EMU jeweils Zuwächse +8,6 % beziehungsweise +9,5 % erzielten. Dabei entwickelten sich die einzelnen europäischen Märkte deutlich unterschiedlich.

Auch die asiatischen Aktienmärkte konnten durch den Entschluss Chinas für geldpolitische Unterstützungsmaßnahmen nach einem eher moderaten Jahr 2023 eine hohe Performance generieren.

Die Rentenmärkte waren von kurzfristigen Unsicherheiten bzgl. der Inflationsentwicklung im ersten Halbjahr, insbesondere in den USA, sowie potentieller und tatsächlicher Zinssenkungen der globalen Notenbanken mit Ausnahme der Bank of Japan geprägt. Auf Grund des deutlich höheren Wachstumspotentials in den USA stiegen die Zinsen in den USA gerade in Richtung Jahresende 2024 wieder an. Die Spread-Märkte erfuhren eine weitere Einengung der Risiko-Aufschläge und erreichten teilweise die Tiefpunkte aus dem Jahr 2007. Dementsprechend könnten auch risikoreichere Märkte wie High Yield eine deutlich positive Performance in 2024 generieren.

Gold zeigte im Jahr 2024 eine außergewöhnliche Performance und erreichte das beste Ergebnis seit 14 Jahren. Erhöhte geopolitische Spannungen und Marktvolatilität führten dazu, dass Investoren Gold als sicheren Hafen bevorzugten. Auch die Nachfrage der Zentralbanken nach Gold erreichte ein Rekordniveau. Länder wie die BRICS- und GCC-Gruppen bauten ihre Goldreserven zur Reduzierung der geopolitischen Risiken stark auf.

2.1.3 Nachhaltigkeitsregulierung

Bei der Mobilisierung von Kapitalflüssen für die Erreichung der umfassenden Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und der Ziele des Pariser Klimaabkommens kommt dem Kapitalmarkt nach Auffassung des LAIQON-Konzerns aufgrund seiner Allokations- und Multiplikatorfunktion eine bedeutende Rolle zu. Hierfür wurden maßgeblich auf europäischer und nationaler Ebene eine Reihe von Maßnahmen zu "Sustainable Finance" ergriffen, unter anderem, um Transparenz zu stärken und Mindestkriterien zu etablieren. In 2024 wurde an einigen Stellen der geltenden Nachhaltigkeitsregulierung zunehmend Klarheit geschaffen, an weiteren Stellen ergaben sich neue Anknüpfungspunkte.

Im Mai 2024 veröffentliche die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die endgültigen Leitlinien für Fondsnamen mit nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen. Die Leitlinien setzen sich mit der Frage auseinander, unter welchen Bedingungen ein Fonds im Namen Wörter wie Umwelt (Environment), Soziales (Social), gute Unternehmensführung (Governance) oder andere nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden kann. Damit gibt es auf diesem Feld zum ersten Mal europaweit einheitliche Vorgaben. Die Leitlinien traten am 21. November 2024 in Kraft. Bestehende Fonds erhalten eine sechsmonatige Schonfrist, was bedeutet, dass sie die Anforderungen der jeweiligen Namenskategorie bis zum 21. Mai 2025 erfüllen müssen.

Für Finanzmarktteilnehmer ist nach Einschätzung der LAIQON AG nach wie vor die Offenlegungsverordnung (SFDR: Sustainable Finance Disclosure Regulation; EU-Verordnung 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) ein wichtiger Fortschritt in Bezug auf ESG-Transparenz. Denn sie bietet Anlegern eine erste Orientierung hinsichtlich der Nachhaltigkeitscharakteristika von Finanzprodukten. Im Juni 2024 gaben die europäischen Aufsichtsbehörden eine Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) bekannt. Übergeordnetes Ziel der Überarbeitung ist es, die Transparenz für Anleger zu erhöhen und klare Definitionen für nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen. Die im Markt entwickelten Prozesse zur Erhebung von PAI-Kennzahlen, der Kategorisierung nachhaltiger Finanzprodukte, die Einführung von Nachhaltigkeitspräferenzen sowie die Schaffung der notwendigen Offenlegungsdokumente dürften damit erneut wieder auf den Prüfstand kommen. Analog dazu wird voraussichtlich in 2025 das FNG-Siegel in ähnlichen Produktkategorien denken und vor der Vergabe seine Prüfprozesse entsprechend anwenden.

Im Juli 2024 veröffentlichte die ESMA eine Stellungnahme zum aktuellen Stand des EU-Rahmens für nachhaltige Finanzen, in der wichtige Empfehlungen zur Weiterentwicklung gegeben werden. Dazu zählt unter anderem die Stärkung der Position der EU-Taxonomie, indem Aspekte der "Transformation" stärker in den Vordergrund gerückt werden sollen. In diesem Zusammenhang empfiehlt die ESMA beispielsweise, dass die EU-Taxonomie schrittweise zur alleinigen Definition einer nachhaltigen Investition wird. Weiterhin enthält die Stellungnahme u. a. Empfehlungen wie die Transparenzanforderungen weiterentwickelt werden könnten und Vorschläge für ein Produktkategorisierungssystem, um den EU-Rahmen als Ganzes zu verbessern.

Ebenfalls im Juli 2024 trat die Nachhaltigkeitsrichtlinie "Corporate Sustainability Due Diligence Directive" (CSDDD) nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament im April 2024 in Kraft. Sie ist ein bedeutender Fortschritt auf dem Weg zu nachhaltigeren europäischen Lieferketten: Über die CSDDD werden große europäische und ausländische Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen. Ebenfalls im Juli 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission dazu eine Liste häufig gestellter Fragen, die eine breite Palette von Themen im Zusammenhang mit der Richtlinie abdecken. Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommissionen Einzelheiten zum sogenannten "Omnibus Paket", welches eine Vereinfachung der Berichtspflichten rund um "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD), EU-Taxonomie und CSDDD zum Ziel hat. Dabei soll unter anderem die Berichtspflicht für die sogenannte Welle 2 der CSRD aufgeschoben werden. Der Anwendungsbereich soll schrittweise ausgebaut werden.

Nach wie vor werden Finanzmarktteilnehmer für die Wertpapierauswahl zunehmend relevante Daten von Unternehmen benötigen. Die in das European ESG Template (EET) gemeldeten Daten zur Anlagestrategie oder Wertpapierauswahlprozess von Finanzprodukten werden nach Auffassung der LAIQON AG von zentraler Bedeutung sein. Die Anpassung der CSRD sollte zunehmend die Nutzung von Daten nach der EU-Taxonomie (EU-Verordnung 2020/​852) ermöglichen. Zu weiteren Plänen zählt auch eine sogenannte ESG-/​ Nachhaltigkeits-Skala für Finanzprodukte. Dazu sollen die Wirtschaftstätigkeiten nunmehr in einem Ampelsystem kategorisiert werden, das neben umweltschädlichen (rot) und umweltschonenden Aktivitäten (grün) eine zusätzlich transformierende Kategorie (gelb) enthält. Durch das System der Skala erhoffen sich die EU-Berater, dass die Transitionsprozesse von Unternehmen besser aufgezeigt und gezielt gefördert werden können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es jedoch möglich, dass die Nachhaltigkeits-Skala durch die Anpassungen der Offenlegungsverordnung, welche unter anderem eine Einführung von Produktkategorien wie zum Beispiel "Transition" vorsieht, nicht mehr erforderlich sein könnte.

Die LAIQON AG prüft derzeit die Implikationen des Omnibus Paketes für den Investmentprozess der relevanten Gesellschaften und auch für die zukünftigen eigenen Offenlegungspflichten.

2.2 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

2.2.1 Wesentliche Ereignisse 2024

Ausgabe von LAIC-Token 24 zur LAIC-Wachstumsfinanzierung Am 6. Februar 2024 veröffentlichte die LAIQON AG eine Insiderinformation (Ad-hoc-Mitteilung) über eine weitere Wachstumsfinanzierung des LAIC-Teilkonzerns durch Ausgabe von LAIC-Token 24. Durch die Zeichnung der LAIC-Token 24 schlossen die Investoren, ausschließlich ausgewählte professionelle und semiprofessionelle Anleger, ein durch den LAIC-Token 24 repräsentiertes Treuhandverhältnis als Kommanditist an einem Spezial-AIF in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG mit einer Laufzeit von 5 Jahren ab. Die Finanzierung diente der Wachstumsbeschleunigung des LAIC-Teilkonzerns. Die Zeichnung der LAIC-Token 24 durch die Investoren erfolgte auf der Grundlage einer Bewertung des LAIC Teilkonzerns in Höhe von rund 65 Mio. EUR. Die Platzierung der LAIC-Token 24 wurde im Juli 2024 erfolgreich umgesetzt. Die LAIC-Token 24 wurden sowohl von langfristig orientierten Altaktionären der LAIQON AG als auch von neuen Investoren sowie Mitgliedern des Vorstandes und ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gezeichnet.

Barkapitalerhöhung erfolgreich platziert

Die LAIQON AG schloss ihre am 4. Mai 2024 als Insiderinformation veröffentlichte Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von 928.000 neuen Aktien im Mai 2024 erfolgreich ab. Die neuen Aktien wurden trotz des schwierigen Marktumfeldes zu einem Ausgabepreis von 6,25 EUR platziert. Sie sind bereits ab dem 1. Januar 2023 voll gewinnberechtigt.

Die Barkapitalerhöhung wurde sowohl von langfristig orientierten Altaktionären als auch von neuen Investoren sowie Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates gezeichnet. Die Emission führte zu einem Brutto-Mittelzufluss von 5,8 Mio. EUR für die LAIQON AG.

Vertiefung der Partnerschaft zwischen der LAIQON AG und der meine Volksbank Raiffeisenbank eG, Rosenheim

Am 30. Juni 2024 kommunizierte die LAIQON AG durch eine Insiderinformation die Vertiefung der Partnerschaft zwischen der meine Volksbank Raiffeisenbank eG, Rosenheim ("mVBRB") und der BV Bayerische Vermögen GmbH ("BV GmbH") durch Unterzeichnung eines entsprechenden Letters of Intent. In der BV GmbH bündelt der LAIQON-Konzern seine gesamten Aktivitäten im Geschäfts segment LAIQON Wealth Management.

Dabei beteiligte sich die mVBRB in einem ersten Schritt direkt mit 9,9 % an der BV GmbH. Der Vollzug des Erwerbs der weiteren 15,1 % auf 25 % erfordert zuvor den Abschluss eines Inhaberkontrollverfahrens durch die BaFin, welches am 25. Februar 2025 abgeschlossen wurde.

Am 10. September 2024 erfolgte in diesem Zuge zudem der Abschluss des notariellen Kaufvertrages zur Übertragung der 25%-igen Beteiligung der BV GmbH an der meine Bayerische Vermögen GmbH auf die LAIQON AG. An der meine Bayerische Vermögen GmbH ist die mVBRB mit 75 % beteiligt.

Durch die Übernahme der Minderheitsbeteiligung an der BV GmbH durch die mVBRB wird die strategische Partnerschaft mit der LAIQON AG weiter intensiviert.

Ziel beider Partner ist es, weiteres überproportionales Markt- und Kundenwachstum im wachsenden Wealth Management-Markt zu erzielen.

Verschmelzung Lange Assets & Consulting GmbH auf BV Bayerische Vermögen GmbH

In der Sitzung des Aufsichtsrats am 17. Juli 2024 wurde die Verschmelzung der Lange Assets & Consulting GmbH ("LAC"), Hamburg, auf die BV Bayerische Vermögen GmbH beschlossen. Dieser Schritt wurde nach dem am 9. Juli 2024 durchgeführten Erwerb der Minderheitsbeteiligung in Höhe von 10 % an der LAC durch die LAIQON AG möglich.

Florian Barber wird neuer Bereichsvorstand Sales & Marketing ab 01.10.2024

Am 6. August 2024 veröffentlichte die LAIQON AG eine Corporate News über den Eintritt von Florian Barber als neuer Bereichsvorstand Sales & Marketing der LAIQON AG ab dem 1. Oktober 2024. Florian Barber war zuvor langjährig bei der DJE Kapital AG, Pullach, zunächst als Leiter Vertrieb Wholesale tätig. Als Head of Sales verantwortete er zuletzt die Betreuung und den Ausbau des Wholesale-/​ Retail- und institutionellen Geschäfts.

Barkapitalerhöhung growney

Am 6. August 2024 führte die LAIQON AG eine Barkapitalerhöhung bei der growney GmbH im Umfang von 500 TEUR durch. Die LAIQON AG baute damit ihre Beteiligung an der growney GmbH auf 75,9 % aus.

Hauptversammlung 2024

Die ordentliche Hauptversammlung der LAIQON AG zu den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2023 fand am 29. August 2024 in Hamburg statt. Mit einer Präsenz von rund 47 % des Grundkapitals wurden alle Beschlüsse zu den 10 beschlussfähigen Tagesordnungspunkten mit Zustimmungsquoten von bis zu 99,98 % gefasst. Unter Tagesordnungspunkt 7 wurde Herr Oliver Heine als Mitglied des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, wiedergewählt.

Zudem wurde ebenfalls unter Tagungsordnungspunkt 7 Herr Michael Schmidt als neues, weiteres Mitglied des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, gewählt.

Joachim Herz Stiftung neuer Ankerinvestor der LAIQON AG

Am 22. November 2024 kommunizierte die LAIQON AG durch eine Insiderinformation die Beteiligung der Joachim Herz Stiftung, Hamburg, als strategischer Investor an der LAIQON AG im Rahmen einer wertpapierprospektfreien Barkapitalerhöhung ohne Bezugsrecht unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024.

Das Engagement der Joachim Herz Stiftung zielt auf eine langfristige Investition in die Unternehmensentwicklung, das Wachstum und die kommunizierte Unternehmensstrategie der LAIQON AG.

Die Joachim Herz Stiftung übernahm über eines ihrer Investitionsvehikel im Rahmen der Privatplatzierung 2.100.000 neue Aktien der LAIQON AG zum Platzierungspreis von 6,00 EUR je neuer Aktie. Der Bruttomittelzufluss für die LAIQON AG aus der Barkapitalerhöhung belief sich auf 12,6 Mio. EUR.

Union Investment startet Vermögensverwaltung mit Künstlicher Intelligenz

Am 3. Dezember 2024 kommunizierte die LAIQON AG durch eine Corporate News den Start des Kooperationsproduktes "WertAnlage" von Union Investment und LAIC. Die Union Investment startete damit in Kooperation mit der LAIC Vermögensverwaltung GmbH eine der ersten Fondsvermögensverwaltungen auf Basis Künstlicher Intelligenz in Deutschland.

2.2.2 Hauptgeschäftssegmente

Der LAIQON-Konzern ist in den Wachstumsmärkten Asset Management, Wealth Management und Digital Wealth sowie Advisory tätig, die nach seiner Auffassung auch global gesehen als Wachstumsmärkte gelten. Der LAIQON-Konzern fokussiert sich dabei auf den DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) mit einem besonderen Fokus auf den deutschen Markt.

LAIQON Asset Management

Im Geschäftsfeld LAIQON Asset Management werden Kunden aktiv gemanagte Aktien-, Renten-, Misch- und Single-Hedgefonds mit einem klaren Fokus auf aktiven Alpha-Strategien angeboten. Darüber hinaus werden für institutionelle Investoren ausgewählte Spezialmandate verwaltet und betreut.

Die Finanzportfolioverwaltung im Geschäftssegment LAIQON Asset Management erbringen die SPSW Capital GmbH, Hamburg, und die MFI Asset Management GmbH, München. Ziel der von SPSW gemanagten Strategien ist es, mit einer fokussierten, wertorientierten und aktiven Anlagepolitik überdurchschnittliche Renditen bei einem optimierten Chance-Risiko-Verhältnis zu erzielen. Über die MFI Asset Management GmbH, München, erfolgt weitestgehend die klassische Verwaltung institutioneller Gelder vorwiegend in Form von individualisierten Spezialmandaten. Ein weiterer Teil umfasst Aktien- und Mischfonds. Beide Gesellschaften sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit einer Erlaubnis nach § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Kapitalverwaltungsgesellschaft der von der SPSW Capital GmbH verwalteten Sondervermögen ist die Universal Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main. Seit 2024 wird die SPSW Capital GmbH mit Hilfe eines Chief Sustainability Officers als Mitglied der Geschäftsführung in ihrer Nachhaltigkeitsumsetzung unterstützt. Im Hinblick auf die Spezialmandate der MFI Asset Management GmbH sind weitere Kapitalverwaltungsgesellschaften eingebunden. Zudem besteht eine Beteiligung des LAIQON-Konzerns in Höhe von 30 % an der Investmentboutique QC Partners GmbH, Frankfurt am Main. Die Gesellschaft bietet institutionellen Investoren Absolut Return-, Derivate- und Rentenstrategien an. Die Gesellschaft ist ebenfalls ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit einer Erlaubnis nach § 15 WpIG.

Die dem Geschäftsfeld LAIQON Asset Management zugeordneten Assets under Management belaufen sich zum 31. Dezember 2024 auf rund 4,1 Mrd. EUR (Vj.: 4,1 Mrd. EUR).

Insgesamt werden ca. 25 Publikumsfonds angeboten und mehr als 50 Spezialmandate betreut.

Aktiv gemanagte Publikumsfonds

Ein wesentliches Merkmal der verwalteten LAIQON Publikumsfonds ist das aktive Fondsmanagement. Das Fondsmanagementteam besitzt umfassende Kenntnisse sowohl im Kapitalmarkt als auch in der Unternehmenswelt. Die Wertschöpfung der Fonds resultiert dabei insbesondere durch das Engagement der Fondsmanager in der Begleitung ihrer Fondspositionen. Die Anlageentscheidungen basieren auf objektiven Unternehmenswerten, vor allem auf Cash Flow- basierten Bewertungen. Dabei wird grundsätzlich in substanzstarke, profitable Unternehmen investiert, deren Geschäftsmodelle, Märkte und das Management dem Fondsmanagerteam vertraut sind. Ein solches, mit höherem Zeitaufwand verbundenes, aktives Engagement ist effektiv nur im Rahmen von konzentrierten Portfolios möglich. Daher konzentrieren sich die Fondsmanager auf eine überschaubare Titelanzahl in den LAIQON Fonds. Dies erlaubt eine tiefgehende Analyse der Zielunternehmen und bietet im Ergebnis das Potenzial für deutlichen Mehrwert. Sämtliche Fondsmanager verfolgen ihre Fondsstrategien i. d. R. bereits seit Jahren und wurden für ihre Leistungen regelmäßig ausgezeichnet.

Spezialmandate

Über die MFI Asset Management GmbH erfolgt die klassische Verwaltung institutioneller Gelder vorwiegend in Form von hochgradig individualisierten Spezialmandaten. Die Spezialität der Investmentboutique ist die Fokussierung auf sogenannte asymmetrische Anlagestrategien. Dabei wird ein risikooptimierter Rentenansatz, eine taktische Asset Allokation, eine quantitative Asset Allokation und ein modular kombinierter Ansatz angeboten.

Nachhaltigkeitsmerkmale

Nach Auffassung des LAIQON-Konzerns kann die notwendige Transformation der Wirtschaft nur durch eine ziel- und zukunftsorientierte Analyse und Bewertung sowie eine ernsthafte, engagierte und konstruktive Begleitung der Unternehmen der Realwirtschaft durch professionelle Investoren erreicht werden. Die Strategie der SPSW Capital GmbH im Hinblick auf die Steuerung von Auswirkungen von Investitionsentscheidungen setzt daher nicht ausschließlich auf klassische, in der Regel vergangenheitsbezogene und statische ESG-Ansätze. Vielmehr werden passend zum jeweiligen Konzept der Publikumsfonds relevante und materielle Nachhaltigkeitsparameter, insbesondere in der Unternehmensanalyse und beim Risikomanagement, in den Investmentprozess integriert.

Bezogen auf die Fondsstrategien sollen die Strategien einzelner Fonds bestmöglich auf die vollumfängliche Berücksichtigung nachhaltiger Investitionen nach Art. 8/​9 der Offenlegungsverordnung SFDR ausgebaut werden. Zum 31. Dezember 2024 entsprechen 2 der 11 der IQ-basierten und aktiv im Vertrieb angebotenen Publikumsfonds Art. 9 der Offenlegungsverordnung SFDR. Weitere 4 Publikumsfonds entsprechen zudem Art. 8U gemäß Verbändekonzept des deutschen Zielmarkts für Nachhaltigkeitspräferenzen. Das heißt, sie verfügen über eine festgelegte Mindestquote nachhaltiger Investitionen, welche über Green Bonds, SBTIs oder SDGs abgebildet werden kann.

Bei den Spezialmandaten kann die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken über etablierte ESG-Datenanbieter beispielsweise über Ausschlüsse je nach Kundenpräferenz erfolgen.

LAIQON Wealth Management

Im Geschäftssegment LAIQON Wealth Management erfolgt eine ganzheitliche und persönliche Vermögensverwaltung für vermögende und institutionelle Kunden sowie für Stiftungen und Family Offices.

Zum Geschäftssegment LAIQON Wealth Management gehört der Vermögensverwalter BV Bayerische Vermögen GmbH. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte die Verschmelzung der Lange Assets & Consulting GmbH auf die BV Bayerische Vermögen GmbH. Dieser Schritt erfolgte vor dem Hintergrund, dass die beiden Gesellschaften des LAIQON-Konzerns, die jeweils vergleichbar im Wesentlichen im Bereich der klassischen, individuellen Vermögensverwaltung tätig sind, unter einer juristischen Person zusammengefasst werden sollten. Durch die Verschmelzung wurden u. a. Synergien geschaffen sowie Kosten reduziert, beispielsweise durch den Wegfall der § 15 WpIG-Erlaubnis der Lange Assets & Consulting GmbH, die zukünftig nur noch von der BV Bayerische Vermögen GmbH geführt wird. Die Gesellschaft ist zudem Mitglied im VuV - Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister erfolgte am 22. August 2024. Zudem erfolgt eine unabhängige spezialisierte Allokationsberatung für Kapitalanlagen institutioneller Anleger durch die m + c Asset Allocation GmbH. Weiterhin besteht eine Beteiligung in Höhe von 25 % an der meine Bayerische Vermögen GmbH. Die Gesellschaft ist ein Joint Venture der LAIQON AG und der meine Volksbank Raiffeisenbank eG (mVBRB), Rosenheim.

Die dem Geschäftssegment LAIQON Wealth Management zugeordneten AuM belaufen sich zum 31. Dezember 2024 auf rund 1,7 Mrd. EUR. (Vj.: 1,5 Mrd. EUR).

Standardisierte Lösungen

Durch eine voll umfassende persönliche Betreuung bzw. Beratung werden über die BV Bayerische Vermögen GmbH ganzheitliche, übergreifende Vermögenskonzepte entwickelt und umgesetzt. Dabei werden sowohl standardisierte defensive, ausgewogene und dynamische als auch vollständig individuelle Strategien für Mandanten angeboten. Der Investmentansatz der standardisierten Lösungen deckt eine breite Palette von Anlageklassen ab. Innerhalb der Asset-Klassen Aktien, Renten, alternative Anlagen und Liquidität werden eine Vielzahl an Sub-Segmenten genutzt, um eine möglichst breit diversifizierte Gesamtallokation sicherzustellen. Aus der Herleitung der Risikoeigenschaften und den Diversifikationspotenzialen der einzelnen Anlageklassen wird dabei die strategische Allokation des Portfolios abgeleitet. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die taktische Asset Allokation. Hierbei wird indikatorenbasiert auf verschiedene Marktgegebenheiten reagiert. Die Bewertung des Marktes findet unter anderem auf Basis von Trendindikatoren, Branchenrotation oder auch sogenanntem Sentiment statt.

Individual-Lösungen

Im Bereich der Individuallösungen ist es das Ziel, hochvermögenden Privatpersonen und Institutionen eine ganzheitliche Vermögensbetreuung anzubieten und im Einklang mit den Mandantenzielen kontinuierlich zu optimieren. Durch die Verschmelzung mit der LAC auf die BV Bayerische Vermögen GmbH wurde deren aufgebaute Kompetenz im Rahmen der Betreuung von Family Office Mandaten ebenfalls ergänzend in die Gesellschaft eingebracht. Über die m+c Asset Allocation GmbH werden zudem institutionellen Anlegern, Family Offices, Banken und Asset Managern maßgeschneiderte Beratungskonzepte zur Steuerung ihrer Kapitalanlagen angeboten. Als spezialisierte Allokationsberatung liegt die Kernkompetenz in der strategischen wie taktischen Asset Allokation, sowie einer marktphasenabhängigen individuellen Managerauswahl und einem zielgerichteten Monitoring.

Nachhaltigkeitsmerkmale

Im Wealth Management ist es dem LAIQON-Konzern zudem wichtig, Kunden für die Fragestellungen der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren und die möglichen Chancen und Risiken auf Mandatsebene zu diskutieren. Zielbild für 2025 im Bereich LAIQON Wealth Management ist eine umfassendere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen je nach Kundenanforderung.

LAIQON Digital Wealth

Im Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth werden über das WealthTech LAIC und das FinTech growney GmbH digitale und risikooptimierte Anlagelösungen für Privatanleger und institutionelle Kunden angeboten.

Das WealthTech LAIC ist als Teilkonzern des LAIQON-Konzerns organisiert. Der LAIC-Teilkonzern setzt sich zusammen aus der LAIC Capital GmbH als Zwischenholding und deren Tochtergesellschaften, der LAIC Intelligence GmbH, der LAIC Vermögensverwaltung GmbH und der V:KI GmbH. Als Vermögensverwalter erbringt die LAIC Vermögensverwaltung GmbH die Finanzportfolioverwaltung und verfügt über die Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 15 WpIG. Sie ist zudem Mitglied im VuV - Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. Das FinTech growney GmbH, an dem die LAIQON AG zu 75,9 % beteiligt ist, erbringt ebenfalls die Finanzportfolioverwaltung und besitzt die Erlaubnis gemäß § 15 WpIG.

Zum Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth gehört zudem die LAIQON Token GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Betreuung von Unternehmen bei der Ausgabe (tokenisierter) Finanzinstrumente.

Die dem Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth zugeordneten AuM belaufen sich zum 31. Dezember 2024 auf rund 0,7 Mrd. EUR (Vj.: 0,6 Mrd. EUR).

Das WealthTech LAIC bietet digitale und risikooptimierte Anlagelösungen zur Portfoliooptimierung auf Basis eines eigenentwickelten, auf künstlicher Intelligenz basierenden Systems (LAIC ADVISOR ® ) für Privatanleger und institutionelle Kunden an. Es ist in der Lage, aus einem großen Daten-Universum von mehr als 12.000 Investmentfonds, mehr als 3.000 ETFs und rund 5.000 Aktien sowie einer großen Kurs-, Makro-, ESG- und NLP Datenbank individuelle Portfolios zu strukturieren, zu bewerten und je nach Marktlage und Kundenpräferenz zeitgleich anzupassen. Der Kunde hat so die Möglichkeit, sich sein individuelles Portfolio stark personalisiert zusammenzustellen. In der Portfoliosteuerung werden dabei unter anderem Neuronale Netze eingesetzt, die die Unsicherheit systematisch berücksichtigen und eine robuste Renditeprognose ermöglichen sollen.

Das Produktangebot des WealthTech LAIC beinhaltet Individualdepots, Aktien- und Mischfonds für private als auch institutionelle Anleger sowie fondsgebundene, steuerlich geförderte Rentenversicherungen. Momentan werden fünf KI-Fonds, drei Mischfonds sowie zwei Aktienfonds gemanagt. Bei beiden KI gesteuerten Aktienfonds, die jeweils für europäische und amerikanische Aktien eine robuste Aktienstrategie und die Erzielung einer Überrendite gegenüber der jeweiligen Benchmark anstreben, wird ein klarer Fokus auf CO 2 -Emissionsreduktion gesetzt. Beide Fonds sind als Art. 9 der Offenlegungsverordnung SFDR eingestuft. Es werden weitere Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt und sogleich nachhaltige Investitionen von mindestens 80 % angestrebt.

Mit dem Kooperationsprodukt "WertAnlage" startete die Union Investment im Dezember 2024 eine der ersten Fondsvermögensverwaltungen für Künstliche Intelligenz in Deutschland. In Kooperation mit der LAIC Vermögensverwaltung wurde mit der "WertAnlage" eine Lösung geschaffen, die im Investmentprozess menschliche Kompetenz mit KI kombiniert. Geeignet ist WertAnlage für vermögende Privatkunden. Dabei wählt der Anleger eines aus fünf klassischen oder eines aus fünf Portfolios mit Nachhaltigkeitsmerkmalen aus, die über verschieden hohe Aktienquoten verfügen. Darüber hinaus können verschiedene Anlageschwerpunkte wie Regionen, Alternative Anlagen oder Themen kombiniert werden. Anhand dieser Kombinationsmöglichkeiten sind insgesamt über 2.600 unterschiedliche Allokationen möglich. Nachdem der Anleger zusammen mit dem Berater der genossenschaftlichen Bank die Ausrichtung des Portfolios festgelegt hat, erstellt das Wealth Tech LAIC das Portfolio. Dieses ist unter Chancen- und Risikoaspekten optimiert und besteht zu rund 30 % aus Fonds von Union Investment sowie zu circa 20 % aus Fonds der LAIQON-Gruppe. Die verbleibenden rund 50 % werden in Fonds anderer Anbieter, in Indexfonds (ETF) und mittels Exchange Traded Commodities (ETC) in Gold und Industriemetalle angelegt. Einzelwerte sind ausgeschlossen.

Im Geschäftsjahr 2024 stellte u. a. die LAIC Intelligence GmbH für die innovative LAIC-KI einen Antrag für eine Forschungszulage nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung des algorithmischen Kerns für eine Suite für hoch individualisiertes und nachhaltiges Investieren u. a. mit einem KI-Cluster mit selbstlernenden Bayesianischen Neuronalen Netzen. Mit Bescheid vom 10. Dezember 2024 wurde der Gesellschaft durch das Bundesministerium für Forschung und Bildung bescheinigt, dass das Vorhaben ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist und mit maximal TEUR 928 für die Jahre 2020 bis 2024 gefördert wird. Eine zusätzliche Förderung in den Folgejahren ist sehr wahrscheinlich.

Die growney GmbH ist einer der größten digitalen Vermögensverwalter Deutschlands. Mit seiner Geldanlage-Plattform verwaltet das 2014 gegründete FinTech vor allem Geld für Privatkunden und vermittelt Tages- sowie Festgelder. Die Anlagestrategien umfassen 13 verschiedene ETF-Strategien, mit denen in bis zu 5.000 Aktien und Anleihen aus mehr als 40 Ländern investiert wird. Die Strategien bilden verschiedene Risikoklassen ab, vom Euro-Geldmarkt-Portfolio bis zu einem 100 %igen Aktien-Investment. Zum Leistungsangebot gehört auch die ständige Überwachung und das automatische Rebalancing der Geldanlagen.

Darüber hinaus kooperiert growney mit großen Versicherungen und Maklerpools. Für die steueroptimierte Altersvorsorge mit einer Rentenversicherung konnte growney einen der größten europäischen Lebensversicherer als Partner gewinnen. Im Versicherungsmantel werden dabei ausschließlich ETF-basierte Anlagestrategien von growney angeboten.

LAIQON Group

Im Geschäftssegment LAIQON Group sind im Wesentlichen die administrativen Prozesse des LAIQON-Konzerns sowie die Vertriebsaktivitäten gebündelt. Durch die Veräußerung der geschlossenen Bestandsfonds in 2023, sind noch zwei aktive Immobilien-Fonds im Group-Segment enthalten. Zum 31. Dezember 2024 managte das Immobilienteam diese zwei aktiven Fonds mit in Deutschland (Bremen) und den Niederlanden (Den Haag) liegenden Büroimmobilien.

Die Vertriebsaktivitäten des LAIQON-Konzerns werden neben der LAIC Vermögensverwaltung GmbH gegenwärtig im Wesentlichen über die LAIQON Solutions GmbH gesteuert. Die LAIQON Solutions GmbH übernimmt dabei die zentrale Abwicklung, Koordination und Steuerung des Vertriebs des LAIQON-Konzerns in Form des Vertriebs an Privatkunden über Partner- und Drittvertriebe sowie des Vertriebs an institutionelle Kunden.

2.3. Zielerreichung und Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

In einem volatilen Kapitalmarktumfeld setzte die LAIQON AG ihre Strategie "GROWTH 25" weiter um. Dabei wurden folgende wesentliche Meilensteine erreicht:

Joachim Herz Stiftung als neuer Ankerinvestor

Ein wesentlicher Meilenstein im Geschäftsjahr 2024 war die Beteiligung der Hamburger Joachim Herz Stiftung als strategischer Investor im Rahmen einer Barkapitalerhöhung ohne Bezugsrecht. Die renommierte Stiftung ist nach Durchführung der Barkapitalerhöhung mit 9,93 % am Grundkapital der LAIQON AG beteiligt und damit neuer Ankerinvestor der Gesellschaft.

Damit setzt die LAIQON AG das auf der ordentlichen Hauptversammlung 2024 formulierte Ziel um, einen langfristigen strategischen Investor und Partner zu gewinnen. Dieser soll allerdings nicht nur die Wachstumsstrategie des Konzerns unterstützen, sondern auch dessen Verständnis von modernem und innovativem Asset- und Wealth-Management teilen.

Das Engagement der Joachim Herz Stiftung zielt auf eine langfristige Investition in die Unternehmensentwicklung, das Wachstum und die kommunizierte Unternehmensstrategie der Gesellschaft. Zentrales Ziel der Partnerschaft ist die Entwicklung von Innovationen, im Fokus stehen dabei die drei Megatrends Digitalisierung 4.0, KI-Nutzerzentrierung und Nachhaltigkeit der Finanzbranche als Basis für den USP des LAIQON-Konzerns.

Implementierung von Vertriebskanälen und Start neuer Partnerschaften

Der LAIQON-Konzern kann seinen Vertriebspartnern ein vielfältiges Produktportfolio anbieten. Dies trägt zu einer hohen künftigen Skalierung des Geschäftsmodells des LAIQON-Konzerns bei.

In 2024 konnten weitere Vertriebspartnerschaften, insbesondere mit der Genossenschaftlichen FinanzGruppe gestartet werden. Ein weiterer entscheidender Meilenstein im Geschäftsjahr 2024 und für die weitere Umsetzung der Strategie "GROWTH 25" war der Start der Kooperation zur Nutzung der LAIC-KI mit der Union Investment mit dem Kooperationsprodukt "WertAnlage", eine neuartige fondsbasierte individuelle Vermögensverwaltung ("iFVV-Produkt") für gehobene Betreuungskunden der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Union Investment hat sehr schnell erkannt, welche Vorteile der Einsatz von KI in der Vermögensverwaltung bietet. Entlang ihrer Vorgaben wurde das Kooperationsprodukt " WertAnlage" mit der LAIC Vermögensverwaltung GmbH entwickelt. Kunden und Berater der Genossenschaftlichen FinanzGruppe können sich mit der "WertAnlage" aus einer Vielzahl möglicher Gestaltungsoptionen ein Portfolio zusammenstellen, das zu den jeweiligen persönlichen Präferenzen der Anleger passt. Die "WertAnlage" nutzt dabei zum einen die technischen Möglichkeiten der LAIQON DAP 4.0 in Form von digitalen Abschlusstrecken und zum anderen die KI des LAIC ADVISORs ® als ausgelagerte Finanzportfolioverwaltung sowie für die Unterstützung des Berichtswesens.

Ein weiterer Meilenstein war der Ausbau der neuen, innovativen Vermögensverwaltung meine Bayerische Vermögen GmbH, deren Marktstart bereits im Dezember 2023 erfolgte. Das Joint Venture mit der mVBRB Rosenheim, die meine Volksbank Raiffeisenbank eG, ist deren neue Wealth Management Unit. Für sie bietet die meine Bayerische Vermögen mit einem eigenen Stamm erfahrener Vermögensberater eine komplette individuelle Vermögensverwaltung sowie ein KI-Vermögensmanagement für gehobene und vermögende Privatkunden an. Dabei arbeitet das Joint Venture vollständig auf der aufgebauten Plattform des LAIQON-Konzerns.

Innovationsfähigkeit

Ein durch die Rahmenbedingungen stattfindender Umbruch der Finanz märkte erfordert eine permanente Anpassung der Strategien und Geschäftsmodelle. Zudem müssen dauerhaft Innovationen geliefert werden, um in diesem zunehmend dynamischen Umfeld erfolgreich zu sein. Der LAIQON-Konzern ist sich dessen bewusst und hat dafür beispielsweise mit dem LAIC ADVISOR ® eine seiner Auffassung nach im deutschen Markt einzigartige Kompetenz in der KI-gesteuerten Portfoliosteuerung aufgebaut. Alleinstellungsmerkmale sind dabei neben den Portfoliolösungen auch die White Label-Fähigkeit, die von der Onboarding-Strecke über Partner- Services bis zur individuell gestalteten Kunden-App und dem Berichtswesen reicht. Zur Sicherstellung dieses Wettbewerbsvorsprunges, der insbesondere bei großen Finanzpartnern Marktzugänge eröffnen soll, wird nicht nur laufend das KI-gestützte Portfoliomanagement optimiert, sondern weitere UX-Applikationen entwickelt, wie beispielsweise das LAIC-GPT, ein Sprachmodul mit dem Kapitalmarkt-sowie individuelle Depotanfragen von Anlegern direkt beantwortet werden können.

AuM-Anstieg auf 6,5 Mrd. EUR

Das organische Wachstum bei Kunden und Assets wurde auch im Geschäftsjahr 2024 fortgesetzt. Die Assets under Management (AuM) des LAIQON-Konzerns stiegen zum 31. Dezember 2024 in den Geschäftssegmenten LAIQON Asset Management, LAIQON Wealth Management und LAIQON Digital Wealth auf 6,5 Mrd. EUR (2023: 6,1 Mrd. EUR). Im Geschäftssegment LAIQON Asset Management werden dabei rund 4,1 Mrd. EUR, im Geschäftssegment LAIQON Wealth Management rund 1,7 Mrd. EUR und im Geschäfts segment LAIQON Digital Wealth rund 0,7 Mrd. EUR für Kunden verwaltet. Die gesamten AuM des LAIQON-Konzerns stiegen damit in einem volatilen Kapitalmarktumfeld organisch um weitere 400 Mio. EUR im laufenden Geschäftsjahr. Dies entspricht einem Anstieg der AuM von über 6,5 % gegenüber dem 31. Dezember 2023.

Umsatzerlösanstieg auf 31 Mio. EUR

Insgesamt erwirtschaftete der LAIQON-Konzern im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 31,0 Mio. EUR (Vj.: 30,7 Mio. EUR). Auch im Geschäftsjahr 2024 konnte der LAIQON-Konzern wie im Vorjahr keine nennenswerten Performance Fees abrechnen.

Die Umsatzerlöse erhöhten sich dabei in allen drei operativen Geschäftssegmenten des LAIQON-Konzerns. Im Geschäftssegment LAIQON Asset Management stiegen die Umsatzerlöse um rund 3 % (2024: Umsatzerlöse 15,7 Mio. EUR, Vj.: 15,3 Mio. EUR), im Geschäftssegment LAIQON Wealth Management um rund 16 % (2024: Umsatzerlöse 8,3 Mio. EUR, Vj.: 7,2 Mio. EUR) und im Geschäftssegment LAIQON Digital Wealth um rund 73 % (2024: Umsatzerlöse 3,9 Mio. EUR, Vj.: 2,2 Mio. EUR). Im Geschäftssegment LAIQON Group sanken die Umsatzerlöse um rund 49 % (2024: Umsatzerlöse 3,1 Mio. EUR, Vj.: 6,1 Mio. EUR) wesentlich aufgrund des Verkaufs eines Großteils der Fondsgesellschaften aus dem ehemaligen Bestandsgeschäft der geschlossenen Fonds (siehe auch 3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage).

EBITDA: Verbesserung auf -3,8 Mio. EUR

Die eingeleiteten Wachstumsinitiativen mit "GROWTH 25" und die damit verbundenen Skalierungseffekte führten darüber hinaus zu einer Verbesserung des operativen Ergebnisses. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum verbesserte sich das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibung und Amortisation (EBITDA) auf -3,8 Mio. EUR (Vj.: -7,3 Mio. EUR bereinigt um einmalige Erträge aus dem Bestandsgeschäft; Vj.: reported -4,7 Mio. EUR) (siehe auch 3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage).

3 Ertrags-, Vermögensund Finanzlage

3.1 Ertragslage

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in TEUR 2024 2023
Umsatzerlöse 1 31.003 30.746
Bezogene Leistungen -4.640 -5.941
Personalaufwand 2 -19.908 -20.226
Sonstiges betriebliches Ergebnis 3 -10.273 -8.658
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen - -614
Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) -3.819 -4.692
Abschreibungen und Wertminderungen 4 -6.489 -6.386
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -10.307 -11.079
Finanzergebnis 5 -2.512 -8.889
Ergebnis vor Steuern (EBT) -12.819 -19.968
Ertragsteuern 6 4.863 7.094
Konzernperiodenergebnis -7.956 -12.874
davon den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernperiodenergebnis -325 -552
davon den LAIQON-Aktionären zurechenbares Konzernperiodenergebnis -7.631 -12.322
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in TEUR 2024 2023
Asset Management 15.709 15.282
Wealth Management 8.271 7.161
Digital Wealth 3.919 2.213
Group 3.105 6.089
Umsatzerlöse 7 31.003 30.746

1 Die Umsatzerlöse entsprechen mit 31.003 TEUR in Summe in etwa dem Vorjahresniveau. Im Vorjahr waren allerdings einmalige Umsätze aus dem bereits veräußerten Bestandsgeschäft in Höhe von ca 2.300 TEUR enthalten. Die Umsatzerlöse bestehen insbesondere aus Management-Vergütungen für verwaltete Publikumsfonds und Spezialmandante sowie aus Gebühren für Vermögensverwaltung. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt ca 2,3 Mio EUR variable Vergütungen (Performance Fees) vereinnahmt (Vj.: 1,0 Mio EUR).

2 Der Personalaufwand ist mit 19.908 TEUR im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Im Geschäftsjahr sind ca. 550 TEUR einmalige Aufwendungen aus der Umstrukturierung des Vertriebsteams enthalten. Insgesamt entfällt der Personalaufwand zu ca. 66 % auf Fixgehälter (Vj.: 71 %), zu ca. 22 % auf variable Gehälter (Vj.: 17 %) und zu ca. 12 % auf gesetzliche, soziale und sonstige Aufwendungen (Vj.: 12 %).

3 Das sonstige betriebliche Ergebnis liegt mit -10.273 TEUR unterhalb des Vorjahres. Im Vorjahr waren allerdings einmalige Erträge aus Entkonsolidierung in Höhe von 2.150 TEUR sowie Erträge aus der Veräußerung des Bestandsgeschäfts enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind insgesamt rückläufig und entfallen im Wesentlichen auf Kosten für Lizenzen und IT (3,4 Mio. EUR; Vj.: 3,6 Mio. EUR), Rechts- und Beratungskosten (2,4 Mio. EUR; Vj.: 3,3 Mio. EUR) und Kosten für Sales und Marketing (1,2 Mio. EUR; Vj.: 1,4 Mio. EUR).

4 Die Abschreibungen sind zum Vorjahr leicht auf 6.489 EUR gestiegen. Enthalten sind insbesondere Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Mietverhältnissen (1.9 Mio. EUR; Vj.: 1,9 Mio. EUR) so wie Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmensakquisitionen (insbesondere Kundenstämme) (3,2 Mio. EUR; Vj.: 3,2 Mio. EUR).

5 Das Finanzergebnis wurde deutlich auf -2.512 TEUR verbessert. Im Vorjahr waren insbesondere einmalige Belastungen aus Aufwertungen von Kaufpreisverbindlichkeiten enthalten. Das Finanzergebnis enthält weiterhin Zinsaufwendungen für Wandelschuldverschreibungen (2,5 Mio. EUR; Vj.: 1,8 Mio. EUR) sowie Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Mietverbindlichkeiten (0,6 Mio. EUR; Vj.: 0,6 Mio. EUR).

6 Die Ertragsteuern beinhalten insbesondere Erträge aus der Bildung von latenten Steuern auf Verlustvorträge. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft werden Gewinne aus den Segmentgesellschaften mit dem Verlustvortrag der LAIQON AG verrechnet. Im Konzern fallen daher nur im sehr geringen Maße Steueraufwendungen an.

Im Ergebnis konnten sowohl das EBITDA als auch das den LAIQON-Aktionären zurechnenbare Konzernperiodenergebnis zum Vorjahr verbessert werden.

7 Die Umsatzerlöse konnten in allen operativen Geschäftssegmenten gesteigert werden.

Im Segment Asset Management führten steigende Performance Fees und ein leichter Ansteig der AuM zu einer Umsatzsteigerung von ca. 3 %.

Im Segment Wealth Management konnte durch Kundenwachstum und Performance Fees ein Umsatzantieg von ca. 16 % erzielt werden.

Im Segment Digital Wealth sind die Umsatzerlöse um ca. 78 % gestiegen. Im Geschäftsjahr sind erste Umsätze aus Vergütungen für erreichte Projektmeilensteine aus Kooperationsprojekten in Höhe von 1,5 Mio. EUR verreinnahmt worden.

Im Group-Segment sind die Umsatzerlöse um ca 49 % zurückgegangen. Im Vorjahr waren hier noch ca. 2,3 Mio. EUR einmalige Umsätze enthalten. Die Umsätze im Geschäftsjahr setzen sich zusammen aus ca. 1,9 Mio. EUR Vertriebsprovisionen so wie ca. 1,3 Mio. EUR rückläufigen Umsätzen insbesondere aus Treuhandverträgen.

Insgesamt konnte der Anstieg der laufenden Umsätze den Rückgang der Einmalumsätze aus dem Vorjahr kompensieren.

3.2 Vermögenslage

Aktiva

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in TEUR 2024 2023
Sachanlagen 1 11.569 13.202
Immaterielle Vermögenswerte 2 85.920 87.214
Finanzanlagen 1.660 2.593
Latente Steuererstattungsansprüche * 3 9.898 5.228
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 4 12.155 12.065
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente 5 13.653 7.139
Bilanzsumme 134.854 127.441

Passiva

in TEUR 2024 2023
Konzerneigenkapital 5 81.015 54.677
Latente Steuerverbindlichkeiten * 3 70 494
Finanzschulden 6 33.839 38.346
Kaufpreisverbindlichkeiten 7 10.465 15.087
Übrige Verbindlichkeiten 9.465 18.836
Bilanzsumme 134.854 127.441
Eigenkapitalquote 60,1% 42,9 %

* Für das Vorjahr erfolgt eine Saldierung der latenten Steueransprüche und latenten Steuerverbindlichkeiten.

1 Die Sachanlagen enthalten im Wesentlichen aktivierte Nutzungsrechte aus Mietverhältnissen in Höhe von ca 9,2 Mio. EUR (Vj.: 10,4 Mio. EUR). Diese entfallen insbesondere auf die Büroimmobilien in Hamburg und München. Desweiteren sind in den Sachanlagen ca. 2,3 Mio. EUR Büroeinrichtungen, Mieter einbauten und sonstige Geschäftsausstattungen enthalten. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen betragen im Geschäftsjahr ca. 2,4 Mio. EUR (Vj.: 2,5 Mio. EUR).

2 In den immateriellen Vermögenswerten sind Geschäfts- und Firmenwerte von insgesamt 34,3 Mio. EUR enthalten. Weiterhin bestehen im Rahmen von Unternehmenserwerben bilanzierte Kundenbeziehungen in Höhe von 45,4 Mio EUR (Vj.: 48,3 Mio. EUR). Durch planmäßie Abschreibungen haben diese um ca. 2,9 Mio. EUR abgenommen.

3 Für Verlustvorträge wird im Rahmen der Business Planung ein Steuervorteil in den nächsten Jahren angenommen. Zur Abbildung des Steuervorteils werden im Konzern aktive latente Steuern gebildet. Aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz ergeben sich gegenläufige latente Steuerverbindlichkeiten. Der LAIQON-Konzern saldiert diese Steuerforderungen und -verbindlichkeiten so weit möglich und sachgerecht ab dem Geschäftsjahr 2024. Die Vorjahreszahlen werden entsprechend um die Saldierung angepasst. Dadurch steigt auch die Eigenkapitalquote des Vorjahres.

4 Forderungen und sonstige Vermögenswerte enthalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen so wie sonstige Forderungen aus Kautionen, Vorauszahlungen oder Steuererstattungen.

5 Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 91 % auf 13,7 Mio. EUR erhöht. Positiv haben sich insbesondere die durchgeführten Barkapitalerhöhungen ausgewirkt. Das Konzerneigenkapital ist in Folge der Kapitalerhöhungen ebenfalls stark gestiegen. Insgesamt stieg das gezeichnete Kapital und damit die Anzahl der Aktien von 17.493.698 auf 21.139.818. Neben den Kapitalerhöhungen wirkte sich die teilweise Wandlung der Wandelschuldverschreibung 20/​24 positiv auf die Kapitalrücklage aus. Außerdem führte die Veräußerung der LAIC-Token-Gesellschaften zu einer Umgliederungen aus den langfristigen Schulden in die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital in Höhe von 9,9 Mio. EUR.

6 Die Finanzschulden enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten aus der Wandelschuldverschreibung 23/​27 in Höhe von 4,7 Mio. EUR (Vj.: 4,6 Mio. EUR) und aus der Wandelschuldverschreibung 23/​28 in Höhe von 18,3 Mio EUR (Vj.: 18,0 Mio. EUR). Außerdem sind korrespondierend zu den Nutzungsrechten Verbindlichkeiten zu den hauptsächlich langfristigen Mietverhältnissen in Höhe von 9,6 Mio. EUR (Vj.: 10,7 Mio. EUR) enthalten.

7 Variable Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben wurden im Geschäftsjahr durch Tilgungen und Neubewertungen auf 10,5 Mio. EUR weiter reduziert.

Im Ergebnis konnte die Eigenkapitalbasis (einschließlich Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) so wie die liquiden Mittel weiter gestärkt werden, wodurch die Eigenkapitalquote von 42,9 % im Vorjahr auf 60,1 % gestiegen ist.

3.3 Finanzlage

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in TEUR 2024 2023
Konzernergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen -7.956 -12.874
Zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen 1 6.150 4.787
Veränderung des Working Capital 247 -3.192
Erhaltene Ausschüttungen und Dividenden 41 1.864
Erhaltene sowie gezahlte Zinsen 2 -1.789 -1.320
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -3.308 -10.735
Cashflow aus Investitionstätigkeit 3 -2.614 -1.315
Tilgung von Kaufpreisverbindlichkeiten 4 -7.178 -8.813
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 5 18.400 -
Einzahlungen aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen - 25.000
Tilgung von Finanzschulden 6 -2.870 -7.555
Sonstige Veränderungen aus Finanzierungstätigkeit 4.084 -200
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 12.436 8.813
Nettomittelzu-/​-abfluss 6.514 -3.236
Zahlungsmittel am Beginn der Periode 7 7.139 10.375
Zahlungsmittel am Ende der Periode 13.653 7.139

1 Ausgehend vom Konzernperiodenergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen werden die erfolgswirksamen aber nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle hinzugerechnet. Im Wesentlichen sind hier Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von insgesamt 6.488 TEUR enthalten.

2 Für die Wandelschuldverschreibung 2023/​27 mit einem Emmissionsvolumen von 5 Mio. EUR (6,5 %) und die Wandelschuldverschreibung 2023/​28 mit einem Emmissionsvolumen von 20 Mio. EUR (7 %) sind habljährliche Kupon-Zinsen zu zahlen. Teilweise Wandlungen vor der Endfälligkeit hätten eine Reduktion der Zinszahlungen zur Folge. Der zusätzliche Zinsaufwand für Wandelschuldverschreibungen (siehe 3.1 Ertragslage) ergibt sich aus der Effektivverzinsung. Weitere wesentliche Zinszahlungen sind im Konzern nicht angefallen.

3 Der Cashflow aus Investitionstätigkeit besteht im Wesentlichen aus Investitionen in die Erstellung von Software wie die Entwicklung des LAIC ADVISOR ® oder digitaler Onboardingstrecken durch eigene Mitarbeiter oder Dienstleister. Außerdem ist der Kaufpreis für den Erwerb der 30 % Beteiligung an QC Partners GmbH enthalten. Ferner wurden geringe laufende Investitionen in Sachanlage wie Büroausstattungen getätigt.

4 Die variablen Kaufpreisverbindlichkeiten für vergangene Unternehmensakquisitionen (SPSW Capital GmbH, Lange Assets & Consulting GmbH, BV-Gruppe) konnten durch Tilgungen im Geschäftsjahr weiter reduziert werden. In der Bilanz werden als erwarteter Barwert noch zu leistender Kaufpreisverbindlichkeiten insgesamt 10,5 Mio. EUR angesetzt, die über die nächsten drei Jahre zu zahlen sind.

5 Im Geschäftsjahr wurden zwei Barkapitalerhöhungen durchgeführt (siehe Kapitel 2.2 Geschäftsverlauf). Dem Konzern flossen dabei insgesamt liquide Mittel in Höhe von 18.400 TEUR vor Emmissionskosten zu.

6 Die Tilgungen von Finanzschulden enthalten den Rückzahlungsbetrag der teilweise gewandelten Wandelschuldverschreibung 20/​24 in Höhe von 1.050 TEUR. Außerdem sind Tilgungen von Mietverbindlichkeiten in Höhe von 1,8 Mio. EUR enthalten.

7 Insgesamt konnten so die liquiden Mittel des Konzerns zum Bilanzsichtag deutlich um 91 % gesteigert werden, sodass der Konzern für die weiteren Wachstumsinvestitionen im Geschäftsjahr 2025 ausfinanziert ist.

4 Mitarbeiterbericht

Den Mitarbeitenden des LAIQON-Konzerns kommt ein sehr hoher Stellenwert zu. Diese sind der Kern des Unternehmens und ihr wichtigstes Gut. Die fachliche Eignung, Leistungsfähigkeit, Loyalität und die positive Einstellung der Mitarbeitenden sind wichtige Faktoren für den Geschäftserfolg und das Erreichen der Wachstumsziele des Unternehmens.

Zum 31. Dezember 2024 waren im LAIQON-Konzern einschließlich der Beschäftigten der Bayerische-Vermögen-Gruppe und growney 154 Personen (Vj.: 160) beschäftigt (Anzahl ohne Vorstand, Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit, Auszubildende und Aushilfskräfte). Das Durchschnittsalter beträgt 43,5 Jahre. Rund 75 % der Beschäftigten sind Männer, rund 25 % sind Frauen.

Der LAIQON-Konzern ermöglicht jungen und engagierten Menschen u. a. durch das Angebot von Praktika oder durch Anstellungen als Werkstudentinnen und Werkstudenten den Einstieg in das Berufsleben. Häufig erwachsen hieraus erste Festanstellungen nach dem erfolgreich absolvierten Studium. Die vormaligen Werkstudentinnen und Werkstudenten, Praktikantinnen und Praktikanten haben den Vorteil, dass Sie mit dem LAIQON-Konzern unserer Ansicht nach einen verlässlichen Arbeitgeber und Partner für den Berufseinstieg an der Seite haben, der mit vielen Vorteilen und Benefits einen lukrativen ersten Arbeitsplatz bietet. Für beide Seiten besteht der Vorteil, das Unternehmen und neue Mitarbeitende sich bereits kennen, die internen Strukturen, Arbeitsabläufe und Netzwerke des Unternehmens bekannt sind und so der Start in den ersten Job viel schneller und erfolgreicher erfolgt.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten in der Stabsabteilung People & Culture im Geschäftsjahr 2024 war abermals die Gewinnung von weiterem qualifizierten Fachpersonal. Herauszustellen ist hier die Einstellung und Anbindung eines neuen Sales-Teams bei der Tochtergesellschaft LAIQON Solutions GmbH, wodurch sich die Anzahl der Mitarbeitenden in Verbindung mit einer Neuausrichtung in diesem Team verdoppelte. Der LAIQON-Konzern agiert in einem starken nationalen und internationalen Wettbewerb. Umso mehr ist das Unternehmen auf qualifizierte, kompetente und engagierte Mitarbeitende angewiesen - dies ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft.

Darüber hinaus achtet der LAIQON-Konzern insbesondere auf eine partnerschaftliche Personalpolitik, die die individuellen Interessen der Beschäftigten mit einbezieht. Dazu zählen neben einer attraktiven Vergütung u. a. flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, mobil vom Wohnort zu arbeiten. Durch die Regelungen zum mobilen Arbeiten trägt der Arbeitgeber dazu bei, dass die Beschäftigten weniger Emissionen auf dem Weg zur Arbeit freisetzen, ein sozialverträgliches Zeitmanagement (Work-Life-Balance) geschaffen wird und damit die Arbeitgeberattraktivität weiter gesteigert wird.

Die Mitarbeitenden des LAIQON-Konzerns werden mit fixen und variablen Gehaltsbestandteilen vergütet. Die variablen Vergütungen orientieren sich dabei sowohl an Unternehmenszielen als auch an individuell vereinbarten Zielen. Bestimmten Mitarbeitenden des LAIQON-Konzerns wird zusätzlich die Teilnahme an einem Aktienoptionsprogramm gewährt.

Die Mitglieder des Vorstands erhalten neben fixen Gehaltsbestandteilen eine variable Vergütung, die auf der persönlichen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds und der Entwicklung des LAIQON-Konzerns basiert. Die variable Vergütung ist durch eine Maximalbetragsregelung begrenzt. Zudem wird einem Vorstandsmitglied die Teilnahme an einem Phantom Stock Plan gewährt.

Im Jahr 2024 war weiterhin die Integration der in den Vorjahren erworbenen Tochtergesellschaften im Hinblick auf eine gemeinsame digitale, automatisierte und zeitgemäße Personalarbeit und Angleichung der Benefits ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt. Dazu gehörte unter anderem die Einführung einer einheitlichen Personalsoftware für alle Tochtergesellschaften. Hierzu zählten auch die Weiterführung und Angleichung der Benefits für die unterschiedlichen Gesellschaften wie zum Beispiel das weiter vergünstigte Deutschlandticket, ein Essensgeldzuschuss, die Implementierung eines Mitarbeitervorteilsportals und Regelungen zum mobilen Arbeiten. Gleichzeitig ging und geht es um das kulturelle Zusammenwachsen der Tochterunternehmen. Dies erfolgt unter anderem durch regelmäßige Meetings auf der Führungskräfte ebene, gesellschaftsübergreifend in fachlichen Projektgruppen und eine möglichst eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen Stabs- und Fachabteilungen und nicht zuletzt durch ein alle zwei Jahre stattfindendes Sommerfest, an denen alle Mitarbeitenden des Konzerns teilnehmen. Ziel ist es, Mitarbeitende der unterschiedlichen Tochterunternehmen fortlaufend in einen gemeinsamen Arbeitsaustausch und damit ein persönliches Kennenlernen und Wertschätzen zu bringen und dies zu fördern.

Im Stabsbereich People & Culture wird neben der Gewinnung neuer Mitarbeitenden und daraus resultierendem Auf- und Ausbau eines Employer Brandings das Thema Nachhaltigkeit im Personalbereich ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt sein, um neben der Marke LAIQON parallel die Arbeitsgebermarke LAIQON weiter aufzubauen, weiter zu etablieren und in den Arbeitsmarkt zu tragen. Flankiert wird dies unternehmensintern durch fortlaufende Personal entwicklungsmaßnahmen zur weiteren persönlichen und fachlichen Qualifikation der Mitarbeitenden. Hierzu gehören neben spezifischen Führungskräfteentwicklungsmaßnahmen selbstverständlich Weiterbildungsmaßnahmen für individuelle, fachliche und persönlichkeitsfördernde Personalentwicklungsmaßnahmen für alle Mitarbeitenden.

5 Risikobericht

Die nachfolgende Darstellung des Risikoberichts berücksichtigt stichtagsbezogen auf den 31. Dezember 2024 die bestehenden Risiken des LAIQON-Konzerns.

5.1 Risikomanagementsystem

Der LAIQON-Konzern verfügt über ein Risikomanagementsystem, um bereits frühzeitig Entwicklungen erkennen zu können, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Neben der LAIQON AG selbst sind alle wesentlichen Tochterunternehmen, bei denen durch ihre jeweilige Geschäftstätigkeit bedeutsame Risiken für den Konzern auftreten können, in das System einbezogen. Ziel ist es dabei, mithilfe softwaregestützter Systeme und transparenter Prozesse Risiken zeitnah zu identifizieren und einzuschätzen, um auf dieser Basis entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Der Vorstand gibt im Rahmen einer Richtlinie für das Risikomanagement die Grundlage für die Risikosteuerung durch das zentrale Risikomanagement/​den Risikoadministrator vor. Das Risikomanagement stellt sicher, dass die operativen Fachabteilungen initiativ und zeitnah Risiken identifizieren, diese sowohl quantitativ als auch qualitativ bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -kompensation entwickeln.

Anhand einer systematischen Risikoinventur werden die Risiken von den jeweiligen Verantwortlichen überarbeitet und erneut eingeschätzt. Zudem besteht eine interne Ad-hoc-Meldepflicht hinsichtlich neuer von den Verantwortlichen identifizierter Risiken. Jedes erfasste Risiko wird dazu einer Risikogruppe zugeordnet. Bei der Meldung und Neueinschätzung der Risiken müssen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß den Vorgaben der von der Gesellschaft erstellten Richtlinie angegeben werden. Sowohl die Bewertung als auch die Neueinschätzung der Risiken erfolgen halbjährlich sowie nach Bedarf.

Das Ergebnis der systematischen Risikoinventur wird dem Vorstand zeitnah durch eine Auswertung aller aktuellen Risiken in grafischer, tabellarischer und schriftlicher Form halbjährlich zur Verfügung gestellt und halbjährlich an den Aufsichtsratsvorsitzenden berichtet. Der Risikomanagementprozess ermöglicht somit einen strukturierten Überblick über die bestehende Risikosituation, die Verbesserung der Unternehmenssteuerung, Transparenz und Dokumentation der Risikobewältigung sowie die Steigerung des Risikobewusstseins und dient letztendlich als Basis für die Risikoberichterstattung an interne und externe Adressaten.

Die nachfolgende Bewertung der Risiken erfolgt in den Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe (Liquiditätswirkung). Dabei erfolgt die Bewertung der Dimensionen in jeweils vier Kategorien.

Eintrittswahrscheinlichkeit:

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gering +
mittel ++
hoch +++
sehr hoch ++++

Schadenshöhe (Liquiditätswirkung):

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niedrig -
moderat --
wesentlich ---
gravierend ----

5.2 Umfeld- und Branchenrisiken

5.2.1 Nachteilige Entwicklung auf den Kapitalmärkten

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Eintrittswahrscheinlichkeit ++
Schadenshöhe ----

Die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen des Konzerns ist in erheblichem Umfang von Faktoren abhängig, auf die die LAIQON AG keinen Einfluss hat. Dies können z. B. nachteilige Entwicklungen an den Kapital- und Finanzmärkten, erhöhte Volatilität dieser Märkte, aber auch Entwicklungen im politischen, gesellschaftlichen oder gesamtwirtschaftlichen Umfeld sein, inklusive ESG-Risiken (aus den Faktoren Umwelt, Soziales und Governance), insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels (Gefahr von "stranded assets"), des Krieges in der Ukraine mit den verhängten Wirtschaftssanktionen sowie des Zinsanstiegs.

Überdies sind Dauer und Intensität der Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und daher nicht abschließend quantifizierbar. Darüber hinaus könnten in der Folge, die vom LAIQON-Konzern angebotenen Produkte für Kunden in ihrer Attraktivität abnehmen und die Investitionsbereitschaft der Kunden könnte sinken. Die budgetierten Erlöse, insbesondere die geplanten Managementgebühren und Performance-Fees, könnten hierdurch signifikant hinter die Planungen zurückfallen.

5.2.2 Wettbewerbsrisiko

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Eintrittswahrscheinlichkeit ++
Schadenshöhe --

Der LAIQON-Konzern ist mit Umsetzung der Unternehmensstrategie in neue Märkte eingetreten und neuen Wettbewerbssituationen ausgesetzt. Es besteht das Risiko, dass starker Wettbewerb vor allem auch durch sehr große Marktteilnehmer in diesen Märkten dem LAIQON-Konzern den Eintritt und die Erlangung von Marktanteilen erschwert. Dies betrifft insbesondere das Segment Digital Wealth, da in diesem Markt derzeit viele Marktteilnehmer an digitalen Angeboten arbeiten. Die Vermögensverwaltungsbranche ist sehr wettbewerbsintensiv mit moderaten Eintrittsbarrieren. Zunehmender Wettbewerb kann ferner dazu führen, dass bereits erlangte Marktanteile wieder verloren gehen. Zudem können sich eine schlechte Performance oder das Versagen von Wettbewerbsprodukten negativ auf die vom LAIQON-Konzern angebotenen Produkte auswirken.

5.2.3 Reputationsverlust

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Eintrittswahrscheinlichkeit +
Schadenshöhe ---

Der Erfolg des Unternehmens ist in erheblichem Umfang unter anderem mit der Verwendung der Marken " LAIQON AG" und "LAIC" verknüpft. Interne sowie externe Ereignisse wie z. B. schwache Produktperformance der eigenen Produkte, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften durch Beschäftigte oder Organe, mangelnde Berücksichtigung von ESG-Risiken (aus den Faktoren Umwelt, Soziales und Governance), negative Veröffentlichungen in den digitalen Medien und den Printmedien sowie Branchenskandale können zu einem fallenden Ansehen der Marken der LAIQON AG oder ihrer Tochterunternehmen und damit zu einem Reputationsverlust führen, die bislang nicht geplante Aufwendungen in der Marktbearbeitung erforderlich machen könnten.

5.3 Operative und unternehmensstrategische Risiken

5.3.1 Risiken aus Unternehmensübernahmen

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Eintrittswahrscheinlichkeit +
Schadenshöhe ---

Aus den durchgeführten Akquisitionen der SPSW Capital GmbH, der Lange Assets & Consulting GmbH, der BV-Gruppe und der growney GmbH ergeben sich die im Folgenden dargestellten wesentlichen Risiken.

Es besteht das Risiko, dass die bestehenden Erlaubnisse der Gesellschaften aufgehoben werden. Die Ausübung der jeweiligen Unternehmenstätigkeiten würde damit unmöglich werden und in der Folge die Umsetzung der geplanten Unternehmensstrategie und des vorgesehenen Unternehmenswachstums erheblich gefährden.

Es besteht das Risiko, dass Finanzmittel aus den Beteiligungen abfließen und damit dem Konzern nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die geplanten Wachstumsziele könnten nicht erreicht werden. In der Folge würde dies auf Konzernebene zu einer Verringerung der Umsatzerlöse führen. Das angestrebte Unternehmenswachstum könnte hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Die LAIQON AG hat sich im Rahmen des Einbringungsvertrags mit der SPSW Capital GmbH und der Lange Assets & Consulting GmbH verpflichtet, einen Mindestkaufpreis zu zahlen. Es besteht das Risiko, dass der Unternehmenswert unter den im Einbringungsvertrag vereinbarten Mindestpreis sinkt. In diesem Fall würde die LAIQON AG Aufwendungen tätigen, denen kein gleichwertiger Unternehmenswert gegenüberstehen würde.

5.3.2 Risiken im Zusammenhang mit den LAIC-Gesellschaften

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Eintrittswahrscheinlichkeit +
Schadenshöhe ---

Im Zusammenhang mit den LAIC-Gesellschaften ergeben sich auf Ebene der LAIQON AG die im Folgenden dargestellten wesentlichen Risiken.

Es besteht das Risiko, dass die bestehende Erlaubnis der LAIC Vermögensverwaltung GmbH oder die erteilten Erlaubnisse für die LAIC Capital GmbH eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die Ausübung der jeweiligen Unternehmenstätigkeiten würde damit unmöglich werden und in der Folge die Umsetzung der geplanten Unternehmensstrategie und des vorgesehenen Unternehmenswachstums erheblich gefährden.

Ferner besteht das Risiko, dass Finanzmittel aus den LAIC-Gesellschaften abfließen und damit dem Konzern nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die geplanten Wachstumsziele auf Ebene der LAIC-Gesellschaften könnten nicht erreicht werden. In der Folge würde dies auf Konzernebene zu einer Verringerung der Umsatzerlöse führen.

5.3.3 Produktrisiko

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Eintrittswahrscheinlichkeit +++
Schadenshöhe ---

Der Erfolg der vom LAIQON-Konzern angebotenen Produkte am Markt ist wesentlich von den nachfolgenden Faktoren abhängig.

Die Wertentwicklung der vom LAIQON-Konzern angebotenen Fonds hängt im Wesentlichen von der Qualität des Fondsmanagements ab. Bei der Anlageentscheidung ziehen Anleger in der Regel unter anderem die Performance der einzelnen Fonds als ein Entscheidungskriterium heran. Eine gute Performance ist auch auf richtige Anlageentscheidungen des Fondsmanagements zurückzuführen. Es besteht das Risiko, dass das Fondsmanagement Investitionsentscheidungen trifft, die sich im Nachhinein als nachteilig erweisen und insoweit die erwartete Fondsperformance und damit der angestrebte Erfolg nicht erzielt wird.

Zudem besteht das Risiko, dass das Fondsmanagement im Rahmen der Anlageentscheidung bei der Auswertung von Research-Berichten, Statistiken, Ratings und anderen Marktinformationen zu Fehlinterpretationen hinsichtlich der darin enthaltenen Informationen kommt. Dies könnte sich ebenfalls negativ auf die Performance der gemanagten Fonds auswirken.

Eine negative Fondsperformance würde die Vertriebstätigkeit erheblich erschweren und die geplanten Vertriebsziele könnten in diesem Fall nicht oder nur eingeschränkt erreicht werden mit der Folge, dass die Ergebnisse deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Die Ertragsentwicklung der LAIQON AG hängt u. a. von der Wertentwicklung der Produkte und Lösungen der LAIQON AG und der verwalteten Vermögensgegen stände ab. Wenn der Wert der Fonds sinken würde oder wenn keine oder nur geringe Wertsteigerungen der verwalteten Vermögensgegenstände erzielt werden, sinken die Jahresumsätze entsprechend und wirken sich dadurch negativ auf die Ertragslage des Unternehmens aus. Ferner hängt der Wert der verwalteten Vermögenswerte von verschiedenen Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, einschließlich makroökonomischer Trends, die sich auf die globalen Märkte im Allgemeinen auswirken und den Wert der verwalteten Vermögensgegenstände beeinträchtigen können. Zunehmend haben auch Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Risiken (aus den Faktoren Umwelt, Soziales und Governance), insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels (Gefahr von "stranded assets"), Einfluss auf die Bewertung von Vermögensgegenständen am Kapitalmarkt. Ferner könnte eine in Krisenzeiten stark reduzierte Handelsliquidität, insbesondere im Rentenmarkt, den Handlungsspielraum des Fondsmanagements deutlich einschränken (z. B. bei Bedienung von Anteilsrückgaben).

Die LAIQON AG steht in einem starken Wettbewerb in der Vermögensverwaltungsbranche, die nur moderate Eintrittsbarrieren aufweist. Privatkunden haben zahlreiche Anlagemöglichkeiten, die mit zunehmender Verfügbarkeit von Online-Angeboten wachsen.

Der Ausfall oder die negative Performance von Produkten der Wettbewerber kann zu einem Vertrauensverlust der Kunden und damit auch zu einem Vertrauensverlust in die Produkte und Lösungen der Gesellschaft führen.

Die Höhe der Performancegebühren ist schwer vorhersehbar und die Volatilität, insbesondere in Bezug auf Marktbedingungen, welche außerhalb der Kontrolle der LAIQON AG liegen, hat einen direkten Einfluss auf das operative Ergebnis des Unternehmens.

5.3.4 Vertriebsrisiken

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Eintrittswahrscheinlichkeit ++
Schadenshöhe ---

Der Vertriebserfolg wird wesentlich von den nachfolgend aufgeführten Faktoren beeinflusst.

Bei der Generierung der Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen und damit bei der Aufrechterhaltung und dem Ausbau der verwalteten Vermögensgegenstände ist die LAIQON AG auf Vertriebspartner und Vertriebsplattformen Dritter angewiesen. Bei der Umsetzung der Strategie 2023/​25 2.0 ist das Unternehmen zudem auf die Fähigkeit angewiesen, neue Vertriebskanäle wie Sparkassen, Privatbanken, Versicherungen, Maklerpools, Vermögensverwalter und Family Offices zu erschließen. Es besteht das Risiko, dass die Erschließung neuer Vertriebskanäle hinter den Planungen zurückbleibt und sich damit die Umsetzung der Unternehmensstrategie verzögert.

Daneben besteht das Risiko, dass Vertriebspartner ausfallen, da negative Marktentwicklungen, zunehmende regulatorische Anforderungen bei Vertriebspartnern oder Störungen der Servicequalität bei der LAIQON AG dazu führen können, dass Vertriebspartner ihre Tätigkeit vollständig einstellen oder die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft nicht aufnehmen oder fortsetzen. Dies kann die Vertriebstätigkeit selbst und die geplanten Vertriebs- und Absatzziele erheblich beeinträchtigen.

Ferner besteht das Risiko, dass die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die regulatorischen Anforderungen, für die Vertriebstätigkeiten weiter ansteigen. Dies kann die Ausübung der Vertriebstätigkeiten beeinträchtigen oder unmöglich machen. Geplante Vertriebsziele wären in diesem Fall nicht oder nur eingeschränkt erreichbar. Zudem kann der Anstieg von gesetzlichen Anforderungen zu ungeplanten Aufwendungen, etwa für die Erlangung weiterer Genehmigungen oder Pflichtfortbildungen für Vertriebsmitarbeiter, führen.

Zunehmende gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Verwendung/​ Verarbeitung persönlicher Daten können zur Folge haben, dass Datenbestände von Kunden nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden dürfen. Dies kann die Ansprache von bestehenden und neuen Kunden erschweren und zu einem Vertriebshindernis werden.

5.3.5 Prospekthaftungsrisiko und Risiken aus der Mithaftung bei Beratungsfehlern

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Eintrittswahrscheinlichkeit ++
Schadenshöhe --

Zur Einwerbung von Eigenkapital in Form von Kommanditeinlagen hat die LAIQON AG Verkaufsprospekte erstellt, für die sie - im Falle des Schadens infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben - als Herausgeberin gegenüber den einzelnen Anlegern haftet. Die Verkaufsprospekte wurden gemäß den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen" (IDW S4), einem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., erstellt und entsprechend diesem Standard durch einen Wirtschaftsprüfer begutachtet (Prospektgutachten). Bei sämtlichen geprüften Prospekten hat der Wirtschaftsprüfer die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Prospektangaben einschließlich der Plausibilität der im Prospekt enthaltenen Werturteile, der Schlüssigkeit von Folgerungen sowie der Darstellung der mit der Kapitalanlage verbundenen Chancen und Risiken im Sinne des IDW S4 grundsätzlich bestätigt, jedoch in Einzelfällen Anmerkungen vorgenommen, die das Prüfungsergebnis nicht einschränken. Zusätzlich wurde für jede Kapitalanlage regelmäßig ein Steuergutachten im Hinblick auf die im Prospekt vorgenommenen steuerlichen Aussagen erstellt.

Bis zum 21. Juli 2013 mussten die Verkaufsprospekte zudem durch die BaFin gebilligt werden. Das Billigungsverfahren umfasste neben einer Vollständigkeitsprüfung auch die Prüfung des Inhalts auf Kohärenz und Verständlichkeit. Allerdings können auch eine Prospektbeurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer und die weiteren Maßnahmen keine absolute Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Prospektangaben sowie für den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolgs und der steuerlichen Auswirkungen der Kapitalanlage bieten.

Zum 31. Dezember 2024 sind insgesamt 85 (Vj.: 107) gerichtliche Verfahren, die ein Nominalkapital von rund 4,06 Mio. EUR (Vj.: rund 4,82 Mio. EUR) sowie 30 TUS-$ (Vj.: 50 TUS-$) betreffen, wegen behaupteter Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung rechtshängig, bei denen die LAIQON AG oder die 53.10 Real Assets Treuhand GmbH Beklagte oder Streitverkündete sind.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus den genannten Klagen erfolgreich Schadenersatzansprüche aus der Prospekthaftung wegen falscher oder unvollständiger Angaben gegen die LAIQON AG oder ihre Tochtergesellschaften geltend gemacht werden. Die LAIQON AG verfügt in diesen Fällen über entsprechende Versicherungen. Zum jetzigen Zeitpunkt hält die LAIQON AG es für insgesamt überwiegend wahrscheinlich, dass sie auch weiterhin mit ihren Argumenten vor Gericht durchdringen und sich erfolgreich gegen die Klagen verteidigen kann.

Die LAIQON AG hat im Rahmen von Kapitalmaßnahmen Emissionsdokumente (u. a. Wertpapierprospekte; Anleihebedingungen, Basisinformationsblatt für Wandelschuldverschreibungen) begeben. Es besteht das Risiko, dass im Fall von Fehlern in diesen Emissionsdokumenten die LAIQON AG, z. B. aus Prospekthaftung, in Anspruch genommen wird. Entsprechendes gilt für Emissionsdokumente, die von Tochtergesellschaften der LAIQON AG begeben werden.

Soweit Dritte im Auftrag oder im Pflichtenkreis der LAIQON AG tätig werden, besteht das Risiko, dass die LAIQON AG für deren Handlungen verantwortlich gemacht wird. Externe Partner werden allerdings sorgfältig betreut, um haftungsrelevantes Handeln zu vermeiden und damit das Haftungspotenzial für die LAIQON AG zu reduzieren.

5.3.6 Risiken im Zusammenhang mit den Aufgaben der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH

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Schadenshöhe --

Im Rahmen ihrer Bestandsgeschäfts-Verwaltungstätigkeit hat die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH, eine Tochtergesellschaft der LAIQON AG, bisher sämtliche Rechte und Pflichten der Anleger aufgrund des Treuhandvertrags mit der größtmöglichen Sorgfalt wahrgenommen. Die Mitarbeiter, welche die Treuhandtätigkeiten ausüben, werden daher gezielt im Vorfeld ausgewählt. Zudem wird über Fortbildungen und regelmäßige Qualitätskontrollen eine bestmögliche Zuverlässigkeit erreicht.

Die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH ist teilweise bei Bestandsfonds als Treuhandkommanditistin für diverse Anleger im Handelsregister mit der jeweiligen Hafteinlage dieser Anleger (Treugeber) eingetragen. Es besteht das Risiko, dass die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH im Fall von Auszahlungen von nicht durch Gewinne gedeckten Liquiditätsüberschüssen gemäß §§ 171, 172 IV HGB haftet.

Für die Kommanditisten eines Fonds besteht im Fall der Insolvenz einer Fondsgesellschaft gegebenenfalls das Risiko einer Rückzahlungsverpflichtung für in der Vergangenheit vorgenommene Auszahlungen, die nicht durch Gewinne der Gesellschaft gedeckt sind. Soweit hier die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH als Treuhandgesellschaft für die Anleger fungiert, ist auch die LAIQON AG betroffen, da es zu beträchtlichen Liquiditätsabflüssen bei der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH kommen kann. Die Erstattungsansprüche der Treuhandgesellschaft gegenüber den Anlegern müssten dann individuell durchgesetzt werden.

Vor dem Hintergrund, dass die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH selbst wiederum gemäß Treuhandvertrag einen Regressanspruch gegen die jeweiligen Treugeber hat, wird ein ungedeckter möglicher Abfluss von Ressourcen bei der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH als relativ unwahrscheinlich eingeschätzt. Die Erstattungsansprüche der Treuhandgesellschaft gegenüber den Anlegern müssten jedoch individuell durchgesetzt werden.

Zusätzlich ergibt sich ein Risiko aus der Verletzung von Informationspflichten durch die Emittenten von KG-Fonds im Fall unzureichender Aufklärung in Formalien von gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungsschreiben, die zu potenziellen Ansprüchen der Anleger führen können. Die Höhe des Risikos wird zum jetzigen Zeitpunkt für niedrig gehalten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist als gering einzustufen.

5.3.7 Rechtliche Risiken

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Schadenshöhe --

Bei im Ausland gefällten Urteilen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Sachverhalt anders und ggf. nachteiliger beurteilt wird, als dies vor deutschen Gerichten der Fall wäre. Ein ausländisches Urteil entfaltet ggf. aber dennoch Bindungswirkung vor deutschen Gerichten mit der Folge, dass eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr abänderbar ist. Soweit die LAIQON AG oder ihre Tochtergesellschaften im Ausland tätig sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ausländische Rechtsordnungen nicht hinreichend beachtet werden. Ferner kann die Durchsetzung eigener oder die Abwehr fremder Ansprüche im Ausland schwieriger und mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Aus Fehlern bei Vertragsverhandlungen und im Falle von Vertragsverletzungen können sich Schadenersatzansprüche ergeben. Es bestehen Vertragsrisiken aus geschlossenen Verträgen, z. B. aus der Zusammenarbeit mit Banken, Vertriebspartnern, Beratern und anderen Geschäftspartnern. Vertragsverstöße können auch in der Nichteinhaltung vertraglicher Vorgaben oder der Missachtung von Form- und Fristvorschriften in Verträgen liegen. Vertragsverletzungen können die Geschäftstätigkeit des Unternehmens erheblich beeinträchtigen und eine finanzielle Verpflichtung der LAIQON AG auslösen.

5.3.8 Risiko im Zusammenhang mit den aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und das Risiko von Gesetzesverstößen

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Eintrittswahrscheinlichkeit ++
Schadenshöhe ---

Der LAIQON-Konzern unterliegt einer Vielzahl von Regulierungs- und Aufsichtsregimen. Die Einhaltung dieser Regeln und Vorschriften ist kostspielig, zeitaufwendig und komplex. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Geldbußen und/​oder einem vorübergehenden oder dauerhaften Verbot bestimmter Tätigkeiten führen. Insbesondere durch die erlaubnispflichtigen Konzerngesellschaften LAIC Vermögensverwaltung GmbH, SPSW Capital GmbH, BV Bayerische Vermögen GmbH, MFI Asset Management GmbH und growney GmbH unterliegt der LAIQON-Konzern in verstärktem Maße den aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Aufgrund der Regelungstiefe und der permanenten Regelungserneuerungen/​-ergänzungen besteht das Risiko, dass im Konzern die aufsichtsrechtlichen Regelungen nicht ausreichend transparent genug sind. Hieraus können Verstöße gegen Vorschriften und Anordnungen der nationalen Aufsichtsbehörden resultieren, die eine Haftung der LAIQON AG nach sich ziehen können (z. B. in Form von Bußgeldern).

Im Fall von Verstößen sehen die gesetzlichen Regelungen teils erhebliche Sanktionen, z. B. in Form von drastischen Bußgeldern, vor. Auch jenseits der aufsichtsrechtlichen Vorgaben kann es zu Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. Geldwäschegesetz, Urheberrecht, Lizenzrecht, Datenschutzrecht) oder Verordnungen sowie zu Fehlern, fehlerhafter Auslegung (z. B. bei fiskalischen Bestimmungen) oder Fristversäumnissen kommen.

Aus aufsichtsrechtlichen Auflagen und Genehmigungserfordernissen kann sich zudem eine Erhöhung des Aufwands bei der LAIQON AG oder ihren Tochtergesellschaften ergeben.

5.3.9 Steuerliche Risiken

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Schadenshöhe --

Es besteht das Risiko, dass Beurteilungs- oder Beratungsfehler oder Fristversäumnisse im steuerlichen Bereich auftreten. Dies kann dazu führen, dass steuerliche Folgen eintreten, die für den LAIQON-Konzern nachteilig sind, oder es bei Fristversäumnissen zu Zwangsgeldern oder Verspätungszuschlägen durch die Finanzverwaltung kommt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragsprüfungen in steuerlicher Hinsicht nicht oder nur unzureichend durchgeführt werden, was ebenfalls zu nachteiligen steuerlichen Folgen für den LAIQON-Konzern führen kann.

Zudem besteht hinsichtlich der LAIQON AG sowie einer Vielzahl an Beteiligungen das Risiko, dass es zu Veränderungen bei der steuerlichen Veranlagung, etwa aufgrund geänderter Sonderbetriebsergebnisse oder auch durch Betriebsprüfungen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften, kommt. Dies könnte dazu führen, dass der LAIQON-Konzern Steuernachzahlungen leisten muss.

5.4 Organisations- und Personalmanagementrisiken

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Eintrittswahrscheinlichkeit +++
Schadenshöhe ---

Der Erfolg des Unternehmens hängt in hohem Maße von den Fähigkeiten und dem Fachwissen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie wichtiger Fach- und Führungskräfte ab, die über langjährige Branchenerfahrung verfügen, die es ihnen ermöglicht, eine entscheidende Rolle beim Wachstum und bei der Weiterentwicklung des Geschäfts der Gesellschaft zu übernehmen. Sollten eines oder mehrere der Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr zur Verfügung stehen, könnte dies das Wachstum und die Weiterentwicklung des Unternehmens deutlich beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für Geschäftsführungsmitglieder sowie qualifizierte Führungskräfte in Schlüsselpositionen. Für den wirtschaftlichen Erfolg der LAIQON AG ist es deshalb unerlässlich, dass qualifizierte Führungs- und Fachkräfte in ausreichender Zahl für die LAIQON AG tätig sind, um nachteilige Auswirkungen auf die Gesellschaften im Konzern und ihre weitere wirtschaftliche Entwicklung zu verringern. Eine überdurchschnittliche Fluktuation von Beschäftigten, insbesondere von Führungs- und Fachkräften in Schlüsselpositionen, könnte dazu führen, dass Positionen nicht adäquat neu oder nur mit Verzögerung besetzt werden können und damit personelle Kapazitätsengpässe nach sich ziehen. Entsprechendes gilt für die Besetzung neu geschaffener Positionen. Aufgrund falscher Personalentscheidungen können Fehl- und/​oder Unterbesetzungen entstehen. Dies könnte Verzögerungen bei der Aufgabenerledigung zur Folge haben und den Eintritt von Fehlentscheidungen oder Managementfehlern begünstigen.

5.5 IT-Risiken

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Schadenshöhe ---

Der LAIQON-Konzern ist stark auf IT-Systeme angewiesen, einschließlich der Bereitstellung von Informationen für Kunden und Mitarbeiter und der Führung von Finanzunterlagen. Die ständige Verfügbarkeit von IT-Systemen ist daher für die LAIQON AG Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung des Geschäfts. Auch steht das Unter nehmen in der Pflicht, jederzeit die Sicherheit sensibler Daten, insbesondere von Kunden, zu gewährleisten.

Insbesondere die Bedrohungslage durch Cyberangriffe befindet sich auf einem nachhaltig hohen Niveau. Dies unterstreichen unter anderem aktuelle Lageberichte des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die die Bedrohungslage als angespannt bis kritisch einordnen. Die Anzahl neuer Schadprogramm-Varianten steigt permanent. Ransomware-Angriffe und DDoS- Attacken nehmen zu, Systemverfügbarkeit und Informationssicherheit sind zunehmend bedroht.

Zur Minimierung des Risikos von Systemausfällen hat die LAIQON AG zahlreiche Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Dazu zählen die redundante Virtualisierung von Servern und moderne Back-up- Systeme inklusive externer Datensicherung sowie Notfallpläne für eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Systeme. Zum Schutz von Daten und IT-Systemen werden unter anderem Firewall-Systeme, Virenschutz- und Verschlüsselungsprogramme sowie Zutritts- und Zugriffskontrollsysteme eingesetzt, die regelmäßig oder gegebenenfalls anlassbezogen aktualisiert werden. Die Akquise neuer Tochterunternehmen hat zu einer gestiegenen Systemheterogenität geführt, die durch eine sukzessive Migration auf IT-Infrastruktur und die Einführung von Konzernstandards wieder reduziert wird.

5.6 Finanzwirtschaftliche Risiken

5.6.1 Liquiditätsrisiko

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Das Geschäftsumfeld, in dem der Konzern operiert, macht es notwendig, die Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend Liquiditätsreserven vorgehalten werden. Ferner setzt die Umsetzung der Geschäftsziele die Aufbringung von Eigen- oder Fremdkapital voraus. Das maximale Risiko besteht in der Insolvenz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit. Sofern es zur Verringerung der Liquiditätsdecke des Konzerns kommt und in der Folge ein entsprechender Finanzbedarf entsteht, besteht das Risiko, dass keine geeigneten Finanzierungspartner oder Eigenkapitalgeber gefunden werden können und der Liquiditätsbedarf des Konzerns nicht oder nur zu nachteiligen oder wirtschaftlich nicht vertretbaren Konditionen gedeckt werden kann. Darüber hinaus könnten sich die Finanzierungsaufwendungen durch einen Anstieg der Zinssätze erhöhen.

Für das kurzfristige Liquiditätsmanagement greift die Finanzabteilung auf eine rollierende Liquiditätsplanung zurück, die einen Planungshorizont von bis zu einem Jahr abbildet. Daneben kommt eine mittelfristige Finanzplanung für die jeweils folgenden fünf Geschäftsjahre zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein integriertes Planungsmodell, das aus einer Plan-GuV und einer Plan-Bilanz besteht. Sowohl die kurzfristige Liquiditätsplanung als auch das mittelfristige Modell bauen auf der aktuellen Geschäftsplanung des Konzerns auf und sind miteinander abgestimmt.

Die Liquiditätslage des Konzerns wird als stabil eingeschätzt. Dennoch können etwaige nicht geplante liquiditätswirksame Ereignisse ein Risiko darstellen. Hierbei kann es sich grundsätzlich um den Ausfall geplanter Einnahmen oder zusätzliche nicht geplante Ausgaben handeln. Im Fall des kumulierten Eintritts mehrerer Ereignisse sind negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Konzerns zu erwarten.

5.6.2 Bewertungs- und Forderungsausfallrisiko

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Die Bewertung von Beteiligungen des Konzerns ist wie in den Vorjahren aufgrund der Marktentwicklungen einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Dies betrifft neben den Anteilen, die die LAIQON AG an eigenen Fonds hält, auch die Beteiligungen des Konzerns an verbundenen und assoziierten Unternehmen primär aus dem Bereich der KG-Fonds im Bestandsgeschäft. Diesem Risiko trägt die LAIQON AG durch eine fortlaufende Überprüfung der bestehenden Beteiligungsansätze und Forderungen im Zusammenspiel mit der Analyse von Finanzdaten der wesentlichen Beteiligungen Rechnung. Auf Basis der regelmäßig durchgeführten Wertminderungstests wurden bereits in den Vorjahren zum Teil umfangreiche Abwertungen von Beteiligungsansätzen bei einigen dieser Gesellschaften vorgenommen und damit grundsätzlich das Risiko für weitere Wertminderungen gesenkt. Ein Großteil der Beteiligungen wurde zum 31. Dezember 2023 veräußert.

Das Kapitalmarktumfeld hat zudem erhebliche Auswirkungen bezüglich drohender Forderungsausfälle und damit auf die Risikoposition des Konzerns. Dem Risiko ist die LAIQON AG bereits in den Vorjahren durch die Vornahme umfangreicher Abwertungen begegnet. In den übrigen Geschäftsegmenten waren aufgrund der Werthaltigkeit der Forderungen keine Abwertungen notwendig. Jedoch wird dem Marktrisiko durch eine laufende Überprüfung der Werthaltigkeit von Forderungen mit einer kontinuierlichen und nachhaltigen Verbesserung des Debitorenmanagements Rechnung getragen. Ziel ist dabei die zeitnahe Realisierung von Zahlungseingängen und die damit verbundene Verminderung des Bestands an fälligen Forderungen.

Trotz der auch im Berichtsjahr durchgeführten Wertaufholungen sowie Wertberichtigungen sind weitere Verluste und entsprechende Liquiditätsausfälle aus Forderungsausfällen nicht ausgeschlossen. Etwaige Forderungen der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH gegenüber den Treugebern aus Auszahlungen können hiervon betroffen sein. Diesem Risiko wurde durch die Schaffung und Umsetzung eines Maßnahmenplans begegnet, der verschiedene Vorgehensweisen, wie z. B. die Erreichung eines Vergleichs mit Gläubigern oder die Abtretung des Regressanspruchs der Treuhandgesellschaft an Gläubiger, vorsieht.

5.6.3 Risiken aus Eventualverbindlichkeiten

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Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die LAIQON AG auch jenseits der auf die 53.10. Real Estate Treuhand GmbH entfallenden Risiken (siehe hierzu: Risiken im Zusammenhang mit den Aufgaben der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH, Kapitel 5.3.6) aus den bestehenden Eventualverbindlichkeiten in Anspruch genommen wird. Bezüglich der Einzelheiten und der Zusammensetzung der Eventualschulden wird auf Kapitel 6.9.2 des Konzernanhangs verwiesen.

5.6.4 Zinsänderungs- und Währungsrisiko

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Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man das Risiko, dass der Zeitwert oder zukünftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Auswirkungen auf die Höhe der zukünftigen Zinserträge und -aufwendungen des Konzerns und Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten können die Folge sein. Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Zinsänderungsrisiken. Auf Konzernebene bestehen grds. Fremdwährungsrisiken in US-Dollar, die im Wesentlichen durch die Stichtagsbewertung der entsprechenden monetären Posten entstehen. Der Anteil an USD-Geschäften ist jedoch unwesentlich und weiterhin rückläufig. Unter den monetären Posten werden Zahlungsmittel, Forderungen und Verbindlichkeiten zusammengefasst. Fremdwährungsrisiken wird bei Zahlungseingängen in Fremdwährung durch eine zeitnahe Konvertierung in Euro begegnet. Zum Abschlussstichtag bestehen daher keine signifikanten Bewertungsrisiken.

5.7 Gesamtaussage zur Risikosituation

Im Vergleich zum Vorjahr gab es keine wesentlichen Änderungen am Umfang oder an der Einschätzung der Risiken. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses sind keine existenzbedrohenden bzw. bestandsgefährdenden Einzelrisiken bekannt. Bei den identifizierten Risiken mit einer gravierenden Schadenshöhe besteht nach Einschätzung der Konzernleitung eine hohe, mittlere sowie geringe Eintrittswahrscheinlichkeit. Allerdings könnte ein kumulierter Eintritt von Einzelrisiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Der LAIQON-Konzern ist wie die gesamte Finanzdienstleistungsbranche von den Auswirkungen der Energiekrise, des Krieges in der Ukraine sowie der steigenden Zinsen und hohen Inflation und den damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen betroffen. Negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des LAIQON-Konzerns können weiterhin nicht ausgeschlossen werden und würden voraussichtlich zu Plananpassungen führen.

5.8 Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

5.8.1 Elemente des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem des LAIQON-Konzerns umfasst sämtliche Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Im Zentrum des internen Kontrollsystems stehen das interne Steuerungssystem sowie das interne Überwachungssystem. Zuständig für die Steuerung des internen Kontrollsystems des Konzerns ist der zentrale Bereich Finanzen, dem Rechnungswesen, Controlling und Steuern zugeordnet sind. Das interne Überwachungssystem umfasst sowohl prozessintegrierte als auch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen. Als prozessintegrierte Maßnahmen kommen sowohl individuelle Kontrollen wie beispielsweise das "Vier-Augen-Prinzip" als auch IT-gestützte Kontrollen zum Einsatz. Zusätzlich werden durch spezifische Konzernfunktionen wie z. B. Konzern-Recht bzw. Finanzen prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Des Weiteren bestehen prozessunabhängige Kontrollen, die im Wesentlichen durch den Aufsichtsrat und sonstige Prüfungsorgane wahrgenommen werden.

Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem ist in das beschriebene Risikomanagementsystem des LAIQON-Konzerns integriert. Es ist auf die signifikanten Risiken des Unternehmens im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, einschließlich der Erstellung des Konzernabschlusses und der externen Berichterstattung, ausgerichtet. Kernelement ist dabei die Früherkennung, Steuerung und Überwachung von Risiken, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken können.

5.8.2 Aufbauorganisation

Der LAIQON-Konzern verfügt über einen zentralen Bereich Finanzen.

Konzernweite Richtlinien und Verfahrensanweisungen gewährleisten die Sicherstellung einer zeitnahen, vollständigen, richtigen und effizienten Erfassung der Geschäftsvorfälle. Dem zentralen Bereich Finanzen zugeordnet ist auch der Bereich "IFRS". Hier werden die Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften von den deutschen handelsrechtlichen auf die Ansatz- und Bewertungsmethoden der International Financial Reporting Standards (IFRS) übergeleitet, sowie die Konsolidierung der einzelnen Gesellschaften und die daraus folgende Aufstellung des Konzernabschlusses vorgenommen.

Die handelsrechtliche Abbildung der einzelnen Geschäftsvorfälle erfolgt mithilfe einer etablierten IT-Anwendung. Der LAIQON-Konzernabschluss gemäß IFRS wird mit einer Financial-Performance-Management-Software durchgeführt.

5.8.3 Ablauforganisation

Die Erstellung des Konzernabschlusses und die externe Berichterstattung erfolgen in Form eines strukturierten Prozesses auf Basis eines zwischen den einbezogenen internen Abteilungen sowie externen Partnern abgestimmten Zeitplans. Dabei werden auch Fristen für die Lieferung von abschlussrelevanten Informationen, die außerhalb des Rechnungswesens generiert werden, vereinbart. Beispiele hierfür sind Informationen aus dem Fondsmanagement für die Bewertung von Beteiligungen oder Abschlüsse von assoziierten Unternehmen für die Bilanzierung nach der Equity-Methode. Die Erhebung von abteilungs- und unternehmensfremden Daten erfolgt auf der Grundlage von zuvor festgelegten individuellen Anforderungsprofilen. Der Prozess beinhaltet auch eine Rücklaufkontrolle zur Sicherstellung des rechtzeitigen Eingangs vollständiger Informationen. Der Konsolidierungsprozess erfolgt in Form einer Gesamtkonsolidierung auf Ebene der LAIQON AG.

Zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und der Einzelabschlüsse beinhaltet der Erstellungsprozess eine Vielzahl von Kontrollen. Hierbei handelt es sich um präventive, nachgelagerte und aufdeckende Kontrollen. In den Bereich der präventiven Kontrollen fallen insbesondere Genehmigungs- und Freigabeverfahren, beispielsweise im Rahmen der Eingangsrechnungserfassung und beim Zahlungsverkehr. Bestimmte Transaktionen, die sich wegen ihres Umfangs oder ihrer Komplexität auf den Konzernabschluss und die Einzelabschlüsse auswirken können, sind ebenfalls nach einem festgelegten Verfahren freizugeben. Zudem werden die zentralen Bereiche Finanzen und Recht direkt als interne Berater in die Gestaltung von bedeutenden Verträgen, beispielsweise im Rahmen des Abschlusses von Miet- oder Dienstleistungsverträgen, mit eingebunden. Infolgedessen erhält der Bereich Finanzen Informationen aus erster Hand, um die richtige bilanzielle Behandlung dieser Vorgänge sicherzustellen.

Die aufdeckenden Kontrollen finden in den verschiedenen Phasen des Abschlussprozesses statt. Hier kommt insbesondere das "Vier-Augen-Prinzip" zum Tragen. Sämtliche Einzelabschlüsse werden von der Leitung des Bereichs Finanzen geprüft, bevor sie für die weitere Verarbeitung im Zusammenhang mit dem IFRS Konzernabschluss freigegeben werden. Im Rahmen der Überleitung der Abschlüsse auf die IFRS-Vorschriften und der Konsolidierung erfolgt darüber hinaus eine zusätzliche Plausibilisierung und Abstimmung der einzelnen Abschlüsse.

6 Nachtragsbericht

Veräußerung weitere Anteile BV Bayerische Vermögen GmbH

Als Teil des Geschäftsanteilskaufvertrag vom 17. September 2024 hat die LAIQON AG im Geschäftsjahr 9,9 % der Anteile an der BV Bayerische Vermögen GmbH veräußert. Zur geplanten Veräußerung von weiteren 15,1 % war der Abschluss eines Inhaberkontrollverfahrens notwendig, welches am 25. Februar 2025 abgeschlossen wurde. Die LAIQON AG hält nun 75 % der Anteile an der BV Bayerische Vermögen GmbH.

Erwerb LAIC-Token

Die LAIQON AG hat am 19. Februar 2025 1.950 Stück der in 2021 ausgegebenen LAIC Token 21 im Gesamtwert von 1 Mio. EUR erworben. Der Konzern hält nun 81,9 % die Anteile an der LAIC Capital GmbH.

7 Prognosebericht

7.1 Gesamtwirtschaftliches und branchenbezogenes Umfeld

7.1.1 Entwicklung der Weltwirtschaft

Laut dem Novembergutachten 2024 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland belastete die restriktive Geldpolitik in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften sowie geopolitische Spannungen zwar die Weltkonjunktur, der Handel und die Industrieproduktion dürften weltweit aber weiterhin wachsen. Die Verbraucherpreisinflation in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften nähert sich den Inflationszielen der Zentralbanken. Die sinkende Inflation geht mit steigenden Reallöhnen einher, die im Prognosehorizont die private Nachfrage stützen. Die beginnende geldpolitische Lockerung wird die Finanzierungsbedingungen in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften weiter verbessern und im Jahr 2025 die gesamtwirtschaftliche Nachfrage weltweit stärken. Das globale BIP soll im Jahr 2025 erneut um 2,6 % wachsen. In den USA erwartet der Sachverständigenrat aufgrund einer gedämpften Inlandsnachfrage eine Abkühlung der wirtschaftlichen Aktivität auf ein Wachstum von 2,1 % im laufenden Jahr. Für China prognostiziert der Sachverständigenrat ein Wachstum des BIP in Höhe von 4,6 % für das Jahr 2025. Im Euro-Raum soll das BIP im laufenden Jahr um 1,3 % wachsen. Für Deutschland wird für das laufende Jahr ein Wachstum von 0,4 % prognostiziert.

International stellen der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine sowie der Konflikt im Nahen Osten weiterhin erhebliche Risiken für die Konjunkturentwicklung dar. Eine Ausweitung bewaffneter Konflikte im Nahen Osten könnte die geopolitische Unsicherheit und den Ölpreis im Vergleich zu den aktuellen Erwartungen erhöhen, was insbesondere den privaten Konsum belasten könnte. Die neue US-Administration könnte zu einer Anpassung der Ausrichtung der Wirtschaftspolitik führen. So könnte eine stärker expansive Fiskalpolitik, beispielsweise aufgrund von Steuersenkungen oder einer Ausweitung industriepolitischer Förderungen, das Defizit des US-Haushalts sowie kurzfristig das BIP-Wachstum in den Vereinigten Staaten erhöhen, aber auch zu steigendem Preisdruck beitragen. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die US-Handelspolitik protektionistischer als derzeit ausgerichtet wird, wodurch das inländische Preisniveau aufgrund erhöhter Importpreise ansteigen dürfte. Veränderungen der US-Handelspolitik dürften auf die Weltwirtschaft und auf Länder, für die die Vereinigten Staaten ein wichtiger Handelspartner sind, ausstrahlen. In China verkündete die chinesische Zentralregierung Ende September 2024 ein umfangreiches Paket an fiskalpolitischen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Immobiliensektor sowie die privaten Verbraucher zu unterstützen. Allerdings besteht Unsicherheit darüber, wie stark die geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen die chinesische Konjunktur im laufenden Jahr stützen werden. Im Euro-Raum sollten die privaten Konsumausgaben aufgrund steigender Realeinkommen sowie das steigende Konsumentenvertrauens das Wachstum im laufenden Jahr unterstützen. Die bereits erfolgte Lockerung der Geldpolitik im laufenden Jahr und weitere Leitzinssenkungen dürften für das Jahr 2025 ebenfalls positive Wachstumsimpulse liefern. Ferner dürfte das Wachstum der Weltwirtschaft durch eine höhere Nachfrage die Erholung der Wirtschaftsaktivität im Euro-Raum unterstützen. Die deutsche Volkswirtschaft sollte sich im laufenden Jahr weiterhin in einer Stagnation befinden. Die Unternehmensinvestitionen dürften angesichts der hohen Unsicherheit und der geringen Kapazitätsauslastung im Verarbeitenden Gewerbe weiterhin schwach ausfallen. Der Außenbeitrag wird aufgrund der abnehmenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Verarbeitenden Gewerbes sowie wieder zunehmender Importe im Jahr 2025 voraussichtlich sogar deutlich negativ sein. Stützen dürften dagegen der private und der öffentliche Konsum. Zwar ist die Stimmung unter Verbraucherinnen und Verbrauchern nachhaltig trüb, allerdings ist weiterhin von positivem Reallohnwachstum auszugehen.

7.1.2 Kapitalmarktentwicklung

Weltweit sinkende Zentralbankzinsen, eine Disinflation und weitere fiskalische Impulse in den USA und China dürften die Konjunktur nach Auffassung des LAIQON- Konzerns im Jahr 2025 stützen. Die Welt wirtschaft sollte ähnlich stark wie im Jahr 2024 wachsen. Die Konsenserwartung ist, dass die US-Wirtschaft aufgrund der sich abkühlenden Binnennachfrage und der Arbeitsmarktbedingungen an Dynamik verlieren wird, während sich in Europa eine leichte Erholung erwartet wird.

Die Entwicklung der Inflation und der US-Staatsverschuldung sollte zu den wichtigsten Themen im laufenden Jahr gehören und unterliegt einer hohen Unsicherheit. Im Hinblick auf die US-Inflation könnten Deregulierung, ein stärkerer US-Dollar, niedrigere Energiepreise, sowie die Freisetzung von Arbeitskräften im öffentlichen Dienst dem inflationären Effekt von Zöllen und geringerer Zuwanderung entgegenwirken. Die weitere Zinsentwicklung und die Politik des FED sind mit hoher Unsicherheit behaftet. Dies dürfte zu einer höheren Volatilität an den Finanzmärkten führen.

US-Aktien entwickelten sich im Jahr 2024 deutlich besser als alle anderen Märkte. Daher spricht vieles weiterhin für US-Aktien, beispielsweise die hohe Innovationskraft vieler US-Unternehmen bei Zukunftstechnologien wie der KI. Im laufenden Jahr dürfte sich diese klare Divergenz zwischen US- und europäischen Aktien aus verschiedenen Gründen aber nicht wiederholen. Die US-Wirtschaft sollte zwar deutlich stärker wachsen als die Eurozone, allerdings schmilzt der Wachstumsvorsprung. Für europäische Aktien gibt es neben dem drohenden Handelskrieg mit den USA, der Schwäche Chinas, der Konjunkturflaute insbesondere in Deutschland, den höheren Energiepreisen und dem Krieg in der Ukraine viele Risiken. Diese sind aber bereits anhand hoher Risikoprämien in den Kursen reflektiert. Europäische Nebenwerte dürften daher als Ziele auch aufgrund des schwachen Euros und der günstigen Bewertung gelten. Die Marktbreite dürfte 2025, auch dank verstärkter M & A Aktivitäten entsprechend gesund sein, im Einklang mit einer robusten Weltkonjunktur. Das Aufwärtspotenzial für globale Aktien sollte jedoch begrenzt sein.

Bei den Rentenmärkten sollte die nervöse Entwicklung im laufenden Jahr wie im Jahr 2024 anhalten. Die kurzfristigen Renditen sollten werden im Jahr 2025 infolge der sinkenden Leitzinsen der Europäischen Zentralbank moderat fallen. Derweil wird die expansive Fiskalpolitik bei einer insgesamt angespannten Haushaltslage dies- und jenseits des Atlantiks den Rentenmarkt weiter verunsichern, was zu temporär stärkeren Schwankungen führen könnte.

Die Marktstimmung für Unternehmensanleihen ist sehr freundlich. Die Aussichten auf sinkende Leitzinsen und in der Folge nachgebende Finanzierungskosten bei gleichzeitig entlasteten Konsumenten übertünchen die Konjunktursorgen. Besonders interessant erscheint der High Yield-Bereich mit weiterhin vergleichsweise hohen Risikoaufschlägen. Hoch verschuldete Unternehmen spüren verbesserte Finanzierungsbedingungen stärker und schneller, da sie oftmals vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten in ihren Verpflichtungen haben.

7.2 Unternehmensentwicklung

In den Jahren 2018 bis 2022 wurde die Transformation des LAIQON-Konzerns zum Premium Wealth Spezialisten mit der Strategie 2019+ und der Strategie 2023/​25 1.0 umgesetzt. Für die kommenden Jahre hat der LAIQON-Konzern die darauf aufbauende Strategie 2023/​25 2.0 mit "GROWTH 25" entwickelt, deren weitere konsequente Umsetzung für das weitere Wachstum des LAIQON-Konzerns entscheidend sein wird.

Auf der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 wurden die wesentlichen Wachstumsinitiativen des LAIQON-Konzerns in der weiteren Umsetzung der Strategie GROWTH 25 vorgestellt. Zudem wurde das Verständnis der Gesellschaft in Bezug auf deren Positionierung als Premium Wealth Spezialist erläutert.

Der LAIQON-Konzern positioniert sich als Premium Wealth Spezialist mit innovativen und nachhaltigen Lösungen zum Vermögensaufbau bei privaten und institutionellen Kunden sowie Kunden der White Label Partner. Zentrales Element der Strategie war dabei der Aufbau einer skalierbaren Plattform ab dem Jahr 2018 für den gesamten LAIQON-Konzern. Der grundlegende Aufbau des LAIQON-Konzerns und des Geschäftsmodells wurde dabei bis Ende 2024 abgeschlossen. Die Gesellschaft hat dafür USPs aufgebaut, die kundenzentrierte Angebote auch für große Finanzpartner ermöglichen. Als USP hat die Gesellschaft insbesondere Digitalisierung 4.0, KI-Nutzerzentrierung und Nachhaltigkeit als wesentliche Treiber und Herausforderungen für die Gesellschaft erkannt und bisher folgende Positionierung umgesetzt:

Digitalisierung

Zentrale Komponente der Plattformstrategie ist die LAIQON Digital Asset Plattform 4.0 (LAIQON DAP 4.0), eine eigene, cloudbasierte, digitale Infrastruktur. Sie bildet die Grundlage für sämtliche internen und externen Geschäfts-, Abwicklungs- und Unterstützungsprozesse des LAIQON-Konzerns und für White-Label-Partner. Stärke und Potenzial der LAIQON DAP 4.0 liegen in der Tiefe und Breite der Unterstützung aller Funktionen und Aufgabenbereiche des Konzerns, welche die LAIQON DAP 4.0 aus einer integrierten Zielsetzung und Strategie abdeckt. Die LAIQON DAP 4.0 befähigt damit den LAIQON-Konzern in technischer Hinsicht, sein Geschäftsmodell umzusetzen.

Durch die LAIQON DAP 4.0 kann der LAIQON-Konzern sein aufgebautes Produkt- und Lösungsportfolio beliebig skalieren. Zielbild ist es, durch einen weiter steigenden Automatisierungsgrad aller internen und externen Prozesse eine steigende Anzahl von Kunden zu betreuen, das weiter wachsende Datenuniversum zu verwerten oder auch das aufgebaute Produkt- und Lösungsportfolio zu erweitern.

KI-Nutzerzentrierung

Der LAIQON-Konzern erwartet, dass die Kundenanforderungen an Finanzprodukte weiter wachsen werden. Kunden erwarten für ihre vielfältigen Problemstellungen Angebote, die auf ihre Bedürfnisse individualisiert, transparent, benutzerfreundlich und schnell verfügbar sind.

Der LAIQON-Konzern fokussiert sich daher mit seinem Produkt- und Lösungsangebot auf die Bedienung dieser Kundenbedürfnisse und kombiniert zusätzlich Services mit einem individualisierten Fokus auf den Kunden. Der Kunde soll dadurch Teil einer personalisierten Kundenführung (sog. User Journey) werden, die von der Entscheidung des Kunden für die Produkte und Lösungen des LAIQON-Konzerns bis zur Berichterstattung über deren Performance (sog. Reporting) eine hohe Benutzererfahrung (sog. User Experience) bieten und damit die Kundenzufriedenheit steigern soll. Im Kundenservice kombiniert die Gesellschaft dabei die persönliche Betreuung durch Vermögensmanager mit einem hohen digitalen Self-Service. Dabei werden die Daten der LAIQON DAP 4.0. genutzt.

Diese KI-Nutzerzentrierungskompetenz ist Grundvoraussetzung, um für große Finanzpartner durch den LAIQON-Konzern gesteuerte, individualisierte White-Label-Produkte zu liefern. Und zwar vom Onboarding über die Steuerung von Individualdepots bis hin zum transparenten Reporting.

Der weitere Ausbau dieser nutzerzentrierten Strukturen auf der Plattform des LAIQON-Konzern ist einer der zentralen Treiber der Wachstumsstrategie der Gesellschaft.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit hat nach Auffassung des LAIQON-Konzerns das Potenzial, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft weltweit stark zu verändern. Dabei geht es um eine umfassende Transformation des Wirtschaftsmodells, das mit weniger Ressourcenverbrauch und geringeren ökologischen und sozialen Schäden auskommen muss, wenn für zukünftige Generationen noch Wohlstand in einer lebenswerten Umwelt und Gesellschaft gesichert werden soll. Um die Zielsetzungen der Weltgemeinschaft und die damit verbundene Transformation des Wirtschaftsmodells zu erreichen, ist eine ernsthafte, engagierte Begleitung der Unternehmen der Realwirtschaft gerade durch professionelle Investoren erforderlich. Nach Auffassung des LAIQON-Konzerns dürfen dabei die Renditeerwartungen von Anlegern nicht aus dem Auge verloren werden, sie sind Kern der treuhänderischen Pflichten von Vermögensverwaltern.

Der LAIQON-Konzern versteht Nachhaltigkeit als einen übergreifenden Ansatz. Dabei findet die Nachhaltigkeitsstrategie in allen drei Geschäftsfeldern seinen Niederschlag. Im Produkt- und Lösungsportfolio sollen dabei insbesondere das Pariser Klimaabkommen, die Ziele der Vereinten Nationen (UN) für nachhaltige Entwicklung (sog. Sustainable Development Goals, SDG) sowie die darauf aufsetzende EU-Taxonomie-Verordnung Berücksichtigung finden. Ein Meilenstein der Geschäftsstrategie, das gesamte Produkt portfolio des LAIQON-Konzerns bestmöglich nach Art. 8/​9 der Offenlegungsverordnung SFDR auszurichten, wurde dabei bereits umgesetzt. Dieses Ambitionsniveau soll analog auch bei dem angebotenen Lösungsportfolio des Konzerns Anwendung finden. Zudem muss Nachhaltigkeit aber auch übergreifend auf Konzernebene verbindlich weiter verankert werden, um Glaubwürdigkeit als treuhänderischer Investor zu erlangen. Für den LAIQON-Konzern bedeutet dies, dass Nachhaltigkeit bereits seit jeher eine Verantwortung auf Vorstandsebene und Kernelement der Unternehmensstrategie ist und darum auch wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie GROWTH 25 ist. Organisatorisch wurde dieser Anspruch weiter dadurch untermauert, dass der Head of Group Sustainability der LAIQON AG in Personalunion zudem als Chief Sustainability Officer und Mitglied der Geschäftsführung der SPSW Capital GmbH in 2024 berufen wurde.

Ausbau Vertriebskanäle, Kommunikation und Partnerschaften

Ein mitentscheidender Differenzierungsfaktor im Wettbewerb und bei der Umsetzung von "GROWTH 25" soll der weitere Ausbau der bestehenden Vertriebskanäle und Partnerschaften sein. Besonderes Augenmerk wird damit auf der Weiterentwicklung der Bereiche Vertrieb, Marketing und Kommunikation sowie neuen Produkten und Innovationen liegen. Den Vertriebs- und Marketingbereich insbesondere im Geschäftssegment LAIQON Asset Management hat der LAIQON-Konzern im Januar 2025 personell und strukturell ausgebaut. Im Fokus steht besonders der Ausbau der Vertriebspartnerschaften für die aktiv gemanagten Fonds und die institutionellen Lösungen. Der Vertrieb wurde dafür regional strukturiert und um den Bereich Internal Sales mit einem eigenen Team erweitert. Zudem wurde der Bereich Client Service neu aufgebaut. Dabei wird neben dem Vor-Ort-Service der digitale Service mit hoher Kundenzentrierung ein Dreh- und Angelpunkt der Vertriebs- und Vermarktungsstrategie sein. Ziel der Vertriebsoffensive ist es, die bestehenden Vertriebspartnerschaften und Kundenbeziehungen zu intensivieren, neue aufzubauen sowie optimierte Services zu bieten.

Ziel ist es zudem, durch eine weitere Stärkung der Marke LAIQON und einer gesteigerten Kommunikation der Kompetenzen als auch des Produkt- und Lösungsportfolios des LAIQON-Konzerns mehr Aufmerksamkeit und Reputation in der Öffentlichkeit und bei Anlegern und Finanzpartnern zu erzielen.

Daneben steht der strukturierte Ausbau der Mehrmandantenfähigkeit der Plattform im Fokus. Der LAIQON-Konzern setzte dabei bereits mehrere White-Label-Partnerschaften um. Dazu zählen insbesondere die Kooperation mit der Union Investment und die erfolgreiche Umsetzung des White-Label-Partner-Ansatzes in der individuellen Fonds Vermögensverwaltung "Wertanlage" und das Joint Venture mit der meine Volksbank Raiffeisenbank eG, mit dem der LAIQON-Konzern eine White Label-Lösung für Wealth Management Kunden in einer gemeinsamen Vermögensverwaltung realisiert hat. Zielbild der Strategie GROWTH 25 ist die kontinuierliche Gewinnung weiterer großer Finanzpartner, mit denen White-Label-Lösungen realisiert werden können.

Zielsetzungen

In der weiteren Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen von "GROWTH 25" hat der LAIQON-Konzern klare Zielsetzungen definiert. Die AuM sollen plangemäß auf 8 bis 10 Mrd. EUR bis 2025(e) ansteigen. Dieses Wachstum wird überwiegend organisch erwartet. Zusätzliches anorganisches Wachstum durch Akquisitionen in einzelnen Geschäftsfeldern wird weiterhin nicht ausgeschlossen, sofern es die strategische Ausrichtung optimiert. Die Gesellschaft strebt bis Ende 2025 die Erzielung einer EBITDA-Marge von über 45 % bezogen auf den Nettoumsatz (unter Berücksichtigung der durchschnittlichen historisch erwirtschafteten Performance-Fees des Produktspektrums des LAIQON-Konzerns) an.

Bezogen auf den LAIC-Teilkonzern sollen die Assets under Management (AuM) plangemäß auf rund 5,5-6,5 Mrd. EUR bis 2028(e) ansteigen. Dies entspricht einem jährlich erwarteten durchschnittlichen organischen Wachstum (CAGR) über 4 Jahre von 2025 bis 2028 von 86 %. In den Jahren 2025 bis 2028(e) wird somit mit einem organischen AuM-Zuwachs im LAIC-Teilkonzern von 5,0 - 6,0 Mrd. EUR gerechnet.

Im Rahmen der aktuellen Guidance "GROWTH 25" der LAIQON AG von 8,0- 10,0 Mrd. EUR bis 2025(e) wird darin enthalten ein Anteil des LAIC-Teilkonzerns in 2025(e) von 1,5 Mrd. EUR erwartet.

7.3 Chancen

7.3.1 Gesamtaussage

Der LAIQON-Konzern positioniert sich als Premium Wealth Spezialist mit innovativen und nachhaltigen Lösungen zum Vermögensaufbau bei privaten und institutionellen Kunden sowie Kunden der White Label Partner. Unter Nutzung und dem Ausbau ihrer Stärken und Kompetenzen ist die Gesellschaft bestrebt, das damit verbundene Chancenpotenzial bestmöglich auszuschöpfen. Im Vergleich zum Vorjahr zeigen sich insbesondere Chancen aus dem weiteren Ausbau der bestehenden White-Label-Partnerschaften mit großen Finanzpartnern, die zunehmend maßgeblich für das prognostizierte AuM-Wachstum sein sollen. Aufgrund der LAIQON-DAP 4.0, dem KI-Investmentsystem des WealthTech LAIC und diesen prestigeträchtigen Referenzprojekten bestehen gute Chancen für die Gewinnung weiterer großer Kooperationspartner. Wesentliche Chancen ergeben sich aus folgenden Entwicklungen:

7.3.2 Positionierung in Wachstumsmärkten

Die Gesellschaft positioniert sich in den Wachstumsmärkten Asset Management, Wealth Management, Digital Wealth und Advisory. Das Anlagevolumen wächst insbesondere im Bereich Digital Wealth weltweit kontinuierlich. Daher reichen schon sehr geringe Marktanteilsgewinne für deutliche Zuwächse. Die digitale Transformation sorgt für einen Umbruch in diesen Märkten. Die LAIQON DAP 4.0 und die KI-Kompetenz des WealthTech LAIC sorgen für eine starke Marktposition des LAIQON-Konzerns insbesondere im digitalen Anlagemanagement.

7.3.3 White-Label-Fähigkeit

Die Plattformstrategie über die LAIQON Digital Asset Plattform 4.0 bietet die Chance, datengetriebene Produkte für alle Kundengruppen und Vertriebspartner anzubieten. Die Plattformarchitektur ermöglicht zudem, die schnelle und individuelle Anpassung dieser Infrastrukturen auf die Kundenbedürfnisse. Es können beliebig viele Partner auf der Plattform angebunden werden. Daher bietet das digital geprägte Geschäftsmodell des LAIQON-Konzerns ein nahezu unbegrenztes Skalierungspotenzial. Dies kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil in einem durch ein dynamisches Wettbewerbsumfeld gekennzeichneten Markt sein.

7.3.4 Spezialisten-Teams mit breiten Netzwerk

Der LAIQON-Konzern verfügt konzernweit über Spezialisten-Teams, die ihre Reputation, ihr breites Kontaktnetzwerk und ihre langjährige Investmenterfahrung zum Nutzen der Kunden einbringen. Dadurch bietet sich weiterhin die Chance, sowohl neue Zielgruppen erschließen zu können, als auch auf sich verändernde Anforderungen eingehen zu können.

7.3.5 Innovationsfähigkeit

Ein durch die Rahmenbedingungen mit einer beschleunigten Digitalisierung und erhöhter Transparenz stattfindender Umbruch der Finanzmärkte erfordert eine permanente Anpassung der Strategien und Geschäftsmodelle. Zudem müssen dauerhaft Innovationen geliefert werden, um in diesem zunehmend dynamischen Umfeld erfolgreich zu sein. Produktanbieter müssen mehrgleisige Wachstumsstrategien verfolgen, stark in Daten und Technologien investieren und flexibel bei Partnerschaften und Kooperationen sein. Der LAIQON-Konzern hat seine Innovationskraft, beispielsweise durch den Aufbau der LAIQON Digital Asset Plattform 4.0 sowie der Auflage von innovativen sowohl IQ- als auch durch KI-gesteuerten Produkten mehrfach belegt. Diese Innovationskraft kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

7.3.6 Full-Service-Anbieter

Als Full-Service-Anbieter bietet der LAIQON-Konzern derzeit ein stark differenziertes Produktangebot an. Dies bietet die Chance, die Anforderungen nahezu aller Kundengruppen zu bedienen.

7.3.7 Schwerpunkt nachhaltiges Investieren

Schwerpunkt des LAIQON-Konzerns ist nachhaltiges Investieren. Es ist beabsichtigt, mit den Produkten, die im Zielbild Art. 8/​9 der Offenlegungsverordnung SFDR bestmöglich entsprechen sollen, zukünftig eine führende Rolle in der Industrie einzunehmen. Dies bietet die Chance, den Anlegerbedarf nach nachhaltigen Produktlösungen zu bedienen und sich positiv vom Wettbewerb abzugrenzen.

7.3.8 Transparenz

Transparenz ist ein wichtiges Kriterium bei einer Investitionsentscheidung sowohl für private als auch institutionelle Anleger. Ziel des LAIQON-Konzerns ist es, Anleger und Partner bestmöglich über die Produkte und deren Performance zu informieren. Dies bietet die Chance, einen Mehrwert für Anleger zu generieren und stärkt das Vertrauen in die Marke LAIQON. Als im Scale-Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse notiertes Unternehmen erfüllt die LAIQON AG zudem die Transparenzerwartungen an einen Anbieter von Kapitalanlagen und hat sich, obwohl sie derzeit aufgrund der Notierung im Freiverkehr rechtlich dazu nicht verpflichtet ist, entschlossen, bestimmte Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und der DVFA Scorecard for Corporate Governance umzusetzen.

7.3.9 Unterproportionale Kostensteigerungen

Nach dem Abschluss des Aufbaus der Konzernstrukturen im Geschäftsjahr 2024 besteht die Chance, dass das weitere geplante Wachstum des LAIQON-Konzerns mit vergleichsweise niedrigeren Aufwand erreicht werden soll.

7.3.10 Erzielung von Performance-Fees

In einem positiven Kapitalmarktumfeld besteht die Chance durch Performance-Fees insbesondere im aktiven Asset-Management erhebliche Einnahmen auf Konzernebene zu erzielen.

7.4 Gesamtaussage Prognosebericht

Die Transformation zu einem Premium Wealth Spezialisten ist weitestgehend abschlossen und führte in den vergangenen Jahren zu entsprechenden Aufbauleistungen. Diese Anfangsinvestitionen zahlen auf die Skalierbarkeit und den geplanten Wachstumspfad des LAIQON-Konzerns ein. Die Effekte sind im nachhaltigen Umsatz bereits erkennbar. Das negative Ergebnis im Geschäftsjahr 2024 entspricht vor diesem Hintergrund den Erwartungen.

Bei einem weiterhin positiven Kapitalmarktumfeld geht der LAIQON- Konzern durch variable Vergütungen, Vertriebserfolge und die Anbindung weiterer Kooperationspartner von deutlich steigenden Umsätzen aus, wodurch bei unterproportional steigender Kostenbasis kurz- bis mittelfristig ein positives EBITDA geplant ist. Die dargestellten Chancen unterstützen diese Entwicklung. Die Zielsetzung zur Erreichung der AuM-Guidance wird weiterhin bestätigt. Die AuM-Ziele sollen im laufenden Geschäftsjahr 2025 um eine konkrete Umsatz- und Ergebnisprognose ergänzt werden, um der geplanten Rentabilitätssteigerung Rechnung zu tragen und die Transparenz bezüglich der operativen Entwicklung der Geschäftssegmente zu erhöhen.

Hamburg, 28. März 2025

Der Vorstand der LAIQON AG

 

Achim Plate

Stefan Mayerhofer

Konzernabschluss

1 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

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in TEUR Kapitel 2024 2023
Umsatzerlöse 6.6.1 31.003 30.746
Bezogene Leistungen 6.6.2 -4.640 -5.941
Personalaufwand 6.6.3 -19.908 -20.226
Abschreibungen und Wertminderungen 6.6.4 -6.489 -6.386
Sonstiges betriebliches Ergebnis 6.6.5 -10.273 -8.658
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 6.6.6 - -614
Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit -10.307 -11.079
Finanzerträge 6.6.7 1.871 1.978
Finanzaufwand 6.6.7 -4.383 -10.867
Ergebnis vor Steuern -12.819 -19.968
Ertragsteuern 6.6.8 4.863 7.094
Konzernperiodenergebnis -7.956 -12.874
davon
den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernperiodenergebnis -325 -552
davon
den LAIQON-Aktionären zurechenbares Konzernperiodenergebnis -7.631 -12.322
Ergebnis je Aktie für die Berichtsperiode (EUR je Aktie)
unverwässert 6.6.9 -0,41 -0,70
verwässert 6.6.9 -0,25 -0,51

Die Erläuterungen auf den nachfolgenden Seiten sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

2 Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

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in TEUR 2024 2023
Konzernperiodenergebnis -7.956 -12.874
Konzerngesamtergebnis -7.956 -12.874
davon
den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernperiodenergebnis -325 -552
davon
den LAIQON-Aktionären zurechenbares Konzernperiodenergebnis -7.631 -12.322

Die Erläuterungen auf den nachfolgenden Seiten sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

3 Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2024

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in TEUR Kapitel 31.12.2024 31.12.2023 *
Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 6.7.1 11.569 13.202
Immaterielle Vermögenswerte 6.7.2 85.920 87.214
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 6.7.4 1.077 1.748
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen * 6.7.7 830 761
Latente Steuererstattungsansprüche * 6.7.6 9.898 5.228
109.294 107.611
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen * 6.7.7 10.343 10.888
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 76 48
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 6.7.5 582 845
Laufende Ertragsteuererstattungsansprüche 6.7.15 906 910
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 6.7.8 13.653 7.139
25.560 19.830
Summe Vermögenswerte 134.854 127.441
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 6.7.9.1 21.140 17.494
Kapitalrücklage 6.7.9.2 65.823 48.596
Gewinnrücklagen 6.7.9.3 -14.835 -10.536
Den LAIQON-Aktionären zustehendes Eigenkapital 72.127 55.554
Nicht beherrschende Anteile 6.7.9.4 8.888 -877
Summe Eigenkapital 81.015 54.677
Schulden
Langfristige Schulden
Anderen Kommanditisten zuzurechnender Nettovermögenswert 6.7.10 - 5.993
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 6.7.11 9.014 9.919
Finanzschulden 6.7.12 31.874 36.428
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 6.7.13 122 577
Sonstige Rückstellungen 6.7.14 - 151
Latente Steuerverbindlichkeiten * 6.7.6 70 494
41.080 53.561
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 6.7.11 9.860 14.869
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 6.7.13 838 2.085
Finanzschulden 6.7.12 1.965 1.918
Laufende Ertragsteuerschulden 6.7.15 95 330
12.759 19.202
Summe Schulden 53.839 72.764
Summe Eigenkapital und Schulden 134.854 127.441

* Die Vorjahresangaben wurden aufgrund der Vergleichbarkeit angepasst, siehe Kapitel 6.7.6 und 6.7.7.

Die Erläuterungen auf den nachfolgenden Seiten sind integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

4 Konzern-Kapitalflussrechnung

für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

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in TEUR Kapitel 2024 2023
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Konzernergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen -7.956 -12.874
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte 6.6.4 6.488 6.367
Gewinne aus dem Verkauf von langfristigen Vermögenswerten 1 19
Sonstige zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle -339 -1.599
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen -2.775 -7.100
Veränderung der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 61 -11
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten 3.529 4.289
Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen -492 -211
Veränderung der sonstigen Rückstellungen -75 -158
Gezahlte Zinsen -1.789 -1.320
Erhaltene Dividenden und Ausschüttungen 41 1.864
Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -3.308 -10.735
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in:
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 6.7.1-2 -2.186 -1.386
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert und nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen -605 -151
Einzahlungen aus Abgängen von:
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 6.7.1-2 9 6
Finanziellen Vermögenswerten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert und nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 272 217
Zu-/​Abgänge von Zahlungsmitteln aus Veränderungen im Konsolidierungskreis -104 -
Nettomittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -2.614 -1.315
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 18.400 -
Einzahlungen aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen 6.7.12 - 25.000
Tilgung von Kaufpreisverbindlichkeiten 6.7.11 -7.178 -8.432
Tilgung von Finanzschulden -2.870 -7.555
Einzahlungen aus Tokenisierung 4.104 -
Getätigte Ausschüttungen an Minderheiten -20 -200
Nettomittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit 12.436 8.813
Nettozu-/​-abnahme an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 6.514 -3.236
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar 7.139 10.375
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember 6.8.2 13.653 7.139

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5 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

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in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
Stand 1. Januar 2024 17.494 48.596 -10.536 -877 54.677
Gesamtes im Konzerneigenkapital erfasstes Ergebnis - - -7.631 - -7.631
Aktienoptionsprogramm - -147 - - -147
Wandelschuldverschreibung 618 2.382 - - 3.000
Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernergebnis - - - -325 -325
Kapitalerhöhungen 3.028 15.252 - - 18.280
Ausgleichszahlung nicht beherrschende Anteile - - - -350 -350
Option LAIC Intelligence GmbH - -260 - - -260
Änderungen im Konsolidierungskreis - - 3.331 10.440 13.772
Stand 31. Dezember 2024 21.140 65.823 -14.835 8.888 81.015
Stand 1. Januar 2023 17.483 47.185 1.948 5.471 72.088
Gesamtes im Konzerneigenkapital erfasstes Ergebnis - - -12.322 - -12.322
Aktienoptionsprogramm - -185 - - -185
Wandelschuldverschreibung 10 1.944 - - 1.954
Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernergebnis - - - -552 -552
Ausgleichszahlung nicht beherrschende Anteile - - - -420 -420
Option LAIC Intelligence GmbH - -196 - - -196
Option SPSW Capital GmbH - - - -5.042 -5.042
Getätigte Gewinnausschüttungen - - -15 - -15
Änderungen im Konsolidierungskreis - -151 -147 -334 -632
Stand 31. Dezember 2023 17.494 48.596 -10.536 -877 54.677

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6 Konzernanhang

6.1 Allgemeine Informationen

Die Tätigkeit der LAIQON AG (im Folgenden auch "Muttergesellschaft") und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden "LAIQON-Konzern", "Konzern" oder "LAIQON") umfasst die Entwicklung, die Initiierung und den Vertrieb von Kapital anlagen für private und institutionelle Investoren über Vertriebspartner. Im Geschäftsjahr 2024 agierte LAIQON als Premium Wealth Spezialist mit Fokus auf nachhaltigen, innovativen und digitalen Kapitalanlagen. Die LAIQON AG hat im Rahmen der Strategieumsetzung 2023/​25 2.0 die Markenpositionierung für die Geschäftssegmente LAIQON Asset Management, LAIQON Wealth Management, LAIQON Digital Wealth und LAIQON GROUP weiterentwickelt.

Bei der Muttergesellschaft handelt es sich um eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, gegründet und mit Sitz in Hamburg. Die Adresse der Gesellschaft lautet: LAIQON AG, An der Alster 42, 20099 Hamburg. Die LAIQON AG, geführt beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 75 492, ist seit März 2017 im Segment "Scale" der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 28. März 2025 vom Vorstand der LAIQON AG zur Veröffentlichung genehmigt.

6.2 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bei der Aufstellung des Konzernabschlusses angewandten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Folgenden dargestellt. Die Methoden wurden für alle dargestellten Berichtszeiträume stetig angewandt, sofern nichts anderes angegeben ist.

Die Darstellung des Konzernabschlusses erfolgt in Tausend Euro (TEUR), da hierdurch keine Informationsverluste entstehen. Es können sich Rundungsdifferenzen zwischen den einzelnen Abschlussbestandteilen ergeben. Einzelne Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzern-Bilanz sind zur Verbesserung der Übersichtlichkeit der Darstellung zusammengefasst. Diese Posten werden im Konzernanhang erläutert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

6.2.1 Grundlagen der Abschlusserstellung

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wird freiwillig nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Der Konzernabschluss der LAIQON AG wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten IFRS Accounting Standards aufgestellt, wie sie von der Europäischen Union (EU) bis zum 31. Dezember 2024 angenommen wurden.

Für die Aufstellung des Konzernabschlusses wurde von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen.

6.2.1.1 Erstmalig angewendete neue Standards und Interpretationen

Neue Standards und Interpretationen, die im Geschäftsjahr 2024 erstmalig anzuwenden sind:

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Änderungen an IFRS 16 "Leasingverbindlichkeiten" in einem Sale and Lease Back (erstmalig ab 1. Januar 2024)

Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses": Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig (erstmalig ab 1. Januar 2024)

Reverse-Factoring-Vereinbarung - Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 (erstmalig ab 1. Januar 2024)

Aus der erstmaligen Anwendung der oben beschriebenen Änderungen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern ergeben.

6.2.1.2 Ausblick auf zukünftige Standards

Im Folgenden wird auf wesentliche neue, ab dem 1. Januar 2025 oder später anzuwendende IFRS Accounting Standards, Änderungen von bestehenden Standards sowie Interpretationen eingegangen. Eine vorzeitige Anwendung dieser neuen Regelungen im LAIQON-Konzern ist nicht erfolgt:

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Änderungen an IAS 21: Mangelnde Umtauschbarkeit (erstmalig ab 1. Januar 2025)

Weitere Änderungen, die frühestens ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden sind, aber noch nicht endorsed sind

Aus der erstmaligen Anwendung der oben beschriebenen Änderungen werden sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern ergeben.

6.2.2 Konsolidierung

6.2.2.1 Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, bei denen der Konzern die Beherrschung über die Finanz- und Geschäftspolitik innehat; regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 %. Zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises sind neben der Entscheidungsmacht die variablen Rückflüsse entscheidend. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, die variablen Rückflüsse über die vorliegende Entscheidungsmacht beeinflussen zu können.

Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet.

Gesellschaften, an denen die LAIQON AG zu mehr als 50 % beteiligt ist, werden nicht als Tochterunternehmen klassifiziert, wenn aufgrund spezifischer gesellschaftsvertraglicher Regelungen trotz der Stimmrechtsmehrheit keine Möglichkeit zur Bestimmung der Geschäfts- und Finanzpolitik durch den Konzern besteht. Das Kriterium der Beherrschung ist demnach nicht erfüllt, jedoch übt LAIQON einen maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaften aus, sodass sie als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert werden.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt (Date of Exchange) zuzüglich der dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizier bare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der Minderheitenanteile. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Netto vermögen wird als Goodwill angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebniseliminierungen waren mangels relevanter Transaktionen innerhalb des Konzerns nicht erforderlich.

6.2.2.2 Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 werden neben der Muttergesellschaft die nachfolgenden 16 (Vj.: 20) Gesellschaften einbezogen.

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Gesellschaft Anteil Konzern
SPSW Capital GmbH, Hamburg 90,0 %
MFI Asset Management GmbH, München 100,0 %
BV Bayerische Vermögen GmbH, München 90,1 %
m+c Asset Allocation GmbH, München 100,0 %
LAIC Capital GmbH, Hamburg 80,04 %
LAIC Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg 100,0 % *
LAIC Intelligence GmbH, Hamburg 80,0 % *
V:KI GmbH, Hamburg 70,0 % *
growney GmbH, Berlin 75,9 %
growney Technology & Service GmbH, Berlin 100,0 % *
LAIQON Token GmbH, Hamburg 100,0 %
LAIQON Solutions GmbH, Hamburg 100,0 %
LAIQON Financial Service GmbH, Hamburg 100,0 %
53.10. Real Assets Treuhand GmbH, Hamburg 100,0 %
53.10. Real Estate Management GmbH, Hamburg 100,0 %
TradeOn GmbH, Hamburg 100,0 %

* Anteil der jeweiligen direkten Muttergesellschaft

Vollkonsolidierung V:KI GmbH

Nachdem die LAIC Capital GmbH im Februar 2023 insgesamt 30 % der Anteile an der V:KI GmbH im Rahmen von Vertriebspartnerschaften veräußert hatte, führte die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Regelung aus Sicht des Konzerns zu einem nur noch maßgeblichen Einfluss, wodurch die V:KI GmbH zum 16. Februar 2023 entkonsolidiert und als At-Equity-Beteiligung bilanziert wurde. Die Ausrichtung der V:KI GmbH wurde im Geschäftsjahr 2024 an die Weiterentwicklungen im LAIC-Teilkonzern angepasst. Die V:KI GmbH partizipiert nun anteilig an den bestehenden Kooperationsprojekten der LAIC Vermögensverwaltung GmbH.

Eine erneute Anpassung des Gesellschaftsvertrags ordnet die Kontroll rechte der LAIC Capital GmbH zu, wodurch die V:KI GmbH zum 31. Juli 2024 als Teil des Segments LAIQON Digital Wealth vollkonsolidiert wird.

Da die V:KI GmbH alleinstehend keinen Geschäftsbetrieb i. S. d. IFRS 3 darstellt, erfolgt die Vollkonsolidierung in Form eines Anschaffungsvorgangs. Der Buchwert der At-Equity-Beteiligung wird, abzüglich der Erfassung des bilanziellen Eigenkapitals der V:KI GmbH sowie der nicht beherrschenden Anteile, durch einen immateriellen Vermögenswert ersetzt.

Veräußerung LAIC Token-Gesellschaften

Zur Wachstumsfinanzierung des LAIC Teilkonzerns wurden Anteile an der LAIC Capital GmbH tokenisiert und über die LAIC Token-21 und LAIC Token-24 Investoren sowie Mitarbeitern angeboten. Die letzte Zeichnung im Rahmen der LAIC Token-24 erfolgte, genau wie die im Juli 2024 durchgeführte Direktbeteiligung der meine Volksbank Raiffeisenbank EG, Rosenheim, auf Basis einer Bewertung des LAIC-Teilkonzerns in Höhe von 65 Mio. EUR.

Zur Umsetzung der innovativen Finanzierungsform war die Gründung von insgesamt 8 Gesellschaften notwendig, die bislang in den Konsolidierungskreis des LAIQON-Konzerns einzubeziehen waren. Durch den Einbezug der Kommanditgesellschaft waren die Ansprüche der Kommanditisten, die durch Wertzuwachs des LAIC-Teilkonzern ansteigen, im IFRS-Konzernabschluss als Fremdkapital auszuweisen. Im Dezember 2024 hat die LAIQON AG die Anteile an der LAIC AIF KVG GmbH, der LAIC AIF GmbH, der LAIC AIF 24 KVG GmbH sowie an der LAIC AIF 24 GmbH veräußert. Die Gesellschaften waren jeweils als geschäftsführende Kommanditistin bzw. als persönlich haftende Gesellschafterin der LAIC Token AIF GmbH & Co. KG, der LAIC TOKEN MITARBEITER GmbH & Co. KG, der LAIC AIF Token 24 GmbH & Co. KG und der LAIC TOKEN 24 MITARBEITER GmbH & Co. KG tätig. Durch die Veräußerung sind sämtliche vorgenannten Gesellschaften zum Bilanzstichtag nicht mehr in den LAIQON-Konzern einzubeziehen. Die Entkonsolidierung führt zu einer Umgliederung der bisher im Fremdkapital ausgewiesenen Ansprüche in die Position der nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital (siehe Kapitel 6.7.10).

Verkauf von Anteilen an der BV Bayerische Vermögen GmbH

Mit Geschäftsanteilskaufvertrag vom 17. September 2024 hat die LAIQON AG 9,9 % der Anteile an der BV Bayerische Vermögen GmbH an die meine Volksbank Raiffeisenbank eG, Rosenheim, veräußert. Zur geplanten Veräußerung von weiteren 15,1 % ist der Abschluss eines Inhaberkontrollverfahrens notwendig (siehe Kapitel 6.9.6),

Der Abschlussstichtag des LAIQON-Konzerns stimmt mit dem Abschlussstichtag der Tochterunternehmen (31. Dezember) überein.

6.2.2.3 Assoziierte Unternehmen

Assoziierte Unternehmen sind diejenigen Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Kontrolle besitzt; regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 %. Die 4 Beteiligungen (Vj.: 8) an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Goodwill (nach Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen).

Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an Veränderungen der Rücklagen in den Konzernrücklagen. Die kumulier ten Veränderungen nach Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil eines assoziierten Unternehmens dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet.

Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden, soweit diese vorliegen, entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin.

Der Abschlussstichtag des LAIQON-Konzerns stimmt mit dem Abschlussstichtag der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen (31. Dezember) überein. Die Abschlüsse der LAIQON AG und der wesentlichen nach der Equity-Methode bilanzierten Unter nehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Sofern zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses noch keine finalen Abschlüsse der betroffenen Gesellschaften vorliegen, wird auf vorläufige Abschlüsse zurückgegriffen.

In Ausnahmefällen kann es auch aufgrund besonderer gesellschaftsvertraglicher Regelungen oder Geschäftsbeziehungen dazu kommen, dass der LAIQON-Konzern trotz einer Beteiligung von unter 20 % einen maßgeblichen Einfluss ausübt.

6.2.3 Sachanlagen

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Anschaffungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen konzerneinheitlich. Für Einbauten in gemieteten Büroräumen wird eine voraussichtliche Mietdauer von zehn Jahren zugrunde gelegt. Bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen betragen die Nutzungsdauern zwischen drei und 19 Jahren. Andernfalls werden die Vermögenswerte über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer, abgeschrieben. Nutzungsdauern und etwaige Restwerte werden jährlich auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Im Rahmen der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht über die Laufzeit des Leasing-Verhältnisses oder, sofern dies früher eintritt, die Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes planmäßig linear abgeschrieben und gegebenenfalls um die außerplanmäßige Wertminderung angepasst.

Nach den Regelungen des IFRS 16 wird grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse mit bilanzverlängernder Wirkung ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert aktiviert und eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Der IFRS 16 räumt jedoch jeweils ein Wahlrecht ein, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte auf eine Erfassung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit zu verzichten. Der LAIQON-Konzern nimmt dieses Wahlrecht in Anspruch. Die Leasingverbindlichkeit wird zum Zeitpunkt der Erstbilanzierung gemäß IFRS 16.27 anhand des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers diskontiert und unter den Finanzschulden angesetzt. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des LAIQON-Konzerns beträgt 6,04 % (Vj.: 5,95 %). Die Nutzungsrechte werden vereinfacht mit dem Betrag der jeweiligen Leasingverbindlichkeit, bereinigt um im Voraus geleistete oder abgegrenzte Leasingzahlungen, bilanziert. Die Leasingrate teilt sich in Tilgungs- und Finanzierungsaufwendungen auf. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst.

Die Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden beziehen sich auf Mietobjekte. Unter Kraftfahrzeuge sind Dienstfahrzeugleasingverträge zusammengefasst und die Betriebs- und Geschäftsausstattung bezieht sich auf Büroausstattung. Zahlungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse werden linear erfolgswirksam erfasst. Einige Immobilienleasingverträge beinhalten Verlängerungsoptionen, welche jedoch zum Stichtag bilanziell nicht berücksichtigt wurden. Es bestehen Optionen, die Verträge um jeweils fünf Jahre zu verlängern.

6.2.4 Immaterielle Vermögenswerte

Neben dem Geschäfts- und Firmenwert liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer im LAIQON-Konzern vor. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ab dem Zeitpunkt der Nutzung linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt drei bis 25 Jahre.

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten insbesondere aktivierte Aufwendungen für die Entwicklung von Software und den LAIC ADVISOR ® , die durch Verträge mit externen Dritten und intern angefallen sind. Forschung-, Planungs- und Wartungsaufwendungen werden erfolgswirksam erfasst. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis zehn Jahre. Der Ausweis erfolgt unter den geleisteten Anzahlungen, wenn die Inbetriebnahme zum Bilanzstichtag noch nicht erfolgt ist.

6.2.5 Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwerte sind zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Sie unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung und werden jedoch mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft (siehe Kapitel 6.4.5 und 6.7.3).

6.2.6 Wertminderung nichtmonetärer Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben oder sich noch nicht in betriebsbereitem Zustand befinden, sowie Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderungsbedarf hin überprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert ggf. nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (Cash-Generating-Units).

6.2.7 Finanzielle Vermögenswerte

Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten wird anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller Vermögenswert wird dabei beim erstmaligen Ansatz entweder als "Zu fortgeführten Anschaffungskosten", als "Zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis" oder als "Zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgswirksamer Erfassung der Wertänderungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung" klassifiziert.

"Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme ist. Die Zahlungsströme dieser Vermögenswerte betreffen Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag.

"Zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgswirksamer Erfassung der Wertänderungen" werden Schuldinstrumente bewertet, die kurzfristig zur Realisierung von Kursgewinnen gehalten werden oder deren Zahlungsströme nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag betreffen.

Finanzielle Vermögenswerte, bei denen es sich um Schuldinstrumente handelt, werden "Zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis" bewertet, wenn die Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme sowie zur Veräußerung gehalten werden und die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen.

Finanzielle Vermögenswerte unterliegen Ausfallrisiken, welche durch die Bilanzierung einer Risikovorsorge oder bei bereits eingetretenen Verlusten durch Erfassung einer Wertminderung berücksichtigt werden. Dem Ausfallrisiko von Forderungen und Krediten wird durch die Berücksichtigung von einzelnen und portfoliobasierten erwarteten Kreditausfallrisiken Rechnung getragen.

Im Einzelnen wird für diese finanziellen Vermögenswerte nach konzerneinheitlichen Maßstäben eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Ausfalls (expected loss) gebildet. Aus dieser Risikovorsorge werden dann die tatsächlichen Einzelwertberichtigungen der eingetretenen Ausfälle erfasst. Ein potenzieller Wertberichtigungsbedarf wird bei Vorliegen verschiedener Tatsachen wie Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeitraum, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Scheitern von Sanierungsmaßnahmen, angenommen.

Für die Ermittlung portfoliobasierter Wertberichtigungen werden nicht signifikante Forderungen sowie signifikante Individualforderungen ohne Hinweise auf Wertminderungen anhand vergleichbarer Kreditrisikomerkmale zu homogenen Portfolios zusammengefasst und nach Risikoklassen aufgeteilt. Für die Ermittlung der Wertminderungshöhe werden durchschnittliche historische Ausfallwahrscheinlichkeiten in Verbindung mit zukunftsbezogenen Parametern des jeweiligen Portfolios herangezogen. Kreditausfallrisiken sind für sämtliche finanzielle Vermögenswerte zu betrachten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value (Fremdkapitalinstrumente) bewertet werden.

Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste (expected credit losses) nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Ermittlung von Wertberichtigungen:

Stufe 1: erwartete Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos

Diese Stufe beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung und beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst.

Stufe 2: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - keine beeinträchtigte Bonität

Wenn ein finanzieller Vermögenswert nach seiner erstmaligen Erfassung eine signifikante Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, welche über mögliche Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts bemessen werden.

Stufe 3: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - bonitätsbeeinträchtigt

Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners. Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert auf einer mindestens quartalsweise durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigen. Für Schuldinstrumente, die nicht Forderungen aus Finanzdienstleistungen sind, wird eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos maßgeblich anhand von Überfälligkeitsinformationen festgestellt. Ein finanzieller Vermögenswert wird in Stufe 3 überführt, wenn das Kreditrisiko im Vergleich zu seinem Kreditrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist. Das Kreditrisiko wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit eingeschätzt.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der Ansatz angewandt, wonach für diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit erfasst werden. In Stufe 1 und 2 wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Bruttobuchwerts ermittelt. Sobald ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist und der Stufe 3 zugeordnet wird, wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Nettobuchwerts (Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge) berechnet.

6.2.8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden anfänglich zum Transaktionspreis angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Dabei wird die Effektivzinsmethode nur angewendet, falls die Forderung eine Fälligkeit von mehr als zwölf Monaten aufweist. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Als Indikatoren für eine mögliche Wertminderung kommen insbesondere Zahlungsverzögerungen und eine verschlechterte Bonität der Schuldner in Betracht. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz. Die Wertminderung wird erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiges betriebliches Ergebnis erfasst. Sofern eine Forderung uneinbringlich geworden ist, wird sie gegen das Wertminderungskonto für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. sonstige Forderungen ausgebucht. Nachträgliche Zahlungseingänge auf vormals ausgebuchte Beträge werden als sonstiger betrieblicher Ertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei der Ermittlung des künftig zu erwartenden Wertminderungsbedarfs im Zusammenhang mit IFRS 9 wird grundsätzlich auf historische Ausfallwahrscheinlichkeiten abgestellt, die um für das Kreditrisiko relevante Zukunftsparameter ergänzt werden. Die Wertminderungen tragen den künftig erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung, konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Im Rahmen von Einzelwertberichtigungen werden finanzielle Vermögenswerte anhand gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften gruppiert und gemeinsam auf Wertminderungen untersucht und wertberichtigt.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht.

6.2.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Mona ten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung werden Kontokorrentkredite mit den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten saldiert. Bankguthaben, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen, werden nicht in die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Kapitalflussrechnung einbezogen.

Da die liquiden Mittel ausschließlich bei Finanzinstituten mit hoher Bonität innerhalb Deutschlands gehalten werden und daher keinem wesentlichen Kreditrisiko unterliegen, werden diese im Rahmen des Wertminderungsmodells gemäß IFRS 9 der Stufe 1 zugeordnet.

6.2.10 Eigenkapital

Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Steuern werden berücksichtigt, sofern sich diese voraussichtlich auswirken. Kosten, die sich auf die Ausgabe von neuen Aktien sowie die Börsennotierung von bereits ausgegebenen Aktien beziehen, werden auf die einzelnen Transaktionen aufgeteilt. Diejenigen Transaktionskosten, die sich auf die Börsennotierung von bereits ausgegebenen Aktien beziehen, werden als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

6.2.11 Verbindlichkeiten und Finanzschulden

Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten, angesetzt, der regelmäßig dem Wert der erhaltenen Gegenleistung entspricht. In den Folgeperioden werden die Verbindlichkeiten und Finanzschulden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Verbindlichkeiten und Finanzschulden zählen zu den kurzfristigen Schulden, soweit deren Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag liegt, ansonsten erfolgt ein Ausweis als langfristige Schulden. Wesentliche Finanzschulden stellen die Wandelschuldverschreibungen dar (siehe Kapitel 6.7.12).

Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Der angegebene beizulegende Zeitwert langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten wird durch die Abzinsung der zukünftigen vertraglich vereinbarten Zahlungsströme mit dem gegenwärtigen Marktzinssatz, der dem Konzern für vergleichbare Finanzinstrumente gewährt würde, ermittelt.

Der den anderen Kommanditisten zuzurechnende Nettovermögenswert beruht auf den gesellschaftsvertraglich festgelegten Kündigungsrechten der Gesellschafter. Hierbei handelt es sich um ein Inhaberkündigungsrecht i. S. d. IAS 32.18 (b). Gemäß IAS 32.AG 29A kommen die Ausnahmeregelungen der Paragrafen 16AD des IAS 32 im Konzernabschluss nicht zum Tragen, sodass die Einlagen zwingend als Fremdkapital zu klassifizieren sind. Die Höhe des Abfindungsanspruchs richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrags bzw. nach dem Zeitwert des Nettovermögens. Die Bewertung des Postens erfolgte im Rahmen der Erstkonsolidierung zum beizulegenden Zeitwert (Barwert des Abfindungsanspruchs). Die Position enthielt anderen Kommanditisten zuzurechnendes Nettovermögen zur Darstellung der nicht beherrschenden Anteile der in den Konzernabschluss einbezogenen LAIC AIF Token GmbH & Co. KG, LAIC AIF Token 24 GmbH & Co KG, LAIC TOKEN MITARBEITER GmbH & Co. KG und LAIC TOKEN 24 MITARBEITER GmbH & Co KG, welche zum 31.12.2024 entkonsolidiert wurden (siehe Kapitel 6.2 und 6.7.10).

6.2.12 Leistungen an Arbeitnehmer und Organmitglieder

6.2.12.1 Gewinnbeteiligung

Die sich nach bestimmten Berechnungsverfahren ergebenden Gewinnbeteiligungen des Vorstands, des Aufsichtsrats und bestimmter Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst und entweder als Eigenkapitalerhöhung im Eigenkapital bilanziert oder als Verbindlichkeit passiviert. Der Konzern passiviert eine Verbindlichkeit in den Fällen, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt.

6.2.12.2 Aktienbasierte und performancebasierte Vergütung

Die Aktionäre der LAIQON AG haben zugestimmt, einen aktien- und performancebasierten Vergütungsplan mit drei Komponenten aufzulegen:

Aktienoptionsprogramm (AOP)

Ein Teil der Vergütung der Vorstände und weiterer ausgewählter Mitarbeiter besteht aus Aktienoptionen im Rahmen des AOP. Im Rahmen des AOP erhalten diese Mitarbeiter Optionen auf Aktien der Gesellschaft. Damit fällt der AOP in den Anwendungsbereich des IFRS 2. Die Aktienoptionen können mit Aktien beglichen werden. Hierzu wurde auf der Hauptversammlung der LAIQON AG ein bedingtes Kapital geschaffen (siehe auch bedingtes Kapital 2018 II Kapitel 6.7.9.1).

Der AOP ist gemäß IFRS 2.41 grundsätzlich als sog. equity-settled Plan zu klassifizieren und dementsprechend im Eigenkapital abzubilden. Die LAIQON AG hat die Möglichkeit, die Aktienoptionen in bar zu begleichen (share-based payments with cash alternatives). Es gibt jedoch keine Verpflichtung zur Barauszahlung und es gibt auch keine Erfahrungswerte aus der Vergangenheit zum Ausübungsverhalten oder andere Umstände, die zu einer Barauszahlung verpflichten würden. Vor diesem Hintergrund ist das AOP als equity-settled Plan zu klassifizieren, weshalb die Erfassung entsprechend im Eigenkapital erfolgt. Bei equity-settled Plänen ist der Fair Value jeweils zum Gewährungszeitpunkt (Grant Date) zu bestimmen.

Die Berechtigten des AOP können die ihnen gewährten Aktienoptionen ausüben, sofern der Ablauf der Wartezeit von fünf Jahren, beginnend am Ausgabetag der Optionen, die Ausübung der Aktienoptionen während der Laufzeit von maximal acht Jahren (das heißt innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Wartezeit) außerhalb gewisser Sperrzeiten und der Eintritt zweier Erfolgsziele gegeben sind:

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Erfolgsziel 1 (sog. Market Condition): Verdopplung des Aktienkurses innerhalb von fünf bis acht Jahren (Zeitraum ab Ende der Wartezeit bis Ende der Laufzeit): Der volumengewichtete Durchschnittskurs der nennbetragslosen Inhaber-Stammaktien (Stückaktien) der Firma im elektronischen Xetra-Handel der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an den letzten 30 (dreißig) Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung der Bezugsrechte ("Prüfzeitraum") beträgt mindestens 200 % des Ausübungspreises. Relevant sind nur die Prüfzeiträume, welche am letzten Tag der Wartezeit oder später enden.

Erfolgsziel 2 (sog. Non-Market Condition): Verdreifachung des EBITDA 2020 bis zum Geschäftsjahr 2026: Das Ist-EBITDA auf Konzernebene ausweislich des auf den letzten Bilanzstichtag vor Ablauf der Wartezeit aufzustellenden Konzernabschlusses übersteigt das Ist-EBITDA ausweislich des auf den vorletzten vor Ablauf der Begebung der Bezugsrechte liegenden Bilanzstichtag aufzustellenden Konzernabschlusses um mindestens 200 %.

Das AOP sieht ferner einen sogenannten Cap vor, welcher den erzielbaren Gewinn aus dem AOP auf das Achtfache des Ausübungspreises beschränkt.

Die Aktienoptionen für die Vorstände können nach einer Wartezeit von fünf Jahren ausgeübt werden, sofern die Vorstände am Ende der Wartezeit noch in einem aktiven Dienstverhältnis stehen.

Sofern der anspruchsberechtigte Vorstand durch Wiederbestellung durch eine Verlängerung seines Arbeitsvertrags eine Zusage auf die Aktienoptionen erhält, ist der AOP grundsätzlich als equity‐settled Plan zu bilanzieren. Bei equity-settled Plänen wird per Aufwand an Eigenkapital gebucht (IFRS 2.10). Die Erfassung von Aufwand erfolgt dabei über den Zeitraum, über den das Unternehmen die Arbeitsleistung empfängt (vesting period). Die vesting period ist regelmäßig der Zeitraum zwischen der Gewährung der Zusage (Grant Date) und dem Zeitpunkt der Unverfallbarkeit der Ansprüche (IFRS 2.15). Mit der Wiederbestellung des anspruchsberechtigten Vorstands liegt dann das Grant Date vor. Das Ende der Aufwandserfassung fällt auf das Ende der Wartezeit. Die Aufwendungen werden daher vom Zeitpunkt der Wiederbestellung oder Verlängerung bis zum Ende der Wartezeit linear verteilt erfasst.

Phantom Stock Plan (PSP)

Als weitere Vergütung erhalten ein Vorstandsmitglieder und ein Mitarbeiter der LAIQON AG im Rahmen des PSP in jedem Jahr der Tätigkeit jeweils zum 1. April eines Jahres eine Tranche an Phantom Stocks, die jeweils nach dem Ablauf von zwei Jahren zum Erhalt einer variablen Vergütung von der Gesellschaft berechtigen.

Im Berichtsjahr wurde eine neue Tranche ausgegeben. Zum Stichtag 31. Dezember besteht somit eine Phantom Stock Tranche.

Da die Phantom Stocks in bar beglichen werden und es kein Wahlrecht zur Begleichung in Aktien gibt, wird der PSP als sog. cash-settled Plan klassifiziert (IFRS 2.30). Bei cash-settled Plänen wird aufwandswirksam eine Rückstellung gebildet. Im Unterschied zu equity-settled Plänen wird die zu bildende Rückstellung an jedem Bilanzstichtag aufwandswirksam an den aktuellen Fair Value angepasst, sodass im vorliegenden Fall der Fair Value der Phantom Stocks zum 31. Dezember 2024 für die bilanzielle Aufwandserfassung ermittelt wurde. Die Auszahlung des Phantom Stock Bonus ist an zwei Erfolgsziele geknüpft:

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Erfolgsziel 1 (sog. Market Condition): Erhöhung des Aktienkurses um 15 % innerhalb von zwei Jahren (bis zum 31. März des übernächsten Jahres): Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn zum Stichtag ein bestimmtes Kursziel (das Erfolgsziel 1) eintritt. Das Erfolgsziel 1 gilt als eingetreten, wenn der maßgebliche Aktienkurs zum Stichtag mindestens 115 % des Basiswerts beträgt.

Erfolgsziel 2 (sog. Non‐Market Condition): Ist‐EBITDA vor dem Stichtag entspricht oder ist größer als 90 % des jeweiligen Plan‐EBITDA. Ferner setzt die Abrechnung des Phantom Stock Bonus voraus, dass das EBITDA der Gesellschaft in den zwei Quartalen vor dem jeweiligen Stichtag mindestens 90 % des EBITDA gemäß dem vom Aufsichtsrat genehmigten Business Plan entspricht.

Auch der PSP sieht einen sogenannten Cap vor. Die Auszahlung einer Tranche aus dem PSP darf die jeweilige Bonuszahlung des Begünstigten aus dem vorherigen Jahr nicht übersteigen. Die Begünstigten verlieren sämtliche Ansprüche auf Auszahlung, wenn die Tätigkeit vor dem Ablauf der zweijährigen Laufzeit endet.

Der Fair Value einer Aktienoption sowie eines Phantom Stocks wurde mittels Monte-Carlo-Simulationen berechnet. In den nachfolgenden Tabellen sind die relevanten Bewertungsparameter sowie die ermittelten Fair Values zusammenfassend dargestellt.

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Gewährungszeitpunkt
in TEUR 1.10.22 1.01.23 1.07.23 1.01.24 1.07.24 1.08.24
Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt (in EUR) 5,64 7,78 7,50 6,60 4,53 4,87
Ausübungspreis (in EUR) 5,93 8,20 7,98 6,57 4,96 4,67
Laufzeit (ab Bewertungsstichtag) 8 Jahre 8 Jahre 8 Jahre 8 Jahre 8 Jahre 8 Jahre
Risikofreier Zins 1,2 % 2,06 % 2,32 % 2,40 % 2,33 % 2,43 %
Dividendenrendite 2 % 2 % 2 % 2,0 % 2,0 % 2,0 %
Volatilität der Aktie 40 % 40 % 40 % 40 % 40 % 40 %
Volatilität des EBITDA 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 %
Fair Value je Aktienoption (in EUR) 1,87 2,84 2,80 2,61 1,65 1,98
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Gewährungszeitpunkt
in TEUR 1.10.24
Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt (in EUR) 4,20
Ausübungspreis (in EUR) 4,50
Laufzeit (ab Bewertungsstichtag) 8 Jahre
Risikofreier Zins 2,18 %
Dividendenrendite 2,0 %
Volatilität der Aktie 40 %
Volatilität des EBITDA 50 %
Fair Value je Aktienoption (in EUR) 1,53
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(Tranche 23) (Tranche 24)
Bewertungsstichtag 31.12.23 31.12.24
Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt (in EUR) 4,96 4,96
Basiswert (in EUR) 7,93 6,31
Risikofreier Zins 2,32 % 2,32 %
Dividendenrendite 0 % 0 %
Volatilität der Aktie 35 % 35 %
Volatilität des EBITDA 50 % 50 %
Fair Value je Phantom Stock (in EUR) 0,00 0,29

Flag Ship Bonus (FSB)

Ab dem Geschäftsjahr 2019 gibt es für einzelne Beschäftigte zudem einen FSB. Dieser leitet sich von der Performance eines vom LAIQON-Konzern gemanagten Fonds für je zwei Geschäftsjahre ab.

6.2.13 Steuern

Die laufenden Ertragsteuern werden basierend auf den nationalen Steuervorschriften berechnet. Darüber hinaus beinhalten die laufenden Steuern des Jahres auch Anpassungsbeträge für eventuell anfallende Steuerzahlungen bzw. -erstattungen für noch nicht veranlagte Jahre, woraus sich im Rahmen der Veranlagung noch Veränderungen ergeben können. Darüber hinaus bestehen gegenüber dem Finanzamt Forderungen aufgrund noch nicht erstatteter anrechenbarer Steuern sowie noch nicht geänderter Bescheide.

Latente Steuern werden zur Berücksichtigung zukünftiger steuerlicher Folgen von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Bemessungsgrundlagen der Vermögenswerte und Schulden und deren Wertansätzen im IFRS-Abschluss gebildet (Verbindlichkeitsmethode). Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und -vorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Der Planungshorizont beträgt zum Bilanzstichtag fünf Jahre.

Aktive und passive latente Steuern, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden nur angesetzt, wenn der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen nicht vom Konzern gesteuert werden kann und die Umkehrung der temporären Differenz hinreichend gesichert erscheint.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen, und wenn die latenten Steuern gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen.

6.2.14 Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden kann. Langfristige Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Vorsteuerzinssatz verwendet wird, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst.

6.2.15 Ertragsrealisierung

Die Umsatzerlöse umfassen den erhaltenen beizulegenden Zeitwert für den Verkauf von Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe und nach Eliminierung konzerninterner Transaktionen. Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art werden grundsätzlich nur dann realisiert, wenn die Leistung erbracht ist, der Vergütungsanspruch rechtlich entstanden ist, die Höhe der Erträge verlässlich geschätzt werden kann und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließt. Darüber hinaus gelten folgende Grundsätze in Bezug auf die einzelnen Erlöse:

Der LAIQON-Konzern erbringt Leistungen aus der Verwaltung von Investmentvermögen, Beratungsleistungen sowie Finanzierungskonzepte im Rahmen von Projektierungen gegenüber den Fondsgesellschaften oder fremden Dritten. Grundsätzlich erfolgt die Ertragsrealisierung je nach Vertragsgestaltung entweder zum Zeitpunkt der Fertigstellung der jeweiligen Leistungserbringung oder ratierlich anteilig nach Fertigstellungsstand bzw. Teilleistung.

Neben den Geschäftsführertätigkeiten erbringt LAIQON auch Serviceleistungen für Managementunterstützung gegenüber Fondsgesellschaften. Diese Leistungen werden kontinuierlich über die Laufzeit ausgeführt. Dementsprechend erfolgt die Realisierung der Erlöse anteilig mit Zeitfortschritt.

Weiterhin erbringt LAIQON Leistungen im Rahmen des Treuhandgeschäfts, welche die Verwaltung der von ihr für Dritte gehaltenen bzw. nach Eintragung der Kommanditisten in das Handelsregister betreuten Kommanditbeteiligungen sowie die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen umfassen. Bei den laufenden Treuhandvergütungen der Folgejahre erfolgt die Erfassung an jedem Bilanzstichtag anteilig bezogen auf den jeweiligen Stand des verwalteten Kapitals.

Gemäß IFRS 15 bemisst sich die Beurteilung der Umsatzerlöse bezüglich der Höhe sowie danach, ob es sich um einen zeitpunkt- oder eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung handelt, nach dem Fünf-Schritte-Modell:

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Schritt 1: Identifikation von Verträgen mit Kunden

Schritt 2: Identifikation separater Leistungsverpflichtungen

Schritt 3: Ermittlung des Transaktionspreises

Schritt 4: Allokation des Transaktionspreises

Schritt 5: Ertragsrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung

Wesentliche Erlöse aus Managementleistungen und Erlöse aus Treuhandtätigkeiten sind im Sinne des IFRS 15 zeitraumbezogene Leistungen. Auch nach den Regelungen des IFRS 15 kam es zu keiner veränderten Erlösrealisierung. Dagegen handelt es sich bei den Erlösen aus Vermittlungs- und Strukturierungsleistungen im Wesentlichen um zeitpunktbezogene Leistungen. Im Zusammenhang mit den Anlageberatungsdienstleistungen hinsichtlich der Publikumsfonds wurden zwei Leistungsverpflichtungen identifiziert. Zum einen die Anlageberatung hinsichtlich des Kaufs und Verkaufs von Finanzinstrumenten für die Fonds und zum anderen die Vermarktung der Fonds. Die Vergütung für die Anlageberatung ist unterjährig in der Abrechnungsperiode mit Unsicherheit behaftet und der Umsatz aus dieser Leistungsverpflichtung kann erst mit der Abrechnung realisiert werden. Die Vergütung für die Vermarktungsleistung wird monatlich abgerechnet. Dementsprechend kann die Leistung monatlich als realisiert angesehen und monatsweise als Umsatz erfasst werden.

Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dividendenerträge werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht, welches dem Datum der Beschlussfassung entspricht.

6.2.16 Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung der LAIQON AG darstellt. Fremdwährungstransaktionen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Für die Geschäftsjahre 2024 und 2023 wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:

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in EUR Stichtagskurs Durchschnittskurs
2024 2023 2024 2023
US-Dollar (US-$) 1,039 1,105 1,048 1,090

6.3 Finanzrisikomanagement

6.3.1 Risiken aus Finanzinstrumenten

Der Konzern ist durch seine Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken aus Finanzinstrumenten ausgesetzt. Diese Risiken umfassen das Liquiditätsrisiko, das Marktrisiko sowie das Ausfallrisiko. Das Marktrisiko umfasst das Zinsrisiko, das Währungsrisiko und das Preisrisiko.

6.3.1.1 Liquiditätsrisiko

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch den Bereich Finanzen auf Grundlage von Verfahren, die im Einklang mit der vom Vorstand beschlossenen Richtlinie zum Risikomanagement stehen. Das kurzfristige Liquiditätsmanagement wird mittels einer rollierenden Liquiditätsplanung vorgenommen, die einen Planungshorizont von bis zu einem Jahr abbildet. Darüber hinaus kommt eine mittelfristige Finanzplanung für die jeweils folgenden fünf Geschäftsjahre zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein integriertes Planungsmodell, das aus einer Plan-Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Sowohl die Kurz- als auch die Mittelfristplanung sind aus der Businessplanung des Konzerns abgeleitet.

6.3.1.2 Marktrisiko

Das Zinsänderungsrisiko, das Bestandteil des Marktrisikos ist, resultiert aus möglichen Schwankungen des Zeitwerts eines Finanzinstruments bzw. der hieraus erwarteten Zahlungsströme aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes. Diese Zinsschwankungen wirken sich zum einen auf die Höhe der zukünftigen Zinserträge und -aufwendungen des Konzerns aus. Zum anderen können sie den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten beeinflussen.

Im Regelfall werden gewährte oder in Anspruch genommene Darlehen mit einem festen Zinssatz zu marktüblichen Konditionen verzinst. Die Folgebewertung erfolgt gemäß den Vorschriften des IFRS 9 nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Insofern sind keine wesentlichen Zeitwertanpassungen zu erwarten.

Fremdwährungsrisiken resultieren im aktuellen Konzernabschluss im Wesentlichen aus der Umrechnung von US-$-Forderungen und -Verbindlichkeiten in Euro. Um die Bewertungseffekte zu minimieren, analysiert der LAIQON-Konzern regelmäßig die in Fremdwährung lautenden Vermögenswerte und Schulden des Konzerns und prognostiziert deren weitere Entwicklung. Im Vordergrund stehen dabei Risiken mit zahlungswirksamen Auswirkungen. Sofern sich aus der offenen Fremdwährungsposition ein signifikantes Risiko für die Finanzlage des Konzerns ergeben sollte, werden entsprechende Sicherungsgeschäfte durchgeführt. Derzeit resultieren hieraus keine offenen Positionen.

Verantwortlich für das Management der Zins- und Fremdwährungsrisiken ist der Bereich Finanzen in Abstimmung mit anderen Abteilungen des Konzerns. Wegen der möglichen negativen Entwicklung der Fremdwährungskurse werden aktuell nicht benötigte Fremdwährungsbestände zeitnah in Euro gewechselt.

LAIQON führt regelmäßig eine Zeitwertbewertung der wesentlichen Beteiligungen durch. Dabei findet eine enge Abstimmung zwischen Konzernrechnungswesen und Asset Management statt, um die korrekte bilanzielle Abbildung der Wertentwicklung sicherzustellen. Wertveränderungen an den beizulegenden Zeitwert erfolgen im Finanzergebnis.

Der LAIQON-Konzern ist u. a. von den wirtschaftlichen Folgen der geopolitischen Entwicklungen wie die gesamte Finanzdienstleistungsbranche betroffen. Die Dauer und Intensität der Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und daher nicht abschätzbar.

6.3.1.3 Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko bezieht sich auf die drohende Uneinbringlichkeit bestehender Forderungen. Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise kam es zu einem allgemeinen Anstieg dieses Risikos. Betroffen waren hiervon insbesondere Forderungen gegenüber Fonds, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten waren. Im Rahmen der Sanierung dieser Gesellschaften hat der LAIQON-Konzern Forderungen gestundet oder einen teilweisen Verzicht gegen Besserungsschein erklärt. Die hiermit verbundenen Ausfallrisiken werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen bilanziell berücksichtigt. Durch die somit erfolgte Einzelbetrachtung einer Forderung wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich der gebildeten Wertberichtigung dem beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 entspricht. Der IFRS 9 enthält Regelungen, wonach sich das Ausfallrisiko bedingt durch die Überfälligkeit von finanziellen Vermögenswerten erhöht. Dies ist aufgrund des Geschäfts der LAIQON AG zumeist nicht zutreffend. Es erfolgt weiterhin eine Einzelfallbetrachtung. Das maximale Ausfallrisiko beläuft sich auf 11.249 TEUR (Vj.: 11.154 TEUR).

Neben der permanenten Überprüfung der Werthaltigkeit von Forderungen begegnet LAIQON dem Ausfallrisiko durch eine kontinuierliche und nachhaltige Verbesserung des Debitorenmanagements. Dabei liegt der Fokus auf einer zeitnahen Realisierung von Zahlungseingängen und der damit verbundenen Verminderung des Bestands an fälligen Forderungen.

6.3.2 Angaben zu Finanzinstrumenten

Im Folgenden werden die Finanzinstrumente nach den Bewertungskategorien des IFRS 9 sowie den vom LAIQON-Konzern gewählten Klassen nach IFRS 7 dargestellt. Die restlichen Bilanzposten, die als Finanzinstrumente klassifiziert sind, unterliegen nicht den Bewertungskategorien des IFRS 9. Der Buchwert entspricht jeweils dem Zeitwert:

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Bewertungskategorie IFRS 9 Bewertungskategorie IFRS 9 Buchwert gemäß IFRS 9 zum
31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024
in TEUR AC FVTPL Gesamt
Langfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 830 - 830
830 - 830
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 10.343 - 10.343
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 76 - 76
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert - 582 582
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13.653 - 13.653
24.072 582 24.654
Vermögenswerte 24.902 582 25.484
Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten - 9.014 9.014
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen - 122 122
Finanzschulden 31.874 - 31.874
31.874 9.136 41.009
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 8.409 1.452 9.860
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 764 74 838
Finanzschulden 1.965 - 1.965
11.138 1.526 12.664
Schulden 43.011 10.662 53.673
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Bewertungskategorie IFRS 9 Bewertungskategorie IFRS 9 Buchwert gemäß IFRS 9 zum
31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023
in TEUR AC FVTPL Gesamt
Langfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 761 - 761
761 - 761
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 10.346 - 10.346
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 48 - 48
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert - 845 845
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 7.139 - 7.139
17.533 845 18.378
Vermögenswerte 18.294 845 19.139
Langfristige Schulden
Anderen Kommanditisten zuzurechnender Nettovermögenswert - 5.993 5.993
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten - 9.919 9.919
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen - 577 577
Finanzschulden 36.428 - 36.428
36.428 16.489 52.916
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 9.701 5.168 14.869
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 695 1.390 2.085
Finanzschulden 1.918 - 1.918
12.314 6.558 18.873
Schulden 48.742 23.047 71.789

6.3.2.1 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Forderungen

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in TEUR 2024 2023
noch nicht fällig 830 866
fällig seit 1-30 Tagen 7.708 7.881
fällig seit 31-365 Tagen 780 2.094
seit über einem Jahr fällig 1.931 313
11.249 11.154

Zum 31. Dezember 2024 wurden keine (Vj.: 703 TEUR) der bestehenden Wertberichtigungen in Anspruch genommen. Zudem wurden Wertberichtigungen in Höhe von 30 TEUR (VJ.: 351 TEUR) aufgelöst. Hinsichtlich der zugrunde liegenden Schätzungen und Annahmen wird auf Kapitel 6.4.2 verwiesen.

6.3.2.2 Zum beizulegenden Zeitwert bewertete

Vermögenswerte

Bei der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert werden drei Hierarchiestufen unterschieden:

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Stufe 1: auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierte Preise (z. B. Aktienkurse).

Stufe 2: an einem Markt beobachtbare Inputfaktoren, die zwar keine notierten Preise der Stufe 1 darstellen, die sich jedoch entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in der Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

Stufe 3: nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung.

Wie im Vorjahr bestehen zum 31. Dezember 2024 die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente des Konzerns fast ausschließlich aus Beteiligungen. Diese gehören der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert an. Die Bestimmung der Zeitwerte dieser Beteiligungen erfolgt auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode und wird dementsprechend der Stufe 3 zugeordnet. Die Zuordnung zu den einzelnen Hierarchiestufen wird regelmäßig überprüft und soweit nötig entsprechend angepasst. Zu den Details wird auf Kapitel 6.2.7 und 6.4. verwiesen.

6.3.2.3 Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns belaufen sich zum 31. Dezember 2024 auf insgesamt 53.673 TEUR (Vj.: 71.789 TEUR). Die Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 2024 2023
bis ein Jahr 12.664 18.873
ein bis fünf Jahre 39.620 45.442
über fünf Jahre 1.389 7.474
53.673 71.789

Zu den Erläuterungen der wesentlichen Entwicklungen der finanziellen Verbindlichkeiten wird auf die Kapitel 6.7.10, 6.7.11, 6.7.12 und 6.7.13 verwiesen.

6.3.2.4 Wertminderungen

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in TEUR 2024 2023
Bewertungskategorie AC
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Stand 1. Januar 2.756 3.808
Zuführungen - 2
Inanspruchnahmen - -703
Auflösungen -30 -351
Wertminderungen am 31. Dezember 2.726 2.756

6.3.2.5 Sonstige Angaben

Die Nettogewinne (bzw. -verluste) aus Finanzinstrumenten stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 2024 2023
Klasse zu fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen - -17
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten -6 -9
Nettogewinne /​ -verluste aus Finanzinstrumenten -6 -26

Das Nettoergebnis der Klasse zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhaltet unrealisierte Gewinne aus der Fremdwährungsumrechnung, Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten, die Zuführung und Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen, die weiteren Abwertungen gemäß IFRS 9 sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Forderungsausfällen. Durch Anwendung von IFRS 9 werden keine Finanzinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Das Zinsergebnis für die Klasse zu fortgeführten Anschaffungskosten gemäß IFRS 9 ist im Folgenden dargestellt:

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in TEUR 2024 2023
Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 19 11
19 11
Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Zinsaufwendungen aus Finanzschulden -3.051 -2.684
-3.051 -2.684
Zinsergebnis -3.033 -2.673

6.3.3 Kapitalmanagement

Die Ziele des LAIQON-Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der nachhaltigen Aufrechterhaltung einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung und der Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite auf das eingesetzte Kapital. Dabei steht die Bonität des Konzerns an vorderster Stelle.

Der Konzern überwacht sein Kapital auf Basis der absoluten Höhe unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquote. Die zukünftige Kapitalentwicklung und der mögliche Kapitalbedarf werden auf Basis eines integrierten Planungsmodells für die kommenden fünf Geschäftsjahre ermittelt.

Die Dividendenpolitik ist Teil der Steuerung der Kapitalstruktur der LAIQON AG. Aufgrund der Neuausrichtung und der damit im Zusammenhang stehenden geplanten Investitionen wurde für das Geschäftsjahr 2023 keine Dividende ausgeschüttet. Auch für das Geschäftsjahr 2024 wird zur Stabilisierung des Eigenkapitals keine Dividende vorgeschlagen.

Zum 31. Dezember 2024 beläuft sich das Eigenkapital inklusive der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter des LAIQON-Konzerns auf 81.015 TEUR nach 54.677 TEUR zum Ende des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote beträgt am Bilanzstichtag 60,1 % (Vj.: 42,9 %). Zur Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung und auf Kapital 6.7.9 verwiesen.

6.4 Verwendung von Schätzungen und Annahmen und Änderungen von Schätzungen sowie Ermessensentscheidungen

Sämtliche Schätzungen und Annahmen werden fortlaufend neu beurteilt und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen wahrscheinlich erscheinen. Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, die die Zukunft betreffen. Die Beträge der hieraus abgeleiteten Schätzungen können naturgemäß von den späteren tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Die wesentlichen Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen könnten, werden nachstehend erörtert. Es ist möglich, dass von den getroffenen Annahmen innerhalb des nächsten Jahres abgewichen werden könnte, sodass eine wesentliche Anpassung der Buchwerte erforderlich ist.

6.4.1 Werthaltigkeit der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen

LAIQON hält insgesamt 4 (Vj.: 8) Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Unter anderem handelt es sich hierbei um Verwaltungsgesellschaften von Fonds sowie um Projektgesellschaften. Verwaltungsgesellschaften erhalten fixierte jährliche Vergütungen von den Fonds.

Im Berichtsjahr ergibt sich bei den nach der Equity-Methode zu erfassenden anteiligen Ergebnissen der Gesellschaften unter Berücksichtigung der Ausschüttungen keine ertragswirksame Anpassung (Vj.: -614 TEUR). Zum Stichtag betragen die Beteiligungsbuchwerte dieser Gesellschaften insgesamt 1.077 TEUR (Vj: 1.748 TEUR).

6.4.2 Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Vermögenswerten

Die Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen basiert auf einer Analyse der individuellen Ausfallrisiken von offenen Posten. Ein Großteil der Forderungen des Konzerns besteht gegen Fondsgesellschaften und resultiert aus den Dienstleistungen, die der Konzern erbringt. Hierzu zählen unter anderem die Vermittlungs- und Strukturierungsleistungen, das Fondsmanagement und die Treuhandtätigkeit. Ausfallrisiken ergeben sich insbesondere, wenn die Ertragslage der Fonds sich nicht plangemäß entwickelt. Die Forderungen werden grundsätzlich individuell betrachtet und es werden einzelfallbezogen Wertberichtigungen vorgenommen (siehe Kapitel 6.2.8)

6.4.3 Bewertung der Risiken aus drohenden Rechtsstreitigkeiten

Soweit Dritte im Auftrag oder im Pflichtenkreis des LAIQON-Konzerns tätig werden, besteht das Risiko, dass der LAIQON-Konzern für deren Handlungen verantwortlich gemacht wird. Externe Partner werden allerdings sorgfältig betreut, um haftungsrelevantes Handeln zu vermeiden und damit das Haftungspotenzial für den LAIQON-Konzern zu reduzieren.

Zum 31. Dezember 2024 sind insgesamt 85 (Vj.: 107) gerichtliche Verfahren, die ein Nominalkapital von 4,06 Mio. EUR (Vj.: 4,82 Mio. EUR) sowie 30 TUS-$ (Vj.: 50 TUS-$) betreffen, wegen behaupteter Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung rechtshängig, bei denen die LAIQON AG oder die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH Beklagte oder Streitverkündete sind.

Darüber hinaus sind per 31. Dezember 2024 weitere 2 (Vj.: 4) gerichtliche Verfahren rechtshängig, in denen eine Bank der LAIQON AG den Streit verkündet hat. Diese betreffen Zeichnungen von insgesamt nominal 10 TEUR (Vj.: 10 TEUR) sowie nominal 20 TUS-$ (Vj.: 100 TUS-$). Diese Verfahren werden vorrangig durch Vergleich zwischen der klagenden Partei und der Bank beendet (LAIQON AG ist lediglich Streithelferin der Bank).

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus den genannten Klagen erfolgreich Schadenersatzansprüche aus der Prospekthaftung wegen falscher oder unvollständiger Angaben gegen die LAIQON AG oder ihre Tochtergesellschaften geltend gemacht werden. Die LAIQON AG verfügt in diesen Fällen über entsprechende Versicherungen und trägt lediglich einen geringen Selbstbehalt. Zum jetzigen Zeitpunkt hält die LAIQON AG es für insgesamt überwiegend wahrscheinlich, dass sie auch weiterhin mit ihren Argumenten vor Gericht durchdringen und sich erfolgreich gegen die Klagen verteidigen kann.

6.4.4 Schätzungen in Bezug auf steuerliche Risiken

Die Entwicklungen im Steuerrecht und deren Auswirkungen auf unser Unternehmen werden fortwährend überprüft. Hierzu stehen der Geschäftsleitung spezialisierte externe Experten zur Verfügung, die fortwährend die Anwendung der steuerlichen Regelungen im Sinne des Unternehmens kontrollieren und ggf. intervenieren.

6.4.5 Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten

Die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts wird jährlich überprüft. Dabei wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welche im LAIQON-Konzern die Segmente darstellen, auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Der Berechnung liegen Annahmen zugrunde (siehe Kapitel 6.7.3).

Die Annahmen fließen in die vom Management erstellten Businesspläne ein, basieren auf Schätzungen und unterliegen Unsicherheiten. Die Umsatzplanung erfolgt unter Einbezug der historischen Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Nettoperformance der Publikumsfonds. Weiterhin fließen Vertriebsmaßnahmen und Kooperationsprojekte in die Erlösplanung ein. Eine Verzögerung oder Einstellung dieser Projekte hätten einen entsprechend negativen Einfluss auf die Planerreichung.

Weiterhin enthalten die Businesspläne Annahmen über Kostensteigerungen und Personalbedarfe, die auf internen Erfahrungswerten sowie Marktbeobachtungen beruhen. Zudem unterliegt die Emittlung des Nutzungswerts unsichereren Parametern, wie beispielsweise der Zinsentwicklung.

6.4.6 Werthaltigkeit aktiver latenter Steuerforderungen

Aufgrund der zugrunde liegenden Konzernplanung mit einem Planungshorizont von fünf Jahren werden zukünftige Konzerngewinne durch die Nutzung der Verlustvorträge steuerlich begünstigt (siehe Kapital 6.7.6). Der Ansatz von aktiven latenten Steuerforderungen erfolgt daher anhand der Einschätzung, ob im Planungszeitraum ausreichend steuerpflichtige Gewinne zur Verrechnung mit Verlustvorträgen anfallen werden. Dabei werden die steuerlichen Gegebenheiten zum Bilanzstichtag unterstellt, sofern künftige Entwicklungen nicht bereits hinreichend sicher sind. Änderungen im Steuerrecht beispielsweise in der Beschränkung der Verlustnutzung würden den Ansatz der aktiven latenten Steuerforderungen beeinflussen. Zudem könnten Verlustvorträge im Rahmen von Betriebsprüfungen geändert werden oder durch gesellschaftsrechtliche Vorgänge teilweise untergehen. Ein Großteil der Verlustvorträge sind in der LAIQON AG angefallen. Durch Ergebnisabführungsverträge der operativen Tochterunternehmen sollen diese Verlustvorträge im Konzern optimal genutzt werden.

6.5 Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung ist auf Grundlage des IFRS 8 "Geschäftssegmente" erstellt. Der Standard folgt dem sogenannten "Management Approach", d. h., die Definition und Darstellung der berichtspflichtigen Segmente bestimmt sich nach dem internen Berichtswesen des Unternehmens. Hauptentscheidungsträger im Sinne des IFRS 8 ist der Vorstand der LAIQON AG.

Der LAIQON-Konzern besteht somit aus den folgenden Segmenten:

LAIQON Asset Management

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Verwaltung von aktiv gemanagten Aktien-, Renten-. Misch- und Single-Hedgefonds (Publikumsfonds)

Individualfonds für institutionelle Investoren (Spezialmandate)

LAIQON Wealth Management

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Ganzheitliche und persönliche Vermögensverwaltung sowie unabhängige spezialisierte Allokationsberatung für vermögende und institutionelle Kunden.

LAIQON Digital Wealth

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Digitale und risikooptimierte Anlagelösungen für Privatanleger und institutionelle Kunden unter Einsatz von künstlicher Intelligenz

Tokenization as a Service von Vermögenswerten oder Schuldtiteln

LAIQON Group

Im Segment LAIQON Group sind im Wesentlichen die Personalaufwendungen für Verwaltungs- und Stabstellen wie Rechnungswesen, Rechtsabteilung, Kommunikation (IR/​PR) inklusive Marketing und Vorstand sowie allgemeine betriebliche Aufwendungen wie Miet-, Büro- und EDV-Aufwendungen enthalten. Die zentralen Kosten werden teilweise für Zwecke der Segmentberichterstattung anteilig je nach Kostenart auf die übrigen Segmente umgelegt.

Neben den zentralen Organisationsaufgaben sind im Segment LAIQON Group die Vertriebsaktivitäten zu den Produkten der übrigen Segmente gebündelt. Außerdem sind die unwesentlichen verbleibenden Tätigkeiten aus Ankauf und Verkauf von Assets für Dritte aus den Bereichen Immobilien, Schifffahrt und Zweitmarktschiffsfonds enthalten.

Eine Darstellung der Vermögenswerte und Schulden je Segment ist im internen Berichtswesen vom LAIQON-Konzern nicht vorgesehen, da diese Kennzahlen aus Sicht des Vorstands für die Steuerung des Konzerns nicht relevant sind. Somit entfällt eine entsprechende Berichterstattung.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Segmentinformationen entsprechen denjenigen, die für Zwecke des LAIQON-Konzernabschlusses angewendet werden. Aus diesem Grund stimmen sowohl die Umsatzerlöse als auch die Gewinne und Verluste nach Steuern der berichtspflichtigen Segmente mit den Konzernumsätzen bzw. dem Konzernergebnis nach Steuern überein.

2024

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in TEUR ASSET MANAGEMENT WEALTH MANAGEMENT DIGITAL WEALTH GROUP Summe
Umsatzerlöse mit externen Kunden 15.709 8.271 3.919 3.105 31.003
Bezogene Leistungen -2.076 -318 -519 -1.727 -4.640
Personalaufwand -6.786 -6.331 -2.671 -4.120 -19.908
Sonstiges betriebliches Ergebnis -2.485 -1.869 -2.401 -3.518 -10.273
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen - - - - -
Segmentergebnis EBITDA 4.362 -246 -1.673 -6.260 -3.818
Überleitung des Segmentergebnisses (EBITDA) auf das den LAIQON-Aktionären zurechenbare Konzernergebnis
Segmentergebnis EBITDA -3.818
Abschreibungen -6.489
EBIT -10.307
Finanzergebnis -2.512
EBT -12.819
Ertragsteuern 4.863
Konzernperiodenergebnis -7.956
davon
den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernperiodenergebnis -325
davon
den LAIQON-Aktionären zurechenbares Konzernperiodenergebnis -7.631

2023

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in TEUR ASSET MANAGEMENT WEALTH MANAGEMENT DIGITAL WEALTH GROUP Summe
Umsatzerlöse mit externen Kunden 15.282 7.161 2.213 6.089 30.746
Bezogene Leistungen -2.220 -259 -702 -2.759 -5.941
Personalaufwand -6.954 -5.884 -3.546 -3.842 -20.226
Sonstiges betriebliches Ergebnis -2.543 -1.984 -838 -3.293 -8.658
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen - -63 5 -556 -614
Segmentergebnis EBITDA 3.565 -1.029 -2.868 -4.360 -4.692
Überleitung des Segmentergebnisses (EBITDA) auf das den LAIQON-Aktionären zurechenbare Konzernergebnis
Segmentergebnis EBITDA -4.692
Abschreibungen -6.386
EBIT -11.079
Finanzergebnis -8.889
EBT -19.968
Ertragsteuern 7.094
Konzernperiodenergebnis -12.874
davon
den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernperiodenergebnis -552
davon
den LAIQON-Aktionären zurechenbares Konzernperiodenergebnis -12.322

6.6 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

6.6.1 Umsatzerlöse

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in TEUR 2024 2023
Erlöse aus Fonds- und Assetmanagement 30.726 28.781
Erlöse aus Vermittlungs- und Strukturierungsleistungen 277 1.965
Umsatzerlöse 31.003 30.746

Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum sind die Umsatzerlöse um insgesamt 257 TEUR auf 31.003 TEUR gestiegen. Trotz nur moderaten Performance-Fees und den einmaligen Umsätzen aus dem veräußerten Bestandsgeschäft im Vorjahr konnte der Umsatz insgesamt leicht gesteigert werden. Kapitel 6.5. enthält die Darstellung der Umsätze pro Segment.

6.6.2 Bezogene Leistungen

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in TEUR 2024 2023
Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.640 5.941
Bezogene Leistungen 4.640 5.941

Die bezogenen Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.301 TEUR gesunken. Die bezogenen Leistungen beinhalteten insbesondere Vertriebsprovisionen, Aufwendungen für Anlagegrenzprüfung und Fondsberatung. Die ausgelagerte Anlagegrenzprüfungen wurde im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2024 durch interne Prozesse ersetzt, wodurch Kosten eingespart werden.

6.6.3 Personalaufwand

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in TEUR 2024 2023
Gehälter 17.712 17.969
Soziale Abgaben 2.186 2.147
Aktienoptionsprogramm -147 -186
Aufwendungen für Altersversorgung 30 34
Freiwillige soziale Aufwendungen 103 213
Sonstige Personalkosten 24 49
Personalaufwand 19.908 20.226

Die Personalaufwendungen befinden sich in etwa auf Vorjahresniveau. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2024 beträgt 158 (Vj.: 158).

Ferner ist im Geschäftsjahr für das Aktienoptionsprogramm (AOP) einzelner Beschäftigter und für die Phantom Stock Pläne (PSP) ein Ertrag aus Auflösung in Höhe von 147 TEUR (Vj.: 186 TEUR) angefallen.

Die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Beiträge zur Direktversicherung sind gemäß IAS 19.38 als beitragsorientierte Versorgungspläne zu klassifizieren. Im Berichtsjahr belaufen sich diese Aufwendungen auf 1.034 TEUR (Vj.: 1.021 TEUR).

6.6.4 Abschreibungen

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in TEUR 2024 2023
Abschreibungen auf Sachanlagen 6.7.1 2.423 2.506
immaterielle Vermögenswerte 6.7.2 4.066 3.880
Abschreibungen 6.489 6.386

In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind die Abschreibungen der Nutzungsrechte aus der Anwendung des IFRS 16 in Höhe von 1.883 TEUR (Vj.: 1.889 TEUR) enthalten.

Die um 186 TEUR gestiegenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind im Wesentlichen auf Abschreibungen der im Rahmen der Unternehmenserwerbe aktivierten Fondsmanagementverträge und auf andere immaterielle Vermögenswerte zurückzuführen. Zur Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte wird auf die Kapitel 6.7.1 und 6.7.2 verwiesen.

6.6.5 Sonstiges betriebliches Ergebnis

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in TEUR 2024 2023
Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten 401 808
Erträge aus der Auflösung von Wertminderungen auf Forderungen 28 705
Erträge aus Ent-/​Vollkonsolidierung 179 3.352
Staatliche Zuschüsse 525 -
Übrige Erträge 663 423
1.796 5.288
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bürobedarf, EDV-Aufwendungen und Kommunikation -3.834 -4.159
Abschluss-, Rechts- und Beratungsaufwendungen -2.365 -3.259
Vertriebsunterstützung und Anlegerbetreuung -1.689 -1.901
Nicht abziehbare Aufwendungen -763 -731
Versicherungen und Beiträge -689 -714
Mieten, Mietnebenkosten, Raumkosten und Instandhaltung -593 -715
Wertminderungen auf Forderungen und Forderungsausfälle -263 -254
Kfz- und Reiseaufwendungen -452 -516
Sonstige Personalaufwendungen -430 -238
Übrige Aufwendungen -991 -1.459
-12.069 -13.946
Sonstiges betriebliches Ergebnis -10.273 -8.658

Das sonstige betriebliche Ergebnis hat sich zum Vorjahr von -8.658 TEUR auf -10.273 TEUR verringert. Das Vorjahr enthielt in den sonstigen betrieblichen Erträgen allerdings einmalige Erträge aus Entkonsolidierung. Im Geschäftsjahr 2024 ist eine bewilligte staatliche Förderung in Höhe von 525 TEUR als Forschungszuschuss für die Entwicklung des LAIC ADVISOR ® enthalten. Insgesamt wurde ein Förderbetrag in Höhe von 928 TEUR bescheinigt. Neben dem sonstigen betrieblichen Ertrag wurden bereits aktivierte Kosten des LAIC ADVISOR ® erfolgsneutral in Abzug gebracht und mit den Zugängen in den immateriellen Vermögenswerten saldiert.

Die übrigen Aufwendungen enthalten insbesondere Minimumgebühren für Fonds in der Anlaufphase, sowie die Aufsichtsratsvergütung.

6.6.6 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen

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in TEUR 2024 2023
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen - -614
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen - -614

Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen im Vorjahr besteht im Wesentlichen aus vereinnahmten Beteiligungserträgen sowie aus der vorgenommenen At-Equity-Bewertung der GmbH-Anteile.

6.6.7 Finanzergebnis

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in TEUR 2024 2023
Finanzerträge
Beteiligungserträge 60 1.699
Gewinne aus Fremdwährungsumrechnung 3 9
Bewertungserträge 162 24
Sonstige Finanzerträge 1.647 246
1.871 1.978
Finanzaufwand
Zinsaufwendungen Kaufpreisverbindlichkeiten -1.203 -5.499
Zinsaufwendungen Wandelschuldverschreibung -2.469 -1.773
Zinsaufwendungen IFRS 16 -583 -579
Zinsaufwendungen Aufwertung LAIC-Token - -1.805
Verluste aus Fremdwährungsumrechnung -9 -35
Bewertungsaufwendungen -2 -748
Sonstige Zinsaufwendungen -118 -428
-4.383 -10.867
Finanzergebnis -2.512 -8.889

Das Finanzergebnis beläuft sich auf -2.512 TEUR, nach -8.889 TEUR im Vorjahreszeitraum. Der deutliche Rückgang der Finanzaufwendungen ist insbesondere auf die hohe einmalige Belastung aus der Aufwertung von Kaufpreisverbindlichkeiten im Vorjahr zurückzuführen. Die sonstigen Finanzerträge beziehen sich auf einmalige Erträge aus der Abwertung von Kaufpreisverbindlichkeiten. Die Zinsaufwendungen für Wandelschuldverschreibungen und für Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 entstehen weitestgehend aus der laufenden Fortschreibung der zugehörigen Verbindlichkeiten und entsprechen damit dem jährlich zu erwartenden Wert.

6.6.8 Ertragsteuern

Unter den Ertragsteuern sind die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern erfasst. Die laufenden Steuern setzen sich dabei aus Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer zusammen.

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in TEUR 2024 2023
Laufende Steuern -231 312
Latente Steuern 5.094 6.782
Ertragsteuern 4.863 7.094

Es wurden im Geschäftsjahr 2024 latente Steueransprüche für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste in Höhe von 3.789 TEUR (Vj.: 3.824 TEUR) gebildet. Aufgrund der zugrunde liegenden Konzernplanung mit einem Planungshorizont von fünf Jahren werden zukünftige Konzerngewinne durch die Nutzung der Verlustvorträge steuerlich begünstigt (siehe Kapitel 6.7.6).

Weitere Steueraufwendungen sind aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaften zwischen der LAIQON AG (Organträger) und den Organgesellschaften nicht angefallen.

Die Ertragsteuern lassen sich auf den erwarteten Steueraufwand bzw. -ertrag, der sich bei Anwendung des relevanten Steuersatzes der Konzernobergesellschaft (LAIQON AG) in Höhe von 31,8 % (Vj.: 31,8 %) auf das IFRS-Konzernergebnis vor Steuern ergeben hätte, wie folgt überleiten:

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in TEUR 2024 2023
Konzernergebnis vor Steuern -12.819 -19.968
Steuersatz (LAIQON AG) in % 31,80 % 31.80 %
Fiktiver Steuerertrag/​-aufwand 4.076 6.350
Nutzung Verlustvorträge 153 543
Nicht abziehbare Betriebsausgaben/​ Bilanzkorrekturen 13 26
Nicht aktivierte latente Steuern auf Verlustvorträge -335 -665
Steuernachzahlungen/​-erstattungen für Vorjahre -158 71
Aktivierung Verlustvorträge Vorjahre 828 1.429
Sonstiges 287 -660
Ertragsteuern 4.863 7.094
Tatsächliche Steuerquote -37,94 % -35,53 %

Die Konzernobergesellschaft unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer sowie einer Gewerbesteuer von 16,45 % bei einem Hebesatz von 470 % des Hauptstandortes Hamburg. Das negative Ergebnis und die latenten Steuern führen insgesamt zu einer Steuerquote von -37,94 % (Vj.: -35,53 %).

Die Steuerquote resultiert auch aus Betriebsprüfungen sowie aus Steuern für Vorjahre. Eine direkte Ableitung der Ertragsteuern aus dem Konzernergebnis vor Steuern ist aufgrund des Ergebnisses nicht möglich. Ferner führen die Ergebnisabführungsverträge einiger Tochtergesellschaften mit der LAIQON AG dazu, dass keine laufenden Steuern der Tochtergesellschaften aus Konzernsicht anfallen.

Im Berichtsjahr wurden keine steuerlichen Betriebsprüfungen durchgeführt oder angekündigt.

Weiterhin wurden passive latente Steuern für unterschiedliche Wertansätze aufgrund von abweichenden Aktivierungen nach IFRS im Vergleich zur Steuerbilanz ergebniswirksam berücksichtigt (siehe Kapitel 6.7.6).

6.6.9 Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Gewinn, der den Eigenkapitalgebern zusteht, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des Geschäftsjahres gebildet wird. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie weist bezogen auf die im Berichtszeitraum durchschnittlich ausgegebene Anzahl von Aktien (18.524.289; Vj.: 17.484.255) einen Verlust von -0,41 EUR (Vj.: -0,70 EUR) je Aktie aus.

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in TEUR 2024 2023
Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis (in TEUR) -7.631 -12.322
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (in 1.000) 18.524 17.484
Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) -0,41 -0,70

Aus Transparanzgründen wird ein potenzieller Verwässerungseffekt durch die Wandelschuldverschreibungen angegeben, obwohl das aktuelle Konzernergebnis negativ ist und der Aktienkurs der LAIQON AG zum Bilanzstichtag unter dem Wandlungspreis notiert. Bei vollständiger Wandlung der bestehenden Wandelschuldverschreibungen zu Beginn des Berichtszeitraums würde sich die Anzahl ausgegebener Aktien um 2.404.762 auf 20.929.051 erhöhen.

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Verwässertes Ergebnis je Aktie 2024 2023
Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis (in TEUR) -7.631 -12.322
Zuzüglich ersparter Zinsen auf Wandelschuldverschreibungen 2.469 1.773
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (in 1.000) 20.929 20.702
Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) -0,25 -0,51

6.7 Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

6.7.1 Sachanlagen

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in TEUR Bauten auf fremden Grundstücken Andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung Nutzungsrechte Gesamt
Zum 1. Januar 2024
Anschaffungskosten 2.387 3.163 16.692 22.240
Kumulierte Abschreibungen -1.102 -1.641 -6.294 -9.037
Buchwert netto 1.285 1.521 10.397 13.202
Geschäftsjahr 2024
Eröffnungsbuchwert netto 1.285 1.521 10.397 13.202
Zugänge - 93 705 798
Abgänge - -9 - -9
Abschreibungen -234 -307 -1.883 -2.423
Veränderung Konsolidierungskreis - - - -
Kumulierte Abschreibungen zu den Abgängen - - - -
Endbuchwert netto 1.051 1.299 9.219 11.569
Zum 31. Dezember 2024
Anschaffungskosten 2.387 3.247 17.396 23.030
Kumulierte Abschreibungen -1.336 -1.948 -8.176 -11.460
Buchwert netto 1.051 1.299 9.219 11.569
Zum 1. Januar 2023
Anschaffungskosten 2.387 2.606 11.974 16.968
Kumulierte Abschreibungen -860 -1.268 -4.405 -6.532
Buchwert netto 1.528 1.338 7.570 10.436
Geschäftsjahr 2023
Eröffnungsbuchwert netto 1.528 1.338 7.570 10.436
Zugänge - 561 6.002 6.563
Abgänge - -5 -1.286 -1.291
Abschreibungen -243 -373 -1.889 -2.505
Veränderung Konsolidierungskreis - - - -
Kumulierte Abschreibungen zu den Abgängen - - - -
Endbuchwert netto 1.285 1.521 10.397 13.202
Zum 31. Dezember 2023
Anschaffungskosten 2.387 3.163 16.692 22.240
Kumulierte Abschreibungen -1.102 -1.641 -6.294 -9.037
Buchwert netto 1.285 1.521 10.397 13.202

6.7.2 Immaterielle Vermögenswerte

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in TEUR Immaterielle Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert Gesamt
Zum 1. Januar 2024
Anschaffungskosten 71.313 34.288 105.601
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -18.385 - -18.385
Buchwert netto 52.926 34.288 87.214
Geschäftsjahr 2024
Eröffnungsbuchwert netto 52.926 34.288 87.214
Zugänge 2.771 - 2.771
Abgänge - - -
Abschreibungen -4.066 - -4.066
Veränderung Konsolidierungskreis - - -
Kumulierte Abschreibungen zu den Abgängen - - -
Endbuchwert netto 51.632 34.288 85.920
Zum 31. Dezember 2024
Anschaffungskosten 74.083 34.288 108.372
Kumulierte Abschreibungen -22.451 - -22.451
Buchwert netto 51.632 34.288 85.920
Zum 1. Januar 2023
Anschaffungskosten 70.511 34.288 104.799
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -14.504 - -14.504
Buchwert netto 56.006 34.288 90.293
Geschäftsjahr 2023
Eröffnungsbuchwert netto 56.006 34.288 90.293
Zugänge 802 - 802
Abgänge - - -
Abschreibungen -3.880 - -3.880
Veränderung Konsolidierungskreis - - -
Kumulierte Abschreibungen zu den Abgängen - - -
Endbuchwert netto 52.926 34.288 87.214
Zum 31. Dezember 2023
Anschaffungskosten 71.313 34.288 105.601
Kumulierte Abschreibungen -18.385 - -18.385
Buchwert netto 52.926 34.288 87.214

6.7.3 Werthaltigkeit Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwert nach Segmenten

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Asset Management 19.111 19.111
Wealth Management 7.141 7.141
Digital Wealth 8.035 8.035
Gesamt 34.288 34.288

Der jährliche Werthaltigkeitstest wird auf Ebene der Segmente jeweils zum 31.12. (erstmalig 31.12.2024) durchgeführt, da die Geschäfts- oder Firmenwerte auf dieser Ebene vom Management gesteuert werden. Die Überprüfung der Werthaltigkeit ist abhängig von Annahmen über zukünftige Cashflows in einem Detailplanungszeitraum von fünf Jahren. Folgende wesentlichen Annahmen wurden zugrunde gelegt:

EBITDA: Werttreiber der Segmente sind die geplanten Umsätze, insbesondere aus Managementgebühren für Fonds und Vermögensverwaltung. Die Umsätze werden anhand der bisherigen Geschäftsentwicklung in Kombination mit Performance-Annahmen, Vertriebsaktivitäten und Kooperationsprojekten geplant. Demgegenüber stehen die geplanten Personalkosten, bezogene Leistungen, insbesondere für Vertriebsprovisionen, sowie sämtliche betrieblichen Aufwendungen. In Summe aggregiert das EBITDA diese Planpositionen zu einer aussagekräftigen operativen Kennzahl pro Segment (siehe auch Kapitel 6.5).

Zinssatz: Der Barwert der prognostizierten Cashflows wird durch einen Abzinsungssatz vor Steuern ermittelt, welcher auf gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) basiert. Für die Segmente werden aufgrund des Martkumfelds unterschiedliche Zinssätze verwendet:

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Asset Management 15,9 %
Wealth Management 14,4 %
Digital Wealth 17,7 %.

Nachhaltige Wachstumsrate: Zugrunde gelegt wird eine Wachstumsrate von 2,0 %, die zur Extrapolation der Cashflows über den Detailplanungszeitraum hinaus verwendet wird. Die Wachstumsrate orientiert sich an langfristigen Inflationserwartungen und entspricht dem Branchenkonsens.

Für Zwecke des Werthaltigkeitstest werden alle nicht finanziellen Vermögenswerte auf die operativen Segmente verteilt. Daraus ergibt sich ein Buchwert von insgesamt 101.204 TEUR, der mit dem Nutzungswert verglichen wird. Der Nutzungswert liegt in den Segmenten jeweils wie folgt über dem Buchwert:

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Asset Management: 21.266 TEUR
Wealth Management: 6.769 TEUR
Digital Wealth um: 10.172 TEUR

Die Annahmen wurden in folgenden Bandbreiten sensitiviert: EBITDA +/​- 5,00 %, Zinssatz +/​- 0,5 % und Wachstumsrate +/​- 0,25 %. Die Sensitivierung ergab in keinem Szenario einen Nutzungswert unterhalb des Buchwerts.

6.7.4 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Beginn des Jahres 1.748 570
Zugänge 961 1.726
Abgänge -1.632 -490
Anteilig zugewiesene Ergebnisse - -58
Ausschüttungen - -
Ende des Jahres 1.077 1.748

Der Zugang resultiert aus dem Erwerb der 30 %-Beteiligung an der QC Partners GmbH. Der Abgang resultiert im Wesentlichen aus der Vollkonsolidierung der V:KI GmbH (siehe Kapital 6.2).

6.7.5 Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Wertpapiere 39 303
Beteiligungen 543 542
582 845

Im Geschäftsjahr wurde die Position an kurzfristigen Wertpapieren zur Nutzung der liquiden Mittel reduziert. Die LAIQON AG hält noch 39 TEUR in drei algorithmischen Depotstrategien zur internen Validierung der LAIC-Fonds. Aus dem bisherigen Geschäftssegment REAL ASSETS bestehen noch Beteiligungen, insbesondere an einzelnen Immobilienfonds, die aufgrund der zeitnahen Abwicklungsabsicht als kurzfristig klassifiziert sind.

6.7.6 Latente Steuern

Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich aus temporären Differenzen wie folgt:

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31.12.2024 31.12.2023
in TEUR Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Immaterielle Vermögenswerte - 14.956 - 15.978
Nutzungsrechte - 1.591 - 1.703
Leasingverbindlichkeiten 1.740 - 1.812 -
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 2.018 - 1.775 -
Verlustvorträge 22.617 - 18.828 -
Gesamt 26.375 16.547 22.415 17.681
Nach Saldierung 9.898 70 5.228 494

Die temporären Differenzen werden sich nach aktuellem Kenntnisstand wie folgt umkehren:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Latente Steuerforderungen,
die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden 216 169
die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden 26.159 22.246
26.375 22.415
Latente Steuerverbindlichkeiten,
die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden 1.277 1.228
die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden 15.270 16.453
16.547 17.681

Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge werden im Wesentlichen nach mehr als 12 Monaten realisiert. Bei den latenten Steuerverbindlichkeiten, die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden, handelt es sich um latente Steuerverbindlichkeiten auf die im Rahmen der Akquisitionen erworbenen immateriellen Vermögenswerte. In den nach mehr als 12 Monaten realisierten latenten Steuerverbindlichkeiten sind im Wesentlichen die erworbenen immateriellen Vermögenswerte enthalten.

Es bestehen nach vorläufigen Berechnungen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 90,0 Mio. EUR (Vj.: 73,2 Mio. EUR) als auch gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 88,7 Mio. EUR (Vj.: 81,1 Mio. EUR), für die teilweise aktive latente Steuern angesetzt wurden.

6.7.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte 830 761
Langfristige Forderungen 830 761
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.049 5.402
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 5.294 4.943
Kurzfristige Forderungen 10.343 10.346
Forderungen 11.173 11.106

Die langfristigen Forderungen bestehen aus dem langfristigen Erlösanspruch aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs REAL ASSETS. Außerdem sind im Geschäftsjahr erstmalig aktivierte Kundengewinnungskosten enthalten. Weiterhin sind Mietkautionen in den langfristigen Vermögenswerten enthalten. Für das Vorjahr erfolgte eine entsprechende Anpassung. Die kurzfristigen übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte enthalten insbesondere abgegrenzte Erlösschätzungen, Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen und Vorauszahlungen.

6.7.8 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Bezüglich der Zusammensetzung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente über 13.653 TEUR (Vj.: 7.139 TEUR) wird auf Kapitel 6.8.2 verwiesen.

6.7.9 Eigenkapital

Die Veränderung des Eigenkapitals des LAIQON-Konzerns ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

6.7.9.1 Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital zum 31. Dezember 2024 beinhaltet 21.139.818 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem Nominalwert von jeweils 1,00 EUR. Durch die teilweise Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2020/​24 sowie die durchgeführten Barkapitalerhöhungen stieg das gezeichnete Kapital um 3.646.120 EUR an. Es gilt die Satzung in der Fassung vom 22. November 2024.

Die Aktien der LAIQON AG werden an der Börse unter der ISIN DE000A12UP29 im Segment "Scale" gehandelt.

Genehmigtes Kapital 2024

In der Hauptversammlung am 29. August 2024 wurde das Genehmigte Kapital 2023 und seine Regelungen aufgehoben und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2024 beschlossen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. August 2029 um insgesamt bis zu 3.400.000,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.400.000 neuen, nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen.

Bedingtes Kapital 2018 II

In der Hauptversammlung am 23. August 2023 wurde über die Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft unter dem Aktienoptionsprogramm und über die Erhöhung des Bedingten Kapitals 2018 II sowie über die entsprechende Änderung der Satzung beschlossen.

Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter bis zum 20. Juli 2027 einmalig oder mehrmals Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 1.350.000 EUR auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft auszugeben. Hierfür ist das Grundkapital in entsprechender Höhe bedingt erhöht.

Bedingtes Kapital 2020

In der Hauptversammlung am 31. August 2020 wurden das Bedingte Kapital 2019 und seine Regelungen aufgehoben und die Schaffung des Bedingten Kapital 2020 beschlossen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. August 2025 um insgesamt bis zu 3.645.260 Stückaktien einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) zu erhöhen.

Bedingtes Kapital 2024

In der Hauptversammlung am 29. August 2024 wurden die Schaffung eines neue Bedingten Kapital 2024 beschlossen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. August 2029 um insgesamt bis zu 1.375.000 Stückaktien einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) zu erhöhen.

6.7.9.2 Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag beträgt 65.823 TEUR (Vj.: 48.596 TEUR). Der Anstieg ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt und ergibt sich insbesondere aus den durchgeführten Kapitalerhöhungen sowie der teilweisen Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2020/​24.

Das Aktienoptionsprogramm für ausgewählte Mitarbeiter ist als sogenannter equity-settled Plan zu klassifizieren und bewirkt einen Rückgang der Kapitalrücklage in Höhe von 147 TEUR (Vj.: 185 TEUR). Im Rahmen des Verkaufs von 20 % der Anteile an der LAIC Intelligence GmbH wurde eine Verkaufsoption abgeschlossen. Diese ist zum Stichtag in Höhe von 707 TEUR (Vj.: 447 TEUR) kapitalmindernd sowie als langfristige Verbindlichkeit berücksichtigt.

6.7.9.3 Gewinnrücklagen

Das Konzernjahresergebnis in Höhe von -7.631 TEUR (Vj.: -12.322 TEUR) wird in der Gewinnrücklage erfasst.

6.7.9.4 Nicht beherrschende Anteile

Die Anteile konzernfremder Dritter am Eigenkapital betragen zum Bilanzstichtag 8.888 TEUR (Vj.: -877 TEUR). Im Geschäftsjahr wurden 9.924 TEUR aus den langfristigen Schulden in die Minderheitenanteile umgegliedert (siehe Kapiel 6.7.10). Im Vorjahr wurde eine Änderungsvereinbarung zum Einbringungsvertrag der SPSW Capital GmbH geschlossen, wodurch die Option zum Kauf der Minderheitenanteile zu einem fixen Betrag von 9.000 TEUR auszuüben ist. Die Minderheitenanteile wurden um den Barwert des Rückzahlungsbetrags reduziert. Der entsprechende Betrag wurde in den langfristigen übrigen Verbindlichkeiten erfasst (siehe Kapitel 6.7.11).

Im folgenden werden die wesentlichen Finanzinformationen der SPSW Capital GmbH, Hamburg, dargestellt. 10 % des Grundkapitals der SPSW Capital GmbH werden durch nicht beherrschende Gesellschafter gehalten. Außerdem werden die wesentlichen Finanzinformationen der LAIC Capital GmbH, Hamburg, dargestellt. 19,96 % des Grundkapitals der LAIC Capital GmbH werden von nicht beherrschenden Gesellschaftern gehalten.

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SPSW Capital GmbH,
in TEUR
31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Vermögenswerte 25 27
Kurzfristige Vermögenswerte 5.278 5.280
Eigenkapital 2.950 2.950
Verbindlichkeiten 2.353 2.358
Ergebnis (vor Ergebnisabführung) 4.837 4.123
Ergebniszuordnung -136 -
Buchwert nicht beherrschende Anteile 6.172 6.308
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LAIC Capital GmbH,
in TEUR
31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Vermögenswerte 4.745 4.243
Kurzfristige Vermögenswerte 1.210 439
Eigenkapital 3.382 999
Verbindlichkeiten 2.573 3.683
Ergebnis -1.369 -2.255
Ergebniszuordnung 58 -
Buchwert nicht beherrschende Anteile 9.864 -

6.7.10 Anderen Kommanditisten zuzurechnender Nettovermögenswert

Die Position resultierte bisher aus der Tokenisierung von Anteilen an der LAIC Capital GmbH über die in den Konzernabschluss einbezogene LAIC AIF Token GmbH & Co. KG sowie die LAIC AIF Token 24 GmbH & Co. KG. Da es sich bei den Kommanditanteilen um kündbare Finanzinstrumente handelt, waren diese im IFRS-Konzernabschluss als langfristiges Fremdkapital auszuweisen (siehe Kapital 6.2.11). Der Bilanzansatz ermittelte sich durch die zum Bilanzstichtag bestmögliche Schätzung der Rückflüsse an die Tokeninhaber (Kommanditisten). Dafür wird der LAIC Teilkonzern regelmäßig auf Basis eines externen Gutachtens bewertet. Eine Wertsteigerung der vollkonsolidierten LAIC Capital GmbH führte zu einer Erhöhung der Rückflussprognose, wodurch der Anstieg des als Fremdkapital zu bilanzierenden Minderheitenanteils in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen jeweils Zinsaufwand darstellte.

Durch die Ausgabe von weiteren LAIC Token im Geschäftsjahr auf Basis einer Bewertung des LAIC Teilkonzerns in Höhe von 65 Mio EUR ergab sich ein bilanzierte Verpflichtung gegenüber Kommanditisten in Höhe von insgesamt 9.924 TEUR.

Aufgrund der Entkonsolidierung der Token-Gesellschaften (siehe Kapital 6.2) sind die Kommanditisten äquivalent zu den nicht beherrschenden Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft als nicht beherrschende Anteile im Eigenkapital auszuweisen. Es ergibt sich zum Bilanzstichtag eine entsprechende Umgliederung aus den langfristigen Verbindlichkeiten in die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von 9.924 TEUR. Zukünftige Wertsteigerungen des LAIC-Teilkonzerns führen in der Folge nicht mehr zu einer Zinsbelastung im IFRS-Konzernabschluss.

6.7.11 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Verbindlichkeiten
Kaufpreisverbindlichkeiten:
- SPSW Capital GmbH 343 1.629
- Lange Assets & Consulting GmbH 978 1.008
- BV Gruppe 709 1.457
- QC Partners GmbH 160 -
Option nicht beherrschende Anteile SPSW Capital GmbH 6.117 5.378
Option nicht beherrschende Anteile LAIC Intelligence GmbH 707 447
9.014 9.919
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Kaufpreisverbindlichkeiten:
- SPSW Capital GmbH 209 3.906
- Lange Assets & Consulting GmbH 244 559
- BV Gruppe 803 703
- QC Partners GmbH 196 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.496 3.125
Verbindlichkeiten aus Betriebsteuern und Abgaben 738 495
Übrige Verbindlichkeiten 5.174 6.081
9.860 14.869
Verbindlichkeiten 18.874 24.788

Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus variablen Gehaltsbestandteilen.

6.7.12 Finanzschulden

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Finanzschulden
Leasingverbindlichkeit IFRS 16 8.012 9.119
Wandelschuldverschreibung 23.062 26.509
Darlehen 800 800
31.874 36.428
Kurzfristige Finanzschulden
Leasingverbindlichkeit IFRS 16 1.637 1.590
Wandelschuldverschreibung 328 328
Darlehen - -
1.965 1.918
Finanzschulden 33.839 38.346

Am 20. Februar 2023 hat die LAIQON AG die Wandelanleihe 23/​27 im Nennwert von 5.000 TEUR mit einer Verzinsung von 6,5 % p. a. im Rahmen einer Privatplatzierung emittiert. Die Anleiheninhaber sind zwischen der Ausgabe und der Fälligkeit berechtigt eine Wandlung in 100 Stammaktien pro Wandelanleihe vorzunehmen. Wird das Wandlungsrecht nicht ausgeübt, sind die Anleihen am 21. Februar 2027 zum Nennwert zurückzuzahlen.

Die Zinszahlung erfolgt halbjährlich erstmalig zum 21. August 2023. Werden bis zur Entfälligkeit keine Wandlungen vorgenommen, sind auf Basis des Kupon-Zins von 6,5 % insgesamt noch 813 TEUR Zinsen zu zahlen, davon 325 TEUR innerhalb eines Jahres.

Unter Anwendung der Effektivzinsmethode (9,51 %) wurde der erzielte Betrag aufgeteilt in eine Fremdkapitalkomponente in Höhe von 4.611 TEUR und eine Eigenkapitalkomponente In Höhe von 389 TEUR, welche den beizulegenden Zeitwert der eingebetteten Option zur Wandlung der finanziellen Verbindlichkeiten in Eigenkapital widerspiegelt. Gemäß Xetra-Schlusskurs zum 30. Dezember 2024 beträgt der Marktwert der Wandelschuldverschreibung 4.950 TEUR.

Am 24. Mai 2023 wurde die Wandelanleihe 23/​28 im Nennwert von zunächst 18.480 TEUR mit einer Verzinsung von 7,0 % p. a. unter Ausgabe eines Wertpapierprospekts emittiert. Bis August wurde das volle Volumen in Höhe von insgesamt 20.000 TEUR ausgeschöpft. Die Anleiheninhaber sind zwischen der Ausgabe und der Fälligkeit berechtigt eine Wandlung in 95 Stammaktien pro Wandelanleihe vorzunehmen. Wird das Wandlungsrecht nicht ausgeübt, sind die Anleihen am 24. Mai 2028 zum Nennwert zurückzuzahlen.

Die Zinszahlung erfolgt halbjährlich erstmalig zum 24. November 2023. Werden bis zur Entfälligkeit keine Wandlungen vorgenommen, sind auf Basis des Kupon-Zins von 7,0 % insgesamt noch 4.900 TEUR Zinsen zu zahlen, davon 1.400 TEUR innerhalb eines Jahres.

Unter Anwendung der Effektivzinsmethode (9,95 %) wurde der erzielte Betrag aufgeteilt in eine Fremdkapitalkomponente in Höhe von 18.485 TEUR und eine Eigenkapitalkomponente in Höhe von 1.515 TEUR. Gemäß Xetra-Schlusskurs zum 30. Dezember 2024 beträgt der Marktwert der Wandelschuldverschreibung 17.980 TEUR.

In den langfristigen Finanzschulden ist die Wandelschuldverschreibung 23/​27 in Höhe von 4.712 (Vj.: 4.597 TEUR) sowie die Wandelschuldverschreibung 23/​28 in Höhe von 18.350 (Vj.: 17.963 TEUR) ausgewiesen.

In den kurzfristigen Finanzschulden ist der zum Bilanzstichtag im Zusammenhang mit der Wandelschuldverschreibung entstandene und noch nicht ausgezahlte Verzinsungsanspruch ausgewiesen. Weiterhin sind die Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 entsprechend in den langfristigen und den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen.

6.7.13 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern 122 577
122 577
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern 838 2.085
838 2.085
Verbindlichkeiten 960 2.662

Die Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern entfallen mehrheitlich auf die Plate & Cie. GmbH und stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Akquisition der SPSW Capital GmbH. Außerdem sind Verbindlichkeiten aus variablen Gehaltsbestandteilen gegenüber Vorstandsmitgliedern enthalten.

6.7.14 Sonstige Rückstellungen

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in TEUR 1.1. Zuführung Auflösung 31.12.
Langfristige Rückstellungen
Rückstellung für Rückbauverpflichtungen 151 27 -178 -

In den langfristigen Rückstellungen waren Rückbauverpflichtungen für die angemieteten Büroräume in Hamburg enthalten. Aufgrund einer Änderung der Einschätzung wurden diese im Geschäftsjahr aufgelöst.

6.7.15 Ertragsteuern

Die laufenden Ertragsteueransprüche betreffen im Wesentlichen vom Finanzamt noch zu erstattende Kapitalertragsteueransprüche. Die laufenden Ertragsteuerschulden stellen Steuerverbindlichkeiten von im Konzern befindlichen Tochterunternehmen dar.

6.8 Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

6.8.1 Darstellung der wesentlichen Entwicklungen

Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt -3.308 TEUR (Vj.: -10.735 TEUR) und resultiert insbesondere aus dem negativen Konzernperiodenergebnis in Höhe von -7.956 TEUR (Vj.: -12.874 TEUR) sowie nicht zahlungswirksamen Abschreibungen in Höhe von 6.488 TEUR (Vj.: 6.367 TEUR). Die sonstigen zahlungsunwirksamen Geschäftsvorfälle beinhalten die Anpassung des Aktienoptionsprogramms (siehe Kapitel 6.2.12) sowie einen Ertrag aus Entkonsolidierung der LAIC-Token-Gesellschaften (siehe Kapitel 6.2.2.2).

Der Nettomittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit beträgt 12.436 TEUR (Vj.: 8.813 TEUR). Enthalten sind insbesondere Einzahlungen aus Barkapitalerhöhungen (18.400 TEUR) sowie Tilgungen von Kaufpreisraten (7.178 TEUR). Die Kapitalflussrechnungen enthält den Bruttomittelzufluss der Kapitalerhöhungen. Im Eigenkapital wurden zugeordnete Transaktionskosten in Höhe von 120 TEUR mindernd berücksichtigt.

Insgesamt stieg der Bestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2024 um 6.514 TEUR auf 13.653 TEUR.

6.8.2 Zusammensetzung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2022
Bankguthaben 13.652 7.138
Kassenbestand 1 1
13.653 7.139

6.9 Sonstige Angaben

6.9.1 Beziehungen zu und Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen gelten für den LAIQON-Konzern die Unternehmen und Personen, die den LAIQON-Konzern beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den LAIQON-Konzern beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Dabei sind die Verhältnisse am jeweiligen Bilanzstichtag maßgeblich.

Im Geschäftsjahr wurden gegenüber der LAIC Capital GmbH Beratungsleistungen der BlueVentus GmbH in Höhe von 13 TEUR abgerechnet.

Die im Mai 2024 durchgeführte Barkapitalerhöhung im Gesamtvolumen von 5.800 TEUR wurde in Höhe von 400 TEUR durch Aufsichtsratsmitglieder und in Höhe von 1.825 TEUR durch Herrn Plate bzw. durch ihn kontrollierte Gesellschaften gezeichnet.

Der Vorstand setzt sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen:

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Achim Plate, CEO, seit dem 1. Januar 2020, verantwortet die Geschäftssegmente LAIQON Asset Management und LAIQON Digital Wealth jeweils inklusive des Vertriebs, sowie die Konzernressorts Finanzen, Personal, IR, PR und IT.

Stefan Mayerhofer, CWO, seit dem 1. April 2022 verantwortlich für das Wachstum im Geschäftssegment LAIQON Wealth Management.

Folgende Leistungen an den Vorstand sind in den Personalaufwendungen erfasst:

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2024
in TEUR
Fix Variabel Nebenleistungen Gesamt
Achim Plate 396 150 36 582
Stefan Mayerhofer 300 295 17 612
696 445 53 1.194
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2023
in TEUR
Fix Variabel Nebenleistungen Gesamt
Achim Plate 378 76 32 486
Stefan Mayerhofer 300 227 17 544
678 303 49 1.030

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammengesetzt:

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Dr. Stefan Rindfleisch, Rechtsanwalt (Vorsitzender)

Jörg Ohlsen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (stellvertretender Vorsitzender)

Oliver Heine, Gesellschafter der Lange Assets & Consulting GmbH

Prof. Wolfgang Henseler, Creative Managing Director bei Sensory-Minds

Helmut Paulus, Unternehmer

Michael Schmidt CFA, Unternehmer, (ab 30.08.2024)

Die Vergütungen der Geschäftsjahre 2024 und 2023 stellen sich wie folgt dar:

2024 *

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in TEUR Fix Gesamt
Dr. Stefan Rindfleisch 70 70
Jörg Ohlsen 53 53
Prof. Wolfgang Henseler 35 35
Oliver Heine 35 35
Helmut Paulus 35 35
Michael Schmidt (ab 30.08.24) 12 12
240 240

2023 *

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in TEUR Fix Gesamt
Dr. Stefan Rindfleisch 70 70
Jörg Ohlsen 53 53
Prof. Wolfgang Henseler 35 35
Oliver Heine 35 35
Helmut Paulus (ab 23.08.23) 12 12
Peter Zahn (bis 23.08.23) 23 23
228 228

* Darstellung der Nettobeträge

Die Vergütungen an die Aufsichtsratsmitglieder sind wie im Vorjahr als Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern passiviert.

Der LAIQON-Konzern erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen und eine etwaige auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse des LAIQON-Konzerns in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet der LAIQON-Konzern.

Die Wandelschuldverschreibung 2023/​28 (siehe Kapitel 6.7.12) mit einem Bruttoemissionsvolumen in Höhe von 20.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 1.521 TEUR von Mitgliedern des Vorstands gezeichnet. Entsprechend wurden im Geschäftsjahr 2024 Zinsen in Höhe von 106 TEUR an die Vorstände gezahlt.

6.9.2 Eventualschulden

Die ausgewiesenen Eventualschulden betreffen erhöhte Hafteinlagen sowie potenzielle Rückzahlungsverpflichtungen von Auszahlungen. Unter Berücksichtigung der Ausgleichsansprüche aus Gesamtschuldverhältnissen gegenüber Dritten beläuft sich das Nettohaftungsvolumen zum 31. Dezember 2024 auf insgesamt 0 TEUR (Vj.: 0 TEUR).

Im Rahmen des Treuhandgeschäfts werden im eigenen Namen und für Rechnung der Anleger Beteiligungen in Höhe von 952.377 TEUR (Vj.: 1.093.615 TEUR) verwaltet.

Die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH ist teilweise bei Bestandsfonds als Treuhandkommanditistin für Anleger im Handels register mit der jeweiligen Hafteinlage dieser Anleger eingetragen (Treugeber). Das in diesem Zusammenhang verwaltete Treuhandvermögen beläuft sich auf 538.110 TEUR (Vj.: 616.826 TEUR). Erhaltene Auszahlungen im Rahmen dieser Treuhandverhältnisse wurden entsprechend an die Treu geber weitergeleitet. Für diese Auszahlungen besteht für die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH grundsätzlich die Haftung nach §§ 171, 172 IV HGB, sofern die Auszahlungen nicht durch Gewinne gedeckt sind. Der die Hafteinlage durch Auszahlungen unterschreitende Betrag ist seitens der 53.10. Real Assets Treuhand GmbH ggf. zurückzuzahlen. Das Gesamtvolumen dieser Auszahlungen beträgt zum aktuellen Stichtag 18.910 TEUR (Vj.: 21.424 TEUR).

Die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH kann gemäß den Treuhandverträgen bei einer möglichen Inanspruchnahme den gleichen Betrag gegen die jeweiligen Treugeber geltend machen. Hierbei handelt es sich um darlehensweise geleistete Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaften, die über die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH an die Treugeber weitergeleitet und anschließend durch die Beteiligungsgesellschaften gekündigt und zurückgefordert wurden.

Die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH hat ihre Regressforderungen gegenüber den Treugebern an die Beteiligungsgesellschaften teilweise abgetreten. Von der maximalen Rückzahlungsverpflichtung von 18.910 TEUR (Vj.: 21.424 TEUR) betreffen, entsprechend der risikoäquivalenten Gewichtung, Auszahlungen in Höhe von 686 TEUR (Vj.: 454 TEUR) Auszahlungen von Beteiligungsgesellschaften, die sich derzeit in Insolvenz oder schwieriger wirtschaftlicher Lage befinden, und solche, bei denen Fremdverbindlichkeiten, überwiegend gegenüber Banken, bestehen. Aufgrund der Regressansprüche gegenüber den Treugebern wird ein möglicher ergebniswirksamer Liquiditätsabfluss als unwahrscheinlich angesehen.

Die LAIQON AG trägt für folgende Tochtergesellschaften, abgesehen vom Fall des politischen Risikos, dafür Sorge, dass sie ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen können:

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TradeOn GmbH

LAIQON Financial Service GmbH

LAIC AIF KVG GmbH

6.9.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es lagen zum Stichtag keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor.

6.9.4 Anwendung der Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Die 53.10. Real Assets Treuhand GmbH, Hamburg, die 53.10. Real Estate Management GmbH, Hamburg, und die LAIQON Token GmbH, Hamburg, machen von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

6.9.5 Angaben nach § 315e HGB

6.9.5.1 Honorar des Konzernabschlussprüfers

Honorar des Konzernabschlussprüfers, RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB:

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in TEUR 2024 2023
Abschlussprüfungen 198 278
Sonstige Bestätigungsleistungen - 255
Steuerberatungsleistungen - 21
Sonstige Leistungen 5 14
203 568

Im Vorjahr betreffen die Angaben den Konzernabschlussprüfer, Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg.

6.9.5.2 Konsolidierungskreis und Konzernanteilsbesitz

Die Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in Kapitel 6.2 dargestellt.

Assoziierte Unternehmen:

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Gesellschaft Anteil Konzern
Air Management GmbH, Offenbach am Main 50,0 %
Beteiligung MS "ANTONIA SCHULTE" Shipping GmbH, Nordenham 50,0 %
Verwaltung MS "COMMANDER" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,0 %
meine Bayerische Vermögen GmbH, Rosenheim 25,0 %

6.9.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Veräußerung weitere Anteile BV Bayerische Vermögen GmbH Als Teil des Geschäftsanteilskaufvertrag vom 17. September 2024 hat die LAIQON AG im Geschäftsjahr 9,9 % der Anteile an der BV Bayerische Vermögen GmbH veräußert. Zur geplanten Veräußerung von weiteren 15,1 % war der Abschluss eines Inhaberkontrollverfahrens notwendig, welches am 25. Februar 2025 abgeschlossen wurde. Die LAIQON AG hält nun 75 % der Anteile an der BV Bayerische Vermögen GmbH.

Erwerb LAIC-Token

Die LAIQON AG hat am 19. Februar 2025 1.950 Stück der in 2021 ausgegebenen LAIC Token 21 im Gesamtwert von 1 Mio. EUR erworben. Der Konzern hält nun 81,9 % der Anteile an der LAIC Capital GmbH.

 

Hamburg, 28. März 2025

Der Vorstand der LAIQON AG

Achim Plate

Stefan Mayerhofer

7 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäfts ergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Hamburg, 28. März 2025

Der Vorstand der LAIQON AG

Achim Plate

Stefan Mayerhofer

8 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die LAIQON AG, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der LAIQON AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der LAIQON AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die Informationen, auf die sich der Verweis in Tz. 1.4 Planungs- und Steuerungssysteme (Bericht des Aufsichtsrats) des Konzernlageberichts bezieht, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

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den Bericht des Aufsichtsrats, auf den in Tz. 1.4 Planungs- und Steuerungssysteme des Konzernlageberichts verwiesen wird.

die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüfte Angabe im Konzernlagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 28.03.2025

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Florian Riedl, Wirtschaftsprüfer

Till Kohlschmitt, Wirtschaftsprüfer

Finanzkalender

2025

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Geschäftsbericht 2024 31. März
CEO-Call, Investoren-Telefonkonferenz 4. April
Equity Forum Frühjahreskonferenz 2025 12.-14. Mai
Ordentliche Hauptversammlung, Präsenz 28. August
Halbjahresbericht 2025 29. August
CEO-Call, Investoren-Telefonkonferenz 29. August

Alle Termine sind vorläufige Angaben. Änderungen vorbehalten.

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